Gesetz

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          Schäden der Kolonial-Deutschen
          BArch, R 2/716 · Akt(e) · 1915-1921
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Kolonial-Wirtschaftliches Komitee.- Eingabe an den Reichstag und Mitgliederverzeichnis; Entschädigung der deutschen Exporteure für Schäden in den deutschen Schutzgebieten, in Kiautschou (Tsingtau) und im feindlichen Ausland; Gesetz zur Feststellung der Kriegsschäden in den deutschen Schutzgebieten.- Eingabe an den Reichstag und Gesetzentwurf; Entwurf von Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen für Schäden in den ehemals deutschen Schutzgebieten aus Anlass des Krieges; Entwurf eines Gesetzes über den Ersatz von Kriegsschäden in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten (Kolonialschädengesetz)

          Schlichtungsausschuss Freiburg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, N 200/1 · Bestand · 1917-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Entwicklung der Schlichtungsausschüsse: Mit dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5.12.1916, RGBl. Seite 1333ff erhoffte sich die Oberste Heeresleitung, den militärischen Rückschlägen eine Heimatfront entgegensetzen zu können: eine zweite Mobilmachung sollte die arbeitende Zivilbevölkerung der Kriegswirtschaft zuführen. Der Rat der Volksbeauftragten hob dann auch am 12.11.1918 dieses Gesetz sofort auf, RGBl. Seite 13003f. Lediglich eine Bestimmung des Gesetzes blieb mutatis mutandis in Kraft: "Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei für die Kriegsführung oder Volksversorgung bedeutenden Behörden oder Betrieben beschäftigt ist ..., sofern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, dass er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuss zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Beauftragtten des Kriegsamtes als Vorsitzenden sowie aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuss nach Untersuchung des Falles an, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten [§ 9]. Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Ausschüsse ... durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen [§ 10]." Diese Ausschüsse, die ab 1.1.1917 als vorläufige Ausschüsse, dann ab 1.2.1917 als Schlichtungsausschüsse konstituiert wurden, entwickelten sich aus ihren begrenzten Anfängen rasch zu einem der wichtigsten Instrumente der Tarifparteien in deren politischen Auseinandersetzungen um Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Verfahrensakten spiegeln so die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom Ende des Kaiserreichs bis zum Ende der Weimarer Republik wieder, insbesondere die Hauptprobleme der Nachkriegszeit: die Wiedereingliederung der Kriegsteilnehmer in den Arbeitsprozess, die wirtschaftliche Katastrophe im Gefolge des Ruhrkampfs und die Inflation. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20.1.1934, RGBl. Seite 45ff. beseitigte mit der Aufhebung der Schlichtungsausschüsse § 65 Nr. 7 endgültig die Tarifautonomie, die durch die Notverordnungen bereits stark beschnitten worden war. Gemäß dem halbmilitärischen Charakter des Hilfsdienstgesetzes entsprach die Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse den Landwehrbezirken. Die Ausschussmitglieder wurden vom Kriegsamt ernannt, die Institution ressortierte zunächst beim Stellv. Generalkommando des XIV. Armeekorps. Nach dem Zusammenbruch wechselten die Ressortministerien, bis sich die neue Verwaltung eingespielt hatte. Das Ministerium für soziale Fürsorge, das spätere Arbeitsministerium, ging 1924 im Innenministerium auf. Erst allmählich fanden die Arbeitsweise und die rechtliche Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse ihren festen Rahmen. Dieser Prozess war mit der Schlichtungsverordnung des Reiches vom 30.10.1923, RGBl. Seite 1043ff abgeschlossen. Die Schlichtungsverordnung hatte die Kompetenzen der Ausschüsse auf die sogen. Gesamtstreitigkeiten, kollektivrechtlich regelbare Fragen wie Tarife, Arbeitszeit usw. konzentriert und die Einzelstreitigkeiten, Rechtsstreit über an sich geregelte Verhältnisse wie Kündigungswirksamkeit usw. an die Arbeitsgerichte verwiesen. Da diese in Baden noch nicht existierten, nahmen die Schlichtungsausschüsse deren Aufgaben zusammen mit den älteren Kaufmanns- und Gewerbegerichten bis 1927 wahr. Der Schlichtungsausschuss Freiburg: Der im Jahr 1917 für das Gebiet des Bezirkskommandos Freiburg gebildete Schlichtungsausschuss Freiburg umfasste die Amtsbezirke Freiburg, Emmendingen, Staufen, Waldkirch und Breisach. Nach der Neuordnung des Schlichtungswesens durch die Verordnung vom 30.10.1923 blieb Freiburg Schlichtungsausschusssitz, umfasste von nun an jedoch die Arbeitsnachweisbezirke Lahr, Kehl; beide vorher beim Schlichtungsausschuss Offenburg; Offenburg, Lörrach und Freiburg mit den Verhandlungszweigen Lörrach, Lahr und zeitweise Offenburg. Durch den Erlass des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers vom 4.7.1933 wurde der Schlichtungsausschuss Freiburg aufgelöst. Die Auseinandersetzung um Aufgaben, Unabhängigkeit und Rechtsqualität der Schlichtungsstellen wurchs in Freiburg besonders in den Jahren 1921/22 zu heftiger öffentlicher Kontroverse; darüber geben die im vorliegenden Bestand erhaltenen Handakten des Schlichtungsausschussvorsitzenden, des Freiburger Ordinarius für Handels- und Arbeitsrecht Heinrich Höniger, deutlicher als in den Parallelbeständen Auskunft. Ordnung und Verzeichnung: Die Akten der Schlichtungsausschüsse wurden im Generallandesarchiv von Inspektorenanwärtern zu kurzfristigen Übungszwecken sowie von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzeichnet. Für die Erschließung hatte das nicht nur den ständigen Wechsel der Bearbeiter zur Folge, sondern erzwang auch den Verzicht auf naheliegende Bewertungskriterien. Die gleichförmigen wenn auch nicht lückenlosen Einzelfallakten hätten Kassation erlaubt: damit waren die Bearbeiter jedoch überfordert. Zugleich enthalten aber auch Akten aus Einzelstreitigkeiten eine Fülle von schwer zugänglichen Infromationen über lokale Arbeitsverhältnisse, Betriebsgrößen, die Bildung von Betriebsräten und die Aktivität der Gewerkschaften, die die Gesamtarchivierung rechtfertigen. Im Schlichtungsausschuss Freiburg wurde, andern als bei den übrigen Schlichtungsausschüssen, bereits selbst die Ordnung der Akten nach Wirtschaftszweigen und Tarifgebieten vorgenommen; häufig wurden mehrere Fälle zu einem Faszikel zusammengeheftet. Die Akten des Schlichtungsausschusses Freiburg wurden 1979 von der Archivinspektoranwärterin Iris Sonnenstuhl verzeichnet. Den Index fertigte Gebhard Füßler, die Reinschrift Mitarbeiter einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Literatur: Huber Rapach, Die Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und ihre Probleme unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Berlin 1964. Diss. Köln 1963, Sozialpolitische Schriften 18. Dezember 1987 Konrad Krimm Kornelia Enneking Der Bestand trug im GLA die Signatur 445 und gelangte im Zuge des Beständeausgleichs zwischen GLA und StAF Anfang der neunziger Jahre ins Staatsarchiv Freiburg. Die Ordnung der Bestellnummern wurde nicht geändert, insofern ist die Nennung der Vorsignaturen im Findbuch überflüsssig. Das analoge Findmittel des vorliegenden Bestands wurde samt Einleitung im Juni 2015 von Judith Zimmermann in Scope Archiv übertragen. Die Einleitung wurde leicht gekürzt. Der Bestand N 200/1 umfasst 213 Faszikel und misst 3,1 lfd.m. Christof Strauß

          Schulamt Emmendingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 220/1 · Bestand · (1814-1924), 1894-1968
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Nach Bestellung von Kreisschulräten in elf Kreisschulbezirken für die mittlere Schulaufsicht in Baden im Jahre 1864 gehörte der Kreis Emmendingen zum Kreisschulbezirk Freiburg und dann mit Wirkung vom 24. Juni 1882 nach Errichtung von 13 Kreisschulvisitaturen zum Kreisschulvisitaturbezirk Lahr. Sitz einer mittleren Schulaufsichtsbehörde wurde Emmendingen mit der Errichtung von 18 Schulkreisen in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1904. Zu seinem Sprengel gehörten die Amtsbezirke Emmendingen, Ettenheim und Waldkirch. Am 1. Mai 1924 erfolgte eine Neuaufteilung in 14 Schulkreise, unter ihnen der Schulkreis Emmendingen mit den amtsbezirken Emmendingen, Lahr und Waldkirch. Infolge des Gesetzes über die Neueinteilung der Inneren Verwaltung und mit der Staatsministerialerschließung vom 7. November 1936 ergab sich mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 eine Neueinteilung der Schulkreise. Zum Sprengel des Schulkreises Emmendingen gehörten nach Auflösung des Amtes Waldkirch die Amtsbezirke Emmendingen und Lahr. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964, in Kraft getreten am 1. April 1965, wurden aus den Kreisschulämtern Staatliche Schulämter, somit aus dem Kreisschulamt Emmendingen das Staatliche Schulamt Emmendingen. Durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter vom 6. November 1973, in Kraft getreten am 1. Januar 1974, wurde das Staatliche Schulamt Emmendingen aufgelöst, der Kreis Emmendingen dem Staatlichen Schulamt Freiburg zugeschlagen. Bestandsgeschichte: 1972 lieferte das Staatliche Schulamt Emmendingen ohne Ablieferungsverzeichnis 36,0 lfd. m. Akten an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe ab. Die Akten bildeten den Bestand "Staatliches Schulamt Emmendingen 1972/6". In diesen Bestand wurden außerdem später provenienzgerecht Akten aus der Ablieferung 1974/37 des Staatlichen Schulamtes Offenburg integriert. Ein Zettelrepertorium für einen Teil der General- und Ortsakten, angefertigt durch Dr. Werner Baumann, existierte, soweit die Unterzeichnende sich erinnert, bereits 1974. Weitere Ordnungsarbeiten am Bestand im Magazin wurden durch die Unterzeichnende bzw. unter ihrer Aufsicht noch vor 1980 durchgeführt. Ziel war die bessere Benutzbarkeit auch der unverzeichneten Akten durch Trennung der verschiedenen Aktengruppen: Generalakten, Ortsakten, Schuldienstakten, personenbezogene Unterlagen, Lehrerpersonalakten. Die Personalakten wurden dem Bestand L 50/1 - Personalakten von Lehrern I unter den Nummern 12.908-13.393 eingeordnet. Entnommen wurden außerdem die Fremdprovenienzen "Bezirksbauinspektion Emmendingen", "Bezirksschulamt Molsheim" und "Kreisschulvisitatur/Kreisschulamt Lahr". Aus den Aktengruppen des früheren Bestandes "Schulamt Emmendingen 1972/6" wurden die folgenden Bestände gebildet: G 220/1 (Generalia), G 220/2 (Ortsakten), G 220/3 (personenbezogene Unterlagen), G 220/4 (Schuldienstakten). Die Aktentitelaufnahmen des vorliegenden Bestandes fertigten Dr. Werner Baumann und Inspektoranwärter Daniel Stihler. Die Akten stammen aus zwei unterschiedlichen Registraturschichten. Dadurch ergab sich für die Ordnung des Schriftguts die Bildung von den zwei Hauptgruppen "Alter Registraturplan" und "Neuer Registraturplan" und innerhalb dieser Hauptgruppen die Gliederung nach dem Rubrikenschema des jeweiligen Registraturplans. Wann und weshalb auf einen neuen Registraturplan umgestellt wurde, konnte die Unterzeichnende nicht ermitteln. Nach Stichproben wurden bereits einzelne aus dem Jahr 1948 stammende Schriftstücke handschriftlich - wahrscheinlich nachträglich - mit den neuen Registraturzeichen versehen, und zwar mit einer von dem alten Registraturplan abweichenden römischen Ziffer + Kleinbuchstaben. Die Kennzeichnung der verschiedenen Hauptgruppen mit einem Großbuchstaben findet sich auf den Aktendeckeln. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch die Unterzeichnende. Das Findbuch wurde mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Freiburg, im Januar 1999 Erdmuthe Krieg Das vorliegende Findbuch wurde im Juni 2008 im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts der Konversion hand- und maschinenschriftlicher Unterlagen durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Dabei erfolgte auch wieder die Zusammenführung der ehemals getrennten Aktengruppen, mit Ausnahme des Bestandes G 220/2 (Ortsakten). Vorliegender Bestand umfasst also nunmehr die ehemaligen Bestände G 220/1, G 220/3 und G 220/4. Der Bestand G 220/1 - Schulamt Emmendingen umfasst nunmehr 228 Nummern in 4,2 lfd. m. Freiburg, im Juli 2008 Kurt Hochstuhl

          BArch, RM 2/1842 · Akt(e) · Sept. 1890 - Juni 1891
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Instruktion für den dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika beigegebenen Seeoffizier (Vervielfältigung), 14. März 1891 Gesetz betreffend die Kaiserl. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika (Druck), 1891 Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserl. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika (Druck), 9. Apr. 1891 Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1891/1892 (Entwurf, Vervielfältigung), 1891 Bekleidungsbestimmungen für die Kaiserl. Schutztruppe (Abschrift), 4. Juni 1891

          Senat-Kriegsakten (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Bestand · (1907) 1888-1940, (-1940)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)

          Sondergericht Mannheim (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

          Staatliches Forstamt Adelberg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/3 · Bestand · 1902-1975 (Va ab 1822)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Behördengeschichte: Am 1.4.1902 wurde das dem Forstamt (alter Ordnung) Schorndorf unterstehende Revieramt Adelberg als Forstamt (neuer Ordnung) Adelberg verselbständigt, der Forstamtsbezirk Adelberg Teil des Forstverbands Schorndorf. Diese Änderungen erfolgten im Rahmen der durch Gesetz vom 19.2.1902 (Reg.Bl. S. 37) verfügten Neuorganisation der Forst Verwaltung des Königreichs Württemberg. Dabei waren sämtliche Forstämter (alter Ordnung) aufgelöst und die aus den bisherigen Revierämtern gebildeten Forstämter (neuer Ordnung) unmittelbar der Forstdirektion unterstellt worden. Die Aufsicht über die württ. Forstämter behielt die Forstdirektion auch nach Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich im Jahre 1934 bei. Mit dem Aufbau der Landes Verwaltung nach 1945 wurde das Forstamt Adelberg in den Bezirk der Forstdirektion Nordwürttemberg (seit 1.10.1973 Forstdirektion Stuttgart) eingegliedert. Von Maßnahmen der Aufhebung kleinerer Forstämter lange Zeit nicht betroffen, zählte das Forstamt Adelberg dann zu denjenigen 45 Forstämtern, die zum 30.9.1975 bei der im Anschluß an die Verwaltungsreform durchgeführten Organisationsreform der Landesforstverwaltung aufgelöst wurden. Gemäß Anordnung der Landesregierung vom 1.7.1975 (Ges.Bl. S. 549) wurde der Forstbezirk Adelberg unter den mit Wirkung vom 1.10.1975 wieder neu begründeten staatlichen Forstämtern Göppingen und Schorndorf aufgeteilt. Zur Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich zusammen aus dem Schriftgut des Forstamts Adelberg sowie den dort weitergeführten Akten des 1902 aufgelösten Forstamts a.O. Schorndorf und des Revieramts Adelberg. Das Staatsarchiv Ludwigsburg hat dieses Schriftgut (zusammen mit den beim Forstamt a.O. Schorndorf erwachsenen Akten - vgl. Bü 251) in zwei Ablieferungen übernommen: Am 19.8.1971 übergab das Forstamt Adelberg 4,2 lfd. m Akten (Tgb.-Nr. 1291/71); ein weiterer Aktenzugang von 10,6 lfd.m Umfang erfolgte am 7.1.1976 nach Auflösung des Forstamts (Tgb.-Nr. 20/76). Beide Ablieferungsverzeichnisse erfaßten das Schriftgut in der Ordnung des Aktenplans der Landesforstverwaltung von 1955. Das Forstamt Adelberg hatte seinen gesamten Aktenbestand (einschließlich der Altregistratur) auf diesen modernen Aktenplan umgestellt. Zuvor war das Schriftgut nach dem um 1902 eingeführten Normaktenplan ("Repertorium für die Forstamts Registratur" - vgl. Bü 238) registriert worden. Der 1971 noch mit der Archivsignatur F 118 la versehene Bestand erhielt nach Neugliederung der Bestandsserien 1974 die Bezeichnung FL 605/3 - Forstamt n.O. Adelberg. Bei der archivischen Bearbeitung wurde das Schriftgut der Provenienzen Forstamt a.O. Schorndorf und Revieramt Adelberg aus dem Bestand FL 605/3 entnommen und im Anschluß an Bestand F 113 I als F 113 II - Forstamt a.O. Schorndorf - zusammengeführt (vgl. Vorbemerkung F 113 II). Die Signaturen dieser parallel zum Bestand Forstamt Adelberg verzeichneten Archivalien wurden ebenso wie dessen FL 605/3-Signaturen in die Ablieferungsverzeichnisse übertragen; diese können somit als Konkordanz benützt werden. Neben den im Bestand FL 605/3 verbliebenen Vorprovenienzen Forstamt Schorndorf und Revieramt Adelberg waren Vorakten der Forstämter Lorch und Hohengehren sowie des Kameralamts Schorndorf festzustellen. Bearbeiterbericht: Aufgrund seiner geschlossenen Überlieferung sollte das Forstamt Adelberg als Musterbeispiel eines württ. Forstamts dienen und der Bestand, von keiner archivischen Kassation betroffen, vorbildlich erschlossen werden. Die Titelaufnahmen sind daher auch bei Archivalien von geringem Umfang zum Teil sehr ausführlich. Die Vergabe der endgültigen Büschelnummern (= Bestellnummer) erfolgte nach numerus currens. Der Gliederung von Bestand FL 605/3 liegt der Aktenplan der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, l. Ausgabe 1955, Ergänzungen bis 1973, zugrunde. Eine Übersicht über den Aufbau dieses Dezimalplans ist der Gliederung vorangestellt. Um die detaillierte Bestandsgliederung überschaubar zu halten, war bei schwach belegten Aktengruppen das Zusammenlegen von Archivalien mit unterschiedlichen Aktenzeichen in einer Rubrik erforderlich (vgl. Klammerangaben der Gliederung). Jede Titelaufnahme ist außer der Bestellnummer mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen, auf die in dem mittels EDV erstellten Orts- und Personenindex am Schluß des Repertoriums verwiesen wird. Eine Konkordanz führt zusätzlich von der Bestellnummer auf die Ordnungsnummer zurück. Die Angaben im Ortsindex entsprechen Band VIII der ab 1974 erschienenen Reihe "Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden". Der Ortsname Adelberg wurde dabei nur im Zusammenhang mit den Begriffen Gemeinde oder Markung Adelberg berücksichtigt; Forstdistrikte, Hüten, Fluren u.a. innerhalb des Forstbezirks Adelberg sind im Ortsindex ebenfalls nicht ausgeworfen. Benutzungsbeschränkunqen können sich nach den geltenden Bestimmungen ergeben aufgrund der bis 1975 reichenden Laufzeit des Bestandes sowie aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Unterlagen (u.a. Personalakten). Die Benutzung der in Büschel 667 verwahrten Luftbildaufnahmen ist ebenfalls Einschränkungen unterworfen. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes nahm Frau Anita Hundsdörfer von Juni 1979 bis September 1980 unter Leitung des Unterzeichneten vor. Durch mehrfachen Wechsel der zuständigen Bearbeiter konnten Gliederung und Abschluß des Repertoriums erst 1987 zu Ende gebracht werden. Der Text des Repertoriums wurde von Frau Hildegard Aufderklamm auf EDV erfaßt, der Ausdruck des Findbuchs erfolgte bei der Landesarchivdirektion in Stuttgart. Der Bestand FL 605/3 umfaßt 1506 Büschel =9,4 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1987 (Schneider) Literatur: Graner, F.: Die Forstverwaltung Württembergs, 1910 Dehlinger, A.: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Band l- 2,1951 -l 953(insbes.§§ 351ff.) Die Forstwirtschaft in Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 9), 1960, 3. Auflage 1976 ottr W.: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803 (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 54), 1979 Dreißig Jahre Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 63), 1985

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 · Bestand · 1945-1952
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aufgrund der Entnazifizierungsrichtlinien der französischen Besatzungsmacht vom 19. Oktober 1945 wurden als zweite Stufe Säuberungskommissionen bei jeder Landesdirektion in Tübingen gebildet. Am 18. Februar 1946 traten die Kommissionen erstmals zusammen. Sie hatten auf der Grundlage des von den Kreisuntersuchungsausschüssen vorbereiteten Materials abgestufte Sanktionen zu verfügen. Am 18. März 1946 wurde die Bildung eines politischen Säuberungsrats aus Vertretern der Parteien angeordnet, der für die Vereinheitlichung der Sanktionen sorgen und eine ausgewogene Zusammensetzung der Säuberungsorgane sicherstellen sollte. Am 6. April 1946 trat er erstmals zusammen. Durch die Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 28. Mai 1946 wurde das Säuberungsverfahren als reines Verwaltungsverfahren neu gestaltet und als oberste Instanz ein Staatskommissariat für die politische Säuberung mit Sitz in Reutlingen errichtet, dem ein politischer Beirat beigegeben wurde. Die Säuberungskommissionen hatten nur noch Sanktionsvorschläge zu unterbreiten. Bei Vorlage neuer Beweise konnte das Staatskommissariat eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen. Mit der Rechtsanordnung vom 25. April 1947 wurde das Spruchkammersystem eingeführt und der Sitz des Staatskommissariats nach Tübingen verlegt. 1953 erfolgte die Aufhebung des Staatskommissariats durch das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die vorliegenden Unterlagen kamen im Oktober 1977 als Zugang 1977/29 über das Staatsarchiv Ludwigsburg ins Staatsarchiv Sigmaringen. Der Angestellte Rupert Flöß erstellte ein sehr flaches Verzeichnis der vorhandenen Unterlagen. Das Auffinden einer einzelnen Entnazifizierungsakte erforderte seitdem ein mehrstufiges Suchsystem, im wesentlichen über verschiedene Karteien und Sprüche-Sammlungen. Die Entnazifizierung betraf vor allem bestimmte Berufsgruppen und insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen. Die Tatsache, dass eine Person einen Fragebogen ausfüllte, lässt daher noch keinen Rückschluss über ihr Verhalten im Dritten Reich zu. Selbst für zahlreiche bereits verstorbene Personen mussten Fragebögen ausgefüllt werden. Unter anderem wurden sie zur Überprüfung von Renten- und Wiedergutmachungsansprüchen genutzt. Für bestimmte Berufsgruppen, beispielweise Geistliche, Journalisten und Angehörige der Handelskammer (Reutlingen) wurden eigene Akten geführt. Allerdings differieren die Angaben, die den Entnazifizierungsakten und so genannten Sprüchen zu entnehmen sind, sehr stark. So enthalten die kleinen Sprüche, mit denen die Verfahren von Nicht- oder Minderbelasteten entschieden wurden, nur minimale Informationen, in der Regel den Namen, das Geburtsdatum, den Wohnort und die politische Bewertung. Dennoch können selbst sie wichtige Informationen liefern, sofern diese Daten zuvor nicht bekannt waren, und sie ermöglichen oftmals den Einstieg in weitergehende Forschungen. Auch die anderen Entnazifizierungsakten sind in ihrem Umfang und ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich. Oft geht der Informationswert nicht wesentlich über den der kleinen Sprüche hinaus. Manchmal enthalten sie allerdings weitgehende Angaben zu der Person, die Dokumentation eines sehr umfangreichen Entnazifizierungsprozesses und Aussagen anderer Personen über den Betroffenen. In diesen Stellungnahmen anderer Personen, den so genannten "Persilscheinen" (aufgrund des "Reinwaschens" der zu entnazifizierenden Person), wird manche Hintergrundgeschichte zum Leben der Person erzählt. Als entlastende Faktoren werden beispielsweise kirchliches Engagement, die Kommunion oder Konfirmationund negative berufliche Konsequenzen aufgrund der politischen Einstellung gegen die Nationalsozialisten genannt . Häufige Erwähnung finden auch Vorgänge, in denen eine Person eine andere nach einer kritischen Äußerung oder Tat nicht verraten hat. Je nach Besatzungszone bestanden bei der Durchführung der Entnazifizierung große Unterschiede. Anders als in anderen Zonen mussten zum Beispiel im französisch besetzten Gebiet Württemberg-Hohenzollern nicht alle Bewohner einen Fragebogen ausfüllen, in dem unter anderem Folgendes gefragt wurde: "Waren Sie jemals Mitglied der NSDAP?", "Welcher politischer Partei haben Sie als Mitglied vor 1933 angehört?", "Wurden Sie jemals aus rassischen oder religiösen Gründen oder weil Sie aktiv oder passiv den Nationalsozialisten Widerstand leisteten, in Haft genommen oder in Ihrer Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit oder sonst wie in Ihrer gewerblichen oder beruflichen Freiheit beschränkt?" und "Ist eines Ihrer Kinder auf einer Napola gewesen?". Außerdem wurde unter anderem nach dem Einkommen, nach dem Militärdienst und nach Auslandsreisen gefragt. Im Jahr 2008 begannen Karin Stolz und Michael Göhner mit der Eingabe des Namens, des Geburtsdatums, gegebenenfalls auch des Todesdatums und der angegebenen Geburts-, Todes- und Wohnorte der einzelnen Personen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv. Seit November 2008 waren zudem Dagmar Bohn, Erich Conzelmann, Andrea Glatzer, Anja Grathwohl, Maria Hirtreiter, Alexander Hochhalter, Michael Mendorf, Karl Nolle, Renate Rüppel, Anja Sadowski und Malgorzata Stepko-Pape an der Erfassung beteiligt. Corinna Knobloch, Sofia Brüning, Heidrun Dreher, Maria Hirtreiter, Marion Hofbeck, Bettina Jourdan, Manfred Klawitter, Leon Körbel, Irene Moser, Doris Nußbaum, Beate Oehmichen und Elisabeth Schwellinger nahmen redaktionelle Nacharbeiten vor. Michael Mendorf und Andrea Schill begannen im Jahr 2011 mit der Digitalisierung einzelner ausgewählter Archivalien. Die Ortsidentifikation beschränkt sich in der Regel auf die Angaben, die in den jeweiligen Unterlagen zu finden sind. Auf eine Aufnahme des Berufes und eine Indizierung wurde verzichtet. Im April 2008 konnten die ersten Erschließungsdaten ins Internet exportiert werden. Das Online-Findbuch beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Personen, die nachweislich schon länger als 10 Jahre gestorben sind bzw. vor mehr als 110 Jahren geboren wurden. Daneben enthält das Online-Findbuch die Erschließungsinformationen des 1985 erstellten maschinenschriftlichen Findbuchs. Seit Mai 2011 werden daneben ausgewählte Teile der Unterlagen als digitale Reproduktionen im Internet präsentiert. Neben der historischen Relevanz der einzelnen Personen hängt die Entscheidung über den Zeitpunkt der Digitalisierung auch mit dem Erhaltungszustand der Unterlagen zusammen. Sigmaringen, im Mai 2011 Corinna Knobloch Inhalt und Bewertung Enthält: Verfahren der Spruchkammern, Säuberung des Klerus und der Journalisten, Ermäßigungen, Revisionen, Ein- und Umgruppierungen, Ablehnungsbescheide der Militärregierung, Gnadensachen, Bekanntmachungen des Staatskommissariats über die Ergebnisse der politischen Säuberung in Regierungsblättern (Namenslisten), Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sprüche und Entscheidungen der Spruchkammern.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Bestand · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil
          Thüringisches Ministerium des Innern (Bestand)
          6-32-0020 · Bestand · (1585) 1658-1956
          Teil von Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Das Thüringische Ministerium des Innern in Weimar entstand durch Gesetz vom 3. Dezember 1920. Es wurde im März 1924 mit dem Wirtschaftsministerium zum Ministerium für Inneres und Wirtschaft vereint, im November 1928 aber wieder aus dieser Verbindung gelöst. Im Jahre 1936 wurde das Ministerium des Innern dem Reichsstatthalter unmittelbar unterstellt. Es führte nunmehr die Bezeichnung "Der Reichsstatthalter in Thüringen - Der Staatssekretär und Leiter des Thüringischen Ministeriums des Innern" und blieb bis Juni 1945 bestehen. Das Ministerium gliederte sich zunächst in sechs Geschäftsabteilungen. Nach der Verwaltungsreform von 1930 bestand es aus den nachstehend aufgeführten Geschäftsabteilungen. Für die Ordnung der Akten ist der jeweils letzte Stand der Geschäftsgliederung maßgeblich. A: Allgemeine Angelegenheiten; auch zuständig für Vermessungswesen, ferner seit 1930 für Gewerbepolizei, bis 1936 für Feuerlöschwesen, 1930 bis 1938 für Personalangelegenheiten, 1935 bis 1939 für die Standesamtsaufsicht, seit 1936 für Heimatschutz, Naturschutz und Denkmalpflege B: Baupolizei; Straßenbau bis 1933 C: Wohnungs- und Siedlungswesen 1931 bis 1933; Straßenbau seit 1933 D: Gemeinde- und Kreisangelegenheiten D/Fin: Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 1933 E: Wohlfahrt und Gesundheitswesen; auch zuständig 1936 bis 1937 für Veterinärwesen sowie seit 1939 für Personenstandswesen und Standesamtsaufsicht F: Veterinärwesen seit 1938 G: Personal seit 1938 I: Inspekteur der Ordnungspolizei seit 1938 P: Polizei; auch zuständig seit 1936 für Feuerlöschwesen W: Referat Wehrpflichtsachen seit 1935. Seit 1939 war dem Ministerium das damals errichtete Landesernährungsamt Abt. B angegliedert, das nicht nur für die Kriegsernährung des Landes Thüringen, sondern auch des preußischen Regierungsbezirks Erfurt und des preußischen Kreises Schmalkalden zuständig war. Im Juni 1945 wurde für die innere Verwaltung ein Landesamt gebildet. Nach zahlreichen Zuständigkeitsverschiebungen erfolgte 1946 die Gründung des Ministeriums für allgemeine Verwaltung, das 1947 in Ministerium des Innern umbenannt wurde. - Die vor 1945 abgelieferten Akten sind durch Kriegseinwirkung verlorengegangen. Der jetzige Bestand ist sei 1945, besonders im Jahre 1951 übernommen worden. Bemerkungen: Unter der Leitung des Staatsrates von Thüringen arbeitete die Landesregierung von 1920 an mit 7 Abteilungen, darunter die Abteilung Inneres. Aus dieser Abteilung wurde am 3. Dezember 1920 das Thüringische Ministerium des Innern gebildet, welches bis 12. Juni 1945 tätig war. Zwischenzeitlich firmierte es als Abteilung für Inneres des Ministeriums für Inneres und Wirtschaft (8. März 1924 - 3. November 1928). Die Überlieferung spiegelt die Aufgabenwahrnehmung auf den Gebieten der Landesverwaltung- und Landeshoheit, des Straßenwesens, der Gemeinde- und Kreisangelegenheiten, des Wohlfahrts- und Gesundheitswesens, Veterinärwesens, Personals, der Polizei und Wehrangelegenheiten wider. Der Bestand enthält insbesonder für den Bereich des Gesundheitswesen (Apotheken) und für die Stiftungen Akten, die zum Teil bis in das 17. bzw. 19. Jahrhunder zurückreichen und bei Behörden der thüringischen Einzelstaaten (außer Sachsen-Coburg) angelegt und ab 1920 durch das Ministerium des Innern weiter geführt wurden. Ferner finden sich im Bestand durch eine inkosenquente Bestandsbildung weitergeführte Ministerialakten aus der Zeit nach 1945. Analog dazu enthält der Bestand "Land Thüringen - Ministerium des Innern" Akten, die Vorgänge aus der Zeit von 1920 bis 1945 betreffen. Die überlieferten Personalakten zum Ministerium befinden sich im Bestand "Personalkaten aus dem Bereich Inneres".

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 737 · Akt(e) · (1911) 1918 - Mai 1921
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Übernahme von Beamten, Geistlichen und Lehrern aus dem elsaß-lothringischen Reichs- und Landesdienst, aus dem Reichskolonialdienst sowie aus dem Konsulatsdienst und dem ausländischen Dienst in den württembergischen Landesdienst, 1919; Entwurf eines Gesetzes betr. die Übertragung der Befugnisse der elsaß-lothringischen Landesverwaltung auf das Reichsministerium des Innern, 1919; Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 6.10.1911 betr. die Gehaltsordnungen der Lehrkräfte an den höheren Schulen, an den Gewerbe- und Handelsschulen und an den Frauenarbeitsschulen; Gesetz betr. die Einkommensverhältnisse der Volksschullehrer vom 14.8.1911; Resolution der 7. außerordentlichen deutschen Rektorenkonferenz zu Gunsten der aus Straßburg vertriebenen Dozenten und Studenten, Juni 1919; Entwurf eines Gesetzes und von Grundsätzen über die Unterbringung der Beamten aus den abzutretenden Gebieten und den zu verkleinernden Verwaltungen, 1920; Vorschlag über die Verteilung der überzähligen Beamten auf das Reich und die Länder, 1920; Richtlinien für die Einstellung von Angestellten, 1920; Eingabe des Deutschen Ostmarken-Vereins e.V. betr. Anträge ehemaliger reichsdeutscher, im polnischen Staatsdienst stehender Reichsbeamter auf Wiedereinstellung in den Reichsdienst, 4.1.1921. siehe auch Nr. 726 und 727

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 6/001 · Bestand · 1945-1970, Vorakten ab 1869
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I: Mit dem Gesetz vom 6.November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien trat das Wirtschaftsministerium an die Stelle des 1918 gebildeten Arbeits- und Ernährungsministeriums. Seither ist es - unter wechselnden Bezeichnungen - oberste Landesbehörde für die staatliche Wirtschaftspflege. Im Dezember 1946 wurden die Aufgabenbereiche Landwirtschaft und Ernährung ausgegliedert und zu einem eigenständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (EA/7) zusammengefasst. Auch wurde die bislang im Wirtschaftsministerium selbst integrierte Preisaufsichtsstelle 1947 ausgegliedert und zu einer selbständigen Behörde innerhalb der Wirtschaftsverwaltung. Laut Stand vom 1.6.1948 verteilten sich die Aufgaben des Wirtschaftsministeriums auf folgende Geschäftsteile: 1. Allgemeines, Organisation und Kanzleidirektion 2. Wirtschaftserfassung und wirtschaftliches Organisationswesen 3. Gewerberecht 4. Handwerk und sonstiges Gewerbe 5. Außenhandel, Interzonenverkehr 6. Industrie 7. Planung, Rohstoff- und Produktionslenkung 8. Preisbildung 9. Wirtschaftsstatistik (zu den Geschäftsteilen siehe auch Büschel 139 Nr.244) Als Minister standen dem Wirtschaftsministerium vor: Josef André (CDU) von September 1945 bis Mai 1946, Heinrich Köhler (CDU) von Mai bis November 1946 und Hermann Veit (SPD) von Dezember 1946 bis Juni 1960. II: Der vorliegende Aktenbestand EA 6/001 (frühere Signatur EA 6/3) wurde im Februar 1975 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Es handelt sich um allgemeine Verwaltungsakten, die nach einem Dezimalaktenplan abgelegt wurden. Dieser Aktenplan war jedoch weder aufzufinden, noch konnte er rekonstruiert werden. Die nachträgliche Gliederung erfolgte deshalb in Anlehnung an die o.a. Geschäftsteile; da jedoch nicht alle Akten sinnvoll in dieses Ordnungsschema integriert werden konnten, wurde die Ordnung nach Geschäftsteilen bei der Bearbeitung modifiziert und ergänzt. Die im Bestand befindlichen, vor Mai 1945 entstandenen Vorakten wurden - soweit es sich um ganze Büschel handelte - herausgezogen und dem Bestand E 384 (Wirtschaftsministerium 1926-1945) zugeordnet . Einzelne, aus der Zeit vor 1945 stammende Schriftstücke wurden jedoch im Bestand belassen. Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit von 1945-1952, mit Vorakten ab 1869 und Nachakten bis 1970. Bei der jetzigen Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes wurden zehn Aktenbüschel (die Nummern 300, 301, 306, 312, 317 und 329 = 0,2 lfd. m) der Provenienz Wirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Insgesamt 0,8 lfd. m Akten, die vor allem Durchschläge und Hektographien enthielten, wurden kassiert, so dass der Bestand nunmehr 10,6 lfd. m umfasst. Die Neuverzeichnung und Gliederung erfolgte zwischen September 1990 und März 1991 durch die Unterzeichnete. Die Verpackung der Büschel in Archivboxen besorgte Archiv angestellter Fröhlich. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Stuttgart, im August 1992 Sabine Schnell

          Wirtschaftspolitik
          HZAN La 140a Bü 97 · Akt(e) · 1879, 1880-1881
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)

          Enthält: 1. W. Lexis, Eröterungen über die Währungsfrage, Separatabdruck, Leipzig o. D. 2. Ein Beitrag zur Frage der Goldwährung im deutschen Reiche, Berlin 1880. 3. Schneegans, Kauffmann und Leiber, Die gesetzliche Stellung der Französischen Actien-Gesellschaften, Straßburg 1881. 4. C. Fürst zu Isenburg-Birstein, Was rettet die Gesellschaft? Mainz 1881. 5. J. Rosenthal, Bier und Branntwein und ihre Bedeutung für die Volksgesundheit, Berlin 1881. 6. H. V. von Unruh, Die volkswirtschaftliche Reaction, Berlin 1875. 7. S. Dana Horton, Das Geld und das Gesetz, Köln 1881. 8. G. Tuch, Sonderstellung und Zollanschluss Hamburgs, Leipzig 1881. 9. E. von Weber, Die Erweiterung des deutschen Wirthschaftsgebiets, Leipzig 1879. 10. E. Heymann, Vor dem neuen Krach! Berlin 1878. 11. O. Arendt, Die Deutsche Münzreform, Berlin 1881. 12. O. Arendt, Die Restitution des Silbers, Berlin 1881. 13. Die Samoa-Vorlage im Reichstage, Berlin 1880. 14. A. G. Moske, Der Unterscheidungszoll, Bremen 1880. 15. F. Goldschmidt, Die Erhöhung der indirekten Steuern, Berlin 1879. 16. C. F. Bever, Die Frage des Goldes und Silbers und ihrer Währungen, Magdeburg 1880.