Zur Geschichte des Armee-Oberkommandos 7: Der Aufmarschplan für das Westheer in einem zukünftigen Krieg gegen Frankreich sah 1914 die Bildung von insgesamt sieben Armeen an der deutschen Westgrenze vor. Dabei hatte die 7. Armee, deren Zuständigkeitsbereich sich von der Linie Hagenau - Saarburg bis an die elsässisch-schweizerische Grenze erstreckte, die Aufgabe, den Schutz der linken Flanke des Westheeres zu gewährleisten und damit den drei sog. Umfassungsarmeen (1 - 3, s. Schliefen-Plan) entsprechende Seitensicherung zu garantieren. Dieser 7. Armee, die unter dem Befehl der Generalobersten von Heeringen stand, waren an kämpfenden Truppenformationen das Generalkommando des XV. AK (Straßburg), das Generalkommando des XIV. AK (Karlsruhe) und das Generalkommando des XIV. Reservekorps zugewiesen. Bis auf wenige preußische und württembergische Truppenteile, die sich überwiegend bei der 28. Reserve-Division, der 55. gemischten Ersatz-Brigade und bei der 55. Landwehr-Brigade befanden, bestand das Gros der 7. Armee (neben den Verbänden des XV. AK) aus den badischen Truppenteilen des XIV. AK und des XIV. Reservekorps. Mit diesen Truppen gelang es Generaloberst von Herringen, in einer der ersten Schlachten des Weltkriegs, den Vormarsch der französischen Einheiten auf die Rheingrenze zu stoppen und sie aus der elsässischen Ebene auf die Vogesenkämme zurückzuwerfen. Mit dem Übergang des Bewegungskrieges in den Stellungskrieg, verbunden mit dem beschleunigten Austausch von Truppenteilen innerhalb der verschiedenen Armeekorps und Armeen, verschwimmt die eindeutige Zuordenbarkeit bestimmter Truppenteile zu größeren Verbänden. Mit der Beruhigung der Oberelsaß- und Vogesenfront im Winter 1915 wurden größere Teile der badischen kämpfenden Truppe aus dem Zuständigkeitsbereich der 7. Armee herausgezogen und durch Landwehrformationen (ebenfalls badische, jedoch auch württembergische, bayerische und preußische) ersetzt. Diese Truppenteile, die an fast allen Kriegsschauplätzen im Westen eingesetzt wurden, blieben in der Regel dem Oberkommando der 7. Armee unterstellt. Während die Heeresgruppen und Heeresfronten ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung waren, verbanden die "Armee-Oberkommandos" als Kommandobehörden die Gefechtsführung mit Verwaltungsaufgaben. Ihr Armeegebiet war in das "Operationsgebiet" und die "Etappe" eingeteilt, in der die Versorgungseinrichtungen der Armee stationiert waren. Die Zuteilung von Armeetruppen (Pioniere, Verkehrstruppen und Luftstreitkräfte) richtete sich nach den jeweiligen operativen Zielen und variierte auch im Bereich der 7. Armee. Fliegerabteilung, Feldluftschiffer-Abteilung, Telegraphen-Abteilung und ein Funkerkommando mit zwei schweren Funkstationen gehörten allerdings 1914 zur "Grundausstattung" einer jeden Armee. Bestandsgeschichte: Das Wissen über die ursprüngliche Zuständigkeit der 7. Armee und ihre sie bildenden Truppenteile wird wohl ausschlaggebend dafür gewesen sein, daß die miltärische Überlieferung dieser Großformation nach dem Ende des Ersten Weltkriegs nicht in das Heeresarchiv nach Potsdam überführt worden, sondern im Zweigarchiv Heilbronn und später im Heeresarchiv in Stuttgart verblieben ist. Von dort gelangte der geschlossene Bestand 1949 im Rahmen der Abgabe "badischer" Militärprovenienzen in das Generallandesarchiv (zur Archivgeschichte der Überlieferung des XIV. Armeekorps vgl. die Vorbemerkung zum Repertorium 456 F 8 - Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps). Ordnung und Verzeichnung: Vorliegender Bestand wurde im Jahre 1985 vom langjährigen Sachbearbeiter der Beständegruppe 456, Heinrich Raab, verzeichnet. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden anschließend entsprechend dem militärischen Geschäftsverteilungsplan nach Abteilungen und innerhalb der Abteilungen nach Sachbetreffen geordnet. Bei der Umpackung des Bestandes in säurefreie Archivbehälter wurden die Titelaufnahmen vom Unterzeichneten überprüft und teilweise ergänzt, die innere Ordnung des Bestandes allerdings weitestgehend beibehalten. Darüber hinaus wurden Aktenfaszikel, die in anderen Beständen der Beständegruppe 456 aufgefunden wurden, dem Bestand provenienzgerecht eingegliedert. Karlsruhe, im August 1990 Kurt Hochstuhl
Funkstation
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Enthält: Gründungsakten 1913; Übereinkunft zwischen der Telefunken GmbH, Berlin und dem Deutschen Reichspostamt in Berlin betr. den Aufbau und die Nutzung von Funkstationen in den deutschen Schutzgebieten Togo und Südwestafrika vom 12.07.1913; Vereinbarung zwischen Telefunken und dem Konsortium, bestehend aus Deutscher Bank, Berliner-Handelsgesellschaft, Dresdner Bank, AEG, Berlin und Siemens & Halske, Berlin betr. Aufbau einer funkentelegrafischen Verbindung nach Togo und Deutsch-Südwestafrika sowie Übertragung der Konzession von Telefunken auf dieses Konsortium vom 20.05.1913; Erteilung einer Konzession für die Herstellung und den Betrieb einer funkentelegrafischen Verbindung zwischen Deutschland und den deutschen Schutzgebieten Togo und Deutsch-Südwestafrika vom 12.07.1913; Bedarfsberechnung der Telefunken GmbH für den Aufbau einer Station in Togo vom 07.10.1912; Bedarfsberechnung der Telefunken GmbH für den Aufbau einer Station für Südwest- bzw. Ostafrika u. a. Hilfspersonal nach Hautfarbe bestimmt 1912; Ermittlungen betr. den Akten zu den Liegenschaften und den Konzessionen 1956
Küstenfunkstelle Daressalam;
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Tinte/Tusche: Telefunken-Station Daressalam; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite mit Bleistift: Empfänger; Rückseite
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Bleistift: Telefunken-Station in Angaur; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite
Küstenfunkstelle Daressalam;
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Tinte/Tusche: Telefunken-Station Daressalam; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite mit Bleistift: 100m-Mast für die [unleserlich]-Antenne; Rückseite
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Bleistift: Verkehr mit Nauen 1914 Im Kriege zerstört; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Bleistift: Telefunken-Station in Lüderitzbucht (Deutsch-Südwestafrika); Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Bleistift: Telefunken-Station in Windhuk (d.Südwest-Afrika) verkehrte mit Nauen bis zu ihrer Zerstörung im Kriege; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite
Küstenfunkstelle Daressalam;
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Tinte/Tusche: Telefunken-Station Daressalam; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite mit Bleistift: Maschinen und Schalttafel; Rückseite
Küstenfunkstelle Daressalam;
Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH (1923 - 1955) [Herausgeber];
mit Tinte/Tusche: Telefunken-Station Daressalam; Rückseite Stempel: Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m.b.H. Berlin S.W. 61, Tempelhofer Ufer 8; Rückseite Stempel: Reichs-Postmuseum; Rückseite mit Bleistift: Sender; Rückseite
- Verweis: I A 3; I A 4; ZR I 275 A 2 * Enthält: Pflichtenheft für die Errichtung von Funkstationen auf Yap (Neupommern), Nauru und Samoa o. D.; Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Funkentelegrafenstationen in den deutschen Südseeschutzgebieten 1912 (Druck); Beschlagnahmebescheid betr. Berechtigung zum Betrieb von Funkstationen in Yap (Westkarolinen), Rabaul (Neuguniea), Nauru (Marshallinseln) und Apia (Samoa) durch den Reichsminister für Wiederaufbau vom 08.07.1920; Konzession für die Herstellung und den Betrieb einer funkentelegrafischen Verbindung zwischen Deutschland und den afrikanischen Schutzgebieten Togo und Deutsch-Südwestafrika vom 12.07.1913; Vereinbarung zwischen dem Reichs-Postamt, Berlin und Telefunken betr. Aufbau der Funkstationen in Afrika vom 18.07.1913; Beschlagnahmebescheid betr. Berechtigung zum Betrieb von Funkstationen in Togo (Kamina) und Deutsch-Südwestafrika durch den Reichsminister für Wideraufbau vom 08.07.1920; Aktennotiz betr. Laufzeit der Großstationen Windhuk und Kamina 1927
Pflichtenheft für die Errichtung von Funkstationen auf Yap (Neupommern), Nauru und Samoa o. D.; Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Funkentelegrafenstationen in den deutschen Südseeschutzgebieten 1912 (Druck); Beschlagnahmebescheid betr. Berechtigung zum Betrieb von Funkstationen in Yap (Westkarolinen), Rabaul (Neuguniea), Nauru (Marshallinseln) und Apia (Samoa) durch den Reichsminister für Wiederaufbau vom 08.07.1920; Konzession für die Herstellung und den Betrieb einer funkentelegrafischen Verbindung zwischen Deutschland und den afrikanischen Schutzgebieten Togo und Deutsch-Südwestafrika vom 12.07.1913; Vereinbarung zwischen dem Reichs-Postamt, Berlin und Telefunken betr. Aufbau der Funkstationen in Afrika vom 18.07.1913; Beschlagnahmebescheid betr. Berechtigung zum Betrieb von Funkstationen in Togo (Kamina) und Deutsch-Südwestafrika durch den Reichsminister für Wideraufbau vom 08.07.1920; Aktennotiz betr. Laufzeit der Großstationen Windhuk und Kamina 1927. Körperschaften: Deutsche Südsee-Gesellschaft für drahtlose Telegraphie AG, Köln; Deutsch-Afrikanische Gesellschaft für drahtlose Telegraphie AG; Reichsminister für Wiederaufbau, Berlin; Reichspostamt, Berlin. Umfang: 51. Verweis: I A 3; I A 4; ZR I 275 A 2.