Krankheit

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            Sondergericht Mannheim (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

            Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/133 · Bestand · 1879-1938
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
            1. Zur Biografie Georg von Körblings: Georg von Körbling kam am 12.5.1856 als Sohn des bayerischen Genie-Oberleutnants und späteren Obersten Ignaz Körbling und dessen Frau Auguste, geb. Hausmann, in Würzburg zur Welt. Mit 13 Jahren wurde von Körbling in die Bayerische Kadettenschule in München aufgenommen, in der er eine fünfjährige militärische Ausbildung erhielt. 1874 trat er als Fahnenjunker in württembergische Dienste und stieg in der Vorkriegszeit zum Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm König v. Preußen (2. Württ. Nr. 120) in Ulm auf (22.4.1912). Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war von Körbling in den Argonnen (Frankreich) eingesetzt, erkrankte jedoch bereits im September 1914 an der Ruhr und kehrte nach Ulm zurück. Der Wechsel von Dienst- und Krankheitsphasen durchzog daraufhin seine gesamte, ausschließlich an der Westfront bzw. in Württemberg verbrachte Kriegszeit: Ab Dezember 1914 übernahm von Körbling das Kommando über die Stellvertretende 53. Infanterie-Brigade in Ulm und wurde anlässlich des kaiserlichen Geburtstags (27.1.1915) zum Generalmajor befördert. Im Februar 1915 kehrte er als Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 120 wieder an die französische Front zurück und erhielt im April 1915 das Kommando über die 53. Infanterie-Brigade. Mit dieser Einheit war von Körbling zunächst in den Argonnen, ab Januar 1916 in Flandern und ab Juli 1916 an der Somme (Frankreich) eingesetzt. Aufgrund einer erneuten Erkrankung wurde von Körbling im September 1916 zu den Offizieren von der Armee versetzt und im Oktober 1916 zum Kommandeur zur I. Stellvertretenden 54. Infanterie-Brigade in Ulm ernannt. Nach einem Jahr meldete er sich nochmals an die französische Front. Er befehligte ab November 1917 die preußische 37. Reserve-Infanterie-Brigade, seit März 1918 die in Lothringen eingesetzte 202. Infanterie-Division. Bereits im Juni 1918 erkrankte von Körbling jedoch erneut und wurde wiederum zu den Offizieren von der Armee abgeordnet. Nach seiner Beförderung zum Generalleutnant (18.7.1918) übernahm er vom 20. Juli bis zum 16. Oktober 1918 den Vorsitz einer OHL-Kommission beim Stab der Armeeabteilung B. Von Körbling schied im Juli 1919 aus dem Militärdienst aus. Während seiner militärischen Laufbahn erhielt von Körbling mehrere hohe deutsche und nichtdeutsche Auszeichnungen, so u.a. den Orden der Württembergischen Krone, der mit dem persönlichen Adel verbunden war (3.5.1911), das Eiserne Kreuz 1. Klasse (2.10.1914), den Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern (27.12.1916), den Bulgarischen Alexanderorden (8.8.1917) und das Österreichische Militärverdienstkreuz 2. Klasse (6.12.1917). In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches beschäftigte sich von Körbling unter anderem mit der Publikation von Zeitungsartikeln und Vorträgen über seine Kriegserlebnisse. Als Kommandeur eines kaiserlichen Leibregiments hatte er bereits in der Vorkriegszeit an Neujahrsempfängen des Kaisers teilgenommen. Aus diesem Grund wurde von Körbling im Jahr 1929 anlässlich des 70. Geburtstags Wilhelms II. zu einem Festmahl nach Doorn (Niederlande) eingeladen. Von Körblings Besuch in Doorn wird in seinen autobiografischen Schriften erwähnt. Georg von Körbling war seit 1886 mit Adelinde von Fischer verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, von denen einer (Theobald) im Jahr 1887 kurz nach der Geburt verstarb. Georg von Körbling starb am 27.1.1942 in Ulm. 2. Zur Biografie Alfred Körblings: Alfred Theobald Lukas Karl Körbling wurde am 19. Januar 1889 als zweiter Sohn Georg von Körblings und seiner Frau Adelinde in Weingarten geboren. Körblings militärische Ausbildung begann im Frühjahr 1902, als er zunächst in das preußische Kadettenhaus Karlsruhe und schließlich in die Hauptkadettenanstalt Großlichterfelde eintrat. 1908 wurde er als Leutnant zum Grenadierregiment Nr. 123 nach Ulm versetzt und verblieb dort mit kurzer Unterbrechung bis zum Jahr 1913. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wechselte Körbling im Frühjahr 1913 zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und trat im Herbst 1913 bei der 10. Feldkompanie in Daressalam seinen Dienst an. Bereits einen Monat später wurde er zur 1. Feldkompanie in Arusha in der Nähe des Kilimandscharo versetzt. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs nahm Körbling an Einsätzen gegen die Ugandabahn in Britisch-Ostafrika und im Nordosten des deutschen Schutzgebietes teil. Im Jahr 1916 erkrankte er an diversen Tropenkrankheiten, so dass er nach dem Rückzug der deutschen Truppen im Herbst 1916 wegen Transportunfähigkeit den britischen Einheiten übergeben wurde. Nach Aufenthalten in mehreren Lazaretten und Lagern kam Körbling 1918 in ein britisches Kriegsgefangenlager auf Malta. 1919 kehrte er nach Ulm zurück und schied 1920 im Rang eines Hauptmanns aus der Armee aus. Alfred Körbling erhielt im Ersten Weltkrieg u.a. das Eiserne Kreuz 2. Klasse (2.9.1916). In der Weimarer Republik begann Körbling nach verschiedenen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich ein Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim, das er 1926 mit einem Diplom abschloss. Vom Jahr 1927 an leitete Körbling die Heeresfachschule für Landwirtschaft in Tübingen und erhielt am 1.1.1930 eine Planstelle als Fachstudienrat. Parteipolitisch schloss sich Körbling bereits in der Weimarer Republik der NSDAP an und nahm in deren Gliederungen den Rang eines Sturmbannführers ein. Alfred Körbling war seit 1919 mit der Generalstochter Erna Zöller verheiratet und hatte drei Töchter. Er starb am 22.7.1933 in Tübingen an Herzlähmung. 3. Zum Nachlass Georg von Körblings und Alfred Körblings: Unterlagen aus dem Nachlass Georg von Körblings, vor allem Kriegstagebücher, Vortragsmanuskripte und Druckschriften, wurden wenige Monate nach dem Tod des Generals im Juni 1942 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Diese Dokumente gingen 1945 in den Besitz des Hauptstaatsarchivs Stuttgart über. Im Jahr 1955 führte Alfons Beiermeister eine Verzeichnung der Archivalien durch. Im Frühjahr 2011 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart Reproduktionen von Unterlagen Georg von Körblings und Alfred Körblings anfertigen, die sich im Besitz von Ilse Hames, der ältesten Tochter Alfred Körblings befinden. Es handelte sich um Fotodokumente und autobiografische Schriften Georg von Körblings sowie Fotografien Alfred Körblings. Die Ergänzung des Nachlasses M 660/133 durch neue Dokumente machte eine Neuverzeichnung erforderlich. Diese wurde im August 2011 von Archivreferendar Michael Ucharim, M.A. unter der Leitung von Dr. Wolfgang Mährle durchgeführt. Der Bestand umfasst nunmehr 17 Büschel. Die 2011 übernommenen Dokumente erhielten die Büschelnummern 1-4 und 13-14. 4. Quellenhinweise: Georg von Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1111; M 703 R233N1-6, R191N31, R191aN17; M 707 Nr. 827, 828; M 743/2 Bü 270; Alfred Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1109; StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2140/143; Adelinde von Körbling: StAS: Wü 42 T 9 Nr. 69; Erna Körbling: StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2568/615. Stuttgart , im August 2011 Dr. Wolfgang Mährle Michael Ucharim, M.A.
            Archivalie - Akte
            I/MV 0725 · Akt(e) · 1901-01-01 - 1903-12-31
            Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

            description: Enthält:AnfangVNr: E 654/1901; EndeVNr: E 1483/1901; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Naturkundemuseum, Bl. 51, dem Dt. Kolonialmuseum, (1901), Bl. 293, dem Botanischen Museum, Bl. 56, und dem Münzkabinett, Berlin, (1902), Bl. 227.- Angebot, Abgabe und Verkauf von Doubletten an das Städtische Museum, Braunschweig, Bl. 250 ff., den Museumsverein, Essen, Bl. 254 ff., die Altertumsgesellschaft Prussia, Königsberg, Bl. 273 f., das Schulmuseum, Mödlingen, Bl. 267 ff., die Dt. Kolonialschule Wilhelmshof, Witzenhausen, Bl. 270 ff., die Museen für Völkerkunde, Karlsruhe, Bl. 191 ff., Leipzig, Bl. 259 ff., Stuttgart, Bl. 26 f., das Reichsmuseum, Leiden, (1901), Bl. 188, das Römer-Museum, Hildesheim, Bl. 187, und das Museum für Völkerkunde, Köln, (1903), Bl. 186, 249 ff.- Tausch von Doubletten mit Privatperson, (1901), Bl. 12 ff., 61.- Zusammenarbeit mit den Gouverneuren von DOA, Bl. 62, 310 ff., DSW, Bl. 53, Togo, Bl. 44, 284, und dem Richter von Kamerun, (1901), Bl. 163.- Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Nordwest-Kamerun, (1901), Bl. 1 f., und dem Dt. Niger-Benue-Tsadsee-Komitee, Berlin, (1902), Bl. 296 ff.- Sendung der Dt. Süd-Kamerun-Grenzexpedition, (1901), Bl. 104 ff.- Glauning: Bericht von der Station, Bl. 19 ff., Bericht über Lederhelme und Doppelkopfvögel, Bl. 234 ff., Bericht über Schädel, (1901), Bl. 302 ff.- Minist. der geistl. Angelegenheiten: Entscheidung zum Verbleib der sog. Kriegsstandarte des Sultans von Yendi, (1901), Bl. 34.- Mischlich: "Aus dem Fetischleben der Eingeborenen.", (1901), Bl. 45 ff.- Volkmann: Sendung von lebenden Tieren, Abschr., Bl. 57 f., Beschreibung eines Buschmann-Spiels, (1901), Bl. 33, 116 f.- Gentz: Sendung eines Stabes, (1901), Bl. 57 f.- Stierling: Sendung eines Skeletts, (1901), Bl. 75.- Rigler: Wünsche zur Verwendung seiner Slg., (1901), Bl. 83 f.- Fies: Verwendung eines Fischgiftes in Togo, (1901), Bl. 100 f.- Hirth: "Bericht über eine Sammlung chinesischer Münzen des Herrn Dr. Stuhlmann.", Bl. 120 f., "Bericht über eine Sammlung chinesischer Münzen des Herrn Justus Strandes.", (1901), Bl. 122 f.- "Vereine, Versammlungen." In: Berliner Tagebl.: 1901-10-15, Bl. 130.- von Zech: Verwendung von Fetischen, (1901), Bl. 135 ff.- Hoesemann: "Einige ethnographische Tagebuchnotizen von der Expedition gegen die Esum, Hplg. Semikore, und vom Marsch Jaunde-Watare-Ngilla-Ngutte zum Mbam; 19.II. - 28.IV.01.", Bl. 157 ff.- Staudinger: Bitte um diplomatisches Verhalten von Luschans, Bl. 180 f., Vermittlung der Slg. Langheld, (1901), Bl. 182 f.- Perrot: Sendung von Perlen und Münzen, und Bericht über ein Verbot, privat zu sammeln, (1901), Bl. 222 ff.- Smend: Sendung von Schädeln, (1901), Bl. 232.- Zenker: Sendung von Skeletten, (1901), Bl. 233.- Schulz: Sendung einer Jassa-Trommel, (1901), Bl. 238 f.- Foerster: Bericht über seine Sammlungstätigkeit und Freundschaft zu einem "Häuptlingssohn", (1901), Bl. 278 f.- Laasch: Sendung von Skeletten, (1901), Bl. 300 f.- von den Steinen: Plan einer Tschadsee-Expedition, (1901), Bl. 295.