Enthält: u.a.: Rückgabe der goldenen Medaillen.- Vom Kampf in der Natur - eine Kurzschrift der Leipziger Blindendruckerei.- DS: Die Ungarische Akademie der Wissenschaften an sämtliche Akademien der zivilisierten Welt.- Internationale Erdmessung.- Akademische Konten.- Unterstützung der Straßburger Professoren.- Förderung des Esperanto.- Gründung des Bundes "Akademische Union".- Sonnenfinsternis in Bucaramanga.- Pietätserklärung von Afrikanern, die in Deutschland studiert haben.
Gründung
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Findhilfsmittel: Findbuch; Findkartei (teilweise online recherchierbar); zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Die erste Eisenbahn in der preußischen Provinz Sachsen nahm ihre Fahrt im Jahre 1839 zwischen Magdeburg und Schönebeck auf. Sie war das erste Teilstück der 1839/40 eröffneten Eisenbahnlinie Magdeburg-Leipzig, die mit einer Streckenführung von Preußen über Anhalt-Köthen bis nach Sachsen die erste länderübergreifende Bahnverbindung in Deutschland darstellte und im Jahre 1841 mit dem Bahnhof Köthen auch den ersten deutschen Eisenbahnknotenpunkt aufwies. Verantwortlich zeichnete für Bau und Betrieb dieser Eisenbahnlinie die Magdeburg-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vorrangig private Eisenbahngesellschaften trieben damals die verkehrstechnische Revolution auf der Schiene voran. Viele weitere Schienenverbindungen entstanden in der Folgezeit, so im Jahre 1843 die Strecke Magdeburg-Halberstadt und 1845 die Linie Berlin-Potsdam-Magdeburg. Nach dem Scheitern einer Verstaatlichungsinitiative des Reiches in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts setzten von Seiten des preußischen Staates Bestrebungen ein, die Eisenbahngesellschaften aufzukaufen. Der Kauf der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft durch den Staat im Jahre 1879 war vertraglich an die Errichtung einer königlichen Verwaltungsbehörde geknüpft. Infolgedessen wurde am 29. Dezember 1879 die „Königliche Eisenbahndirektion in Magdeburg“ gegründet. Die Zuständigkeit der Direktion, die auch die Verwaltung des Hannover-Altenbekener Eisenbahnunternehmens und der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft vorsah, reichte bis in den Berliner Raum. Mit der Neuorganisation der preußischen Eisenbahnverwaltung 1895, in deren Folge auch die Eisenbahndirektion Halle entstand, war für die Eisenbahndirektion Magdeburg ein Verlust von mehr als 200 Eisenbahnkilometern verbunden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde in Umsetzung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung am 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt. Für die zunächst dem Reichsverkehrsministerium unterstellten Reichseisenbahnen wurde 1924 ein eigenens Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" gegründet. Die im gleichen Jahr gebildete Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) übernahm am 11. Oktober 1924 den Betrieb der Reichseisenbahnen. Die Verwaltung des Streckennetzes oblag den bereits 1922 gebildeten Reichsbahndirektionen. Auf die Direktion in Magdeburg hatte dies zunächst nur namensändernde Auswirkungen. Doch am 1. Oktober 1931 folgte die Schließung der Reichsbahndirektion Magdeburg und damit die Aufteilung ihrer Reichsbahnbetriebsämter auf die Reichsbahndirektionen Hannover, Halle und Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 18. August 1945, wurde die Reichsbahndirektion Magdeburg wiederbegründet. Ihre Zuständigkeit weitete sich in den Folgejahren auch auf die in den Jahren 1945 bis 1949 enteigneten Klein- und Privatbahnen aus. Mit dem Ende der DDR am 1. Oktober 1990 wurde die Reichsbahndirektion Magdeburg zum zweiten Male aufgelöst. Bestandsinformationen: Im Zuge der Privatisierung der Bahn im Jahre 1994 erfolgte auch die Auflösung der Verwaltungsarchive der Reichsbahndirektionen. Gemäß der vertraglichen Einigungen mit der Deutschen Bahn AG wurde das Schriftgut der ehemaligen Reichsbahndirektion Magdeburg an das damalige Landesarchiv Magdeburg abgegeben. Im Jahre 2008 kam der Bestand in die Abteilung Dessau des Landeshauptarchivs. Mit der Verstaatlichung der privaten Eisenbahngesellschaften sowie der Klein- und Privatbahnen nach 1945 gelangte auch deren Schriftgut in das Archiv der damaligen Eisenbahndirektion bzw. der späteren Reichsbahndirektion Magdeburg. Diese widerum musste infolge ihrer Auflösung im Jahre 1931 große Teile ihres Schriftgutes an die Reichsbahndirektion Hannover abgeben, weshalb sich entsprechende Archivalien heute auch im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover befinden. Auch die sich des öfteren geänderten Zuständigkeitsabgrenzungen zu den Direktionen in Halle und Berlin führten dazu, dass in den jeweiligen Archiven die unterschiedlichsten Provenienzen anzutreffen sind. Bei der Bestandsbildung der Reichsbahndirektion Magdeburg wurde eine Zäsur für das Jahr 1945/1949 vorgenommen. Im Jahr 1949 fanden die Verstaatlichungsmaßnahmen für die Klein- und Privatbahnen ihren Abschluss. Im Bahnarchiv der Reichsbahndirektion Magdeburg traf man die Entscheidung, das Schriftgut dieser Bahnen in den Bestand "G 5" als separate Bestandsgruppe zu integrieren und diesen Akten zu der Bestandssignatur "G 5" den Zusatz "Klb" für Kleinbahnen zu geben. Die Gliederung des Bestandes beruht auf einem im Bahnarchiv praktizierten Ordnungsschema. Für die Zeit von 1945-1990 wurde der Bestand "M 60" gebildet, wobei zeitliche Überschneidungen vorhanden sind. Zusatzinformationen: Wegen des großen Umfangs des Bestandes und um der Öffentlichkeit online möglichst schnell einen Zugang zu den Datensätzen auf Akten- bzw. Dokumentebene zu gewähren, erfolgt die Freischaltung einzelner Datensätze fortlaufend möglichst zeitnah nach ihrer Eingabe und Überprüfung. Es ist also zu berücksichtigen, dass die freigeschalteten Datensätze keineswegs den kompletten Bestand und teilweise auch nicht die gesamten Archivalien einer Gliederungsgruppe widerspiegeln. Enthaltene Karten: 500
Autor: Nach den Tagebüchern der Miss. Pfitzinger und Fühler. Umfang: S. 179-181. Enthält u. a.: - "1. Mancherlei Trübsale." (SW: Miss. Pfitzinger - Leitung der Station; Hochzeit von Miss. Raum mit Frau Wärthel; Miss. Fickert für Gründung neuer Station Kitwi; Schulhausbau; Krankheit; Hungersnot; andere Bautätigkeiten; Heuschreckenplage) - "2. Aus der Missionsarbeit." (SW: rückläufige Besucherzahlen; Weihnachten)
Leipziger Missionswerk307 Blatt, Enthält u. a.: - Ernennung zum Direktor des Seminars für Orientalische Sprachen, 1933 - Ernennung des Mohammed Jahia Haschmi zum hauptamtlichen nichtplanmäßigen Lektor für Syrisch-Arabisch, 1933 - Ernennung des Riad Ahmed Mohamed zum Lektor für Ägyptisch-Arabisch, 1933 - Anrechnung der Dienstjahre des Lektors für neuindische Sprachen Tarachand Roy, 1934 - Übersendung einer Übersicht über die vom "Archiv für das Studium deutscher Kolonialsprachen" herausgegebenen Lehrbücher sowie der Prüfungsordnungen für Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Afrikaans und Siamesisch an den Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Kommission der Deutschen Kolonialgesellschaft Staatssekretär a. D. Dr. Philipp Brugger, 1934 - Genehmigung für den im Ruhestand befindlichen Prof. Dr. Carl Velten in Magliaso zur Verlegung seines Wohnsitzes nach England, 1934 - Erteilung eines Verweises an den Lektor Devendra Nath (Devendranath) Bannerjea, 1934 - Unterrichtung der Türkischen Studieninspektion in Berlin über die deutschen Turkologen und Orientalischen Seminare an den deutschen Universitäten, 1934 - Beschäftigung des D. Schabaz in Berlin als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Seminar für Orientalische Sprachen, 1934 - Unterstützung und Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen dem Iranisten der School of Oriental Studies in London Dr. H. W. Bailey und dem Lektor für die ossetische Sprache Gappo (Georg) Bajew (Baiew), 1934 - Genehmigung für Adolf Lane zur Gründung der Vereinigung zum Studium lebender Sprachen und Kulturen (LES-Vereinigung), 1934 - Überlassung des großen Hörsaals des Seminars für Orientalische Sprachen an Prof. Dr. Julius Richter für eine Studiengruppe von Präsidenten und Professoren aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, 1934 - Stellungnahmen [der Orientalisten Erich Bräunlich, August Fischer und Benno Landsberger] zu der Ausarbeitung des Prof. Dr. Franz Babinger und des Dr. Walther Hinz über den Stand und die Aufgaben der Morgenlandforschung im neuen Deutschland, 1934 - Eingliederung der von Dr. Hans Findeisen herausgegebenen Zeitschrift "Der Weltkreis. Zeitschrift für Völkerkunde, Kulturgeschichte und Volkskunde" in die Publikationsreihen des Seminars für Orientalische Sprachen, 1934 - Unterstützung des Lehrers für Georgisch Prof. Dr. Richard Meckelein bei der Herausgabe eines deutsch-georgischen Wörterbuches, 1934 - Unterstützung des stud. Mehdi Bahrami bei der Fortsetzung seines Studiums in Deutschland, 1934 - Einrichtung eines Sonderkurses zur Erlernung der polnischen Sprache am Seminar für Orientalische Sprachen für ausgewählte Mitglieder des Bundes Deutscher Osten e. V. (BDO), 1933 - Erlass der Einschreibegebühren für Mitglieder der Deutschen Angestelltenschaft bzw. der Reichsberufsgruppen der Angestellten in der Deutschen Arbeitsfront, 1934 - Gewährung eines Stipendiums für den Professor für Arabisch am Seminar für Orientalische Sprachen und Privatdozenten in der Philosophischen Fakultät der Universität Berlin Dr. Walther Braune, [1935] - Bewertung der Studien- und Examensmöglichkeiten des Direktors der Central Secondary School in Bagdad M. Darwisch el-Migdadi, 1934 - Beschäftigung des Rechtsanwalts Dr. Kamuran Aali Bedir-Khan in Leipzig als Lehrer für kurdische Sprachen am Seminar für Orientalische Sprachen, 1934 - Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Seminar für Orientalische Sprachen und der Reichsfachschaft für das Dolmetscherwesen, 1934 - Bewilligung einer Sondervergütung an den Lektor für Armenisch am Seminar für Orientalische Sprachen Dr. A. Abeghian, 1935 - Übergabe des Vorlesungsverzeichnisses des Seminars für Orientalische Sprachen in Kommission an die Buchhandlung Arthur Collignon GmbH in Berlin, 1935 - Ernennung des Prof. Franz Taeschner zum ordentlichen Professor an der Universität Münster, 1935 - Abhaltung von Vorlesungen über den Lamaismus durch den Sinologen Wilhelm A. Unkrig aus Neuheiligensee, 1934 - Erhöhung der Lehrauftragsbezüge des Prof. Dr. Hans Ziemann, 1935 - Bewilligung eines Zuschusses an Dr. Karl [Heinrich] Menges zu den Kosten für den Druck seiner Dissertation, 1935 - Übersendung der Westasiatischen Abteilung der "Mitteilungen des Seminars für Orientalische Sprachen" an die Bibliothek der Max Freiherr von Oppenheim-Stiftung, 1935 - Ausarbeitung eines deutsch-arabischen Wörterbuches durch Dr. Hans Wehr in Halle (Saale), 1935 - Zulassung des stud. iur. Peter Schwab in Berlin und des stud. rer. oec. Otto Wiedenroth in Berlin zum Studium an der Universität Berlin, 1935.
Enthält u.a.: Cape of good Hope. Papers and Correspondence respecting Angra Pequena and Walfish Bay Territory. Presented to both Houses of His Excellency the Governor Gerhard Rohlfs, Angra Pequena. Die erste deutsche Kolonie in Afrika. Bielefeld, Leipzig o.J.
Autor: Nach den Tagebüchern der Miss. Segebrock und Faßmann. Umfang: S. 274-277. Enthält u. a.: - (SW: Beginn der Regenzeit; Bau eines Missionshauses und anderer kleinerer Gebäude; Unterricht und Gottesdienst in Kidschagga)
Leipziger MissionswerkFindhilfsmittel: Findbuch von 1992 (online recherchierbar) Registraturbildner: Als Vorläufer der späteren Handelskammer Halle ist der ursprünglich nur für den Bau eines Packhofes 1833 gegründete Verein für den Halleschen Handel anzusehen. Auf Grund von Vorschlägen dieses Vereins und seines Vorstehers Ludwig Wucherer wurde durch Edikt vom 18. Oktober 1844 eine Handelskammer "für die Stadt Halle und die Saale-Örter" errichtet. Ihr Bezirk umfasste anfangs die Städte Halle, Wettin und Alsleben sowie die Landgemeinden Kröllwitz, Rothenburg (Saale) und Salzmünde. 1856 kam Eilenburg hinzu, 1873 schlossen sich die Kreise Bitterfeld, Delitzsch (ohne Stadt Delitzsch), Querfurt, Merseburg, Naumburg, Weißenfels, Zeitz, der Saalkreis, der Mansfelder See- und Gebirgskreis (ohne die ehemalige Gerichtskommission Ermsleben) an. 1881 folgten die Stadt Delitzsch, 1894 der Kreis Eckartsberga, 1895 die Kreise Liebenwerda und Torgau, endlich 1920 der Kreis Schweinitz. Damit umfasste die Industrie- und Handelskammer Halle den gesamten Regierungsbezirk Merseburg ohne den Kreis Sangerhausen, der zum Kammerbezirk Nordhausen gehörte, und die ehemalige Gerichtskommission Ermsleben (Mansfelder Gebirgskreis) mit der Stadt Ermsleben und den Landgemeinden Endorf, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Sinsleben und Wieserode, die dem Kammerbezirk Halberstadt zugeteilt waren. Bei der Gründung bestand die Handelskammer aus 9 Mitgliedern, seit 1897 umfasste sie 54 Mitglieder, die in den Fachgruppen Industrie, Bergbau, Großhandel und Einzelhandel in 7 Wahlkreisen gewählt wurden. Im Jahre 1936 wurde für das Gebiet der Industrie- und Handelskammern Halle, Halberstadt, Magdeburg und Dessau, d.h. für den Freistaat Anhalt, die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg und den braunschweigischen Landesteil Calvörde die Wirtschaftskammer Mittelelbe geschaffen, die für ihren Bezirk die genannten Kammern zusammenfasste und auf der mittleren Ebene der Reichswirtschaftskammer entsprach. Nachdem die Anordnung vom 16. Dezember 1942 die Errichtung der Gauwirtschaftskammer Halle-Merseburg bestimmt hatte, wurden die Industrie- und Handelskammer Halle und die Wirtschaftskammer Mittelelbe mit Wirkung vom 31. Dezember 1942 aufgelöst. Auch die Rechte und Pflichten der Wirtschaftskammer Mittelelbe gingen - soweit diese den Bezirk der bisherigen Industrie- und Handelskammer Halle betrafen, zum 1. Januar 1943 auf die Gauwirtschaftskammer Halle-Merseburg über. Nach dem Ende des Krieges wurde die Kompetenz der Industrie- und Handelskammer Halle auf die neugegründete Provinz Sachsen ausgedehnt, bis durch Verordnung des Präsidiums der Provinz Sachsen vom 20. April 1946 die Industrie- und Handelskammer der Provinz Sachsen (ab. 3. Dezember 1946: Sachsen-Anhalt) gebildet wurde. Bestandsinformationen: Die bei der Industrie- und Handelskammer Halle erwachsenen Akten sind vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts einer umfangreichen Kassation unterzogen worden, von der nur jene Aktenbände verschont blieben, die für die laufende Geschäftsführung damals noch benötigt wurden. Dieser ältere Teil des Bestandes gelangte mit den später entstandenen Akten zwischen 1953 und 1958 in drei Ablieferungen an die Außenstelle Merseburg des Staatsarchivs. Im Jahre 1968 wurde dieser Teil der Bestandes nach Magdeburg überführt und hinsichtlich der Verzeichnungsangaben ergänzt; 1969 wurde schließlich der Rest des Bestandes vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen, verzeichnet und in den bereits vorhandenen Bestand eingeordnet. Bei der Bearbeitung von Unterlagen der Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Halle in den 1990er Jahren konnte noch weiteres Schriftgut aus der Zeit vor 1945 ermittelt und dem Bestand zugeordnet werden. Zusatzinformationen: Zu den Prüfungsunterlagen der einzelnen Gewerbe (8.6.) liegt ein maschinenschriftliches Findbuch vor. Literatur: Das Handelskammergebäude zu Halle a. d. Saale. Denkschrift zur Einweihung am 12. Mai 1902.- W. Hoffmann, die Handelskammer zu Halle. Denkschrift zum 75jährigen Bestehen der Handelskammer, Halle 1902.- Die Industrie- und Handelskammer zu Halle, hrsg. von der Geschäftsführung, Leipzig 1937.- Dalchow, Irmtraud, Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau: 150 Jahre Kammergeschichte in Mitteldeutschland 1844 - 1994. Festschrift der IHK Halle-Dessau zum 150jährigen Jubiläum, Halle 1995.
Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die Juristische Fakultät der Berliner Universität besteht seit der Gründung der Universität im Jahre 1810 neben der Theologischen, Medizinischen und Philosophischen Fakultät. Die Statuten der Universität vom Oktober 1816, die bis zum Erlass der "Statuten der Preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen" im Jahre 1930 in Kraft blieben, hatten im § 4 die Bildung einer "juristischen Abteilung" vorgesehen.(1) Die Verfassung und die Rechtstellung der Juristischen Fakultät ergaben sich aus den "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin" aus dem Jahre 1838.(2) Danach hatte die Juristische Fakultät die Aufgabe, die Rechtswissenschaft zu lehren. Die Rechte und Pflichten der Fakultät als Behörde bestanden 1. "in der Aufsicht über die Lehre in ihrem Gebiete und deren Vollständigkeit; 2. in der Aufsicht über die Studenten in wissenschaftlicher und sittlicher Hinsicht und Erteilung der Benefizien und Prämien; 3. in der Erteilung der akademischen Würden."(3) Die ersten Vorlesungen wurden im Wintersemester 1810/11 von den Professoren Schmalz, von Savigny und Biener gehalten.(4) Die Anzahl der bei der Fakultät immatrikulierten Studenten betrug im 1.Semester ihres Bestehens 53, sank dann während der Befreiungskriege bis auf sechs ab, um dann nach Beendigung des Krieges kontinuierlich anzuwachsen (Sommersemester 1825: 585, Wintersemester 1830/31: 701). Die Juristische Fakultät der Berliner Universität hatte neben der Lehrtätigkeit seit ihrer Gründung den Charakter eines sogenannten "Spruchkollegiums".(5) Diese Spruchbehörde hatte nach dem damals geltenden Prozessrecht die Aufgabe, Urteile in Prozessen zu verfassen, die bei den Gerichten geführt wurden. Durch die Einführung der Reichsjustizgesetze nach der Reichseinigung von oben verloren die Spruchkollegien ihre Bedeutung. Obwohl bereits seit 1819 regelmäßige seminaristische Übungen, vor allem zur Einführung in die älteren Rechtsquellen, durchgeführt wurden, wurde erst im Jahre 1875 ein "Juristisches Seminar" gegründet, das die Aufgabe hatte, in erster Linie den akademischen Nachwuchs durch Übungen auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte für die wissenschaftliche Forschung vorzubereiten.(6) Seit dem Jahre 1908 diente das Juristische Seminar der Ausbildung aller Studierenden. Aus der germanistischen Abteilung des Juristischen Seminars ging im Jahre 1887 das "Seminar für deutsches Recht" hervor, das zunächst dem Kultusministerium direkt nachgeordnet war. Das Juristische Seminar hat bis 1945 bestanden. Daneben bestand seit dem Jahre 1899 das "Kriminalistische Seminar", das als Fachseminar den Hochschullehrernachwuchs im Strafrecht auszubilden hatte. Auch dieses Institut bestand bis zum Jahre 1945. In den Jahren 1887 bis 1896 war auf Grund einer Vereinbarung mit der russischen Regierung unter Leitung von Professor Eck das sogenannte "Russische Institut" mit der Ausbildung von russischen Studenten im römischen Recht befasst.(7) In den folgenden Jahren und besonders seit 1918 wurden noch einige andere Institute gegründet, so im Sommersemester 1917 das "Kirchenrechtliche Institut" und im Wintersemester 1920/21 das "Institut für Auslands- und Wirtschaftsrecht". Am 1.11.1935 wurde das "Institut für Staatsforschung" von Kiel an die Universität Berlin verlegt. Im Februar 1936 wurde die bisherige Juristische Fakultät in die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät umbenannt, wobei die bis dahin zur Philosophischen Fakultät gehörenden Gebiete der Staats- und Wirtschaftswissenschaften dieser neuen Fakultät eingegliedert wurden.(8) So erweiterte sich die neue Fakultät um das bisher zur Philosophischen Fakultät gehörende "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar". Auch das "Kommunalwissenschaftliche Institut", das im August 1928 als erstes dieser Art in Deutschland gegründet wurde, ging an die Recht- und Staatswissenschaftliche Fakultät über. Dieses Institut hatte die Aufgabe, Anwärtern der höheren Laufbahn im Kommunaldienst eine einführende Vorbildung zu gewähren. Am 1.1.1937 wurde ein "Institut für Wirtschaftsrecht" neu gegründet. Der Direktor Professor Hedemann hatte ein gleiches Institut an der Universität Jena geleitet. Im Jahre 1937 wurden noch zwei weitere Institute gegründet, das "Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege" und das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen". Das sogenannte Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege, das von der faschistischen NS-Volkswohlfahrt gegründet worden war, hatte unter Leitung des Hauptamtsleiters Hilgenfeldt die Aufgabe, das Gebiet der Volkswohlfahrtspflege zu bearbeiten. Zu erwähnen ist noch das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen", das sich mit der Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens befasste. Mit Wirkung vom 1.10.1938 wurde das bis dahin an der Universität Kiel bestehende "Institut für Arbeitsrecht" an die Berliner Universität verlegt. Direktor des Instituts wurde Professor Siebert. Im Februar 1940 erhielt das "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar" die Bezeichnung "Institut für Wirtschaftswissenschaft". Durch Erlass des Reichswissenschaftsministeriums vom 12.3.1940 wurde das "Institut für Luftrecht" von Leipzig nach Berlin verlegt und der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zugewiesen. Seit dem Wintersemester 1942/43 bestand ein "Institut für Handels- und Betriebsrecht" unter Leitung von Professor Gieseke. Im März 1943 wurde das "Institut für Jugendrecht" gegründet, das nach den aufgestellten Satzungen die Aufgabe hatte, Lehre und Forschung auf dem Gebiete des Jugendrechts, besonders auf dem Gebiete der Verwahrlosungsforschung, zu betreiben. Die Einrichtung wurde besonders vom damaligen Reichsjustizministerium und der Reichsstudentenführung gefördert.(9) Nach den vorliegenden Akten scheint dieses Institut bis zum Zusammenbruch des faschistischen Staates nicht mehr tätig gewesen zu sein. Im Januar 1943 wurde noch die Abteilung für Politik des Instituts für Politik und internationales Recht von der Universität Kiel mit der Bezeichnung "Institut für Politik" an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät verlegt.(10) Über die Wirksamkeit dieses Institutes, das im September 1944 nach Wittenberg verlegt wurde, und dessen Direktor Professor Ritterbusch war, ist nichts bekannt. Die vorgenannten Institute wurden nach der Wiedereröffnung der Universität im Jahre 1946 außer dem Institut für Arbeitsrecht, Kriminalistik und dem Juristischen Seminar aufgelöst. (1) vgl. Statuten der Universität zu Berlin, Berlin o.J. S.5 (2) vgl. "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin", Berlin 1838 (3) ebd. § 3 (4) vgl. Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimiledruck, Berlin 1910 (5) vgl. dazu "Geschichte der Berliner Juristischen Fakultät als Spruch-Kollegium" von E. Seckel in: Lenz, Max, Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910, S.449f (6) vgl. dazu: Lenz, Max, a.a.O. S.25f (7) vgl. UA der HU, Jur. Fak. Nr.60 und 61 (8) vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität vom 1.4.1936, Bl.7 (9) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.824 (Institut für Jugendrecht) (10) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.823 (Institut für Politik) Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse Die Registratur der Juristischen Fakultät wurde seit Bestehen der Universität von der Universitätsregistratur geführt, also zentral verwaltet.(1) Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in einfachster Weise in alphabetischer Schlagwortordnung. Diese Ordnung wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Da die Aufgaben und die Struktur der Fakultät seit ihrer Gründung im Jahre 1810 stets konstant blieben, blieben auch die Registraturverhältnisse unverändert. 2. Zugang Der Bestand befindet sich seit 1954 im Universitätsarchiv. Infolge der alphabetischen Schlagwortordnung war die Benutzung außerordentlich erschwert. Es lag lediglich eine Schlagwortübersicht vor. 3. Archivische Bearbeitung Die bestehende Schlagwortordnung konnte der Ordnung nicht zugrundegelegt werden, da es keinerlei sachliche Zusammenhänge gab. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet. Diese Gliederung ist klar und eindeutig, so dass dem Benutzer eine gut gegliederte Bestandsübersicht zur Verfügung steht. Ein Namens- und Sachregister befindet sich am Schluss des Findbuches. Die Ordnung und Verzeichnung wurde im Sommer 1966 vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2008/09/10. (1) vgl. Findbuch Rektor und Senat der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1835-1945, S.IX, Berlin 1962 im UA der HU Quellennachweis: 1.Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin: Bestand Universitätskurator Nr.823, 824 Bestand Juristische Fakultät (Dekanat) Nr.60, 61 2.Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin vom 1.4.1936 Chronik der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Jahrgänge 1915-1938 Lenz, Max: Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910 Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1920-1945 Statuten der Universität Berlin, 1920-1945 Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Berlin 1838 Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimile-Druck, Berlin 1910 Bestandsgliederung A Fakultätsangelegenheiten 1. Grundsatzfragen der Wissenschafts- und Hochschulpolitik 2. Satzung der Fakultät 3. Protokolle der Fakultätssitzungen 4. Wahl des Dekans 5. Studienorganisation 6. Vorlesungen, Praktika, Kurse 7. Vorlesungsverzeichnisse 8. Lehrstühle 9. Institute und Lehrräume 10. Studienreform und Studienpläne 11. Feiern, Jubiläen, Ehrungen 12. Wissenschaftliche Gesellschaften 13. Konferenzen und Tagungen 14. Auslandsbeziehungen 15. Kassen-, Gebühren- und Honorarwesen 16. Bibliotheken und Publikationstätigkeit 17. Geschichte der Universität und der Fakultät 18. Habilitationen 19. Promotionen und Ehrenpromotionen B Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Professoren-S., generalia 2. Amtskleidung der Professoren 3. Büsten und Bilder verstorbener Professoren 4. Berufungen und Emeritierungen ordentlicher Professoren 5. Diensteinkommen der Professoren 6. Honorarprofessoren, Privatdozenten, Assistenten, Lehrbeauftragte 7. Unterstützung der Hinterbliebenen der Professoren 8. Ehrenamtliche Tätigkeit 9. Gutachtertätigkeit C Studentenangelegenheiten 1. Vorbildung der Studenten 2. Immatrikulationen, Exmatrikulationen 3. Prüfungswesen 4. Stiftungen und Unterstützungen 5. Sport, Arbeitsdienst und Wehrpflicht 6. Disziplinar-Sachen 7. Verbindungen und Vereine Zitierweise: HU UA, Juristische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Jur.Fak.01, Nr. XXX.
- Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Enthält: 1. Schreiben an den Grafen Hatzfeld wegen Gründung einer südamerikanischen Handelsgesellschaft, 1883; 2. Gründung einer südamerikanischen Kolonisationsgesellschaft durch Prof. Ernst Hesse, Leipzig, 1883,1887; 3. Projekt der Gründung einer Kolonie Neu-Germanien durch Dr. Bernhard Förster in Paraguay; Selbstmord Försters, 1883, 1885-1889; 4. Schreiben des deutschen Botschafters in Brasilien, Holleben, über die Verhältnisse in Paraguay, 1884-1886.
BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.
BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.
Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Autor: Nach dem Tagebuch von Miss. Hofmann. Umfang: S. 77-78. Enthält u. a.: - (SW: Dürre und Hungersnot; Karawanendienst; Eisenbahnstation Ndalaßyani; Jagdausflug für die Hungernden; Todesfälle durch Entkräftung; Vorbereitung zur Gründung der neuen Station Kitwi durch Miss. Säuberlich und Fickert)
Leipziger MissionswerkVorwort: Biographische Angaben über den Nachlasser Emil Seckel wurde am 10.1.1864 in Neuenheim-Heidelberg als Sohn des Apothekers Dr. phil. Georg Seckel geboren. Die Familie Seckel besaß die Löwenapotheke in Stuttgart. Dort besuchte Emil Seckel das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium. Von 1882 bis 1886 widmete sich Seckel in Leipzig (u.a. bei Hellwig) und Tübingen dem Studium der Rechte. Nach Abschluss des Studiums nahm er 1887 seine Tätigkeit als Referendar am Amtsgericht Stuttgart-Stadt auf. 1889 ging er als Privatgelehrter nach Tübingen und bereiste in den folgenden Jahren die Bibliotheken und Archive Deutschlands, Frankreichs und vor allem Italiens. Am 21.2.1895 erhielt er in Tübingen für seine Arbeit "Zu den Akten der Triburer Synode 895" die juristische Doktorwürde, ohne im eigentlichen Sinne ein Doktorexamen abgelegt zu haben. Schon kurze Zeit darauf, am 17.7.1895, habilitierte er sich als Privatdozent in Berlin, das ihm zur zweiten Heimat wurde. An der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität wurde er am 13.6.1898 zum außerordentlichen und am 24.11.1901 zum ordentlichen Professor für Römisches Recht berufen. Von 1905 bis 1906 war er Dekan der Juristischen Fakultät. Seckels Wirken an der Berliner Universität wurde durch seine Tätigkeit als Rektor in den Jahren 1920/21 gekrönt. 1912 wurde Seckel auf Vorschlag Heinrich Brunners Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Darüber hinaus wurde er 1915 Leiter der Leges der Monumenta Germaniae Historica. Seit 1916 war er außerdem als Mitherausgeber der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte tätig. Seckels wissenschaftliche Entwicklung wurde durch die Tübinger Juristenfakultät, besonders durch G. Hartmann, H. Degenkolb und G. Mandry, stark beeinflusst. Seine ungedruckte Anfängerarbeit "Die Begründung der Stiftung, namentlich auch unter den Lebenden, nach römisch-justinianischem Recht, sowie nach der Lehre der Glossatoren und Postglossatoren bis in das 16. Jahrhundert" führte ihn zu dem für ihn entscheidenden Wissenschaftsgebiet, der rechtsgeschichtlichen Forschung. Hier leistete er einen beträchtlichen Beitrag bei der Wiederherstellung des klassischen römischen Rechts und bei der Erforschung der Weiterentwicklung des nachjustinianischen Vulgarrechts im Mittelalter. Außerdem trug er wesentlich zur Erforschung der Entstehungsgeschichte des kanonischen Rechts aus römischen und germanischen Wurzeln bei. Besonders hervorzuheben ist Seckels große Kenntnis der juristischen Handschriften des Mittelalters. So nahm die Edition unbekannter oder zuvor fehlerhaft edierter rechtshistorischer Quellen in seiner Arbeit einen breiten Raum ein. Seckel sah jedoch seine rechtshistorischen Studien immer unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung des Verständnisses des geltenden Rechts. Anlässlich der Hundertjahrfeier der Berliner Universität wurde Seckel im Jahre 1910 der Rote Adlerorden IV. Klasse verliehen. Außerdem erhielt er aus Anlass seines 60.Geburtstages die Ehrendoktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Königsberg. Aus seiner Ehe mit Paula Hinschius, Tochter des Kirchenrechtslehrers Paul Hinschius, die am 10.5.1898 in Berlin geschlossen wurde, gingen drei Kinder hervor: Irmgard, Helmut und Dietrich. Emil Seckel starb nach langer Krankheit am 26.4.1924 im Sanatorium Wehrawald bei Todtmoos im Schwarzwald. Veröffentlichungen Die Begründung der Stiftung, namentlich auch unter den Lebenden, nach römisch-justinianischem Recht, sowie nach der Lehre der Glossatoren und Postglossatoren, Preisschrift, Tübingen 1886 (handschriftlich) Beiträge zur Geschichte beider Rechte im Mittelalter. Bd.1 Zur Geschichte der populären Literatur des römisch-canonischen Rechts, Tübingen 1898 Gai institutionum commenrii quattuor, separatum ex Juresprudentiae Anteiustinianae reliquis a Ph. Eduardo Huschke composites ediderunt E. Seckel et B. Kuebler, Leipzig 1903, 1906, 1908 Geschichte der römischen Rechtsquellen (Beilage zu Vorlesungen), 1904 Heimanns Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts (9.Auflage, neu bearbeitet), Jena 1907 Juresprudentiae Anteiustinianae reliquias in usum maxime academicum compusitus a Ph. Eduardo Huschke editione sexta aucta et emendata ediderunt E. Seckel et B. Kuebler, Leipzig Bd.1 1908, Bd.2 1911 Gedächtnisrede auf Konrad Hellwig, 1913 Das römische Recht und seine Wissenschaft im Wandel der Jahrhunderte (Rede zum Antritt als Rektor), Berlin 1921 Paläographie der juristischen Handschriften des 12. bis 15. und der juristischen Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts, Weimar 1953 (aus dem Nachlass herausgegeben von Erich Genzmer) Die Summa Vindocinensis, Berlin 1939 (aus dem Nachlass herausgegeben von Erich Genzmer) Aufsätze Zu den Akten der Triburer Synode 895, 1. Abhandlung, in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 18.Bd. 1893 2 Abhandlungen in: Neues Archiv, 20.Bd. 1895 Dr. Gustav Hartmann (Nachruf) in: Schwäbischer Merkur, Stuttgart 1894, Nr.273 Glossen zur Lex Dei aus Cod. Just., Collectio Dacheriana, Benedictus Levita und Pseudo Isidor, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt., 20.Bd. 1899 Paul Hinschius, in: Deutsche Juristenzeitung, Jg.4, 1899 Studien zu Benedictus Levita, in: Neues Archiv I 26.Bd. 1901 II-V 29.Bd. 1904 VI 31.Bd. 1906 VII, Teil I 34.Bd. 1909 VII, Teil II 35.Bd. 1910 VII, Schlussteil III 35.Bd. 1910 VIII, Teil I 39.Bd. 1914 VIII, Teil II 40.Bd. 1916 VIII, Teil III 41.Bd. 1917 Die Neuordnung des juristischen Ausbildungsganges in Preußen, in: Deutsche Juristenzeitung, 7.Jg. 1902 Die ältesten Canones von Rouen, Festgabe für Karl Zeumer zum 60.Geburtstag, 1910 Quellenfunde zum lombardischen Lehnsrecht, insbesondere zu den Extraroganten Sammlungen, in: Festgabe der Berliner Juristischen Fakultät für von Gierke, 1.Bd. 1910 Distinctiones Glossatorum, in: Festschrift der Berliner Juristischen Fakultät für Ferdinand von Martitz, 1911 Antrittsrede in der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften, in: Sitzungsberichte 1912, II Über den Gnomen des Idios Nogos, in: Sitzungsberichte, 1913, II Benedictus Levita decurtatus et excerptus, in: Festschrift für H. Brunner zum 50jährigen Doktorjubiläum am 8.4.1914 Über drei verschollene Kaisergesetze aus der Stauferzeit, in: Sitzungsberichte 1915, I Heinrich Brunner (Nachruf), in: Neues Archiv, 40.Bd. 1916 Die Akten der Wormser Synode 868, in: Sitzungsberichte 1920 Über die karthagische Inschrift CIL 25045 - ein kirchenrechtliches Denkmal des Montanismus, in: Sitzungsberichte 1921, I Die Aachener Synode von Januar 819, in: Neues Archiv, 44.Bd. 1922 Die 1.Zeit Pseudoisidors, die Hadriana-Rezension "In nomine domine incipit praefatio libri huius" und die Geschichte der Invokationen in den Rechtsquellen, in: Sitzungsberichte 1922 Verschiedene Artikel in Haucks Realenzyklopädie Herausgeber Texte zur Geschichte des römischen und kanonischen Rechts im Mittelalter Nachweis weiterer Veröffentlichungen Seckels in: Abraham, Paul: Emil Seckel, eine Bio-Bibliographie, 1924 Angaben zur Person Emil Seckels 1. Archivalische Quellen: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin Bestand Universitätskurator, Personalia vor 1945, S 41 Bestand Juristische Fakultät, Dekanat vor 1945, lfd. Nr. 16 (Bl.199R), 16/1 (Bl.6R, 17, 66), 64, 145, 494 (Bl.105, 130-131, 136, 142-143, 252-256, 258), 495 (Bl.10-11, 55-57, 66, 172-174), 497 (Bl.64-74) 2.Bibliothekarische Quellen: Worte am Grabe von K. Holl, G. Roethe, V. Bruns, E. Heymann, 1924 Bruns, Victor: Emil Seckel zum Gedächtnis, in: Berliner Hochschul-Nachrichten 1924, 11.Semester, 1.Heft Feder, Ernst: Emil Seckel + , in: Berliner Tageblatt, 53.Jg. Nr.207 Genzmer, Erich: Zum Tode Emil Seckels, in: Königsberger Allgemeine Zeitung, 1924 Nr.212 Heymann, Ernst: Emil Seckel + , in: Deutsche Juristenzeitung, 29.Jg., 1924, Heft 11-12 Heymann, Ernst: Gedächtnisrede auf Emil Seckel, in: Sitzungsberichte 1924 Kipp, Theodor: Emil Seckel + , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt., 44.Bd., 1924 Krammer, Mario: Emil Seckel, in: Vossische Zeitung, 1922 Nr.528 Krammer, Mario: Emil Seckel + , in: Das Recht, Rundschau für den deutschen Juristenstand, 28.Jg. 1924, Nr.9 Menasse, Rudolf: Emil Seckel, ein Nachruf, in: Frankfurter Zeitung, 68.Jg., 1924 Nr.374 Menasse, Rudolf: Der Geist der Wissenschaft, in memoriam Emil Seckel, in: Zentralblatt für juristische Praxis, Wien, 1924 42.Bd. Roces, W.: Emilio Seckel Revista de derecho privato, 11.Jg. Nr.130/131 Roethe, Gustav: Rede bei Übergabe des Rektorats der Universität Berlin, Berlin 1924 Emil Seckel, Professor der Rechtswissenschaft, gestorben am 26.4.1924 (Eine Sammlung von Nachrufen und Gedächtnisreden aus Anlass seines Todes), Berlin 1926 (mit Bild) Die juristische Fakultät der Universität Berlin von der Gründung bis zur Gegenwart, hrsg. v. O. Liebmann, Berlin 1910 (mit Bild) Abraham, Paul: Emil Seckel, eine Bio-Bibliographie, Berlin 1924 Genzmer, Erich: Gedächtnisschrift für Emil Seckel, Berlin 1927 Bestandsgeschichte Der Nachlass Emil Seckels befand sich unter den Akten des Bestandes Juristische Fakultät, Dekanat vor 1945, und wurde ausgesondert. Eine Registraturordnung des Nachlasses war nicht zu erkennen. Nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen der Archive der DDR wurde der Nachlass bearbeitet und die Ordnung nach sachlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2009. Ilona Kalb Gliederung 1. Korrespondenz (A-Z) 2. Vorschläge zur Neuordnung der juristischen Ausbildung in Preußen 3. Gesetzliche Bestimmungen für das Jurastudium 4. Druckschriften Bücher und Broschüren Zeitungen und Zeitschriften Zeitungsartikel
- description: - Vorbemerkung - - Institutionsgeschichte - Das Geheime Obertribunal wurde am 30. November 1782 im Zuge der Justizreform des Großkanzlers v. Carmer gebildet. Mit erweiterter Zuständigkeit und als selbständiges gesamtpreußisches Gericht setzte es die Funktionen des Oberappellationsgerichts (1703-1748) [siehe Bestand "GStA PK, I. HA Rep. 97 A Oberappellationsgericht"] bzw. des Tribunals als 4. Senat beim Kammergericht (1748-1782) [siehe Bestand "GStA PK, I. HA Rep. 97 Kammergericht"] fort. Damit kam eine Entwicklung zum Abschluss, die sich schon in den zunehmend eigenverantwortlichen Rechtssprechungsfunktionen und in der ständig wachsenden territorialen Zuständigkeit des Tribunals vorbereitet hatte. Der Gerichtshof entschied die Prozesse in dritter Instanz bzw. in der Revisionsinstanz und unterstand organisatorisch unmittelbar dem Justizdepartement bzw. ab 1808 dem Justizministerium. - Die territoriale Kompetenz des Geheimen Obertribunals für alle preußischen Provinzen wurde nur für kurze Zeit auf Grund des Selbständigkeitsanspruches der Neumark eingeschränkt. Die Revisionsurteile in neumärkischen Angelegenheiten wurden zunächst noch im Namen des Geheimen Staatsrates abgefasst. Aus den territorialen Erweiterungen des preußischen Staatsgebietes im 19. Jahrhundert ergab sich mehrfach eine zeitweilige Aufteilung der Revisionsinstanz auf mehrere Gerichte. Mit dieser Aufteilung der territorialen Kompetenz waren wichtige organisatorische Veränderungen verbunden. So machte die Aufgabenerweiterung zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Delegierung der Revisionsprozesse mit einem Streitwert unter 500 Talern ab 1803 bzw. unter 2000 Talern nach 1815 an Oberlandesgerichte erforderlich. Darüber hinaus hatten die Provinz Neuvorpommern seit 1815 und die Provinz Posen seit 1817 eigene Revisionsgerichte im Appellationsgericht in Greifswald bzw. im 2. Senat des Oberappellationsgerichts in Posen. Eine wesentliche Einschränkung der territorialen Kompetenz des Obertribunals bedeutete die Nebenordnung eines Rheinischen Revisions- und Kassationshofs für die Gebiete französischen Rechts seit 1819. Um diese Zersplitterung abzubauen, wurde 1833 die Delegierung von Revisionsprozessen an Oberlandesgerichte aufgehoben und 1834 der Revisionssenat in Posen aufgelöst. - Die sachliche Zuständigkeit des Obertribunals wurde dadurch erheblich eingeschränkt, dass die Revision in politischen Strafsachen seit dem Beginn der Prozesse gegen die bürgerlich-demokratische Bewegung dem Geheimen Justizrat beim Kammergericht übertragen wurde. - Durch die Revolution 1848/49 wurde die bürgerliche Forderung nach staatlicher Rechtseinheit in Preußen teilweise durchgesetzt. Die preußische Nationalversammlung nahm in ihren Verfassungsentwurf eine Bestimmung auf, derzufolge die obersten Gerichtshöfe vereinigt werden sollten. Die in der Verfassungsdebatte der beiden Kammern des Landtages im März 1849 weiter verfolgte Forderung konnte gegen den Widerstand der rheinischen Juristen durchgesetzt werden, so dass die Ankündigung eines einheitlichen Gerichtshofes auch von der oktroyierten in die vereinbarte Verfassung überging. Dieser Verfassungsgrundsatz kam nach dem Gesetz vom März 1852 zur Ausführung. Bereits nach der Januarverordnung von 1849 war das Obertribunal zur höchsten Instanz in Rechtssachen auch aus dem Bezirk des Appellationsgerichtes Greifswald erklärt worden. Am 1. Januar 1853 kam es zur Vereinigung des Obertribunals mit dem Rheinischen Revisions- und Kassationshof, wodurch neben dem Geheimen Justizrat wieder ein einheitliches oberstes Gericht bestand, dessen Bezeichnung infolge der 1849 eingeführten Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen von Geheimes Obertribunal in Obertribunal geändert wurde. Seine territoriale Kompetenz wurde 1851 auf die neuangefallenen hohenzollernschen Fürstentümer ausgedehnt. - - Eine vorübergehende Änderung in der Spitze der preußischen Gerichtsorganisation trat noch einmal infolge des Krieges von 1866 ein. Von den annektierten Gebieten wurden nur die Gerichte der Stadt Frankfurt (Main) unmittelbar dem Obertribunal als Revisionsinstanz zugewiesen. Für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau sowie für das Herzogtum Lauenburg und die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont wurde 1867 ein neues Oberappellationsgericht in Berlin gebildet. Seine Vereinigung mit dem Obertribunal erfolgte im Februar 1874. Außerdem waren dem Obertribunal seit 1851 der Disziplinarhof und der formal selbständige, im Jahre 1873 infolge des Kulturkampfes entstandene Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten angeschlossen. Die institutionsgeschichtliche Entwicklung des Obertribunals ist kennzeichnend für die Bestrebungen um formale Rechtseinheit in Preußen, die in seinem obersten Gericht dokumentiert wurde. - Die meist sprunghafte Erweiterung des Aufgabengebietes spiegelt sich auch in der inneren Gliederung des Obertribunals wider. Der Gerichtshof hatte seine Tätigkeit im 18. Jahrhundert mit einem Senat begonnen, der mit einem Chefpräsidenten, neun Tribunalsräten und mit einem Obertribunals-Protonotarius besetzt gewesen war. Nach 1874 war er in acht Senate gegliedert, in denen ein Präsident, fünf Vizepräsidenten und 62 Obertribunalsräte als Richter tätig waren. Danach ergab sich eine Gliederung in einen Senat für Personenrecht, zwei Senate für Sachenrecht, einen Senat für Obligationsrecht, zwei Senate für Zivilrecht des Rheinlandes bzw. der 1866 annektierten Gebiete, einen Senat für Strafsachen und einen Senat für Disziplinar-Untersuchungen gegen richterliche Beamte. Das höchste Gremium war das Plenum, das alle Senate vereinigte. Einen erheblichen Personalzuwachs erhielt das Obertribunal, als eine der Hauptforderungen des Vormärz und der Revolution 1848/49, nämlich die Öffentlichkeit des Verfahrens für Zivil- und für Strafsachen durchgesetzt wurde. Beim Obertribunal wurde 1852 eine Generalstaatsanwaltschaft als selbständiger Strukturteil gebildet, die mit einem Generalstaatsanwalt und drei Oberstaatsanwälten besetzt war. Dazu kamen die beim Obertribunal zugelassenen Rechtsanwälte, deren Zahl nach der Übernahme des sogenannten Öffentlichen Ministeriums beim Rheinischen Revisions- und Kassationshof bis auf 19 anstieg. Seit 1856 bestand beim Obertribunal auch ein Ehrenrat der Rechtsanwälte, der alle zwei Jahre erneuert wurde. Ein Verwaltungsbüro des Obertribunals stand seit den 30er Jahren zur Verfügung und war schließlich mit 15 Beamten besetzt. - Das Obertribunal stand in personeller Verbindung zum 1843 konstituierten Oberzensurgericht, von dessen Mitgliedern drei dem Obertribunal angehörten. Die Chefpräsidenten des Obertribunals, zumeist ehemalige Justizminister, waren bis 1857 unmittelbar dem König verantwortlich und wurden dem Justizminister unterstellt. Zu den Mitgliedern des Obertribunals zählten solche bedeutenden bürgerlichen Rechtswissenschaftler wie Carl Gottlieb Suarez und Dr. Friedrich Wilhelm Ferdinand Bornemann. - Die sachliche Zuständigkeit des Obertribunals war für das Gebiet des Zivilrechts umfassend. Sie erstreckte sich auf die Revision und Nichtigkeitsbeschwerden in Zivilprozessen, auch dann, wenn sie Militärangehörige betrafen. Sie umfasste folgende Sachgebiete: Personenrecht, Standes- und Ehrenrecht, Rechte und Pflichten von Gesellschaften, Körperschaften, Gemeinden, Schulen und Armenanstalten, Pacht- und Mietssachen, gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse, Grundstücke, Domänen, Regalien, die Gerichtsbarkeit, Obligationen, Handels- und Vermögensangelegenheiten. In Strafverfahren gehörten dagegen vor das Obertribunal in dritter Instanz nur die Nichtigkeitsbeschwerden. Wie bereits ausgeführt, war das Obertribunal nicht für politische Strafsachen zuständig. Zusätzliche Aufgabengebiete des Obertribunals waren Kompetenzkonflikte zwischen Appellations- und Untergerichten, Beschwerden gegen gerichtliche Verfügungen in Verfahrenssachen sowie Disziplinarangelegenheiten aller richterlichen Beamten, auch der Militärrichter. Außerdem war das Obertribunal auf Grund besonderer Verträge für einige deutsche Staaten als oberster Gerichtshof tätig, namentlich für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont in Strafsachen und für das Herzogtum Anhalt-Bernburg in Strafsachen und Disziplinarsachen der Richter. Schließlich wurde das Obertribunal auch mehrfach als Austrägalgericht zur Entscheidung von Streitfällen zwischen deutschen Fürsten gewählt. - Das Plenum des Obertribunals verhandelte über Beschlüsse eines Senats, die von einem Rechtsgrundsatz oder einer gesetzlichen Vorschrift abwichen, ferner alle legislativen Angelegenheiten, wichtige Disziplinaruntersuchungen und Urteile von allgemeinem Interesse. Einfluss auf die zeitgenössische Rechtssprechung erfolgte durch Veröffentlichung von ca. 500 wichtigen Entscheidungen aus den Jahren 1836 bis 1879 in einer staatlichen Publikationsreihe. - Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches gingen Kompetenzen der Rechtssprechung in wachsendem Maße an das Reich über. Zunächst wurde dem im August 1870 gegründeten Bundesoberhandelsgericht, dem späteren Reichsoberhandelsgericht, in Leipzig die letzte Instanz in Handels- und Wechselsachen überwiesen. Im Rahmen der Reichsjustizreform setzten die Nationalliberalen mit Unterstützung des preußischen Justizministers Leonhardt das Gerichtsverfassungsgesetz vom Januar 1877 gegen den bayerischen Separatismus durch. Das in diesem Gesetz angeordnete Reichsgericht nahm am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit in Leipzig auf. Gleichzeitig wurde das preußische Obertribunal aufgehoben, von dessen Mitarbeitern 25 in das Reichsgericht berufen, während 19 Richter in den Ruhestand versetzt wurden. - Präsidenten des Obertribunals waren: - 1782 - 1784 Münchhausen, Ernst Ferdinand Freiherr v. - 1784, 1788 - 1802 Reck, Eberhard Friedrich Rudolph Ludwig Freiherr v. d. - 1785 - 1788 Doernberg, Wolfgang Ferdinand v. - 1802 - 1805 Könen, Johann v. (seit 1802) - 1805 - 1833 Grolman, Heinrich Dietrich v. - 1833 - 1844 Sack, Dr. Wilhelm Friedrich - 1844 - 1854 Mühler, Heinrich Gottlob v. - 1854 - 1878 Uhden, Carl Albrecht Alexander v. (seit 1871) - - - Bestandsgeschichte und -verzeichnung - Nach der Auflösung des Obertribunals im Jahre 1879 waren die Organisations- und Verwaltungsakten zunächst an das Kammergericht, die Prozessakten an das preußische Justizministerium abgegeben worden. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil der Prozessakten nach 1880 durch das Kammergericht kassiert worden. Übernahmen von Akten des Obertribunals in das Geheime Staatsarchiv erfolgten 1880, 1911 und 1927, so dass im Jahre 1928 die Archivierung des nur unvollständig überlieferten Bestandes weitgehend abgeschlossen werden konnte. Von 1932 bis 1939 erfolgte die Ordnung vor allem der Grundsatzurteile und der Organisationsakten. Ein Motivenbericht von 1939 über die archivische Bewertung des Aktenbestandes ist zu finden in der Akte "I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 604". Die erhalten gebliebenen Akten über die Verfahren in dritter Instanz bis 1786 wurden gleichzeitig durch alte Behördenrepertorien der Benutzung zugänglich gemacht. Die Überlieferung des Obertribunals bildete mit der des alten Oberappellationsgerichtes und der des Tribunals (4. Senat) beim Kammergericht den zusammengefassten Bestand Rep. 97a. - Nach dem 2. Weltkrieg gelangte der Bestand ohne Kriegsverluste in das Zentrale Staatsarchiv der DDR zu Merseburg, wo er zunächst nach den alten Signaturen wieder aufgestellt wurde. Für das verlorengegangene Findbuch wurde ein neues angefertigt. Im Jahre 1973 wurde eine neue Bestandsbildung vorgenommen, der die entscheidende organisatorische Zäsur von 1782 mit der Gründung des selbständigen Obertribunals zugrunde gelegt wurde. Der Bestand des alten Oberappellationsgerichts bzw. des Tribunals am Kammergericht von 1703 bis 1782 [jetzt: "GStA PK, I. HA Rep. 97 A Oberappellationsgericht] wurde vom Bestand des Obertribunals von 1782 bis 1879 geschieden. Der Bestand Obertribunal wurde im Gefolge neu strukturiert und neu verzeichnet. Er wurde Anfang der neunziger Jahre in die Obhut des Geheimen Staatsarchivs PK zu Berlin überstellt und im Jahr 1993 dorthin überführt. - - Bestandsumfang: 1093 Akteneinheiten (20 lfm), 1704-1910 - - Die Akten sind zu bestellen als: - I. HA Rep. 97a, Nr. ### - - - Die Akten sind zu zitieren als: - I. HA Rep. 97a Obertribunal, Nr. ### - - - Die letzte vergebene Nummer ist: 1075 - - - - Verfasser der vorliegenden Einleitung von 1975: - Dräger, Diplomarchivar - - Überarbeitung im März 2010 durch: - Dr. Kober, Archivrat - - Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd. * Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 97a
- Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
Enthält u.a.: Emil Funcke. - Direktor H. Roscher. - von Dieterich. - Oberingenieur Müller. - T. Dehne. - Dr. Bunte. - Herm. Eich. - Hausmeister G. Polter. - Oberingenieur G. Faehndrich. - Friedrich Geier. - Prokurist Wilhelm Klebe. - Moritz Niemann. - Heinrich Tusche. - Ludwig Kirchhoff. - Ludwig Sasse. - Friedrich Teupe. - Wilhelm Bachmann. - Blümcke. - Böhm. - G. Martini. - Michaelis. - Chefkonstrukteur Reister. - Rich. Gehardt. - Spangenberg. - Prof. Stein. - Architekt C. Pertz. - Graf Zeppelin. - Oberingenieur Schäfer. - Civilingenieur Windeck. - Prof. F. Klein. - Wasserbauinspektor Schümann. - von Kracht. - Bildhauer Hüllweck, Dessau. - Bildhauer Starck, Berlin. - Baurat Teichmüller. - Hofconditor P. Andres. - Dr. J. Bueb. - Prof. Slaby. - Prof. Riedler. - Direktor Kuckuk. - Pintsch. - Prof. Gussow. - Syndikus Dr. Hermann Müller. - Direktor Carl Hasselblatt, Odessa. - Architekt Cuno Pohlig. - Oberbürgermeister Ebeling. - Dr. A. Bantlin. - Herosè. - Generaldirektor Blum. - Direktor Alberti. - Oberingenieur August Müller. - Ceasar Wollheim. - Oberingenieur A. Kemper. - Dr. Stein. - Luckhardt. - Pillet. - Roesicke. Enthält auch: Vorgänge zu betriebsinternen Geschäftsabläufen. - Dienstjubiläen der Dessauer Beamten. - Gründung eines Casinos und eines Casinovereins. - Informationen zu Vorgängen in Russland und den dortigen Lebensverhältnissen einschl. Geschäftskontakte. - Private Grundstücksangelegenheiten der Villa in Dessau. - Anmerkungen zu beigefügten Presseartikeln über Landwirtschaft in tropischen Ländern (Kolonialgesellschaft). - Kritik von Oechelhaeuser an Schäfers Aufsatz über die Einrichtung von Gasautomaten in Deutschland und England. - Errichtung von Gaswerken in Hagen, Königshütte, Kattowitz, Niederau, Großkreis Berlin, Zerbst u.a. . - Exkursion des Berliner Bezirksvereins (u.a. Werft Sachsenberg und BAMAG II). - Reisebericht von Schäfer aus England. - Auflistung über Aufsätze von Schäfer. - Vortrag: Über die Benutzung der Fabrikbäder durch die Arbeiter von Klebe. - Der Verein der Anhaltischen Arbeitgeber (fol. 419) - Seine Entstehung, Begründung und bisherige Tätigkeit (erklärtes Ziel u.a. Jugendfürsorge, Wohlfahrtseinrichtungen) . - Lohnfragen, Tarifreform. - Bericht über die Möglichkeit der Ausdehnung des Beleuchtungsgebietes der DCGG in der Umgegend von Berlin. - Bericht über die Gas-Verhältnisse in Budapest von Dr. Bueb. - Bericht von Dr. Bueb über den Verlauf seines ungarischen Jagdaufenthaltes (fol. 604 ff.). - Streikbewegung in Polen (um Warschau) und Situation in Russland. - Oechelhaeuser´s Anteile an der Moliwe-Pflanzungsgesellschaft. - Anstellung eines zukünftigen Verwalters für die Kakaoplantage im Kamerun. - Berichte des bisherigen Plantagenleiters Hoffman an die "Leipziger Neueste Nachrichten". - Aktiengeschäfte. - Logenangelegenheiten.
2 Fiches. Enthält: - Gründung der Station als erste Station am Meru - Korrespondenz, Bauzeichnungen, Lagepläne, Kostenvoranschlag, Pachtvertrag
Leipziger Missionswerk9 Fiches. Enthält: FICHE NR. 15 1+ - Spurensuche - "The Foundation..." - "Die Gründung...". FICHE NR. 15 2+ - Fortsetzung - "Ein Beitrag der Chagga in der Irambamission" Ergebnisse einer Untersuchung in Nordtansania. Gertrud Heyn. Ergebnisse einer Reise von 1988 - "Tabellen über die Erkundungsreise der Missionare Müller und Fokken von Kilimandscharo nach dem Südwesten im Juni und Juli 1909" (gedruckt) - Erlangen 1971. Auszug aus einem Schreiben von Hiller - Liste: 1971 und 1972 zum Fotokopieren gegeben - Karte "Die Lutherische Kirche in Tanganyika" - "Abriß einer Lautlehre und Grammatik des Kinilamba (Iramba Sprache)" von Ittameier (nur Deckblatt) - "Geschichtliches über sie Missionsstation Ruruma in der Landschaft Irumba. Nachweise im Ev.-luth. Missionsblatt ... und aus den Akten bei der Ev.-luth. Mission..." (2fach) - Bayreuth 1956. Wärthl ("Zur Gründung der Leipziger Missionstation Ruruma in Iramba vor 45 Jahren") - 1988. "Zur Geschichte der Iramba-Mission" - Lichtenfelde 1907. Meinhof - Berthelsdorf 1909. Missionsdirektion der Brüder-Unität. Vorsitzender Hennig (2 Schreiben) - 1909. An Oberverwaltungsgerichtsrat Berner - 1909. Müller. FICHE NR. 15 3+ - Fortsetzung - "Tabellen über die...." (s.o. Fiche 15 2+) (5fach) - o.O., o.J. Müller - Ost-Machame. Bericht über die SW Reise der Missionare Müller und Fokken 1909 (in Stenographie) - Skizze des Missionsgebietes Iramba - Übertragung des Stenogramms (2fach) mit Skizze. FICHE NR. 15 4+ - Fortsetzung - "Mitteilungen über die auf der S.W. Expedition berührten Sprachen" (ehemals beigefügte Tabelle fehlt) - Skizze von Ittameier ("Iramba Plateau") - Friedenau 1909. Uhlig - Berlin 1909. Mitteilungen vom Staatssekretär - Kilrora 1909. Haussleiter an Missionsdirektor - 12 Fotos (in Kopie fast nichts zu erkennen) - Breslau 1910. Oberkirchenkollegium an Kollegium - Leipzig 1911 An Oberkirchenkollegium - Neuendettelsau 1911. Bayerische Missionskonferenz - Lorenzkirch 1911. Paul - 1911. Wärthl an Rechnungsamt der Mission zu Moshi - Breslau 1911. Oberkirchenkollegium an Kollegium. FICHE NR. 15 5+ - Fortsetzung - Leipzig 1911. An Oberkirchenkollegium (2 Schreiben, mehrfach) - Leipzig 1911. An Nagel - Breslau 1911. Oberkirchenkollegium - Mecklenburg 1912. Schliemann - 1912. An Schliemann (2 Schreiben) - Telegramm - Reiseabrechnung Mamba 1911. Ittameier - Machame 1911. Ittameier - Ruruma / Iramba 1912. Ittameier (2 Schreiben) - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl an Finanzabteilung des Kaiserlichen Gouvernements (Abschrift) - Iramba. Bauplan eines Hauses - Skizze des Missionsgebietes in Iramba - Liste der Einwohnerzahlen - Skizze: Grundstück der ev.-luth. Missionsstation Ruruma - Ruruma 1912. Wärthl - Leipzig 1912. Sektetariat an Wärthl (Abschrift) - Auszug aus einem Brief von Schwartz 1912 - Leipzig 1912. Vollmacht von Paul an Ittameier in Ruruma / Iramba bzw. Wärthl in Ruruma - 1913. nach Ruruma an ? - "Reise ins neue Missionsgebiet"; "Anfänge" von Ittameier in Ruruma 1912 (für Missionsblatt) - Jahresbericht Iramba 1912 (für den Druck überarbeitet). FICHE NR. 15 6+ - Fortsetzung - Ruruma 1913. Ittameier "Die neuesten Nachrichten" (für den Druck überarbeitet) - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl an Kollegium (Rechnungsbericht) - Kostenvoranschlag für 1912 für Ruruma / Iramba. Ittameier - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl (Verzeichnis der Zollbeträge; Abschrift) - 1913 "Landschaftliches aus Iramba" Ittameier (für Missionsblatt) - Ruruma 1912. Ittameier an Kollegium (2 Schreiben in Abschrift) - Iramba 1912. Wärthl (Kassenbericht und Rechnungssache; 2 Schreiben in Abschrift) - Leipzig 1912. An? - Leipzig 1912. An? - Leipzig 1912. An Wärthl - Leipzig 1912. An Iramba Missionare (2 Schreiben) - Leipzig 1912. Sekretariat an Ittameier - Leipzig 1913. Nach Ruruma (gleicher Inhalt wie in Fiche 15 5+) - Kostenvoranschlag für 1913 für Ruruma / Iramba. Ittameier - Leipzig 1913. An Missionare in Iramba - Leipzig 1913. An Schwiegervater von Everth - Ruruma o.J. Wärthl "Von den Anilamba" (für Druck überarbeitet) - Ruruma 1913. Wärthl an Missionsinspektor. FICHE NR. 15 7+ - Jahresbericht Iramba 1913. Ittameier - Ruruma 1914. Ittameier - 1914. An Missionare in Iramba (2 Schreiben) - Kostenvoranschlag für 1914 Ruruma / Iramba. Ittameier - Shigatini 1914. Missionsrat an Missionare in Ruruma / Iramba - 1914. Telegramm von Ittameier - Ruruma 1914. Wärthl an Nachlaßpfleger von Lieblinger (Abschrift) - Ruruma 1914. An Station Moshi (Abschrift) - Ruruma 1914. Ittameier an Kollegium - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Wärthl in Ruruma (betr. Vormundschaftsangelegenheit) - Moshi 1914. Kaiserliche Bezirksrichter / Vormundschaftsbestallung an Ittameier - Leipzig 1914. An Missionare in Iramba - Ruruma 1914. Wärthl an Kollegium (Abschrift) - Singida 1914. Kaiserlicher Militärposten an Wärthl - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (betr. Schulangelegenheiten) - Morogoro 1914. Etappenleitung / Singida Militärposten an Wärthl (betr. Einzug zur Schutztruppe) - Ruruma 1914. Wärthl an Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe (betr. Meldung als Kriegsfreiwilliger) - Lieferliste 1914. - Ruruma 1914. Wärthl an Kaiserliche Bezirksnebenstelle - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (Hinterlegungsschein) - Mkalama 1914 Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma - Ruruma / Makalama 1915. Everth - Moshi 1915. Kaiserliches Bezirksgericht an Everth (betr. Bestallung zum Vormund) - Ruruma 1915. Everth an Kaiserliche Bezirksnebenstelle Mkalama (nebst Abschrift) - Ruruma 1915. Everth an Kaiserliches Bezirksgericht Moshi (betr. Bericht über Vormundschaft) - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma (betr. Landfragen) - Shigatini 1915. Fuchs an Everth - Makalama / Ruruma 1915. Vertrag zwischen Everth und Schreiber (betr. Schweine) - Jahresbericht Ruruma April 1914-März 1915 - Ruruma 1915. Everth an Bezirksnebenstelle Umbulu - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma - Morogoro 1915. Etappenleitung an Everth - Ruruma o.J. Everth an Bezirksnebenstelle in Mkalama - Umbulu 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Everth - Ruruma 1915. Everth an Hermanns. FICHE NR. 15 8+ - Fortsetzung - Ruruma 1915. Everth an Etappenleitung der Schutztruppe - Kondoa-Jrangi 1915. Kaiserliches Bezirksamt an Missionare in Ruruma (betr. Vorwurf, in der Regierungsschule in Mkalama würden die Eingeborenen unter Schlägen zum Islam gezwungen) - Morogoro 1915. Etappenleitung an Everth (betr. Einberufung) - Ruruma 1915. Everth an Etappenleitung - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Everth - o.O., o.J. Everth an Gouverneur Schnee - Shigatini 1915. Fuchs an Everth (2 Schreiben) - Neu-Moshi 1916. Eisenschmidt an Everth - Shigatini 1916. Missionsrat (Fuchs) an Everth - Umbulu 1916. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (betr. Ablehnung einer neuen Niederlassung der Leipziger Mission in Dongobesch) - Ruruma 1916. ? an Missionsrat - Telegramm - Mkalama 1916. Schreiben in Swahili(?) - Mkalama 1916. Kaiserlicher Bezirksamtmann an Everth - Mkalama "Political" an Everth (Englisch) - 1917. Everth an "Political" (Englisch) - Arusha 1918. Blumer an Müller (Englisch) - Arusha 1918. Blumer an Müller (2 Schreiben) - Machame 1918. Müller an Blumer (betr. Lieblinger) - Mamba 1918. Missionsrat (betr. Lieblinger) - Machame 1918. Müller mit Zusätzen von Gutmann und Raum - Machame 1918. Missionsrat an Blumer (betr. des "Iramba-Mischlings Friedrich" Lieblinger; Deutsch und Englisch) - Machame 1918. Müller mit einem Zusatz von Gutmann - Auszug aus einem Brief Blumers 1918 - Ruruma (Stichpunkte zu diversen Themen) - Leipzig 1919. "Besprechnung über die Kassenverhältnisse in Iramba" - Leipzig 1920. Weishaupt an District Commissioner Mkalama (Abschrift; Englisch) - Berlin 1920. Deutsch-Ostafrikanische Bank an Wärthl - Eschenbach 1920. Wärthl an Weishaupt - Machame 1924. Hult. ("Copy of a report presented to the Conference of the Missionaries of The Tanganyika Lutheran Mission"; Englisch) - 1931. Board of Foreign Missions of the Augustana Synod. (Johnson) an Ittameier (Englisch; Abschrift; betr. Besitzfragen in Ostafrika) - 1931. Board of Foreign... (MacLennan) to Johnson, Minnesota, U.S.A. - Nkoaranga 1931. Ittameier an Missionsdirektor (betr. Besitzfragen) - Leipzig 1931. An Everth (betr. Besitzfragen) - 1931. An Johnson (betr. Besitzfragen in Ostafrika und Erklärung der Lpz. Mission betr. Iramba) - Iramba 1912. Wärthl an Kollegium - Kostenvoranschlag Ruruma / Iramba 1912. Ittameier - 1912. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission - Ruruma 1912. Wärthl an Kollegium (betr. Rechnungsbericht der Irambamission) - o.O., o.J. Kollegium an Wärthl. FICHE NR. 15 9- - Fortsetzung - Ruruma 1912. Wärthl an Kollegium - 1912. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission - Kostenvoranschlag 1913 Ruruma / Iramba. Ittameier - 1913. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission (5 Schreiben) - 1913. Kollegium an Wärthl - 1913. Sekretariat an Ittameier - Ruruma 1913. Ittameier an Kollegium - Ruruma 1913. Wärthl an Kollegium mit 2 Schreiben an die Finanzabteilung des Kaiserlichen Gouverneurs in Daressalaam (Abschriften) - Kostenvoranschlag 1914 Ruruma / Iramba. Ittameier - Rechnungsberichte Iramba 1912-1914. Wärthl - 1914. Kollegium an Missionare in Ruruma (5 Schreiben) - Ruruma 1914. Wärthl (2 Schreiben) - Telegramm an Wärthl (nicht aufgegeben).
Leipziger MissionswerkEnthält: - ein Foto von Althaus in Kopie; ein Foto von Minja (1880-1944) in Kopie - Marangu 1932. Minja "Ya mlisi Oke Missionar Althaus" (Sprache?) - Leipzig 1991. Saria, Njau, Jaeschke (Übersetzung des Schreibens von Minja) - Althaus-Pulke, D.: Bericht über Spurensuche II in Tanzania (Bericht über eine 5wöchige Reise) 1991. (Maschinegeschrieben; 8 S.) - Althaus, G.: Mamba. Die Geschichte einer ev. luth. Missionsstation am Kilimandscharo im einstigen Deutsch-Ostafrika von ihrer Gründung im Jahre 1894 bis Ende 1909. Persönliche Erinnerungen aus meiner Missionsarbeit. Versehen mit einem Vorwort des Herausgebers (Burmester) 1951, dem Lebensgang des Verfassers (vom Herausgeber), einem Bericht der Ältesten der Gemeinde Mamba (Nyange) und einem Vorwort des Verfassers Wolfenbüttel 1935. (Maschinegeschrieben; 2 Exemplare; 260 bzw. 206 S.)
Jäsche, Ernst- Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1905 - 1913, Sächsisches Staatsarchiv description: Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
- Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1903 - 1905, Sächsisches Staatsarchiv description: Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
- 1899 - 1900, Sächsisches Staatsarchiv Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. description: Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Enthält: Werbematerial verschiedener Verlage und Firmen für Bücher und Schulutensilien, Buchempfehlungen der vorgesetzten Behörden, Klagen und Gesuche verschiedenster Art; Verteilung von Pflanzen an Schulkinder durch die Kölner Gartenbaugesellschaft unter maßgeblicher Mitwirkung des Kaufmannes Max Garthe, Prämien für die besonders gut gepflegten Pflanzen; Kölner und Berliner Tierschutzverein wegen Verteilung von Tierschutzkalendern, Einrichtung von Schulfeiern für Schüler und Eltern, Vorbereitung der Jubiläen des Oberlehrers am Seminar in Brühl Konrad Schumacher und des Kreisschulinspektors Peter Hopstein, Materialsammlung für das Kölner Verkehrslexikon von Damian Gronen, Steuerveranlagung der Lehrer; Einladungen, Aufrufe und Prospekte verschiedener Vereine und Institutionen: Wilhelm- Augusta-Lehrerinnenverein in Witten wegen Gründung von Erholungsheimen für alte Lehrerinnen, Deutscher Patrioten-Bund zur Errichtung eines Völkerschlacht-Denkmals bei Leipzig, Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen in Berlin, Deutsche Kolonialgesellschaft in Köln, Handelskammer. Druckschriften: Vorläufiges Ergebnis der Volkszählung am 2. Dezember 1895 in Köln (1895); Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der in Köln und in den eingemeindeten Vororten vorhandenen, unter Aufsicht des Oberbürgermeisters stehenden Orts-Krankenkassen, Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen und Innungs-Krankenkassen für das Jahr 1895 (1896); Die Volkszählung am 2. Dezember 1895 (1896); Pachtvertrag zwischen der Stadt Köln und der Waren-Kredit-Anstalt wegen Errichtung eines Lagerhauses auf dem Rheinwerft (4. September 1897); Tabellen über die Arbeitsvermittlung der Allgemeinen Arbeitsnachweis-Anstalt in Köln vom 1. April bis 30. Juni 1898 (1898); Satzungen der Preußischen Ruhegehaltszuschuss- und Unterstützungskasse für mit Ruhegehaltsberechtigung angestellte Lehrerinnen (1898); Nachweisung des Sollaufkommens an Gemeinde-Einkommensteuer und an Gemeinde-Zuschläge (Juni 1895); Nachweisung des Sollaufkommens an Staats- und Gemeindesteuern (Juli 1896). Aktenzeichen: XII-5-1. Altsignaturen: Best. 403, C-185.
Autor: Bericht von Miss. Säuberlich in Ikutha. Umfang: S. 386-390. Enthält u. a.: - (SW: Entwicklung des regelmäßigen Unterrichts)
Leipziger MissionswerkAutor: Bericht von Miss. Fuchs in Schigatini. Umfang: S. 477-479. Enthält u. a.: - (SW: Gründung der Station durch Miss. Fuchs und von Hopffgarten; erste Arbeiten; Bauarbeiten, Beschreibung des Stationsplatzes und der Umgebung)
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