Hamburg

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          1723 Dokumente results for Hamburg

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          BArch, RM 15 · Bestand · 1914-1918, 1939-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Prisenhöfe - Oberprisenhof Berlin, Prisenhöfe Hamburg und Berlin - wurden im September 1939 bzw. im März 1941 eingerichtet. Ihre Aufgaben waren Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende. Bestandsbeschreibung: Die Beschlagnahmung von Handelsschiffen unter der Flagge von Feindstaaten oder Neutralen und ihrer Ladung erfolgte nach der Prisenordnung in einem förmlichen Verfahren durch dafür geschaffene Gerichte. Die bei diesen als Reichskommissare eingesetzten Seeoffiziere unterstanden 1914-1918 dem Reichskanzler, 1939-1945 dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Sie vertraten die Interessen des Reiches in den Prisenverfahren. Ihre Aufgabe waren die Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof die Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Der nahezu vollständig erhaltene Bestand des Reichskommissars beim Prisen hof Hamburg war beim hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg aufbewahrt und gelangte im Frühjahr 1954 über das Bundesoberseeamt Hamburg an das Bundesarchiv. Heute umfaßt er rund 53 laufende Regalmeter. Er enthält Generalakten, Personalunterlagen über Angehörige der Dienststelle und Akten über einzelne Prisenfälle (Vorbereitung und Einleitung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Entscheidungen, Verwertung der Prise). Zitierweise: BArch, RM 15/...

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Reichssicherheitshauptamt (Bestand)
          BArch, R 58 · Bestand · Ca. 17. Jh. - 1945 (1946, 1957-1960)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): 1917-1945 (138): Personal, Organisation, Geschäftsverwaltung verschiedener SS- und SD-Stellen 1917-1919, 1933-1945 (12), politische Lage (mit Berichten), Arbeiterbewegung, kommunistische und sozialdemokratische Aktionen, Kirchenangelegenheiten (jeweils In- und Ausland) 1921-1945 (22), Schulungstätigkeit (auch kirchenpolitische Schulung) 1936-1944 (13), Literaturnach‧weise (historische und zeitgenössische Unterlagen) 1927-1943 (9), Vorlesungsverzeichnisse, Seme‧ster- und Seminararbeiten, verschiedene Aufzeichnungen 1923-1945 (15), Hexenwesen, Zauberei (mit Quellennachweisen) 1932-1942 (36), Geheimes Staatspolizeiamt, Berlin 1933-1943 (14), Geheime Staatspolizei Bremen 1934 (1), Staatspolizei(leit)stellen - mit verschiedenen Außen(dienst)stellen und Grenz(polizei)kommissariaten - Düsseldorf, Hamburg, Karlsruhe, Königsberg (Preußen), München, Saarbrücken, Prag 1933-1944 (15), Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Be‧reich des Militärbefehlshabers in Frankreich, Paris 1944 (1) Teil 2 (vormals: BArch, R 58): 1920-1945 (1.670): Dienststellenverwaltung: Zentralbehörden der Sicherheitspolizei und des SD 1933-1945 (21), Mittel- und Unterbehör‧den 1933-1945 (6), Reichsstiftung für Länderkunde 1943-1944 (5), Schriftverkehr und Schriftgutverwaltung 1933-1945 (20), Beschaffungswesen, v.a. Waffen und Geräte 1933-1945 (15), Fahrzeuge 1936-1944 (10), Literaturbeschaffung 1941-1944 (9), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1933-1945 (13), Personalangelegenheiten im Allgemeinen 1933-1945 (10), Angelegenheiten einzelner Dienststellen und Personen 1936-1945 (97), Heranziehung von Hochschullehrern durch die Forschungsstelle Orient 1944-1945 (3), Ein‧stellung, Ausbildung und Schulung 1930-1945 (22), Disziplinarmaßnahmen 1934-1944 (4) Überwachung und Verfolgung von politischen Gegnern: Grundsätze und Richtlinien 1933-1945 (6), Lageberichte und Übersichten aus dem gesam‧ten Reichsgebiet 1931-1944 (34), Lageberichte, v.a. einzelner Staatspolizei(leit)stellen 1933-1939 (68), Verhängung von Schutzhaft und "Sonderbehandlung" 1933-1945 (5), Über‧wachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung im Allgemeinen 1928-1944 (27), Volksfront, Einheitsfront 1925-1940 (15), Deutsche Einheitspartei 1937-1940 (3), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und sozialistische Splittergruppen 1931-1943 (23), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und kommunistische Splittergruppen 1932-1942 (41), einzelne sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische politische Organisationen 1926-1942 (17), sozialistische und kommunistische Jugend- und Sportorganisationen 1931-1941 (26), "Rote Hilfe" 1930-1939 (16), kulturpolitische Organisationen, Freidenker 1927-1941 (12), sozialpolitische, Berufs- und sonstige Organisationen 1920-1941 (7), Ge‧werkschaftsbewegung 1922-1944 (20), anarcho-syndikalistische Bewegung 1930-1940 (5), katholische und evangelische Kirchen 1933-1945 (16), Sekten und Freimaurer 1933-1943 (10), Juden im "Altreich" 1933-1944 (16), Juden in eingegliederten und besetzten Gebieten 1937-1944 (4), zionistische Bewegung 1933-1944 (5), antisemitische Propaganda 1936-1941 (6), nationale, liberale, konservative und monarchistische Gegner 1931-1945 (11) Überwachung der NSDAP, von deren Gliederungen und der Wehrmacht: NSDAP und Wehrmacht im Allgemeinen 1933-1943 (1), Dienststelle Ribbentrop 1937 (1), Deutsche Arbeitsfront 1933-1940 (2), ausländische nationalsozialistische und faschistische Gruppen und ausländische Emigranten in Deutschland 1934-1942 (1), 20. Juli 1944, 1944 (1) Überwachung unpolitischer Organisationen und wirtschaftlicher Unternehmen: unpolitische Organisationen 1929-1941 (3), Sport-, Jugend- und Gesellschaftsvereine 1930-1942 (2), Konsumgenossenschaften 1934-1941 (6), Kunstsprachorganisationen (Esperanto und andere) 1933-1943 (10), wirtschaftliche Unternehmen, v.a. Versicherungen 1933-1942 (13) Abwehr und Bekämpfung von Spionage und Sabotage: Abwehr von Spionage, Landesverrat und Sabotage im Allgemeinen 1933-1945 (22), Lan‧desverrat und Spionage 1933-1945 (9), Sabotage und Attentate 1933-1945 (13) Maßnahmen gegen Ausländer und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebie‧ten: Behandlung von Ausländern im Allgemeinen 1933-1944 (3), ausländische Arbeiter 1934-1944 (3), Kriegsgefangene 1938-1945 (4), nationale Minderheiten im Reichsgebiet und in eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1934-1944 (1), staatspolizeiliche Maßnahmen in Österreich 1938-1943 (7), Tagesrapporte der Staatspolizeileitstelle Wien 1938-1940 (11), Stimmungs- und Lageberichte aus Österreich 1939-1944 (6), Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1945 (4), eingegliederte Ostgebiete und Generalgou‧vernement für die besetzten polnischen Gebiete 1939-1945 (3), Dänemark und Norwegen 1940-1945 (14), Eupen-Malmedy, angegliederte Westgebiete (Elsass, Lothringen, Luxem‧burg) 1940-1943, besetzte Westgebiete (Niederlande, Belgien, Frankreich) 1940-1944 (8), besetzte Ostgebiete (Baltikum, UdSSR) 1941-1945 (24), Jugoslawien, Ungarn, Siebenbür‧gen, Mazedonien, Operationszone Adriatisches Küstenland 1941-1945 (6) Verfolgung und Bekämpfung der unpolitischen Kriminalität: Restakten der Kriminalpolizei 1935-1944 (3) Überwachung der öffentlichen Meinung und Stimmung des Volkes: Grundsätze der Berichterstattung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) 1937-1945 (2), Be‧richte zur innenpolitischen Lage 1939 (2), Meldungen aus dem Reich: Allgemeines, Gegner, kulturelle Gebiete, Volkstum und Volksgesundheit, Verwaltung und Recht, Wirtschaft, Luft‧krieg 1939-1943 (39), SD-Berichte zu Inlandsfragen 1943-1944 (10), regionale Stimmungs‧berichte 1943-1945 (2), Propaganda gegen ausländische Meldungen und "staatsfeindliche" Beeinflussung der öffentlichen Meinung 1933-1944 (3), Bekämpfung antinationalsozialisti‧schen Schrifttums 1933-1944 (11), Überprüfung und Verbot von Büchern und Broschüren 1933-1943 (66), Überwachung der Presse 1933-1945 (55), Rundfunk 1933-1945 (20), Musik, Theater, Film, Kunst 1935-1943 (2), Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1939-1945 (1), Volkstum 1939-1944 (1), Lage der allgemeinen Verwaltung 1939-1945 (4), Rechtspflege 1939-1942 (1), Wirtschaft 1939-1943 (1) Beschaffung und Auswertung von Nachrichten aus dem Ausland: Auslandsnachrichten im Allgemeinen 1938-1945 (16), Überwachung von Reisen in das Ausland 1936-1939 (10), deutsche Staatsangehörige und Emigranten im Ausland 1933-1943 (6), deutsche Minderheiten im Ausland 1933-1943, Nachrichten über einzelne Staaten: Abessinien, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Arabien, Argentinien, Australien, Bel‧gien, Brasilien, Bulgarien, Burma, Chile, China, Dänemark, Ekuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nie‧derlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rhodesien, Rumänien, Schwe‧den, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern 1931-1945 (188) Einzelfälle von Verfolgung und Überwachung: Listen, Karteien und Sammelakten, v.a. über politische Gegner aus der Weimarer Republik 1934-1944 (7), Kartei über aus dem Kirchendienst ausgeschiedene Geistliche, Or‧densangehörige und Beamte 1940-1944 (5), Kartei des SD zu Akten über einzelne Perso‧nen auch außerhalb Deutschlands mit Personaldaten und Angaben zum Grund der Aktenführung, u.a. Emigranten, Diplomaten, Fremdenlegionäre, Logenzugehörigkeit, politische Tätigkeit, Spionage‧verdacht, Verlust des Dienstausweises 1936-1938 (157), Kartei des SD über Personen in einzelnen Orten, v.a. in Norddeutschland mit Schwerpunkt in Niedersachsen, u.a. Angaben zu Beruf, Organisation (u.a. KPD, Freimaurer, konfessionelle Vereine, Firmen, Be‧hörden), gegebenenfalls mit Zusatzstempel "Jude" o.Dat. (223), Karteien des SD über Deutsche und Ausländer, v.a. Iren, Österreicher, Polen, Schweizer, Slowaken, Spanier, Tsche‧chen und Ungarn 1933-1943 (22) Anhang: Personalunterlagen 1883-1945, 1957-1960 (73) Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): 1913-1946 (616): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: politische Überwachung im Bereich verschiedener Staatspolizei(leit)stellen 1929-1942 (135), Lage‧berichte 1938-1941 (4), KPD, SPD 1920-1944 (115), politische Emigration, Verzeichnisse flüchtiger politischer Gegner 1931-1944 (34), Verbreitung illegaler Flugschriften 1927-1940 (43), Rechtsprechung gegen politische Gegner und Vernehmungspraxis 1933-1943 (21), verschiedene Überwachungsbereiche 1913-1946 (27), Interna, Nachträge 1933-1944 (16) Sicherheitshauptamt des RFSS: Monats- und Lageberichte, Tagesmeldungen 1933-1939 (34), KPD, SPD, Roter Massen‧selbstschutz, Roter Frontkämpferbund 1924-1940 (50), Rheinischer Separatismus 1919-1940 (7), Verbreitung illegaler Flugschriften 1931-1941 (23), Rechtsprechung gegen politi‧sche Gegner 1931-1938 (9), verschiedene Überwachungsbereiche 1931-1939 (23), Perso‧nalangelegenheit Professor Dr. Scheidt 1936-1944 (1) Verschiedene Dienststellen des RSHA, u.a. Staatspolizei(leit)stellen Berlin, Leipzig, Magdeburg, Stettin, Wien 1920-1945 (73) Nachtrag: Gliederung der Hauptämter und Ämter des Reichsführers der SS o.Dat. (1) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): 1919-1946 (1.344): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: gedruckte Berichte der Geheimen Staatspolizei und Denkschriften 1923-1942 (29), Lageberichte des Geheimen Staatspolizeiamts 1933-1942 (63), statistische Meldungen der Staatspolizeistellen 1938-1942 (30), Meldungen der Staatspolizeistellen in Deutschland und den besetzten Gebieten 1941-1943 (23), Anwei‧sungen, Verordnungen, Befehle und Fahndungslisten der Geheimen Staatspolizei, u.a. Personalien und Berichte über Ärzte und Wachmannschaften in Konzentrationslagern 1928-1946 (42), Materialien des Geheimen Staatspolizeiamts über die Verbreitung illegaler Schriften, Verhaftungen, Ermittlungen, Prozesse und die Tätig‧keit der Parteiorganisationen der KPD 1928-1945 (81), verschiedene Materialien 1930-1945 (33), deutsche, ausländische und internationale Organisationen, Parteien und Projekte vor‧nehmlich der Arbeiterbewegung 1919-1945 (291); verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1929-1945 (58); Berichte und Meldungen der Staatspolizeistellen 1921-1945 (417); Schriftensammlung: illegale Schriften mit Meldungen und Berichten der Geheimen Staatspolizei über ihre Verbreitung und Erfassung 1926-1945 (203); Nachträge: verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1930-1946 (74) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): ca. 17. Jh. - 1945 (771): verschiedene Dienststellen (RSHA und andere; Schwerpunkt: RSHA-Amt VII Weltanschauli‧che Forschung und Auswertung, mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 17. Jh. - ca. 1945 (771) Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902): SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII.- Kontrolle und Verfolgung weltanschaulicher Gegner: Juden, Angehörige christlicher Konfessionen, Freimaurer-Logen (mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): Datenbank/Findkartei Teil 2 (vormals: BArch, R 58): Datenbank/Publikationsfindbuch: Boberach, Heinz: Reichssicherheitshauptamt (Bestand R 58) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 22), Koblenz 1982, Nachdruck 1992 u. 2000 Anhang - Personalunterlagen: Datenbank Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): Datenbank/Findbuch (1967) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): Datenbank/Findbuch, Bd. 1-3 (1968) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): Vorläufiges Verzeichnis Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): Datenbank/Vorläufiges Findbuch Reichssicherheitshauptamt R 58 Teil I: SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII, bearb. v. Heinz Boberach und Dietrich Muregger Nacherschließungen in Datenbank Zitierweise: BArch, R 58/...

          BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

          Best. 1070, A 266 · Akt(e) · 1921-1930
          Teil von Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik)

          Enthält: 1921 Juni 3 - Berlin: Niederschrift über die Einrichtung eines Ausschusses für die kath. Auslandsschulen innerhalb des RKA. 11/2 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben. 1923 Febr. 17 - Berlin: Marx übermittelt den Bischöfen den Aufruf und die Ehrenausschußliste zur Slg. ,Für Glaube und Volkstum Grenz- und Auslandsspende dt. Katholiken. Eh. Unterschrift. 1 S., Vervielf. In der Anlage der Aufruf, 1 S., Vervielf., die Ehrenausschußliste, 1 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben und Druck. 1923 Febr. 23 - Hans Hartenfels b. Duisburg: Peter Klöckner schreibt Marx, daß er seit langem Aufrufe nicht mehr unterschreibt. Immerhin hat sein Bruder schon unterzeichnet. Wegen der Sperre von Post, Telefon und Telegraph geht es im besetzten Gebiet schlecht; zudem wurden alle Autos beschlagnahmt. Im übrigen liegt aber hier der feste Wille bei jedem ohne Ausnahme vor durchzuhalten, und deshalb werden die großen Mißhelligkeiten in Kauf genommen. Die Arbeiter werden beschäftigt, obwohl von Versand und Zufuhr kaum mehr die Rede sein kann. Das unbesetzte Gebiet muß vor allem die Verpflegung der Bevölkerung sicherstellen. So lange ich tätig bin, habe ich noch nie einen derartig festen Willen der gesamten Bevölkerung feststellen können. Leider werden wir uns auf eine lange Zeit vorbereiten müssen. Ich befürchte, daß der Kampf länger wie ein halbes Jahr dauern wird. Eh. Unterschrift. P/, S., masch.-schriftl. Ausf., persönl. Kopfbögen. 1923 Febr. 26 - München: Min.-Präs. v. Knilling teilt Marx mit, daß er dem Ehrenausschuß zur Slg. ,Für Glaube und Volkstum beitritt und überweist 10000,- RM. Eh. Unterschrift. 1/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der Bayer. Min.-Präs. 1923 Febr. 28 - Berlin: RK Cuno bittet Marx nach Rücksprache mit Brauns um weitere Nachrichten über die Vorbereitungsarbeiten der Slg. ,Glaube und Volkstum, Alsdann will er über den Beitritt zum Ehrenausschuß entscheiden. Eh. Unterschrift. 1 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der RK. 1923 März 2 - München: H. Held benachrichtigt Marx, daß er dem Ehrenausschuß gern beitritt und 5000,- M überweisen wird. Eh. Unterschrift. 1/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der 1. Vors. der Fraktion der Bayer. Volkspartei. 1923 März 12 - Bamberg: Weihbischof Senger übermittelt Ungenannt (Leicht?) Akten mit Gruß an Marx. Eh. Unterschrift. 1/2 Halbseite, eh. Ausf. 1923 März 14 - Berlin: Lehrer H. Meier übermittelt Marx einen Brief von P. Sonnenschein an Kard. Bertram. Darin wird hervorgehoben, daß im Reichsausschuß des VDA kein einziger Katholik ist und daß dagegen Front gemacht werden muß. Wertvoll für den demnächst zu veröffentlichenden Aufruf ist die Unterschrift von Cuno. Eh. Unterschrift. 2 Halbseiten, eh. Ausf. 1923 Mai 7 ~ Breslau: Der Fürstbischof teilt Marx mit, daß der VDA, Landesverband Bayern, am 26. 4. durch den Univ.-Rektor von Würzburg beim Würzburger Ordinariat sich gegen den Vorwurf imparitätischer Verwendung seiner Mittel verwahrt hat. Marx wird um Bereitstellung von Stoff für eine eingehende Beantwortung ersucht, um den Verdacht zu beseitigen, daß die erhobene Klage unbegründet sei. Eh. Unterschrift: i. A. Blaeschler. 1 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen. Konzipientenparaphe N(egwer?). Eingangsstempel der Fürstbischöfl. Delegatur Berlin vom 14. 5. mit Paraphe D(eitmer). 1923 Mai - Breslau: Die Fürstbischöfl. Kurie teilt Marx abschriftlich m. d. B. um Stellungnahme ein Schreiben des Ordinariats Passau an Kard. Bertram mit. Danach hat der Bayer. Landesverband des VDA gegen den Vorwurf der Hintansetzung von Katholiken sich verwahrt und aufmerksam gemacht, daß Kard. Schulte, Bischof Berning, Gen.Vikar Buchberger und Präs. Prälat Kreuz seinem Vorstand angehören und daß der VDA 1922 an 17 Gemeinden in Südtirol Gebetbücher geschickt habe. Das Passauer Ordinariat bittet Kard. Bertram um Mitteilung von Tatsachen, aus denen eine Verletzung der kath. Interessen auch in den letzten Jahren sich ergibt und die Teilnahme des Vereines an den seinerzeitigen Bestrebungen der Losvon-Rom-Bewegung sich erweisen läßt. Eh. Unterschrift: Blaeschler. 11/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen. Eingangsdatum der Fürstbischöfl. Delegatur von Berlin sowie Vorlegedatum von Man: vom 11. 5. 1923. Eh. Zuschrift von Marx an GS m. d. B. um Nachricht über das Geschehene. In der Anlage die beiden folgenden Schreiben: 1923 Mai 3 - Würzburg: Gen.-Vikar Weidinger übermittelt Kard. Bertram ein Schreiben des Bayer. Landesverbandes des VDA vom 26. 4. an den Würzburger Universitätsrektor Prof. Ruland. Marx möge diesem die nötigen Unterlagen zu einer Antwort beschaffen und diese auch Gen.-Vikar Budlberger-München zuleiten. Gez. Unterschrift. 1 S., masch.-schriftl. Abschrift. 1923 April 26 - München: Der Landesverband Bayern des VDA weist Prof. Dr. Ludwig Ruland-Würzburg, der 1921 dem Vereinsredner Hlawna geholfen hat und selbst für den Verein tätig gewesen ist, auf das Würzburger Diözesanblatt 14 hin, wo auf die Slg. ,Glaube und Volkstum aufmerksam, zugleich aber gegen den VDA Vorwürfe gemacht werden. Unser Standpunkt diesen Anwürfen gegenüber ist der, daß wir uns herzlich freuen, wenn auch von anderer Seite für die gemeinsame Sache des Deutschtums im Auslande gearbeitet wird. Wir glauben jedoch, daß dieser Sache der beste Dienst erwiesen wird, wenn die einzelnen Verbände sich nicht bekämpfen, sondern ruhig nebeneinander ihren Weg gehen. Ruland möge das Würzburger Ordinariat auf die religiöse Neutralität des Verbandes hinweisen. Gen.-Vikar Buchberger hatte die Angriffe auf den VDA nicht gebilligt und im Münchener Diözesanblatt auch nicht drucken lassen. Eine besonders eifrige Sammeltätigkeit betreibt der VDA seit 2 Jahren; die Ortsgruppen sind von 29 auf 160 und die Mitgliederzahl von 2300 auf 31 000 gestiegen; dazu sind 30000 Schüler erfaßt. Kard. v. Paulhaber hat durch Unterstützung interkonfessioneller Wohltätigkeitsveranstaltungen, die auch der protestant. Kirchenpräs. befürwortete, die Not-wendigkeit eines Zusammengehens der christI. Konfessionen für karitative Zwecke bekundet. Der VDA ist 1881 durch den Kuraten v. Proweis auf dem Nonsberge Pranz X. Mitterer gegründet und bereits vor 2 Jahrzehnten durch Prälat Werthmann mitgeführt worden. Dem Hauptaus-schuß des VDA gehören Kard. Schulte, Bischof Berning und Gen.-Vikar Buchberger, dem Hauptvorstand Präs. Kreutz und P. Sonnenschein an. Der kath. Einfluß beim VDA (ist also) sehr groß, zumal kein prominenter Vertreter von protestant. Vereinen in demselben vertreten ist. Die Mehrzahl der Auslandsdeutschen in Bukowina, Bessarabien, Böhmen, Mähren, Südtirol, Nordungarn sind Katholiken, und diese Gebiete werden von den vor allem protestant. Landesverbällden Sachsen und Thüringen betreut. Es wäre also gerade für die kath. Sache ein arger Schaden, wenn durch eine Sprengung unseres Verbandes durch die Auslandsspende dt. Katholiken eine eigene protestant. Organisation auf den Plan gerufen würde. Vom VDA erhielten eine Reihe von kath. Volksschulen Zuschüsse und eine nicht unbedeutende Zahl von Geistlichen Zulagen zu ihren Gehältern; Studienbeihilfen gingen an Knabenseminaristen, Theologie- und Schulamtskandidaten in SüdtiroI. Der Landesverband Bayern hat sich durch Beschaffung von kath Gebetbüchern mit 18 Millionen RM Schulden belastet. Angesichts des rücksichtslosen Vorgehens von Mussolini in Südtirol, wo dt. durch italien. Geistliche ersetzt worden sind und viele nur dt.-spradlige Bewohner der Gemeinden somit auf Predigt und Beichte verzichten müssen, sollten sich die einzelnen Vereine nicht untereinander bekämpfen, sondern nebeneinander für dasselbe Ziel arbeiten. Gez. Unterschrift: v. Witzleben, stellvertr. Vors. 4 S., masch.-schriftl. Abschrift. In der Anlage: Auszug aus Würzburger Diözesanblatt Nr. 14 vom 26. 3. 1923 betr. Slg. für ,Glaube und Volkstum, 1/2 S" masch.-schriftl. Abschrift; ferner: Werbeanschreiben der Slg. ,Glaube und Volkstum, 1 S" Drude. [192]3 Mai 18: Marx legt Prälat Kreutz dar, daß verschiedene Landesverbände des VDA sich über die S1g. ,Glaube und Volkstum beschweren und bestreiten, daß die kath. Interessen vom VDA ungleich und unwillig behandelt" worden seien. Marx weiß von dem alten Vorwurf, daß der VDA die Sim(ultan)-8chulen begünstigt. Kreutz möge mit Unterlagen behilflich sein, die eine besondere S1g. der Katholiken gerechtfertigt erscheinen lassen. 1 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. In der Vorlage: Simoniten-Schulen. 1923 Mai 22 - Freiburg: Kreutz meint gegenüber Marx, daß aus dem Werbeschreiben für ,Glaube und Volkstum vielleicht ein Vorwurf gegen den VDA vermutmaßt werden kann. Gegen eine entsprechende Mitteilung im Passauer Verordnungsblatt ist von München aus Einspruch erhoben worden. In den 4 Jahren Vorstandsmitgliedschaft hatte Kreutz keinen Anlaß zu Klagen wegen Imparität, konnte allerdings nur, während er in Berlin wohnte, regelmäßig an den Vorstandssitzungen teilnehmen. 1920 bzw. 1921 sind mit großem Vergnügen Kard. Schulte und Bischof Berning in den Ausschuß gewählt worden; letzterer nimmt augenblicklich an der Gen.-Verslg. des VDA in Hamburg teil. Der Zentrale des VDA dürfte in den letzten Jahren eine tendenziöse Leitung ferngelegen haben. Der Geist in den ziemlich selbständigen Landesverbänden hing vom Einfluß der kath. Mitglieder ab. Freilich waren früher die Katholiken gegenüber dem Verein gleichgültig und überließen ihm die Auslandsschulen. Das evgl. Geistliche rührig wurden, ist ihnen somit nicht vorzuwerfen. Daß von jener Seite im Geiste des Hakatismus man vielleicht oft dt. mit protestantisch verwechselte, haben wir ja bei den evgl. Geistlichen auch sonst schon erlebt. In einer Unterredung am 1. und 2. 5. anerkannte Admiral Seebohm für die Zentralleitung des VDA das Recht einer eigenen kath. 81g. Es wird kaum viel durchschlagendes Material für vollgültige Beweise zusammenzubekommen sein. Die in der Vorkriegszeit führenden Leute sind vom VDA längst ersetzt. Kreutz ist es unerklärlich, daß man ihn als ältestes kath. Vorstandsmitglied im VDA nicht von dem Plan der 81g. unterrichtet hat. Im RT hat er Marx vergeblich zu erreichen versucht. P. Sonnenschein ist nach Italien gereist und hat im RKA seine Stellvertretung selbständig ohne den Vorstand geregelt. Besser wäre gewesen, wenn dieser Verband die 81g. mit einem erweiterten Aktionskomitee gemacht hätte. Eh. Unterschrift. 21/2 S., masch.-schriftl. Ausf., Kopfbogen ,Der Präs. d. Dt. Caritasverbandes. 1923 Mai 24: Marx schreibt Kard. Bertram, daß seine Angaben vom 13. 5. auf den Beobachtungen beruhen, die P. Sonnenschein im Vorstand des VDA angestellt hat. Trotz eifriger Bemühungen konnte dieser keinen Einblick in die Geschäftsführung gewinnen. Er vermutete dahinter Absicht, zumal er die Zahl der kath. Vorstandsmitglieder nicht zu vermehren vermochtej von 20 Vorstandsmitgliedern sind 2 katholisch; davon kann Prälat Kreutz wegen seines Freiburger Wohnsitzes kaum tätig werden. Der VDA hat sich eInem Vorstandsmitglied der Slg. zu dem buchmäßigen Nachweis erboten, daß bei der Verteilung der Unterstüzungen die Katholiken gebührend berücksichtigt worden sind. Die Ordinariate mögen daher den Beschwerdeführern mitteilen, daß die Verhdlgn. zwischen dem VDA und der Slgs.-Leitung eine Klärung erwarten ließen. 11/2 S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. (192)3 Mai 30: Marx schreibt Gen.-Vikar Buchberger, daß der Landesverband Bayern des VDA sich über die Slg. ,Für Glaube und Volkstum beschwert. In Empfehlungen von Ordinariaten ist auf. unparitätische Behdlg. der Katholiken durch den VDA hingewiesen worden. Marx will scheinen, daß der VDA in Bayern andere Wege geht als der Preußens. Jedenfalls hat vor dem Krieg der VDA im Ausland ausschließlich die Simultanschule bevorzugt; auch in der Los-vonRom- Bewegung war er führend. Es mag auch nicht ganz die Schuld auf unserer Seite gefehlt haben, indem wir uns zu wenig an den Bestrebungen des Vereins beteiligten und Einfluß auf die Leitung zu erhalten suchten. Das hat sich in den letzten Jahren zweifellos geändert. Marx hätte gern ein Urteil über die Haltung des Landesverbandes Bayern. P/, S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. 1923 Juni 4 - München: Buchberger an Marx: Es ist mir sehr wiJIkommen, in Sachen der Fürsorge für die Auslandsdt. mit Ihnen mich aussprechen zu können. Ich bin selbst Mitbegründer des RKA. Gelegentlich der Gründung dieses Vereines kam der Präs. des VDA eigens zu mir und machte mir Vorhalt, daß wir eine Konkurrenzgründung ins Leben riefen. Ich habe ihm sehr ernst meine Gründe dafür auseinandergesetzt, namentlich die Rolle, die der Verein gespielt hat in der Los-von-Rom-Bewegung und in der Gleichsetzung von deutsch und protestantisch. Die Lage hat sich inzwischen geändert. Trotz aller Anläufe - so noch beim letzten Katholikentag - will die kath. Organisation zur Fürsorge für die Auslandsdt. nicht recht Kraft und Leben und Einfluß gewinnen. Unserem Verein f. d. Katholiken im Ausland hat der Krieg schon wenige Wochen nach der Gründung des Vereins seine Seele genommen, den Grafen Preysing, der in Frkr. fiel. Er hat keinen Nachfolger erhalten, der Zeit und Sinn für die Vereinsarbeit hätte. Andererseits ist an der Spitze des Landesverbandes Bayern des VDA ein braver Katholik, der sich nicht nur um seinen Verein recht annimmt, sondern auch mir jeden Wunsch erfüllen würde. Ich habe daher keine Bedenken getragen, unter den veränderten Verhältnissen selbst dem VDA auf die Bitte des Herrn Prof. Dr. Deuerling beizutreten. Wie die Verhältnisse in Bayern liegen, wäre wirklich kein Grund, irgendwie gegen den VDA Stellung zu nehmen; daß dieses ge-schehen, ohne vorher die Sachlage näher zu prüfen, kann man bedauern. Buchberger legt einen Brief von Deuerling bei, dem ein freundliches Wort zu schreiben Marx vielleicht für gut findet. Eh. Unterschrift. 2 S., eh. Ausf., Kopfbogen ,Das Ordinariat des Erzbistums München-Freysing. [192]3 Juni 28: Marx antwortet Buchberger, daß die Verhältnisse in Bayern anders liegen als in Preußen. Das Rundschreiben von ,Glaube und Volkstum ist indessen nur aus der Kenntnis der preuß. Verhältnisse hervorgegangen. Erst den Prälaten Werthmann und Kreutz ist es ge-lungen, in die Gesdläftsgebarung des VDA Einblick zu gewinnen. In Zukunft werden die kath. Belange dort wohl besser berücksichtigt werden. Der VDA hat sich zum zahlenmäßigen Nachweis ausreichender Berücksidltigung der kath. Interessen erboten. Gelegentlich will Marx gern Prof. Deuerling die Leistungen des bayer, VDA anerkennen. Von kath. Seite muß alles darangesetzt werden, in den großen Organisationen dabei zu sein; früher ist in dieser Hinsicht wohl nicht immer ridltig vorgegangen worden. Vieles, was von unserer Seite beklagt wird, ist vielleicht auch nicht ganz ohne unser Verschulden durch die Entwicklung der Dinge von selbst herbeigeführt worden. 11/% S., Durchschrift von Masch.-Schreiben, ohne Beglaubigung. 1923 Juli 9 - München: Der Landesverband Bayern des VDA schreibt dem Ordinariat in Passau, daß ihm die hohe kirdll. Stelle, die die beanstandete Notiz versandt hat, inzwischen bekannt geworden ist. Die Stelle hat wie das Passauer Ordinariat ohne eigene Kenntnis des Sachverhalts im guten Glauben die Angaben von ,Glaube und Volkstum wiederholt. Diese konnten bisher nicht bewiesen werden. Der VDA aber hat sich bemüht, den gutgläubigen Irrtum aufzuklären. Unter den Irreführenden befinden sich Personen, die genauen Einblick in die Tätigkeit des Hauptvorstandes des VDA haben. Der bayer. Landesverband arbeitet geradezu ausschließlich für die kath. Auslandsdeutschen; er fühlt sich durch die von den Ordinariaten verbreitete Notiz schwer gesdchädigt. Bei den Verhdlgn. zwischen VDA und ,Glaube und Volkstum wird nichts herauskommen, da letzterem ernstlidlerWille abzusprechen ist, ,Glaube wo sie eine junge Niederlassung haben, vor 3 Jahren ein wohlwollender Konsul v. Lenz amtierte, der bald nach Rom versetzt wurde. Ein Jude Neumayer, ich glaube Wiener wohlhabender Kaufmann, verwaltet nun mit seiner redseligen Frau das dt. Konsulat so ganz nebenbei. Seine Verwaltung wird von den kath. Deutschen als verständnislos beklagt. Als eine bejahrte dt. Frau in Turin irrsinnig wurde, sagte Neumayer zu den Schwestern: "Nehmen Sie diese Person in Ihr Haus, setzen Sie ihr ein Nonnenhäubchen auf, und lassen Sie diese Person bei Ihnen arbeiten". Nachdem während der Kriegszeit die dt. Interessen von schw

          Reiseerinnerungen, Bd. 2
          StAM, Familienarchiv von Schiber 177 · Akt(e) · 1850-1914
          Teil von Staatsarchiv München (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Eintrittskarten; Konzertprogramme; Theaterprogramme; Satzungen des Cäcilien-Vereins in Speyer; Hotelquittungen; Fahrkarten für Postkutschen; Quittungen und Belege für den Aufenthalt in Bad Liebenstein (1867); Quittungen und Belege für den Aufenthalt in Berlin und Hamburg (1868); Belege und Quittungen für den Aufenthalt in Scheveningen und Gravenhagen (1870); Belege und Quittungen für die Reise nach England (1875); Reise nach Italien (Bologna, Pompeij, Neapel, Perugia); Urlaubsreise nach Biarritz (1881); Belege und Quittungen für die Reise nach Norwegen und Schweden (1885); Mitgliedskarten für die Nationalliberale Partei München, den Deutschen Flottenverein und die Deutsche Kolonialgesellschaft Darin: Fotos von General Ernst von Büller

          Rohrbach, Paul (Bestand)
          BArch, N 1408 · Bestand · (1834) 1886-1956 (-1979)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Dem Andenken Paul Rohrbachs, München 1959.- Horst Bieber, Paul Rohrbach, München 1972.- Walter Mogk, Paul Rohrbach und das größere Deutschland. Ethischer Imperialismus im Wilhelminischen Zeitalter. Ein Beitrag zur Geschichte des Kulturprotestantismus. München 1972 Paul Rohrbach, Weltpolitisches Wanderbuch 1897-1915, Königstein im Taunus 1916.- ders., Im Vorderen Asien, Berlin 1901.- Walter Mogk, Paul Rohrbach als Organisator der "Hamburg-Bremer-Spende" 1908-1912, Sdr. Düsseldorf 1966.- O. von Weber, Dr. Paul Rohrbach in Südwestafrika, Sdr. o.O.u.J. Rohrbach, Paul: Amerika und wir. Reisebetrachtungen. Berlin 1926 Rohrbach, Paul: Erwachendes Asien. Geschautes und Gedachtes von einer Indien- und Ostasienreise 1932. München 1932 Rohrbach, Paul: Um des Teufels Handschrift. Zwei Menschenalter erlebter Weltgeschichte. Hamburg 1953 Rohrbach, Paul: Weltpolitisches Wanderbuch 1897-1915. Königstein im Taunus, Leizig (1916) Bieber, Horst: Paul Rohrbach - Ein konservativer Publizist und Kritiker der Weimarer Republik. München-Pullach, Berlin 1972 Zitierweise: BArch, N 1408/...

          Rohrbach, Paul
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T., Nr. 1061 · Akt(e) · 1884 - 1907, ohne Jahr
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          • Enthält: Romanisten: - Foerster, Prof. Wendelin, Bonn: Waldenser Frage, romanistische Studien 16.10.1888, Bitte um staatliche Unterstützung zur Wiederherstellung seiner Gesundheit 20.11.1896 - Barkhausen, G., Rektor, Königlich technische Hochschule, Hannover: 75-jährige Jubiläumsfeier, mit eigenhändigen Bemerkungen von Althoff und dem Geheimen Oberregierungsrat Naumann 2.5.1906 - Doergens, Königlich technische Hochschule, Berlin: Meldung zum Tod des Professors A. Dietrich 7.9.1898 - Grunmach, Prof. Dr. L., Dozent, Technische Hochschule, Berlin: Übersendung seiner neuesten Publikation "Die physikalischen Erscheinungen und Kräfte" 16.5.1898 - Kammerer, Otto, Rektor, Königlich technische Hochschule, Berlin: Einladung zur Feier des Rektoratswechsels 17.6.1903 - Kiepert, L., Hannover: Danksagung für die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an die Rektoren der technischen Hochschulen in Hannover und Aachen 9.2.1903 - Mangoldt, Hans v., Rektor, Königlich technische Hochschule, Aachen: Übersendung des Kataloges der Bibliothek 20.2.1899 - Miller, Freiherr Ferdinand v., München: Wahl des Ausschusses des Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik 10.12.1904 - Rietschel, Prof. Hermann, Technische Hochschule, Charlottenburg: Abschrift eines Lebenslaufes (mit Anmerkungen von Althoff) 29.6. o. J. - Roessler, Gustav, Langfuhr-Danzig: Übersendung des Werkes "Die Fernleitung von Wechselströmen" 7.7.1905 - Vogel, Prof. Dr. Friedrich, Technische Hochschule, Charlottenburg: Übersendung der Studie "Die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Gebirgswasserkräfte" 24.10.1905 Theater: - Barnay, Ludwig, Hofrat, Berlin: Bitte um Verleihung des Titels "Sanitätsrat" für Dr. Saalfeld aus Berlin 29.11.1904, Danksagung für die Nachricht der entsprochenen Bitte wegen Dr. Saalfeld 19.12.1904 - Heßler, Alexander, (früher: Direktor, Stadttheater, Straßburg), Berlin: Einladung zu der Erstaufführung des Luther-Festspiels 11.6.1886 - Hülsen, v., General-Intendant, Königliche Schauspiele, Berlin: Einladungskarte zur 1. Aufführung von Sardanapal 1.9. o. J. - Hülsen, v., Intendant, Königliche Schauspiele, Wiesbaden: Danksagung für die Verleihung des Titels "Sanitätsrat" an Dr. Gerster 20.3.1897 - LArronge, Adolph, Berlin: an Exzellenz v. Goßler und letztere an Althoff wegen der Verleihung des Titels "Professor" für seinen Schwiegersohn, Dr. Asch, in Breslau 8.4.1902 - Ludolff, Hans, Mitglied des Hoftheaters, Weimar (A. Lanser, Enkel von Ruland, Bonn): Bitte an die Exzellenz von Hülsen um die Erlaubnis des Probesprechens und um gütige Fürsprache 27.1.1904, Bitte um Besuchserlaubnis, Engagement für Wiesbaden und Berlin vorgemerkt 14.3.1904 - Mutzenbecher, v., Intendant, Königliche Schauspiele, Wiesbaden: zur Verfügungsstellung von 2 Plätzen der Fremdenloge 20.10.1907 Zoologen: - Dorn, Prof. Anton, Zoologische Station, Neapel: Bitte um eine Unterredung 12.1.1889, Besuch Seiner Majestät in der Zoologischen Station 3.4.1905 - Dewitz, Dr. H., Berlin: Bitte um Bewilligung einer größeren Summe zur Herstellung seines Werkes über "afrikanische Insekten" 6.4.1889 - Ehlers, Prof. Ernst Heinrich, Göttingen: Anstellung eines Kustoden an der zoologischen Sammlung 24.6.1888 - Grenacher, Dr. H., Prof. der Zoologie, Halle: Bitte sich vorstellen zu dürfen 5.4.1887 - Haeckel, Prof. Ernst, Jena: Neujahrsglückwunsch, Danksagung für 3 Exemplare der Festschrift von Guttstadt 31.12.1886 (fehlt), Übersendung seines Werkes "Plankton-Studien" 29.12.1890 (fehlt) - Hermes, Otto, Direktor, Berliner Aquarium, Berlin: Konservierung von Seetieren 21.5.1886 (fehlt), Besuch des Ministers zur Vorführung des neuentdeckten Bazillus, der geimpften Fische und des leuchtenden Meerwassers 25.11.1886 (fehlt), Übersendung des Jahresberichtes sowie der Festzeitschrift über die Station Roviquo 3.6.1891 - Kückenthal, Prof. Dr. W., Breslau: Einladung zur Einweihung des Neubaus des zoologischen Instituts 24.6.1904 (fehlt) - Martens, Prof. Eduard v., Königliches zoologisches Museum, Berlin: Bitte um eine Unterredung 20.6.1884 - Peters, Dr. W., Direktor, zoologisches Museum, Berlin: Übersendung zweier Urlaubsgesuche, handschriftlicher Vermerk von Lehnert zur Beantragung von Urlaubsgesuchen 25.8.1869 (fehlt) Verschiedene: - Adelmann, Irma, Wiesbaden 11.11.1907 - Bismarck-Archiv, Stendal 11.2.1899 - Busse-Brinkmann (leere Hülle) - Darmstaedter, L., Berlin - Homburg 19.2.1906, 4.9.1906 - Göring, Hugo, Hamburg 6.10.1904 - Hitze, Franz, Münster 17.11.1902 - Hoffmann, Otto, Breslau 1.8.1907 - Sell, Fräulein M., Rovio 19.8.1907. 1884 - 1907, ohne Jahr, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T. Althoff, Friedrich Theodor description: Enthält: - - Romanisten: - - Foerster, Prof. Wendelin, Bonn: - Waldenser Frage, romanistische Studien 16.10.1888, - Bitte um staatliche Unterstützung zur Wiederherstellung seiner Gesundheit 20.11.1896 - - Barkhausen, G., Rektor, Königlich technische Hochschule, Hannover: - 75-jährige Jubiläumsfeier, mit eigenhändigen Bemerkungen von Althoff und dem Geheimen Oberregierungsrat Naumann 2.5.1906 - - Doergens, Königlich technische Hochschule, Berlin: - Meldung zum Tod des Professors A. Dietrich 7.9.1898 - - Grunmach, Prof. Dr. L., Dozent, Technische Hochschule, Berlin: - Übersendung seiner neuesten Publikation "Die physikalischen Erscheinungen und Kräfte" 16.5.1898 - - Kammerer, Otto, Rektor, Königlich technische Hochschule, Berlin: - Einladung zur Feier des Rektoratswechsels 17.6.1903 - - Kiepert, L., Hannover: - Danksagung für die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an die Rektoren der technischen Hochschulen in Hannover und Aachen 9.2.1903 - - Mangoldt, Hans v., Rektor, Königlich technische Hochschule, Aachen: - Übersendung des Kataloges der Bibliothek 20.2.1899 - - Miller, Freiherr Ferdinand v., München: - Wahl des Ausschusses des Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik 10.12.1904 - - Rietschel, Prof. Hermann, Technische Hochschule, Charlottenburg: - Abschrift eines Lebenslaufes (mit Anmerkungen von Althoff) 29.6. o. J. - - Roessler, Gustav, Langfuhr-Danzig: - Übersendung des Werkes "Die Fernleitung von Wechselströmen" 7.7.1905 - - Vogel, Prof. Dr. Friedrich, Technische Hochschule, Charlottenburg: - Übersendung der Studie "Die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Gebirgswasserkräfte" 24.10.1905 - - Theater: - - Barnay, Ludwig, Hofrat, Berlin: - Bitte um Verleihung des Titels "Sanitätsrat" für Dr. Saalfeld aus Berlin 29.11.1904, - Danksagung für die Nachricht der entsprochenen Bitte wegen Dr. Saalfeld 19.12.1904 - - Heßler, Alexander, (früher: Direktor, Stadttheater, Straßburg), Berlin: - Einladung zu der Erstaufführung des Luther-Festspiels 11.6.1886 - - Hülsen, v., General-Intendant, Königliche Schauspiele, Berlin: - Einladungskarte zur 1. Aufführung von Sardanapal 1.9. o. J. - - Hülsen, v., Intendant, Königliche Schauspiele, Wiesbaden: - Danksagung für die Verleihung des Titels "Sanitätsrat" an Dr. Gerster 20.3.1897 - - LArronge, Adolph, Berlin: - an Exzellenz v. Goßler und letztere an Althoff wegen der Verleihung des Titels "Professor" für seinen Schwiegersohn, Dr. Asch, in Breslau 8.4.1902 - - Ludolff, Hans, Mitglied des Hoftheaters, Weimar (A. Lanser, Enkel von Ruland, Bonn): - Bitte an die Exzellenz von Hülsen um die Erlaubnis des Probesprechens und um gütige Fürsprache 27.1.1904, - Bitte um Besuchserlaubnis, Engagement für Wiesbaden und Berlin vorgemerkt 14.3.1904 - - Mutzenbecher, v., Intendant, Königliche Schauspiele, Wiesbaden: - zur Verfügungsstellung von 2 Plätzen der Fremdenloge 20.10.1907 - - Zoologen: - - Dorn, Prof. Anton, Zoologische Station, Neapel: - Bitte um eine Unterredung 12.1.1889, - Besuch Seiner Majestät in der Zoologischen Station 3.4.1905 - - Dewitz, Dr. H., Berlin: - Bitte um Bewilligung einer größeren Summe zur Herstellung seines Werkes über "afrikanische Insekten" 6.4.1889 - - Ehlers, Prof. Ernst Heinrich, Göttingen: - Anstellung eines Kustoden an der zoologischen Sammlung 24.6.1888 - - Grenacher, Dr. H., Prof. der Zoologie, Halle: - Bitte sich vorstellen zu dürfen 5.4.1887 - - Haeckel, Prof. Ernst, Jena: - Neujahrsglückwunsch, Danksagung für 3 Exemplare der Festschrift von Guttstadt 31.12.1886 (fehlt), - Übersendung seines Werkes "Plankton-Studien" 29.12.1890 (fehlt) - - Hermes, Otto, Direktor, Berliner Aquarium, Berlin: - Konservierung von Seetieren 21.5.1886 (fehlt), - Besuch des Ministers zur Vorführung des neuentdeckten Bazillus, der geimpften Fische und des leuchtenden Meerwassers 25.11.1886 (fehlt), - Übersendung des Jahresberichtes sowie der Festzeitschrift über die Station Roviquo 3.6.1891 - - Kückenthal, Prof. Dr. W., Breslau: - Einladung zur Einweihung des Neubaus des zoologischen Instituts 24.6.1904 (fehlt) - - Martens, Prof. Eduard v., Königliches zoologisches Museum, Berlin: - Bitte um eine Unterredung 20.6.1884 - - Peters, Dr. W., Direktor, zoologisches Museum, Berlin: - Übersendung zweier Urlaubsgesuche, handschriftlicher Vermerk von Lehnert zur Beantragung von Urlaubsgesuchen 25.8.1869 (fehlt) - - Verschiedene: - - Adelmann, Irma, Wiesbaden 11.11.1907 - - Bismarck-Archiv, Stendal 11.2.1899 - - Busse-Brinkmann (leere Hülle) - - Darmstaedter, L., Berlin - Homburg 19.2.1906, 4.9.1906 - - Göring, Hugo, Hamburg 6.10.1904 - - Hitze, Franz, Münster 17.11.1902 - - Hoffmann, Otto, Breslau 1.8.1907 - - Sell, Fräulein M., Rovio 19.8.1907.
          CO 323/646/28 · Objekt · 1914 Aug
          Teil von The National Archives

          Rubber plantations in German East Africa: enquiry about steps to be taken in the event of the capture by the British or French fleet of SS Rhenania , travelling from Tanga in German East Africa to Hamburg, Germany, with a cargo of rubber; advice from the Colonial Office that representations should be made to the Admiralty or the Foreign Office. Muhesa Rubber Plantations Limited. Folio(s): 157-160.

          S. M. Kreuzer "Falke": Bd. 3
          BArch, RM 3/3073 · Akt(e) · 1898-1902
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Reiseberichte über Reisen nach Sydney, Apia, Schutzgebiet Neu-Guinea-Compagnie, Bismarck-Archipel, Samoa, Colombo, Malta, Port-Said, Gibraltar, Hamburg sowie von Kiel zur Ostafrikanischen Station Ausbildungsberichte Militärpolitische Berichte über die Lage in Samoa im März 1899 sowie über Vorgänge in Carupano im Juni 1902

          Reichsmarineamt
          Staatsarchiv Hamburg, 314-1_B VI c 12 Band 4 · Akt(e) · 1891-1897
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)
          • 1891-1897, Staatsarchiv Hamburg, 314-1 Zoll- und Akzisewesen, Handelsstatistik description: Enthält u.a.: Berichte mit Statistiken über: Waren- und Schiffsverkehr mit Ostafrika 1889-1890, Spirituosenausfuhr nach Ostafrika 1890, Ausfuhr deutscher Erzeugnisse nach Deutsch-Westafrika 1891, Handel mit Portugal 1889-1893, mit Uruguay 1893, mit Argentinien 1895, Ausfuhr nach der Walfischbay und der Swakopmündung 1895, Hamburgs Handelsbeziehungen zu Großbritannien 1697-1897, Schiffs- und Warenverkehr mit China 1891-1895, mit Rußland an der Ostsee 1890-1896, mit Mexiko 1896. Enthält u.a.: Berichte mit Statistiken über: Waren- und Schiffsverkehr mit Ostafrika 1889-1890, Spirituosenausfuhr nach Ostafrika 1890, Ausfuhr deutscher Erzeugnisse nach Deutsch-Westafrika 1891, Handel mit Portugal 1889-1893, mit Uruguay 1893, mit Argentinien 1895, Ausfuhr nach der Walfischbay und der Swakopmündung 1895, Hamburgs Handelsbeziehungen zu Großbritannien 1697-1897, Schiffs- und Warenverkehr mit China 1891-1895, mit Rußland an der Ostsee 1890-1896, mit Mexiko 1896.
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 89, Nr. 32129 · Akt(e) · 1914 - 1918
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          286 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung einer Auszeichnung an den Hauptmann der Landwehr a. D. Dr. F. Rigler in Hamburg für dessen Tätigkeit in Togo, 1918 - Verwendung des Landtagsabgeordneten und Landgerichtspräsidenten Felix Delbrück in Prenzlau zugunsten des Kaufmanns Paul Goldschmidt in Prenzlau wegen Vermeidung des Einsatzes seines Sohnes an der Front, 1918 - Genehmigung zur Einstellung des Abiturienten Hans-Jürgen Zwirner in Löwenberg (Schlesien) als Fahnenjunker in das Feldartillerie-Regiment Nr. 74, 1918 - Repatriierung des in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) inhaftierten Konsuls [...] von Schack, 1918 - Erteilung eines Berechtigungsscheines zum Dienst als Einjährig-Freiwilliger für den Vizewachtmeister d. R. beim Feldartillerie-Regiment Nr. 37 Frederik (Frederick) Bartels, 1918 - Bewilligung einer Entschädigung an den Provisor Oskar Launert in Libau für beschlagnahmte Seife, 1918 - Überführung der Leiche des am 8. Juli 1918 bei Mondidier [Montdidier] gefallenen Rittmeisters im Kürassier-Regiment ?Kaiser Nikolaus I. von Russland? Maximilian von Stockhausen, 1918 - Landung und Festnahme der Insassen eines französischen Doppeldeckers in Schwarzen (Hunsrück), 1918 - Telegramm des Nachrichtenbüros "Wolffs Telegraphisches Bureau? vom 4. Juli 1918 über die [182.] Sitzung des Reichstags vom 3. Juli 1918 [mit Randbemerkungen Wilhelms II.] - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an die bei der Hinterstellung des Hofzuges in Trelon und Bosmont diensttuenden Beamten und Bediensteten der Militär-Eisenbahn-Direktion 3, 1918 - Freistellung des landsturmpflichtigen Arztes Dr. Ludwig Diehl vom Heeresdienst bzw. Versetzung desselben an das Reservelazarett in Rastenburg, 1918 - Beförderung des Stabsarztes d. R. a. D. Wilhelm Vowinkel aus San Francisco zum Oberstabsarzt, 1918 - Genehmigung zur Annahme der durch den Major d. R. [...] von Oppenheim in Köln dem Husaren-Regiment von Zieten (Brandenburgisches) Nr. 3 vermachten Zuwendungen, 1918 - Verwendung zugunsten der Witwe des Bildhauers Prof. Johannes Boese wegen Beurlaubung ihres Sohnes Johannes Boese aus dem Heeresdienst, 1918 - Verwendung zugunsten der Margarete Mulsow in Schwerin wegen Begnadigung ihres zu 18 Monaten Gefängnis und Degradation verurteilten Bruders Alfred Mulsow in Hamburg, 1918 - Verwendung zugunsten des Prof. Dr. Engelbert Humperdinck wegen Zurückstellung seines Sohnes vom Heeresdienst, 1917 - Bewilligung einer einmaligen Unterstützung von 300 Mark aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Verwaltung des vormaligen Staatsschatzes an Martha von Moellendorff in Berlin-Schöneberg, 1917 - Verwendung zugunsten der Julie Gaufinez wegen Freilassung ihres inhaftierten Ehemanns Prof. Dr. Eugen Gaufinez in Bonn, 1916/1917 - Erster Vierteljahrsbericht der Frauenarbeitszentrale beim Kriegsamt, Stab. 1. Februar bis 1. Mai 1917. Nur für den Dienstgebrauch! Nicht weiterverbreiten! [Berlin] [1917] (Druck) - Verwendung zugunsten des Kreisausschusssekretärs in Soltau A. Köster wegen anderweitigen militärischen Einsatz seines Sohnes Alfred Köster, 1917 - Genehmigung der "Treffenfeld-Stiftung", 1917 - Bericht des städtischen Lehrers Albert Zarling in Berlin über den Militäranwärter-Unterricht im Kriegswinter 1917 - Rechenschaftsbericht über das Genesungsheim Dahlem. 18. Dezember 1914 bis 31. Dezember 1916. [Berlin] [1917] (Druck) - Einrichtung eines Soldatengenesungsheims in der Villa "Wartburg" in Ahlbeck, 1917 - Beförderung des zu dem Chef des Zivilkabinetts Rudolf von Valentini als Ordonnanz kommandierten Gefreiten [...] Wilsdorf zum etatsmäßigen Gefreiten, 1916 - Untersuchung gegen den Abgeordneten [Ernst] Bassermann u. a. wegen eines an den bayerischen Reichsrat [Franz Eberhard] Buhl in Deidesheim gerichteten Telegramms vom 27. Juli 1915 bzw. wegen dessen fortgesetzter Kritik an der Reichsregierung, 1915 - Verleihung des Allgemeinen Ehrenzeichens in Silber an den Magistrats-Bürodieners Ernst Wacker in Berlin anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Garde-Schützen-Bataillons, 1914/1915.

          Staatsarchiv Hamburg, 371-8 II_S XIX B 7 7 Band II · Akt(e) · 1900-1909
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: 1. Konzessionserteilung an portugiesische Gesellschaften in Portugiesisch-Guinea zum Nachteil der dort bereits tätigen deutschen Firmen (so genanntes Praso-System) (1900-1903) 2. Die französische Surtaxe d’entrepot und der österreichische Differentialzoll auf Kaffee (1900-1916) 3. Erschwerung des deutschen Juwelenhandels in Österreich (1903) 4. Finanzlage der Republik Haiti (1903-1904) 5. Eingabe des Vereins Hamburger Exporteure über das Vorgehen Frankreichs in der siamesischen Provinz Battambang (1903) 6. Deutsche Schadensersatzansprüche infolge der Kriegswirren in Venezuela (1903) 7. Deutsche Interessen in Marokko (1903-1910) 8. Eingabe der Woermann-Linie über Bedrohung der Handelsinteressen in Westafrika durch Einführung von Differentialzöllen durch Frankreich (1903-1904) 9. Schutz der deutschen Interessen in Schanghai (1906) 10. Deutsche Schadensersatzansprüche anlässlich der Unruhen in Spanien (1909).