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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1149 · Akt(e) · Mai - September 1915
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Darin: "Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten", herausgegeben vom Reichskolonialamt, Vierte Mitteilung, 30 S. geh. Qu. 1264; Vorträge des Lt. Colonel du Service de Sante suisse Dr. Carl de Marval in Bern über seine Wahrnehmungen in Lagern deutscher Kriegsgefangener in Frankreich und in den Kolonien Qu. 1279-1282; Bericht über die Tätigkeit von Agenten der Entente in der Schweiz, Rumänien, Bulgarien und Holland Qu. 1420, 1421, 1537; Richtlinien für die Behandlung der Arbeiterfrage in den für den Kriegsbedarf tätigen Gewerbezweigen, ausgearbeitet vom Kriegsministerium, Drucksache, 9 S. Qu. 1489; Anträge Württembergs zu dem Entwurf einer Bekanntmachung betr. Einschränkung der Arbeitszeit in der Textilindustrie Qu. 1567

"Völkerrechtliche Angelegenheiten": Bd. 18
BArch, RM 5/2518 · Akt(e) · (März-Mai) Juni-Juli 1915
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Auszug aus Denkschrift des Bundes Neues Vaterland "Sollen wir annektieren?", o. Dat. "Deutsche Kolonialzeitung, 1. Sonderbeilage zu Nr. 7". Druck, 20.1.1915 Brit. Parlamentsdrucksachen betr. Behandlung der Kriegsgefangenen in England u. Deutschland während der ersten acht Monate des Krieges, und Schriftwechsel mit dem amerikanischen Botschafter (in London) wegen der Behandlung brit. Kriegsgefangener Preußisches Kriegsministerium: Immediatvortrag betr. "sämtliche zugunsten deutscher Kriegs- und Zivilgefangener ergriffenen Maßnahmen". Druck, 7.7.1915 Preußisches Kriegsministerium: "Beschäftigung der Kriegsgefangenen". Druck, 15.4.1915 "Statistik amerikanischer Metalltransporte von Aug. bis Dez. 1914". Druck, o. Dat.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2532 · Akt(e)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Grafik: Raymond Desvarreux; Druck: Imprimerie Henon, Paris; Größe: 119 x 79 cm; Anzahl: 1; Farbige Grafik: Ein Soldat in voller Ausrüstung, einer Bauernfamilie auf dem Feld zuwinkend (Plakat auf der Rückseite mit Gegenpropaganda beschrieben)

Tierärztliche Hochschule

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 01.06.1790 - Eröffnung der Tierarzneischule 20.06.1887 - Verleihung der Bezeichnung Tierärztliche Hochschule 05.09.1910 - Verleihung des Promotionsrechts 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde 01.10.1937 - Umwandlung der Abteilung für Tierheilkunde in die Veterinärmedizinische Fakultät Die erste überlieferte Akte im Bestand ist erst aus dem Jahr 1817 Vorwort: Dieses Findbuch wurde vom ehemaligen Archivleiter, Herrn Dr. Kossack, 1965 erstellt. Die Akten-Nr. 744 bis 793 wurden während der Aufräumarbeiten im Archiv aufgefunden und dem Findbuch zusammen mit den Akten-Nr. 794-796, die uns von der Abteilung Historische Sammlungen der Universitätsbibliothek der HU 2011 abgegeben wurden, zugefügt. Geschichte des Registratur-Bildners Die spätere Tierärztliche Hochschule zu Berlin wurde am 01.06.1790 als Tierarzneischule eröffnet. (1)Sie unterstand zunächst den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow. Graf Lindenau war von Friedrich Wilhelm II beauftragt worden, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Gründung einer Tierarzneischule zu tun. Bereits König Friedrich II hatte angesichts der verheerenden Rinderpest den Auftrag erteilt, einen Plan für eine tierärztliche Ausbildungsstätte auszuarbeiten. Die vorgelegten Pläne scheiterten jedoch, da die Preußische Staatskasse nicht gewillt war, die beantragten Baukosten in der vorgeschlagenen Höhe zu tragen. Politische und militärische Erwägungen zwangen jedoch den König Friedrich Wilhelm II., im Jahr 1787 der Gründung einer Veterinärschule zuzustimmen. Die Kosten sollten aus dem königlichen Privatvermögen bestritten werden. Nachdem v. Lindenau entsprechende Verhandlungen geführt hatte, wurde die Tierarzneischule am 01.06.1790 eröffnet. 4 Professoren, 1 Apotheker, 2 Lehrschmiede, 1 Stallmeister, 1 Rendant, 1 Provisor (Apotheke), 2 Wachtmeister, 1 Kastellan, 9 Stallknechte, 1 Gärtner, 2 Gartenknechte, 1 Nachtwächter und 1 Anwärterin bildeten den ersten Personalbestand der Schule. Zur Ausbildung gelangten zunächst fast ausschließlich sogenannte Militär-Eleven, Soldaten, die als Fahnenschmiede für die Armee ausgebildet wurden. Im Jahre 1806 traf Graf v. Lindenau von der Leitung der Schule zurück und sein Nachfolger Oberstallmeister v. Jagow übernahm diese. Die Unterstellung unter das Obermarstallamt wirkte sich auf die Entwicklung der Schule sehr nachteilig aus. Am 26.03.1810 hat W. v. Humboldt eine Denkschrift ausgearbeitet, die die wissenschaftliche Bedeutung der Tierarzneischule besonders hervorhob und in der er sich dafür aussprach, die Schule der neu errichteten Universität anzugliedern. wenn auch die Forderungen v. Humboldts von Jagow abgelehnt wurden, so wurde doch diese Denkschrift zum Ausgangspunkt erneuter Vorschläge für eine verbesserte Einrichtung der Schule, die v. a. vom Geh. Medizinalrat Prof. Rudolph und Staatsrat Langermann vorgelegt wurden. Durch Kabinetts-Order vom 09.06.1817 wurde die Schule dem Ministerium des Innern und des Krieges unterstellt. Anfang August 1817 übernahm die erste Abteilung der Regierung Berlin die Aufsicht über die Schule. (2) Nach Auflösung der Regierung Berlin und Wiederherstellung des Polizeipräsidiums wurde diesem die Tierarzneischule unterstellt. (3) Das Reglement über die Wiederherstellung des Polizeipräsidiums in Berlin vom 18.09.1822 sah in § 8 - Medizinal-Polizei - die Unterstellung der Charité und der Tierarzneischule unter die Medizinal-Abteilung vor. Als Ministerialinstanz war nunmehr das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zuständig. Daneben hatte das Kriegsministerium und das Obermarstallamt ihr Mitspracherecht beibehalten. Durch Kabinettsorder vom 16.11.1835 wurde "zur Beschleunigung der Reorganisation und zweckmäßigen Leitung der Tierarzneischule" die Errichtung eines "Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten vom König Friedrich Wilhelm III. angeordnet. (4) Geheimer Regierungsrat Albers, der als vorläufiger Direktor eingesetzt war, führte die Übernahmeverhandlungen seitens der Schule. Das Mitspracherecht des Kriegsministeriums und des Obermarstallamtes blieben auch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des Kuratoriums wurde die Verwaltung der Tierarzneischule durch Kabinettsorder vom 10.12.1847 einer unmittelbar dem Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstellten Direktion übertragen. Diese Direktion bestand aus dem Direktor (Albers bis 1849) und dem Rechnungsrat Esse, der gleichzeitig Verwaltungsdirektor der Charité war. Weitere Direktoren waren: Gurlt bis 1870, Gerlach bis 1877, Roloff bis 1885 und seit 1885 - Müller. Eine Kabinettsorder vom 27.04.1872 ordnete die Unterstellung der Tierarzneischule unter das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an. Damit war zugleich auch eine enge Verbindung mit der Veterinärverwaltung hergestellt, die sich in der Folge sehr fruchtbar vor allem für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auswirkte. Am 20.06.1887 wurde der Tierarzneischule durch "Allerhöchsten Erlass" die Bezeichnung "Tierärztliche Hochschule" verliehen. Gleichzeitig wurde vom Minister v. Lucius ein provisorisches Statut für die Schule erlassen. (5) Danach waren die Leistungsgremien der Schule der Rektor und das Lehrerkollegium. (§ 5 a.a.O.) Der Rektor wurde vom Minister ernannt. Erst im Jahre 1903 wurde der Schule das Wahlrecht verliehen. Der Rektor war für die Leitung der schule verantwortlich. Die Verwaltungsbeamten waren dem Rektor unterstellt. Der leitende Verwaltungsbeamte führte die Amtsbezeichnung "Administrator". (§ 24 der Satzungen). Erster Rektor wurde der bisherige Direktor Prof. Müller. Erst im April 1913 wurde der Schule nach langwierigen Verhandlungen durch "Allerhöchste Order" vom 31.03.1913 die endgültige Satzung verliehen. (6) Zuvor war die Verleihung des Promotionsrechtes erfolgt (05.09.1910). Nach den vorliegenden Hinweisen wurde im September 1932 eine neue Satzung für die Tierärztlichen Hochschulen in Preußen vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. (Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Nr. 41/1932, S. 566). Außerdem liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für Rektor und Senat der Tierärztlichen Hochschule vor. (7) Diese scheinen jedoch jedoch infolge der Unterstellung unter das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht mehr zur Ausführung gekommen zu sein. Im Januar 1909 erfolgte auf Antrag des Rektors Schmaltz die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an den Rektor der Schule. (8) Damit war auch die äußerliche Gleichstellung gegenüber den anderen Berliner Hochschulen erfolgt (Universität, Technische Hochschule, Landwirtschaftliche Hochschule). Durch die Not-Verordnung vom 29.10.1932 wurde die Tierärztliche Hochschule wiederum dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. (9) Am 02.10.1934 ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Tierärztlichen Hochschule an den Verwaltungsdirektor der Charité an. (10). Diese Anordnung ließ bereits darauf schließen, dass die Eingliederung der Hochschule in die Universität unmittelbar bevorstand. Bereits am 20.10.1934 fand im Kultusministerium eine Besprechung statt. (11) Die Professoren Krüger und Bierbaum als Vertreter der Schule sprachen sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die beabsichtigte Bildung einer landwirtschaftlich-tierärztlichen Fakultät an der Berliner Universität aus. Sie plädierten für die Bildung einer selbstständigen tierärztlichen Fakultät und lehnten eine Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät ab. Ungeachtet der auch von anderer Seite erfolgten Einsprüche erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Hochschule in die Universität als 5. Fakultät unter der Bezeichnung "Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät", Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde mit Wirkung vom 01.11.1934. (12) Da die Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Verwaltungsdirektor der Charité zur Unzuträglichkeiten führte, übernahm der Verwaltungsdirektor der Universität diese ab 01.05.1935. In der Folge wurden die vorhandenen Beamten und Angestellten beider Abteilungen mit neuen Arbeitsbereichen betraut. Mit Wirkung vom 01.10.1937 wurde die Abteilung Tierheilkunde in eine selbstständige Veterinärmedizinische Fakultät umgewandelt und aus der Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät gelöst. (13) So besteht seit dem 01.10.1937 die Veterinärmedizinische Fakultät an der Berliner Universität. Registratur und Bestandsgeschichte I. Registraturverhältnisse Wie bei den älteren Behörden-Registraturen üblich, wurden auch in der Registratur der Tierärztlichen Hochschule Sachakten gebildet. Die Aktentitel entsprechen in den meisten Fällen dem Akteninhalt. Der äußere Zustand der Akten ist, abgesehen von einigen beschädigten Akteneinheiten, als gut zu bezeichnen. Die überlieferte Registraturordnung beginnt relativ spät, erst mit der Übernahme der Tierarzneischule durch die Regierung zu Berlin im Jahr 1817. Von 1790 bis 1817 hatte die Schule den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow unterstanden. Die Registraturordnung wurde im Jahr 1841 durch den Registrator Tönnies hergestellt. (14) Sie ist im Wesentlichen in ihrem Aufbau bis 1945 und darüber hinaus einige Jahre danach erhalten geblieben. Es wurden Hauptgruppen gebildet, die als "Sektion" (römische Zahlen) bezeichnet wurden. Die weitere Untergliederung nach arabischen Ziffern bezeichnete die einzelne Akteneinheit. So wurden insgesamt 45 Sektionen gebildet, wobei die Sektionen XXVIII, XXXVII-XLI, XLIII und XLV vollständig fehlen. Die Unterstellung der Tierarzneischule unter drei verschiedene Mittelbehörden (1817 Regierung Berlin, 1822 Polizeipräsidium Berlin, 1836-1848 Kuratorium für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurde eine bedeutende Anzahl von Akteneinheiten dieser Mittelbehörden, die als "Tierarzneischul-Registratur" bezeichnet wurden, bei Auflösung derselben in die Registratur der Tierarzneischule eingefügt und dort weitergeführt. Einige Akten, die nicht bei der Tierarzneischule weitergeführt wurden ( Regierung Berlin, Polizei-Präsidium. Kuratorium für Krankenhaus- und Tierarzneischul-Angelegenheiten), wurden dem Staats-Archiv in Potsdam zuständigkeitshalber zugeleitet. Die unmittelbare Unterstellung unter das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Jahr 1847 beseitigte die doppelte Unterstellung und schuf auch klarere Registraturverhältnisse. Nach der Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die Universität Berlin am 01.11.1934 und der Bildung der landwirtschaftlich-Tierärztlichen Fakultät, Abteilung Tierheilkunde, blieben die Registraturverhältnisse die gleichen. (15) Nachdem im Mai 1935 der Verwaltungsdirektor der Universität mit der Verwaltung der landwirtschaftlich-tierärztlichen Institute beauftragt worden war, wurden diesem ca. 160 Akteneinheiten übergeben, die in der Mehrzahl noch vorhanden sind. (16) Somit wurde die ehemalige zentrale Registratur der Tierärztlichen Hochschule aufgespalten. Ein Teil wurde dem Verwaltungsdirektor der Universität (ab 1936 Universitäts-Kurator) übergeben, der andere verblieb als Fakultätsakten in der mit Wirkung vom 01.10.1937 eingerichteten selbstständigen Veterinärmedizinischen Fakultät. Die vorhandenen Prüfungsakten als "Personalakten" bezeichnet, die ebenfalls Lücken aufweisen, sind alphabetisch geordnet ber nicht verzeichnet und befinden sich am Ende des Bestandes. (17) Eine Abschrift des Registraturschemas ist als Anlage beigefügt. II. Zugang Der Bestand befand sich ungeordnet im Heizungskeller des Chemischen Instituts der Veterinärmedizinischen Fakultät, wo er im November 1960 aufgefunden und im Januar 1961 vom Archiv übernommen wurde. Die Verhandlungen wegen Übernahme des Bestandes waren bereits seit dem Jahr 1955 mit dem Dekan der Fakultät geführt worden, jedoch ohne Ergebnis. Der Dekan weigerte sich zunächst, die Akten dem Archiv zu übergeben, obwohl der Bestand von einer Stelle zur anderen geschafft wurde und schließlich im Heizungskeller des Chemischen Instituts landete. Bei der Ordnung und Verzeichnung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht mehr vollständig vorhanden ist. Zur Kassation wurden deshalb hauptsächlich Personalakten des technischen Personals vorgeschlagen. III.Archivische Bearbeitung Das Aktenmaterial wurde im Jahr 1962 durch Herrn Rambeau grob geordnet, wobei nach den vorhandenen Registratur-Signaturen das frühere Ordnungsschema rekonstruiert wurde. Die Verzeichnung erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1965 durch Herrn Dr. Kossack, damaligen Leiter des Universitätsarchivs. Die vorhandenen Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung (§ 87 OVG) angewandt. Nur bei den Akten "Gutachten" wurde die Gruppenverzeichnung angewandt. Bei der inneren Ordnung des Bestandes wurde bei der vorgefundenen Registraturordnung verblieben, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist. (§ 61 OVG). Es wurde eine Abgrenzung der einzelnen Sektionen vorgenommen und eine Abschrift des Registraturschemas beigefügt, so dass sich der/die Benutzer/in schnell orientieren kann. Berlin, den 30.07.1965/14.11.2016 Fußnoten 1. Koch, Tankred: Zur Geschichte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. In: Veterinärmedizin in Berlin 1790-1965, Berlin 1965, S. 9-52 2. Vgl. Mitteilung der Regierung zu Berlin, 1. Abteilung v. 05.09.1817 in: UA der HU, Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 3. Vgl. Mitteilung des Polizeipräsidiums v. 03.01.1822 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 4. Vgl. Kabinettsorder v. 16.11.1835 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 2-4 und Kabinettsorder über die Stellung des Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten v. 24.06.1836 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 61-62 5. Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 2-10 6. Ebd., Bl. 258f 7. Ebd., Bl. 394-408 8. Vgl. Bericht des Rektors Schmaltz v. 02.12.1907 und Abschrift der Kabinettsorder v. 27.01.1909 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 577, Bl. 66-70 9. Vgl. "Falsche Sparsamkeit". Tierärztliche Hochschule und Verwaltungsreform. Ausschnitt aus der Berliner Börsen-Zeitung v. 05.01.1933 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 391 10. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 02.10.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 11. Vgl. Text des Protokols in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 12. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 13. Vgl. Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 14.06.1937 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 14. Vgl. Bericht des Tönnies v. 11.03.1841 in: Tierärztl. Hochschule, Personalakte Tönnies, Nr. 687, Bd. 1, ohne Bl.Z. 15. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 - U I Nr. 42 253 .1. in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 16. Die Aufstellung befindet sich in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 17. die Anlage dieser Akten wurde von dem Polizeipräsidenten v. Esebeck durch Erlass v. 19.03.1822 angeordnet. Vgl. Personalakte Tönnies, Bd. 1, Bl. 24 Anlage Registraturplan der Tierärztlichen Hochschule Sektion Aktengruppen Archiv.-Nr. I, Nr. 1-38 Organisation der Schule, 1-27 Statistik, Feierlichkeiten II, Nr. 6-81 Grundstücksangelegenheiten 28-72 III, Nr. 2-42 Bauangelegenheiten 73-118 IV, Nr. 1-9 Haus- und Gartenpolizei 119--124 V, Nr. 3-32 Ökonomie-Verwaltung 125-132 VI Verpflegungsbedarf Kassation VII, Nr. 1-14 Inventarangelegenheiten 133-140 VIII, Nr. 1 Bibliothek 141-151 IX, Nr. 1-29 Lehr- und Unterrichtsangelegenh., 152-185 Habilitationen X, Nr. 1-28 Prüfungen und 186-231 Promotionsangelegenheiten XI, Nr. 1-32 Kliniken und Institute 232-271 XII, Nr. 2-17 Abdeckereiangelegenheiten 271/1-272 Pferde-Spital XIII, Nr. 2 Dienstvorschriften für die Wärter 273 der kleinen Haustiere XIV, Nr. 2-5 Kreistierärztl. und veterinärpolizeiliche 274-281 Angelegenheiten XV, Nr. 2-107 Wissenschaftliche Versuche 282-362 XVI, Nr. 1-6 Zootomie 363-365 XVII, Nr. 1-9 Apothekerangelegenheiten 366-371 XVIII, Nr. 4-15 Schmiedeangelegenheiten 372-379 XIX, Nr. 2 Tierarzneischule Königsberg 380 XX, Nr. 2-16 Die Zivil- und Militär_Eleven und 381-395/1 Studierenden der Schule XXI, Nr. 1-19 Die Aufnahme und das Studium der 396-411 Militär-Eleven XXII, Nr. 2-47 Gasthörer, Aufnahme der Zivil-Eleven, 412-447 Studiengebühren, Preisaufgaben, Burschenschaften und Corps XXIII, Nr. 1-18 Stipendien, Assistenten, Stiftungen 448-468 XXIV, Nr. 1-12 Dienst- und Rechtsverhältnisse der 469-473 Tierärzte XXV, Nr, 4 Personaltabellen 474 XXVI, Nr. 1 Jahresberichte der Hochschule 475-482 XXVII, Nr. 1, 5 Veterinär-Sanitätsberichte 483-485 XXVIII, Nr. - - XXIX, Nr. 1-42 Gutachten zu veterinärpolizeilichen 486-508 Massnahmen XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXXIII, Nr. 1-54 Personalangelegenheiten 524-585 XXXIV Einzelpersonalakten der Beschäftigten 586-695 einschl. des Lehrkörpers XXXV, Nr. 6-16 Kassenangelegenheiten 696-699 XXXVI, Nr. 1-5a Haushaltsangelegenheiten 700-708 XLII, Nr. 2-3, 50, 67-92 Rechnungslegung 709-719 XLIV, Nr. 3-10 Kur- und Verpflegusngskosten 720-723 XLVI Verschiedenes 724-738 Teilnahme der Hochschule an Ausstellungen Umbildung der Hochschule ohne Ambulatorische Klinik 739 Zitierweise: HU UA, Tierärztliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, TiH.01, Nr. XXX.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 Bü 108 · Akt(e) · 1915-1917
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  • 1915-1917, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (1865-1925) description: Enthält v. a.: - Schreiben u. a. der deutschen diplomatischen Vertretungen und deren Mitarbeiter im Osmanischen Reich, der Regierungsstellen und des Ober-Zeremonienmeisters des Sultans des Osmanischen Reiches, des Großen Hauptquartiers in Istanbul, des Generalkommandos des I. Expeditionskorps, des württembergischen Kriegsministeriums, des Kabinettschefs des Königs von Württemberg, Julius Freiherr von Soden, sowie von Ministerpräsident Karl Freiherr von Weizsäcker; Reise-Pass des Karl Fürst von Urach; Passier-Schein für Karl Fürst von Urach, ausgestellt von Kaiser Wilhelm II. 1915; Verzeichnis von Codenamen ("Private Code"), o. V.: "Militärpolitischer Bericht über Mesopotamien", Typoskript, 9 S., o. J.; o. V.: "Mesopotamien als Zukunftsland", Typoskript, 19 S., o. J.; Gliederung des I. Expeditionskorps im Osmanischen Reich , o. J. - Darin: - Telegramme des Wilhelm (II.) Herzog von Urach u. a. zu Familienangelegenheiten; "Allgemeines Merkblatt für Reisen in den Orient", Druck, 8 S., o. J.; "Bestimmungen über den deutschen Heeres-Sanitätsdienst in der Türkei", Druck, 8 S., 1916; Gesuch des katholischen Kirchenbau-Ausschusses in Istanbul an den deutschen Episkopat um Unterstützung für den Bau einer katholischen Kirche für die deutschen Katholiken in Istanbul Enthält v. a.: Schreiben u. a. der deutschen diplomatischen Vertretungen und deren Mitarbeiter im Osmanischen Reich, der Regierungsstellen und des Ober-Zeremonienmeisters des Sultans des Osmanischen Reiches, des Großen Hauptquartiers in Istanbul, des Generalkommandos des I. Expeditionskorps, des württembergischen Kriegsministeriums, des Kabinettschefs des Königs von Württemberg, Julius Freiherr von Soden, sowie von Ministerpräsident Karl Freiherr von Weizsäcker; Reise-Pass des Karl Fürst von Urach; Passier-Schein für Karl Fürst von Urach, ausgestellt von Kaiser Wilhelm II. 1915; Verzeichnis von Codenamen ("Private Code"), o. V.: "Militärpolitischer Bericht über Mesopotamien", Typoskript, 9 S., o. J.; o. V.: "Mesopotamien als Zukunftsland", Typoskript, 19 S., o. J.; Gliederung des I. Expeditionskorps im Osmanischen Reich , o. J. Darin: Telegramme des Wilhelm (II.) Herzog von Urach u. a. zu Familienangelegenheiten; "Allgemeines Merkblatt für Reisen in den Orient", Druck, 8 S., o. J.; "Bestimmungen über den deutschen Heeres-Sanitätsdienst in der Türkei", Druck, 8 S., 1916; Gesuch des katholischen Kirchenbau-Ausschusses in Istanbul an den deutschen Episkopat um Unterstützung für den Bau einer katholischen Kirche für die deutschen Katholiken in Istanbul
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Bestand · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil
Standeserhöhungen, Bd. 2
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 90 A, Nr. 2011 · Akt(e) · 1895-1927
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Enthält: - Alten, Carl von, Rittergutsbesitzer, Kammerherr, Linden bei Hannover. Erhebung in den Grafenstand als Graf Alten-Linsingen aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Alvensleben, Werner von, Kammerherr, Schlosshauptmann von Quedlinburg, Fideikommissbesitzer, Neugattersleben. Erhebung in den Grafenstand als "Graf von Alvensleben-Neugattersleben" aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Arnim-Boitzenburg, Graf. Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. von Bethmann-Hollweg zur Erhebung in den Fürstenstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Einverständnis des Staatsministeriums aus Anlass des 25. Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Baum, Geheimer Kommerzienrat, Elberfeld. Vorschlag des Ministers des Innern zur Erhebung in den Adelstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Befürwortung durch das Heroldsamt. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Baumann, Generalleutnant z. D., Loschwitz bei Dresden, zuletzt Generalmajor und Inspekteur der 2. Landwehr-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Behring, Dr., Ordentlicher Professor der medizinischen Fakultät der Universität Marburg, Geheimer Medizinalrat. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Bellschwitz (siehe Brünneck) (Bl. 19) - Berendt, Generalmajor z. D., Charlottenburg, zuletzt Oberst und Kommandeur des Brandenburgischen Fußartillerie-Regiments Nr. 3 (Generalfeldzeugmeister). Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Bergemann, Generalleutnant, Kommandant des Invalidenhauses in Berlin. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Boitzenburg (siehe Arnim-Boitzenburg) - Bothe, Hermann, Rittergutsbesitzer und Landschaftsrat, auf Zahn, Kreis Flatow. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Boyneburgk, Alexander von, Rittmeister a. D., Großherzoglich Sächsischer Kammerherr in Stadtfeld. Erlaubnis zur Führung des Freiherrntitels an die Mitglieder der Stadtfelder Linie, 14.12.1901-18.03.1902 (Bl. 23, 25, 26) - Braunbehrens, Ludwig Günther Karl Otto, Unterstaatssekretär a. D., Wirklicher Geheimer Rat. Erhebung in den Adelstand, 25.08.1900 (Bl. 21) - Brünneck, Roland von, Burggraf von Marienburg, Kammerherr, auf Bellschwitz. Erhebung in den Grafenstand als Graf von Brünneck-Bellschwitz aus Anlass der Jahrhundertwende, 04.01.1900 (Bl. 19) - Budde, Staatsminister und Minister für öffentliche Arbeit. Erhebung in den erblichen Adelstand, 03.05.1904 (Bl. 35) - Bumke, Generalleutnant z. D., Berlin, zuletzt Generalmajor und Inspekteur der 3. Ingenieur-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Caemmerer, Generalmajor, Kommandeur der 12. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Camphausen, Staatsminister, Berlin. Erhebung in den Adelstand durch Verleihung des Ordens vom Schwarzen Adler anlässlich der 25-jährigen Wiederkehr des Tages der Kaiserproklamation zu Versailles, 18./20.01.1896 (Bl. 4) - Cramer, Constantin, Königlich Preußischer Oberstleutnant. Erhebung in den erblichen Adelstand unter der Namensform Cramer von Laue auf Grund eines entsprechenden Throngesuchs an den Kaiser und König Wilhelm II. vom 09.05.1918 seitens seines unter dem 01.04.1918 vom Herzog von Anhalt in den Adelstand erhobenen Oheims - Bruder seiner Mutter - des Herzoglich-Anhaltischen Staatsministers Dr. Ernst von Laue (siehe auch Laue), 09.05.-11.10.1918 (Bl. 69, 70, 72) - Crüger, Generalleutnant z. D., Wiesbaden, zuletzt Inspekteur der 3. Ingenieur-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Czarnecki, Graf von, Rittergutsbesitzer, Siekowko bei Priment (Posen). Gesuch um Verleihung des Grafentitels für seinen Sohn Marcell von Czarnecki, Dr. jur., auf Rakwitz, 14./25.03.1899 (Bl. 17) - Delbrück, Dr., Staatsminister, Berlin. Erhebung in den Adelstand durch Verleihung des Ordens vom Schwarzen Adler anlässlich der 25-jährigen Wiederkehr des Tages der Kaiserproklamation zu Versailles, 18./20.01.1896 (Bl. 4) - Derneburg, von (siehe Münster, Alexander Graf zu) (Bl. 55) - Detmering, Generalleutnant z. D., Schwerin, zuletzt Generalmajor und Kommandeur der 16. Kavalleriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Dippe, Karl, Kommerzienrat, Quedlinburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Dohna-Schlobitten, Richard Graf zu. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Drenkmann, Wirklicher Geheimer Rat, Präsident des Kammergerichts, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Dulitz, Generalmajor, Kommandeur der 2. Garde-Feldartillerie-Brigade. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Ecken, Peter von, Krefeld. Eingabe um Auskunftserteilung über ein Geschlecht von Ecken auf Burg von Ecken, 06.05.1927 (Bl. 93) - Eppstein, von, Fürstlich Lippischer Geheimer Kabinettsrat. Erhebung in den Adelsstand. Schreiben des Ministers des Innern an das Königliche Heroldsamt wegen der im Fürstentum Lippe erfolgten Erhebung Eppsteins in den Adelstand ungeachtet seiner preußischen Staatsangehörigkeit und ohne vorherige Anfrage der Lippischen Regierung (Abschrift). Vermerk, 11.01.1916-02.05.1917 (Bl. 68) - Eulenburg, Philipp Graf zu, Freiherr von und zu Hertefeld, Kaiserlich deutscher außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter am Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Hofe. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" als "Fürst zu Eulenburg und Hertefeld, Graf von Sandels" aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Fahland, Generalmajor z. D., Wiesbaden, zuletzt Oberst im Stabe des Ingenieur-Corps und Inspekteur der 2. Pionier-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Foerster, von. Ablehnung des Heroldsamts zum Gesuch der Frau Major Eugenie Franke, Haus Germete bei Warburg i. W., geb. von Foerster, auf Vererbung ihren Geburtsnamen von Foerster auf ihren Schwiegersohn, den Vizekonsul Dr. Fritz Grouven in Kairo unter der Namensform: Fritz von Foerster-Grouven, 16.12.1910-06.03.1911 (Bl. 59, 60) - Franke, Eugenie, geb. von Förster (siehe Foerster, von) (Bl. 59, 60) - Franke, Generalmajor z. D., Weimar, zuletzt Oberst und Kommandeur des Westfälischen Füsilierregiments Nr. 37. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Fritz, Oberstleutnant, beim Stabe des Königs-Infanterie-Regiments Nr. 145. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Frowein, Peter Eduard, Oberverwaltungsgerichtsrat, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat. Erhebung in den Adelstand, 20.03.-12.09.1913 (Bl. 61) - Gescher, Regierungspräsident, Münster. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Godeffroy, Dr. jur., Rentner, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Goeschen, Landrat, Geheimer Regierungsrat, Harburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Goldschmidt-Rothschild, Max von, K. K. Österreichisch-Ungarischer Generalkonsul, Frankfurt a. M. Verhandlung des Staatsministeriums über die Errichtung eines Fideikommiss des Max von Goldschmidt-Rothschild in der Provinz Posen. [Wilhelm II. hatte sich die von Max von Goldschmidt-Rothschild, der im Jahre 1903 in den Adelstand erhoben wurde, gewünschte Erhebung in den Freiherrnstand durch Fortführung des Freiherrntitels der Familie seiner Frau, einer geborenen Freiin von Rothschild, bis zur Errichtung des Fideikommisses vorbehalten] 22.06.1906 (Bl. 45-49) - Grouven, Fritz, Dr. (siehe Foerster, von) (Bl. 59, 60) - Grunelius, Andreas Adolf, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand zugleich mit derjenigen des Moritz Eduard Grunelius - aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Grunelius, Moritz Eduard, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand zugleich mit derjenigen des Andreas Adolf Grunelius - aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Gusovius, Emil, General-Landschaftsrat, Kreisdeputierter, auf Augken, Kreis Wehlau. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Hacht, Werner von. Begutachtung des Prädikats "von" als ein hiesiges Adelsprädikat durch den Reichsarbeitsminister, 09.06.1926 (Bl. 91) - Hänisch, Generalleutnant, Kommandeur der 36. Division. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Hansemann, Gustav, Rentner, Charlottenburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Hatzfeldt zu Trachenberg, Hermann Fürst von, Oberst-Schenk, Oberpräsident der Provinz Schlesien. Verleihung der Herzogswürde unter der Bezeichnung eines Herzogs zu Trachenberg, Fürsten von Hatzfeldt aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Henckel von Donnersmarck, Guido, Graf, in Neudeck, Wirklicher Geheimer Rat, Erb-Ober-Land-Mundschenk im Herzogtum Schlesien, Freier Standesherr auf Ober-Beuthen. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" als "Graf Henckel Fürst von Donnersmarck" aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Hertefeld, Philipp Freiherr von und zu (siehe Eulenburg, Philipp Graf zu) (Bl. 19) - Hohenleuben, Graf von (siehe Reuß j. L., Prinz Heinrich XXXI.) (Bl. 71) - Humann, Eduard, Obestleutnant a. D., Oldenburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Innhausen und Knyphausen, Edzard Graf zu, Wirklicher Geheimer Rat, auf Lützburg. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Ising, Generalleutnant, à la suite der Armee und Kommandant des Zeughauses. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Jacobi, General der Artillerie z. D., Berlin, zuletzt Generalleutnant und Inspekteur der Feldartillerie. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kamlah, Generalmajor, Kommandeur der 35. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kamphövener, Generalleutnant z. D. in Konstantinopel, früher Hauptmann und Kompaniechef im Infanterieregiment Nr. 79. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Keußler, Friedrich, Staatsrat a. D., Greifswald. Einbürgerung und Namensänderung, 18.06.-04.07.1924 (Bl. 89-90) - Kißling, Georg, Rittmeister d. L. a. D. und ehemaliger Fideikommissbesitzer, Heinzendorf, Kreis Wohlau. Nachsuche um Zustellung der einschlägigen Papiere über die Verleihung des erblichen Adels, 20./22.04.1921 (Bl. 88) - Klaeden, Bankdirektor, Berlin. Beschwerden über Nichtanerkennung des ihm angeblich zustehenden Adels seitens des Heroldamtes, 27.09. und 09.10.1907 (Bl. 50, 51) - Knappe, Generalleutnant z. D., Charlottenburg, zuletzt Generalmajor und Kommandeur der Eisenbahnbrigade. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Knorr, Admiral und Kommandierender Admiral. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Knyphausen (siehe Innhausen und Knyphausen, Edzard Graf zu) (Bl. 19) - Koester, Admiral, Generalinspekteur der Marine und Chef der Marinestation der Ostsee. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Kranold, Viktor Ferdinand, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Präsident der Eisenbahndirektion in Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand, 29.07.-08.11.1904 (Bl. 36-39) - Kraus, Generalmajor z. D., Baden-Baden, zuletzt Oberst und Kommandeur des 6. Badischen Infanterieregiments Nr. 114. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Krause, Dr., Rechtsanwalt, Geheimer Justizrat, Vorsitzender des Vorstandes der Anwaltskammer, zweiter Vizepräsident des Abgeordnetenhauses. Vorschlag des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums auf Erhebung in den Adelstand. Einverständnis des Staatsministeriums. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62, 66) - Kruska, Generalmajor, Kommandeur der 23. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kühn, Max Arthur Richard, Oberförster, Breslau. Abgabe eines Gesuchs an das Heroldsamt um Verleihung des Adelsprädikats, 08.-24.04.1919 (Bl. 73) - Kuhlmann, Generalleutnant, Inspekteur der 1. Fußartillerie-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kuhlmay, Generalleutnant, Inspekteur der 2. Kavallerieinspektion. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Lassen, Hermann, Rittmeister a. D., auf Siggen, Kreis Oldenburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Laue, Ernst, Dr., Herzoglich Anhaltischer Staatsminister, Bevollmächtigter zum Bundesrat. Erhebung in den Adelstand anlässlich der Feier 25-jähriger amtlicher Tätigkeit im anhaltischen Staatsministerium durch den Herzog von Anhalt, 01.04.1918 (siehe auch Cramer [von Laue]) (Bl. 69) - Lenhausen, Graf von (siehe Manderscheid, August von) (Bl. 27 u. 29) - Lenke, Generalleutnant, Kommandeur der 19. Division. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Leuffen, Benjamin, Rittergutsbesitzer auf Otzenrath, Kreis Grevenbroich, wohnhaft Sinsteden, Kreis Neuss. Verhandlung um Erhebung in den Adelsstand, 28.02.-17.03.1870 (Bl. 297-300) - Levetzow, Erdmann Freiherr von, Görz. Gesuch um amtliche Bescheinigung der Berechtigung zur Führung des Freiherrntitels durch das Ministerium des Innern, 26.10.1908 (Bl. 53-54) - Leyden, Ernst Viktor, Dr., Geheimer Medizinalrat, Ordentlicher Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich-Wilhelm-Universität, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand auf Antrag des Staatsministers für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, Dr. Bosse, 14.-23.01.1896 (Bl. 6-12) - Liebert, Generalmajor, Gouverneur von Deutsch-Ostafrika. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Mades, Arthur, Leutnant a. D., Aachen. Feststellungen über die Identität der heutigen Familie Mades mit den in Italien ansässigen "di Madesa" und in Frankreich "de Madis", 25.10.1927 (Bl. 95) - Magdeburg, Eduard Ludwig Carl, Wirklicher Geheimer Rat, Präsident der Oberrechnungskammer. Erhebung in den erblichen Adelstand, 30.12.1903-03.05.1904 (Bl. 30-35) - Manderscheid, August von, Lenhausen/Westfalen. Anerkennung des Titels als Graf von Lenhausen, 02.06.1902 und 16.05.1903 [Bleistiftnotiz: Eingabe eines geistig Unzurechnungsfähigen] (Bl. 27, 29) - Metzler, Albert, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Metzler, Karl, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Miquel, Johannes Franz, Dr., Staats- und Finanzminister. Erhebung in den Adelstand durch Verleihung des Ordens vom Schwarzen Adler anlässlich des Geburtstages des Kaisers und Königs, 27./28.01.1897 (Bl. 16) - Möller, Theodor Adolf, Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe. Erhebung in den erblichen Adelstand, 19.10.1905 (Bl. 43) - Moßner, Ernst, Rittergutsbesitzer, Ulbersdorf, Kreis. Oels. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Müller, Generalmajor, General à la suite Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Münster, Alexander Graf zu, auf Derneburg (Provinz Hannover). Erhebung in den Fürstenstand unter dem Namen Fürst Münster von Derneburg mit dem Prädikat Durchlaucht, 23.04.1909 (Bl. 55) - Nasse, Dr., Wirklicher Geheimer Rat, Oberpräsident in Koblenz. Erhebung in den erblichen Adelstand, 23.08.1905 (Bl. 42) - Negenborn, Gerhard, Rittergutsbesitzer, Klonau, Kreis Osterode/Ostpr. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Oberhoffer, General der Infanterie, Generalquartiermeister und Chef der Landesaufnahme. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Oswald, Geheimer Kommerzienrat, Koblenz. Vorschlag des Ministers des Innern zur Erhebung in den Adelstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Befürwortung durch das Heroldsamt. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Otto, C., Kriminal-Oberinspektor, Berlin. Feststellung seines Familiennamens und des adligen Ursprungs seiner Familie, 06.-14.06.1926 (Bl. 92) - Pappritz, Ritterschaftsdirektor, Rittergutsbesitzer, Radach, Kreis West-Sternberg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Pelzer, Major, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungschefs im Kriegsministerium. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Persius, Dr., Wirklicher Geheimer Rat, Präsident des Oberverwaltungsgerichts. Antrag des Staatsministeriums auf Erhebung in den Adelstand anlässlich seines Ausscheidens aus dem Amt. Ablehnung durch den Kaiser und König, Verleihung der Brillanten zum Roten Adlerorden I. Klasse, 02.02.1902 (Bl. 24) - Pirscher, Generalmajor z. D., Charlottenburg, zuletzt Inspekteur der damaligen 4. Ingenieurinspektion. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Pohl, Landrat, Geheimer Regierungsrat, Ratibor. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Pusch, Dr. Lucian, Professor, Breslau. Gesuch um Erhebung in den Adelstand, 03.05.1903 (Bl. 28) - Reuß jüngere Linie, Heinrich XXXI., Prinz. Verleihung des Namens "von Hohenleuben" sowie der erblichen Grafenwürde seitens des regierenden Fürsten von Reuß jüngere Linie an den Prinzen Heinrich XXXI. Reuß j. L. anlässlich dessen bevorstehender Vermählung mit einer Dame bürgerlichen Standes, 09.-11.10.1918 (Bl. 71) - Rexrot, Großgrundbesitzer und Rittmeister der Reserve, Saarbrücken. Vorschlag des Ministers des Innern zur Erhebung in den Adelstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Befürwortung durch das Heroldsamt. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Rothschild (siehe Goldschmidt-Rothschild) - Ruperti, Rittergutsbesitzer, Grubno, Kreis Kulm. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Sasse, Generalmajor z. D., Berlin, zuletzt Kommandeur der 1. Fußartillerie-Brigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Scheller, Georg Friedrich, Regierungspräsident a. D., Stralsund. Erhebung in den erblichen Adelstand, 31.03.1908 (Bl. 52) - Schichau, Erich, Rittergutsbesitzer, Pohren, Kreis Heiligenbeil. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Schlobitten (siehe Dohna-Schlobitten) (Bl. 19) - Schmidt, Generalmajor, beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Inspekteur der Feldartillerie. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Schmidt, Dr., Landgerichtspräsident, Halle a. S. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Schmysingk-Korff, Klaus Freiherr von, z. Zt. München. Nachsuche der Bayerischen Gesandtschaft in Berlin über die Berechtigung des Klaus Freiherr von Schmysingk-Korff zur Führung des preußischen Adels im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reichsverfassung [14.08.1919], 05.08.1927 (Bl. 94) - Schnitzler, Generalkonsul, Antwerpen. Nach Mitteilung des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz zusammen mit zwei weiteren Brüdern zur Erhebung in den Adelstand vorgeschlagen. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Schnitzler, Kommerzienrat, Köln. Nach Mitteilung des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz zusammen mit zwei weiteren Brüdern zur Erhebung in den Adelstand vorgeschlagen. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Schnitzler, Landgerichtsrat. Nach Mitteilung des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz zusammen mit zwei weiteren Brüdern zur Erhebung in den Adelstand vorgeschlagen. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Schönstedt, Staatsminister a. D. Erhebung in den erblichen Adelstand, 27.08.1910 und 27.01.1911 (Bl. 56-58) - Schroeter, Heinrich, Polizeipräsident, Stettin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Schütz, Carl von. Gesuch an das Ministerium des Innern zur Führung des Adelstitels, 20./26.09.1895 (Bl. 2) - Schulz, Wilhelm, Generalleutnant z. D., Berlin, zuletzt Präses des Ingenieur-Komitees. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Schulze, Hermann, preußischer Geheimer Justizrat und Kronsyndikus, badischer Universitätsprofessor. Erhebung in den erblichen Adelstand unter der Namensform von Schulze-Gaevernitz seitens des Großherzogs von Baden. [Keine landesherrliche Anerkennung für die ehelichen Nachkommen in Preußen], 25.07.1888 (Bl. 78) - Schulze-Gaevernitz, Gerhard von, Professor Dr., Leutnant der Landwehr, Mitglied der deutschen Nationalversammlung. Genehmigung zur Führung des oben bezeichneten Namens auch in Preußen. [Dieser Entscheidung war ein längerer Streit vorausgegangen, da die seitens des Großherzogs von Baden im Jahre 1888 ausgesprochene Erhebung in den erblichen Adelstand der landesherrlichen Genehmigung in Preußen entbehrte.] (siehe auch Schulze, Hermann), 16.05.-09.12.1919 (Bl. 77-87) - Schwabach, Geheimer Regierungsrat in Berlin, früher Regierungsrat bei der Königlichen Eisenbahndirektion zu Altona. Beschluss des Staatsministeriums zur Unterstützung des Vorhabens des Geheimrats Schwabach auf Errichtung eines Familienfideikommisses in der Provinz Posen sowie hinsichtlich eines späteren Antrags auf Nobilitierung, 28.02.1905 (Bl. 40 und 41) - Seeger, Generalmajor a. D., Görlitz, zuletzt Oberst à la suite des 2. Badischen Feldartillerie Regiments Nr. 30 u. Direktor der Artillerie-Schießschule. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Spalding, Richard, Gutsbesitzer, Groß-Miltzow, Kreis Grimmen. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Spitz, Generalleutnant z. D., Hannover, zuletzt Inspekteur der Landwehrinspektion Berlin. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Steinmeister, Dr. jur., Landrat, Nauen. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Stubenrauch, Ernst, Landrat des Kreises Teltow, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Thielen, Staatsminister u. Minister für öffentliche Arbeiten, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Tieschowitz von Tieschowa, Regierungspräsident, Königsberg. Aufforderung an den Regierungspräsidenten von Tieschowitz auf Führung der für die Mitglieder der Familie von Tieschowitz durch Diplom vom 02.07.1625 festgelegten Schreibweise des Namens "Tieschowitz von Tieschowa" und zum Gebrauch der abgekürzten Form "von Tieschowitz" allein im Privatleben etc., 12.12.1895 (Bl. 3) - Tiling, Wilhelm von, Gymnasialoberlehrer und Pastor a. D., Goslar. Gesuch um Anerkennung des Adels für seinen Sohn Walther, den Seconde-Leutnant im Pionier-Batl. Nr. 15, 30.06.-30.10.1896 (Bl. 13-14) - Trachenberg, Herzog zu (siehe Hatzfeldt zu Trachenberg) (Bl. 19) - Waldstein, Graf von, Beuthen. Gesuch um Verleihung des Herzogtitels, 04./10.05.1900 (Bl. 20) - Wedekind, Sophie, geb. Danzier, Witwe des in Berlin verstorbenen früheren oesterreichisch-ungarischen Generalkonsuls Paul Wedekind. Bereitsschaft zur Spende der für den Erwerb der Ebernburg fehlenden Mittel in Höhe von 400.000 Mark unter der Voraussetzung der Verleihung des erblichen Adels an sie und ihre Kinder. [Wilhelm II. erklärte sich nicht abgeneigt]. 09. und 16.01.1914 (Bl. 67) - Wedel, Clementine von, geb. von Wedel, Schloss St. Marie bei Diedenhofen. Überreichung eines Gesuches ihres Ehemannes um Erhebung in den erblichen Freiherrnstand, 18.10.-02.11.1899 (Bl. 18) - Weinberg, Arthur und Karl, Gebrüder. Anfrage des Königlichen Heroldsamtes über das Nobilitierungsgesuch der Gebrüder Weinberg (Notiz), 09.04.1906 (Bl. 44) - Werner, Reinhold, Vizeadmiral a. D., Wiesbaden. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Wülfing, Carl Emil, Rittergutsbesitzer, Kriegshoven, Kreis Rheinbach. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Ziegner, Generalmajor, Kommandeur der 7. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Zimmermann, August, Amtsrat, Salzmünde, Mansfelder Seekreis. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19).

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2524 · Akt(e)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Druck: Imprimerie nationale; Größe: 64 x 49 cm; Anzahl: 1; Text mit Zierrahmen umrandet

Siegelsammlung Kretzdorn
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 3 Nr. 1 · Akt(e)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Blatt 2: 1.) Obergerichtsrat Schnikel, Mannheim. 2.) von Reinach, Landsberg/Niedermais. 3.) Bonol Schauenstein. 4.) von Rinckh, Freiburg. 5.) Mjr. Siegel. 6.) von Stoecklern, Freiburg. 7.) Zorn zu Bulach, Oßhausen/Elsass. 8.) Major von Weißenstein. 9.) Fretter. 10.) von Freistett. 11.) Hilpert. 12.) Hector von Stoecklern. 13.) von Haber, Karlsruhe/Oberkirch. 14.) Gloker. 15.) Hauptmann Fuchs. 16.) Alyr. 17.) Oberst. 18.) Makel. Blatt 3: 19.) Kylio. 20.) von Arnold. 21.) de Hell. 22.) von Blorai. 23.) Ritz. 24.) Wanner. 25.) Dr. Maier. 26.) Fürst von Loevenstein. 27.) von Lylien. 28.) Traiteur. 29.) Blorai. 30.) von Rubt. 31.) Reiner. 32.) Rottberg. 236.) Reinach von Landenberg. 237.) de Bigorie, Premierminister. 238.) von Rink. 33.-44.) ohne Bezeichnung. Blatt 4: 45.-53.) ohne Bezeichnung. Blatt 5: 54.) von Dryk. 55.) ohne Bezeichnung. 56.) Schulpi von Bruck. 57.) von Lylien. 58.) Abt Sebastian von Weingarten. 59.) General von Wollzogen. 60.) Gregor von Rottberg. 61.) von Freistett. 62.) Gerster. 63.) von Setenek. 64.) von Rudt. 65.) Mockler. Blatt 6: 66.) Hochberg. 67.) Taenefels. 68.) Freiherr von Doler. 69.) Sprenger. 70.-73.) Rottberg. 74.) Schwedi. 75.) Mulheus, Frankfurt. 76.) Major von Weißenstein. 77.) Hochberg. 78.) Schauenburg. 79.) Lorleys. 80.) Rottberg. 81.) von Löve. Blatt 7: 82.) Zollwengern. 83.) Oettingen. 84.) von Castel, Konstanz. 85.) Rummel. 86.) Wundt. 87.) von Stoeklern. 88.) von Schwytz. 89.) von Schauenburg. 90.) Haber. 91.) Waigel. 92.) Alyr. 93.) Stadtpfarrer Hank, Ehingen/Neckar, 1807. 94.) Schrikel. 95.) Stempf. 96.) von Schmid. 97.) Großherzogin Stephanie von Baden. Blatt 8: 98.) Obervogt Haegelin, 1804. 99.) Schrikel. 100.) Dr. Mayer. 101.) von Rudt. 102.) von Baumbach. 103.) Dr. Brunn, 1786. 104.) von Horgen. 105.) Freiherr von Ow. 106.) Bergrat Bouginé. 107.) Rennert. 108.) Hauptmann Ludwig. 109.) von Enzberg. 110./111.) Graf von Leiningen. 112.) Reichlinn und Schilling. 113.) Graf von Waldburg-Zeil. Blatt 9: 114.) Kaiser von Brasilien? 115.) Schlossmann von Luzern. 116.) van Dyk. 117.) Krieg. 118.) Schoch. 119.) Gaes. 120.) Heil. 121.) von Enzberg. 122.) Siegel. 123.) Graf von Wolfingen, 1727. 124.) Eher vom Berg, Freiburg. 125.) von Thurn. 126.) Oberst von Eichroth. 127.) Kaufmann Gaesser. 128.) Baron Wingfeld. 129.) von Anvern. 130.) Virdune. 131.) von Rudt. 132.) Thurmwalgen. 133.) Israel Bachmann, 1799. 134.) von Stöklern. 135.) von Goeler. Blatt 10: 136.) Obervogt Schellenberg, 1771. 137.) Dr. med. Schanier, Freiburg. 138.) von Weiler. 139.) Joeller. 140.) Larosch. 141.) von Helm. 142.) Dekan Hopp. 143.) Rummel. 144.) von Seltenek. 145.) von Loewenstein. 146.) Renner. 147.) von Loewenstein. 148.) von Rudt. 149.) Lyoder. 150.) von Hermann. 151.) Tagroid. 152.) Reichlin und Turm. 153.) Gentner. 154.) von Dora. 155.) Frank Zoetter, Gerchheim. Blatt 11: 156.) von Goessler. 157.) Rummel von Heilersheim, 1800. 158.) von Leine. 159.) Mohr. 160.) Jacob Handmann. 161.) Schoch. 162.) ohne Bezeichnung, 1801. 163.) Baron de Speth. o. N.) Habunt. Blatt 12: Familie von Reinach, Landsberg 164.) A. von Reinach und Kageneck. 165.) Joseph Benedikt von Reinach. 166.) A. von Reinach, Landenberg. 167.) von Reinach. Blatt 13: leer Blatt 14: 168.-184.) ohne Bezeichnung. Blatt 15: 185.-204.) ohne Bezeichnung. Blatt 16: 205.-227.) ohne Bezeichnung. Blatt 17: 228.- 235.) ohne Bezeichnung. Blatt 18: Zwei Siegel ohne Nummer. Blatt 19: - Badisches IV. Infanterieregiment von Stockhorn. - Badische Divisionskommandantschaft der Infanterien. - Bayerische Festungsbaudirektion Germersheim. - Österreichisches Generalkommando, Brünn. - Bayerische Division. - Badische Division. - Waffenfabrik P. Kneri, Solingen. - Preußisches Generalkommando, Glatz. - Preußisches Artillerieregiment, Meissen. - Badische Kommandantschaft, Kehl Blatt 20: - Badisches Infanterieregiment Markgraf Maximilian. - Badisches Infanterieregiment Erbprinz. - Graf W. von Hochberg, Regimentsquartiermeisteramt. - Preußisches Proviantamt, Mainz. - Badische Kavalleriebrigade. - Badische Revueinspektion. - Kommandantschaft Rastatt. - Erstes Dragonerregiment Freistett. - Offenburger Bürgermiliz. - Badisches Linieninfanterieregiment von Stockhorn. - Preußisches Artilleriedepot, Glogau. - Württembergisches Kriegsdepartement. Blatt 21: - Preußisches Artilleriedepot, Luxemburg. - Waffenfabrik von Knecht, Solingen. - Badisches Militärmagazin. - Hessisches Kriegsministerium - Sektion 1. - Stadtkommandantschaft Mannheim. Blatt 22: - Badisches Ministerium des Auswärtigen. - Württembergisches Ministerium des Auswärtigen. - Badisches Finanzministerium. - Fürstlich Meiningensches Landesministerium. - Badische Bundestagsgesandtschaft, Berlin. - Badische Gesandtschaft, Wien. Blatt 23: - Preußische Gesandtschaft, Karlsruhe. - Badische Gesandtschaft, Berlin. - Maison de l’empereur - Chambellan de Service. Blatt 24: - Großherzog Leopold von Baden (3 Siegel). - Schweizerische Eidgenossenschaft, 1815. - England. - Kanton St. Gallen. Blatt 25: - Préfecture du Bas Rhin - Cabinet du Préfet. - Préfecture de Schlettstadt. - Karlsruhe. - Buchholz. - Jerusalem. Blatt 26: - Großherzoglich-hessische Generalpostdirektion. - Fürstlich Thurn und Taxissche Generalpostdirektion. - Kurfürstlich-hessische Generalpostdirektion. - Preußische Generalpostdirektion. - Preußisches Generalpostamt. - Preußische Oberpostkasse, Berlin. - Badisches Postamt Wiesenbach. - Direktion der Maindampfschifffahrt, Würzburg. - Postamt Schaffhausen. Blatt 27: - Hauptkasse der bayerischen Ludwigsbahn. - Expedition der Kl. Zeitung, Freiburg. - Österreichische Staatseisenbahn. - Universität Freiburg. - Versorgungsanstalt, Freiburg. - Akademie Freiburg. Blatt 28: - Notar G. Becker, Molsheim. - weiteres Notarsiegel. Blatt 29: - Preußisches Oberverwaltungsgericht. - Königliches Konsistorium der Rheinprovinz. - Reichskolonialamt - Kommando der Schutztruppen. - Amtsgericht Stassfurt. - Domgymnasium Merseburg. - Sächsisches Siegel. Blatt 30: Briefumschlag mit zwei ungarischen Siegeln. Blatt 31: vier unbezeichnete Siegel. Blatt 32: drei unbezeichnete Siegel. Blatt 33: Notizen.

BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

BArch, R 8903 · Bestand · 1914-1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind Unterlagen zur Leitung und Organisation der Deutschen Seeversicherungsgesellschaft von (1914-1921) sowie zur Seeversicherung und zum Prisenrecht (1914-1921). Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8903/...

Reichsbekleidungsstelle (Bestand)
BArch, R 8758 · Bestand · 1916-1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Überlieferungsschwerpunkt liegt hier bei der Bekleidungswirtschaft und Bewirtschaftung von Textilien und Kleidungsstücken, regionale und lokale Bevölkerungsversorgung dabei auch Versorgung mit Uniformstoffen und Dienstkleidung, 1916-1920. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorhanden: - Leitung und Organisation,Geschäftsbetrieb, Mitteilungen, Presseveröffentlichungen, 1916-1922 - Leitungsgremien, 1916-1919 - Kriegswirtschafts AG, 1916-1920 - Personalangelegenheiten, 1916-1920 - Verbindung mit Reichsbehörden, 1916-1922 - Aus- und Einfuhr von Textilien, 1916-1919. Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8758/...

BArch, PHD 2 · Bestand · 1867-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1809 als oberste Zentralbehörde der Preußischen Armee geschaffen, ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Süden Hessens und in Baden zuständig. Nachfolgebehörde 1919: Reichswehrministerium Bestandssignatur: PH 2 Zitierweise: BArch, PHD 2/...

Preußisches Kriegsministerium (Bestand)
BArch, PH 2 · Bestand · 1867-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1809 als oberste Zentralbehörde der Preußischen Armee geschaffen, ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Süden Hessens und in Baden zuständig. Nachfolgebehörde 1919: Reichswehrministerium Bestandssignatur: PH 2 Bestandsbeschreibung: Das 1809 von Scharnhorst als oberste Zentralbehörde der preußischen Armee geschaffene Kriegsministerium wurde ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Südteil Hessens und in Baden zuständig. Der preußische Kriegsminister vertrat im Reichstag die Heeresverwaltung, insbesondere in Etatfragen. Seit den achtziger Jahren für die Militärverwaltung im weiteren Sinne verantwortlich, erließ das Kriegsministerium in Zusammenarbeit mit dem Generalstab, den Waffeninspektionen und Prüfungskommissionen Anordnungen über Organisation, Ausrüstung, Bewaffnung und Unterhalt des Heeres und legte die Ausbildungsgrundsätze für Mannschaften und Unteroffiziere fest. Unter Mitwirkung des Generalstabes und der zivilen Behörden hatte der Kriegsminister jährlich den Mobilmachungsplan aufzustellen. Im Laufe des Ersten Weltkriegs trat die Bedeutung des Kriegsministeriums hinter der Führungsinstitution des Generalstabes des Feldheeres zurück. Erhebliches Gewicht gewann allerdings seit November 1916 das ihm unterstellte Kriegsamt, in dem die kriegswirtschaftlichen Abteilungen des Kriegsministeriums, vor allem die Rohstoff- und Ersatzabteilung, zusammengefasst wurden. Ihm nachgeordnet waren das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt (Wumba) sowie Kriegsamtsstellen in den Bezirken der (Stellvertretenden) Generalkommandos. Inhaltliche Charakterisierung: Erhalten sind Einzelstücke von Erlassen und Befehlen, vereinzelter Schriftwechsel mit anderen Militär- bzw. Kommando- oder Zivilbehörden. Außerdem sind vereinzelte Akten zur Kriegsführung (wie Truppenführung, Mobil- und Demobilmachungssachen, Waffen und Munition), zur Armeeverwaltung (Versorgungs- und Fürsorgewesen, Verpflegung und Unterkünfte), zur Kriegswirtschaft (Kriegsamt und Kriegsamtsstellen), zum Sanitätswesen sowie zum Kriegsgefangenenwesen überliefert. Darüber hinaus zu erwähnen sind Bände über politische Vereinigungen, gegen die ein Einschreiten der bewaffneten Macht erforderlich schien oder vor deren Einflüssen die Truppe abgeschirmt werden sollte. Außerdem erhalten ist ein geringer Rest von Akten der Militäruntersuchungsstelle des Ersten Weltkriegs für Verletzungen des Kriegsrechts sowie einige wenige Akten der Geheimen Kriegskanzlei. Zudem sind Amtsdruckschriften überliefert, die mit der Überführung der Akten aus dem ehemaligen Militärarchiv der DDR 1994 in das Bundesarchiv gelangt sind. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Die Akten des Kriegsministeriums sind zusammen mit dem Schriftgut der ehemaligen Preußischen Armee durch Kriegseinwirkung 1945 im Heeresarchiv in Potsdam bis auf wenige erhaltene Aktenreste verbrannt. 1994 kamen zu den im Militärarchiv Freiburg überlieferten Restakten noch einige Unterlagen hinzu, die sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR befanden. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 30,1 lfm 801 AE Zitierweise: BArch, PH 2/...

BArch, N 32/27 · Akt(e) · 1885-1900
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: v. Deines betr. spanische Entrüstung über Deutschland Absichten auf die Karolinen, 1885; Kommandierender General von Madrid, Manuel Pavia über den Militärputsch vom 19./20. Sept. 1886; Chef der Admiralität v. Caprivi, 1886; v. Deines betr. direkter Schriftverkehr mit dem Kriegsministerium und dem Generalstab, 1891; Generaloberst Frhr. v. Loe, 1894; Chef des Generalstabes Graf v. Schlieffen betr. Teilnahme des Kaisers von Österreich an deutschen Manövern, 1894; Hofprediger Emil Frommel, 1894; v. Deines an die Kaiserin Auguste Viktoria betr. Prinzenerziehung, 1895

Personalakten V (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 430/5 · Bestand · 1839-1941
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte des Bestandes: Wie die Bestände M 430/1 - 430/4 bildet der Bestand M 430/5 einen Selektbestand. Er vereinigt die Personalunterlagen von Militärbeamten (einschließlich Militärapothekern und Militärgeistlichen) und Veterinären des XIII. Armeekorrs ‚also in der Regel aus der Zeit nach 1870/71, und entstand spätestens im Jahr 1950 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart durch die Vereinigung von Schriftgut zahlreicher Provenienzstellen. Um oder nach 1934 wurden ihm weitere Akten württembergischer Militärbeamter eingegliedert‚ die die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart anscheinend vom Reichsministerium des Innern erhalten hatte; außerdem ordnete man einzelnen Büscheln gelegentlich Konzepte oder Durchschriften von Militärdienstzeitbescheinigungen den Reichsarchivzweigstelle bzw. (seit 1937) des Heeresarchivs Stuttgart ein. Mit dessen übrigen Beständen kam der Bestand im Jahr 1945 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hier wurde er im Zuge der Neuordnung der Bestände N 430/1 - 430/4 in den Jahren 1971 - 1973 durch einzelne Schriftstücke oder Büschel, die bisher in diesen Beständen überliefert waren, ergänzt. Angesichts des ungenügenden Ordnungs- und Verzeichnungszustands der Bestände militärischer Provenienzen vor 1870/71 kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der fortschreitenden Neuordnung dieser Archivalien noch weitere Personalakten zum Vorschein kommen, die - weil nach 1870/71 fortgeführt - ebenfalls dem vorliegenden Bestand eingeordnet werden müssten. Wieweit so verfahren werden wird bzw. wieweit solche Akten doch bei den im allgemeinen mit den Jahren 1870/71 abschließenden Beständen der jeweiligen Provenienzen bleiben werden, muss ggf. von Fall zu Fall entschieden werden. 1. Zur Ordnung des Bestandes: Das bisher gültige Repertorium der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart von September 1930, das den Bestand vermutlich als erstes Findmittel erschloss, verzeichnete in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Personen, über die Akten vorlagen. Während das Repertorium in der Regel das Geburtsdatum und die Dienststellung des einzelnen Beamten angab, enthielt es keine Angaben über die Laufzeit der Akten und Über die Provenienzstellen, bei denen diese erwachsen sind. Die Akten selbst waren entsprechend dem Repertorium in 63 große Bunde geordnet und hatten im einzelnen keine Archivsignaturen. Demgegenüber wurde bei der jetzigen Neuordnung versucht, das für eine Person bei verschiedenen Provenienzstellen erwachsene Schriftgut provenienzgerecht zu trennen und zu verzeichnen. Oft konnte allerdings bei einzeln überlieferten Schriftstücken (Personalbogen; Nachweise über die persönlichen, Dienst- und Einkommensverhältnisse; Qualifikationsberichte; Beschäftigungsnachweise; Berechnungen der pensionsfähigen Dienstzeit; Militärpässe; Ranglistenauszüge; Dienstzeugnisse in denen man zum Teil wohl die Reste durchkassierter Akten zu sehen hat, die Provenienz nicht eindeutig geklärt werden; wo bei den Titelaufnahmen Angaben darüber fehlen, handelt es sich daher in der Regel um Schriftgut dieser Art. Der Hauptteil des Bestandes ist bei militärischen Stellen Württembergs erwachsen. Wie der Anhang 1 zeigt sind in ihm aber auch zahlreiche nichtwürttembergische militärische und zivile Provenienzstellen vertreten. Diese Akten wurden beim Übertritt der betreffenden Beamten und Veterinäre in württenbergische Dienste an württembergische Stellen abgegeben und dort in den meisten Fällen weitergeführt. Um die im Bestand vereinigten Personalunterlagen nicht erneut zu zersplittern, blieben jetzt aber auch nichtweitergeführte Akten dem Bestand einverleibt. Zur jetzigen Neuverzeichnung ist zu bemerken, dass von den Vornamen der Beamten und Veterinäre nur der Rufname angegeben wird, Soweit nötig und möglich, wurden er und. etwa fehlende Geburtsdaten mit Hilfe anderer Archivalien ergänzt diese Ergänzungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet, Von den Dienstststellungen wird nur die zuletzt erreichte angegeben; allerdings werden Titel und bei ehemals aktiven Offizieren, die in die Militärverwaltung übergetreten sind, der frühere militärische Rang ebenfalls aufgeführt. Um die Titelaufnahme zu entlasten, werden für häufiger vertretene Provenienzstellen Abkürzungen verwandt, die in Anhang II erklärt sind Aus gleichem Grund wird in zahlreichen Darin- und Enthält- Vermerken einheitlich die Formulierung "Witwenbeihilfe für N. N." verwandt, auch wenn es sich um die Regelung einer Pension oder Gewährung von Waisengeldern, Invalidenrenten, Kriegsbeihilfen und dgl. für die Witwen und Waisen der Beamten handelt. Der am Schluss angefügte Index erschließt die Sach-, Orts- und Personenbetreffe der Titelaufnahmen mit Ausnahme der Provenienzstellen, bei denen die Akten erwachsen sind, und der Namen, Titel und Dienststellungen der einzelnen Beamten und ihrer Angehörigen. Der Bestand umfasst 2908 Büschel (14 lfd. m), Er wurde - nach umfangreichen, vom Unterzeichneten beaufsichtigten Vorarbeiten des Archivangestellten Herrmann - vom Frühjahr 1975 bis Herbst 1976 durch Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet, der auch die Ausarbeitung des Repertoriums besorgte. Stuttgart, im Februar 1977 (Fischer) 3. Anhang I: Verzeichnis der im Bestand vertretenen Provenienzen: I. Württembergisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Oberkriegsgericht Intendantur XIII. A. K. Stellvertretende Intendantur XIII. A. K. Intendantur der 26. Division Intendantur der 27. Division Montierugsdepot Heilbronn Bekleidungsamt XIII. A. K. Kriegsbekleidungsamt XIII. A. K. Artilleriedepot Ludwigsburg Proviantamt Ludwigsburg Proviantamt Stuttgart Proviantamt Ulm Garnisonsverwaltung Hohenasperg Garnisonsverwaltung Ludwigsburg Garnisonsverwaltung Ulm Militär-Bauamt II Ludwigsburg Militär-Neubauamt Cannstatt Militär-Neubauamt Esslingen Sanitätsamt XIII. A. K. Garnisonslazarett Stuttgart Unteroffozoer-Vorbildungsanstalt Ellwangen 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. Korpsgeneralarzt XIII. A. K. Festungskommando und Kasernenverwaltung Hohenasperg Gericht der 26. Division Gericht der 27. Division Auditeur der Garnison Ulm Bezirkskommando Biberach Bezirkskommando Calw Bezirkskommando Ehingen Bezirkskommando Ellwangen Bezirkskommando Esslingen Bezirkskommando Gmünd Bezirkskommando Hall Bezirkskommando Heilbronn Bezirkskommando Horb Bezirkskommando Leonberg Bezirkskommando Ludwigsburg Bezirkskommando Mergentheim Bezirkskommando Ravensburg Bezirkskommando Reutlingen Bezirkskommando Rottweil Bezirkskommando Stuttgart Bezirkskommando I Stuttgart Bezirkskommando II Stuttgart Bezirkskommando Ulm Grenadier-Regiment Nr. 119 Infanterie-Regiment Nr. 120 Füsilier-Regiment Nr. 122 Ersatzbataillon Infanterie-Regiments Nr. 126 Infanterie-Regiment Nr. 127 Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 246 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 119 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 126 Dragoner-Regiment Nr. 26 Ersatz-Eskadron Ulanen-Regiments Nr. 19 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 13 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 29 Ersatz-Bataillon Fußartillerie-Regiments Nr. 13 Pionier-Bataillon Nr. 13 Minenwerfer-Kompagnie Nr. 254 Württ. Fernsprech-Abteilung Nr. 204 Nachrichten-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Train-Abteilung Nr. 13 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Feldpostexpedition Nr. 754 Feldpostexpedition Nr. 796 Feldpostexpedition Nr. 985 3. Abwicklungsstellen Heeresabwicklungsamt Württemberg Abwicklungsintendantur XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Bekleidungsamts XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Füsilier-Regiments Nr. 122 Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 126 II. Preußisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Intendantur I. A. K. Intendantur II. A. K. Intendantur III. A. K. Intendantur IV. A. K. Intendantur V. A. K. Intendantur VIII. A. K. Intendantur X. A. K. Intendantur XI. A. K. Intendantur XIV. A. K. Intendantur XV. A. K. Intendantur XVI. A. K. Intendantur der 12. Division Intendantur der 16. Division Intendantur der 20. Division Intendantur der 21. Division Intendantur der 22. Division Intendantur der 29. Division Intendantur der 30. Division Intendantur der 31. Division Feldintendantur der 56. Division Garnisonsverwaltung Straßburg 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Bezirkskommando Bremen Bezirkskommando Donaueschingen Bezirkskommando Heidelberg Bezirkskommando Potsdam Bezirkskommando Stockach Bezirkskommando Straßburg Generalkommando XV. A. K. Luftschiff-Ersatz-Abteilung Nr. 3 Auflösungskommando Luftschiffer-Bataillons Nr. 4 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 10 III. Bayerisches Heer Bezirkskommando Ansbach Bezirkskommando Augsburg 6. Feldartillerie-Regiment IV. Reichswehr und Reichsbehörden 1. Reichswehr a) Militärverwaltung: Reichswehrministerium Reichswehrbefehlsstelle Württemberg Wehrkreiskommando V Intendantur des Wehrkreises V Heeresanwaltschaft bei der 5. Division Reichsbekleidungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Tübingen Wirtschafts- und Rechnungsamt der Nachrichten-Abteilung 5 Heeresarchiv Stuttgart b) Truppen Brigade-Nachrichtenabteilung 13 2. Reichsbehörden Reichsministerium des Innern Reichsschatzministerium Reichsarchivzweigstelle Stuttgart Reichsdisziplinarkammer für Württemberg Reichspensionsamt - Abteilung Württemberg Reichsvermögensamt Ludwigsburg Reichsvermögensamt Stuttgart Landesfinanzamt Stuttgart Hauptversorgungsamt Stuttgart Versorgungsstelle Biberach Versorgungsstelle Ehingen Versorgungsamt Gmünd Versorgungsamt Heilbronn Versorgungsamt Horb Versorgungsamt Ludwigsburg Versorgungsstelle Stockach Versorgungsamt Stuttgart Versorgungsamt Ulm
BArch, RW 61 · Bestand · 1900-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Höpfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Die Alliierten hatten sich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung: Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise: BArch, RW 61/...

BArch RW 61 · Sammlung · 1900-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Hoepfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Mit Eintreffen in China übernahm Lessel gemäß entsprechendem Befehl vom 27. Juli auch den Oberbefehl über das Marine-Expeditionskorps und über alle anderen an Land eingesetzten Marineeinheiten.. Die Alliierten hatten sich zwischenzeitlich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise BArch RW 61/...

Ostasiatisches Expeditionskorps
BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Bestand · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/034 · Bestand · 1879-1982
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Biografie Walther Reinhardts: Walther Reinhardt wurde am 24. März 1872 als Sohn des damaligen Hauptmanns August Reinhardt in Stuttgart geboren. Er besuchte das Gymnasium in Ulm, das Lyceum in Ludwigsburg und das Gymnasium in Heilbronn. Anschließend wechselte er in die Kadettenanstalt in Oranienstein und in die Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde. Am 9. Februar 1891 trat Reinhardt als Portepeefähnrich in das Grenadier-Regiment Königin Olga Nr. 119 ein. 1892 zum Leutnant befördert, wurde er 1897 zur Kriegsakademie und im Anschluss daran als Oberleutnant zur Dienstleistung beim Großen Generalstab kommandiert. Drei Jahre später, am 10. März 1904, erlangte Reinhardt unter Belassung beim Großen Generalstab die Beförderung zum Hauptmann. Am 22. April 1905 kam er zum Generalstab des XV. Armeekorps nach Straßburg, bevor er vom 25. Februar 1907 bis zum 19. April 1909 als Kompaniechef im Infanterie-Regiment Alt-Württemberg Nr. 121 in Ludwigsburg amtierte. Am 20. April 1909 wurde Reinhardt in den Generalstab der 26. (1. Kgl.-Württ.) Division versetzt. Er kehrte am 10. September 1910 als Major in den Großen Generalstab zurück. Am 3. November 1912 wurde er dem Generalkommando des XIII. (Kgl.-Württ.) Armeekorps zugewiesen. Reinhardt zog als Stabsoffizier des XIII. Armeekorps am 2. August 1914 in den Ersten Weltkrieg. Er wurde bereits am 23. Januar 1915 zum Chef des Generalstabs des württembergischen Armeekorps ernannt. Am 18. Mai 1915 erlangte er den Dienstgrad des Oberstleutnants. Von Juni 1916 bis Februar 1917 nahm Reinhardt wechselnde Kommandostellen wahr, die er jeweils nur wenige Monate oder sogar nur einige Wochen innehatte. So war er vom 26. Juni bis zum 16. Juli 1916 Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 118, bevor er vom 17. Juli bis 20. November 1916 Chef des Stabes des XVII. Armeekorps wurde. Am 21. November 1916 übernahm er die Stelle des Stabschefs der 11. Armee in Mazedonien. Die Ernennung zum Stabschef des Oberkommandos der 7. Armee am 10. Februar 1917 führte ihn wieder zurück an die Westfront. Am 23. Mai 1917 wurde Reinhardt der Orden Pour le Mérite mit Eichenlaub für seine Leistungen bei der Eroberung des Chemin des Dames verliehen. Ebenso erhielt er das Komturkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern für seine militärischen Leistungen. Am 18. April 1918 erlangte Reinhardt die Beförderung zum Oberst.Durch Kabinettsordre vom 4. November 1918 wurde Reinhardt in das Preußische Kriegsministerium versetzt, um die Demobilisierung des Heeres zu organisieren. Zwei Monate später, am 2. Januar 1919 übernahm Reinhardt das Amt des Preußischen Kriegsministers. Er war der letzte Inhaber dieses Amts.Nach der Auflösung des kaiserlichen Heeres wurde Reinhardt am 13. September 1919 erster Chef der Heeresleitung des neu aufzubauenden Reichsheeres. In diese Zeit fällt auch seine Ernennung zum Generalmajor. Bereits wenige Monate nach der Übernahme der neuen Aufgabe trat Reinhardt Ende März 1920 in der Folge des Kapp-Putsches als Chef der Heeresleitung zurück und übernahm für kurze Zeit die Lehrbrigade Döberitz, bevor er am 15. Mai 1920 als Generalleutnant Befehlshaber im Wehrkreiskommando V in Stuttgart wurde. In Personalunion übte er die Funktionen eines Kommandeurs der 5. Division sowie des Landeskommandanten von Württemberg aus. Die Stellung als Befehlshaber des Wehrkreiskommandos V behielt er fast fünf Jahre. Am 1. Januar 1925 wurde Reinhardt zum Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2 in Kassel ernannt. Zwei Jahre später, im Dezember 1927 schied er aus dem Heer aus und übernahm die Leitung eines Lehrganges für ältere Offiziere. Diese "Reinhardt-Kurse" haben über den Tod ihres Schöpfers hinaus bis zum Jahr 1932/1933 bestanden. Des Weiteren widmete er sich der Vorbereitung von Veröffentlichungen vor allem zu militärischen und historischen Themen. Walther Reinhardt starb am 8. August 1930 in Berlin. 2. Zum Nachlass Walther Reinhardts: Der Nachlass Walther Reinhardts umfasst Dokumente aus seiner Militärdienstzeit sowie private Korrespondenzen. Einen nicht unerheblichen Teil bilden daneben Manuskripte für Vorträge und Veröffentlichungen, die Reinhardt vor allem nach seinem Ausscheiden aus dem Heeresdienst verfasste. Ergänzt werden die Dokumente durch Zeitungsausschnittsammlungen Reinhardts, welche insbesondere die Jahre 1918/1919 betreffen.Der Nachlass Reinhardts war nach dessen Tod am 8. August 1930 zum größten Teil im Besitz seiner Tochter, Studiendirektorin Lotte Reinhardt. Diese übergab am 7. September 1939 dem damaligen Heeresarchiv Stuttgart 13 Aktenbüschel und drei Kriegstagebücher sowie am 11. September 1940 weitere Archivalien, nämlich Fotografien (z.T. in Alben), Zeitungsauschnitte sowie dienstliche Personalerinnerungen. Die Dokumente aus dem Nachlass Reinhardts wurden im Heeresarchiv chronologisch geordnet, in Mappen geheftet und verzeichnet. Das Repertorium mit einem Vorwort von Generalmajor z.V. Sieglin lag am 15. Oktober 1940 vor.Ein kleiner Teil des Nachlasses war kurz nach dem Tod Reinhardts dem Heeresarchiv Potsdam übergeben worden. Mit Schreiben vom 11. September 1940 suchte das Heeresarchiv Stuttgart die Überlassung dieses Nachlassteils zu erwirken, um ihn mit dem zu diesem Zeitpunkt in Bearbeitung befindlichen Stuttgarter Bestand zu vereinigen. Das Heeresarchiv Potsdam teilte jedoch am 23. Oktober 1940 mit, dass sich in seiner Verwahrung "keine privaten Aufzeichnungen" Reinhardts befänden. Das Heeresarchiv Stuttgart scheint keine weiteren Versuche unternommen zu haben, um in den Besitz des Potsdamer Teilnachlasses zu gelangen. Da das Heeresarchiv Potsdam unmittelbar vor Ende des Zweiten Weltkrieges zerstört und seine Bestände zum größten Teil vernichtet worden sind, sind die dorthin übergebenen Unterlagen aus dem Eigentum Reinhardts vermutlich heute verloren.Am 17. Februar 1961 übergab Lotte Reinhardt dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart, das inzwischen den größten Teil der Bestände des früheren Heeresarchivs Stuttgart übernommen hatte, weitere in ihrem Besitz befindliche Dokumente ihres Vaters (Briefe, Aufzeichnungen, Entwürfe, Drucksachen, Zeitungsausschnitte). Diese Archivalien wurden im Sommer 1964 von Oberstaatsarchivrat Dr. Uhland geordnet, verzeichnet und mit dem älteren Bestand vereinigt. Dabei wurden mehrfach die vom Heeresarchiv gebundenen Sammelmappen aufgelöst, um dahin gehörige Stücke chronologisch einreihen zu können. Auch zeigte sich bei diesen Arbeiten, dass die Verzeichnung im Heeresarchiv unvollständig, in einzelnen Fällen auch unrichtig erfolgt war. Der neue Bestand umfasste 56 Mappen, die in Anlehnung an die chronologische Ordnungsmethode des Heeresarchivs strukturiert waren. Bei einigen der gebildeten Büschel wurden Unterfaszikel gebildet. Vor der Abgabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart hatte Lotte Reinhardt den in ihren Händen befindlichen Nachlass ihres Vaters Herrn Professor Fritz Ernst (Heidelberg) zur Verfügung gestellt, der ihn für eine Veröffentlichung verwendete (Ernst, Fritz: Aus dem Nachlass des Generals Walther Reinhardt, Stuttgart 1958). Dabei scheinen einzelne Stücke bei Professor Ernst verblieben und auch nach seinem Tod (22. Dezember 1963) nicht mehr an die Besitzerin gekommen zu sein. In den Jahren 1964 bis 1987 erfolgten immer wieder Abgaben von Dokumenten aus dem Nachlass von Walther Reinhardt durch seine Tochter Lotte Reinhardt. Am 29. Dezember 1964 übergab Lotte Reinhardt Zeitungsausschnitte und Schriften. Dabei befanden sich auch von Professor Ernst gefertigte Abschriften. Die abgegebenen Archivalien wurden geordnet, erfasst und zu den entsprechenden Büschelnummern gelegt. Darüber hinaus wurden zwei neue Büschel gebildet. Damit hatte sich der Umfang des Nachlasses auf 58 Mappen vergrößert. Weitere Archivalienabgaben erfolgten durch Lotte Reinhardt am 27. August 1969, am 7. März 1970, am 12. März 1973, am 6. Februar 1978, im April 1978, am 16. August 1978 und am 26. Januar 1987. Die Stücke umfassten vor allem private Korrespondenzen Walther Reinhardts (Briefe an die Eltern, Ehefrau, Kinder) und Zeitungsausschnitte. Diese Dokumente waren bisher unverzeichnet.Der Bestand M 660/034 wurde im September 2010 von der Anwärterin Sylvia Günteroth unter Anleitung von Dr. Wolfgang Mährle neu erschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgte eine Klassifikation der Unterlagen, welche die bisherige chronologische Ordnung ablöste. Die Zuweisung der bis 1964 ins Archiv gekommenen Dokumente zu einzelnen Büscheln sowie die Gliederung dieser Archivalieneinheiten in Unterfaszikel sind beibehalten worden. Die vorhandenen Titelaufnahmen wurden behutsam überarbeitet. Die bisher noch nicht verzeichneten Archivalien, die zwischen 1969 und 1987 ins Archiv gelangt waren, wurden geordnet und verzeichnet. Der Nachlass Walther Reinhardts umfasst jetzt 89 Büschel mit einem Gesamtumfang von 1,6 lfd.m. 3. Quellen- und Literaturhinweise: Quellen:- Personalakte Walther Reinhardts: M 430/2 Bü 1684;- Biografische Dokumente: E 130b Bü 235, Q 3/60 Bü 29, Q 3/60 Bü 32, Q 3/60 Bü 47; M 743/1 Bü 11- Fotografien: Q 3/60 Bü 32; M 703 R 170N19; M 703 R190N10; M 703 R191N17; M 707 Nr. 1213; M 743/1 Bü 11Publikationen Walther Reinhardts (Auswahl):- Reinhardt, Walther: Sechs Monate Westfront: Feldzugserlebnisse eines Artillerie-Offiziers in Belgien, Flandern und der Champagne, 3. Auflage, Berlin 1915.- Reinhardt, Walther: In der Picardie: Bilder aus dem Stellungskrieg im Westen, 3. Auflage, Berlin 1917.- Reinhardt, Walther/Zenker, Hans: Wehrwille und Wehrgedanke in Deutschlands Jugend: 2 Vorträge auf der Freusburger Schulungswoche 1929, Berlin-Charlottenburg 1930.- Reinhardt, Walther: George Washington. Die Geschichte einer Staatsgründung, Frankfurt 1931.- Reinhardt, Walther: Wehrkraft und Wehrwille: aus seinem Nachlass mit einer Lebensbeschreibung Walther Reinhardt, Berlin 1932.Literatur:- Ernst, Fritz: Aus dem Nachlass des Generals Walther Reinhardt, Stuttgart 1958.- Kohlhaas, Wilhelm: Walther Reinhardt: General der Infanterie, 1872-1930, in: Lebensbilder aus Schwaben und Franken, 17. Band, Stuttgart 1991, S. 306-316. - Mulligan, William: The creation of the modern German Army: General Walther Reinhardt and the Weimar Republic, 1914-1930, New York 2005.Stuttgart, im Mai 2011Dr. Wolfgang MährleSylvia Günteroth
BArch, RW 35 · Bestand · 1939-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Militärbefehlshaber Frankreich übte die oberste Gewalt in den seit 1940 besetzten Teilen Frankreichs aus, jedoch mit Ausnahme der Departements in Elsaß und Lothringen, die Chefs der Zivilverwaltungen unterstellt wurden, und der Departements Nord und Pas de Calais, für die der Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich zuständig war (siehe dazu auch die nachfolgend aufgeführten Anlagen). Der Schwerpunkt der Aufgaben des Militärbefehlshabers lag weniger auf militärischem Gebiet (z. B. Abwehr feindlicher Landungsversuche, Küstensicherung) als vielmehr auf dem der Verwaltung und Wirtschaft. Nach der deutschen Besetzung Südfrankreichs 1942 nahm der Deutsche General beim Oberbefehlshaber West in Vichy die militärischen Belange wahr. Anlagen: 1. Gliederung der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 29. Juli 1940) 2. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand von Ende November 1941) 3. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand vom 1. November 1942) 4. Gliederungsplan der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 1. März 1944) 5. Einsatz der Feldkommandanturen im besetzten Gebiet Frankreichs (Stand vom 15. März 1941) 6. Einsatz der Oberfeldkommandanturen, Feldkommandanturen, Deutsche Haupt- und Verbindungsstäbe, Außenstellen und Platzkommandanturen (Stand vom 1. August 1944) Inhaltliche Charakterisierung: Der Umfang der durch Kriegseinwirkung verlorengegangenen Unterlagen ist nicht genau bekannt. Von den ins Bundesarchiv gelangten Unterlagen stammt mehr als die Hälfte aus dem Verwaltungsstab des Militärbefehlshabers (Tätigkeitsberichte, Kontrolle der französischen Gesetzgebung, Rechtspflege, Polizeiangelegenheiten, Lenkung der französischen Wirtschaft, Bergbau, Arbeitseinsatz, Erfassung von aus deutscher Sicht interessanten Unterlagen in französischen Bibliotheken und Archiven). Vom Schriftgut des Kommandostabes verdienen die allgemeinen Tätigkeitsberichte besondere Erwähnung. Hinzu kommen Befehle, Anordnungen und Berichte aus den Militärverwaltungsbezirken und wenige Schriftgutsplitter des Nachrichtenerkundungsstabes über die Nachrichtenanlagen der Maginotlinie. Der Bestand enthält Material gemäß folgender Gliederung: 1. Stammtafeln 2. Kommandostab Militärbefehlshaber Frankreich 2.1 Befehlshaber 2.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 2.2.1 Organisation und territoriale Verwaltung 2.2.2 Operative Planungen 2.2.3 Lageberichte 2.2.4 Militärische Sicherung der besetzten Gebiete 2.2.5 Fernsprechverzeichnisse 2.2.6 Sonstige Unterlagen 2.2.7 Abt. Ia/Stopi (Pionierwesen) 2.2.8 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 2.2.9 Abt. Ia/Mil.Geo. (Militärgeographie) 2.3 Abt. Ib (Versorgung und Nachschub) 2.3.1 Abt. Ib (1) (Unterbringungsangelegenheiten) 2.3.2 Abt. Ib (3) (Strafvollzug) 2.3.3 Abt. Ib/VOLS (Luftschutz) 2.4 Abt. Ic (Politische Beratung, Stimmung, Abwehr) 2.5 Abt. IIa (Personalfragen) 2.6 Oberquartiermeisterabteilung Paris/Frankreich 2.7 Höherer Nachrichtenführer 2.8 Oberstkriegsgerichtsrat 2.9 Abt. IVa (Intendant) 2.10 Deutsche Arbeitsfront/Amt Heer - Obmann beim Militärbefehlshaber Frankreich 2.11 Propaganda-Abteilung 2.12 Hauptquartier 3. Militärverwaltung 3.1 Chef der Militärverwaltung 3.1.1 Organisation 3.1.2 Tätigkeitsberichte 3.1.3 Einsatzberichte 3.2 Zentralabteilung der Militärverwaltung 3.2.1 Organisation 3.2.2 Lageberichte 3.2.3 Stabsbefehle 3.2.4 Abwehrangelegenheiten 3.2.5 Personalwesen 3.2.6 Verschiedenes 3.3 Zahlmeisterei 3.4 Armeefeldpostmeister beim Chef Militärverwaltung 3.5 Abteilungen Verwaltung 3.5.1 Allgemeine Verwaltung (Abt. V 1) 3.5.1.1 Allgemeine und innere Verwaltung (Gruppe V 1/1) 3.5.1.1.1 Ausarbeitungen 3.5.1.1.2 Verwaltungsmaßnahmen 3.5.1.1.3 Polizeiangelegenheiten 3.5.1.2 Kultur- und Kunstverwaltungen (Gruppe V 1/2) 3.5.1.2.1 Kunstschutz - Einsatzstab Rosenberg 3.5.1.2.2 Ref. Archivwesen 3.5.1.2.2.1 Lageberichte 3.5.1.2.2.2 Innerer Dienstbetrieb 3.5.1.2.2.3 Gutachten, Ausarbeitungen, Vorträge und Presseartikel 3.5.1.2.2.4 Aufsicht über das französische Archivwesen 3.5.1.2.2.5 Außenstelle des Archivschutzes 3.5.1.2.2.6 Schriftwechsel mit dem Generaldirektor der Staatsarchive - Kommissar für den Archivschutz 3.5.1.2.2.7 Deutsche Archivalienrückforderungen 3.5.1.2.2.8 Archivflüchtungen und Rückführungen 3.5.1.2.2.9 Maßnahmen in Elsaß/Lothringen 3.5.1.2.2.10 Luxemburg 3.5.1.2.2.11 Inventarisierung und Kopierung von Archivalien 3.5.1.2.2.12 Archives Nationales 3.5.1.2.2.13 Ministerialarchive 3.5.1.2.2.13.1 Kriegsministerium 3.5.1.2.2.13.2 Außenministerium 3.5.1.2.2.14 Gemeinde- und Départementalarchive 3.5.1.2.2.15 Rheinland 3.5.1.2.3 Ref. Bibliotheksschutz 3.5.1.2.3.1 Bibliothèque Nationale 3.5.1.2.3.2 Institute und Bibliotheken 3.5.1.3 Verkehr (Gruppe V 1/3) 3.5.2 Justiz (Abt. V 2) 3.5.2.1 Justizverwaltung und allgemeine Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/1) 3.5.2.1.1 Berichte und Personalwesen 3.5.2.1.2 Verwaltungsangelegenheiten 3.5.2.1.3 Völkerrecht und Repressalien 3.5.2.1.4 Französische Gesetzgebung, Rechtshilfe und Verwaltung 3.5.2.1.5 Strafrechtsangelegenheiten 3.5.2.1.6 Polizeimaßnahmen 3.5.2.2 Wirtschaftliche Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/2) 3.5.2.2.1 Beschlagnahmen und Wiedergutmachung 3.5.2.2.2 Verschiedenes 3.5.3 Finanzen (Abt. V 3) 3.5.3.1 Finanzverwaltung (Gruppe V 3/1) 3.5.3.1.1 Zoll- und Grenzfragen 3.6 Abteilungen Wirtschaft 3.6.1 Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Wirtschaftstransporte (Abt. Wi I) 3.6.1.1 Erlasse, Tagesmeldungen, Tätigkeitsberichte 3.6.1.2 Besondere Wirtschaftsanordnungen 3.6.1.3 Allgemeine Angelegenheiten und Entjudung (Gruppe Wi I/1) 3.6.1.3.1 Entjudung der Wirtschaft (Ref. Wi I/1b) 3.6.1.3.2 Treuhand- und Revisionswesen (Ref. Wi I/1c) 3.6.1.3.2.1 Kommissarische Verwaltung 3.6.1.3.2.2 Wirtschaftsprüfungen 3.6.1.4 Feindvermögen (Gruppe Wi I/2) 3.6.1.5 Statistik (Gruppe Wi I/3) 3.6.1.6 Wirtschaftstransporte (Gruppe Wi I/4) 3.6.1.7 Auftragsverlagerung und Kriegsrisiko 3.6.1.8 Schwarzer Markt 3.6.1.9 Firmentätigkeit in Frankreich und Deutschland 3.6.1.10 Verschiedenes 3.6.2 Gewerbliche Wirtschaft (Abt. Wi II) 3.6.2.1 ROGES, Rohstoffhandelsgesellschaft m.b.H. - Rohstoffeinkauf in Frankreich 3.6.2.2 Bergbau- und Kohlewirtschaft, Steine und Erden (Gruppe Wi II/A) 3.6.2.2.1 Kohle und Torf - Förderung, Planung, Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/1) 3.6.2.2.1.1 Lageberichte 3.6.2.2.1.2 Versorgungsbetriebe 3.6.2.2.1.3 Preisregelung 3.6.2.2.1.4 Statistik 3.6.2.2.2 Erz und Salz - Förderung und Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/2) 3.6.2.2.3 Steine und Erden (Ref. Wi II/A/3) 3.6.2.2.4 Kali (Ref. Wi II/A/4) 3.6.2.2.5 Kolonialbergbau 3.6.2.2.6 Personalwesen, Löhne, Streiks 3.6.2.2.7 Verschiedenes 3.6.2.3 Mineralölwirtschaft (Gruppe Wi II/B) 3.6.3 Ernährung und Landwirtschaft (Abt. Wi III) 3.6.4 Forst- und Jagdwesen (Abt. Wi IV) 3.6.5 Außenhandel, Geld- und Versicherungswesen (Abt.Wi V) 3.6.6 Preisregelung (Abt. Wi VI) 3.6.7 Arbeitseinsatz und Sozialwesen (Abt. Wi VII) 3.6.7.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland, innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B) 3.6.7.1.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland (Gruppe Wi VII/B/I) 3.6.7.1.2 Innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B/II) 3.6.7.2 Sozialversicherung und Lohngestaltung (Gruppe Wi VII/C) 3.6.8 Finanzen (Abt. Wi VIII) 3.6.8.1 Lageberichte 3.6.8.2 Allgemeines 3.6.8.3 Steuern 3.6.8.4 Haushaltswesen 4. Militärverwaltungsbezirke 4.1 Militärverwaltungsbezirk Paris 4.2 Militärverwaltungsbezirk A (Nordwestfrankreich) 4.2.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.2.2 Abt. Ic (Abwehr) 4.2.3 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.2.4 Abt. IIa (Personalfragen) 4.2.5 Quartiermeister 4.2.6 Nachrichtenführer 4.2.7 Abt. III (Gericht) 4.2.8 Abt. IVa (Intendant) 4.2.9 Abt. IVb (Sanitätswesen) 4.3 Militärverwaltungsbezirk B (Südwestfrankreich) 4.3.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.3.2 Abt. IIa (Personalfragen) 4.3.3 Quartiermeister 4.3.4 Nachrichtenführer 4.3.5 Abt. IVa (Intendant) 4.3.6 Verschiedenes 4.4 Militärverwaltungsbezirk C (Nordostfrankreich) 4.4.1 Organisation 4.4.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.4.3 Abt. Ic (Abwehr) 4.4.4 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.4.5 Quartiermeister 4.4.6 Abt. IVa (Intendant) 4.4.7 Pioniere 4.4.8 Verschiedenes 4.5 Kommandant des Heeresgebietes Südfrankreich 4.5.1 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 4.5.2 Quartiermeister 4.5.3 Abt. Verwaltung und Wirtschaft 4.6 Militärverwaltungsbezirk Bordeaux Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 1220 AE Zitierweise: BArch, RW 35/...

Manganerz GmbH (Bestand)
BArch, R 8749 · Bestand · 1916-1925
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Hierin befinden sich Materialien zu folgenden Schwerpunkten: - Organisation und Geschäftsbetrieb, 1916-1922 - Förderung und Bewirtschaftung von Manganerzen, Ferromangan und Braunstein, Ausbeutung einzelner Vorkommen in Deutschland, 1913-1925 - Erzförderung im Ausland, Erz-Importe, Allgemeines und einzelne Länder (v.a. Ungarn, Bulgarien, Türkei), 1902-1922. Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8749/...

Kriegsministerium
4.2.1.1 · Gliederung
Teil von Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)

Vorwort zum Teilbestand "Revisionsstelle im Kriegsministerium": Der Aktenbestand kam am 1.1.1924 anläßlich der Einverleibung der Reichsarchiv-Zweigstelle München mit den Akten des früheren königlich bayerischen Kriegsministeriums zum damaligen Bayerischen Kriegsarchiv. Der Bestand zählt 61 Bunde von meist 10-15 cm Höhe mit 264 Akten. Die Bunde waren innerhalb des Gesamtbestandes durchnummeriert, die Akten innerhalb des Bundes. Sämtliche Akten bestehen aus losen Blättern. Ein Registraturplan ist vorhanden. Die alte Registratur konnte danach wieder hergestellt werden. Vernichtet wurden ungefähr 10 Bunde (Briefbücher, Geldeinnahme-Kontrollbücher und Belege). Vermerk hierüber ist im alten Registraturplan erfolgt. Alter Registraturplan befindet sich im Bund 61/5 (jetzt: MKr 17008). Die Ordnung und Repertorisierung erfolgte in der Zeit von Januar mit Februar 1943 durch Angestellten Stühler. München, 2. März 1943 gezeichnet: Knorr Oberheeresarchivrat Vorwort zum Teilbestand "Dienststelle des Beauftragten des kgl. bay. Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt": Der vorliegende Aktennachlaß setzt sich aus dem bisherigen Bestand "Nachlaß Müller" zusammen und repräsentiert weitgehend das Aktengut, das im Rahmen der Tätigkeit des Hauptmanns a.D. Friedrich Müller (geb. 02.02.1879, vgl. OP 8838, KrStR 12857/12, KP 890, MMJO VII K 21/10) als "Beauftragter des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt" in Berlin erwuchs und stellt damit eine Ergänzung zur Aktengruppe Mobilmachung in den Akten Kriegsministeriums (MKr 14165 - 14464) dar. Der Bestand wurde in den Monaten Juli mit Dezember 1967 von Archivreferendar Alfred Tausendpfund geordnet und bundweise aufgestellt; von einer durchgehend chronologischen Ordnung des Inhalts der einzelnen Akten mußte dabei abgesehen werden. München, Januar 1968 gezeichnet: Dr. H. Jaeger Oberregierungsarchivrat

Kakaowirtschaftsstelle (Bestand)
BArch, R 8815 · Bestand · 1916-1923
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung bezieht sich auf folgende Schwerpunkte: - Leitung und Organisation allgemein, 1916-1923 - Personalangelegenheiten, 1919-1923 - Verbindung zu Reichsbehörden, 1919-1922 - Produktion und Bewirtschaftung von Kakaoerzeugnissen, 1919-1923 - Einfuhr von Kakaoerzeugnissen, Einfuhrausschuss, 1919-1923. Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8815/...

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

BArch, RM 1 · Bestand · (1808) 1849-1889
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt. Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität. Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4). Bestandsbeschreibung: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt. Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität. Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4). Inhaltliche Charakterisierung: Das Registraturgut der Admiralität gliedert sich in folgende Sachgebiete: Zentrale Angelegenheiten: Reichs- und Staatsverwaltung, Organisation und Dienststellenverwaltung, Admiralitätsrat, Kabinettsordres, Öffentlichkeitsarbeit, Marineverordnungsblätter, Kommandoangelegenheiten, Militärpolitische Angelegenheiten, Flottenpolitik, Indiensthaltung von Kriegsschiffen, Schiffsentsendungen, Personalwirtschaft, Mobilmachungsangelegenheiten, Organisation und Dienstbetrieb der Behörden und Marineteile an Land, Militärische Ausbildung, Unterricht, Bildungswesen, Flottentaktik und Übungen, Küstenbefestigung, Signalwesen, Transportangelegenheiten, Handelsmarine, fremde Marinen, Technische Angelegenheiten: Erwerb fertiger Schiffe, Allgemeine technische Angelegenheiten des Kriegsschiffbaus, Reparaturen, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie und Torpedowaffe, Hafen-, Land- und Wasserbau, Verwaltungsangelegenheiten: Etatangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen, Gehälter und Gebührnisse, Natural- und Geldverpflegung, Garnisonsbau, Garnisonsverwaltung, Uniformen und Bekleidung, Wohnungsangelegenheiten und Servis, Pensionen, Unterstützungen, Versorgung, Schulangelegenheiten und Seelsorge. In geringem Umfang sind ferner belegt: Justizangelegenheiten, Medizinalwesen, Hydrographische Angelegenheiten, Erwerb und Aufbau des Jadegebietes (Wilhelmshaven). Der Bestand enthält als Vorakten auch die Überlieferung der Spitzenbehörden der preußischen und der Norddeutschen Marine. Erschließungszustand: Invenio Vorarchivische Ordnung: Das zuvor streng nach Kommando- und Verwaltungsakten getrennte Registraturgut wurde in der als Einheitsbehörde organisierten Admiralität weitgehend vermischt. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs108,0 lfm 4020 AE ca. 900 Großformate Zitierweise: BArch, RM 1/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2540 · Akt(e)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Grafik: Danilo; Druck: Edia, Paris; Größe: 120 x 80 cm; Anzahl: 1; Mehrfarbige Grafik: Ein großer Hahn, unten Konturen von berittenen Soldaten mit Geschütz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2527 · Akt(e)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Grafik: Paul Colin; Druck: Hachard & Cie, Paris; Größe: 119,5 x 79,5 cm; Anzahl: 1; Mehrfarbige Grafik: ein Kampfflugzeuge am Himmel beobachtender Pilot

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2535 · Akt(e) · 1929
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Grafik: Georges Scott; Druck: Imprimerie nationale; Größe: 120 x 80 cm; Anzahl: 1; Mehrfarbige Grafik: Drei Kartenausschnitte der Kolonien in Afrika, Madagaskar, Indochina, dahinter jeweils die Fahnen, darunter Bilder mit typischen Ansichten des jeweiligen Landes; rechts und links des Textes ein farbiger und ein weißer Soldat

Heeresgruppe Herzog Albrecht (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 30/1 · Bestand · 1917-1918, Vorakten ab 1914
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war das deutsche Feldheer entsprechend den Mobilmachungsplänen in neun Armeen eingeteilt, von denen sieben an der deutschen Westgrenze, die achte in Ostpreußen aufmarschierten. Die Oberste Heeresleitung (OHL) mußte bereits in den ersten Kriegsmonaten die Erfahrung machen, daß die ursprüngliche Konzeption der Führung - direkte Weisungen an die ihr unterstellten Armee-Oberkommandos - durch das Anwachsen der Truppenmassen zu erheblichen Reibungsverlusten führte. Schon frühzeitig ging man dazu über, Heeresgruppen als ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung einzurichten, um neben der einheitlichen Führung der Operationen vor allem die Militärverwaltungsaufgaben einer zentralen Erledigung zu unterwerfen. Am 25. Februar 1917 wurde dem Württembergischen Kriegsministerium der Befehl erteilt, eine neue Heeresgruppe unter dem Oberbefehl Herzog Albrechts von Württemberg, des bisherigen Oberbefehlshabers der 4. Armee, aufzustellen. Sie sollte, wie die anderen drei Heeresgruppen im Westen, "Kronprinz von Bayern", "Deutscher Kronprinz" und "Gallwitz", die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der großen geplanten Westoffensiven erleichtern helfen. Mit der Einrichtung der Heeresgruppe Herzog Albrecht wurden die im südlichen Teil der Westfront operierenden Armee-Abteilungen A und B mit den Festungen Metz und Straßburg, die bislang der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz unterstanden, zusammengelegt und der neuen Heeresgruppe unterstellt. Sie umfaßte damit ein Gebiet von der Schweizer Grenze im Süden über den seit August 1914 quasi unverändert feststehenden Frontverlauf im Sundgau und dem Vogesenkamm, entlang der deutsch-französischen Grenze bis in die Gegend von Pont-à-Mousson. Der Befehlsbereich ist mit dem seit 1871 den Deutschen Reich einverleibten elsaß-lothringischen Reichslanden nahezu identisch. Sitz des Oberkommandos der Heeresgruppe wurde Straßburg, zum Chef des Generalstabes der kgl. bayer. Generalleutnant Krafft v. Dellmendingen, bislang Kommandierender General des Deutschen Alpenkorps, ernannt. Als sein Nachfolger amtierte ab dem 9. September 1917 der Oberst i. G. Heye. Die Unterstellungsverhältnisse der einzelnen Truppenteile wurde durch die vom Chef des Generalstabes des Feldheeres herausgegebene Vorschrift "Unterstellungsverhältnisse der Heerestruppen des Westens", 1917, geregelt (vgl. Bü 346). Nach dem Abschluß der Waffenstillstandsvereinbarungen und der damit verbundenen Demobilisierung verlegte das Oberkommando der nunmehrigen Heeresgruppe D sein Hauptquartier nach Freudenstadt mit einem Nachkommando in Durlach/Karlsruhe. Dieses hatte die Aufgabe, den Rücktransport der Truppen sowie deren Demobilisierung zu organisieren. Sowohl die Heeresgruppe wie auch ihr Nachkommando wurden im Frühjahr 1919 endgültig aufgelöst, der Aktenbestand über die Reichsarchiv-Zweigstelle Heilbronn in die Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart verbracht. Noch vor einer auch nur kursorischen Verzeichnung durch die dort tätigen Militärs gelangten im September 1921 Teile des Bestandes - v. a. die Unterlagen über den "Vaterländischen Unterricht", über die Aufklärung der Truppen sowie über die Abwehr der "amerikanischen Propaganda" - an das Reichsarchiv Potsdam, wo sie offensichtlich in den letzten Tagen des II. Weltkriegs zusammen mit dem Rest des Archivs ein Raub der Flammen wurden. In den Jahren 1923 und 1924 erfolgte erstmals eine listenmäßige Erfassung des Bestandes in der Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart. 1931 wurden große Teile des Bestandes kurzzeitig an das Heeresarchiv Potsdam abgegeben; sie gelangten allerdings nicht vollständig in das Heeresarchiv Stuttgart, wie die Reichsarchiv-Zweigstelle seit 1936 hieß, zurück. Für den Bestand der Heeresgruppe Herzog Albrecht stand bislang lediglich die listenmäßige Erfassung der Archivalien aus dem Jahre 1923/24 als archivisches Findmittel zur Verfügung. Sie entsprach keineswegs den an moderne Archivfindmittel gestellten Anforderungen, zumal sie durch zahlreiche Eintragungen unübersichtlich und kaum benutzbar geworden war. In den Monaten Mai 1988 - März 1989 erfolgte daher eine umfassende Neuverzeichnung und erstmalige Gliederung des vorhandenen Archivbestandes. Seine Neuformierung orientierte sich am Geschäftsverteilungsplan des Oberkommandos der Heeresgruppe vom 15. Oktober 1917 (vgl. Bü 346). Innerhalb der einzelnen Abteilungen wurde eine sachliche Ordnung vom Bearbeiter vorgenommen. Einige wenige Fremdprovenienzen wurden ausgesondert und in die entsprechenden Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart-Militärarchiv eingereiht. Eine Konkordanz zwischen neuer Bestellnummer und alter Büschelnummer im bisherigen Aktenverzeichnis ermöglicht das Wiederauffinden bereits zitierter Archivalien. Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in den Monaten August 1990 bis März 1991 in Karlsruhe. Der Bestand umfaßt nunmehr 377 Bestellnummern in 15,1 lfd. m. Der Index verweist auf die Ordnungsnummern, d. h. die Abfolge der Titelaufnahmen im vorliegenden Findbuch. Karlsruhe, im April 1991 Kurt Hochstuhl

BArch, R 8715 · Bestand · 1916-1920
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Es sind folgende Unterlagen überliefert: - Leitung und Organisation, 1916-1920 - Personalangelegenheiten, 1917-1919 - Preisüberwachung und Handel, 1917-1920. Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8715/...

BArch, PH 3 · Bestand · 1867-1920 (1926-1972)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...

Groener, Wilhelm (Bestand)
BArch, N 46 · Bestand · 1867-1939
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Generalleutnant, Reichsminister Karl Eduard Wilhelm Groener Lebensdaten 22.11.1867 geb. in Ludwigsburg (Württemberg) 03.05.1939 gest. in Bornstedt bei Potsdam Werdegang 22.11.1884 als Fahnenjunker in das 3. Württembergische Infanterie-Regiment Nr. 121 in Ludwigsburg eingetreten 01.04.1890 Bataillonsadjutant 01.10.1993-Juli 1896 zur Kriegsakademie kommandiert 01.04.1897-01.04.1899 zum Großen Generalstab kommandiert 25.03.1899 in den Großen Generalstab versetzt 12.09.1902 als Kompaniechef in das Infanterieregiment Nr. 98 versetzt 01.10.1904 in den Großen Generalstab versetzt 01.07.-11.09.1907 zum Generalkommando VII. Armeekorps kommandiert 18.04.1908 zur Frühjahrsreise der Hochseeflotte kommandiert 10.09.1908 mit Wirkung vom 01.10.1908 in den Generalstab des XIII. Armeekorps versetzt 18.10.1910 als Bataillonskommandeur in das 7. Württembergische Infanterie-Regiment Nr. 125 versetzt 13.09.1911 mit Wirkung vom 01.10.1911 zum Großen Generalstab kommandiert 01.10.1912 zum Abteilungschef im Großen Generalstab ernannt 03.08.1914 Chef des Feldeisenbahnwesens 26.05.1916 unter Belassung in der Stellung als Chef des Feldeisenbahnwesens zur Verwendung beim Kriegsernährungsamt zur Verfügung gestellt 01.11.1916 zum Chef des Kriegsamtes im Kriegsministerium ernannt und zum Vertreter des Preußischen Kriegsministers bestellt 09.11.1916 zum Stellvertretenden Bevollmächtigten Preußens im Bundesrat ernannt 16.08.1917 zum Kommandeur der 33. Infanterie-Division ernannt 20.12.1917 zum Führer des XXV. Reserve-Korps ernannt 25.02.1918 zum Führer des I. Armeekorps ernannt 28.03.1918 zum Chef des Generalstabs der Heeresgruppe Eichhorn - ab 08.08.1918 Heeresgruppe Kiew ernannt 15.07.1919 zum Befehlshaber der Kommandostelle Kolberg ernannt 30.09.1919 Genehmigung seines Abschiedsgesuchs 25.07.1920-12.08.1923 Reichsverkehrsminister 19.01.1928 Reichswehrminister 08.10.1931 Reichsminister des Innern 30.05.1932 Rücktritt von beiden Ämtern Beförderungen 08.08.1885 Fähnrich 09.09.1886 Leutnant 18.09.1893 Oberleutnant 25.03.1899 Hauptmann 27.01.1906 Major 01.10.1912 Oberstleutnant 05.09.1914 Oberst 26.06.1915 Generalmajor 01.11.1916 Generalleutnant 29.10.1918 I. Generalquartiermeister Orden und Ehrenzeichen 01.09.1900 Kgl. Preuß. Roter Adler-Orden 4. Klasse 11.05.1905 Ritterkreuz 1. Klasse des Kgl. Württembg. Friedrichs-Ordens 11.09.1907 Preuß. Kronen-Orden 3. Kl. 28.02.1908 Kgl. Bayer. Militär-Verdienstorden 4. Kl. mit Krone 09.03.1908 Offizierkreuz des K.u.K. Österr.-Ungar. Franz Joseoh-Ordens 17.09.1909 Krone zum Kgl. Preuß. Roten Adler-Orden 4. Kl. und Ritterkreuz des Ordens der Württembg. Krone 13.09.1912 Ritterkreuz 1. Kl. des Kgl. Sächs. Albrechts-Ordens mit Krone 19.07.1913 Kgl. Preuß. Roter Adler-Orden 3. Kl. 29.04.1914 Ehrenkreuz des Ordens der Württembg. Krone 17.10.1914 K.u.K. Österr-Ungar. Eiserne Krone 2. Kl. 16.11.1914 Eisernes Kreuz 2. Kl. 05.12.1914 Offizierkreuz des Kgl. Bayer. Militärverdienstordens mit Schwertern 07.12.1914 Offizierkreuz des Kgl. Württembg. Militärverdienstordens mit Schwertern 17.12.1914 Eisernes Kreuz 1. Klasse 29.12.1914 k.u.K. Österr.- Ungar. Militärverdienstkreuz 3. Kl. mit Kriegsdekoration 14.05.1915 Ritterkreuz des Kgl. Hausordens v. Hohenzollern mit Schwertern 29.06.1915 Ritterkreuz des K.u.K. Österr.-Ungar. Leopold-Ordens mit Kriegsdekoration 11.09.1915 Orden pour le mérite 15.12.1915 Komturkreuz 2. Klasse des Kgl. Sächs. Albrechts-Ordens mit Schwertern 21.01.1916 Großoffizierkreuz des Kgl. Bulgar. militär-Verdienstordens mit Schwertern 10.04.1916 Komturkreuz 1. Klasse des Großhzgl. Bad. Ordens vom Zähringer Löwen mit Schwertern 23.08.1916 Komturkreuz des K.u.K. Österr.-Ungar. Franz Joseph-Ordens 27.10.1916 Bremer Hanseatenkreuz 08.11.1916 Hamburgisches Hanseatenkreuz 05.01.1917 Komturkreuz des Kgl. Bayer. Militär-Max Joseph-Ordens 22.03.1917 Verdienstkreuz für Kriegshilfe 07.06.1917 K.u.K. Österr.-Ungar. Eiserne Krone 1. Kl. mit Kriegsdekoration 02.08.1917 Komturkreuz des Kgl. Württembg. Friedrichs-Ordens mit Schwertern 16.08.1917 Kgl. Preuß. Roter Adler Orden 2. Kl. mit Krone und Schwertern 31.08.1917 Ehrenkreuz 1. Kl. des Fürstl. Hohenzollernschen Hausordens mit Schwertern 15.06.1918 Stern zum Kgl. Preuß. Roten Adler-Orden 2. Kl. mit Krone und Schwertern 27.06.1918 Großkreuz des Kgl. Württembg. Friedrichs-Ordens mit Krone und Schwertern Bestandsbeschreibung: Der Bestand umfasst u.a.: Lebenserinnerungen 1867-1919; persönliches Kriegstagebuch u.a. als Chef des Feldeisenbahnwesens (1914-1916), als Chef des Kriegsamtes (1916-1917); als Erster Generalquartiermeister (1918-1919); Schriftwechsel u.a. mit Ebert und Hindenburg; Manuskripte vorwiegend zum 1. Weltkrieg, u.a. zum Schlieffen-Plan und zum Feldeisenbahnwesen; Materialsammlungen überwiegend kriegsgeschichtlicher und kriegswirtschaftlicher Art; politische Unterlagen als Reichsverkehrsminister (1920-1923), als Reichswehrminister (1928-1932) und als amtierender Reichsminister des Inneren (1931-1932). Weiter Nachlaßteile befinden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und in Privathand. Hinweise auf andere Bestände PH 3 Großer Generalstab RH 26-33 33. Infanterie-Division R 4101 Reichseisenbahnamt R 1501 Reichsministerium des Innern R 5 Reichsverkehrsministerium [Online-Findmittel] Zitierweise: BArch, N 46/...

Groener, Wilhelm
Generaladjutantur (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 59 · Bestand · 1827-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Die Generaladjutantur lieferte älteres Schriftgut noch Ende 1918 selbst ein, jüngeres gelangte an die markgräfliche Kanzlei in Baden-Baden, von dort an das Armeemuseum und 1946 an das Generallandesarchiv. Da man 1909 für die Akten der Generaladjutantur keine Repositur vorgesehen hatte - mit gutem Grund, denn sie gehörte zum "Militärstaat" des Großherzogs, nicht eigentlich zu den Hofbehörden -, lagerte man sie 1918 bei den Akten des Haus- und Staatsarchivs im Anschluss an die Haus- und Hofsachen; 1939 erhielt der Bestand die Nummer 59. Das vorliegende Findbuch fertigte Julius Kastner 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. Dabei wurden die Grundlisten und Personalberichte über Offiziere in badischen Regimentern 1858-1870 ( 59/618-639) und die Namensliste der auf dem alten Friedhofe in Karlsruhe 1870-1871 beerdigten Offiziere (59/404) verzettelt; beide Karteien stehen heute bei den sachthematischen Inventaren des Generallandesarchivs. 2009 wurde das Findbuch von Kastner mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Im Rahmen der Konversion war es allerdings nicht möglich, den unbefriedigenden Ordnungszustand zu revidieren. So sind künftig unübersichtliche Großrubriken wie "Rang- und Quartierlisten, Personalveränderungen, Grundlisten, Personalberichte, Personalbogen", in denen mehrere Serien vermengt wurden, deutlicher zu diffenrezieren; nachteilig wirkt sich auch die Serientrennung aus, die durch die gängige Unterscheidung von Friedenszeit ("Militärsache") und Kriegszeit ("Kriegssache") entstanden ist. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte und Inhalt: Von der älteren badischen Generaladjutantur, die 1832 aufgehoben wurde, scheint sich kein Schriftgut erhalten zu haben. Großherzog Leopold beschränkte sich auf die Einstellung persönlicher Adjutanten, die z.T. - wie Heinrich Krieg von Hochfelden - auch ganz andere, außermilitärische Aufgaben zu erledigen hatten. 1852 richtete Friedrich I. als Prinzregent in der Restaurationsphase nach der Revolution wieder eine Generaladjutantur ein; sie bildete die Verbindungsstelle des Großherzogs als oberstem Kriegsherrn zum badischen Heer wie zum Kriegsministerium, nach 1871 zum XIV. (badischen) Armeekorps des preußischen Heeres. Entsprechend stehen Fragen des Militärpersonals und des Kontakts mit den Truppenteilen im Mittelpunkt der Überlieferung. Da aber auch die Bewältigung des militärischen Zeremoniells zu den Aufgaben der Generaladjutantur gehörte, gibt der Bestand zugleich Auskunft über Ordensverleihungen, Kaiser- und Fürstenbesuche, Jubiläen, Denkmalenthüllungen und andere Repräsentationsanlässe, wie sie den zunehmend militarisierten Alltag des Kaiserreichs wesentlich prägten. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm