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          Kriegsarchiv (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/11 · Bestand
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Am 3. Januar 1907 ordnete Kriegsminister von Marchtaler die Errichtung eines besonderen Kriegsarchivs, abgekürzt K. A., der Zentral-Abteilung des Kriegsministeriums an. Es sollte die vorhandenen alten Akten des Kriegsministeriums, dessen sogenannte alte Registratur, verwalten und in Stand halten, die bis 1874 geführten Offizierstammlisten verwahren und bearbeiten, sonstige ältere Akten des Kriegsministeriums bzw. seiner Abteilungen, sofern sie aus historischen oder weiteren Gründen der Aufbewahrung wert schienen, sammeln, Schriftgut von dauerndem militärischem oder kriegsgeschichtlichem Wert bei Behörden, Truppenteilen und Privatpersonen, von diesen gegebenenfalls unter Eigentumsvorbehalt, übernehmen und die im Jahre 1900 an das Haus- und Staatsarchiv abgegebenen Archivalien zurückfordern, sobald es die Raumverhältnisse erlaubten. Dazuhin wurden dem Kriegsarchiv übertragen Erhebungen über württembergische Armee- und Truppengeschichte und über persönliche Verhältnisse früherer Offiziere, soweit sie aus den vorhandenen Offizierstammlisten zu entnehmen und vornehmlich statistischer Art waren, Erhebungen über Verhältnisse und Einrichtungen in der württembergischen Armee, soweit die damals bestehenden nicht berührt wurden und soweit sie aus den beim Kriegsarchiv verwahrten Akten hervorgingen. Außerdem waren parallel zu der in der Zentral-Abteilung verbleibenden Bibliothek des Ministeriums württembergische Truppengeschichten, Lebensbeschreibungen württembergischer Offiziere sowie Ranglisten, Hof- und Staatshandbücher möglichst vollständig zu erwerben. Der neuen Institution standen zwar mehrere, insgesamt aber zu kleine Räume im Gebäude des Ministeriums zu, die keine befriedigende Aufstellung der Archivalien erlaubten. Dies änderte sich erst, als 1914 der Neubau des Kriegsministerjums bezogen werden konnte. Die Leitung übernahm der dem Minis rium aggregierte Oberst z.D. Wilhelm Strack von Weißenbac dem noch ein Zahlmeisteraspirant zugeteilt und nach Bedar einzelne Unteroffiziere und Mannschaften zur Hilfeleistun kommandiert wurden. Der Geschäftsverkehr wurde von der Zentral-Abteilung geführt, so dass es keiner eigenen Registraturordnung für das Kriegsarchiv bedurfte. Die einkommenden Unterlagen - Archiv-, Bibliotheks- und Sammelgut - sollten einheitlich in 16, römisch durchgezählte "Serien" untergliedert werden, deren Titel "Königliches Haus und Land", "Organisation und Formation des Militärs", "Feldzüge", "Handbibliothek", "Bau- und Festungspläne", "Stempelsammlung" u. a. lauteten. Durch die weitere Aufspaltung in "Serien" ergaben sich für die einzelnen Bände und Büschel bis fünfgliedrige Signaturen (z.B. 11010 A f). Inwieweit erhaltene, sehr knappe Findbuch, das mit der Gruppe III "Feldzüge" abbricht, alle oder nur Teile der bis zum Ausbruch Weltkriegs gesammelten und verzeichneten Unterlagen erfasst, muss offen bleiben. Aufs Ganze gesehen war dem Kriegsarchiv keine bedeutende Entwicklung beschieden. Im Krieg legte Strack noch eine allerdings klein geblieber Zeitungsausschnittsammlung zu einzelnen Kämpfen an, bis er am 9. August 1917 verstarb. Fast gleichzeitig wurde der seit 1915 zur Dienstleistung im Kriegsarchiv kommandierte Major Winter dem Stellvertretenden Generalkommando zur Verfügung stellt. Unterdessen wurde auf 1. Juni 1915 Major z. D. Adolf Osterberg dem Kriegsministerium zur Dienstleistung zugeteilt und zwar dessen neugebildeter Kriegsgeschichtlicher Abteilung. Mit seiner Aufgabenstellung erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter bis Kriegsende auf 27, unter Einrechnung der nur zeitweise beschäftigten auf 41, meist Reserveoffiziere und Landsturmangehörige. Ende September 1916 wurde die Abteilung in "Kriegsarchiv 1", abgekürzt Kr. A. 1, umbenannt, während das bisherige Kriegsarchiv die Bezeichnung "Kriegsarchiv II", abgekürzt Kr. A. II, erhielt. : Das Kriegsarchiv I hatte die Aufgabe, von den Feldtruppenteilen gefertigte Kriegstagebücher zu sammeln, zu sichten und dem Stellvertretenden Generalstab der Armee in Berlin zur Abschrift und Prüfung zuzusenden, durch einige zum Kriegsministerium kommandierte kriegsbe- schädigte Offiziere und unter Mithilfe des früheren Kriegsministers von Schnürlen in nüchterner wissenschaftlicher Darstellung den "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" aufzuzeigen, (1) in der Reihe "Schwäbische Kunde aus dem großen Krieg" einzelne Kampferlebnisse in mehr volkstümlicher Form zu schildern und zu veröffentlichen, (2) eine Bildnissammlung der während des Kriegs gefallenen Offiziere und Heeresbeamten anzulegen und in Form einer Ehrentafel herauszubringen, "hervorragende Taten von Offizieren und einzelnen Truppen- teilen" und "Heldentaten", d.h. von den Feldtruppen eingeforderte Berichte über die Taten der mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse bzw. der Goldenen Militärverdienstmedaille beliehenen Unteroffiziere und Mannschaften, zu bearbeiten und an die heimatliche Presse weiterzuleiten, in Vortragsveranstaltungen über besondere Leistungen im Kampf zu sprechen und die Texte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Truppenteile, bei denen Württemberger in größerer Zahl standen, übersandten mehr oder weniger regelmäßig Stärkenachweise, Kriegsgliederungen und insbesondere die "Königsberichte". Sie wurden, wie schon der Name andeutet, auf dessen ausdrücklichen Wunsch unmittelbar vorgelegt, daraufhin in den Abteilungen des Kriegsministeriums ausgewertet und schließlich nach einem gewissen zeitlichen Abstand an das Kriegsarchiv I zur dauernden Verwahrung und Sichtung für die erwähnten kriegsgeschichtlichen Reihen abgegeben. Gegenüber diesen zusammenfassenden Darstellungen der Truppen sollte eine Sammlung von Feldpostbriefen und persönlichen Berichten das Erlebnis des einzelnen Kriegsteilnehmers festhalten. Auf Anweisung des Kriegsministers ging im Januar 1916 die thematische Zeitungsausschnittsammlung, die bei der Abteilung seit Kriegsbeginn geführt und zum damaligen Zeitpunkt bis März 1915 nachgetragen war, an das Kriegsarchiv I über, um hier möglichst rasch auf den aktuellen Stand gebracht zu werden. Die einzelnen Themenkreise der Sammlung wurden nun mit Großbuchstaben bezeichnet und ab Oktober 1917 noch weiter untergliedert. Gesammelt wurden wie schon bei der Zentral-Abteilung Ausschnitte aus dem Schwäbischen Merkur und anderen Tageszeitungen, zu denen nun auch der "Berner Bund", die "Münchener Neueste Nachrichten", die "Vossische Zeitung" u. a. zählten, während die württembergischen ausgesprochenen Parteiblätter wie "Beobachter" oder "Tagwacht" weiterhin bei Zentral-Abteilung für die dort verbliebenen Serien ausgewertet wurden. Im August 1918 wurde die Sammlung an die neu geschaffene "Abteilung H" des Ministeriums, später "Ministerial-Abteilung", übertragen. Diese Abteilung gliederte die seit Juli anfallenden Ausschnitte in 17 neue Sachgruppen, die bis November, vereinzelt Dezember 1918 reichen und nach der Auflösung der Ministerial-Abteilung Anfang 1919 wiederum im Kriegsarchiv zum Abschluss gebracht wurden. Da die genannten Aufgabenbereiche zu unterschiedlicher Zeit zuwuchsen und auch in Art und Umfang mehrfach abgeändert wurden, wechselte die Geschäftseinteilung wiederholt. Im Frühjahr 1918 bestanden fünf (Arbeits-)Gruppen a-e, die sich in ihrer Kompetenz z. T. etwas überschnitten und im Herbst 1918 - nach Bildung der Ministerial-Abteilung - zu den Gruppen a-d neu zusammen gefasst wurden. (3) : Nach Kriegsende wurde Oberstleutnant z. D. Osterberg auf 13. Januar 1919 dem Generalkommando wieder zur Verfügung gestellt. Schon einige Tage zuvor hatte das Personal des Kriegsarchivs I aus seiner Mitte den Vizefeldwebel der Landwehr Friedrich Hötzer zum Vorstand gewählt. Gleichzeitig stand die vorläufige Schließung zur Debatte, die allerdings nicht erfolgte. Jedenfalls wurde der frühere Kommandeur des Gebirgsregiments Major Theodor Sproesser auf 23. April 1919 zum Kriegsarchiv I kommandiert. Das nunmehr so bezeichnete "Kriegsarchiv", das Sproesser dann bis Ende 1920 leitete, vereinigte die bisher getrennten Kriegsarchive 1 und II; es bildete weiterhin eine Abteilung des Kriegsministeriums und unterstand ab August 1919 dessen Nachfolger, der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg, und von Oktober 1919 an dem Landeskommandanten, während das Personal vom Heeresabwicklungsamt Württemberg bzw. dem nachgeordneten Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums zur Verfügung gestellt wurde. Nach langwierigen Verhandlungen über die künftige Gestaltung des Militärarchivwesens und dabei u.a. über eine eventuelle Fortführung des Werks "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" wurde das Kriegsarchiv Ende Dezember 1920 vom Gebäude des früheren Kriegsministeriums in Stuttgart, Olgastraße 13 in das bisherige Gewehrmagazin des Neben-Artilleriedepots in Stuttgart, Gutenbergstraße 109 verbracht und im Januar / März 1921 formell in das damalige Reichsnebenarchiv, die künftige Reichsarchivzweigstelle, eingegliedert. Da der Geschäftsverkehr, wie erwähnt, anfangs fast und auch später noch zu einen beträchtlichen Teil über andere Abteilungen des Ministeriums, hauptsächlich die Zentral-Abteilung, lief, entwickelte sich für das Kriegsarchiv in der Zeit seines Bestehens keine systematische Schriftgutablage. Der Hauptanteil machte beim Kriegsarchiv II das von anderen Provenienzstellen eingekommene Archivgut aus; Kriegsarchiv I standen die Entwürfe und z.T. auch Reinschriften der hier bearbeiteten Reihen und Einzelschriften im Vordergrund, sodann die zur Verwahrung eingekommen Berichte der Truppen u. a. In der Reichsarchivzweigstelle / Heeresarchiv ist ein Teil dieses Schriftguts mit anderen einschlägigen Unterlagen zu neuen Pertinenzbeständen vereinigt worden: Die verschiedenen Zeitungsausschnittsammlungen des Ministeriums wurden in den späteren Bestand M 731 "Druckschriften und Zeitungsausschnittsammlungen eingebracht und in Einzelfällen bis 1938/1942 fortgeführt. Die Feldpostbriefe wurden teilweise neu zusammengestellt und durch eine Vielzahl weiterer Briefe Sie zählen heute zu den Beständen M 750/1-3 "Feldpostbriefe I-III". Die für das Werk "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" gesammelten Lichtbilder dürften unter Einschluss nicht mehr im Einzelnen feststellbare Erweiterungen den Grundstock des Bestandes M 705/1 "Königsalben" bilden. Lichtbilder gefallener Offiziere gingen, ohne dass sich dies immer nachweisen lässt, in den Beständen M 707 - M 709 "Bildnissammlungen I-III" auf. Die danach verbleibenden wenigen Sachakten und zahlreichen Berichtserien stellte Heeresarchivrat Hauptmann der Reserve Franz Knoch zum Bestand "Kriegsarchiv" zusammen. Des weiteren arbeitete Knoch Teile des vom früheren Kriegsarchiv gesammelten Archivguts - so z. B. aus der einstigen Registratur des Generalquartiermeisterstabs bis 1870 - ein, sodann "historisches" Schriftgut anderer Abteilungen des Ministeriums, sonstiger Behörden und von Truppenteilen, d.h. meist zusammen fassende Berichte und Denkschriften, schließlich noch "mancherlei zerstreut liegende Akten und Aufzeichnungen württenbergischer Heeresangehöriger, die mangels anderer Einordnungsmöglichkeiten zweckmäßig der Sammlung Kriegsarchiv einverleibt wurden". : Knoch empfand offenbar selbst, dass die auf diese Weise in einem Bestand vereinigten Unterlagen nicht recht zusammenpassten, gleichwohl schloss er 1943 das Findbuch ab. Wohl in denselben Jahren wurde, wie damals beim Heeresarchiv üblich, die Mehrzahl der nun vorliegenden Archivalieneinheiten in Heft- oder Buchform gebunden, auch wenn dies, so besonders beim "Allgemeinen Schriftverkehr", nicht immer befriedigen konnte. Nach einer vollständigen Neuverzeichnung des Bestandes durch den Werkvertragsangestellten Wilhelm Westenfelder im Jahr 1974 lösten zunächst Oberstaatsarchivrat Dr. Joachim Fischer und Archivinspektoranwärter Walter Wannenwetsch das hier eingereihte Schriftgut aus der Zeit bis 1870 heraus, sodann ab 1983 Oberstaatsarchivrat Dr. Günter Cordes und Archivangestellter Werner Urban weitere Einzelstücke, um sie ihrer Provenienz entsprechend in anderen Beständen einzuschieben. Es verblieben darnach nur solche Unterlagen, die im Geschäftsgang des Kriegsarchivs (I und II) erwachsen sind. Dazuhin wurde die beim Kriegsarchiv geführte Zeitungsausschnittsammlung aus dem erwähnten Bestand M 731 "Druckschriften- und Zeitungsausschnittsammlung des Kriegsministeriums" entnommen und hier wieder eingegliedert. Die übrigen, oben genannten Sammlungen des Kriegsarchivs - Feldpostbriefe, Lichtbilder - wurden demgegenüber im Heeresarchiv in so starkem Maße umgestellt, dass ihr ursprünglicher Zustand nicht mehr rekonstruiert werden kann und sie daher zweckmäßigerweise als archivische Sammlungen belassen werden. Bereits 1972/75 legte Fischer über die bis dahin noch nicht erfassten Geschäftstagebücher des Kriegsarchivs ein gesondertes Findbuch an, das nun unverändert in das neue Repertorium eingebracht werden konnte. Ordnung und Gliederung des Bestandes lehnen sich an die ursprünglichen Aufgabenbereiche des Kriegsarchivs an, wie dies nach einem Vorentwurf schon von Fischer und Wannenwetsch beabsichtigt war. Dabei richtet sich Reihenfolge - wie auch die Benennung und Schreibweise - der angeführten Truppenteile nach der im Jahr 1920 vom Heeresabwicklungsamt Württemberg veröffentlichten "Übersicht Friedens- und Feldformationen (Behörden und Truppen) des ehemaligen XIII. Armeekorps und deren Abwicklungsstellen". : Die Anlage getrennter Orts-, Personen- und Sachverzeichnisse zu den Akten / Bänden und den Zeitungsausschnitten soll den Zugang zu den beiden unterschiedlichen Archivaliengruppen erleichtem. Zudem basieren die Schlagworte zu den Akten / Bänden auf den von Fischer, Cordes und Urban überarbeiteten umfassenden Betrefftitelaufnahmen Westenfelders. Demgegenüber gehen die Titelaufnahmen, die Heeresarchivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller um 1940 für den nicht abgeschlossenen Besstand der Zeitungsausschnitte angefertigt hatte und die nun fast unverändert übernommen wurden, über allgemeine Inhaltsangaben hinaus und bringen besonders in den Enthältvermerken - und damit auch im vorliegenden Index - auffällige Einzelheiten. sächliche Inhalt der Zeitungsausschnittbände ist indessen um vieles umfangreicher, wie sich aus den Inhaltsübersichten ergibt, die vom Kriegsarchiv aufgestellt und den Bänden beigebunden wurden; eine an sich wünschenswerte, entsprechend ausführliche Erfassung des Inhalts für das neue Findbuch ließ sich jedoch derzeit hauptsächlich aus Personalgründen nicht durchführen. Bei der Neuordnung des Bestandes wurden 66 Archivalieneinheiten mit anderen gleichen Betreffs vereinigt, 24 weitere, meist Doppelstücke ausgesondert; 349 Büschel und Bände wurden provenienzgerecht in anderen Beständen eingegliedert, dagegen 2 Zeitungsausschnittbände hier wieder eingefügt. So umfasst der Bestand nunmehr 1032 Bände und Büschel in 17 Regalmetern. Literatur: Joachim Fischer: Das württembergische Kriegsarchiv. Zur Überlieferungsgeschjchte der militärischen Archivalien von Württemberg. In: Aus der Arbeit des Archivars. Festschrift für Eberhard Gönner (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Bd. 44). Stuttgart: Kohlhammer 1986 Stuttgart, Dezember 1985 Cordes Anmerkungen: Anmerkungen: (1) Mit dieser Arbeit sollte vermieden werden, dass in einem künftigen Generalstabswerk die Leistungen der Württemberger zu gering geachtet würden. Zum Regierungsjubiläum 1916 konnten dem König die ersten drei Bände überreicht werden. (2) Bis Kriegsende erschienen zwei Bände, herausgegeben von Leutnant der Reserve Robert Silbereisen und Hauptmann der Reserve Dr. Georg Schmückle. (3) Siehe die Anlage

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Senat-Kriegsakten (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Bestand · (1907) 1888-1940, (-1940)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)