Hamburg

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          Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-3/1 · Bestand · 1849 - 1953
          Teil von Landeshauptarchiv Schwerin (Archivtektonik)

          Das mit der Verordnung vom 10. Okt. 1849 geschaffene Ministerium des Innern hatte die oberste Leitung der inneren Landesverwaltung, soweit diese nicht den Geschäftsbereichen anderer Ministerien oder dem Staatsministerium zufiel. Das Ministerium übte die Oberaufsicht über alle Kommunalbehörden aus und war mit der Handhabung der landesherrlichen Polizeigewalt und der Oberaufsicht über alle polizeilichen Behörden und Anstalten beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Bearbeitung der Wirtschafts- und allgemeinen Landwirtschaftssachen einschl. Regulierung der gutsherrlichen, bäuerlichen und Tagelöhnerverhältnisse, der Verkehrs-, Vereins- und Presseangelegenheiten, die Straßen- und Wasserbauverwaltung sowie das Sozialwesen. Außerdem fielen in das Ressort des Ministeriums die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Landesgrenz- und Wahlsachen sowie die auf das Militärwesen bezüglichen Geschäfte der Zivilverwaltung. Im wesentlichen blieb der Geschäftskreis des Ministeriums bis 1945 unverändert. Erweitert wurde er 1875 um das Personenstandswesen. 1905 gingen die Angelegenheiten des technischen und gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulwesens vom Justizministerium, Abteilung Unterricht, auf das Innenministerium über. Im Laufe des Ersten Weltkriegs unterstand dem Ministerium die Kontrolle der Volksernährung und Kriegswirtschaft, nach dem Kriege die zivile Demobilmachung. 1919 übernahm das neu gegründete Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (s. 5.12-4/2) die Bearbeitung der Landwirtschaftsangelegenheiten einschließlich der ländlichen Arbeits- und Besitzverhältnisse, 1937 auch die der landwirtschaftlichen Wassersachen. Die Aktenüberlieferung weist Lücken auf. Größere Bestandsverluste sind 1865 beim Brand des Regierungsgebäudes entstanden. Vorsätzlich vernichtet wurden Anfang 1945 im Ministerium Akten aus den Jahren 1933 bis 1945. In Verlust geraten ist auch der größte Teil der Akten der Abteilung für Sozialpolitik aus der Zeit nach 1918. A. ALLGEMEINE ABTEILUNG Registraturhilfsmittel und Aktenverzeichnisse.- Ministerien: Geschäftsordnung und -betrieb; Runderlasse und -schreiben.- Reichsgesetzgebung und Reichsbehörden.- Landesgesetzgebung.- Verwaltungsgerichtsbarkeit.- Geheimes und Hauptarchiv.- Museen, Denkmäler und Vereine.- Regierungsbibliothek und Volksbibliotheken.- Dienstgebäude.- Gesetzblätter, Zeitungs- und Kalenderwesen, Staatshandbuch. B. PERSONALABTEILUNG Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Ministerien allgemein.- Ministerium des Innern und nachgeordnete Dienststellen: Allgemeine Personalangelegenheiten; Einzelne Personalakten. C. KOMMUNALABTEILUNG I. Generalakten Geschäftsbetrieb: Aktenwesen der städtischen Registratur; Aufsichtsrecht über die Selbstverwaltungskörperschaften.- Städte: Allgemeine Kommunalpolitik; Verhältnis zur Landesherrschaft und zur Landschaft; Stadtverfassung, Städte- und Gemeindeordnung; Bürgerrecht; Stadtverordnete; Räte der Stadtgemeinden (Magistrate); Städtische Institute; Abgabenwesen; Kämmereiwesen; Grundstücke; Feld-, Weide- und Waldwirtschaft; Straßen- und Sanitätspolizei; Schützenzünfte allgemein und in einzelnen Städten.-Ämter bzw. Landkreise: Domanial- und Ritterschaftliche Ämter; Amtsordnung (Enthält u. a.: Kreiseinteilung, Gebietsbereinigung nach dem Groß-Hamburg-Gesetz); Amtsversammlung und Amtsausschüsse; Landrätliche Verwaltung und Landdrosteien.- Landgemeinden: Landgemeindeordnung; Gemeindeorganisation in den ritterschaftlichen, Kloster- und Kämmereidörfern; Gemeindegrenzen und Ortsnamen; Gemeindevertretungen und Schulzen; Gemeindeverwaltung; Gemeindelasten, Abgabenwesen; Armenkassen und Hilfsladenfonds; Gemeindeländereien; Ländliche Besitzverhältnisse (Enthält: Kleinbesitz und Landarbeiter); Enteignungen; Sanitätspolizei; Feuerlöschwesen.- Zweckverbände der Ämter bzw. Landkreise, Städte und Gemeinden. II. Spezialakten Stadtkreise: Rostock mit Warnemünde; Schwerin; Wismar; Güstrow; Neustrelitz.- Ämter bzw. Landkreise. Bestandsinhalt: Allgemeine Verwaltung; Kreisangehörige Städte; Einzelne Landgemeinden. D. MECKLENBURG-SCHWERINSCHER LANDESVERWALTUNGSRAT I. Allgemeine Angelegenheiten Organisation und Geschäftsbetrieb; Sitzungsprotokolle.- Entscheidungen und Beschlüsse: gemäß Städte-, Amts- und Landgemeindeordnung; bei Hebammen-, Schul-, Räumungs- und Feuerlöschverbänden; in Jagd-, Wasser- und Chausseebausachen; bei Aus- und Eingemeindungen.- Genehmigung von Anleihen.- Bestätigung von Satzungen. II. Einzelne Städte Bestandsinhalt: Rat der Stadt; Beamtenverhältnisse; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Polizei; Stadteigentum und Stadtbezirk. III. Einzelne Ämter bzw. Landkreise Bestandsinhalt: Verfassung und Verwaltung; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Feuerlöschwesen; Wegeunterhaltung; Gemeindeangelegenheiten; Einzelne Landgemeinden. E. LANDESGRENZSACHEN Allgemeines.- Landesgrenze gegen Lübeck.- Landesgrenze gegen das Fürstentum Ratzeburg.- Landesgrenze gegen Lauenburg.- Landesgrenze gegen Hannover.- Südliche Landesgrenze gegen Preußen.- Landesgrenze gegen Mecklenburg-Strelitz (Land Stargard).- Ehemalige Mecklenburg-Strelitzsche Landesgrenze gegen Preußen.- Östliche Landesgrenze gegen Preußen (Pommern). F. WAHLSACHEN Reichstagswahlen: Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes; Reichswahlgesetz vom 31. Mai 1869, Wahlvereine und -agitation; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1871-1912; Wahl zur Deutschen Nationalversammlung; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1920-1938.- Reichspräsidentenwahlen.- Sonstige Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheide.- Landtagswahlen: Wahlgesetz und -ordnung; Wahlen zum Verfassungsgebenden und zum 1. bis 7. Landtag; Sonstige Abstimmungen G. PERSONENSTANDSWESEN Allgemeines und Gesetzgebung.- Beurkundung und Feststellung des Personenstandes.- Legitimationen.- Namensänderungen.- Kindesannahme.- Standesämter: Organisation und Geschäftsbetrieb; Standesamtsangelegenheiten und -bezirke. H. STAATSANGEHÖRIGKEITSANGELEGENHEITEN Allgemeines: Gesetze und Bestimmungen; Beziehungen zu den deutschen Bundesstaaten; Beziehungen zu außerdeutschen Staaten.- Eheschließungen von Nichtmecklenburgern bzw. Ausländern in Mecklenburg: Allgemeines; Register.- Register der Gesuche um Ausstellung von Heimatscheinen.- Naturalisation: Register; Aufnahmeurkunden.- Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit.- Optionen.- Deutsche Staatsangehörigkeit Ost: Register; Spezialakten.- Einbürgerungen: Allgemeines; Register; Spezialakten.- Auswanderung: Allgemeines; Auswanderungsagenturen, Berichte über deren Tätigkeit und Auswandererlisten; Trauung von Auswanderern; Auswanderungskonsense (Enthält: Register, Spezialakten, Verschiedene Eingaben und Anfragen).- Ausbürgerungen nach 1933.- Auslandsnachlaßsachen. I. PASSWESEN Allgemeines.- Generalakten der Gewerbekommission in Paßangelegenheiten.- Paßregister.- Einzelne Paßgesuche. K. WIRTSCHAFTSABTEILUNG I. Banken und Kreditwesen Allgemeines.- Einzelne Banken und Kreditinstitute: Ritterschaftlicher Kreditverein; Rostocker Bank; Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Sparbank zu Schwerin; Verschiedene Banken und Kreditinstitute.- Vorschussanstalten.- Sparkassen. II. Versicherungswesen Versicherungsaufsicht: Allgemeines; Lebensversicherungen; Brand- und Feuerversicherungen, Viehversicherungen; Verschiedene Sachversicherungen; Ritterschaftliche Versicherungsverbände.- Sozialversicherung: Allgemeines und Gesetzgebung; Behörden (Enthält: Landesversicherungsamt, Versicherungsämter, Landesversicherungsanstalt); Unfallversicherung; Invaliden- und Altersversicherung; Krankenversicherung; Kriegsbeschädigtenversicherung; Verpflegungs , Kranken- und Sterbekassen für Gesellen und Arbeiter; Pensions-, Sterbe- und Witwenkassen. III. Geologische Landesanstalt IV. Handel Allgemeines.- Handelsbefugnisse in Mecklenburg.- Märkte.- Zoll und Handel mit dem Ausland.- Handelsvereine und Handelskammern.- Kaufmannsgerichte. V. Gewerbe Gesetzgebung.- Staatliche und öffentliche Einrichtungen: Gewerbeinspektor, Gewerbekommission, Gewerbeaufsichtsamt; Entscheidungen der Gewerbekommission; Handwerks- und Arbeitskammer; Gewerbegerichte; Gewerbevereine.- Gewerbliche Arbeitsverhältnisse.- Meister-, Gesellen- und Lehrlingswesen.- Innungen: Allgemeines; Innungen im Landesmaßstab; Einzelne Innungen A-Z.- Wandergewerbe und Hausierhandel.- Umherziehende Schauspieler und Musikanten.- Privilegierte Gewerbe: Musikanten; Frohnereien (Enthält: Allgemeines und Gesetzgebung, Einzelne Frohnereien); Schornsteinfeger; Viehverschneider.- Erwerbsgenossenschaften.- Preisprüfung.- Maße und Gewichte, Eichwesen.- Technische Kommission (Überwachung von Dampfkesseln und Mühlen). VI. Gewerbe- und Fachschulwesen Gewerbeschulen: Allgemeines; Einzelne Gewerbeschulen.- Technische Fachschulen: Baugewerkschulen (Enthält: Neustadt-Glewe, Schwerin, Sternberg, Teterow); Ingenieurschule Wismar.- Verschiedene Fachschulen.- Kaufmannsschulen und Handelslehranstalten.- Ackerbauschulen: Dargun; Zarrentin.- Gewerbliche und kaufmännische Lehranstalten außerhalb Mecklenburgs. VII. Industrie Allgemeines.- Einzelne Industriezweige.- Betriebe und Industrien in einzelnen Städten.- Großherzoglicher Industriefonds. VIII. Ausstellungen und Kongresse IX. Bergbau Mecklenburgisches Bergamt.- Bergwerksanlagen und -betrieb (Enthält: Conow, Jessenitz, Lübtheen, Malliß, Sülze).- Verhältnisse der Bergarbeiter.- Lagerung von Bodenschätzen. X. Elektrizitätsversorgung XI. Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftsrat und Landwirtschaftskammer.- Landwirtschaftliche Berichte und Ausstellungen.- Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebszweige.- Fischerei: Allgemeines und Gesetzgebung; Küsten- und Hochseefischerei; Binnenfischerei.- Bäuerliche Verhältnisse: Allgemeines; Einzelne Güter und Orte.- Verhältnisse der Tagelöhner (Regulierungen).- Großherzogliche Ansiedlungskommission und Siedlungswesen. XII. Statistik Bevölkerungs- und Armenstatistik.- Berufs-, Gewerbe- und Handelsstatistik.- Land- und forstwirtschaftliche Statistik.- Schifffahrtsstatistik.- Finanzstatistik.- Ortsverzeichnisse. XIII Vermessung XIV. Landesplanungs- und Siedlungsstelle XV. Veräußerung jüdischen Vermögens L. VERKEHRSABTEILUNG I. Eisenbahnen Verhältnis zum Reich: Allgemeine Verwaltung (Enthält u. a.: Geschäftsberichte der mecklenburgischen Eisenbahnen); Bahnpolizei; Betriebsmittel; Bauwesen; Verkehrswesen; Gebrauch der Eisenbahnen für militärische Zwecke und im Kriege; Dienstverhältnisse; Kassen- und Rechnungswesen; Statistik.- Mecklenburgische Eisenbahnen: Verstaatlichung; Kommissionsakten zur Verstaatlichung; Anleihen und Landesschuldverschreibungen; Einzelne Strecken bzw. Gesellschaften vor der Verstaatlichung; Großherzoglich-Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn; Eisenbahnangelegenheiten nach der Verreichlichung. II. Schiffahrt Allgemeines: Gesetzliche Bestimmungen; Registrierung und Verzeichnisse von Handelsschiffen; Jahresberichte von Reedereien; Verhütung von Schiffsunfällen; Zoll und Schmuggel; Erhalt und Weitergabe von Informationen; Wissenschaftliche Einrichtungen; Vereine.- Schiffsvermessung.- Schiffstelegraphie.- Seeamt, Prüfungswesen.- Seefahrtschulen: Allgemeines; Seefahrtschule Wustrow; Navigationsvorbereitungsschule Dierhagen; Sonstige Seefahrtschulen.- Seemannsordnung, Arbeitsverhältnisse der Seeleute.- Seehäfen.- Reichshilfe für die Seeschiffahrt, Kriegsentschädigungen (Zweiter Weltkrieg). III. Verkehr mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen M. SOZIALWESEN UND SOZIALPOLITIK I. Heimat- und Armenwesen Allgemeine Gesetzgebung zum Heimat-, Armen- und Niederlassungswesen.- Kommission für Heimatwesen.- Ortsangehörigkeitsverhältnisse.- Niederlassung im Domanium.- Armenwesen.- Rekurse und Beschwerden bezüglich Armenunterstützung. II. Sozialfürsorge und Sozialpolitik Allgemeine Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen.- Landeswohlfahrts- und Landesjugendamt, Landespflegeausschuss, Wohlfahrtspflegerinnen.- Fürsorge: Jugendfürsorge; Tuberkulose- und andere Krankenfürsorge; Mütter- und Kinderfürsorge; Erwerbslosenfürsorge; Kriegswohlfahrtspflege; Rentenfürsorge; Gruppen von Hilfsbedürftigen; Lebensmittelverbilligung für Minderbemittelte; Spenden und Sammlungen.- Arbeitsangelegenheiten: Arbeitsnachweise; Landesarbeitsamt; Schlichtungsausschüsse; Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter; Statistik des Arbeitsmarktes und der Kriegsfürsorge.- Wohnungsfürsorge: Landeswohnungsamt; Allgemeine Wohnungsfürsorge und Wohnraumlenkung; Mieterschutz; Wohnungsbau und Kleinsiedlung.- Kriegshilfskasse und Kriegskreditausschüsse.- Flüchtlingsfürsorge: Allgemeines; Landesausschuss für Flüchtlingsfürsorge; Stiftung "Mecklenburgische Ostpreußenhilfe"; Unterbringung von Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg.- Stiftungen und Sammlungen.- Landarbeitshaus Güstrow: Geschäftsordnung und -betrieb, Verwaltungsberichte; Einrichtung und Belegung; Dienst- und Besoldungsverhältnisse, Personalangelegenheiten; Etat-, Kassen- und Rechnungswesen; Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Bauwesen; Güter Federow und Schwarzenhof (Nebenanstalten); Landeskinderheim und Kinderkrankenhaus Güstrow. N. MILITÄRWESEN Militärgesetzgebung und allgemeine Militärangelegenheiten.- Militärverwaltung.- Verhältnis zu den deutschen Bundesstaaten und zum Ausland.- Einzelne Militärzweige.- Rekrutierung und Ersatzwesen.- Leistungen der Bevölkerung für das Militär: Einquartierungen und Serviswesen; Naturalleistungen; Durchmärsche, Truppen- und Schießübungen; Leistungen im Kriegsfall.- Mobilmachung und Kriege von 1870/71 und 1914/18: Vorbereitung der Mobilmachung im Frieden; Mobilmachung, Kriegsleistungen und Maßnahmen 1870/71; Mobilmachung 1914 und Erster Weltkrieg (Enthält: Allgemeine Maßnahmen, Maßnahmen der Zivilbehörden, Propaganda, Heranziehung von Beamten und Staatsbediensteten zum Kriegsdienst, Maßnahmen der Militärbehörden, Überwachung von Druckerzeugnissen und des Briefverkehrs, Überwachung von Ausländern, Kriegsgefangenen, Sammlungen und Beschlagnahmungen, Vaterländischer Hilfsdienst und Jungmannen).- Unterstützung Militärpflichtiger und ihrer Familien.- Invaliden- und Veteranenangelegenheiten. O. VOLKSERNÄHRUNG (Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit) Konferenzen und Schriften zur Volksernährung.- Geschäftsbetrieb und Personalangelegenheiten des Dezernats Volksernährung.- Berichterstattung und Statistik.- Reichsbehörden für Volksernährung.- Landesbehörden auf dem Gebiet der Volksernährung: Landesbehörde und Kreisbehörden für Volksernährung, Kommunalverbände, Landesfuttermittelstelle, Landesfett-stelle; Preisprüfungsstellen, Wucheramt, Wuchergerichte; Landespreisamt; Landesgetreideamt und Kreiskornstellen; Arbeiter- und Bauernräte.- Regelung der Volksernährung: Allgemeines; Nahrungs- und Futtermittel.- Preisregelung. P. KRIEGS- UND NACHKRIEGSWIRTSCHAFT (ERSTER WELTKRIEG) Allgemeines.- Bankwesen, Handel mit Wertpapieren.- Konkursverfahren.- Handel.- Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter.- Industrie: Allgemeines; Einzelne Industriezweige.- Landwirtschaft.- Brennstoffversorgung.- Ausländisches Vermögen: Allgemeines; Zwangsverwaltung bzw. Liquidation (Enthält: Rostocker Reedereien, Banken, Grundstücke und Firmen). Q. KRIEGSSCHÄDEN IM ZWEITEN WELTKRIEG Allgemeines.- Einzelne Kriegsschäden: Rostock und Warnemünde; Schwerin; Wismar; Sonstige Städte und Gemeinden; Forsten, Amtsreservate, Frohnereien; Elektrisches Leitungsnetz. R. POLIZEIABTEILUNG I. Politische und Sicherheitspolizei Von 1830 bis 1918: Gendarmerie (Enthält: Allgemeines, Gendarmeriestationen, Personal- und Besoldungsangelegenheiten, Etat-, Kassen- und Rechnungswesen); Polizeistrafrecht; Gutsobrigkeitliche Rechte, Patrimonialgerichtsbarkeit; Ritterschaftliche Polizeivereine und -ämter; Volksbewegungen vor und nach 1848; Sicherheitspolizei; Überwachung und Bekämpfung der sozialdemokratischen Bewegung, von Anarchisten und Kommunisten; Preßpolizei (Überwachung von Buchhandlungen, Buchdruckereien und Leihbibliotheken); Überwachung und Verbot von politischen Vereinen und Versammlungen. Von 1918/19 bis 1945: Politische Polizei (Enthält: Novemberrevolution und Nachkriegskrise, Überwachung und Verbot politischer Parteien, Vereine und Organisationen, Bekämpfung der KPD); Nachrichtensammelstelle; Einwohnerwehren; Landeskommissar für Entwaffnung (Enthält u. a.: Waffenablieferung in einzelnen Städten, Ämtern und Gemeinden); Sicherheits-polizei 1919-1921; Ordnungspolizei 1921-1934 (Enthält: Polizeiverwaltung, Organisationsstärke, Dienstvorschriften, Einzelne Kommandos und Stationen, Tagesordnungen und Befehle, Tätigkeit, Ausbildung, Übungen, Übungsplätze und Waffen, Kassen- und Rechnungswesen, Ausrüstung und Verpflegung, Unterkünfte und Dienstwohnungen, Allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten); Landesgendarmerie und ihre Tätigkeit; Landeskriminalamt, Krimi-nalpolizeistelle Schwerin; Organisation der Polizei von 1934-1945. II. Gerichtspolizei III. Sittenpolizei IV. Medizinalpolizei V. Bau- und Feuerpolizei S. STRASSEN- UND WASSERBAUVERWALTUNG I. Allgemeine Verwaltung Organisation und Geschäftsbetrieb.- Etat-, Kassen- und Rechnungswesen.- Dienst- und Besoldungsverhältnisse.- Allgemeine Personalangelegenheiten: Straßen- und Wasserbauverwaltung insgesamt; Chausseeinspektionen und Chausseegeldeinnehmer; Straßen- und Wasserbauämter; Straßenwärter und -arbeiter, Strand- und Dünenaufseher; Schleusenmeister und -wärter.- Dienstgrundstücke.- Geräte und Fahrzeuge.- Vermessungswesen.- Handakten des Baurats Karl Witte. II. Chausseen und Straßen Allgemeine Straßen- und Straßenbauangelegenheiten: Vergebungswesen, Preisgestaltung, Lohntarife des Baugewerbes; Technische Bauausführung; Unterhaltungspflicht; Radwege; Rechte Dritter, Nebenanlagen; Straßenverkehrsordnung, Beschilderung, Wetterdienst.- Chausseegehöfte der Straßenbauämter Güstrow, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren.- Chausseen: Chausseepolizeiordnung und Chausseegeldtarif; Anlegung und Unterhaltung von Chausseen allgemein; Hauptchausseen im Bereich der Straßenbauämter Güstrow, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren; Nebenchausseen in den Ämtern Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Malchin, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren, Wismar; Chausseen im Kreis Stargard und im ehemaligen Fürstentum Ratzeburg; Chausseeinventare (Enthält: Allgemeines, Einzelne Inventare der Straßenbauverwaltungen Güstrow, Neustrelitz, Schwerin, Waren).- Reichsstraßen.- Landstraßen I. Ordnung.- Landstraßen II. Ordnung.- Brücken: Allgemeines; Einzelne Brücken (Enthält: Elbe, Staatsstraße Berlin-Hamburg, Einzugsgebiete von Sude, Boize, Elde, Havel, Stepenitz, Warnow, Recknitz und Peene, Wallensteingraben).- Anbau an Verkehrsstraßen: Allgemeines; Reichsstraßen; Landstraßen I. Ordnung; Landstraßen II. Ordnung.- Ortsdurchfahrten.- Straßenausbauplanung.- Ausführung und Stand der Bauarbeiten.- Notstandsarbeiten.- Straßenverzeichnisse. III. Wege Wegerecht und Wegeordnung.- Wegepolizei.- Rechtsentscheidungen und Beschwerden.- Allgemeine Wegesachen.- Wegebesichtigungen.- Wegebaulast.- Hauptwege: Verzeichnisse; Erhebungen zu Hauptwegen.- Kommunikationswege.- Herstellung neuer Wegeverbindungen.- Wegeverlegungen.- Einziehung öffentlicher Wege.- Wegesperrungen.- Fußsteige.- Kirch- und Schulsteige.- Brücken. IV. Ostsee und Wasserstraßen Ostsee: Allgemeines; Sturmfluten; Küstenschutz, Strandordnung.- Wasserstraßen: Allgemeines; Verreichlichung; Seewasserstraßen (Enthält: Gesetze und Verordnungen, Seenotmelde-, Seewetter- und Eisbrecherdienst, Wasserstände und Wasserverschmutzungen, Seezeichen und Signalwesen, Lotsenwesen, Seehäfen, Fähren, Grundstücks- und Bauangelegenheiten); Binnenwasserstraßen (Enthält: Allgemeines, Statistik des Schiffs- und Floßverkehrs, Wasserstände, Einzelne Binnenwasserstraßen, Kanal- und Schiffbarmachungsobjekte, Hafenanlagen und Ladestellen, Schleusen und Düker, Schleusenmeister-, Schleusenwärter- und Stromaufsehergehöfte, Wasserkraftwerke und Wasserwerke, Starkstrom- und Telegraphenanlagen, Industrieanlagen, Mühlen, Wasserpolizeiliche Genehmigungen, Entschädigungen, Fischerei und Jagd). V. Wasserwirtschaft Wassergesetz.- Bodenverbesserungsgenossenschaften, Ausbau und Räumung von Wasserläufen.- Schweriner Seen.- Abwässer.

          Auswanderungen, Allgemeines
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Bü 5667 · Akt(e) · 1853-1924
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Enthält: Auswanderungsunternehmer und -agenturen und deren Sicherheitsleistungen; Auswanderung nach überseeischen Ländern; einzelne Beschwerden wegen Nichtanerkennung als Auswanderungsagent. Darin: Namensbeschreibung mit Beschreibung der Kuppler von Buenos Aires und Montevideo, o.D. ; Deutsches Reich. Urkunde über die Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderern für den Norddeutschen Lloyd in Bremen, Berlin, den 28.3.1898, Druck; Verzeichnis der Auswanderungsunternehmer und -agenten, für welche Sicherheiten bei der Rendantur des Reichs-Invalidenfonds bzw. beim Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin hinterlegt sind, 1898 und 1906, sowie Nachträge zu diesen Verzeichnissen von 1899-1914 und 1921, Drucke; Deutsches Reich. Urkunde über die Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderern für die American Linie in Jersey, Berlin, den 28.3.1898 mit Nachtrag vom 22.7.1898 und 23. 4.1921, Druck; Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft für die 48. ordentliche Generalversammlung am 28.3.1923, Druck; Agenturverzeichnis der Schiffahrtsgesellschaften, die nach Beendigung des Krieges als Auswanderungsunternehmer im Jagstkreis wieder oder neu zugelassen wurden, Ellwangen, den 6.4.1923; Entwurf eines Auswanderungsgesetzes sowie allgemeine Erläuterungen zu diesem Gesetz, o.D. , Druck; Deutsch-Übersee. Pressemitteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft, Berlin, den 17.2.1920, Druck.

          BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

          BArch, NS 5-VI/17707 · Akt(e) · 1921-1944
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Ratajski, Cyryl, poln. Politiker, 1925 Ratgeb, schwäb. Maler, 1940 Rath, Ernst vom, Gesandtschaftsrat, dt. Diplomat, 1939 Rath, Klaus Wilhelm, Macht u. ökonomisches Gesetz (dt. Schriften zur Wissenschaft), Frankfurt, Klostermann, 31 S. L 50, 1933 Rath, Emmerich, gewann 1905 den ersten Berliner Armeegepäckmarck, 1937 Raht, Hermann, Bergassessor, 1936 Rath, Dr.-Ing.e.h. Walther vom, stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrates der IG-Farbenindustrie, 1940 Rathgen, Prof. Gründer u. langjähriger Leiter des Laboratoriums der Staatlichen Museen in Berlin, Stadtrat, 1942 Rathgen, Karl, Direktor des Seminars für Nationalökonomie u. Kolonialpolitik, 1921 Ratjen, Christioph, der S. Fischer-Verlag wurde durch einer Kommandit-Gesellschaft erworben, an der Peter Suhrkamp, Berlin, Philipp F. Reemtsma, Hamburg, Clemens ABS, Bonn, Chrioph Ratjen, Garmisch-Partenkirchen beteiligt sind, 1937 Rathke, Maximilian, verdienter Pionier der Kaliindustrie, Generaldirektor in Kassel, 1933 Ratzel, Friedrich, Journalist u. Gelehrter, 1941 Ratzenhofer, Gustav, Soldat u. Philosoph, 1942 Rau, Dr.h.c. Edmund, Württembergischer Staatsbeamter, 1930 Rau, Hans, Auslandskorrespondent, Dolmetscher, Auslandskorrespondent in der Schriftleitung des "Deutschen", 1934 Rau, Karl, Breslauer Musiker (spielt 33 Instrumente), 1936 Rau, Walter, Inhaber der Walter Rau Neutzer Ölwerke AG, Inh. Walter Rau Teutoburger Margarinewerke in Hilker, 1934 Rau, Karl Heinrich, Nestor dt. Nationalökonomie, 1942 Rauch, Prof.Dr. Ehrr., Ordinarius der Kunstgeschichte an der Universität Gießen, 1937 Rauch, Christian Daniel Friedrich, dt. Bildhauer, 1927 Rauch, von, General der Kavallerie, 1935 Rauch, Dipl.-Ing. Hans, Oberstadtbaurat in München, 1923 Rauch, Karl, herausgeber der "Literarischen Welt, Neue Folge 1933", 1933 Rauch, Caspar Walter, Zeichner, 1940 Rauchberg, Dr. Heinrich, sudetendt. Völkerrechtler, 1931 Raucheisen, Michael, Künstler (Musiker), Pianist und Professor, 1937 Rauecker, Prof.Dr. B., Verfasser: "Die neue deutsche Sozialpolitik erschienen: Akademie zur wissenschaft. Erforschung u. zur Pflege des Deutschtums", "Vom Wesen des Staates", 1935 Rault, Victor, Regierungspräsident im Saargebiet, 1929 Raumer, Dr. Hans von, dt. Staatsbeamter, Reichsminister, 1940 Raupenstrauch, Dr. Gustav Adolf, Erfinder des Lysols, Siebenbürger Sachse, 1939 Rausch, Bernhard, Leiter der Stahlhelm-Selbsthilfe, 1931 Rauscher, Arno, ehem. Oberbürgermeister von Potsdam, 1934 Rauscher, E., Oberingenieur, "Die Umstellung von der Friedens- auf die Kriegsfertigung", (Schriften zur kriegswirtschaftlichen Forschung und Schulung), 1938 Rauscher, Ulrich, dt. Gesandter in Warschau, 1930 Rauschning, Hermann, führender Danziger Senatspräsident, 1939 Rausenberger, Prof.Dr. Fritz, Ingenieur, Erfindung des 42- Zentimeter Mörser und der Ferngeschütze mit einer Reichweite bis zu 120 Kilometer, 1938 Rautenkranz, Hermann von Pionier der dt. Erdölindustrie, 1943 Rave, Paul Ortwin, stellvertretender Direktor der Berliner Nationalgalerie, 1944 Ravené, Louis, dt. Großindustrieeller, 1944 Rawengel, Anna therese, Mitarbeiterin im Stadtverordnetenkollegium, Mitglied im Reichstag, Anhängerin der Deutschnationalen, 1932 Rawitzki, Arthur, Direktor des WDB, 1932 Raymundus, Pater, o. Dat. Razus, Martin, Abgeordneter der slawischen Nationalpartei, ev. Pfarrer u. slowakischer Dichter, 1937

          Gewerbekammer (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 376-15 · Bestand · 1865-1936
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Im Artikel 93 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, publiziert am 28.9.1860 (Hamb.VO, S.79), war bestimmt worden, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbebetriebes einen Ausschuß wählen sollten. Das Nähere sollte ein Gesetz bestimmen. Diese Auflage erfüllte das Gewerbegesetz vom 7.11.1864 (Hamb.VO, S.161). Aufgrund dieses Gesetzes wurde zunächst ein aus 15 Mitgliedern bestehender interimistischer Gewerbeausschuß eingesetzt, der am 27.1.1865 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, Seine Mitglieder waren zu je fünf von den Älterleuten der bisherigen zünftigen Gewerbe (Ämter), durch den Senat und durch die Bürgerschaft gewählt worden. Der Ausschuß entsandte wiederum fünf Mitglieder als Vertreter der Gewerbe in die Bürgerschaft, wo sie die nunmehr kraft Gesetzes ausscheidenden von den bisherigen Älterleuten Deputierten ablösten. Seine Aufgabe war die Ausarbeitung der Bedingungen für den künftigen endgültigen Ausschuß. Schon bald legte der interimistische Gewerbeausschuß einen Gesetzesentwurf vor, der jedoch nicht die Billigung des Senats fand. Nach langen Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft konnte endlich am 18.12.1872 das “Gesetz betr. die Gewerbekammer“ (Hamb.Ges.Slg.I, S.119) veröffentlicht werden. Hiermit erhielt der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung „Gewerbekammer“. Er unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe (§ 1). Wie ihr provisorischer Vorgänger bestand auch die Gewerbekammer aus 15 Mitgliedern, von denen fünf in die Bürgerschaft abgeordnet wurden. Vertreten sollten in der Gewerbekammer nur diejenigen Gewerbetreibenden sein, die ihr Geschäft innerhalb der Grenzen des damaligen Hamburgischen Freihafengebietes mit Einschluß der Zollvereinsniederlage betrieben. Zum Zwecke der Wahl teilte man die Gewerbe in 15 Gruppen ein, von denen jede einen Vertreter zu wählen hatte, und zwar auf fünf Jahre. Alljährlich sollten drei der Mitglieder ausscheiden. Wahlberechtigt und wählbar war jeder selbständige Gewerbetreibende, der das Recht zur Teilnahme an den Wahlen zur Bürgerschaft besaß. Die Kammermitglieder wählten jährlich aus ihrer Zahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zu dem in § 11 des Gesetzes umrissenen Aufgabengebiet der Kammer gehörte die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachtliche Tätigkeit in Gewerbesachen für den Senat, die Gerichte und für Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kammer wurden aus der Staatskasse bestritten. Die ersten Wahlen zur Gewerbekammer fanden nach Vorbereitung durch den interimistischen Gewerbeausschuß am 31.3.1875 statt. Am 21.4.1875 trat die neugewählte Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und übernahm die Geschäfte und Akten des interimistischen Ausschusses, welcher sich gleichzeitig auflöste. Das Reichsgesetz vom 26.7.1897 (RGBl., S.665) bewirkte einschneidende Änderungen der Gewerbeordnung. § 105 der neuen GO bestimmte, daß zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirks Handwerkskammern zu errichten seien. § 103q überließ es den Landeszentralbehörden zu bestimmen, daß vorhandenen Einrichtungen die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammer übertragen werden konnte. Das neue Gesetz wurde durch Kaiserliche Verordnungen schrittweise in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Bildung von Handwerkskammern traten durch die VO vom 12.5.1900 (RGBl., S.127) zum 1.4.1900 in Kraft. Im Einklang hiermit erließ der Senat die Bekanntmachung vom 2.4.1900 (Amtsbl. S.487), die der Gewerbekammer die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug, und zwar für das gesamte hamburgische Staatsgebiet. Die Anforderungen der neuen Gewerbeordnung machten nunmehr auch eine Umgestaltung des Gewerbekammergesetzes erforderlich. Im Vordergrund stand die Frage der Vertretung der vielen in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Industriebetriebe. Während eine Minderheit von Großindustriellen den Anschluß an die Handelskammer befürwortete, entschied sich die Mehrheit der kleineren Fabrikanten für den Verbleib im Rahmen der Gewerbekammer. Auch der Zuständigkeitsbereich der Kammer bedurfte dringend der Neuregelung. § 3 des alten Gesetzes hatte als Umfang des Geschäftsbereiches das Freihafengebiet bestimmt, welches jedoch durch den Zollanschluß am 15.10.1888 erheblich geschrumpft war. Stillschweigend hatte man daher zu den Kammerwahlen alle diejenigen Gewerbetreibenden zugelassen, die im Stadtgebiet und in den Vororten ansässig waren. Nach langen Verhandlungen kam schließlich das „Gesetz über die Gewerbekammer“ vom 4.10.1907 (Amtsbl. S.589) zustande. Die Kammer gliederte sich von nun an in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung, welche je 12 Mitglieder stellten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze hamburgische Staatsgebiet. Die Mitglieder waren auf sechs Jahre zu wählen. Am Ende jedes Jahres schieden vier Mitglieder (je 2 aus jeder Abteilung) aus. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder fanden Ersatzwahlen statt. Die Kammer entsandte aus ihrer Mitte Vertreter in die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, in die Beratungsbehörde für das Zollwesen, in die Verwaltung des Gewerbeschulwesens und in die Aufsichtsbehörde für die Innungen. Parallel zur Neugestaltung der Gewerbekammer wurde bei der Handelskammer eine Industriekommission gebildet (Amtsbl.1907 S.600). Die “Bekanntmachung betr. die Errichtung der Gewerbekammer und die Industriekommission der Handelskammer“ vom 23.12. 1907 (Amtsbl. S.757) setzte beide Veränderungen zum 1.1.1908 in Kraft. Diese Lösung war ein Kompromiß zwischen den beiden während der langjährigen Verhandlungen zu Tage getretenen gegensätzlichen Bestrebungen in den Kreisen der Industrie. Die Neufassung des Gewerbekammergesetzes vom 20.11.1922 (HGVBl. S.645) brachte im wesentlichen Änderungen im Wahlverfahren, die teilweise durch den Fortfall des hamburgischen Bürgerrechts bedingt waren. Die Zahl der Mitglieder für Handwerk und Industrie wurde auf je 20 erhöht. Die Wahl galt weiterhin für sechs Jahre, aber mit der Maßgabe, daß künftig alle drei Jahre je die Hälfte der Mitglieder ausscheiden sollten. Eine zusätzliche wichtige Neuerung trat hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel für die Kammer ein, die bisher aus der Staatskasse bezahlt worden waren. Jetzt gab § 27 des Gesetzes die Möglichkeit, einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Umsatzes gestaffelten Beitrag zu erheben. Die Neuwahlen waren innerhalb von 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes einzuleiten. Das neue Gesetz wurde durch die Bekanntmachung vom 20.11.1922 (HGVBl. S.657) am 23.11.1922 in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahren erfolgten nur geringfügige Änderungen des geltenden Gesetzes: Am 4.6.1924 (HGVBl. S.375), am 7.2.1927 (HGVBl. S.84), am 6.4.1927 (HGVBl. S.173) und zuletzt durch die „Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30.3.1928 (HGVBl. S.136). Eine neue Aufgabe fiel der Gewerbekammer zu mit Wirkung vom 1.4.1930 durch die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle mit Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 25.4.1929 (RGBl. I S.87) und vom 4.3.1930 (RGBl. I S.35). Die Handwerkskammern (Gewerbekammern) hatten die Handwerksrolle in Form einer Kartei aller ein stehendes Gewerbe selbständig betreibenden Handwerker zu führen. Einen völligen Bruch in der Geschichte der Gewerbekammer brachte die nationalsozialistische Machtergreifung. Am 31.5.1933 (Senatsprotokoll I 1933, S.272) genehmigte der Senat einen gemeinsamen Antrag der Handelskammer und der Gewerbekammer vom 18.5.1933, einen „Industrieausschuß“ bei der Handelskammer aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer, denn schon am 26.1.1934 (Senatsprotokoll S.27 und Drucksache Nr.1) erließ der Senat das „Gesetz über die Bildung einer einheitlichen Industrieabteilung bei der Handelskammer“. Die Handelskammer übernahm nun nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Einschneidende Veränderungen gingen nunmehr von der Reichsgesetzgebung aus: Am 29.11.1933 erging das “Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ (RGBl. I S. 1015) mit den drei Ausführungsverordnungen vom 15.6.1934 (RGBl.I S.493) und vom 18.1.1935 (RGBl.I S.14 und S.15). Die 2.Verordnung vom 18.1.1935 bestimmte in § 1 die Leitung der Handwerkskammern nach dem Führergrundsatz. Die Aufsicht führte der Reichswirtschaftsminister. Die 3.Verordnung vom 18.1.1935 verschärfte die Bestimmungen hinsichtlich der Handwerksrolle, in die fortan nur noch Selbständige, die auch die Meisterprüfung abgelegt hatten, eingetragen wurden. Nur wer in die Handwerksrolle eingetragen war, durfte ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Die Führung der Handwerksrolle wurde durch die Verordnung des Senats vom 26.4.1935 (HGVBl. S.119) der Gewerbekammer übertragen. Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Gewerbekammer“ in Form einer Bekanntmachung des Reichsstatthalters vom 30.9.1936 (HGVBl. S.227) mit Wirkung vom 1.10.1936 hörte die Gewerbekammer zu bestehen auf. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Ablieferung und Ordnung Die Akten der Gewerbekammer wurden in vier Ablieferungen (1957,1965,1976) von der Handwerkskammer Hamburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Bei einer Vorprüfung wurden hier 1963 hauptsächlich Gesellen- und Meisterprüfungsakten bis auf Beispiele kassiert, weil in der Handwerkskammer Meisterverzeichnisse mit Angabe des Prüfungsdatums vorhanden sind. Der Aktenumfang betrug vor Beginn der Ordnungsarbeiten ca.13 lfd. Meter. Nach Kassation von bereits gedruckt vorliegenden Jahresberichten, Konzepten, Kassenrevisionssachen und Doppelschriftgut beträgt der Umfang nunmehr 11,8 lfd. Regalmeter. Die bei der Gewerbekammer benutzte Akteneinteilung erwies sich wegen ihrer meistens zu allgemein gefaßten Gruppenbezeichnungen als unbrauchbar und wurde nicht übernommen. Der Neuordnung wurde eine Einteilung nach Sachgesichtspunkten unter teilweiser Anlehnung an das frühere Schema -soweit möglich und für das Verständnis der Zusammenhänge nötig- zugrundegelegt. Die Abgrenzung des Bestandes Gewerbekammer zum Bestand Handwerkskammer ergab sich aus der Gestaltung der Handwerksvertretung in der nationalsozialistischen Zeit. Mit dem 1.10.1936, dem Datum des Wirksamwerdens der neuen Gesetzgebung, endet der Bestand Gewerbekammer. Die ebenfalls von der Handwerkskammer abgelieferten Akten der Aufsichtsbehörde für die Innungen bilden einen selbständigen Bestand (376-15). Juli 1978 Bestandsbeschreibung: Die hamburgische Verfassung vom 28.09.1860 legte fest, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbes einen Ausschuß wählen sollten. Näheres sollte ein Gesetz bestimmen. Das Gewerbegesetz von 1864 schuf die Grundlage für die Einsetzung eines interimistischen Gewerbeausschusses zu Beginn des Jahres 1865 zur Vorbereitung eines endgültigen Ausschusses. Erst Ende 1872 wurde ein Gewerbekammergesetz veröffentlicht, womit der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung Gewerbekammer erhielt. Die Gewerbekammer bestand aus 15 Mitgliedern und unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe. Zu den Aufgaben der Gewerbekammer gehörten die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachterliche Tätigkeit in Gewerbesachen für Senat, Gerichte und Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Änderungen der Gewerbeordnung führten dazu, daß der Senat der Gewerbekammer 1900 auch die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug. Das Gewerbekammergesetz vom 04.10.1907 gliederte diese in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung. Die NS-Zeit brachte einschneidende Änderungen. 1934 übernahm die Handelskammer nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Mit Wirkung vom 01.10.1936 endete die Tätigkeit der Gewerbekammer. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Der Best. umfaßt Unterlagen zu folgenden Tätigkeitsbereichen der Gewerbekammer: Innere Angelegenheiten der Kammer (Organisation, Wahlen, Berichtswesen), Mitwirkung der Kammer in Behörden und Verwaltungen, Beziehungen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, Tagungen, Wirtschaftsförderung, Gewerbeordnung und Arbeitsrecht, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Versicherungswesen, Arbeitsbeschaffung, Marktwesen, Verkehrswesen, Steuer- und Zollwesen, Geld und Kredite, Eichwesen, Rechtspflege, Bau, Gesundheit, Sport und Statistik. (Ga)

          Handelsregister (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 231-3 · Bestand · 1836-1908
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.

          Hauptamt Ordnungspolizei (Bestand)
          BArch, R 19 · Bestand · 1917-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Im Juni 1936 durch Erlass Heinrich Himmlers als Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei errichtet; dem Hauptamt unterstanden die Verwaltungs- und Schutzpolizei (einschließlich Verkehrs- und Wasserschutzpolizei), die Gendarmerie, die Gemeinde- und Feuerschutzpoli‧zei sowie die Technische Nothilfe Langtext: Überblick über die innere behördliche Organisation des Hauptamts Ordnungspolizei Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Jan. 1934 (RGBl. I,75) gingen die Polizeihoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Infolgedessen wurde am 1. Mai 1934 im Reichsministerium des Innern eine Polizeiabteilung (III) eingerichtet, die nach der Verschmelzung des Reichs- innenministeriums mit dem Preußischen Innenministerium im November 1934 mit der Polizeiabteilung (II) des letzteren vereinigt wurde. Organisatorisch fand diese Entwicklung am 17. Juni 1936 mit der Einsetzung Heinrich Himmlers als "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern" ihren Abschluss (RGBl. I,487). Durch Erlass vom 26. Juni 1936 (MBliV, 946) unterteilte der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei seine Behörde in die Hauptämter Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei und unterstellte sie eigenen Chefs. Chef der Ordnungspolizei wurde der bisherige Leiter der Polizeiabteilung des Reichs- und Preußischen Innenministeriums Ministerialdirektor und SS-Obergruppenführer (zuletzt Generaloberst der Polizei und SS-Oberstgruppenführer) Kurt Daluege. Ihn löste am 31. Aug. 1943 der General der Polizei und Waffen-SS Alfred Wünnenberg (m.d.F.b.) bis zum Kriegsende ab. Zum Ressort der Ordnungspolizei gehörten die Verwaltungspolizei, die Schutzpolizei (einschließlich Verkehrs- und Wasserschutzpolizei), die Gendar- merie, die Gemeindepolizei, die Feuerschutzpolizei und die Technische Nothilfe. Das Hauptamt Ordnungspolizei gliederte sich in "Ämter", deren es anfänglich nur zwei gab: das Amt Verwaltung und Recht (VuR) und das Kommando-Amt (Kdo). Dem Amt Verwaltung und Recht oblag die Bearbeitung aller verwaltungspolizeilichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben der gesamten Ordnungspolizei. Es gliederte sich bis Ende 1938 in Referate, dann in Amtsgruppen, Gruppen, Untergruppen und Sachgebiete. Im Zuge der organisatorischen Veränderungen im Hauptamt Ordnungspolizei wurde es im September 1943 aufgelöst (s.u.) Chef des Amtes war bis 1943 Ministerialdirektor Bracht. Das Kommando-Amt bearbeitete alle führungsmäßigen und sonstigen allgemeinen dienstlichen Angelegenheiten der Ordnungspolizei. Es gliederte sich zunächst in Ämter und seit Ende 1940 nach militärischem Vorbild in Amtsgruppen usw. wie das Amt Verwaltung und Recht. Für die technischen Arbeitsgebiete (Nachrichtenverbindungs- und Kraftfahrtzeugwesen, Waffen und Geräte) sowie für die Veterinär-, Luftschutz- und Feuerlöschangelegenheiten gab es ab September 1943 besondere Inspektionen im Kommando-Amt. Chefs des Amts waren nacheinander Generalleutnant von Bomhard (bis Oktober 1942), Generalleutnant Winkelmann (bis März 1944), Generalmajor Diermann (bis Juli 1944) und Generalmajor Flade (bis Mai 1945). Zu diesen beiden Kernämtern des Hauptamtes Ordnungspolizei traten im Laufe des Jahres 1941 zwei weitere Ämter. Durch Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 14. Jan. 1941 wurde zur Vorbereitung des kolonialen Einsatzes der Ordnungspolizei das Kolonialpolizei-Amt errichtet. Es verlor jedoch mit der Verschlechterung der militärischen Lage 1943 an Bedeutung und wurde im März 1943 durch Führerbefehl aufgelöst. Am 9. Mai 1941 wurden als viertes Amt das Amt Feuerwehren und am 30. Dez. 1941 als fünftes das Amt Technische Nothilfe im Hauptamt Ordnungs- polizei gebildet. Grundlegende Änderungen in der Organisation des Hauptamtes Ordnungspolizei traten nach der Einsetzung Himmlers als Reichsinnenminister (August 1943) ein. Mit Wirkung vom 15. Sept. 1943 wurden die Ämter Verwaltung und Recht, Feuerwehren und Technische Nothilfe aufgelöst. Die Aufgaben des Amts Verwaltung und Recht gingen vor allem auf die beiden Neubildungen, das Wirtschaftsverwaltungsamt und das Rechtsamt, über. Das Rechtsamt wurde jedoch schon Anfang Dezember 1943 aufgelöst. Seine Arbeitsgebiete kamen zum größten Teil zum Wirtschaftsverwaltungsamt. Damit hatte dieses Amt bis zum Kriegsende im wesentlichen wieder die Aufgaben und die Stellung des alten Amts Verwaltung und Recht übernommen. Sein Chef wurde der SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und Polizei August Frank aus dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt. Die meisten bisher von den Ämtern Feuerwehren und Technische Nothilfe bearbeiteten Sachgebiete fielen an das Kommando-Amt, Teile auch an die neugebildeten "Reichsämter" Freiwillige Feuerwehren und Technische Nothilfe. In der Bezeichnung "Reichsamt" kam der Sondercharakter dieser Or- ganisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Ausdruck. Als unmittelbar dem Chef der Ordnungspolizei unterstelltes Amt ist noch das am 1. Okt. 1944 aus dem Kommando-Amt (Amtsgruppe III) herausge- löste Sanitäts-Amt zu nennen. Verlagerungsmaßnahmen während des Krieges (Für diesen und den folgenden Abschnitt ist zu vergleichen: Jürgen Huck; Ausweichstellen und Aktenschicksal des Hauptamts Ordnungspolizei im 2. Weltkrieg in: Neufeldt, Huck, Tessin: Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936 - 1945; Koblenz 1957) Der größte Teil des Hauptamtes Ordnungspolizei war bis 1942 im alten Dienstgebäude des Preußischen Innenministeriums in Berlin NW 7, Unter den Linden 72/74, untergebracht. Im Laufe des Jahres 1942 wurde das Amt-Verwaltung und Recht nach Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 106/107, verlegt. Sein Nachfolger, das Wirtschaftsverwaltungsamt, mußte das Gebäude infolge Ausbombung verlassen und bezog im Februar 1944 mit den Amtsgruppen I (Wirtschaft) und III (Unterbringung) sowie der Gruppe "Personal" ein Dienstgebäude in Berlin-Lichterfelde, Unter den Eichen 126. Die Amtsgruppe II (Verwaltung) saß im Barackenlager in Berlin-Zehlendorf, Potsdamer Chaussee, und die Amtsgruppe IV (Versorgung und Recht) bis zu ihrer Auflösung im Februar 1944 im Gebäude Unter den Linden 72/74. Ende März 1944 wurde dann das gesamte Wirtschaftsverwaltungsamt, nachdem schon vorher Teile der Gruppe "Personal" und der Amtsgruppe II nach Biesenthal gegangen waren, in das Ausweichlager "Heidenberg" bei Biesenthal/Mark im Kreis Oberbarnim verlegt. Das Kommando-Amt kam, nachdem durch den Luftangriff vom 23./24. 11. 1943 das Gebäude Unter den Linden 72/74 stark beschädigt worden war, im Dezember 1943 in die Baracken des Ausweichlagers "Paula" bei Biesenthal. Nur die Inspektion L (Luftschutz) blieb bis zum 20. April 1945 im Dienstge- bäude in Berlin, Schadowstraße 2. Anderwärts untergebracht wurden die Inspektion Feuerschutzpolizei (in der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Eberswalde), jeweils Teile der Inspektion Veterinärwesen (in Cottbus) und der Personalgruppen (in der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Berlin- Köpenick). Die Gruppe "Kriegsgeschichte" wurde bereits im August 1943 in die Waffenschule der Ordnungspolizei nach Dresden-Hellerau verlegt und kam ein Jahr danach auf das Schloß des Fürsten Carl von Trauttmannsdorff nach Bischofteinitz bei Taus (Böhmen). Dagegen sind die zunächst nach Dresden verlegten Teile der Inspektion Kraftfahrwesen im November 1944 nach Biesenthal verlegt worden, so daß diese Inspektion bis zum April 1945 geschlossen im Lager "Paula" war. Für die in und um Berlin befindlichen Dienststellen des Chefs der Ordnungspolizei wurde im März 1945 die Verlegung nach Potsdam-Babelsberg angeordnet. Infolge der sich überstürzenden Kriegsereignisse konnten dieses und andere Vorhaben (Suhl und Weimar) nicht durchgeführt werden. Man entschloss sich daher Ende März/Anfang April 1945 zur Teilung des Hauptamtes Ordnungspolizei in einen Süd- und einen Nordstab. Die Aufteilung der Dienststellen auf die beiden Stäbe ist undurchsichtig. Die Masse ist jedoch dem Südstab zugeteilt gewesen. Der Arbeitsstab "Süd" verlegte in der 2. Aprilhälfte zur Offiziersschule der Ordnungspolizei in Fürstenfeldbruck. Hier wurde ein großer Teil seines Personals entlassen. Der verkleinerte Arbeitsstab fuhr dann am 28. April 1945 nach Eben/Achensee (Tirol) und kam Mitte Mai 1945 in Rottach-Egern (Tegernsee) in amerikanische Gefangenschaft. Der Arbeitsstab "Nord" verließ am 18. April 1945 Biesenthal, erreichte über Lübeck Anfang Mai Flensburg und wurde dort in der Feuerwehrschule Harriesleefeld von den Engländern gefangen genommen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bezug: Koblenzer Bestand Verbleib der Akten des Hauptamtes Ordnungspolizei Die Masse der Akten des Chefs der Ordnungspolizei muß als verloren gelten. Die Vorgänge, die zu diesem Verlust geführt haben, liegen noch weitgehend im Dunkeln. Verhältnismäßig gut sind wir über das Schicksal von größeren Teilen der Altregistraturen des Chefs der Ordnungspolizei, die vorwiegend Akten der ehemaligen Polizeiabteilungen des Preußischen Innenministeriums und des Reichsinnenministeriums sowie solche der 1935/36 aufgelösten preußischen Landespolizei enthielten, sowie über die Akten der Gruppe "Kriegsgeschichte", unterrichtet. Die Altregistraturen des Chefs der Ordnungspolizei befanden sich im sogenannten "Archiv des Hauptamtes Ordnungspolizei", das ab Oktober 1941 auf Einspruch des Generaldirektors der Staatsarchive in "Aktenverwaltung des Hauptamtes Ordnungspolizei" umbenannt wurde. Bestände dieser Aktenverwaltung sind während des Krieges in den Dienstgebäuden Unter den Linden, Kurfürstendamm und Breitestraße nachzuweisen. Aus den vom Chef der Ordnungspolizei übernommenen Registraturen der Polizeiabteilung des Preußischen Innenministeriums sind von 1941 bis 1944 rd. 8.500 Bände Akten an das Preußische Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem abgegeben worden. Das Geheime Staatsarchiv hatte diese Akten zum größten Teil in mitteldeutsche Bergwerke ausgelagert. Von dort dürften sie mit den übrigen ausgelagerten Beständen zum Zentralen Staatsarchiv II der DDR in Merseburg gekommen sind. Akten unbekannten Umfanges des Polizeiabteilung des Reichsinnenministeriums hauptsächlich über die Schutz- und Kriminalpolizei-, die 1936 vom Chef der Ordnungspolizei übernommen worden waren, sind 1941/42 vom Hauptamt Ordnungspolizei zum Reichsarchiv in Potsdam gelangt.Dort sind sie sehr wahrscheinlich durch den Luftangriff vom 14./15. 4. 1945 vernichtet worden. Die Akten der 1935 in die Wehrmacht überführten Preußischen Landespolizei aus der Zeit von 1933 bis 1935 sind allem Anschein nach während des Krieges an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben worden. Hier sind sie dann infolge des Luftangriffs vom April 1945 wahrscheinlich verbrannt. Weitaus lückenhafter als bei den Altregistraturen sind unsere Kenntnisse über das Schicksal der beim Hauptamt Ordnungspolizei vorhanden gewesen laufenden Registraturen. Am Schluß des Krieges sind nachzuweisen die Registraturen: O - Adj Adjutantur O - HB Hauptbüro O - Jur Jurist O - Kdo Adj. Adjutantur O - Kdo WF Weltanschauliche Führung O - Kdo Org/Ia Organisation, Einsatz, Führung O - Kdo I - Ib Nachschub O - Kdo I Ausb. Ausbildung O - Kdo I Sp. Sport O - Kdo I KrG Kriegsgeschichte O - Kdo II P O - Kdo II P Allg) Personalien O - Kdo II P R 1) O - Kdo II P Dis Disziplinarangelegenheiten 2) O - Kdo II P KrO Kriegsorden und Ehrenzeichen 3) O - Kdo In K Inspektion Kraftfahrwesen 4) O - Kdo In N Inspektion Nachrichtenverbindungswesen 5) O - Kdo In WG Inspektion Waffen und Gerät 6) O - Kdo In L Inspektion Luftschutz 7) O - Kdo In F Inspektion Feuerschutzpolizei 8) O - Kdo In Vet Inspektion Veterinärwesen 9) O - W Pers Personalien 10) O - W Vers Versorgung 11) O - W I Wirtschaft 12) O - W II Verwaltung und Recht 13) O - W III Unterbringung 14) O - San Sanitätswesen 15) O - I. - S Generalinspekteur der Schutzpolizei O - I. - G Generalinspekteur der Gendarmerie und Schutzpolizei der Gemeinden 16) O - I. - Sch Generalinspekteur der Schulen O - I. - FSchP Generalinspekteur für das Feuer- 17) löschwesen (Feuerschutzpolizei und Feuerwehren) O - I. - FwSch Generalinspekteur für das Feuer- 18) löschwesen (Feuerwehrschulen, Werk- feuerwehren und Brandschau) 19) O - RTN Reichsamt Technische Nothilfe 20) O - RFw Reichsamt Freiwillige Feuerwehren 21) Geheimregistratur Die meisten dieser insgesamt 35 laufenden Registraturen scheinen völlig verloren gegangen zu sein. Nur die folgenden lückenhaften Nachrichten über ihren Verbleib sind dem Bundesarchiv bisher bekannt geworden. Ein Teil der Personalakten des Kommando-Amtes (Registraturen O-Kdo II P) scheint 1943/44 im Benehmen mit dem Reichsamt Technische Nothilfe auf die Burg Eisenhardt in Belzig/Mark (TN-Schule) ausgelagert worden zu sein. Sein Schicksal ist unbekannt. Ein anderer Teil kam im Frühjahr 1945 zunächst zur Polizeiverwaltung Gera, dann nach Weimar oder Gschenda, Kr. Arnstadt, wurde vorübergehend nach Biesenthal zurückgeholt und ging im April 1945 mit dem Südstab nach Fürstenfeldbruck. Schon in Biesenthal verbrannte die Masse der Akten über das Berufsbeamtengesetz, und weitere Verluste tragten auf dem Marsch von dort nach Fürstenfeldbruck durch Tieffliegerbeschuß ein. In Fürstenfeldbruck und Anfang Mai 1945 in Eben ist dann die Masse der mitgeführten Akten von Angehörigen des Südstabes verbrannt worden. Die Personalakten des Wirtschaftsverwaltungsamtes (Registratur O-W Pers.) wurde im Frühjahr 1945 zusammen mit denen des Kommando-Amtes in thüringische Orte verlagert. Sie gelangten über die Polizeiverwaltung in Gera zum Polizeiversorgungslager Linda bei Neustadt a. d. Orla - anderen Nachrichten zufolge auch nach Gschwenda - und kamen beim Anrücken der Amerikaner, nachdem durch einen mißverstandenen Funkspruch erhebliche Teile in Thüringen verbrannt worden waren, für kurze Zeit nach Biesenthal zurück. Von dort wurden sie im April 1945 vom Stüdstabe unter Verlusten durch Luftangriffe nach Fürstenfeldbruck mitgeführt. Hier und in Eben wurden die Akten Ende April/Anfang Mai 1945 zum weitaus größten Teil vernichtet. Nach anderen Überlieferungen sollen aber danach Anfang Mai 1945 nach weitere Akten in Maurach/Achensee verbrannt worden sein. Ein besonderes Schicksal hatten die Akten der Gruppe "Kriegsgeschichte" des Kommando-Amtes (Registratur O-Kdo I KrG). Bei der Gruppe war im Laufe des Krieges durch Abgaben von kriegsgeschichtlich wichtigem Material aus dem Bereich der Ordnungspolizei ein "Sonderarchiv" entstanden. Unter seinem Bestsänden sind vor allem die Tagebücher der 1939 aufgestellten SS-Polizeidivision, der 1945 aufgestellten 35. SS-(Polizei)Grenadierdivision, der SS-Polizeiregimenter, der Polizeischützenregimenter, der Polizeibataillone u. a. Polizeitruppeneinheiten sowie eine Sammlung der wichtigsten Erlasse des Hauptamtes Ordnungspolizei hervorzuheben. Diese wertvollen Unterlagen wurden Ende April/Anfang Mai 1945 von Angehörigen der Gruppe "Kriegsgeschichte" in Bischofteinitz/Böhmen restlos vernichtet. Nach wie vor ist undurchsichtig, in welchem Umfang Schriftgut des Chefs der Ordnungspolizei heute von Dienststellen der DDR verwahrt wird. Mit Sicherheit steht nur fest, daß sich im Bestand "Reichsministerium des Innern" des Zentralen Staatsarchivs I in Potsdam unter Abt. III 46 Aktenbände über die Polizei aus der Zeit von 1934 bis 1937 und Personalakten aus dem Hauptamt Ordnungspolizei befinden. Die in Fürstenfeldbruck und Eben nicht vernichteten Registraturreste der Personalgruppen und anscheinend auch Teile anderer Registraturen des Hauptamtes Ordnungspolizei wurden von den Amerikanern beschlagnahmt. Nach der Besetzung der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Fürstenfeldbruck sichteten diese die vorgefundenen Akten, brachten sie in einen Speicher, transportierten sie unter Zurücklassung des für sie Uninteressanten im Herbst 1945 ab. Das dort verbliebene Material der Personalregistratur des Wirtschaftsverwaltungsamtes wurde im November 1954 über das Bayerische Hauptstaatsarchiv, Abt. I, dasjenige des Kommandoamtes im Januar 1955 und im Juli 1957 von der Bayerischen Polizeischule Fürstenfeldbruck unmittelbar an das Bundesarchiv abgegeben. Schon im Dezember 1956 waren hier etwa 550 Personalhefte des Kommando-Amtes mit den Anfangsbuchstaben M - Z eingetroffen, die, zunächst beschlagnahmt, von der amerikanischen Militärregierung 1949 dem Kommando der Schutzpolizei in Wiesbaden übergeben worden waren und dort - bei einem Bestand von ursprünglich rund 900 Heften - durch Abgaben der Unterlagen über wiederverwendete Polizeiangehörige an deren Dienststelle vermindert worden waren. Die Hauptmasse der weggeführtne Akten aber wurde zunächst in das Aktendepot der U.S. Army (Departmental Records Branch) in Alexandria/Virginia überführt und innerhalb der Records Group 1010/EAP 170 - 175 verfilmt (Mikrofilm Guide 39). Die Übergabe von dort an das Bundesarchiv ging im April 1962 vonstatten. Weitere Aktenübernahmen erfolgten aus Unterlagen, die zunächst im Document Center in Berlin zusammengeführt worden waren - zunächst im Jahre 1957 Personalakten über Gendarmeriebeamte über das Hessische Ministerium des Innern, dann 1962 in größerem Umfang und unmittelbar im Zusammenhang mit der sogenannten Sammlung Schumacher Schriftgut verschiedenster Organisationseinheiten und zum ungefähr gleichen Zeitpunkt aus biographischen Materialien Dalueges rekonstruierte Akten der Adjutantur des Chefs der Ordnungspolizei. Weitere Provenienzen, die unter biographischen Gesichtspunkten eingruppiert wurden, sind aber nach wie vor im Berlin Document Center zu suchen. Im Sommer 1957 übergab der ehemalige Chef des Kommando-Amtes, Generalleutnant der Ordnungspolizei a. D. Adolf v. Bomhard, zwei von ihm persönlich gesicherte Aktenbände (R 19/282 und 283) und darüber hinaus die unter C im Anhang aufgeführten Unterlagen. 1958 folgten Steuer-, Gehalts- und Lohnunterlagen von früheren Arbeitnehmern des Hauptzeugamtes der Ordnungspolizei von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe. Schließlich wurden Akten des Reichsamts Freiwillige Feuerwehren 1957 und 1964 von der Oberfinanzdirektion Hamburg übergeben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bezug: Koblenzer Bestand Von einer durchgreifenden Kassation wurde angesichts der Geringfügigkeit oder des Fehlens von sonstigen Aktenüberlieferungen der Ordnungspolizei und dem versorgungsrechtlichen Bedürfnis nach Dienstzeitnachweisen für Polizei- angehörige abgesehen. Dagegen wurden, um zumindest einige Lücken des Be- standes zu füllen, nicht nur die amtlichen Drucksachen des Hauptamts Ordnungs- polizei mit aufgeführt, sondern auch wichtige Betreffe zur Ordnungspolizei aus den Beständen des Bundesarchivs R 43 (Reichskanzlei), R 18 (Reichsministe- rium des Innern), R 2 (Reichsfinanzministerium), R 22 (Reichsjustizministerium), NS 19 (Persönlicher Stab Reichsführer SS), NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit) und R 36 (Deutscher Gemeindetag) eingearbeitet, ohne daß dabei Vollständig- keit angestrebt wurde. Auf die Berücksichtigung der Bestände R 20 (Chef der Bandenkampfverbände; Schulen der Ordnungspolizei) und R 70 (Polizeidienst- stellen eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten des 2. Welt- krieges), die bei entsprechenden Nachforschungen ohnehin herangezogen werden müssen, wurde dagegen ganz verzichtet. Bei Klassifikation des Bestandes ließ sich eine Gliederung des Bestandes nach dem Registraturprinzip bei der Lückenhaftigkeit der erhaltenen Akten ebensowenig sinnvoll durchführen wie eine enge Anlehnung an die Verwal- tungsstruktur des Hauptamtes. Es wurde daher eine ideelle, aber der Gewichtig- keit der tatsächlich im Bestand überlieferten Sachbereiche angepaßte Aufglie- derung des Kompetenzbereiches des Hauptamtes Ordnungspolizei erarbeitet. An der Erschließung des Bestandes in besonderem Maße beteiligt waren in chronologischer Folge die Herren Dr. Neufeldt, Huck, Schatz, Dr. Boberach, Dr. Werner und Marschall. Koblenz, im Oktober 1974 Inhaltliche Charakterisierung: Adjutantur des Chefs der Ordnungspolizei 1933-1945 (24), Dienststellenverwaltung 1933-1945 (50), Nachrichten- und Befehlsblätter, Erlasse, Besprechungen 1933-1945 (41), Orga‧nisation und Zuständigkeit 1933-1945 (58), Haushalt 1933-1944 (9), Allgemeines Dienstrecht und Polizeidienstrecht 1931-1945 (37), Lehrgänge und Schulen 1930-1945 (89), Beurteilung, Beförderung, Abordnung und Versetzung von Angehörigen der Polizei 1931-1945 (38), Besoldung und Versorgung 1933-1945 (19), Straf- und Disziplinarangelegenheiten 1937-1945 (8), Uniformen und Orden 1933-1945 (8), Kameradschaftsbund deutscher Polizeibeamter 1933-1945 (6), Personalstatistik 1938-1945 (7), Unterbringung, Ausrüstung und Bewaffnung 1933-1945 (8), Sanitäts- und Vete‧rinärwesen, Polizeisport 1933-1945 (12), Polizeiverwaltungs- und Vollzugsdienst 1935-1945 (93), Einsatz von Polizeiverbänden und -einheiten 1933-1945 (108), Personalakten 1917-1945 (1.067), Staatskrankenhaus der Polizei in Berlin.- Krankenblätter (ZX) von Patienten 1940-1945 (1946) (3.149), Kartei des Staatskrankenhauses der Polizei in Berlin (k.A.) Erschließungszustand: Findbuch (1974) Zitierweise: BArch, R 19/...

          In feindlichen Ländern: Bd. 2
          BArch, RM 5/2618 · Akt(e) · (1917) 1918-1921
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Reichskolonialamt: "Die Kolonialdeutschen aus Deutsch-Ostafrika in belgischer Gefangenschaft". Druck, 1918 "Kriegs-Zeitschrift der Hamburg-Amerika-Linie Nr. 31". Druck, 10.8.1918 Amerikanisches Gesetz gegen Spionage und andere politische Verbrechen. Druck, 15.6.1917 Britische Parlamentsdrucksache betr. Handel mit dem Feind, 16.4.1918 "Bericht des Obermaschinisten Lehmann über seine Erlebnisse in russisch-sibirischer und englischer Kriegsgefangenschaft", o. Dat.

          Die Kammerberichterstattung ist Ausfluß französischer Rechtstradition. Seit 1823 erschienen Jahresberichte der Handelskammer Köln. Erstmals wurde die Berichterstattung durch das Statut der Handelskammer von Elberfeld und Barmen 1830 rechtsverbindlich gemacht. Die preußische Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februar 1848 machte dann die Berichterstattung der Kammern obligatorisch. § 24 lautet: "Die Handelskammern erstatten jährlich im Monat Januar über die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Hauptbericht an den Finanzminister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regierung eine Abschrift ein. Sie sind verpflichtet, den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mitteilungen von Auszügen aus den Beratungsprotokollen sowie am Schlusse eines jeden Jahres in einer besonderen Übersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntnis zu geben". Weitere Gesetze vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 betonten ausdrücklich diese Verpflichtung, einen Bericht vorzulegen. Seit 1897 mußten die Berichte im Druck vervielfältigt werden. Bis 1914 wurden die Berichte stetig ausgeweitet und systematisiert. Das entsprach dem Interesse der Kammern und des Ministers für Handel und Gewerbe, der bis 1872 die Berichte in einer Beilage des Preußischen Handelsarchivs veröffentlichen ließ. Auf eine Vereinheitlichung drängte das Preußische Statistische Bureau, das die Jahresberichte auswertete und darauf aufbauend vergleichende Übersichten zu Handel und Verkehr ab 1861 erstellte. Das Gesetz von 1870, das die Kammern dem Interessenausgleich verpflichtete, hinderte sie nicht, ihren Jahresbericht zum Sprachrohr für ihre wirtschaftspolitischen Auffassungen zu machen. Freihandel und Zoll wurden in den Jahresberichten diskutiert. Obwohl sich eine Vereinheitlichung der Jahresberichte nicht erreichen ließ, setzte sich doch die vom Direktor des Statistischen Bureaus, Engel, empfohlene Trennung der Rubriken "Ansichten, Gutachten und Wünsche" (Teil A) und "Tatsächliches" (Teil B) durch. Teil B enthält im Regelfall statistisches Material, das aus heutiger Sicht wichtige Daten zur regionalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte bietet. Nach dem Ersten Weltkrieg erschienen nur in Ausnahmefällen die im Erlaß des preußischen Handelsministers vom 27.10.1914 vorgesehenen zusammenfassenden Darstellungen zur Kriegszeit. Erst ab 1919 waren wieder Jahresberichte vorgeschrieben. Wegen Überlastung ihrer wissenschaftlichen Beamten gingen viele Kammern nach 1920 dazu über, monatliche Berichte zusammen mit Nachbarkammern zu erstellen. Das Verfahren fand die ausdrückliche Billigung des Handelsministeriums, das die Berichte seit Januar 1921 in seiner Zeitschrift "Handel und Gewerbe" zusammenstellte. Einzelne Kammern druckten weiterhin Jahresberichte, andere legten sie den Vollversammlungen vervielfältigt vor. Die monatliche Berichterstattung der Kammern dauerte bis 1936 an. Die Wirtschaftskammern legten von 1934 bis 1939 intern in Zwei- oder Dreimonatsabständen Berichte an, die zum Teil in ihre Periodika übernommen wurden. Mit dem Ausbau der amtlichen Statistik auf Reichs-, Landes- und Ortsebene verloren die Jahresberichte der Kammern an Gewicht und auch ihren Charakter als Entscheidungshilfe für staatliche und kommunale Verwaltungen. Hinzu kam, daß sie oft beim Erscheinen schon veraltet waren. Seit etwa 1900 begegnen die Kammern dieser Entwicklung durch die Herausgabe von Periodika, sogenannten Mitteilungsblättern. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zwar keine Bestimmung zur jährlichen Berichterstattung auf, Praxis ist jedoch, daß alle Kammern ab spätestens 1950 Jahresberichte und monatliche Mitteilungsblätter veröffentlichen. Die dort enthaltenen Informationen sind als regionalgeschichtliche Quelle unentbehrlich. Die folgende Übersicht erfaßt ausschließlich Jahresberichte aus dem deutschsprachigen Raum sowie aus Österreich-Ungarn (vor 1918) und den deutschen Kolonialgebieten (vor 1918). Dem Namen der Kammer ist die jeweilige Signatur im Bestand S 6 vorangestellt. Die Jahresberichte des DIHT ab 1951/52 befinden sich unter der Signatur S 7 Nr. 562. Berichte von Handwerkskammern finden sich ebenfalls im Bestand S 7. Berichte für die Jahre 1860 bis 1872 befinden sich auch in dem Periodikum "Jahresberichte der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Preußischen Staates" (WWA-Bibliothek P 11). 76 lfm I Industrie- und Handelskammern im heutigen Nordrhein-Westfalen 959 Aachen 1854-1859, 1864, 1868-1870, 1874-1914, 1924-1932, 1949-1996 (1914-1918 "Die Aachener Handelskammer und der Krieg") 945 Altena 1853-1854, 1856-1857, 1857-1858, 1859-1861, 1862/1863, 1875-1913 946 Arnsberg 1854-1859, 1873-1908, 1910 ,1911, 1913, 1924-1930, 1937, 1938, 1948, 1950-1956, 1965-1973 960 Barmen (s.a. Elberfeld und Barmen, Wuppertal) 1875, 1876, 1881-1913 947 Bielefeld 1849, 1850, 1854-1859, 1864, 1868-1878, 1880-1913, 1926, 1946-1948 948 Bochum 1857-1864, 1871-1903, 1905-1911, 1913, 1925, 1927/28, 1946-1996 961 Bonn 1892-1913, 1949-1980, 1983-1996 892 Detmold 1878/79-1885/86, 1886-1890, 1892-1894, 1896-1913, 1960-1965, 1967-1971 (1955-1982 "Berichte aus der Tätigkeit der IHK Detmold") 949 Dortmund 1865-1867, 1869-1913, 1924-1932, 1939/40, 1940/41, 1948-1996 962 Düsseldorf 1854-1859, 1871-1892, 1894-1904, 1923-1937, 1947-1949, 1951-1996 963 Duisburg 1855-1859, 1867, 1868, 1870-1872, 1874-1913, 1920-1938, 1945/47-1996 964 Elberfeld und Barmen (s.a. Barmen, Wuppertal) 1854-1859, 1870, 1873, 1876, 1881-1913 891 Essen 1853-1866, 1878, 1881-1913, 1922-1925, 1935, 1946-1996 950 Hagen 1849, 1853-1858, 1861-1913, 1949-1970, 1972, (Strukturbericht 1946) 951 Iserlohn 1851, 1852, 1854-1859, 1862-1906, 1908-1911, 1913, 1918-1921, 1924-1925, 1927-1928 1023 Köln 1851-1860, 1862-1914, 1918, 1922- 1932, 1947-1996 966 Krefeld 1848-1913, 1924, 1925, 1935, 1936, 1947-1994 1025 Lennep (s.a. Remscheid) 1845, 1847/50, 1853-1855, 1857, 1858, 1884-1913 952 Lüdenscheid 1851-1914, 1925, 1927, 1928 953 Minden 1850, 1854-1859, 1867, 1869-1871, 1873-1903, 1904/05-1913/14 1033 Mönchengladbach 1854-1859, 1871-1877, 1879, 1881-1884, 1904-1906, 1948, 1949, 1951-1971/72 967 Mülheim am Rhein 1872-1913 968 Mülheim a. d. Ruhr 1855-1859, 1868-1882, 1884-1898, 1899/1900-1901/02, 1903/04-1910 954 Münster 1855-1859, 1869-1913, 1934, 1945/47-1996 1036 Neuss 1862-1895, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 1046 Remscheid (s.a. Lennep) 1952-1976 862 Ruhrort 1898-1904/05 1054 Siegen 1852, 1854, 1856-1859, 1881-1896, 1933-1936, 1954-1996 1055 Solingen 1854-1859, 1913, 1935, 1936, 1948-1975 1069 Wesel 1854-1859, 1871-1873, 1875, 1876, 1878-1906, 1908, 1910, 1912, 1913 1073 Wuppertal (s.a. Barmen, Elberfeld und Barmen) 1933-1936, 1948-1993 II Industrie- und Handelskammern im Deutschen Reich (in den Grenzen bis 1918) 933 Altenburg 1901-1913 929 Altona 1867-1871, 1881-1914, 1922-1935 902 Aschaffenburg 1949ff. 900 Baden-Baden 1950-1964 899 Bayreuth 1863-1896 910 Berlin, Korporation der Kaufmannschaft 1852-1913 911 Berlin 1902-1913, 1924-1937, 1950ff. 938 Bingen am Rhein 1878-1913 912 Brandenburg a.d. Havel 1899-1913 907 Braunsberg/Ostpreuáen 1866-1872, 1885-1911 984 Braunschweig 1884-1895, 1931-1938, 1948ff. 988 Bremen 1865-1938, 1945ff. 989 Bremen, Gewerbekammer 1878-1908, 1926-1928 990 Bremer Kammer für Kleinhandel 1907-1913 940 Bremerhaven 1867-1880, 1891-1913, 1975ff. 916 Breslau 1850-1913 917 Breslau (gemeinsamer Bericht für die niederschlesischen Handelskammern) 1921-1936 957 Bromberg 1876-1913 P 11 Buxtehude 1867-1868 o.Nr. Calw (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) P 11 Celle 1867 969 Chemnitz 1863-1910 893 Coburg 1954ff. 993 Colmar 1872-1873, 1880-1913 913 Cottbus 1854-1872, 1885-1913 906 Danzig 1854-1913, 1923-1936 980 Darmstadt 1862-1895, 1910-1913, 1924-1932, 1948ff. 935 Dessau 1890-1905 955 Dillenburg 1865-1871, 1877-1913, 1919-1920 970 Dresden 1863-1911 942 Dresden, Gewerbe-Kammer 1911-1916 1097 Dresden, Vorstand der Dresdner Kaufmannschaft 1866-1920 908 Elbing 1854-1908, 1912-1914 939 Emden 1866-1913, 1949ff. 922 Erfurt 1854-1871, 1884-1905 890 Eßlingen 1958-1970 965 Eupen 1860-1872 (P 11), 1888-1900 889 Flensburg 1963ff. 956 Frankfurt/Main 1854-1891, 1895-1896, 1904-1919, 1924-1926, 1948-1963 914 Frankfurt/Oder 1864-1912 974 Freiburg/Br. 1880-1909, 1951ff. 981 Friedberg 1899-1912, 1926-1930 o.Nr. Geestemünde (s. Bremerhaven) 986 Gera 1851-1904 934 Gießen 1880-1901 P 11 Gleiwitz 1860-1872 918 Görlitz 1854-1900, (1921-1936 s. Breslau) 896 Göttingen 1867-1913 P 11 Goslar 1867-1868 931 Gotha 1898-1913 P 11 Greifswald 1865-1867 985 Greiz 1879-1921 P 11 Grünberg/Schlesien 1871 867 Halberstadt 1874-1888, (1924-1930 s. Magdeburg) 924 Halle/Saale 1854-1894, 1903-1913, 1919-1937 991 Hamburg 1881-1913, 1918-1936, 1949ff. 992 Hamburg, Gewerbekammer 1875-1907 P 11 Hameln 1867-1870 958 Hanau 1871-1913, 1963-1969 876 Hannover 1867-1892, 1922-1938, 1946ff. 869 Harburg 1867-1913 975 Heidelberg 1880-1892, 1898-1904, 1912-1913, 1923-1925, 1930-1932 870 Heidenheim (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962-1967 871 Heilbronn (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1961-1969 982 Hildburghausen 1888-1910, 1919-1920 868 Hildesheim 1867-1872 (P 11), 1949-1972 936 Hirschberg 1854-1872 (P 11), 1888-1908, (1921-1936 s. Breslau) 903 Insterburg 1856-1870, 1874-1912 864 Karlsruhe 1880-1892, 1956ff. 863 Kassel 1871-1889, 1925-1933,1951ff. 930 Kiel 1871-1872 (P 11), 1877-1913, 1921-1930, 1950ff. 866 Koblenz 1854-1903, 1911-1913, 1925-1937, 1951-1976 904 Königsberg 1854-1913, 1924-1931 976 Konstanz 1896-1913, 1926-1930, 1960-1972 977 Lahr 1880-1929, 1956-1971 919 Landeshut/Schlesien 1854-1899, 1906-1913, (1921-1923 s. Breslau) 920 Lauban 1865-1913 P 11 Leer 1869-1870 971 Leipzig 1863-1913, 1925-1938 972 Leipzig, Gewerbekammer 1873-1919 1026 Liegnitz 1854-1855, 1871-1872 (P 11), 1882-1909, (1921-1936 s. Breslau) 1027 Limburg 1868-1913, 1971-1973 P 11 Lingen 1867-1868 1030 Ludwigsburg 1963-1964 932 Ludwigshafen 1886-1887, 1890-1892, 1904-1911, 1949ff. 987 Lübeck 1865-1913, 1920-1921, 1934-1937, 1948-1952, 1957, 1958, 1964ff. 943 Lüneburg 1867-1913, 1949ff. 926 Magdeburg 1854-1913, 1924-1930 1031 Mainz 1853-1892, 1902-1908, 1959-1968 978 Mannheim 1864-1867, 1872-1913, 1923-1932, 1950-1971 905 Memel 1854-1913 994 Metz 1872-1880, 1883-1900, 1905-1913 927 Mühlhausen/Thüringen 1855-1872 (P 11), 1883-1913, 1921 1923, (1932-1933 s. Kassel) 873 Mülhausen/Elsaß 1877-1905, 1911-1913 1035 München 1869-1892, 1980ff. 1036 Neuss/Rhein 1861-1894, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 P 11 Norden 1867-1870 928 Nordhausen 1860-1872 (P 11), 1881-1899 1038 Nürnberg 1871-1876, 1950-1974 1039 Offenbach 1857-1901, 1965ff. 983 Oldenburg 1865-1866, 1873-1888, 1895-1913, 1951ff. 921 Oppeln 1883-1905, 1937-1938 1040 Osnabrück 1870, 1874-1913, 1950-1953, 1977-1991 P 11 Osterode 1867-1870 P 11 Papenburg 1867-1869 874 Passau 1879-1891, 1901-1913, 1919-1920 979 Pforzheim 1880-1913, 1927-1928 973 Plauen 1862-1913 915 Posen 1854-1913 923 Potsdam 1898-1913, 1949-1951 1044 Ravensburg (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1957-1975 1045 Regensburg 1855-1893, 1901-1904, 1951ff. 1047 Reutlingen (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1958ff. 1049 Rostock 1899-1902 o.Nr. Rottweil (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) 888 Saarbrücken 1865-1902, 1951ff. 898 Sagan 1881-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1050 Schneidemühl 1925-1938 1051 Schopfheim 1889-1913, 1925-1929, 1951-1968 1052 Schweidnitz 1854-1872, 1889-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1056 Sonneberg 1875-1931 861 Sorau 1871-1919 1057 Stade 1867-1870 (P 11), 1954ff. 1058 Stadthagen 1925-1928 (K 7), 1936-1937 878 Stettin 1854-1913, 1927-1938 1059 Stolberg 1855-1872 (P 11) 925 Stolp 1891-1914 1060 Stralsund 1911-1913, 1924-1931 995 Straßburg 1871-1914 882 Stuttgart 1857-1889 und 1900-1904 (für die Handelskammern in Württemberg), 1955ff. 1061 Swinemünde 1864-1872 (P 11), 1878-1891, 1905-1913 909 Thorn 1854-1900, 1904-1905, 1908-1914 1062 Tilsit 1854-1913 1063 Trier 1855-1872 (P 11), 1950ff. P 11 Uelzen 1867-1870 1065 Ulm (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962ff. 1066 Verden 1867-1871 (P 11), 1886-1913 1067 Villingen 1897-1911 1068 Weimar 1880-1896, 1901-1913, 1928-1937 1069 Wesel 1854-1913 944 Wetzlar 1901-1913, 1924-1927 1070 Wiesbaden 1865-1913, 1950ff. P 11 Wolgast 1868 881 Worms 1857-1913 1072 Würzburg 1874-1881, 1886-1889, 1959ff. 883 Zittau 1862-1863, 1866-1875, 1879-1913 III Handelskammern in den deutschen Kolonien 1017 Kribi (Süd-Kamerun) 1908-1911 1018 Tsingtau (China) 1900-1913 1019 Windhuk (Südwestafrika) 1910/11 IV Handelskammern in Österreich-Ungarn und Nachfolgestaaten 1008 Bozen 1870/71, 1880, 1910-1917 996 Brünn 1870-1902 (mit Lücken) 1021 Budapest 1870-1918, 1924-1940 1010 Budweis 1861-1890 997 Eger 1854, 1858-1895, 1910-1911 941 Esseg / Osijek 1904 1004 Innsbruck 1871-1880 1011 Klagenfurt 1870-1916, 1928-1935 998 Kronstadt 1889-1904 (mit Lücken) 999 Laibach 1870, 1875, 1880 1012 Linz 1898-1903, 1926-1930 1022 Neu-Sohl / Beszterczebánya [heute: Banska Bystrica] 1895-1916 1001 Pilsen 1858, 1865, 1870-1890 1002 Preßburg 1866-1912 (mit Lücken) 1093 Reichenberg 1875-1914 (mit Lücken) 1013 Rovereto 1870, 1880 1014 Salzburg 1854-1919 (mit Lücken) 880 Temesvar 1851-1852 1015 Triest 1871-1933 (mit Lücken) 1094 Troppau 1880/81, 1910-1918 1020 Wien 1855-1930 V Deutsche Handelskammern im Ausland 1074 Barcelona 1923-1932 1075 Brüssel 1936-1938 1076 Budapest 1920/21, 1938-1943/44 1083 Buenos Aires 1920-1938 1092 Kairo 1930-1937 1087 Manila 1924-1938 1086 Montevideo 1920/21, 1935, 1937 1088 New York 1912/13 1081 Paris 1930-1933 1082 Rio de Janeiro 1934-1935 1090 Schanghai 1926/27-1936/37 1078 Sofia 1942 1085 Tokio 1937-1938 1084 Valparaiso 1920-1930

          Oberschulbehörde I (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I · Bestand · 1837-1939
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Im Zusammenhang mit der Trennung von Staat und Kirche wurde in Hamburg erst relativ spät ein staatliches Schulwesen mit allgemeiner Schulpflicht geschaffen. Grundlage war das "Gesetz, betreffend das Unterrichtswesen" vom 11. 11. 1870. 1863 entstand bereits die Interimistische Oberschulbehörde, die das Scholarchat ablöste und ab 1871 Oberschulbehörde hieß. Sie war unterteilt in vier Sektionen: 1. Sektion für die Wissenschaftlichen Anstalten, 2. Sektion für das Höhere Schulwesen und ab 1874 auch für das Privatschulwesen, 3. Sektion für das Volksschulwesen einschließlich der Lehrerseminare, 4. Sektion für das Landschulwesen (bis 1874 für das Privatschulwesen), die um 1920 aufgelöst wurde; nur einzelne Akten wurden bis 1938 weitergeführt. Von 1865 bis 1914 war die Oberschulbehörde auch für das Gewerbeschulwesen zuständig, dieses wurde 1914 von der Behörde für das Gewerbe und Fortbildungsschulwesen und 1922 von der Berufsschulbehörde übernommen. 1921 wurde die 1. Sektion ausgegliedert und in die neugegründete Hochschulbehörde integriert. 1927 wurde im Zuge einer Verwaltungsreform die Hauptregistratur mit den Verwaltungsregistraturen zusammengefaßt. 1931 wurden die Oberschulbehörde und die Berufsschulbehörde zur Landesschulbehörde vereinigt, die ab 01.06.1933 zusammen mit der Hochschulbehörde die Landesunterrichtsbehörde bildete, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Am 24.09.1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. Am 01.04.1938 wurden das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur 4. (Schul- und Hochschul ) Abteilung der Staatsverwaltung formiert und die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde gegründet mit den drei Abteilungen 1. Allgemeine Abteilung, 2. Hochschulabteilung, 3. Schulabteilung. Vom 01.01.1971 bis 29.02.1980 gehörte die Schulverwaltung zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, vom 01.03.1980 bis 28.02.1989 zur Behörde für Schule und Berufsbildung und seit dem 01.03.1989 zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung. Archivierungsgeschichte: Der Best. Oberschulbehörde I enthält die Reste der älteren Hauptregistratur: Allgemeine Angelegenheiten, Kriegsakten des Ersten Weltkrieges, Stiftungen, die Protokolle des Plenums und der einzelnen Sektionen, Dienstgebäude und Matrikeln der Lehrkräfte. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I Oberschulbehörde I, Nr. ...

          Rechnungshof des Deutschen Reiches (Bestand)
          BArch, R 2301 · Bestand · 1822-1946
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

          Senat-Kriegsakten (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Bestand · (1907) 1888-1940, (-1940)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)