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IG-Farbenindustrie (Bestand)
BArch, R 8128 · Bestand · 1923-1949
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Vorläufer des Konzerns entstand bereits 1904 durch Bildung zweier kapitalmäßig etwa gleicher "Dreibünde" (Farbwerke Hoechst - Leopold Casella & Co. GmbH. - Kalle u. Co. AG / Bayer Leverkusen - BASF - Agfa Berlin). Im Mai 1916 vertragliche Bindung der beiden Dreierbünde zu einer erweiterten "Interessengemeinschaft" (IG) unter Einschluss der Chemischen Fabriken vorm. Weiler-ter Meer Uerdingen und ab 1917 der Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron Frankfurt/M. Die Firmen blieben zunächst selbständig, jedoch erfolgte die Abrechnung der Gewinne und deren Aufteilung gemeinsam nach einem festen Schlüssel. 1925 erfolgte die organisatorische Verschmelzung der IG-Werke zum einheitlichen Chemiekonzern "IG-Farbenindustrie AG" unter Aufgabe der Prinzipien der lockeren Bindung mit Konzernzentralen in Frankfurt/M. und ab 1926 auch in Berlin. Neben üblichen obersten Verwaltungsorganen einer AG als Konzernleitung erfolgte die Organisation der Produktion bis 1930 nach Territorialprinzip in Form von "Betriebsgemeinschaften" als Zusammenfassung regional benachbarter Werke und ab 1930 nach Sachprinzip in "Sparten" als Zusammenfassung chemisch und technisch gleicher bzw. verwandter Produktionsstätten. Zur Organisation des Verkaufs existierten einzelne Verkaufsgemeinschaften. Durch Kontrollratsgesetz Nr. 9 "Beschlagnahme und Kontrolle des Vermögens der IG-Farbenindustrie AG" vom 30. Nov. 1945 wurde der Konzern faktisch aufgeklöst. Die Betriebe auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gingen in Volkseigentum über, in Westdeutschland entstanden Anfang der 50er Jahre durch Entflechtung der Konzernstrukturen mehrere IG-Nachfolger (v. a. BASF, Hoechst, Bayer-Leverkusen). Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Der überwiegende Teil der Überlieferung im Umfang von ca. 420 lfm gelangte 1959 aus der Sowjetunion an das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA). Hinzugefügt wurden in den 50er Jahren weitere kleinere Abgaben von Einrichtungen der DDR (Finanzministerium, Ministerium für Staatssicherheit der DDR). Im Zuge von Bestandsabgrenzungen 1970 zwischen dem DZA und dem Betriebsarchiv der VEB Filmfabrik Wolfen sind die Unterlagen der Strukturteile Sekretariat Gajewski (Vorstandsmitglied, Technischer Leiter der Agfa-Betriebe) und Vermittlungsstelle W in Wolfen und die Unterlagen der Verkaufsgemeinschaft Agfa Berlin SO 36 im DZA zentralisiert worden. Nach 1990 wurden dem neuen Bestand R 8128 die kleineren Teilbestände 80 IG 2 Igerussko Handelsgesellschaft mbH, 80 IG 3 IG-Farben, Werk Auschwitz, 80 IG 4 IG-Farben, Werk Landberg und 80 IG 5 IG-Farben, Stickstoffwerk Waldenburg wieder hinzugefügt. 1995 wurden darüberhinaus nach inhaltlicher Prüfung folgende in den 70er Jahren aus der Gesamtüberlieferung 80 IG 1 herausgelöste Kleinstbestände einzelner Firmen wieder dem Bestand zugeordnet: 80 Bu 1 Budanil Farben- und Chemikalienverkaufs AG 80 Be 3 Belcolor GmbH 80 Et 1 Ethyl GmbH 80 Pr 1 Propan GmbH Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind Unterlagen folgender zentraler Organe der Konzernverwaltung in Frankfurt/M. und Berlin: Frankfurt/M:: Büro des Technischen Ausschusses 1927-1939, Konventionsbüro 1913-1925, Preisbüro, Zentralpreisabteilung, v. a. Vertreterrundschreiben 1925-1942, Literaturabteilung 1929, 1936-1937, Vertragsarchiv 1919-1944 (ca. 1600). Berlin: Direktionsabteilung 1926-1943, Büro des Kaufmännischen Ausschuss 1936-1945, Zentralfinanzverwaltung 1919-1947, Volkswirtschaftliche Abteilung (va. 2200 wirtschaftspolitische Ausarbeitungen und Materialzusammenstellungen 1918-1949), Presse- und Nachrichtenstelle 1926-1939, Personalabteilung Berlin, Rechtsabteilung 1927-1945. Die Masse des Bestandes bilden die Unterlagen der einzelnen Verkaufsabteilungen/Verkaufsgemeinschaften: Verkaufsabteilung Öle 1913-1945, Stickstoffkalkulation 1925-1943, Verkaufsgemeinschaft Chemikalien einschließlich Zweigstelle Berlin und Verkauskontor Leipzig 1924-1943, v. a. aber Unterlagen der Verkaufsgemeinschaft Agfa Berlin SO 36 1874-1951 und der Verkaufsgemeinschaft Farben, 1912-1944. Vorhanden sind darüber hinaus umfangreiche Akten der IG-Bergwerksverwaltung 1834-1955 sowie Akten IG-Farben AG in Liquidation 1921-1953. Erschließungszustand: Findbücher und Karteien Zitierweise: BArch, R 8128/...

Landratsamt Biberach
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/5 T 3 · Bestand · 1806-1958
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Vorbemerkung Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 kam die Reichsstadt Biberach und das Gebiet des Spitals Biberach mit den Orten Ahlen, Attenweiler, Bergerhausen, Birkendorf, Höfen, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Volkersheim sodann teilweise Röhrwangen, Warthausen, Winterreute, Ummendorf, Baltringen, 1/3 von Baustetten, Burgrieden und Oberholzheim an Baden, das daraus eine dem "oberen Fürstentum" zugeteilte Obervogtei Biberach errichtete, die sich in die Ratsvogtei (Stadtvogtei) und das Vogteiamt (Amtsvogtei) teilte. Aus dem Gebiet der Köster wurden, soweit sie dem Bezirk angehörten, die unmittelbaren Reichsgrafschaften Metternich-Ochsenhausen, Törring-Gutenzell, Waldbott-Bassenheim-Heggbach und teilweise Wartemberg-Rot und Sternberg-Schussenried gebildet und die Besitzungen des Klosters Salem dem Fürsten von Thurn und Taxis zugeteilt. Die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 brachte die Stadt Biberach und das Gebiet des Spitals an Württemberg und die unmittelbaren Reichsgrafschaften unter württembergische, die an der Iller gelegenen Herrschaften Erolzheim und Kellmünz aber unter bayerische Hoheit. Durch Staatsvertrag mit Bayern wurde das linke Illerufer wieder württembergisch. Zum Oberamt Biberach gehörten nach dem Staatshandbuch von 1807 und 1808 folgende Orte und Weiler: Biberach, Ahlen, Attenweiler, Aufhofen, Baltringen, Baustetten, Bühl, Bihlafingen, Bergerhausen, Birkendorf, Bronnen, Burgrieden, Donaustetten, Dorndorf, Hagenbuch, Häusern, Höfen, Holzheim, Hüttisheim, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Obersulmetingen, Rißegg, Röhrwangen, Steinberg, Stetten a. d. Rottum, Unterweiler, Volkersheim, Westerflach, Wiblingen, Winterreute. Daneben waren dem Oberamt unterstellt: die Patrimonialämter Achstetten, Bußmannshausen, Ellmannshausen, Hürbel, Groß- und Kleinlaupheim und Mittelbiberach und die Patrimonialobervogteiämter Heggbach, Schemmerberg, Sulmingen und Mistingen und Warthausen. Nach der Aufhebung der Patrimonialämter (1809) wurde mit den Orten Ochsenhausen, Bellamont, Berkheim, Erlenmoos, Gutenzell, Haslach, Horn-Fischbach, Hummertsried, Hürbel, Kirchberg, Kirchdorf, Maselheim, Edenbachen, Reinstetten, Ringschnait, Rot, Schönebürg, Spindelwag, Steinbach, Tannheim und Ummendorf das Oberamt Ochsenhausen gebildet. Dem Oberamt Biberach wurde das neu geschaffene Unteramt Wiblingen mit den Orten Wiblingen, Aufhofen, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Donaustetten, Dorndorf, Hüttisheim, Steinberg, Stetten an der Rottum, Unterweiler und die Burgvogtei Illerrieden unterstellt. Bereits nach einem Jahr wurde das Oberamt Ochsenhausen durch das Organisationsmanifest vom 27. Oktober 1810 wieder aufgehoben und als Unteramt dem Oberamt Biberach unterstellt. Gleichzeitig wurde das Unteramt Wiblingen zu einem Oberamt erhoben. Nach diesen umfangreichen Veränderungen, die das Oberamt verwaltungsmäßig der 11. Landvogtei, der "an der Donau", mit Sitz in Ulm unterstellten, gehörten zum Oberamt Biberach nachfolgende Gemeinden: Biberach, Äpfingen, Ahlen, Altheim, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Bellament, Bergerhausen, Birkendorf, Birkenhard, Erlenmoos, Erolzheim, Füramoos, Gutenzell, Grodt, Höfen, Hürbel, Ingerkingen, Kirchberg an der Iller, Langenschemmern, Laupertshausen, Maselheim, Mettenberg, Mittelbiberach, Mittelbuch, Muttensweiler, Obersulmetingen, Ochsenhausen, Reinstetten, Reute, Ringschnait, Rißegg, Rottum, Schemmerberg, Steinhausen an der Rottum, Ummendorf, Unterdettingen, Untersulmetingen, Volkersheim, Warthausen, sowie das Thurn und Taxissche Amtsgericht und Amt Obersulmetingen. Das Unteramt Ochsenhausen wurde, wie alle Unterämter in Württemberg, durch das II. Organisationsedikt über die Oberamtsverfassung vom 31. Dezember 1818 aufgehoben. Durch das Gesetz über die Abänderung der Oberamtsbezirke vom 6. Juli 1842 kam Alberweiler vom Oberamt Ehingen und Stafflangen vom Oberamt Waldsee zum Oberamt Biberach. Folgende Umgemeindungen wurden durchgeführt: 1836 eine Bereinigung im Bereich der Gemeinden Dietmanns und Unterschwarzach, 1844 Winterreute von Ummendorf nach Ringschnait, 1846 Umbrechts von Hauerz nach Ellwangen, 1854 der Glaserhof von Gutenzell nach Oberbalzheim, 1861 die Holzmühle von Burgrieden nach Oberholzheim, 1864 Westerflach von Ingerkingen nach Untersulmetingen, 1933 der Halbertshof von Wain nach Unterbalzheim, 1933 Ziegolz von Dietmanns nach Unterschwarzach, 1933 Buch von Steinach (heute Kr. Ravensburg) nach Mühlhausen, 1951 Rindenmoos von Reute nach Rißegg. Folgende Eingemeindungen fanden statt: 1864 Birkendorf in die Stadt Biberach 1934 Bergerhausen in die Stadt Biberach 1934 Gemeinde Oberdorf nach Mittelbiberach, von dem sie 1899 abgelöst worden war, 1935 Gemeinde Hummertsried nach Mühlhausen. Steinhausen war bis 1892 mit Schussenried verbunden. Laupheim wurde 1869, Schussenried 1947 und Ochsenhausen 1950 zur Stadt erhoben. Nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April umfasst der Landkreis Biberach alle Gemeinden des ehemaligen Oberamtsbezirks mit Ausnahme von Volkersheim, das dem Landratsamt Ehingen zugeschieden wurde; er erhielt vom Kreis Laupheim die Gemeinden: Achstetten, Altheim, Baltringen, Baustetten, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Burgrieden, Bußmannshausen, Großschafhausen, Laupheim, Mietingen, Oberbalzheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Rot v. Laupheim, Schönenbürg, Schwendi, Sießen, Sinningen, Stetten, Sulmingen, Unterbalzheim, Wain und Walpertshofen; vom Kreis Leutkirch die Gemeinden: Berkheim, Ellwangen, Haslach, Kirchdorf, Rot an der Rot, Spindelwag und Tannheim; vom Kreis Waldsee die Gemeinden: Dietmanns, Eberhardzell, Oberessendorf, Otterswang, Schussenried, Schweinhausen, Steinhausen, Unteressendorf, Unterschwarzach, Winterstettendorf und Winterstettenstadt. Die nachstehend verzeichneten Akten wurden vom Landratsamt Biberach/Riß am 9. November 1948, 4. Februar 1949, 3. Oktober 1958 und 24. August 1959 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Die Ablieferungen 1948 und 1949 wurden bereits im Mai 1949 im Staatsarchiv nach dem Provenienzprinzip aufgestellt. Bei der Akzession von 1959 handelt es sich ausschließlich um Dampfkesselakten, die durch eine Ablieferung des Gewerbeaufsichtsamts Sigmaringen 1960 (Acc. 24/1960) einen weiteren Zuwachs erfuhren. Der vorliegende Bestand umfasst 847 Nummern in 23, 85 lfd. m. und die Zeitspanne von 1806-1950. Akten gleicher Provenienz aus früheren Ablieferungen für die Zeitspanne von 1806 bis etwa 1925 befinden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg im Bestand F 155. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Regierungsinspektor Kungl, Reinschrift und Register fertigte Frau Kalkuhl. Sigmaringen, Januar 1966 Kungl Regierungsinspektor Nachtrag zum Vorwort Die Amtsversammlungsakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 54-64 und die Bauakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 387-477 wurden an das Kreisarchiv Biberach abgegeben. In den Jahren 2009/ 2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Corinna Knobloch und Silke Schöttle führten die notwendigen Nacharbeiten durch. Seit Juni 2010 stehen die Erschließungsdaten im Internet. Die Zitierweise des Bestandes lautet: Wü 65/5 T 3 Nr. [Bestellnummer] Inhalt und Bewertung Enthält: Deutsches Reich: Wahlen, Volksentscheide; König-Karl-Jubiläumsstiftung; Statistik; Oberamt und Amtskörperschaft: Personal und Besoldung, Unterbringung, Tagebücher, Oberamtspflege, Pensionskasse für Körperschaftsbeamte, Oberamtssparkasse; Gemeinde: Ortsvorsteher, Gemeindebeamte, Gemeindekollegien, Gemeindebesitz, Bürgernutzen und -lasten, Gemeindevisitation, Ausgabe- und Einnahmeverwaltung, Haushaltspläne, Schuldenstand; Adel; Staatsangehörigkeit und Auswanderung; Auszeichnungen und Ehrungen; Deutsche im Ausland; Vermessungsbeamte und Markungsgrenzausgleichungen; Gewerbesteuer; Militärwesen: Erfassung, Wehrüberwachung, Quartierleistungen, Flurschäden, Sanitätswesen, Kriegbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Kriegsgräber, Kriegsfolgen, Requisitionen; Kirchen: Diakonat, Gottesdienst, Kirchen- und Pfarrhausbau, Einrichtung, Kirchenvermögen, Pfarrer, Mesner, Kirche und Staat, Kongregationen, Kirchenpflege, Stiftungen, Umlagen; freireligiöse Gemeinde; Volksschule: Lehrer und Besoldung, Schulhausbau; Arbeitsschulen; höhere Schulen; Armen-, Jugend und Wandererfürsorge; Fürsorge für Flüchtlinge und Vertriebene; Unterstützungen, Stiftungen, Spitäler; Wohltätigkeitsvereine; Arbeitslosigkeit und freiwilliger Arbeitsdienst; Beamte im Bauwesen; Feuerwehr; Land- und Forstwirtschaft: Feldbereinigung, Be- und Entwässerung, Feldwege, Überfahrts- und Trepprechte, Wässerung, Obstbau, landwirtschaftliche Vereine, Ortsviehversicherungsvereine, Güterhändler und Entschuldung, Waldwirtschaftspläne, landwirtschaftliche Arbeiter; Fluß- und Wasserpolizei: Flüsse, Gräben, Brücken, Brunnen, Dohlen; Straßen: Bau und Unterhaltung, Personal, Zwangsenteignungen, Schneebahnen; Gemeinde- und Sicherheitspolizei, Polizeistunde; politische Parteien; Beschlagnahme von Druckschriften; Zigeuner; Gesundheitspolizei: Ärzte, Geisteskranke, Totengräber, Leichenschau, Sanitätskolonne; Tierärzte; Gewerbe-, Handels- und Verkehrspolizei: Konzessionen, Mühlensachen, Dampfkessel; Alters- und Invalidenversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; Hinrichtungen; Juden; Provenienz königlich taxissches gemeinschaftliches Amt Obersulmetingen betr. Schemmerberg.

Landratsamt Villingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

Oberamt Backnang (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.