Gebäude

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    • http://www.wikidata.org/entity/Q41176

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      Gebäude

      • UF edifice
      • UF batiment
      • UF bâtisse
      • UF buildings

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      Gebäude

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        Gehöft in Moschi (D. Gutmann)
        ALMW_II._BA_DV_Vf/49 · Objekt · 1925-1938
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fototyp: Foto. Format: 7,8 X 8,2. Beschreibung: Gutmann mit afrikan. Mann, mit Rabatten eingefaßter Weg, li. traditionelles Chaggahaus (Ost-Kilimanjaro-Bauart: aus Gras), li. rechteckiges Haus ( Steinmauern, Dach aus Pflanzenfasern). Bemerkung: retuschiert.

        Leipziger Missionswerk
        Gemeindearchiv Dalsheim (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 243 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 243 Gemeindearchiv Dalsheim Umfang: 187 Archivkartons u. 3 lfm Überformate (= 1090 Verzeichnungseinheiten) = 24 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1618 - 1973 Lagerort: Keller der Ernst-Ludwig-Schule Zum Bestand Das erste Inventar des Gemeindearchivs von ca. 1811 ist nur unvollständig erhalten; vollständig erhaltene Inventare (die sich aber offensichtlich mehr auf die laufende Registratur beziehen und viele alte Stücke nicht auflisten, obwohl diese vielfach eine Nummerierung zeigen) stammen aus den Jahren 1831, 1837 und 1843, vielleicht in Zusammenhang mit einem Rundschreiben der Regierung in Mainz betr. Ordnung der Gemeindearchive von 1830 (Nr. 177 und 466). Im Jahre 1906 wurde eine Anzahl genannter Archivalien durch Kriegsgerichtsrat Obenauer zwecks Verfassung der eigenen Familiengeschichte im Haus- und Staatsarchiv Darmstadt benutzt (Nr. 52). Auf die Fertigung des umfassenden Verzeichnisses von 1914 (Nr. 208) durch Lehrer Trieb von Eppelsheim bezieht sich ein Schreiben vom 01.04.1914, in dem die Rückgabe des zu diesem Zweck ebenfalls nach Darmstadt ausgeliehenen Gemeindearchivs angekündigt wird (Nr. 946). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) hielten die beiden im selben Jahre unter dem Namen "Flörsheim-Dalsheim" zusammengelegten Gemeinden im Gegensatz zu den anderen Gemeinden, die ihre Unterlagen dem Stadtarchiv Worms als Deposita übergaben, die jeweiligen Archive zurück. Erst im Jahre 1997 wurden sie nach längeren Verhandlungen und dem Abschluss eines Depositalvertrages dem Stadtarchiv Worms übergeben, wo sie zuerst im Keller des Ämterhauses am Adenauerring, dann im Keller der Ernst-Ludwig-Schule ihren Platz fanden. Zwischen September 2009 und August 2010 wurden sie zur Verzeichnung nach und nach ins Stadtarchiv und nach Bearbeitung jeweils wieder in die Ernst-Ludwig-Schule zurückgebracht. Parallel dazu wurden die zeitgleich 1997 übernommenen Archivalien der Nachbargemeinde Nieder-Flörsheim bearbeitet, deren Verzeichnung ebenfalls im Sommer 2010 abgeschlossen werden konnte (Abt. 242) Bei der Bearbeitung, die den üblichen Grundsätzen folgte, wurde das Material von den Anfängen bis 1945 einerseits (Abt. 243) und aus dem Zeitraum von 1945 bis zur Schaffung der Verbandsgemeinde 1969 andererseits (Abt. 243-N) getrennt. Dabei wurde ersteres gemäß der vorgefundenen Ordnung nach dem Registraturplan von 1908, letzteres nach dem Aktenplan von 1953 im Findbuch geordnet und als Unterbestand Abt. 243-N separat verzeichnet. Der Zustand des Materials war gut bis auf zwei Stücke, bei denen leichter Schimmelbefall festgestellt wurde (Nr. 245/2 und Nr. 602, am Ende des Bestandes in eigenem Archivkarton gelagert). Kassationen fand nicht statt. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 GALLE, Volker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln 1992 Gauweiler, Wolfgang, 1200 Jahre Dalsheim, Mainz 1966 KOBLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Worms, im August 2010 Martin Geyer, Archivamtmann

        Gemeindearchiv Hohen-Sülzen (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 235 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 235 Gemeindearchiv Hohen-Sülzen Umfang: 122 Archivkartons u. 2 Mappen (= 794 Verzeichnungseinheiten = 14 lfm) Laufzeit: 1751 - 1969 Übernahme, Struktur, Laufzeit und Verzeichnung der Unterlagen Die erhaltenen Archivalien umfassen den Zeitraum von etwa 1751 bis zur Auflösung des Landkreises Worms (1969) bzw. der Bildung der Verbandsgemeinde Monsheim (1972), in der acht Bürgermeistereien, darunter auch Hohen-Sülzen, vereint wurden. Dies schuf eine Grundlage für einen Depositalvertrag zwischen der Verbandsgemeinde und dem Stadtarchiv. Der Heimatforscher Paul Michel erstellte im Jahre 1976 ein vorläufiges Verzeichnis der sieben Gemeindearchive. 1975/76 wurden die Bestände in Kartons verpackt und erst im Heylschen Schlösschen und seit 1986 im Magazin des Stadtarchivs in der ehem. Stadtsparkasse am Adenauerring gelagert, heute lagern sie in der Ernst-Ludwig-Schule. 1988 wurde der Bestand von Herrn Martin Geyer nach dem Nummerus-currens-Prinzip und unter Beibehaltung der Abteilungen des alten Registraturplans verzeichnet (dazu s. masch. Verzeichnis Abt. 206 Nr. 116a). Die Laufzeit beginnt im Wesentlichen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und reicht im vorliegenden Bestand in der Regel bis 1969. Besonders erwähnenswert ist die Schatzungsrenovation (Oblatensiegel fast unerkenntlich) von 1751 (Nr. 472). Als fast lückenlose Serien sind die Bürgermeisterei-Rechnungen und die dazu gehörenden Belege von 1793-1937 vorhanden. Im Jahre 2011 wurden die Daten konvertiert in das Programm AUGIAS. Im Zeitraum von September bis Oktober 2011 hat Frau Magdalena Kiefel die restlichen, nach der Bewertung noch verbliebenen Akten und Amtsbücher vollständig verzeichnet (307 VE). Es wurde beschlossen, dass die Unterlagen der Zeit von 1945 bis etwa 1969 im alten Registraturplan von 1908 zu verzeichnen, da sonst zwei Teilbestände hätten gebildet werden müssen, was bei dem geringen Umfang des Bestandes nicht ratsam gewesen wäre. Diese Zuordnung führt bei einzelnen Betreffen zu Abweichungen von den Aktenplangruppen der Entstehungszeit nach 1945, erhöht jedoch die Benutzbarkeit der Unterlagen. Aus konservatorischen Gründen wurden die Aktenordner und Schnellhefter entfernt, die Akten entmetallisiert und bei geringerem Umfang in Kanzleibögen, ansonsten in säurefreie Archivmappen umgebettet. Einige Akten trugen keine Titel, diese wurden anhand der Inhalte gebildet und bei Bedarf durch Enthält-Vermerke ergänzt. Der Bestand umfasst nach dem Abschluss dieser Arbeit 795 Verzeichnungseinheiten, die in 122 Archivkartons aufbewahrt werden. Zu beachten: folgende leere Nr. 258, 264, 266, 268, 270 können wieder belegt werden. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv -Abt. 5 Stadtverwaltung Worms 1815-1945 -Abt. 6 Stadtverwaltung Worms ab 1945 -Abt. 22 Denkmalpflege -Abt. 30 Kreisamt Worms -Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung Literatur: - Festschrift zur Einweihung des Dorfgemeinschaftshauses Hohen-Sülzen, 01.05.1981 - Festschrift zum 1225 jährigen Bestehen der Gemeinde Hohen-Sülzen, [1991] Worms, im Oktober 2011 Magdalena Kiefel

        Gemeindearchiv Horchheim (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 042 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 42 Gemeindearchiv Horchheim Umfang: 107 Archivkartons, 3 lfm Amtsbücher, 11 lfm Urk.z.Rechn. (923 Verzeichnungseinheiten = 33 lfm) Laufzeit: 1710 - 1945/72 Zur Ortsgeschichte Horchheim liegt ca. vier km südwestlich von Worms im Eisbachtal. Urkundlich wird der Ort erstmals 766 in einer Schenkungsurkunde im Lorscher Codex genannt. Der Name des Ortes leitet sich von dem Wort "horac" "sumpfig" ab. Das sumpfige, von Überschwemmungen des Eisbachs heimgesuchte Tal gab ihm den Namen. Horchheim gehörte seit dem frühen Mittelalter zum Hochstift Worms. Gemeinsam mit einigen umliegenden Ortschaften gehörten Horchheim und Weinsheim zur Herrschaft Stauf, die im 12. Jh. Grafen von Eberstein unterstanden, ab 1215 die Grafen von Zweibrücken und ab 1378 durch den Kauf an die Grafen von Sponheim fiel. 1393 kam die Herrschaft auf dem Erbwege an die Grafen von Nassau-Saarbrücken; Kurpfalz und Nassau-Weilburg, die im Laufe der Zeit ebenfalls Rechte in Horchheim erworben hatten, waren 1706 an einem Tauschvertrag beteiligt, mit dem der Ort wieder zum Hochstift kam (bis 1798). 1798 - 1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms, Eingemeindung nach Worms zum 01.04.1942. Die Gemeinden Horchheim und Weinsheim sind in ihrer Geschichte eng miteinander verbunden. Im Jahre 1715 erscheint Weinsheim zum erstenmal als selbständige Gemeinde mit eigenem Bürgermeister. Nach 1792 wurde Weinsheim von Wiesoppenheim aus verwaltet, während es kirchlich schon immer eine Filiale von Horchheim war. Aufgrund der engen Verbundenheit befinden sich Akten von Weinsheim auch im Bestand von Horchheim. Von Mitte 16. bis Anfang 17. Jahrhundert war Horchheim überwiegend evangelisch, seit 1635 (bis heute überwiegend) wieder katholisch (Pfarrkirche Heilig-Kreuz, Patronat und Zehntrecht des Domstifts). Im Jahre 1496 lebten in Horchheim etwa 200 Einwohner. Die Bevölkerung wuchs bis 1900 auf ca. 1.800 Einwohner, davon 7 Juden, und betrug im Jahre 2002 4.475 Einwohner. Erwähnenswert sind die Wohltätigkeitsstiftungen in Horchheim: die Elendenbruderschaft, das Hospital Neuhausen und die Ordensniederlassung der barmherzigen Schwestern. Die Elendenbruderschaft wurde 1448 errichtet. 1726 wurde aus Mitteln der Stiftung ein neuer Altar für die Kirche beschafft und ein Beitrag zur Anschaffung einer Orgel ausgewiesen. Die Gelder von den Zinsen dienten zur Erbauung und Erhaltung des Schulhauses und der Besoldung der Schullehrer, zur Versorgung der Ortsarmen und armen Durchreisenden und sowie zur Bezahlung des Schulgeldes für arme Kinder. 1824 wurde der Fonds durch die Provinzialregierung in Mainz der Verwaltungskommission des Hospitals Neuhausen unterstellt. 1825 wurde auf Antrag des Horchheimer Gemeinderats das sogenannte Bruderschaftshaus mit Garten versteigert. Der Erlös wurde zum Bau des neuen Schul- und Gemeindehauses verwendet. Das Hospital Neuhausen wurde 1729/30 vom Wormser Bischof Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg (1694-1732) in Form einer Stiftung gegründet und mit reichem Besitz ausgestattet. In einer Urkunde vom 22. August 1730 (Abt. 61 Nr. 112) kauft der Bischof für 12000 Gulden das Hofgut und ehemalige Kloster Liebenau mit einer dazugehörigen Mühle und zahlreichen Besitzungen, um so den Bestand der Stiftung zu gewährleisten. Vor seinem Tod vermachte er einen großen Teil seines Vermögens der Stiftung, um das neu erbaute Hospitalgebäude zu vollenden, damit nun endlich auch die Pfründner einziehen konnten. Zu Beginn der französischen Zeit (1798), in der die Baulichkeiten zerstört wurden, erfolgte die Umwandlung in ein Zivilhospital, das mit anderen Hospitälern des Kantons Pfeddersheim vereinigt wurde. Durch ein Dekret vom Jahre 1801 erlangte das Hospital Neuhausen seine Selbständigkeit und den Namen zurück. Als Sitz der Stiftung, deren Vorsitz der Bürgermeister von Horchheim inne hatte, wurde Horchheim bestimmt. Weiterhin wurden die 14 linksrheinischen Mitgliedsgemeinden festgelegt, deren Bürger von den Geldern profitierten und deren Gesandte die Verwaltungskommission bildeten. Diese waren: Beindersheim, Bobenheim, Dirmstein, Hettenheim, Leidelheim (später Hettenleidelheim), Horchheim, Laumersheim, Mörsch, Neuhausen, Neuleinigen, Rheindürkheim, Roxheim, Weinsheim und Wiesoppenheim. Im Jahre 1855 wurde ein revidiertes Stiftsstatut in Kraft gesetzt, das 1948 von einer neuen Satzung abgelöst wurde. Das frühere Spital existiert- unter der Aufsicht der Hospitalkommission auf Grundlage eines aus landwirtschaftlichen Flächen bestehenden Hospitalvermögens in 20 Ortsgemarkungen in und um Worms - als Stiftung bis heute fort. (s. Vorwort Abt. 61) Zum Bestand Infolge der am 01.04.1942 erfolgten Eingemeindung nach Worms kam das Archivgut 1943 (vgl. Abgabenverzeichnis der Gemeinde Horchheim Abt. 20 Nr. 22) in das Stadtarchiv. Am 17.03.2004 übernahm das Stadtarchiv die restlichen Akten, die noch in der Gemeinde aufbewahrt worden waren. Der Bestand war bereits durch ein vorläufiges Verzeichnis (Grobverzeichnung) erschlossen. Im März 2008 wurde mit der Verzeichnung begonnen. Die Laufzeit, dessen Gliederung dem Registraturplan von 1908 entspricht, reicht von (1614) 1710 bis 1972. Besonders erwähnenswert sind das Horchheimer Flur- und Güterbuch mit Grenzbeschreibung der Gemarkung Horchheim von 1710-1773 (Nr. 0043) sowie Schatzungsbuch 1710-1798 (Nr. 0001); Gerichtsprotokoll über Tausch-, Kauf- und Verkaufsgeschäfte 1769-1791, Vormundschaften 18. Jh. (alph.); Lagerbuch, Renovaturprotokoll 1753; Renovation der Korngülte des Andreasstifts (Perg. Urk. 1614), verschiedene Renovationen und Gülten des 18. Jh. Bei den Einwohnerkarten befinden sich Auszüge aus den Geburts-, Heirats-, Straf- u. Sterberegistern, Aufgebote, Kirchenaustritte für den Zeitraum von 1853 bis 1972 (Benutzung nach Absprache). Als fast lückenlose Serie sind die Bürgermeisterei-Rechnungen und die dazu gehörenden Belege, in denen sich Pläne zum Bau des Schulhauses, 1827, (Nr. 793/2), Situationsplan zur Überwachung oder Genehmigung von Neubauten auf dem unteren nach Osten gelegenen Teil des Dorfes Horchheim, 1847 (Nr. 322), Entwurf zur Erbauung der Brücke über den Eisbach an der unteren Mühle zu Horchheim, 1846 (Nr. 802/4) sowie Kostenvoranschläge zur Bau einer Leichenhalle, Verpflegung und Einquartierung der Truppen beinhalten. Bedeutend sind auch die ansässigen Firmen: Pfeiffer & Diller (ab 1875 Sitz in Horchheim bis 1952); Gurken- und Sauerkrautfabrik Georg Selig (1924); Gurkeneinlegerei Heinrich Wöhrle (1928). Zahlreiche Exemplare der Wormser Zeitung befinden sich in den Akten des Gemeindearchivs. Verluste gegenüber dem Archivinventar von 1937 sind festzustellen in Abt. II: Gemarkungsplan 1710; Generalkarte der Dörfer Horchheim, Weinsheim, Wiesoppenheim 1753 (Einzelkarten 1753 von Weinsheim in Abt. 46, von Wiesoppenheim in Abt. 47), Grenzbeschreibung der drei Dörfer 1753; in IX: Erbbestandsbrief über Kornlieferung an Kloster Mariamünster/Worms 1664; in X: Kaufbrief 1658; Auszug aus dem Renovaturprotokoll 1750; verschiedene Gülten und Zinsen 18. Jh.; Ämter- bzw. Protokollbuch 1774-1835. Die im Inventar von 1937 aufgeführten Rechnungen des Hospitals Neuhausen (ab 1731) befinden sich jetzt in Abt. 61 (Hospital Neuhausen) Der Bestand umfasst nach Abschluß der Neuverzeichnung (April bis Nov. 2008) 910 Verzeichnungseinheiten, die in 107 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 5 Stadtverwaltung Worms 1815-1945 -Abt. 13 Polizeidirektion (u.a.: Entlassung aus dem hessischen Untertanenverband (1844 - 1911 Nr. 462) -Abt. 30 Hessisches Kreisamt (u.a.: Aufnahme in den hessischen Staatsverband Nr. 30) -Abt. 49 Pfeddersheim -Abt. 20 Kulturinstitute -Abt. 61 Hospital Neuhausen -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung Nr. 22 Literatur.: BÖNNEN, Gerold (Hrsg.), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005 FISCHER, Das Hospital Neuhausen, Worms, 1926 HEUSER, Edmund, Chronik Horchheim, 1978 HEUSER, Edmund, Heimatmuseum Worms-Horchheim, Bildband, 1987 HEUSER, Edmund, Festschrift zur 1200 Jahrfeier Worms-Horchheim, Worms, 1983 SPILLE, Irene (Bearb.), Stadt Worms (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz 10), Worms 1992, S. 234-241 WITTE, Christian, Die Umlegung des Eisbachs bei Horchheim, Facharbeit in Erdkunde, 1997 Zollhaus: eine Siedlung in Worms, 1987 50 Jahre Nikolaus-Ehlen-Siedlung, 2001 100 Jahre Heilig-Kreuz-Kirche, 2008 Magdalena Kiefel, November 2008

        Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 242 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Umfang: 162 Archivkartons u. 1 lfm Überformate (= 763 Verzeichnungseinheiten) = 21,5 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1705 - 1945 Lagerort: Ernst-Ludwig-Schule Zur Ortsgeschichte Urkundlich wird der Ort Nieder-Flörsheim erstmals 768 in einer Schenkungsurkunde im Lorscher Codex genannt. "Am 05.11.768 vergaben Gerolf und sein Bruder Emino zum Seelenheil ihrer Eltern und ihrer Schwester Seghelinda eine Hofreite, 10 Tagewerk Ackerland und Feld geeignet, einen Weinberg darauf anzulegen". Erwähnung des Weinbergs beweist, dass damals die Franken schon Weinbau trieben und über ihre Güter verfügen konnten. Der Ort hieß früher Fletersheim, Flaridesheim, Ilersheim, Nieder-Flersheim. Außer Lorsch besaß auch das Cyrikusstift Neuhausen Güter zu Flörsheim. Nieder-Flörsheim gehörte seit dem Mittelalter zum Wormser Domstift. Im 13. Jh. bedrückte Philipp von Falkenstein das Stift und setzte sich im Dorf fest. Im Jahre 1349 nahm das Stift die Schirmherschaft der Leiningen an und im Jahre 1400 trat es die Hälfte des Dorfes an den Pfalzgrafen Ruprecht III. im Eigentum ab. Die andere Hälfte des Dorfes und der Vogtei gehören dem Stift Neuhausen und als dieses Stift von dem Kurfürsten Friedrich III. im Jahr 1566 aufgehoben wurde, kam auch die andere Hälfte des Dorfes zur Pfalz. Es wurde dem Oberamt Alzey zugeteilt. 1792 wurde der Südwesten wieder erneut in den Krieg verwickelt, als französische Revolutionsheere das linke Ufer besetzten. Wieder kam es zu Plünderungen und Tributleistungen an Geld und Naturalien. Das spätere Rheinhessen und die Kurpfalz bildeten das Departement Donnersberg zu dem auch die 24 Gemeinden Rheinhessens gehören. Verwaltungsreform und wirtschaftlicher Aufschwung in der Landwirtschaft prägten das Leben der Menschen. Nach der Niederlage Napoleons kam Nieder-Flörsheim zum Großherzogtum Hessen. 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1969 Kreis Worms (1946 Rheinland-Pfalz). Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Gemeinden Nieder-Flörsheim und Dalsheim im Jahr 1969 zu der neuen Gemeinde Flörsheim-Dalsheim zusammengeführt. Die Gemeinde besaß eine Pfarrkirche, die dem hl. Johannes geweiht und erstmals urkundlich 1234 in der Urkunde erwähnt wurde. Bei der pfälzischen Kirchenteilung 1705 fiel die Kirche den Reformierten zu. Die Katholiken richteten sich ein Oratorium im Rathaus ein. Es wurde ein Filial der katholischen Kirche in Dalsheim. Den Lutheranen wurde eine Pfarrei in Dalsheim zugesprochen. In Nieder-Flörsheim gab es zwei Schulen, die reformierte mit dem Schulhaus und die katholische Schule. Die israelitische Gemeinde erbaute 1817 eine Synagoge (Untergasse 10), veräußerte sie aber 1920 an die Familie Häußer. Die Bevölkerung wuchs im Jahr 1811 auf 596 Einwohner. Zum Bestand Das Archivgut in der Gemeinde Nieder-Flörsheim versuchte man schon 1838 zu ordnen. Aus dem Schreiben des Kreisrats des Kreises Worms geht hervor, dass man Herrn Völker aus Wersau (Odenwald) zur Ordnung der Gemeinderegistratur von Nieder-Flörsheim beauftragt hatte (Nr. 0156, s. 13.03.1838). 1914 wurde vom Lehrer A. Trieb ein Aktenverzeichnis des Gemeindearchivs Nieder-Flörsheim angefertigt (s. Abt. 206 Nr. 99). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) behielten die beiden zusammengefaßten Gemeinden Nieder-Flörsheim und Dalsheim zunächst (im Gegensatz zu allen anderen Gem. der VG, die ihre Unterlagen schon im Stadtarchiv Worms deponiert hatten) ihr Archivgut im Rathaus. Erst nach längeren Verhandlungen mit der Gemeinde 1998 wurde das wertvolle Archivgut nach Abschluss eines Depositalvertrags gemeinsam mit den Archivalien von Dalsheim durch die Gemeinde Flörsheim-Dalsheim an das Stadtarchiv übergeben. Das im Gegensatz zu vielen Nachbargemeinden in beiden Orten relativ ungestörte und reiche vor allem ältere Archivgut wurde im Keller der Ernst-Ludwig-Schule eingelagert, mit der Verzeichnung im Herbst 2009 für beide Gemeindearchive begonnen. Zunächst waren zuvor 2008 die Unterlagen gemäß der Reihenfolge des Registraturplans von 1908 aufgestellt worden; die Akten wurden 2009/10 zur Bearbeitung sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und dort bearbeitet. Die Laufzeit beginnt im Wesentlichen im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts und reicht im vorliegenden Bestand in der Regel bis 1945. Besonders erwähnenswert sind die Waldungen von Nieder-Flörsheim. Der Nieder-Flörsheimer Wald diente der Gemeinde als Einnahmequelle. Zahlreiche Holzversteigerungs- u. Abzählungsprotokolle befinden sich in den Urkunden zu den Rechnungen der Gemeindekasse. Aus Datenschutzgründen wurden nach Vorgabe des Landesarchivgesetzes 2 Akten mit Sperrvermerk für die Benutzung versehen. Der Bestand umfasst nach Abschluss der Neuverzeichnung (Sept. 2009 - April 2010) 759 Verzeichnungseinheiten (10.7.2012: 763), die in 162 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand. Kassationen wurden keine vorgenommen. Wegen der unterschiedlichen Aktenpläne wurde für die ab 1945 bis 1969 angelegten Akten der Gemeinde bis zu ihrer Fusion mit Dalsheim eine neue Abt. 242-N angelegt, die ergänzend heranzuziehen ist. Für Abt. 242 und 243 befindet sich am Bestand noch eine umfangreiche und noch ungesichtete Sammlung von Druckschriften, Gesetzen und anderer grauer Literatur, die einer Aussonderung und Erschließung bedürfte. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 35 Gesundheitsamt Worms -Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim -Abt. 180/10 Volksbank Worms-Wonnegau -Abt. 185 Familien- u. Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl -Abt. 241 Gemeindearchiv Dalsheim -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 KOßLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Festschrift der Provinz Rheinhessen zur Hundertjahrfeier 1816-1916, Mainz 1916 GALLÉ, Völker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln, 1992 KORB, Willi, Nieder-Flörsheim. Aus der Geschichte eines rheinhessischen Weindorfes. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier, Westhofen, 1968 Worms, April 2010 Magdalena Kiefel

        M 118 · Akt(e) · 1889-1890
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Mitteilungen über Deutsches Krankenhaus in Sansibar u. auf dem Festland; Korrespondenz mit Wichern u. Freiherr von Nettelbladt; Berichte von Nettelbladts an EMDOA über Lazarette in Sansibar, Dar-es-Salaam, Bagamojo; Korrespondenz mit dem Auswärtigen Amt u. Feldpropstei wegen Pflegern

        Bethel-Mission
        Georg Cleve (1866-1914)
        M 223 · Akt(e) · 1896-1910
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Tagebuchaufzeichnungen, 1896-1898; Persönliche Briefe, v.a. an P. Bodelschwingh, 1896-1899; Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Dienstvertrag, 1896; Ansichtspostkarte von Gebäuden der EMDOA in Ostafrika, 1899; „Deutsche oder lateinische Schrift in den deutschen Kolonien?, Aufsatz von Cleve, 1900; „Die Auffassung der Neger Deutsch-Ostafrikas von den Krank-heitszuständen von Cleve, Sonderdruck aus der Deutschen Kolonialzeitung, 1899; Übersicht über die literarischen Arbeiten u. praktischen Fähigkeiten Cleves, 1902; Auflösung des Dienstvertrages mit der EMDOA, 1902

        Bethel-Mission
        Gesandtschaft Päpstlicher Stuhl
        2.3.4.2.16 · Gliederung
        Teil von Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)

        Bayerische diplomatische Vertreter lassen sich an der Kurie bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen. Demgemäß reichen auch die Akten der bayerischen Vertretung beim päpstlichen Stuhl bruchstückweise bis zum Jahre 1606 zurück. Von geschlossenen Beständen kann man freilich erst seit der Amtszeit des Gesandten Marchese dAntici sprechen, der ab 1769 Vertreter der Kurpfalz, sodann des Herzogtums Zweibrücken und seit 1776 auch von Kurbayern in Rom war. Nach der fluchtartigen Aufgabe des Gesandtenpostens durch dAntici im Jahre 1798 anlässlich der Besetzung Roms durch die französischen Truppen war Kurpfalzbayern ohne diplomatischen Vertreter in Rom. Erst zu Ende des Jahres 1803 wurde wieder eine bayerische Vertretung eingerichtet, die zunächst die Bezeichnung "Churpfalzbaierische Mission in Rom" führte. Infolge der Einverleibung des Kirchenstaats in das französische Empire durch Napoleon I. war sie in der Zeit von 1810-1815 abermals unterbrochen. Seit der Neubeglaubigung des Gesandten Freiherrn von Haeffelin im August 1815 bestand sie ohne Unterbrechung fort bis zu ihrer Aufhebung am 30. Juni 1934, die durch die nationalsozialistische Reichsregierung aufgrund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches von 30. Januar 1934 erfolgte. Der Name der Gesandtschaft, der nach der Erhebung Bayerns zum Königreich im Jahre 1806 zunächst "Bayerische Gesandtschaft in Rom" lautete, wurde nach der Einverleibung Roms in das Königreich Italien im Jahre 1870 in "Bayerische Gesandtschaft beim päpstlichen Stuhl" umgewandelt. Seit 31. Mai 1930 lautete die amtliche Bezeichnung in Angleichung an die Namensführung der übrigen bei der Kurie beglaubigten diplomatischen Vertretungen "Bayerische Gesandtschaft beim Heiligen Stuhl". Während der Unterbrechung der offiziellen diplomatischen Beziehungen zwischen Bayern und dem päpstlichen Stuhl in den Jahren 1798-1803 und 1810-1815 waren für den bayerischen Hof Agenten in Rom tätig. Bei der Erkrankung des Gesandten Freiherrn von Guttenberg im Jahre 1909 übernahm der preußische Gesandte beim päpstlichen Stuhl in der Zeit vom 21. April bis 27. Oktober die vertretungsweise Führung der Geschäfte der bayerischen Gesandtschaft. Durch den Kriegseintritt Italiens im Mai 1915 war der Gesandte genötigt, den Sitz der Gesandtschaft von Rom nach Lugano in der neutralen Schweiz zu verlegen. Erst zur Jahreswende 1919/1920 erfolgte die Rückverlegung der Gesandtschaft nach Rom. Der bayerische Gesandte beim päpstlichen Stuhl vertrat verschiedentlich auch die Interessen von Staaten, die keinen eigenen diplomatischen Vertreter dort beglaubigt hatten, so die von Württemberg und Baden in der Zeit um 1808, von Griechenland nach der Errichtung eines selbstständigen Königreichs bis zur Entsendung eines eigenen Gesandten, ferner in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts hin und wieder die Belange des Königreichs Sachsen. Demgemäß finden sich einschlägige Vorgänge in den Beständen der bayerischen Gesandtschaften. Da sie zumeist mit den bayerischen Akten unmittelbar zusammenhängen, konnte eine Aussonderung der betreffenden Stücke nicht durchgeführt werden. Auch mit den Angelegenheiten des souveränen Malteser-Ordens, mit dem Bayern keine eigenen diplomatischen Vertreter austauschte, wurde die Gesandtschaft beim päpstlichen Stuhl betraut. In der Zeit von Ende Juni 1851 bis 1. Dezember 1865 war der bayerische Gesandte in Rom gleichzeitig an den Höfen von Turin und Neapel beglaubigt. Soweit es ohne Zerreißung der Zusammenhänge geschehen konnte, wurden die Registraturen gesondert. Bei gemeinsam behandelten Angelegenheiten sind stets auch die Bestände dieser beiden Gesandtschaften heranzuziehen. Die Akten der Gesandtschaft in Rom aus der Zeit bis 1798 gehörten bisher zum Bestand Kasten schwarz des Geheimen Staatsarchivs und umfassten vornehmlich Kasten schwarz 509 und 510. Der Bestand der Jahre 1803-1934 war bislang überhaupt nur in seinem älteren Teil, den sogenannten Haeffelinschen Akten (Kasten grün 33-38), grob geordnet. Diese stammten von einer Ministerialabgabe des Jahres 1906. Der größere Teil der Gesandtschaftsregistratur kam kurz vor Aufhebung der Gesandtschaft im Juni 1934 als amtlich versiegeltes Gesandtschaftsgut unmittelbar von Rom nach München an das Geheime Staatsarchiv. Ein paar Akten wurden im Juli 1936 noch nachträglich von der Bayerischen Staatskanzlei dem Geheimen Staatsarchiv zugewiesen. Der gesamte Bestand wurde nunmehr nach den in der "Archivalischen Zeitschrift" Band 46 (1950) dargelegten Richtlinien neu geordnet. Fehlende Stücke wurden kaum festgestellt, der äußere Zustand war bis auf einige wenige Stücke gut. Vernichtet wurden nur Blätter, aus denen weder der sachliche Inhalt noch der Name der behandelten Person erkennbar war, ferner die Ein- und Auslaufstagebücher (Journale). Dem Missstand, dass mehrmals in Schreiben des Gesandten verschiedene Fälle behandelt wurden, wurde durch entsprechende Verweise zu begegnen versucht. Bei den Zeitungsausschnitten, die namentlich von den beiden letzten Gesandten in größeren Umfang als Unterlagen für ihre Berichte gesammelt wurden, finden sich vornehmlich folgende Abkürzungen: BK = Bayerischer Kurier Corr = Corriere dItalia KV = Kölnische Volkszeitung KZ = Kölnische Zeitung M = Messaggero MNN = Münchner Neueste Nachrichten OR = LOsservatore Romano T = Tribuna VB = Völkischer Beobachter Um das Personenverzeichnis nicht zu überfüllen, wurden hektographierte Listen französischer kriegsgefangener Offiziere in Bayern der Jahre 1870/71 (Nr. 2753) nicht aufgenommen. Für die freundliche Unterstützung bei der Lesung einiger italienischer Schriftstücke bin ich den Herren Kollegen Dr. A. Stengel und Dr. B. Zittel zu Dank verpflichtet. Das Register wurde von Fräulein Dr. v. Hoermann angefertigt. Edgar Krausen Reinschrift: Marianne Neudek Nr. 1-421, Ingeborg Thal Im Dezember 1951 Ergänzende Anmerkungen: Bei der Anlage des Repertoriums der Bayerischen Gesandtschaft beim Päpstlichen Stuhl wurde die ältere Gesandtschaftsregistratur aus dem Bestand Kasten schwarz 509/1-5 und 510/1-4 herausgenommen und im neuen Repertorium unter "Politischer Schriftwechsel" und an anderen Stellen verzeichnet. Die Objekte mit den Signaturen 3001-3010 wurden ebenfalls der Gesandtschaftsregistratur aus dem Bestand Kasten schwarz entnommen. Sie sind im Findbuch nur sehr allgemein erschlossen. Allerdings liegt im Repertorienzimmer ein detaillierter Ergänzungsband zu diesen Akten vor, der insbesondere Kopien von Schlagwortverzeichnissen und Betreffsregistern enthält, die Ende des 18. Jahrhunderts angelegt wurden. Sie stammen aus dem Akt Gesandtschaft Päpstlicher Stuhl 485 mit dem Betreff "Registraturverzeichnis der Gesandtschaft".

        Gewerbekammer (Bestand)
        Staatsarchiv Hamburg, 376-15 · Bestand · 1865-1936
        Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

        Verwaltungsgeschichte: Im Artikel 93 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, publiziert am 28.9.1860 (Hamb.VO, S.79), war bestimmt worden, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbebetriebes einen Ausschuß wählen sollten. Das Nähere sollte ein Gesetz bestimmen. Diese Auflage erfüllte das Gewerbegesetz vom 7.11.1864 (Hamb.VO, S.161). Aufgrund dieses Gesetzes wurde zunächst ein aus 15 Mitgliedern bestehender interimistischer Gewerbeausschuß eingesetzt, der am 27.1.1865 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, Seine Mitglieder waren zu je fünf von den Älterleuten der bisherigen zünftigen Gewerbe (Ämter), durch den Senat und durch die Bürgerschaft gewählt worden. Der Ausschuß entsandte wiederum fünf Mitglieder als Vertreter der Gewerbe in die Bürgerschaft, wo sie die nunmehr kraft Gesetzes ausscheidenden von den bisherigen Älterleuten Deputierten ablösten. Seine Aufgabe war die Ausarbeitung der Bedingungen für den künftigen endgültigen Ausschuß. Schon bald legte der interimistische Gewerbeausschuß einen Gesetzesentwurf vor, der jedoch nicht die Billigung des Senats fand. Nach langen Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft konnte endlich am 18.12.1872 das “Gesetz betr. die Gewerbekammer“ (Hamb.Ges.Slg.I, S.119) veröffentlicht werden. Hiermit erhielt der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung „Gewerbekammer“. Er unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe (§ 1). Wie ihr provisorischer Vorgänger bestand auch die Gewerbekammer aus 15 Mitgliedern, von denen fünf in die Bürgerschaft abgeordnet wurden. Vertreten sollten in der Gewerbekammer nur diejenigen Gewerbetreibenden sein, die ihr Geschäft innerhalb der Grenzen des damaligen Hamburgischen Freihafengebietes mit Einschluß der Zollvereinsniederlage betrieben. Zum Zwecke der Wahl teilte man die Gewerbe in 15 Gruppen ein, von denen jede einen Vertreter zu wählen hatte, und zwar auf fünf Jahre. Alljährlich sollten drei der Mitglieder ausscheiden. Wahlberechtigt und wählbar war jeder selbständige Gewerbetreibende, der das Recht zur Teilnahme an den Wahlen zur Bürgerschaft besaß. Die Kammermitglieder wählten jährlich aus ihrer Zahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zu dem in § 11 des Gesetzes umrissenen Aufgabengebiet der Kammer gehörte die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachtliche Tätigkeit in Gewerbesachen für den Senat, die Gerichte und für Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kammer wurden aus der Staatskasse bestritten. Die ersten Wahlen zur Gewerbekammer fanden nach Vorbereitung durch den interimistischen Gewerbeausschuß am 31.3.1875 statt. Am 21.4.1875 trat die neugewählte Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und übernahm die Geschäfte und Akten des interimistischen Ausschusses, welcher sich gleichzeitig auflöste. Das Reichsgesetz vom 26.7.1897 (RGBl., S.665) bewirkte einschneidende Änderungen der Gewerbeordnung. § 105 der neuen GO bestimmte, daß zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirks Handwerkskammern zu errichten seien. § 103q überließ es den Landeszentralbehörden zu bestimmen, daß vorhandenen Einrichtungen die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammer übertragen werden konnte. Das neue Gesetz wurde durch Kaiserliche Verordnungen schrittweise in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Bildung von Handwerkskammern traten durch die VO vom 12.5.1900 (RGBl., S.127) zum 1.4.1900 in Kraft. Im Einklang hiermit erließ der Senat die Bekanntmachung vom 2.4.1900 (Amtsbl. S.487), die der Gewerbekammer die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug, und zwar für das gesamte hamburgische Staatsgebiet. Die Anforderungen der neuen Gewerbeordnung machten nunmehr auch eine Umgestaltung des Gewerbekammergesetzes erforderlich. Im Vordergrund stand die Frage der Vertretung der vielen in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Industriebetriebe. Während eine Minderheit von Großindustriellen den Anschluß an die Handelskammer befürwortete, entschied sich die Mehrheit der kleineren Fabrikanten für den Verbleib im Rahmen der Gewerbekammer. Auch der Zuständigkeitsbereich der Kammer bedurfte dringend der Neuregelung. § 3 des alten Gesetzes hatte als Umfang des Geschäftsbereiches das Freihafengebiet bestimmt, welches jedoch durch den Zollanschluß am 15.10.1888 erheblich geschrumpft war. Stillschweigend hatte man daher zu den Kammerwahlen alle diejenigen Gewerbetreibenden zugelassen, die im Stadtgebiet und in den Vororten ansässig waren. Nach langen Verhandlungen kam schließlich das „Gesetz über die Gewerbekammer“ vom 4.10.1907 (Amtsbl. S.589) zustande. Die Kammer gliederte sich von nun an in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung, welche je 12 Mitglieder stellten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze hamburgische Staatsgebiet. Die Mitglieder waren auf sechs Jahre zu wählen. Am Ende jedes Jahres schieden vier Mitglieder (je 2 aus jeder Abteilung) aus. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder fanden Ersatzwahlen statt. Die Kammer entsandte aus ihrer Mitte Vertreter in die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, in die Beratungsbehörde für das Zollwesen, in die Verwaltung des Gewerbeschulwesens und in die Aufsichtsbehörde für die Innungen. Parallel zur Neugestaltung der Gewerbekammer wurde bei der Handelskammer eine Industriekommission gebildet (Amtsbl.1907 S.600). Die “Bekanntmachung betr. die Errichtung der Gewerbekammer und die Industriekommission der Handelskammer“ vom 23.12. 1907 (Amtsbl. S.757) setzte beide Veränderungen zum 1.1.1908 in Kraft. Diese Lösung war ein Kompromiß zwischen den beiden während der langjährigen Verhandlungen zu Tage getretenen gegensätzlichen Bestrebungen in den Kreisen der Industrie. Die Neufassung des Gewerbekammergesetzes vom 20.11.1922 (HGVBl. S.645) brachte im wesentlichen Änderungen im Wahlverfahren, die teilweise durch den Fortfall des hamburgischen Bürgerrechts bedingt waren. Die Zahl der Mitglieder für Handwerk und Industrie wurde auf je 20 erhöht. Die Wahl galt weiterhin für sechs Jahre, aber mit der Maßgabe, daß künftig alle drei Jahre je die Hälfte der Mitglieder ausscheiden sollten. Eine zusätzliche wichtige Neuerung trat hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel für die Kammer ein, die bisher aus der Staatskasse bezahlt worden waren. Jetzt gab § 27 des Gesetzes die Möglichkeit, einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Umsatzes gestaffelten Beitrag zu erheben. Die Neuwahlen waren innerhalb von 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes einzuleiten. Das neue Gesetz wurde durch die Bekanntmachung vom 20.11.1922 (HGVBl. S.657) am 23.11.1922 in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahren erfolgten nur geringfügige Änderungen des geltenden Gesetzes: Am 4.6.1924 (HGVBl. S.375), am 7.2.1927 (HGVBl. S.84), am 6.4.1927 (HGVBl. S.173) und zuletzt durch die „Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30.3.1928 (HGVBl. S.136). Eine neue Aufgabe fiel der Gewerbekammer zu mit Wirkung vom 1.4.1930 durch die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle mit Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 25.4.1929 (RGBl. I S.87) und vom 4.3.1930 (RGBl. I S.35). Die Handwerkskammern (Gewerbekammern) hatten die Handwerksrolle in Form einer Kartei aller ein stehendes Gewerbe selbständig betreibenden Handwerker zu führen. Einen völligen Bruch in der Geschichte der Gewerbekammer brachte die nationalsozialistische Machtergreifung. Am 31.5.1933 (Senatsprotokoll I 1933, S.272) genehmigte der Senat einen gemeinsamen Antrag der Handelskammer und der Gewerbekammer vom 18.5.1933, einen „Industrieausschuß“ bei der Handelskammer aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer, denn schon am 26.1.1934 (Senatsprotokoll S.27 und Drucksache Nr.1) erließ der Senat das „Gesetz über die Bildung einer einheitlichen Industrieabteilung bei der Handelskammer“. Die Handelskammer übernahm nun nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Einschneidende Veränderungen gingen nunmehr von der Reichsgesetzgebung aus: Am 29.11.1933 erging das “Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ (RGBl. I S. 1015) mit den drei Ausführungsverordnungen vom 15.6.1934 (RGBl.I S.493) und vom 18.1.1935 (RGBl.I S.14 und S.15). Die 2.Verordnung vom 18.1.1935 bestimmte in § 1 die Leitung der Handwerkskammern nach dem Führergrundsatz. Die Aufsicht führte der Reichswirtschaftsminister. Die 3.Verordnung vom 18.1.1935 verschärfte die Bestimmungen hinsichtlich der Handwerksrolle, in die fortan nur noch Selbständige, die auch die Meisterprüfung abgelegt hatten, eingetragen wurden. Nur wer in die Handwerksrolle eingetragen war, durfte ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Die Führung der Handwerksrolle wurde durch die Verordnung des Senats vom 26.4.1935 (HGVBl. S.119) der Gewerbekammer übertragen. Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Gewerbekammer“ in Form einer Bekanntmachung des Reichsstatthalters vom 30.9.1936 (HGVBl. S.227) mit Wirkung vom 1.10.1936 hörte die Gewerbekammer zu bestehen auf. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Ablieferung und Ordnung Die Akten der Gewerbekammer wurden in vier Ablieferungen (1957,1965,1976) von der Handwerkskammer Hamburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Bei einer Vorprüfung wurden hier 1963 hauptsächlich Gesellen- und Meisterprüfungsakten bis auf Beispiele kassiert, weil in der Handwerkskammer Meisterverzeichnisse mit Angabe des Prüfungsdatums vorhanden sind. Der Aktenumfang betrug vor Beginn der Ordnungsarbeiten ca.13 lfd. Meter. Nach Kassation von bereits gedruckt vorliegenden Jahresberichten, Konzepten, Kassenrevisionssachen und Doppelschriftgut beträgt der Umfang nunmehr 11,8 lfd. Regalmeter. Die bei der Gewerbekammer benutzte Akteneinteilung erwies sich wegen ihrer meistens zu allgemein gefaßten Gruppenbezeichnungen als unbrauchbar und wurde nicht übernommen. Der Neuordnung wurde eine Einteilung nach Sachgesichtspunkten unter teilweiser Anlehnung an das frühere Schema -soweit möglich und für das Verständnis der Zusammenhänge nötig- zugrundegelegt. Die Abgrenzung des Bestandes Gewerbekammer zum Bestand Handwerkskammer ergab sich aus der Gestaltung der Handwerksvertretung in der nationalsozialistischen Zeit. Mit dem 1.10.1936, dem Datum des Wirksamwerdens der neuen Gesetzgebung, endet der Bestand Gewerbekammer. Die ebenfalls von der Handwerkskammer abgelieferten Akten der Aufsichtsbehörde für die Innungen bilden einen selbständigen Bestand (376-15). Juli 1978 Bestandsbeschreibung: Die hamburgische Verfassung vom 28.09.1860 legte fest, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbes einen Ausschuß wählen sollten. Näheres sollte ein Gesetz bestimmen. Das Gewerbegesetz von 1864 schuf die Grundlage für die Einsetzung eines interimistischen Gewerbeausschusses zu Beginn des Jahres 1865 zur Vorbereitung eines endgültigen Ausschusses. Erst Ende 1872 wurde ein Gewerbekammergesetz veröffentlicht, womit der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung Gewerbekammer erhielt. Die Gewerbekammer bestand aus 15 Mitgliedern und unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe. Zu den Aufgaben der Gewerbekammer gehörten die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachterliche Tätigkeit in Gewerbesachen für Senat, Gerichte und Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Änderungen der Gewerbeordnung führten dazu, daß der Senat der Gewerbekammer 1900 auch die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug. Das Gewerbekammergesetz vom 04.10.1907 gliederte diese in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung. Die NS-Zeit brachte einschneidende Änderungen. 1934 übernahm die Handelskammer nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Mit Wirkung vom 01.10.1936 endete die Tätigkeit der Gewerbekammer. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Der Best. umfaßt Unterlagen zu folgenden Tätigkeitsbereichen der Gewerbekammer: Innere Angelegenheiten der Kammer (Organisation, Wahlen, Berichtswesen), Mitwirkung der Kammer in Behörden und Verwaltungen, Beziehungen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, Tagungen, Wirtschaftsförderung, Gewerbeordnung und Arbeitsrecht, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Versicherungswesen, Arbeitsbeschaffung, Marktwesen, Verkehrswesen, Steuer- und Zollwesen, Geld und Kredite, Eichwesen, Rechtspflege, Bau, Gesundheit, Sport und Statistik. (Ga)