Krankheit

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            Archivalie - Akte
            I/MV 0745 · Akt(e) · 1908-01-01 - 1910-12-31
            Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

            description: Enthält:AnfangVNr: E 1843/1908; EndeVNr: E 2775/1908; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Botanischen Museum, Bl. 2 f., der Botanischen Zentralstelle für die Kolonien am Kgl. Botanischen Garten und Museum, Bl. 1, und dem Naturkundemuseum, Berlin, (1908), Bl. 58.- Abgabe von Doubletten an die Hzgl. Sammlungen der Veste Coburg, Bl. 175 f., das Museum für Völkerkunde, Leipzig, (1908), Bl. 93, 95, 235 ff., 253 ff., und das Wachsenburg Komitee, Gotha, (1908, 1909), Bl. 12 ff., 151 ff.- Zusammenarbeit mit dem Städtischen Museum für Natur- und Heimatkunde, Magdeburg, Bl. 243 f., und dem Reichsmuseum, Leiden, (1908), Bl. 324 f.- Zusammenarbeit mit dem Kgl. Institut für Infektionskrankheiten, Berlin, Bl. 130, der Kommission für die landeskundliche Erforschung der Schutzgebiete, Leipzig, (1908), Bl. 40, 53, 72 ff., 89, 91 f., 251, und der African Society, London, (1908, 1909), Bl. 180 ff.- Abgabe von Doubletten an das Kolonialwirtschaftliche Komitee, Berlin, Bl. 58, und die Handelsschule, Köln, (1908), Bl. 58.- Zusammenarbeit mit dem Gouverneur von Togo, (1908), Bl. 174.- Zusammenarbeit mit der Dt. Kolonialgesellschaft, Berlin, Bl. 231, und der Gesellschaft Nordwest-Kamerun, Duala, (1908), Bl. 6 ff.- Zusammenarbeit mit Missionaren, Bl. 15, 141, der Basler Mission, Bl. 267 ff., 275, und den Weißen Vätern, (1908), Bl. 293 ff.- Kamerun-Expedition, Thorbecke, (1908), Bl. 59 ff.- Zimmermann: Bericht über die Erbeutung von Waffen, (1908), Bl. 16.- Rehse: Vorschläge für eine Forschungsreise, Bl. 23 f., nebst Karte, (1908), Skizze, Bl. 25.- "Die Herkunft der Buschmänner, Hottentotten und Bantu-Neger." In: Windhuker Nachrichten : 1909-07-10, Bl. 149.- "Bushman paintings." In: Cape Times : 1908-10-07, Bl. 173.- Thomas, Struck u.a.: Erstellung eines linguistischen Fragebogens für die Kolonien, (1908, 1909), Bl. 177 ff.- Angebot der Fa. Grundmann, [1908], Faltbl., Bl. 262 f.- Vöhringer: Beschreibung der Sendung, (1908), Bl. 271 f.- Karasek: Bitte um Unterstützung seiner Forschungen über die Waschambae, (1908), Bl. 282 f.- Ehrungsvorschläge für Weule und Meyer, (1908), Bl. 286 ff.- Scheunemann: Angebot des Zepters von Diba von Bertua, (1908), Bl. 300 f.

            Archivalie - Akte
            I/MV 0713 · Akt(e) · 1894-01-01 - 1902-12-31
            Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

            description: Enthält:AnfangVNr: E 584/1894; EndeVNr: E 1318/1894; u.a.: Zusammenarbeit mit dMV Botanischen Museum, Bl. 35, 141 f., 196, dMV NaturkundMVuseum, Bl. 19, 35, 144, 186, 188, 215, und dem Postmuseum, Berlin, (1894), Bl. 150.- Tausch von Doubletten mit dem Ethnologischen Museum, St. Gallen, Bl. 216, dem Reichsmuseum, Leiden, (1894), Bl. 1, dem Städtischen Museum, Bremen, Bl. 34, 225, und dem Ethnographischen Museum, Bergen, (1894, 1902), Bl. 134, 225.- Zusammenarbeit mit dem Dt. Kamerun-Komitee, Bl. 49, 73 ff., dem Dt. Togo-Komitee, Bl. 82, dem Ethnologischen Hilfskomitee, Bl. 231 f., der Redaktion der Mitteilungen aus den dt. Schutzgebieten, Berlin, Bl. 12, und dem Dt. Antisklavereikomitee, Koblenz, (1894), Bl. 4.- S.D.S. 64., 66. - 72., 75.- Weule: Bitte um Gipsabgüsse für die Ausstellung, (1894), Bl. 50.- Wangemann: Pfeifen in Nord-Transvaal, (1894), Bl. 55.- Bastian: Ankauf von Sammlungen staatlich-unterstützter Expeditionen, (1894), Bl. 87 ff.- Stuhlmann: Bericht aus der Mission Tununguo, (1894), Bl. 152.- Dienstreise von Luschans zur Weltausstellung in Antwerpen, (1894), Bl. 178 ff.- von Dohna: "Lebens-Notizen des Siegmar Staesser", (1894), Bl. 199.- von Luschan: Hoffnung auf Bereicherung der Slg. nach dem Erfolg über die Wahehe, (1894), Bl. 212 f.- Däubler: Bitte um Befürwortung des Titels Sanitätsrat, (1894), Bl. 236 ff.- Actien-Bauverein "Passage": Übersendung von Haar von Afrikanern, (1894), Bl. 251 f.- Büchle: Schenkung von Schädeln, (1894), Bl. 256 f.- Klingholz: Übersendung von Gipsabgüssen von Grabornamenten aus der Nähe von Daresalaam, (1894), Bl. 259.

            Archivalie - Akte
            I/MV 0712 · Akt(e) · 1893-01-01 - 1949-12-31
            Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

            description: Enthält:AnfangVNr: E 1276/1893; EndeVNr: E 569/1894; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Botanischen Museum, (1894), Bl. 224, und dem Naturkundemuseum, Berlin, (1893), Bl. 66, 122, 225, 249.- Tausch mit dem Reichsmuseum, Leiden, (1893), Bl. 48 ff., 178 ff.- Zusammenarbeit mit der Dt. Kolonialgesellschaft, Bl. 124 f., 254, dem Ethnologischen Hilfskomitee, Bl. 185, der Redaktion der Mitteilungen aus den dt. Schutzgebieten, Berlin, (1894), Bl. 113, und dem Dt. Antisklavereikomitee, Koblenz, (1893), Bl. 43, 97, 103, 107, 234.- S.D.S. 58. - 63., 65.- von Luschan: Bericht über seine Dienstreise nach Paris, Oxford und London, (1893), Bl. 15 ff.- Baumann: Bericht über seine Tätigkeit in Togo, (1893), Bl. 115 ff.- Kallenberg: Bericht über die Erbeutung von Waffen, (1894), Bl. 124 f.- Bastian: Behandlung von Schenkungen im MV, (1894), Bl. 150 ff.- Stuhlmann: Beschneidung bei den Massai, Bl. 202, anthropologische Messungen und Bericht über das mangelnde Interesse der Kolonialbeamten für die Ethnologie, (1894), Bl. 216 ff.- Herold: Bericht über Kriegstrommeln in Togo, (1894), Bl. 204 ff.- Sander: Bericht über Felsmalerei der Buschmänner, (1894), Bl. 243.- "Römische Funde in Westafrika" In: Hannoverscher Courier : 1893-12-05, und "Fund einer römischen Münze in Westafrika.", Ztg.-Artikel, Bl. 86.- Krieger: Entnahmevermerk, (1949), Bl. 91.

            Archivalie - Akte
            I/MV 0725 · Akt(e) · 1901-01-01 - 1903-12-31
            Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

            description: Enthält:AnfangVNr: E 654/1901; EndeVNr: E 1483/1901; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Naturkundemuseum, Bl. 51, dem Dt. Kolonialmuseum, (1901), Bl. 293, dem Botanischen Museum, Bl. 56, und dem Münzkabinett, Berlin, (1902), Bl. 227.- Angebot, Abgabe und Verkauf von Doubletten an das Städtische Museum, Braunschweig, Bl. 250 ff., den Museumsverein, Essen, Bl. 254 ff., die Altertumsgesellschaft Prussia, Königsberg, Bl. 273 f., das Schulmuseum, Mödlingen, Bl. 267 ff., die Dt. Kolonialschule Wilhelmshof, Witzenhausen, Bl. 270 ff., die Museen für Völkerkunde, Karlsruhe, Bl. 191 ff., Leipzig, Bl. 259 ff., Stuttgart, Bl. 26 f., das Reichsmuseum, Leiden, (1901), Bl. 188, das Römer-Museum, Hildesheim, Bl. 187, und das Museum für Völkerkunde, Köln, (1903), Bl. 186, 249 ff.- Tausch von Doubletten mit Privatperson, (1901), Bl. 12 ff., 61.- Zusammenarbeit mit den Gouverneuren von DOA, Bl. 62, 310 ff., DSW, Bl. 53, Togo, Bl. 44, 284, und dem Richter von Kamerun, (1901), Bl. 163.- Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Nordwest-Kamerun, (1901), Bl. 1 f., und dem Dt. Niger-Benue-Tsadsee-Komitee, Berlin, (1902), Bl. 296 ff.- Sendung der Dt. Süd-Kamerun-Grenzexpedition, (1901), Bl. 104 ff.- Glauning: Bericht von der Station, Bl. 19 ff., Bericht über Lederhelme und Doppelkopfvögel, Bl. 234 ff., Bericht über Schädel, (1901), Bl. 302 ff.- Minist. der geistl. Angelegenheiten: Entscheidung zum Verbleib der sog. Kriegsstandarte des Sultans von Yendi, (1901), Bl. 34.- Mischlich: "Aus dem Fetischleben der Eingeborenen.", (1901), Bl. 45 ff.- Volkmann: Sendung von lebenden Tieren, Abschr., Bl. 57 f., Beschreibung eines Buschmann-Spiels, (1901), Bl. 33, 116 f.- Gentz: Sendung eines Stabes, (1901), Bl. 57 f.- Stierling: Sendung eines Skeletts, (1901), Bl. 75.- Rigler: Wünsche zur Verwendung seiner Slg., (1901), Bl. 83 f.- Fies: Verwendung eines Fischgiftes in Togo, (1901), Bl. 100 f.- Hirth: "Bericht über eine Sammlung chinesischer Münzen des Herrn Dr. Stuhlmann.", Bl. 120 f., "Bericht über eine Sammlung chinesischer Münzen des Herrn Justus Strandes.", (1901), Bl. 122 f.- "Vereine, Versammlungen." In: Berliner Tagebl.: 1901-10-15, Bl. 130.- von Zech: Verwendung von Fetischen, (1901), Bl. 135 ff.- Hoesemann: "Einige ethnographische Tagebuchnotizen von der Expedition gegen die Esum, Hplg. Semikore, und vom Marsch Jaunde-Watare-Ngilla-Ngutte zum Mbam; 19.II. - 28.IV.01.", Bl. 157 ff.- Staudinger: Bitte um diplomatisches Verhalten von Luschans, Bl. 180 f., Vermittlung der Slg. Langheld, (1901), Bl. 182 f.- Perrot: Sendung von Perlen und Münzen, und Bericht über ein Verbot, privat zu sammeln, (1901), Bl. 222 ff.- Smend: Sendung von Schädeln, (1901), Bl. 232.- Zenker: Sendung von Skeletten, (1901), Bl. 233.- Schulz: Sendung einer Jassa-Trommel, (1901), Bl. 238 f.- Foerster: Bericht über seine Sammlungstätigkeit und Freundschaft zu einem "Häuptlingssohn", (1901), Bl. 278 f.- Laasch: Sendung von Skeletten, (1901), Bl. 300 f.- von den Steinen: Plan einer Tschadsee-Expedition, (1901), Bl. 295.

            Archivalie - Akte
            I/MV 0732 · Akt(e) · 1904-01-01 - 1907-12-31
            Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

            description: Enthält:AnfangVNr: E 1937/1904; EndeVNr: E 855/1905; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Naturkundemuseum, Berlin, (1905), Bl. 58.- Zusammenarbeit mit den Museen für Völkerkunde, Hamburg, Bl. 280, Dresden, Bl. 281, Köln, (1907), Bl. 279, Stuttgart, (1904), Bl. 29, 176 f., dem Reichsmuseum, Leiden, Bl. 146, dem Anthropologischen Institut, London, Bl. 174, und dem Ungarischen Nationalmuseum, Budapest, (1905), Bl. 183 ff.- Abgabe von Doubletten an die Altertumsgesellschaft Prussia, Königsberg, (1905), Bl. 153.- Abgabe von Doubletten an Privatpersonen, (1905), Bl. 196, 309.- Zusammenarbeit mit den Gouverneuren von DSW, Bl. 175, Togo, (1905), Bl. 334, und Kamerun, (1904), Bl. 64.- Zusammenarbeit mit der Dt. Kolonialgesellschaft, Bl. 41, der Dt. Mittelmeergesellschaft, Berlin, Bl. 167, der Société d Études coloniales, Brüssel, Bl. 223, der American Geographical Society, New York, und der Universitätsbibliothek, Wien, (1905), Bl. 159.- Zusammenarbeit mit Missionaren, (1904, 1905), Bl. 77 f., 151, 222, der Congregation der Missionäre Oblaten der Unbefleckten Jungfrau Maria, (1904), Bl. 5 ff., der Mission vom hh. Herzen Jesu, (1905), Bl. 179 f., und der Basler Mission, (1905, 1906), Bl. 288 ff.- Merker: Fundort durchbohrter Steine, (1905), Abschr., Bl. 42 f.- Hofmarschallamt: Leihgabe eines Stuhles des Njoya von Bamum, (1905), Bl. 67.- Armbandsammlung Döring, (1905), Bl. 75 f.- Urteil zur ausstehenden Versicherungssumme für die Slg. Rigler, (1905), Bl. 81 ff.- Rehse: Ergänzungen zu seinem Manuskript "Kiziba", Bl. 93 ff., "Vorwort zu Kapitel 11", Bl. 96, Bitte um Kommandierung nach Bukoba und biographische Notizen, (1905), Bl. 122.- Laufer: Bericht über das Sanatorium Alhayat in Ägypten, (1905), Bl. 137 ff.- "Das Werk der Diafe von Leo Frobenius.", (1905), Abschr., Bl. 148 f.- Schweinfurth: Bericht über Bogen aus Ägypten, (1905), Bl. 154.- von Stefenelli: Bericht über den Gebrauch von Masken beim Fetischdienst, (1905), Bl. 202 ff.- Schloifer: "Einladung zur Beteiligung an der Central-Afrikanischen Bergwerks-Gesellschaft m.b.H.", Bl. 213, "Entwurf. Gesellschaftsvertrag ...", Bl. 215 f., "Bericht an die Central-Afrikanische Seen-Gesellschaft m.b.H.", Bl. 218 ff., "Sonderbericht über die der Central-Afrikanischen Seen-Gesellschaft m.b.H. gehörigen Goldfelder.", Druckschr., (1905), Bl. 219 ff.- "Verzeichnis der von Herrn Paul Bieger aus Lagos mitgebrachten afrikanischen, ethnographischen Gegenstände", (1905), Bl. 239 ff.- "Name nebst Bedeutung der Stempel (s. 3447) von Missionaren Merkel und Sitzler.", (1905), Bl. 306 ff.- "Verzeichnis der Sammlung Rosen", (1905), Bl. 316 ff.- Rosen: Publikationspläne und Abrechnung über seine Gesandtschaftsreise nach Abessinien, (1906), Bl. 327 f.

            BArch, R 1501/115959 · Akt(e) · Juli 1904 - Apr. 1906
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält v.a.: Beihilfe für ein Martha-Haus und Hospiz, Gesuch des Vereins für innere Mission in Metz sowie Unterstützung der Kaiserin, 1904 Krankenhaus der Baseler Mission in Kiayingchow, Bitte um Gewährung einer Beihilfe, 1904 Öffentliche und private Wohltätigkeitsanstalten in Deutschland, Anfrage des spanischen Botschafters in Berlin, 1905 Subventionsbitte der Internationalen Botanischen Gesellschaft an der Universität Leiden, 1905 Beschaffung des Materials für die Arbeit über die Farbe des Wassers, Petition von C. Baumann, 1905 Beihilfe für den Bau eines Schwesternhauses, Gesuch des Pfarrers Franzmathes aus Mainflingen, 1906 Aufrechterhaltung der jährlichen Beihilfe, Bitte des Pfarrers E. Lessing der deutschen evangelischen Gemeinde in Florenz, 1906 Erhaltung des Kolonialmuseums, Immediateingabe des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg, 1906

            Nachlass Halbing, August
            N.151 · Bestand
            Teil von Zentrales Archiv der Pallottinerprovinz

            Pater August Halbing wurde am 5. November 1870 in Mellrichstadt (Diözese Würzburg) geboren, erhielt am 27. August 1894 in Limburg die Priesterweihe und starb am 28. Februar 1956 in Limburg. Er wurde im Oktober 1894 nach Kamerun entsandt, musste aber schon im Juli 1895, durch Tropenkrankheiten sehr geschwächt, die Heimat wieder aufsuchen. Nach seiner Genesung wirkte er einige Jahre in unserem Studienheim zu Ehrenbreitstein als Lehrer, bis er im Jahre 1900 ein zweites Mal die Reise nach Kamerun antreten konnte. Während dieser zweiten Kamerun-Zeit war er fast ausschließlich in Duala tätig. Das Studium der Landessprache ließ er sich sehr angelegen sein. So konnte er die Biblische Geschichte, den Katechismus und Gebete in der Duala-Sprache in Druck geben, wie auch eine Deutsche Grammatik in Dula und ein Wörterbuch (Deutsch-Duala) - alles sehr wertvolle Hilfsmittel für die Arbeit der Missionare im Duala-Bezirk. 1905 wurde eine zweite Erholungsreise nach Europa notwendig und im Jahre 1906 reiste er zum dritten Male nach Kamerun, zuerst wieder nach Dula, bis er 1907 die Leitung und den Ausbau der Katecheten-Schule in Einsiedeln an den Abhängen des Kamerun-Gebirges übernahm, der kurz vor dem Kriege eine Lateinschule für einheimische Priesterkandidaten angeschlossen werden konnte. Vier Kurse von Katecheten konnte er selbst ausbilden, die zusammen mit den schwarzen Lehrern nach der Vertreibung der deutschen Missionare im 1. Weltkrieg das Missionswerk in Kamerun trugen. Ende 1913 musste P. Halbing erholungsbedürftig in die deutsche Heimat zurückkehren. Der Ausbruch des 1. Weltkrieges verhinderte die Rückkehr in die geliebte Mission; darum suchte er bis zum Kriegsende durch seelsorgerische Betreuung in verschiedenen Lagern das Los der ausländischen Kriegsgefangenen zu erleichtern. (aus Totenbrief) Der Nachlass umfasst zum größten Teil die Papiere, die Halbing 1913 von Kamerun nach Deutschland mitgebracht hat. Bibliographie der Werke von Halbing über Kamerun in der Bibliothek des Missionshauses in Limburg 1. Sprachführer Kleine Grammatik der deutschen Sprache nebst einem Deutsch-Duala Wörterbuch für die katholischen Schulen in Kamerun / Beleedi ba gerama o jokwa bwambo ba teuto na leêle la beyala ba teut-duala, Limburg 1907 [Bibliothek Nr. 192, 1717, Doppelstück am Ende des Bestandes; Fibel o nyol’a besukulu ba Katolik na bwambo ba Duala o Kamerun, Limburg 1907 [Bibliothek Nr, 191 (S. 1-102, handschriftliche mit phonetischen Zeichen versehen, 1913)Nr. 1757 (nur S. 1-16, 65-104) Nr. 1764 (nur S.1-16) Einziger Titel von Halbing, der im KVK nachgewiesen ist. 2. Pastorale Texte Kleine Biblische Geschichte / Kalat’ a Miango ma Bibel nisadi, von Franx Xaver Schulte, übersetzt von August Halbing, Limburg 1903 [Bibliothek Nr. 1726, Doppelstück am Ende des Bestandes Passio Domini nostri Jesu Christi / Miango ma mutaka ma Sango asu Jesus Kritus tengêné evangelo inêi ya bosangi, Salzburg 1905[Bibliothek Nr. 1725, Doppelstück am Ende des Bestandes [Gebete] / Makane, S. 1-16, Duala 1912 [Textidentisch mit Linden, Katekismus a katoik, S. 3-18 (s.u.) [Bibliothek Nr. 189 [Gebete an Christus und andere Gebete] / Makane ma mot’a Kristus, Lame (Togo) 1913. [Bibliothek Nr. 1738, Doppelstück am Ende des Bestandes[Gesangbuch] / Kalat’a Evangelo na Epistel, 158 Seiten, Leipzig 1914.[Bibliothek Nr. 1731, Doppelstück am Ende des Bestandes3. Druckwerke anderer Autoren im Gebrauch von P. Halbing Carl Meinhof, Die Sprache der Duala in Kamerun [mit einem Duala-Deutsch Wörterbuch] (Deutsche Kolonialsprachen, Bd. IV), Berlin 1912 Laut Eintrag wohl erst 1914 in Limburg von P. Sasse erhalten [entnommen zur Bibliothek Nr. 5906; P. Linden S.J., Katekismus a katolik nyn boso nisadi na bwambo ba Duala (Kamerun), Limburg 1913. [S.3-18 textidentisch mit Makane, S. 1-16 (s.o.) [Bibliothek Nr. 1728, Doppelstück am Ende des Bestandes4. Handschriften von P. Halbing: Psalmenübersetzung in die Sprache der Duala in Kamerun, handgeschrieben, Weihnachten 1949, entnommen zum Archiv N.151 (Nachlass Halbing)

            Halbing, August
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 32 · Bestand · 1800-1979
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Überlieferungsgeschichte Dr. Ernst von Scheurlen, Ministerialrat i.R., hinterließ keine letztwillige Verfügung über die Unterlagen. Diese befanden sich spätestens seit 1945 im Haus seiner ältesten Tochter Katharina Schmidt, geb. Scheurlen, das nach ihrem Tod am 3.1.1989 ihr Sohn Karl Schmidt, Pfarrer i.R., übernahm. Dort waren sie - ganz im Sinne von Ernst von Scheurlen - für alle Verwandten zugänglich und wurden hin und wieder von Einzelnen eingesehen. Für die Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart war die Erwägung maßgeblich, dass es für die Zukunft in der Verwandtschaft keinen vergleichbaren Ort gesicherter Aufbewahrung geben werde. Infolgedessen wurde am 1. Dezember 2008 ein Depositalvertrages zwischen Herrn Karl Schmidt und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossen. Inhalt und Bewertung Karl Scheurlen ( 1824, + 1872) Karl Scheurlen wurde am 3. Sept. 1824 in Tübingen geboren, wo der Vater Karl Christian Friedrich Scheurlen Professor der Rechtswissenschaft war. Er besuchte dort und in Stuttgart, wohin der Vater 1839 in das Obertribunal berufen worden war, die Schule. Er studierte von 1841 bis 1846 in Tübingen Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das juristische Referendariat. 1847 wurde er Gerichtsaktuar beim Oberamtsgericht in Heilbronn. Während der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 nahm Karl Scheurlen eine betont konservative Haltung ein. 1850 berief man ihn zur Staatsanwaltschaft in Esslingen. 1851 folgte die Ernennung zum Oberjustizassessor und Staatsanwalt in Ellwangen, wo er 1852 Katharina Pfreundt heiratete. Von 1856 an war Karl Scheurlen Oberamtsrichter in Mergentheim, ab 1863 Oberjustizrat in Esslingen und ab 1865 vortragender Rat im Justizministerium. Gemeinsam mit seinem Freund, dem damaligen Obertribunalrat von Mittnacht, war Karl Scheurlen von Justizminister von Neurath damit beauftragt, die Grundsätze einer Justizreform auszuarbeiten, die Mittnacht, seit 1867 Justizminister, in den Jahren 1868 und 1869 zum Abschluss brachte. Auch Karl Scheurlens Aufstieg hatte sich 1867 mit der Berufung in den Geheimen Rat fortgesetzt; der zweimalige Versuch, ein Landtagsmandat zu erwerben, scheiterte allerdings. Durch Dekret vom 23. März 1870 wurde Karl Scheurlen zum Chef des Departements des Innern und am 17. Juli desselben Jahres zum Innenminister ernannt. Diese Berufung erfolgte zum Zeitpunkt einer innenpolitischen Krise: 45 Abgeordnete des württembergischen Landtags hatten es im Frühjahr abgelehnt, das Militärbudget zu genehmigen, dessen Ablehnung es Württemberg gemacht hätte, seinen Pflichten aus dem Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen aus dem Jahr 1866 zu genügen, das in weiten Kreisen unpopulär war. Dass der breite Widerstand gegen das Militärbudget sich unverhofft legte, ist auf die französische Kriegserklärung vom 15. Juli 1870 zurück zu führen. Nach den unter Berufung auf die politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Deutsch-Französischen Krieg ausgeschriebenen Neuwahlen von 1871 sah Karl Scheurlen sich einer wohlgesonnenen Mehrheit unter den Abgeordneten gegenüber. Auch er selbst wurde gleich zweimal, in Gaildorf und Künzelsau, um Abgeordneten gewählt; er akzeptierte die Wahl in Gaildorf. Sein durch ein Herzleiden verursachter Tod am 1. April 1872 erfolgte überraschend. Karl Scheurlen pflegte neben seiner Tätigkeit in Justiz und Politik lebhafte literarische und künstlerische Interessen. Er schrieb zahlreiche Verse und Gedichte. Insbesondere sein Zeichentalent ist bemerkenswert; er nutzte es u.a., um während seiner Zeit am Gericht zahlreiche Skizzen von Angeklagten und Justizbeamten anzufertigen, oder zur Illustration der "Amtspflege", des Organs der Hauffei, seiner Tübinger Studentenverbindung. Viele seiner Zeichnungen haben humoristischen Charakter; Selbstporträts und Darstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten kommen ausgesprochen häufig vor. Ernst von Scheurlen ( 1863, + 1952) Ernst von Scheurlen wurde am 5. Febr. 1863 als jüngstes von sechs Kindern des späteren Innenministers Karl Scheurlen und seiner Ehefrau Katharina Scheurlen in Mergentheim geboren. Nach der Schulzeit studierte er Medizin in Berlin, wo der 1885 promovierte. Dort war er auch nach dem Staatsexamen 1887 bis 1891 an der Charité und am Reichsgesundheitsamt als Assistenzarzt tätig; Bakteriologie und Hygiene bildeten schon in dieser Zeit die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Interesses. Auch die Eheschließung mit Sophie von Möller (1889), die einer deutschstämmigen Familie aus dem damals russischen Narwa angehörte, fällt in diesen Zeitraum. 1893 wurde Ernst von Scheurlen Bataillonsarzt in Straßburg. Parallel dazu lehrte er 1893-1894 bzw. 1895-1897 als Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart bzw. an der Universität Straßburg Hygiene und Bakteriologie. Außerdem leitete er in Stuttgart die hygienisch-bakteriologische Abteilung des großen Garnisonslazaretts. 1897 trat er eine Stelle als Medizinalrat beim Königlich Württembergischen Medizinalkollegium an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Mitarbeit bei der Landesversicherungsanstalt, dem Gewerbeaufsichtsamt, im Reichsgesundheitsrat, in der Leitung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes u.a. Auf seine Tätigkeit ist zurück zu führen, dass die Stadt Stuttgart während des Ersten Weltkrieges ihre Zentralkläranlage erhielt. Während des ganzen Ersten Weltkrieges war Ernst von Scheurlen als Hygieniker mit der Seuchenbekämpfung und Wasserversorgung an verschiedenen Abschnitten der West- und Ostfront befasst. Nach dem Ersten Weltkrieg widmete er sich insbesondere der Landeswasserversorgung, der Kropfbekämpfung und der Blutgruppenforschung. Seine Forschungsergebnisse legte er in zahlreichen Publikationen nieder. Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1930, doch bedeutete dies nicht das Ende seiner wissenschaftlichen Tätigkeit; seine letzte Publikation datiert von 1950, zwei Jahre vor seinem Tod am 8. Okt. 1952 im Alter von 89 Jahren. Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Ernst von Scheurlen mit großem Einsatz die Geschichte seiner Familie ab etwa 1800 dokumentiert. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Bilder, Skizzen, Gedichte und Briefes seines früh verstorbenen Vaters mit anderem Sammlungsgut kombiniert und dieses Material durch eine schriftliche Darstellung der Familiengeschichte ergänzt, erläutert und kommentiert.

            Scheurlen, Karl von
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 114 · Akt(e) · 1890-1920
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Enthält: - Schreiben von Albert Ballin zum Kriegsverlauf, masch., 28.10.1915; an den Chef des Zivilkabinetts Valentini (Zeitungsausschnitt), 4.4.1917 - Schreiben von Ludwig Bamberger (handschr.) über mangelndes Echo, 28.12.1890; zur allgemeinen Lage, 2.3.1892; mit Einladung, 27.3.1893; mit Dank zu Gratulation und zur innenpolitischen und parteipolitischen Lage, 16.8.1893; zu Payer und Württemberg, 23.6.1894; Gratulationsschreiben, 13.6.1895; mit Dank für Sendung, 25.7.1895; mit Dank für Besprechung des 4. Bandes, 10.2.1896; mit Einladung zum nächsten Tag, 14.2.1896; o.D. - Schreiben von L. v. Bar (handschr.) zur Lage in freisinnigen Gruppen, 20.7.1893; zur politischen Lage und über die bevorstehende interparlamentarische Konferenz in Ungarn, 6.8.1896 - Schreiben (v.a. handschr.) von Theodor Barth über Verschiedenes, 11.8.1891; zu Begrifflichkeiten in der Presse, 27.4.1892; über Maximilian Harden, die Regietrungspolitik und das Wahlrecht, 9.9.1892; über Wahlaussichten, das Verhältnis zum Zentrum und die Konfusion im Ministerium, 17.9.1892; zur Militärvorlage, 4.11.1892; mit Glückwunsch zu den Stichwahlergebnissen, o.D.; zu den Plänen Caprivis, 6.11.1892; mit Einladung, 5.12.1892; über Artikel Haussmanns, 20.4.1894, 21. u. 22.5.1894; über Artikel Haussmanns zur Taktik, 25.5.1894; über Artikel zur politischen Lage in Nord- und Süddeutschland, 6.2.1895; über einen Artikel Haussmanns, 8.10.1895; mit der Bitte um Besprechung des 3. Bandes der Bambergerschen Gesammelten Schriften, 26.12.1895; an Friedrich Haußmann zu seinem Augenleiden und zur Rolle Hohenlohes bei der Krüger-Depesche, 3.2.1896; zur publizistischen Tätigkeit und zur Börsenunordnung, 6.1.1897 (masch.); mit der Bitte um einen Artikel über das Scheitern der württembergischen Verfassungsreform, 22.12.1898; zur Chinapolitik des Kaisers, 10.9.1900; zu Wahlen, Partei und Deutscher Bank, 11.12.1900 (masch.); mit Neujahrswünschen, 3.1.1901 (masch.); wegen eines Kranzes für Stauffenberg, 3.6.1901 (masch.); über den Tod Stauffenbergs und zur allgemeinen politischen Lage, 11.6.1901 (masch.); mit Dank für die Gratulation zur Ersatzwahl, 1.1.1902 (gedr.); zur parteipolitischen Lage, 20.7.1903; wegen Meinungsverschiedenheiten, 24.7.1903; zu den Wahlanfechtung im hinterpommerischen Kreis, 6.11.1903 (masch.); zum Simplizissimus-Prozess, 4.2.1904; mit der Bitte um einen Artikel zur württembergischen Verfassungsreform, 1.7.1905 (masch.); zur Marokko-Affäre, 6.7.1905 (masch.); zum Thomaschen Bauernroman und zur Lage in Berlin, 1.9.1905 (masch.); zu Haussmanns Kritik an seinem Aufsatz über Eugen Richter, 20.3.1906 (masch.); zur italienischen Politikund zur Gesundheit Bülows, 17.4.1906 (masch.); zur bevorstehenden interparlamentarischen Konferenz in London, 9.7.1906 (masch.); mit der Bitte um Auskunft in württbergischen Angelegenheiten, 20.9.1905; über einen geplanten Artikel zum Simplizissimus und zur englischen Politik, 9.3.1907 - Schreiben Haussmanns an Theodor Barth über seine grundsätzliche Einstellung mit einem Rückblick auf die letzten Jahre der Politik, Juli 1903 (masch.); zu Verschiedenem, 14.9.1892 (handschr.); mit Kritik an Barths Richter-Aufsatz, 18.3.1906 (handschr); Schreiben Haussmanns an Frh. v. Stauffenberg zum Tod des Vaters, o.D. (handschr.); Schreiben von Dr. Nathan über einen Artikel in der "Nation", 5.7.(?) 1897 (handschr.) - Postkarte von Bassermann mit Dank, 15.11.1910; Schreiben zur Wirksamkeit der U-Boote und zu den Alldeutschen, 23.9.1916 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Bassermann gegen die Alldeutschen und zur Unwirksankeit des U-Bootkriegs, 21.9.1916 (masch.); Entwurf Haussmanns diesem Schreiben - Schreiben von C. Baumbach zur Konferenz im Haag, 18.7.1894 (handschr.) - Schreiben von August Bebel zu einem Gerichtsurteil, 14.4.1905 (handschr.); mit Dank für Geburtstagsglückwunsch, 9.3.1910 (handschr.) - Schreiben von H. Buddeberg mit Dank für Glückwunsch und zur Krankheit seiner Frau, 31.12.1913 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Regierungspräsidenten Belser zu einer Frage des Urheberrechts, 21.2.1920 (masch.) - Telegramm von Felix v. Bethmann-Hollweg wegen des Tods seines Vaters, 3.1.1921; Beileidsschreiben und Beileidstelegramm an Felix v. Bethmann-Hollweg, 7.1.1921 (masch.); Schreiben von Felix v. Bethmann-Hollweg mit Dank für Kondolenz, 10.1.1921 (handschr.) - Einladung von Bethmann zu einem Besuch, 12.3.1910 (handschr.); Schreiben mit Dank für die Übersendung von Aufsätzen über Kiderlen, 8.2.1913 (handschr.); Beileidsschreiben Haussmanns an Bethmann zum Tod dessen Sohnes, 3.1.1915 (masch.) und Antwortschreiben Bethmanns (masch.) 6.1.1915; Schreiben von Bethmann zur allgemeinen Lage, 29.10.1915 (handschr.)Dankschreiben, 16.7.1917 (masch.); Schreiben zur Lage, 28.11.1917 (masch.); mit Dank für Ostasiatische Lieder, 5.12.1918 (handschr.); zu Verschiedenem und schriftstellerischer Arbeit, 22.12.1920 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Bethmann über die Westmächte und die Geschichte des Feldzugs, 19.11.1915 (masch.); zu Stegemann und Tirpitz, 1.4.1916 (handschr.); zur U-Bootfrage, 22.9.1916 (masch.); zu Bethmanns Ausschussrede, 11.11.1916 (handschr.); über die US-Politik, 10.2.1917 (masch.); zur Kriegslage, März 1917 (handschr.); zur Entwicklung in Russland, Zimmermanns Mexiko-Depesche und russische Politiker, April 1917 (handschr.); zur politischen Lage, 13.5.1917 (handschr.); Dankschreiben, 14.7.1917 (handschr.); zur allgemeinen politischen Lage, 21.11.1917 (masch.); Einladungsschreiben, 9.6.1918 (handschr.); unvollständiges Konzept eines Briefs über pazifistische Strömungen, Herbst 1918 (handschr.); zur OHL und Ludendorff, 2.12.1920 (handschr.) - Aufzeichnung Haussmanns über die Stimmung Bethmann-Hollwegs in einer Unterhaltung, 24.2.1918 (handschr.) - Schreiben von Robert Bosch mit Dank für einen Artikel, 2.10.1911 (handschr.); wegen einer Verabredung, 3.11.1911 (masch.); über eine Thoma-Einladung und Chinesenlieder, 29.7.1912 (masch.); Dankesschreiben, 9.8.1912 (handschr.); über einen Thoma-Besuch, den Presseangriff auf Bosch und bayerische Arbeitsleistungen, 21.8.1912 (handschr.); mit Dank für Schreiben und Artikel, 21.7.1913 (masch.); mit der Ablehnung eines leitenden Posten beim Wiederaufbau in Nordfrankreich, 16.10.1919 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Robert Bosch zu Wilsonbotschaft, 12.1.1918 (masch.) - Abschrift eines Schreibens von Robert Bosch an den Demokratischen Volksbund Berlin zur Sozialisierung der Gesellschaft, 21.11.1918 (masch.); "Lieber Geld verlieren als Vertrauen" von Robert Bosch in Der Bosch-Zünder, 5.4.1919 - Visitenkarte des Fürsten von Bülow mit Dank für einen Aufsatz, 4.10.1909 (handschr.) - Schreiben (handschr.) von H. Buddeberg mit Dank für die Kondolenz zum Tod seines Sohnes, 27.10.1897; Neujahrsglückwunsch 31.12.1898; über dessen 80. Geburtstag und dessen Sohn Alfred, 21.12.1916; zu einer Reklamation seines Sohnes, 25.1.1917 - Schreiben Haussmanns an H. Buddeberg zur Reklamation dessen Sohnes, masch., 29.1.1917 - Schreiben von Alfred Buddeberg über den bevorstehenden Geburtstag, 10.12.1916 - Schreiben Haussmanns an Cronstaedt zur Frankfurter Zeitung, zum Vossischen und Berliner Tageblatt, 12.2.1917 (masch.) - Schreiben von Eduard David zur Parlamentarisierung, 30.7.1917 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Hans Delbrück wegen einer Depesche aus dem Haag, masch., 28.7.1917 - Postkarten von Prälat Demmler, o.D. (handschr.); zwei Schreiben 25.2. & 7.10. (handschr.) - Schreiben von Bernhard Dernburg zum Reichstagswahlrecht, 27.6.1917 (handschr.); zur Umsetzung des Parlamentarismus, 6.8.1917 (masch.); über die Mandatsniederlegung Payers, 13.11.1917 (masch.); über Besprechungen mit den Bolschewiki und einen Separatfrieden, 23.11.1917 (handschr.); mit Kritik an dem Eisenbahnvertrags-Entwurf und Erzberger, 5.4.1920 (handschr.) - Schreiben (handschr.) von Dohrn über Reichstags-Verhandlungen und Welfenfond, 28.3.1891; über den bevorstehenden interparlamentarischen Kongress in Rom, 2.9.1891; zum Kongress in Rom, 25.9.1891; über den Wahlkampf in Stuttgart und eine Fahrt nach Genua, 29.8.1912 - Schreiben von Heinrich Dove über eine geplante Frontreise, Reichskanzler Michaelis und die Beseitigung der Expansionsgefahr im Osten gegen Deutschland, 5.9.1917 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Heinrich Dove über die Kandidatur im Berliner Wahlkreis, 5.8.1918 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Friedrich Ebert über Interpellationen an den Reichstag und Tendenzen des Vorwärts, 29.9.1919 (handschr.) - Dankschreiben von Friedrich Ebert, 14.10.1920 (masch.) - Schreiben von Gottlob Egelhaaf zur Politik Bülows, handschr., 18.2.1914 - Schreiben von Graf Phliipp von Eulenburg und Hertefeld zu seiner körperlichen Verfassung, 1.9.1909; über die allgemeinen Lage und seine persönlichen Verhältnisse, 20.8.1916; mit der Bitte um Beistand in seinem Prozess, 20.8.1916 (Fotokopien der Schreiben , Originale im Bundesarchiv Koblenz) - Schreiben Haussmanns an Fehrenbach mit einer Würdigung Fehrenbachs und zur Friedenspolitik, 12.1.1922 (masch.) - Schreiben von Fischbeck über bevorstehende personalpolitische Veränderungen, 30.7.1917; über die politische Lage in Berlin, 6.1.1918 (handschr.); über einen Parteizusammenschluss, 1.12.1918 (handschr.) - Telegramm Haussmanns an Fischbeck zur Selbstbestimmung der russischen Grenzvölker, 13.12.1917; Schreiben über die Kandidatur in Berliner Wahlkreis, 5.8.1918 (masch.) - Schreiben von Friedrich Wilhelm Foerster zu Zensurfragen, 14.4.1917 (handschr.); dasselbe, 26.4.1917 (masch.) - Schreiben von Carl Funck über ein Goethe-Zitat, 4.2.1892 (handschr.); über eine Parteineugründung in Frankfurt, 5.4.1910 (masch.) - Schreiben (handschr.) von Anna Funck über Payer-Briefe und anderes bezüglich der Biographie ihres Mannes, 24.2.1920; dasselbe, 5.5.1920 - Schreiben von Josef Ganter mit einem Gedicht, 9.8.1891 (handschr.) - Schreiben von R. Gaupp (masch.) zu einem Aufsatz Haussmanns über Universitäten, 3.10.1909; zu Kämpfen in Oberschlesien und zum demokratischen Ideal, 27.5.1921; über die Lage, 3.6.1921 - Schreiben von Reichswehrminister Otto Gessler über das Kabinett, 2.1.1922 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Paul Goldmann mit der Bitte um Änderung eines Artikel, 18.5.1916 (masch.) - Schreiben von Paul Goldmann mit der Bitte um eine kleine Änderung in einem Artikel, 22.5.1916 (masch.) - Schreiben (v.a. handschr.) von Gothein über Frage der belgischen Neutralität, 25.10.1914 (masch.); über Frieden mit Frankreich, 25.11.1914; Denkschrift Gotheins zu Kriegszielfragen, 15.6.1915 (gedr.); Schreiben über innen- und außenpolitische Fragen, 22.6.1915; zur belgischen Frage, 30.6.1915; gegen die Zensur und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, 30.12.1915; Denkschrift "Quo usque tandem Europa" von Georg Gothein M.d.R., Nov. 1915 (masch.); zu den Kriegszielen im Osten, 20.7.1916; über Wilson, den U-Bootkrieg und die Haltung Amerikas, 1.2.1917; zur Mitgliedschaft Haussmanns im Verfassungsausschuß, 11.4.1917; zur Abwehr des Antisemitismus, 6.2.1918; über die Erklärungen Hertlings zur belgischen Frage, 13.7.1918; zur militärischen und politischen Lage, 31.7.1918; mit einem streng vertraulichen Promemoria zum Mobilmachungsplan, 7.8.1918; über den Parteiverständigungsausschuss und Zensurmaßnahmen gegen die Friedensgesellschaft, 7.9.1918; über die Parteineugründung, 13.11.1918; über die Parteineubildung und den Präliminarfrieden, 25.11.1918; Denkschrift zu den deutschen Reparationen, o.D. (masch.); Schreiben zu den Nachrichten von der Ermordung Erzbergers, 27.8.1921; über die Reparationsverhandlungen, 18.12.1921; mit Gratulation zum 65. Geburtstag und über den Eisenbahnerstreik, 5.2.1922 - Schreiben (masch.) Haussmanns an Gothein gegen Annexionen, 24.6.1915; zur Zigarettensteuer und zu den Nationalliberalen, 20.3.1916; über Kühlmann und Ludendorff, 12.7.1918; Telegramm über den geschlossenen Beitritt der württembergischen Volkspartei zur deutschen demokratischer Partei, (25.11.)1918; Schreiben zu Gotheins Rolle in der Politik, 3.12.1918; zum Bergbaugesetz, 14.10.1920; - Schreiben (handschr.) von Adolf Gröber mit (nicht erhaltenen) Unterlagen, 14.7.1900; mit Dank für Glückwunschund zur Zabern-Affäre, 16.2.1914 - Schreiben Haussmanns an Gröber mit Geburtstagsglückwünschen und und zur Zabern-Affäre, 10.2.1914 (handschr.); zur Neuwahl des Reichtagspräsidenten, 27.5.1918 (masch.) - Schreiben von Stephan Grossmann über den Geheimbericht Nr. 7 mit der Bitte um Mitarbeit im "Tagebuch", 13.9.1921 (masch.) - Schreiben von Grünewald mit einem Rückblick auf die eigene kurze parlamentarische Tätigkeit, 13.5.1920 (handschr.) - Schreiben von Gumpert mit der Ablehnung einer Kandidatur, 14.10.1892 (handschr.) - Schreiben von Dr. Gutfleisch mit einer Auskunft über Fedor Gnauth, 23.10.1892 (handschr.)

            Haußmann, Conrad
            Reichspostministerium (Bestand)
            BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

            Sondergericht Mannheim (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

            Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .