Gruppe

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          BArch, R 2/11498 · Akt(e) · 1940-1942
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Gedruckter Haushaltsplan für 1941 Kolonialpolitische Schulung der Polizei.- Frage der haushaltsmäßigen Zuständigkeit, 1941 Aufstellung der Gehälter (Namenslisten) der Zweigstellen-Angehörigen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes im Ausland, Stand: 10. Juni 1941 Aufstellung über Vergütung (Namenslisten) der Mitglieder der Kulturinstitute im Ausland, ca. 1941 Bezüge der deutschen Lektoren (Namenslisten) an ausländischen Hochschulen, Stand: Juni 1941 Übersicht über die Durchschnittsgehälter der deutschen Lehrer im Ausland, 1941 Die Skihütte des Auslandsamtes der Dozentenschaften bei Reit im Winkel (bebilderter Prospekt), 1941 Tätigkeitsberichte des Auslandsamtes der Dozentenschaft der deutschen Universitäten und Hochschulen von Apr. 1940 bis März 1941 Liste der persönlich betreuten ausländischen Wissenschaftler des Auslandsamtes der Dozentenschaft, Stand: 1.6.1941 Pachtung der Jagd Schönhoff/Sudetengau durch den Reichsaußenminister zur Tarnung von Zusammenkünften mit führenden ausländischen Persönlichkeiten als Privateinladungen, 1941 Kompetenzabgrenzung zwischen dem Reichsminister des Auswärtigen und dem Reichsführer SS in Volkstumsfragen, 1941 Entschädigung für Waren, die für die Schweiz bestimmt waren und bei der Besetzung französischer Häfen deutscherseits beschlagnahmt wurden.- Vergleichsabkommen mit der Schweiz unter Mitwirkung des Prisenhofs Hamburg, 1941-1942 Betreuung hilfsbedürftiger deutscher Seeleute in überseeischen Gebieten, 1941 Liste der Beamten und Angestellten fremder Verwaltungen, die den Deutschen Gesandtschaften in Bukarest, Preßburg und Kopenhagen zugeteilt sind (Attaches), 1941 Austausch sowjetischer Staatsangehöriger gegen entsprechende Gruppen von Reichsdeutschen nach Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion.- Transport nach Svilengrad und Überstellung auf türkisches Gebiet, 1942 Stipendien an Ausländer.- Aufzeichnung von Legationsrat Dr. Schaefer-Rümelin, 1940

          Bürgerschaft I
          Staatsarchiv Hamburg, 121-3 I · Bestand · 1580-1948
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Die Bürgerschaft löste 1859 als Landesparlament die Erbgesessene Bürgerschaft und das Kollegium der Oberalten ab. Sie bestand durchgehend bis 1933, wobei jedoch das Wahlrecht mehreren Änderungen unterlag. Ihre Auflösung erfolgte am 14.10.1933 gemeinsam mit der des Reichstages. Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte in den Jahren 2010-2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 121-3 I Bürgerschaft I, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: Die Bürgerschaft löste 1859 als Landesparlament die Erbgesessene Bürgerschaft und das Kollegium der Oberalten ab. Sie bestand durchgehend bis 1933, wobei jedoch das Wahlrecht mehreren Änderungen unterlag. Ihre Auflösung erfolgte am 14.10.1933 gemeinsam mit der des Reichstages. Der Best. gliedert sich in 3 Gruppen: Präsidial- und Kanzleiangelegenheiten, Plenartätigkeit und Ausschußtätigkeit. Den Kern des Bestandes bilden die Protokolle der Bürgerschaftssitzungen mit ihren Anlagen, die vom Dezember 1859 bis zum Juni 1933 erhalten sind. Ergänzt werden sie von den Protokollen des Vorstandes der Bürgerschaft und Akten über die Tätigkeit der Fraktionen ab 1880. Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Schriftwechsel zwischen Senat und Bürgerschaft dar. Überliefert ist auch ein Verzeichnis sämtlicher Bürgerschaftsmitglieder. Den größten Teil des Bestandes nehmen die Überlieferungen der Ausschüsse ein. Sie sind sachthematisch gegliedert und umfassen alle Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung.

          Staatsarchiv Hamburg, 371-8 II · Bestand · 1844-1947
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung Die Deputation für Handel und Schiffahrt trat 1863 an die Stelle der Schiffahrts- und Hafendeputation, von der sie folgende Aufgaben übernahm: Schifffahrtsangelegenheiten, Hafenverwaltung, Lots-, Leucht- und Tonnenwesen, Quarantänewesen, Rettungswesen, Dispachewesen, Seemannswesen, Prüfungswesen für Seeleute (Navigationsschule). An weiteren Aufgaben wurden die Geschäfte der bisherigen Kommission für die Schiffspapiere (Schiffsregistratur), der bisherigen Deputation zur Maklerordnung (Makler und Auktionatoren), der Kornordnung und der Kempe (Beaufsichtigung der Kornmaße), sowie die Aufsicht über die öffentlichen Kräne und Waagen übernommen. Das früher der Schiffahrts- und Hafendeputation unterstehende Wasserbauwesen (Strom- und Hafenbau) wurde gleichzeitig der Baudeputation übertragen. Eine neue Aufgabe war ferner die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels, die vorher die Commerzdeputation wahrgenommen hatte. Hierzu gehörte auch die Bestellung und Vereidigung verschiedener Sachverständiger. 1866 wurde die Commerzdeputation in die Handelskammer umgewandelt und bestimmt, daß diese ihre Anträge an die Deputation für Handel und Schiffahrt zu richten und dieser Behörde Gutachten zu erteilen habe. Die daher in den meisten Akten dieses Bestandes vorhandenen Stellungnahmen der Handelskammer, anderer Interessenverbände und einzelner Firmen geben diesem Bestand einen besonderen Wert. Später übernahm die Deputation als weitere Aufgaben 1866 die neugeschaffene Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, die 1875 als Deutsche Seewarte vom Reich übernommen wurde, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen als Nachfolgerin der Teerhofdeputation und 1897 die Münzstätte nach Aufhebung der Kommission für die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm 1907 das Fischereiwesen (Fischereidirektion) - Binnenfischereisachen verblieben bei der Landherrenschaft -‚ 1915 die neugeschaffene Preisprüfungsstelle (für das Stadtgebiet), 1918 die den drei örtlichen Preisprüfungsstellen übergeordnete Landespreisprüfungsstelle. Nach dem Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung übernahm die Deputation 1920 die Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiete der Zölle und Verbrauchssteuern (vorher Deputation für indirekte Steuern und Abgaben und Senatskommission für das Zollwesen), das Handelsstatistische Amt (vorher der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben unterstellt), die Abwicklung der seit 1914 von der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben bearbeiteten Kriegsmaßnahmen gegen feindliche Unternehmungen und feindliches Eigentum (Entschädigungen und Rückerstattungen), dazu ferner das neuerrichtete Freihafenamt. 1921 ging die Verwaltung der Wasserstraßen und Seezeichen auf das Reich über, und 1926 übernahm die neugeschaffene Wasserstraßendirektion (Reichswasserstraßenverwaltung) die noch bis dahin von der Deputation wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserstraßenwesens. Bei der Deputation verblieben dagegen 1926 die Verwaltung der sogenannten “Hafenelbe“ von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen. Die Deputation übernahm 1928 das Auswanderungsamt (vorher Behörde für das Auswanderungswesen), das Innungsaufsichtsamt (vorher Aufsichtsbehörde für die Innungen), die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung (vorher Schlachthofdeputation), die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen (vorher Aufsichtsbehörde für das Bergwesen). Neben die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung trat später noch die Deichtormarktverwaltung und die Verwaltung der Jahr- und Wochenmärkte. Gleichzeitig wurde die Seefahrtsschule an die Berufsschulbehörde abgegeben. Weiter übernahm die Deputation 1930 Strom- und Hafenbau (vorher Baubehörde) und 1933 das Weltwirtschaftsarchiv (vorher Hochschulbehörde). 1933 wurde die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Behörde für Wirtschaft umbenannt; sie unterstand der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit. Auf die Behörde für Technik und Arbeit ging 1933 Strom- und Hafenbau über. Als neue Aufgaben kamen hinzu 1935 das Arbeitsbeschaffungswesen (vorher der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unmittelbar unterstellt) und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle. Das Arbeitsbeschaffungswesen war 1936-1937 vorübergehend selbständig als “Arbeitsbeschaffungsamt“, ab 1958 Referat innerhalb der Dienststelle “Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan“, die wiederum zu der Zeit eine Abteilung der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bildete und seit 1939 selbständige Dienststelle innerhalb der Gemeindeverwaltung Hamburgs war. Während des Krieges wurden die Geschäfte dieser Dienststelle von der “Abteilung Vierjahresplan“ der Verwaltung für Handel, Schifffahrt und Gewerbe weitergeführt. Diesen Namen führte die bisherige Behörde für Wirtschaft seit 1938. Ihr wurde 1941 Strom- und Hafenbau auch wieder unterstellt. Von der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe und ihren Nachfolgebehörden wurden an das Staatsarchiv abgeliefert: 1927: Akten der Hauptgruppen I - XXX und XXXII, Kriegsakten, Akten der Übergangswirtschaft und Akten der 10. Kommission des Arbeiter- und Soldatenrats; 18.12.1929: Akten der Hauptgruppe XVI Zoll-, Steuer- und Stempelsachen (zusammen mit Akten der Senatskommission für die Zollverwaltung); 15. 3.1935: Akten der Hauptgruppe XXVIII über Personalangelegenheiten der Kaiverwaltung; 11. 8.1937: der größte Teil der jetzt im Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III zusammengefaßten Akten; 20.10.1937: Geheimakten aus den Jahren 1882-1919; 25. 4.1938: Akten der Rechnungsabteilung (RA-Akten) und Kriegsakten über die Verwaltung feindlichen Vermögens; 16. 5.1938: Akten mit Einsprüchen einzelner Firmen gegen die Veranlagung zu Beiträgen zur Detaillistenkammer 1935-1936 mit den Aktenzeichen 250-02 Nr.1-63 (sämtlich kassiert); 29. 3.1940: Akten über Seuchenbekämpfung auf Schiffen und in Häfen (P-Akten); 21.10.1943 Geheimakten aus den Jahren 1922-1935; 10. 3.1954 u. 8. 5.1957: die noch beim Amt für Hafen und Schiffahrt vorhandenen erhalten gebliebenen Reste der Akten der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in 142 Paketen. Die Ablieferungsverzeichnisse von 1927-1943 befinden sich nunmehr in der Beiakte zu H 9780/58, die von 1954 und 1957 in der Geschäftsakte 2112-0/2 Mat. Eine wahrscheinlich schon vor 1914 als besonderer Bestand „Eichwesen“ aufgestellte Ablieferung wurde unter der - ursprünglichen - Signatur IV A, die vorher als Senatsakten (Cl.VIII Nr. XLIII) registrierten Protokolle unter III C in diesen Bestand hineingenommen. Die Protokolle wurden wie folgt abgeliefert: 23. 4.1892: Protokolle der Deputation 1886-1891, 12. 7.1892: Protokolle der Deputation 1867-1872 und Protokolle der Sektion für Schiffahrt 1864-1866, 26. 4.1902: Protokolle der Deputation 1863-1866,1873-1885 und Protokolle der Sektion für Handel 1864-1866. Von 1892-1929 wurden die Protokolle jährlich abgeliefert. Insgesamt sind etwa 100 lfd. Meter abgeliefert worden. Die nach den Kassationen verbleibenden 65 lfd. Meter sind jetzt als Registraturen I, II Spezialakten, II Generalakten und III aufgestellt worden. Die älteste, nur von 1863-1867 reichende Registratur bildet fortan den Bestand 371-8 I Deputation für Handel, Schiffahrt und. Gewerbe I (siehe besondere Vorbemerkung). Es folgt die umfangreiche und wichtigste Registratur, die nach Aufhebung der beiden Sektionen für Handel und für Schiffahrt im Jahre 1867 eingerichtet wurde. Sie zerfällt in General- und Spezialakten. Generalakten Diese Registratur wurde etwa um die gleiche Zeit wie die der Spezialakten - um 1868 - eingerichtet und bestand aus den gleichen Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit ebenfalls die Hauptgruppen XXV bis XXXII hinzukamen. Die jüngste Hauptgruppe XXXIII “Hafen- und Schiffahrtsabkommen mit Preußen“ gibt es nur bei den Generalakten. Ein nach 1920 angelegtes Behördenverzeichnis, welches die Hauptgruppe XXXIII noch nicht enthält, wurde unter der Signatur III B 5.40 in den Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten eingeordnet. Die älteren Generalakten bestanden zumeist nur aus Gesetzen, Verordnungen usw. im Druck; diese konnten größtenteils kassiert werden. Ein weiterer Teil der Akten enthielt nur Hinweise auf Spezialakten. Spezialakten Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten bestand anfangs aus den Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit noch die Hauptgruppen XXV-XXXII hinzukamen. Das einzige, 1954 an das Staatsarchiv gelangte Behördenverzeichnis ist offenbar erst nach der Übernahme der Zollsachen im Jahre 1920 angelegt worden. Es enthält in seinem jetzigen Zustand nur die die Hafen- und Schifffahrtssachen behandelnden Aktengruppen. Die übrigen Hauptgruppen sind ausgeheftet worden. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses und einer Sammlung der dazugehörigen Unterverzeichnisse läßt sich ein Überblick über den ursprünglichen Umfang dieser Aktengruppen, die eingetretenen Kriegsverluste, die vorgenommenen Kassationen und über die durch die Reichswasserstraßenverwaltung und die Behörde für Wirtschaft und Verkehr weitergeführten Akten gewinnen. Unter der Signatur III B 5.40.1. wurde es in diesen Bestand eingeordnet. Die Akten des “Sonderbeauftragten für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplans“ wurden aus den Hauptgruppen VI und XXI herausgenommen und bilden jetzt die Hauptgruppe XXXIII. Die Sonderregistraturen: Kriegsakten, Akten der Kommission 10 des Arbeiter- und Soldatenrats, der Übergangswirtschaft und Geheimakten wurden als Hauptgruppen XXXIV bis XXXVIII diesem Bestand angehängt. Die Gruppen XXVII “Auskünfte“ und XXVIII “Personalien“ wurden aufgelöst und auf zum Teil neueingerichtete Untergruppen verteilt. Mit den Ordnungszahlen 100 ff. oder 200 ff. wurden nur mit Gruppensignaturen versehene sogenannte “Sammelakten“ und aus ungeordneten Schriftstücken gebildete Akten den Untergruppen angehängt. Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III ist eine Zusammenfassung verschiedener Aktenreihen, die neben der Hauptregistratur (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten und II Generalakten) - siehe besondere Vorbemerkung - entstanden waren. 29.XI.1960 Homann Bestandsbeschreibung: Band 1: Generalakten Bände 2-4: Spezialakten Bände 5-6: Hinweissammlung Zu den von der Schiffahrts- und Hafendeputation 1863 übernommenen Aufgaben (s. 371-8 I) traten die folgenden hinzu: 1866 die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels und die Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen, 1897 die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm weiter 1907 das Fischereiwesen, 1915 und 1918 die Preisprüfungsstellen, 1920 die nach Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung bei Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern, das Handelsstatistische Amt und das Freihafenamt, 1926 die Verwaltung der sogenannten "Hafenelbe" von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen, 1928 das Auswanderungsamt, das Innungsaufsichtsamt, die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung, die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen. 1933 wurde die Deputation in Behörde für Wirtschaft umbenannt und der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unterstellt. 1935 kam als neue Aufgaben das Arbeitsbeschaffungswesen und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle hinzu. 1938 wurde die Behörde für Wirtschaft in Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. 1938 und dann wieder während des Krieges wurden die Geschäfte der Dienststelle "Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan" wahrgenommen. Nach dem Kriegsende 1945 wurden im Zuge der Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung die Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe neu geregelt. Nachfolgebehörde wurde 1946 die Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr, die 1947 in Behörde für Wirtschaft und Verkehr umbenannt wurde (s. 371-16 I). Der Best. umfaßt die nach Aufhebung der Sektionen 1867 eingerichtete Hauptregistratur und bildet das Kernstück der wirtschaftsgeschichtlichen Überlieferung der Jahre 1868-1946/47. Er ist gegliedert in General- und Spezialakten. Beide Aktengruppen sind nach dem gleichen Registraturplan organisiert und in über 30 Hauptgruppen (z.T. identisch mit Zuständigkeitsbereichen) unterteilt. Hinweis: 371-6, 371-9, 371-16 I, 373-4, 373-7 I, 326-2 I (Ga)

          Gesandtschaft Hamburg nach 1807 (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Hamburg · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Behördengeschichte Die Gesandtschaft in Hamburg gehörte zu den wichtigsten diplomatischen Vertretungen Preußens in Deutschland. Ihre Bedeutung lag vor allem auf dem Gebiet der Handels- und Zollpolitik sowie der Schifffahrt. Besondere Akzente wurden dabei durch die wirtschaftsgeografische Lage des gesandtschaftlichen Zuständigkeitsbereiches als Ausgangsbasis des deutschen Überseehandels und als Endpunkt der wichtigen Binnenschifffahrtsstraßen Elbe und Weser gesetzt. Die Gesandtschaft erlangte noch eine zusätzliche Bedeutung im Rahmen der Kolonialpolitik. Die Entwicklung der Zuständigkeit der Gesandtschaft Hamburg ist recht kompliziert, doch bleibt festzuhalten, dass in der Regel die drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie die beiden Mecklenburg zum Gesandtschaftsbereich gehörten. Vom Tilsiter Frieden 1807 bis zur Annexion der Hansestädte und Oldenburgs durch Frankreich im Dezember 1810 erstreckte sich die Zuständigkeit der Mission außer auf die genannten Staaten auch auf Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Nach der durch die französische Annexion der deutschen Nordseeküste bedingten Auflösung der Hamburger Gesandtschaft 1810 wurden die diplomatischen Kontakte Preußens zu Mecklenburg, gebunden an die Person des bisherigen Gesandten in Hamburg, im Wesentlichen von der Gesandtschaft in Dresden wahrgenommen. Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde die Gesandtschaft neu gegründet und erhielt einen großen Zuständigkeitsbereich, der sich außer auf die Hansestädte und Mecklenburg auch auf Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold erstreckte. 1832 wurden die Vertretungen bei Hannover, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold von der Gesandtschaft Kassel übernommen. 1837 wurde Oldenburg in den Bereich der neugegründeten Mission in Hannover einbezogen. Der somit auf die Hansestädte und Mecklenburg verengte Zuständigkeitsbereich blieb bis zur Auflösung der Gesandtschaft Hamburg, die am 31. März 1920 erfolgte, konstant. Missionschefs 1804 - 1811 Grote, Graf August Otto von 1814 - 1830 1830 - 1832 Maltzan, Mortimer von 1832 - 1848 Haenlein, Johann Christian Ferdinand Louis von 1848 - 1859 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1859 - 1867 Richthofen, Freiherr Emil Carl Heinrich von 1867 - 1869 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1869 - 1872 Magnus, Anton von 1872 - 1875 Rosenberg, Freiherr Adalbert von 1875 - 1885 Wentzel, Robert Albrecht Friedrich Otto von 1885 - 1890 Kusserow, Heinrich von 1890 - 1894 Thielmann, Freiherr Max von 1894 - 1895 Kiderlen-Waechter, Alfred von 1895 - 1898 Wallwitz, Graf Nikolaus von 1898 - 1902 Metternich, Graf Paul von 1902 - 1907 Tschirschky und Boegendorff, Heinrich Leonhard von 1907 - 1908 Heyking, Freiherr Edmund von 1908 - 1915 Bülow, Gustav Adolf von 1915 - 1920 Quadt von Wyckradt und Isny, Albert Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand setzte sich aus fünf Registratur- bzw. Abgabeschichten (A-E) zusammen, die zwischen 1834 und 1940 ins Archiv gelangten. 1840 wurde für die Gruppe A ein Findbuch angelegt, in das auch die weiteren Abgabeschichten eingetragen wurden. Die Akzessionen Nr. 8042 bis 8168 wurden im Januar 1870 zu Gruppen zusammengefasst, ein Teil als wertlos klassifiziert (vgl. VI. HA Nl. Friedländer, G., Nr. 13, fol. 33). Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Bestand Rep. 81 Hamburg in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck ausgelagert und zu Kriegsende in die Sowjetunion gebracht. Im Jahre 1955 erfolgte seine Rückführung in das Zentrale Staatsarchiv nach Merseburg. Der Bestand wurde in den Teil vor 1807 und den Teil nach 1807 getrennt. Letzterer Teil 1968 von Joachim Nossol neu verzeichnet und 1969 unter Anleitung Dr. Joachim Lehmann und Roswitha Nagel nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. Die unterste Gliederungsstufe ist chronologisch - unter Wahrung sachlicher Zusammenhänge - gereiht. Die redaktionellen Arbeiten besorgte die Archivarin Maria Lehmann, das Findbuch schrieb Magdalena Sabor. Die Institutionsgeschichte wurde von Dr. Joachim Lehman verfasst. Im Zuge der Neuverzeichnung des Bestands I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover wurde eine Akte aufgefunden, die provenienzmäßig in den Bestand der Gesandtschaft Hamburg gehört (Altsignatur Rep. 81 Hannover B 4 a). Der Bestand Gesandtschaft Hamburg umfasst insgesamt 1.350 Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920. Merseburg, im Juni 1981 gez. Nagel überarbeitet Berlin, im Februar 2011 gez. Dr. Puppel letzte vergebene Nummer: ____ zu bestellen: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hamburg zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate nach 1807, Gesandtschaft Hamburg Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Gewerbekammer (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 376-15 · Bestand · 1865-1936
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Im Artikel 93 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, publiziert am 28.9.1860 (Hamb.VO, S.79), war bestimmt worden, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbebetriebes einen Ausschuß wählen sollten. Das Nähere sollte ein Gesetz bestimmen. Diese Auflage erfüllte das Gewerbegesetz vom 7.11.1864 (Hamb.VO, S.161). Aufgrund dieses Gesetzes wurde zunächst ein aus 15 Mitgliedern bestehender interimistischer Gewerbeausschuß eingesetzt, der am 27.1.1865 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, Seine Mitglieder waren zu je fünf von den Älterleuten der bisherigen zünftigen Gewerbe (Ämter), durch den Senat und durch die Bürgerschaft gewählt worden. Der Ausschuß entsandte wiederum fünf Mitglieder als Vertreter der Gewerbe in die Bürgerschaft, wo sie die nunmehr kraft Gesetzes ausscheidenden von den bisherigen Älterleuten Deputierten ablösten. Seine Aufgabe war die Ausarbeitung der Bedingungen für den künftigen endgültigen Ausschuß. Schon bald legte der interimistische Gewerbeausschuß einen Gesetzesentwurf vor, der jedoch nicht die Billigung des Senats fand. Nach langen Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft konnte endlich am 18.12.1872 das “Gesetz betr. die Gewerbekammer“ (Hamb.Ges.Slg.I, S.119) veröffentlicht werden. Hiermit erhielt der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung „Gewerbekammer“. Er unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe (§ 1). Wie ihr provisorischer Vorgänger bestand auch die Gewerbekammer aus 15 Mitgliedern, von denen fünf in die Bürgerschaft abgeordnet wurden. Vertreten sollten in der Gewerbekammer nur diejenigen Gewerbetreibenden sein, die ihr Geschäft innerhalb der Grenzen des damaligen Hamburgischen Freihafengebietes mit Einschluß der Zollvereinsniederlage betrieben. Zum Zwecke der Wahl teilte man die Gewerbe in 15 Gruppen ein, von denen jede einen Vertreter zu wählen hatte, und zwar auf fünf Jahre. Alljährlich sollten drei der Mitglieder ausscheiden. Wahlberechtigt und wählbar war jeder selbständige Gewerbetreibende, der das Recht zur Teilnahme an den Wahlen zur Bürgerschaft besaß. Die Kammermitglieder wählten jährlich aus ihrer Zahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zu dem in § 11 des Gesetzes umrissenen Aufgabengebiet der Kammer gehörte die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachtliche Tätigkeit in Gewerbesachen für den Senat, die Gerichte und für Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kammer wurden aus der Staatskasse bestritten. Die ersten Wahlen zur Gewerbekammer fanden nach Vorbereitung durch den interimistischen Gewerbeausschuß am 31.3.1875 statt. Am 21.4.1875 trat die neugewählte Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und übernahm die Geschäfte und Akten des interimistischen Ausschusses, welcher sich gleichzeitig auflöste. Das Reichsgesetz vom 26.7.1897 (RGBl., S.665) bewirkte einschneidende Änderungen der Gewerbeordnung. § 105 der neuen GO bestimmte, daß zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirks Handwerkskammern zu errichten seien. § 103q überließ es den Landeszentralbehörden zu bestimmen, daß vorhandenen Einrichtungen die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammer übertragen werden konnte. Das neue Gesetz wurde durch Kaiserliche Verordnungen schrittweise in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Bildung von Handwerkskammern traten durch die VO vom 12.5.1900 (RGBl., S.127) zum 1.4.1900 in Kraft. Im Einklang hiermit erließ der Senat die Bekanntmachung vom 2.4.1900 (Amtsbl. S.487), die der Gewerbekammer die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug, und zwar für das gesamte hamburgische Staatsgebiet. Die Anforderungen der neuen Gewerbeordnung machten nunmehr auch eine Umgestaltung des Gewerbekammergesetzes erforderlich. Im Vordergrund stand die Frage der Vertretung der vielen in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Industriebetriebe. Während eine Minderheit von Großindustriellen den Anschluß an die Handelskammer befürwortete, entschied sich die Mehrheit der kleineren Fabrikanten für den Verbleib im Rahmen der Gewerbekammer. Auch der Zuständigkeitsbereich der Kammer bedurfte dringend der Neuregelung. § 3 des alten Gesetzes hatte als Umfang des Geschäftsbereiches das Freihafengebiet bestimmt, welches jedoch durch den Zollanschluß am 15.10.1888 erheblich geschrumpft war. Stillschweigend hatte man daher zu den Kammerwahlen alle diejenigen Gewerbetreibenden zugelassen, die im Stadtgebiet und in den Vororten ansässig waren. Nach langen Verhandlungen kam schließlich das „Gesetz über die Gewerbekammer“ vom 4.10.1907 (Amtsbl. S.589) zustande. Die Kammer gliederte sich von nun an in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung, welche je 12 Mitglieder stellten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze hamburgische Staatsgebiet. Die Mitglieder waren auf sechs Jahre zu wählen. Am Ende jedes Jahres schieden vier Mitglieder (je 2 aus jeder Abteilung) aus. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder fanden Ersatzwahlen statt. Die Kammer entsandte aus ihrer Mitte Vertreter in die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, in die Beratungsbehörde für das Zollwesen, in die Verwaltung des Gewerbeschulwesens und in die Aufsichtsbehörde für die Innungen. Parallel zur Neugestaltung der Gewerbekammer wurde bei der Handelskammer eine Industriekommission gebildet (Amtsbl.1907 S.600). Die “Bekanntmachung betr. die Errichtung der Gewerbekammer und die Industriekommission der Handelskammer“ vom 23.12. 1907 (Amtsbl. S.757) setzte beide Veränderungen zum 1.1.1908 in Kraft. Diese Lösung war ein Kompromiß zwischen den beiden während der langjährigen Verhandlungen zu Tage getretenen gegensätzlichen Bestrebungen in den Kreisen der Industrie. Die Neufassung des Gewerbekammergesetzes vom 20.11.1922 (HGVBl. S.645) brachte im wesentlichen Änderungen im Wahlverfahren, die teilweise durch den Fortfall des hamburgischen Bürgerrechts bedingt waren. Die Zahl der Mitglieder für Handwerk und Industrie wurde auf je 20 erhöht. Die Wahl galt weiterhin für sechs Jahre, aber mit der Maßgabe, daß künftig alle drei Jahre je die Hälfte der Mitglieder ausscheiden sollten. Eine zusätzliche wichtige Neuerung trat hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel für die Kammer ein, die bisher aus der Staatskasse bezahlt worden waren. Jetzt gab § 27 des Gesetzes die Möglichkeit, einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Umsatzes gestaffelten Beitrag zu erheben. Die Neuwahlen waren innerhalb von 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes einzuleiten. Das neue Gesetz wurde durch die Bekanntmachung vom 20.11.1922 (HGVBl. S.657) am 23.11.1922 in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahren erfolgten nur geringfügige Änderungen des geltenden Gesetzes: Am 4.6.1924 (HGVBl. S.375), am 7.2.1927 (HGVBl. S.84), am 6.4.1927 (HGVBl. S.173) und zuletzt durch die „Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30.3.1928 (HGVBl. S.136). Eine neue Aufgabe fiel der Gewerbekammer zu mit Wirkung vom 1.4.1930 durch die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle mit Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 25.4.1929 (RGBl. I S.87) und vom 4.3.1930 (RGBl. I S.35). Die Handwerkskammern (Gewerbekammern) hatten die Handwerksrolle in Form einer Kartei aller ein stehendes Gewerbe selbständig betreibenden Handwerker zu führen. Einen völligen Bruch in der Geschichte der Gewerbekammer brachte die nationalsozialistische Machtergreifung. Am 31.5.1933 (Senatsprotokoll I 1933, S.272) genehmigte der Senat einen gemeinsamen Antrag der Handelskammer und der Gewerbekammer vom 18.5.1933, einen „Industrieausschuß“ bei der Handelskammer aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer, denn schon am 26.1.1934 (Senatsprotokoll S.27 und Drucksache Nr.1) erließ der Senat das „Gesetz über die Bildung einer einheitlichen Industrieabteilung bei der Handelskammer“. Die Handelskammer übernahm nun nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Einschneidende Veränderungen gingen nunmehr von der Reichsgesetzgebung aus: Am 29.11.1933 erging das “Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ (RGBl. I S. 1015) mit den drei Ausführungsverordnungen vom 15.6.1934 (RGBl.I S.493) und vom 18.1.1935 (RGBl.I S.14 und S.15). Die 2.Verordnung vom 18.1.1935 bestimmte in § 1 die Leitung der Handwerkskammern nach dem Führergrundsatz. Die Aufsicht führte der Reichswirtschaftsminister. Die 3.Verordnung vom 18.1.1935 verschärfte die Bestimmungen hinsichtlich der Handwerksrolle, in die fortan nur noch Selbständige, die auch die Meisterprüfung abgelegt hatten, eingetragen wurden. Nur wer in die Handwerksrolle eingetragen war, durfte ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Die Führung der Handwerksrolle wurde durch die Verordnung des Senats vom 26.4.1935 (HGVBl. S.119) der Gewerbekammer übertragen. Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Gewerbekammer“ in Form einer Bekanntmachung des Reichsstatthalters vom 30.9.1936 (HGVBl. S.227) mit Wirkung vom 1.10.1936 hörte die Gewerbekammer zu bestehen auf. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Ablieferung und Ordnung Die Akten der Gewerbekammer wurden in vier Ablieferungen (1957,1965,1976) von der Handwerkskammer Hamburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Bei einer Vorprüfung wurden hier 1963 hauptsächlich Gesellen- und Meisterprüfungsakten bis auf Beispiele kassiert, weil in der Handwerkskammer Meisterverzeichnisse mit Angabe des Prüfungsdatums vorhanden sind. Der Aktenumfang betrug vor Beginn der Ordnungsarbeiten ca.13 lfd. Meter. Nach Kassation von bereits gedruckt vorliegenden Jahresberichten, Konzepten, Kassenrevisionssachen und Doppelschriftgut beträgt der Umfang nunmehr 11,8 lfd. Regalmeter. Die bei der Gewerbekammer benutzte Akteneinteilung erwies sich wegen ihrer meistens zu allgemein gefaßten Gruppenbezeichnungen als unbrauchbar und wurde nicht übernommen. Der Neuordnung wurde eine Einteilung nach Sachgesichtspunkten unter teilweiser Anlehnung an das frühere Schema -soweit möglich und für das Verständnis der Zusammenhänge nötig- zugrundegelegt. Die Abgrenzung des Bestandes Gewerbekammer zum Bestand Handwerkskammer ergab sich aus der Gestaltung der Handwerksvertretung in der nationalsozialistischen Zeit. Mit dem 1.10.1936, dem Datum des Wirksamwerdens der neuen Gesetzgebung, endet der Bestand Gewerbekammer. Die ebenfalls von der Handwerkskammer abgelieferten Akten der Aufsichtsbehörde für die Innungen bilden einen selbständigen Bestand (376-15). Juli 1978 Bestandsbeschreibung: Die hamburgische Verfassung vom 28.09.1860 legte fest, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbes einen Ausschuß wählen sollten. Näheres sollte ein Gesetz bestimmen. Das Gewerbegesetz von 1864 schuf die Grundlage für die Einsetzung eines interimistischen Gewerbeausschusses zu Beginn des Jahres 1865 zur Vorbereitung eines endgültigen Ausschusses. Erst Ende 1872 wurde ein Gewerbekammergesetz veröffentlicht, womit der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung Gewerbekammer erhielt. Die Gewerbekammer bestand aus 15 Mitgliedern und unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe. Zu den Aufgaben der Gewerbekammer gehörten die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachterliche Tätigkeit in Gewerbesachen für Senat, Gerichte und Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Änderungen der Gewerbeordnung führten dazu, daß der Senat der Gewerbekammer 1900 auch die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug. Das Gewerbekammergesetz vom 04.10.1907 gliederte diese in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung. Die NS-Zeit brachte einschneidende Änderungen. 1934 übernahm die Handelskammer nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Mit Wirkung vom 01.10.1936 endete die Tätigkeit der Gewerbekammer. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Der Best. umfaßt Unterlagen zu folgenden Tätigkeitsbereichen der Gewerbekammer: Innere Angelegenheiten der Kammer (Organisation, Wahlen, Berichtswesen), Mitwirkung der Kammer in Behörden und Verwaltungen, Beziehungen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, Tagungen, Wirtschaftsförderung, Gewerbeordnung und Arbeitsrecht, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Versicherungswesen, Arbeitsbeschaffung, Marktwesen, Verkehrswesen, Steuer- und Zollwesen, Geld und Kredite, Eichwesen, Rechtspflege, Bau, Gesundheit, Sport und Statistik. (Ga)

          Grimme, Adolf (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Grimme, A. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Lebenslauf Adolf Grimmes 1889 Geboren am 31. Dezember 1889 in Goslar im Harz als zweites Kind des Eisenbahnbeamten Georg August Adolf Grimme und seiner Ehefrau Auguste Luise geb. Sander 1896-1900 Besuch der Volksschule in Weferlingen 1900-1904 Besuch des Gymnasiums in Hildesheim 1904-1906 Besuch des Gymnasiums in Sangerhausen (1906 Tod des Vaters) 1906-1908 (erneut) Besuch des Andreanums in Hildesheim 1908 Abitur 1908-1914 Studium der Germanistik und Philosophie an den Universitäten Halle, München (Schüler des Philosophen Max Scheler) und Göttingen (Schüler des Germanisten Edward Schröder und des Philosophen Edmund Husserl) 1914 Ablegung des Lehramtsexamens in Philosophie, Germanistik, Französisch, Religion; Note "Gut" 1914-1915 Referendar am Königlichen Gymnasium in Göttingen Juli 1915 Einberufung als Soldat, Rekrutenausbildung in Straßburg, nach längerer Krankheit lernt er im Lazarett in Straßburg seine spätere Frau, die Malerin Maria (Mascha) Brachvogel, kennen (Der Ehe entstammen 3 Kinder, Sohn Eckard verunglückte 1931 als Vierzehnjähriger tödlich) Nov. 1915 Entlassung als "dienstunbrauchbar" 1916-1919 Assessor am Realschulgymnasium in Leer/Ostfriesland 1918 Eintritt in die Deutsche Demokratische Partei 1919 Leitung der Ortsgruppe Leer der DDP, im gleichen Jahr Austritt aus dieser Partei 1919-1923 Studienrat und Oberstudienrat an höheren Schulen in Hannover Anschluß an die Bewegung entschiedener Schulreformer (Paul Östereich, Berthold Otto) 1922 Eintritt in die SPD 1923-1924 Dezernent beim Provinzialschulkollegium Hannover 1925-1927 Oberschulrat in Magdeburg 1928-1929 Ministerialrat im Preußischen Kultusministerium, persönlicher Referent des Kultusministers Carl Heinrich Becker 1929-1930 Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums Berlin/Brandenburg 1930-1932 Preußischer Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung im Kabinett Otto Braun (ernannt im Januar 1930) 20. Juli 1932 Absetzung als Minister mit der gesamten preußischen Regierung durch Reichskanzler von Papen Grimme arbeitet illegal als Korrektor (Verlag Walter de Gruyter, Berlin), treibt bis 1942 theologische und literarische Studien (Arbeit am Johannes-Evangelium) 1935 Pensionszahlung als Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums 11.10.1942 Verhaftung, angeklagt u.a. mit seinem Studienfreund Dr. Adam Kuckhoff, Schriftsteller, wegen vermutetem antifaschistischen Widerstandskampf ("Rote Kapelle") Febr. 1943 Verurteilung wegen Nichtanzeige eines Vorhabens des Hochverrats zu 3 Jahren Zuchthaus 1942-1945 Strafgefangener in den Zuchthäusern Spandau, Luckau und Hamburg/Fuhlsbüttel Mai 1945 Befreiung durch die englische Besatzungsmacht 1945-1946 Kommissarischer Regierungsdirektor, ab 15.12.1945 Leitender Regierungsdirektor der Hauptabteilung Kultur des Oberpräsidiums in Hannover 1946-1948 Kultusminister des Landes Hannover bzw. Niedersachsen (ernannt am 27.11.1946) Febr. 1947 Trennung von Mascha Grimme Ende 1947 Heirat mit Josefine geb. v. Behr, geschiedene Kopf (geb. 1907) 1948-1956 Generaldirektor des Nordwestdeutschen Rundfunks, Hamburg, bis zu dessen Auflösung zum 1. Januar 1956 (Amtsübernahme: 15.11.1948) 1956-1963 Ruhestand in Brannenburg/Degerndorf am Inn 1963 Gestorben am 27. August in Brannenburg/Inn Auszeichnungen 1932 Goethe - Medaille für Kunst und Wissenschaft 1948 Ehrendoktorwürde (Dr. phil.) durch die Georg-August-Universität zu Göttingen 1949 Goethe-Plakette der Stadt Frankfurt am Main 1954 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern 1962 Großes Verdienstkreuz des niedersächsischen Verdienstordens und Landesmedaille 1961 Deutscher Volkshochschulverband stiftet Adolf-Grimme-Preis als Fernsehpreis des Deutschen Volkshochschulverbandes Ehrenämter (Jahr der Übernahme) 1946 (-1958) Vorsitzender der Barlach-Gesellschaft (Ehrenmitglied seit 1956) 1946 (-1957) Vorstandsmitglied der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft 1948 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes und Senator der Max-Planck-Gesellschaft 1948 (-1956) Vorstandsmitglied des Deutschen Bühnenvereins 1948 (-1962) Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Vorstandes der Stiftung Deutsche Landerziehungsheime, Hermann Lietz-Schule 1949 Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1949 Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Erziehung und Unterricht, München 1950 Mitglied des Deutschen Ausschusses für UNESCO-Arbeit 1951 Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission 1953 Ehrenmitglied der Fernseh-Technischen Gesellschaft, Darmstadt 1954 Korrespondierendes Mitglied des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung 1957 Beiratsmitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1959 Mitglied des P.E.N. Veröffentlichungen Grimmes (in Auswahl) - Der religiöse Mensch - Eine Zielsetzung für die neue Schule. Berlin 1922; - "Selbstbesinnung" - Reden und Aufsätze aus dem ersten Jahr des Wiederaufbaus. Braunschweig 1947; - Vom Wesen der Romantik. Heidelberg 1947; - Dieter Sauberzweig (Hrsg.): Adolf Grimme - Briefe. Heidelberg 1967; - Eberhard Avé - Lallemant (Hrsg.): Adolf Grimme - Sinn und Widersinn des Christentums. Heidelberg 1969 Von Grimme herausgegebene Zeitschriften - Monatsschrift für höhere Schulen, Berlin 1930-1933 - Die Schule (ab H. 3/1950 Unsere Schule), Monatsschrift für geistige Ordnung. Hannover 1945 - 1955 - Denkendes Volk, Blätter für Selbstbildung. Braunschweig 1947-1949 2. Bestandsgeschichte und Bemerkungen zur Benutzung des Bestandes. Literaturhinweise Adolf Grimmes Nachlaßpapiere, die in großen Zügen seinen gesamten Lebensweg widerspiegeln, gelangten in mehreren Etappen ins Geheime Staatsarchiv. Ein erster Teil sehr geringen Umfangs (ca. 0,10 lfd.m.) wurde bereits 1969 vom Bundesarchiv übergeben (gemäß Schreiben des Archivs vom 26.1.1976), weitere Teile wurden ab 1974 von Frau Josefine Grimme direkt übernommen. Letztaufgeführte Teile des Nachlasses waren zunächst als Depositum (Depositalvertrag vom 20. Juni 1974) ins Archiv gelangt. Dieses Depositum wurde im Juni 1981 von Frau Josefine in ein Geschenk umgewandelt. Die von Grimmes angelegte Autographensammlung wurde 1981 (ebenfalls von Frau Josefine) dem GStA verkauft. Der Bestand ist damit in seiner Gesamtheit in das Eigentum des Archivs übergegangen. Die Vorordnung des Bestandes im Geheimen Staatsarchiv erfolgte unter Anleitung von Dr. Cécile Lowenthal-Hensel zunächst durch Sabine Preuß, dann durch Heidemarie Nowak. Ordnungsarbeiten wurden auch von Josefine Grimme selbst noch einmal vorgenommen. Außerdem identifizierte sie Unterschriften und fügte in aufwendiger Arbeit Korrespondenzen zusammen. Die Verzeichnung wurde von Inge Lärmer und von Ute Dietsch beendet. Die zunächst getroffene Entscheidung, auf Enthält-Vermerke bei Korrespondenzen zu verzichten, wurde bei Eingabe der Titel in die Datenbank in Absprache mit der Referatsleiterin Dr. Iselin Gundermann aufgehoben. Alle Akten, die in diesem Zusammenhang v.a. aus technischen Gründen noch einmal überprüft werden mußten, wurden im Interesse der Benutzung auf die Erforderlichkeit von Enthält-Vermerken überprüft und entsprechend ergänzt. Das betrifft v.a. Korrespondenz mit Künstlern bzw. mit sehr hochgestellten Persönlichkeiten -Persönlichkeiten der Zeitgeschichte- oder Akten mit für die wissenschaftliche Auswertung wertvollen Inhalten. Josefine Grimme betonte in ihren Schreiben (u.a. in einem Brief vom 27.7.1980), daß die Akten "im wesentlichsten noch so, wie mein Mann sie gesichtet hatte", seien. Das Ehepaar Grimme hat bewußt Adolf Grimmes eigene Registratur bzw. sein Archiv gestaltet. Nach Übernahme der Quellen durch das Archiv war es daher Zielstellung, die von Adolf und Josefine Grimme festgelegte Ordnung nicht zu zerstören. Bei der Benutzung des Bestandes ist folglich zu beachten, daß -wenn vorhanden- soweit als möglich die Aufschriften auf Leitzordnern, die Beschriftung von Heftern bzw. Faszikeln oder eingelegte Zettel mit Inhaltszusammenfassung der jeweiligen Mappen (also von Grimme[s] vergebene "Aktentitel") beibehalten und im Findbuch in Anführungsstriche gesetzt wurden, gegebenenfalls -als Angebot an den Benutzer- erläutert durch "Enthält-Vermerk". Die Sammlungen Josefine Grimmes (Gruppe 1.1.3) wurden von Adolf Grimme begonnen und daher ebenfalls im Zusammenhang gelassen. Es wurde zwischen Josefine Grimme und dem Archiv vereinbart, "daß die seinerzeit von Ihrem Mann gesperrten Akten, sowie alle Personalakten nach 1945" der Benutzung noch nicht zugänglich gemacht werden (Schreiben des GStA vom 13.3.1975 an Frau Grimme). Diese Sperrungen bis 2010 sind im Prinzip -auch unter Wahrung der Vorschriften des Datenschutzes- beibehalten worden (v.a. Gruppen 2.5.4 bis 2.5.6). Im Findbuch, v.a. Gruppe Korrespondenzen, ist in den Aktentiteln die Stückzahl (nicht die Blattzahl) der vorhandenen Schriftstücke ersichtlich. "K" bedeutet, daß sich (meist teilweise) an diesen Stellen nur Kopien im Briefwechsel befinden (die Originale sind dann überwiegend in der Autographensammlung, die fast ausschließlich Briefe an Grimme enthält - Gruppe 6.4). Handakten, die Grimme über die Zeit als preußischer Kultusminister bis in die Zeit als niedersächsischer Kultusminister führte, wurden nicht getrennt; sie sind in die Zeit des Beginns der Aktenbildung (preußisches Ministerium) eingeordnet. Bei der Benutzung sind auch die möglichen Überschneidungen der einzelnen Gruppen zu beachten. Da Josefine Grimme die Aktenbildung bei den Korrespondenzen selbst vornahm (mit eigener Mappe, Stückezählung und oft auch Blattzählung, wie an den Mappenbeschriftungen noch ersichtlich), wurde entschieden, später oder in anderen Zusammenhängen ins Archiv gelangte Schreiben des jeweiligen Korrespondenzpartners als extra Band auszuweisen und nicht in die vorhandenen Mappen einzuarbeiten. Das erklärt dann beispielsweise auch Überschneidungen in den Laufzeiten der Einzelbände mit den Schreiben eines Korrespondenzpartners. Auch die von Grimmes vorgenommene Zusammenfassung von Schreiben einiger Korrespondenzpartner mit gleichem Anfangsbuchstaben zur Untergruppe "Einzelne", bei manchen ergänzt durch den Vermerk "Unwesentliches", wurde beibehalten, waren letztere Schriftstücke doch im Entstehungszusammenhang für Grimmes eben unwichtig. Dabei kann es sich bei den Verfassern der Schreiben durchaus um historisch bedeutsame Persönlichkeiten handeln. Kassationen wurden im Archiv nicht vorgenommen. Tonbänder mit Reden und Auftritten Adolf Grimmes wurden von Frau Grimme 1979 an das Adolf-Grimme-Institut in Marl gegeben. Einen Teil der schreibtechnischen Arbeiten (Korrespondenzpartner) erledigte Waltraud Wehnau. Literatur über Grimme (in Auswahl) - Walter Oschilewski (Hrsg.): Wirkendes, sorgendes Dasein - Begegnungen mit Adolf Grimme. Berlin 1959; - Julius Seiters: Adolf Grimme - ein niedersächsischer Bildungspolitiker. Hannover 1990; - Kurt Meissner: Zwischen Politik und Religion. Adolf Grimme. Leben, Werk und geistige Gestalt. Berlin 1993 Akzessionen: 39/1974; 142/76; 88/81; 78/83; 81/84; 84/84; 65/93 Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme, Nr.# Berlin, Mai 2000 (Ute Dietsch, Inge Lärmer) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1889 - 1963 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde
          Gruppe: 1 - Nachlässe und Sammlungen
          Gliederung
          Teil von Archiv der FZH (Archivtektonik)

          Die umfangreiche Gruppe der Personalia ist erst zum Teil verzeichnet. 2006 ist eine große Sammlung (28 lfm) mit personenbezogenen Presseausschnitten hinzugekommen, die vom Archiv des Gruner und Jahr Verlagsan die FZH abgegeben wurde. Der alphabetisch gut geordnete Bestand ist noch nicht in die Beständeübersicht integriert, steht aber zur Nutzung bereit. Bei den Nachlässen und persönlichen Sammlungen wird auf Personen konzentriert, die keine herausragenden öffentlichen Funktionen ausübten. Hervorzuheben ist der umfangreiche Nachlass Otto Piehls zu seinen Exiljahren in Dänemark / Schweden, seiner Rückkehr in die BRD und seiner Tätigkeit für die IG Metall. Auspersönlicher Verbundenheit vermachte er seine Unterlagen der FZH. Zahlreiche Briefnachlässe gelangeten durch Schenkungen von Flohmarktkäufen an unser Achiv. Sie sind nur anonymisiert zu verwenden und erscheinen in der Beständeübersicht als 11/anonym + fortlaufende Nummer. Sie bilden alltagsgeschichtlich interessante Quellen, sind aber meist sehr umfangreich, so dass durch aussagekräftige Bestandsbeschreibungen deutlich werden muss, für welche Fragestellungen sich eine Durchsicht lohnt. Eine Sonderform von Nachlässen bilden die Abschriften des über Jahrzehnte geführtenTagebuchs der Hamburger Lehrerin Luise Solmitz und die Transkripte der Diensttagebücher des Regierenden Bürgermeisters Carl Vincent Krogmann. Die Originale liegen im Staatsarchiv Hamburg, die Abschriften wurden in den 1950er Jahren in der ersten Forschungsstelle angefertigt und dürfen weiterhin hiereingesehen werden. Die Sammlungen verteilen sich auf fünf thematische Schwerpunkte, unter denen sie auchin dieser Übersicht auftauchen: NS-Verfolgte und christlich-jüdischer Dialog, Arbeiterbewegung und politische Organisationen, Nationalsozialismus, Friedensbewegung, Geschichte der Sexualität. Der letztgenannte Bereich hat sich aus internationalen Forschungskontakten entwickelt: Prof. Dr. Elizabeth Heineman (University of Iowa) vermittelte 2003 die Sammlungen der persönlichen Referentin von Beate Rotermund (Uhse) an das Archiv der Forschungsstelle. Ergänzt wurden sie um Firmenpapiere und eine Literatursammlung zweier andere Unternehmer aus der Erotik-Branche. Eine wichtige Sammlung in der Gruppe Arbeiterbewegung bildet das aus dem ABA-Archiv Kopenhagen übernommene Depositum zur KPD(O) / IVKO, in dem sich wichtige Unterlagen zur Biographie der Gründungsmitglieder Prof. Dr. August Thalheimer und Heinrich Brandler befinden. Die Verzeichnung des Bestands und der zahlreichen Nachlieferungen ist noch nicht abgeschlossen. Das Hans-Schwarz-Archiv zur Geschichte der Konzentrationslager Dachau und Neuengamme beinhaltet auch die Sammlungen und Manuskripte von Gertrud Meyer zu Verfolgung und Widerstand in Hamburg. Im Herbst 2007 wurden die Teile zum KZ Neuengamme an die dortige Gedenkstätte abgegeben. Aus Ablieferungen anderer Archive gelang es, den in der FZH verbliebenen Bestand um einen persönlichen Teilnachlass von Hans Schwarz und Gertrud Meyer zu ergänzen. Weitere große Sammlungen bilden die Archive der "Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen" und der "Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit". Von Herrn Erhart Lotter erhielten wir 2012 eine weitere Nachlieferung aus seinem Arbeitsdienst-Archiv, das jetzt fast vollständig in das FZH-Archiv gelangt ist und einen wesentlichen Zugang in der Gruppe "Nationalsozialismus" bildet. Es enthält auch Dokumente zum Arbeitsdienstgedanken in internationaler Perspektive und zum Freiwilligen Arbeitsdienst (FAD), sein Schwerpunkt liegt jedoch auf dem deutschen Reichsarbeitsdienst (RAD). In der Untergruppe "Friedensbewegung" ist auf die Archive der IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.) und der DFG-IDK (Deutsche Friedensgesellschaft-Internationale der Kriegsdienstgegner e.V.) hinzuweisen. Das letztgenannte Archiv wurde der FZH vom Fritz-Küster-Archiv in Oldenburg überlassen.

          Gruppe: 2 - Staat I
          Gliederung
          Teil von Archiv der FZH (Archivtektonik)

          In dieser "Staat 1" genannten Systematikgruppe finden sich Unterlagenzu Bevölkerungsstruktur, Wirtschaft, Finanzwesen, Infrastruktur, sozialen Gruppen und denbeiden Weltkriegen. Wesentliche Quellen sind umfangreiche Presseausschnittsammlungen, die im Original an die Forschungsstelle gelangten, als beim HWWA in Hamburg und dem IfW in Kiel ihre Verfilmung abgeschlossen war. Die Sammlung deckt den Zeitraum von 1918 bis 1960 ab. In einem DFG-Projekt wurden die verfilmten Ausschnitte (1908-1949) vollständig digitalisiert. Diese Datenbank wird jetzt von der SUB Hamburg als "Pressemappe 20. Jahrhundert" angeboten. Die Recherche erfolgt über die Länder- und Sachklassifikation des ehemaligen HWWA. Im FZH-Archiv liegen die nicht digitalisierten Originalsammlungen zur Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren 1950-1960, deren Themenspektrum weit mehr als nur wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen umfasst. Sie sind vollständig in dieser Beständeübersicht ausgewiesen. Die FZH konnte ihre Pressedokumentation zu vielen Themen durch die Sammlung von Prof.Dr. Curt Eisfeld (1938-1945 stellvertretender Direktor des Kolonialinstituts ander Universität Hamburg) ergänzen. Die Unterlagen sind noch nicht vollständig eingearbeitet.Von besonderem Interesse könnte die vorgeordnete Sammlung zu wirtschaftlichen und politischen Problemen im Ersten Weltkrieg sein. Eisfelds Sammlungen zum Bankenwesen und zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen wurden 2012 an die Curt-Eisfeld-Nachlassbibliothek in Hamburg abgegeben. Im Bestand zum Zweiten Weltkrieg findet sich eine umfangreiche Sammlung von Zeitzeugenberichten, die das "Hamburger Abendblatt" 2004 an die FZH abgab. Dort waren sie im Jahr zuvor als Reaktion auf eine Artikelserie zum "Feuersturm" von 1943eingegangen. Sie dienten als Quellengrundlage für ein gemeinsames Projekt von UKE und FZH zur transgenerationellen Weitergabe von Kriegserfahrungen und sind für die weitere wissenschaftliche Nutzungen zugänglich.

          Gruppe: 3 - Staat II

          In dieser als "Staat 2" bezeichneten Systematikgruppe finden sichUnterlagen zum Regierungshandeln, zu Justiz, Polizei, Verfolgung, Widerstand,Kultur und Bildung. Den Grundstock bilden auch hier die Presseausschnittsammlungen von HWWA und IfW aus den Jahren 1918 bis 1960. Originalschriftgut findet sich zum Reichtagsbrandprozess, das dieForschungsstelle aus dem Nachlass eines Rechtsanwalts erworben hat. Interessant ist auch ein umfangreicher Bestand von studentischen Flugblättern, die Anfang der 1970er Jahre systematisch an der Universität Hamburg gesammelt wurden. Die Bestände zur Universität Hamburg wurden 2011 an die Hamburger Arbeitsstelle für Universitätsgeschichte abgegeben. Das Institutsarchiv der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg und ihrer Vorläuferinstitute, das zunehmend für Studien zur Entwicklung zeitgeschichtlicher Forschung in Hamburg genutzt wird, steht bis 1974 zur Auswertung bereit.

          Gruppe: 4 - Verbände
          Gliederung
          Teil von Archiv der FZH (Archivtektonik)

          Diese Gruppe besteht aus einer vielfältigen Sammlung zu politischen undkulturellen Verbänden unterschiedlicher weltanschaulicher Orientierung. Den Grundstock bilden die Sammlungen zu völkischen und nationalen Verbänden, die durch die Forschungen zur Vorgeschichte des Nationalsozialismus entstanden sind.Besonders umfangreich ist das Originalschriftgut zur Ludendorff-Bewegung, zu der es auch in unserer Bibliothek einen großen Bestand gibt. Im Bereich linker und pazifistischer Organisationen sind besonders die Aktion "Kampf dem Atomtod" und die nachfolgende Ostermarsch-Bewegung zu nennen. Zu den regionalen Aktivitäten dieser Initiativen gibt es recht umfangreiches Material. Aus dem Bestand der Hamburger Gewerkschaftsjugend und den Sammlungen eines Hamburger Journalisten konnten wir einen Teil des Archivs des Hamburger Jugendrings (1946-1971) rekonstruieren, dessen Unterlagen nach seiner vorübergehenden Auflösung 1971 verloren gegangen sind. Seine Nachfolgeorganisation, der Landesjugendring Hamburg (LJR), gab seinen umfangreichen Archivbestand zum langjährigen Jugendaustausch zwischen Leningrad und Hamburg an unser Archiv ab.

          Hanseatische Gesandtschaft Berlin (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 132-5/2 · Bestand · 1859-1919
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers in Berlin, Dr. jur. Friedrich Geffcken, erfolgte 1859 die Umwandlung der hamburgischen Residentur (vgl. 132-5/1) in eine hanseatische. Geffcken wurde zum Hanseatischen Ministerresidenten ernannt. Als er 1866 die Residentur in London übernahm, trat an seine Stelle der bisherige Hanseatische Gesandte am Bundestag und Gesandte in außerordentlicher Mission in Kopenhagen, Dr. jur. Daniel Christian Friedrich Krüger (vgl. Mitinhaber der Firma Lüb. GmbH 12/1906 Seite 119. - Nachlass im Archiv Hansestadt Lübeck (Verzeichnis S. 745) G. Fink, Dr. Friedrich Krüger / Der Wagen, 1937, Seite 163 folgende mit Abbildungen) als Ministerresident. Gleichzeitig war er Lübeckischer Bevollmächtigter und stellvertretender Bevollmächtigter Hamburgs und Bremens beim Bundesrat. 1888 erhielt er den Titel eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers. Seine Vertretung übernahm verschiedentlich der braunschweigische Geschäftsträger, Legationsrat Dr. v. Liebe, der bereits früher den hamburgischen Geschäftsträger zu vertreten pflegte, und später der lübeckische Senator Dr. Karl Peter Klügmann, der auch Krüger nach seinem Tode 1896 in der gleichen Stellung, die dieser zuletzt innehatte, folgte. Er wurde 1913 pensioniert; an seine Stelle trat der Geh. Oberregierungsrat und stellvertretende Bevollmächtigte Elsass-Lothringens beim Bundesrat, Dr. jur. Karl Sieveking. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern war er nur stellvertretender Bevollmächtigter beim Bundesrat für alle drei Städte. Er wurde in den Ruhestand versetzt, als die Hanseatische Gesandtschaft am 30. Juni 1920 aufgelöst wurde. Hamburg (vgl. I 5 h) und Lübeck unterhielten seitdem eigene Gesandtschaften in Berlin. Mit der Umwandelung seiner Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische ordnete Geffcken seine Registratur in der Weise, dass die vor 1859 erwachsenen Bestände die Gruppe A, die neueren Hamburger Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe B, die Bremer C, die Lübecker D und die gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe E bildeten. Unter Krüger, der ja auch seine Archive aus Kopenhagen und Frankfurt mit nach Berlin brachte, erfolgte eine Neuordnung der Registratur nach sachlichen Gesichtspunkten. Innerhalb der Sachgruppen wurde mitunter nach den drei Städten und solchen Sachen unterschieden, die ihnen allen gemeinschaftlich waren; do bildete das eine Ausnahme, und im Ganzen verzichtete dieser Ordnungsplan grundsätzlich auf eine solche äußerliche Einteilung, die ja auch in der Praxis schwer durchführbar war. Aus der Geffckenschen Registratur wurde nur wenig in die neue übernommen, der Rest als reponierte Registratur in seiner Form belassen. Als Krüger 1896 starb, ergab sich, dass die inzwischen stark angewachsene Registratur bereits sehr unübersichtlich geworden und auch teilweise in Unordnung geraten war. Mit ihrer Sichtung wurde der Gesandtschaftsregistrator Heins beauftragt. Er ordnete sie nach dem vorhandenen Verzeichnis und unterschied bei jedem Aktentitel Lübecker, Bremer, Hamburger und gemeinschaftliche Sachen. Die Lübecker (Teile aus E III e, F III g 3, F VIII, J 35, M 4 und N 1) wurden sodann an das Lübecker Archiv, die Bremer (Teile aus E III c, F III g 3, F VIII, J 35, N 1, O I f 1 und 2) an das Bremer Archiv gesandt, alles übrige nach Hamburg (Geffckensche Registratur mit Ablief. vom 02.05.1896, Gemeinschaftliche Sachen mit Ablief. vom 29.05.1896, Hamburger Sachen mit Ablief. vom 01.06.1896), nachdem Klügmanns Vorschlag, die gemeinschaftlichen Sachen nach Lübeck zu überweisen, nicht durchgedrungen war. In Hamburg sollten letztere noch einmal sorgfältig durchgesehen und auf die Städte verteilt werden. Aber nur der Lübecker Archivar bestand darauf, und so wurden die gemeinschaftlichen Sachen durch Dr. Becker noch einmal in folgende Gruppen unterteilt:Hamburg, Hamburg und Lübeck, Hamburg und Bremen, Lübeck, Lübeck und Bremen, Bremen, Gemeinschaftliches, und 1902 alles, was Lübeck mit betraf, nach Lübeck gesandt. Hatte bereits sie erste Aufspaltung durch Heins zu einer Zerreißung der Registraturzusammenhänge geführt, die umso unsinniger war, als offenbar vieles falsch eingereiht wurde, so führte die in Hamburg durchgeführte zweite Teilung endlich dazu, dass praktisch jeder zweite Sachbetreff sowohl im Lübecker wie im Hamburger Archiv zu suchen ist. Einige in Berlin zurückgebliebene Splitter dieser Registratur kamen mit der Ablieferung vom 26.09. und Oktober 1913 an das Hamburger Archiv. Die von Klügmann noch für die laufende Verwaltung benötigten Akten bildeten dagegen den Grundstock einer neuen, 1897 von Heins angelegten Registratur, die bis zum Ende der Gesandtschaft in Gebrauch war. Die Hauptabteilung „Reichs- und Bundesratssachen“ (I) zerfiel in Sachgruppen A-Z, die Hauptabteilung „Gesandtschaftssachen“ (II) in die Gruppen HG I-VII (I-XII ursprünglich vorgesehen), von denen I-IV gemeinschaftliche Angelegenheiten der Gesandtschaft, V Lübecker, VI Bremer und VII Hamburger umfasste. Abgesehen von den Gruppen HG V-VII, die an die entsprechenden Städte abgegeben wurden, ist ein System in der Ablieferung der Akten dieser Registratur an die drei hansestädtischen Archive nicht zu erkennen. Das Hamburger Staatsarchiv erhielt folgende Ablieferungen: 1. 22.07.1902, enthält Akten der Hauptabteilung I, 2. 02.09.1904, enthält Akten der Hauptabteilung I, 3. 20.10.1909, enthält Akten der Hauptabteilung I, 4. 25.10.1910, enthält Akten der Hauptabteilung I, 5. 11.02.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I, 6. 26.09.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I (dazu einige Stücke aus der Ablieferung vom Oktober 1913), 7. 07.01.1915, enthält Akten der Hauptabteilung I, 8. 09.06.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 9. 07.07.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 10. 12.10.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 11. 28.09.1918, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 12. 20.11.1919, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 13. 29.06.1916. enthält unsignierte Akten. Bei der Neuordnung des Archivs musste im Interesse einer leichten Benutzbarkeit der zerrissenen Bestände ebenso wie in Lübeck – in Bremen erfolgte inzwischen eine völlige Neuaufstellung unter der Signatur „ad B 11 a 3 c 1“ – das alte Registraturschema beibehalten werden, und zwar sowohl bei der Älteren (bis 1896) wie bei der Neueren Registratur (ab 1896). Von der Geffckenschen Registratur wurden die Akten bis 1859 als Archiv der Hamburgischen Residentur (I 5 f) aufgestellt, der Rest der „Älteren Registratur“ eingegliedert. Gelegentlich notwendig werdende Umsignierungen und Umordnung innerhalb der Älteren Registratur sind in der letzten Spalte vermerkt. Dort ist auch angegeben, wenn sich zum gleichen Vorgang etwas in den beiden anderen hanseatischen Archiven befindet. (Bremen allerdings nur dann, wenn es sich trotz der Umordnung erkennen ließ). Die nicht in Hamburg vorhandenen Aktentitel sind ebenfalls mit aufgeführt; die laufende Nummer ist dann in Klammern gesetzt. Es fehlten bei der Neuordnung von der Älteren Registratur die Gruppen A II und J aus der Hamburg betreffenden Ablieferung vom 01.06.1896. Bestandsbeschreibung: Die Umwandlung der Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische Gesandtschaft erfolgte auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers Dr. Geffcken 1859. Die Hanseatische Gesandtschaft wurde am 30.06.1920 aufgelöst. Hamburg und Lübeck unterhielten seitdem wieder eigene Vertretungen in Berlin. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Teilen. Die Ältere Registratur umfaßt im wesentlichen die bis zum Tode des Ministerresidenten Dr. Krüger 1896 geführten Akten. Die von 1897-1920 in der Gesandtschaft in Gebrauch befindliche Registratur bildet den Kern der Neueren Registratur, die in Reichs- und Bundesratssachen sowie Gesandtschaftssachen unterteilt ist. Das Registraturgut wurde nach den Betreffen auf die beteiligten Hansestädte aufgeteilt. Gemeinschaftliche Sachen sind nach Hamburg und nach Lübeck gelangt. Daher ist eine starke Zersplitterung der Registraturzusammenhänge gegeben. Dem Bestandsverzeichnis ist zu entnehmen, welche Akten oder Aktenteile sich in Lübeck befinden. (Ga)

          Hauptamt Ordnungspolizei (Bestand)
          BArch, R 19 · Bestand · 1917-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Im Juni 1936 durch Erlass Heinrich Himmlers als Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei errichtet; dem Hauptamt unterstanden die Verwaltungs- und Schutzpolizei (einschließlich Verkehrs- und Wasserschutzpolizei), die Gendarmerie, die Gemeinde- und Feuerschutzpoli‧zei sowie die Technische Nothilfe Langtext: Überblick über die innere behördliche Organisation des Hauptamts Ordnungspolizei Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Jan. 1934 (RGBl. I,75) gingen die Polizeihoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Infolgedessen wurde am 1. Mai 1934 im Reichsministerium des Innern eine Polizeiabteilung (III) eingerichtet, die nach der Verschmelzung des Reichs- innenministeriums mit dem Preußischen Innenministerium im November 1934 mit der Polizeiabteilung (II) des letzteren vereinigt wurde. Organisatorisch fand diese Entwicklung am 17. Juni 1936 mit der Einsetzung Heinrich Himmlers als "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern" ihren Abschluss (RGBl. I,487). Durch Erlass vom 26. Juni 1936 (MBliV, 946) unterteilte der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei seine Behörde in die Hauptämter Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei und unterstellte sie eigenen Chefs. Chef der Ordnungspolizei wurde der bisherige Leiter der Polizeiabteilung des Reichs- und Preußischen Innenministeriums Ministerialdirektor und SS-Obergruppenführer (zuletzt Generaloberst der Polizei und SS-Oberstgruppenführer) Kurt Daluege. Ihn löste am 31. Aug. 1943 der General der Polizei und Waffen-SS Alfred Wünnenberg (m.d.F.b.) bis zum Kriegsende ab. Zum Ressort der Ordnungspolizei gehörten die Verwaltungspolizei, die Schutzpolizei (einschließlich Verkehrs- und Wasserschutzpolizei), die Gendar- merie, die Gemeindepolizei, die Feuerschutzpolizei und die Technische Nothilfe. Das Hauptamt Ordnungspolizei gliederte sich in "Ämter", deren es anfänglich nur zwei gab: das Amt Verwaltung und Recht (VuR) und das Kommando-Amt (Kdo). Dem Amt Verwaltung und Recht oblag die Bearbeitung aller verwaltungspolizeilichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben der gesamten Ordnungspolizei. Es gliederte sich bis Ende 1938 in Referate, dann in Amtsgruppen, Gruppen, Untergruppen und Sachgebiete. Im Zuge der organisatorischen Veränderungen im Hauptamt Ordnungspolizei wurde es im September 1943 aufgelöst (s.u.) Chef des Amtes war bis 1943 Ministerialdirektor Bracht. Das Kommando-Amt bearbeitete alle führungsmäßigen und sonstigen allgemeinen dienstlichen Angelegenheiten der Ordnungspolizei. Es gliederte sich zunächst in Ämter und seit Ende 1940 nach militärischem Vorbild in Amtsgruppen usw. wie das Amt Verwaltung und Recht. Für die technischen Arbeitsgebiete (Nachrichtenverbindungs- und Kraftfahrtzeugwesen, Waffen und Geräte) sowie für die Veterinär-, Luftschutz- und Feuerlöschangelegenheiten gab es ab September 1943 besondere Inspektionen im Kommando-Amt. Chefs des Amts waren nacheinander Generalleutnant von Bomhard (bis Oktober 1942), Generalleutnant Winkelmann (bis März 1944), Generalmajor Diermann (bis Juli 1944) und Generalmajor Flade (bis Mai 1945). Zu diesen beiden Kernämtern des Hauptamtes Ordnungspolizei traten im Laufe des Jahres 1941 zwei weitere Ämter. Durch Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 14. Jan. 1941 wurde zur Vorbereitung des kolonialen Einsatzes der Ordnungspolizei das Kolonialpolizei-Amt errichtet. Es verlor jedoch mit der Verschlechterung der militärischen Lage 1943 an Bedeutung und wurde im März 1943 durch Führerbefehl aufgelöst. Am 9. Mai 1941 wurden als viertes Amt das Amt Feuerwehren und am 30. Dez. 1941 als fünftes das Amt Technische Nothilfe im Hauptamt Ordnungs- polizei gebildet. Grundlegende Änderungen in der Organisation des Hauptamtes Ordnungspolizei traten nach der Einsetzung Himmlers als Reichsinnenminister (August 1943) ein. Mit Wirkung vom 15. Sept. 1943 wurden die Ämter Verwaltung und Recht, Feuerwehren und Technische Nothilfe aufgelöst. Die Aufgaben des Amts Verwaltung und Recht gingen vor allem auf die beiden Neubildungen, das Wirtschaftsverwaltungsamt und das Rechtsamt, über. Das Rechtsamt wurde jedoch schon Anfang Dezember 1943 aufgelöst. Seine Arbeitsgebiete kamen zum größten Teil zum Wirtschaftsverwaltungsamt. Damit hatte dieses Amt bis zum Kriegsende im wesentlichen wieder die Aufgaben und die Stellung des alten Amts Verwaltung und Recht übernommen. Sein Chef wurde der SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und Polizei August Frank aus dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt. Die meisten bisher von den Ämtern Feuerwehren und Technische Nothilfe bearbeiteten Sachgebiete fielen an das Kommando-Amt, Teile auch an die neugebildeten "Reichsämter" Freiwillige Feuerwehren und Technische Nothilfe. In der Bezeichnung "Reichsamt" kam der Sondercharakter dieser Or- ganisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Ausdruck. Als unmittelbar dem Chef der Ordnungspolizei unterstelltes Amt ist noch das am 1. Okt. 1944 aus dem Kommando-Amt (Amtsgruppe III) herausge- löste Sanitäts-Amt zu nennen. Verlagerungsmaßnahmen während des Krieges (Für diesen und den folgenden Abschnitt ist zu vergleichen: Jürgen Huck; Ausweichstellen und Aktenschicksal des Hauptamts Ordnungspolizei im 2. Weltkrieg in: Neufeldt, Huck, Tessin: Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936 - 1945; Koblenz 1957) Der größte Teil des Hauptamtes Ordnungspolizei war bis 1942 im alten Dienstgebäude des Preußischen Innenministeriums in Berlin NW 7, Unter den Linden 72/74, untergebracht. Im Laufe des Jahres 1942 wurde das Amt-Verwaltung und Recht nach Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 106/107, verlegt. Sein Nachfolger, das Wirtschaftsverwaltungsamt, mußte das Gebäude infolge Ausbombung verlassen und bezog im Februar 1944 mit den Amtsgruppen I (Wirtschaft) und III (Unterbringung) sowie der Gruppe "Personal" ein Dienstgebäude in Berlin-Lichterfelde, Unter den Eichen 126. Die Amtsgruppe II (Verwaltung) saß im Barackenlager in Berlin-Zehlendorf, Potsdamer Chaussee, und die Amtsgruppe IV (Versorgung und Recht) bis zu ihrer Auflösung im Februar 1944 im Gebäude Unter den Linden 72/74. Ende März 1944 wurde dann das gesamte Wirtschaftsverwaltungsamt, nachdem schon vorher Teile der Gruppe "Personal" und der Amtsgruppe II nach Biesenthal gegangen waren, in das Ausweichlager "Heidenberg" bei Biesenthal/Mark im Kreis Oberbarnim verlegt. Das Kommando-Amt kam, nachdem durch den Luftangriff vom 23./24. 11. 1943 das Gebäude Unter den Linden 72/74 stark beschädigt worden war, im Dezember 1943 in die Baracken des Ausweichlagers "Paula" bei Biesenthal. Nur die Inspektion L (Luftschutz) blieb bis zum 20. April 1945 im Dienstge- bäude in Berlin, Schadowstraße 2. Anderwärts untergebracht wurden die Inspektion Feuerschutzpolizei (in der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Eberswalde), jeweils Teile der Inspektion Veterinärwesen (in Cottbus) und der Personalgruppen (in der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Berlin- Köpenick). Die Gruppe "Kriegsgeschichte" wurde bereits im August 1943 in die Waffenschule der Ordnungspolizei nach Dresden-Hellerau verlegt und kam ein Jahr danach auf das Schloß des Fürsten Carl von Trauttmannsdorff nach Bischofteinitz bei Taus (Böhmen). Dagegen sind die zunächst nach Dresden verlegten Teile der Inspektion Kraftfahrwesen im November 1944 nach Biesenthal verlegt worden, so daß diese Inspektion bis zum April 1945 geschlossen im Lager "Paula" war. Für die in und um Berlin befindlichen Dienststellen des Chefs der Ordnungspolizei wurde im März 1945 die Verlegung nach Potsdam-Babelsberg angeordnet. Infolge der sich überstürzenden Kriegsereignisse konnten dieses und andere Vorhaben (Suhl und Weimar) nicht durchgeführt werden. Man entschloss sich daher Ende März/Anfang April 1945 zur Teilung des Hauptamtes Ordnungspolizei in einen Süd- und einen Nordstab. Die Aufteilung der Dienststellen auf die beiden Stäbe ist undurchsichtig. Die Masse ist jedoch dem Südstab zugeteilt gewesen. Der Arbeitsstab "Süd" verlegte in der 2. Aprilhälfte zur Offiziersschule der Ordnungspolizei in Fürstenfeldbruck. Hier wurde ein großer Teil seines Personals entlassen. Der verkleinerte Arbeitsstab fuhr dann am 28. April 1945 nach Eben/Achensee (Tirol) und kam Mitte Mai 1945 in Rottach-Egern (Tegernsee) in amerikanische Gefangenschaft. Der Arbeitsstab "Nord" verließ am 18. April 1945 Biesenthal, erreichte über Lübeck Anfang Mai Flensburg und wurde dort in der Feuerwehrschule Harriesleefeld von den Engländern gefangen genommen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bezug: Koblenzer Bestand Verbleib der Akten des Hauptamtes Ordnungspolizei Die Masse der Akten des Chefs der Ordnungspolizei muß als verloren gelten. Die Vorgänge, die zu diesem Verlust geführt haben, liegen noch weitgehend im Dunkeln. Verhältnismäßig gut sind wir über das Schicksal von größeren Teilen der Altregistraturen des Chefs der Ordnungspolizei, die vorwiegend Akten der ehemaligen Polizeiabteilungen des Preußischen Innenministeriums und des Reichsinnenministeriums sowie solche der 1935/36 aufgelösten preußischen Landespolizei enthielten, sowie über die Akten der Gruppe "Kriegsgeschichte", unterrichtet. Die Altregistraturen des Chefs der Ordnungspolizei befanden sich im sogenannten "Archiv des Hauptamtes Ordnungspolizei", das ab Oktober 1941 auf Einspruch des Generaldirektors der Staatsarchive in "Aktenverwaltung des Hauptamtes Ordnungspolizei" umbenannt wurde. Bestände dieser Aktenverwaltung sind während des Krieges in den Dienstgebäuden Unter den Linden, Kurfürstendamm und Breitestraße nachzuweisen. Aus den vom Chef der Ordnungspolizei übernommenen Registraturen der Polizeiabteilung des Preußischen Innenministeriums sind von 1941 bis 1944 rd. 8.500 Bände Akten an das Preußische Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem abgegeben worden. Das Geheime Staatsarchiv hatte diese Akten zum größten Teil in mitteldeutsche Bergwerke ausgelagert. Von dort dürften sie mit den übrigen ausgelagerten Beständen zum Zentralen Staatsarchiv II der DDR in Merseburg gekommen sind. Akten unbekannten Umfanges des Polizeiabteilung des Reichsinnenministeriums hauptsächlich über die Schutz- und Kriminalpolizei-, die 1936 vom Chef der Ordnungspolizei übernommen worden waren, sind 1941/42 vom Hauptamt Ordnungspolizei zum Reichsarchiv in Potsdam gelangt.Dort sind sie sehr wahrscheinlich durch den Luftangriff vom 14./15. 4. 1945 vernichtet worden. Die Akten der 1935 in die Wehrmacht überführten Preußischen Landespolizei aus der Zeit von 1933 bis 1935 sind allem Anschein nach während des Krieges an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben worden. Hier sind sie dann infolge des Luftangriffs vom April 1945 wahrscheinlich verbrannt. Weitaus lückenhafter als bei den Altregistraturen sind unsere Kenntnisse über das Schicksal der beim Hauptamt Ordnungspolizei vorhanden gewesen laufenden Registraturen. Am Schluß des Krieges sind nachzuweisen die Registraturen: O - Adj Adjutantur O - HB Hauptbüro O - Jur Jurist O - Kdo Adj. Adjutantur O - Kdo WF Weltanschauliche Führung O - Kdo Org/Ia Organisation, Einsatz, Führung O - Kdo I - Ib Nachschub O - Kdo I Ausb. Ausbildung O - Kdo I Sp. Sport O - Kdo I KrG Kriegsgeschichte O - Kdo II P O - Kdo II P Allg) Personalien O - Kdo II P R 1) O - Kdo II P Dis Disziplinarangelegenheiten 2) O - Kdo II P KrO Kriegsorden und Ehrenzeichen 3) O - Kdo In K Inspektion Kraftfahrwesen 4) O - Kdo In N Inspektion Nachrichtenverbindungswesen 5) O - Kdo In WG Inspektion Waffen und Gerät 6) O - Kdo In L Inspektion Luftschutz 7) O - Kdo In F Inspektion Feuerschutzpolizei 8) O - Kdo In Vet Inspektion Veterinärwesen 9) O - W Pers Personalien 10) O - W Vers Versorgung 11) O - W I Wirtschaft 12) O - W II Verwaltung und Recht 13) O - W III Unterbringung 14) O - San Sanitätswesen 15) O - I. - S Generalinspekteur der Schutzpolizei O - I. - G Generalinspekteur der Gendarmerie und Schutzpolizei der Gemeinden 16) O - I. - Sch Generalinspekteur der Schulen O - I. - FSchP Generalinspekteur für das Feuer- 17) löschwesen (Feuerschutzpolizei und Feuerwehren) O - I. - FwSch Generalinspekteur für das Feuer- 18) löschwesen (Feuerwehrschulen, Werk- feuerwehren und Brandschau) 19) O - RTN Reichsamt Technische Nothilfe 20) O - RFw Reichsamt Freiwillige Feuerwehren 21) Geheimregistratur Die meisten dieser insgesamt 35 laufenden Registraturen scheinen völlig verloren gegangen zu sein. Nur die folgenden lückenhaften Nachrichten über ihren Verbleib sind dem Bundesarchiv bisher bekannt geworden. Ein Teil der Personalakten des Kommando-Amtes (Registraturen O-Kdo II P) scheint 1943/44 im Benehmen mit dem Reichsamt Technische Nothilfe auf die Burg Eisenhardt in Belzig/Mark (TN-Schule) ausgelagert worden zu sein. Sein Schicksal ist unbekannt. Ein anderer Teil kam im Frühjahr 1945 zunächst zur Polizeiverwaltung Gera, dann nach Weimar oder Gschenda, Kr. Arnstadt, wurde vorübergehend nach Biesenthal zurückgeholt und ging im April 1945 mit dem Südstab nach Fürstenfeldbruck. Schon in Biesenthal verbrannte die Masse der Akten über das Berufsbeamtengesetz, und weitere Verluste tragten auf dem Marsch von dort nach Fürstenfeldbruck durch Tieffliegerbeschuß ein. In Fürstenfeldbruck und Anfang Mai 1945 in Eben ist dann die Masse der mitgeführten Akten von Angehörigen des Südstabes verbrannt worden. Die Personalakten des Wirtschaftsverwaltungsamtes (Registratur O-W Pers.) wurde im Frühjahr 1945 zusammen mit denen des Kommando-Amtes in thüringische Orte verlagert. Sie gelangten über die Polizeiverwaltung in Gera zum Polizeiversorgungslager Linda bei Neustadt a. d. Orla - anderen Nachrichten zufolge auch nach Gschwenda - und kamen beim Anrücken der Amerikaner, nachdem durch einen mißverstandenen Funkspruch erhebliche Teile in Thüringen verbrannt worden waren, für kurze Zeit nach Biesenthal zurück. Von dort wurden sie im April 1945 vom Stüdstabe unter Verlusten durch Luftangriffe nach Fürstenfeldbruck mitgeführt. Hier und in Eben wurden die Akten Ende April/Anfang Mai 1945 zum weitaus größten Teil vernichtet. Nach anderen Überlieferungen sollen aber danach Anfang Mai 1945 nach weitere Akten in Maurach/Achensee verbrannt worden sein. Ein besonderes Schicksal hatten die Akten der Gruppe "Kriegsgeschichte" des Kommando-Amtes (Registratur O-Kdo I KrG). Bei der Gruppe war im Laufe des Krieges durch Abgaben von kriegsgeschichtlich wichtigem Material aus dem Bereich der Ordnungspolizei ein "Sonderarchiv" entstanden. Unter seinem Bestsänden sind vor allem die Tagebücher der 1939 aufgestellten SS-Polizeidivision, der 1945 aufgestellten 35. SS-(Polizei)Grenadierdivision, der SS-Polizeiregimenter, der Polizeischützenregimenter, der Polizeibataillone u. a. Polizeitruppeneinheiten sowie eine Sammlung der wichtigsten Erlasse des Hauptamtes Ordnungspolizei hervorzuheben. Diese wertvollen Unterlagen wurden Ende April/Anfang Mai 1945 von Angehörigen der Gruppe "Kriegsgeschichte" in Bischofteinitz/Böhmen restlos vernichtet. Nach wie vor ist undurchsichtig, in welchem Umfang Schriftgut des Chefs der Ordnungspolizei heute von Dienststellen der DDR verwahrt wird. Mit Sicherheit steht nur fest, daß sich im Bestand "Reichsministerium des Innern" des Zentralen Staatsarchivs I in Potsdam unter Abt. III 46 Aktenbände über die Polizei aus der Zeit von 1934 bis 1937 und Personalakten aus dem Hauptamt Ordnungspolizei befinden. Die in Fürstenfeldbruck und Eben nicht vernichteten Registraturreste der Personalgruppen und anscheinend auch Teile anderer Registraturen des Hauptamtes Ordnungspolizei wurden von den Amerikanern beschlagnahmt. Nach der Besetzung der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Fürstenfeldbruck sichteten diese die vorgefundenen Akten, brachten sie in einen Speicher, transportierten sie unter Zurücklassung des für sie Uninteressanten im Herbst 1945 ab. Das dort verbliebene Material der Personalregistratur des Wirtschaftsverwaltungsamtes wurde im November 1954 über das Bayerische Hauptstaatsarchiv, Abt. I, dasjenige des Kommandoamtes im Januar 1955 und im Juli 1957 von der Bayerischen Polizeischule Fürstenfeldbruck unmittelbar an das Bundesarchiv abgegeben. Schon im Dezember 1956 waren hier etwa 550 Personalhefte des Kommando-Amtes mit den Anfangsbuchstaben M - Z eingetroffen, die, zunächst beschlagnahmt, von der amerikanischen Militärregierung 1949 dem Kommando der Schutzpolizei in Wiesbaden übergeben worden waren und dort - bei einem Bestand von ursprünglich rund 900 Heften - durch Abgaben der Unterlagen über wiederverwendete Polizeiangehörige an deren Dienststelle vermindert worden waren. Die Hauptmasse der weggeführtne Akten aber wurde zunächst in das Aktendepot der U.S. Army (Departmental Records Branch) in Alexandria/Virginia überführt und innerhalb der Records Group 1010/EAP 170 - 175 verfilmt (Mikrofilm Guide 39). Die Übergabe von dort an das Bundesarchiv ging im April 1962 vonstatten. Weitere Aktenübernahmen erfolgten aus Unterlagen, die zunächst im Document Center in Berlin zusammengeführt worden waren - zunächst im Jahre 1957 Personalakten über Gendarmeriebeamte über das Hessische Ministerium des Innern, dann 1962 in größerem Umfang und unmittelbar im Zusammenhang mit der sogenannten Sammlung Schumacher Schriftgut verschiedenster Organisationseinheiten und zum ungefähr gleichen Zeitpunkt aus biographischen Materialien Dalueges rekonstruierte Akten der Adjutantur des Chefs der Ordnungspolizei. Weitere Provenienzen, die unter biographischen Gesichtspunkten eingruppiert wurden, sind aber nach wie vor im Berlin Document Center zu suchen. Im Sommer 1957 übergab der ehemalige Chef des Kommando-Amtes, Generalleutnant der Ordnungspolizei a. D. Adolf v. Bomhard, zwei von ihm persönlich gesicherte Aktenbände (R 19/282 und 283) und darüber hinaus die unter C im Anhang aufgeführten Unterlagen. 1958 folgten Steuer-, Gehalts- und Lohnunterlagen von früheren Arbeitnehmern des Hauptzeugamtes der Ordnungspolizei von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe. Schließlich wurden Akten des Reichsamts Freiwillige Feuerwehren 1957 und 1964 von der Oberfinanzdirektion Hamburg übergeben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bezug: Koblenzer Bestand Von einer durchgreifenden Kassation wurde angesichts der Geringfügigkeit oder des Fehlens von sonstigen Aktenüberlieferungen der Ordnungspolizei und dem versorgungsrechtlichen Bedürfnis nach Dienstzeitnachweisen für Polizei- angehörige abgesehen. Dagegen wurden, um zumindest einige Lücken des Be- standes zu füllen, nicht nur die amtlichen Drucksachen des Hauptamts Ordnungs- polizei mit aufgeführt, sondern auch wichtige Betreffe zur Ordnungspolizei aus den Beständen des Bundesarchivs R 43 (Reichskanzlei), R 18 (Reichsministe- rium des Innern), R 2 (Reichsfinanzministerium), R 22 (Reichsjustizministerium), NS 19 (Persönlicher Stab Reichsführer SS), NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit) und R 36 (Deutscher Gemeindetag) eingearbeitet, ohne daß dabei Vollständig- keit angestrebt wurde. Auf die Berücksichtigung der Bestände R 20 (Chef der Bandenkampfverbände; Schulen der Ordnungspolizei) und R 70 (Polizeidienst- stellen eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten des 2. Welt- krieges), die bei entsprechenden Nachforschungen ohnehin herangezogen werden müssen, wurde dagegen ganz verzichtet. Bei Klassifikation des Bestandes ließ sich eine Gliederung des Bestandes nach dem Registraturprinzip bei der Lückenhaftigkeit der erhaltenen Akten ebensowenig sinnvoll durchführen wie eine enge Anlehnung an die Verwal- tungsstruktur des Hauptamtes. Es wurde daher eine ideelle, aber der Gewichtig- keit der tatsächlich im Bestand überlieferten Sachbereiche angepaßte Aufglie- derung des Kompetenzbereiches des Hauptamtes Ordnungspolizei erarbeitet. An der Erschließung des Bestandes in besonderem Maße beteiligt waren in chronologischer Folge die Herren Dr. Neufeldt, Huck, Schatz, Dr. Boberach, Dr. Werner und Marschall. Koblenz, im Oktober 1974 Inhaltliche Charakterisierung: Adjutantur des Chefs der Ordnungspolizei 1933-1945 (24), Dienststellenverwaltung 1933-1945 (50), Nachrichten- und Befehlsblätter, Erlasse, Besprechungen 1933-1945 (41), Orga‧nisation und Zuständigkeit 1933-1945 (58), Haushalt 1933-1944 (9), Allgemeines Dienstrecht und Polizeidienstrecht 1931-1945 (37), Lehrgänge und Schulen 1930-1945 (89), Beurteilung, Beförderung, Abordnung und Versetzung von Angehörigen der Polizei 1931-1945 (38), Besoldung und Versorgung 1933-1945 (19), Straf- und Disziplinarangelegenheiten 1937-1945 (8), Uniformen und Orden 1933-1945 (8), Kameradschaftsbund deutscher Polizeibeamter 1933-1945 (6), Personalstatistik 1938-1945 (7), Unterbringung, Ausrüstung und Bewaffnung 1933-1945 (8), Sanitäts- und Vete‧rinärwesen, Polizeisport 1933-1945 (12), Polizeiverwaltungs- und Vollzugsdienst 1935-1945 (93), Einsatz von Polizeiverbänden und -einheiten 1933-1945 (108), Personalakten 1917-1945 (1.067), Staatskrankenhaus der Polizei in Berlin.- Krankenblätter (ZX) von Patienten 1940-1945 (1946) (3.149), Kartei des Staatskrankenhauses der Polizei in Berlin (k.A.) Erschließungszustand: Findbuch (1974) Zitierweise: BArch, R 19/...

          Melanesisch

          Liste der (von DPW benutzten) Melanesischen Sprachen (150-195 Stück) ,3 Seiten handschriftliche in Bleistift; Etymologien in Melanesischen Sprachen, Daten aus Daten aus Codrington (zB 322ff), Ray (zB 431), Friederici, Ivens; meist nur 1 Seite, dabei auch Tabelle der Lautentwicklung in der jeweiligen Sprache (aus dem UMN oder UIN), ca 90 Seiten handschriftlich in Bleistift; Mota (nach Codrington-Palmers und Ray), 1-8 Mota-Urmelanesisch, 1-26 Mota-Uraustronesich; dito für Polynesischen Sprachen: 2 Seiten Rotuma, 2 Maori, 3 Mangareva; zusammenfassende Tabelle der Urmelanesischen Phoneme und ihrer Reflexe in Melanesischen Sprachen, nach Gruppen geordnet: 4 Sprachen der Westlichen Inseln, 7 von Manus = Admiralitätsinsein, 1 < Berlinhafen, Manam, 7 von Friedrich-Wilhelmshafen, 3 < Französischen Inseln, 2 < Siasi, 4 < SW- Neupommern, 10 der Tuna-Gruppe, New Ireland, Loyalties, Neue Hebriden, Salomonen usw.; zusammen ca 75 Seiten handschriftlich; Sa’a nach Ivens, 14 Seiten, Sa’a und Ulawa, Lautentwicklung 1-10; Fidji nach Hazlewood, 340 Wörter (= Etymologien?), 1-14 handschriftlich in Bleistift; Pala nach Peekel, Berlin 1909, 120 Wörter, 3 Seiten; weitere wie Aneitum nach Kern, 150 Wörter; Wuvulu, Mota, usw., ca 75 Seiten handschriftlich in Bleistift

          Dempwolff, Otto
          Militärkommission der Senats II (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 342-1 II · Bestand · 1867-1922
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: An die Stelle der Militärdeputation trat aufgrund der Militärkonvention mit Preußen vom 23.07.1867 die Militärkommission des Senats. Sie regelte die Beziehungen zwischen der Garnison und den hamburgischen Behörden, insbesondere aber auch im Einvernehmen mit dem Generalkommando des IX. Armeekorps das Militärersatzwesen. Ihr unterstanden die jeweiligen Militär-Ersatzkommissionen. 1921 hörte sie auf zu bestehen. Der aus zwei Registraturschichten mit deutlich unterschiedenem Aufbau bestehende Best. gliedert sich wie folgt: Im Best. 342-1 I werden Generalia (Militärkommission des Senats, Allgemeine Korrespondenz, Mobilmachungs-, Militärtransport-, Marschrouten-, Einquartierungs- und Verpflegungswesen, Militäretats, Dienstinstruktionen, Besteuerung der Militärpersonen, Militär-Anwärterwesen, Personalveränderungen in der Armee, Portofreiheit und der Krieg mit Frankreich 1870-1871) von Specialia (Kreisersatzwesen, Ersatz- und Landwehrwesen, Dienstpflicht, Garnisonsangelegenheiten, Truppenübungen, Durchmärsche, Einquartierungen, Soldaten und Beamte des ehemaligen hamburgischen Kontingents und Pensions- sowie Invalidenangelegenheiten) getrennt. Die zweite Schicht (Neuere Registratur) bildet den Best. 342-1 II und kennt die folgenden Gruppen: Militärkommission des Senats, Mobilmachung, Naturalleistungen, Transport, Portofreiheit und Frankierung, Reichsetats, Dienstvorschriften, Personalveränderungen in Armee und Marine, Wehr- und Heerwesen, Garnisonsangelegenheiten, Truppenübungen und Einquartierungen, Pensionswesen, Marine, Kriegsakten (Erster Weltkrieg) und Nachkriegsakten. (LS)

          OKW / Amt Ausland/Abwehr (Bestand)
          BArch, RW 5 · Bestand · 1921-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: In der Heeresstatistischen Abteilung des Truppenamtes wurde 1920 eine Spionageabwehr-gruppe mit zwei Referaten für Spionage und Sabotageabwehr im Osten und Westen gebildet. Aus ihr ging 1935 die Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium her-vor. 1938 wurde sie in Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr im OKW, im Oktober 1939 schließlich in Amt Ausland/Abwehr umbenannt. Das Amt gliederte sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung (Aufgabe: Organisation und Verwaltung) mit Gruppen: Z O- Offizierspersonalien Z K- Zentralkartei und ZKV-Zentralkartei der V-Leute Z B- außenpolitische Berichterstattung Z R- Rechtsangelegenheiten Z F- Finanzen, Verbindung mit den Devisenschutz-Kommandos Z Reg und Z Arch- Registratur und Materialverwaltung sowie Archiv Abteilung/Amtsgruppe Ausland (auslands- und wehrpolitischer Nachrichtendienst; Auswer-tung der Presse, Literatur und Rundfunk; Verbindung zu den deutschen Militärattachés im Ausland und den ausländischen in Berlin sowie den deutschen Militärmissionen; völkerrecht-liche Fragen der Kriegführung; Lageberichte) mit Gruppen: Ausland I- Militärpolitischer Unterrichtung der Wehrmachtführung Ausland II- Außenpolitische Fragen, Presseberichte Ausland III- Völkerrechtsfragen Ausland IV- Versorgung der Kriegsschiffe und Blockadebrecher Chefgruppe- Adjutantur, Personal, Unterkunft, Fahrzeuge Abwehr I (Beschaffung von militärisch-, rüstungs- und kriegswichtigen Nachrichten im Aus-land; Aufbau einer Meldorganisation und eines Agentennetz mit Leit- und Anlaufstellen, Briefkästen, Funk- und Kurierverbindungen im Ausland), unterteilt in Gruppen: I Z- Zentral- und Chefbüro I H(eer)- Spionage gegen fremde Heere mit Untergruppe I H West und I H Ost- Erkundungen im Westen und Osten I M(arine)- Spionage gegen fremde Marinen I L(uftwaffe)- Spionagen gegen fremde Luftwaffen I T(echnik) L(uft)w(affe)- Spionage gegen fremde Luftfahttechnik I Wi(rtschaft)- Spionage gegen fremde Wirtschaft I G- Laboratorien, u.a. falsche Dokumente, Geheimtinten, Fotolabor I i- Funkwesen, insb. Übermittlung, Agentenfunknetz, Verkehr I T(echnik)- Spionage gegen fremde Technik I K(riegs)O(rganisationen)-Verbindung zu den Kriegsorgan. in den neutralen Ländern) Abwehr II (Sabotage; aktiver Sabotageschutz; Ausbildung für und Vorbereitung von Kom-mandounternehmen) mit Gruppen: II A- Chefbüro II West (weiter unterteilt in Nord und Süd) II Ost (ebenfalls unterteilt in Nord und Süd) II Südost II Übersee II Technik sachlich unterstellt: Frontaufklärungskommandos und -trupps sowie Truppenteile und Formationen der "Brandenburger" Abwehr III (v.a. Abwehrschutz in der Wehrmacht, aber auch in zivilen Bereichen; Bekämp-fung von Spionage und Landesverrat; Infiltration gegnerischer Nachrichtendienste) mit III A/Chefgruppe-Adjutantur III C- Militärischer Geheimhaltungs- und Abwehrschutz; Sicherheit der Zivilbehörden, mit denen die Wehrmacht in Verbindung ist; Verbindung zum RSHA; OKW-Paßstelle III C 1- Behörden III C 2- übrige zivile Sektor, ohne Wirtschaft III D- Irreführung des Gegners, Doppelagenten (sog. Spielmaterial) III F- Gegenspionage gegen fremde Nachrichtendienste, besonders im Ausland (KO) III F fu- Fahndungsfunk III G- Gutachten bei Landesverrat III K- Funkabwehr (ging zu Beginn des Krieges auf Wehrmachtführungsstab über) III Kgf- Abwehr in den Kriegsgefangenenlagern III N- Verbindung zur Presse; Schutz des eigenen Funk-, Telefon- und Telegafennetzes III U- Interne Auswertung, Ergebnisse der Gegenspionage; Abwehrunterricht III W- Führungsgruppe Wehrmacht mit Untergruppen III H- Abwehr im Heer, insb. Geheimnisschutz und Erhaltung der Moral III L- Abwehr in der Luftwaffe III M- Abwehr in der Marine bei der Fronttruppe waren die Abwehroffiziere in der Abteilung Ic angesiedelt III Wi/Rü- Gegenspionage in der eigenen Wirtschaft und Rüstung Die zum Heer gehörige "Geheime Feldpolizei" im Bereich der Militärbefehlshaber unterstand bis Anfang 1942 der Abwehrabteilung III. Dann wurden ihre Angehörigen zum großen Teil in die Sicherheitspolizei eingegliedert. Außerdem bestanden Auslandsbrief- und Telegrammprüfstellen; sie waren den örtlich zustän-digen Abwehrstellen angegliedert. Nachdem einzelne Aufgabenbereiche und Teile des Amtes dem Reichsführer-SS bereits mit dem Führerbefehl vom 12.2.1944 zugeschlagen worden waren (Amt MIL. des RSHA), unter-stellte man die Abwehrabteilungen nach dem 20. Juli 1944 endgültig dem Chef der Sicher-heitspolizei und des SD, lediglich die Abteilung Ausland und die Truppenabwehr (einschließ-lich der bei den stellvertretenden Generalkommandos, den Militär- und Wehrmachtbefehlsha-bern in den noch besetzten Gebieten eingesetzten Abwehroffizieren) wurde dem Wehrmacht-führungsstab zugeschlagen (OKW/WFSt/Ag.Ausl.) Vorprovenienzen: Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw- Reichskriegsministerium Inhaltliche Charakterisierung: Zentralabteilung: Geschäftsverteilungspläne u.a. Organisationsunterlagen, auch für nachge-ordnete bzw. Abwehrdienststellen (1935-1944); Besoldungs- und Laufbahnvorschriften; Er-kennungsmarkenverzeichnisse; einzelne Personalunterlagen, insbesondere von V-Leuten (1939-1945); Akten mit Personal-, Ausbildungs- und Haushaltsangelegenheiten; Bereitstel-lung von Devisen für Einsätze im Ausland (1935-1944); sonstige Dienststellenverwaltung (z.B. Bewirtschaftungs- und Beschaffungsangelegenheiten); insg. ca. 100 Bde. Amtsgruppe Ausland: Aktenserien über Außen-, Wirtschafts- und Wehrpolitik einzelner Län-der und Ländergruppen (ca. 170 Bde, 1934-1944); Berichte des Aufklärungsausschusses Hamburg-Bremen über einzelne Länder (ca. 60 Bde, 1939-1945); Nachrichten und Übersich-ten von der und an die Abteilung (ca. 40 Bde, 1939-1945); Berichte "Fremde Handelsschif-fahrt" (1940-1942); Akten über Behandlung deutscher Kriegsgefangener und Internierter (1939-1943); Völkerrecht und -verletzungen (1939-1944); Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 1939-1942); Seekrieg (1939-1942); Gaskriegsvorbereitung im Ausland und Gasabwehr 1933-1943); Abrüstungsfragen (1934-1935); Pressemeldungen über deutsche Verstöße gegen der Versailler Vertrag (1933-1935). Für die verlorengegangenen Akten der Amtsgruppe Abw. I bieten allein die wenigen Doku-mente von Abwehrstellen Ersatz (Bestand: RW 49). Amtsgruppe Abwehr II: Kriegstagebuch des Gruppenleiters GM E. Lahousen (3 Bde, 1939-1943, mit Aufzeichnungen einzelner Aktionen); Ausarbeitung "Geheimer Nachrichtendienst und Spionageabwehr des Heeres" für die Zeit von 1866-1917 (15 Bde); Ausbildungsunterla-gen (1939-1944); Schriftwechsel mit Abwehrstellen in den Wehrkreisen I, IV und VIII (1934-1939, v.a. Personalunterlagen); Vorgänge über V-Leute und einzelne Unternehmen (1940-1944); insg. ca. 50 Bde. Amtsguppe Abwehr III: Sammlung von Geheimerlassen, Verfügungen und Runderlassen (1935-1940); Anleitungen für den Abwehrunterricht (1937-1942); Innere Sicherheit, auch Einzelfälle (1940-1943); Fahndungslisten (1940); Geheimschutz; Überwachung der Wirt-schaft (1933-1945); Überwachung von Ausländern, auch Kriegsgefangenen; Unterlagen über feindliche Agentenschulen (1943/44); einzelne Unternehmen (1941-1943); insg. 60 Bde. 32 Bände beinhalten Entzifferungsberichte der Chiffrierstelle (1925-1933). Erschließungszustand: Word-Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 5/...

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Senat-Kriegsakten (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Bestand · (1907) 1888-1940, (-1940)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)

          Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten e.V. (Bestand)
          BArch, R 72 · Bestand · 1918-1939, 1946-1956
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...

          Wirtschaftshochschule Berlin 1906-1945

          Vorwort: Vorwort Findbuch HHS I: Behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung Geschichte des Registraturbildners: Die Handelshochschule Berlin ist eine Gründung der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft. Sie wurde im Oktober 1906 eröffnet und hatte zunächst folgende Aufgaben: " "Jungen Kaufleuten unter steter Berücksichtigung der praktischen Verhältnisse eine vertiefte allgemeine und kaufmännische Bildung zu vermitteln; " angehende Handelsschullehrern- und Lehrerinnen Gelegenheit zur Erlangung der erforderlichen theoretischen und praktischen Fachbildung zu geben; " Justiz-, Verwaltungs-, Konsulats-, Handelskammerbeamten etc. Gelegenheit zum Erwerb kaufmännischer und handelswissenschaftlicher Fachkenntnisse zu bieten."(1) Die Ausbildung sollte jedoch nicht ausschließlich praktischen Zwecken dienen, sondern der wissenschaftliche Charakter der neuen Einrichtung sollte einen wichtigen Platz in der Wirksamkeit der neuen Hochschule einnehmen. Diese Bedingung war auch von den Ministern für Handel und Gewerbe und für die geistlichen, -Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten bei der Genehmigung der Ordnung von 27.12.1903 zur Auflage gemacht worden, wobei besonders darauf hingewiesen wurde, "die Handelshochschule auf gleicher Höhe wie die übrigen Berliner Hochschulen zu halten."(2) Der Lehrkörper bestand zur Zeit der Eröffnung aus 8 Dozenten im Hauptamt 30 Dozenten im Nebenamt 13 Privatdozenten 4 Assistenten Zum Studium zugelassen wurden Studierende, Hospitanten und Hörer. Die Aufnahmebedingungen sahen vor, dass neben Kaufleuten mit der Berechtigung zum "einjährig-freiwilligen Dienst" und abgeschlossener Lehre auch Abiturienten und Lehrer und Lehrerinnen mit der 2. Lehramtsprüfung zugelassen werden konnten. Der Lehrplan sah folgende Lehrgebiete vor: Volkswirtschaft: Bank-, Börsen-, Geld- und Kreditwesen, Genossenschaftswesen, Verkehrswesen, Handels-, Gewerbe-, Agrar-, Kolonial- und Sozialpolitik, Statistik, Finanzwissenschaft Versicherungswesen, Handelsgeschichte, Wirtschaftsgeographie Rechtslehre: Bürgerliches Recht, Handels-, Wechsel- und Seerecht, Versicherungsrecht, soziale Gesetzgebung, gewerblicher Rechtsschutz, Rechtsverfolgung (internationaler Verkehr), Staats-, Verwaltungs- und Völkerecht, Strafrecht Warenkunde: Physik, Chemie, mechanische Technologie, chemische Technologie, gewerbliche Gesundheitslehre Handelstechnik: Buchführung, kaufmännisches Rechnen, Korrespondenz Methodik des kaufmännischen Unterrichts Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Deutsch (für Ausländer) Allgemeine Geisteswissenschaften: Geschichte, Kunstgeschichte, Literaturgeschichte, Philosophie Die Dauer des Studiums betrug 2 Jahre. Es bestand die Möglichkeit, nach Abschluss des Studiums sowohl eine Prüfung für praktische Kaufleute als auch eine Diplomprüfung abzulegen. (3) Die Prüfungsordnungen wurden in den Jahren 1912, 1920, 1924, 1927 und 1937 entsprechend den veränderten Bedingungen und Anforderungen an die Absolventen der Handelshochschule mehrfach geändert bzw. erhielten eine vollständige Neufassung. Außer der Diplomprüfung konnte die Handelslehrerprüfung abgelegt werden. (4) Zusätzlich bestand für Diplomhandelslehrer die Möglichkeit, eine Zusatzprüfung in den Schreibfächern und der Bürowirtschaftslehre abzulegen. (5) Die Prüfungsordnung aus dem Jahre 1937, die bis zum Jahre 1945 Anwendung fand, sah auch die Möglichkeit einer Diplomprüfung als Volkswirt vor, die aber erst seit dem Jahre 1944 an der Wirtschaftshochschule Berlin abgelegt werden konnte. (6) Die Verfassung der Handelshochschule vom 15.11.1923 machte die Zulassung zum Studium vom Erwerb des Reifezeugnisses abhängig und setzte die Studiendauer auf 4 Jahre fest. Zur Erlangung der Hochschulreife bestand seit dem Jahre 1928 die Möglichkeit, die Sonderreifeprüfung abzulegen, zu deren Vorbereitung sogenannte "private Reifeprüfungskurse" abgehalten wurden. Die Anzahl der Studierenden in den Jahren 1906-1933 stieg von 213 im WS 1906/1907 auf 1184 im WS 1919/20, 1234 im WS 1928/29 und erreichte im SS 1932 die Höchstzahl von 1260. In den Jahren 1933-1945 bewegte sich die Zahl der Studierenden einschließlich Gasthörer und Besucher zwischen 500 und 1700. (7) Das erste amtliche Vorlesungsverzeichnis vom SS 1907 kündigte Vorlesungen auf folgenden Wissensgebieten an: Volkswirtschaftslehre Rechtswissenschaft Wirtschaftsgeographie und Wirtschaftsgeschichte Reine und angewandte Naturwissenschaften, Warenkunde Technologie Sprachen Theorie und Praxis des kaufmännischen Unterrichts Allgemeine wissenschaftliche Ausbildung Fertigkeiten (Kurzschrift) Besonders hervorzuheben ist, dass kolonialpolitische und kolonialwirtschaftliche Vorlesungen innerhalb der Volkswirtschaftslehre einen breiten Raum einnahmen. (8) Vor einigen Änderungen und Zusätzen abgesehen blieb die Struktur des Lehrplans konstant. Zusätzlich wurden in den Studienplan in den folgenden Jahren aufgenommen: Versicherungslehre Genossenschaftslehre Physik und Chemie wurden als getrennte Lehrveranstaltungen ausgewiesen. Im SS 1914 wurden auch Vorlesungen über "russische Wirtschaftsverhältnisse" und "Osteuropa" angekündigt. Im WS 1917/18 meinte der Lehrbeauftragte Dr. lic. Rohrbach in seiner Vorlesung "Deutsche Weltpolitik" noch über den "Kampf um den Aufstieg der Deutschen zum Weltvolk" sprechen müssen. Nach der Novemberrevolution, die nach dem Bericht des damaligen Rektors, Prof. Leitner, über die Rektoratsperiode 1918/1920 eine Folge "der gewaltsamen Beendigung des Weltkrieges durch die Übermacht der Materie und die inneren Feinde des Volkes war" (10), wurden in vielen Lehrveranstaltungen wirtschafts- und allgemeinpolitische Probleme der Nachkriegszeit behandelt. (So z.B. "Entwicklung der politischen Parteien ein Deutschland - L. Bergsträsser - Lehren des Weltkrieges - Wegener -) Deutschlands geografisch-politische und wirtschaftliche Weltstellung (Die Einkreisung als Folge unserer geographischen Nachteile - Befreiung aus der Zwangslage - Rohrbach-) (11) Neu waren Vorlesungen für die Berliner Lehrerschaft, in denen folgende Themen behandelt wurden: "Die Grundlagen des Sozialismus" (Die Lehre vom Klassenkampf, sozialistische Wertlehre, Sozialismus der Tat, sozialistische Staatslehre) "Die volkswirtschaftlichen Theorien und ihr Zusammenhang mit der geistigen Bewegung der Neuzeit" (12) Ab SS 1923 wurde anstelle der "Privatwirtschaftslehre" der Terminus "Betriebswirtschaftslehre" eingeführt. Die Struktur des Lehr- und Studienplans blieb im Wesentlichen bis zum Jahre 1935 in der bisherigen Form bestehen. Im Mai 1935 wurden vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung "Richtlinien für das Studium der Wirtschaftswissenschaften" erlassen, die ganz den Zielen der faschistischen Hochschulpolitik entsprachen: Ausrichtung des Lehrkörpers und der Studierenden auf die unwissenschaftlichen volks- und menschenfeindlichen Theorien des Nationalsozialismus. So erschienen in den Vorlesungsverzeichnissen der Jahre 1935/36-1945 folgende Vorlesungsthemen: "Germanistische Vorgeschichte" "Volk, besonders Volkswerdung als Sinn der nationalen Revolution "das Auslandsdeutschtum und seine Schulen" "Volk und Rasse" "Stände", besonders Arbeiter und Unternehmer zur Soziologie der Betriebsgemeinschaft) "Staat", besonders Wirtschaft und Raum "Volkswirtschaft", besonders tagesfragen nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik, Wehrkunde, Wehrwissenschaft "Betriebswirtschaft", besonders Menschenführung im Betrieb, Außenhandelsgeschäfte unter Einfluss des Neuen Plans, Kriegsführung und Verkehrswege, Betrieb, Betriebsgemeinschaft, Volksgemeinschaft "Geographie", besonders "Staat und Raum", Deutschland mit besonderer Berücksichtigung der Grundlagen seiner Wirtschaft "Deutsche Sprache und Kultur", besonders germanistische Vorgeschichte von den Anfängen bis zur Berührung mit dem Christentum "Fremde Sprachen und Kulturen", besonders englische Namensgebung im Verhältnis zu Rasse und Volkstum Die Gründung der Handelshochschule fällt in die Periode der Herausbildung des Kapitalismus, der freien Konkurrenz zum Imperialismus. Der bei der zwischen den imperialistischen Großmächten erfolgten Aufteilung der Welt zu kurz gekommene deutsche Imperialismus stellte auch die Bildungseinrichtungen in den Dienst seiner ökonomischen Expansionspolitik. Die zur Bewältigung dieser Aufgaben notwendigen Kader mussten ein qualitativ höherwertiges Ausbildungsniveau besitzen, als die bisher auf Fachschulen ausgebildeten Kaufleute. In diesem Sinne sprach auch der damalige Rektor der Handelshochschule, Prof. Leitner, in einer Denkschrift, die im Dezember 1919 zur Erlangung des Promotionsrechts verfasst wurde, davon, dass "die Entwicklung Deutschlands vom Agrar- zum Industriestaat, die Entstehung industrieller Groß- und Riesenbetriebe, die Ausweitung des nationalen Handels zum internationalen und Welthandel, endlich die Konzentration und die Expansion im deutschen Bankgewerbe gegen Ausgang des vorigen Jahrhunderts die Errichtung besonderer Fachhochschulen für Kaufleute und höhere kaufmännische Beamte notwendig gemacht hatten. (13) So diente die Handelshochschule objektiv der Stärkung und Festigung des imperialistischen Systems. Die Verbindung mit dem Handels-, Industrie- und Bankkapital war schon deshalb besonders eng, weil die Handelshochschule seit Juli 1920 zum Geschäftsbereich der Industrie- und Handelskammer Berlin gehörte. So finden wir auch als Ehrenbürger der Handelshochschule Berlin folgende Vertreter des Bank- und Industriekapitals: Franz von Mendelssohn: Bankier, ehemaliger Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin Philipp Vielmetter: Generaldirektor der Knorr-Bremse AG, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Berlin, Schatzmeister der Gesellschaft der Freunde der Handelshochschule Karl Gelpcke: Direktor der Hypothekenbank Hamburg, Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin Friedrich Reinhart: Preußischer Staatsrat, Präsident der Bauwirtschaftskammer Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerz- und Privatbank AG Die Verwaltung der Handelshochschule übten zunächst die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin aus. Als gutachtliches Organ bestand der sogenannte "Große Rat der Handelshochschule", dem angehörten: "Der Präsident des Ältestenkollegiums, zwei Vertreter der Staatsregierung, der Rektor der Handelshochschule, ein Vertreter der Berliner Universität, ein Vertreter der Technischen Hochschule Berlin, sechs Delegierte des Ältestenkollegiums, zwei Mitglieder der Finanzkommission, drei im Hauptamt angestellte, vom Lehrerkollegium zu wählende Dozenten, ein Mitglied des Magistrats von Berlin, ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Berlin, ein Mitglied der Handelskammer, der Syndikus der Handelshochschule, fünf sonstige, von den Ältesten der Kaufmannschaft zu berufene hervorragende Persönlichkeiten, welche ihr Interesse an der Handelshochschule bestätigt haben." (15) Der Rektor der Handelshochschule wurde auf 3 Jahre, später auf 2 Jahre vom Dozentenkollegium gewählt und musste vom Minister für Handel und Gewerbe, dem die Aufsicht seitens der preußischen Staatsregierung über die Schule übertragen wurde, bestätigt werden. Die Aufsicht wurde zunächst durch einen Vertreter im Großen Rat, später durch einen sogenannten "Staatskommissar" vorgenommen. Es bestanden bei Gründung der Hochschule 7 Institute und Seminare. Ab WS 1918/19 wurde der 1. Syndikus der Korporation als Kurator der Hochschule eingesetzt. Mit Wirkung vom 1.7.1920 wurde die Korporation der Kaufmannschaft in die Industrie- und Handelskammer Berlin eingegliedert und damit die Handelshochschule der Industrie- und Handelskammer unterstellt. Außer dem "Großen Rat" wurde eine Handelshochschulverwaltungskommission gebildet, der in der Mehrzahl Vertreter des Handels-, Industrie- und Bankkapitals angehörten. Die Verwaltungskommission hatte die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Hochschule zu erledigen. Die Hochschule zählte damals 8 Ordinarien 33 Dozenten im Nebenamt 1 Privatdozenten 37 Lehrbeauftragte und 7 Lektoren Es bestanden jetzt 14 Institute und Seminare. Die Verfassung der Handelshochschule vom 22.10.1923, die die Ordnung vom 21.12.1903 ersetzte, regelte die verfassungsrechtliche Stellung der Hochschule neu. (16) Die Bezeichnung der Mitglieder des Lehrkörpers wurde denen der Universität angeglichen. So gab es auch an der Hochschule nur noch Professoren, Dozenten, Privatdozenten, Lehrbeauftragte und Lektoren. Als Vertreter des Lehrkörpers wurde das "Dozentenkollegium" geschaffen, dem mit Sitz und Stimme nur die Professoren angehörten, und 2 Vertreter des übrigen Lehrkörpers. Ohne Stimmrecht waren 2 weitere Mitglieder zugelassen. Das Dozentenkollegium hatte die Aufgabe, die Vollständigkeit des Unterrichts zu überwachen, Berufungsvorschläge vorzulegen und über die Zulassung von Privatdozenten zu beschließen. Ferner wurde vom Dozentenkollegium der Rektor gewählt, dessen Amtsdauer 2 Jahre betrug. Die Berufung der Professoren erfolgte durch die Industrie- und Handelskammer vorbehaltlich der Bestätigung der Minister für Handel und Gewerbe und Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der sogenannte Staatsvertrag, der zwischen dem Minister für Handel und Gewerbe und dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer am 16.7.1926 abgeschlossen wurde, verlieh der Handelshochschule Berlin die Rechte einer Hochschule nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts. Die Handelshochschule wurde insoweit den übrigen Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. (17) Auch das von allen Mitgliedern des Lehrkörpers bereits seit Jahren geforderte Promotionsrecht wurde der Hochschule verliehen. (18) Das Habilitationsrecht besaß die Handelshochschule bereits seit dem 22.5.1915. (19) Zur Verwaltung der Handelshochschule wurde ein Kuratorium berufen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auch die sonst bei Hochschulen vorhandenen Organe zu bilden sind, also z.B. ein Senat, der bis dahin nicht bestand. Das Kuratorium bestand aus folgenden Mitgliedern: dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer oder seinem Stellvertreter einem 2. geschäftsführendem Vorsitzenden, der vom Präsidenten nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer ernannt wird 7 von der Handelskammer gewählte Mitglieder dem Rektor und Prorektor der Handelshochschule oder deren Stellvertretern Außerdem waren bei Angelegenheiten, die einzelne Lehrgebiete betreffen, die entsprechenden hauptamtlichen Professoren mit beratener Stimme zuzuziehen. Die Berufung dieser Mitglieder erfolgte auf 3 Jahre Im Einzelnen hatte das Kuratorium folgende Aufgaben: Feststellung des Haushaltsplanes Verwaltung der Handelshochschule in Vermögensangelegenheiten nach Maßgabe des Haushaltsplans Beschluss über Ankauf und Verkauf von Grundeigentum Anstellung der für die Verwaltung erforderlichen Beamten und Angestellten Erstattung von Gutachten über die Gestaltung des Hochschulunterrrichts und Anregungen dazu Führung der sonstigen Hochschulgeschäfte, soweit sie nicht anderen Organen übertragen sind und sich nicht auf Lehre und Forschung beziehen Die staatliche Aufsicht wurde durch einen vom Minister für Handel und Gewerbe eingesetzten Staatskommissar ausgeübt. Durch die II. Verordnung zu Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 29.10.1932 (Pr. G.S., S. 333) wurde die staatliche Aufsicht über die Handelshochschule Berlin dem damaligen Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung übertragen, der ihm zustehende Pflichten und Rechte in der gleichen Art und Weise wie bisher wahrnahm. Auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Nov. 1935 erhielt die Handelshochschule die neue Bezeichnung "Wirtschaftshochschule Berlin". Gleichzeitig wurde das Promotionsrecht um den "Dr.rer.Pol." erweitert. Der volkswirtschaftliche Unterricht an der Universität Berlin und der bisherigen Handelshochschule Berlin wurden zusammengelegt. (20) Diese Organisationsform wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Im WS 1943/44 bestand der Lehrkörper aus 14 ordentlichen Professoren 1 außerordentlichem Professor 5 Honorarprofessoren 4 Dozenten 53 Lehrbeauftragten 7 Lektoren (21) Es bestanden 12 Institute und Seminare. Institut für Finanzwesen Volkswirtschaftliches Seminar Versicherungswissenschaftliches Seminar Institut für industrielle Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Seminare Juristische Seminare Archiv für Handels- und Wirtschaftsrecht Politisches Seminar Geographisches Seminar Physikalisch-chemisches Seminar Wirtschaftspädagogisches Seminar Britisch-amerikanisches Seminar Außerhalb des Verbandes der Hochschule waren noch folgende wissenschaftliche Einrichtungen vorhanden: 1. Berliner Hochschulinstitut für Versicherungswissenschaft, dass außer der Wirtschaftshochschule auch der Universität und der Technischen Hochschule zur Verfügung stand 2. Institut für Bürowirtschaftslehre 3. Forschungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit 4. Institut für Handwerkswirtschaft Unter den Mitgliedern des Lehrkörpers befanden sich auch von Anfang an so bekannte bürgerliche Gelehrte, die eine ganz andere Generation von Führungskadern in Wirtschaft und Verwaltung ausgebildet haben, wie die Professoren Bernhard: (Georg) Volkswirtschaft Binz: Chemie Bonn: Volkswirtschaft Eltzbacher: Rechtswissenschaft Eulenburg: Volkswirtschaft Heilfron: Rechtswissenschaft Hellauer: Handelswissenschaft Jastrow: Staatswissenschaften Marten: Physik Mellerowicz: Betriebswirtschaftslehre Nicklisch: Betriebswirtschaft Preuß: Rechtswissenschaft Schücking: Rechtswissenschaft Sombart: Staatswissenschaft Tiessen: Geographie Valentin: Politik Wegener: Geographie Während der Jahre 1933-1945 wirkten auch typische Vertreter der faschistischen Ideologie und Beauftragte des deutschen Monopolkapitals, wie die Professoren Weber: Rechtswissenschaft (heute führendes Mitglied der NPD, Professor in Göttingen, im Braunbuch der DDR verzeichnet) Hettlage: (heute Professor in Mainz, Staatssekretär, Mitglied der hohen Behörde der Europagemeinschaft für Kohle und Stahl, im Braunbuch der DDR verzeichnet) v. Arnim: Rektor der Technischen Hochschule Berlin, SA-Gruppenführer Reithinger: Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung der IG-Farben, Berlin NW 7 Registratur- und Bestandsgeschichte Registraturverhältnisse: Bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wurde festgestellt, dass die vorhandenen Akteneinheiten in einer Zentralregistratur geführt worden sein müssen. Es liegt eine durchgängige Signierung der handgehefteten Akten (römische Ziffern I - XIX) vor, wobei noch zusätzlich zur Untergliederung kleine lateinische Buchstaben verwendet wurden. Ein Registraturschema lag nicht vor, sodass nicht festgestellt werden konnte, welche Kriterien der Bildung der einzelnen Gruppen zugrunde lagen. Im Zuge der Büroreform ist dann frühzeitig (ca. 1920) die Umstellung auf eine Ordnerregistratur erfolgt. Dabei wurden dann auch neue Signaturen - ebenfalls römische Ziffern I -XVII - mit Untergliederung (arabische Ziffern), z.B. II I - verwendet. Es liegen Aktenverzeichnisse aus den Jahren 1933 und 1936 vor. Danach waren 17 Hauptgruppen gebildet worden, die nach Bedarf mit arabischen Ziffern untergliedert worden. Aus noch vorhandenen Registraturteilen ist zu ersehen, dass ab 1940 lediglich arabische Ziffern zur Kennzeichnung der Akteneinheiten verwandt wurden. Registraturverzeichnisse konnten nicht ermittelt werden. Es muss angenommen werden, dass der größte Teil dieser Akten durch Kriegseinwirkung vernichtet worden ist. Zugang, Vollständigkeit, Kassation: Die Übernahme des Bestandes, der sich im Gebäude der ehemaligen Wirtschaftshochschule, ab 1946 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität, befand, erfolgte in 2 Etappen. Der auf dem Boden lagernde Teil wurde im Jahre 1964, der im Keller befindliche im Jahre 1967 dem Archiv zugeführt. Im März 1970 wurde in einem Keller des Gebäudes noch ein Restbestand von ca. 2 laufenden Metern aufgefunden. Zum Bestand gehörten auch ca. 7000 Studentenpersonalakten, die alphabetisch eingelagert wurden. Was die Vollständigkeit des Bestandes betrifft, ist festzustellen, dass nach einem Vergleich mit dem aus dem Jahre 1936 vorhandenen Aktenverzeichnis über die seit dem Jahre 1920 gebildeten Stehordnerregistratur von 635 Akten nur noch 170 vorhanden sind. Allerdings ist dabei zu bemerken, dass die nach dem 1.10.1936 gebildeten Akten im Verzeichnis nicht erscheinen, sodass eine genaue Feststellung nicht möglich ist. Auch über die seit dem Jahre 1906 geführten Vorakten sind Verzeichnisse nicht vorhanden. Die studentischen Personalakten scheinen fast vollständig überliefert zu sein. Es wird angenommen, dass ein großer Teil der Akten dem durch einen im Februar 1945 erfolgten Luftangriff verursachten Gebäudeschaden der Vernichtung anheimgefallen ist. Mit der Übernahme der Akten der Wirtschaftshochschule gelangten gleichzeitig ca. 200 Akten des Kuratoriums der Wirtschaftshochschule in das Archiv, die zuständigkeitshalber an das Stadtarchiv von Groß-Berlin abgegeben wurden. Kassiert wurden lediglich für die Erforschung der Geschichte der Wirtschaftshochschule völlig wertlose Akteneinheiten, wie Belegmaterial, Aufstellungen, Bekanntmachungen und Manuskripte der Vorlesungsverzeichnisse, die nur als Aufbereitungsmaterialien für die gedruckten Vorlesungsverzeichnisse angesehen werden können. Archivische Bearbeitung: Die überlieferte Registraturordnung konnte bei der Ordnung des Bestandes nicht zugrunde gelegt werden. Auch wurden die Aktentitle zum größten Teil neu formuliert. Es wurden 12 Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet und die Akteneinheiten entsprechend eingeordnet. 1. Verfassung und Leitung der Hochschule 2. Lehre und Ausbildung 3. Verleihung akademischer Grade 4. Lehrkörper 5. Beziehungen zu in- und ausländischen Hochschule, Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen 6. Wirken der Handelshochschule (Wirtschaftshochschule) in der Öffentlichkeit 7. Vereine und Verbände 8. Disziplinarangelegenheiten 9. Soziale Betreuung der Studenten 10. Bibliotheken 11. Haushalts- und kassenwesen 12. Vermögen der Wirtschaftshochschule Ein Sach- und Namensregister erleichtern dem Benutzer die Arbeit am Bestand. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte in den Jahren 1968 - 1970 durch den Unterzeichneten. Berlin im Mai 1970, Kossack Fußnoten: (1) "Ordnung der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 21.12.1903" in: "Handelshochschule Berlin - Organisation und Lehrplan der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin", 3. Auflage, Berlin 1906, S 14 ff. (2) Ebenda, S. 6 (3) Vgl. dazu: "Entwurf einer Prüfungsordnung für die Diplomprüfung an der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 6.6.1906" (4) Ebenda, S. 31 (5) Vgl. " Ordnung der Zusatzprüfung für Diplomhandelslehrer in den Schreibfächern und der Bürowirtschaftslehre vom 4.9.1928 (6) Vgl. "Prüfungsordnung für Volkswirte, Kaufleute und Handelslehrer vom 24.3. 1937" (7) Vgl. "Deutsche Hochschulstatistik WS 1928/29, WS 1930/31, WS 1932/33", "Berlin 1929 - 1933" und "Zehnjahresstatistik des Hochschulbesuchs und der Abschlussprüfungen, 1. Band, Hochschulbesuch, bearbeitet von Prof. Dr. Charlotte Lorenz, Universität Berlin", Berlin 1943 (8) Vgl. "Handelshochschule Berlin, Vorlesungen und Übungen im Wintersemester 1907/08 und folgende." (9) Vgl. Vorlesungsverzeichnis WS 1917/18, S. 35 (10) Vgl. "Handelshochschule Berlin. Bericht über die Rektoratsperiode Oktober 1918/20, erstattet von dem Rektor der Handelshochschule, Prof. Dr. Leitner, Berlin 1921", S 6 (11) Vgl. dazu "Handelshochschule Berlin. Amtliches Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen SS 1919", S. 32,39,29 (12) Ebenda WS 1919/20, S. 50/51 (13) Vgl. Bericht über die Rektoratsperiode Oktober 1918/20, erstattet vom Rektor der Handelshochschule, Prof. Friedrich Leitner, Berlin 1921, S. 29 (14) / (15) Vgl. "Ordnung der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 21. Dezember 1903/04, Januar 1904", § 3 in: "Handelshochschule Berlin - Eröffnung Oktober 1906 - Organisation und Lehrplan der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin", Berlin 1906 (16) Vgl. Verfassung der Handelshochschule Berlin (17) Der Wortlaut des Vertrags befindet sich in: Ebenda, Nr. 10 (18) Vgl. Promotionsordnung der Handelshochschule Berlin vom 18.1.1927 (19) Vgl. "Die Entwicklung der Handelshochschule Berlin von 1913 - 1916" von Prof. Dr. P. Eltzbacher, Berlin 1916, S, 3 (20) Es konnte nur eine Abschrift des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (W Ie 2703 vom 8.11.1935) ermittelt werden in: U.A. der H.U. Rektorat vor 1945, Nr. 257 (21) Vgl. Wirtschaftshochschule Berlin, Vorlesungsverzeichnis WS 1943/44, S. 23 ff Zitierweise: HU UA, Wirtschaftshochschule Berlin.01, Nr. XXX. HU UA, WHB.01, Nr. XXX.