Freiburg

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              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Nr. 48313 · Akt(e) · 1923-1940
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Enthält: Anträge auf Auszeichnung durch den Großherzog sowie die Zurückstellung bzw. Nichtgewährung einer solchen Auszeichnung (1), die Ernennung zum Hofrat (2) bzw. zum Musikdirektor (3) oder Professor (4), die Verleihung des Zähringer Löwenordens (5) und die Einholung des Einverständnisses der zuständigen Regierung bei der Auszeichnung von Angehörigen anderer Staaten, wie z. B. des Dirigenten Karl Beines aus Preußen in Freiburg bzw. des badischen Einverständnisses bei auswärtiger Auszeichnung von Badenern, wie z. B. des Max Adolf Peter Frey als Lehrer an der Kunstgewerbeschule in Dresden, des Dr. Albert Osterieth als Schriftsteller und Redakteur in Berlin und des Dr. Wilhelm Schäfer als Direktor des Statistischen Amtes der Stadt Dresden sowie die Aussetzungen an der Führung des badischen Professorentitels durch den Frauenarzt Dr. Albert Fränkel in Badenweiler durch Baden oder Preußen seitens des Polizeipräsidiums Berlin, die Ernennung des Gartenarchitekten Dr. Brahe von Mannheim zum preußischen Garteninspektor, die Regelung der Rubrizierung der akademischen Hochschullehrer bei einer Neuauflage des Hof- und Staatshandbuchs vom 30. Juni 1904 und die Grundsätze über die Verleihung des Musikdirektoren- und Professorentitels an Musiker vom 7. Januar 1908 zu Berlin Darin: 1.) Festblatt des Schuldirektors Dr. Carl Löschhorn zum am Ostersonntag, 15. April 1900, in Leipzig gefeierten 25-jährigen Doktor- und Schriftstellerjubiläum des Dr. Max Oberbreyer (Drucksache, 4 Seiten) 2.) Prospekt des Gartenarchitekten Fr. Brahe in Mannheim (brosch., illustriert)

              BArch, RH 69 · Bestand · 1918-1921
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Auf Grund der Weimarer Reichsverfassung wurden die bisherigen Kontingentheere der Einzelstaaten (Preußen mit norddeutschen Bundesstaaten, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) des Deutschen Kaiserreiches durch ein einheitliches Reichsheer ersetzt. Es unterlag auf Grund des Versailler Friedensvertrages mehreren Beschränkungen und Begrenzungen im Umfang und in der militärisch-technischen Ausstattung. So musste auch der Große Generalstab aufgelöst werden; dessen Funktion übernahm das Truppenamt in der Heeresleitung. Zur Führung der zehn zugestandenen Divisionen (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durften nur zwei General- bzw. Gruppenkommandos (in Kassel und Berlin) eingerichtet werden. Ab 1919 stand an der Spitze des Heeres der Chef der Heeresleitung, dessen Bezeichnung mit Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Aufbaues der Wehrmacht ab 16. März 1935 in Oberbefehlshaber des Heeres umbenannt wurde. Von den Einschränkungen nach dem Versailler Friedensvertrag löste sich die nationalsozialistische Regierung ab 1933 mehr und mehr, wobei sie auf interne Vorbereitungen zur Heeresvermehrung zurückgreifen konnte, die seit 1930 bearbeitet worden waren. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand RH 69 beinhaltet im wesentlichen die erhalten gebliebenen Unterlagen der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile. Einige wenige Archivalien von Reichswehrformationen wurden 1957 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen; sie stammten aus dem Heeresarchiv Potsdam und wurden seinerzeit zur Bearbeitung eines weiteren Bandes der Nachkriegskämpfe deutscher Truppen nach München gesandt, wo sie schließlich das Kriegsende überdauerten. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Reichswehrformationen stammen aus der damaligen Zweigstelle des Reichsarchivs in Dresden; diese Zweigstelle erhielt 1937 die Bezeichnung Heeresarchiv Dresden. Nach dem Krieg beschlagnahmten sowjetische Truppen die erhalten gebliebenen Teile des Archivgutes und verlegten es in die Sowjetunion; dort bewahrte man es in der Peter-Paul-Festung in Leningrad auf. 1955 fand schließlich die Archivalienrückgabe an die DDR statt. Gemeinsam mit anderen Beständen gelangte die Überlieferung des "Reichswehrbestandes Sachsen" in das Militärarchiv der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR nach Potsdam. Hier wurde, zumal der Bestand durch Aktenverluste und häufige Umlagerungen nur noch schwer zu benutzen war, eine grundlegende Bestandsbearbeitung vorgenommen. Von Potsdam gelangte die Überlieferung bei der Zusammenführung der beiden deutschen Militärarchive Mitte der 90er Jahre nach Freiburg im Breisgau in das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Klassifikation der Akten der einzelnen Provenienzstellen entspricht der Struktur von militärischen Kommando- und Dienststellen: Die Archivalien sind weitgehend den Abteilungen (Ia, Ib, Ic, IIa, IIb, IVb und IVc) der Brigadestäbe (Reichswehrbrigade 12, 19, 28 mit Infanterieführer 19 und 29) zugeordnet oder wurden inhaltlich voneinander abgegrenzt. Einzelne Unterlagen von Reichwehr-Infanterieregimentern ( 20, 23, 37, 38, 55, 56) und des Artillerieregiments 19 mit mehreren Abteilungen (Nachrichten-Abt., Horch-Abt., Kraftfahrabt.)und Bataillone sind ebenfalls vorhanden. Sofern von einer Abteilung größere Archivgutmengen vorlagen, wurde eine weitere Untergliederung vorgenommen. Die Aktenmenge der Abteilungen sind unterschiedlich; vereinzelt sind von bestimmten Abteilungen keinerlei Dokumente überliefert. Neben den organisatorischen, dienstbezogenen, personellen und materiellen Angaben zu den einzelnen Etappen und zum Ablauf der Reduzierung des Reichsheeres in Sachsen, beinhaltet der Bestand reichhaltige Fakten zu den Einsätzen der in Sachsen stationierten Truppen in den Jahren 1919 und 1920. Dabei können nicht nur die Niederschlagungen der Arbeiteraufstände in Westsachsen, sondern auch die Einsätze in anderen Aufstandsgebieten Deutschlands, so zum Beispiel in Hamburg, dem Ruhrgebiet und in Oberschlesien nachvollzogen werden. Truppen aus Sachsen beteiligten sich sogar an den Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen in Lettland und Litauen. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile der vorläufigen Reichswehr und des Übergangsheeres sind für die Forschung von einigem Interesse, weil vergleichbare Überlieferungen nicht oder allenfalls noch im Generallandesarchiv in Karlsruhe (für im ehemaligen Großherzogtum Baden stationierte Formationen), im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv Stuttgart (für im ehemaligen Königreich Württemberg stationierte Formationen) und im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv München (für im ehemaligen Königreich Bayern stationierte Formationen) vorliegen. Allerdings sind die vorliegenden Bestände nicht mehr vollständig. Am 23. Februar 1945 verbrannten große Teile des Schrift- und Archivgutes des Heeresarchivs in der Dresdener Marienallee nach einem alliierten Luftangriff. Eine weitere Aktenreduzierung trat durch Kassation (historisch unbedeutende Inhalte, z.B. Briefeingangs- und -ausgangsbücher) ein, die zum Teil an Hand der alten Findbücher nachvollzogen werden kann. Erschließungszustand: Verschiedene Teile als Findbuch, Findkartei (auch z. T. als Word-Datei und mit Basys-S-Programm) Umfang, Erläuterung: 3000 AE Zitierweise: BArch, RH 69/...

              Tirpitz, Alfred v. (Bestand)
              BArch, N 253 · Bestand · 1865-1930
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Großadmiral Alfred Peter Friedrich von Tirpitz Lebensdaten 19. März 1849 geb. in Küstrin/Oder als Sohn des Appellationsgerichtsrats Rudolf Tirpitz 6. März 1930 gest. in München Werdegang (1) 24. April 1865 Eintritt als Kadett in die Preußische Marine 15. Mai 1865 Korvette "Arkona" Mitte Juni 1865 Segelschulschiff Fregatte "Niobe" 24. Juni 1866 Seekadett Juli-September 1866 Fregatte "Gazelle" Oktober 1866 - April 1867 Segelschulschiff Brigg "Musquito" Frühjahr 1867 Stammdivision Ostsee Juli-August Fregatte "Gefion" August 1867 - Juni 1868 Fregatte "Thetis" 3. August 1868 -1 . Juli 1869 Marineschule Kiel 22. September 1869 Unterleutnant zur See Kanonenschiff "Barbarossa" Oktober 1869 Stammdivision Ostsee Mai 1870 - Januar 1871 Panzerfregatte "König Wilhelm" Juli 1871 - September 1872 Erster Offizier auf Kanonenboot "Blitz" 25. Mai 1872 Leutnant zur See Oktober 1872 - April 1874 Wachhabender Offizier auf der Brigg "Musquito" Juni - Oktober 1874 Korvette "Nymphe" Oktober 1874 - Mai 1876 Marineakademie und Übungen als Artillerieoffizier 18. November 1875 Kapitänleutnant Mai - August 1876 Artillerieoffizier auf der Panzerfregatte "Kronprinz" September 1876 Artillerieoffizier auf der Panzerfregatte "Kaiser" 18. Dezember 1877 Versetzung in den Admiralstab ab 1. Januar 1877 wiederholt Kommandos zur Dienstleistung bei der Admiralität/Dezernat T/Torpedoangelegenheiten kommandiert 17. September 1881 Korvettenkapitän 1884 - 1887 (Sommermonate) Chef der Torpedoboots-Flottille (16. März ) 1886 Inspekteur des Torpedowesens der Marine 24. November 1888 Kapitän zur See 12. März 1889 Kommandant des Panzerschiffs "Preußen" 10. März 1890 Kommandant des Panzerschiffs "Württemberg" 10. September 1890 mit Außerdienststellung der "Württemberg" (30. November 1890) Chef des Stabes des Kommandos der Marinestation der Ostsee 20. Januar 1892 Chef des Stabes des Oberkommandos der Marine 13. Mai 1895 Konteradmiral 31. März 1896 Chef der Kreuzerdivision 31. März 1897 Vertreter des beurlaubten Staatssekretärs des Reichsmarineamts 15. Juni 1897 Staatssekretär des Reichsmarineamtes 25. Juni 1897 Bevollmächtigter zum Bundesrat 28. März 1898 Staatsminister und Mitglied des Staatsministeriums 5. Dezember 1899 Vizeadmiral 14. November 1903 Admiral 5. April 1908 Berufung ins Herrenhaus des Preußischen Landtages auf Lebenszeit 27. Januar 1911 Großadmiral 15. März 1916 Rücktritt als Staatssekretär des Reichsmarineamtes September 1917 Erster Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei 1924 Reichstagsabgeordneter der Deutschnationalen Volkspartei 1928 Abschied aus dem Reichstag und Rückzug aus der politischen Arbeit ---------- (1) s. auch Abschrift des Personalbogens in Nr. 10. Die Personalakte ist nicht überliefert. Orden und Ehrenzeichen 31. Dezember 1871 Kriegsgedenkmünze für Kombattanten 2. Dezember 1879 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 4. Klasse 26. April 1881 Kreuz 2. Klasse des Kgl. Spanischen Ordens für Verdienste zur See 16. März 1886 Kgl. Preußischer Kronenorden 3. Klasse 9. Juni 1888 Dienstauszeichnungskreuz 9. November 1889 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 3. Klasse mit Schleife 17. Dezember 1889 Komturkreuz des Kgl. Griechischen Erlöserordens 2. Juli 1890 Kommandeurkreuz 2. Klasse des Kgl. Schwedischen Schwertordens 3. September 1892 Kgl. Preußischer Kronenorden 2. Klasse 15. September 1893 Großoffizierkreuz des Ordens der Italienischen Krone 21. September 1894 Kreuz des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 3. Juli 1895 Großkreuz des Ksl. Österreichischen Franz Joseph-Ordens 10. Juli 1895 Kommandeurkreuz der französischen Ehrenlegion 22. Oktober 1895 Großkomturkreuz des Kgl. Bayerischen Militärverdienstordens 1895 Ehrenkreuz 1. Klasse des Fürstlich Schaumburg-Lippeschen Hausordens 18. Januar 1897 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub 18. Januar 1898 Stern zum Kgl. Preußischen Kronenorden 2. Klasse 14. Oktober 1898 Großkreuz des Kgl. Württembergischen Friedrichsordens ca. 1898 Ksl. Denkmünze aus Stahl für Verdienste um die Expedition in China 11. Januar 1899 Großkreuz des Kgl. Bayerischen Militärverdienstordens 27. Januar 1899 Stern zum Kgl. Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub 20. Mai 1899 Großkreuz des Kgl. Spanischen Militärverdienstordens 9. Juni 1899 Großkreuz mit Eichenlaub des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen 7. Juli 1899 Großkreuz des Kgl. Sächsischen Albrechtordens 9. Oktober 1899 1. Stufe der II. Klasse des Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen 27. Januar 1900 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 1. Klasse mit Eichenlaub Februar 1900 Ksl. Russischer Weißer Adlerorden 18. April 1900 Großkreuz des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen 23. Mai 1900 Großkreuz des Ksl. Österreichsischen Leopoldordens August 1900 Ehrengroßkreuz des Großherzoglich Oldenburgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Ludwig Friedrich 20. Juni 1901 Goldene Kette zum Großkreuz des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen 13. September 1901 Komturkreuz und Stern des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 9. November 1901 Großkreuz des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinischen Greifenordens 27. Oktober 1902 Großkreuz des Kgl. Spanischen Ordens für Verdienste zur See 20. Dezember 1902 Großkreuz des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen Dezember 1902 Ksl. Russischer Alexander Newsky-Orden 31. Januar 1903 Großkreuz des Kgl. Italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens 1903 Großkreuz des Kgl. Preußischen Kronenordens mit Krone 1. Juli 1904 Großkreuz des Kgl. Großbritischen Viktoria-Ordens Dezember 1905 Großkreuz des Kgl. Griechischen Erlöserordens 27. Febrauar 1906 Erinnerungszeichen anläßlich der Silberhochzeit Kaiser Wilhelms II. Septemer 1906 Erinnerunsgmedaille anläßlich der Einweihung des Kaiser-Friedrich-Museums in Berlin 13. November 1906 Großkreuzdes Kgl. Spanischen Ordens Karls III. 15. Dezember 1906 Großkreuz des Kgl. Norwegischen St. Olafs-Ordens 31. Dezember 1906 Großkreuz des Kgl. Dänischen Danenbrogordens 27. Januar 1907 Kgl. Preußischer Schwarzer Adlerorden 2. November 1907 Ksl. Denkmünze aus Stahl für Verdienste anläßlich des Aufstandes in Südwestafrika 6. Juni 1908 Großkreuz des Kgl. Schwedischen Wasa-Ordens 1908 Ksl. Russischer Alexander Newsky-Orden mit Brillianten 16. April 1909 Großkreuz des Sterns von Rumänien 21. November 1909 Großkreuz des Großherzoglich Sächisch-Weimarschen Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken 1909 Ks. Japanischer Paullownia-Orden 24. Dezember 1910 Großkreuz des Ordens der Wüttembergischen Krone 1910 Großkreuz des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens 30. August 1911 Großkreuz des Kgl. Ungarischen St. Stephans-Ordens 22. Mai 1912 Brillianten zum Kgl. Preußischen Schwarzen Adlerorden 18. September 1912 Chilenischer Verdienstorden 1. Klasse 1912 Großkreuz des Kgl. Bulgarischen St. Alexander-Ordens 1912 Ksl. Türkischer Osmanié-Orden 1. Klasse 4. Juni 1913 Großherzoglich Badischer Hausorden der Treue 16. Juni 1913 Großkomturkreuz des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 16. Juni 1913 Ehrendoktorwürde der Georg- August-Universität Göttingen 24. April 1915 Schwerter zum Großkomturkreuz des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 10. August 1915 Orden pour le mérite 3. Oktober 1915 K.u.K. Österreichisch-Ungarisches Militärverdienstkreuz 1. Klasse mit Kriegsdekoration 19. Oktober 1915 Hamburgisches Hanseatenkreuz 2. November 1915 Lübeckisches Hanseatenkreuz 10. November 1915 Bremisches Hanseatenkreuz 15. Dezember 1915 Großkreuz mit Stern in Gold und silberner Krone und Schwertern des Kgl. Sächsischen Albrechtordens 15. März 1916 Stern der Großkomture mit Schwertern des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 15. Januar 1917 Ehrenbürger der Stadt Frankfurt/Oder Bestandsbeschreibung: Der Nachlaß des Offiziers und Politikers Alfred von Tirpitz birgt reiche Quellen zu sieben Jahrzehnten deutscher Geschichte: Vom Eintritt des Sechszehnjährigen in die Königlich-Preußische Marine 1865 über die Dienstzeit in der Kaiserlichen Marine als Begründer des Flottenbaus und als langjähriger Staatssekretär des Reichsmarinemates über den politischen Einsatz im Weltkrieg als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei bis hin zum Wirken für die Deutschnationale Volkspartei. Da sich die Tirpitz-Forschung über lange Zeit auf Flottenbau und Flottenpolitik des wilhelminischen Deutschland konzentrierte, ist der bis 1991 erschlossene Teil des Nachlasses zu dieser Thematik intensiv ausgewertet worden. Die Handakten und die Korrespondenz aus der Dienstzeit als Staatssekretär des Reichsmarineamts, die einen Schwerpunkt des Bestandes bilden, wurden hierfür besonders herangezogen. Der Wert dieser Unterlagen wird durch die Veröffentlichung von Tirpitzens "Politische Dokumente" nur unwesentlich gemindert, da die hierin publizierten Texte teils lückenhaft wiedergegeben sind. Mehr noch als die Handakten, die teilweise aus Abschriften und Mehrfertigungen aus den Dienstakten zusammmengestellt worden waren, bilden die Briefe aus jenen Jahren eine Ergänzung für die Überlieferung des Reichsmarineamtes. Im Gegensatz zu den nachgelassenen Papieren des Politikers Tirpitz vermitteln die offen und unbefangen niedergeschriebenen Briefe des jungen Tirpitz an seine Eltern aus dem Jahrzehnt um die Reichsbegründung - von 1865 bis 1878 -, mehrere Bände füllend, ein anschauliches Bild vom Alltag in der Preußischen, dann der Norddeutschen, schließlich der Kaiserlichen Marine. Sie geben auch einen Eindruck vom Geschichtsbild des jungen Tirpitz und von dem nationalen Gedankengut um die Zeit der Reichsgründung. Darüber hinaus dokumentiert der Nachlaß den Werdegang eines Offiziers in der Kaiserlichen Marine, aber auch die privaten Bindungen innerhalb des Offizierskorps. Marinegeschichtlich verdienen die Quellen zur Entwicklung des Torpedowesens besondere Erwähnung, außenpolitisch die Briefe und Unterlagen zur Vertretung deutscher Interessen in Ostasien ebenso wie die Quellen zur Entwicklung der deutsch-englischen Beziehungen vor dem Hintergrund des deutschen Flottenbaus. Schließlich ist der Bestand auch kulturgeschichtlich aussagereich, spiegelt er doch etwas vom Lebensstil eines Staatssekretärs im wilhelminischen Deutschland wider. Die Aktivitäten von Tirpitz nach dem Rücktritt als Staatssekretär waren sowohl in die Vergangenheit wie auch auf die aktuellen politischen Probleme gerichtet. Beides hat sich im Nachlaß niedergeschlagen. Die Rechtfertigung der Flottenpolitik ist u.a. in den fragmentarisch erhaltenen Entwürfen zu den "Erinnerungen" und "Politischen Dokumenten" sowie im Schriftwechsel zu diesen Publikationen dokumentiert. Die reichhaltigen Materialien zum U-Boot-Krieg beziehen sich sowohl auf die Politik des Staatssekretärs Tirpitz als auch auf dessen Bewertung des U-Bootkrieges nach dem Rücktritt; sie bilden eine Klammer zwischen dem Wirken im Staatsdienst und der Arbeit danach. Ein nicht unerheblicher Teil des Bestandes stammt aus dem parteipolitischen Engagement nach 1916, zunächst für die deutsche Vaterlandspartei, deren Erster Vorsitzender er war, dann für die Deutschnationale Volkspartei, deren Reichstagsfraktion er von 1924 bis zu seinem altersbedingten Rückzug aus der Politik 1928 angehörte. Der umfangreiche Schriftwechsel aus dem Wirken des Parteipolitikers Tirpitz, seine Reden, Aufsätze und Notizen zur Arbeit als Reichstagsabgeordneter, gleichermaßen aufschlußreiche Quellen zur Außen- udn Innenpolitik der Weimarer Republik, zogen erst in den letzten Jahren das Interesse der Forschung auf sich. Auf die 1997 von Hagenlücke herausgegebene Monographie über die Deutsche Vaterlandspartei und die 1993 erschienene Arbeit von Scheck über Tirpitz als Politiker des rechten Flügels 1914-1930 ist zu verweisen (s. Literaturverzeichnis). Für Forschungen über das Wirken in der Kaiserlichen Marine bildet die Überlieferung aus der Dienstzeit einschließlich der darauf bezogenen Materialien aus der letzten Lebensphase einen umfassenden, noch bei weitem nicht erschöpften Fundus. Die reiche Privatkorrespondenz öffnet Wege zu weiteren Quellen: da es sich bei einem Teil der Schriftwechsel um Empfängerüberlieferung handelt und die Entwürfe oder Durchschriften von Tirpitzbriefen nur teilweise und eher aus seinem letzten Lebensjahrzehnt vorliegen, bildet die Ermittlung seiner Briefe in Nachlässen der Korrespondenzpartner noch einen lohnenden Gegenstand der Forschung. Hinweise auf andere Bestände 1. Bundesarchiv Abteilung B N 1275 Nachlass Oskar Messter N 1549 Nachlass Theobald von Bethmann Hollweg Siegfried Graf von Eulenburg-Wicken Walter von Keudell Abteilung R, Berlin R 43 Reichskanzlei R 301 Bundesrat/Reichsrat R 8048 Alldeutscher Verband Abteilung Militärarchiv, Freiburg RM 3 Reichsmarineamt RM 5 Admiralstab der Marine RM 27 III Inspektion des Torpedowesens RM 31 Marinestation der Ostsee RM 43 Dienst- und Kommandostellen der Kaiserlichen Marine im Heimtbereich N 170 Eduard von Capelle N 156 Wilhelm Souchon N 568 Johann-Bernhard Mann 2. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA), Berlin I. HA, Rep. 169 A Herrenhaus des Preußischen Landtages I. HA, Rep. 90 Staatsministerium HA VI Familie von Bissing Zitierweise: BArch, N 253/...

              Tirpitz, Alfred von
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 47/1 · Bestand · 1940-1945
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Durch Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurde für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht gebildet. Das für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe zuständige Sondergericht wurde beim Landgericht Mannheim installiert. Diesen Sondergerichten wurde die strafrechtliche Zuständigkeit für Vergehen nach der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat" übertragen, die in Reaktion auf den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 erlassen worden war und die den juristischen Hintergrund der Verhaftungswelle insbesondere gegen Kommunistien bildete. Daneben waren die Sondergerichte für die Vergehen nach der sog. "Heimtückeverordnung" zuständig, die im Dezember 1934 unter Verschärfung der Strafandrohung in Gesetzesform umgegossen wurde. Ursprünglich auf rein "politische" Delikte beschränkt, erfuhr die Sondergerichtsbarkeit 1938 eine Ausweitung auch auf Bereiche der "normalen" Kriminalität. Mit einer zu Kriegsbeginn 1939 erlassenen Verordnung konnte jedes Vergehen vor ein Sondergericht gebracht werden, wenn "durch die Tat die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders schwer gefährdet wurde". Neue Strafvorschriften folgten ebenfalls mit Kriegsbeginn. Die wichtigsten sollen hier kurz Erwähung finden: 1. Die "Kriegssonderstrafrechtsverordnung" vom 17. August 1938 betraf die Delikte "Wehrkraftzersetzung", "Wehrdienstentziehung" und "Selbstverstümmelung", die - je nach Schwere des Vergehens - unter Todesstrafe gestellt wurden. 2. Die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 1. September 1939 ahndete das Hören ausländischer Sender mit Zuchthaus, in schweren Fällen auch mit der Todesstrafe. 3. Die "Kriegswirtschaftsverordnung" vom 4. September 1939 bestrafte Schwarzschlachtungen, Lebensmittelkartenbetrügereien und ähnliche Delikte. 4. Die "Verordnung gegen Volksschädlinge" vom 5. September verschärfte die Strafbestimmungen für Eigentumsdelikte, wenn die Tat "unter Ausnutzung des Kriegszustandes" begangen wurde oder das "gesunde Volksempfinden" dies "erforderte". 5. Mit der "Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher" vom 4. Oktober 1939 konnte auch gegen erst 16-jährige Straftäter die Todesstrafe ausgesprochen werden. 6. Die am 5. Dezember 1939 erlassene "Verordnung gegen Gewaltverbrecher" ermöglichte die Verhängung von Todesstrafen für jegliche Art von Kapitalverbrechen. All diese Verordnungen ließen den Arbeitsanfall in den Sondergerichten gewaltig ansteigen.Weitere Sondergerichte wurden daher eingerichtet, u.a. ab dem 1. November 1940 das Sondergericht Freiburg im Breisgau, das für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut zuständig war. Die eigens eingerichtete Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiburg strengte in den viereinhalb Jahren bis April 1945 mehr als 1.000 Verfahren an. Von diesen haben sich die Unterlagen von 727 Fällen erhalten. Die meisten Verfahren, rund 30 %, wurden auf Grund des "Heimtückegesetzes" eröffnet, gefolgt von "Kriegswirtschaftsverbrechen" mit 23 %. Die Verfahren wegen der "Volksschädlingsverordnung" umfassten 12 %, die sog. "Rundfunkverbrechen" 14 % aller Fälle. Literatur: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Michael P. Hensle: Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940-1945. München 1996. Michael P. Hensle: Rundfunkverbrechen. Das Hören von ’Feindsendern’ im Nationalsozialismus. Berlin 2003. Bestandsgeschichte: Die Ablieferung des vorliegenden Bestandes erfolgte im Jahre 1975 (Zugang 1975/10-II) durch die Staatsanwaltschaft Freiburg. Anfang der 90er Jahre wurden die Unterlagen mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA durch ABM-Kräfte inhaltlich und mit einem Orts- und Personenindex erschlossen, und 1996 als Findbuch des Staatsarchivs Freiburg den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die MIDOSA-Daten des Bestandes wurden im Jahre 2005 in das MIDOSA95-Format konvertiert; der Bestand selbst durch den Unterzeichneten in den Jahren 2006 und 2007 überarbeitet und mit einem Sachindex auf der Grundlage der oben zitierten Verordnungen versehen. Danach erfolgte die Überführung der Daten auf das Archivverwaltungsprogramm SCOPE-Archiv des Landesarchivs Baden-Württemberg. Die Ordnung des Bestandes erfolgte nach dem Tatort, nach dem Namensalphabet und nach der Laufzeit der Ermittlung. Der Bestand umfasst nunmehr 2.427 Bestellnummern in 20,4 lfd. m. Folgende Bestellnummern sind nicht belegt: 17, 1000, 1195, 1773-1778. Die Indices verweisen auf die Ordnungsnummer. Freiburg, im August 2007 Kurt Hochstuhl

              Sondergericht Mannheim (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

              Schulamt Emmendingen (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 220/1 · Bestand · (1814-1924), 1894-1968
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Nach Bestellung von Kreisschulräten in elf Kreisschulbezirken für die mittlere Schulaufsicht in Baden im Jahre 1864 gehörte der Kreis Emmendingen zum Kreisschulbezirk Freiburg und dann mit Wirkung vom 24. Juni 1882 nach Errichtung von 13 Kreisschulvisitaturen zum Kreisschulvisitaturbezirk Lahr. Sitz einer mittleren Schulaufsichtsbehörde wurde Emmendingen mit der Errichtung von 18 Schulkreisen in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1904. Zu seinem Sprengel gehörten die Amtsbezirke Emmendingen, Ettenheim und Waldkirch. Am 1. Mai 1924 erfolgte eine Neuaufteilung in 14 Schulkreise, unter ihnen der Schulkreis Emmendingen mit den amtsbezirken Emmendingen, Lahr und Waldkirch. Infolge des Gesetzes über die Neueinteilung der Inneren Verwaltung und mit der Staatsministerialerschließung vom 7. November 1936 ergab sich mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 eine Neueinteilung der Schulkreise. Zum Sprengel des Schulkreises Emmendingen gehörten nach Auflösung des Amtes Waldkirch die Amtsbezirke Emmendingen und Lahr. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964, in Kraft getreten am 1. April 1965, wurden aus den Kreisschulämtern Staatliche Schulämter, somit aus dem Kreisschulamt Emmendingen das Staatliche Schulamt Emmendingen. Durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter vom 6. November 1973, in Kraft getreten am 1. Januar 1974, wurde das Staatliche Schulamt Emmendingen aufgelöst, der Kreis Emmendingen dem Staatlichen Schulamt Freiburg zugeschlagen. Bestandsgeschichte: 1972 lieferte das Staatliche Schulamt Emmendingen ohne Ablieferungsverzeichnis 36,0 lfd. m. Akten an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe ab. Die Akten bildeten den Bestand "Staatliches Schulamt Emmendingen 1972/6". In diesen Bestand wurden außerdem später provenienzgerecht Akten aus der Ablieferung 1974/37 des Staatlichen Schulamtes Offenburg integriert. Ein Zettelrepertorium für einen Teil der General- und Ortsakten, angefertigt durch Dr. Werner Baumann, existierte, soweit die Unterzeichnende sich erinnert, bereits 1974. Weitere Ordnungsarbeiten am Bestand im Magazin wurden durch die Unterzeichnende bzw. unter ihrer Aufsicht noch vor 1980 durchgeführt. Ziel war die bessere Benutzbarkeit auch der unverzeichneten Akten durch Trennung der verschiedenen Aktengruppen: Generalakten, Ortsakten, Schuldienstakten, personenbezogene Unterlagen, Lehrerpersonalakten. Die Personalakten wurden dem Bestand L 50/1 - Personalakten von Lehrern I unter den Nummern 12.908-13.393 eingeordnet. Entnommen wurden außerdem die Fremdprovenienzen "Bezirksbauinspektion Emmendingen", "Bezirksschulamt Molsheim" und "Kreisschulvisitatur/Kreisschulamt Lahr". Aus den Aktengruppen des früheren Bestandes "Schulamt Emmendingen 1972/6" wurden die folgenden Bestände gebildet: G 220/1 (Generalia), G 220/2 (Ortsakten), G 220/3 (personenbezogene Unterlagen), G 220/4 (Schuldienstakten). Die Aktentitelaufnahmen des vorliegenden Bestandes fertigten Dr. Werner Baumann und Inspektoranwärter Daniel Stihler. Die Akten stammen aus zwei unterschiedlichen Registraturschichten. Dadurch ergab sich für die Ordnung des Schriftguts die Bildung von den zwei Hauptgruppen "Alter Registraturplan" und "Neuer Registraturplan" und innerhalb dieser Hauptgruppen die Gliederung nach dem Rubrikenschema des jeweiligen Registraturplans. Wann und weshalb auf einen neuen Registraturplan umgestellt wurde, konnte die Unterzeichnende nicht ermitteln. Nach Stichproben wurden bereits einzelne aus dem Jahr 1948 stammende Schriftstücke handschriftlich - wahrscheinlich nachträglich - mit den neuen Registraturzeichen versehen, und zwar mit einer von dem alten Registraturplan abweichenden römischen Ziffer + Kleinbuchstaben. Die Kennzeichnung der verschiedenen Hauptgruppen mit einem Großbuchstaben findet sich auf den Aktendeckeln. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch die Unterzeichnende. Das Findbuch wurde mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Freiburg, im Januar 1999 Erdmuthe Krieg Das vorliegende Findbuch wurde im Juni 2008 im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts der Konversion hand- und maschinenschriftlicher Unterlagen durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Dabei erfolgte auch wieder die Zusammenführung der ehemals getrennten Aktengruppen, mit Ausnahme des Bestandes G 220/2 (Ortsakten). Vorliegender Bestand umfasst also nunmehr die ehemaligen Bestände G 220/1, G 220/3 und G 220/4. Der Bestand G 220/1 - Schulamt Emmendingen umfasst nunmehr 228 Nummern in 4,2 lfd. m. Freiburg, im Juli 2008 Kurt Hochstuhl

              Schriftwechsel mit verschiedenen Personen
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Radowitz, J. M. v., d. J., B III Nr. 9 Bd. 2 · Akt(e) · 1898 - 1908
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Blatt 140-283, Enthält u. a.: - Adam, F., Rentner in Braunschweig (Bl. 241, 154) - Arco-Valley, E. Graf von und zu, deutscher Gesandter in Brasilien (Bl. 217, 239) - Bartsch, D. Dr. von, Ministerialdirektor im Kultusministerium (Bl. 152) - Below-Schlatau, Paul von, 1. Legationssekretär der deutschen Botschaft in Paris (Bl. 168) - Bender, G. H., deutscher Vizekonsul für die Provinz Gerona (Spanien) (Bl. 238) - Berndt, Freiherr von, Stift Neuburg (Bl. 184, 201) - (Bersel, von), Berlin (Bl. 248) - Blenck, C., Berlin (Bl. 145) - Castell-Rüdenhausen, Erbgraf zu, 1. Sekretär der deutschen Botschaft in Madrid (Bl. 155, 205) - Deville, Susanne (Bl. 266) - Drummond-Wolff, Sir H., englischer Botschafter an der Pforte (Bl. 213) - Eckardt, von, Legationssekretär an der deutschen Botschaft in Teheran (Bl. 246) - Gies, Dr., Dragoman an der deutschen Botschaft in Konstantinopel (Bl. 143) - Hecht, Dr. Felix (Bl. 151) - Hertel, Prof. Albert, Landschaftsmaler (Bl. 172) - Hoppe, Carlos, deutscher Konsul in Santander (Bl. 221) - Izzet-Pascha, türkischer Gesandter in Madrid (Bl. 262, 269) - Keppler, Prof., Freiburg (Bl. 186) - Kleinschmidt, J., Maler (Bl. 149) - Krosigk, von, Kiel (Bl. 197) - Kusserow, von (Bl. 225) - Limburg-Stirum, Graf zu, Gesandter (Bl. 215, 219, 264) - Marcko, E., Hamburg (Bl. 282) - Meiningen, Bernhard Erbprinz von (Bl. 140) - Meißner, Dr. phil Rudolf, Privatdozent an der Universität Göttingen (Bl. 202) - Mentzingen, Freiherr von, 1. Legationssekretär der deutschen Botschaft in Madrid (Bl. 211) - Mumm, von Schwarzenstein, Dr. A., deutscher Gesandter in Luxemburg (Bl. 226, 250) - Mutzenbecher, von, Berlin (Bl. 229) - Nedscheb-Pascha, türkischer Gesandter in Spanien (Bl. 188) - Perl, Dr., deutscher Konsul in Madrid (Bl. 234) - Preußen, Wilhelm II. von (Bl. 281) - Puttkammer, Jesco von, Gouverneur von Kamerun (Bl. 203) - Samosch, Siegfried, Redakteur der "National-Zeitung" (Bl. 165, 190) - Schewitsch, D., russischer Gesandter in Madrid (Bl. 260) - Schilling, G. (Bl. 276) - Schmidt, Gustl und Hugo, Berlin (Bl. 231) - Schweinitz, Graf, preußischer Gesandter in Wien (Bl. 147) - Seefried auf Buttenheim, E. Freiherr von, 1. Sekretär der deutschen Botschaft in Madrid (Bl. 192) - Silvela, Franzisco, Präsident des spanischen Ministerrats und Minister des Auswärtigen (Bl. 222) - Storch, A., Kanzleisekretär der österreichischen Botschaft in Madrid (Bl. 228) - Suhle, P., Pastor in Konstantinopel (Bl. 157) - Thiel, Dr. H., Direktor im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (Bl. 174) - Tirpitz, Viceadmiral, Staatsminister und Staatssekretär des Reichsmarineamts (Bl. 257) - Versmann, Hamburg (Bl. 163) - Voss, Luise von, Großmutter von Radowitz (Bl. 175) - Wedel, B. (Bl. 159, 166, 170, 199) - Werckmeister, Wilhelm, Kunstverlag der Photographischen Gesellschaft in Berlin (Bl. 182) - Werthauer, Dr. Paul, Rechtsanwalt in Leipzig (Bl. 237) - Wertheimer, Emanuel, Schriftsteller (Bl. 196) - Wilhelm, Paul, Bischof (Bl. 255) - Zedlitz (Bl. 277) - Zimmermann, Dr. F. W. R., Finanzrat, Vorsteher des Statistischen Büros von Braunschweig (Bl. 154) - Zimmern, Dr. Sigm. Jos., Domvikar und Seminarprofessor in Speyer (Bl. 141) - Zumpe, Hermann, Schwerin (Bl. 242).;

              Sammlung Karl Fritz (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, W 307 · Sammlung · 1870-1982
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Lebenslauf Karl Fritz: Karl Fritz, am 29. November 1914 in Pfullendorf als Sohn eines Gipsers und Nebenerwerbslandwirts geboren, wurde durch ein Stipendium der Besuch des Gymnasiums in Konstanz ermöglicht. Unmittelbar nach dem Abitur absolvierte er seinen Arbeitsdienst, an den sich der Heeresdienst beim Infanterieregiment 114 in Konstanz und beim Wehrbezirkskommando in Ehingen an der Donau anschloss. Vom 1. November 1938, dem Tag seines Eintritts in die NSDAP, bis 31.10.1941 war er Verwaltungsanwärter für den "gehobenen mittleren Verwaltungsdienst" (u.a. in Überlingen, Konstanz und Stockach) und wurde ab 1. November 1942 auf verschiedenen Dienstposten (u.a. in Karlsruhe und Sinsheim) als Regierungsinspektor eingesetzt. Vom Sommer 1943 bis zum Ende des Krieges war er zur Wehrmacht eingezogen und leistete in Südfrankreich seinen Dienst ab. Seit Oktober 1945 in Freiburg ansässig, nahm Karl Fritz seine Verwaltungstätigkeit beim Innenministerium wieder auf. 1952 wurde er in das Regierungspräsidium Südbaden, Abteilung Verkehr, überführt, wo er 1977 als Oberamtsrat pensionniert wurde. Karl Fritz verstarb am 29. November 1990 in Freiburg. Bestandsgeschichte: Nach der familiären Überlieferung begann Karl Fritz, möglicherweise angeregt durch das Beispiel eines Onkels, schon früh zeitgeschichtliches Material zu "sammeln". Erledigte Aushänge aus den Behörden, in denen er beschäftigt war, eingekommene Doppelstücke von Plakaten und Broschüren bildeten dabei umfangsmäßig den Schwerpunkt. Inhaltlich aufgewertet wird sie durch die Sammlung von Banknoten, v.a. von Notgeld, das aus dem gesamten Deutschen Reich zusammengetragen worden ist. Die so auf 40 m angewachsene Sammlung "Karl Fritz" kam im Jahre 1993 als Schenkung in das Staatsarchiv Freiburg. Eine erste Sichtung ergab, dass nicht sämtliche Unterlagen archivwürdig waren. Darüber hinaus enthielt die Sammlung Material, das nur schwer in das Dokumentationsprofil des Staatsarchivs eingefügt werden konnte. Umfangreiche Ordnungsarbeiten folgten. Zuerst wurde die Zeitungssammlung und die zeitgeschichtliche Literatur der Dienstbibliothek des Staatsarchivs und - bei militärgeschichtlichen Unterlagen - dem Bundesarchiv-Militärarchiv zugeführt; danach die Plakate separiert und der Bestand W 113 - Plakatsammlung Karl Fritz gebildet. Eine Anzahl von Plakaten ostpreußischer Herkunft wurden dabei an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben, einige Stücke Berliner Herkunft entsprechend an das Landesarchiv Berlin. Gleiches geschah mit dem Bildgut, aus dem der Bestand W 145/2 - Bildersammlung Karl Fritz entstand. Die beim Restbestand W 307 verbleibenden Unterlagen wurden im Oktober 1998 einer nochmaligen Sichtung unterzogen und nach der Ausscheidung der nicht archviwürdigen Unterlagen (Gesetz- und Amtsblätter, Zeitungsausschnitte, Dubletten von Druckgut und Geldscheinen sowie Zeitungsserien, die in der UB Freiburg vorhanden sind) grob sortiert. Dabei wurden rund 11 Regalmeter Sammlungsgut der Kassation zugeführt, die verbleibenden neun Meter aufgelistet, um einen ersten Überblick über das vorhandene Material zu erhalten und den Zugriff provisorisch zu ermöglichen. Die Sammlung besteht aus verschiedenen zeitgenössischen Materialien zur deutschen Geschichte seit der Reichsgründung 1871 mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf der Nachkriegszeit. Im Rahmen einer ABM-Maßnahme wurde in den Jahren 2004-2005 diese provisorische Erschließung des Bestandes W 307 - Sammlung Karl Fritz durch eine tiefergehende Erschließung ersetzt. Dahinter stand die Absicht, generell die Zugänglichkeit zu dieser Sammlung zu verbessern. Darüber hinaus sollte damit auch Vorarbeiten geleistet werden, um die digitale Präsentation der Geldscheine im Internet zu ermöglichen. Der Archivangestellte Martin Schittny übernahm die Aufgabe der Erschließung und der Digitalisierung des Bestandes. Als erstes Ergebnis kann nun das Archivfundbuch zum Bestand W 307 - Sammlung Karl Fritz vorgelegt werden. Ihr wird als Online-Anwendung die ca. 5.500 Digitalisate umfassende Bilddatenbank Karl Fritz folgen. Der Bestand umfasst nunmehr 1531 Nummern (Die Nummern 265, 512, 609 und 706 sind nicht belegt) in 6,5 lfd.m. Freiburg, im Januar 2006 Kurt Hochstuhl

              Landratsamt Villingen (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

              Landratsamt Säckingen (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

              Landratsamt Offenburg (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 728/1 · Bestand
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß

              Landratsamt Müllheim (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 725/1 · Bestand
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig

              Landratsamt Lörrach (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

              Landratsamt Konstanz
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

              Landeskommissär Konstanz (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 96/1 · Bestand · 1816-1947
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Die Institution der Landeskommissäre wurde in Baden im Rahmen der umfänglichen Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1863 geschaffen. Die vier Kommissäre, mit Sitz in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Konstanz hatten die Aufsicht über die Amts- und Kreisverwaltung und deren Beamte durchzuführen. Die Kommissäre waren dem Badischen Ministerium des Innern zugeordnet und wurden mit der Zeit mit einer Reihe eigenständiger Kompetenzen ausgestattet, bei denen sie anstelle des Innenministeriums entschieden. Diese Kompetenzen umfassten unter anderem die Überwachung der Polizeiverwaltung der Ämter und Gemeinden, die Bearbeitung von Beschwerden gegen polizeiliche Strafverfügungen, die Anordnung polizeilicher Maßnahmen bei schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung sowie während des Ersten Weltkrieges Fragen der Kriegsleistungs- und Kriegsschädensverfahren und der Zwangswirtschaft. Nach dem Krieg fungierten sie als Demobilisierungs- und Bezirkswohnungskommissäre. Überdies übertrug ihnen die Gemeindeordnung von 1921 die Staatsaufsicht über die Städte. Obgleich die Landeskommissäre in einigen Bereichen wie eine Mittelinstanz agierten, waren sie rein formal keine Mittelbehörde zwischen dem Ministerium des Innern und den Bezirksämtern. In der Zeit des Nationalsozialismus ließ man die Institution der Landeskommissäre ungeachtet aller Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Verwaltung im Reich bestehen und ersetzte sie nicht durch Regierungspräsidenten. Allerdings wurden die Landeskommissäre zwischen 1933 und 1945 vom Reich her wie eine Mittelinstanz behandelt und mit entsprechenden Aufgaben bedacht. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ man die Landeskommissariate durch Nichtbesetzung der Stellen auslaufen. So wurde der Konstanzer Landeskommissär im Jahr 1946 pensioniert und seine Dienststelle damit aufgehoben. Bestandsgeschichte: Die Akten des vorliegenden Bestandes wurden 1962 vom Landratsamt Konstanz an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe übergeben. Der Bestand wurde 1962/63 von Paul Waldherr verzeichnet; nach einer Überarbeitung lag dann ab 1980 ein Findbuch vor. Um dieses Findbuch auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es 2005 und 2006 von Franziska Mahler und Britta Schwenkreis digitalisiert. Zur besseren Orientierung (vor allem bei den Ortsakten) finden sich in Klammern die jeweiligen Rubriken, denen die einzelnen Akten innerhalb der Rubrikenordnung seinerzeit zugeordnet wurden. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, Mai 2006 Dr. Christof Strauß

              Infanterie-Regiment 142 (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 41 · Bestand · 1870-1920
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Regimentsgeschichte: Das Regiment wurde am 1. April 1890 aufgestellt. Bei Kriegsausbruch gehörte es zur 58. Infanterie-Brigade (29. Infanterie-Division). Zu Kriegsbeginn hatte jedes Infanterie-Regiment, einschließlich der Reserve- und Landwehr-Infanterie-Regimenter, für die Ausbildung des Ersatzes ein Ersatz-Bataillon aufgestellt. Im Januar 1915 wurde die Errichtung eines weiteren Ersatz-Bataillons angeordnet. Neben der Ausbildung wurden durch die Ersatz-Bataillone neue Truppen aufgestellt. Das I. Ersatz-Bataillon wurde Anfang August 1914 errichtet und in Müllheim stationiert. Das II. Ersatz-Bataillon wurde im Februar 1915 aufgestellt und nach Heitersheim verlegt. Es wurde im November 1917 wieder aufgelöst. Infolge der Demobilmachung blieben ab dem 2. Mai 1919 im Bereich des XIV. Armeekorps nur das Generalkommando, vier höhere Auflösungsstäbe und je eine Abwicklungsstelle bei denjenigen Infanterie- und Artillerie-Regimentern bestehen, die zum Friedensetat vor 1914 zählten. Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 142. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Gaedecke, Arnold v.: Ehemaliges 7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142, Berlin 1938. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Schmidt, Walter: Das 7. Badische Infanterie-Regiment Nr. 142 im Weltkrieg 1914-1918, Freiburg 1927. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

              Infanterie-Regiment 111 (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 37 · Bestand · 1850-1920
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Regimentsgeschichte: Das Regiment wurde am 22. Oktober 1852 als 3. Linien-Infanterie-Regiment neu aufgestellt. Am 1. Juli 1871 wurde es in 3. Badisches-Infanterie-Regiment umbenannt. Infolge der mit Preußen abgeschlossenen Militärkonvention und der damit verbundenen Durchnummerierung der Einheiten kam zum selben Zeitpunkt nach preußischem Vorbild der Zusatz Nr. 111 hinzu. Ab dem 18. Dezember 1892 erhielt die Einheit die endgültige Bezeichnung 3. Badisches Infanterie-Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm Nr. 111. Bei Kriegsausbruch gehörte das Regiment zur 56. Infanterie-Brigade (28. Infanterie-Division). Zu Kriegsbeginn hatte jedes Infanterie Regiment, einschließlich der Reserve- und Landwehr-Infanterie-Regimenter, für die Ausbildung des Ersatzes ein Ersatz-Bataillon aufgestellt. Im Januar 1915 wurde die Aufstellung eines weiteren Ersatz-Bataillons angeordnet. Neben der Ausbildung des Heeresersatzes wurden durch die Ersatz-Bataillone auch neue Einheiten formiert. Das 1. Ersatz-Bataillon wurde am 2. August 1914 errichtet und in Rastatt stationiert. Das 2. Ersatz-Bataillon wurde im Februar 1915 ebenfalls in Rastatt gebildet. Es wurde im November 1917 wieder aufgelöst. Infolge der Demobilmachung blieben ab dem 2. Mai 1919 im Bereich des XIV. Armeekorps nur das Generalkommando, vier höhere Auflösungsstäbe und je eine Abwicklungsstelle bei denjenigen Infanterie- und Artillerie-Regimentern bestehen, die zum Friedensetat vor 1914 zählten. Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 111. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 317 Faszikel mit einem Umfang von 8,5 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Feill, (Heinrich): Das 3. Badische Infanterie-Regiment Nr. 111 im Feldzuge 1870/71 nebst einer kurzen Vorgeschichte der badischen Truppen von 1604 bis 1850 und von der Errichtung des Regiments 1853 bis 1870, Berlin 1884. Feill, (Heinrich): Das 3. Badische Infanterie-Regiment Nr. 111 von 1852-1888, Berlin 1895. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. [Infanterie-Regiment 111]: Erlebnisse eines Deserteurs vom Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111 in der französischen Fremdenlegion 1889-1896, Baden-Baden 1898. [Infanterie-Regiment 111]: Ehren-Tafel, Liste der auf dem Felde der Ehre gebliebenen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Infanterie-Regiments Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badisches) Nr. 111, Karlsruhe 1924. [Infanterie-Regiment 111]: Festbuch, Regimentstag anläßlich der 75jährigen Gründungsfeier der I.R. 111, Rastatt 1927. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Kilian: Stammliste des Offizierkorps des Infanterie-Regiments Markgraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111, 1852-1912, Rastatt 1912. Merz, Johann: Erlebnisse eines Soldaten des 3. badischen Infanterie-Regiments Margraf Ludwig Wilhelm Nr. 111 im Feldzuge 1870/71, Karlsruhe 1897. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983. Zahn, Th.: Das Infanterie-Regiment Margraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111 im Weltkriege 1914-1918, Wiesbaden 1936.

              Generalkommando XIV. Reservekorps (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 7 · Bestand · 1913-1920
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Korpsgeschichte: Das Korps wurde gemäß dem Mobilmachungsplan im August 1914 aufgestellt und bei der Demobilmachung 1918 wieder aufgelöst. Bei Kriegsbeginn war das Korps der 7. Armee unterstellt und gliederte sich in zwei Reserve-Divisionen (26. und 28. Reserve-Division). Es wurde während des Kriege nur auf dem westlichen Kriegsschauplatz eingesetzt. Die Gliederung der Korpsstäbe war bei Kriegsbeginn überall die gleiche. Dem Kommandierenden General stand ein Chef des Generalstabes als mitverantwortlicher Berater und Vorgesetzter aller Organe des Stabes zur Seite. Die Stäbe gliederten sich in die Generalstabsabteilung I (I a Führung, I b rückwärtige Dienste, I c Feindlage), Adjutantur II (II a Offizierspersonalien, II b persönlicher Dienst beim General, II c Mannschaftsersatz- und Pferdeangelegenheiten), Feldjustiz III, Intendantur- und Kassenwesen IV a, Sanitätswesen IV b, Veterinärwesen IV c, Militärseelsorge IV d, Feldpost, Kommandant des Hauptquartiers und Feldgendarmerie. Diese Gliederung wurde im Laufe des Krieges den jeweiligen Anforderungen angepasst. Die kommandierenden Generale des XIV. Reservekorps während des Krieges waren: . General der Artillerie Richard von Schubert 02.08.1914 bis 13.09.1914, Generalleutnant Hermann von Stein 14.09.1914 bis 28.10.1916, Generalleutnant Georg Fuchs 28.10.1916 bis 11.03.1917, Generalleutnant Otto von Moser 11.03.1917 bis 07.02.1918, Generalleutnant Arthur von Lindequist 08.02.1918 bis 14.06.1918, Generalleutnant Richard Wellmann 15.06.1918 bis 23.08.1918, General der Infanterie Kurt von Morgen 24.08.1918 bis zur Demobilmachung. . Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten beim Generalkommando des XIV. Armeekorps. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 848 Faszikel mit einem Umfang von 21,25 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

              Deimling, Berthold von (Bestand)
              BArch, N 559 · Bestand · 1881-1949
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: General der Infanterie Berthold von Deimling Lebensdaten 21.03.1853 in Karlsruhe 03.02.1944 in Baden-Baden Werdegang 1873 Beförderung zum Sekondeleutnant 1875 Wechsel zum Infanterie-Regiment „Herzog von Holstein" (Holsteinisches) Nr. 85 (Rendsburg) 1880 Beförderung zum Leutnant 1879 bis 1882 Kriegsakademie Berlin 1882 Offizier im Infanterie Regiment Nr. 85 1886 Versetzung in den Großen Generalstab (Eisenbahn-Abteilung) 1888 Hauptmann 1891 Generalstabsoffizier in der 1. Division in Königsberg 1893 Major 1895 im Generalstab des XVI. Armeekorps 1898 Bataillonskommandeur im Infanterie-Regiment „Prinz Wilhelm" (4. Badisches) Nr. 112 in Mülhausen (Sundgau) 1900 Oberstleutnant und Versetzung in den Großen Generalstab (Chef Operationsabteilung II) 1903 Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 112 in Mühlhausen 1904 Kommandeur des 2. Feldregiments 1905 Stellvertreter des Oberbefehlshabers für die Südregion 1905 Erhebung in den erblichen Adelsstand 1906 Kommandeur der Schutztruppe in Südwestafrika 1907 Generalmajor 1908 Rückkehr und Kommandeur der Infanterie-Brigade 58 (Mühlhausen) 1910 Generalleutnant und Ernennung zum Kommandeur der 29. Division in Freiburg i. Br. 1913 General der Infanterie und Kommandierender General des XV. Armeekorps (Straßburg) 1914 Kriegseinsatz im südlichen Elsass, an der Aisne, vor Ypern in Flandern, vor Verdun (XV. Armeekorps) 1916 Auszeichnung mit dem Pour le Merite (Einnahme des Fort Vaux) 1916 Einsatz an der Somme 1916 Versetzung zum Abschnittskommandeur der Armee-Abteilung B (Vogesen) 1917 Verabschiedung unter gleichzeitiger Ernennung zum Chef des 1. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments Nr. 132. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält Lebenserinnerungen, u.a. über die Tätigkeit als Kommandeur der Schutztruppe in Südwestafrika (1906-1907), der 58. Infanterie-Brigade in Mülhausen/Elsaß (1907-1910) und der 29. Division in Freiburg (1910-1913) sowie als Kommandierender General des XV. Armeekorps in des 2. Feldartillerieregiments in Südwestafrika 1904-1906 (Herero- und Hottentottenaufstände); weitere Unterlagen aus der Dienstzeit in Südwestafrika sowie aus dem 1. Weltkrieg; Korrespondenzen u.a. mit Ludendorf und Hindenburg sowie aus der Zeit nach der Pensionierung; ferner Zeitungsartikel und Bildmaterial. Hinweise auf andere Bestände R 1001 Reichskolonialamt (Online-Findmittel) R 1002 Behörden des ehemaligen Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika (Online-Findmittel) N 14 Nachlass Ludwig Boell N 38 Nachlass Arnold Lequis N 103 Nachlass Paul von Lettow-Vorbeck NL 30 Viktor Franke Zitierweise: BArch, N 559/...

              Deimling, Berthold von
              Universitätsarchiv Freiburg, B0133 / 215 · Akt(e) · 1934-1944
              Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Enthält: Verwundetenbetreuung und Veranstaltungen für Verwundete, Kriegsopferversorgung; Reichsassistentenordnung (1941); Leistungsnachweise von Studierenden; Verlegung des "Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts" nach Straßburg (1942); "Treudienst-Ehrenzeichen"; Zürückstellung von der Wehrmacht; Wissenschaftliche Beziehungen zur Sowjetunion (1940); Haushaltseinschränkungen; Bezeichnung von Kolonialgebieten in Schulen und Hochschulen (1939); Dissertationen des Instituts für Zeitungswissenschaft (1938); AnEntfernung von Büchern (1938); "Ariernachweis" (1937); "Gesetz über Orden und Ehrenzeichen" (1935); Gründung des Reichsdozentenwerkes, (1936); "Deutscher Gruß", 1934;

              58. Infanterie-Brigade: Feld (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 24 · Bestand · 1914-1919
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Brigadestab: Bei Kriegsbeginn gehörte die Brigade zur 29. Infanterie-Division. Ihr unterstanden die Infanterie-Regimenter 112 und 142. Sie gehörte während des Krieges zum Bereich der folgenden höheren Stäbe: 01.08.1914 bis 27.01.1915 29. Infanterie-Division 28.01.1915 bis 06.03.1915 28. Infanterie-Division 07.03.1915 bis 07.07.1916 29. Infanterie-Division 08.07.1916 bis 13.08.1916 "Division Fortmüller", XII. und VIII. Reservekorps 13.08.1916 bis 18.08.1916 28. Reserve-Division 18.08.1916 bis 11.11.1918 29. Infanterie-Division 12.11.1918 bis 13.11.1918 Generalkommando des I. bayrischen Armeekorps 14.11.1918 bis 15.12.1918 232. Infanterie-Division ab dem 16.12.1918 Demobilmachung . Die kommandierenden Generale waren: Ab 1913 bis 26.10.1914 Generalmajor Karl Stenger 27.10.1914 bis 01.05.1917 Generalmajor Otto von Diepenbroick-Grüter 01.05.1917 bis zur Demobilmachung Oberst Albert von Hahnke . Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments 142. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Das Schriftgut der 58. Infanterie-Brigade für die Zeit vor dem 1. Weltkrieg ist im Bestand 456 F 62 überliefert. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 105 Faszikel mit einem Umfang von 2,50 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 74 · Bestand · 1871-1919
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)
              1. Kavallerie-Brigade: Die 28. Kavallerie-Brigade wurde am 01.07.1871 aus der früheren badischen Kavallerie-Brigade gebildet. Der Brigade wurden zuerst die Dragoner-Regimenter 20 und 22 unterstellt. Ab 1890 erhielt die Brigade als Ersatz für das ausscheidende Dragoner-Regiment 22 das Dragoner-Regiment 21 zugeteilt. Der Dienstsitz war in Karlsruhe. Mit dem Zeitpunkt der Mobilmachung wurde die Einheit mit den ihr zugeordneten Regimentern der 6. Kavallerie-Division unterstellt. Ab Februar bis zum 10. April 1917 führte der Stab die Bezeichnung "Brigade Graf Spee". Am 21. Mai 1918 wurde die Einheit in Kavallerie-Schützen-Kommando 28 umbenannt. Die Formation war bis zum 03.11.1914 auf dem westlichen Kriegsschauplatz und anschließend bis März 1918 auf dem östlichen Kriegsschauplatz eingesetzt. Ab April 1918 wurde sie wieder im Westen verwendet. Die kommandierenden Generale waren: 1871 bis 1875 Generalmajor von Willisen 1875 bis 1882 Generalmajor Graf zu Lynar 1882 bis 1883 Generalmajor von Hänisch 1883 bis 1885 Generalmajor von Strantz 1885 bis 1888 Generalmajor Edler von der Planitz 1888 bis 1892 Generalmajor Freiherr von Schleinitz 1892 bis 1893 Generalmajor von Nickisch-Rosenegk 1893 bis 1897 Generalmajor von Rabe 1897 bis 1900 Generalmajor Graf von Klinckowström 1900 bis 1903 Generalmajor von Hausmann 1903 bis 1908 Generalmajor von Keller 1908 bis 1912 Generalmajor Maximilian Alexander Prinz von Baden 1912 bis 1913 Generalmajor von Arnim 1913 bis 20.09.1916 Generalmajor Udo von Selchow 20.09.1916 bis 27.02.1918 Oberst Heribert Graf von Spee 27.02.1918 bis 27.09.1918 Oberst Karl Graf von Kageneck 03.10.1918 bis 08.02.1919 Oberstleutnant Konrad von Stotzingen . Die Brigade unterstand während des Krieges folgenden Einheiten: 01.08.1914 bis 14.10.1916 6. Kavallerie-Division 15.10.1916 bis 19.11.1916 verstärkte 45. Kavallerie-Brigade 20.11.1916 bis 02.02.1917 Kavallerie-Division A 03.02.1917 bis 10.02.1917 4. Kavallerie-Division 11.02.1917 bis 07.04.1917 2. bayerische Landwehr-Division 08.04.1917 bis 08.04.1918 4. Kavallerie-Division 09.04.1918 bis 18.04.1918 301. Infanterie-Division 19.04.1918 bis 20.05.1918 4. Kavallerie-Division 21.05.1918 bis 11.11.1918 7. Kavallerie-Division (ab Juni 7. Kavallerie-Schützen-Division) . Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. 29. Kavallerie-Brigade: Die 29. Kavallerie-Brigade wurde am 01.07.1871 mit Dienstsitz in Freiburg aufgestellt. Der Brigade wurden zuerst die Dragoner-Regimenter 14 und 21 unterstellt. Ab 1890 wurde ihr für das aus dem Verband ausscheidende Dragoner-Regiment 21 das Dragoner-Regiment 22 zugeteilt. Im Jahr 1899 wechselte der Dienstsitz von Freiburg nach Mülhausen im Elsass. Das Jäger-Regiment zu Pferde Nr. 5 wurde nach dessen Aufstellung 1908 der Brigade für das Dragoner-Regiment 14 zugeteilt. Der Brigadestab wurde bei der Mobilmachung 1914 aufgelöst und erst im Januar 1919 wieder aufgestellt. Aus diesem Grund sind für die Zeit von August 1914 bis Dezember 1918 keine Akten vorhanden. Die kommandierenden Generale waren: 1871 bis 1873 Generalmajor von Reckow 1873 bis 1881 Generalmajor August Graf zu Solms-Wildenfels 1881 bis 1886 Generalmajor von Meyerinck 1886 bis 1890 Generalmajor von Knesebeck 1890 bis 1892 Generalmajor von Diepenbroick-Grüter 1892 bis 1895 Generalmajor von Lieres und Wilkau 1895 bis 1898 Generalmajor Kuhlmay 1898 bis 1900 Oberst Seederer 1900 bis 1902 Generalmajor Ritter von Longchamps-Berier 1902 bis 1904 Generalmajor von Rothkirch und Panthen 1904 bis 1905 Oberst von Rauch 1905 bis 1908 Generalmajor Koppe 1908 bis 1910 Generalmajor von Bernuth 1919 bis 1913 Generalmajor Dumrath 1913 bis 1914 Oberst von Graevenitz Inspektion der Ersatz-Eskadronen des XIV. Armeekorps: Die bei der Mobilmachung von den ins Feld abrückenden Kavallerie-Regimentern für die Sicherstellung der Ersatzgestellung zurückgelassenen Ersatz-Eskadronen wurden der analog des Mobilmachungsplans aufgestellten Inspektion der Ersatz-Eskadronen des XIV. Armeekorps unterstellt. Ebenso war die Inspektion für die bei der Mobilmachung neu aufgestellten Reserve-Ersatz-Eskadron zuständig, die allerdings mit der Verminderung der Kavallerie-Formationen 1917 wieder aufgelöst wurde. Zu den Hauptaufgaben der Inspektion gehörte die Aufsicht über die Ausbildung und das Pferdematerial. Im Dezember 1918 wurde die Formation bei der Demobilmachung aufgelöst. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten des Stabes der 28. Kavallerie-Brigade und der Inspektion der Ersatz-Eskadronen des XIV. Armeekorps bei der Abwicklungsstelle des Dragoner-Regiments 20 sowie die Akten des Stabes der 29. Kavallerie-Brigade beim Dragoner-Regiment 22. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 64 Faszikel mit einem Umfang von 1,50. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.
              28. Infanterie-Division: Feld (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 11 · Bestand · 1914-1919
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Divisionsgeschichte: Die 28. Infanterie-Division wurde bereits am 01.07.1871 im Verband des XIV. Armeekorps aufgestellt. Bei Kriegsbeginn gehörte die Division analog der friedensmäßigen Organisation zum Generalkommando des XIV. Armeekorps. Ihr unterstanden die 55. und 56. Infanterie-Brigade, die 28. Feldartillerie-Brigade, das Jägerregiment zu Pferd Nr. 5 und die 2. und 3. Kompanie des Pionier-Bataillons Nr. 14. Ab Mai 1919 wurde aus der 28. Infanterie-Division der Auflösungsstab 53 gebildet. Die Infanterie-Divisionen waren die untersten Kommandobehörden, die über einen Generalstab verfügten. Die kommandierenden Generale waren: . Generalleutnant Kurt von Kehler seit Kriegsbeginn bis 10.01.1915 Generalmajor Franz von Trotta genannt Treyden 11.01.1915 bis 07.07.1916 Generalmajor Hermann Heidborn 08.07.1916 bis 19.08.1916 Generalleutnant Felix Langer 19.08.1916 bis 18.02.1918 Generalmajor Hans von Wolff 19.02.1918 (Krankheit) Generalmajor Kurt Prinz von Buchau 20.02.1918 bis 29.05.1918 Generalmajor Gustav Böhm 31.05.1918 bis 12.06.1918 Generalmajor Emil Hell 13.06.1918 bis 06.09.1918 Generalmajor Rudolf von der Osten 07.09.1918 bis zur Demobilmachung . Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Leib-Grenadier-Regiments 109. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 381 Faszikel mit einem Umfang von 11,50 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.