Gründung

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              Politischer Schriftwechsel
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Florenz/I nach 1807, Nr. 13 · Akt(e) · 1867
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: - Gemeinsames Vorgehen der europäischen Mächte wegen des Aufstandes auf Kreta, 1867 - Besuch des Herzogin von Genua in Sachsen, 1867 - Kolonialhandel mit Indien und Sumatra, 1867 - Anschaffung von Proviant für die italienische Armee, 1867 - Kolonialhandel mit dem Senegal, 1867 - Reise des Generals La Marmora nach Venedig und ins Ausland, 1867 - Aufrüstung der Marine in Frankreich, 1867 - Finanzreform in Italien, 1867 - Archivalienaustausch zwischen Österreich und Italien wegen Venetien,1867 - Berufung von Baron Bille-Brahe zum dänischen Geschäftsträger beim Königreich Italien, 1867 - Rückkehr des Chevalier Constantino Nigra als Gesandter nach Paris, 1867 - Situation in Schleswig-Holstein, 1867 - Vorschläge zur Gründung eines Süddeutschen Bundes (Salzburger Zusammenkunft), 1867 - Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn, 1867 - Ungarische Eisenbahnanleihe, 1867 - Waffenlieferung an Frankreich, 1867 - Reisen von Garibaldi durch den Kirchenstaat und Mittelitalien, 1867 - Politische Lage in Österreich, 1867 - Äußerungen Kaiser Napoleons III. zu einem Krieg mit Preussen, 1867 - Deutsches Nonnenkloster in Assisi, 1867 - politische Lage in Ungarn, 1867 - "Summarische Übersicht über die Stärke der italienischen Armee Ende August und Ende September 1866", 1867 - Politische Zustände in Bulgarien, 1867 - Russisches Notenprojekt zu den Unruhen auf Kreta, 1867 - Neutralisierung der Niederlande, 1867 - Schleifung der Festung Luxemburg, 1867 - Verhandlungen zwischen Frankreich und Italien über den Kirchenstaat, 1867 - Situation in der Stadt Rom, 1867 - Entsendung französischer Truppen nach Rom, 1867 - Verhandlungen über eine Konferenz zur Römischen Frage, 1867 - Schlacht bei Mentana, 1867.; 2011 Juni 7, Br

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 13-15 · Bestand · ( 1825 -) 1852 - 1945 (- 1946)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

              Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe das Vorwort zum Bestand Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht In der Abteilung I Sektion VI Handel und Gewerbe fielen Akten zu folgenden Bereichen an: Maß und Gewicht, Jahr- und Wochenmärkte, Handelskonzessionen und Hausierhandel, Zollverein und Verkehr in demselben, Gewerbe, Gewerbeschulen, Gewerbepolizei, Zunftwesen, Buchdruckereien und Buchhandlungen, Versicherungsgesellschaften und Auswanderungsagenten sowie Patentverleihungen, Bauhandwerker und Kaminkehrer, Gast- und Schankwirtschaften, Mühlen und Schifffahrten sowie Wassertriebwerke, Bannrechte, Fabriken und Dampfkessel sowie Rauchentwicklung, Bergbau und Hütten- und Salinenwesen sowie Petroleum, Etats- und Kassenwesen, Krankenversicherung der Arbeiter, Unfallversicherung der Arbeiter, Invaliditäts- und Altersversicherung, volkswirtschaftliche und andere Maßnahmen infolge der Weltkriege. Akten zu Gewerbe und Gewerbeschulen waren ursprünglich unter einem Klassifikationspunkt "Gewerbe" im alten Findbuch aufgeführt. Da es sich aber dabei um eine unübersichtliche Fülle von Aktentiteln handelte, empfahl sich die Aufteilung in zwei Klassifkationspunkte.Zum Klassifikationspunkt "Wanderschaften der Handwerksgesellen und Dispensationen davon" sind keine Akten mehr vorhanden. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung des Behördenfindmittels der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion VI Handel und Gewerbe von 1852 mit Nachtrag von 1927 (siehe Nr. 739). Zum alten Repertorium ist ein Schlagwortverzeichnis vorhanden (siehe Nr. 740). Ferner gibt es eine im Archiv erstellte Konkordanz (siehe Nr. 741) zwischen dem Behördenaktenzeichen und der im Archiv vergebenen NVA- (=Neuverzeichnete Akten) Nummer. Der Nachtrag stimmt teilweise mit dem Behördenfindmittel von 1852 überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um ein Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen (v.a. Registratur G der Stehregistratur) und andere Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv vergebene Signatur, später wurden die Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgeslöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur wieder aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Die Unübersichtlichkeit und die schlechte Handhabbarkeit des alten Findmittels haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten Rest des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand zugeordnet werden. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke Aufnahme ins Repertorium.Vorprovenienzen wurden nicht nachgewiesen. Es sei denn, es handelte sich um eine Akte mit der Vorprovenienz "Preußische Regierung Sigmaringen" und mit der Endprovenienz "Präsidenten von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Hauptsächlich ist aber mit den Vorprovenienzen "Gehei me Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen", "Preußischer Kommissarius" und "Landratsamt Hechingen" zu rechnen. Einzelne Akten wurden trotz Fremprovenienz beim Bestand belassen. Als Fremdprovenienzen erscheinen lediglich "Preußischer Kommissarius" und "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Die Behörde "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle" hatte nach Auflösung des Landes Preußen die Aufgabe, die Geschäfte der ebenfalls 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Beim Ortindex ergab sich das Problem, dass viele Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute v.a. auf polnischem Staatsgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständinisses für die zeitgenössischen Verwaltungszusammenhängewurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Ebenso wurde mit Elsass-Lothringen verfahren. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk - "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bislang lose und unverpackt im Regal lagen.Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten archivgerecht verpackt worden sind. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2004 durch die Unterzeichnete. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnende vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 741Verzeichnungseinheiten und 27 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 13-15 Nr. Sigmaringen, Dezember 2005 Birgit Kirchmaier Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Maße und Gewichte Regulierung der Verhältnisse über Maß und Gewicht; Einrichtung und Besetzung der Pfechtämter; Kontrolle des Feingehalts von Gold- und Silberwaren; Maßbestimmung für die Ziegeleiwaren; Raumgehalt der Schankgefäße; Einführung des hundertteiligen Thermometers; Maß- und Gewichtsordnung; Einrichtung und Neubau des Eichamts in Sigmaringen und der Abfertigungsstelle in Burladingen; Reichsberufswettkämpfe - Jahr- und Wochenmärkte Jahrmarktsverkehr; Jahrmärkte - Handelskonzessionen, Hausierhandel Allgemeine Bestimmungen über den Hausierhandel; Erteilung von Handelskonzessionen; Ministerialerlasse; Handelssachen; Warenhäuser; Gewährung von Beihilfen zur Mietzahlung von gewerblich genutzten Räumen - Zollverein und Verkehr mit demselben Zollverein; Verkehr mit Nachbarstaaten; Handels- und Zollverträge; Ausfuhr inländischer Erzeugnisse; Zölle - Gewerbe Landesgewerbeamt; Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, in der Industrie und im Handwerk; nicht genehmigungspflichtige Anlagen; Sachverständige für Bauhandwerk; Polizeiverordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Bäckereien; Bäckereiverordnung; staatliche Beihilfen zur Hebung des Kleingewerbes; Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben; Kartellwesen; Kies- und Schotterwerk Ostrach; Arbeiterschutzgesetze; Regulierung der gewerblichen Verhältnisse; Ministerialerlasse; Kleinhandel, Wandergewerbe; Gewerbekonzessionen; Gewerbepolizei; Fonds für gewerbliche Zwecke; Gewerbescheine für Ausländer; Aufstellung von Automaten; Konzessionsentzug; gewerbliche Unterstützungskassen; Einführung von Industriezweigen, z. B. Stickereien; Errichtung mechanischer Werkstätten; Unterstützung von Gewerbetreibenden; Einrichtung von Musterwerkstätten; gewerbliche Fortbildungs- und Berufsschulen; Schüleraustausch zwischen Württemberg und Hohenzollern; Handwerkerfortbildungsschulen; Personalakten von Berufsschullehrern; Pflege der Luftfahrt in den Schulen; Luftsportlehrgänge; Staatsprämien für Lehrlingsausstellungen; Prämien für die Ausbildung von Taubstummen; gewerbliche Privatschulen; hauswirtschaftliche Berufsschulen; Heimarbeitsgesetz; Industrie- und Gewerbezeugnisse; Baumeisterverordnung; Verbesserung der Erwerbsverhältnisse; Kampfbund des gewerblichen Mittelstands; Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit; Volkspflegerinnen; Kindergärtnerinnen; Jugendleiterinnen; Fabrikation von Hohlmaßen; Fernunterricht; UK-Stellung von Gewerbelehrern; Seuchenbekämpfung durch Schulen; Einsätze deutscher Lehrkräfte aus den West- und Ostgebieten; Gewerbelegitimationskarten; gewerbliche Privilegien und Unterstützungen; Konzessionierung von privaten Kranken- , Entbindungs- und Irrenanstalten; Gewerbegerichte; Gründung von Arbeiterkrankenkassen; Unfallversicherung der Tiefbauarbeiter; Verbesserung der Wohnungen; Bildung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Prüfung von Handfeuerwaffen; Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen; Errichtung von Arbeitsämtern; Kreditgenossenschaften der Handwerker; Gewerbe- und Handelsvereine; Handwerkskammer; Verleihung von Staatsmedaillen "Für gewerbliche Leistungen"; Streiks und Aussperrungen; Beeinträchtigungen des Handwerks; 1. Mai-Feier; Theaterwesen; Schlichtungswesen; Arbeitsgerichtsgesetz; Baumeisterverordnung; Weine und Weinhandel; Unglücksfälle in Gewerbebetrieben; Stellenvermittler; Vergabe öffentlicher Aufträge; Rohstoffmangel; Wirtschaftskammer; Filme - Gewerbepolizei Polizeiverordnung über Bier- und Fleischtaxen; Regulierung der Frucht- und Brotpreise; Gewerbeausübung durch Ausländer; Metzgereiwesen; Schlachthäuser; Transport flüssiger Kohlensäure; elektrische Stromanlagen; Aufzüge; Sprengstoffe; Transport und Verkehr mit Petroleum; Luftgasanlagen; Acetylanlagen; Preisüberwachung; Verordnung über Thomasmehl; Gasfernversorgung; überwachungsbedürftige Anlagen; Mineralöle; Tankanlagen; Getränkeschankanlagen; Mineralwasserapparate; Ammonsalpeter; Gasanstalt Sigmaringen - Zunftwesen Hufbeschlag; Hufschmiede; Innungswesen; Zwangsinnungen; Gesc häftsverkehr - Wanderungen, Dispensationen Nichts mehr vorhanden - Buchdruckereien, Buchhandlungen Prüfung der Buchhändler und Buchdrucker; ausschließliche Gewerbeberechtigung des Hofkammerrats Ribler von Hechingen; Beaufsichtigung der Leihbibliotheken; Errichtung von Buchhandlungen und Buchdruckereien - Versicherungsgesellschaften, Patentverleihungen, Auswanderungsagenten Auswanderungsunternehmen; Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften; Gesetz über den Geschäftsverkehr der Versicherungen; Verleihung von Erfindungspatenten; beabsichtigte Errichtung einer allgemeinen Hagelversicherung; private Versicherungsunternehmen - Bauhandwerker, Kaminkehrer Einteilung und Besetzung der Kaminkehrerbezirke; Instruktion für Kaminkehrer; Regulierung der Kaminkehrerlöhne; Bezirksschornsteinfeger; Prüfung der Bauhandwerker; Betrieb des Baugewerbes; Baustoffe; Bauten; Bausachverständige - Gast- und Schankwirtschaften Erteilung von Konzessionen; Kleinhandel mit Getränken; Verminderung von Schankstätten; Wirtschaftsgerechtigkeiten - Mühlen, Schifffahrt, Wassertriebwerke Mühlenordnung; Mühlenvisitationen; Mühlenwesen; Anlagen von Ried-, Knochen- und Pulvermühlen; Errichtung von Wasserbetriebswerken; Schifffahrt - Bannrechte Aufhebung des Mühlenzwangs - Fabriken, Dampfkessel, Rauchentwicklung Beschäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter; Revision der Fabrikordnungen; Dampfkessel; Dampfsägen; einzelne Fabriken; Beeinträchtigung des Mühlen- und Fabrikbetriebs durch die Wiesenbewässerung; Unterstützung von Fabrikanten; Arbeiterschutz; Jahresbericht der Fabrikinspektoren; Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen; Gewerbeaufsicht; Sitzungen, Reisekosten und Jahresbericht der Gewerbeaufsichtsbeamten; Fernsprechanlagen; Beschäftigung von Blinden; Deutsche Arbeitsfront; Jugendschutzgesetz; Mutterschutzgesetz; Arbeitsschutz für ausländische Arbeiter und Ostarbeiter; arsenhaltige Tapeten und Stoffe; Milzbrand; Sonntagsarbeit; Arbeitszeit - Bergbau, Hütten- und Salinenwesen, Petroleum Produktion; Knappschaftsgesetz; Berggesetz; Errichtung von Erzwäschen; Geognostische Untersuchung Hohenzollerns; Petroleum - Etats- und Kassenwesen der Handels- und Gewerbeverwaltung Finalabschlüsse der Handels- und Gewerbeverwaltung; Rechnungsabnahmen; Beamtenangelegenheiten; Unterstützung von Ruhestandsbeamten, deren Witwen und Waisen - Krankenversicherung der Arbeiter Ausführung des Gesetzes über eingeschriebene Hilfskassen von 1876; Ausführung des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883 und 1892; Ausführung des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen; Verdienst der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen; Krankenversicherung; Ortskrankenkassen; Betriebskrankenkassen - Unfallversicherung der Arbeiter Gesetz über die Unfallversicherung der Arbeiter; Berufsgenossenschaften; Unfallversicherung bei Staatsbetrieben - Invaliditäts- und Altersversicherung der Arbeiter Ausführung des Reichsgesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889; Rentenstelle für die Invalidenversicherung; Versicherungsgesetz für Angestellte; Krankenkassen; Festsetzung der Ortslöhne und der Sachbezüge - Vermischtes Statistik; Luftschutz gewerblicher Anlagen; Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern; Juden; Treudienst-Ehrenzeichen; Kriegsverdienstkreuz; Kriegsverdienstmedaille; Kriegsmaßnahmen wirtschaftlicher Art; Verwaltungsgebühren; vom Handelsminister mitgeteilte Erlasse; Ehrenzeichen für deutsche Volkspflege; Reichskredithilfe; Anordnungen, Gesetze usw. der französischen Militärregierung; Aktenabgabe anläßlich der Auflösung der preußischen Regierung Sigmaringen - Volkswirtschaftliche Maßnahmen im und nach dem 1. Weltkrieg Nichts mehr vorhanden

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 3 · Bestand · (1667-) 1850-1946
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

              Überlieferungsgeschichte Registraturgeschichte der Präsidialabteilung Der Aktenführung nach war die preußische Regierung in drei bzw. vier Abteilungen gegliedert, nämlich in Präsidialabteilung (Abteilung P), Verwaltung (Abteilung I) sowie Steuer- und Kassenwesen (Abteilung II). In der Überlieferung der Präsidialabteilung konnten zwei Registraturschichten festgestellt werden. Die erste Schicht unterschied zwischen General- und Spezialakten mit jeweils durchlaufender Nummerierung. Die Akten dieser ersten Schicht wurden in den Aktenplan der zweiten Schicht überführt, der seit ca. 1905 angewendet wurde. Die Gliederung der zweiten Schicht stellte den letzten Ordnungszustand der Präsidialregistratur dar. Sie setzte sich aus 14 Hauptgruppen zusammen, die in etwa die seit 1852 bestehenden Dezernate widerspiegelten. Personalakten bildeten eine zusätzliche Hauptgruppe. Die jeweiligen Hauptgruppen wurden mit römischen Ziffern von I bis XIV, die Obergruppen mit Großbuchstaben bezeichnet. Lediglich die Obergruppe E, Behörden und Beamte, in der Hauptgruppe I, Landeshoheit, war weiter untergliedert. Diesen Gliederungspunkten wurden Kleinbuchstaben vorangestellt. Innerhalb der Hauptgruppen wurde mit der Zählung jeweils von vorne begonnen. Das Behördenrepertorium der Präsidialregistratur war auf Zuwachs in den einzelnen Hauptgruppen angelegt, d.h. dass in der Regel innerhalb einer Hauptgruppe jeder Obergruppe ein Nummernbereich reserviert war. Ab dem 1. Januar 1932 wurde die Aktenführung der allgemeinen Verwaltung, der Verwaltung des Gesundheitswesen, des Hochbaus, des Inneren und der landrätlichen Verwaltung sowie einiger Sonderbereiche auf den einheitlichen Aktenplan der preußischen Verwaltung umgestellt. Dieser baute auf einer Dezimalklassifikation auf und ersetzte die bisher fadengehefteten Akten durch mechanische Stehordner. In der Präsidialregistratur wurden die Akten jedoch zumindest teilweise nach dem alten Aktenplan fortgeführt. Das Behördenrepertorium enthält Vermerke, welche Akten aus der aktuellen Registratur in die sogenannte Bodenregistratur, d.h. in die Altregistratur, und welche in das Archiv gelangen sollten. Bei manchen Akten findet sich der Hinweis "vernichtet". Allerdings geben diese Hinweise keine verlässliche Auskunft über das tatsächliche Schicksal der Akten. Bei einigen Aktentiteln fand sich ein Verweis auf die Überführung der Unterlagen in die Stehregistratur (v.a. bei Personalakten). Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Hingewiesen sei v.a. auf Schriftgut des Königlich Preußischen Kommissarius (vgl. Bestand Ho 231). Inhalt und Bewertung Verzeichnungsgrundsätze Im Rahmen eines Stipendiums der Volkswagenstiftung arbeitete sich die polnische Archivarin Beata Waclawik vom Staatsarchiv Allenstein in der Zeit vom 20.4 bis 15.8.1990 in das preußische Registratur- und Aktenwesen ein. Während ihrer Tätigkeit im Staatsarchiv Sigmaringen begann sie mit der Verzeichnung der Präsidialabteilung. Ihre Verzeichnungsleistung floß in überarbeiteter Form in das vorliegende Repertorium ein. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden die im Behördenrepertorium aufgeführten Aktenbetreffe als Grundlage der Verzeichnung verwendet. Nahezu alle Aktendeckel waren ebenfalls mit einem Aktenbetreff versehen, der mit dem im Repertorium weitgehend übereinstimmte. Der Aktentitel wurden mit dem Akteninhalt verglichen und gegebenfalls abgeändert und normalisiert. Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Waren diese in den Repertorien der Sektionen aufgeführt und nicht mit Registratursignaturen der Präsidialabteilung gekennzeichnet, wurden sie zur entsprechenden Sektion zurückgeordnet. Waren sie aber in das Registraturschema der Präsidalabteilung eingegliedert, verblieben sie dort, auch wenn sie keinen weiteren Zuwachs bei der Präsidialabteilung erfahren hatten. Gesetze und Verordnungen wurden grundsätzlich nicht ausgeworfen. Karten und Pläne wurden, sofern sie nicht im Faszikel eingebunden waren, aus konservatorischen Gründen herausgelöst und dem Kartenselekt einverleibt. Gebiete und Orte, die sich nach 1918 nicht mehr auf deutschem Reichsgebiet befanden, wurden, soweit möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Die Verzeichnung erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 1998 bis 2000 durch die Unterzeichnete. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 16,1 lfd.m (in unverpacktem Zustand) und 895 Verzeichnungseinheiten, beginnend mit Nr. 32 bis 926. Die Nr. 1 bis 31 sind im Bestand Ho 235 T 2 verzeichnet. Für das vorliegende Online-Findbuch konnten die ebenfalls im Bestand enthaltenen 380 Personalakten aus Gründen des Datenschutzes nicht berücksichtigt werden. Enthält v.a.: Landeshoheitssachen Königlich preußisches Haus und fürstlich hohenzollerisches Haus Feierlichkeiten bei Anwesenheit von Angehörigen aus dem königlichen Haus und bei Festtagen von Angehörigen des königlichen und fürstlichen Hauses; sonstige Ereignisse innerhalb der Familien; beabsichtigte Erwerbung des Zollernkegels durch das Königshaus; Titelstreit zwischen der preußischen Regierung und dem fürstlichen Haus - Standesherrschaften Verhältnis der Regierung zu den Standesherrschaften Fürstenberg und Thurn und Taxis in Hohenzollern - Landesverfassung und Landesfarben Besitzergreifung der hohenzollerischen Fürstentümer durch Preußen und die sich daraus ergebenden verfassungsmäßigen Veränderungen; Abtretungsvertrag; Huldigungsfeiern; Übernahme von Beamten; Farben und Wappen Hohenzollerns; Änderung des Landesnamens; Gedenkfeiern zum Anschluss an Preußen - Behörde und Beamte Organisation der Landesverwaltung Reorganisation der Verwaltung nach Übernahme der Fürstentümer durch Preußen; Anstellung eines Preußischen Kommissarius; Einsetzung und Auflösung einer Immediatkommission; Regelung der behördlichen Zuständigkeiten; Verwaltungsreformen; Diskussionen um die etwaige Neuregelung der staatlichen Zugehörigkeit Hohenzollerns - Geschäftsverteilung und Dienstanweisungen für die Regierung Geschäfts- und Dienstinstruktionen; Feuerordnung für das Regierungsgebäude; Errichtung einer Abteilung für indirekte Steuern; Geschäftsprüfungen; Büroreform; Geschäftsverteilungspläne - Verwaltungs berichte Immediatzeitungsberichte - Beamte - Allgemeines Übernahme von Beamten durch den preußischen Staat und deren Vereidigung; Disziplinaruntersuchungen; Unterscheidungszeichen auf Dienstmützen; Besuch von Ministern und hohen Beamten in Hohenzollern; Anstellung und Ausbildung von Beamten; außerdienstliches Verhalten; politisches Verhalten; Unterstützungen - Regierungspräsidium Verwaltung des Regierungspräsidiums - Regierungskollegium und Regierungsreferendare Stellenbesetzungen; Ausbildung; Versetzungen; persönliche und dienstliche Verhältnisse; von Regierungsmitgliedern gefertigte Skizzen - Büro-, Kanzlei- und Unterbeamte Einstellung; Ausbildung; Prüfung; Stellvertretung; Versetzung; Personalabbau - Archiv-, Registratur- und Bibliothekswesen Errichtung eines Regierungsarchivs und eines Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs; Aktenverzeichnis der Präsidialregistratur; Benutzung des Staatsarchivs; Aktenaussonderungen; Bibliotheksangelegenheiten - Bezirksausschuss, Kreis- und sonstige Behörden und deren Beamte Verwaltung der Oberämter; Stellung der Oberamtmänner bzw. Landräte; Hohenzollernsche Deputation für das Heimatwesen; Errichtung des Bezirksrats bzw. des Bezirksausschusses; Bezirkskrankenkasse der Straßenbauverwaltung; Bezirksforstbeamte; Oberversicherungsämter; Auflösung des Hauptzollamts Sigmaringen - Gerichtsbehörden und deren Beamte Justizverwaltung und -organisation; Staatsprüfung der Rechtskandidaten; Staatsanwaltschaft; Beschwerden in Justizsachen; Justizreform; Geschworenenlisten; Bildung von Schöffengerichten; Untersuchung gegen den Advokaten Dopfer in Sigmaringen; Dienstführung des Polizeianwalts Ruff von Hechingen - Allgemeine Anweisungen Erwerb und Verlust der preußischen Untertaneneigenschaft; Beglaubigung von Schriftstücken; Beflaggung öffentlicher Gebäude; Dienstkraftwagen - Gesetzgebung Reallastenablösung; Wassergenossenschaften; Familienfideikommisse; Verlegung der Landesgrenze gegen Württemberg; Grundstückszusammenlegungen; Literatur über hohenzollerische Gesetze - Statistik, Topografie und Meteorologie Orthographie des Namens Wehrstein; Übermittlung statistischer Notizen; Einrichtung und Betreibung einer meteorologischen Station; Mitteilungen zum Preußischen Hof- und Staatshandbuch bzw. zum Preußischen Staatskalender - Ordens- und Titelverleihungen Ordens- und Titelverleihungen; Verleihung von Amtsbezeichnungen; Titelstreit zwischen Regierung und dem fürstlichen Haus Hohenzollern; Titulaturwesen; Auflistung der Ordensinhaber - Wahlen Wahlen der beiden preußischen Kammern; Wahlen des Abgeordnetenhauses; politische Zustände in Hohenzollern; Reichstagswahl des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches - Amtsblatt; Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften Amtsblätter; Förderung der Verbreitung von Zeitschriften; Förderung von Subskriptionen auf Bilder und Bücher - Militärwesen Mobilmachung Ausführung bzw. Abänderung von Mobilmachungplänen; Schutz Hohenzollerns beim Kriegsfall mit der Schweiz; Okkupation Hohenzollerns durch württembergische Truppen im deutsch-deutschen Krieg; Kriege von 1866 und 1871; Demobilisierung; Heimkehr von Kriegsgefangenen nach dem 1. Weltkrieg - Sonstiges Anwartschaft auf die sogenannten Hundertthalerstellen; Untersuchung gegen hohenzollerische Offiziere und Mannschaften wegen Fehlverhaltens in der Schlacht bei Oos von 1849; "Kleine Garde"; geplanter Erwerb des Kollerschen Badehauses zu Hechingen für militärische Zwecke; militärische Vermessung Hohenzollerns; Waffen der ehemaligen Bürgerwehren; Garnisonierungen; katholische Militärseelsorge; Volkstrauertag; Gesuch von Versorgungsanwärtern um Vormerkung für den Bürodienst - Gemeidesachen Landeskommunalverband Landeskommunalverband und dessen Beamte Amtsverbände und Landeskommunalverband; Dienstverhältnisse der Beamten - Kommunallandtag Bildung; Wahl; Tagungen; Einberufungen; Sitzungen des Landesausschusses; Etats; Vorsitzender und dessen Stellvertreter; Behandlung der Domänenfrage - Landesausschuss Mitglieder und deren Vereidigung - Gesetzliche Regelungen Verhandlungen der 1. Kammer über die Provinzialverfassung; Erweiterung der Selbständigkeitsrechte der Provinzen; kommunale Selbstverwaltung; Durchführung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten und Verwaltungsvereinfachung beim Landeskommunalverband - Finanzen Aufnahme von Darlehen u. a. für den Kauf und Umbau des Hotels Schach zum Landeshaus; Unterschlagungsklagen u. a. gegen den Landgerichtspräsidenten a. D. Evelt; Etatsverhältnisse; Veräußerungen von Grundvermögen - Überregionale Vertretungen Wahlen zum preußischen Staatsrat; Provinzialrat - Spar- und Leihkasse Organisation - Fürst-Karl-Landesspital 50-jähriges Jubiläum; Direktoren; Sitzungen der Landeskommission des Spitals - Ackerbauschule - Straßenbau Selbstverwaltung im Bereich des Wegewesens - Amtsverbände Aufnahme von Darlehen; Etats; Verwaltungsberichte; Feststellungsbeschlüsse; Dienstliche Aufsicht über die Verbände - Bürgermeister und Gemeinderäte Beaufsichtigung von Gemeinderatswahlen; Verhalten der Gemeinderäte; Versammlung der Bürgermeister, Ortsvorsteher und Vögte - Schuldentilgungskasse Errichtung - Disziplinaruntersuchungen - Gemeindeordnung Entwürfe; Verbesserungen - Wohltätigkeit Unterstützungen Suppenküchen; Armenunterstützung; Unterstützung der Witwe des ehemaligen Regierungspräsidenten Frank von Fürstenwerth - Gnadensachen Gnadengeschenke - Stiftungen Stephanie-Stiftung für die Aussteuer frommer Jungfrauen; Karl-Anton-Josephinen-Stiftung zur Unterstützung von ersten ehelichen Verbindungen und von Jubelpaaren; König-Wilhelm-Stiftung bzw. Preußische Striftung für hilfsbedürftige erwachsene Beamtentöchter; Kaiserin-Augusta-Stiftung und Kaiserin-Augusta-Verein für deutsche Töchter - Ehrenämter des Regierungspräsidenten Vorsitzender des Provinzialvereins des Roten Kreuzes für die Hohenzollerischen Lande; Bezirksverband der Cecilienhilfe - Bausachen und Verkehrsanstalten Bausachen Übernahme von fürstlichen Gebäuden und Inventarien; Bau der Burg Hohenzollern; Saal und Sitzungszimmer im Regierungsgebäude; Straßen- und andere Bauten; Dienstwohnung des Regierungspräsidenten; Gymnasium Hedingen in Sigmaringen - Post- und Telegrafenwesen Badisch-preußische Telegrafenlinie; Portofreiheit für einige Beamte; Überlassung des Postwesens in Hohenzollern an Württemberg - Eisenbahn Eisenbahnprojekte; Einführung des Eisenbahngesetzes in Hohenzollern; Hohenzollerische Landesbahn - Kultur Musik Privater Musikunterricht; Jubiläen von Gesangsvereinen - Denkmalpflege, Altertümer Erwerb und Sammlung von Altertümern und Baudenkmälern; Konservierung von Denkmälern; Inventarisierung der Bau- und Kunstdenkmäler; Landeskonservator; Ausführungsbestimmungen zum Ausgrabungsgesetz von 1914; Verein für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern; Durchführung der archäologischen Forschung in Hohenzollern durch das württembergische Landesamt für Denkmalpflege - Handel und Gewerbe Gesteinskunde; Einführung neuer Industriezweige; Hebung des Gewerbebetriebs; Handwerkerfortbildungsschulen; Förderung der Seidenzucht; Tuchfabriken - Landwirtschaft Förderung; Bildung des Landesökonomie-Kollegiums; Ablösung der Reallasten; Saatenstandsberichte; Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe; Bund der Landwirte (Hohenzollerischer Bauernverein); Disziplinarverfahren - Polizei Politische Polizei Untersuchungen wegen Hochverrat; Beobachtung der politischen Aktivitäten der deutschen Flüchtlinge in der Schweiz; Bekämpfung der Sozialdemokratie; Überwachung der anarchischen Bewegung, politische Überwachung; Behandlung anonymer Briefe; Revolution 1918; Kapp-Putsch; kommunistische Aktivitäten - Strafanstalten Aufsichtspersonal der Strafanstalt Hornstein; beabsichtigter Rückerwerb des Schlosses Hornstein durch die Freiherren von Hornstein - Presse Beaufsichtigung; Redaktion des Hohenzollernschen Wochenblatts; staatliche Beihilfe für die in Hechingen erscheinenden Hohenzollerischen Blätter für den Abdruck amtlicher Mitteilungen - Vereinswesen Überwachung von Vereinen - Feuerversicherung Gebäudefeuerversicherung; Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Feuerversicherungsanstalten in Preußen - Medizinalwesen Besetzung von Medizinalbeamtenstellen; Organisation der Medizinalverwaltung; Privatklinik in Hechingen; Prüfung der Geschäftsführung der Oberamtsärzte - Kirchensachen Allgemeines Trennung der Kirche vom Staat; Proteste katholischer Geistlicher gegen die Beerdigung von Protestanten auf katholischen Friedhöfen; Festtage - Katholische Kirche Angelegenheiten der katholischen Kirche; Oberrheinischer und badischer Kirchenstreit bzw. Kulturkampf; Pfarrstellenbesetzung; Verhalten von Priestern; Besetzung des erzbischöflichen Stuhls und von Domkapitelstellen in Freiburg; angedachte Trennung Hohenzollerns vom Sprengel der Erzdiözese Freiburg; Ausübung des Patronatsrechts; Ordensniederlassungen; Verhältnis von Kirche und Schulen; Titelverleihungen; Firmungen und Kircheneinweihungen; geistliche Gerichtsbarkeit; Sperrgelder-Verwendungsgesetz; Aufwendungen für die Bistumsverwaltung in Freiburg - Aufsicht über die Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen und Kirchengemeinden Gesetz über die Vermögensverwaltung; Wahl von Kirchenvorstehern; Dienstinstruktionen für die Kirchenvorstände; Ausübung der staatlichen Aufsicht; Erhebung von Kirchensteuern - Evangelische Kirche Kirchliche Verhältnisse der evangelischen Einwohner; Besoldungsverhältnisse der Pfarrer; Kollekten zur Unterstützung armer evangelischer Gemeinden und Theologiestudenten; Kirchenvorstände; Abhaltung und Lokalien für den Gottesdienst; evangelische innere Mission - Jüdische Glaubensgemeinschaft Kultusverhältnisse der Juden - Schulwesen Höhere Schulen Personalsachen; Verhalten von Lehrern; Verhältnis des Gymnasiums Hedingen zum Erzbischof von Freiburg - Volksschulen Personalsachen, v. a. Disziplinaruntersuchungen; städtisches Schulwesen; Schulkommissare und Schulinspektoren; Gründung evangelischer Gemeindeschulen; Gesetz über die Unterhaltung öffentlicher Volksschulen - Kassenwesen Kassen und Banken Geplante Errichtung von Banken; Jahresberichte des Salzbergwerkes Stetten und Revision der Salzwerkskasse - Etat, Gehälter und Pensionen - Schulden Denkschrift über die Tilgung der hohenzollerischen Landesschulden; Aufnahmeeiner Staatsanleihe - Dispositionsfonds - Personalakten

              Landesarchiv Sachsen-Anhalt, I 435 Dessau, Nr. 98 (Benutzungsort: Dessau) · Akt(e) · 1901-1909
              Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Emil Funcke. - Direktor H. Roscher. - von Dieterich. - Oberingenieur Müller. - T. Dehne. - Dr. Bunte. - Herm. Eich. - Hausmeister G. Polter. - Oberingenieur G. Faehndrich. - Friedrich Geier. - Prokurist Wilhelm Klebe. - Moritz Niemann. - Heinrich Tusche. - Ludwig Kirchhoff. - Ludwig Sasse. - Friedrich Teupe. - Wilhelm Bachmann. - Blümcke. - Böhm. - G. Martini. - Michaelis. - Chefkonstrukteur Reister. - Rich. Gehardt. - Spangenberg. - Prof. Stein. - Architekt C. Pertz. - Graf Zeppelin. - Oberingenieur Schäfer. - Civilingenieur Windeck. - Prof. F. Klein. - Wasserbauinspektor Schümann. - von Kracht. - Bildhauer Hüllweck, Dessau. - Bildhauer Starck, Berlin. - Baurat Teichmüller. - Hofconditor P. Andres. - Dr. J. Bueb. - Prof. Slaby. - Prof. Riedler. - Direktor Kuckuk. - Pintsch. - Prof. Gussow. - Syndikus Dr. Hermann Müller. - Direktor Carl Hasselblatt, Odessa. - Architekt Cuno Pohlig. - Oberbürgermeister Ebeling. - Dr. A. Bantlin. - Herosè. - Generaldirektor Blum. - Direktor Alberti. - Oberingenieur August Müller. - Ceasar Wollheim. - Oberingenieur A. Kemper. - Dr. Stein. - Luckhardt. - Pillet. - Roesicke. Enthält auch: Vorgänge zu betriebsinternen Geschäftsabläufen. - Dienstjubiläen der Dessauer Beamten. - Gründung eines Casinos und eines Casinovereins. - Informationen zu Vorgängen in Russland und den dortigen Lebensverhältnissen einschl. Geschäftskontakte. - Private Grundstücksangelegenheiten der Villa in Dessau. - Anmerkungen zu beigefügten Presseartikeln über Landwirtschaft in tropischen Ländern (Kolonialgesellschaft). - Kritik von Oechelhaeuser an Schäfers Aufsatz über die Einrichtung von Gasautomaten in Deutschland und England. - Errichtung von Gaswerken in Hagen, Königshütte, Kattowitz, Niederau, Großkreis Berlin, Zerbst u.a. . - Exkursion des Berliner Bezirksvereins (u.a. Werft Sachsenberg und BAMAG II). - Reisebericht von Schäfer aus England. - Auflistung über Aufsätze von Schäfer. - Vortrag: Über die Benutzung der Fabrikbäder durch die Arbeiter von Klebe. - Der Verein der Anhaltischen Arbeitgeber (fol. 419) - Seine Entstehung, Begründung und bisherige Tätigkeit (erklärtes Ziel u.a. Jugendfürsorge, Wohlfahrtseinrichtungen) . - Lohnfragen, Tarifreform. - Bericht über die Möglichkeit der Ausdehnung des Beleuchtungsgebietes der DCGG in der Umgegend von Berlin. - Bericht über die Gas-Verhältnisse in Budapest von Dr. Bueb. - Bericht von Dr. Bueb über den Verlauf seines ungarischen Jagdaufenthaltes (fol. 604 ff.). - Streikbewegung in Polen (um Warschau) und Situation in Russland. - Oechelhaeuser´s Anteile an der Moliwe-Pflanzungsgesellschaft. - Anstellung eines zukünftigen Verwalters für die Kakaoplantage im Kamerun. - Berichte des bisherigen Plantagenleiters Hoffman an die "Leipziger Neueste Nachrichten". - Aktiengeschäfte. - Logenangelegenheiten.

              Rautenstrauch-Joest-Museum

              I. Einleitung 1) Zur Geschichte des Rautenstrauch-Joest-Museums Wilhelm Joest wurde am 15. März 1852 als Sohn des Kaufmanns Eduard Joest in Köln geboren. Nach Studien der Naturwissenschaften in Bonn, Heidelberg und Berlin bereiste er Afrika, Amerika und die Südsee. Als er am 25.11.1897 auf der Insel Ureparapara in der Südsee starb, hinterließ er eine etwa 3 400 Listennummern umfassende ethnographische Sammlung. Diese Sammlung, die den Grundstock des Museums bildete, nahm die Stadtverordnetenversammlung am 16.2.1899 als Geschenk von den Eheleuten Eugen Rautenstrauch und Adele Rautenstrauch gebei Joest, - sie war die Schwester Wilhelm Joests - für das Naturhistorische Museum an. Nach dem Tod von Eugen Rautenstrauch am 18.5.1900 stiftete Adele Rautenstrauch der Stadt Köln ein Baukapital von 250 000 Mark für den Bau eines Museums und weitere 25 000 Mark für die Anstellung eines Museumsdirektors. Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese Stiftungen am 9.8.1900 an. Nach dem Tod von Adele Rautenstrauch am 30.12.1903 erhöhten deren Erben das Baukapital für den Museumsbau um 180 000 Mark. Mit dieser Schenkung war die Auflage verbunden, daß das jeweilige Haupt der Familie Rautenstrauch oder in dessen Verhinderung ein anderes von der Familie der Stadt zu präsentierendes Mitglied derselben in der städtischen Kommission des Rautenstrauch-Joest-Museums Sitz und Stimme haben soll. Die Stadtverordnetenversammlung nahm am 13.5.1904 diese Stiftung an. Im Bayenturm fanden die Joestschen Sammlungen im Jahre 1901 ihre erste Unterkunft. Das Büro war in einem benachbarten Hafengebäude untergebracht. Später mußten Teile der inzwischen durch anderweitige Schenkungen stark vermehrten Sammlungen sowie das Büro in die alter Quatermarktschule verlegt werden. Die Sammlungen aber gewannen durch weitere Zuwendungen in den kommenden Jahren einen solchen Umfang, daß der Raum auch hier schon bald nicht mehr ausreichte. Daher kam die Fertigstellung des nach den Entwürfen von Architekt Edwin Crones im Frühjahr 1904 begonnenen Museumsgebäudes im Jahre 1906 gerade rechtzeitig. Die feierliche Einweihung erfolgte am 12. November des gleichen Jahres. Im Jahre 1918 richtete sich die englische Besatzungsmacht im Gebäude der Staatlichen Vereinigten Maschinenbauschule Köln, Ubierring 48, ein. Daraufhin quartierte man im Jahre 1919 die Maschinenbauschule für kurze Zeit in das Rautenstrauch-Joest-Museum um. Eine "Einquartierung", die länger dauern sollte, erfolgte durch die Eröffnung der Kammerspiele am 24.10.1948. Die Bombenangriffe während des Zweiten Weltkrieges überstand das Rautenstrauch-Joest-Museum recht glimpflich, denn lediglich der Nordflügel und der Hintertrakt waren durch Bombentreffer zerstört worden. Nach provisorischen Reparaturen nach Kriegsende (Kammerspiele) begann man mit dem endgültigen Wiederaufbau der zerstörten Teile im Frühjahr 1963. Die Fertigstellung des Nordflügels im Rohbau erfolgte im Jahre 1964. Ab 1965 war das Museum wegen der Bauarbeiten sowohl im Altbau als auch am Neubauteil bis zu seiner feierlichen Eröffnung am 7.7.1967 geschlossen. Da das Rautenstrauch-Joest-Museum zur Zeit seiner Gründung mehr auf private als auf öffentliche Hilfe angewiesen war, gründete man auf Initiative der Erben Adele Rautenstrauchs am 17.5.1904 den Verein zur Förderung des Rautenstrauch-Joest-Museums. Am 28.2.1951 wurde der Verein umbenannt in "Gesellschaft für Völkerkunde". Im Auftrag des Vereins zur Förderung des Rautenstrauch-Joest-Museums wurde im Jahre 1909 erstmalig eine eigene Publikationsreihe, die "Ethnologica" herausgegeben. Als Herausgeber fungiert im Auftrag des Vereins bzw. der Geselllschaft für Völkerkunde der jeweilige Direktor des Rautenstrauch-Joest-Museums. 2. Liste der Museumsdirektoren mit Amtsdauer · Willi Foy ( 27.11.1873, † 01.03.1929) 01.10.1901 - 1925 · Fritz Graebner ( 04.04.1877, † 13.07.1934) 1925 - 1928 · Julius Lips ( 08.09.1895, † 21.01.1950) 1928 - April 1933 · Andreas Scheller 1933 - Juni 1940 ( 08.05.1894, † 25.3.1977 in Schwalmstadt-Ziegenhain) (kommissarischer Direktor (Entlassung aus dem Dienst der Stadt Köln am 31.12.1940) · Martin Heydrich ( 29.12.1889, † 08.02.1969) 1. Juli 1940 - 1945 · Friedrich Wilhelm Funke ( 21.06.1921) (Leiter) 1945 - 1948 · Martin Heydrich 1948 - 31.12.1960 · Willy Fröhlich ( 30.10.1906, † 04.09.1971) 01.01.1961 - 04.09.1971 · Axel Freiherr von Gagern 01.12.1971 - 31.12.1978 · Gisela Völger ( 28.04.1937) 01.10.1979 - 27.04.2000 3. Quellen und Literatur Bestand 505, Verwaltung der Museen, Nr. 43 Bestand 47 - 51, Kunst- und Volksbildung, Nr. 5, 53, 54, 56, 248, 250, 251, 252, 285, 286 Willy Foy. Führer durch das Rautenstrauch-Joest-Museum. (Museum für Völkerkunde der Stadt Cöln.) Köln, 1908. Verwaltungsberichte der Stadt Köln. 4. Aktenübernahme und Ordnungsverfahren Die Akten des Rautenstrauch-Joest-Museums gelangten unter der Accession 404 am 05.04.1976 mit einer dreiseitigen Ablieferungsliste ins Archivon Die Ablieferungsliste beschreibt nur summarisch den Betreff der in 11 Kartons verpackten Akten. Nach Beendigung der Verzeichnungsarbeiten und der Gliederung im Januar 1984 fanden sich im Heizungskeller des Rautenstrauch-Joest-Museums noch 108 Aktenbände. Diese Ablieferung kam am 22.02.1984 ins Archivon Sie erhielt keine eigene Accessionsnummer, sondern wurde gleich verzeichnet und in die bereits erstellte Gliederung eingearbeitet. Das Aktenmaterial stammt aus der Zeit zwischen 1901 und 1971, wobei die Masse der Archivalien zwischen 1950 und 1970 entstand. Mit unter die "Allgemeine Korrespondenz" hatten sich die Handakten von Martin Heydrich gemischt. Heydrich wurde im Juli 1940 als Ordinarius für den neueingerichteten Lehrstuhl für Völkerkunde an die Universität Köln berufen. Im Nebenamt übernahm er die Direktion des Rautenstrauch-Joest-Museums. Diese Handakten beziehen sich im wesentlichen auf seine Tätigkeit als Ordinarius für Völkerkunde und als Herausgeber der Zeitschrift "Ethnologischer Anzeiger". Die Handakten wurden aus der "Allgemeinen Korrespondenz" herausgezogen und als eigene Gruppe an den Schluß des Verzeichnisses unter die Gliederungnummer L gesetzt. Unter dem "Allgemeinen Schriftwechsel, Serien" befindet sich auch Korrespondenz, die sich auf Kauf, Tausch und Schenkung von Ethnographika und Literatur bezieht, wie auch umgekehrt sich Schriftwechsel allgemeinen Inhalts in den Kauf- und Tauschakten befindet. Da weder ein Aktenplan vorlag noch Aktenzeichen vorgefunden wurden, mußte vom Bearbeiter des Findbuches eine Gliederung vorgenommen werden. Nach der Entnahme aus den Leitz-Ordnern und der Entfernung von Metallteilen wurden die Akten nach numerus currens verzeichnet. Die Ablage innerhalb der Korrespondentenserien mit Museen, Instituten und wissenschaftlichen Gesellschaften erfolgte recht willkürlich. So findet sich innerhalb eines Aktenbandes Korrespondenz abgelegt unter dem Standort des Instituts oder der Gesellschaft als auch unter dem Institutsnamen. Der Bestand 614 umfaßt 37 Kartons. Umfang: 13 m; 655 Akten.

              BArch, R 154 · Bestand · 1882-1962
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Am 1. April 1901 Gründung der "Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserver‧sorgung und Abwasserbeseitigung", die zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und ab dem 1. April 1911 dem Preußischen Mini‧sterium des Innern unterstand; mit Erlass des Preußischen Ministers des Innern vom 27. Februar 1913 erfolgte die Umbenennung in "Königliche Landesanstalt für Wasserhygiene"; mit gemeinsamem Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe sowie für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 erhielt die Einrichtung den Titel "Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene"; der Präsident des Reichsge‧sundheitsamtes, Professor Dr. Reiter, wurde durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 2. Februar 1935 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preu‧ßischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beauftragt; Aufsichtsbehörde war das Reichsministerium des Innern; mit dem 1. April 1942 Umwandlung der Anstalt in die "Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte" und Ausdehnung ihres Arbeitsgebietes auf das ge‧samte Deutsche Reich: Leiter wurde Professor Dr. Konrich; nach dem Zweiten Weltkrieg Umbe‧nennung in Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene als Zweigdienststelle 3 des Zentral‧instituts für Hygiene und Gesundheitsdienst. Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1901 erfolgte die Gründung der "Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung", die zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und ab dem 01. April 1911 dem Preußischen Ministerium des Innern unterstand. Mit Erlass des Preußischen Ministers des Innern vom 27. Februar 1913 erfolgte die Umbenennung in "Königliche Landesanstalt für Wasserhygiene". Mit gemeinsamen Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 erhielt die Einrichtung den Titel "Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene". Der Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Prof. Dr. Reiter, wurde durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 02. Februar 1935 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preußischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beauftragt, Aufsichtsbehörde war das Reichsministerium des Innern. Mit dem 01. April 1942 Umwandlung der Anstalt in die "Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte" und Ausdehnung ihres Arbeitsgebietes auf das gesamte Deutsche Reich, zum Leiter wurde Prof. Dr. Konrich ernannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg Umbenennung in Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene als Zweigdienststelle 3 des Zentralinstituts für Hygiene und Gesundheitsdienst. Erschließungszustand: Findbuch (1984), Listen (1991), Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 154/...

              Reichsarbeitsministerium (Bestand)
              BArch, R 3901 · Bestand · 1879-1970
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeits‧schutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeits‧ministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozial‧versicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt; der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens - mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens - und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Er‧nennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942: Reichswoh‧nungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Bestandsbeschreibung: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeitsschutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeitsministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt. Der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens (mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens) und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Ernennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942 Reichswohnungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Erschließungszustand: 6 Findbücher (1955/1956), Publikationsfindbuch (1991), Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 3901/...

              Reichskanzlei (Bestand)
              BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

              Reichskanzlei (Bestand)
              BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

              Reichskanzleramt
              BArch R 151/32 · Akt(e) · 1867-1879
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1867 Gründung des Bundeskanzleramts als zentrale Behörde für die unmittelbaren Verwaltungsaufgaben des Norddeutschen Bundes (Post- und Telegraphenwesen, Konsulatswesen) mit Ausnahme der Auswärtigen Angelegenheiten, die Beaufsichtigung der Ausführung von Bundesrecht durch die Einzelstaaten, die Vorbereitung der Bundesgesetzgebung und des Bundeshaushalts sowie die Redaktion des Bundesgesetzblattes; nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 erhebliche Ausweitung der Aufgaben und Umbenennung in Reichskanzleramt; seit 1873 sukzessive Ausgliederung von dem Reichskanzleramt nachgeordneten Reichsämtern (1873 Reichs-eisenbahnamt, 1875 Reichspostamt, 1877 Reichsjustizamt und Ministerium für El-saß-Lothringen, 1879 Reichsschatzamt); 1879 Umbenennung in Reichsamt des Innern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts entstandenen Reichsämter hatten zur Erledigung der laufenden Geschäftstätigkeit die jeweils ihre Aufgaben betreffenden Akten aus dem Reichskanzleramt als Vorakten übernommen. Der Rest verblieb beim Reichsamt des Innern, so dass der vorliegende Bestand ausschließlich über die neuen Reichsämter in das zuständige Reichsarchiv gelangte und erst hier zu einem Bestand formiert wurde. Da die Akten des Reichskanzleramtes in den Reichsämtern organisch weitergeführt wurden, war die Bestandsabgrenzung bei den Aktenübergaben an das Reichsarchiv oft willkürlich. Nach der Auslagerung während des zweiten Weltkrieges übernahm nach 1945 das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) den Be‧stand Reichskanzleramt. Konkrete Angaben über kriegsbedingte Auslagerungsverluste sind auf Grund fehlender älterer Findbücher nicht möglich. Aus den Signaturen der einzelnen Aktenbände lässt sich jedoch entnehmen, dass die Verluste gering geblieben waren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die erste Bearbeitung des Bestandes Reichskanzleramt erfolgte von Juni 1956 bis Februar 1957 im Deutschen Zentralarchiv Potsdam. Mit Ausnahme der Geheimakten wurde eine einfache Verzeichnung des Bestandes vorgenommen. In seiner kurzen Geschichte hatte das Bundes- bzw. Reichskanzleramt zu keiner wirklich stabilen Organisationsform finden können. Demzufolge konnte auch kein längerfristig gültiges Registraturschema gefunden bzw. rekonstruiert werden. Die für den Druck erforderliche Überarbeitung des Findbuches von 1972 ließ daher nur leichte redaktionelle Korrekturen zu. Unter weitgehender Beibehaltung der in Anlehnung an die Aufgabenstruktur geschaffenen sachthematischen Ordnung, wurden nur in Einzelfällen Aktenbände ihren ursprünglichen Strukturteilen wieder zugeordnet. Die Kassationsquote blieb auf Grund des hohen Bestandswertes im wesentlichen auf Mehrfachüberlieferungen beschränkt. Inhaltliche Charakterisierung: Arbeiterversicherung; Armenwesen; Auswanderungswesen 1867; Bankwesen; Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Beamtensachen; Beziehungen zum Ausland; Finanzielle Angelegenheiten aus dem Krieg von 1870/71 1870; Gewerbewesen; Handel; Heimatwesen; Justizwesen; Konsulatswesen; Maße und Gewichte; Medi-zinalpolizei; Militaria; Münz- und Geldwesen; Pensions- und Unterstützungsangelegenheiten; Polizeiwesen; Postwesen; Reichshaushaltsangelegenheiten; Reichs-kanzleramt; Reichsschuldenwesen; Reichstag; Steuern; Subventionen; Verfassung und Verwaltung; Versicherungswesen; Veterinärpolizei; Zollsachen; Personalakten. Erschließungszustand: Findbuch 1972; Publikationsfindbuch und Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1401/...

              Reichskolonialbund: Bd. 2
              BArch, NS 18/154 · Akt(e) · 1941-1943
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Zurückstellung der Gründung einer Deutschen Kolonialwissenschaftlichen Gesellschaft aus finanziellen Gründen, 1941 Behandlung kolonialpolitischen Schrifttums, Aug. 1942 "Das Reich im Raum der Welt", Vortrag von Josef Viera, Referent im Kolonialpolitischen Amt der NSDAP, 1942 "Der Griff der USA nach Afrika" von Kurt Wirth, in: Sonderdruck aus "Zeitschrift für Geopolitik", Heft 12, Dez. 1942

              Reichskulturkammer/Zentrale (Bestand)
              BArch, R 56-I · Bestand · 1933-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...

              Reichslandbund-Pressearchiv (Bestand)
              BArch, R 8034-II · Bestand · 1893-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1921 durch Fusion des Bundes der deutschen Landwirte mit dem Deutschen Landbund als agrarpolitischen Organisation und Interessenvertretung landwirtschaftlicher Verbände entstanden, war der Reichslandbund von Bedeutung für die national - sozialistische Einflußnahme in bäuerlichen Kreisen; 1933 Eingliederung in den Reichsnährstand (Hauptabteilung I). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Aufbau des Pressearchivs des Reichslandbunds, das zu den größten und ältesten deutschen Pressearchiven zählte, begann bereits nach Gründung des Bundes der Landwirte 1893. Beim Zusammenschluss des Bundes der Landwirte mit dem Deutschen Landbund zum Reichslandbund 1921 und der Überführung des Reichslandbundes in den Reichsnährstand 1933 wurde das Pressearchiv weitergeführt. Die Akten gelangten zusammen mit den Sachakten des Reichslandbunds in das Zentrale Staatsarchiv der DDR. Inhaltliche Charakterisierung: Das Pressearchiv enthält Sammlungen von Presseausschnitten zu folgenden Sachthemen: Politik, Wirtschaft und Kultur im Inland, dabei: Politische und sonstige Ereignisse 1905-1945, I. und II. Weltkrieg, Kriegsfolgen, besetzte Gebiete 1912-1945, Verhältnis Reich - Länder 1894-1945, Reichstag und Reichstagswahlen 1893-1942, Nationalversammlung, Arbeiter- und Bürgerräte 1918-1931, Reichsrat, Reichswirtschaftsrat 1897-1944, Kaiser und Reichspräsident 1894-1941, Reichskanzler, Reichsregierung 1894-1944, Parteien, Vereine, Verbände 1871, 1893-1945, Heer, Flotte, Luftwaffe 1896-1945, Justiz und Polizei 1894-1944, Bevölkerungsstruktur, Klassen und Schichtenlage einzelner Bevölkerungsgruppen 1894-1945, Preußen 1895-1944, sonstige deutsche Länder A-Z 1898-1944; Wirtschaft und Gewerbe, dabei: Wirtschaft und Wirtschaftspolitik 1899-1944, Organisation der Wirtschaft 1897-1944, Industriezweige und einzelne Produkte 1893-1945, Gewerbe und Handwerk 1893-1944, Land- und Forstwirtschaft, Ernährung und Fischereiwesen, allgemeines 1893-1945, Bund der Landwirte bzw. Reichslandbund 1893-1945, Reichsnährstand 1933-1945, sonstige Organisationen der Landwirtschaft 1893-1944, Landwirtschaftliche Produktion 1893-1945, Landarbeiter, soziale Angelegenheiten der Landwirtschaft 1893-1945, Finanzen und Kredite 1893-1945, landwirtschaftliche Ausbildung 1905-1945, Ausstellungen 1908-1945, bäuerliche und ländliche Kultur und Kunst 1904, 1933-1945, bäuerliches Erbrecht 1894-1945, Forstwirtschaft und Fischereiwesen 1895-1945, Handel, Handelsvertragspolitik, Zolltarif, Preise 1894-1945, Handelskammern und -vereine 1893-1944, Einzelhandel, Gaststätten, Konsum 1904-1944, Finanzen, Steuern, Zölle, Bank-, Börsen- und Kreditwesen 1894-1945, Versicherungen 1893-1944, Eisenbahnen und Straßenverkehr 1894-1944, Binnen- und Seeschifffahrt 1894-1943, Post 1898-1944, Sozialpolitik und Fürsorge 1895-1945, Gesundheitswesen 1899-1945, Wohnungswesen 1904-1944, Schulen und Hochschulen 1896-1944, Kirchen und Sekten 1898-1945, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport 1901-1945; Außenpolitik. Politik, Wirtschaft und Kultur im Ausland, dabei: Deutsche Außenpolitik und Außenpolitik anderer Länder, Internationale Bündnisse und Verträge 1896-1944, Kolonialpolitik 1897-1944, Heer und Flotte 1900-1944, Gewerkschaften, Sozialdemokratie, Sozialpolitik 1904-1944, Internationale Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft des Auslandes 1893-1944, Internationales Verkehrswesen 1894-1944, Kultur- und Bildungswesen, Presse 1905-1945, Unterlagen zu einzelnen Ländern in Europa, Asien und Amerika 1993-1945 Erschließungszustand: Findbücher (1978) Zitierweise: BArch, R 8034-II/...

              BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

              Reichspostministerium (Bestand)
              BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

              Reichsverband der deutschen Hochschulen (Bestand)
              BArch, R 8088 · Bestand · (1907-1908) 1919-1935
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Gründung im Januar 1920 in Halle zur Wahrnehmung der wissenschaftlichen und wirtschaft‧lichen Interessen der deutschen Hochschulen und Hochschullehrer; Umbenennung in Reichsverband der deutschen Hochschulen 1933; Auflösung 1935. Bestandsbeschreibung: Gründung im Januar 1920 in Halle (Saale) zur Wahrnehmung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Hochschulen und Hochschullehrer; Umbenennung in Reichsverband der deutschen Hochschulen 1933; Auflösung 1935. Erschließungszustand: Online-Findbuch 2004 Umfang, Erläuterung: 1234 AE Zitierweise: BArch, R 8088/...

              Best. 1070, A 266 · Akt(e) · 1921-1930
              Teil von Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik)

              Enthält: 1921 Juni 3 - Berlin: Niederschrift über die Einrichtung eines Ausschusses für die kath. Auslandsschulen innerhalb des RKA. 11/2 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben. 1923 Febr. 17 - Berlin: Marx übermittelt den Bischöfen den Aufruf und die Ehrenausschußliste zur Slg. ,Für Glaube und Volkstum Grenz- und Auslandsspende dt. Katholiken. Eh. Unterschrift. 1 S., Vervielf. In der Anlage der Aufruf, 1 S., Vervielf., die Ehrenausschußliste, 1 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben und Druck. 1923 Febr. 23 - Hans Hartenfels b. Duisburg: Peter Klöckner schreibt Marx, daß er seit langem Aufrufe nicht mehr unterschreibt. Immerhin hat sein Bruder schon unterzeichnet. Wegen der Sperre von Post, Telefon und Telegraph geht es im besetzten Gebiet schlecht; zudem wurden alle Autos beschlagnahmt. Im übrigen liegt aber hier der feste Wille bei jedem ohne Ausnahme vor durchzuhalten, und deshalb werden die großen Mißhelligkeiten in Kauf genommen. Die Arbeiter werden beschäftigt, obwohl von Versand und Zufuhr kaum mehr die Rede sein kann. Das unbesetzte Gebiet muß vor allem die Verpflegung der Bevölkerung sicherstellen. So lange ich tätig bin, habe ich noch nie einen derartig festen Willen der gesamten Bevölkerung feststellen können. Leider werden wir uns auf eine lange Zeit vorbereiten müssen. Ich befürchte, daß der Kampf länger wie ein halbes Jahr dauern wird. Eh. Unterschrift. P/, S., masch.-schriftl. Ausf., persönl. Kopfbögen. 1923 Febr. 26 - München: Min.-Präs. v. Knilling teilt Marx mit, daß er dem Ehrenausschuß zur Slg. ,Für Glaube und Volkstum beitritt und überweist 10000,- RM. Eh. Unterschrift. 1/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der Bayer. Min.-Präs. 1923 Febr. 28 - Berlin: RK Cuno bittet Marx nach Rücksprache mit Brauns um weitere Nachrichten über die Vorbereitungsarbeiten der Slg. ,Glaube und Volkstum, Alsdann will er über den Beitritt zum Ehrenausschuß entscheiden. Eh. Unterschrift. 1 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der RK. 1923 März 2 - München: H. Held benachrichtigt Marx, daß er dem Ehrenausschuß gern beitritt und 5000,- M überweisen wird. Eh. Unterschrift. 1/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der 1. Vors. der Fraktion der Bayer. Volkspartei. 1923 März 12 - Bamberg: Weihbischof Senger übermittelt Ungenannt (Leicht?) Akten mit Gruß an Marx. Eh. Unterschrift. 1/2 Halbseite, eh. Ausf. 1923 März 14 - Berlin: Lehrer H. Meier übermittelt Marx einen Brief von P. Sonnenschein an Kard. Bertram. Darin wird hervorgehoben, daß im Reichsausschuß des VDA kein einziger Katholik ist und daß dagegen Front gemacht werden muß. Wertvoll für den demnächst zu veröffentlichenden Aufruf ist die Unterschrift von Cuno. Eh. Unterschrift. 2 Halbseiten, eh. Ausf. 1923 Mai 7 ~ Breslau: Der Fürstbischof teilt Marx mit, daß der VDA, Landesverband Bayern, am 26. 4. durch den Univ.-Rektor von Würzburg beim Würzburger Ordinariat sich gegen den Vorwurf imparitätischer Verwendung seiner Mittel verwahrt hat. Marx wird um Bereitstellung von Stoff für eine eingehende Beantwortung ersucht, um den Verdacht zu beseitigen, daß die erhobene Klage unbegründet sei. Eh. Unterschrift: i. A. Blaeschler. 1 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen. Konzipientenparaphe N(egwer?). Eingangsstempel der Fürstbischöfl. Delegatur Berlin vom 14. 5. mit Paraphe D(eitmer). 1923 Mai - Breslau: Die Fürstbischöfl. Kurie teilt Marx abschriftlich m. d. B. um Stellungnahme ein Schreiben des Ordinariats Passau an Kard. Bertram mit. Danach hat der Bayer. Landesverband des VDA gegen den Vorwurf der Hintansetzung von Katholiken sich verwahrt und aufmerksam gemacht, daß Kard. Schulte, Bischof Berning, Gen.Vikar Buchberger und Präs. Prälat Kreuz seinem Vorstand angehören und daß der VDA 1922 an 17 Gemeinden in Südtirol Gebetbücher geschickt habe. Das Passauer Ordinariat bittet Kard. Bertram um Mitteilung von Tatsachen, aus denen eine Verletzung der kath. Interessen auch in den letzten Jahren sich ergibt und die Teilnahme des Vereines an den seinerzeitigen Bestrebungen der Losvon-Rom-Bewegung sich erweisen läßt. Eh. Unterschrift: Blaeschler. 11/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen. Eingangsdatum der Fürstbischöfl. Delegatur von Berlin sowie Vorlegedatum von Man: vom 11. 5. 1923. Eh. Zuschrift von Marx an GS m. d. B. um Nachricht über das Geschehene. In der Anlage die beiden folgenden Schreiben: 1923 Mai 3 - Würzburg: Gen.-Vikar Weidinger übermittelt Kard. Bertram ein Schreiben des Bayer. Landesverbandes des VDA vom 26. 4. an den Würzburger Universitätsrektor Prof. Ruland. Marx möge diesem die nötigen Unterlagen zu einer Antwort beschaffen und diese auch Gen.-Vikar Budlberger-München zuleiten. Gez. Unterschrift. 1 S., masch.-schriftl. Abschrift. 1923 April 26 - München: Der Landesverband Bayern des VDA weist Prof. Dr. Ludwig Ruland-Würzburg, der 1921 dem Vereinsredner Hlawna geholfen hat und selbst für den Verein tätig gewesen ist, auf das Würzburger Diözesanblatt 14 hin, wo auf die Slg. ,Glaube und Volkstum aufmerksam, zugleich aber gegen den VDA Vorwürfe gemacht werden. Unser Standpunkt diesen Anwürfen gegenüber ist der, daß wir uns herzlich freuen, wenn auch von anderer Seite für die gemeinsame Sache des Deutschtums im Auslande gearbeitet wird. Wir glauben jedoch, daß dieser Sache der beste Dienst erwiesen wird, wenn die einzelnen Verbände sich nicht bekämpfen, sondern ruhig nebeneinander ihren Weg gehen. Ruland möge das Würzburger Ordinariat auf die religiöse Neutralität des Verbandes hinweisen. Gen.-Vikar Buchberger hatte die Angriffe auf den VDA nicht gebilligt und im Münchener Diözesanblatt auch nicht drucken lassen. Eine besonders eifrige Sammeltätigkeit betreibt der VDA seit 2 Jahren; die Ortsgruppen sind von 29 auf 160 und die Mitgliederzahl von 2300 auf 31 000 gestiegen; dazu sind 30000 Schüler erfaßt. Kard. v. Paulhaber hat durch Unterstützung interkonfessioneller Wohltätigkeitsveranstaltungen, die auch der protestant. Kirchenpräs. befürwortete, die Not-wendigkeit eines Zusammengehens der christI. Konfessionen für karitative Zwecke bekundet. Der VDA ist 1881 durch den Kuraten v. Proweis auf dem Nonsberge Pranz X. Mitterer gegründet und bereits vor 2 Jahrzehnten durch Prälat Werthmann mitgeführt worden. Dem Hauptaus-schuß des VDA gehören Kard. Schulte, Bischof Berning und Gen.-Vikar Buchberger, dem Hauptvorstand Präs. Kreutz und P. Sonnenschein an. Der kath. Einfluß beim VDA (ist also) sehr groß, zumal kein prominenter Vertreter von protestant. Vereinen in demselben vertreten ist. Die Mehrzahl der Auslandsdeutschen in Bukowina, Bessarabien, Böhmen, Mähren, Südtirol, Nordungarn sind Katholiken, und diese Gebiete werden von den vor allem protestant. Landesverbällden Sachsen und Thüringen betreut. Es wäre also gerade für die kath. Sache ein arger Schaden, wenn durch eine Sprengung unseres Verbandes durch die Auslandsspende dt. Katholiken eine eigene protestant. Organisation auf den Plan gerufen würde. Vom VDA erhielten eine Reihe von kath. Volksschulen Zuschüsse und eine nicht unbedeutende Zahl von Geistlichen Zulagen zu ihren Gehältern; Studienbeihilfen gingen an Knabenseminaristen, Theologie- und Schulamtskandidaten in SüdtiroI. Der Landesverband Bayern hat sich durch Beschaffung von kath Gebetbüchern mit 18 Millionen RM Schulden belastet. Angesichts des rücksichtslosen Vorgehens von Mussolini in Südtirol, wo dt. durch italien. Geistliche ersetzt worden sind und viele nur dt.-spradlige Bewohner der Gemeinden somit auf Predigt und Beichte verzichten müssen, sollten sich die einzelnen Vereine nicht untereinander bekämpfen, sondern nebeneinander für dasselbe Ziel arbeiten. Gez. Unterschrift: v. Witzleben, stellvertr. Vors. 4 S., masch.-schriftl. Abschrift. In der Anlage: Auszug aus Würzburger Diözesanblatt Nr. 14 vom 26. 3. 1923 betr. Slg. für ,Glaube und Volkstum, 1/2 S" masch.-schriftl. Abschrift; ferner: Werbeanschreiben der Slg. ,Glaube und Volkstum, 1 S" Drude. [192]3 Mai 18: Marx legt Prälat Kreutz dar, daß verschiedene Landesverbände des VDA sich über die S1g. ,Glaube und Volkstum beschweren und bestreiten, daß die kath. Interessen vom VDA ungleich und unwillig behandelt" worden seien. Marx weiß von dem alten Vorwurf, daß der VDA die Sim(ultan)-8chulen begünstigt. Kreutz möge mit Unterlagen behilflich sein, die eine besondere S1g. der Katholiken gerechtfertigt erscheinen lassen. 1 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. In der Vorlage: Simoniten-Schulen. 1923 Mai 22 - Freiburg: Kreutz meint gegenüber Marx, daß aus dem Werbeschreiben für ,Glaube und Volkstum vielleicht ein Vorwurf gegen den VDA vermutmaßt werden kann. Gegen eine entsprechende Mitteilung im Passauer Verordnungsblatt ist von München aus Einspruch erhoben worden. In den 4 Jahren Vorstandsmitgliedschaft hatte Kreutz keinen Anlaß zu Klagen wegen Imparität, konnte allerdings nur, während er in Berlin wohnte, regelmäßig an den Vorstandssitzungen teilnehmen. 1920 bzw. 1921 sind mit großem Vergnügen Kard. Schulte und Bischof Berning in den Ausschuß gewählt worden; letzterer nimmt augenblicklich an der Gen.-Verslg. des VDA in Hamburg teil. Der Zentrale des VDA dürfte in den letzten Jahren eine tendenziöse Leitung ferngelegen haben. Der Geist in den ziemlich selbständigen Landesverbänden hing vom Einfluß der kath. Mitglieder ab. Freilich waren früher die Katholiken gegenüber dem Verein gleichgültig und überließen ihm die Auslandsschulen. Das evgl. Geistliche rührig wurden, ist ihnen somit nicht vorzuwerfen. Daß von jener Seite im Geiste des Hakatismus man vielleicht oft dt. mit protestantisch verwechselte, haben wir ja bei den evgl. Geistlichen auch sonst schon erlebt. In einer Unterredung am 1. und 2. 5. anerkannte Admiral Seebohm für die Zentralleitung des VDA das Recht einer eigenen kath. 81g. Es wird kaum viel durchschlagendes Material für vollgültige Beweise zusammenzubekommen sein. Die in der Vorkriegszeit führenden Leute sind vom VDA längst ersetzt. Kreutz ist es unerklärlich, daß man ihn als ältestes kath. Vorstandsmitglied im VDA nicht von dem Plan der 81g. unterrichtet hat. Im RT hat er Marx vergeblich zu erreichen versucht. P. Sonnenschein ist nach Italien gereist und hat im RKA seine Stellvertretung selbständig ohne den Vorstand geregelt. Besser wäre gewesen, wenn dieser Verband die 81g. mit einem erweiterten Aktionskomitee gemacht hätte. Eh. Unterschrift. 21/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der Präs. d. Dt. Caritasverbandes. 1923 Mai 24: Marx schreibt Kard. Bertram, daß seine Angaben vom 13. 5. auf den Beobachtungen beruhen, die P. Sonnenschein im Vorstand des VDA angestellt hat. Trotz eifriger Bemühungen konnte dieser keinen Einblick in die Geschäftsführung gewinnen. Er vermutete dahinter Absicht, zumal er die Zahl der kath. Vorstandsmitglieder nicht zu vermehren vermochtej von 20 Vorstandsmitgliedern sind 2 katholisch; davon kann Prälat Kreutz wegen seines Freiburger Wohnsitzes kaum tätig werden. Der VDA hat sich eInem Vorstandsmitglied der Slg. zu dem buchmäßigen Nachweis erboten, daß bei der Verteilung der Unterstüzungen die Katholiken gebührend berücksichtigt worden sind. Die Ordinariate mögen daher den Beschwerdeführern mitteilen, daß die Verhdlgn. zwischen dem VDA und der Slgs.-Leitung eine Klärung erwarten ließen. 11/2 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. (192)3 Mai 30: Marx schreibt Gen.-Vikar Buchberger, daß der Landesverband Bayern des VDA sich über die Slg. ,Für Glaube und Volkstum beschwert. In Empfehlungen von Ordinariaten ist auf. unparitätische Behdlg. der Katholiken durch den VDA hingewiesen worden. Marx will scheinen, daß der VDA in Bayern andere Wege geht als der Preußens. Jedenfalls hat vor dem Krieg der VDA im Ausland ausschließlich die Simultanschule bevorzugt; auch in der Los-vonRom- Bewegung war er führend. Es mag auch nicht ganz die Schuld auf unserer Seite gefehlt haben, indem wir uns zu wenig an den Bestrebungen des Vereins beteiligten und Einfluß auf die Leitung zu erhalten suchten. Das hat sich in den letzten Jahren zweifellos geändert. Marx hätte gern ein Urteil über die Haltung des Landesverbandes Bayern. P/, S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. 1923 Juni 4 - München: Buchberger an Marx: Es ist mir sehr wiJIkommen, in Sachen der Fürsorge für die Auslandsdt. mit Ihnen mich aussprechen zu können. Ich bin selbst Mitbegründer des RKA. Gelegentlich der Gründung dieses Vereines kam der Präs. des VDA eigens zu mir und machte mir Vorhalt, daß wir eine Konkurrenzgründung ins Leben riefen. Ich habe ihm sehr ernst meine Gründe dafür auseinandergesetzt, namentlich die Rolle, die der Verein gespielt hat in der Los-von-Rom-Bewegung und in der Gleichsetzung von deutsch und protestantisch. Die Lage hat sich inzwischen geändert. Trotz aller Anläufe - so noch beim letzten Katholikentag - will die kath. Organisation zur Fürsorge für die Auslandsdt. nicht recht Kraft und Leben und Einfluß gewinnen. Unserem Verein f. d. Katholiken im Ausland hat der Krieg schon wenige Wochen nach der Gründung des Vereins seine Seele genommen, den Grafen Preysing, der in Frkr. fiel. Er hat keinen Nachfolger erhalten, der Zeit und Sinn für die Vereinsarbeit hätte. Andererseits ist an der Spitze des Landesverbandes Bayern des VDA ein braver Katholik, der sich nicht nur um seinen Verein recht annimmt, sondern auch mir jeden Wunsch erfüllen würde. Ich habe daher keine Bedenken getragen, unter den veränderten Verhältnissen selbst dem VDA auf die Bitte des Herrn Prof. Dr. Deuerling beizutreten. Wie die Verhältnisse in Bayern liegen, wäre wirklich kein Grund, irgendwie gegen den VDA Stellung zu nehmen; daß dieses ge-schehen, ohne vorher die Sachlage näher zu prüfen, kann man bedauern. Buchberger legt einen Brief von Deuerling bei, dem ein freundliches Wort zu schreiben Marx vielleicht für gut findet. Eh. Unterschrift. 2 S., eh. Ausf., Kopfbogen ,Das Ordinariat des Erzbistums München-Freysing. [192]3 Juni 28: Marx antwortet Buchberger, daß die Verhältnisse in Bayern anders liegen als in Preußen. Das Rundschreiben von ,Glaube und Volkstum ist indessen nur aus der Kenntnis der preuß. Verhältnisse hervorgegangen. Erst den Prälaten Werthmann und Kreutz ist es ge-lungen, in die Gesdläftsgebarung des VDA Einblick zu gewinnen. In Zukunft werden die kath. Belange dort wohl besser berücksichtigt werden. Der VDA hat sich zum zahlenmäßigen Nachweis ausreichender Berücksidltigung der kath. Interessen erboten. Gelegentlich will Marx gern Prof. Deuerling die Leistungen des bayer, VDA anerkennen. Von kath. Seite muß alles darangesetzt werden, in den großen Organisationen dabei zu sein; früher ist in dieser Hinsicht wohl nicht immer ridltig vorgegangen worden. Vieles, was von unserer Seite beklagt wird, ist vielleicht auch nicht ganz ohne unser Verschulden durch die Entwicklung der Dinge von selbst herbeigeführt worden. 11/% S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. 1923 Juli 9 - München: Der Landesverband Bayern des VDA schreibt dem Ordinariat in Passau, daß ihm die hohe kirdll. Stelle, die die beanstandete Notiz versandt hat, inzwischen bekannt geworden ist. Die Stelle hat wie das Passauer Ordinariat ohne eigene Kenntnis des Sachverhalts im guten Glauben die Angaben von ,Glaube und Volkstum wiederholt. Diese konnten bisher nicht bewiesen werden. Der VDA aber hat sich bemüht, den gutgläubigen Irrtum aufzuklären. Unter den Irreführenden befinden sich Personen, die genauen Einblick in die Tätigkeit des Hauptvorstandes des VDA haben. Der bayer. Landesverband arbeitet geradezu ausschließlich für die kath. Auslandsdeutschen; er fühlt sich durch die von den Ordinariaten verbreitete Notiz schwer gesdchädigt. Bei den Verhdlgn. zwischen VDA und ,Glaube und Volkstum wird nichts herauskommen, da letzterem ernstlidlerWille abzusprechen ist, ,Glaube wo sie eine junge Niederlassung haben, vor 3 Jahren ein wohlwollender Konsul v. Lenz amtierte, der bald nach Rom versetzt wurde. Ein Jude Neumayer, ich glaube Wiener wohlhabender Kaufmann, verwaltet nun mit seiner redseligen Frau das dt. Konsulat so ganz nebenbei. Seine Verwaltung wird von den kath. Deutschen als verständnislos beklagt. Als eine bejahrte dt. Frau in Turin irrsinnig wurde, sagte Neumayer zu den Schwestern: "Nehmen Sie diese Person in Ihr Haus, setzen Sie ihr ein Nonnenhäubchen auf, und lassen Sie diese Person bei Ihnen arbeiten". Nachdem während der Kriegszeit die dt. Interessen von schw

              R 32 · Sammlung · 01 Jan 1887 - 31 Dec 1984
              Teil von National Archives of Australia

              ¹ Die Serie besteht aus einer Vielzahl von Fotomaterial über das Eigentum von Nauru, Ocean Island, Christmas Island und British Phosphate Commissioners (BPC) in Australien. Die britischen Phosphatbeauftragten bauten Phosphat auf Nauru und Ocean Island ab und fungierten als Managing Agent auf Christmas Island und bauten dort auch im Auftrag der Christmas Island Phosphate Commission (CIPC)[CA 6799]. Die Serie bietet eine informative fotografische Dokumentation der Siedlungen und des gesamten Bergbaubetriebs auf jeder Insel. Es umfasst Sehenswürdigkeiten, Landschaften, Gelände, Städte, Land- und Seeverkehr, Luftverkehr, Bergbauanlagen und Aktivitäten. Es gibt Fotos von Arbeitern, Management, Inselverwaltungen, Besuchern und Veranstaltungen von besonderer Bedeutung. Der Bau von neuen Häusern, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Kaianlagen, Auslegern und der Wiederaufbau nach der japanischen Besetzung einiger Inseln wird dargestellt. Einige Elemente der Reihe wurden von den BPC-Mitarbeitern als direkte Aufzeichnung der Tätigkeiten der Kommission erstellt. Von Zeit zu Zeit wurden weitere Sammlungen von Besuchern der Insel und in einem Fall von einem Journalisten - Herrn Thomas J. McMahon, der Artikel über die Inseln schrieb - erworben. Andere, die vor der Gründung von BPC entstanden sind, wurden von den früheren Bergbauunternehmen erworben und dokumentieren ausführlich die Zeit, als der Phosphatabbau auf Ocean Island erstmals untersucht wurde. Im Rahmen des BPC war der Ingenieur auf jeder Insel für den gesamten Betrieb der Insel verantwortlich und würde Fotos von dem Gebiet unter seiner Gerichtsbarkeit anfertigen. Diese wurden nach Melbourne geschickt und in Standardalben als "offizielle" Fotos platziert. Diese Alben waren grün für Nauru, braun für Christmas Island und bordeauxrot für Ocean Island, ledergebunden, mit dem Inselnamen und der Bandnummer auf dem Rücken. Die Fotos sind meist in den Alben gesichert, nummeriert und kommentiert. In vielen Fällen wird ein Inhaltsverzeichnis innerhalb des Umschlags jedes Bandes geführt. Andere Volumina unterschiedlicher Größe haben hauptsächlich braune oder schwarze Papphüllen. Der Lauf der offiziellen Fotos wird nun als R32/1 geführt. Negative, die sich auf sie beziehen, befinden sich in R32/10, obwohl die Sammlung nicht vollständig ist. Kopien einiger Drucke wurden in einer separaten Reihe von Alben montiert, die nun als R32/12 vorliegen. Weitere Materialien dieser Serie sind lose Schwarzweiß- und Farbdrucke, Negative, Dias und Folien zu einer Vielzahl von Themen. Diese wurden vom Nationalarchiv zu Sendungen zusammengefasst, die sich auf bestimmte Inseln beziehen, oder nach Medien gruppiert. Vor der Einstellung des Phosphatabbaus des BPC im Juli 1981 und in Erwartung der Übertragung von Aufzeichnungen wurden die Fotosammlungen von der BPC-Bibliothek in einer Serie zusammengefasst, wobei die Bände nach Einzelnummern geordnet unter jeder Insel liegen und die bisher unnummerierten Bände von 101 nummeriert sind. Nach der ersten Zusammenstellung der Fotografien wurden weitere Bücher und einzelne Drucke gefunden und in die Sammlung aufgenommen. Ursprünglich wurden fünf Sendungen dieser Serie in die Obhut des Nationalarchivs überführt, die erste mit den Alben. Nach der Verwahrung wurden bestimmte Negative in den Sendungen 5 und 6 als Silbernitrat identifiziert. Dementsprechend wurden alle Negative in diesen Sendungen entfernt, und die als Nitrat bestätigten wurden isoliert und kopiert. Die ursprünglichen Nitratnegative wurden zerstört und die Kopien in der vorliegenden Sendung 9 verlegt. Die anderen, nicht nitrathaltigen Negative wurden in die vorliegende Partie 6 eingebracht. Die weitere Anordnung und Beschreibung dieser Serie erfolgte durch das Nationalarchiv, was zu einer Neuordnung der Gegenstände führte. Die derzeitige Aufteilung der Positionen und die Zuordnung der Sendungen dieser Serie stellt sich wie folgt dar: R32/1 Offizielle Fotoalben R32/1 R32/2 Weihnachtsinsel Fotos - lose R32/3 Nauru-Fotos - lose R32/4 Ocean Island Fotos - lose R32/5 Verschiedene Fotografien - lose R32/6 Schwarzweiß-Negative - allgemeine und solche, die aus der Elemente in R32/3 und R32/5 R32/9 Kopien von Nitratnegativen, die aus Elementen in R32/3 entfernt wurden. zu R32/5 R32/10 Schwarzweiß-Negative von Fotografien in Gegenständen von R32/1 R32/11 Schwarz-Weiß-Glasnegative R32/12 Kopien von Fotos in Elementen von R32/1/1 R32/13 Ganzseitige Negative von Fotos aus den Alben CIPC 1-10 und CIPC NN aus R32/1 R32/14 Einzelne Negative von Fotos aus den Alben CIPC 1-10 und CIPC NN aus R32/1 R32/15 Individuelle Negative von Fotos aus den Alben CIPC 1-10 und CIPC NN aus R32/1 (zweite Kopie, identisch mit R32/14) R32/16 Kopieren von Fotos aus den Alben CIPC 1-10 und CIPC NN aus R32/1 Beachten Sie, dass es keine Sendungen 7 oder 8 gibt. Im November 1994 gab es Stücklisten für alle oben aufgeführten Sendungen mit Ausnahme von R32/9. Die Elemente in R32/1 und R32/12 haben ihre ursprünglichen Steuersymbole so weit wie möglich beibehalten, bevor sie von der BPC-Bibliothek neu nummeriert wurden. Da es kein umfassendes Ordnungssystem für die gesamte Serie gibt, wurden den meisten Positionen Steuersymbole in Form von Einzelnummern mit Alpha-Präfixen auferlegt, um für jede Sendung diskrete Sequenzen zu bilden. Positionen in Konsignation 2 wurden ein C-Präfix für die Weihnachtsinsel, diejenigen in 3 ein N-Präfix für Nauru, in 4 ein O-Präfix für die Ozeaninsel, in 5 ein S-Präfix für Sonstiges und 11 ein G-Präfix für Glass Negative zugeordnet. Positionen in Konsignation 6 wurde ein Präfix von NEG für Negativ zugewiesen, bei dem die Negative nicht als gültig für Drucke in anderen Konsignationen identifiziert werden konnten. Wurden jedoch Negative aus Gegenständen anderer zu verlegender Sendungen in Sendung 6 entfernt, so haben sie die Kontrollnummer ihres Ursprungserzeugnisses beibehalten. Das heißt, Negative, die aus der Position[S24] von R32/5 entfernt wurden, werden ebenfalls als Position[S24] in R32/6 identifiziert. Ebenso wurden den Positionen in der Konsignation /10, die sich auf die Positionen in R32/1 beziehen, die Steuersymbole dieser Positionen in R32/1 zugeordnet. In den Jahren 2002-2003 wurden umfangreiche Konservierungsarbeiten an Fotos in R32 durchgeführt. Lose Fotos in den Sendungen 2, 3, 4 und 5 wurden in Bildmappen in Archivqualität abgelegt, während Fotos in den Sendungen 1 und 12 aus ihren Originalalben entfernt und ebenfalls in Bildmappen platziert wurden.

              British Phosphate Commissioners
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 197 A, Nr. 232 · Akt(e) · 1916 - 1918
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              379 Bl., Enthält u.a.: - Aufruf zu Nahrungsspenden zur Sicherung der Kriegsindustrie, Paul von Hindenburg, Chef des Generalstabs des Feldheeres, September 1916 - "Aufruf an die deutschen Landwirte und Landwirtsfrauen", Vorstand des deutschen Landwirtschaftsrats, November 1916 - Einrichtung von Sammelstellen, November 1916 - Spendenaufrufe einzelner Organisationen und Einrichtungen - Durchführung und Ergebnis der Spendeaktion, Berichte aus einzelnen Provinzen und Regierungsbezirken - Gründung Verwaltungsstelle der Hindenburgspende der deutschen Landwirte, Dezember 1916 - Organisation der Verwaltungsstelle, Dezember 1916 - Druck von Werbeplakaten, Dezember 1916 - Anträge auf Verleihung des Eisernen Kreuzes an um Hindenburgspende verdiente Beamte, Februar 1917 - Verzicht der Zentraleinkaufsgesellschaft auf Einziehung von für Hindenburgspende bestimmter Auslandswaren, Juni 1917 - Einbeziehung Geistlicher für Spendenaufrufe, März 1917 - "Gerechte Lebensmittelverteilung durch Organisation der Erzeugung" (Druckschrift), Zentralstelle für ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege in Elsaß-Lothringen, Straßburg 1917 - Verordnung über Abgabe von Fett aus Hausschlachtungen, Oktober 1917 - Verteilung der aus den Hausschlachtungen gesammelten Speckmengen, Oktober 1918.

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 502/32 I · Sammlung · um 1931-1945
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

              Vorbemerkung: Im Rahmen des Aufbaus der NSDAP in 4 Stufen: Reich, Gau, Kreis, Ort, wurde die NSDAP-Kreisleitung Ulm, am 1. Oktober 1932, als übergeordnete Parteistelle aller im Oberamt Ulm befindlichen Ortsgruppen errichtet. Damit wurde die ehemalige NSDAP-Bezirksleitung "Ulm Fils", die 7 Oberämter umfasste, aufgelöst. Die größte nachgeordnete Parteistelle der neugegründeten Kreisleitung, die Ortsgruppe Ulm, gegründet 1925, wurde von Neu-Ulm getrennt und in 7 Ortsgruppen gegliedert. Außerhalb der Stadt gab es noch 6 Ortsgruppen, die den Stützpunkten, Zellen und Blocks aller Orte des Oberamts vorstanden; zu erwähnen wäre die Ortsgruppe Ulmer Alb, die 20 Ortschaften umfasste. Der sprunghafte Anstieg der NSDAP- Mitglieder nach der Machtergreifung (30.1.1933), führte zur Gründung immer neuer Ortsgruppen (1935 waren es schon 24). 1936 wurden die NSDAP-Kreise Ulm und Laupheim zur Kreisleitung Ulm-Laupheim vereinigt. Die so entstandene Kreisleitung wurde am 1. Juni 1937 mit der ehemaligen Kreisleitung Blaubeuren zusammengelegt. Die Gliederung der NSDAP-Kreisleitung Ulm in 64 Ortsgruppen fand 1938 nach deren Anpassung an den neugegründeten Landkreis Ulm ihren Abschluß. Auf der Stufe des Kreises Ulm war der Kreisleiter der verantwortliche Hoheitsträger der NSDAP und politischer Führer. Der 1932 ernannte Kreisleiter Eugen Maier, ehemaliger Bahnarbeiter aus Geislingen, war auch Gauinspekteur der Gauinspektion II Süd-West. Nach dessen Tod im Januar 1940 folgte der städtische Angestellte Christian Binzinger als ehrenamtlicher kommissarischer Kreisleiter. Er war gleichzeitig auch Ortsgruppenleiter von Ulm-Neustadt und Kreisamtsleiter für Kommunalpolitik. 1942 wurde der ehemalige Kreisleiter von Heidenheim, Wilhelm Maier, zum hauptamtlichen Kreisleiter von Ulm ernannt. Von den 21 Kreisamtsstellen der Kreisleitung Ulm waren nur 4 - 5 hauptamtlich, die anderen ehrenamtlich besetzt. Diese waren 1937 folgende: Geschäftsführung (Emil Bertsch, hauptamtlich); Organisationsamt (Karl Hospach, hauptamtlich); Kassenamt (Hans Weller, hauptamtlich); Propaganda mit 7 Hauptstellen: aktive Propaganda, Kultur, Film, Funk, Feiergestaltung, Presse - Propaganda, Verbindungsstelle (Max Hörburger, hauptamtlich); Hauptstelle Registratur (Hans Zahn, hauptamtlich); Schulungsamt; Kreisausbildungsleiter; Personalamt; NS-Betriebszellenorganisation der Deutschen Arbeitsfront (NSBO-DAF); Amt für Erzieher; Amt für Volkswohlfahrt; Amt für Beamte; Amt für Agrarpolitik; Amt für Technik; Kreiswirtschaftsberater; Presseamt; Kreisbeauftragter für Rassenpolitik; Amt für Kriegsopferversorgung. Zu den hauptamtlichen Mitarbeitern der NSDAP-Kreisleitung gehörten noch 3 - 4 Schreibkräfte und bis 1940 der Adjutant des Gauinspekteurs. Ein Teil der ehrenamtlichen Kreisamtsleiter war im öffentlichen Dienst tätig. Sie wurden oft von ihren beruflichen Pflichten befreit und konnten dadurch viel Zeit der Parteiarbeit widmen. Die NSDAP-Kreisgeschäftsstelle befand sich in Ulm, Karlstrasse 44 (nach 1937 wurde die Karlstrasse in Wilhelm Murr-Strasse umbenannt). Sie wurde während des Luftangriffs auf Ulm am 17.12.1944 "restlos ausgebombt" und mußte umgesiedelt werden. Es ist möglich, daß hierbei ein Teil des Schriftguts der Kreisleitung zerstört wurde. Kurz vor dem Einmarsch der alliierten Truppen in Ulm (24.4.1945) floh die Kreisleitung nach Babenhausen, wo sie von der Front eingeholt wurde. Es kann nicht festgestellt werden, ob das Schriftgut der Kreisleitung bei der Flucht mitgenommen worden ist, oder ob es in Ulm von den alliierten Truppen beschlagnahmt wurde. Der nachstehend verzeichnete Bestand enthält nur einen Teil des Schriftguts der Registratur der NSDAP-Kreisleitung Ulm, so sind z.B. nicht alle Ortsgruppen belegt und bei den alphabetisch geordneten Auskünften über Personen sind nur die Buchstaben A, B, F, Sch, U, V, W vorhanden. Dennoch belegt der Bestand, mehr oder weniger, den gesamten Aufgabenbereich der Kreisleitung Ulm, ihrer nachgeordneten Parteistellen, Gliederungen und angeschlo ssenen Verbände und spiegelt prägnant ihre Tätigkeit als Teil des Unterdrückungs- und Terrorsystems der NS-Herrschaft wider. Das erhaltene Schriftgut der NSDAP-Kreisleitung Ulm wurde bei der Spruchkammer Ulm mit Akten einer Vielzahl anderer NS-Registraturen in Ordner abgelegt und mit Buchstaben von A bis Z und Zahlen von 1 bis 263 willkürlich durchnumeriert. Hierbei wurde teilweise die Aktenfolge der Registraturen nicht verändert. Ein Registraturplan ist nicht gefunden worden. Es konnte aber festgestellt werden, daß die Akten in der Registratur der NSDAP-Kreisleitung, soweit dieses möglich war, nach Ortsgruppen abgelegt worden ist. Zwar wurde ein Aktenplan der "Kreisleiter-Arbeits-Akten", der Handakten des Kreisleiters Eugen Maier, aufgefunden, der alphabetisch geordnete sich wiederholende und überschneidende Sachbetreffe enthält, und für die Neuordnung des Bestandes nicht verwendbar ist. Diese mußte daher anhand des vorhandenen Schriftguts erfolgen, wobei die Organisation, der Aufgabenbereich und die dienstlichen Beziehungen zu den über- und nachgeordneten Parteistellen, berücksichtigt wurde. Angesichts der unterschiedlichen Struktur des Schriftguts wurde eine Aufgliederung des Bestandes in Serien-Korrespondenz, Sachakten und Karteien notwendig, die sich inhaltlich z.T. überschneiden. Die gesamten, aus der Gauinspektionstätigkeit des Kreisleiters Eugen Maier hervorgegangenen Akten, sind bei der Registratur der Kreisleitung eingelaufen und sind da auch abgelegt worden. Sie sind dem vorliegenden Bestand als Anhang zugeordnet worden. Im Zuge der Entnazifizierung wurden dem vorliegenden Bestand zahlreiche Schriftstücke entnommen und den Spruchkammerakten als Beilagen zugeordnet, wobei an Stelle der entfernten Akten teilweise Leihzettel gelegt worden sind, die aber oft keine Angaben zu Personen enthalten und nicht in allen Fällen eine Identifizierung der entnommenen Schriftstücke erlauben. Bei den Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten des ursprünglich 21 lfd. m umfassenden Bestandes wurden Fremdprovenienzen im Umfang von etwa 10 lfd. m ausgehoben. Kassiert wurden nur Mehranfertigungen sowie die bei der Spruchkammer angelegten Aktendeckel und Ordner. Der Bestand wurde 1987 - 1988 unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Günter Cordes durch den Zeitangestellten Rainer Gross bearbeitet und umfaßt nunmehr 236 Büschel in 9,1 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, im März 1988 Rainer Gross 1. Allgemeines: Bü Büschel Schr. Schriftstücke o.D. ohne Datum v.a. vor allem

              Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 113 Nr. 870 · Akt(e) · 1938-1939, 1944
              Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

              Enthält: Organisatorisches; Personalangelegenheiten; Tätigkeitsbericht für Jan. 1938; Meldungen katholischer (Borromäus-)Büchereien; Lehrgänge der Reichsschulungsburg Erwitte und in Schloß Nordkirchen; Reichsfahrt der Alten Garde 1939; Gestaltung von NS-Hochzeitsfeiern; Meldungen über Kirchenaustritte durch die Amtsgerichte; Einführung der Deutschen Schule, Widerstände in Falkenhagen; Rahmenlehrplan für die NS-Schwesternschulung; Aufführung einer Spieloper durch die Städtische Oberschule für Mädchen, Detmold; Neugliederung der Museen in Lippe; Verzeichnis der von Hitler im „lippischen Wahlkampf" gehaltenen Reden; Bewerbung von Erziehern für Adolf-Hitler-Schulen; Abstammungs- und Familienverhältnisse von A. Neumann-Hofer; Mitarbeit des U. von Motz in der NS-Schulungsarbeit; Kreistreffen am 20.-21.8.1939 in Lemgo; Eröffnung der Kreisschule in Oerlinghausen; Besetzung der Pflegschaften für Vorgeschichte, Gründung des Kreisrings für Vorgeschichte, Gründung der Arbeitsgemeinschaft „Osningmark" durch W. Teudt; koloniale Schulung; Tätigkeitsberichte der Hauptstelle Büchereiwesen des Kreisschulungsamtes, Jan.-April 1939; Personalangelegenheiten des Deutschen Volksbildungswerks; Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen. Enthält auch: Suche des Reichsorganisationsleiters nach Bildmaterial über Zerstörungen durch Bombenabwürfe. (9.12.1944). Darin: Verzeichnis der Lager bzw. Arbeitskommandos von Kriegsgefangenen in Lippe, Nov. 1939.

              Schriftwechsel Martin Heydrichs mit:
              Best. 614, A 217 · Akt(e) · 1939-1948
              Teil von Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik)

              Enthält: Körner, Theo Bearbeitung der Japan-Bibliographie für den Ethnologischen Anzeiger, 1941; Dammann, Ernst Vortrag an der Universität Köln über Verkehrssprachen im tropischen Afrika, 1942; Bearbeitung einer Bibliographie der Bantusprachen, 1942; Draws-Tychsen, Hellmut Veröffentlichung seines Artikels "Gedenkblatt für Hjalmar Stolpe" im Ethnologischen Anzeiger, 1941; Eberhard, W., Ankara Mangelahfte Form der Veröffentlichung seiner China-Bibliographie; Bearbeitung einer Türkei-Bibliographie; 1940 - 1943; Grau, Rudolf, Leipzig, Feldpostbriefe u. Herne Ablieferung der Manuskripte für die Bibliographie "Allgemeine Völkerkunde"; freie Kustodenstelle an den Museen für Tier- und Völkerkunde in Dresden, 1941; Vernichtung seiner ethnologischen Unterlagen, Bücher, Karteien und des Manuskriptes der Bibliographie "Allgemeine Völkerkunde" durch einen Bombentreffer auf seine Wohnung in Leipzig, 1944; Entschädigung für den Verlust durch das Reichskriegsschädenamt, 1944; Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft, Arbeitssuche, 1945; Verhaftung Gs. am 25.9.1945 in Herne und Einweisung in ein Internierungslager; Inhaftierung von Eugen Fischer und Otto Reche, 1946; Gründung eines Interims-Redaktionsausschusses für den Ethnologischen Anzeiger zur Erhaltung der Lizenz, 1946; Arbeit an der Volkshochschule in Herne, 1948; Ausstellung von Referenzen, 1948; Einstellung in den Volksschuldienst, 1948; 1939 - 1948; Helbig, Karl, Hamburg Kostenlose Überlassung von 3 Exemplaren des Ethnologischen Anzeigers (Eth.A.) Mitarbeit an der Bibliographie des Eth.A.; 1941; Hilgers-Hesse, Irene, Köln-Braunsfeld Kündigung ihrer Stellung bei der Auslandsbrief-Prüfstelle Köln, 1942; Bewerbung um eine Assistentenstelle am Völkerkundlichen Institut der Universität Köln; Mitarbeit am Eth.A.; 1942 - 1948; Kroll, Hubert, Essen Frau Kroll Teilnahme an Seminarübungen bei Julius Lips, 1928; Nachruf für Kr. im Eth.A., 1941, Abgabe von Manuskripten zur Veröffentlichung im Eth.A., 1941; Meyer, Emmi, Hamburg Vorträge an der Universität Köln; Mitarbeit an der Bibliographie für den Eth.A.; Möglichkeit der Umhabilitierung nach Köln; Bombenschäden am Rautenstrauch-Joest-Museum, am Institut für Völkerkunde an der Universität Köln, an Heydrichs Wohnung, 1943; Bearbeitung ihrer Bali-Grammatik, Vermißtenmeldung über Dammann in Tunesien, 1943, Gefangennahme und Verfrachtung Dammanns nach den USA, Texas, 1944; Tod von Meinhof in Greifswald am 10.2.1944; 1942 - 1946; Reichskolonialbund, Berlin 1939 - 1948 Abonnierung der Zeitschrift "Deutsche Kolonial-Zeitung" und Erwerb anderer Zeitschriften; Übernahme einer ethnographischen Sammlung aus Knechtsteden durch das Rautenstrauch-Joest-Museum; 1932 - 1943; Schilde, W., Feldpostbriefe und Plauen Erforschung des Nilgebiets im Auftrag des kolonial-politischen Amtes, 1941; Habilitationsvorhaben bei Otto Reche und sein Thema "Orakel und Gottesurteile in Afrika, 1941; Bewerbung um die Kustodenstelle im Staatlichen Museum für Völkerkunde in Dresden (Nachfolge Heydrichs), 1941; Mitarbeit an der Bibliographie für den Eth.A.; Tod Schildes 1942; Ehefrau Charlotte S., Plauen, Ankauf der wissenschaftlichen Bibliothek ihres Gatten; 1940 - 1944; von Stackelberg, Maria, Baronin, Wien Bearbeitung der Bibliographie über Japan und Korea für den Eth.A.; 1942 - 1944; Waehner, Siegfried, Dresden Veröffentlichung der Ergebnisse seiner Forschungsreise zu den Tikuna und Katukino, 1941; 1941. Altsignaturen: 217.

              Hessisches Staatsarchiv Marburg, 314/1 · Bestand · 1898-1971
              Teil von Hessisches Staatsarchiv Marburg

              Geschichte des Bestandsbildners: Die 1898 von privaten Gesellschaftern gegründete Deutsche Kolonialschule GmbH bildete in ihrer Lehranstalt in Witzenhausen deutsche Farmer für tropische und subtropische Länder aus. Die Kapitalentwertung durch die Inflation führte zu einer wachsenden finanziellen Beteiligung des Reiches, und ab 1939 stand die Lehranstalt unter unmittelbarer Reichskuratel. Nach kriegsbedingter Einstellung des Lehrbetriebs 1942, vorübergehender Treuhandverwaltung nach 1945 und Umwandlung in das Deutsche Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH (mit Land und Bund als Mitgesellschaftern) begann 1957 wieder die Ausbildung deutscher und ausländischer Tropen- und Subtropenlandwirte. Nach Gründung der Gesamthochschule Kassel 1971 ging die Lehranstalt in dieser auf, und das DITSL beschränkt sich vorwiegend auf Gutachtertätigkeit. Findmittel: Masch. Findbuch

              Sitzungsprotokolle der Ausstellungskommission
              PrAdK 1254 · Akt(e) · 1897 - 1933
              Teil von Archiv der Akademie der Künste
              • Protokolle der Sitzungen des Senatsausschusses für Ausstellungsangelegenheiten: 15. Dez. 1897 (konstituierende Sitzung; Teilnehmer: Heyden, Koepping, Knaus, Manzel, Otzen, Graf Harrach, Siemering, v. Oettingen): Wahl von Otzen zum Vorsitzenden, Beschluß zur Einladung der gewählten Stellvertreter zu den Sitzungen; Diskussion über die Beteiligung der Akademie an der Konzipierung und Finanzierung der Landeskunstausstellung, über ihr Verhältnis zum Verein Berliner Künstler, über eine Neugestaltung der Großen Berliner Kunstausstellung (Bl. 1f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1898: Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, Otzen, v. Oettingen, Siemering. 23. Febr. 1898: Bericht über die Broschüren von Fechner und Schuch zum Ausstellungswesen; Beschluß: Zusammenfassung der Diskussion unter Einbeziehung der betreffenden Arbeit von Heyden (Bl. 2). 7. Nov. 1898: Ausstellung der Werke des Mitglieds Michetti, Zurücknahme des Antrags von Siemering (Ausstellung von Werken aller Akademiemitglieder), Empfehlung, eine Austellung mit Arbeiten des Architekten Wolff dem Architektenverein anzutragen (Bl. 2f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1899: Otzen, Ende, Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, v. Oettingen, Siemering, v. Tschudi. 30. Jan. 1899: Broschüren von Fechner, Schuch und Heyden; Diskussion über die künftige Gestaltung der Großen Berliner Kunstausstellungen, Frage der Jury; Einrichtung eines Reisefonds zu auswärtigen Ausstellungen für Deputierte der Akademie; Vorschlag: Bildunterschriften statt Ausstellungskatalog; Teilung der Ausstellungssäle und der Jury zwischen Akademie und Verein Berliner Künstler (Bl. 12). 24. Febr. 1899: Befürwortung einer Ausstellung von Werken von Paul Meyerheim, Jan./Febr. 1900, sofern keine Säkularausstellung veranstaltet werde; Frage der Jury [der Großen Berliner Kunstausstellungen] (Bl. 12). 30. Juni 1899: Ausstellung französischer Bilder unter Leitung von Dramard (Präsident der Société des Amis des Arts in Paris) im Okt./Nov. 1899, Begutachtung der Werk-Auswahl durch Koepping (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1900: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Schwechten, Siemering. 14. Nov. 1900 (konstituierende Sitzung): Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Diskussion über verschiedene Anträge für Ausstellungen: Koner, Chodowiecki, Gemäldesammlung des Bankiers König, Kolonialbilder von L. Braun und Petersen; Überlassung von Räumen für eine Ausstellung des Vereins der Freunde künstlerischer Photographie (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1901: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering, Steinhausen, Renvers. 19. Jan. 1901: vertagt (Bl. 14). 23. Jan. 1901: Abfolge der Ausstellungen im Frühjahr (Kronjubiläum, Koner, Verein Berliner Künstlerinnen, Konkurrenzen); Ablehnung einer Ausstellung von Werken der Bildhauerin Guild; Antrag des Kunstvereins Frankfurt/Main auf organisatorischen Zusammenschluß in Ausstellungsfragen; Ablehnung des Antrags von Fechner (Wunsch des kaiserlichen Hofes) auf Veranstaltung einer Porträt-Ausstellung Bismarcks und anderer berühmter Männer des 19. Jahrhunderts (Bl. 14). 13. Nov. 1901: Wiederwahl des Vorsitzenden Friedrichs; Ablehnung von Werkausstellungen von Hermione v. Preuschen, von Gysis, des Porträtmalers Hans Schadow; Gesuch um Aufhebung der ministeriellen Genehmigungspflicht für die Ausstellung von Gemälden aus auswärtigen Sammlungen in der Akademie; Bildung einer Kommission für die Gestaltung künftiger Akademieausstellungen (Ende, Siemering, Kampf, v. Oettingen); zum Antrag der Vereinigung Berliner Architekten auf Umwandlung des Landeskunstausstellungsgebäudes (Bl. 14f.). 16. Dez. 1901: Gestaltung der Spezialausstellungen im künftigen Akademiegebäude, Finanzierungsfragen (Bildung eines eigenen Fonds für die Ausstellungen); Ablehnung von Ausstellungsvorhaben: Vereinigung von Lithographen, Ausstellung des künstlerischen Nachlasses des Architekten August Orth (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1902: Steinhausen, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering. 19. Apr. 1902: Empfehlung zur Überlassung von Räumen für Ausstellungen des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe Berlin und des Zentralkomitees für das ärztliche Fortbildungswesen in Preußen (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1903: Ende, Calandrelli, Friedrich, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten. 10. Jan. 1903: Konstituierung des Ausschusses für 1902/03 und Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Anfrage von A. v. Keller, München, nach Ausstellungsräumen für die Münchener Secession; zum Vertrag einer Brauereigesellschaft für die Errichtung eines Restaurants auf dem Ausstellungsgrundstück (Bl. 40). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1906: Joachim, Otzen, Frenzel, Janensch, Justi, Kampf, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Raschdorff, Schwechten, Skarbina, Tuaillon, Baumeister Wendt und Lotter. 12. Febr. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Kampf zum Vorsitzenden, von Koepping zum Stellvertreter. Überlegungen zur Ausstellung anläßlich der Eröffnung des neuen Dienstgebäudes am Pariser Platz; Rembrandt-Ausstellung, vorläufige Verschiebung einer Mitgliederausstellung (Bl. 40). 3. März 1906: Debatte über die Eingabe des Leipziger Malers Klamroth an Wilhelm II. zu juryfreien Ausstellungen (Bl. 41f.). 14. März 1906: Beschluß zur Eröffnung des neuen Dienstgebäudes mit einer Ausstellung mit Werken der Mitglieder, Erweiterung des Ausschusses in Vorbereitung der Eröffnungsausstellung; Aufruf an die Mitglieder zur Einsendung von Werken, Empfehlungen für die Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 43f.). 21. Mai 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume; Kosten der Eröffnungsausstellung (Bl. 45). 8. Sept. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden für 1906/07, von Koepping zum Stellvertreter; Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 45). 31. Okt. 1906: Auswahlkriterien für die Objekte der Architekten; Ausstellungsdauer und Katalog (Bl. 45f.). 21. Dez. 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume, Katalog, Pressekonferenz (Bl. 46). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1907: Kampf, Frenzel, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Otzen, Schwechten, Skarbina, Tuaillon. 9. Jan. 1907: Gestaltung der Ausstellungsräume, Einladungskarten (Bl. 47). 6. Febr. 1907: Eintrittsregelung für die Mitglieder des Vereins Berliner Künstler, des Vereins der Künstlerinnen, der Secession und für die Akademiemitglieder, Verkaufsbedingungen (Bl. 47). 27. März 1907: Erstattung der Transportkosten für die Bildhauer, Remunerationen für die Bürobeamten bei Ausstellungen, weitere geplante Ausstellung für den Herbst, dazu Einladung an Nichtmitglieder (u.a. Stuck, Leistikow, Sargent, Lederer, Starck, Hocheder, Bl. 48); 22. Apr. 1907: Vorschläge für die zur Herbstausstellung einzuladenden Nichtmitglieder, u.a. Sargent, Kuehl, Leistikow; Gobelin-Ausstellung der Fa. Gerson; Erweiterung der Ausstellungskommission durch von der Genossenschaft zu wählende Mitglieder, Vorschlag zur Übertragung der Leitung der Akademieausstellungen der Akademie auf die Kommission (Bl. 48f.). 1. Okt. 1907: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Gussow-Ausstellung (Bl. 49). 26. Okt. 1907: Ausstattung der Ausstellungsräume, Anzahl der einzureichenden Arbeiten, Werke L. v. Hofmanns; Entwurf für die Organisation des Ausstellungsausschusses; Kooptierung von Mitgliedern (Hoffmann, Herrmann, Gaul) in den Ausschuß; zur Möglichkeit einer Ausstellung Älterer englischer Kunst aus dem Besitz deutscher Fürstenhäuser (Bl. 50). 11. Nov. 1907: Absagen ausländischer Künstler (Serow, Besnard) zur Ausstellung in der Akademie; Anzahl der einzureichenden Werke Berliner Mitglieder; Katalog, Plakat und Eintrittskarten; Verkäufe; zur geplanten Ausstellung Englischer Kunst (Bl. 50f.). 11. Dez. 1907: Beschluß zur Durchführung einer Ausstellung Englischer Kunst; Aquarell-Ausstellung auf Anregung von Wilhelm II. (Bl. 51f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1908: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Scheurenberg, Schmidt, Schwechten, Skarbina. 16. Jan. 1908: Photogravüren-Ausgabe zur Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung des Werdandibundes (Bl. 52). 4. März 1908: Einnahmen und Ausgaben der Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung Fritz Werner und Louis Jacoby; Marées-Ausstellung auf Anregung von Meier-Graefe; Ausstellung anläßlich des Geburtstages von Wilhelm II. im Jahre 1909 mit Werken Schadows sowie Werken von Mitgliedern; Plan einer Gedächtnisausstellung für die Mitglieder Thumann und Ende (Bl. 53). 17. März 1908: zur Beteiligung an der Brüsseler Weltausstellung 1910; Beschluß: Marées-Ausstellung nicht in der Akademie; zum Gesuch des Verbandes Deutscher Bildhauer auf freien Eintritt; Organisation des Ausstellungsausschusses; Dauerkarten für die Ehefrauen der Mitglieder (Bl. 53f.). 23. Apr. 1908: Ausstellung des künstlerischen Nachlasses von Peter Janssen; Ausstellung Älterer französischer Kunst durch die Deutsch-Französische Gesellschaft; Mitgliederausstellung Jan. 1909; Aquarell-Ausstellung (Bl. 54f.). 14. Aug. 1908: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden; Wahl der zu kooptierenden Genossenschaftsmitglieder; Einladungen an Nichtmitglieder (u.a. Slevogt, Orlik, Looschen, Kuehl) zur Aquarell-Ausstellung; Vorschläge zur Umgestaltung der Ausstellungsräume; Schadow-Ausstellung, Beteiligung von Nichtmitgliedern an der Ausstellung (Bl. 56f.). 10. Okt. 1908: Aquarell-Ausstellung (Bl. 58). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1909: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Manzel, Scheurenberg, Schwechten, Skarbina. 18. Jan. 1909: Gliederung der Schadow-Ausstellung (Bl. 58). 26. Okt. 1909: Wiederwahl der kooptierten Genossenschaftsmitglieder; Beschluß: keine Mitgliederausstellung im Winter 1910/11; Ausstellung Französischer Kunst des 18. Jahrhunderts im Jahre 1910, u.a. Werke aus dem Besitz von Wilhelm II.; Vorschlag von Reisinger: Ausstellung Amerikanischer Kunst; keine Menzel-Gedächtnisausstellung (Bl. 58f.). 8. Dez. 1909: geplante Ausstellungen; Gestaltung der Ausstellungsräume; Anfrage zu Gipsabgüssen nach Pigalles Venus und Merkur; Ausstellung eines Gemäldes von Melchior Lechter im Akademie-Saal (Bl. 59f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: v. Groszheim, Amersdorffer, Frenzel, Gaul, Herrmann, Kampf, Manzel, Scheurenberg, Schwechten. 19. Juli 1910: Zusammensetzung des Ausschusses 1910/11 (Namensliste); Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden; Deutsche Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung in Rio de Janeiro; Ausstellung von Aquarellen und Plänen des Chicagoer Commercial Club in der Akademie auf Anregung von March; Mitgliederausstellung 1911 (Bl. 60f.). 28. Okt. 1910: einzuladende Nichtmitglieder zur Mitgliederausstellung (Namensliste); Kooptierung Frenzels (anstelle von Herrmann) in den Ausschuß (Bl. 61f.). 21. Dez. 1910: Mitgliederausstellung im Winter 1911, vor allem Ausstellungsbedingungen; Ausstellung Ostasiatischer Kunst 1911; Knaus- und Woldemar-Friedrich-Gedächtnisausstellung in Verbindung mit einer Löfftz-Ausstellung; Ausstellung der italienischen Maler Fornara und Breviati (Bl. 62f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: v. Groszheim, Amersdorffer, Dettmann, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Justi, Kampf, Koepping, Manzel, Rüfer, Scheurenberg, Schmidt. 16. Jan. 1911: Besichtigung der Räume der Winterausstellung; Bismarck-Porträt von Knaus; keine Genehmigung zur Ausstellung der Jubiläums-Mappe des Vereins für Originalradierung; Ablehnung des Gesuchs von Eberlein auf Ausstellung eines Werkes; Zustimmung zum Antrag von Justi auf Ausstellung der Neuerwerbungen der Nationalgalerie; Verzicht auf eine Löfftz-Ausstellung, Befürwortung einer Gedächtnisausstellung für Knaus und Friedrich (Bl. 64f.). 7. Nov. 1911 (gemeinsam mit dem Ausschuß für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten): Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Debatte über eine Huldigungsausstellung der Künstlerschaft Berlins für Wilhelm II. (auf Anregung von Manzel); Jubiläums-Medaille (Bl. 68f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1912: Manzel, Amersdorffer, Engel, Kampf, Koepping, Scheurenberg. 9. Dez. 1912: Konstituierung des Ausschusses, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Hertel-Ausstellung; Beschluß: kein Verkauf von Photographien in den Ausstellungen; Ausstellungen über Wallot und O. Lessing; Jubiläumsausstellung: Ablehnung der Ausstellung von Zeichnungen Kallmorgens (Bl. 72f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1913: Manzel, Amersdorffer, Engel, Liebermann, Kayser, Koepping, Scheurenberg. 22. Jan. 1913: Jubiläumsausstellung: Konzeption für die Aussstellung, Renovierung der Ausstellungssäle, zum Gesuch von Hoffmann auf eigenen Raum innerhalb der Ausstellung, zum Opernhaus-Entwurf von March und zur evt. Ausstellung der übrigen Opernhausentwürfe (Bl. 73f.). 21. Okt. 1913: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge: Austellung über Leibl und seinen Kreis, Mitgliederausstellung (Bl. 76). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1914: Manzel, Amersdorffer, Engel, Jacob, Janensch, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Seeling. 17. Febr. 1914: Entwurf von Bestimmungen für die Ausstellungen der Akademie; Vorschlagsliste für die Gäste der nächsten Mitgliederausstellung (u.a. Corinth, Trübner, Kuehl, Sterl, Kolbe, Barlach, Zürcher); Vorschläge für Kollektivausstellungen: Koepping, Anton v. Werner, v. Uhde, v. Bartels; Ablehnung einer Gedächtnisausstellung für Friedrich Martersteig; keine Zustimmung zu einer internationalen Kunstausstellung der Künstlerinnen (Bl. 77). 14. Dez. 1914: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Otto H. Engel zum stellvertretenden Vorsitzenden; Kooptierung von Genossenschaftsmitgliedern; geplante Akademieausstellung (Bl. 78). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1915: Manzel, Amersdorffer, Engel, Hoffmann, Hübner, Jacob, Janensch, Kallmorgen, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Schwechten, Seeling. 28. Jan. 1915: Vorbereitung einer Anton-v.-Werner-Ausstellung; Mitgliederausstellung (Bl. 79). 15. Febr. 1915: keine Veranstaltung einer v.-Werner-Ausstellung auf Anraten von Wilhelm II.; Vorschläge für die Mitgliederausstellung, Liste einzuladender Gäste, u.a. Corinth, Orlik, Baluschek, Kolbe (Bl. 80f.). 16. Juni 1915: Konstituierung des Ausschusses, Übernahme des Vorsitzes durch Manzel, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Beratung über Vorschläge für den Ankauf von Kunstwerken (Bl. 82). 9. Dez. 1915: Wahl von Major Schweitzer in die Kommission als Vertreter der Armee für die geplante Kriegsbilder-Ausstellung, Beratung über die Bestimmungen für diese Ausstellung (Bl. 82). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1916: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Liebermann. 29. Dez. 1916: Konstituierung des Ausschusses und Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge für Ausstellungen im Jahre 1917: Alfred-Rethel-, Schwarz-Weiß-, Kriegsbilder- und Türkische Ausstellung (Bl. 84). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1917: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Hoffmann, Hübner, Janensch, Kallmorgen, Liebermann, Manzel, Major Schweitzer. 17. Jan. 1917: Empfehlung: Verzicht auf die geplante Schwarz-Weiß-Ausstellung zugunsten einer umfassenden Rethel-Ausstellung (Bl. 84). 7. März 1917: Verschiebung der Rethel-Ausstellung auf einen Zeitpunkt nach Kriegsende; Kooptierung von Schweitzer in den Ausschuß, Zustimmungen zu den Bestimmungen für die Ausstellung Deutscher, Österreichisch-Ungarischer und Bulgarischer Kriegsbilder (Bl. 85). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1919: Manzel, Amersdorffer, Bestelmeyer, Engel, Franck, Geyger, Kampf, Klimsch, Liebermann, Looschen, Makowsky, Starck. 1. Febr. 1919: Beschluß, den Kreis der beteiligten Künstler möglichst weitzufassen, Liste der einzuladenden Gäste (u.a. Hans Purrmann, Emil R. Weiß, Magnus Zeller, Oskar Kokoschka, Max Pechstein, Emil Orlik, Buno Paul, Paul Mebes, Alfred Breslauer, Peter Behrens; Anschriften, Notizen, Bl. 85f.). 14. März 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Liste der einzuladenden Gäste, Ergänzung der Ausstellungskommission, Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, kunstgewerbliche Abteilung nach Absprache mit Bruno Paul, für eine Graphikabteilung evt. unter Beteiligung von Käthe Kollwitz, keine Einladung von Architekten (Bl. 86f.). 2. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Ergänzung der Gästeliste, u.a. Heckel, Kirchner, Franz Marc; Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, Lehmbruck, Dora Hitz, Architektur-Ausstellung, Festlegung von Atelierbesuchen bei den vorgesehenen Gästen zur Auswahl der Kunstwerke (Bl. 87f.). 29. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919, Einladung weiterer Gäste; Vorschlag: Bildnis-Ausstellung im Nov. 1919 (Bl. 88f.). 20. Sept. 1919: zur Überlassung von Ausstellungsräumen an ehemalige Soldaten; Bildnis-Ausstellung; Theaterausstellung (Bl. 89f.). 27. Okt. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. mit Werken Anton Graffs aus dem Besitz der Akademie sowie mit Werken aus dem Besitz von Liebermann (Bl. 90). 3. Nov. 1919: Kooptierung des Direktors der Bildnisabteilung der Nationalgalerie, Mackowsky, in die Ausstellungskommission; Festlegungen zur Bildnis-Ausstellung (Bl. 91). 13. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung (Bl. 91f.). 20. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. Anregung von Liebermann, keine zeitgenössischen Werke auszustellen (Bl. 92f.). 1. Dezember 1919: Festlegung zur Bildnis-Ausstellung: keine zeitgenössischen Künstler, moderne Bildnis-Darstellungen als Bestandteil der Frühjahrsausstellung 1920; neue Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 93). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1920: Manzel, Amersdorffer, Engel, Franck, Geyger, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Lederer, Liebermann, Looschen, Mackowsky, Seeck, Starck, Bräuning; Jessen und Freudenberg vom Verband der Mode-Industriellen. 11. Febr. 1920: Porträt-Ausstellung (Bl. 94). 24. März 1920: Porträt-Ausstellung; Mitgliederausstellung Herbst 1920; Besichtigung der Ausstellungen in Düsseldorf, München und Dresden durch Mitglieder (Bl. 96). 21. Juni 1920: Mitgliederausstellung; Besichtigung verschiedener auswärtiger Ausstellungen; Architektur-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung Frühjahr 1921; Theaterausstellung (Bl. 97f.). 7. Juli 1920: Gäste für die Herbstausstellung (Namensliste); Architektur-Ausstellung im Frühjahr 1921 (Bl. 99f.). 14. Juli 1920: Vorschläge Liebermanns zur Neuorganisation der Ausstellungen in der Akademie (u.a. Jury, Verhältnis zur Moderne); Herbstausstellung, u.a. Festlegung: Mitglieder der Ausstellungskommission als Jury; Architektur-Ausstellung (Bl. 101-103). 21. Juli 1920: Herbstausstellung (Pressenotiz, Programm, Zulassungsbedingungen, Zeitplan; Bl. 104). 15. Sept. 1920: Freistellung von der Luxussteuer bei akademischen Ausstellungen; Einladungen an Künstler zur Beschickung der Herbstausstellung (u.a. Max Beckmann, Heckel, Hofer, Walser); Ausstellung Farbe und Mode des Verbandes der Mode-Industriellen; Anfrage zur Ausstellung von Werken aus dem Nachlaß Max Klingers (Bl. 105f.). 22. Sept. 1920: Zustimmung zur Ausstellung Farbe und Mode, sofern künstlerische Aspekte bestimmend sind; weitere Gäste für die Herbstausstellung, u.a. Schmidt-Rottluff und Partikel (Bl. 107). 7. Okt. 1920: Herbstausstellung, weitere Einladungen, Exposé (Bl. 108f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1921: Liebermann, Amersdorffer, Bestelmeyer, Dettmann, Engel, Gaul, Geyger, Franck, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 7. Jan. 1921: Neukonstituierung des Ausschusses, Ausscheiden von Manzel, Bestelmeyer, Jaeckel, Zuwahl von Gaul, Dettmann, Kollwitz; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Programm; Anregung von Slevogt: Ausstellung von Bühnenbildentwürfen (Bl. 110). 7. Febr. 1921: einzuladende Nichtmitglieder zur Beschickung der Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste, getrennt nach Künstlern, die auf der Herbstausstellung 1920 vertreten waren, und sonstigen Künstlern, u.a. George Grosz, Paul Klee, de Fiori (Bl. 110f.). 14. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. von Zeichnungen Max Klingers; Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Alfred Kubin, Emy Roeder-Garbe); Ausstellung über Architektur in Landschaft und Stadtbild (Bl. 112f.). 30. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Zeichnungen Max Klingers; Mitteilungen zu den Teilnehmern der Ausstellung, Ablehnung der Teilnahme von Heckel; kein Katalog (Bl. 114f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1922: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Hübner, Franck, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 19. Jan. 1922: Wahl von Georg Kolbe (für den verstorbenen August Gaul), Kooptierung von Eichhorst; Frühjahrsausstellung: Programm, Zeitplan, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder, u.a. Christian Rohlfs, Friedrich Ahlers-Hestermann, Karl Albiker, Renée Sintenis; Vorschlag von Liebermann: Gedächtnisausstellung für Gaul (Bl. 115-117). 6. März 1922: Gedächtnisausstellung für Gaul in Zusammenarbeit mit Paul Cassirer, Herbst 1922; Ablehnung eines Antrags von Eberlein auf Ausrichtung einer Kollektivausstellung; Frühjahrsausstellung, weitere Gäste (Bl. 118). 3. Apr. 1922: Frühjahrsausstellung (weitere Teilnehmer, Zeitplan, Katalogherstellung fraglich); Gaul-Gedächtnisausstellung (Bl. 119f.). 21. Dez. 1922: Ablehnung einer Curt-Kroner-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1923: Zeitplan, Zulassungsbedingungen (u.a. Wiederzulassung von freien Einsendungen), Ausstellungsräume, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Rudolf Levy), Programm, Verkaufspreise, Schwierigkeiten bei der Herstellung eines Kataloges, Ausstellungswerbung, u.a. Aufstellung von Fahnenmasten (Bl. 122f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1923: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Slevogt, Starck. 19. Febr. 1923: Wahl von Hofer in die Kommission (anstelle des verstorbenen Looschen); Looschen-Gedächtnisausstellung; Beschickung der Frühjahrsausstellung; Schreiben Kallmorgens; Ausstellung Berliner Kunst in Nürnberg; Akademieausstellung in Dresden (Bl. 124). 5. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Nichtmitglieder, u.a. Munch, Dix und Wilhelm Schmid); Ausstellungen in Nürnberg und Dresden (Bl. 125). 19. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Gäste, u.a. Charlotte Berend-Corinth (Bl. 125f.). 26. März 1923: Frühjahrsausstellung (Flaggenmasten, Teilnehmer; Bl. 126). 9. Apr. 1923: Frühjahrsausstellung (Bl. 127). 26. Juni 1923: Umbau der Bildhauersäle; Ausstellung in Nürnberg; Ausstellung Berliner Kunst in Dresden; Ausstellung italienischer Gemälde des 17. und 18. Jahrhunderts; Schwarz-Weiß-Ausstellung; Ungarische Ausstellung (Bl. 128f.). 28. Aug. 1923: Schwarz-Weiß-Ausstellung, mit Namensliste; Graphik-Ausstellung in Berlin in Verbindung mit Künstlern des Ruhrgebiets (Bl. 131f.). 14. Dez. 1923: Arbeiten Kruses in der Frühjahrsausstellung (Bl. 132). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1924: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kolbe, Kollwitz, Lederer, Pechstein, Starck. 10. Jan. 1924: Frühjahrsausstellung: Zulassung von freien Einsendungen, Liste der einzuladenden Nichtmitglieder (Bl. 133f.). 8. Febr. 1924: Frühjahrsausstellung: räumliche Verteilung der Kollektivausstellungen, zu verschiedenen Teilnehmern (Bl. 136). 9. Apr. 1924: Frühjahrsausstellung: zu verschiedenen Teilnehmern, evt. Verzicht auf Katalogherstellung (Bl. 136). 27. Juni 1924: Schwarz-Weiß-Ausstellung im Herbst 1924, innerhalb dieser Ausstellung eine Abteilung mit Vertretern der modernen Architektur (u.a. Poelzig, Behrens, Mendelsohn, Mies van der Rohe, Luckhardt), Einbeziehung von Aquarellen in die Schwarz-Weiß-Ausstellung, Kollektivausstellungen u.a. von Dix, Walser, Albiker, Munch, Zille; Namensliste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 137f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1925: Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Liebermann, Paul, Poelzig, Seeck, Slevogt, Starck, Schüler. 12. Jan. 1925: Ausstellung Italienischer Kunst; Frühjahrsausstellung, Liste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 139f.). 13. Febr. 1925: Ausstellungen Italienischer Kunst und Amerikanischer Architektur, Christian-Bernhard-Rode-Ausstellung; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Hofer: Einladung der Novembergruppe (Bl. 141f.). 6. März 1925: Frühjahrsausstellung, u.a. Beteiligung der Münchener Neuen Secession, Einladung der Mitglieder der Berliner Secession Hans Gerson und Josef Oppenheimer; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Vorbereitung der Thoma-Ausstellung (Bl. 143). 7. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung, Zusammenarbeit mit der Witwe Corinths; Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Namensliste einzuladender Gäste; Absage der Goudstikker-Ausstellung; Gruppenausstellung österreichischer Künstler; Kollektion Münchener Künstler; Schwedische Ausstellung (Bl. 144f.). 24. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Ausstellung Amerikanischer Architektur; Schwedische Ausstellung (Bl. 146f.). 15. Dez. 1925: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst, Anregung und Materialzusammenstellung von Schüler (Bl. 148f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1926: Liebermann, Amersdorffer, Bertling, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, E. Hancke, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Poelzig, Schüler, Seeck, Starck, Wach. 4. Jan. 1926: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst: Rahmenprogramm, Bildung eines Arbeitsausschusses, Gestaltung des Kataloges (Bl. 150). 5. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Liebermann, eine Kollektion von Meisterwerken älterer Malerei innerhalb der Ausstellung vorzustellen; Corinth-Ausstellung; Ausstellung von Entwürfen für das Kölner Hochhaus-Projekt; Picasso-Ausstellung in der Nationalgalerie (Bl. 151f.). 12. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler (Bl. 153f.). 23. März 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. zur Kollektion von Meisterwerken der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Bl. 155f.). 23. Juli 1926: Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler; Beschluß: Berichterstattung an die Mitglieder über die Ergebnisse der Ausstellungen; zur Ausstellung von Wrages Dante-Holzschnitten (Bl. 157f.). 1. Nov. 1926: zur Ausstellung von Thoma-Graphik; Ablehnung einer Ausstellung holländischer Graphik; Schwarz-Weiß-Ausstellung (Bl. 159f.). 11. Dez. 1926: Liebermann-Ausstellung, Ölgemälde und Skizzen, Liste der vorgeschlagenen Werke (Bl. 161). 17. Dez. 1926: Zustimmung zur Liste der Werke für die Liebermann-Ausstellung (Bl. 162). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1927: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hancke, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Starck, Feilchenfeldt, Krecker, Schomann. 6. Jan. 1927: Thoma-Graphik-Ausstellung (Bl. 163). 27. Jan. 1927: Frühjahrsausstellung, Namenslisten juryfrei und nichtjuryfrei einzuladender Künstler, weitere Einladungen, u.a. L. Ury, Nolde (Bl. 163-165). 11. März 1927: Vorbereitung der Liebermann-Ausstellung, Schwierigkeiten mit Leihgebern; Frühjahrsausstellung (Bl. 166f.). 2. Apr. 1927: zur Aufnahme von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons in die Ausstellung (Bl. 168). 7. Apr. 1927: Ablehnung der Ausstellung von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons (Bl. 169). 16. Mai 1927: Liebermann-Ausstellung; Ehrungen zu Liebermanns 80. Geburtstag, Ausstellungen von Pastellen Liebermanns durch Bruno Cassirer, von Zeichnungen und Graphiken Liebermanns durch Paul Cassirer (Bl. 170f.). 8. Juli 1927: Renovierung der Ausstellungsräume, Festlegung der zu verwendenden Materialien und Farben, Grundrißskizze für die Verlegung der Türen (Bl. 172). 27. Juli 1927: Herbstausstellung, u.a. Einbeziehung einer Kollektivausstellung von Käthe Kollwitz, Debatte mit Liebermann um die Einladung von Nolde, Namensliste einzuladender Gäste; bauliche Veränderungen: Verlegung der Türen in den Ausstellungssälen (Bl. 173-176). 23. Aug. 1927: Renovierung der Ausstellungssäle; Änderung der Zulassungsbedingungen zu Ausstellungen: künftig nur noch Unterscheidung zwischen Akademiemitgliedern und Gästen, Verzicht auf die Bezeichnung juryfrei, Korrespondenz zur Ablehnung von Vogels Porträt von Simons; Herbstausstellung, verschiedene Anträge auf Veranstaltung von Kollektivausstellungen, Ergänzung der Gästeliste, u.a. Schrimpf (Bl. 177f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1928: Liebermann, Amersdorffer, Bruno Cassirer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Solmssen, Jung. 11. Jan. 1928: Korrespondenz zur Ablehnung von H. Vogels Porträt von Simons; Kooptierung von Georg Kolbe in die Kommission; Österreichische Graphik-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschläge für Kollektivausstellungen von Hagemeister, Zille, Einbeziehung von Wettbewerbsarbeiten um den Staatspreis, zur Stiftung von Preisen für Maler und Bildhauer auf der Akademieausstellung, Namensliste der einzuladenden Gäste (Bl. 179-181). 8. Febr. 1928: Schönleber-Ausstellung; Albrecht-Dürer-Ausstellung; Frühjahrsausstellung; Ablehnung der Mitarbeit in der Kommission durch Kolbe (Bl. 182f.). 5. März 1928: Frühjahrsausstellung, u.a. Bewilligung von Staatspreisen für die Ausstellung, Verleihung von Medaillen; Ausstellung schwedischer Malerei des 18. Jahrhunderts; Meurer-Ausstellung; Förderung der Akademieausstellungen durch einen finanzkräftigen Freundeskreis, Stiftung von Preisen für die Ausstellungen von privater Seite (Bl. 184f.). 30. Apr. 1928: Beratung über die Teilnehmer an der Frühjahrsausstellung, Bericht über die gestifteten Preise; Debatte zur Überlassung von Akademie-Räumen für eine Ausstellung bayerischer Kunst durch die Münchener Secession (Bl. 186f.). 23. Mai 1928: Vorschläge für Preisträger privater Stiftungen in der Frühjahrsausstellung (George Grosz, Erich Waske, Alfred Partikel, Otto Freytag, Hans Joachim Lau, Max Neumann, Ernst Wilhelm Nay); Gründung einer Gesellschaft zur Förderung der Kunst auf Anregung von Max Liebermann (Bl. 188f.). 19. Juli 1928: Kooptierung von Bruno Cassirer in die Ausstellungskommission; Slevogt-Ausstellung (Bl. 190f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1929: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Direktor Drescher, Kommerzienrat Gugenheim. 30. Jan. 1929: Ausstellung Chinesischer Kunst; Leibl- und Knaus-Ausstellung; Kollektivausstellungen im Rahmen der Frühjahrsausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Poelzig-Ausstellung (Bl. 192-194). 3. Apr. 1929: Leibl-Ausstellung, Festlegung; Poelzig-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, Liste weiterer einzuladender Gäste; Ausstellung der Staatlichen Sammlung für deutsche Volkskunde in der Akademie; Knaus-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1930; Schmutzer-Ausstellung; Aufstellung von Flaggenmasten vor der Akademie (Bl. 196-198). 3. Mai 1929: Frühjahrsausstellung; Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 199f.). 28. Juni 1929: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (E. L. Kirchner und Xaver Fuhr, Erich Geiseler und Richard Martin Werner; Bl. 201f.). 2. Aug. 1929: Ludwig-Knaus-Gedächtnisausstellung; Graf-Kalckreuth-Ausstellung; Poelzig-Ausstellung; Rembrandt-Ausstellung; Staatspreis-Ausstellung; Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste (Bl. 203f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1930: Liebermann, Amersdorffer, Breslauer, Eichhorst, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Seeck, Starck. 10. Jan. 1930: Frühjahrsausstellung 1930, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Anträge auf Kollektivausstellungen, u.a. Klimsch, Ludwig Cauer; Ausstellung von Aquarellen Philipp Francks; Ausstellung von Pechsteins Glasgemälden für eine von Tessenow gebaute Badeanstalt; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Ausstellung von Graphik Sechés (Bl. 205-210). 21. März 1930: Frühjahrsausstellung; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Daumier-Ausstellung; Ausstellung zu Orlik und seiner Schule; Beteiligung der Akademie an der Ausstellung Altes Berlin. Fundamente der Weltstadt; Poelzig-Ausstellung; Ausstellung moderner japanischer Malerei 1931; internationale Ausstellung des Carnegie-Institutes; Goethe-Ausstellung (Sammlung Kippenberg, Leipzig; Bl. 211-213). 11. Nov. 1930: Debatte über den Vorschlag zur Veranstaltung einer Architektur-Ausstellung 1931; Debatte über die zur Frühjahrsausstellung 1931 einzuladen-den Künstler, u.a. Munch, Hofer, Kolbe, Belling; Aussprache mit dem Kunsthändler Flechtheim (Bl. 214-216). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1931: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Slevogt, Starck. 20. Febr. 1931: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Kollektivausstellungen, u.a. Emil-Orlik-Ausstellung, Poelzig-Ausstellung; Architektur-Ausstellung; Deutsch-Dänische Ausstellung; Frank-Lloyd-Wright-Ausstellung; Erna-Frank-Gedächtnisausstellung (Bl. 217-221). 11. März 1931: Frühjahrsausstellung, Kollektivausstellungen, Namensliste einzuladender Gäste, u.a. Marcks (Bl. 222-224). 18. Apr. 1931: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (Meyboden, Wieschebrink, Peiffer Watenphul, Schade und Jenny Wiegmann Mucchi (Bl. 225). 24. Juli 1931: Herbstausstellung, Namenslisten einzuladender Gäste (Bl. 226-228). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1932: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Starck. 15. Juni 1932: Herbstausstellung, u.a. Kollektivausstellung Ulrich Hübner, Namensliste einzuladender Gäste; Ablehnung des Antrags auf Veranstaltung einer Ausstellung modernen Schulzeichenunterrichts in der Akademie (Bl. 229-233). 5. Sept. 1932: Herbstausstellung, Hübner-Kollektivausstellung, Eröffnungsansprache von Liebermann, Festlegung der Eintrittspreise; Titel der Frühjahrsausstellung (Bl. 234-236). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1933: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Klimsch, Kollwitz (bis 9. Febr. 1933), Kraus, Pechstein, Starck. 9. Febr. 1933: Frühjahrs- und Herbstausstellung, u.a. Slevogt-Gedächtnisausstellung, Namensliste einzuladender Gäste für die Frühjahrsausstellung (Bl. 237-240). 27. März 1933: Frühjahrsausstellung, Festlegung: Ausschluß jüdischer Künstler von der Ausstellung, Mitteilung an Büttner, Großmann, Levy, Meidner, Tappert, Wollheim, Josef Steiner, Jankel Adler, Klee, Schroetter, Feibusch, Radziwill, Isenstein, Moissej Kogan, Sopher, von einer Einsendung ihrer Werke abzusehen; keine Ausstellungen von Arbeiten des Architekten Kreis und von Landschaftsskizzen Steinhausens (Bl. 241f.). 24. Apr. 1933: Rücktritt von Philipp Franck als Vorsitzender der Ausstellungskommission und als Vorsitzender der Abteilung für die bildenden Künste; Kooptierung weiterer Kommissionsmitglieder anstelle von Franck, Hübner und Kollwitz); Frühjahrsausstellung (Bl. 243). 4. Mai 1933: Anfrage nach arischer Abkunft bei Einsendern zur Frühjahrsausstellung (Bl. 244). 8. Aug. 1933: Ausstellung von Kartons von Peter v. Cornelius anstelle der Herbstausstellung (Bl. 245). Enth. u.a.: Bestimmungen für die ständigen Ausschüsse der Königlichen Akademie der Künste, Verzeichnis der Mitglieder 1910/11 (Bl. 23f., 29f.), 1911/12 (Bl. 32f.,36f., 66f.), 1912/13 (Bl. 70f., 75), 1913/14, 1915/16 (Bl. 16-18), 1916/17 (Bl. 83), 1920 (Bl. 95). Bestimmungen für die Ausstellung der Akademie der Künste, jeweils im Frühjahr 1923, 1924, 1928, 1929, 1930, 1931 (Bl. 121, 135, 183, 195, 210, 221); Programm für die Schwarz-Weiß-Ausstellung der Akademie der Künste zu Berlin 1923, 1927, 1931, 1932 (Bl. 130, 176, 228, 233). Grundrißskizze der Ausstellungssäle 3 bis 7 der Akademie, 1927 (Bl. 172). Enth. auch: Schreiben von Schadow an Minister v. Altenstein, 9. Juni 1832 (Abschrift), zur Einrichtung einer Abteilung für musikalische Komposition (Bl. 4-11). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Auszeichnungen: Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: Kampf, v. Groszheim, Amersdorffer, Friedrich, Gernsheim, H. Herrmann, Humperdinck, Janensch, Kayser, Mohn, Skarbina. 25. Febr. 1910: Beratung über die Verleihung des Professorentitels an Feddersen, Jessen, W. Kuhnert, des Professoren- bzw. Baurat-Titels an den Architekten Schaedler; Erlaß vom 7. Dez. 1909 (Bl. 19). 26. Apr. 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Klein-Chevalier, Befürwortung für Carl Ludwig Jessen (Bl. 20). 23. Mai 1910: Befürwortung der Verleihung des Professorentitels des Königs von Württemberg an den Bildhauer Bredow (Bl. 21). 1. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Albert Manthe (Bl. 21). 29. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an die Berliner Maler Willi Döring und Mattschaß (Bl. 22). 28. Okt. 1910: Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl des Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an Adolf Hering, Beratung über eine Auszeichnung für Georg Noack, Berlin, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Hugo Ulbrich sowie den Architekten Paul Mebes (Berlin); Vertagung der Beratung über einen Vorschlag für einen Ritter des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste als Nachfolger für den Musiker Auguste Gevaert (Bl. 25-27). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: Kampf, Amersdorffer, Janensch, Kiesel, Manzel, Schwechten. 10. Mai 1911: Verleihung des königlich sächsischen Professorentitels an den Maler Woldemar v. Reichenbach, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Langer sowie an die Bildhauer Nikolaus Friedrich und Rusche (Bl. 28f.). 20. Sept. 1911: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Manzel zum Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an die Bildhauer Menter und Richter, Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Jüttner, keine Entscheidung für den Architekten Laur (Bl. 34). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Wahlen: 19. Okt. 1910 (v. Groszheim, Amersdorffer, Janensch, Scheurenberg, Schwechten): Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Scheurenberg zum Vorsitzenden; Vorschläge für die Wahlen der acht Mitglieder und drei Stellvertreter für die Landeskunstkommission; Nachfolger für die verstorbenen Mitglieder Skarbina und Friedrich in den Ausschüssen für allgemeine Angelegenheiten und akademische Ausstellungen (Bl. 31, 35). 8. Juli 1911 (Scheurenberg, Janensch, Koepping, G. Koch, Kampf): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1911/12 (Bl. 35). 10. Juni 1912 (Kampf, Janensch): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1912/13 (Bl. 38). 27. Juni 1913 (Manzel, Meyerheim, Schaper, Rüfer, Amersdorffer): Vorschläge für Neuwahlen für die ständigen Fachausschüsse (Bl. 39).
              SS-Helferinnenschule Oberehnheim (Bestand)
              BArch, NS 32-II · Bestand · (1933-1937), 1942-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Der Gedanke der Aufstellung eines weiblichen Nachrichtenkorps der SS (WNK-SS) geht auf die persönliche Initiative Heinrich Himmlers zu Beginn des Jahres 1942 zurück. Dieser hatte am 17. Februar sein Amt "Chef des Fernmeldewesens" mit der Formulierung eines Aufstellungsbefehls sowie mit der Ausarbeitung von Richtlinien für Aufgaben, Organisation und Ausbildung des zu schaffenden Weiblichen-Nachrichten-Korps der SS beauftragt. Primärer Zweck dieser Maßnahme war es, männliches Nachrichtenpersonal der SS an der Front einsetzen zu können, Hinter-gedanke sicher auch, das Nachrichtenwesen der SS leistungsfähiger und von Nachrichtenhelferinnen der Wehrmacht und Luftwaffe unabhängig zu gestalten. Vorgesehen war die Gründung einer "Schule WNK-SS", zur "Heranbildung von Funkerinnen, Fernschreiberinnen und Fernsprecherinnen für den Nachrichten-übermittlungsdienst auf den Dienststellen im Gesamtbereich des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei". Als Schulungsort wurde die Stadt Oberehnheim im Elsass, ca. 30 km südlich von Straßburg gelegen, ausersehen, die mit dem Schloss Oberkirch, dem "Ehn-schlösschen", der Villa Schwörer und dem Schloss "Leonhardsau" über die ausreichenden Unterkünfte verfügte. Erster Kommandeur der SS-Nachrichtenschule Oberehnheim, später "Reichsschule-SS", wurde der SS-Oberführer von Dufais, der nach seiner Ernennung am 29. Juni 1942 für die weitere technische und personelle Ausrüstung der Schule verantwortlich war. Letztere bestand im wesentlichen aus der Werbung und Aus-bildung von Lehrpersonal. Die notwendigen Vorarbeiten, zu denen auch die Organisation der Nachwuchswerbung gehörte, waren bis gegen Ende des Jahres abgeschlossen, so dass der Lehrbetrieb zu Beginn des Jahres 1943 aufgenommen werden konnte. Die Werbung und Einstellung von SS-Helferinnen erfolgte zunächst aufgrund eines Erlasses des Reichsführer-SS vom 14.8.1942 (NS 32 II/3) ausschließlich durch die SS-Oberabschnitte. Während des Krieges wurden SS-Helferinnen auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.1938 (RGBl I S. 1441) unter Begründung eines einem Arbeitsvertrage entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses herangezogen. Als Voraussetzung für die Einstellung galt, dass die Bewerberin den "Anforderungen entsprach, die an Ehegattinnen von SS-Angehörigen gestellt wurden". Der endgültigen Einstellung ging ferner ein Tauglichkeits- und Intelligenztest, eine ärztliche Untersuchung sowie eine SD-mäßige Überprüfung voraus. Nach erfolgter Einberufung zur SS-Helferinnenschule durchliefen die SS-Maiden (offizielle Benennung von SS-Helferinnen während der Ausbildung) einen acht-wöchigen Grundlehrgang, der neben der weiteren Überprüfung und Auslese, insbesondere der weltanschaulichen Schulung diente. Ihm schloss sich ein Speziallehrgang in einer der insgesamt fünf Ausbildungsgruppen (Draht, Funk, Stabs- und Verwaltungsdienst, Hauswirtschaft, Unterführerinnenschule) an, der zwischen sechs und 24 Wochen dauerte. Nach beendeter Ausbildung und bestandener Prüfung erhielten die Helferinnen ihren Einsatzbefehl zu einer SS-Dienststelle im Reich oder in den besetzten und ange-gliederten Gebieten. Vorgesehen war ursprünglich der Einsatz in geschlossenen militärischen Einheiten (Kameradschaften, Züge, Bereitschaften). Diese Orga-nisationsform gelangte jedoch nie zur Durchführung, da der Bedarf an Helferinnen die Zahl der in Oberehnheim ausgebildeten Nachrichten-Maiden zu jeder Zeit weit überstieg. In der Praxis erhielt die SS-Helferinnenschule tägliche Bedarfsmeldungen der SS-Ergänzungsämter (zumeist telegraphisch vorausgesandt). Im Gegenzug wurde dann den Ergänzungsämtern die Inmarschsetzung einer zumeist hinter der Anforderung zurückbleibenden Zahl von Helferinnen gemeldet. Den SS-Ergänzungs-ämtern fiel im August 1942, nachdem die Werbeergebnisse der SS-Oberabschnitte stets unbefriedigend geblieben waren, auch die Nachwuchswerbung und das Einstellungsverfahren zu. Daneben wurde eine verstärkte Mitarbeit des BDM bei der Nachwuchswerbung in Gang gesetzt. Dennoch konnte die bereits zu Beginn des Lehrbetriebs erreichte Kapazität von ca. 250 Lehrgangsteilnehmerinnen nie wesentlich überschritten werden. Die Gesamtzahl der an der SS-Helferinnenschule aus-gebildeten Nachrichtenhelferinnen beläuft sich daher auf ca. 3000. Strukturelle Veränderungen traten im November 1944 ein, als die näherrückende Westfront den Rückzug aus Oberehnheim erforderlich machte. Der Stab sowie die Grundlehrgänge wurden nach Geislingen an der Steige verlegt, die restlichen Ausbildungsgruppen nach Heidenheim. Die Ausbildungsgruppe Draht bezog bereits einen Monat später (Mitte Dezember 1944) Quartier in der Polizeihelferinnenschule Erfurt, die bis dahin dem Befehlshaber der Ordnungspolizei unterstanden hatte und jetzt dem SS-Hauptamt unterstellt wurde. Örtlicher Leiter war SS-Hauptsturmführer Appelbaum, während die Gesamtleitung der SS Helferinnenschulen, inzwischen auf Heidenheim, Geislingen und Erfurt verteilt, bei Obersturmbannführer Mutschler lag, der im Juni 1944 Dufais abgelöst hatte. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Provenienz SS-Helferinnenschule entstammen dem Sammelbestand "Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" (RG 1010), der Unterlagen enthielt, die im Zuge von Aktenrückgaben aus amerikanischem Gewahrsam ins Bundesarchiv gelangten. Mit ihnen vereinigt wurden die im Bundesarchiv-Militärarchiv überlieferten Akten der SS Helferinnenschule (früher Bestand RS 5). Der Bestand NS 32 II wurde 1973 in Koblenz gebildet und in Form eines Findbuches zugänglich gemacht. Die zum Bestand gehörenden personenbezogenen Unterlagen befanden sich seit 1973 in der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Aachen, wo sie zur Erteilung von Dienstzeitnachweisen mittels automatischer Datenverarbeitung auf Personennamen ausgewertet wurden. Nach Auflösung der ZNS zum Jahresende 2005 wurden die Akten in den Bestand zurückgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich unter den Akten einige Bände der Provenienz "Chef des Fernmeldewesens beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" befinden, deren Einordnung in den Bestand aufgrund ihres eindeutigen Sachinhalts sinnvoll erschien. Es handelt sich dabei um die Nummern 1-6, 9, 22, 26, 27, 45, 47 und 110. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bei der Neubearbeitung wurden nur geringfügige Änderungen in der Verzeichnung der Akten vorgenommen. Kassationen erfolgten nicht. Inhaltliche Charakterisierung: Errichtung, Organisation und Entwicklung der SS-Helferinnenschule 1942-1945 (22), Lei‧tung, Führungs- und Aufsichtspersonal, ärztliche Betreuung 1933-1945 (12), Liegenschaften, Inventar und Beschaffungswesen 1942-1945 (14), innerer Dienst, Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstpläne 1942-1945 (21), Werbung und Einstellung von SS-Helfe‧rinnen 1942-1945 (11), Anforderungen und Einsätze von SS-Helferinnen 1943-1945 (18), Personalangelegen‧heiten 1942-1945 (24) Trotz seines relativ geringen Umfangs dokumentiert der vorliegende Bestand sehr gut die Geschichte der SS-Helferinnenschule sowie ihre Beziehungen zu Staat und NSDAP. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Thema "Frauen im SS-Staat". Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, NS 32-II/...

              2.1.0. · Sammlung
              Teil von Archiv der Hansestadt Rostock

              Zeitraum: 1945 - 1952 Umfang: 32 laufende Meter = 1.875 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, vorläufiges Findbuch (2006) Zitierweise: AHR, 2.1.0. Nr. ... oder AHR, Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945 - 1952), Nr. ... Inhalt: 1. Haupt- und Innere Verwaltung Kommandantur (1945-1951, 14 VE).- Landtag und Landesregierung (1945-1952, 6 VE).- Stadtverordnetenversammlung und Rat (1945-1953, 24 VE).- Personalangelegenheiten, Personalakten (1945-1965, 135 VE).- Stellen- und Strukturpläne (1945-1953, 19 VE).- Organisation der Verwaltung (1945-1953, 45 VE).- Stadtbezirke (1945-1952, 13 VE).- Rechtsfragen, Stiftungen (1882-1955, 25 VE).- Verbesserung der Verwaltungstätigkeit (1948-1952, 13 VE).- Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte (1945-1952, 17 VE).- Eingaben, Anfragen und Anträge (1945-1950, 11 VE).- KPD, SPD, CDU, LDP, SED, gesellschaftliche Organisationen (1945-1953, 14 VE).- Presse und Rundfunk (1945-1952, 17 VE).- Schriftverkehr mit dem Ausland, den westlichen Besatzungszonen bzw. der BRD (1947-1951, 2 VE).- Haushalt, Finanzen, Steuern (1945-1953, 24 VE).- Wirtschaft (1945-1953, 20 VE).- Wirtschaftsplanung (1945-1953, 35 VE).- Arbeits- und Berufsberatung (1945-1951, 5 VE).- See- und Hafenwirtschaft, Fischerei und Werften (1944-1952, 32 VE).- Bauwesen (1945-1952, 19 VE).- Gas-, Wasser- und Energieversorgung (1945-1952, 8 VE).- Kommunale Wirtschaftsunternehmen, örtliche Wirtschaft (1933-1952, 14 VE).- Landwirtschaft, Forsten und Kleingärten (1945-1952, 22 VE).- Verkehr, Straßen, Brücken, Fährverkehr (1937-1952, 13 VE).- Handel und Versorgung (1945-1951, 15 VE).- Gesundheitswesen (1945-1953, 26 VE).- Sozialfürsorge, Umsiedler (1945-1953, 16 VE).- Wohnungswesen, Neue Heimat (1945-1952, 16 VE).- Volksbildung (1945-1952, 19 VE).- Universität, Hochschule für Musik und Theater, Wissenschaftsförderung (1945-1952, 6 VE).- Jugendfragen und Sport (1937-1954, 16 VE).- Kultur (1945-1952, 17 VE).- Versicherungen, Banken, Sparkasse (1945-1952, 4 VE).- Städtisches Vermögen, Gebäude, Friedhofswesen (1945-1952, 9 VE).- Betriebsrat, Betriebsgewerkschaftsleitung, FDJ, DSF (1945-1952, 7 VE).- Wahlen (1946-1950, 10 VE).- Ordnung und Recht, Gerichte und Polizei (1921-1952, 23 VE).- Entmilitarisierung (1945-1950, 2 VE).- Entnazifizierung (1934-1950, 29 VE).- Beschlagnahme, Enteignung (1945-1952, 63 VE).- Personen- und Betriebsaufnahme Okt. 1948 bzw. Okt. 1949 (1948-1949, 32 Filme). 2. Bau- und Wohnungswesen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Bauamtes bzw. der Abteilung Aufbau (1945-1953, 11 VE).- Planung und Abrechnung der Investitionsbauten (1949-1952, 17 VE).- Städtebauliche Planung (1947-1953, 7 VE).- Durchführung verschiedener Bauprojekte (1945-1955, 28 VE).- Wohnungsneubau (1945-1954, 71 VE).- Um- und Wiederaufbau von Wohngebäuden (1945-1954, 39 VE).- Industriebauten, Handelseinrichtungen (1945-1953, 10 VE).- Bauten für Bildung und Forschung (1945-1953, 31 VE).- Kindergärten, Krippen, Kliniken (1949-1953, 9 VE).- Sportbauten (1949-1952, 7 VE).- Rathauserweiterung (1948-1953, 10 VE).- Wohnungswesen (1945-1954, 50 VE). 3. Plankommission, Örtliche Wirtschaft, Landwirtschaft Plankommission (1949-1954, 31 VE).- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Wirtschaft und Arbeit (1946-1952, 11 VE).- Örtliche Wirtschaft (1946-1953, 23 VE).- Arbeitskräftelenkung (1949-1953, 3 VE).- Landwirtschaft (1949-1954, 23 VE). 4. Finanzen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Finanzen (1947-1953, 5 VE).- Haushaltsplanung (1945-1952, 29 VE).- Finanzkontrolle und Besteuerung von Handwerk und Gewerbe (1945-1952, 7 VE).- Gemeindekontoauszüge der eingemeindeten Ortschaften Toitenwinkel, Biestow, Evershagen, Petersdorf, Stuthof, Krummendorf und Peez (1934-1949, 14 VE).- Zollfahndungsstelle Warnemünde (1947-1950, 6 VE). 5. Gesundheits- und Sozialwesen Leitungstätigkeit und Grundsätzliches des Dezernats Gesundheits- und Sozialwesen (1945-1953, 14 VE).- Personalangelegenheiten und Haushalt (1945-1952, 16 VE).- Statistiken (1945-1952, 5 VE).- Ausschüsse und Kommissionen (1945-1952, 4 VE).- Gesundheits- und Sozialfürsorge (1944-1952, 8 VE).- Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (1945-1954, 8 VE).- Umsiedler und Lager (1945-1949, 5 VE).- Opfer des Faschismus (1945-1952, 39 VE). 6. Volksbildung und Kultur Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Volksbildung und Kultur (1945-1952, 11 VE).- Ausschüsse (1945-1961, 3 VE).- Arbeitspläne und Berichte (1945-1952, 13 VE).- Zusammenarbeit mit Parteien, Kulturbund, FDJ, Pionieren und der Presse (1945-1951, 11 VE).- Städtische Schulverwaltung (1945-1952, 8 VE).- Investitionsvorhaben Volksbildung (1949-1951, 4 VE).- Kindergärten, Heime, Jugendhilfe (1947-1951, 4 VE).- Universität, Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, Musikhochschule, Konservatorium, Volkshochschule (1945-1952, 8 VE).- Kulturarbeit (1945-1952, 27 VE).- Ausstellungen und Veranstaltungen (1945- 1953, 10 VE).- Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen (1945-1951, 3 VE).- Archiv und Museum (1945-1951, 4 VE).- Stadttheater, Deutsche Volksbühne, Junge Bühne, Niederdeutsche Bühne (1945-1953, 13 VE).- Lichtspieltheater (1945-1953, 6 VE).- Bibliotheken und Buchhandlungen (1945-1954, 20 VE).- Berufsmusiker (1946-1952, 3 VE). 7. Bezirksverwaltung Leiter der Bezirksältesten (1945-1952, 35 VE).- Einzelne Bezirke sowie ländliche Ortsteile Diedrichshagen, Biestow und Krummendorf (1945-1953, 93 VE). 8. Verwaltungsstelle Warnemünde Protokolle und Berichte (1945-1952, 6 VE).- Verwaltung und Haushalt (1945-1952, 10 VE).- Gesellschaftliche Organisationen (1945-1952, 4 VE).- Ortsverwaltung (1945-1950, 8 VE).- Wirtschaft (1945-1952, 15 VE).- Kleingartenwesen und Landwirtschaft (1946-1950, 3 VE).- Gesundheits-, Sozial- und Wohnungswesen (1945-1952, 9 VE).- Kultur- und Volksbildung (1945-1948, 5 VE).- Entnazifizierung (1945-1949, 6 VE). Überblick: Rostock wurde am 1. Mai 1945 kampflos von den Truppen der Roten Armee besetzt. Um dem drohenden Chaos entgegenzuwirken, nahm eine Gruppe von Kommunisten und Sozialdemokraten Kontakt zum Frontkommandanten auf. Das Ordnungskomitee, wie die Gruppe sich nannte, veröffentlichte am 3. Mai 1945 eine Bekanntmachung, in der man die Bevölkerung zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung aufrief. Am 5. Mai 1945 beendete die Rote Armee das Provisorium der Frontkommandantur. Der Stadtkommandant erklärte in seinem Befehl Nr. 1 vom 5. Mai 1945 die NSDAP und ihre Organisationen, den gesamten Staats- und Verwaltungsapparat für aufgelöst. Als neuen Oberbürgermeister führte man am 9. Mai 1945 Christoph Seitz ein, der als Frontbeauftragter mit der Roten Armee nach Rostock gekommen war. Im Vordergrund der Arbeit stand in den nächsten Wochen und Monaten die Wiederherstellung und Sicherung des alltäglichen Lebens. Der Neuaufbau der Stadtverwaltung zog die Entlassung des überwiegenden Teiles der Mitarbeiter nach sich, da sie der NSDAP angehört hatten. Um die Stadt verwaltungsmäßig durchdringen zu können, wurde sie in 26 Bezirke unterteilt. Die leitenden Positionen in der unter Kontrolle der sowjetischen Kommandantur aufgebauten Stadtverwaltung besetzten Kommunisten, Sozialdemokraten und einige bürgerliche Demokraten, die sich in den vier zugelassenen Parteien KPD, SPD, CDU und LDP formiert hatten. Eine wichtige Zäsur für die demokratische Legitimation der neuen Stadtverwaltung markierte die Einrichtung des Stadtausschusses am 18. Dezember 1945, in dem Vertreter der Parteien beratend wirkten. Im Februar 1946 bestimmte die Militäradministration den Sozialdemokraten Albert Schulz zum neuen Oberbürgermeister. Innerhalb der SPD gehörte Schulz zu den Vertretern, die sich der immer offensichtlicher werdenden Absicht, das gesellschaftliche und wirtschaftliche System im Sinne des stalinistisch geprägten Kommunismus zu verändern, widersetzten. Die kommunale Selbstverwaltung gewann im September 1946 durch die "Demokratische Gemeindeverfassung" wieder ihr demokratisches Fundament zurück. Die Gemeindeverfassung bestimmte die aus geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl hervorgegangene Stadtverordnetenversammlung zum obersten Organ der Stadt. Exekutive zur Durchführung der Beschlüsse sollte der Rat sein. Die ersten freien Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung fanden am 15. September 1946 statt. Die Gemeindeverfassung wie auch die am 15. Januar 1947 angenommene Verfassung des Landes Mecklenburg hatten das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zwar festgeschrieben, unter den gegebenen Bedingungen konnten die Städte und Gemeinden dieses Prinzip aber kaum mit Leben erfüllen. Der Umbau der Gesellschaft nach sowjetischem Muster hatte gravierende Auswirkungen auf die Städte in der östlichen Besatzungszone. Die Einführung der staatlichen Planwirtschaft mit dem Zweijahrplan 1949/50 war für die Städte mit einem weitgehenden Verlust der finanziellen Selbständigkeit verbunden. Hinzu kam die Beseitigung der wirtschaftlichen Selbständigkeit. In der ersten Hälfte des Jahres 1949 mussten alle kommunalen Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe sowie der Grundbesitz zu einem speziellen Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengefasst werden. Das Unternehmen erhielt den Status einer Anstalt öffentlichen Rechts, die man faktisch aus der Kommunalverwaltung herauslöste. Die SED nutzte die Auseinandersetzungen um diese Maßnahmen zu schweren Angriffen gegen den Oberbürgermeister Schulz, der im August 1949 zurücktrat und in den Westen floh. Sein Nachfolger wurde der Greifswalder Oberbürgermeister Max Burwitz (SED). Als wichtiges Instrument zur Lenkung und Kontrolle der anderen politischen Kräfte baute die SED seit Anfang 1950 systematisch die Nationale Front als Dachorganisation aller Parteien und Massenorganisationen aus. Die hinausgezögerten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung erfolgten am 15. Oktober 1950 erstmals im Zeichen der Einheitslisten der Nationalen Front. Auf Grund fehlender Alternativen stand das Ergebnis von vornherein fest. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der staatlichen Formen an das Vorbild in der Sowjetunion war die Verwaltungsreform vom 23. Juli 1952. Mit der Bildung der 15 Bezirke beseitigte die DDR die letzten Reste von Föderalismus und machte den als "demokratisch" deklarierten staatlichen Zentralismus zum Dreh- und Angelpunkt des politischen Systems. Aus dem Land Mecklenburg entstanden die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Die Stadt Rostock wurde Sitz des neu gebildeten Rates des Bezirkes. Die Einbindung der kommunalen Ebene in das zentralistische System erfolgte durch die am 8. Januar 1953 vom Ministerrat der DDR verabschiedeten Ordnungen über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordneten- und der Stadtbezirksversammlungen. Veröffentlichungen: Rackow, Heinz-Gerd: Die Grundlagen der Kommunalpolitik der Stadt Rostock in der Periode von 1945 bis zur Gründung der DDR, Rostock 1959 Sieber, Horst: Vor 40 Jahren: Neue Stadtverordnetenversammlung nach ersten demokratischen Wahlen, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Neue Folge, Rostock 1986 H. 6, S. 11-20 Schulz, Albert: Erinnerungen eines Sozialdemokraten, Oldenburg 2000 Michelmann, Jeanette: Aktivisten der ersten Stunde. Die Antifa in der Sowjetischen Besatzungszone, Köln u.a. 2002, S. 310-328 Woyke, Meik: Albert Schulz (1895-1974). Ein sozialdemokratischer Regionalpolitiker, Bonn 2006 (Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Reihe Politik- und Gesellschaftsgeschichte, 73) Sens, Ingo: Im Zweifel gegen die Angeklagten. Die Schauprozesse gegen die Rostocker Stadträte Hans Griem und Martin Müller, Rostock 2009

              Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten e.V. (Bestand)
              BArch, R 72 · Bestand · 1918-1939, 1946-1956
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...

              Station Maneromango
              M 562 · Akt(e) · 1896-1897
              Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

              Tagebuchaufzeichnungen von Pastor Peters Reiseerlebnisse u. Verhältnisse in Dar-es-Salaam u. Usambara, sowie Gründung u. Aufbau der Missionsarbeit in Maneromango betreffend ; Tagebuch von Maaß betreffend des Baus der Missionsstation Maneromango (Kopien), 1896

              Bethel-Mission
              ALMW_II._32_15 · Akt(e) · 1907-1991
              Teil von Franckesche Stiftungen zu Halle

              9 Fiches. Enthält: FICHE NR. 15 1+ - Spurensuche - "The Foundation..." - "Die Gründung...". FICHE NR. 15 2+ - Fortsetzung - "Ein Beitrag der Chagga in der Irambamission" Ergebnisse einer Untersuchung in Nordtansania. Gertrud Heyn. Ergebnisse einer Reise von 1988 - "Tabellen über die Erkundungsreise der Missionare Müller und Fokken von Kilimandscharo nach dem Südwesten im Juni und Juli 1909" (gedruckt) - Erlangen 1971. Auszug aus einem Schreiben von Hiller - Liste: 1971 und 1972 zum Fotokopieren gegeben - Karte "Die Lutherische Kirche in Tanganyika" - "Abriß einer Lautlehre und Grammatik des Kinilamba (Iramba Sprache)" von Ittameier (nur Deckblatt) - "Geschichtliches über sie Missionsstation Ruruma in der Landschaft Irumba. Nachweise im Ev.-luth. Missionsblatt ... und aus den Akten bei der Ev.-luth. Mission..." (2fach) - Bayreuth 1956. Wärthl ("Zur Gründung der Leipziger Missionstation Ruruma in Iramba vor 45 Jahren") - 1988. "Zur Geschichte der Iramba-Mission" - Lichtenfelde 1907. Meinhof - Berthelsdorf 1909. Missionsdirektion der Brüder-Unität. Vorsitzender Hennig (2 Schreiben) - 1909. An Oberverwaltungsgerichtsrat Berner - 1909. Müller. FICHE NR. 15 3+ - Fortsetzung - "Tabellen über die...." (s.o. Fiche 15 2+) (5fach) - o.O., o.J. Müller - Ost-Machame. Bericht über die SW Reise der Missionare Müller und Fokken 1909 (in Stenographie) - Skizze des Missionsgebietes Iramba - Übertragung des Stenogramms (2fach) mit Skizze. FICHE NR. 15 4+ - Fortsetzung - "Mitteilungen über die auf der S.W. Expedition berührten Sprachen" (ehemals beigefügte Tabelle fehlt) - Skizze von Ittameier ("Iramba Plateau") - Friedenau 1909. Uhlig - Berlin 1909. Mitteilungen vom Staatssekretär - Kilrora 1909. Haussleiter an Missionsdirektor - 12 Fotos (in Kopie fast nichts zu erkennen) - Breslau 1910. Oberkirchenkollegium an Kollegium - Leipzig 1911 An Oberkirchenkollegium - Neuendettelsau 1911. Bayerische Missionskonferenz - Lorenzkirch 1911. Paul - 1911. Wärthl an Rechnungsamt der Mission zu Moshi - Breslau 1911. Oberkirchenkollegium an Kollegium. FICHE NR. 15 5+ - Fortsetzung - Leipzig 1911. An Oberkirchenkollegium (2 Schreiben, mehrfach) - Leipzig 1911. An Nagel - Breslau 1911. Oberkirchenkollegium - Mecklenburg 1912. Schliemann - 1912. An Schliemann (2 Schreiben) - Telegramm - Reiseabrechnung Mamba 1911. Ittameier - Machame 1911. Ittameier - Ruruma / Iramba 1912. Ittameier (2 Schreiben) - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl an Finanzabteilung des Kaiserlichen Gouvernements (Abschrift) - Iramba. Bauplan eines Hauses - Skizze des Missionsgebietes in Iramba - Liste der Einwohnerzahlen - Skizze: Grundstück der ev.-luth. Missionsstation Ruruma - Ruruma 1912. Wärthl - Leipzig 1912. Sektetariat an Wärthl (Abschrift) - Auszug aus einem Brief von Schwartz 1912 - Leipzig 1912. Vollmacht von Paul an Ittameier in Ruruma / Iramba bzw. Wärthl in Ruruma - 1913. nach Ruruma an ? - "Reise ins neue Missionsgebiet"; "Anfänge" von Ittameier in Ruruma 1912 (für Missionsblatt) - Jahresbericht Iramba 1912 (für den Druck überarbeitet). FICHE NR. 15 6+ - Fortsetzung - Ruruma 1913. Ittameier "Die neuesten Nachrichten" (für den Druck überarbeitet) - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl an Kollegium (Rechnungsbericht) - Kostenvoranschlag für 1912 für Ruruma / Iramba. Ittameier - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl (Verzeichnis der Zollbeträge; Abschrift) - 1913 "Landschaftliches aus Iramba" Ittameier (für Missionsblatt) - Ruruma 1912. Ittameier an Kollegium (2 Schreiben in Abschrift) - Iramba 1912. Wärthl (Kassenbericht und Rechnungssache; 2 Schreiben in Abschrift) - Leipzig 1912. An? - Leipzig 1912. An? - Leipzig 1912. An Wärthl - Leipzig 1912. An Iramba Missionare (2 Schreiben) - Leipzig 1912. Sekretariat an Ittameier - Leipzig 1913. Nach Ruruma (gleicher Inhalt wie in Fiche 15 5+) - Kostenvoranschlag für 1913 für Ruruma / Iramba. Ittameier - Leipzig 1913. An Missionare in Iramba - Leipzig 1913. An Schwiegervater von Everth - Ruruma o.J. Wärthl "Von den Anilamba" (für Druck überarbeitet) - Ruruma 1913. Wärthl an Missionsinspektor. FICHE NR. 15 7+ - Jahresbericht Iramba 1913. Ittameier - Ruruma 1914. Ittameier - 1914. An Missionare in Iramba (2 Schreiben) - Kostenvoranschlag für 1914 Ruruma / Iramba. Ittameier - Shigatini 1914. Missionsrat an Missionare in Ruruma / Iramba - 1914. Telegramm von Ittameier - Ruruma 1914. Wärthl an Nachlaßpfleger von Lieblinger (Abschrift) - Ruruma 1914. An Station Moshi (Abschrift) - Ruruma 1914. Ittameier an Kollegium - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Wärthl in Ruruma (betr. Vormundschaftsangelegenheit) - Moshi 1914. Kaiserliche Bezirksrichter / Vormundschaftsbestallung an Ittameier - Leipzig 1914. An Missionare in Iramba - Ruruma 1914. Wärthl an Kollegium (Abschrift) - Singida 1914. Kaiserlicher Militärposten an Wärthl - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (betr. Schulangelegenheiten) - Morogoro 1914. Etappenleitung / Singida Militärposten an Wärthl (betr. Einzug zur Schutztruppe) - Ruruma 1914. Wärthl an Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe (betr. Meldung als Kriegsfreiwilliger) - Lieferliste 1914. - Ruruma 1914. Wärthl an Kaiserliche Bezirksnebenstelle - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (Hinterlegungsschein) - Mkalama 1914 Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma - Ruruma / Makalama 1915. Everth - Moshi 1915. Kaiserliches Bezirksgericht an Everth (betr. Bestallung zum Vormund) - Ruruma 1915. Everth an Kaiserliche Bezirksnebenstelle Mkalama (nebst Abschrift) - Ruruma 1915. Everth an Kaiserliches Bezirksgericht Moshi (betr. Bericht über Vormundschaft) - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma (betr. Landfragen) - Shigatini 1915. Fuchs an Everth - Makalama / Ruruma 1915. Vertrag zwischen Everth und Schreiber (betr. Schweine) - Jahresbericht Ruruma April 1914-März 1915 - Ruruma 1915. Everth an Bezirksnebenstelle Umbulu - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma - Morogoro 1915. Etappenleitung an Everth - Ruruma o.J. Everth an Bezirksnebenstelle in Mkalama - Umbulu 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Everth - Ruruma 1915. Everth an Hermanns. FICHE NR. 15 8+ - Fortsetzung - Ruruma 1915. Everth an Etappenleitung der Schutztruppe - Kondoa-Jrangi 1915. Kaiserliches Bezirksamt an Missionare in Ruruma (betr. Vorwurf, in der Regierungsschule in Mkalama würden die Eingeborenen unter Schlägen zum Islam gezwungen) - Morogoro 1915. Etappenleitung an Everth (betr. Einberufung) - Ruruma 1915. Everth an Etappenleitung - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Everth - o.O., o.J. Everth an Gouverneur Schnee - Shigatini 1915. Fuchs an Everth (2 Schreiben) - Neu-Moshi 1916. Eisenschmidt an Everth - Shigatini 1916. Missionsrat (Fuchs) an Everth - Umbulu 1916. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (betr. Ablehnung einer neuen Niederlassung der Leipziger Mission in Dongobesch) - Ruruma 1916. ? an Missionsrat - Telegramm - Mkalama 1916. Schreiben in Swahili(?) - Mkalama 1916. Kaiserlicher Bezirksamtmann an Everth - Mkalama "Political" an Everth (Englisch) - 1917. Everth an "Political" (Englisch) - Arusha 1918. Blumer an Müller (Englisch) - Arusha 1918. Blumer an Müller (2 Schreiben) - Machame 1918. Müller an Blumer (betr. Lieblinger) - Mamba 1918. Missionsrat (betr. Lieblinger) - Machame 1918. Müller mit Zusätzen von Gutmann und Raum - Machame 1918. Missionsrat an Blumer (betr. des "Iramba-Mischlings Friedrich" Lieblinger; Deutsch und Englisch) - Machame 1918. Müller mit einem Zusatz von Gutmann - Auszug aus einem Brief Blumers 1918 - Ruruma (Stichpunkte zu diversen Themen) - Leipzig 1919. "Besprechnung über die Kassenverhältnisse in Iramba" - Leipzig 1920. Weishaupt an District Commissioner Mkalama (Abschrift; Englisch) - Berlin 1920. Deutsch-Ostafrikanische Bank an Wärthl - Eschenbach 1920. Wärthl an Weishaupt - Machame 1924. Hult. ("Copy of a report presented to the Conference of the Missionaries of The Tanganyika Lutheran Mission"; Englisch) - 1931. Board of Foreign Missions of the Augustana Synod. (Johnson) an Ittameier (Englisch; Abschrift; betr. Besitzfragen in Ostafrika) - 1931. Board of Foreign... (MacLennan) to Johnson, Minnesota, U.S.A. - Nkoaranga 1931. Ittameier an Missionsdirektor (betr. Besitzfragen) - Leipzig 1931. An Everth (betr. Besitzfragen) - 1931. An Johnson (betr. Besitzfragen in Ostafrika und Erklärung der Lpz. Mission betr. Iramba) - Iramba 1912. Wärthl an Kollegium - Kostenvoranschlag Ruruma / Iramba 1912. Ittameier - 1912. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission - Ruruma 1912. Wärthl an Kollegium (betr. Rechnungsbericht der Irambamission) - o.O., o.J. Kollegium an Wärthl. FICHE NR. 15 9- - Fortsetzung - Ruruma 1912. Wärthl an Kollegium - 1912. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission - Kostenvoranschlag 1913 Ruruma / Iramba. Ittameier - 1913. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission (5 Schreiben) - 1913. Kollegium an Wärthl - 1913. Sekretariat an Ittameier - Ruruma 1913. Ittameier an Kollegium - Ruruma 1913. Wärthl an Kollegium mit 2 Schreiben an die Finanzabteilung des Kaiserlichen Gouverneurs in Daressalaam (Abschriften) - Kostenvoranschlag 1914 Ruruma / Iramba. Ittameier - Rechnungsberichte Iramba 1912-1914. Wärthl - 1914. Kollegium an Missionare in Ruruma (5 Schreiben) - Ruruma 1914. Wärthl (2 Schreiben) - Telegramm an Wärthl (nicht aufgegeben).

              Leipziger Missionswerk