Hamburg

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        • UF Freie und Hansestadt Hamburg
        • UF Hansestadt Hamburg
        • UF Free and Hanseatic City of Hamburg
        • UF Hamburg, Germany
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          Ausschuss der Deutschen Astronomen Bd 4
          Sternwarte 227 · Akt(e) · 1932 - 1941
          Teil von Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

          Enthält: u. a.: Satzung der Deutschen Astronomischen Vereinigung.- Satzung des Astrologischen Clubs zu Hamburg e.V.- Adressenliste des Ausschusses.- Teilnahme deutscher Astronomen an der Internationalen Astronomischen Union.- Reisebericht von August Kopff zur Teilnahme am Kongress der Internationalen Astronomischen Union in den USA 1932.- Denkschrift von Erich Schoenberg über die Gründung einer Landessternwarte in Windhuk (Südafrika), dabei: Presseartikel über Repressalien gegenüber jüdischen Mitbürgern u. a. von Willem de Sitter.- Abbildung der Landessternwarte Heidelberg-Königsstuhl.

          Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-3/1 · Bestand · 1849 - 1953
          Teil von Landeshauptarchiv Schwerin (Archivtektonik)

          Das mit der Verordnung vom 10. Okt. 1849 geschaffene Ministerium des Innern hatte die oberste Leitung der inneren Landesverwaltung, soweit diese nicht den Geschäftsbereichen anderer Ministerien oder dem Staatsministerium zufiel. Das Ministerium übte die Oberaufsicht über alle Kommunalbehörden aus und war mit der Handhabung der landesherrlichen Polizeigewalt und der Oberaufsicht über alle polizeilichen Behörden und Anstalten beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Bearbeitung der Wirtschafts- und allgemeinen Landwirtschaftssachen einschl. Regulierung der gutsherrlichen, bäuerlichen und Tagelöhnerverhältnisse, der Verkehrs-, Vereins- und Presseangelegenheiten, die Straßen- und Wasserbauverwaltung sowie das Sozialwesen. Außerdem fielen in das Ressort des Ministeriums die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Landesgrenz- und Wahlsachen sowie die auf das Militärwesen bezüglichen Geschäfte der Zivilverwaltung. Im wesentlichen blieb der Geschäftskreis des Ministeriums bis 1945 unverändert. Erweitert wurde er 1875 um das Personenstandswesen. 1905 gingen die Angelegenheiten des technischen und gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulwesens vom Justizministerium, Abteilung Unterricht, auf das Innenministerium über. Im Laufe des Ersten Weltkriegs unterstand dem Ministerium die Kontrolle der Volksernährung und Kriegswirtschaft, nach dem Kriege die zivile Demobilmachung. 1919 übernahm das neu gegründete Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (s. 5.12-4/2) die Bearbeitung der Landwirtschaftsangelegenheiten einschließlich der ländlichen Arbeits- und Besitzverhältnisse, 1937 auch die der landwirtschaftlichen Wassersachen. Die Aktenüberlieferung weist Lücken auf. Größere Bestandsverluste sind 1865 beim Brand des Regierungsgebäudes entstanden. Vorsätzlich vernichtet wurden Anfang 1945 im Ministerium Akten aus den Jahren 1933 bis 1945. In Verlust geraten ist auch der größte Teil der Akten der Abteilung für Sozialpolitik aus der Zeit nach 1918. A. ALLGEMEINE ABTEILUNG Registraturhilfsmittel und Aktenverzeichnisse.- Ministerien: Geschäftsordnung und -betrieb; Runderlasse und -schreiben.- Reichsgesetzgebung und Reichsbehörden.- Landesgesetzgebung.- Verwaltungsgerichtsbarkeit.- Geheimes und Hauptarchiv.- Museen, Denkmäler und Vereine.- Regierungsbibliothek und Volksbibliotheken.- Dienstgebäude.- Gesetzblätter, Zeitungs- und Kalenderwesen, Staatshandbuch. B. PERSONALABTEILUNG Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Ministerien allgemein.- Ministerium des Innern und nachgeordnete Dienststellen: Allgemeine Personalangelegenheiten; Einzelne Personalakten. C. KOMMUNALABTEILUNG I. Generalakten Geschäftsbetrieb: Aktenwesen der städtischen Registratur; Aufsichtsrecht über die Selbstverwaltungskörperschaften.- Städte: Allgemeine Kommunalpolitik; Verhältnis zur Landesherrschaft und zur Landschaft; Stadtverfassung, Städte- und Gemeindeordnung; Bürgerrecht; Stadtverordnete; Räte der Stadtgemeinden (Magistrate); Städtische Institute; Abgabenwesen; Kämmereiwesen; Grundstücke; Feld-, Weide- und Waldwirtschaft; Straßen- und Sanitätspolizei; Schützenzünfte allgemein und in einzelnen Städten.-Ämter bzw. Landkreise: Domanial- und Ritterschaftliche Ämter; Amtsordnung (Enthält u. a.: Kreiseinteilung, Gebietsbereinigung nach dem Groß-Hamburg-Gesetz); Amtsversammlung und Amtsausschüsse; Landrätliche Verwaltung und Landdrosteien.- Landgemeinden: Landgemeindeordnung; Gemeindeorganisation in den ritterschaftlichen, Kloster- und Kämmereidörfern; Gemeindegrenzen und Ortsnamen; Gemeindevertretungen und Schulzen; Gemeindeverwaltung; Gemeindelasten, Abgabenwesen; Armenkassen und Hilfsladenfonds; Gemeindeländereien; Ländliche Besitzverhältnisse (Enthält: Kleinbesitz und Landarbeiter); Enteignungen; Sanitätspolizei; Feuerlöschwesen.- Zweckverbände der Ämter bzw. Landkreise, Städte und Gemeinden. II. Spezialakten Stadtkreise: Rostock mit Warnemünde; Schwerin; Wismar; Güstrow; Neustrelitz.- Ämter bzw. Landkreise. Bestandsinhalt: Allgemeine Verwaltung; Kreisangehörige Städte; Einzelne Landgemeinden. D. MECKLENBURG-SCHWERINSCHER LANDESVERWALTUNGSRAT I. Allgemeine Angelegenheiten Organisation und Geschäftsbetrieb; Sitzungsprotokolle.- Entscheidungen und Beschlüsse: gemäß Städte-, Amts- und Landgemeindeordnung; bei Hebammen-, Schul-, Räumungs- und Feuerlöschverbänden; in Jagd-, Wasser- und Chausseebausachen; bei Aus- und Eingemeindungen.- Genehmigung von Anleihen.- Bestätigung von Satzungen. II. Einzelne Städte Bestandsinhalt: Rat der Stadt; Beamtenverhältnisse; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Polizei; Stadteigentum und Stadtbezirk. III. Einzelne Ämter bzw. Landkreise Bestandsinhalt: Verfassung und Verwaltung; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Feuerlöschwesen; Wegeunterhaltung; Gemeindeangelegenheiten; Einzelne Landgemeinden. E. LANDESGRENZSACHEN Allgemeines.- Landesgrenze gegen Lübeck.- Landesgrenze gegen das Fürstentum Ratzeburg.- Landesgrenze gegen Lauenburg.- Landesgrenze gegen Hannover.- Südliche Landesgrenze gegen Preußen.- Landesgrenze gegen Mecklenburg-Strelitz (Land Stargard).- Ehemalige Mecklenburg-Strelitzsche Landesgrenze gegen Preußen.- Östliche Landesgrenze gegen Preußen (Pommern). F. WAHLSACHEN Reichstagswahlen: Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes; Reichswahlgesetz vom 31. Mai 1869, Wahlvereine und -agitation; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1871-1912; Wahl zur Deutschen Nationalversammlung; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1920-1938.- Reichspräsidentenwahlen.- Sonstige Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheide.- Landtagswahlen: Wahlgesetz und -ordnung; Wahlen zum Verfassungsgebenden und zum 1. bis 7. Landtag; Sonstige Abstimmungen G. PERSONENSTANDSWESEN Allgemeines und Gesetzgebung.- Beurkundung und Feststellung des Personenstandes.- Legitimationen.- Namensänderungen.- Kindesannahme.- Standesämter: Organisation und Geschäftsbetrieb; Standesamtsangelegenheiten und -bezirke. H. STAATSANGEHÖRIGKEITSANGELEGENHEITEN Allgemeines: Gesetze und Bestimmungen; Beziehungen zu den deutschen Bundesstaaten; Beziehungen zu außerdeutschen Staaten.- Eheschließungen von Nichtmecklenburgern bzw. Ausländern in Mecklenburg: Allgemeines; Register.- Register der Gesuche um Ausstellung von Heimatscheinen.- Naturalisation: Register; Aufnahmeurkunden.- Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit.- Optionen.- Deutsche Staatsangehörigkeit Ost: Register; Spezialakten.- Einbürgerungen: Allgemeines; Register; Spezialakten.- Auswanderung: Allgemeines; Auswanderungsagenturen, Berichte über deren Tätigkeit und Auswandererlisten; Trauung von Auswanderern; Auswanderungskonsense (Enthält: Register, Spezialakten, Verschiedene Eingaben und Anfragen).- Ausbürgerungen nach 1933.- Auslandsnachlaßsachen. I. PASSWESEN Allgemeines.- Generalakten der Gewerbekommission in Paßangelegenheiten.- Paßregister.- Einzelne Paßgesuche. K. WIRTSCHAFTSABTEILUNG I. Banken und Kreditwesen Allgemeines.- Einzelne Banken und Kreditinstitute: Ritterschaftlicher Kreditverein; Rostocker Bank; Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Sparbank zu Schwerin; Verschiedene Banken und Kreditinstitute.- Vorschussanstalten.- Sparkassen. II. Versicherungswesen Versicherungsaufsicht: Allgemeines; Lebensversicherungen; Brand- und Feuerversicherungen, Viehversicherungen; Verschiedene Sachversicherungen; Ritterschaftliche Versicherungsverbände.- Sozialversicherung: Allgemeines und Gesetzgebung; Behörden (Enthält: Landesversicherungsamt, Versicherungsämter, Landesversicherungsanstalt); Unfallversicherung; Invaliden- und Altersversicherung; Krankenversicherung; Kriegsbeschädigtenversicherung; Verpflegungs , Kranken- und Sterbekassen für Gesellen und Arbeiter; Pensions-, Sterbe- und Witwenkassen. III. Geologische Landesanstalt IV. Handel Allgemeines.- Handelsbefugnisse in Mecklenburg.- Märkte.- Zoll und Handel mit dem Ausland.- Handelsvereine und Handelskammern.- Kaufmannsgerichte. V. Gewerbe Gesetzgebung.- Staatliche und öffentliche Einrichtungen: Gewerbeinspektor, Gewerbekommission, Gewerbeaufsichtsamt; Entscheidungen der Gewerbekommission; Handwerks- und Arbeitskammer; Gewerbegerichte; Gewerbevereine.- Gewerbliche Arbeitsverhältnisse.- Meister-, Gesellen- und Lehrlingswesen.- Innungen: Allgemeines; Innungen im Landesmaßstab; Einzelne Innungen A-Z.- Wandergewerbe und Hausierhandel.- Umherziehende Schauspieler und Musikanten.- Privilegierte Gewerbe: Musikanten; Frohnereien (Enthält: Allgemeines und Gesetzgebung, Einzelne Frohnereien); Schornsteinfeger; Viehverschneider.- Erwerbsgenossenschaften.- Preisprüfung.- Maße und Gewichte, Eichwesen.- Technische Kommission (Überwachung von Dampfkesseln und Mühlen). VI. Gewerbe- und Fachschulwesen Gewerbeschulen: Allgemeines; Einzelne Gewerbeschulen.- Technische Fachschulen: Baugewerkschulen (Enthält: Neustadt-Glewe, Schwerin, Sternberg, Teterow); Ingenieurschule Wismar.- Verschiedene Fachschulen.- Kaufmannsschulen und Handelslehranstalten.- Ackerbauschulen: Dargun; Zarrentin.- Gewerbliche und kaufmännische Lehranstalten außerhalb Mecklenburgs. VII. Industrie Allgemeines.- Einzelne Industriezweige.- Betriebe und Industrien in einzelnen Städten.- Großherzoglicher Industriefonds. VIII. Ausstellungen und Kongresse IX. Bergbau Mecklenburgisches Bergamt.- Bergwerksanlagen und -betrieb (Enthält: Conow, Jessenitz, Lübtheen, Malliß, Sülze).- Verhältnisse der Bergarbeiter.- Lagerung von Bodenschätzen. X. Elektrizitätsversorgung XI. Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftsrat und Landwirtschaftskammer.- Landwirtschaftliche Berichte und Ausstellungen.- Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebszweige.- Fischerei: Allgemeines und Gesetzgebung; Küsten- und Hochseefischerei; Binnenfischerei.- Bäuerliche Verhältnisse: Allgemeines; Einzelne Güter und Orte.- Verhältnisse der Tagelöhner (Regulierungen).- Großherzogliche Ansiedlungskommission und Siedlungswesen. XII. Statistik Bevölkerungs- und Armenstatistik.- Berufs-, Gewerbe- und Handelsstatistik.- Land- und forstwirtschaftliche Statistik.- Schifffahrtsstatistik.- Finanzstatistik.- Ortsverzeichnisse. XIII Vermessung XIV. Landesplanungs- und Siedlungsstelle XV. Veräußerung jüdischen Vermögens L. VERKEHRSABTEILUNG I. Eisenbahnen Verhältnis zum Reich: Allgemeine Verwaltung (Enthält u. a.: Geschäftsberichte der mecklenburgischen Eisenbahnen); Bahnpolizei; Betriebsmittel; Bauwesen; Verkehrswesen; Gebrauch der Eisenbahnen für militärische Zwecke und im Kriege; Dienstverhältnisse; Kassen- und Rechnungswesen; Statistik.- Mecklenburgische Eisenbahnen: Verstaatlichung; Kommissionsakten zur Verstaatlichung; Anleihen und Landesschuldverschreibungen; Einzelne Strecken bzw. Gesellschaften vor der Verstaatlichung; Großherzoglich-Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn; Eisenbahnangelegenheiten nach der Verreichlichung. II. Schiffahrt Allgemeines: Gesetzliche Bestimmungen; Registrierung und Verzeichnisse von Handelsschiffen; Jahresberichte von Reedereien; Verhütung von Schiffsunfällen; Zoll und Schmuggel; Erhalt und Weitergabe von Informationen; Wissenschaftliche Einrichtungen; Vereine.- Schiffsvermessung.- Schiffstelegraphie.- Seeamt, Prüfungswesen.- Seefahrtschulen: Allgemeines; Seefahrtschule Wustrow; Navigationsvorbereitungsschule Dierhagen; Sonstige Seefahrtschulen.- Seemannsordnung, Arbeitsverhältnisse der Seeleute.- Seehäfen.- Reichshilfe für die Seeschiffahrt, Kriegsentschädigungen (Zweiter Weltkrieg). III. Verkehr mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen M. SOZIALWESEN UND SOZIALPOLITIK I. Heimat- und Armenwesen Allgemeine Gesetzgebung zum Heimat-, Armen- und Niederlassungswesen.- Kommission für Heimatwesen.- Ortsangehörigkeitsverhältnisse.- Niederlassung im Domanium.- Armenwesen.- Rekurse und Beschwerden bezüglich Armenunterstützung. II. Sozialfürsorge und Sozialpolitik Allgemeine Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen.- Landeswohlfahrts- und Landesjugendamt, Landespflegeausschuss, Wohlfahrtspflegerinnen.- Fürsorge: Jugendfürsorge; Tuberkulose- und andere Krankenfürsorge; Mütter- und Kinderfürsorge; Erwerbslosenfürsorge; Kriegswohlfahrtspflege; Rentenfürsorge; Gruppen von Hilfsbedürftigen; Lebensmittelverbilligung für Minderbemittelte; Spenden und Sammlungen.- Arbeitsangelegenheiten: Arbeitsnachweise; Landesarbeitsamt; Schlichtungsausschüsse; Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter; Statistik des Arbeitsmarktes und der Kriegsfürsorge.- Wohnungsfürsorge: Landeswohnungsamt; Allgemeine Wohnungsfürsorge und Wohnraumlenkung; Mieterschutz; Wohnungsbau und Kleinsiedlung.- Kriegshilfskasse und Kriegskreditausschüsse.- Flüchtlingsfürsorge: Allgemeines; Landesausschuss für Flüchtlingsfürsorge; Stiftung "Mecklenburgische Ostpreußenhilfe"; Unterbringung von Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg.- Stiftungen und Sammlungen.- Landarbeitshaus Güstrow: Geschäftsordnung und -betrieb, Verwaltungsberichte; Einrichtung und Belegung; Dienst- und Besoldungsverhältnisse, Personalangelegenheiten; Etat-, Kassen- und Rechnungswesen; Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Bauwesen; Güter Federow und Schwarzenhof (Nebenanstalten); Landeskinderheim und Kinderkrankenhaus Güstrow. N. MILITÄRWESEN Militärgesetzgebung und allgemeine Militärangelegenheiten.- Militärverwaltung.- Verhältnis zu den deutschen Bundesstaaten und zum Ausland.- Einzelne Militärzweige.- Rekrutierung und Ersatzwesen.- Leistungen der Bevölkerung für das Militär: Einquartierungen und Serviswesen; Naturalleistungen; Durchmärsche, Truppen- und Schießübungen; Leistungen im Kriegsfall.- Mobilmachung und Kriege von 1870/71 und 1914/18: Vorbereitung der Mobilmachung im Frieden; Mobilmachung, Kriegsleistungen und Maßnahmen 1870/71; Mobilmachung 1914 und Erster Weltkrieg (Enthält: Allgemeine Maßnahmen, Maßnahmen der Zivilbehörden, Propaganda, Heranziehung von Beamten und Staatsbediensteten zum Kriegsdienst, Maßnahmen der Militärbehörden, Überwachung von Druckerzeugnissen und des Briefverkehrs, Überwachung von Ausländern, Kriegsgefangenen, Sammlungen und Beschlagnahmungen, Vaterländischer Hilfsdienst und Jungmannen).- Unterstützung Militärpflichtiger und ihrer Familien.- Invaliden- und Veteranenangelegenheiten. O. VOLKSERNÄHRUNG (Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit) Konferenzen und Schriften zur Volksernährung.- Geschäftsbetrieb und Personalangelegenheiten des Dezernats Volksernährung.- Berichterstattung und Statistik.- Reichsbehörden für Volksernährung.- Landesbehörden auf dem Gebiet der Volksernährung: Landesbehörde und Kreisbehörden für Volksernährung, Kommunalverbände, Landesfuttermittelstelle, Landesfett-stelle; Preisprüfungsstellen, Wucheramt, Wuchergerichte; Landespreisamt; Landesgetreideamt und Kreiskornstellen; Arbeiter- und Bauernräte.- Regelung der Volksernährung: Allgemeines; Nahrungs- und Futtermittel.- Preisregelung. P. KRIEGS- UND NACHKRIEGSWIRTSCHAFT (ERSTER WELTKRIEG) Allgemeines.- Bankwesen, Handel mit Wertpapieren.- Konkursverfahren.- Handel.- Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter.- Industrie: Allgemeines; Einzelne Industriezweige.- Landwirtschaft.- Brennstoffversorgung.- Ausländisches Vermögen: Allgemeines; Zwangsverwaltung bzw. Liquidation (Enthält: Rostocker Reedereien, Banken, Grundstücke und Firmen). Q. KRIEGSSCHÄDEN IM ZWEITEN WELTKRIEG Allgemeines.- Einzelne Kriegsschäden: Rostock und Warnemünde; Schwerin; Wismar; Sonstige Städte und Gemeinden; Forsten, Amtsreservate, Frohnereien; Elektrisches Leitungsnetz. R. POLIZEIABTEILUNG I. Politische und Sicherheitspolizei Von 1830 bis 1918: Gendarmerie (Enthält: Allgemeines, Gendarmeriestationen, Personal- und Besoldungsangelegenheiten, Etat-, Kassen- und Rechnungswesen); Polizeistrafrecht; Gutsobrigkeitliche Rechte, Patrimonialgerichtsbarkeit; Ritterschaftliche Polizeivereine und -ämter; Volksbewegungen vor und nach 1848; Sicherheitspolizei; Überwachung und Bekämpfung der sozialdemokratischen Bewegung, von Anarchisten und Kommunisten; Preßpolizei (Überwachung von Buchhandlungen, Buchdruckereien und Leihbibliotheken); Überwachung und Verbot von politischen Vereinen und Versammlungen. Von 1918/19 bis 1945: Politische Polizei (Enthält: Novemberrevolution und Nachkriegskrise, Überwachung und Verbot politischer Parteien, Vereine und Organisationen, Bekämpfung der KPD); Nachrichtensammelstelle; Einwohnerwehren; Landeskommissar für Entwaffnung (Enthält u. a.: Waffenablieferung in einzelnen Städten, Ämtern und Gemeinden); Sicherheits-polizei 1919-1921; Ordnungspolizei 1921-1934 (Enthält: Polizeiverwaltung, Organisationsstärke, Dienstvorschriften, Einzelne Kommandos und Stationen, Tagesordnungen und Befehle, Tätigkeit, Ausbildung, Übungen, Übungsplätze und Waffen, Kassen- und Rechnungswesen, Ausrüstung und Verpflegung, Unterkünfte und Dienstwohnungen, Allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten); Landesgendarmerie und ihre Tätigkeit; Landeskriminalamt, Krimi-nalpolizeistelle Schwerin; Organisation der Polizei von 1934-1945. II. Gerichtspolizei III. Sittenpolizei IV. Medizinalpolizei V. Bau- und Feuerpolizei S. STRASSEN- UND WASSERBAUVERWALTUNG I. Allgemeine Verwaltung Organisation und Geschäftsbetrieb.- Etat-, Kassen- und Rechnungswesen.- Dienst- und Besoldungsverhältnisse.- Allgemeine Personalangelegenheiten: Straßen- und Wasserbauverwaltung insgesamt; Chausseeinspektionen und Chausseegeldeinnehmer; Straßen- und Wasserbauämter; Straßenwärter und -arbeiter, Strand- und Dünenaufseher; Schleusenmeister und -wärter.- Dienstgrundstücke.- Geräte und Fahrzeuge.- Vermessungswesen.- Handakten des Baurats Karl Witte. II. Chausseen und Straßen Allgemeine Straßen- und Straßenbauangelegenheiten: Vergebungswesen, Preisgestaltung, Lohntarife des Baugewerbes; Technische Bauausführung; Unterhaltungspflicht; Radwege; Rechte Dritter, Nebenanlagen; Straßenverkehrsordnung, Beschilderung, Wetterdienst.- Chausseegehöfte der Straßenbauämter Güstrow, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren.- Chausseen: Chausseepolizeiordnung und Chausseegeldtarif; Anlegung und Unterhaltung von Chausseen allgemein; Hauptchausseen im Bereich der Straßenbauämter Güstrow, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren; Nebenchausseen in den Ämtern Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Malchin, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren, Wismar; Chausseen im Kreis Stargard und im ehemaligen Fürstentum Ratzeburg; Chausseeinventare (Enthält: Allgemeines, Einzelne Inventare der Straßenbauverwaltungen Güstrow, Neustrelitz, Schwerin, Waren).- Reichsstraßen.- Landstraßen I. Ordnung.- Landstraßen II. Ordnung.- Brücken: Allgemeines; Einzelne Brücken (Enthält: Elbe, Staatsstraße Berlin-Hamburg, Einzugsgebiete von Sude, Boize, Elde, Havel, Stepenitz, Warnow, Recknitz und Peene, Wallensteingraben).- Anbau an Verkehrsstraßen: Allgemeines; Reichsstraßen; Landstraßen I. Ordnung; Landstraßen II. Ordnung.- Ortsdurchfahrten.- Straßenausbauplanung.- Ausführung und Stand der Bauarbeiten.- Notstandsarbeiten.- Straßenverzeichnisse. III. Wege Wegerecht und Wegeordnung.- Wegepolizei.- Rechtsentscheidungen und Beschwerden.- Allgemeine Wegesachen.- Wegebesichtigungen.- Wegebaulast.- Hauptwege: Verzeichnisse; Erhebungen zu Hauptwegen.- Kommunikationswege.- Herstellung neuer Wegeverbindungen.- Wegeverlegungen.- Einziehung öffentlicher Wege.- Wegesperrungen.- Fußsteige.- Kirch- und Schulsteige.- Brücken. IV. Ostsee und Wasserstraßen Ostsee: Allgemeines; Sturmfluten; Küstenschutz, Strandordnung.- Wasserstraßen: Allgemeines; Verreichlichung; Seewasserstraßen (Enthält: Gesetze und Verordnungen, Seenotmelde-, Seewetter- und Eisbrecherdienst, Wasserstände und Wasserverschmutzungen, Seezeichen und Signalwesen, Lotsenwesen, Seehäfen, Fähren, Grundstücks- und Bauangelegenheiten); Binnenwasserstraßen (Enthält: Allgemeines, Statistik des Schiffs- und Floßverkehrs, Wasserstände, Einzelne Binnenwasserstraßen, Kanal- und Schiffbarmachungsobjekte, Hafenanlagen und Ladestellen, Schleusen und Düker, Schleusenmeister-, Schleusenwärter- und Stromaufsehergehöfte, Wasserkraftwerke und Wasserwerke, Starkstrom- und Telegraphenanlagen, Industrieanlagen, Mühlen, Wasserpolizeiliche Genehmigungen, Entschädigungen, Fischerei und Jagd). V. Wasserwirtschaft Wassergesetz.- Bodenverbesserungsgenossenschaften, Ausbau und Räumung von Wasserläufen.- Schweriner Seen.- Abwässer.

          BArch, R 87/8207 · Akt(e) · 1940-1958
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Hessenberg & Co.GmbH, Frankfurt a/M., 1940 Heimsyphon GmbH, Berlin, 1940 N. Heydemann & Co. Ltd., Bradford, 1940-1943 Hambros-Bank, Japhet & Co., Arbuthnot, Lassan & Co., Samuel & Co., Kleinworth & Co., Henry Schröder und Lloyds-Bank, 1940 Hamburg-Südamerikanische Dampfschiffahrts-Gesellschaft, Hamburg, 1941-1944 Hamburger & Co. GmbH i.L., Berlin, 1940-1941 Hammel & Rosenfeld AG i.L., Offenbach a. Main, 1940 Hamparzoumian & Co. GmbH, Berlin, 1941 Handelsbank in Lodsch AG i.L., Litzmannstadt, 1940 Hugo Harting GmbH, Hamburg, 1940 S. Heim Ltd., London, 1941 Heymann & Alexander Ltd., Bradford, 1940 Hoerner, Hans, Schiefertafelfabrik und Sägewerk Ernst H.C. Fischer GmbH, Wurzbach . Thür., 1940-1941 Internationale Sammel- & Übersee Verkehrs GmbH i.L., London, Bacharach, Leo u. Lilian, 1940-1943 I.G.Farbenindustrie AG, Patent-Abteilung, Wolfen, Nordmann, Charles Prof. Dr., 1940 I.G.Farbenindustrie AG., Frankfurt/M., 1940 Idenau Esttate Ltd, London( AG), Zweigniederlassung, Stettin-Züllchow, 1940 Industrial Diamond Company Ltd., London, Filiale Antwerpen, 1941 Industrie-Concern AG i.L., Berlin, 1940 Industrie-Gesellschaft für Steine, Erde und Chemikalien GmbH, Eschershausen, 1940 Internationales Wollsyndikat, London, 1941 Genossenschaftsbank Iwria e.GmbH i.L., Stettin, 1940 Ibelo Metallwaren I. & B. Löwenthal GmbH i.L., Frankfurt/M., 1940 Jäkels Eisenindustrie AG, Freistadt O/S, 1940 Jüdische Rundschau GmbH i.L., Berlin, 1940-1941 Karlsbader Mineralwasserversendung Löbel Schottländer Vertriebs GmbH i.L., Karlsbad, 1940-1945 Kluczer Zell- und Papierfabrik AG, Warschau, 1941-1943 Keppich, Arnold, London, 1941-1943 Katzenstein, Auguste (14.6.1885) geb. Gotthelf, 1943 Gebrüder Kahn & Co. GmbH, Berlin, 1943 Kraft- und Licht AG, Warschau, 1943-1944 Kallmann & Rosenbaum GmbH, Textil Engros, Berlin, 1940 Kenfenheuer & Co. GmbH i.L., Köln, 1940 Erdmann Kircheis KG, Aue (Sa), 1940 Kirchner & Griebe Erste Deutsche Daunendeckenfabrik KG, 1940 Klöckner-Werke AG, Duisburg, 1940 Kloster-Brauerei AG, Koblenz-Metternich, 1940 J. Kohnstam Ltd., London, 1940 Kolonialprodukte GmbH, Berlin, 1940 Kommandantenhof Kontorhaus AG i.L., Berlin, 1940 Konsortium Bauhof (Messberghof), Hamburg, 1940 Otto Kötter GmbH, Wuppertal-Barmen, 1940 Kran- & Speditionsgesellschaft GmbH, Gr. Neuendorf a/O., 1940 Trockenplattenfabrik Kranseder & Cie., München, 1940 Landesbank des Saargebietes AG i.L., Saarbrücken, 1940-1944 Lechleuther GmbH, Chem.- Pharmazeutische Fabrik, Frankfurt/M, 1940 Lalin Nafta-GmbH, Krosno, 1943 Lagerhaus Lampert GmbH, Saarbrücken, 1940 Lassen & Co. AG, Hamburg, 1940 Lindars, Hermann, London, Industrie - Verwaltung - AG i.L., 1940 Loanda Trading Company Ltd., Jersey, 1941, 1958 Geschäftsstelle des Fährdienstes Harwich-Zeebrugge ( London and North Eastern Railway ) GmbH, Berlin, 1940 Luckenwalder Feintuchfabrik GmbH vorm. Tannenbaum, Pariser & Co., Berlin - Luckenwalde, 1940

          BArch, R 55/727 · Akt(e) · 1941-1942
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Heimatkunst-Ausstellung "Lüneburger Land, Hermann Löns-Land", 1942 Beschaffung von Material über die ungarische Nationalitätenpolitik, 1942 Studienreise von Studenten der belgischen Kolonialuniversität Antwerpen nach Hamburg, 1942 Gemeinschaftsfeiern in Umsiedlerlagern, 1942 Weihnachtsaktion für Umsiedler, 1941-1942 Kraftfahrzeug für den deutschen Volksgruppenführer in Ungarn, Dr. Basch, 1941-1942 Einsatz weiblicher Kräfte in der Volkstumsarbeit, 1942 Paracelsus-Ausstellung in Salzburg, 1941-1942 Volkstumspropaganda im Westbanat und im übrigen besetzten serbischen Gebiet, 1941-1942 "Warum Kampf mit Stalin?", Broschüre, französische Ausgabe, 1941 "Die deutschen Leistungen für die Völker der Erde", A. Petrau.- Unterstützung des Verfassers, 1941-1942 Propagandaplan für Oberkrain und Untersteiermark, 1942 Deutschlandreise flämischer Junglehrer, 1941-1942 Betreuung von Volksdeutschen und Umsiedlern in den Ostgebieten, 1941-1942 Führerbilder und Bildbände für die deutschen Volksgruppen in Ungarn und Rumänien, 1942

          Allgemeines: Bd. 39
          BArch, RM 5/6308 · Akt(e) · (1916) Jan.-März 1917
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: "Kriegswissenschaftlicher Bericht aus dem Seminar für Nationalökonomie und Kolonialpolitik, Hamburg". Druck, 1916-1917 Stellvertretendes Generalkommando VII. Armeekorps: "Auszug aus den Berichten der Postüberwachungs-Auslandsstelle Emmerich", 15.-22.2.1917. Umdruck, 1.3.1917 "Anglo-Swedish Trade Journal" Bd 8 Nr. 10. Druck, 25.10.1916

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 10 Nr. 1 · Akt(e) · 1700-1902
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Blatt 1 Rückseite: Kaiserliches Nebenzollamt St. Ludwig, o.D. Blatt 2: P. F. Schulze, Ebersdorf/Reuss, 1870. Edmund Abbot, Athen/Griechenland, 1868. E. Milson, Lyon, 1867. Johann von der Crone, Markkleeberg/Sachsen, 1869. F. Lewthwaite, London/England, 1868. Schwarzwälder, Eimeldingen/Baden, 1730. Econome, Saloniki/Türkei, 1868. F. Lawer, Reading/Amerika 1868. Preußischer Gesandter, um 1865. J. Barker, Whitehaven/England, 1868. J. De Grenier, Paris/Frankreich, 1869. A. Und L. Von Berg, New York/Amerika, 1867. Behrens, Manchester/England, 1875. F. Von Trapp, Hertwangen, 1700. Directeur Ravenel, Neuchâtel, 1870. Major Specht, Lörrach, 1885. K. Krafft, St. Blasien/Baden, 1870. Zwei englische Adelswappen, 1875/76. R. Reinau, Kalte Herberge/Baden, 1700. Kramer, Kandern/Baden, 1700. Förster Kramer, Steinen, 1750. E. Scheffelt, Steinen, 1830. Blatt 3: Fred Ward, Warschau, 1867. Grumkow, Mainz, 1865. Graf von Inn und Knyphausen, Hannover. 1866. Lord Fr. Ryder, London, 1867. Zant-Strübe, Auggen-Schopfheim/Baden, 1800. Sattler, Binzen/Baden, 1830. K. Von Bültzinsloewen, Wiesbaden, 1902. Scheffelt, Williamsville/Amerika, 1849. F. Grether, Tumringen/Baden, 1850. Graf von Pexberg, Pommern/Preußen, 1865. Pfarramt Steinen/Baden, 1860. P. J. Schulze, Petersburg. Kreishypothekenbank Lörrach. Blatt 4: Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz, 1838. Generaladjudantur Baden, 1830. Österreichisches Erzbischofswappen, 1700. Evangelische Zentralkasse St. Gallen. Französische Gesandtschaft in der Schweiz, 1850. Württembergisches Kameralamt Reutin, 1870. Württembergische Arbeiterkompanie, 1870. Hauptlager der Schwarzwaldarmee in Rheinweiler, 1870. Württembergisches Kameralamt Crailsheim, 1870. Feldpost Stuttgart. Badische Ökonomieverwaltung Karlsruhe, 1870. G. Zielke Tokarz, Lodsch. Blatt 5: Baurittel, Schopfheim/Baden, 1850. L. Dilzer, Pforzheim/Baden, 1850. Pf. Gutheil, Heidelberg, 1868. E. Grether, Tumringen, 1868. General Uh, Baltimore, 1838. Pf. Leichtlen, Emmendingen, 1869. Ortsschulrat Steinen, 1863. Gustav-Adolph-Verein, 1839. Fürstenbergische Kanzlei, 1862. Eidgenössische Postverwaltung Basel, 1859. Berlin-Hamburger Eisenbahn, 1865. Wiensthalbahn-Direktion, Baden, 1864. Blankenhorn, Müllheim/Baden, 1868. Versorgungsanstalt Baden, 1854. Jakob O. Grether, Schopfheim, 1700-1800. Onoph. Grether, Tumringen. Kramer, Steinen, 1810. Ed. Tschiraz, Cincinnati/Amerika, 1849. Blatt 6: Privatsiegel des Manlius?, 1856 erhalten. Badisches Ministerium, 1840. Badische Hausmeisterei Badenweiler, 1830. Auguste de la Fontaine, Karlsruhe, 1873. Orléans, Frankreich, 1780. Geheimrat Prof. Dr. Hirsch/Berlin im Schwedischen Ministerium, Abteilung für Medizinalsachen. Russischer Stempel, 1887. Gemeinde Badenweiler, 1870. König Karl der Kahle (800), 1866 bei Steinen ausgegraben. Hauptkasse der Reichsbank, 1889. Blatt 7: Familie Favarger, Neuchâtel/Badenweiler [fehlt]. Comte et Comtesse de Chambrun, Paris 1889. Von Goerne, Ressburg bei Deutschkrone, 1896. Moussin-Puchkin, Petersburg. Siegel einer preußischen Kommission. Juwelier Kraus, Freiburg. Schwarz, Rheinfelden, 1845. Richards von Taschwitz, London/Dresden, 1878. Graf Moussine-Puchkine, Petersburg/Kiew. Fürst von Fürstenberg. Dekan Brandt, Rheinbischofsheim, 1876. Von Schüyten, Dordrecht, 1876. W. Mezel, Überlingen/Lörrach, 1877. F. Madler, Steinen. Generaldirektor P. Thurn, Frankfurt. I. M. Scheffelt, Steinen, 1818. Russische Stempel, 1887 und 1884. Von Kilch, Brombach, 1860. Blatt 8: Graf Moussin-Puchkin, Petersburg/Kiew. Russisches Wappen. Russische Gesandtschaft Madrid, 1893. Gräfliche Familie Schalsberg-Thannheim, 1880. Vorschussbank Lörrach. Stachelin-Burkhard, Basel. Badisches Hauptsteueramt, Basel. Preußisches Landgericht Düsseldorf. Elsass-Lothringen. Universität Freiburg, 1886. Komtoir der Reichshauptbank für Wertpapiere, 1888. Schwarzes Siegel des preußischen Amtsgerichts Wattenscheid, 1888. Wetzhausen. Von Pochhammer, Berlin, 1869. Treasury, 1875. Education Departement Whitehall, 1875. Inspector of Factories, 1875. Kaiserlich deutsche Postverwaltung Badenweiler, 1877. Blatt 9: Graf von Landberg, Lahr/Baden, 1870. Mecklenburgisches Hofjagddepartement, 1893. Großherzog von Mecklenburg, 1893. Mecklenburgisches Hoftheater Schwerin, 1893. General von Wolff, Karlsruhe/Badenweiler, 1900. Württembergisches Amtsgericht. Württembergische Staatsanwaltschaft. Allcard, Schottland, 1896. Bankgeschäft von Speyr, Basel. Dänischer Königshof, 1895. Graf Plessen auf Ivenack, 1894. Neu-Guinea-Kompanie, 1893. Juwelier Kraus, Freiburg, 1880. Liebrecht-Haniel, Ruhrort-Tervoort am Rhein, 1878. Russische Behörde?, 1893. Kölnische Immobiliengesellschaft, 1894. F. W. Liebrecht, Ruhrort, 1880. Hauptkasse der Dresdner Bank, Berlin. Russisches Behördenwappen. Blatt 10: Drei Wappenzeichnungen (Hueglin, Hassler, Reichenbach). Sparkasse Müllheim. Von Schönfeld, Österreich. Freiherr von Krafft-Ebing, Baden. Ministerium für Elsass-Lothringen. Gesamtvorstand des badischen Landesverbands des Roten Kreuzes. Badische Bezirksforsterei Oberweiler. Katholische Gemeinde Müllheim. Badisches Finanzamt Müllheim. Badischer Notar im Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Preußisches Hauptsteueramt Köln. Russisches Siegel. Badische Wasser- und Straßenbauverwaltung. Badische Steuereinnehmerei Badenweiler. Badische Badanstaltenkasse Müllheim. Badischer Notar Michael Huber. Badische Obereinnehmerei Müllheim. Preußische Eisenbahndirektion Köln. Generaldirektion der württembergischen Staatseisenbahnen. Kaiserlich-königliches Post- und Telegraphenamt Karlsbad. Gemeindesiegel Badenweiler. Blatt 11: Gemeinde Zunzingen. Altes Stadtwappen Badenweiler, bis 1898. Wappen von Lörrach. Gemeinde Niederweiler. Badische Obereinnehmerei Müllheim. Juwelier Krauss, Freiburg. Badische Generalstaatskasse. Gemeinde Müllheim. Katholische Kirchengemeinde Müllheim. Badisches Finanzamt Müllheim. Gemeinde Oberweiler. Gemeinde Müllheim. Gemeinde Vögisheim. Großherzoglicher Badearzt in Badenweiler. Gemeinde Badenweiler. Bürgermeisteramt Freiburg. Pfarramt Gersbach, 1824. Hauptkasse der Reichsbank. Polizeidirektion Braunschweig. Intendantur des Schweriner Hoftheaters, 1893.

          Staatsarchiv Hamburg, 371-8 II · Bestand · 1844-1947
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung Die Deputation für Handel und Schiffahrt trat 1863 an die Stelle der Schiffahrts- und Hafendeputation, von der sie folgende Aufgaben übernahm: Schifffahrtsangelegenheiten, Hafenverwaltung, Lots-, Leucht- und Tonnenwesen, Quarantänewesen, Rettungswesen, Dispachewesen, Seemannswesen, Prüfungswesen für Seeleute (Navigationsschule). An weiteren Aufgaben wurden die Geschäfte der bisherigen Kommission für die Schiffspapiere (Schiffsregistratur), der bisherigen Deputation zur Maklerordnung (Makler und Auktionatoren), der Kornordnung und der Kempe (Beaufsichtigung der Kornmaße), sowie die Aufsicht über die öffentlichen Kräne und Waagen übernommen. Das früher der Schiffahrts- und Hafendeputation unterstehende Wasserbauwesen (Strom- und Hafenbau) wurde gleichzeitig der Baudeputation übertragen. Eine neue Aufgabe war ferner die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels, die vorher die Commerzdeputation wahrgenommen hatte. Hierzu gehörte auch die Bestellung und Vereidigung verschiedener Sachverständiger. 1866 wurde die Commerzdeputation in die Handelskammer umgewandelt und bestimmt, daß diese ihre Anträge an die Deputation für Handel und Schiffahrt zu richten und dieser Behörde Gutachten zu erteilen habe. Die daher in den meisten Akten dieses Bestandes vorhandenen Stellungnahmen der Handelskammer, anderer Interessenverbände und einzelner Firmen geben diesem Bestand einen besonderen Wert. Später übernahm die Deputation als weitere Aufgaben 1866 die neugeschaffene Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, die 1875 als Deutsche Seewarte vom Reich übernommen wurde, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen als Nachfolgerin der Teerhofdeputation und 1897 die Münzstätte nach Aufhebung der Kommission für die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm 1907 das Fischereiwesen (Fischereidirektion) - Binnenfischereisachen verblieben bei der Landherrenschaft -‚ 1915 die neugeschaffene Preisprüfungsstelle (für das Stadtgebiet), 1918 die den drei örtlichen Preisprüfungsstellen übergeordnete Landespreisprüfungsstelle. Nach dem Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung übernahm die Deputation 1920 die Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiete der Zölle und Verbrauchssteuern (vorher Deputation für indirekte Steuern und Abgaben und Senatskommission für das Zollwesen), das Handelsstatistische Amt (vorher der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben unterstellt), die Abwicklung der seit 1914 von der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben bearbeiteten Kriegsmaßnahmen gegen feindliche Unternehmungen und feindliches Eigentum (Entschädigungen und Rückerstattungen), dazu ferner das neuerrichtete Freihafenamt. 1921 ging die Verwaltung der Wasserstraßen und Seezeichen auf das Reich über, und 1926 übernahm die neugeschaffene Wasserstraßendirektion (Reichswasserstraßenverwaltung) die noch bis dahin von der Deputation wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserstraßenwesens. Bei der Deputation verblieben dagegen 1926 die Verwaltung der sogenannten “Hafenelbe“ von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen. Die Deputation übernahm 1928 das Auswanderungsamt (vorher Behörde für das Auswanderungswesen), das Innungsaufsichtsamt (vorher Aufsichtsbehörde für die Innungen), die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung (vorher Schlachthofdeputation), die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen (vorher Aufsichtsbehörde für das Bergwesen). Neben die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung trat später noch die Deichtormarktverwaltung und die Verwaltung der Jahr- und Wochenmärkte. Gleichzeitig wurde die Seefahrtsschule an die Berufsschulbehörde abgegeben. Weiter übernahm die Deputation 1930 Strom- und Hafenbau (vorher Baubehörde) und 1933 das Weltwirtschaftsarchiv (vorher Hochschulbehörde). 1933 wurde die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Behörde für Wirtschaft umbenannt; sie unterstand der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit. Auf die Behörde für Technik und Arbeit ging 1933 Strom- und Hafenbau über. Als neue Aufgaben kamen hinzu 1935 das Arbeitsbeschaffungswesen (vorher der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unmittelbar unterstellt) und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle. Das Arbeitsbeschaffungswesen war 1936-1937 vorübergehend selbständig als “Arbeitsbeschaffungsamt“, ab 1958 Referat innerhalb der Dienststelle “Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan“, die wiederum zu der Zeit eine Abteilung der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bildete und seit 1939 selbständige Dienststelle innerhalb der Gemeindeverwaltung Hamburgs war. Während des Krieges wurden die Geschäfte dieser Dienststelle von der “Abteilung Vierjahresplan“ der Verwaltung für Handel, Schifffahrt und Gewerbe weitergeführt. Diesen Namen führte die bisherige Behörde für Wirtschaft seit 1938. Ihr wurde 1941 Strom- und Hafenbau auch wieder unterstellt. Von der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe und ihren Nachfolgebehörden wurden an das Staatsarchiv abgeliefert: 1927: Akten der Hauptgruppen I - XXX und XXXII, Kriegsakten, Akten der Übergangswirtschaft und Akten der 10. Kommission des Arbeiter- und Soldatenrats; 18.12.1929: Akten der Hauptgruppe XVI Zoll-, Steuer- und Stempelsachen (zusammen mit Akten der Senatskommission für die Zollverwaltung); 15. 3.1935: Akten der Hauptgruppe XXVIII über Personalangelegenheiten der Kaiverwaltung; 11. 8.1937: der größte Teil der jetzt im Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III zusammengefaßten Akten; 20.10.1937: Geheimakten aus den Jahren 1882-1919; 25. 4.1938: Akten der Rechnungsabteilung (RA-Akten) und Kriegsakten über die Verwaltung feindlichen Vermögens; 16. 5.1938: Akten mit Einsprüchen einzelner Firmen gegen die Veranlagung zu Beiträgen zur Detaillistenkammer 1935-1936 mit den Aktenzeichen 250-02 Nr.1-63 (sämtlich kassiert); 29. 3.1940: Akten über Seuchenbekämpfung auf Schiffen und in Häfen (P-Akten); 21.10.1943 Geheimakten aus den Jahren 1922-1935; 10. 3.1954 u. 8. 5.1957: die noch beim Amt für Hafen und Schiffahrt vorhandenen erhalten gebliebenen Reste der Akten der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in 142 Paketen. Die Ablieferungsverzeichnisse von 1927-1943 befinden sich nunmehr in der Beiakte zu H 9780/58, die von 1954 und 1957 in der Geschäftsakte 2112-0/2 Mat. Eine wahrscheinlich schon vor 1914 als besonderer Bestand „Eichwesen“ aufgestellte Ablieferung wurde unter der - ursprünglichen - Signatur IV A, die vorher als Senatsakten (Cl.VIII Nr. XLIII) registrierten Protokolle unter III C in diesen Bestand hineingenommen. Die Protokolle wurden wie folgt abgeliefert: 23. 4.1892: Protokolle der Deputation 1886-1891, 12. 7.1892: Protokolle der Deputation 1867-1872 und Protokolle der Sektion für Schiffahrt 1864-1866, 26. 4.1902: Protokolle der Deputation 1863-1866,1873-1885 und Protokolle der Sektion für Handel 1864-1866. Von 1892-1929 wurden die Protokolle jährlich abgeliefert. Insgesamt sind etwa 100 lfd. Meter abgeliefert worden. Die nach den Kassationen verbleibenden 65 lfd. Meter sind jetzt als Registraturen I, II Spezialakten, II Generalakten und III aufgestellt worden. Die älteste, nur von 1863-1867 reichende Registratur bildet fortan den Bestand 371-8 I Deputation für Handel, Schiffahrt und. Gewerbe I (siehe besondere Vorbemerkung). Es folgt die umfangreiche und wichtigste Registratur, die nach Aufhebung der beiden Sektionen für Handel und für Schiffahrt im Jahre 1867 eingerichtet wurde. Sie zerfällt in General- und Spezialakten. Generalakten Diese Registratur wurde etwa um die gleiche Zeit wie die der Spezialakten - um 1868 - eingerichtet und bestand aus den gleichen Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit ebenfalls die Hauptgruppen XXV bis XXXII hinzukamen. Die jüngste Hauptgruppe XXXIII “Hafen- und Schiffahrtsabkommen mit Preußen“ gibt es nur bei den Generalakten. Ein nach 1920 angelegtes Behördenverzeichnis, welches die Hauptgruppe XXXIII noch nicht enthält, wurde unter der Signatur III B 5.40 in den Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten eingeordnet. Die älteren Generalakten bestanden zumeist nur aus Gesetzen, Verordnungen usw. im Druck; diese konnten größtenteils kassiert werden. Ein weiterer Teil der Akten enthielt nur Hinweise auf Spezialakten. Spezialakten Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten bestand anfangs aus den Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit noch die Hauptgruppen XXV-XXXII hinzukamen. Das einzige, 1954 an das Staatsarchiv gelangte Behördenverzeichnis ist offenbar erst nach der Übernahme der Zollsachen im Jahre 1920 angelegt worden. Es enthält in seinem jetzigen Zustand nur die die Hafen- und Schifffahrtssachen behandelnden Aktengruppen. Die übrigen Hauptgruppen sind ausgeheftet worden. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses und einer Sammlung der dazugehörigen Unterverzeichnisse läßt sich ein Überblick über den ursprünglichen Umfang dieser Aktengruppen, die eingetretenen Kriegsverluste, die vorgenommenen Kassationen und über die durch die Reichswasserstraßenverwaltung und die Behörde für Wirtschaft und Verkehr weitergeführten Akten gewinnen. Unter der Signatur III B 5.40.1. wurde es in diesen Bestand eingeordnet. Die Akten des “Sonderbeauftragten für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplans“ wurden aus den Hauptgruppen VI und XXI herausgenommen und bilden jetzt die Hauptgruppe XXXIII. Die Sonderregistraturen: Kriegsakten, Akten der Kommission 10 des Arbeiter- und Soldatenrats, der Übergangswirtschaft und Geheimakten wurden als Hauptgruppen XXXIV bis XXXVIII diesem Bestand angehängt. Die Gruppen XXVII “Auskünfte“ und XXVIII “Personalien“ wurden aufgelöst und auf zum Teil neueingerichtete Untergruppen verteilt. Mit den Ordnungszahlen 100 ff. oder 200 ff. wurden nur mit Gruppensignaturen versehene sogenannte “Sammelakten“ und aus ungeordneten Schriftstücken gebildete Akten den Untergruppen angehängt. Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III ist eine Zusammenfassung verschiedener Aktenreihen, die neben der Hauptregistratur (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten und II Generalakten) - siehe besondere Vorbemerkung - entstanden waren. 29.XI.1960 Homann Bestandsbeschreibung: Band 1: Generalakten Bände 2-4: Spezialakten Bände 5-6: Hinweissammlung Zu den von der Schiffahrts- und Hafendeputation 1863 übernommenen Aufgaben (s. 371-8 I) traten die folgenden hinzu: 1866 die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels und die Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen, 1897 die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm weiter 1907 das Fischereiwesen, 1915 und 1918 die Preisprüfungsstellen, 1920 die nach Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung bei Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern, das Handelsstatistische Amt und das Freihafenamt, 1926 die Verwaltung der sogenannten "Hafenelbe" von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen, 1928 das Auswanderungsamt, das Innungsaufsichtsamt, die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung, die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen. 1933 wurde die Deputation in Behörde für Wirtschaft umbenannt und der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unterstellt. 1935 kam als neue Aufgaben das Arbeitsbeschaffungswesen und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle hinzu. 1938 wurde die Behörde für Wirtschaft in Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. 1938 und dann wieder während des Krieges wurden die Geschäfte der Dienststelle "Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan" wahrgenommen. Nach dem Kriegsende 1945 wurden im Zuge der Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung die Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe neu geregelt. Nachfolgebehörde wurde 1946 die Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr, die 1947 in Behörde für Wirtschaft und Verkehr umbenannt wurde (s. 371-16 I). Der Best. umfaßt die nach Aufhebung der Sektionen 1867 eingerichtete Hauptregistratur und bildet das Kernstück der wirtschaftsgeschichtlichen Überlieferung der Jahre 1868-1946/47. Er ist gegliedert in General- und Spezialakten. Beide Aktengruppen sind nach dem gleichen Registraturplan organisiert und in über 30 Hauptgruppen (z.T. identisch mit Zuständigkeitsbereichen) unterteilt. Hinweis: 371-6, 371-9, 371-16 I, 373-4, 373-7 I, 326-2 I (Ga)

          Faecke, Peter (Bestand)

          Best. 1825 enthält Akten, die dem Vorlass von Peter Faecke (geboren 1940) - Schriftsteller, Redakteur, Tonsteller, Journalist, Reporter, Drehbuchautor, Herausgeber und Verleger, entstammen und seinem Schaffen als Autor zugrunde liegen, so vor allem Manuskripte und Materialsammlungen. Der Vorlass umfasst eine Laufzeit von 1961 bis 2010. I. Übernahme und Benutzung Der Wahlkölner Peter Faecke übergab seinen Vorlass samt Abgabeliste am 29. November 2009 dem Historischen Archiv der Stadt Köln. Dieser wurde unter der Inventarnummer 2009/52 akzessioniert. Am 30.06.2010 ergänzte er diesen um weitere Unterlagen, welche unter der Zugangsnummer 2010/20 registriert wurden. Weitere Abgaben bleiben abzuwarten. In die Archivtektonik reiht sich der Vorlass unter der Bestandsnummer 1825 in die Abteilung Nachlässe und Sammlungen ein. Übernommen wurden sechs Umzugskartons gefüllt mit Stehordnern, welche gelochte und geklammerte Unterlagen beinhalteten. Die Akten wiesen nur minimale Schäden wie leichte Knicke, Stauchungen und Verstaubung auf. Nach Ordnung und Verzeichnung Ende des Jahres 2011 wurde das archivwürdige Material aus den Stehordnern herausgelöst, gereinigt, entmetallisiert, sowie archivgerecht umgebettet und mit den zugewiesenen Signaturen versehen. Der Schriftstellervorlass ist seit Januar 2012 im analogen Lesesaal des Historischen Archivs der Stadt Köln im Original einsehbar und unterliegt keinerlei Benutzungsbeschränkungen. Bei der Zitation ist auf die Form „HAStK, Best. 1825, Nr. [ ] zu achten. II. Ordnung und Verzeichnung Zunächst wurde der Bestand grob gesichtet und mit der Abgabeliste abgeglichen. Demnach wurde die vorhandene Aktenordnung bis auf einige Ausnahmen beibehalten und lediglich dort aufgehoben, wo es sich anbot eigenständige Kontexte zu erzeugen bzw. wo es eindeutig zu erkennen war, dass eine fehlerhafte Einsortierung seitens des Vorlassers vorlag. Dem Bärschen Prinzip folgend wurde jedem Stehordner und jeder extrahierten Einheit daraufhin eine vorläufige Nummer zugewiesen. Nach gründlicher Sichtung erfolgte dann eine umfassende inhaltliche Beschreibung zu jeder Akteneinheit. Daraus resultierend und in Anlehnung an die Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen wurde eine grundlegende sachthematische Einteilung der Bestandseinheiten in allgemeine und das Werk betreffende Unterlagen vorgenommen. Zudem wurde eine speziellere Untergliederung der Manuskripte und Materialsammlungen am Genre orientiert getroffen und die Einheiten entsprechend vorsortiert. Danach wurde eine Ordnung nach chronologischem Prinzip betrieben und der Reihenfolge nach endgültige, laufende Nummern beigeschrieben. Anschließend erfolgte die Datenbank-Verzeichnung in der Archivsoftware „ActaPro. Dabei wurden die zwei übergeordneten Klassifikationspunkte „Allgemeines, Korrespondenz und Kritiken sowie „Werke und Materialsammlungen erstellt und letzterer nochmals in „Romane, „Rundfunkbeiträge, „Drehbücher und „Sachtexte/Sachbücher unterteilt. Daraufhin wurden die Einheiten erfasst und analog zur Vorsortierung den jeweiligen Klassifikationspunkten zugeordnet, wobei das Titelfeld zumeist dem bestimmten Publikationstitel entspricht und der genaue Inhalt über Enthält- und Darin-Vermerke zu erschließen ist. Bei der Formulierung wurde bewusst nicht zwischen Manuskript und Typoskript im wörtlichen Sinn unterschieden, sondern jedwede Textentwürfe oder -Konzepte, egal ob hand- oder maschinenschriftlich, als Manuskripte bezeichnet. Abschließend wurden Bestandsübergreifend Sach-, Orts- und Personenindizierungen vorgenommen und auf der Metaebene die Bestandsinformationen ausgewiesen. Über eine EAD-konforme Schnittstelle sind die Datensätze des Bestands in das Archivportal von Nordrhein-Westfalen exportiert worden, womit eine Internetrecherche gewährleistet ist. Die Verzeichnung des Vorlasses von Peter Faecke geschah im Rahmen einer als Prüfungsleistung geforderten praktischen Erschließungsarbeit für das Masterstudium Archivwissenschaft an der Fachhochschule Potsdam im November und Dezember 2011 in den Verzeichnungsräumen des Restaurierungs- und Digitalisierungszentrums des Historischen Archivs der Stadt Köln durch die Bearbeiterin Nancy Nowik unter Anleitung von Dr. Gisela Fleckenstein, Sachgebietsleiterin von Abteilung 3 - Nachlässe und Sammlungen. III. Biografie Peter Faecke wurde am 3. Oktober 1940 in Grundwald in Schlesien geboren. Im Zuge der Vertreibung aus der Heimat, siedelte die Familie 1946 nach Hannoversch Münden in Niedersachsen um. 1961 bis 1965 studierte er Romanistik, Germanistik und Philosophie in Göttingen, Berlin, Hamburg und Paris. Mitte der 1960er Jahre wählte er Köln als Arbeits- und Lebensmittelpunkt. 1965 wurde Faecke der bis dato jüngste Redakteur des Westdeutschen Rundfunks in Köln und blieb dem WDR bis 1990 als Redakteur in der Abteilung Kultur und Wissenschaft treu. Schwerpunktmäßig agierte er dabei als Berichterstatter über die Kultur der Dritten Welt. Er war maßgeblich am Auf- und Ausbau des literarischen Programms im Hörfunk überhaupt beteiligt. Von 1982 bis 1985 leitete er auch ein Medienentwicklungsprojekt der Deutschen Entwicklungshilfe in Peru, was dem Ausbau des dortigen staatlichen Rundfunksystems dienlich sein sollte, aber vorzeitig aufgrund eines sich verschärfenden Bürgerkrieges abgebrochen werden musste. Bereits während seines Studiums betätigte sich Peter Faecke auch als Romanautor und betreibt dies bis heute erfolgreich. Seit 1969 ist er Mitglied der Schriftstellervereinigung P.E.N.-Zentrum Deutschland und des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS). 1971 wurde er sogar als Gastdozent für deutsche Literatur an die University of Texas/USA nach Austin berufen. Nach seiner Zeit beim WDR war er von 1991 bis 2003 als freier Journalist und Schriftsteller tätig, reiste zu Forschungszwecken für längere Zeiträume vor allem nach Lateinamerika und Afrika und trat als Reporter aus Krisengebieten in Aktion. Faecke bekam für sein literarisches Schaffen bisher u.a. 1965 den Niedersächsischen Förderpreis „Literatur für junge Künstler, 1966 den Förderpreis des Landes NRW, 1967 den Förderpreis der Stadt Köln, 1978 ein Stipendium der Villa Massimo in Rom und 1991 sowie 1994 Stipendien des Deutschen Literaturfonds e. V. Darmstadt verliehen. Um die Jahrtausendwende begann er im Rahmen des Verlags BoD Norderstedt selbst Bücher herauszugeben. Mit der Gründung seines Verlags „Edition Köln 2002/2003 etablierte sich Faecke dann als Verleger von deutscher und internationaler Belletristik, Kriminalliteratur und Sachbüchern. „Edition Köln bedient die Leser u.a. auch mit eBooks. IV. Bibliografie in Auswahl (teils unveröffentlicht) Die folgende Aufstellung soll einen Überblick über das ton-, schriftstellerische und redaktionelle Schaffen von Peter Faecke und damit die Vielfältigkeit seines medialen Wirkens vermitteln: a) Romane: 1963 Die Brandstifter (früher: „Die Muschel), zuerst erschienen im Walter-Verlag, Olten und Freiburg; 1965 Der rote Milan, zuerst erschienen im Walter-Verlag, Olten und Freiburg; 1970-1973 Postversand-Roman - 11 regelmäßige Lieferungen, mit Wolf Vostell, zuerst erschienen im Luchterhand-Verlag, Neuwied/Darmstadt/Berlin; 1982 Das unaufhaltsame Glück der Kowalskis. Vorgeschichte, zuerst erschienen im Claassen Verlag, Düsseldorf; 1988 Flug ins Leben, zuerst erschienen im Unionsverlag, Zürich; 1991 Der Mann mit den besonderen Eigenschaften, unveröffentlicht (das Manuskript wurde später vollständig verworfen; nach einem Neuanfang führte das zum Roman „Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande, in der Endfassung der zweite Band des Kowalski-Projektes); 1995 Als Elizabeth Arden neunzehn war, zuerst erschienen im Elster-Verlag, Baden-Baden und Zürich (überarbeitete Fassung erschien als „Landschaft mit Gärtner, erster Band der definitiven Kowalski-Tetralogie); Die Zwei Bücher von der Heimat: I Die verlorenen Jahre, und II Der Viehhändler, der Narr und der Schriftsteller, Veröffentlichung unklar (Vorläufer von „Ankunft eines Schüchternen im Himmel); 2000 Ankunft eines Schüchternen im Himmel, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln bei BoD, Norderstedt; 2003 Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande. Das Kowalski-Projekt II, Schelmenroman, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln (überarbeite Fassung von „Ankunft eines Schüchternen im Himmel); 2004 Die geheimen Videos des Herrn Vladimiro. Kriminalbilder. Das Kowalski-Projekt (dritter Band der Kowalski-Tetralogie), zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2007 Die Geschichte meiner schönen Mama. Das Kowalski-Projekt IV, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2007 Landschaft mit Gärtner. Das Kowalski-Projekt I, erschienen im Verlag Edition Köln, Köln (überarbeitete Fassung von „Als Elizabeth Arden neunzehn war); 2007 Der Kardinal, ganz in Rot und frisch gebügelt (Kommissar Kleefisch-Serie I), zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2008 Die Tango-Sängerin (Kommissar Kleefisch-Serie II), zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2010 Fragment Wer tötete Kiki Diamant? (Der dritte Fall für Kleefisch), ebook-Leseprobe veröffentlicht; b) Rundfunkbeiträge: 1965 Vorwort zur Lesung Der rote Milan (Produktion: DLF); 1966 Buchkritik zu Dieter Wellershofs „Ein schöner Tag (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1966 Kritik über Jacov Linds „Post Scriptum (Produktion: WDR, Literarisches Studio); 1966-1967 Kulturkommentare (Produktion: WDR); 1967 Erlebte Zeit - Die goldenen Jahre, aus der Sendereihe „Wissenschaft und Bildung (Produktion: WDR); 1967 Die Wiener Gruppe: Texte, Gemeinschaftsarbeiten und Chansons vorgestellt von Gerhard Rühm (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1968 Beitrag Kritisches Tagebuch (Produktion: WDR); 1969 Hörspiel lesen hören sehen (Produktion: WDR); 1969 Sendereihe Dokumente und Collagen (Produktion: WDR III. Programm, Hauptabteilung Hörspiel); 1970 Sendung Deutsche Wochenschau (Produktion: SWF/SDR); 1972 Hörspiel Köln, Hohe Straße (Produktion: WDR); 1972 Sendung Literatur und Wahlkampf: Berichte und Analysen zur Beteiligung von Autoren am Bundestagswahlkampf 1972 mit Jürgen Alberts (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1972 Lang-Gedicht Sätze für zwei und mehr, aus der Sendereihe Literarisches Studio (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1972 Moderationstext Deutsch in Texas - Berichte, Texte, Tonbänder zu einem Arbeitsaufenthalt in den USA (Produktion: WDR3); 1973 Hörspiel Hier ist das Deutsche Fernsehen mit der Tagessschau mit Rainer Ostendorf und Hein Brühl - Versuch einer alternativen Tagesschau in Zusammenarbeit mit Schülern der Hauptschule Köln-Kalk (Produktion: WDR III. Programm, Hauptabteilung Hörspiel); 1973 Sendung Die Biographie der Dinge - das Handschuhfach mit Rainer Ostendorf, aus der Reihe Literarisches Studio (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1973-1974 Radio-Serie Die Fred Kowalski-Show (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1976 Hörspiel 48 PS - Zur Biografie der Autos mit Rainer Ostendorf (Produktion: WDR); 1976 Sendung Kein Fressen für die Banken! - Die Bürgerinitiative Rheinpreußen-Siedlung in Duisburg-Homberg (3), aus der Reihe „Bürger- und Arbeiterinitiativen in Nordrhein-Westfalen (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft, als Hörbuch erschienen im Studio für Strategische Kommunikation, Reithofen [1980]); 1977 Sendung Mit Prozessen überziehen... - Peter Faecke über Verfahren gegen die Bürgerinitiative Rheinpreußen-Siedlung in Duisburg-Homberg 2. Teil (9), aus der Reihe „Autoren als Gerichtsreporter (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft); [1977-1979] Langzeit-Reihe Landprojekt (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft, als Redakteur); [1978] Das Gummersbacher Testament - Zur Geschichte des Niedergangs der oberbergischen Textilindustrie. Materialien, Erinnerungen, Gespräche mit Gerd Haag; 1979 Reportage von Klaus Wildenhahn und Gerd Haag Da wo die Kamine qualmen, da musst du später hin (1), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage von Gerd Haag und Heiner Taubert Jede Kuh, die ich mir mehr in den Stall stelle, muss ein anderer Landwirt abschaffen (2), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage Komm her, was brauchst Du die Gewerkschaft, ein Bier kriegst Du von mir (6), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage von Friedhelm Melder Komm schon mal zum Wochenende - Die Bedeutung der Region als Naherholungsgebiet am Beispiel des Biggesees (8), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage von Dirk Gerhard Das Vergangene ist nicht tot, es ist nicht einmal vergangen (10), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Resolut, mit Kopftuch, Korb, roten Backen, und etwas dumm im Kopf? - Frauen auf dem Land. Vorurteile - Urteile, erarbeitet mit Landfrauen aus dem Kreis Olpe/Sauerland in Begegnung mit Frauen aus Köln und Gummersbach, Aufnahme und Zusammenstellung von Mechthild Buschmann und Peter Faecke; 1981 Patria o Muerte - Eine westdeutsche Journalistengruppe in Kuba (Produktion: RB/WDR/SFB); 1981 Sendung Guantanamera; 1981 Wir sagen das so offen, die Bourgeoisie nicht ...- Radiosender in Kuba bzw. Radio Reloj: Das Radio mit der Uhr; 1983 Sendereihe Leben und Arbeiten in Dortmund - neun Annäherungen ans Ruhrgebiet mit Lothar Romain (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft); 1985 Reportage Lima die Schreckliche - Bericht von einem Arbeitsaufenthalt in Peru (Produktion: WDR/RB/SFB); 1985 Reportage Lima die Schreckliche - II Bericht über einen kleinen Mann mit Hut; 1985 Reportage Lima die Schreckliche - III Bericht über Präsidenten; 1985 Vom Überfließen der Anden; 1985 Der lange Marsch der Bergarbeiter - Selbstzeugnis einer peruanischen Bergarbeiterfrau (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft); 1986 Lebend habt ihr sie uns genommen ... - Das Teatro Vivo aus Guatemala. Berichte über und aus Mittelamerika anlässlich einer Theateraufführung (Produktion: RB); 1987 Reportage Das Kreuz des Südens (Produktion: RB/SFB/SWF); 1987 Sendung Zurück an den Rio de la Plata - Zur Lage exilierter Rückkehrer nach Lateinamerika mit Hein Bruehl; 1988 Bericht Nicht ich bin der Fremde, die Fremden sind die anderen - Porträt des Liedermachers Daniel Viglietti aus Uruguay (Produktion: WDR3/RB); 1989 Reportage Chapinlandia - Ein Reisebericht aus Mittelamerika (Produktion: WDR1, Kultur und Wissenschaft); 1993 Sendung Genosse Führer - Bagdad, zwei Jahre nach der ’Operation Wüstensturm’: Überwachte Beobachtungen im Irak (Produktion: SFB); 1994 Reportage Willkommen, bei meinen Augen! - Reise durch die autonome Region Kurdistan (Nordirak) (Produktion: SFB/WDR/SWF); 1995 Dokumentation Versteinerte Wälder, trockenes Wasser - Reise durch die Republik Namibia (Südwestafrika) im 5. Jahr der Unabhängigkeit (Produktion: SFB3); 1996 Bericht Der Elefantenbulle und die Schriftsteller - Anmerkungen zum Kakaoland in Namibia, dem sterbenden Stamm der Himba und dem deutschstämmigen Romancier Giselher W. Hoffmann unter Berücksichtigung meiner eigenen Befangenheit als Autor (Produktion: WDR/SFB); 2000 Sendung Wenn bei uns ein Greis stirbt, dann verbrennt eine ganze Bibliothek, aus der Reihe Forum Literatur, u.a. Folge Amadou Hampaté Ba, der Erzähler und kultureller Archivar der Sahelländer (Produktion: WDR); 2001 Hörspiel Die geheimen Videos des Herrn Vladimiro (Produktion: WDR); o. D. Funkerzählung Ein Fisch zuviel; c) Drehbücher: 1994 Dokumentarfilm-Drehbuch Fritz lebt. Geheimtäter und Viehlosoph (Produktion: Tiger TV GmbH, Regie: Elke Baur); 1994 Spielfilm-Drehbuch Eine Liebe zum Land (Arbeitstitel); d) Sachtexte: 1964 Krebs und Katze; 1967 Essay clatch as clatch can; 1971 Text Zum Beispiel Köln: Hohe Straße; 1972 Textauszug aus Als Elizabeth Arden neunzehn war, in: „Akzente; Essay Köln: Bahnhofsvorplatz; Artikel Arbeiterpathos und literarische Sonntagsmalerei; 1973 Gefahr ging eigentlich nur von Linksaußen Volkert aus unter dem Arbeitstitel: Über die Kanzlerwahl ’72 in der BRD; 1974 Aufsatz Hohe Straße, in: „Notizbuch - Neun Autoren, Wohnsitz Köln, Kiepenheuer & Witsch; 1977 Sachbuch Gemeinsam gegen den Abriss. Ein Lesebuch aus Arbeitersiedlungen und ihren Initiativen, mit Gerd Haag und Rolf Stefaniak, zuerst erschienen im Peter Hammer-Verlag, Wuppertal; 1977 Zeitschrift „Alternative 4/5 1977 - Thema: Arbeiter-Radiobewegung und Freie Radios in Italien, (als Hg. zusammen mit Gerd Haag), Köln; 1981 Artikel Radio auf Kuba, in: „Medium Nr. 10, 11. Jg.; 1981 Tonkassette mit Begleitbuch Industrie auf dem Lande - Alltag in der Provinz, mit Gerd Haag zum Projekt „Lokale Geschichtsschreibung in NRW; 1983 Sachbuch Über die allmähliche Entfernung aus dem Lande. Die Jahre 1968-1982 (als Hg.), zuerst erschienen im Claassen-Verlag, Düsseldorf; 1984 Artikel Genosse Führer - Bagdad, zwei Jahre nach der ’Operation Wüstensturm’: Überwachte Beobachtungen im Irak, erschien später in: „Das Kreuz des Südens; 1994 Artikel Willkommen, bei meinen Augen! - Reise durch die autonome Region Kurdistan (Nordirak), erschien später in: „Das Kreuz des Südens; 1995 Artikel Versteinerte Wälder, trockenes Wasser - Reise durch die Republik Namibia (Südwestafrika) im 5. Jahr der Unabhängigkeit, erschien später in: „Das Kreuz des Südens; 2001 Buch Das Kreuz des Südens. Reportagen aus Namibia, Mali, Irak, Nordirak, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln bei BoD Norderstedt; 2002 Reportage Vom Überfließen der Anden: Reportagen aus Peru, erschienen im Verlag Edition Köln bei BoD, Norderstedt; 2004 Buch Lima die Schöne - Lima die Schreckliche. Reportagen aus Peru, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2005 Buch Wenn bei und ein Greis stirbt, : Reportagen. Auf Reisen - Mali, Namibia, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; V. Links Jörg Hucklenbroich/Reinhold Viehoff (Hg.): Schriftsteller und Rundfunk, in: Jahrbuch Medien und Geschichte, UVK Konstanz 2002; www.peterfaecke.de [Verlag Edition Köln]; de.wikipedia.org/wiki/Peter_Faecke [Wikipedia]; www.imdb.de/name/nm1733298/ [The Internet Movie Database]; www.archive.nrw.de [Archivportal NRW]; www.historischesarchivkoeln.de [Digitaler Lesesaal des HAStK] VI. Abkürzungsverzeichnis ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten AZ Aktenzeichen betr. betreffend BHF Berliner Handels- und Frankfurter Bank BoD Books on Demand Norderstedt (Verlagsmarke) BoD Book on Demand (im Allgemeinen) BRD Bundesrepublik Deutschland bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise d.h. dass heißt dergl. dergleichen DLF Deutschlandfunk EAD Encoded Archival Description engl. Englisch e.V. eingetragener Verein FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FR Frankfurter Rundschau FRED Federazione Radio Emittenti Democratiche, Rom HAStK Historisches Archiv der Stadt Köln Hg. Herausgeber hg. v. herausgegeben von Hj. Halbjahr HR Hessischer Rundfunk KPD Kommunistische Partei Deutschlands ILA Informationsstelle Lateinamerika Jg. Jahrgang NDR Norddeutscher Rundfunk Nr. Nummer NRW Nordrhein-Westfalen NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei o. D. ohne Datierung P.E.N. Poets, Essayists, Novelists PoD Print on Demand RB Radio Bremen RDZ Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum des HAStK RIAS Rundfunk im amerikanischen Sektor in Berlin SDR Süddeutscher Rundfunk SFB Sender Freies Berlin SSW Siemens-Schuckertwerke SWF Südwestrundfunk u.a. unter anderem/unter anderen USA Vereinigte Staaten von Amerika (United States) VS Verband deutscher Schriftsteller WDR Westdeutscher Rundfunk

          BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

          BArch, NS 5-VI/17670 · Akt(e) · 1925-1943
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Meydenbauer, Dr. Hans, kgl. preuß. geheimer Oberfinanzrat, 1932 Meye, Carl, Vorstandsmitglied der schlesischen Dampfer- Compagnie-Berliner-Lloyd AG, Direktor, 1937 Meyer, Reichsbahndirektor, 1935 Meyer, Dr., Ministerialrat, persönlicher Referent des Reichsfinanzministers Schwerin-Krosigk, 1933 Meyer, Prof.Dr., Mitglied des Vorstandes der Dresdner Bank, 1936 Meyer, Dr., Reichsstelle für Sippenforschung, o.Dat. Meyer, Prof.Dr. Conrad, Obmann d. Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, 1936 Meyer, Kreisleiter Berlins (Wilmersdor u. Zehlendorf), 1937 Meyer, Adolf, Präsident der Einzelhandelsabteilung der Industrie- und Handelskammer Hamburg, 1942 Meyer, Albert, Leiter der Abteilung Straßenbau beim Stadtbauamt, 1937 Meyer, Dr.rer. pol. Alfred, Gauleiter, Stellvertreter des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete, 1942 Meyer, Alfred Richard, Schriftsteller, Verleger, Gastroph, Autor, 1942 Meyer, Aloys, Generaldirektor der A.R.B.E.D., Vereinigte Hüttenwerke Burbach-Eich- Düdelingen, 1935 Meyer, Arnold Oskar, Forscher, Historiker, 1937 Meyer, Bernd, Sozialdemokrat, 1930 Meyer, Eduard, dt. Altertumsforscher, 1925 Meyer, Dr.Emil, Ministerialrat im Reichsministerium des Innern, 1943 Meyer, Dr. Ernst, dt. Diplomat, 1931 Meyer, Dr. Erich, Kreisleiter von Kassel, 1937 Meyer, Georg, Albrecht, Bewerkdirektor (Grubenrettungswesen), 1937 Meyer, Gustav, Gartendirektor (Berliner Parks), 1941 Meyer, Prof. Dr.med. Hans, Forscher (Röntgenologie u. Radiologie), 1941 Meyer, Dr.h.c. Hans, dt. Gelehrter, Kolonialgeograph, 1928 Meyer, Dr.h.c. Heinrich, dt. Gewerkschaftsführer, Polizeipräsident in Duisburg, 1933 Meyer, Heinrich, Landwirt in Bülkau, o.Dat. Meyer, Heinrich, Direktor der Ringsdorff-Werke KG, Helem, 1940 Meyer, Dr.J.C., Wirtschaftskorrespondent der Neuen Zürcher Zeitung, 1937 Meyer, Herrmann Julius, Betriebsorganisation Subskiptions- und Lieferungswesen, 1926 Meyer, Johann, Parteisekretär in Nürnberg, o.Dat. Meyer, Joseph, Gründer des Bibliographischen Instituts, 1936 Meyer, Dr.phil. A. Julius, dt. Chemiker, 1936 Meyer-Magdeburg, Prof. Konrad, preuß. Landtagsabgeordneter, 1933 Meyer, Konrad Ferdinand, Dichter, 1925 Meyer, Dr. Kurt, Leiter d. Reichsstelle für Sippenforschung, 1935 Meyer, Oscar, dt. Politiker, Md.R., D. Staatsp. 1931 Meyer, Prof. P., Verfasser "Gasmotoren, Gaserzeuger u. Motoren für flüssige Brennstoffe mit Ausnahme der Schiffsdiesel-, Automobil- und Flugmotoren", 1936 Meyer, Paul, Leutnant zur See, 1941 Meyer, Richard, dt. Diplomat, 1935 Meyer, Richard, memelländischer Schulrat, 1932 Meyer, Rudolf, Ministerialrat, Betriebsführer d. Reichsbahnzentrale für den dt. Reiseverkehr, 1942 Meyer, Dr. Walter, Präsident des Landesfinanzamtes in Dresden, 1935 Meyer, Walter, Oberfeldwebel, 1942 Meyer-Förster, Wilhelm, Verfasser von "Alt-Heidelberg", 1934 Meyer-Lübke, Dr. Wilhelm, Professor d. romanischen Philologie i.R., 1936 Meyer-Lühmann, Beigeordneter, 1935 Meyer-Quade, Polizeipräsident von Kiel, SA-Obergruppenführer, 1939 Meyer-Waldeck, Alfred, Vizeadmiral u. Gouverneur z.D., 1928 Meyerbeer, Giacomo, Generalmusikdirektor zu Berlin, 1934 Meyerheim, Paul, dt. Maler, 1929 Meyerhofer, stellvertretender Reichsschulungsleiter, 1934 Meyerholz, Dr., Verbandsgeschäftsführer, 1936 Meyermann, Dr. Bruno, Direktor d. Marineobservatoriums, Observator d. Universtäts-Sternwarte Göttingen, 1936 Meyn, Ludwig, Wissenschaftler, 1937 Meyrink, Gustav, dt. Schriftsteller, 1926 Mez, Dr. Carl, Universitätsprofessor, 1936

          Gewerbekammer (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 376-15 · Bestand · 1865-1936
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Im Artikel 93 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, publiziert am 28.9.1860 (Hamb.VO, S.79), war bestimmt worden, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbebetriebes einen Ausschuß wählen sollten. Das Nähere sollte ein Gesetz bestimmen. Diese Auflage erfüllte das Gewerbegesetz vom 7.11.1864 (Hamb.VO, S.161). Aufgrund dieses Gesetzes wurde zunächst ein aus 15 Mitgliedern bestehender interimistischer Gewerbeausschuß eingesetzt, der am 27.1.1865 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, Seine Mitglieder waren zu je fünf von den Älterleuten der bisherigen zünftigen Gewerbe (Ämter), durch den Senat und durch die Bürgerschaft gewählt worden. Der Ausschuß entsandte wiederum fünf Mitglieder als Vertreter der Gewerbe in die Bürgerschaft, wo sie die nunmehr kraft Gesetzes ausscheidenden von den bisherigen Älterleuten Deputierten ablösten. Seine Aufgabe war die Ausarbeitung der Bedingungen für den künftigen endgültigen Ausschuß. Schon bald legte der interimistische Gewerbeausschuß einen Gesetzesentwurf vor, der jedoch nicht die Billigung des Senats fand. Nach langen Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft konnte endlich am 18.12.1872 das “Gesetz betr. die Gewerbekammer“ (Hamb.Ges.Slg.I, S.119) veröffentlicht werden. Hiermit erhielt der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung „Gewerbekammer“. Er unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe (§ 1). Wie ihr provisorischer Vorgänger bestand auch die Gewerbekammer aus 15 Mitgliedern, von denen fünf in die Bürgerschaft abgeordnet wurden. Vertreten sollten in der Gewerbekammer nur diejenigen Gewerbetreibenden sein, die ihr Geschäft innerhalb der Grenzen des damaligen Hamburgischen Freihafengebietes mit Einschluß der Zollvereinsniederlage betrieben. Zum Zwecke der Wahl teilte man die Gewerbe in 15 Gruppen ein, von denen jede einen Vertreter zu wählen hatte, und zwar auf fünf Jahre. Alljährlich sollten drei der Mitglieder ausscheiden. Wahlberechtigt und wählbar war jeder selbständige Gewerbetreibende, der das Recht zur Teilnahme an den Wahlen zur Bürgerschaft besaß. Die Kammermitglieder wählten jährlich aus ihrer Zahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zu dem in § 11 des Gesetzes umrissenen Aufgabengebiet der Kammer gehörte die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachtliche Tätigkeit in Gewerbesachen für den Senat, die Gerichte und für Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kammer wurden aus der Staatskasse bestritten. Die ersten Wahlen zur Gewerbekammer fanden nach Vorbereitung durch den interimistischen Gewerbeausschuß am 31.3.1875 statt. Am 21.4.1875 trat die neugewählte Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und übernahm die Geschäfte und Akten des interimistischen Ausschusses, welcher sich gleichzeitig auflöste. Das Reichsgesetz vom 26.7.1897 (RGBl., S.665) bewirkte einschneidende Änderungen der Gewerbeordnung. § 105 der neuen GO bestimmte, daß zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirks Handwerkskammern zu errichten seien. § 103q überließ es den Landeszentralbehörden zu bestimmen, daß vorhandenen Einrichtungen die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammer übertragen werden konnte. Das neue Gesetz wurde durch Kaiserliche Verordnungen schrittweise in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Bildung von Handwerkskammern traten durch die VO vom 12.5.1900 (RGBl., S.127) zum 1.4.1900 in Kraft. Im Einklang hiermit erließ der Senat die Bekanntmachung vom 2.4.1900 (Amtsbl. S.487), die der Gewerbekammer die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug, und zwar für das gesamte hamburgische Staatsgebiet. Die Anforderungen der neuen Gewerbeordnung machten nunmehr auch eine Umgestaltung des Gewerbekammergesetzes erforderlich. Im Vordergrund stand die Frage der Vertretung der vielen in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Industriebetriebe. Während eine Minderheit von Großindustriellen den Anschluß an die Handelskammer befürwortete, entschied sich die Mehrheit der kleineren Fabrikanten für den Verbleib im Rahmen der Gewerbekammer. Auch der Zuständigkeitsbereich der Kammer bedurfte dringend der Neuregelung. § 3 des alten Gesetzes hatte als Umfang des Geschäftsbereiches das Freihafengebiet bestimmt, welches jedoch durch den Zollanschluß am 15.10.1888 erheblich geschrumpft war. Stillschweigend hatte man daher zu den Kammerwahlen alle diejenigen Gewerbetreibenden zugelassen, die im Stadtgebiet und in den Vororten ansässig waren. Nach langen Verhandlungen kam schließlich das „Gesetz über die Gewerbekammer“ vom 4.10.1907 (Amtsbl. S.589) zustande. Die Kammer gliederte sich von nun an in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung, welche je 12 Mitglieder stellten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze hamburgische Staatsgebiet. Die Mitglieder waren auf sechs Jahre zu wählen. Am Ende jedes Jahres schieden vier Mitglieder (je 2 aus jeder Abteilung) aus. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder fanden Ersatzwahlen statt. Die Kammer entsandte aus ihrer Mitte Vertreter in die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, in die Beratungsbehörde für das Zollwesen, in die Verwaltung des Gewerbeschulwesens und in die Aufsichtsbehörde für die Innungen. Parallel zur Neugestaltung der Gewerbekammer wurde bei der Handelskammer eine Industriekommission gebildet (Amtsbl.1907 S.600). Die “Bekanntmachung betr. die Errichtung der Gewerbekammer und die Industriekommission der Handelskammer“ vom 23.12. 1907 (Amtsbl. S.757) setzte beide Veränderungen zum 1.1.1908 in Kraft. Diese Lösung war ein Kompromiß zwischen den beiden während der langjährigen Verhandlungen zu Tage getretenen gegensätzlichen Bestrebungen in den Kreisen der Industrie. Die Neufassung des Gewerbekammergesetzes vom 20.11.1922 (HGVBl. S.645) brachte im wesentlichen Änderungen im Wahlverfahren, die teilweise durch den Fortfall des hamburgischen Bürgerrechts bedingt waren. Die Zahl der Mitglieder für Handwerk und Industrie wurde auf je 20 erhöht. Die Wahl galt weiterhin für sechs Jahre, aber mit der Maßgabe, daß künftig alle drei Jahre je die Hälfte der Mitglieder ausscheiden sollten. Eine zusätzliche wichtige Neuerung trat hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel für die Kammer ein, die bisher aus der Staatskasse bezahlt worden waren. Jetzt gab § 27 des Gesetzes die Möglichkeit, einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Umsatzes gestaffelten Beitrag zu erheben. Die Neuwahlen waren innerhalb von 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes einzuleiten. Das neue Gesetz wurde durch die Bekanntmachung vom 20.11.1922 (HGVBl. S.657) am 23.11.1922 in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahren erfolgten nur geringfügige Änderungen des geltenden Gesetzes: Am 4.6.1924 (HGVBl. S.375), am 7.2.1927 (HGVBl. S.84), am 6.4.1927 (HGVBl. S.173) und zuletzt durch die „Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30.3.1928 (HGVBl. S.136). Eine neue Aufgabe fiel der Gewerbekammer zu mit Wirkung vom 1.4.1930 durch die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle mit Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 25.4.1929 (RGBl. I S.87) und vom 4.3.1930 (RGBl. I S.35). Die Handwerkskammern (Gewerbekammern) hatten die Handwerksrolle in Form einer Kartei aller ein stehendes Gewerbe selbständig betreibenden Handwerker zu führen. Einen völligen Bruch in der Geschichte der Gewerbekammer brachte die nationalsozialistische Machtergreifung. Am 31.5.1933 (Senatsprotokoll I 1933, S.272) genehmigte der Senat einen gemeinsamen Antrag der Handelskammer und der Gewerbekammer vom 18.5.1933, einen „Industrieausschuß“ bei der Handelskammer aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer, denn schon am 26.1.1934 (Senatsprotokoll S.27 und Drucksache Nr.1) erließ der Senat das „Gesetz über die Bildung einer einheitlichen Industrieabteilung bei der Handelskammer“. Die Handelskammer übernahm nun nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Einschneidende Veränderungen gingen nunmehr von der Reichsgesetzgebung aus: Am 29.11.1933 erging das “Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ (RGBl. I S. 1015) mit den drei Ausführungsverordnungen vom 15.6.1934 (RGBl.I S.493) und vom 18.1.1935 (RGBl.I S.14 und S.15). Die 2.Verordnung vom 18.1.1935 bestimmte in § 1 die Leitung der Handwerkskammern nach dem Führergrundsatz. Die Aufsicht führte der Reichswirtschaftsminister. Die 3.Verordnung vom 18.1.1935 verschärfte die Bestimmungen hinsichtlich der Handwerksrolle, in die fortan nur noch Selbständige, die auch die Meisterprüfung abgelegt hatten, eingetragen wurden. Nur wer in die Handwerksrolle eingetragen war, durfte ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Die Führung der Handwerksrolle wurde durch die Verordnung des Senats vom 26.4.1935 (HGVBl. S.119) der Gewerbekammer übertragen. Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Gewerbekammer“ in Form einer Bekanntmachung des Reichsstatthalters vom 30.9.1936 (HGVBl. S.227) mit Wirkung vom 1.10.1936 hörte die Gewerbekammer zu bestehen auf. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Ablieferung und Ordnung Die Akten der Gewerbekammer wurden in vier Ablieferungen (1957,1965,1976) von der Handwerkskammer Hamburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Bei einer Vorprüfung wurden hier 1963 hauptsächlich Gesellen- und Meisterprüfungsakten bis auf Beispiele kassiert, weil in der Handwerkskammer Meisterverzeichnisse mit Angabe des Prüfungsdatums vorhanden sind. Der Aktenumfang betrug vor Beginn der Ordnungsarbeiten ca.13 lfd. Meter. Nach Kassation von bereits gedruckt vorliegenden Jahresberichten, Konzepten, Kassenrevisionssachen und Doppelschriftgut beträgt der Umfang nunmehr 11,8 lfd. Regalmeter. Die bei der Gewerbekammer benutzte Akteneinteilung erwies sich wegen ihrer meistens zu allgemein gefaßten Gruppenbezeichnungen als unbrauchbar und wurde nicht übernommen. Der Neuordnung wurde eine Einteilung nach Sachgesichtspunkten unter teilweiser Anlehnung an das frühere Schema -soweit möglich und für das Verständnis der Zusammenhänge nötig- zugrundegelegt. Die Abgrenzung des Bestandes Gewerbekammer zum Bestand Handwerkskammer ergab sich aus der Gestaltung der Handwerksvertretung in der nationalsozialistischen Zeit. Mit dem 1.10.1936, dem Datum des Wirksamwerdens der neuen Gesetzgebung, endet der Bestand Gewerbekammer. Die ebenfalls von der Handwerkskammer abgelieferten Akten der Aufsichtsbehörde für die Innungen bilden einen selbständigen Bestand (376-15). Juli 1978 Bestandsbeschreibung: Die hamburgische Verfassung vom 28.09.1860 legte fest, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbes einen Ausschuß wählen sollten. Näheres sollte ein Gesetz bestimmen. Das Gewerbegesetz von 1864 schuf die Grundlage für die Einsetzung eines interimistischen Gewerbeausschusses zu Beginn des Jahres 1865 zur Vorbereitung eines endgültigen Ausschusses. Erst Ende 1872 wurde ein Gewerbekammergesetz veröffentlicht, womit der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung Gewerbekammer erhielt. Die Gewerbekammer bestand aus 15 Mitgliedern und unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe. Zu den Aufgaben der Gewerbekammer gehörten die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachterliche Tätigkeit in Gewerbesachen für Senat, Gerichte und Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Änderungen der Gewerbeordnung führten dazu, daß der Senat der Gewerbekammer 1900 auch die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug. Das Gewerbekammergesetz vom 04.10.1907 gliederte diese in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung. Die NS-Zeit brachte einschneidende Änderungen. 1934 übernahm die Handelskammer nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Mit Wirkung vom 01.10.1936 endete die Tätigkeit der Gewerbekammer. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Der Best. umfaßt Unterlagen zu folgenden Tätigkeitsbereichen der Gewerbekammer: Innere Angelegenheiten der Kammer (Organisation, Wahlen, Berichtswesen), Mitwirkung der Kammer in Behörden und Verwaltungen, Beziehungen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, Tagungen, Wirtschaftsförderung, Gewerbeordnung und Arbeitsrecht, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Versicherungswesen, Arbeitsbeschaffung, Marktwesen, Verkehrswesen, Steuer- und Zollwesen, Geld und Kredite, Eichwesen, Rechtspflege, Bau, Gesundheit, Sport und Statistik. (Ga)

          Hochschulwesen I (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 361-5 I · Bestand · 1841-1940
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Zwei Jahre nach Gründung der Hamburgischen Universität entstand 1921 die Hochschulbehörde. Sie führte die Aufsicht über Universität, Volkshochschule, Technisches Vorlesungswesen, Allgemeines Vorlesungswesen und Wissenschaftliche Anstalten. 1933 wurde die Hochschulbehörde mit der Landesschulbehörde zur Landesunterrichtsbehörde vereinigt, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Die Aufsicht über die Kunsthalle, das Museum für Kunst und Gewerbe, die Hansische Hochschule für bildende Künste und die Volkshochschule ging 1934 an die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten über. Beide Behörden unterstanden der neugebildeten Verwaltung für Kulturangelegenheiten. 1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur- und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. 1938 formierte man das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur Schul- und Hochschul-Abteilung der Staatsverwaltung und übertrug die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde mit folgender Gliederung gegründet: Allgemeine Abteilung, Hochschulabteilung, Schulabteilung. 1971 wurde das Hochschulamt in der Behörde für Wissenschaft und Kunst geschaffen, die seit 1978 Behörde für Wissenschaft und Forschung heißt. Archivierungsgeschichte: Die Registratur der 1. Sektion der Oberschulbehörde bildet den Best. 361-5 I. Zunächst bestand sie aus den beiden Hauptgruppen General- und Spezialakten die Wissenschaftlichen Anstalten betreffend, später entstanden besondere Registraturen für das Vorlesungswesen, für Ausstellungs- und Kongreßangelegenheiten und für Allgemeine Verwaltung. Diese wurden 1914/15 abgeschlossen; eine neue Zentralregistratur entstand, deren Akten sich im Best. 361-5 II befinden. Dieser gliedert sich in Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Gebäude, Personalien, Unterricht und Wissenschaftliche Aufgaben. 1952 erfolgte ein Registraturschnitt, durch den eine Dezimalklassifikation eingeführt wurde. Diese Akten bilden den noch wachsenden Best. 361-5 III. Die Retrokonversion der Daten erfolgte 2008-2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-5 I Hochschulwesen I, Nr. ...

          Hochschulwesen II (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 361-5 II · Bestand · 1880-1953
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Zwei Jahre nach Gründung der Hamburgischen Universität entstand 1921 die Hochschulbehörde. Sie führte die Aufsicht über Universität, Volkshochschule, Technisches Vorlesungswesen, Allgemeines Vorlesungswesen und Wissenschaftliche Anstalten. 1933 wurde die Hochschulbehörde mit der Landesschulbehörde zur Landesunterrichtsbehörde vereinigt, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Die Aufsicht über die Kunsthalle, das Museum für Kunst und Gewerbe, die Hansische Hochschule für bildende Künste und die Volkshochschule ging 1934 an die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten über. Beide Behörden unterstanden der neugebildeten Verwaltung für Kulturangelegenheiten. 1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur- und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. 1938 formierte man das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur Schul- und Hochschul-Abteilung der Staatsverwaltung und übertrug die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde mit folgender Gliederung gegründet: Allgemeine Abteilung, Hochschulabteilung, Schulabteilung. 1971 wurde das Hochschulamt in der Behörde für Wissenschaft und Kunst geschaffen, die seit 1978 Behörde für Wissenschaft und Forschung heißt. Archivierungsgeschichte: Die Registratur der 1. Sektion der Oberschulbehörde bildet den Best. 361-5 I. Zunächst bestand sie aus den beiden Hauptgruppen General- und Spezialakten die Wissenschaftlichen Anstalten betreffend, später entstanden besondere Registraturen für das Vorlesungswesen, für Ausstellungs- und Kongreßangelegenheiten und für Allgemeine Verwaltung. Diese wurden 1914/15 abgeschlossen; eine neue Zentralregistratur entstand, deren Akten sich im Best. 361-5 II befinden. Dieser gliedert sich in Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Gebäude, Personalien, Unterricht und Wissenschaftliche Aufgaben. 1952 erfolgte ein Registraturschnitt, durch den eine Dezimalklassifikation eingeführt wurde. Diese Akten bilden den noch wachsenden Best. 361-1 III. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahr 2012. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-5 II Hochschulwesen II, Nr. ...

          In feindlichen Ländern: Bd. 2
          BArch, RM 5/2618 · Akt(e) · (1917) 1918-1921
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Reichskolonialamt: "Die Kolonialdeutschen aus Deutsch-Ostafrika in belgischer Gefangenschaft". Druck, 1918 "Kriegs-Zeitschrift der Hamburg-Amerika-Linie Nr. 31". Druck, 10.8.1918 Amerikanisches Gesetz gegen Spionage und andere politische Verbrechen. Druck, 15.6.1917 Britische Parlamentsdrucksache betr. Handel mit dem Feind, 16.4.1918 "Bericht des Obermaschinisten Lehmann über seine Erlebnisse in russisch-sibirischer und englischer Kriegsgefangenschaft", o. Dat.

          BArch, R 901/80381 · Akt(e) · 1915 - März 1916
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Besichtigung englischer Gefangenenlager durch amerikanische Diplomaten von der Botschaft der USA in London, 1915 - 1916 Interne Wochenberichte des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg über die Lage kriegsgefangener Deutscher in Lagern Englands und seines Überseebezirkes, 1915 - 1916

          Lenz, Max (Dep.) (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Lenz, M. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Max Lenz wurde am 13. Juni 1850 in Greifswald als Sohn des Justizrats Dr. Gustav Lenz geboren und begann nach seiner Schulausbildung in Greifswald das Studium der Klassischen Philologie und Geschichte (u.a. bei Heinrich von Sybel) in Bonn. Unterbrochen durch die Teilnahme am deutsch-französischen Krieg setzte Lenz sein Studium an den Universitäten Greifswald und Berlin fort und legte im Jahr 1874 eine Dissertation mit dem Thema "Das Bündnis von Canterbury und seine Bedeutung für den englisch-französischen Krieg und das Conzil von Constanz" vor. Im gleichen Jahr legte er das Oberlehrer-Examen ab. 1875 begann er als "Hilfsarbeiter" im Staatsarchiv Marburg und bearbeitete dort den politischen Briefwechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit dem Straßburger Reformator Martin Bucer (3 Bände, Leipzig 1880-1891). 1876 habilitierte sich Lenz in Marburg zum Thema "Drei Tractate aus dem Schriftencyclus des Constanzer Concils" und wurde 1881 zum außerordentlichen, 1885 zum ordentlichen Professor für Mittelalterliche und Neuere Geschichte an der Philipps-Universität Marburg berufen. Weitere Stationen seiner wissenschaftlichen Laufbahn waren die Universitäten Breslau (ab 1888), Berlin (ab 1890) und Hamburg (ab 1914), deren Umgestaltung vom Kolonialinstitut zur Universität er maßgeblich mit gestaltete. Nach seiner Emeritierung kehrte er nach Berlin zurück. Max Lenz starb am 6. April 1932. Lenz’ wissenschaftliche Themen waren die Reformation, die Französische Revolution, Napoleon Bonaparte und Otto von Bismarck. Zu allen diesen Themen legte er z.T. sehr umfangreiche Werke vor. Max Lenz sah sich als objektivistischer Historiker und betonte stets die Bedeutung quellenkritischer Forschungsarbeit. Er gilt als einer der Hauptvertreter der so genannten Ranke-Renaissance in Deutschland. Er war Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften sowie der im Jahr 1872 gegründeten Historischen Gesellschaft zu Berlin, zu deren Vorsitzender er 1912 und erneut 1925 gewählt wurde. Max Lenz war verheiratet mit der Pianistin Emma Rohde aus Greifswald; von seinen Kindern erreichten eine Tochter und zwei Söhne das Erwachsenenalter: Hildegard, Georg und Friedrich (1885-1968, Nationalökonom) Der hier vorliegende Nachlass besteht nahezu ausschließlich aus Briefen, teils aus einer umfangreichen Korrespondenz innerhalb der (Groß-) Familie Lenz / Rohde, teils aus Briefen Lenz’ an Freunde, Kollegen und Schüler. Die Sammlung wird durch Manuskriptteile einer Vorlesung zur Französischen Revolution, einer Mitschrift einer Vorlesung zur Reformation sowie Zeitungsausschnitte ergänzt. Die Familienkorrespondenz wurde im Wesentlichen von Bertha Rohde (der Mutter von Emma Lenz), deren Kindern Emma (Emmchen), Elisa (Lieschen), Bertha, Marie Jena, geb. Rohde, Minna, William und Max, dem Schwiegersohn Max Lenz und den Enkeln Hildegard, Georg und Friedrich (Fritz) bestritten. Nach dem Tod der Großmutter Bertha Rohde im Jahr 1917 wird die Korrespondenz dünner, bricht aber nicht ab. Häufigste Adressatin ist Elisa Rohde, die unverheiratet im Greifswalder Elternhaus lebte. Möglicherweise ist sie die Urheberin der Briefsammlung. Die berufliche Korrespondenz besteht zumeist aus Briefen Max Lenz’ an seinen Schüler Hermann Oncken (1869-1945) sowie an nicht namentlich genannte Kollegen, möglicherweise jedoch ebenfalls Oncken. Die Anrede "Verehrter / Lieber Freund / Kollege" findet sich auch in mehreren Briefen Lenz’ in anderen im GStA PK überlieferten Nachlässen, etwa an Albert Brackmann, Adolf Grimme, Paul Fridolin Kehr, Friedrich Meinecke, Theodor Schiemann. Nach dem Tod Max Lenz’ bemühte sich sein Sohn Friedrich um die Sammlung von Briefen seiner Eltern. Mehrere Briefe von Angehörigen befreundeter Familien aus dem Zeitraum November 1942 bis Januar 1943 mit "Negativbescheiden" sind im vorliegenden Nachlass überliefert (Nr. 35). Aus der in diesem Zusammenhang vorliegenden Antwort von Karl Seeliger geht hervor, dass Friedrich Lenz die Deponierung des Nachlasses seines Vaters im Preußischen Geheimen Staatsarchiv plante, wozu es am 11. März 1943 auch kam (Akz. 16 / 43; I. HA Rep. 92 Nl Max Lenz). Dagegen scheint Max Lenz selbst keine erhaltenen Briefe aufgehoben zu haben; Briefe an Max Lenz sind hier nur in ganz geringer Anzahl überliefert (Nr. 34). Zusammen mit anderen kriegsbedingt ab 1943 ausgelagerten Beständen, Nachlässen und Sammlungen gelangte der Nachlass Max Lenz über Zwischenstationen an das Zentrale Staatsarchiv Abteilung Merseburg, im Jahr 1993 wieder nach Berlin. Eine Ordnung des Nachlasses war - mit Ausnahme der Separierung der Briefe vom übrigen Nachlassmaterial - nicht erkennbar. Zudem war der Nachlass mehrfach in Merseburg benutzt worden und dadurch zusätzlich in Unordnung geraten. Außerdem ist der Nachlass zu einem späteren, nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt angereichert worden: Zumindest ein Brief aus dem Jahr 1963 (Nr. 62) wurde hinzugefügt. Die Briefe wurden in zwei Korrespondenzreihen (Privat- und Berufliche Korrespondenz) getrennt und jeweils chronologisch geordnet. Letzte vergebene Nr.: Der Nachlass ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlasse, Nl Max Lenz (Dep.), Nr. Der Nachlass ist zu bestellen: VI. HA, Nl Lenz, M., Nr. Die folgenden Bestände, Nachlässe und Sammlungen sollten bei der Arbeit mit dem Nachlass Max Lenz ebenfalls herangezogen werden: - I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive Abt. XIII L Nr. 5: Personalangelegenheit Dr. Lenz (1875-76) - I. HA Rep. 235 Historische Gesellschaft zu Berlin - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Carl Heinrich Becker - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Albert Brackmann - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Paul Fridolin Kehr - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Meinecke - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Constantin Rößler - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Theodor Schiemann Literatur von Max Lenz (Auswahl): - Martin Luther: Festschrift der Stadt Berlin zum 10. November 1883. Berlin, dritte verb. Aufl. 1897 (Dienstbibliothek GStA PK: Weltgesch. VIc 47) - Napoleon. Bielefeld, zweite Aufl. 1908 (Dienstbibliothek GStA PK:32 N 4’2) - Rankes biographische Kunst und die Aufgabe des Biographen: Rede zur Gedächtnisfeier des Stifters der Berliner Universität König Friedrich Wilhelms III. Berlin 1912 (Dienstbibliothek GStA PK:5 R 237) - Geschichte Bismarcks. München, 2. Aufl. 1902 (Dienstbibliothek GStA PK: 5 B 86) - Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 4 Bde., Halle 1910-1918 (Dienstbibliothek GStA PK: 19a 332:1-4) Literatur über Max Lenz (Auswahl): - Hermann Oncken, Gedächtnisrede auf Max Lenz, in: Sitzungsberichte der Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Berlin 1933 S. 107-125 - Rüdiger vom Bruch, Max Lenz, in: NDB Bd. 14 - Hans-Heinz Krill, Die Rankerenaissance: Max Lenz und Erich Marcks; ein Beitrag zum historisch-politischen Denken in Deutschland 1880-1935. Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin Bd. 3. Berlin 1962 Berlin, Mai 2008 Dr. Schnelling-Reinicke (Archivdirektorin) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1850 - 1932 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Lenz, Max
          BArch, NS 38/4456 · Akt(e) · Juni-Nov. 1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: Kreis Ostland: Staatliche Akademie Braunsberg, TH Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Akademie für praktische Medizin Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Königsberg, Handelshochschule Königsberg, Meisterateliers für die bildenden Künste Königsberg, Kreis Kurmark: Universität Berlin, Hochschule für Musik Berlin, Hochschule für Kunsterziehung Berlin-Schöneberg, Vereinigte Staatsschulen Berlin-Charlottenburg, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Frankfurt (Oder), Universität Greifswald, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Forstliche Hochschule Eberswalde, Kreis Mitteldeutschland: Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Bergakademie Freiberg, Universität Halle-Wittenberg, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Universität Jena, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Universität Leipzig, Pädagogisches Institut Universität Leipzig, Handelshochschule Leipzig, Landeskonservatorium Leipzig, Forstliche Hochschule Tharandt, Kreis Niederdeutschland: TH Braunschweig, Bergakademie Clausthal, Universität Göttingen, Universität Hamburg, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Hochschule für Lehrerbildung Hannover, Forstliche Hochschule Hann. Münden, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Kreis Westdeutschland: Hochschule für Lehrerbildung Bonn, Universität Bonn, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Medizinische Akademie Düsseldorf, Universität Gießen, Universität Köln, Universität Marburg, Universität Münster, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Kreis Südwestdeutschland: TH Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Universität Frankfurt am Main, Universität Freiburg, Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, Badische Hochschule für Musik Karlsruhe, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Universität Tübingen, Universität München, TH München, Universität Würzburg, Akademie der bildenden Künste München

          BArch, NS 38/4358 · Akt(e) · Sept.-Nov. 1935
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält : RdS, Abteilung Reichsleistungskampf; TH Aachen, Universität Berlin, Handelshochschule Berlin, Landwirtschaftliche Hochschule Berlin, Hochschule für Politik Berlin, Akademische Hochschule für Musik Berlin, Vereinigte Staatsschulen für freie und angewandte Kunst Berlin-Charlottenburg, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Bonn, Staatliche Akademie Braunsberg, TH Braunschweig, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, TH Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Erlangen, Universität Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Universität Freiburg, Hochschule für Lehrerbildung Friedberg, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Halle-Wittenberg, Universität Hamburg, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Heidelberg, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, Hochschule für Musik Karlsruhe, Universität Kiel, Universität Köln, Universität Königsberg, Handelshochschule Königsberg, Hochschule für Architektur Königsberg, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Universität Leipzig, Landeskonservatorium Leipzig, Universität Marburg, Universität München, TH München, Universität Münster, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Philosophisch-Theologische Hochschule Passau, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Forstliche Hochschule Tharandt, Universität Tübingen, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen

          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
          Oberschulbehörde I (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I · Bestand · 1837-1939
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Im Zusammenhang mit der Trennung von Staat und Kirche wurde in Hamburg erst relativ spät ein staatliches Schulwesen mit allgemeiner Schulpflicht geschaffen. Grundlage war das "Gesetz, betreffend das Unterrichtswesen" vom 11. 11. 1870. 1863 entstand bereits die Interimistische Oberschulbehörde, die das Scholarchat ablöste und ab 1871 Oberschulbehörde hieß. Sie war unterteilt in vier Sektionen: 1. Sektion für die Wissenschaftlichen Anstalten, 2. Sektion für das Höhere Schulwesen und ab 1874 auch für das Privatschulwesen, 3. Sektion für das Volksschulwesen einschließlich der Lehrerseminare, 4. Sektion für das Landschulwesen (bis 1874 für das Privatschulwesen), die um 1920 aufgelöst wurde; nur einzelne Akten wurden bis 1938 weitergeführt. Von 1865 bis 1914 war die Oberschulbehörde auch für das Gewerbeschulwesen zuständig, dieses wurde 1914 von der Behörde für das Gewerbe und Fortbildungsschulwesen und 1922 von der Berufsschulbehörde übernommen. 1921 wurde die 1. Sektion ausgegliedert und in die neugegründete Hochschulbehörde integriert. 1927 wurde im Zuge einer Verwaltungsreform die Hauptregistratur mit den Verwaltungsregistraturen zusammengefaßt. 1931 wurden die Oberschulbehörde und die Berufsschulbehörde zur Landesschulbehörde vereinigt, die ab 01.06.1933 zusammen mit der Hochschulbehörde die Landesunterrichtsbehörde bildete, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Am 24.09.1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. Am 01.04.1938 wurden das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur 4. (Schul- und Hochschul ) Abteilung der Staatsverwaltung formiert und die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde gegründet mit den drei Abteilungen 1. Allgemeine Abteilung, 2. Hochschulabteilung, 3. Schulabteilung. Vom 01.01.1971 bis 29.02.1980 gehörte die Schulverwaltung zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, vom 01.03.1980 bis 28.02.1989 zur Behörde für Schule und Berufsbildung und seit dem 01.03.1989 zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung. Archivierungsgeschichte: Der Best. Oberschulbehörde I enthält die Reste der älteren Hauptregistratur: Allgemeine Angelegenheiten, Kriegsakten des Ersten Weltkrieges, Stiftungen, die Protokolle des Plenums und der einzelnen Sektionen, Dienstgebäude und Matrikeln der Lehrkräfte. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I Oberschulbehörde I, Nr. ...

          OKW / Amt Ausland/Abwehr (Bestand)
          BArch, RW 5 · Bestand · 1921-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: In der Heeresstatistischen Abteilung des Truppenamtes wurde 1920 eine Spionageabwehr-gruppe mit zwei Referaten für Spionage und Sabotageabwehr im Osten und Westen gebildet. Aus ihr ging 1935 die Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium her-vor. 1938 wurde sie in Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr im OKW, im Oktober 1939 schließlich in Amt Ausland/Abwehr umbenannt. Das Amt gliederte sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung (Aufgabe: Organisation und Verwaltung) mit Gruppen: Z O- Offizierspersonalien Z K- Zentralkartei und ZKV-Zentralkartei der V-Leute Z B- außenpolitische Berichterstattung Z R- Rechtsangelegenheiten Z F- Finanzen, Verbindung mit den Devisenschutz-Kommandos Z Reg und Z Arch- Registratur und Materialverwaltung sowie Archiv Abteilung/Amtsgruppe Ausland (auslands- und wehrpolitischer Nachrichtendienst; Auswer-tung der Presse, Literatur und Rundfunk; Verbindung zu den deutschen Militärattachés im Ausland und den ausländischen in Berlin sowie den deutschen Militärmissionen; völkerrecht-liche Fragen der Kriegführung; Lageberichte) mit Gruppen: Ausland I- Militärpolitischer Unterrichtung der Wehrmachtführung Ausland II- Außenpolitische Fragen, Presseberichte Ausland III- Völkerrechtsfragen Ausland IV- Versorgung der Kriegsschiffe und Blockadebrecher Chefgruppe- Adjutantur, Personal, Unterkunft, Fahrzeuge Abwehr I (Beschaffung von militärisch-, rüstungs- und kriegswichtigen Nachrichten im Aus-land; Aufbau einer Meldorganisation und eines Agentennetz mit Leit- und Anlaufstellen, Briefkästen, Funk- und Kurierverbindungen im Ausland), unterteilt in Gruppen: I Z- Zentral- und Chefbüro I H(eer)- Spionage gegen fremde Heere mit Untergruppe I H West und I H Ost- Erkundungen im Westen und Osten I M(arine)- Spionage gegen fremde Marinen I L(uftwaffe)- Spionagen gegen fremde Luftwaffen I T(echnik) L(uft)w(affe)- Spionage gegen fremde Luftfahttechnik I Wi(rtschaft)- Spionage gegen fremde Wirtschaft I G- Laboratorien, u.a. falsche Dokumente, Geheimtinten, Fotolabor I i- Funkwesen, insb. Übermittlung, Agentenfunknetz, Verkehr I T(echnik)- Spionage gegen fremde Technik I K(riegs)O(rganisationen)-Verbindung zu den Kriegsorgan. in den neutralen Ländern) Abwehr II (Sabotage; aktiver Sabotageschutz; Ausbildung für und Vorbereitung von Kom-mandounternehmen) mit Gruppen: II A- Chefbüro II West (weiter unterteilt in Nord und Süd) II Ost (ebenfalls unterteilt in Nord und Süd) II Südost II Übersee II Technik sachlich unterstellt: Frontaufklärungskommandos und -trupps sowie Truppenteile und Formationen der "Brandenburger" Abwehr III (v.a. Abwehrschutz in der Wehrmacht, aber auch in zivilen Bereichen; Bekämp-fung von Spionage und Landesverrat; Infiltration gegnerischer Nachrichtendienste) mit III A/Chefgruppe-Adjutantur III C- Militärischer Geheimhaltungs- und Abwehrschutz; Sicherheit der Zivilbehörden, mit denen die Wehrmacht in Verbindung ist; Verbindung zum RSHA; OKW-Paßstelle III C 1- Behörden III C 2- übrige zivile Sektor, ohne Wirtschaft III D- Irreführung des Gegners, Doppelagenten (sog. Spielmaterial) III F- Gegenspionage gegen fremde Nachrichtendienste, besonders im Ausland (KO) III F fu- Fahndungsfunk III G- Gutachten bei Landesverrat III K- Funkabwehr (ging zu Beginn des Krieges auf Wehrmachtführungsstab über) III Kgf- Abwehr in den Kriegsgefangenenlagern III N- Verbindung zur Presse; Schutz des eigenen Funk-, Telefon- und Telegafennetzes III U- Interne Auswertung, Ergebnisse der Gegenspionage; Abwehrunterricht III W- Führungsgruppe Wehrmacht mit Untergruppen III H- Abwehr im Heer, insb. Geheimnisschutz und Erhaltung der Moral III L- Abwehr in der Luftwaffe III M- Abwehr in der Marine bei der Fronttruppe waren die Abwehroffiziere in der Abteilung Ic angesiedelt III Wi/Rü- Gegenspionage in der eigenen Wirtschaft und Rüstung Die zum Heer gehörige "Geheime Feldpolizei" im Bereich der Militärbefehlshaber unterstand bis Anfang 1942 der Abwehrabteilung III. Dann wurden ihre Angehörigen zum großen Teil in die Sicherheitspolizei eingegliedert. Außerdem bestanden Auslandsbrief- und Telegrammprüfstellen; sie waren den örtlich zustän-digen Abwehrstellen angegliedert. Nachdem einzelne Aufgabenbereiche und Teile des Amtes dem Reichsführer-SS bereits mit dem Führerbefehl vom 12.2.1944 zugeschlagen worden waren (Amt MIL. des RSHA), unter-stellte man die Abwehrabteilungen nach dem 20. Juli 1944 endgültig dem Chef der Sicher-heitspolizei und des SD, lediglich die Abteilung Ausland und die Truppenabwehr (einschließ-lich der bei den stellvertretenden Generalkommandos, den Militär- und Wehrmachtbefehlsha-bern in den noch besetzten Gebieten eingesetzten Abwehroffizieren) wurde dem Wehrmacht-führungsstab zugeschlagen (OKW/WFSt/Ag.Ausl.) Vorprovenienzen: Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw- Reichskriegsministerium Inhaltliche Charakterisierung: Zentralabteilung: Geschäftsverteilungspläne u.a. Organisationsunterlagen, auch für nachge-ordnete bzw. Abwehrdienststellen (1935-1944); Besoldungs- und Laufbahnvorschriften; Er-kennungsmarkenverzeichnisse; einzelne Personalunterlagen, insbesondere von V-Leuten (1939-1945); Akten mit Personal-, Ausbildungs- und Haushaltsangelegenheiten; Bereitstel-lung von Devisen für Einsätze im Ausland (1935-1944); sonstige Dienststellenverwaltung (z.B. Bewirtschaftungs- und Beschaffungsangelegenheiten); insg. ca. 100 Bde. Amtsgruppe Ausland: Aktenserien über Außen-, Wirtschafts- und Wehrpolitik einzelner Län-der und Ländergruppen (ca. 170 Bde, 1934-1944); Berichte des Aufklärungsausschusses Hamburg-Bremen über einzelne Länder (ca. 60 Bde, 1939-1945); Nachrichten und Übersich-ten von der und an die Abteilung (ca. 40 Bde, 1939-1945); Berichte "Fremde Handelsschif-fahrt" (1940-1942); Akten über Behandlung deutscher Kriegsgefangener und Internierter (1939-1943); Völkerrecht und -verletzungen (1939-1944); Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 1939-1942); Seekrieg (1939-1942); Gaskriegsvorbereitung im Ausland und Gasabwehr 1933-1943); Abrüstungsfragen (1934-1935); Pressemeldungen über deutsche Verstöße gegen der Versailler Vertrag (1933-1935). Für die verlorengegangenen Akten der Amtsgruppe Abw. I bieten allein die wenigen Doku-mente von Abwehrstellen Ersatz (Bestand: RW 49). Amtsgruppe Abwehr II: Kriegstagebuch des Gruppenleiters GM E. Lahousen (3 Bde, 1939-1943, mit Aufzeichnungen einzelner Aktionen); Ausarbeitung "Geheimer Nachrichtendienst und Spionageabwehr des Heeres" für die Zeit von 1866-1917 (15 Bde); Ausbildungsunterla-gen (1939-1944); Schriftwechsel mit Abwehrstellen in den Wehrkreisen I, IV und VIII (1934-1939, v.a. Personalunterlagen); Vorgänge über V-Leute und einzelne Unternehmen (1940-1944); insg. ca. 50 Bde. Amtsguppe Abwehr III: Sammlung von Geheimerlassen, Verfügungen und Runderlassen (1935-1940); Anleitungen für den Abwehrunterricht (1937-1942); Innere Sicherheit, auch Einzelfälle (1940-1943); Fahndungslisten (1940); Geheimschutz; Überwachung der Wirt-schaft (1933-1945); Überwachung von Ausländern, auch Kriegsgefangenen; Unterlagen über feindliche Agentenschulen (1943/44); einzelne Unternehmen (1941-1943); insg. 60 Bde. 32 Bände beinhalten Entzifferungsberichte der Chiffrierstelle (1925-1933). Erschließungszustand: Word-Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 5/...

          Persönlicher Stab Reichsführer SS (Bestand)
          BArch, NS 19 · Bestand · (1806-1807) 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 9. November 1936 Umwandlung der Chefadjutantur des Reichsführers SS in die Organisationseinheit "Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab"; Funktion des Persönli‧chen Stabs Reichsführer SS - eines der Hauptämter der Reichsführung SS - als sachbear‧beitende Dienststelle des Reichsführers SS für Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit von Fachressorts der SS fielen; Ämtergliederung des Persönlichen Stabs Reichsführer SS in den Jahren 1942-1944: Amt Wewelsburg, Amt Ahnenerbe, Amt Lebensborn, Amt/Abteilung Presse, Amt München (künstlerische und architektonische Aufgaben in Verbindung mit dem SS-Wirt‧schafts-Verwaltungshauptamt), Amt Rohstoffe/Rohstoffamt, Amt für Volkstumsfragen, Zen‧tralinstitut für optimale Menschenerfassung (statistische und praktische Auswertung der "Menschenerfassung" bei SS und Polizei), Amt Stabsführung (interne Angelegenheiten des Stabs und der Ämter) Langtext: Als Heinrich Himmler im Alter von 28 Jahren durch Verfügung Hitlers vom 20. Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde, zählten zur SS, damals noch eine Sonderformation der SA, lediglich rund 280 Mann. Oberstes Führungsorgan der im Frühjahr 1925 zum persönlichen Schutz Hitlers und zum Versammlungsschutz aufgestellten "Schutzstaffeln der NSDAP", deren Kürzel "SS" wohl zur bekanntesten die Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und Europa symbolisierenden Chiffre werden sollte, war die "Oberleitung der Schutzstaffeln der NSDAP", die organisatorisch als Teil der Obersten SA-Führung in München fungierte. Auf dem Höhepunkt des zweiten Weltkriegs, zum 30. Juni 1944, umfaßte die SS dann knapp 800000 Mitglieder, davon allerdings allein beinah 600000 in der Waffen-SS [1]. Der bürokratische Apparat der SS war in diesen 15 Jahren durch Errichtung immer neuer Ämter, Hauptämter und sonstiger zentraler Einrichtungen auf der obersten Führungsebene und durch Bildung zahlreicher nachgeordneter Dienststellen und Institutionen ins Riesenhafte angewachsen. Gleichzeitig hatte sich - auch als Folge von Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunion andererseits - das Organisationsgeflecht in der Spitze der zu einem, wenn nicht dem entscheidenden Herrschaftsinstrument gewordenen SS [2] als nahezu unüberschaubar herausgestellt. Die formale Loslösung der SS von der SA geschah in zwei Schritten. Der Mitteilung Himmlers an die SS vom 1. Dezember 1930, wonach "die restlose Trennung von SA und SS vollzogen" sei [3], war eine Anordnung Hitlers als des Obersten SA-Führers vom 14. Januar 1931 gefolgt, daß der Reichsführer-SS als Führer der Gesamt-SS dem Chef des Stabes, die SS als selbständiger Verband mit eigenem Dienstwege dem Reichsführer-SS unterstellt sei [4]. Mit der durch Hitlers am 20. Juli 1934 verfügten "Erhebung" der SS "zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP" fand dann die Bindung der SS an die SA ihren endgültigen Abschluß. Begründet wurde dies mit den großen Verdiensten, "besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934" [5], also des sogenannten "Röhm-Putsches". Gleichzeitig wurde der Reichsführer-SS, wie der Stabschef der SA, Hitler direkt unterstellt. 1929 hatte die Reichsführung-SS, die zunächst noch einen "Geschäftsführer der Oberleitung" kannte, im Rahmen der damals ebenso gering entwickelten Obersten SA-Führung einen sehr bescheidenen Zuschnitt. Der von Himmler betriebene institutionelle Ausbau der SS-Führungsspitze verlief deutlich parallel zur Entwicklung der Obersten SA-Führung, nachdem Ernst Röhm diese als Stabschef im Januar 1931 übernommen hatte. Wie bei dieser entstanden bis Mai 1931 in der Reichsführung-SS mehrere Abteilungen und Referate in folgender Gliederung [6]: Ia Gliederung, Ausbildung, Sicherheitsdienst Ib Motorisierung, Transportwesen Ic Nachrichtenwesen, Presse Id Bekleidung, Verpflegung, Unterkunft Iia Personalabteilung, Stellenbesetzung Iib Stärkennachweise III Ehrenangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Iva Geldverwaltung Ivb Ärztliche Versorgung der SS (Reichsarzt-SS) V Propaganda Aus diesen Organisationseinheiten entwickelte sich im Jahre 1932 das SS-Amt. Das Referat Ic wurde zum SD-Amt, ein Rasseamt, später Rasse- und Siedlungsamt, Anfang 1932 neu geschaffen. Das SD-Amt, später SD-Hauptamt, nahm mit der Ernennung Himmlers zum Inspekteur der Preußischen Polizei am 20. April 1934 und der Funktion Reinhard Heydrichs als Leiter sowohl des Geheimen Staatspolizeiamtes als auch des SD-Hauptamtes eine von der engeren Reichsführung-SS getrennte Entwicklung, die 1939 im Zusammenschluß von SD-Hauptamt und Hauptamt Sicherheitspolizei zum Reichssicherheitshauptamt mündete [7]. Zwar zählte das Reichssicherheitshauptamt ebenso wie das Hauptamt Ordnungspolizei, der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und die Volksdeutsche Mittelstelle nach dem Verständnis von SS und NSDAP zur Organisation der SS-Führung; diese Behörden nahmen jedoch jenseits der gemeinsamen Führung durch Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bzw. als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums und der Verknüpfung von staatlichen und parteiamtlich geprägten Aufgaben im wesentlichen staatliche Funktionen wahr [8]. Das SS-Amt von 1932, das ab 1935 als SS-Hauptamt firmierte [9], wurde unter Veränderung seiner Aufgaben bis in die Kriegsjahre hinein zur Keimzelle neuer Hauptämter. Sie entstanden beim immer stärkeren Ausbau der Reichsführung-SS durch zunehmende Führungs- und Verwaltungsaufgaben: Aufbau der bewaffneten Verbände, Aufbau und Führung der Waffen-SS im Kriege, Verwaltung der Konzentrationslager (KL) und der Wirtschaftsunternehmungen der SS, Aktivitäten im weltanschaulich-politischen Bereich. Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den "Stab Reichsführer-SS". Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse [10]. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab Reichsführer-SS und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten im SS-Hauptamt: Stab Reichsführer-SS: Personalamt (II) Personalkanzlei (II) Gerichtsamt (III) SS-Gericht (III) Verwaltungsamt (IV) Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV) Sanitätsamt (V) Reichsarzt-SS (V) Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie - dem Chef des SS-Hauptamts unmittelbar unterstellt - der Inspekteur der KL und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe. Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab Reichsführer-SS 1939: - das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer [11], - das Hauptamt SS-Gericht [12], - das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft [13], das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde [14], 1940: - das SS-Führungshauptamt "zur militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS" [15], - die "Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer", die Nationalpolitische Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beaufsichtigte, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung [16]. Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verbliebenen im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den "germanischen Ländern" rekrutierten SS-Angehörigen. Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibender Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff [17] als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant. Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte [18]: "1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung ’Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab’. 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff. 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes." Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt war nicht nur nicht ausgesprochen, sondern vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahin zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 [19] über die "Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS" hatte er die "Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS" folgendermaßen bekanntgegeben: SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab; außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs. Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese "festgesetzt hatte". Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses "ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)" sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt [20]. Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS [21] folgendermaßen beschrieben: "Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben. Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über a) die Adjutantur des Reichsführers-SS, b) die Eingangstelle des Reichsführers-SS, c) die Kanzlei des Reichsführers-SS". Zwei Merkmale des Persönlichen Stabes sind damit aufgezeigt: Er sollte keine Aufgaben in Konkurrenz zu den Fachressorts der SS ausüben, sollte hingegen Himmlers sachbearbeitende Dienststelle für Aufgaben außerhalb dieser Ressorts sein, d.h. wenigstens z.T. die Fachaufsicht über Himmler unmittelbar unterstehende Institutionen ausüben. Die Funktion des Persönlichen Stabes als einer "zentralen Befehlsstelle der Reichsführung-SS" [22], die die Qualität seiner Aktenüberlieferung und damit des hier zu beschreibenden Archivalienbestandes bewirkt hat, ist hier nicht angesprochen. Beim Persönlichen Stab ressortierten darüber hinaus eine Anzahl von Chefstellen, deren Inhaber in Personalunion als Chefs der entsprechenden Ämter im SS-Hauptamt oder im SS-Führungshauptamt fungierten, die sich ihrerseits aber nicht zu eigenen SS-Hauptämtern entwickelten: Der Chef Reichsverteidigung war zugleich Chef des Amtes für Sicherungsaufgaben im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt. Der Inspekteur für Leibesübungen war Chef des Amtes für Leibesübungen im SS-Hauptamt. Der Inspekteur für Nachrichtenverbindungen, zugleich Chef des Amtes Nachrichtenverbindungen im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt, wurde in Chef des Fernmeldewesens umgenannt und firmierte gegen Kriegsende als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Chef des Fernmeldewesens. Ab 1942 hatte er z.B. aufgrund eines persönlichen Befehls Himmlers ein weibliches Nachrichtenkorps der SS aufzustellen und auszubilden [23]. Auch der Leiter des 1938 errichteten, 1944 aufgelösten und zunächst Himmler persönlich unterstellten SS-Fürsorge- und Versorgungsamtes versah eine Chefstelle im Persönlichen Stab. Zu den Einrichtungen, die Himmler durch den Persönlichen Stab unmittelbar lenkte, gehörten die Mitte der 30er Jahre geschaffenen wirtschaftlichen Unternehmungen der SS [24] (Nordland-Verlag GmbH, Porzellanmanufaktur Allach, Photogesellschaft F.F. Bauer GmbH, Anton Loibl GmbH, Gemeinnützige Wohnungs- und Heimstätten-GmbH und die Spargemeinschaft-SS, später SS-Spargemeinschaft e.V.), die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die Externsteine-Stiftung und die König-Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung. Alle diese Einrichtungen dienten in einer Wechselbeziehung zugleich finanziellen wie kulturellen, weltanschaulichen oder auch sozialen Zwecken. So kamen beispielsweise die Lizenzgebühren aus der Verwertung des Patents eines Pedalrückstrahlers für Fahrräder - der Erfinder Loibl war ein Kraftfahrer Hitlers - durch die Anton Loibl GmbH dem "Ahnenerbe" e.V. und dem Verein "Lebensborn" zugute. Die Porzellanmanufaktur Allach stellte außer Gebrauchsgeschirr Geschenkartikel her, die nicht in den Handel kamen, sondern allein von Himmler über den Persönlichen Stab bzw. die SS-Adjutantur zu bestimmten Anlässen an SS-Angehörige und deren Familien sowie an andere Empfängerkreise verteilt wurden [25]. Zu den Artikeln, die für die "Geschenkkammer" Himmlers produziert wurden, zählten Lebensleuchter und Kinderfriesteller, Julleuchter und Julteller, Plastiken wie SS-Fahnenträger, SS-Reiter, Landsknecht mit Lanze, Garde du Corps, Gaukler, Dackel, Berghirsch, Trachtengruppen u.a.m. Im Persönlichen Stab waren diese Wirtschaftsbetriebe einem "Kulturreferat" zugeordnet, ausgenommen die Spargemeinschaft-SS, für die die "Abteilung Wirtschaftliche Hilfe" zuständig war. Das Kulturreferat alten Zuschnitts wurde hinfällig, als 1938 alle Wirtschaftsunternehmungen dem SS-Verwaltungsamt im SS-Hauptamt wirtschaftlich und organisatorisch unterstellt wurden. Eine Ausnahme bildete die Porzellanmanufaktur Allach, die im Persönlichen Stab als "Amt München" institutionalisiert wurde. Zu den 1938 wirtschaftlich dem SS-Verwaltungsamt unterstellten Einrichtungen zählten auch die Externsteine-Stiftung mit dem Zweck der Erhaltung der vermeintlichen germanischen Kultstätte in der Nähe von Detmold [26], die König Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung, der die Pflege und Erhaltung des Quedlinburger Domes oblag, und die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die eine Reihe von Objekten betreute, zu deren bekanntesten die Wewelsburg bei Paderborn, der Sachsenhain bei Verden/Aller und die Ausgrabungsstätte Haithabu bei Schleswig gehörten. Damit verlor auch die "Abteilung für kulturelle Forschung", die im Persönlichen Stab - zusammen mit einer Abteilung "Ausgrabungen" - bis dahin für diese Institutionen und andere Ambitionen Himmlers in kulturell-historisch orientierten Bereichen war, ihre ideelle Zuständigkeit und schließlich auch ihre organisatorische Basis. Nutznießer war die 1935 gegründete "Lehr- und Forschungsgemeinschaft Das Ahnenerbe", die seit Ende des Jahres 1936 dem Persönlichen Stab angegliedert war und ab 1. April 1942 in der Organisationsform eines Amtes zum Persönlichen Stab gehörte [27]. Wirtschaftlich unterstand das "Ahnenerbe" allerdings seit 1938 ebenfalls dem SS-Verwaltungsamt. Das "Ahnenerbe" - mit Himmler als Präsident an der Spitze - hatte satzungsgemäß die Aufgabe, "Raum, Geist, Tat und Erbe des nordrassischen Indogermanentums zu erforschen, die Forschungsergebnisse lebendig zu gestalten und dem Volke zu vermitteln". Zielvorstellungen, das "Ahnenerbe" zum "Sammelbecken für alle kulturellen Bestrebungen des Reichsführers-SS" zu machen, wurden durch Himmlers Führungsstil indessen dadurch in Frage gestellt, "daß er nicht unbedingt alles im ’Ahnenerbe’ vereinigen wolle, um nicht zu viel wichtige und wesentliche Dinge an einer Stelle zu konzentrieren" [28]. Über die frühe Konzeption hinaus versuchte sich das "Ahnenerbe" im Laufe seiner komplizierten, die geistige Verirrtheit und Verworrenheit von Himmlers Ideologie und Wissenschaftsvorstellungen prägnant dokumentierende Geschichte als ebenso skurrile wie den NS-Herrschaftsvorstellungen ganz konkret dienstbare Forschungsstätte für verschiedenste Bereiche der "Kultur-" und Naturwissenschaften. Während des Krieges dehnte es seine Tätigkeit weiter aus, z.B. in Form des sogenannten "Germanischen Wissenschaftseinsatzes" in den besetzten "germanischen" Ländern. Für seine publizistische Tätigkeit verfügte es über einen Ahnenerbe-Stiftungs-Verlag. In unmittelbare Verstrickung mit den menschenverachtenden und verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes geriet das "Ahnenerbe" schließlich durch das ihm angegliederten "Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung", dessen Errichtung Himmler persönlich befohlen hatte. Unter dem Deckmantel angeblich kriegswichtiger Forschungen wurden an Konzentrationslager-Häftlingen grausame Versuche vorgenommen, die mit den Namen beteiligter Ärzte wie z.B. Dr. Siegmund Rascher verknüpft sind. Pervertierte "Forschung" betrieb Prof. Dr. August Hirt an der Reichsuniversität Straßburg mit seinen anthropologischen Untersuchungen an Schädeln und Skeletten zuvor in Auschwitz getöteter "jüdisch-bolschewistischer Kommissare" [29]. Ein "Kulturobjekt", das außerhalb der Zuständigkeit des "Ahnenerbe" blieb, war die in Ostwestfalen gelegene Wewelsburg, mit der Himmler dem Ordensgedanken der SS eine bleibende Kultstätte zu schaffen gedachte [30]. Um ihren Ausbau blieb Himmler, bis hin zur Bepflanzung des Burghangs mit Walnußbäumen, persönlich besorgt. Organisatorisch wurde auch sie in einem Amt beim Persönlichen Stab verankert. Ein weiteres Amt im Persönlichen Stab, das einen Verein repräsentierte, war das Amt Lebensborn. Der Verein "Lebensborn" war 1936 gegründet worden und hatte - entgegen nach Kriegsende publizierten, auf eine besondere Neugierde der damaligen Leserschaft abhebenden Unsinnigkeiten über "SS-Zuchtanstalten" - satzungsgemäß den Zweck, ganz im Sinne der NS-Rassenideologie und -Bevölkerungspolitik "rassisch und erbbiologisch wertvolle" kinderreiche Familien zu unterstützen und ledigen Müttern behilflich zu sein [31]. Zu deren Unterbringung wurden besondere Heime eingerichtet. In eine direkt schuldhafte Rolle geriet der "Lebensborn" während des Krieges als betreuende Organisation für "rassisch wertvolle" Kinder, deren Eltern verfolgt, in Konzentrationslager verbracht oder getötet worden waren; zu ihnen zählten beispielsweise die Kinder der Einwohner von Lidice und Lezáky, die im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen für das Attentat auf Reinhard Heydrich erschossen oder in Konzentrationslager eingewiesen worden waren, und Kinder, deren Eltern als Angehörige der tschechischen Widerstandsbewegung hingerichtet worden waren [32]. Die Pressebeobachtung war ein frühes Anliegen Himmlers. Das spätere Amt Presse im Persönlichen Stab hatte die Aufgabe, Himmler über Pressenachrichten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus oblagen ihm die Zusammenarbeit mit Presselenkungsstellen von Partei und Staat, gewisse Zensuraufgaben sowie der Aufbau von Wort- und Bilddokumentationen. Das Amt bereitete u.a. auch ein "Organisationsbuch der SS" vor, da nach dem Urteil seines Leiters "nur sehr wenige SS-Führer einen vollständigen Überblick über die Organisation des Arbeitsbereichs des Reichsführers-SS im einzelnen haben [33]. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Himmler im Rahmen des 2. Vierjahresplans zugekommen waren, wurde ein "Amt Vierjahresplan" im Persönlichen Stab geschaffen. Es hatte mitzuarbeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, bei der Bewirtschaftung von Bau- und Rohstoffen, bei energiewirtschaftlichen Problemen und bei einschlägigen Forschungsarbeiten. Im Jahre 1942 wurde es "stillschweigend" aufgelöst und in das "Rohstoffamt" eingebracht [34], das aus dem Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hervorgegangen war [35]. Eine sehr frühe Dienststelle, die Himmler bleibend mit dem Persönlichen Stab organisatorisch verknüpfte, war das von Dr. Ernst Robert Grawitz bis Kriegsende geleitete Amt "Reichsarzt SS und Polizei". Grawitz ist weniger bekannt geworden als Dr. Karl Gebhardt, der Chefarzt des SS-Lazaretts Hohenlychen, in dessen Behandlung Himmler sich sehr häufig begeben hat und der als "Oberster Kliniker beim Stab Reichsarzt SS und Polizei" firmierte [36]. Endlich sind die "SS-Mannschaftshäuser" zu nennen; sie dienten seit Mitte der 30er Jahre der Zusammenfassung der SS-Angehörigen an den Hochschulen "zur Heranbildung des von der SS benötigten wissenschaftlichen Nachwuchses", wie Himmler 1939 formulierte [37], als er diese Einrichtung dem Rasse- und Siedlungshauptamt entzog und zu einer "Dienststelle der SS im Persönlichen Stab" machte. Stellenplänen und Aufgabenbeschreibungen zufolge [38] hatte der Persönliche Stab Reichsführer-SS in den Jahren 1942/44 folgende Gliederung und Besetzung: Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff Ämter Amt Wewelsburg: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Siegfried Taubert, Burghauptmann der SS-Schule "Haus Wewelsburg" Amt Ahnenerbe: SS-Oberführer Professor Dr. Walter Wüst, Kurator und Amtschef; SS-Standartenführer Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer und stellvertretender Amtschef Amt Lebensborn: SS-Standartenführer Max Sollmann, Vorstand und Amtschef Amt/Abt. Presse: SS-Obersturmbannführer Gerhard Radke, später SS-Obersturmführer Otto Behrendt Amt München: SS-Standartenführer Professor Karl Diebitsch (Bearbeitung aller künstlerischen und architektonischen Fragen in Verbindung mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) Amt Rohstoffe/Rohstoffamt: SS-Standartenführer Albert Kloth Amt für Volkstumsfragen: SS-Brigadeführer Erich Cassel, Amtschef und Verbindungsführer zur Reichsleitung der NSDAP und den Dienststellen des Reichsführers-SS Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung: SS-Obersturmbannführer Dr. Albert Bartels (Statistische und praktische Auswertung der gesamten "Menschenerfassung" in SS und Polizei) Amt Stabsführung: Stabsführer SS-Oberführer Otto Ullmann, ab Februar 1943 SS-Standartenführer Paul Baumert (zuständig für alle internen Angelegenheiten des Stabes und der Ämter) mit den unmittelbar unterstellten Hauptabteilungen: SS-Adjutantur: SS-Obersturmbannführer Werner Grothmann Polizei-Adjutantur: Oberstleutnant der Schutzpolizei Willy Suchanek und SS-Hauptsturmführer Martin Fälschlein Persönliches Referat Reichsführer-SS: SS-Standartenführer Dr. Rudolf Brandt, Ministerialrat, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS und Reichsminister des Innern Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab (S.B.Ch.P.): SS-Obersturmführer Heinrich Heckenstaller Orden und Gäste: SS-Standartenführer Hans von Uslar, später SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner Verwaltung: SS-Hauptsturmführer Oskar Winzer, später SS-Obersturmbannführer Christian Mohr (Verwaltung des Stabes und der unterstellten Ämter) Wirtschaftliche Hilfe: SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner (Entschuldungs- und Darlehensangelegenheiten für die SS) Personal: SS-Hauptsturmführer Fritz Breitfeldt SS-richterlicher Verbindungsführer: SS-Standartenführer Horst Bender Der Beauftragte für das Diensthundewesen beim Reichsführer-SS: SS-Oberführer Franz Mueller (Darß) (Diensthundefragen der Waffen-SS und Polizei beim Reichsführer-SS) und Abteilungen: - Auszeichnungen und Orden (unterstellt der SS-Adjutantur; Bearbeitung hoher Auszeichnungen in Waffen-SS und Polizei) - Schriftgutverwaltung und Geschäftszimmer (Schriftgut-Registrierung und -Verwahrung) - Nachrichtenstelle (Überwachung der gesamten Nachrichtenmittel der Berliner Dienststelle des Reichsführers-SS) - Fahrdienst - Kommandeur der Stabsabteilung der Waffen-SS (Führung und Betreuung sämtlicher zum Persönlichen Stab versetzten Waffen-SS-Angehörigen). In dieser Übersicht ist eine Reihe von weiteren Einrichtungen noch erwähnt, die Himmler persönlich unterstanden, im Persönlichen Stab "bearbeitet" wurden und dort aktenmäßig belegt sind. Dazu zählten z.B. der Reichsführer-SS Persönlicher Stab, Abteilung F, SS-Lager Dachau - Haus 13, Ernährungswissenschaftliches Versuchsgut. Leiter war Dr. Karl Fahrenkamp; seine Aufgabe bestand vor allem in der Entwicklung von Präparaten u.a. zur Förderung des Pflanzenwachstums. Etwa 1940 wurde die Dienststelle Inspekteur für Statistik eingerichtet. Sie führte ab Januar 1944 die Bezeichnung Statistisch-wissenschaftliches Institut des Reichsführers-SS, wurde von Dr. Richard Korherr geleitet und war mit der Anfertigung statistischer Arbeiten für Himmler beauftragt. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind noch ad hoc gebildete Sondereinrichtungen wie der Beauftragte des Reichsführers-SS im Stab des Sonderbeauftragten für die Überprüfung des zweckmäßigen Kriegseinsatzes, General von Unruh, SS-Standartenführer Harro With, und der Reichsführer-SS Sonderstab Oberst Streck, der Zuschriften über Mißstände in Dienststellen und Truppen zu verfolgen hatte. Einem weiteren der zahllosen Interessenbereiche Himmlers, dem der Erschließung von Rohstoffen im Kriege, ist wohl zuzuschreiben, daß er nicht nur sehr persönlich z.B. um die Zucht von Karakulschafen und perennierendem Roggen oder um die Gewinnung von Ölschiefer besorgt war, sondern daß er sich von Göring offiziell zum Sonderbeauftragten für alle Fragen des Pflanzenkautschuks ernennen ließ [39]. Mit großem Aufwand wurden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten Anbauversuche mit Kok-Sagys, einer im europäischen Rußland vorkommenden Pflanze, unternommen, um daraus für die deutsche Kriegswirtschaft verwertbare Mengen von Naturgummi zu gewinnen. Die Geschäfte des Persönlichen Stabes im engeren Sinne führte das Amt Stabsführung mit den unterstellten Hauptabteilungen und Abteilungen. Die anderen Ämter - das Amt für Volkstumsfragen und das Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung (mit Aufgaben statistischer Arbeitskräfteerfassung unter Anwendung des Hollerith-Verfahrens), die erst gegen Kriegsende errichtet wurden und anscheinend ohne Bedeutung und Aktenniederschlag blieben, wurden nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt - gehörten zum Persönlichen Stab, hatten jedoch getrennte Dienstsitze und eigene Registraturen. Die wichtigsten Organisationseinheiten im Amt Stabsführung waren die Hauptabteilungen Persönliches Referat Reichsführer-SS und S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab) sowie die Adjutanturen. Der Beauftragte für das Diensthundewesen arbeitete außerhalb der Dienststelle Persönlicher Stab. Der SS-richterliche Verbindungsführer befand sich zwar stets in der Umgebung Himmlers, führte jedoch seine Amtsgeschäfte getrennt vom Amt Stabsführung; seine Registratur ging in die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes nicht ein [40]. Die wesentliche Aufgabe Wolffs als Chef des Persönlichen Stabes bestand darin, Himmler als engster Mitarbeiter und Vertrauter bei seinen Führungsaufgaben zu unterstützen. Durch die Ernennung zum Verbindungsführer des Reichsführers-SS bei Hitler am 26. August 1939 wandelte sich seine Funktion. Er hielt sich nunmehr in unmittelbarer Umgebung Hitlers, d.h. auch in dessen Feldquartieren auf. Ohne eine fachliche Kompetenz zu haben, sollte er Himmler über die Entwicklung im Führerhauptquartier auf dem Laufenden halten und für Rückfragen aus dem Führerhauptquartier zur Verfügung stehen. Die dem Chef Persönlicher Stab unmittelbar zuarbeitende Stelle war die Hauptabteilung S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab). Der Amtsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter hatte jeweils bei Wolff im Führerhauptquartier Dienst zu tun [41]. Als Wolff im Februar 1943 schwer erkrankte, übernahm Himmler die Führung des Hauptamtes Persönlicher Stab zunächst "bis auf weiteres" selbst. Wolff kehrte in diese Position nicht mehr zurück; nach seiner Genesung im Sommer 1943 bereitete er sich auf seine Funktion in Italien vor [42]. Himmler ernannte keinen neuen Chef des Persönlichen Stabes, sondern nahm diese Funktion auch weiterhin selbst wahr. Die Hauptabteilung S.B.Ch.P. löste er auf. Der engste Mitarbeiter Himmlers war nach Wolff, insbesondere seit Wolffs Ernennung zum Verbindungsführer bei Hitler und schließlich zum Höchsten SS- und Polizeiführer in Italien, sein persönlicher Referent Dr. Rudolf Brandt. Dessen ohnehin großes Aufgabengebiet erweiterte sich mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern um die Bearbeitung von Aufgaben auch aus dem Bereich dieses Ministeriums. Brandt arbeitete stets in der unmittelbaren Nähe Himmlers. Seine Befugnisse reichten über die eines persönlichen Referenten, der Himmler auch auf Reisen begleitete und z.B. als ausgebildeter Stenograph die Reden Himmlers aufnahm, weit hinaus. Er entschied darüber, welche Post Himmler vorgelegt wurde oder nicht, hielt täglich Vortrag über anliegende Probleme, setzte Weisungen des Reichsführers-SS selbständig um und wehrte Anliegen ab, wenn sie vom Inhalt oder Zeitpunkt her als Himmler nicht vorlegbar erschienen. Auch ohne die Entscheidungen Himmlers persönlich einzuholen, konnte er in Einzelfällen dessen Entscheidung oder Meinung als gegeben voraussetzen und entsprechend handeln. Die Polizeiadjutanten hatten im wesentlichen "vortragende" bzw. "übermittelnde" Funktionen. Die Polizeiadjutantur war die Geschäftsstelle der beiden Verbindungsführer des Reichssicherheitshauptamtes und des Hauptamtes Ordnungspolizei. Suchanek befand sich im Kriege stets in Himmlers Feldkommandostelle, während Fälschlein den Dienst in Berlin versah. Im Unterschied zu der Polizeiadjutantur übte die SS-Adjutantur neben der Aufgabe der Adjutanten, den Reichsführer-SS zu "begleiten", auch sachbearbeitende Tätigkeit wie Terminfestlegungen, Reisevorbereitungen, Bearbeitung von Einladungen, Glückwünschen und Geschenken aus. Sie bearbeitete außerdem sachliche und personelle Angelegenheiten der Waffen-SS, hielt Kontakt zum SS-Hauptamt und SS-Führungshauptamt sowie zu den Fronteinheiten der Waffen-SS. In München, Karlstraße 10, unterhielt die SS-Adjutantur eine Zweigstelle, besetzt mit SS-Hauptsturmführer Schnitzler. Dienstsitz des Persönlichen Stabes war das Gebäude Prinz Albrecht-Straße 8 in Berlin, das zugleich Dienstsitz Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sowie des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Reichssicherheitshauptamt) war [43]. Im Kriege arbeitete Himmler sehr häufig in verschiedenen "Feldkommandostellen". Zu den beständigsten Aufenthaltsorten zählte die Feldkommandostelle "Hochwald" in einem Wald bei Großgarten in Ostpreußen, ca. 40 km entfernt vom Führerhauptquartier "Wolfsschanze" [44]. Kommandant der Feldkommandostelle Reichsführer-SS und für deren Sicherheit verantwortlich war der SS-Obersturmbannführer Josef Tiefenbacher. Ihm unterstanden die SS- und Polizei-Begleiteinheiten sowie der Sonderzug "Steiermark", Himmlers rollende Feldkommandostelle, der ihn zu den gewünschten Zielorten brachte oder ihn auch Hitlers Sonderzug folgen ließ. Dies geschah beispielsweise nach dem deutschen Einmarsch in Jugoslawien im April 1941, als Himmlers Sonderzug in Hitlers Nähe in Bruck/Murr abgestellt wurde. Seine Autokolonne hatte die Bezeichnung "Sonderzug Heinrich". In der Nähe von Hitlers Führerhauptquartier "Wehrwolf" bei Winniza in der Ukraine hatte Himmler seine Feldkommandostelle "Hegewald" in einem volksdeutschen Siedlungsgebiet südlich von Shitomir errichtet. Die zunehmenden Luftangriffe auf Berlin machten es nötig, Ausweichquartiere außerhalb der Stadt zu suchen. Diese nahmen offenbar größere Bereiche der Dienststelle auf und verfügten über Einrichtungen, die der Sicherheit Himmlers und seines engeren Mitarbeiterstabes auch bei längerer Anwesenheit gerecht werden konnten. Das größte und systematisch ausgebaute Objekt war anscheinend die Ausweichstelle "Birkenwald" bei Prenzlau (Uckermark). Auf einem von der Stadtverwaltung überlassenen Areal von ca. 290.000 m2 mit einigen festen Gebäuden erfolgten Ausbauten bis in die letzten Kriegsmonate; die Verlegung eines Anschlußgleises für den Sonderzug "Steiermark" befand sich im November 1944 noch im Planungsstadium. Die Ausweichstelle hatte auch Unterkünfte für Himmler, seinen persönlichen Referenten und die Adjutanten. Für das Jahr 1944 ist in den Akten des Persönlichen Stabes die Existenz der Ausweichstellen "Bergwald" und "Tannenwald" nachgewiesen, ebenso auch für März 1945 das Ausweichlager "Frankenwald" in Bad Frankenhausen (Krs. Sondershausen/Thüringen) [45]. _ [1] Vgl. die Angaben des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführers-SS in NS 19/1471. [2] Vgl. Hans Buchheim, Die SS - Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam (Anatomie des SS-Staates, Bd. 1), Olten und Freiburg i. Br 1965. [3] SS-Befehl Nr. 20 vom 1. 12. 1930 (NS 19/1934). [4] SA-Befehl Nr. 1 (gleichzeitig für SS) vom 16. 1. 1931 (NS 19/1934). [5] Verfügung Hitlers vom 20. 7. 1934 bei Gerd Rühle, Das Dritte Reich, 1934, S. 237. [6] Stabsbefehl vom 12. 5. 1931 (NS 19/1934). [7] Vgl. Shlomo Aronson, Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD, Stuttgart 1971 sowie Buchheim (oben Anm. 3). [8] Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, hrsg. von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 41 ff., 51 und 53. [9] Bundesarchiv-Bestand NS 31. [10] SS-Hauptamt, Stabsbefehl Nr. 6 (NS 31/70). In einem Befehl zur Umbildung der Reichsführung-SS vom 9.2.1934 hatte Himmler für seinen Stab mit den Abteilungen I. Adjutantur, II. Personalabteilung, III. Gerichtsabteilung, IV. Revisionsabteilung und V. Pressabteilung lediglich die Dienstbezeichnung "Der Reichsführer-SS" verfügt (NS 17/135, Kopie in NS 19/4041). [11] Befehl vom 1.6.1939 (NS 19/3901); Restakten des SS-Personalhauptamtes im Bundesarchiv-Bestand NS 34. [12] Ebenfalls Befehl vom 1.6.1939 (ebd.); Bundesarchiv-Bestand NS 7. [13] Befehl vom 20.4.1939 (NS 19/1166). [14] Befehl vom 19.1.1942 (NS 19/3904); Bundesarchiv-Bestand NS 3. [15] Befehle vom 15.8.1940 und 5.9.1940 (NS 19/3903); erhalten gebliebene Akten des SS-Führungshauptamt im Bundesarchiv-Bestand NS 33. [16] Vgl. Befehl Himmlers vom 12.1.1941 (NS 19/3903), ferner Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Reichsminister der Finanzen vom 7.11.1941 (R 2/12745). [17] Unterlagen über persönliche und privatdienstliche Angelegenheiten Wolffs finden sich in NS 19/3456 sowie in den weiteren unten in Abschnitt B. 2 beschriebenen Archivalieneinheiten; dazu auch das Wolff betreffende Dossier (Kopien) in den Unterlagen des Freundeskreises Reichsführer-SS in NS 48/81. [18] NS 19/3901. Himmler gab den Wortlaut des Befehls in einer - lange als unvollständig überliefert geltenden - Rede anläßlich der SS-Gruppenführertagung am 8.11.1936 in Dachau bekannt (NS 19/4003; vgl. auch Anm. 72). [19] NS 19/3902. [20] Siehe die Wolff betreffenden Unterlagen des Freundeskreises Himmler (Kopien) in NS 48/81. [21] NS 19/2881. [22] Gunther d’Alquen, Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 24. [23] Die erhalten gebliebenen Akten der SS-Helferinnenschule Oberehnheim befinden sich im Bundesarchiv-Bestand NS 32 II. [24] Vgl. Anmerkung 23. [25] Vgl. dazu z.B. die unten in Abschnitt B.1.6 beschriebenen Archivalien. [26] Vgl. Klaus Gruna, Die Externsteine können sich nicht wehren, in: Menschen, Landschaft und Geschichte, hrsg. von Walter Först, Köln und Berlin 1965, S. 239-249. [27] Überlieferung des "Ahnenerbes" im Bundesarchiv-Bestand NS 21. - Vgl. Michael H. Kater, Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, Stuttgart 1974. [28] Aktennotiz des Reichsgeschäftsführers des "Ahnenerbes", Wolfram Sievers, vom 4.11.1937 über einen Besuch Pohls im "Ahnenerbe" am 2.11.1937 (NS 21/779). [29] Vgl. u.a. Reinhard Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart und Berlin 1964, S. 66, 69 f., 247. Sievers wurde wegen der verbrecherischen Tätigkeit des Instituts im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hirt ist seit Kriegsende verschollen. Rascher wurde noch auf Befehl Himmlers wegen einer Kindesunterschiebung hingerichtet. [30] Vgl. Heiner Lichtenstein, Wo Himmler residieren wollte, in: Menschen, Landschaft und Geschichte (oben Anm. 29), S. 115-128 und Karl Hüser, Wewelsburg 1933 bis 1945. Kult- und Terrorstätte der SS. Eine Dokumentation, Paderborn 2. Aufl. 1987. [31] Vgl. Georg Lilienthal, Der "Lebensborn e.V." Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Stuttgart, New York 1984. [32] Vgl. den Schriftwechsel zur Unterbringung tschechischer Kinder 1943-1944 (NS 19/375) sowie Marc Hillel und Clarissa Henry, Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse, Wien, Hamburg 1975. [33] Rechenschaftsbericht des Amtschefs vom 1.11.1942 (NS 19/2985). [34] Schreiben des SS-Standartenführers Kloth an SS-Obergruppenführer Wolff vom 3. 8. 1942 (NS 19/349). [35] Aktenvermerk von SS-Standartenführer Kloth vom 4.10.1943 zur. Errichtung der Dienststelle m.W. vom 15.1.1942 und Schreiben des Rohstoffamtes an die Verwaltung des Persönlichen Stabes vom 22.9.1943 (NS 19/1786). [36] Vgl. Henkys (oben Anm. 36), sowie Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vols. 1-2, Washington, D. C. 1950, und Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Heidelberg 1949. [37] SS-Befehl vom 12.2.1939 (NS 19/3901). [38] NS 19/2881. [39] Ernennungsschreiben vom 9.7.1943 (NS 19/1802). [40] Überlieferungsreste im Bundesarchiv-Bestand NS 7. [41] Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II im Strafverfahren gegen Karl Wolff; vgl. auch Anmerkung 22. [42] Zur Übernahme des Persönlichen Stabs durch Himmler selbst siehe NS 48/81; zu Wolffs späterer Verwendung in Italien vgl. auch NS 19/3456. [43] Vgl. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem "Prinz-Albrecht-Gelände". Eine Dokumentation, hrsg. von Reinhard Rürup, Berlin 8. Aufl. 1991. [44] Vgl. Peter Hoffmann, Die Sicherheit des Diktators, München 1976, S. 219. [45] Die Errichtung von Ausweichstellen dokumentieren im wesentlichen die unten in Abschnitt A. 1 beschriebenen Archivalien sowie weitere verstreute, über die Indices greifbare Unterlagen. Zu Birkenwald siehe vor allem NS 19/2888, 3273, 2211 und 1518. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die bei den Dienststellen des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS entstandene Aktenüberlieferung teilt im wesentlichen das andernorts beschriebene allgemeine Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit [1]. Aktenverluste als Folge von Luftangriffen im November 1943 sind in Akten des Persönlichen Stabes mehrfach belegt. Das Dienstgebäude Prinz-Albrecht-Str. 8 ist im Februar 1945 von Bomben zerstört worden [2]; Angehörige der sowjetischen und U.S.-amerikanischen Besatzungsmacht sollen nach Kriegsende noch Akten aus den - später restlos abgetragenen - Gebäuderuinen geborgen haben [3]. Nachrichten über das Schicksal der Akten des Persönlichen Stabes bei Kriegsende liegen im übrigen nicht vor, auch nicht darüber, wo die jetzt im Bundesarchiv verwahrten Überlieferungen von U.S.-amerikanischen Truppen erbeutet worden sind. Erste Nachricht vermittelt ein Aktenverzeichnis des "7771 Document Center OMGUS", des nachmaligen und bis 1994 bestehenden U.S.-Document Center in Berlin-Zehlendorf, das nach dem Stand vom Juli 1948 einen "an andere Stelle abgegebenen" Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS im Umfang von 2,5 t nachweist. Er war den Anklagebehörden der Nürnberger Kriegsverbecherprozesse zur Verfügung gestellt worden [4]. Bei der Aufbereitung der Akten für Prozeßzwecke wurden in Nürnberg zahlreiche und umfangreiche "Personalvorgänge" den Akten des Persönlichen Stabes entnommen und Führerpersonalakten des SS-Personalhauptamtes hinzugefügt. Während diese später an das Document Center in Berlin zurückkamen und - vermindert um Entnahmen z.B. für die im Document Center gegen alle archivischen Provenienzprinzipien nach sachthematischen Gesichtspunkten gebildete "Sammlung Schumacher", die im Jahre 1962 in das Bundesarchiv gelangte - bis zur Übernahme des Document Center durch das Bundesarchiv im Sommer 1994 [5] in dessen Gewahrsam verblieben, wurde die auch noch durch weitere Entnahmen für Prozeßzwecke reduzierte Überlieferung des Persönlichen Stabes während der Berliner Blockade 1948/49 in die USA überführt. Im Gemenge mit anderen Überlieferungen aus dem Befehlsbereich des Reichsführers-SS [6] wurde sie im Zuge der allgemeinen Rückführung beschlagnahmter deutscher Archivalien aus britischem und amerikanischem Gewahrsam im Jahre 1962 von den National Archives in Washington dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben. Sie bildet seitdem den Bundesarchiv-Bestand NS 19. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Vereinigung der ehemaligen zentralen staatlichen Archive der DDR mit dem Bundesarchiv gelangten die Archivalien des Persönlichen Stabes zusammen mit den übrigen staatlichen und parteiamtlichen Beständen des Bundesarchivs aus der Zeit vor 1945 in die Zuständigkeit der neu eingerichteten Abteilung "Deutsches Reich" des Bundesarchivs, die zunächst in Potsdam ansässig war, seit 1996 Teil der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde ist. Eine Ergänzung fand die Überlieferung des Persönlichen Stabes im Bundesarchiv durch eine im Document Center gebildete und ebenfalls 1962 an das Bundesarchiv abgegebene "Collection Himmler" [7]. Sie enthielt persönliche Papiere Himmlers, die im Bundesarchiv, vervollständigt um einen Mikrofilm in der Hoover Institution verwahrter Tagebuchaufzeichnungen aus den Jahren 1914-1924 [8], den Nachlaß Himmlers bilden [9]. Der überwiegende Teil der Collection bestand jedoch aus Schriftgut des Persönlichen Stabes und der SS-Adjutantur, das dem Aktenbestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS hinzugefügt wurde. Darunter sind Notizen und Aufzeichnungen über Termine und Telefongespräche Himmlers besonders hervorhebenswert. [10] Schließlich konnten im Bundesarchiv auch die zuvor im Document Center in die "Sammlung Schumacher" gelangten Akten des Persönlichen Stabs wieder mit dem Hauptbestand in NS 19 vereinigt werden. Das gilt auch für jene Teile aus einer umfänglichen, im Document Center vor der Überführung des Bestandes in die USA angelegten Kopiensammlung von Schriftgut des Persönlichen Stabs, deren "originale" Vorlagen im Bestand nicht mehr nachweisbar sind oder noch nicht nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Kopien mit den dazugehörigen Vorlagen erwies sich vor allem deshalb als sehr zeitaufwendig, da die innere Struktur der zumeist aus kompilierten Einzelstücken bestehenden Kopiensammlung sich von der für den Aktenbestand gefundenen bzw. neu erstellten Ordnung grundlegend unterschied. Die übrig gebliebenen, d.h. anhand von "Originalen" nicht identifizierbaren Kopien wurden schließlich als solche dem Bestand zugeordnet, ihre Überlieferungsform als Kopien wurden als Bemerkung festgehalten. Für die Mehrzahl dieser Restkopien, darunter auch die wenigen größeren zusammenhängenden Vorgänge [11], ist davon auszugehen, daß die entsprechenden "Originale" vor der Rückführung aus den USA verloren gingen, bzw. aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen von der Rückführung ausgenommen wurden oder einfach, wie viele andere deutsche zeitgeschichtliche Quellen auch, als verschollen gelten müssen. In Einzelfällen ist hingegen auch eine Doppelüberlieferung nicht auszuschließen; die "Originale" der als Kopien verzeichneten Unterlagen mögen sich noch an unvermuteter Stelle im Bestand befinden, sie unter allen Umständen finden zu wollen, hätte einen unvertretbaren Auswand erfordert. Im Zuge der Überarbeitung und Aufstockung des Gesamtbestandes im August 2007 durch Befehle, Anordnungen und Verfügungen der einzelnen Dienststellen im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS sowie von Kommandobehörden der Waffen-SS und einzelne Einheiten der SS-Oberabschnitte betreffendem Schriftgut, konnte die bisher bestehende Sammlung in ihrer Bestandsbreite weiter ausgebaut werden. Weiterhin erfolgte die Aufnahme von Tätigkeitsberichten und teilweise personenbezogenen Dokumentationen der Höheren SS- und Polizeiführer sowie Bekanntmachungen, Erlasse und Befehle in Bezug auf kulturelle und weltanschauliche Angelegenheiten der Volkstums- und Umsiedlungspolitik. _ [1] Vgl. zum allgemeinen Aspekt Josef Henke, Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30 (1982), S. 557-617. [2] Vgl. Topographie des Terrors (Anm. 51), S. 178 ff. sowie Gerald Reitlinger, Die SS, München 1957, S. 55. [3] Feststellungen von Angehörigen des damaligen Hauptarchivs (ehem. Preußischen Geheimen Staatsarchivs) in Berlin-Dahlem. [4] Zur Verwendung beschlagnahmter deutscher Akten für die Nürnberger Prozesse siehe Henke (Anm. 54), S. 570-577. [5] Vgl. Dieter Krüger, Das ehemalige "Berlin Document Center" im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und öffentlicher Meinung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), S. 49-74. [6] Guides to German Records Microfilmed at Alexandria/Va., Bde. 32, 33., vgl. auch Heinz Boberach, Die schriftliche Überlieferung der Behörden des Deutschen Reiches 1871-1945. Sicherung, Rückführung, Ersatzdokumentation, in: Aus der Arbeit des Bundesarchivs (oben Anm. 1), S. 50-61, hier: S. 57. [7] Vgl. NSDAP Hauptarchiv, Guide to the Hoover Institution Microfilm Collection, compiled by Grete Heinz and Agnes F. Peterson, Hoover Institution Bibliographical Series XVII, Stanford 1964, S. 144-149. [8] Vgl. Werner T. Angress and Bradley F. Smith, Diaries of Heinrich Himmler’s Early Years, in: The Journal of Modern History, Vol. XXXI, No. 3, 1959, S. 206-224. [9] Bundesarchiv-Bestand N 1126. [10] Siehe die unten in den Abschnitten B.1.3 und B.3 beschriebenen Archivalien. [11] [(NS 19/539) und in der Ukraine 1942-1945 (NS 19/544). Registraturverhältnisse Für die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes war dessen Abteilung "Schriftgutverwaltung" verantwortlich. Eine "Schriftgutverwaltungsordnung" regelte "Aktenanlage und -Aufbewahrung" [1]. Der Ablageplan sah eine Unterteilung des Schriftgutes in vier Kategorien vor: Personelle Ablage (rot), Sachliche Betreff-Ablage (blau), Sonderablage (grün), Befehlsablage (gelb). Die Kennzeichnung der Vorgänge erfolgte innerhalb eines Stempelaufdrucks: Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Schriftgutverwaltung, Akt. Nr. ..., durch handschriftliche Farbeintragungen des Namens (Personelle Ablage) oder der Ablagenummer. Die Zuweisung zu den einzelnen Kategorien, insbesondere die Abgrenzung zwischen "Personeller Ablage" und "Sachlicher Betreff-Ablage" erfolgte häufig inkonsequent, d.h., daß z.B. auch Sachen nach dem Namen von Korrespondenzpartnern abgelegt wurden. Sachablagen konnten sowohl zu einem engeren Betreff im Sinne eines "Vorganges" erfolgen, aber auch zu Betreffserien bis zur Anzahl von 25 numerierten Einzelvorgängen anwachsen. Neben offenen Registraturakten wurden auch Geheimakten mit eigenen Registraturmerkmalen und -strukturen geführt. Die Kriegsverhältnisse und insbesondere auch die dezentralisierte Schriftgutführung in den Feldkommandostellen ließen abweichende Formen der Ablage nach einer Kombination von römisch-arabischen Ziffern ohne erkennbaren Sachzusammenhang der einzelnen "Vorgänge" entstehen, z.T. auch - ursprünglich nicht vorgesehene -Korrespondenzakten. Registraturhilfsmittel und nicht erhalten gebliebene Ablagehilfsmittel mögen den Zugriff zu dem nicht besonders hochentwickelten Schriftgutablagesystem einigermaßen gesichert haben. _____ [1] NS 19/2881. Archivische Bewertung und Bearbeitung Beschlagnahmevorgänge bei Kriegsende, Aktentransporte zu Aktensammelstellen, Aktenentnahmen und Aktenumschichtungen zu verschiedenen Zwecken (z.B. für die Nürnberger Prozesse und für die biographischen Sammlungen des Document Center in Berlin), Mischungen von Provenienzen und Neubildungen von Akten haben das ohnehin schwache Ordnungssystem nicht unbeeinträchtigt gelassen. Hinzu kommt, daß Akten, die gleichsam auf den Schreibtischen der Dienststellen und Behörden beschlagnahmt wurden, und dazu zählt ein Großteil der bei SS-Dienststellen erbeuteten Unterlagen, sich zumeist in losem Zustand befanden und für Ordnungsstörungen besonders anfällig waren. Die in die USA gelangte Überlieferung der SS wurde dort im wesentlichen nach drei Kategorien geordnet: Akten von Kommandobehörden und Truppen der Waffen-SS einerseits und Akten von SS-Oberabschnitten mit unterstellten Einheiten und Einrichtungen andererseits fügte man in getrennten Komplexen mit unterschiedlicher Signierung zusammen. In einer dritten Kategorie führte man, in provenienzmäßiger Überschneidung zu den beiden genannten Kategorien und in einer bunten Provenienz- und Pertinenzmischung (so z.B. Akten staatlicher Behörden mit SS-Betreffen), alle die Akten zusammen, die geeignet erschienen, die SS als Organisation mit ihren vielfältigen Verästelungen darzustellen. Im Federal Records Center, einem Aktendepot in Alexandria, Virginia, bei Washington, D.C., wurden diese Akten - wie zahlreiche andere Überlieferungen ziviler Provenienzen auch - nach einem Schema geordnet, das man auf der Basis eines erbeuteten "Einheitsaktenplans für das OKW und das OKH" entwickelt hatte. Die SS-Akten wurden den EAP (= Einheitsaktenplan)-Sammelgruppen 160-164 (160 = Entwicklung der SS, 161 = Spitzengliederung der SS, 162 = Territoriale Gliederung der SS, 163 = Werbung, Dienst, besondere Angelegenheiten der Allgemeinen SS, 164 = Konzentrationslager und Totenkopfverbände) zugeordnet, innerhalb dieser in eine Sachgruppe mit ein oder zwei Untergruppen. Diese Ordnung wurde in eine alpha numerische Signatur umgesetzt (z.B. EAP 161-c-28-10); die Zählung der Akteneinheiten folgte nach einem Querstrich in der Numerierung 1-N (z.B. EAP 161-c-28-10/1). Dieser so gebildete, von den Amerikanern weitgehend verfilmte und schließlich in das Bundesarchiv gelangte Aktenkomplex wurde hier nach Provenienzen aufgeteilt. Erhebliche Teile der Archivalien bilden heute die Bestände NS 31 (SS-Hauptamt), NS 33 (SS-Führungshauptamt) und NS 34 (SS-Personalhauptamt). Beträchtlichen Zuwachs aus dieser Rückgabe erhielten auch die Bestände NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit), NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), NS 4 (Konzentrationslager), NS 21 (Ahnenerbe), NS 17 (Leibstandarte SS "Adolf Hitler") NS 32 (SS-Helferinnenschule Oberehnheim), NS 2 (Rasse- und Siedlungshauptamt-SS) und NS 48 (Sonstige zentrale Einrichtungen der SS, dabei auch wenige Restunterlagen des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts und der SS-Schule "Haus Wewelsburg") sowie - in unterschiedlichem Umfang - zahlreiche weitere Archivalienbestände parteiamtlicher, aber auch staatlicher Provenienzen. Unterlagen regionaler SS-Dienststellen und -Einrichtungen, insbesondere von SS-Oberabschnitten und SS-Abschnitten, aber auch von SS-Standarten, - Sturmbannen und -Stürmen gelangten in die zuständigen Staatsarchive der Länder. Die vorgefundenen Akten von Einheiten der Waffen-SS wurden an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i. Br. für die dortige Bestandsgruppe RS abgegeben. Die ursprünglich in der "Befehlsablage", später im Bundesarchiv in einer "SS-Befehlssammlung" vereinigten Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Mitteilungen aller zentraler Dienststellen der SS wurden in chronologischen Serien nach Ausstellerprovenienz (Reichsführer-SS, SS-Hauptämter bzw. übrige unterstellte Organisationseinheiten) neu strukturiert und den entsprechenden Provenienzbeständen zugewiesen. Das hatte zur Folge, daß im Bestand NS 19 lediglich noch die besondere Kategorie der so genannten "SS-Befehle" und die vom Reichsführer-SS ohne jeden Zusatz sowie die von den Dienststellen des Persönlichen Stabes selbst erlassenen Befehle, Verfügungen und Anordnungen enthalten sind. Das verbliebene Schriftgut des Persönlichen Stabes, seinerzeit dann auch Bestand NS 19 "neu" genannt, zeigte sich, wie ein Blick in die Microfilm-Guides bestätigen kann, als Überlieferung, die zwar zum großen Teil aus formierten Schriftgutverwaltungsakten bestand, aber weder in der überkommenden Ordnung noch Aktenbeschreibung belassen werden konnte. In einem allerdings sehr zeitaufwendigen Arbeitsverfahren, das von der im Hinblick auf die authentische Dokumentation der Geschichte der SS und des NS-Staates gar nicht zu überschätzende Qualität des Bestandes her jedoch voll gerechtfertigt war, wurde, in der Regel ohne Rücksicht auf die originären Akteneinheiten, eine Neuordnung und Neuverzeichnung nach Vorgängen oder Betreffserien - soweit diese in sinnvoller Anlage gebildet worden waren - vorgenommen. Vorrangiges Ziel war, aus größeren Schriftgutkomplexen ohne oder mit nur geringem Sachzusammenhang möglichst sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen. Daß dies nicht selten zu archivisch gebildeten Archivalieneinheiten führte, deren Umfang sehr gering, oft nur minimal ist, mußte dabei in Kauf genommen werden, auch die daraus resultierende Enttäuschung des Benutzers darüber, hinter einem von der Sache her wichtigen Titel lediglich einen aus wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden. Umfänglichere Archivalieneinheiten erscheinen in der Regel mit detaillierten "Enthält"- und "Hierin"-Vermerken, so daß deren erschöpfende inhaltliche Beschreibung ebenfalls gewährleistet erscheint. Die schon Ende der sechziger Jahre von Elisabeth Kinder begonnene Verzeichnung richtete sich grundsätzlich nach den seinerzeit im Bundesarchiv gültigen, am 15. Januar 1963 in Kraft getretenen "Richtlinien für die Titelaufnahme moderner Akten" (Anweisung für die archivarische Tätigkeit Nr. 29). Die aufgenommenen Laufzeiten der zum größten Teil archivisch neu gebildeten Archivalieneinheiten folgen durchweg dem aktenmäßig zuerst und zuletzt feststellbaren Datum. Abweichungen sind in der Regel kenntlich gemacht. Nur dort, wo es wichtig und vor allem zweckmäßig erschien, vor allem bei Einzeldokumenten, werden auch Monats- und Tagesangaben gemacht. Laufzeiten von aus dem Zeitrahmen des eigentlichen Vorgangs fallenden Anlagen, auch von sonstigen Schriftstücken, die offensichtlich zeitliche "Ausreißer" sind, werden in Klammern, erschlossene Zeitangaben in eckigen Klammern aufgeführt. Mit Kassationen wurde bei der Erschließung auch dieses Bestandes von Archivalien des NS-Regimes - abgesehen von Doppelstücken und der Kopiensammlung aus der "Sammlung Schumacher" - mit äußerster Vorsicht umgegangen. Auch in den Fällen, in denen archivfachliche Gründe durchaus eine Kassation nahelegten, entschied man sich grundsätzlich für die Erhaltung der Archivalien. An das bisweilen auch politische Dimensionen berührende Problem der Vernichtung von Akten bedeutsamer Behörden und Dienststellen des NS-Staates, insbesondere wenn diese, wie die der SS und insbesondere des Reichsführers-SS, unmittelbar mit dessen Ideologie und Vernichtungsmaschinerie verknüpft waren, sei in diesem Zusammenhang erinnert. [1] Die nach Abschluß der Titelaufnahmen vorgenommene Klassifikation des Bestandes konnte sich nicht, wie z.B. bei einer Vielzahl von Ministerialaktenbeständen, auf vorgegebene Aktenpläne oder andere weit entwickelte Registraturhilfsmittel stützen. Zu finden war daher eine registraturunabhängige sachliche Gliederung, die sich in erster Linie aus der oben beschriebenen Kompetenzstruktur des Persönlichen Stabs, im weiteren Sinne auch aus dem von den verschiedenen Hauptämtern und sonstigen zentralen Dienststellen organisatorisch gekennzeichneten Gesamtaufgabenbereich der Reichsführung der SS begründete. Von der oben skizzierten Registraturordnung sind in großen Zügen lediglich noch die bereits erwähnte "Befehlsablage" (im Abschnitt C.1) und die "Personelle Ablage" (Abschnitte C.2 und C.7.6) erkennbar. Daß diese eher sachlich-fachliche Gliederung von den besonderen, zuweilen absonderlich-skurrilen persönlichen Interessegebieten Himmlers in auffälliger Weise akzentuiert, bisweilen sogar überlagert wird, so in den Bereichen Gesundheitswesen, Rassen- und Bevölkerungspolitik, Wissenschaft, Ernährung, Pflanzenzucht und Erfindungen, gibt dem Bestand seines Persönlichen Stabs eine besondere, von den Überlieferungen der übrigen SS-Hauptämter abweichende, eben "persönliche" Färbung. Zwar sind die einzelnen Gliederungsbereiche primär als auf die SS bezogen zu verstehen. Erziehung und Schulung meinen also zunächst Erziehung und Schulung der SS. Wissenschaft steht vor allem für die von der SS betriebene und in ihrem ideologischen Sinne mißverstandene, ja, pervertierte "Wissenschaft". Und Wirtschaft bezieht sich vorrangig auf die SS-Wirtschaftsbetriebe. Unschwer ist jedoch zu erkennen, daß eine Vermengung mit "SS-freien" Dimensionen der Begriffe und Bereiche nicht immer zu vermeiden war. Im Kapitel Finanzen sind neben der Finanzierung der SS auch zum Teil Aspekte der staatlichen Finanzpolitik dokumentiert, neben der Verwaltung und der gänzlich ideologisierten gesundheitspolitischen Vorstellungen der SS betreffen manche Akten eben auch die staatliche Verwaltung, ebenso die staatliche Gesundheitspolitik. Der Abschnitt C.19 (Reichsverteidigung...) betrifft auch die Kriegführung der Wehrmacht neben der breit belegten Aufstellung, Organisation und dem Einsatz von Himmlers Waffen-SS. Letztlich erscheint diese Vermischung aber als ein Spiegelbild der in Himmlers Machtapparat durchweg praktizierten Gemengelage staatlicher und parteiamtlicher, hier also zumeist "SS-mäßiger" Kompetenzen, abgesehen davon, daß eine überzeugende archivische Trennung zumeist nur auf "Blattebene" möglich und damit zu aufwendig gewesen wäre. Querverweise wurden verhältnismäßig sparsam angebracht. Dagegen erscheinen Titel, die für mehrere Sachbereiche zutreffen, im Zweifelsfall mehrfach, also in jedem der jeweils passenden Abschnitte. Seit seiner Rückführung in das Bundesarchiv war der Bestand aufgrund der von den Alliierten vor der Rückgabe deutscher Akten von der Bundesregierung erbetenen Offenhaltungserklärung [2] von Anfang an und ständig benutzbar. Und zweifellos gehört er zu den seitdem am häufigsten benutzten Archivalien des Bundesarchivs. In den mehr als drei Jahrzehnten wurde er unverändert stark für alle Benutzungszwecke herangezogen, im wesentlichen natürlich für die historische Forschungen, aber auch für die bis in die späten siebziger Jahre hinein noch zahlreichen in- und ausländische Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen bzw. NS-Kriegsverbrechen. Dies führte nicht nur zu der ungewöhnlich langen Dauer seiner Erschließung - auch die Bearbeitung des Bestandes konnte aus archivfachlichen wie politischen Gründen kein Anlaß sein, die Archivalien zeitweise von der Benutzung auszuschließen - sondern auch zu unterschiedlichen, dem jeweiligen Erschließungszustand entsprechenden Zitierweisen in den zahlreichen Publikationen, zu deren Erstellung er herangezogen war. Neben den vor allem in sehr frühen Publikationen nahezu ausschließlich verwendeten amerikanischen EAP-Signaturen wurden häufig auch die unmittelbar nach der Rückführung, aber noch vor der Verzeichnung vergebenen "alten" NS-19-Signaturen gebraucht, diese ab den späten sechziger Jahren zunehmend zusammen mit den im L

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Staatsarchiv Hamburg, 374-10 · Bestand · 1876-1934
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung An die Stelle einer früheren Senatsdeputation für Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesen trat für die Eisenbahnangelegenheiten 1867 im Zusammenhang mit der durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes bedingten Neuordnung der Aufgabenverteilung das Eisenbahn-Commissariat. Dieses wurde durch das Organisationsgesetz von 1896 durch die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten ersetzt. Für die technischen Angelegenheiten war daneben eine Abteilung der Baudeputation (Best. 321-7; Ing. Abt. IV c der 1. Sektion, Abt. für das Eisenbahnwesen der Sektion 1, Abt. des Ing.-Wesens für Transporte und Eisenbahn, Ing.-.Wesen Abt. für Verkehr, endlich Abt.des Tiefbauamts) zuständig. Weiter befaßten sich mit Eisenbahnangelegenheiten die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe (s. dort Best. 371-8 Abt.XVIII sowie die Polizeibehörde, sowie 374-2 Hamburgisches Post- und Telegrafenwesen). Von 1906-1921 bestand eine besondere Senatskommission für die Stadt- und Vorortsbahnen (374-12), deren Aufgaben und Akten 1921 wieder auf die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten übergingen, die die Registratur zum Teil weiter benutzte. 1928 wurde die Senatskommission aufgelöst. An ihre Stelle trat die Abteilung für Eisenbahnangelegenheiten in der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, später mit Kraftfahr- und Landstraßenverkehr zu einer Verkehrsabteilung zusammengefaßt. Die Registratur der Senatskommission wurde bei der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bis in die 30er Jahre fortgeführt. Ablieferungen erfolgten durch diese am 27.4. und 27.5.1929 (Geschäftsakte II 1087/29) und am 21.3.1940 (Geschäftsakte H 3345/40). Die Akten sind nach dem alten Schema der Senatskommission, das anscheinend bald nach deren Begründung geschaffen wurde, durch Herrn Köhlert 1955/56 neu aufgestellt und nachfolgend verzeichnet worden. Die am 10.5.1928 abgegebenen wenigen Personalakten konnten vernichtet werden. Die alten Ablieferungsverzeichnisse liegen unter II 1087/29. 1.6.1956 Bestandsbeschreibung: Das für die Eisenbahnangelegenheiten seit 1867 im Zusammenhang mit der durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes bedingten Neuordnung zuständige Eisenbahn-Commissariat wurde 1896 durch die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten ersetzt. Für die technischen Angelegenheiten war daneben eine Abteilung der Baudeputation zuständig; des weiteren befaßten sich die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe sowie die Polizeibehörde mit dem Eisenbahnwesen. Von 1906-1921 bestand eine besondere Senatskommission für die Stadt- und Vorortsbahnen (s. 374-12), deren Aufgaben und Akten 1921 auf die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten übergingen. 1928 wurde die Senatskommission aufgelöst. An ihre Stelle trat die Abteilung für Eisenbahnangelegenheiten in der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Die Registratur der Senatskommission wurde bei der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bis in die 1930er Jahre weitergeführt und dann an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Akten wurden im Registraturzusammenhang belassen und bilden den Best., der sich drei Teile gliedert: Allgemeine Eisenbahnangelegenheiten, Hamburgische Eisenbahnangelegenheiten sowie Schaffung eines Zentralbahnhofs und einer Güterumgehungsbahn. (Ga)

          Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 113-5 · Bestand · (1922-) 1937-1945, (-1949)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Archivierungsgeschichte: Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft). Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, best. 113-5 Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft).

          Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten e.V. (Bestand)
          BArch, R 72 · Bestand · 1918-1939, 1946-1956
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...

          BArch, NS 38/4350 · Akt(e) · Jan. 1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: TH Aachen, Handelshochschule Berlin, Universität Berlin, TH Berlin, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Bonn, Staatliche Akademie Braunsberg, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Akademie für praktische Medizin Danzig, TH Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, TH Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Pädagogisches Institut TH Dresden, Medizinische Akademie Düsseldorf, Kunstakademie Düsseldorf, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Erlangen, Universität Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Universität Freiburg, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Halle-Wittenberg, Universität Hamburg, TH Hannover, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg; Hochschule Hohenheim, Universität Jena, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Handelshochschule Königsberg, Universität Königsberg, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Universität Leipzig, Universität Marburg, Akademie der bildenden Künste München, Universität München, Universität Münster, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Universität Rostock, Universität Tübingen, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Hochschule für Musik Weimar, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Universität Würzburg

          BArch, RH 69 · Bestand · 1918-1921
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Auf Grund der Weimarer Reichsverfassung wurden die bisherigen Kontingentheere der Einzelstaaten (Preußen mit norddeutschen Bundesstaaten, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) des Deutschen Kaiserreiches durch ein einheitliches Reichsheer ersetzt. Es unterlag auf Grund des Versailler Friedensvertrages mehreren Beschränkungen und Begrenzungen im Umfang und in der militärisch-technischen Ausstattung. So musste auch der Große Generalstab aufgelöst werden; dessen Funktion übernahm das Truppenamt in der Heeresleitung. Zur Führung der zehn zugestandenen Divisionen (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durften nur zwei General- bzw. Gruppenkommandos (in Kassel und Berlin) eingerichtet werden. Ab 1919 stand an der Spitze des Heeres der Chef der Heeresleitung, dessen Bezeichnung mit Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Aufbaues der Wehrmacht ab 16. März 1935 in Oberbefehlshaber des Heeres umbenannt wurde. Von den Einschränkungen nach dem Versailler Friedensvertrag löste sich die nationalsozialistische Regierung ab 1933 mehr und mehr, wobei sie auf interne Vorbereitungen zur Heeresvermehrung zurückgreifen konnte, die seit 1930 bearbeitet worden waren. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand RH 69 beinhaltet im wesentlichen die erhalten gebliebenen Unterlagen der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile. Einige wenige Archivalien von Reichswehrformationen wurden 1957 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen; sie stammten aus dem Heeresarchiv Potsdam und wurden seinerzeit zur Bearbeitung eines weiteren Bandes der Nachkriegskämpfe deutscher Truppen nach München gesandt, wo sie schließlich das Kriegsende überdauerten. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Reichswehrformationen stammen aus der damaligen Zweigstelle des Reichsarchivs in Dresden; diese Zweigstelle erhielt 1937 die Bezeichnung Heeresarchiv Dresden. Nach dem Krieg beschlagnahmten sowjetische Truppen die erhalten gebliebenen Teile des Archivgutes und verlegten es in die Sowjetunion; dort bewahrte man es in der Peter-Paul-Festung in Leningrad auf. 1955 fand schließlich die Archivalienrückgabe an die DDR statt. Gemeinsam mit anderen Beständen gelangte die Überlieferung des "Reichswehrbestandes Sachsen" in das Militärarchiv der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR nach Potsdam. Hier wurde, zumal der Bestand durch Aktenverluste und häufige Umlagerungen nur noch schwer zu benutzen war, eine grundlegende Bestandsbearbeitung vorgenommen. Von Potsdam gelangte die Überlieferung bei der Zusammenführung der beiden deutschen Militärarchive Mitte der 90er Jahre nach Freiburg im Breisgau in das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Klassifikation der Akten der einzelnen Provenienzstellen entspricht der Struktur von militärischen Kommando- und Dienststellen: Die Archivalien sind weitgehend den Abteilungen (Ia, Ib, Ic, IIa, IIb, IVb und IVc) der Brigadestäbe (Reichswehrbrigade 12, 19, 28 mit Infanterieführer 19 und 29) zugeordnet oder wurden inhaltlich voneinander abgegrenzt. Einzelne Unterlagen von Reichwehr-Infanterieregimentern ( 20, 23, 37, 38, 55, 56) und des Artillerieregiments 19 mit mehreren Abteilungen (Nachrichten-Abt., Horch-Abt., Kraftfahrabt.)und Bataillone sind ebenfalls vorhanden. Sofern von einer Abteilung größere Archivgutmengen vorlagen, wurde eine weitere Untergliederung vorgenommen. Die Aktenmenge der Abteilungen sind unterschiedlich; vereinzelt sind von bestimmten Abteilungen keinerlei Dokumente überliefert. Neben den organisatorischen, dienstbezogenen, personellen und materiellen Angaben zu den einzelnen Etappen und zum Ablauf der Reduzierung des Reichsheeres in Sachsen, beinhaltet der Bestand reichhaltige Fakten zu den Einsätzen der in Sachsen stationierten Truppen in den Jahren 1919 und 1920. Dabei können nicht nur die Niederschlagungen der Arbeiteraufstände in Westsachsen, sondern auch die Einsätze in anderen Aufstandsgebieten Deutschlands, so zum Beispiel in Hamburg, dem Ruhrgebiet und in Oberschlesien nachvollzogen werden. Truppen aus Sachsen beteiligten sich sogar an den Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen in Lettland und Litauen. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile der vorläufigen Reichswehr und des Übergangsheeres sind für die Forschung von einigem Interesse, weil vergleichbare Überlieferungen nicht oder allenfalls noch im Generallandesarchiv in Karlsruhe (für im ehemaligen Großherzogtum Baden stationierte Formationen), im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv Stuttgart (für im ehemaligen Königreich Württemberg stationierte Formationen) und im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv München (für im ehemaligen Königreich Bayern stationierte Formationen) vorliegen. Allerdings sind die vorliegenden Bestände nicht mehr vollständig. Am 23. Februar 1945 verbrannten große Teile des Schrift- und Archivgutes des Heeresarchivs in der Dresdener Marienallee nach einem alliierten Luftangriff. Eine weitere Aktenreduzierung trat durch Kassation (historisch unbedeutende Inhalte, z.B. Briefeingangs- und -ausgangsbücher) ein, die zum Teil an Hand der alten Findbücher nachvollzogen werden kann. Erschließungszustand: Verschiedene Teile als Findbuch, Findkartei (auch z. T. als Word-Datei und mit Basys-S-Programm) Umfang, Erläuterung: 3000 AE Zitierweise: BArch, RH 69/...

          BArch, R 901/81218 · Akt(e) · Feb. 1914 - 1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.:
          Projekt zur Errichtung eines Unternehmens zur Verhüttung von Zink, Blei, Antimon und Schwefel in Tsingtau durch das "Ostasiatische Studiensyndikat" (Gründung der Firmen Beer, Sondheimer und Co., Frankfurt/M.; Carlowitz und Co., Hamburg; Reimers und Co., Bremen), 1914
          Vertrag über die Übergabe von Tsingtau an die japanische Armee (Abschrift), 1915
          "The Chino-Japanese Negotiations. Chinese official Statement with documents and Treaties with Annexures", Peking 1915 (Druck)
          Der Handel Tsingtaus vor und nach dem Kriege (Veröffentlichung der japanischen Militärverwaltung, Abschrift), 1916
          "Ist die Rückgabe Tsingtaus vom wirtschaftlichen Standpunkt notwendig oder zweckmäßig" (englische Fassung einer deutschen Denkschrift), 1919
          "Forderungen Deutschlands wegen Kiautschaus auf der Friedenskonferenz" (Ausarbeitung des Reichsmarineamtes, Druck), 1919

          Auswärtiges Amt
          Wirtschaftshochschule Berlin 1906-1945

          Vorwort: Vorwort Findbuch HHS I: Behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung Geschichte des Registraturbildners: Die Handelshochschule Berlin ist eine Gründung der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft. Sie wurde im Oktober 1906 eröffnet und hatte zunächst folgende Aufgaben: " "Jungen Kaufleuten unter steter Berücksichtigung der praktischen Verhältnisse eine vertiefte allgemeine und kaufmännische Bildung zu vermitteln; " angehende Handelsschullehrern- und Lehrerinnen Gelegenheit zur Erlangung der erforderlichen theoretischen und praktischen Fachbildung zu geben; " Justiz-, Verwaltungs-, Konsulats-, Handelskammerbeamten etc. Gelegenheit zum Erwerb kaufmännischer und handelswissenschaftlicher Fachkenntnisse zu bieten."(1) Die Ausbildung sollte jedoch nicht ausschließlich praktischen Zwecken dienen, sondern der wissenschaftliche Charakter der neuen Einrichtung sollte einen wichtigen Platz in der Wirksamkeit der neuen Hochschule einnehmen. Diese Bedingung war auch von den Ministern für Handel und Gewerbe und für die geistlichen, -Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten bei der Genehmigung der Ordnung von 27.12.1903 zur Auflage gemacht worden, wobei besonders darauf hingewiesen wurde, "die Handelshochschule auf gleicher Höhe wie die übrigen Berliner Hochschulen zu halten."(2) Der Lehrkörper bestand zur Zeit der Eröffnung aus 8 Dozenten im Hauptamt 30 Dozenten im Nebenamt 13 Privatdozenten 4 Assistenten Zum Studium zugelassen wurden Studierende, Hospitanten und Hörer. Die Aufnahmebedingungen sahen vor, dass neben Kaufleuten mit der Berechtigung zum "einjährig-freiwilligen Dienst" und abgeschlossener Lehre auch Abiturienten und Lehrer und Lehrerinnen mit der 2. Lehramtsprüfung zugelassen werden konnten. Der Lehrplan sah folgende Lehrgebiete vor: Volkswirtschaft: Bank-, Börsen-, Geld- und Kreditwesen, Genossenschaftswesen, Verkehrswesen, Handels-, Gewerbe-, Agrar-, Kolonial- und Sozialpolitik, Statistik, Finanzwissenschaft Versicherungswesen, Handelsgeschichte, Wirtschaftsgeographie Rechtslehre: Bürgerliches Recht, Handels-, Wechsel- und Seerecht, Versicherungsrecht, soziale Gesetzgebung, gewerblicher Rechtsschutz, Rechtsverfolgung (internationaler Verkehr), Staats-, Verwaltungs- und Völkerecht, Strafrecht Warenkunde: Physik, Chemie, mechanische Technologie, chemische Technologie, gewerbliche Gesundheitslehre Handelstechnik: Buchführung, kaufmännisches Rechnen, Korrespondenz Methodik des kaufmännischen Unterrichts Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Deutsch (für Ausländer) Allgemeine Geisteswissenschaften: Geschichte, Kunstgeschichte, Literaturgeschichte, Philosophie Die Dauer des Studiums betrug 2 Jahre. Es bestand die Möglichkeit, nach Abschluss des Studiums sowohl eine Prüfung für praktische Kaufleute als auch eine Diplomprüfung abzulegen. (3) Die Prüfungsordnungen wurden in den Jahren 1912, 1920, 1924, 1927 und 1937 entsprechend den veränderten Bedingungen und Anforderungen an die Absolventen der Handelshochschule mehrfach geändert bzw. erhielten eine vollständige Neufassung. Außer der Diplomprüfung konnte die Handelslehrerprüfung abgelegt werden. (4) Zusätzlich bestand für Diplomhandelslehrer die Möglichkeit, eine Zusatzprüfung in den Schreibfächern und der Bürowirtschaftslehre abzulegen. (5) Die Prüfungsordnung aus dem Jahre 1937, die bis zum Jahre 1945 Anwendung fand, sah auch die Möglichkeit einer Diplomprüfung als Volkswirt vor, die aber erst seit dem Jahre 1944 an der Wirtschaftshochschule Berlin abgelegt werden konnte. (6) Die Verfassung der Handelshochschule vom 15.11.1923 machte die Zulassung zum Studium vom Erwerb des Reifezeugnisses abhängig und setzte die Studiendauer auf 4 Jahre fest. Zur Erlangung der Hochschulreife bestand seit dem Jahre 1928 die Möglichkeit, die Sonderreifeprüfung abzulegen, zu deren Vorbereitung sogenannte "private Reifeprüfungskurse" abgehalten wurden. Die Anzahl der Studierenden in den Jahren 1906-1933 stieg von 213 im WS 1906/1907 auf 1184 im WS 1919/20, 1234 im WS 1928/29 und erreichte im SS 1932 die Höchstzahl von 1260. In den Jahren 1933-1945 bewegte sich die Zahl der Studierenden einschließlich Gasthörer und Besucher zwischen 500 und 1700. (7) Das erste amtliche Vorlesungsverzeichnis vom SS 1907 kündigte Vorlesungen auf folgenden Wissensgebieten an: Volkswirtschaftslehre Rechtswissenschaft Wirtschaftsgeographie und Wirtschaftsgeschichte Reine und angewandte Naturwissenschaften, Warenkunde Technologie Sprachen Theorie und Praxis des kaufmännischen Unterrichts Allgemeine wissenschaftliche Ausbildung Fertigkeiten (Kurzschrift) Besonders hervorzuheben ist, dass kolonialpolitische und kolonialwirtschaftliche Vorlesungen innerhalb der Volkswirtschaftslehre einen breiten Raum einnahmen. (8) Vor einigen Änderungen und Zusätzen abgesehen blieb die Struktur des Lehrplans konstant. Zusätzlich wurden in den Studienplan in den folgenden Jahren aufgenommen: Versicherungslehre Genossenschaftslehre Physik und Chemie wurden als getrennte Lehrveranstaltungen ausgewiesen. Im SS 1914 wurden auch Vorlesungen über "russische Wirtschaftsverhältnisse" und "Osteuropa" angekündigt. Im WS 1917/18 meinte der Lehrbeauftragte Dr. lic. Rohrbach in seiner Vorlesung "Deutsche Weltpolitik" noch über den "Kampf um den Aufstieg der Deutschen zum Weltvolk" sprechen müssen. Nach der Novemberrevolution, die nach dem Bericht des damaligen Rektors, Prof. Leitner, über die Rektoratsperiode 1918/1920 eine Folge "der gewaltsamen Beendigung des Weltkrieges durch die Übermacht der Materie und die inneren Feinde des Volkes war" (10), wurden in vielen Lehrveranstaltungen wirtschafts- und allgemeinpolitische Probleme der Nachkriegszeit behandelt. (So z.B. "Entwicklung der politischen Parteien ein Deutschland - L. Bergsträsser - Lehren des Weltkrieges - Wegener -) Deutschlands geografisch-politische und wirtschaftliche Weltstellung (Die Einkreisung als Folge unserer geographischen Nachteile - Befreiung aus der Zwangslage - Rohrbach-) (11) Neu waren Vorlesungen für die Berliner Lehrerschaft, in denen folgende Themen behandelt wurden: "Die Grundlagen des Sozialismus" (Die Lehre vom Klassenkampf, sozialistische Wertlehre, Sozialismus der Tat, sozialistische Staatslehre) "Die volkswirtschaftlichen Theorien und ihr Zusammenhang mit der geistigen Bewegung der Neuzeit" (12) Ab SS 1923 wurde anstelle der "Privatwirtschaftslehre" der Terminus "Betriebswirtschaftslehre" eingeführt. Die Struktur des Lehr- und Studienplans blieb im Wesentlichen bis zum Jahre 1935 in der bisherigen Form bestehen. Im Mai 1935 wurden vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung "Richtlinien für das Studium der Wirtschaftswissenschaften" erlassen, die ganz den Zielen der faschistischen Hochschulpolitik entsprachen: Ausrichtung des Lehrkörpers und der Studierenden auf die unwissenschaftlichen volks- und menschenfeindlichen Theorien des Nationalsozialismus. So erschienen in den Vorlesungsverzeichnissen der Jahre 1935/36-1945 folgende Vorlesungsthemen: "Germanistische Vorgeschichte" "Volk, besonders Volkswerdung als Sinn der nationalen Revolution "das Auslandsdeutschtum und seine Schulen" "Volk und Rasse" "Stände", besonders Arbeiter und Unternehmer zur Soziologie der Betriebsgemeinschaft) "Staat", besonders Wirtschaft und Raum "Volkswirtschaft", besonders tagesfragen nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik, Wehrkunde, Wehrwissenschaft "Betriebswirtschaft", besonders Menschenführung im Betrieb, Außenhandelsgeschäfte unter Einfluss des Neuen Plans, Kriegsführung und Verkehrswege, Betrieb, Betriebsgemeinschaft, Volksgemeinschaft "Geographie", besonders "Staat und Raum", Deutschland mit besonderer Berücksichtigung der Grundlagen seiner Wirtschaft "Deutsche Sprache und Kultur", besonders germanistische Vorgeschichte von den Anfängen bis zur Berührung mit dem Christentum "Fremde Sprachen und Kulturen", besonders englische Namensgebung im Verhältnis zu Rasse und Volkstum Die Gründung der Handelshochschule fällt in die Periode der Herausbildung des Kapitalismus, der freien Konkurrenz zum Imperialismus. Der bei der zwischen den imperialistischen Großmächten erfolgten Aufteilung der Welt zu kurz gekommene deutsche Imperialismus stellte auch die Bildungseinrichtungen in den Dienst seiner ökonomischen Expansionspolitik. Die zur Bewältigung dieser Aufgaben notwendigen Kader mussten ein qualitativ höherwertiges Ausbildungsniveau besitzen, als die bisher auf Fachschulen ausgebildeten Kaufleute. In diesem Sinne sprach auch der damalige Rektor der Handelshochschule, Prof. Leitner, in einer Denkschrift, die im Dezember 1919 zur Erlangung des Promotionsrechts verfasst wurde, davon, dass "die Entwicklung Deutschlands vom Agrar- zum Industriestaat, die Entstehung industrieller Groß- und Riesenbetriebe, die Ausweitung des nationalen Handels zum internationalen und Welthandel, endlich die Konzentration und die Expansion im deutschen Bankgewerbe gegen Ausgang des vorigen Jahrhunderts die Errichtung besonderer Fachhochschulen für Kaufleute und höhere kaufmännische Beamte notwendig gemacht hatten. (13) So diente die Handelshochschule objektiv der Stärkung und Festigung des imperialistischen Systems. Die Verbindung mit dem Handels-, Industrie- und Bankkapital war schon deshalb besonders eng, weil die Handelshochschule seit Juli 1920 zum Geschäftsbereich der Industrie- und Handelskammer Berlin gehörte. So finden wir auch als Ehrenbürger der Handelshochschule Berlin folgende Vertreter des Bank- und Industriekapitals: Franz von Mendelssohn: Bankier, ehemaliger Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin Philipp Vielmetter: Generaldirektor der Knorr-Bremse AG, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Berlin, Schatzmeister der Gesellschaft der Freunde der Handelshochschule Karl Gelpcke: Direktor der Hypothekenbank Hamburg, Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin Friedrich Reinhart: Preußischer Staatsrat, Präsident der Bauwirtschaftskammer Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerz- und Privatbank AG Die Verwaltung der Handelshochschule übten zunächst die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin aus. Als gutachtliches Organ bestand der sogenannte "Große Rat der Handelshochschule", dem angehörten: "Der Präsident des Ältestenkollegiums, zwei Vertreter der Staatsregierung, der Rektor der Handelshochschule, ein Vertreter der Berliner Universität, ein Vertreter der Technischen Hochschule Berlin, sechs Delegierte des Ältestenkollegiums, zwei Mitglieder der Finanzkommission, drei im Hauptamt angestellte, vom Lehrerkollegium zu wählende Dozenten, ein Mitglied des Magistrats von Berlin, ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Berlin, ein Mitglied der Handelskammer, der Syndikus der Handelshochschule, fünf sonstige, von den Ältesten der Kaufmannschaft zu berufene hervorragende Persönlichkeiten, welche ihr Interesse an der Handelshochschule bestätigt haben." (15) Der Rektor der Handelshochschule wurde auf 3 Jahre, später auf 2 Jahre vom Dozentenkollegium gewählt und musste vom Minister für Handel und Gewerbe, dem die Aufsicht seitens der preußischen Staatsregierung über die Schule übertragen wurde, bestätigt werden. Die Aufsicht wurde zunächst durch einen Vertreter im Großen Rat, später durch einen sogenannten "Staatskommissar" vorgenommen. Es bestanden bei Gründung der Hochschule 7 Institute und Seminare. Ab WS 1918/19 wurde der 1. Syndikus der Korporation als Kurator der Hochschule eingesetzt. Mit Wirkung vom 1.7.1920 wurde die Korporation der Kaufmannschaft in die Industrie- und Handelskammer Berlin eingegliedert und damit die Handelshochschule der Industrie- und Handelskammer unterstellt. Außer dem "Großen Rat" wurde eine Handelshochschulverwaltungskommission gebildet, der in der Mehrzahl Vertreter des Handels-, Industrie- und Bankkapitals angehörten. Die Verwaltungskommission hatte die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Hochschule zu erledigen. Die Hochschule zählte damals 8 Ordinarien 33 Dozenten im Nebenamt 1 Privatdozenten 37 Lehrbeauftragte und 7 Lektoren Es bestanden jetzt 14 Institute und Seminare. Die Verfassung der Handelshochschule vom 22.10.1923, die die Ordnung vom 21.12.1903 ersetzte, regelte die verfassungsrechtliche Stellung der Hochschule neu. (16) Die Bezeichnung der Mitglieder des Lehrkörpers wurde denen der Universität angeglichen. So gab es auch an der Hochschule nur noch Professoren, Dozenten, Privatdozenten, Lehrbeauftragte und Lektoren. Als Vertreter des Lehrkörpers wurde das "Dozentenkollegium" geschaffen, dem mit Sitz und Stimme nur die Professoren angehörten, und 2 Vertreter des übrigen Lehrkörpers. Ohne Stimmrecht waren 2 weitere Mitglieder zugelassen. Das Dozentenkollegium hatte die Aufgabe, die Vollständigkeit des Unterrichts zu überwachen, Berufungsvorschläge vorzulegen und über die Zulassung von Privatdozenten zu beschließen. Ferner wurde vom Dozentenkollegium der Rektor gewählt, dessen Amtsdauer 2 Jahre betrug. Die Berufung der Professoren erfolgte durch die Industrie- und Handelskammer vorbehaltlich der Bestätigung der Minister für Handel und Gewerbe und Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der sogenannte Staatsvertrag, der zwischen dem Minister für Handel und Gewerbe und dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer am 16.7.1926 abgeschlossen wurde, verlieh der Handelshochschule Berlin die Rechte einer Hochschule nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts. Die Handelshochschule wurde insoweit den übrigen Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. (17) Auch das von allen Mitgliedern des Lehrkörpers bereits seit Jahren geforderte Promotionsrecht wurde der Hochschule verliehen. (18) Das Habilitationsrecht besaß die Handelshochschule bereits seit dem 22.5.1915. (19) Zur Verwaltung der Handelshochschule wurde ein Kuratorium berufen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auch die sonst bei Hochschulen vorhandenen Organe zu bilden sind, also z.B. ein Senat, der bis dahin nicht bestand. Das Kuratorium bestand aus folgenden Mitgliedern: dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer oder seinem Stellvertreter einem 2. geschäftsführendem Vorsitzenden, der vom Präsidenten nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer ernannt wird 7 von der Handelskammer gewählte Mitglieder dem Rektor und Prorektor der Handelshochschule oder deren Stellvertretern Außerdem waren bei Angelegenheiten, die einzelne Lehrgebiete betreffen, die entsprechenden hauptamtlichen Professoren mit beratener Stimme zuzuziehen. Die Berufung dieser Mitglieder erfolgte auf 3 Jahre Im Einzelnen hatte das Kuratorium folgende Aufgaben: Feststellung des Haushaltsplanes Verwaltung der Handelshochschule in Vermögensangelegenheiten nach Maßgabe des Haushaltsplans Beschluss über Ankauf und Verkauf von Grundeigentum Anstellung der für die Verwaltung erforderlichen Beamten und Angestellten Erstattung von Gutachten über die Gestaltung des Hochschulunterrrichts und Anregungen dazu Führung der sonstigen Hochschulgeschäfte, soweit sie nicht anderen Organen übertragen sind und sich nicht auf Lehre und Forschung beziehen Die staatliche Aufsicht wurde durch einen vom Minister für Handel und Gewerbe eingesetzten Staatskommissar ausgeübt. Durch die II. Verordnung zu Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 29.10.1932 (Pr. G.S., S. 333) wurde die staatliche Aufsicht über die Handelshochschule Berlin dem damaligen Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung übertragen, der ihm zustehende Pflichten und Rechte in der gleichen Art und Weise wie bisher wahrnahm. Auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Nov. 1935 erhielt die Handelshochschule die neue Bezeichnung "Wirtschaftshochschule Berlin". Gleichzeitig wurde das Promotionsrecht um den "Dr.rer.Pol." erweitert. Der volkswirtschaftliche Unterricht an der Universität Berlin und der bisherigen Handelshochschule Berlin wurden zusammengelegt. (20) Diese Organisationsform wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Im WS 1943/44 bestand der Lehrkörper aus 14 ordentlichen Professoren 1 außerordentlichem Professor 5 Honorarprofessoren 4 Dozenten 53 Lehrbeauftragten 7 Lektoren (21) Es bestanden 12 Institute und Seminare. Institut für Finanzwesen Volkswirtschaftliches Seminar Versicherungswissenschaftliches Seminar Institut für industrielle Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Seminare Juristische Seminare Archiv für Handels- und Wirtschaftsrecht Politisches Seminar Geographisches Seminar Physikalisch-chemisches Seminar Wirtschaftspädagogisches Seminar Britisch-amerikanisches Seminar Außerhalb des Verbandes der Hochschule waren noch folgende wissenschaftliche Einrichtungen vorhanden: 1. Berliner Hochschulinstitut für Versicherungswissenschaft, dass außer der Wirtschaftshochschule auch der Universität und der Technischen Hochschule zur Verfügung stand 2. Institut für Bürowirtschaftslehre 3. Forschungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit 4. Institut für Handwerkswirtschaft Unter den Mitgliedern des Lehrkörpers befanden sich auch von Anfang an so bekannte bürgerliche Gelehrte, die eine ganz andere Generation von Führungskadern in Wirtschaft und Verwaltung ausgebildet haben, wie die Professoren Bernhard: (Georg) Volkswirtschaft Binz: Chemie Bonn: Volkswirtschaft Eltzbacher: Rechtswissenschaft Eulenburg: Volkswirtschaft Heilfron: Rechtswissenschaft Hellauer: Handelswissenschaft Jastrow: Staatswissenschaften Marten: Physik Mellerowicz: Betriebswirtschaftslehre Nicklisch: Betriebswirtschaft Preuß: Rechtswissenschaft Schücking: Rechtswissenschaft Sombart: Staatswissenschaft Tiessen: Geographie Valentin: Politik Wegener: Geographie Während der Jahre 1933-1945 wirkten auch typische Vertreter der faschistischen Ideologie und Beauftragte des deutschen Monopolkapitals, wie die Professoren Weber: Rechtswissenschaft (heute führendes Mitglied der NPD, Professor in Göttingen, im Braunbuch der DDR verzeichnet) Hettlage: (heute Professor in Mainz, Staatssekretär, Mitglied der hohen Behörde der Europagemeinschaft für Kohle und Stahl, im Braunbuch der DDR verzeichnet) v. Arnim: Rektor der Technischen Hochschule Berlin, SA-Gruppenführer Reithinger: Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung der IG-Farben, Berlin NW 7 Registratur- und Bestandsgeschichte Registraturverhältnisse: Bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wurde festgestellt, dass die vorhandenen Akteneinheiten in einer Zentralregistratur geführt worden sein müssen. Es liegt eine durchgängige Signierung der handgehefteten Akten (römische Ziffern I - XIX) vor, wobei noch zusätzlich zur Untergliederung kleine lateinische Buchstaben verwendet wurden. Ein Registraturschema lag nicht vor, sodass nicht festgestellt werden konnte, welche Kriterien der Bildung der einzelnen Gruppen zugrunde lagen. Im Zuge der Büroreform ist dann frühzeitig (ca. 1920) die Umstellung auf eine Ordnerregistratur erfolgt. Dabei wurden dann auch neue Signaturen - ebenfalls römische Ziffern I -XVII - mit Untergliederung (arabische Ziffern), z.B. II I - verwendet. Es liegen Aktenverzeichnisse aus den Jahren 1933 und 1936 vor. Danach waren 17 Hauptgruppen gebildet worden, die nach Bedarf mit arabischen Ziffern untergliedert worden. Aus noch vorhandenen Registraturteilen ist zu ersehen, dass ab 1940 lediglich arabische Ziffern zur Kennzeichnung der Akteneinheiten verwandt wurden. Registraturverzeichnisse konnten nicht ermittelt werden. Es muss angenommen werden, dass der größte Teil dieser Akten durch Kriegseinwirkung vernichtet worden ist. Zugang, Vollständigkeit, Kassation: Die Übernahme des Bestandes, der sich im Gebäude der ehemaligen Wirtschaftshochschule, ab 1946 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität, befand, erfolgte in 2 Etappen. Der auf dem Boden lagernde Teil wurde im Jahre 1964, der im Keller befindliche im Jahre 1967 dem Archiv zugeführt. Im März 1970 wurde in einem Keller des Gebäudes noch ein Restbestand von ca. 2 laufenden Metern aufgefunden. Zum Bestand gehörten auch ca. 7000 Studentenpersonalakten, die alphabetisch eingelagert wurden. Was die Vollständigkeit des Bestandes betrifft, ist festzustellen, dass nach einem Vergleich mit dem aus dem Jahre 1936 vorhandenen Aktenverzeichnis über die seit dem Jahre 1920 gebildeten Stehordnerregistratur von 635 Akten nur noch 170 vorhanden sind. Allerdings ist dabei zu bemerken, dass die nach dem 1.10.1936 gebildeten Akten im Verzeichnis nicht erscheinen, sodass eine genaue Feststellung nicht möglich ist. Auch über die seit dem Jahre 1906 geführten Vorakten sind Verzeichnisse nicht vorhanden. Die studentischen Personalakten scheinen fast vollständig überliefert zu sein. Es wird angenommen, dass ein großer Teil der Akten dem durch einen im Februar 1945 erfolgten Luftangriff verursachten Gebäudeschaden der Vernichtung anheimgefallen ist. Mit der Übernahme der Akten der Wirtschaftshochschule gelangten gleichzeitig ca. 200 Akten des Kuratoriums der Wirtschaftshochschule in das Archiv, die zuständigkeitshalber an das Stadtarchiv von Groß-Berlin abgegeben wurden. Kassiert wurden lediglich für die Erforschung der Geschichte der Wirtschaftshochschule völlig wertlose Akteneinheiten, wie Belegmaterial, Aufstellungen, Bekanntmachungen und Manuskripte der Vorlesungsverzeichnisse, die nur als Aufbereitungsmaterialien für die gedruckten Vorlesungsverzeichnisse angesehen werden können. Archivische Bearbeitung: Die überlieferte Registraturordnung konnte bei der Ordnung des Bestandes nicht zugrunde gelegt werden. Auch wurden die Aktentitle zum größten Teil neu formuliert. Es wurden 12 Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet und die Akteneinheiten entsprechend eingeordnet. 1. Verfassung und Leitung der Hochschule 2. Lehre und Ausbildung 3. Verleihung akademischer Grade 4. Lehrkörper 5. Beziehungen zu in- und ausländischen Hochschule, Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen 6. Wirken der Handelshochschule (Wirtschaftshochschule) in der Öffentlichkeit 7. Vereine und Verbände 8. Disziplinarangelegenheiten 9. Soziale Betreuung der Studenten 10. Bibliotheken 11. Haushalts- und kassenwesen 12. Vermögen der Wirtschaftshochschule Ein Sach- und Namensregister erleichtern dem Benutzer die Arbeit am Bestand. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte in den Jahren 1968 - 1970 durch den Unterzeichneten. Berlin im Mai 1970, Kossack Fußnoten: (1) "Ordnung der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 21.12.1903" in: "Handelshochschule Berlin - Organisation und Lehrplan der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin", 3. Auflage, Berlin 1906, S 14 ff. (2) Ebenda, S. 6 (3) Vgl. dazu: "Entwurf einer Prüfungsordnung für die Diplomprüfung an der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 6.6.1906" (4) Ebenda, S. 31 (5) Vgl. " Ordnung der Zusatzprüfung für Diplomhandelslehrer in den Schreibfächern und der Bürowirtschaftslehre vom 4.9.1928 (6) Vgl. "Prüfungsordnung für Volkswirte, Kaufleute und Handelslehrer vom 24.3. 1937" (7) Vgl. "Deutsche Hochschulstatistik WS 1928/29, WS 1930/31, WS 1932/33", "Berlin 1929 - 1933" und "Zehnjahresstatistik des Hochschulbesuchs und der Abschlussprüfungen, 1. Band, Hochschulbesuch, bearbeitet von Prof. Dr. Charlotte Lorenz, Universität Berlin", Berlin 1943 (8) Vgl. "Handelshochschule Berlin, Vorlesungen und Übungen im Wintersemester 1907/08 und folgende." (9) Vgl. Vorlesungsverzeichnis WS 1917/18, S. 35 (10) Vgl. "Handelshochschule Berlin. Bericht über die Rektoratsperiode Oktober 1918/20, erstattet von dem Rektor der Handelshochschule, Prof. Dr. Leitner, Berlin 1921", S 6 (11) Vgl. dazu "Handelshochschule Berlin. Amtliches Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen SS 1919", S. 32,39,29 (12) Ebenda WS 1919/20, S. 50/51 (13) Vgl. Bericht über die Rektoratsperiode Oktober 1918/20, erstattet vom Rektor der Handelshochschule, Prof. Friedrich Leitner, Berlin 1921, S. 29 (14) / (15) Vgl. "Ordnung der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 21. Dezember 1903/04, Januar 1904", § 3 in: "Handelshochschule Berlin - Eröffnung Oktober 1906 - Organisation und Lehrplan der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin", Berlin 1906 (16) Vgl. Verfassung der Handelshochschule Berlin (17) Der Wortlaut des Vertrags befindet sich in: Ebenda, Nr. 10 (18) Vgl. Promotionsordnung der Handelshochschule Berlin vom 18.1.1927 (19) Vgl. "Die Entwicklung der Handelshochschule Berlin von 1913 - 1916" von Prof. Dr. P. Eltzbacher, Berlin 1916, S, 3 (20) Es konnte nur eine Abschrift des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (W Ie 2703 vom 8.11.1935) ermittelt werden in: U.A. der H.U. Rektorat vor 1945, Nr. 257 (21) Vgl. Wirtschaftshochschule Berlin, Vorlesungsverzeichnis WS 1943/44, S. 23 ff Zitierweise: HU UA, Wirtschaftshochschule Berlin.01, Nr. XXX. HU UA, WHB.01, Nr. XXX.

          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 475.03.06 · Sammlung · 1913-1939
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          A.Vorbemerkung Das Hamburgische Weltwirtschaftsarchiv (HWWA) entstand 1919 aus der Dokumentationsstelle ("Zentralstelle") des im Jahre 1908 gegründeten Kolonialinstituts. Als selbständiges wissenschaftliches Insitut der Hansestadt Hamburg hatte es vor allem die Aufgabe, Wirtschaft, Presse und Wissenschaft mit Material zu unterstützen. Dies erfolgte unter anderem in der Abteilung Archive, in der eine Vielzahl in- und ausländischer Presseveröffentlichungen systematisch ausgewertet wird. Eine Sammlung von Presseausschnitten zur deutschen Geschichte, vor allem aber politischen und wirtschaftlichen Geschichte der besetzen Gebiete aus den Jahren 1918 bis 1930 wurde in den dreißiger Jahren an das Staatsarchiv Düsseldorf übergeben. Zur Vorgeschichte der Abgabe vgl. den betr. Vorgang in den Akten des Provinzialverbandes (Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland: Provinzialverband Nr. 10518). Die Ablieferung erhiet die Bestandsnummer RW 5. Bei der Verzeichnung sind die Aktentitel des HWWA beibehalten worden. Kassationen sind nicht erfolgt. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte 1970 durch OStAR Dr. Joester, StAAss. Dr. Lepper und stud. phil. Lilla. B. Abkürzungsverzeichnis 1. Siglen des Hamburgischen Welt-Wirtschaftsarchiv (soweit im Bestand vorhanden) a) Hauptgruppe: Klassifizierung nach Ländern A 10 Deutschland A 10b Deutschland, links- und rechtsrheinisch besetztes Gebiet - Okkupationsgebiet auf dem linken Rheinufer A10e Eupen-Melmedy A21 Belgien C19 Algerien b) Untergruppe: Klassifizierung nach Sachbegriffen a1 Kartenliteratur b allgemeine Beurteilung von Land und Leuten, Politik und Wirtschaft c Lendeskunde im Allgemeinen d1 Bevölkerungsbewegung/Bevölkerungsstatistik d6 Sprache d7 Religionswesen f1 Geschichtliche Entwicklung bis 1909 f2 Geschichtliche Vorgänge (aktuelles Material) f2a Geschichtleiche Vorgänge in einzelnen Staaten f5 Parteiwesen f4 Verfassung f5a Einzelne Parteien g1 Politische Beziehungen zu einzelnen Ländern g4 Handelspolitik allgemein g4a Handelsverträge mit einzelnen Ländern Handelspolitische Beziehungen zu einzelenen Ländern h Gesetzgebung und Verwaltung. Allgemeines h2 Beamtenwesen h4 Polizeiwesen i Rechtspflege, Allgemeines k2 Schulwesen l Militäwesen, Allgemeines l1 Landheer - Schutztruppen m Finanzwesen m2 Zollwesen/Zolltarife m3 Steuerwesen n Wirtschaft, Allgemeines n1 Wirtschaftspolitik n2 Berichte über die wirtschaftliche Lage n2aBerichte über die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Bundesstaaten, Provinzen oder Städten n4 Landwirtschaft, Allgemeines n9 Forstwirtschaft n13 Industrie n13a Einzelne Industrien n15 Arbeiterfrage, Streiks n15a Arbeitnehmerverhältnisse in einzelnen Berufen n17 Wohnungsfrage n18 Handel, Allgemeines n19 Handelsbeziehungen zu einzelnen Ländern n20 Kleinhandel n23 Geld und Währung n23 Kredit und Bakwesen n25 Börsenwesen n26 Wirtschaftliche Interessenvertretung n28Verkehrswesen, Allgemeines n30 Eisenbahnen n33n34 Binnenschiffahrt n34 Post-, Telegraphen- und Fernmeldewesen n34a Post-, Telegraphen- und Fernmeldeverkehr mit einzelnen Ländern n35 Luftschiffahrt n36 Zeitungswesen n37 Versicherungswesen q Einzelfragen politischer und wirtschaftlicher Natur 2. Sonstige Abkürzungen DAZ Deutsche Allgemeine Zeitung, Berlin FZ Frankfurter Zeitung IARK Interallierte Rheinlandkommission I un H Industrie- und Handelszeitung, Berlin KVZ Kölnische Volkszeitung KZ Kölnische Zeitung MICUM Mission interalliée de contrôle des usines et des mines NFP Neue Freie Presse, Wien NZZ Neue Zürcher Zeitung o.V. (Bei Presseartikeln) ohne namentliche genannten verfasser Rk Reichskanzler SM Sondermappe TR Tägliche Rundschau, Berlin T.A.O. Territoires allemands occupés VB Völkischer Beobachter VZ Vossische Zeitung A.VorbemerkungDas Hamburgische Weltwirtschaftsarchiv (HWWA) entstand 1919 aus der Dokumentationsstelle ("Zentralstelle") des im Jahre 1908 gegründeten Kolonialinstituts. Als selbständiges wissenschaftliches Insitut der Hansestadt Hamburg hatte es vor allem die Aufgabe, Wirtschaft, Presse und Wissenschaft mit Material zu unterstützen. Dies erfolgte unter anderem in der Abteilung Archive, in der eine Vielzahl in- und ausländischer Presseveröffentlichungen systematisch ausgewertet wird.Eine Sammlung von Presseausschnitten zur deutschen Geschichte, vor allem aber politischen und wirtschaftlichen Geschichte der besetzen Gebiete aus den Jahren 1918 bis 1930 wurde in den dreißiger Jahren an das Staatsarchiv Düsseldorf übergeben. Zur Vorgeschichte der Abgabe vgl. den betr. Vorgang in den Akten des Provinzialverbandes(Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland: Provinzialverband Nr. 10518). Die Ablieferung erhiet die Bestandsnummer RW 5.Bei der Verzeichnung sind die Aktentitel des HWWA beibehalten worden. Kassationen sind nicht erfolgt.Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte 1970 durch OStAR Dr. Joester, StAAss. Dr. Lepper und stud. phil. Lilla.B. Abkürzungsverzeichnis1. Siglen des Hamburgischen Welt-Wirtschaftsarchiv (soweit im Bestand vorhanden)a) Hauptgruppe: Klassifizierung nach LändernA 10 DeutschlandA 10b Deutschland, links- und rechtsrheinisch besetztes Gebiet - Okkupationsgebiet auf dem linken RheinuferA10e Eupen-MelmedyA21 BelgienC19 Algerienb) Untergruppe: Klassifizierung nach Sachbegriffena1 Kartenliteraturb allgemeine Beurteilung von Land und Leuten, Politik und Wirtschaftc Lendeskunde im Allgemeinend1 Bevölkerungsbewegung/Bevölkerungsstatistikd6 Sprached7 Religionswesenf1 Geschichtliche Entwicklung bis 1909f2 Geschichtliche Vorgänge (aktuelles Material)f2a Geschichtleiche Vorgänge in einzelnen Staatenf5 Parteiwesenf4 Verfassungf5a Einzelne Parteieng1 Politische Beziehungen zu einzelnen Länderng4 Handelspolitik allgemeing4a Handelsverträge mit einzelnen Ländern Handelspolitische Beziehungen zu einzelenen Ländernh Gesetzgebung und Verwaltung. Allgemeinesh2 Beamtenwesenh4 Polizeiweseni Rechtspflege, Allgemeinesk2 Schulwesenl Militäwesen, Allgemeinesl1 Landheer - Schutztruppenm Finanzwesenm2 Zollwesen/Zolltarifem3 Steuerwesenn Wirtschaft, Allgemeinesn1 Wirtschaftspolitikn2 Berichte über die wirtschaftliche Lagen2aBerichte über die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Bundesstaaten, Provinzen oder Städtenn4 Landwirtschaft, Allgemeinesn9 Forstwirtschaftn13 Industrien13a Einzelne Industrienn15 Arbeiterfrage, Streiksn15a Arbeitnehmerverhältnisse in einzelnen Berufenn17 Wohnungsfragen18 Handel, Allgemeinesn19 Handelsbeziehungen zu einzelnen Ländernn20 Kleinhandeln23 Geld und Währungn23 Kredit und Bakwesenn25 Börsenwesenn26 Wirtschaftliche Interessenvertretungn28Verkehrswesen, Allgemeinesn30 Eisenbahnenn33n34 Binnenschiffahrtn34 Post-, Telegraphen- und Fernmeldewesenn34a Post-, Telegraphen- und Fernmeldeverkehr mit einzelnen Ländernn35 Luftschiffahrtn36 Zeitungswesenn37 Versicherungswesen q Einzelfragen politischer und wirtschaftlicher Natur2. Sonstige AbkürzungenDAZ Deutsche Allgemeine Zeitung, BerlinFZ Frankfurter ZeitungIARK Interallierte RheinlandkommissionI un H Industrie- und Handelszeitung, BerlinKVZ Kölnische VolkszeitungKZ Kölnische ZeitungMICUM Mission interalliée de contrôle des usines et des minesNFP Neue Freie Presse, WienNZZ Neue Zürcher Zeitungo.V. (Bei Presseartikeln) ohne namentliche genannten verfasserRk ReichskanzlerSM SondermappeTR Tägliche Rundschau, BerlinT.A.O. Territoires allemands occupésVB Völkischer BeobachterVZ Vossische Zeitung