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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 119 · Bestand · 1811, (1816), 1835-1974 und o. J.
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Biografien: Der Bestand GU 119 umfasst im Wesentlichen Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Prinzessin von Bayern verh. Herzogin von Urach. Daneben finden sich in dem Bestand auch Teilnachlässe bzw. Nachlasssplitter von Verwandten der Prinzessin Wiltrud v. a. aus dem Hause Bayern (Wittelsbach). Im Einzelnen handelt es sich dabei v. a. um Nachlassunterlagen der Eltern Prinzessin Wiltruds, Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin Modena), der Tante Wiltruds, Therese Prinzessin von Bayern, und der Großeltern Wiltruds, Luitpold Prinzregent und Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana). Im Folgenden wird auf die Biografien der im Bestand GU 119 vertretenen Persönlichkeiten, von denen Teilnachlässe vorhanden sind, kurz eingegangen. 1.1 Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Wiltrud Marie Alix Prinzessin von Bayern wurde am 10. November 1884 in München als zehntes von dreizehn Kindern des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten und Königs Ludwig III. von Bayern, und der Marie Therese Prinzessin von Bayern geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena, der späteren Königin von Bayern, geboren. Über die Kindheit und Jugend der Prinzessin Wiltrud finden sich nur einzelne Unterlagen in dem vorliegenden Bestand (Unterrubrik 1.1.1), so dass über diese Zeit nur wenige Angaben gemacht werden können. Demnach wurde Prinzessin Wiltrud zusammen mit ihren Geschwistern von Hauslehrern unterrichtet. Um die Erziehung der Kinder kümmerte sich auch die Mutter Prinzessin Marie Therese, die bis zum Regierungsantritt des Prinzen Ludwig kaum repräsentative Aufgaben zu erfüllen hatte. Die Familie des Prinzen Ludwig lebte vor allem auf Schloss Leutstetten in der Nähe des Starnberger Sees. Zu Schloss Leutstetten gehörte ein großes Gut, das zum Privatvermögen des Prinzen Ludwig zählte und das dieser zu einem landwirtschaftlichen Mustergut ausbaute. Später bewohnte Prinz Ludwig mit seiner Familie auch das Palais Wittelsbach in München. Als Prinz Ludwig nach dem Ableben seines Vaters Prinzregent Luitpold im Jahre 1912 die Nachfolge als Prinzregent des Königreiches Bayern antrat, hatten seine Gattin Prinzessin Marie Therese und seine Tochter Prinzessin Wiltrud auch vermehrt Repräsentationsaufgaben zu übernehmen, worüber die im vorliegenden Bestand in der Rubrik 1.5 vorhandenen Materialien Auskunft geben. Während des Ersten Weltkrieges unterstützte Prinzessin Wiltrud ihre Mutter bei deren umfangreichen karitativen Tätigkeiten. Gemeinsam mit ihrer Mutter, ihren Schwestern und deren Hofdamen packte sie Geschenkpakete (sog. "Liebesgaben") für die an der Front befindlichen bayerischen Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, in denen Schinken, Schokolade, Konserven und teilweise auch Wäsche eingepackt wurden (vgl. Unterrubriken 1.9.1 und 1.9.2). Auch Bekannte der königlichen Familie aus Sárvár (Ungarn), wo Königin Marie Therese ein großes Landgut besaß, und aus Sulden (Südtirol), wo die königliche Familie häufig Bergtouren unternahm, kamen in den Genuss dieser Geschenkpakete. Die Empfänger dieser begehrten "Liebesgaben" bedankten sich häufig bei Prinzessin Wiltrud mit Feldpostbriefen, teilweise umfangreichen Berichten vom Kriegsgeschehen und Aufnahmen von der Front und von den besetzten Gebieten. Diese z. T. recht anschaulichen Materialien haben sich in den Unterrubriken 1.9.2 und 1.9.3 des vorliegenden Bestandes erhalten. Außerdem besuchte Prinzessin Wiltrud mit ihrer Mutter Lazarette und Hospitäler und spendete den dort liegenden Soldaten und Offizieren der bayerischen Armee Trost. Schließlich arbeitete Prinzessin Wiltrud auch in der von ihrer Mutter in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eingerichteten "Kriegsnähstube" zeitweise mit, in der 600 bis 800 Näherinnen und Strickerinnen tätig waren. Die "Kriegsnähstube" versorgte die ins Feld ziehenden bayerischen Truppen schnell und unbürokratisch mit Wäsche. Als im November 1918 der sozialdemokratische Politiker Kurt Eisner in München die Republik ausrief, verließ die königliche Familie München und zog sich zunächst nach Schloss Wildenwart zurück. Das Ende der Monarchie in Bayern stellte für Prinzessin Wiltrud und für die anderen Angehörigen des Hauses Bayern eine einschneidende Zäsur dar. Prinzessin Wiltrud verlor wie alle Vertreter der deutschen Fürstenhäuser ihre Privilegien. Bis zu Ihrer Heirat wohnte Prinzessin Wiltrud zunächst auf Schloss Wildenwart. Am 25. November 1924 heiratete Wiltrud Prinzessin von Bayern Wilhelm (II.) Herzog von Urach standesamtlich in München. Am folgenden Tag erfolgte die kirchliche Trauung, ebenfalls in München. Die Ehe blieb kinderlos. Nach der Heirat wohnte Herzogin Wiltrud abwechselnd auf Schloss Lichtenstein und im Palais Urach in Stuttgart. Als im Jahre 1928 ihr Gemahl starb, übernahm Herzogin Wiltrud auch die Sorge für die jüngsten Kinder des Wilhelm (II.) Herzog von Urach aus dessen Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern). In den 1930er Jahren zog Herzogin Wiltrud in das ehemalige königliche Jagdhaus nach Oberstdorf um, das ihr aus dem väterlichen Erbe zugefallen war und das sie eigens für diesen Zweck renovieren ließ. Zeitweise weilte Herzogin Wiltrud auch auf Schloss Lichtenstein und auf Schloss Wildenwart. Herzogin Wiltrud zeigte Interesse an Musik, bildender Kunst, Geschichte und Botanik, was an den im vorliegenden Bestand erhaltenen Drucksachen und Materialien zu erkennen ist. Darüber hinaus unternahm sie mehrere Reisen, u. a. eine längere Schiffsreise auf der "Monte Rosa" im Jahre 1935 nach Brasilien, Senegal und Marokko. In den Jahren 1901 bis 1903 bereiste sie mit ihrer Mutter und ihren jüngeren Schwestern den Balkan. Außerdem machte sie mit ihrer Mutter, ihren jüngeren Schwestern und Karl Stephan Erzherzog von Österreich in dieser Zeit eine Schiffsreise auf der Adria, über die sie auch ein Reisetagebuch anfertigte, das auszugsweise in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Ein Exemplar dieser Zeitschrift findet sich in Bü 719. Auch über einen Ausflug auf den Arlberg (Österreich) schrieb sie Artikel in Zeitschriften (Bü 719). Daneben reiste sie häufig, um ihre Stiefkinder, ihre Geschwister und deren Familien und die übrige Verwandtschaft zu besuchen, worüber nicht zuletzt die umfangreiche Korrespondenz, die sich im vorliegenden Bestand erhalten hat, Auskunft gibt. Neben den bereits erwähnten Reisebeschreibungen veröffentlichte Herzogin Wiltrud auch Gedichte in Zeitschriften und Kalendern unter ihrem Namen (Bü 842). Wie viele Angehörige des Hauses Bayern war Herzogin Wiltrud tiefreligiös und hatte eine streng katholische Erziehung bekommen. Die Herzogin hielt auch engen Kontakt zu katholischen Geistlichen und Nonnen, was sich an der Korrespondenz mit diesen ablesen lässt (v. a. Bü 249 und 250). Nicht zuletzt legen die Mitgliedschaften Herzogin Wiltruds in religiösen Vereinen, Bruderschaften und Kongregationen, die in Bü 731 dokumentiert sind, und die Vielzahl an religiösen Druckschriften und die Materialsammlung in den Unterrubriken 1.11.1 und 1.18.3 Zeugnis von der Religiosität der Herzogin ab. Wiltrud Prinzessin von Bayern starb am 28. März 1975 in Oberstdorf. Sie wurde auf dem Friedhof von Großengstingen bei Reutlingen begraben. 1.2 Therese Prinzessin von Bayern Therese Charlotte Marianne Auguste Prinzessin von Bayern wurde am 12. November 1850 als drittes von vier Kindern und einzige Tochter des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten von Bayern, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Gemeinsam mit ihren Brüdern Ludwig, der später als Prinzregent und König Ludwig III. Bayern regieren sollte, Leopold und Arnulf wurde sie von ihrer Mutter und nicht - wie in Fürstenhäusern damals üblich - von Hauslehrern unterrichtet. Schon früh zeigte sich bei Prinzessin Therese ein außerordentliches Sprachentalent. Als Erwachsene beherrschte sie zwölf Sprachen. Neben ihrem Sprachentalent entwickelte die Prinzessin bereits in jungen Jahren ein großes Interesse an den Naturwissenschaften und an der Geografie und Kultur fremder Länder. Da ihr als Frau ein Studium an der Universität verwehrt blieb, eignete sich Prinzessin Therese ihr umfangreiches naturwissenschaftliches Wissen im Selbststudium an. Die Prinzessin erwarb in den Fächern Geografie, Ethnologie, Botanik und Zoologie - vor allem in der Ornithologie (Vogelkunde) - ein beachtliches Fachwissen. Als junge Frau begann Prinzessin Therese ihre umfangreiche Reisetätigkeit. Zusammen mit ihrem Bruder Prinz Leopold und dessen Gemahlin Gisela Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich) bereiste sie Nordafrika, Spanien, Portugal und Frankreich. Prinzessin Therese reiste fast immer inkognito, häufig unter dem Namen einer "Gräfin Elpen", und mit kleinem Gefolge. Im Jahre 1898 unternahm sie eine mehrmonatige Forschungsreise nach Südamerika, von der sie eine reichhaltige Sammlung an zoologischem, botanischem und ethnologischem Material, darunter beispielsweise über 200 Fischarten, mitbrachte. Diese Sammlungen wurden später testamentarisch der Zoologischen Staatssammlung München und dem Münchner Völkerkundemuseum vermacht. Leider sind die Sammlungen im Zweiten Weltkrieg jedoch fast vollständig zerstört worden. Prinzessin Therese entdeckte auf ihren Reisen auch bisher unbekannte Tierarten, wie den Harnischwels in Kolumbien, einen Bockkäfer in Ecuador und eine Singzirpe auf Trinidad. Auf ihren Reisen nach Südamerika erforschte sie außerdem einige Indianerstämme im Amazonasgebiet, die bis dato in wissenschaftlichen Kreisen Europas noch unbekannt waren. Im Jahre 1893 bereiste Prinzessin Therese Nordamerika, wo sie sich besonders für die Indianer der Plains interessierte. Neben den ethnologischen und zoologischen Studien betrieb die Prinzessin auch botanische Studien auf ihren Reisen. Die dabei von ihr entdeckten Pflanzen fanden mit dem Namenszusatz "theresiae" Eingang in die botanische Fachliteratur. Über ihre zahlreichen Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese wissenschaftliche Abhandlungen und Reiseberichte: Im Jahre 1880 erschien der Artikel "Ein Ausflug nach Tunis" über ihre Nordafrika-Reise. Die Erlebnisse ihrer Russland-Reise flossen in die Abhandlung "Reiseeindrücke und Skizzen aus Russland" ein, die 1895 publiziert wurde. Die Eindrücke der Reisen der Prinzessin Therese nach Mittel- und Südamerika wurden in den Publikationen "Über mexikanische Seen", "Meine Reise in den Brasilianischen Tropen", "Über Zweck und Ausgaben meiner 1898 nach Südamerika unternommenen Reise", "Schriften über eine Reise nach Südamerika", "Auf einer Reise in Westindien und Südamerika", "Einige Worte über die Kulturentwicklung im vorspanischen Peru" und "Reisestudien aus dem westlichen Südamerika", die in den Jahren 1895 bis 1908 erschienen, verarbeitet. Über die Pueblo-Indianer schrieb sie 1902 den Aufsatz "Einiges über die Pueblo-Indianer". Ihre ersten Aufsätze über ihre Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese noch unter dem Pseudonym "Th von Bayern", um zu verhindern, dass ihr als Frau a priori von den männlichen Fachkreisen die Anerkennung verweigert wird. Außer in den genannten Veröffentlichungen dokumentierte Prinzessin Therese ihre Reisen auch mit Hilfe der damals neu erfundenen Rollfilm-Kamera. Von den Ehrungen, die Prinzessin Therese im Laufe ihres Lebens zuteil wurden, seien hier nur die wichtigsten genannt: Als erste Frau erhielt die Prinzessin am 9. Dezember 1897 den Ehrendoktortitel der Philosophischen Fakultät der Universität München "wegen ihrer durch vortreffliche Bücher bewiesenen ausgezeichneten Kenntnis der Naturwissenschaften" ("propter insignem rerum naturalium scientiam praeclaris libris comprobatam"). Im Jahre 1892 wurde Sie Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Geografischen Gesellschaft in München. 1897 wurde Prinzessin Therese korrespondierendes Mitglied der Geografischen Gesellschaft in Lissabon, 1898 Ehrenmitglied der Geografischen Gesellschaft in Wien. 1908 erhielt Prinzessin Therese das österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst. Ein Jahr später wurde ihr der Titel eines "Officier de l’Instruction publique" durch das französische Unterrichtsministerium verliehen. Zur selben Zeit wurde Prinzessin Therese Ehrenmitglied der Société des Américanistes de Paris. Nach dem Ableben ihres Vaters Prinzregent Luitpold gab die Prinzessin die längeren Reisen auf und widmete sich dafür karitativen und sozialen Projekten und Einrichtungen, für die sie das Protektorat übernahm. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges richtete sie in ihrer "Villa Amsee" in Lindau ein Lazarett für Verwundete ein. Bilder dieses Lazaretts sind in Bü 986 und 1166 des vorliegenden Bestandes vorhanden. Prinzessin Therese, die Äbtissin des Damenstifts St. Anna in München war, blieb zeitlebens unverheiratet. Der einschlägigen Fachliteratur zufolge hat sich die Prinzessin in jungen Jahren in ihren Vetter Prinz Otto, den späteren Otto König von Bayern, verliebt, der jedoch an einer Geisteskrankheit litt und deswegen für eine Heirat nicht in Frage kam. Noch in späteren Jahren interessierte sich Prinzessin Therese für das gesundheitliche Befinden ihres Vetters König Otto, wie die in diesem Bestand erhaltene Korrespondenz mit Philipp Freiherr von Redwitz und Georg Freiherr von Stengel, den Hofmarschällen König Ottos, über das gesundheitliche Befinden des Königs beweist (Unterrubrik 2.1.1.2, Bü 1105, 1107 und 1149). Prinzessin Therese starb am 19. September 1925 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche in München bestattet. An Prinzessin Therese erinnert in Bayern heute die im Jahre 1997 gegründete "Therese-von-Bayern-Stiftung" zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Stiftung fördert Habilitationen und wissenschaftliche Projekte von jungen Akademikerinnen und vergibt regelmäßig den "Therese-von-Bayern-Preis". Im Jahre 1997 wurde auch eine Fernseh-Dokumentation mit dem Titel "Prinzessin Therese von Bayern - Forscherin, Sammlerin, Weltreisende" über die Prinzessin erstellt. Außerdem wurde im selben Jahr von H. Bußmann und E. Neukum-Fichtner die Publikation ""Ich bleibe ein Wesen eigener Art" - Prinzessin Therese von Bayern. Wissenschaftlerin - Forschungsreisende - Mäzenin (1850-1925)" herausgegeben. 1.3 Ludwig III. König von Bayern Ludwig Prinz von Bayern, der spätere König Ludwig III., wurde am 7. Januar 1845 in München als Sohn des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Prinz Ludwig wurde von Hauslehrern, u. a. von dem Geistlichen Karl Rinecker, erzogen. 1864 bis 1865 studierte der Prinz an der Universität München Philosophie, Geschichte, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Kunstgeschichte, ohne jedoch einen Abschluss in den einzelnen Fächern zu erlangen. Im Krieg 1866 diente Ludwig als Oberleutnant und Ordonnanzoffizier seines Vaters Prinz Luitpold. Als Sohn eines nachgeborenen Prinzen hatte Prinz Ludwig zunächst keine Aussicht auf die bayerische Königskrone, da diese an König Ludwig II. und König Otto, die Söhne von Ludwigs Onkel König Maximilian II. und somit Vettern des Prinzen Ludwig sind, überging. Stattdessen bestand aber eine Anwartschaft Ludwigs auf den griechischen Königsthron, weil Ludwigs Onkel Otto König von Griechenland keine Nachkommen hatte. Als aber im Jahre 1862 König Otto aufgrund einer Militärrevolte Griechenland verlassen musste, verlor Ludwig die Aussichten auf den griechischen Königsthron. Am 20. Februar 1868 heiratete Ludwig Prinz von Bayern Marie Therese Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena in Wien. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinz Ludwig zeigte großes Interesse an der Landwirtschaft, an der Tiermedizin und an der Technik. Im Jahre 1868 wurde er Ehrenpräsident des Zentralkomitees des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern. Das von ihm im Jahre 1875 erworbene Gut Leutstetten am Starnberger See baute Ludwig zu einem landwirtschaftlichen Mustergut aus, was ihm in der Bevölkerung den Spitznamen "Millibauer" eintrug. Schließlich setzte sich Prinz Ludwig für den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals und für den bayerischen Kanalverein ein. Politisch betätigte sich Prinz Ludwig in der katholisch-konservativen Patriotenpartei, der späteren Zentrumspartei, für die er bei der Reichstagswahl 1871 erfolglos kandidierte. Außerdem war der Prinz Mitglied des Reichsrats, wo er sich für die bayerischen Belange einsetzte und die Interessen der Einzelstaaten gegenüber dem Reich betonte. Im Reichsrat sprach sich Prinz Ludwig auch für die direkte relative Mehrheitswahl aus, was ihm von Seiten August Bebels großes Lob verschaffte. Bebel meinte, würde in Deutschland der Kaiser vom Volk aus einem der regierenden Fürstenhäuser gewählt werden, dann hätte Prinz Ludwig beste Aussichten Deutscher Kaiser zu werden. Außerdem nahm Ludwig in den Jahren nach 1900 häufig Repräsentationspflichten für seinen Vater Prinzregent Luitpold wahr. Als im Jahre 1912 Prinzregent Luitpold starb, trat Prinz Ludwig im Dezember die Nachfolge als Prinzregent von Bayern an. Gleich zu Beginn der Regentschaft des Prinzen Ludwig kam es in Bayern zu Diskussionen in Bezug auf die Königsfrage. Die Zentrumspartei und der bayerische Ministerpräsident Georg von Hertling sprachen sich für die Umwandlung der Regentschaft in ein Königtum und damit für die Absetzung des wegen Geisteskrankheit unmündigen Königs Otto aus. Nach harten politischen Auseinandersetzungen und einer Verfassungsänderung wurde schließlich Otto König von Bayern für abgesetzt erklärt, und Prinzregent Ludwig konnte am 5. November 1913 als König Ludwig III. den bayerischen Königsthron besteigen. Während des Ersten Weltkriegs war Ludwig III. Oberbefehlshaber der bayerischen Truppen und ab 1915 auch preußischer Generalfeldmarschall, wobei die letztgenannte Funktion ausschließlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt war. Zu Beginn des Krieges erhoffte sich Ludwig, die bayerische Pfalz um Teile des Elsass erweitern zu können. Der Kriegsverlauf machte jedoch dieses Vorhaben zunichte. Am 2. November 1918 verkündete Ludwig die Einsetzung eines parlamentarischen Regierungssystems in Bayern. Eine neue Staatsregierung mit Beteiligung der Mehrheits-Sozialdemokraten (MSPD) konnte Ludwig allerdings nicht mehr installieren, da er bereits am 7. November 1918 von dem sozialdemokratischen Politiker Kurt Eisner für abgesetzt erklärt wurde. In der Nacht vom 7. auf den 8. November 1918 floh Ludwig mit seiner schwerkranken Gemahlin und seiner Familie zunächst nach Schloss Wildenwart, da in München seine Sicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Von Schloss Wildenwart begab er sich nach Schloss Anif bei Salzburg, wo er am 13. November in einer Erklärung die Beamten, Offiziere und Soldaten in Bayern von dem Treueeid entband. König Ludwig III. weigerte sich weiterhin, formell abzudanken und auf seine Thronansprüche zu verzichten. Ludwig lebte nach der Einführung der Republik in Bayern zeitweise in Österreich, in Liechtenstein, in der Schweiz und auf Schloss Wildenwart. Auch in Sárvár (Ungarn) hielt sich der König auf, wo er am 18. Oktober 1921 verstarb. Ludwig III. fand zusammen mit seiner Gemahlin Marie Therese Königin von Bayern, die bereits am 3. Februar 1919 verstorben war, im Liebfrauendom zu München seine letzte Ruhestätte. Die Trauerrede bei den Beisetzungsfeierlichkeiten am 5. November 1921 hielt der Erzbischof von München-Freising Kardinal Michael von Faulhaber. Eine gedruckte Fassung der Rede findet sich in Bü 839 des vorliegenden Bestandes; Abbildungen von der Beisetzung sind in Bü 934 und 1170 vorhanden. Ludwigs Herz wurde, der Tradition im bayerischen Königshaus entsprechend, in der Gnadenkapelle zu Altötting beigesetzt (vgl. die Abbildungen in Bü 1087). 1.4 Marie Therese Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) Marie (Maria) Therese Henriette Dorothea Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena wurde am 2. Juli 1849 in Brünn als einziges Kind des Ferdinand Erzherzog von Österreich-Este Prinz von Modena und der Elisabeth Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena (geb. Erzherzogin von Österreich) geboren. Bereits wenige Monate nach der Geburt Marie Thereses starb ihr Vater am 15. Dezember 1849 in Brünn an Typhus. Marie Thereses Mutter heiratete 1854 Karl Ferdinand Erzherzog von Österreich. Aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten. Im Einzelnen sind dies: Friedrich Erzherzog von Österreich Herzog von Teschen (1856-1936), Karl Stephan Erzherzog von Österreich (1860-1933), kaiserlicher und königlicher Admiral, Eugen Erzherzog von Österreich (1863-1954), Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher und königlicher Generalfeldmarschall, und die Tochter Maria Christina Erzherzogin von Österreich (1858-1929). Letztere heiratete im Jahre 1879 Alfonso XII. König von Spanien und übernahm nach dem frühen Tod ihres Gemahls in den Jahren 1885 bis 1902 die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn Alfonso XIII. König von Spanien. Erzherzogin Marie Therese entstammte dem Haus Österreich-Este, einer Linie des Hauses Österreich, die bis zu deren Einverleibung in das Königreich Italien im Jahre 1859 über die oberitalienischen Herzogtümer Modena und Guastalla herrschte. Marie Therese hatte väterlicherseits über die Häuser Savoyen und Orléans die Thronansprüche der Stuarts auf den englischen Thron geerbt, weshalb sie für die Stuart-Anhänger und Legitimisten als Mary III. die rechtmäßige Königin von Schottland und Mary IV. die legitime Königin von England, Frankreich und Irland war. Natürlich wurden die Thronansprüche Marie Thereses auf die englische, französische, schottische und irische Königswürde von dieser niemals eingefordert. Erzherzogin Marie Therese wurde streng katholisch erzogen und erhielt Unterricht bei Hauslehrern. Bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die jung verstorbene Mathilde Erzherzogin von Österreich im Jahre 1867 lernte sie Ludwig Prinz von Bayern kennen, in den sie sich sofort verliebte. Der Erzherzogin gelang es ihren Wunsch, Prinz Ludwig zu ehelichen, gegen den Widerstand ihrer Familie und v. a. ihres Onkels Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este durchzusetzen. Dieser wollte Marie Therese ursprünglich mit Ferdinand (IV.) Titular-Großherzog von Toskana Erzherzog von Österreich-Toskana, welcher der Sohn des 1859 ins Exil gegangenen Großherzogs Leopold II. von Toskana war und in Österreich und Böhmen im Exil lebte, verheiraten. Die Hochzeit von Erzherzogin Marie Therese und Ludwig Prinz von Bayern fand am 20. Februar 1868 in Wien statt. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinzessin Marie Therese kümmerte sich um die Erziehung ihrer Kinder. Da sie in den ersten Jahren ihrer Ehe kaum Repräsentationspflichten zu erfüllen hatte, blieb ihr dafür genügend Zeit. Prinzessin Marie Therese widmete sich sozial-karitativen Aufgaben. Seit 1889 leitete sie das Bayerische Rote Kreuz. In dieser Funktion besuchte sie auch Henri Dunant, den Gründer des Roten Kreuzes (vgl. Bü 584). Während des Ersten Weltkrieges richtete sie - wie bereits erwähnt - in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eine sog. "Kriegsnähstube" ein, welche die an der Front befindlichen Soldaten schnell und unbürokratisch mit Wäsche versorgte. Königin Marie Therese hatte großes Interesse an den Naturwissenschaften. Sie legte in Leutstetten ein sog. Alpinum an, in dem sie die alpine Flora beinahe vollständig zusammenstellte. Außerdem war Prinzessin Marie Therese eine begeisterte Hobby-Künstlerin. Marie Therese Königin von Bayern starb am 3. Februar 1919 auf Schloss Wildenwart. Sie wurde zunächst in der Schlosskapelle auf Schloss Wildenwart bestattet. Nach dem Ableben ihres Gemahls wurden ihre sterblichen Überreste zusammen mit denen ihres Gemahls am 5. November 1921 im Liebfrauendom zu München beigesetzt. 1.5 Luitpold Prinzregent von Bayern Luitpold Prinz von Bayern, der spätere Prinzregent von Bayern, wurde am 12. März 1821 in Würzburg als Sohn des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren König Ludwigs I. von Bayern, und der Therese Prinzessin von Bayern (geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen), der späteren Königin von Bayern, geboren. Prinz Luitpold wurde von namhaften Persönlichkeiten und Hauslehrern unterrichtet. Zu nennen sind insbesondere der Theologe Georg von Oettl, der Schüler Johann Michael Sailers war und später Bischof von Eichstätt wurde, der Maler Domenico Quaglio, der Naturphilosoph Gotthilf Heinrich von Schubert, der Philosoph George Philipps und der Nationalökonom Friedrich Benedikt von Hermann. Als nachgeborener Prinz bestanden für Prinz Luitpold zunächst keine Aussichten auf den Königsthron. Der Prinz absolvierte ab 1835 eine militärische Laufbahn. Bereits 1848 wurde er zum Generalleutnant befördert. Im Jahre 1856 wurde er zum Kommandeur der 1. Division ernannt. Ab 1861 war Luitpold Feldzeugmeister bei der Armee-Inspektion. Am Krieg 1866 nahm er als Kommandeur der 3. Division teil. In den Jahren nach 1866 wurde ihm die Reorganisation des bayerischen Militärs nach dem Vorbild Preußens übertragen. Im Krieg 1870/71 war der Prinz als Vertreter Bayerns an das Große Hauptquartier abkommandiert. Im Jahre 1876 wurde Prinz Luitpold zum Generalfeldzeugmeister im Range eines Generalfeldmarschalls ernannt. Politisch war Luitpold in den Jahren vor 1866 auf Seiten der Großdeutschen und für eine Annäherung an Österreich. Am 10. Juni 1886 übernahm Prinz Luitpold zunächst die Regentschaft für seinen Neffen Ludwig II. König von Bayern, der für geisteskrank und regierungsunfähig erklärt worden war. Nach dem Tode König Ludwigs übernahm Luitpold die Regentschaft für seinen geisteskranken Neffen Otto König von Bayern, den Bruder König Ludwigs II. Obwohl die Bevölkerung Luitpold gegenüber anfangs reserviert gegenüberstand, gewann der Prinzregent bald die Zuneigung großer Teile des bayerischen Volkes. Prinzregent Luitpold regierte streng konstitutionell. Die Regierungszeit Luitpolds ist von den Zeitgenossen retrospektiv als "Prinzregentenzeit" verklärt worden, die von wirtschaftlichem Aufschwung, einer Verbesserung der Lebenssituation und vor allem einer kulturellen Blüte gekennzeichnet war. Gerade letztere ist untrennbar mit der Prinzregentenzeit verbunden. Unter Luitpolds Regentschaft entwickelte sich München zu einem kulturellen Zentrum in Deutschland. "München leuchtete", schrieb Thomas Mann in seiner Novelle "Gladius Dei". Luitpold Prinzregent von Bayern starb am 12. Dezember 1912 in München. Er wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 1.6 Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana wurde am 1. April 1825 in Florenz als Tochter des Leopold II. Großherzog von Toskana und der Maria Anna Großherzogin von Toskana (geb. Prinzessin von Sachsen) geboren. Sie heiratete am 15. April 1844 in Florenz Luitpold Prinz von Bayern. Aus der Ehe gingen die Söhne Ludwig, der spätere König Ludwig III., Leopold, der spätere Generalfeldmarschall, und Arnulf, der spätere Generaloberst, und die Forschungsreisende Prinzessin Therese hervor. Die tiefreligiöse Prinzessin Auguste Ferdinande kümmerte sich zusammen mit den Hauslehrern um die streng katholische Erziehung ihrer Kinder. Die Prinzessin Auguste Ferdinande zeigte großes Interesse an den Künsten - sie besaß ein zeichnerisches Talent - und an der Geschichte. Prinzessin Auguste Ferdinande starb am 26. April 1864 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 2. Zu Inhalt, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 119 umfasst - wie eingangs bereits erwähnt - mehrere Teilnachlässe von Angehörigen des Hauses Bayern. Der mit Abstand größte und umfangreichste Teilnachlass ist der der Wiltrud Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Bayern (Rubrik 1). Im Folgenden wird zunächst auf den Inhalt des Nachlasses der Herzogin Wiltrud näher eingegangen. 2.1 Nachlass Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Den umfangreichsten Teil innerhalb des Nachlasses der Herzogin Wiltrud im Bestand GU 119 bilden neben den Aufnahmen die Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2). Innerhalb der Korrespondenzen stellen die Briefe von Angehörigen der Verwandtschaft Wiltruds und der ihres Mannes eine wichtige und große Gruppe dar. Am Beginn der Rubrik 1.2 stehen die Briefe von Mitgliedern des Hauses Bayern (Wittelsbach) an Prinzessin Wiltrud (Unterrubrik 1.2.1). Allen voran sind hier die Briefe von ihren Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern zu nennen (Unterrubrik 1.2.1.1.1). Weiter müssen hier die Korrespondenzen mit den Geschwistern Wiltruds und deren Familien erwähnt werden: im Einzelnen sind dies Briefe von Rupprecht Kronprinz von Bayern, von den Prinzen Karl, Franz und Wolfgang von Bayern und von den Prinzessinnen Adelgunde (verh. Fürstin von Hohenzollern), Maria (verh. Herzogin von Kalabrien Prinzessin von Bourbon-Sizilien), Mathilde (verh. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha), Hildegard, Helmtrud und Gundelinde (verh. Gräfin von Preysing-Lichtenegg-Moos) von Bayern (Unterrubrik 1.2.1.1.2). Auch Briefe der Gattinnen und Gatten sowie der Kinder der Geschwister finden sich in der Unterrubrik 1.2.1.1.2. Daneben sind auch Briefe der übrigen Vertreter der königlichen Linie (Unterrubrik 1.2.1.1.3) und der herzoglichen Linie des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.2.1.2) sowie des mit dem Haus Bayern verwandten Hauses Leuchtenberg (Unterrubrik 1.2.1.3) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Schließlich gehören in die Unterrubrik 1.2.1 auch die Briefe der Angehörigen des bayerischen Hofstaates (Unterrubrik 1.2.1.4) und der Bediensteten der königlichen Familie in Bayern und in Sárvár (Ungarn) (Unterrubrik 1.2.1.5). Unter den Briefen von Mitgliedern des Hofstaates sind v. a. die Briefe der Bertha Freiin von Wulffen, die Erzieherin und später Hofdame der Prinzessin Wiltrud war, hervorzuheben (Bü 440-447). Zur näheren Verwandtschaft der Prinzessin Wiltrud gehören auch die Mitglieder des Hauses Österreich (Habsburg), mit denen v. a. über Wiltruds Mutter Marie Therese Königin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena war, und über Wiltruds Großmutter Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Toskana war, enge verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Nicht zuletzt war das Haus Bayern mit dem Haus Österreich im 19. Jahrhundert auch über die Hochzeit der Elisabeth Herzogin in Bayern mit Kaiser Franz Joseph von Österreich und die eheliche Verbindung von deren Tochter Gisela Erzherzogin von Österreich mit Leopold Prinz von Bayern sowie über die Heirat der Adelgunde Prinzessin von Bayern mit Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este verwandtschaftlich verbunden. Die Briefe von Vertretern des Hauses Österreich finden sich in der Unterrubrik 1.2.2 des vorliegenden Bestandes. Darunter sind Briefe von Angehörigen der Linien Österreich-Ungarn (Unterrubriken 1.2.2.1 und 1.2.2.2), Österreich-Este (Herzogliche Familie von Modena) (Unterrubrik 1.2.2.3) und Österreich-Toskana (Unterrubrik 1.2.2.4) sowie der Mitglieder des Hofstaates des Hauses Österreich (Unterrubrik 1.2.2.5) zusammengefasst. Neben zwei Schreiben der Zita Kaiserin von Österreich Königin von Ungarn (geb. Prinzessin von Bourbon-Parma) (Bü 368) sind die Briefe des Hoch- und Deutschmeisters Eugen Erzherzog von Österreich (Bü 180), des k. u. k. und polnischen Obersts Karl Albrecht Erzherzog von Österreich (Bü 400), des k. u. k. Feldmarschalls Friedrich Erzherzog von Österreich (Bü 390) und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 346 und 347) erwähnenswert. Die Korrespondenz der Herzogin mit der Verwandtschaft ihres Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach findet sich vor allem in Unterrubrik 1.2.3. Neben Briefen ihres Schwagers Karl Fürst von Urach (Unterrubrik 1.2.3.1) sind Briefe der Kinder Herzog Wilhelms (II.) aus der Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern) (Unterrubrik 1.2.3.2) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Auch die Briefe der Ehegatten und Ehegattinnen der Kinder sowie der Enkel Herzog Wilhelms (II.) sind in der Unterrubrik 1.2.3.2 enthalten. Dagegen finden sich keine Briefe des Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach an seine Gemahlin Wiltrud im vorliegenden Bestand. Einen umfangreichen Briefwechsel führte Herzogin Wiltrud auch mit den mit dem Haus Urach verwandten Familien Altieri, Enzenberg, Thun-Hohenstein, Vetter von der Lilie, Forni und Bayer von Ehrenberg (Unterrubrik 1.2.3.3). Die verwandtschaftlichen Beziehungen mit diesen Familien kamen über die Eheschließungen der Auguste Eugenie Gräfin von Württemberg (verw. Gräfin von Enzenberg, verh. Gräfin von Thun-Hohenstein) und Mathilde Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg (verh. Principessa Altieri), die Halbschwestern Herzog Wilhelms (II.) waren, sowie über die Heirat der Marie Gräfin von Württemberg, die eine Tochter von Wilhelm Herzog von Württemberg und Wilhelmine Prinzessin von Württemberg (geb. Freiin von Tunderfeld-Rhodis) war, mit dem Grafen von Taubenheim zustande. In der Unterrubrik 1.2.3.4 sind Briefe von Bediensteten des Hauses Urach vorhanden. Zu der Verwandtschaft Herzog Wilhelms (II.) gehören auch die Vertreter des Hauses Württemberg (Unterrubrik 1.2.4), darunter u. a. Charlotte Königin von Württemberg (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) (Unterrubrik 1.2.4.1), Albrecht Herzog von Württemberg und Philipp Albrecht Herzog von Württemberg (Unterrubrik 1.2.4.2), Louis II. Fürst von Monaco (Unterrubrik 1.2.5) und Elisabeth Prinzessin von und zu Liechtenstein (geb. Fürstin von Urach) und ihr Gatte Karl Prinz von und zu Liechtenstein (Unterrubrik 1.2.6), von denen jeweils Briefe vorliegen. Außer mit den Angehörigen der bereits erwähnten Fürstenhäuser korrespondierte Prinzessin Wiltrud auch mit den Mitgliedern der übrigen Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa (Unterrubriken 1.2.7 und 1.2.8). Zu nennen sind hier vor allem Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) (Bü 122), die Großherzoginnen Maria Anna (geb. Infantin von Portugal) und Charlotte von Luxemburg (Bü 247 und 124), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 243) und Alfonso XIII. König von Spanien (Bü 504). Unter den Vertretern der deutschen regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser sind hier Friedrich II. Großherzog von Baden (Bü 359), Max Prinz von Sachsen (Bü 366), Professor der katholischen Liturgie und der Sprachen des christlichen Ostens in Fribourg/Üechtland, und Hermine Prinzessin von Preußen (verwitwete Prinzessin von Schönaich-Carolath geb. Prinzessin Reuß) (Bü 106), die zweite Gemahlin Kaiser Wilhelms II., hervorzuheben. Von Kaiser Wilhelm II., den Herzogin Wiltrud in Haus Doorn/Niederlande besuchte, liegt ein Telegramm vor (Bü 319). Auf die Korrespondenz mit den Mitgliedern der Fürstenhäuser folgen die Briefe von Angehörigen der standesherrlichen und gräflichen (Unterrubrik 1.2.9.1), freiherrlichen (Unterrubrik 1.2.9.2) und adeligen Häuser (Unterrubrik 1.2.9.3) in Deutschland und in Österreich. Briefe von Adeligen finden sich auch in den Korrespondenzserien "adelige Bekannte aus Bayern" (Unterrubrik 1.2.9.4) und "adelige und bürgerliche Bekannte aus Württemberg" (Unterrubrik 1.2.11). Die in den beiden Korrespondenzserien vorhandenen Briefe von Adeligen wurden explizit in der jeweiligen Serie belassen und nicht in die Unterrubriken 1.2.9.1 bis 1.2.9.3 eingeordnet, um die von Herzogin Wiltrud vorgenommene Formierung beizubehalten. Unter den Briefen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.2.13) sind besonders in Bü 250 die Briefe der Geistlichen Michael von Faulhaber, Erzbischof von München-Freising, Giovanni Battista Montini, päpstlicher Unterstaatssekretär und später Papst Paul VI., Carl Joseph Leiprecht, Bischof von Rottenburg, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf, Bischof von Passau, und Prälat Konrad Kümmel (Bü 27), Herausgeber des "Katholischen Sonntagsblattes", hervorzuheben. Korrespondenz von Johann Baptista Sproll, Bischof von Rottenburg, findet sich in Bü 38. Bei den Briefen von Schriftstellern sind vor allem die Briefe der Schriftstellerinnen Emmy Giehrl (geb. Aschenbrenner, Pseudonym "Tante Emmy") (Bü 246) und Gertrud Freiin von Le Fort (Bü 68) erwähnenswert. Mit Letzterer pflegte Herzogin Wiltrud auch persönlichen Umgang, da Gertrud Freiin von Le Fort seit 1939 ebenfalls in Oberstdorf lebte. Bei fast allen im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen handelt es sich um sog. unilaterale Korrespondenzen, das bedeutet, dass lediglich die eingehenden Schreiben der Korrespondenzpartner im Bestand GU 119 zu erwarten sind. Nur vereinzelt finden sich bei diesen Briefpartnern auch Briefkonzepte oder -entwürfe der Herzogin Wiltrud, darunter auch solche von später nicht abgesandten Briefen. Die Gegenüberlieferung, also die Schreiben der Herzogin Wiltrud an die betreffenden Personen, ist dagegen überwiegend in den Nachlässen der Korrespondenzpartner zu suchen. Lediglich einige der Briefe der Prinzessin Wiltrud an ihre Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern sowie an ihre Tante Therese Prinzessin von Bayern werden im Bestand GU 119 in den Teilnachlässen von König Ludwig III. (Rubrik 3), Königin Marie Therese (Rubrik 4) und Prinzessin Therese (Rubrik 2) (Bü 1098, 1099, 1101-1103 und 1112) verwahrt. Die Briefe der Eltern und der Tante Prinzessin Therese an Prinzessin Wiltrud sind dagegen in den Unterrubriken 1.2.1.1.1 und 1.2.1.1.2 im Nachlass der Prinzessin Wiltrud aufgeführt (Bü 344, 345, 350 und 352-354). Betrachtet man die Laufzeit der im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen Wiltruds, so fällt auf, dass aus der Zeit nach 1960 bis auf wenige Ausnahmen kaum Briefe an Wiltrud enthalten sind. Über die Gründe hierfür und den Verbleib der Korrespondenz aus dieser Zeit können keine Aussagen getroffen werden. Einen interessanten Einblick in die Denkweise des deutschen Adels in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vermitteln die im Bestand GU 119 verwahrten umfangreichen Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2) sowie die nach Umfang wesentlich geringeren Korrespondenzen der Therese Prinzessin von Bayern (Rubrik 2.1), des Ludwig III. König von Bayern (Rubrik 3.1), der Marie Therese Königin von Bayern (Rubrik 4.1) und des Luitpold Prinzregent von Bayern (Rubrik 5.2). Darüber hinaus sind die Korrespondenzen für prosopographische und biografische Forschungen v. a. über den Adel in Deutschland und in Österreich sowie für die Geschichte einzelner deutscher Fürsten- und Adelshäuser von Belang. Neben den umfangreichen Korrespondenzen finden sich auch Materialsammlungen und Unterlagen, die zum Teil Ansätze von Sachakten haben, im vorliegenden Bestand. Das Interesse der Herzogin Wiltrud an der Genealogie des Hauses Grimaldi, der Fürstenfamilie von Monaco, schlägt sich in umfangreichen Materialien zur Geschichte des Hauses Monaco und in der in diesem Zusammenhang geführten Korrespondenz der Herzogin mit Louis II. Fürst von Monaco und den Mitgliedern der Häuser Chabrillan bzw. Lévis-Mirepoix nieder (Bü 520 und 1244). Unterlagen zum Hofleben, zur Hofgesellschaft und zum Protokoll v. a. am bayerischen Königshof, die einen Einblick in den Hof und in die Repräsentationsverpflichtungen des Prinzregenten und späteren Königs Ludwigs III. von Bayern und seiner Familie geben, finden sich in Rubrik 1.5. Dazu gehören insbesondere die Materialien über die offiziellen Besuche Ludwigs in bayerischen Städten und über Staatsbesuche u. a. Kaiser Wilhelms II. in Bayern. Einzelne Dokumente befassen sich auch mit dem württembergischen Königshof und dem Haus Urach. Hier sind etwa die Erinnerungen der Emilie von Sonntag an Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Monaco) (Bü 144) und an Wilhelm (I.) Herzog von Urach (Bü 356) zu nennen. Dokumente zu Hochzeiten, Geburtstagen, Beerdigungen und anderen Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern und Urach sowie in anderen Fürstenhäusern sind in Rubrik 1.7 vereinigt. Wie bereits erwähnt, bilden die Abbildungen, Aufnahmen und Fotos die neben der Korrespondenz umfangreichste Rubrik (1.16) des Bestandes GU 119. Die größte Unterrubrik stellen dabei die Abbildungen von Personen und Gruppenaufnahmen dar (Unterrubrik 1.16.1). In dieser Unterrubrik sind Bilder von Prinzessin Wiltrud, von ihren Eltern, von ihren Geschwistern und von den übrigen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.16.1.1) sowie von Angehörigen der Häuser Österreich (Unterrubrik 1.16.1.2), Hohenberg (Unterrubrik 1.16.1.2.2), Urach und Württemberg (Unterrubrik 1.16.1.3) vereint. Außerdem finden sich Abbildungen von Vertretern der regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser in Europa (Unterrubrik 1.16.1.6) und in Deutschland (Unterrubrik 1.16.1.7), von den übrigen Adeligen in Deutschland, in Österreich und im übrigen Europa (Unterrubriken 1.16.1.8 und 1.16.1.9) und von Bürgerlichen (Unterrubrik 1.16.1.10) sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.16.1.11). Die Gliederung der Abbildungen folgt dabei im Wesentlichen der Gliederung der Korrespondenz. Bei den Abbildungen von Personen, den Gruppenaufnahmen und den Aufnahmen von Ereignissen werden meist die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen im Enthält-Vermerk aufgeführt. Dabei wurden häufig die Angaben auf der Rückseite der Aufnahmen, die zum größeren Teil von Herzogin Wiltrud stammen, übernommen. Eine Überprüfung dieser Angaben war mit Blick auf den damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. Auch musste häufig die Identifizierung von Personen auf den Aufnahmen, die auf der Rückseite keine Angaben aufweisen, aus denselben Gründen unterbleiben. Die Unterrubrik 1.16.2 umfasst Abbildungen von Ereignissen. Unter dieser Unterrubrik sind vor allem Aufnahmen von offiziellen Ereignissen, Repräsentationsverpflichtungen (Unterrubrik 1.16.2.1) und Familienfesten sowie familiären Ereignissen (Unterrubrik 1.16.2.2) vereinigt. Die Abbildungen dieser Unterrubriken stellen somit teilweise Ergänzungen zu den in den Unterrubriken 1.5 und 1.7 verwahrten schriftlichen Unterlagen zu Hofleben, Hofgesellschaft, Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern sowie Familienfeiern und familiären Ereignissen dar. Daneben sind in der Rubrik 1.16 auch Abbildungen von Reisen der Herzogin Wiltrud, von Orten, Gebäuden und Landschaften, Kunstwerken, Tieren, Schiffen, Zeppelinen usw. vertreten (Unterrubriken 1.16.3 bis 1.16.8). Die in der Rubrik 1.16 aufgeführten umfangreichen Bildsammlungen ergänzen die im Bestand GU 99 (Fotosammlungen- und alben der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg) verwahrten Abbildungen und Bildsammlungen, die zum Teil ebenfalls aus dem Besitz der Herzogin Wiltrud stammen bzw. von ihr angelegt wurden. Die Abbildungen in den Beständen GU 99 und GU 119 stellen zusammen mit den in den bereits erwähnten Rubriken 1.5 und 1.7 verwahrten Materialien zum Hofleben, zu den Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern und zu Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern, Österreich und Urach eine interessante Quelle zur Geschichte der genannten Häuser dar. Darüber hinaus sind die genannten Bildbestände und die Materialien der Rubriken 1.5 und 1.7 für die Kultur- und Mentalitätsgeschichte und die Alltagsgeschichte des Adels von Bedeutung. Unterlagen zu Herzogin Wiltrud sind - wie bereits angedeutet - im Bestand Fotoalben und -sammlungen der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg (Bestand GU 99) sowie in den Beständen GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 120 (Karl Fürst von Urach) zu erwarten. 2.2 Teilnachlass Prinzessin Therese von Bayern Wie eingangs bereits erwähnt, finden sich im Bestand GU 119 außer Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) auch Teilnachlässe und Nachlasssplitter von anderen Angehörigen des Hauses Bayern. Der umfangreichste Teilnachlass, der zum vorliegenden Bestand gehört, ist der der Forschungsreisenden Therese Prinzessin von Bayern (1850-1925), der in Rubrik 2 erschlossen ist. Dabei handelt es sich um Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin Therese, die an ihre Nichte Herzogin Wiltrud übergegangen sind. Die im Bestand GU 119 verwahrten Materialien wurden - wie aus Bü 297 hervorgeht - von Oberarchivrat Franz Xaver Deybeck vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München an Herzogin Wiltrud übergeben, da sie für eine Verwahrung in der Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, in der der größere Teil des schriftlichen Nachlasses der Prinzessin Therese verwahrt wird, nicht in Frage kamen. Deybeck hielt einige der Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin für "Makulatur", nur von "persönlichem Wert und Bedeutung" und damit für das "Hausarchiv ohne Wert", wie einige der Aufschriften Deybecks auf den entsprechenden Umschlägen verraten. Sie "eignen sich daher nicht für die Abgabe an das Hausarchiv", so Deybeck (Bü 1104 und 1140). Die Gliederung des Teilnachlasses der Prinzessin Therese orientiert sich im Wesentlichen an der Gliederung des Nachlasses der Herzogin Wiltrud. In der Unterrubrik 2.1 Korrespondenz finden sich vor allem Briefe von Verwandten aus den Häusern Bayern (Unterrubrik 2.1.1), Österreich, Österreich-Este und Österreich-Toskana (Unterrubrik 2.1.2). Darunter sind Briefe von Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) (Bü 1110, 1112, 1120-1122), Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1131), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verwitwete Erzherzogin von Österreich-Este) (Bü 1123 und 1124) sowie von Eugen Erzherzog von Österreich, Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und Feldmarschall, Karl Stephan Erzherzog von Österreich, Stephanie Kronprinzessin von Österreich (geb. Prinzessin von Belgien und später verheiratete Fürstin Lónyay von Nagy-Lónya) (alle Bü 1135). Prinzessin Therese korrespondierte außerdem mit Angehörigen der Häuser Württemberg und Urach. Zu nennen sind hier u. a. die Königinnen Pauline, Olga (geb. Großfürstin von Russland) und Charlotte (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) von Württemberg (alle Bü 1113), Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Württemberg), Wilhelm (II.) Herzog von Urach und Eugenie Gräfin von Württemberg (alle Bü 1114) sowie Auguste Eugenie Gräfin von Thun-Hohenstein (verwitwete Gräfin von Enzenberg geb. Gräfin von Württemberg) (Bü 1116) und Donna Mathilde Principessa Altieri (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg) (Bü 1115). Von den Briefpartnern unter den Vertretern der übrigen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa sind hier Carola Königin von Sachsen (geb. Prinzessin Wasa) (Bü 1104), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 1125) sowie Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) und Josephine Königin von Schweden und Norwegen (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) (beide Bü 1136) hervorzuheben. Außerdem sind zwei Briefe der Schriftstellerin, Pazifistin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha Freifrau von Suttner (geb. Gräfin Kinsky von Chinic und Tettau) (Bü 1152) im Teilnachlass Prinzessin Therese vorhanden. Die Aufnahmen bilden auch im Teilnachlass Therese Prinzessin von Bayern die nach der Korrespondenz umfangreichste Rubrik. Erwähnenswert sind vor allem die Abbildungen von Therese Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 2.7.1.1) und von anderen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 2.7.1.2). 2.3 Sonstige Teilnachlässe und Nachlasssplitter v. a. von Vertretern des Hauses Bayern Rubrik 3 vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass des Ludwig III. König von Bayern. Darin finden sich u. a. Briefe der Prinzessinnen Wiltrud und Hildegard an ihren Vater König Ludwig III. (Bü 1099, 1103 und 1237) und ein Notizblock des Prinzen Ludwig, des späteren Königs Ludwig III., mit Eintragungen zu seinem Militärdienst 1863 (Bü 1092). Daneben enthält der Teilnachlass Ludwigs III. Telegramme der Johanna Freiin von Malsen an König Ludwig III. und an "Gräfin Elpen" (Inkognito der Therese Prinzessin von Bayern), die beide im Exil in Luzern weilten, über die Krankheit und das Ableben der Marie Therese Königin von Bayern 1919 (Bü 1178). Außerdem sind zehn Audienzhefte des Prinzen bzw. Prinzregenten Ludwig aus den Jahren 1902 bis 1913 vorhanden, in denen sich Angaben über die Namen der von dem Prinzen Ludwig in Audienzen empfangenen Personen und über die in den Audienzen besprochenen Themen finden (Bü 1091). Diese Audienzhefte dienten der Prinzessin Wiltrud und ihren Schwestern als Gedächtnisstütze für die Konversation mit den Hofherren, Diplomaten, Ministern und Generälen. Die Audienzhefte stellen eine interessante Quelle über das Hofleben am bayerischen Königshof dar. Der in Rubrik 4 verwahrte Teilnachlass der Marie Therese Königin von Bayern enthält nur Briefe und Postkarten an die Königin. Darunter sind die Briefe der Prinzessin Wiltrud (Bü 1098, 1101 und 1102) und der Therese Prinzessin von Bayern (Bü 1126-1128) von Belang. Die Unterlagen aus dem Teilnachlass des Prinzregenten Luitpold von Bayern, welche die Rubrik 5 bilden, umfassen u. a. die Korrespondenz des Prinzregenten mit seiner Schwester Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1155), die gedruckte Ansprache des Bischofs Johann Michael Sailer anlässlich der Vermählung des Prinzen Luitpold mit Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana (Bü 1095) und Gedichte des Prinzen Luitpold mit Widmungen u. a. an Olga Großfürstin von Russland (verh. Königin von Württemberg), Marie Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Königin von Hannover) und Alexandra Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Großfürstin von Russland) (Bü 1093). Im Teilnachlass Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) (Rubrik 6) finden sich u. a. neben einem Brief ihres Vaters Großherzog Leopold II. von Toskana (Bü 1194) an Auguste Ferdinande und Briefen Auguste Ferdinandes an ihre Hofdame Natalie Gräfin von Rotenhan (Bü 1148) das Fragment eines Tagebuchs in italienischer Sprache (Bü 1188), Abschriften von literarischen Texten (Unterrubrik 6.3) und Drucksachen religiöser Art (Unterrubrik 6.5). Rubrik 7 vereint Nachlasssplitter von Hildegard Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 7.1), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este) (Unterrubrik 7.2), Mathilde Erzherzogin von Österreich (Unterrubrik 7.3), Therese Freifrau von Giese (Unterrubrik 7.4) und Gustav Freiherr von Perfall (Unterrubrik 7.5). Erwähnenswert sind hier Briefe der Therese Prinzessin von Bayern an Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este (Bü 1108), sowie Briefe der Alexandra Prinzessin von Bayern und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) an Mathilde Erzherzogin von Österreich. Mit Ausnahme der Prinzessin Wiltrud verwahrt die Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München die Hauptnachlässe der in diesem Bestand vertretenen Angehörigen des Hauses Bayern. 2.4 Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Der Bestand GU 119 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wiltrud Herzogin von Urach die Signatur GU 119. Da die Archivalien des vorliegenden Bestandes zum größten Teil ungeordnet waren, mussten die Verzeichnungseinheiten sehr häufig neu gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die vorgefundenen Einheiten, etwa bei den Korrespondenzserien, beibehalten. Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 119 zahlreiche Unterlagen ausgegliedert und vor allem den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach), GU 118 (Amalie Herzogin von Urach geb. Herzogin in Bayern), GU 120 (Karl Fürst von Urach), GU 123 (Carola Hilda Fürstin von Urach), GU 128 (Margarethe Fürstin von Urach) und GU 134 (Mechthilde Fürstin von Urach verh. Fürstin zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst) zugewiesen. Die im vorliegenden Bestand aufgeführten verheirateten Damen, v. a. des Hochadels, sind in der Regel stets unter dem Ehenamen, d. h. dem Familiennamen des Gemahls, aufgeführt, wobei in der Titelaufnahme in Klammern der Mädchenname genannt wird. In Ausnahmefällen sind die verheirateten Damen auch unter dem Mädchennamen erwähnt, und der Ehenamen steht dann in Klammern. Im Personenindex sind verheiratete Damen unter beiden Namen aufgeführt, unter Hinzufügung des jeweiligen Mädchennamens oder Ehenamens nach der Heirat. Beispielsweise wird Adelgunde Fürstin von Hohenzollern (geb. Prinzessin von Bayern) im Personenindex unter "Hohenzollern, Adelgunde Fürstin von, geb. Prinzessin von Bayern" und unter "Bayern, Adelgunde Prinzessin von, verh. Fürstin von Hohenzollern", erwähnt. Bei den verheirateten Angehörigen der gräflichen, freiherrlichen und adeligen Häuser wurde - sofern dies mit vertretbarem Aufwand und mit Hilfe des Genealogischen Handbuchs des Adels möglich war - der jeweilige Mädchenname oder Ehenamen ermittelt. Wenn der Mädchenname oder Ehenamen bereits in einer Notiz der Herzogin Wiltrud genannt wird, wurde dieser ohne Überprüfung desselben anhand der einschlägigen Literatur übernommen. Da bei bürgerlichen Ehefrauen keine vergleichbare Möglichkeit der Recherche bestand, wurde nur in den Fällen, in denen eine Identifizierung aufgrund von Notizen und Aufschriften der Herzogin Wiltrud möglich war, der jeweilige Mädchenname oder angeheiratete Familiennamen ohne Überprüfung der Angaben der Herzogin Wiltrud übernommen. Die Archivalien des Bestandes GU 119 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Findbuch des Bestandes GU 119 wurde im Winter 2007 fertiggestellt. Der Bestand umfasst vor der Verpackung ca. 13 lfd. Meter mit 1247 Nummern. Stuttgart, im November 2007 Eberhard Merk
Urach, Wiltrud
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 124 · Bestand · 1897-1922 und o. J.
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Biografie: Wilhelm (III.) Fürst von Urach wurde am 27. September 1897 in Stuttgart als Sohn des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und der Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Herzogin in Bayern geboren. Er besuchte zunächst das Hayersche Knabeninstitut in Stuttgart und ab 1908 das Karlsgymnasium in Stuttgart, wo er im Jahre 1914 das Abitur ablegte . Am 3. August 1914 wurde er zum Feldartillerie-Regiment Nr. 13 König Karl eingezogen . Bereits am 18. August 1914 erfolgte seine Ernennung zum Leutnant. Wilhelm Fürst von Urach diente im Ersten Weltkrieg vor allem im Reserve-Feld-Artillerie-Regiment Nr. 26, im Generalkommando Karpatenkorps (IV. Reserve-Korps) und im württembergischen Reichswehr-Schützen-Regiment 25 und kam u. a in Frankreich, Polen, Flandern, Serbien, in den Karpaten und in der Bukowina zum Einsatz. Am 18. Dezember 1917 wurde er zum Oberleutnant befördert. Bereits im Jahre 1916 hat sich Wilhelm Fürst von Urach - wahrscheinlich auf Wunsch seines Vaters - als Kriegsstudent an der Universität Tübingen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben . Sein eigentliches Interesse galt jedoch der Technik und den Ingenieurwissenschaften. Daher studierte Wilhelm Fürst von Urach in den Jahren 1919 bis 1922 Maschinenbau an der Technischen Hochschule Stuttgart. Im Jahre 1922 wurde ihm das Ingenieurs-Diplom erteilt . Nach dem Studium arbeitete er bei den Automobilfirmen Steiger in Burgrieden bei Laupheim, Cockerell in München und Bugatti in Molsheim/Elsass. Im Jahre 1927 wechselte er zu Daimler-Benz. Dort war er zunächst in Untertürkheim als Konstrukteur tätig. Ab 1933 gehörte er dem Direktions-Sekretariat an. Im Jahre 1937 wurde er zum Oberingenieur ernannt. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte u. a. die Betreuung der Mercedes-Fahrer bei Sportveranstaltungen. Während des Zweiten Weltkrieges hatte er als Industriebevollmächtigter die Verantwortung für die technische Leitung des Renault-Automobilwerkes im besetzten Frankreich. Ab 1945 war Wilhelm Fürst von Urach wieder im Direktions-Sekretariat bei Daimler-Benz tätig. In den Jahren 1946 bis 1950 oblag ihm die PKW-Versuchsleitung Untertürkheim. Im Jahre 1954 erhielt Wilhelm Fürst von Urach die Prokura. Im selben Jahr wurde ihm auch die Leitung des Daimler-Museums übertragen. Gegen den Widerstand seines Vaters heiratete Wilhelm Fürst von Urach am 19. Juni 1928 Elisabeth Theurer. Sie war die Tochter des Richard Theurer, des Generaldirektors der Firmen G. Siegle & Co. und Kast & Ehinger, und der Elisabeth geb. Groß. Aufgrund der Heirat verzichtete Wilhelm Fürst von Urach auf die Nachfolge als (dritter) Herzog und Chef des Hauses Urach und auf den Titel eines Grafen von Württemberg. Der Herzogstitel ging daher nach dem Tod des Wilhelm (II.) Herzog von Urach auf den jüngeren Bruder Fürst Wilhelms, Karl Gero (1899-1981), über. Aus der Ehe mit Elisabeth Theurer gingen die Töchter Elisabeth (geb. 1932) und Maria Christine (1933-1990) hervor. Die promovierte Psychologin Elisabeth Fürstin von Urach war als Leiterin der Dienststelle Erziehungs- und Jugendberatung in Stuttgart tätig. Maria Christina Fürstin von Urach studierte - wie ihr Vater - Maschinenbau und trat nach dem Studium in den Dienst der Firma Daimler-Benz. Dort stieg sie zur Leiterin der Hauptabteilung Organisation und Datenverarbeitung auf. Seit 1978 vertrat sie die leitenden Angestellten im Aufsichtsrat der Daimler-Benz AG. Wilhelm Fürst von Urach starb am 8. August 1957 in München. Er wurde auf dem Waldfriedhof in Stuttgart begraben. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der vorliegende Bestand gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildete das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wilhelm Fürst von Urach die Signatur GU 124. Der Bestand GU 124 enthält einzelne Unterlagen aus dem Nachlass des Wilhelm Fürst von Urach. Dazu gehören Dokumente aus der Schul- und Studienzeit, dem Kriegsdienst als Offizier im Ersten Weltkrieg, etwas Korrespondenz, ein Testament, das Wilhelm Fürst von Urach im Jahre 1916 als Offizier abgefasst hat, eine Sammlung von Ansichtskarten (u. a. von Schloss Lichtenstein), militärische und sonstige Drucksachen, Kinderzeichnungen und -aquarelle, ein Kinderreim sowie eine Visitenkarte des Wilhelm Fürst von Urach. Während die Gymnasialzeit des Wilhelm Fürst von Urach relativ gut überliefert ist, sind zur Studienzeit außer dem Diplom und der Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen keine Materialien vorhanden. Auch endet die Überlieferung zur Miliärdienstzeit im Jahre 1916. Die im Bestand enthaltene Korrespondenz ist zudem von geringem Umfang. Über die Tätigkeiten des Wilhelm Fürst von Urach bei der Daimler-Benz AG und bei den oben genannten anderen Automobilfirmen finden sich überhaupt keine Unterlagen im Bestand GU 124. Außerdem fehlen etwa Dokumente zu seiner Eheschließung und zu seinem Verzicht auf den Herzogstitel und die Nachfolge als Chef des Hauses Urach. Der Bestand wurde im August 2004 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 0,1 lfd. Meter mit 21 Nummern. Stuttgart, im August 2004 Eberhard Merk

Urach, Wilhelm (III.) von
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 117 · Bestand · 1864-1929
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
    1. Die Herzöge von Urach Grafen von Württemberg: Bei den Herzögen von Urach Grafen von Württemberg handelt es sich um eine Nebenlinie des Hauses Württemberg. Im Jahr 1800 heiratete der vierte Sohn von Herzog Friedrich Eugen von Württemberg, Herzog Wilhelm von Württemberg, eine Hofdame seiner Mutter: die dreiundzwanzigjährige Wilhelmine von Tunderfeld-Rhodis. Nach den Hausgesetzen war diese Ehe mit einer nicht dem Hochadel entstammenden Frau unebenbürtig; Herzog Wilhelm verzichtete daher am 1. August 1801 für seine Nachkommen auf die Thronfolge. Am 20. April 1801 hatte bereits der regierende Herzog Friedrich, Herzog Wilhelms ältester Bruder, die Ehe als vollwirkende Ehe zur rechten Hand anerkannt und bestimmt, dass die Nachkommen Herzog Wilhelms den Namen Grafen und Gräfinnen von Württemberg führen sollen. Damit war eine neue Nebenlinie des Hauses Württemberg entstanden. Der zweite Sohn Graf Wilhelms, der ebenfalls den Namen Wilhelm trug, wurde 1867 von König Karl zum ersten Herzog von Urach erhoben. Die neue Herzogswürde war im Mannesstamm erblich; die entsprechende Erhebung der jüngeren Kinder in den Fürstenstand sollte die enge Verbindung der Nebenlinie mit der Hauptlinie unterstreichen und ihr einen Rang unmittelbar nach dem königlichen Haus vor allen anderen Standesherren des Königreichs bestimmen. Durch die 1862 erfolgte Konversion Wilhelms I. zur katholischen Konfession seiner Ehefrau und Kinder wurde das Haus Urach von Anfang an zu einem bewusst katholischen Fürstengeschlecht. Mit dem 1840/41 erfolgten Bau des Schlosses Lichtenstein am Albrand über dem Echaztal hat sich der 1869 verstorbene Herzog ein bleibendes Denkmal gesetzt. Alle weiteren Details zum Haus Urach und seiner einzelnen Mitglieder sind dem Artikel von Wolfgang Schmierer, Die Seitenlinie der Herzöge von Urach (seit 1867). In: Das Haus Württemberg - ein biografisches Lexikon. Hrsg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens und Volker Press. Stuttgart, Berlin, Köln 1997 S. 376 - 398 zu entnehmen. Diesem ist auch die im Anschluss an das Vorwort wiedergegebene Genealogie entnommen. 2.1 Der Gesamtbestand des Archivs Herzog von Urach Graf von Württemberg: Der hier verzeichnete Bestand, der Nachlass Wilhelms II. Herzog von Urach Graf von Württemberg, stellt einen Teil des Gesamtarchivs der Familie dar. Dieses war bis 1987 auf Schloss Lichtenstein verwahrt. Aufgrund eines Depositalvertrags zwischen S.D. Karl Anselm Herzog von Urach Graf von Württemberg als Vertreter der Familie Herzog von Urach Graf von Württemberg und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart, vom 14. Juli / 5. August 1987 liegt es seitdem als Depositum im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Wegen ihrer literarischen Bezüge wurden Teile der Unterlagen Wilhelms I. und Graf Alexanders zeitgleich dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach übergeben, wo sie unter der Signatur D 88.6. verwahrt sind. Das Archiv war bei seiner Übernahme in das Hauptstaatsarchiv völlig unsortiert. Auch lagen keine Findmittel vor, die man hätte weiterverwenden können. In einem mitgelieferten Verzeichnis von 1927/28 ist nur einTeil der Unterlagen aufgelistet; dazu kam, dass die diesem Verzeichnis zugrundeliegende Ordnung zu einem unbekannten Zeitpunkt grundlegend zerstört worden war. Ein Großteil des Materials war unverpackt oder lagerte in offenen Schachteln. Ltd. Archivdirektor Dr. Wolfgang Schmierer nahm 1995 eine erste Sichtung, Ordnung und vorläufige Verpackung des Materials vor. Dabei gliederte er den Gesamtbestand in Teilbestände, denen er Signaturen zuwies, die mit der Numerierung der Familienmitglieder in seinem parallel zur Ordnungsarbeit entstandenen Artikel zur Familie Herzog von Urach Graf von Württemberg korrespondieren. Die noch näher zu strukturierenden Teilbestände GU 1 ff. umfassen Unterlagen zur Grundstücks- und Vermögensverwaltung. Im Teilbestand GU 100 sind Fremdarchivalien und Sammlungen formiert. Die Teilbestände GU 101 - 134 wurden als persönliche Nachlässe einzelner Familienmitglieder, GU 201 - 203 nahestehender Personen angelegt. Einige Überschneidungen waren zwangsläufig unvermeidbar. Wurden Unterlagen über den Tätigkeitszeitraum eines einzelnen Herzogs hinweg durchgehend geführt, wurden sie bei der Ordnung den Signaturen GU 1 ff. zugewiesen Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Gliederung in Teilbestände findet sich nachstehend. Es ist möglich, dass die Gliederung im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten modifiziert wird. Über die Ordnungsarbeiten Wolfgang Schmierers informiert eindrücklich ein von diesem vom 10. Februar 1995 bis zum 21. März 1996 geführtes Arbeitsprotokoll (Kanzleiakten 7511.5-2-D.1: Erschließung des Archivs der Herzöge von Urach). 2.2 Der Teilbestand GU 117: Der nachstehend verzeichnete Teilbestand GU 117 Herzog Wilhelm II. von Urach umfasst Unterlagen, die Wolfgang Schmierer im Zuge seiner Ordnungsarbeiten Wolfgang Schmierers dazu formiert hat. Herzog Wilhelm II. (1864 - 1928) wurde als erster Sohn Wilhelms I. und dessen zweiter Ehefrau Prinzessin Florestine von Monaco in Monaco geboren und schon im Alter von fünf Jahren zweiter Herzog von Urach. Er schlug die traditionelle militärische Laufbahn ein und war im ersten Weltkrieg Kommandierender General des Generalkommandos z.b.V. Nr. 64 sowie General der Kavallerie. 1927 erschien in der Reihe Württembergs Heer im Weltkrieg der von ihm bearbeitete Band Die 26. Infanterie-Division im Weltkrieg 1914 - 1918, Teil I 1914 -1915. Wilhelm II. kandidierte mehrmals um einen vakanten Thron: 1910 für Monaco, 1913 für das neue Königreich Albanien, im Krieg für Polen und für ein Großherzogtum Elsass-Lothringen und 1918 für das geplante Königreich Litauen. Die Episode seiner Wahl zum König von Litauen, bei der er den Namen Mindaugas II. erhielt, hat Arnold Zweig in seinem 1937 erschienenen Roman Einsetzung eines Königs verarbeitet. 1922 wurde Wilhelm, der sich nach dem Krieg wissenschaftlichen Tätigkeiten widmete, an der Universität Tübingen mit einer Dissertation über die Stadtgeografie von Reutlingen zum Doktor der Philosophie promoviert. Wilhelm II. heiratete 1892 Amalie Herzogin in Bayern (1865 - 1912). Aus der Ehe gingen vier Söhne (Wilhelm III., Karl Gero, Albrecht, Eberhard) und fünf Töchter (Maria Gabriela, Elisabeth, Carola Hilda, Margarethe, Mechthilde) hervor. In zweiter Ehe heiratete er 1924 Wiltrud, geb. Prinzessin von Bayern. Da der Teilbestand zu Herzog Wilhelm II. besonders umfangreich ist und ihm auch inhaltlich in vielfacher Hinsicht (Thronbewerbungen; staatsrechtliche Stellung des Hauses Urach; 1. Weltkrieg) besondere Bedeutung zukommt, traf Wolfgang Schmierer in Abstimmung mit der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg die Entscheidung, seine Erschließung als vordringlich an den Anfang der Verzeichnung des Gesamtbestandes zu stellen und dafür Drittmittel zu beantragen. Im Rahmen eines Projekts der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg, der an dieser Stelle für die Förderung herzlich gedankt sei, konnte der Teilbestand GU 117 in der Zeit von November 1995 bis Juli 1997 von dem Zeitangestellten Hansjörg Oswald entmetallisiert, erschlossen und verpackt werden. Die Betreuung nahm Wolfgang Schmierer persönlich wahr. Wegen der schweren Erkrankung, der er schließlich am 7. Oktober 1997 erlag, konnte Wolfgang Schmierer jedoch die von ihm weitgehend bearbeitete Klassifikation und Endredaktion der Titelaufnahmen nicht vollends abschließen. Dies erledigte der Unterzeichner mit Unterstützung der Archivreferendarin Katharina Ernst im Mai 2000. Auf der obersten Ebene ist der Bestand in zivile und mitlitärische Unterlagen gegliedert. Innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte entspricht die Abfolge der Titelaufnahmen der Chronologie. Dies gilt auch für Korrespondentenakten; da diese über die Jahre hinweg sehr unterschiedlich geführt wurden, wurde darauf verzichtet, sie zu Serien zu formieren. Der Teilbestand GU 117 umfasst nach der Erschließung und Verpackung 1354 Büschel und Bände im Umfang von 36,4 lfd. m bei einer Laufzeit von 1864 bis 1929. Die Nutzung durch Dritte ist im Depositalvertrag wie folgt geregelt: Vor Benutzungen des Archivs durch Dritte ist die Zustimmung des Chefs der Familie Herzog von Urach Graf von Württemberg einzuholen. Bei der Zustimmung können Auflagen erteilt werden. Wird Zustimmung nicht versagt oder eingeschränkt, regelt die Leitung des Hauptstaatsarchivs - im Rahmen der Benutzungsordnung der staatlichen Archive Baden-Württemberg - die Benutzung. In jedem Falle sind die Benutzer zur Wahrung der Personenrechte zu verpflichten. Stuttgart, den 20. Juni 2000 Dr. Robert Kretzschmar Ltd. Archivdirektor
Urach, Wilhelm (II.)
VOA 6: Bischofsheim (Bestand)
Stadtarchiv Mainz, VOA 6 · Bestand · 1820 - 1934
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Die knapp 9 m Akten des Bestandes VOA 6 gelangten nach der Eingemeindung Bischofsheims im Zuge zweier Ablieferungen an das Stadtarchiv Mainz. Am 01.12.1934 wurden 161 "Rechnungs-Archivalien" überwiegend aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Ortsverwaltung Mainz-Bischofsheim abgegeben (Zug.: 1934/96). Anfang 1939 lagen bei ihr 60 Pakete "erledigte Akten" zum Einstampfen bereit. Der damalige Leiter des Stadtarchivs, Dr. Dertsch, sonderte 40 Pakete mit Akten vornehmlich aus dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts als nicht archivwürdig aus. Sie betrafen die Bereiche Sozialfürsorge, Lebensmittelversorgung während und nach dem Ersten Weltkrieg, "Allgemeiner Geschäftsgang", Land- und Reichstagswahlen sowie Wald- und Gemeindeangelegenheiten. Übernommen wurden am 03.03.1939 20 Pakete (ohne Zugangsnummer). Zu ihnen zählten acht Pakete "verschiedene alte Akten von 1820-1920", je vier Pakete Militaria und "erledigte Schulangelegenheiten bis 1930", zwei Pakete zu Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen zwischen 1850 und 1914 und je ein Paket zu Landwirtschaft (1870-1900) und zum Bauwesen ("erledigte ältere Akten"). Mit den beiden Zugängen kam das überlieferte, zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Schriftgut der Gemeindeverwaltung Bischofsheim nicht vollständig an das Stadtarchiv Mainz. Ein Teil verblieb im Ort, so daß die Bischofsheimer Überlieferung heute geteilt ist. In Bischofsheim werden vornehmlich Akten und Amtsbücher aus der frühen Neuzeit und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwahrt. Es handelt sich hierbei um einen Bestand, der im Kern bereits 1914 in den Inventaren der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau als Archivgut aufgeführt wurde (vgl. Becker, Wilhelm Martin (Hg.): Inventare der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau, Darmstadt 1914 (Inventare der nichtstaatlichen Archive im Großherzogtum Hessen, Bd.3: Inventar der hessischen Gemeinde-Archive, H.1), S.7f. Das Bischofsheimer Verzeichnis wurde von Lehrer Bechtolsheimer erstellt und ergänzt vom Kreisurkundenpfleger). Der Bestand wurde offensichtlich nach dem Zweiten Weltkrieg mit Materialien jüngeren Datums ergänzt (vgl. Inventar-Verzeichnis des Gemeindearchivs der Gemeinde Bischofsheim. In: Bischofsheimer Geschichtsblätter, H.40, September 1967, S.212-219). Die im Stadtarchiv Mainz aufbewahrten 701 Bände (ohne Rechnungsduplikate) verfügen insgesamt zwar über eine Laufzeit von 1733 bis 1937, doch liegt ihr Schwerpunkt auf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Thematisch ragen die Bereiche "Gemeindeangelegenheiten" und "Schulwesen" heraus. Hinzuweisen ist auch auf die Akten zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, zur französischen Besatzung nach dem Ersten Weltkrieg sowie zum Bauwesen. Bei der Übernahme durch das Stadtarchiv waren die Akten grob nach dem Registraturplan für die großherzoglichen Bürgermeistereien von 1908 geordnet. Bei der Sichtung der Archivalien zeigte sich aber, daß zum einen die durch den Registraturplan vorgegebenen Titel der Akten deren Inhalt oftmals nur ungenügend beschrieben und daß zum anderen zwischen den einzelnen Schriftstücken eines Aktenbandes vielfach kein organischer und in etlichen Fällen auch kein sachlicher Zusammenhang bestand. Dies erschwerte die Verzeichnungsarbeiten. Um eine ausreichende Erschließung zu gewährleisten, mußten zum Teil - unter Mißachtung archivarischer Prinzipien - neue Akteneinheiten formiert werden. Aus dem gleichen Grund wurden die Titel möglichst ausführlich formuliert sowie häufig mit Vermerken ("Enthält", "Enthält u.a.", "Enthält v.a.") ergänzt. Auf betrefffremde Schriftstücke sowie auf Zeitungen und Druckschriften, Photos und Pläne (außer bei Bauakten) wurde mit "Darin auch" verwiesen. Kassiert wurden nur wenige Schriftstücke, vor allem nicht ausgefültle Formulare und Fragebögen zu statistischen Erhebungen, die in mehreren Exemplaren vorlagen, sowie Werbematerial von Firmen außerhalb des Sprengels des Stadtarchivs Mainz. Ein Vergleich zwischen den Ablieferungsvermerken bzw. -listen von 1934 und 1939 einerseits und dem vorgefundenen Bestand andererseits läßt vermuten, daß zwischen Übernahme und Verzeichnung in geringem Umfang Material vernichtet wurde. Dabei muß unklar bleiben, ob dies aufgrund einer archivarischen Entscheidung oder infolge von Kriegseinwirkung geschah. Bei der abschließenden Klassifikation erschien die vollständige Übernahme des Registraturplans von 1908 wenig sinnvoll, denn zahlreiche Abteilungen wären kaum oder überhaupt nicht belegt worden. Deshalb wurde auf Grundlage des Registraturplans und unter Anlehnung an die bei anderen Vorortarchiven des Stadtarchivs Mainz anzutreffenden Bestandsgliederungen ein neues Schema entworfen, das dem tatsächlichen vorgefundenen Aktenbestand Rechnung zu tragen sucht. An der Erstellung des Findbuchs waren - bedingt durch einen Personalwechsel - zwei Bearbeiter beteiligt, deren unterschiedliche "Handschriften" sich bei der Endredaktion nicht ganz unterdrücken ließen. Begonnen wurde mit der Verzeichnung im Frühjahr/Sommer 1988 durch Frau Andrea Eckel, abgeschlossen wurde sie im Winter 1990/91 durch den Unterzeichnenden, Herrn Heiner Stauder, der auch die Klassifikation vornahm und das Vorwort erstellte. Die Eingabe des Findbuchs in die Datenbank "Archibal" erfolgte im November 1999 durch Frau Gerda Kessler in Zusammenarbeit mit Frau Ramona Göbel (Archivoberinspektorin). Ortsgeschichte Bischofsheim: Die Anfänge des heutigen Bischofsheim reichen bis in die Zeit der fränkischen Landnahme zurück. Hierfür sprechen sowohl archäologische Funde als auch die Endung des Ortsnamens auf "-heim". Allerdings handelt es sich bei dem vorangestellten Bestimmungsort nicht - wie ansonsten meist üblich - um einen Personennamen, sondern um eine kirchliche Amtsbezeichnung. Staab schließt daraus auf den Mainzer Bischof als den Gründer der fränkischen Siedlung. Vermutlich gehörte ihm auch die örtliche Kirche, die wahrscheinlich dem heiligen Martin geweiht war. Sie ging wohl um 1000 in den Besitz des Stiftes Sankt Viktor bei Weisenau über, das neben dem Domstift unter den in Bischofsheim begüterten Mainzer Stiften und Klöstern der bedeutendste Grundherr war. Auch bezog es in dem größten Teil der Gemarkung den großen Zehnten und besaß das Patronatsrecht, das es auch nach der Einführung der Reformation in Bischofsheim während des 16. Jahrhunderts behielt. Als Träger von Hoheitsrechten lassen sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Mitglieder verschiedener Zweige des Reichsministerialengeschlechts von Bolanden greifen. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich anscheinend die Linie Hohenfels durchgesetzt, doch verkauften Mitglieder dieses Hauses 1331 das Dorf Bischofsheim mit Gericht, Leuten und allem Zubehör für 400 Pfund Heller an den Grafen Rudolf von Wertheim und an Gottfried von Eppstein. Der Wertheimer Adel scheint bald in die Hände des Mainzer Erzstiftsübergegangen zu sein, das ihn 1417 an Henne von Erlebach gen.: von Weilbach, verpfändete. Einer seiner Nachfahren, Adam von Erlebach, und dessen Ehefrau Margarethe gelangten auf die gleiche Weise in den Besitz des Eppsteiner Anteils, den der Pfandherr 1478 an Graf Philipp von Katzenelnbogen verkaufte. Nach seinem Tod im folgenden Jahr beerben ihn die Landgrafen von Hessen, deren Darmstädter Linie es gelang, sich in den vollständigen Besitz von Bischofsheim zu setzen. Nach langwierigen Verhandlungen verkauften 1577 die Herren von Hattstein als Nachfolger der von Erlebach ihre Rechte an den Landgrafen Georg I., zwei Jahre später tat das Erzstift Mainz das gleiche. Somit gehört Bischofsheim seit 1579 zu Hessen (-Darmstadt). Von dem Herrschaftswechsel 1577/79 und der vermutlich bereits zuvor eingesetzten Reformation blieben die Besitzungen und Rechte der Mainzer Stifte und Klöster unberührt. Erst 1802/03 fielen ihre Güter im Zuge der Säkularisation an den hessischen Staaat. Dieser Übergang war eine der zahlreichen Neuerungen, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts einstellten. Im Gefolge der von 1820 im Großherzogtum Hessen erlassenen Verfassung wurden Justiz und Verwaltung getrennt, was eine Neugliederung des Staats notwendig machte. Bischofsheim, das bisher dem Amt Rüsselsheim zugehört hatte, wurde dem Landratsbezirk Dornberg in der Provinz Starkenburg bzw. dem Landgericht Groß-Gerau zugewiesen. Während die Justizgliederung in den nächsten 110 Jahren weitgehend gleich blieb - nur 1879 wurde mit der Einführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 03.09.1878 aus dem Landgericht das Amtsgericht Groß-Gerau -, war die territoriale Verwaltungseinteilung mehrfach Änderungen unterworfen. 1832 wurde Bischofsheim dem Kreis Groß-Gerau zugeschlagen, nach der Auflösung der Kreise im Zuge der Revolution von 1848 dem Regierungsbezirk Darmstadt. Als die Kreise im Zuge der Reaktion 1852 restituiert wurden, kam Bischofsheim wieder zum Kreis Groß-Gerau, bei dem es bis zur Eingemeindung nach Mainz 1930 verblieb. Mit der Konstitution von 1820 war auch die überkommene Kommunalverfassung nicht mehr vereinbar, weshalb 1821 eine neue Gemeindeordnung erlassen wurde. Sie ersetzte auch in Bischofsheim den Schultheißen durch den Bürgermeister, der zusammen mit dem Beigeordneten und dem Gemeinderat den Ortsvorstand bildete. Allerdings scheint in Bischofsheim die Bezeichnung "Schultheiß" noch eine Zeitlang in Gebrauch gewesen zu sein. Eine weitere Neuerung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutete die Aufhebung der traditionellen Agrarverfassung: Grund- und Zehntherrschaft verschwanden mit der Grundlastenablösung, die in Bischofsheim bis 1842 weitgehend durchgeführt worden war. Zu diesem Zeitpnkt lebten die Bischofsheimer noch überwiegend von der Landwirtschaft. Ihr Dorf hatte sich noch nicht über den Ortsdamm hinweg ausgedehnt, der angelegt worden war, um die Bewohner der Mainufergemeinde vor dem oftmals drohenden Hochwasser zu schützen. Ein tiefgreifender sozioökonomischer und demographischer Wandel setzte mit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Zahlreiche Beschäftigte der in den Nachbargemeinden entstehenden Betriebe, namentlich MAN in Gustavsburg und Opel in Rüsselsheim, stammten aus Bischofsheim bzw. zogen dorthin. Wichtigster Arbeitgeber für die Bischofsheimer wurde jedoch die Eisenbahn, die die Geschichte des Ortes entscheidend geprägt hat. Nachem 1858 die Linie Mainz-Darmstadt und 1863 die Strecke Mainz-Frankfurt eröffnet worden waren, wurde ab der Jahrhundertwende der Bahnhof Bischofsheim zum größten Verschiebebahnhof Süddeutschlands und zum Entlastungsgüterbahnhof von Mainz ausgebaut. Dies trug wesentlich zum Wachstum von Siedlung und Bevölkerung bei. Durch den Zuzug von Eisenbahnangestellten und Fabrikarbeitern entstand auch eine katholische Gemeinde, nachdem Bischofsheim - abgesehen von einigen Juden - rein evangelisch gewesen war. Die Veränderungen im Zuge der Industrialisierung wirkten sich selbstverständlich auch auf die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung aus. Verwiesen sei hier auf Schul- und Ortsstraßenbau, die sich in den vorliegenden Akten spiegeln. Diese geben auch Auskunft über die Folgen der französischen Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg und des passiven Widerstands. Da dieser insbesondere auch von zahlreichen Eisenbahnern ausgeübt wurde, kam es in Bischofsheim zu zahlreichen Ausweisungen durch die Besatzungsbehörden. Ende der 1920er Jahre plante die Ortsverwaltung die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen. Diese beiden Projekte brachten die Gemeinde im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise in arge finanzielle Bedrängnis. In dieser Situation wurde erstmals der Gedanke an eine Eingemeindung nach Mainz wach, der nach harten Auseinandersetzungen in Bevölkerung und Gemeinderat schließlich realisiert wurde. Zum 01.01.1930 wurde Bischofsheim zusammen mit dem benachbarten Ginsheim-Gustavsburg sowie mit Bretzenheim und Weisenau in die Stadt Mainz eingemeindet, die sich von einer Ausdehnung ihrer Fläche Vorteile versprach. 1930 verdoppelte sich ihr Areal von 4096 ha auf 8195 ha, davon entfielen 930 ha auf die Gemarkung Bischofsheim. Nach der Eingemeindung fungierte zunächst der seitherige Bürgermeister Fischer als Ortsvorsteher, bis er nach der nationalsozialistischen Machtergreifung von dem Parteigenossen Fritz Eitel abgelöst wurde, der auch dem Stadtteil Ginsheim-Gustavsburg vorstand. Während seiner Amtszeit begann die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung, die ihren ersten Höhepunkt in der Pogromnacht vom 9./10.11.1938 erreichte. Damals wurde die Bischofsheimer Synagoge beschädigt. Die noch in Bischofsheim verbliebenen jüdischen Einwohner wurden während des Krieges Opfer des Holocaust. Opfer forderten auch die alliierten Bombenangriffe, die auf den Bahnhof zielten, vielfach aber auch die Siedlung in Mitleidenschaft zogen. Nach dem Krieg wurde der Rhein zur Grenze zwischen zwei Besatzungszonen bzw. Bundesländern. Infolgedessen wurde auch die Verbindung zwischen Mainz und Bischofsheim gelöst, Bischofsheim erklärte sich wieder zur selbständigen Gemeinde im Kreis Groß-Gerau. Bürgermeister und Ortsvorsteher von Bischofsheim (1853-1945), (Quelle: Mangold, S. 114 und Bischofsheimer Geschichtsblätter 14, 1965 (Sondernummer). Auf eine Auflistung der Schultheißen und Bürgermeister vor 1853 wurde verzichtet, da sich aus den Archivalien Abweichungen von den Amtszeiten ergaben, die in der gen. Literatur genannt werden. Zur Überprüfung und ggf. Richtigstellung müssen auch Archivalien herangezogen werden, die im Gemeindearchiv in Bischofsheim aufbewahrt werden. Insbesondere sind die Rechnungen heranzuziehen.) 1853-1862: Johannes Schneider, Bürgermeister; 1862-1865: Michael Dammel, Bürgermeister; 1865-1909: Philipp Jakob Wiesenecker, Bürgermeister; 1910-1920: Heinrich Hünerkopf, Bürgermeister; 1921-1933: Georg Fischer, Bürgermeister, ab 1930 Ortsvorsteher; 1933-1939: Friedrich Eitel, Ortsvorsteher; 1939-1945: Georg Fischer, Ortsvorsteher Bevölkerungsentwicklung Bischofsheim Quellen, soweit nicht anders angegeben: Mangold, S. 73. 1792: Gesamt: 400; 1829: Gesamt: 668; 1861: Gesamt: 1078; 1865 (statistische Übersicht in Aktenband 621): Gesamt: 1169, hiervon evang.: 1093, kath.: 6, Juden: 70, Häuser: 146; 1873: Gesamt: 1404, (lt. Hartwig-Thürmer, S. 11ff.): hiervon kath.: 50, Juden: 60; 1895: Gesamt: 2264; 1900: Gesamt: 2961; 1910: Gesamt: 4456, hiervon evang.: 3686, kath.: 717, Juden: 46; 1930: (lt. "Groß-Mainz", S. 5:) Gesamt: 5438, hiervon evang.: 4358, kath.: 982, Juden: 31, Häuser: 690; 1939: Gesamt: 6407 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.); 1948: Gesamt: 7412 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.) Bischofsheimer Geschichtsblätter 1950 ff. (= Publikationsorgan des Heimat- und Geschichtsvereins Bischofsheim); "Groß-Mainz". Sonderausgabe des Mainzer Anzeiger zum 1. Januar 1930. Beilage zur Ausgabe Nr. 303 vom 31.12.1929; Hansel, Klaus: Das Stift St. Victor vor Mainz. Phil.Diss. Mainz. Gernsheim 1952.; Hartwig-Thürmer, Christine: Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim. Die Mainspitze unterm Hakenkreuz. Frankfurt/M. o.J.; Dies.: "Hier war’s schon schlimm ...". In: Als die letzten Hoffnungen verbrannten. 9./10.November 1938. Mainzer Juden zwischen Integration und Vernichtung. Mainz 1988 (Mainz Edition, Bd.5), S. 115-125.; Leiwig, Heinz/ Neliba, Dieter H.: Die Mainspitze im Fadenkreuz der Royal Air Force und der 8. USAAF - Bischofsheim 1939-1945 -. Ginsheim-Gustavsburg 1985.; Mangold, Georg: Bischofsheim. Ein geschichtliches Heimatbuch. Mainz 1929 (Starkenburg in seiner Vergangenheit, Bd. 5). Müller, Wilhelm (Bearb.): Hessisches Ortsnamenbuch Bd.1: Starkenburg. Darmstadt 1937.; Ruppel, Hans-Georg/ Müller, Karin (Bearb.): Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaates Hessen. Darmstadt 1976 (Darmstädter Archivschriften, Bd. 2).; Staab, Franz: Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit. Wiesbaden 1975 (Geschichtliche Landeskunde, Bd. 11).

Verwaltung von Adamaua; Band 7
FA 1 / 124 · Akt(e) · 1905 - 1909
Teil von Cameroon National Archives

Angelegenheiten der Häuptlinge. - Haleru, Lamido von Gawar. - Verhandlung des Machthaberschiedsgerichts in Mendif wegen Mordes, Verkaufs freier Fullahs, Raubes und Straßenraubes, 29.12.1906 [fol. 1 - 8] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua April 1907 - Februar 1911 [fol. 9 - 31] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua April 1907 - Februar 1909 [fol. 20 - 22] Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. - Binder. - Einnahmen und Ausgaben (Nachweisung) - April 1903 - März 1907 [fol. 24 - 28] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Haleru, Lamido von Gawar. - Gefangenschaft beim Lamido von Garua seit 1907. - Absetzung und Verbannung nach Kampo und Eintreffen am 1.12.1908. - Verfügung von Gouverneur Dr. Seitz, 23.4.1908 [fol. 54 - 165] Grenzen mit den britischen Besitzungen. - Zusammenarbeit mit den britischen Behörden, 1902 - 1912 [fol. 56] Grenzen mit den britischen Besitzungen. - Proteste und Untersuchungen wegen englischer Grenzübergriffe gegen Bornu, 1902 - 1904, 1907 [fol. 62 - 72] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Adamaua und Tschadsee-Länder. - Bericht von Hauptmann von Krogh, 12.1.1908 [fol. 73 - 83] Schutztruppe für Kamerun. - Verteilung der Schutztruppe für Kamerun. - Stand der Planung, 1.1.1908 [fol. 85] Schutztruppe für Kamerun. - Waffen und Ausrüstung. - Berittene Abteilung in Marua – Ausrüstungsstand (Verzeichnis), 1.1.1908 [fol. 87] Abgaben und Leistungen des Eingeborenen. - Herabsetzung der Wandergewerbesteuer. - Denkschrift von Hauptmann Dominik, März 1908 [fol. 88 - 89] Hausa-Handel. - Denkschrift des Kaufmanns Louis Pagenstecher mit Stellungnahme von Gouverneur Dr. Seitz, 25.4. und 16.5. 1908 [fol. 91 - 95] Zustimmung zur Einführung eines Ausfuhrzolls für Gummi und Elfenbein durch den Residenturposten Ngaundere, August 1905 [fol. 97 - 98] Zollwesen. - Ngaundere (Residenturposten). - Einführung eines Ausfuhrzolls für Gummi und Elfenbein in Übereinstimmung mit der Firma Randad & Stein, August 1905 [fol. 97 - 98] Abgaben und Leistungen des Eingeborenen. - Einführung einer Wandergewerbesteuer in Tibati - Ngaundere. - Verstoß gegen die Verfügung des Gouverneurs vom 5.7.1904 (Bericht von Hauptmann Zimmermann, Garua), August 1905 [fol. 99] Handelspolitische Lage im Bereich der Residentur Garua. - Bericht von Hauptmann Langheld, 1.4.1905 [fol. 102 - 104] Abgaben und Leistungen des Eingeborenen. - Heranziehung des Musgum-Gebietes zu Tributleistungen. - Bericht von Hauptmann Zimmermann, Garua, Januar 1906 [fol. 105] Abgaben und Leistungen des Eingeborenen. - Erhebung des Viehausfuhrzolls, Januar 1906 [fol. 105] Garua (Residentur) Einführung des Zollwesens, 1905 - 1906 [fol. 105 - 130] Erhebung von Ausfuhrzöllen zur Steigerung der Beliebtheit der Reichsnickelmünzen bei den Eingeborenen. - Denkschrift von Oberleutnant Strümpell, Garua, 1906 [fol. 131 - 133] Geringe Beliebtheit der Reichsnickelmünzen bei den Eingeborenen. - Denkschrift von Oberleutnant Strümpell, Garua, 1906 [fol. 131 - 133] Einrichtungen von Zollposten an der britischen und französischen Grenze des Residenturbezirks Garua, Oktober 1906 [fol. 135 - 140] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Makio- und Hino-Expedition (Bezirk Garua) Nachträgliche Begründete Genehmigung des Gouverneurs Dr. Seitz, 6.11.1908 [fol. 154 - 158] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Strafexpedition gegen die (Muhi ?) (Bezirk Garua). Ablehnung der beantragten Unternehmung durch den Gouverneur Dr. Seitz, 6.11.1908 [fol. 154 - 158] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Verhandlung des Lamidos Asura Daso. - Eintreffen in Duala, Oktober 1908 [fol. 163]

Gouvernement von Kamerun
Verwaltung von Adamaua; Band 1
FA 1 / 118 · Akt(e) · 1902 - 1904
Teil von Cameroon National Archives

Schutztruppe für Kamerun. - 1. Kompanie. - Bildung durch Umwandlung der Garua-Expedition durch das Kommando der Schutztruppe für Kamerun ohne Genehmigung durch Gouverneur von Puttkamer, 1902 [fol. 4] Personalwesen der Schutztruppe für Kamerun. - Stammkompanie der Schutztruppe für Kamerun. - Stärkenachweisung, 7.12.1902 [fol. 19] Expedition in das Gebiet nördlich des Benue vom 13.1.-18.8.1902. - Angeblicher Grenzübertritt der Garua-Expedition. - Untersuchungen wegen eines britischen Protestes, 4.4.1902 [fol. 27 - 31] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur durch Oberleutnant von Bülow (Nachfolger des am 5.2.1903 ermordeten Oberleutnant Graf Fugger von Glött), 8.3.1903 [fol. 49] Errichtung einer Faktorei in Garua. - Vergebliche Bemühungen bei deutschen und britischen Firmen, 1902 - 1904 [fol. 54] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Garua. 1 Kompanie der Schutztruppe für Kamerun April - Dezember 1903, 1903 [fol. 67 - 108] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Einrichtung einer Faktorei in Ngaundere zwecks Ausbeutung der Wildkautschukvorkommen im Grenzgebiet von Kunde. - Zusage gegenüber dem Gouvernement, 1904 [fol. 92 - 213] Garua. - Einrichtung der Residentur, Kompetenzen des Residenten und vorläufige Übernahme der Geschäfte durch Hauptmann Thierry. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer (Entwurf), 20.9.1903 [fol. 103 - 104] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur, 8. März 1903 [fol. 105 - 106] Vorbereitung zur Einführung des Bargeldverkehrs auf der Station Garua, September 1903 [fol. 109] Garua. - Lieferung eines Hauses aus Asbestfertigungsteilen der Firma Asbest- und Gummiwerke Alfred Calmon AG., Hamburg, 1903 [fol. 128 - 143] Garua. - Übergabe der Station durch die 1. Kompanie an den Residenten. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer (Entwurf), 20.11.1903 [fol. 145 - 159] Tschadsee-Reise vom 6.8.1904 (Gouverneur von Puttkamer). - Angebliche Übergriffe des Sultans von Tibati gegen die Wute. - Auszug aus dem Monatsbericht der Station Joko, Januar 1904 [fol. 150] Tibati-Ngaundere-Expedition vom 27.2. - 12.7.1904 (Hauptmann Thierry), 1904 [fol. 152 - 252] Aufstellung einer Polizeitruppe der Residentur Garua. - Vorbereitungen, September 1903, Mai 1904 [fol. 159 - 199] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Dikoa. - Dienstanweisung für den Kommandanten der Garnison gemäß den Weisungen des Auswärtigen Amtes, 14.4.1903 [fol. 164 – 165] Garua. - Haushaltswesen - Anmeldungen zum Haushaltsplan 1905/06, 1904 [fol. 176 - 189] Ermordung des stellvertretenden Residenten in Garua, Hauptmann Thierry, am 16.9.1904 bei Mubi. - Berichte des stellvertretenden Gouverneurs Dr. Ebermaier an das Auswärtige Amt, Oktober 1904 [fol. 226 - 277] Personalveränderungen in der Verwaltung nach dem Tode des Hauptmanns Thierry am 16.9.1904. - Planung, 1904 [fol. 226 - 277] Viehwirtschaft der Einheimischen in Adamaua. - Bericht von Hauptmann Thierry, 1904 [fol. 253 - 254] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Garua. - Dienstanweisungen, 15.7.1904 [fol. 260 - 263] Durchführung militärischer Maßnahmen im Residenturbezirk Garua. - Beschwerde von Hauptmann Thierry über Oberleutnant Strümpell, August 1904 [fol. 264 - 270] Gefecht bei Duhu auf dem Wege Dikwa (Dikoa) Garua am 3./4.7.1904 (Leutnant Schipper), 1904 [fol. 258 - 259] Verteilung der europäischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Listen, teilweise mit Namensangaben Garua - Planungen, 1902

Gouvernement von Kamerun
Verwaltung des Ssanga-Ngoko-Gebietes; Band 2
FA 1 / 130 · Akt(e) · (1897 -) 1902
Teil von Cameroon National Archives

Dienstreisen des Stationsleiters von Jaunde (Leutnant von Carnap-Quernheimb). - Dienstreise nach dem Kongo vom 15.8.-10.9.1897 (Gouverneur von Puttkamer), 1897 [fol. 7 - 26] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Reise von Molundu - Bertua, 1899 [fol. 95 - 101] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Reise nach Ndsimu und Bajanga am Sanaga (5.-29.6.1899), 1899 [fol. 104 - 116] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Tod von Dr. R. Plehn am 24.11.1899 und Rückführung der Expedition. - Bericht von Unteroffizier Peter, 27.12.1889 [fol. 121 - 123] Übernahme amtlicher Personen- und Lastentransporte nach und vom Ssanga-Ngoko-Gebiet durch die Gesellschaft Süd-Kamerun sowie Transportschwierigkeiten auf französischem Gebiet, Januar-Februar 1900 [fol. 130 - 153] Regionale Grenzangelegenheiten. - Ngoko, Februar1900 [fol. 145 - 147] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Lomie Februar 1900, 1900 [fol. 149 - 151] Verurteilung des Hausa-Dolmetschers Dodo Madessa wegen verschiedener Übergriffe im Dienst. - Begnadigung auf Ersuchen von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 1900 [fol. 163 - 167] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Segawo-Expedition (12.-29.4.1900), 1900 [fol. 176 - 181] Organisation der Rechtspflege. - Station am Ngoko. - Grundsätzliche Erteilung der Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz an den Stationsleiter, 11.7.1900 [fol. 184 - 186] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Bertua-Expedition (15.4.-12.8.1902), 1902 [fol. 187 - 215] Tätigkeit von Oberleutnant Ludwig Freiherr von Stein-Lausnitz als Leiter der Station , (Signatur unsicher), 1900 - 1913 Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Durchführung, 1899 Deutsch-französische Vermessung zur Festsetzung der Grenzen von Neu-Kamerun Oberleitung Süd (Major Zimmermann), Bericht, März-Juni

Gouvernement von Kamerun
Verwaltung des Bezirkes; Band 4
FA 1 / 132 · Akt(e) · 1905 - 1908
Teil von Cameroon National Archives

Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Jabassi-Expedition vom 15.6.- 27.9.1906 (Oberleutnant Menzel), 1906 [fol. 1 - 13] Überfall auf die Faktorei Biongele (vermutlich am 18.1.1907) Bericht des Kaufmannes Habich, 1907 [fol. 17 - 117] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Jabassi Januar 1907 - April 1908, 1907 - 1908 [fol. 21 - 169] Dienstreise nach Njanga und Umgebung vom 16.8.-7.9.1907 (Oberleutnant Buthut, Jabassi), 1907 [fol. 24 - 25] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Jabassi (Häuptlingsversammlung am 6.9.1906) Protokoll von Oberleutnant Buthut, 1906 [fol. 33 - 34] Einsatz der Jabassi-Expedition (Oberleutnant von Stein-Lausnitz) im Bezirk Jabassi. - Vorschläge des stellvertretenden Bezirksleiters Katzer, 13.4.1907 [fol. 48] Dienstreise zur Verkehrsregelung auf der Straße Jabassi Ba-Ngangte Fumban vom 14.5.-12.6.1907 (stellvertretender Bezirksleiter Katzer), 1907 [fol. 59 - 64] Jabassi. - Übergabe der Station an Oberleutnant Buthut durch den stellvertretenden Bezirksleiter Katzer, 17. Juli 1907 [fol. 67 - 70] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Klagesache Häuptling Qua Moto von Mamelo. / Quantek und Genossen wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Freiheitsberaubung. - Gerichtsverhandlung in Jabassi, 10.10.1907 [fol. 74 - 77] Jabassi. - Zusätzliche Berichterstattung über die Verwaltungsverhältnisse 9. Oktober 1906 -2. Oktober 1907 [fol. 78 - 110] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Biongele-Gebiet. - Bericht von Leutnant Weyse, Jabassi, 15.9.1907 [fol. 79 - 89] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Musche. (Mosse-) Expedition vom 11.5.-26.11.1907 (Leutnant Weyse), 1907 [fol. 79 - 135] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Elefantenjagd der Hausa im Biongele-Gebiet, Bezirk Jabassi. - Bericht von Leutnant Weyse, 1907 [fol. 79 - 89] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Jabassi. - Aufgaben der Station nach Neufestsetzung der Grenzen gegen die Bezirke Duala und Dschang. - Anweisung des Gouverneurs Dr. Seitz, 6.11.1907 [fol. 90 - 92] Dienstreise im Bezirk Jabassi vom 12.7.-28.9.1908 (Stationsleiter Katzer), auch: Einsatz der 6. (Expeditions-) Kompanie im Bezirk Jabassi, 1908 [fol. 98 - 108] Hausa- und Duala-Handel im Bezirk Jabassi, Januar-Februar 1908 [fol. 120 - 128] Dienstreise Jabassi Biongele Musche (Mosse) vom 29.11. Ende Dezember 1907 (Oberleutnant Buthut), 1907 [fol. 136 - 142] Unternehmungen gegen die Betschoa (Bezirk Jabassi) vom Februar - September 1908 - Durchführung (Oberleutnant von Heigelin), 1908 [fol. 147-154, 172-184, 187] Dienstreise Njanga Nkongsamba vom 31.10.-Mitte November 1906 (Oberleutnant Buthut), 1906 [fol. 159 - 167] Bekämpfung der Vorherrschaft der Duala- und Abo-Händler im Bezirk Jabassi. - Forderung von Oberleutnant Buthut, November 1906 [fol. 159 - 169] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Joko (insbesondere das Vorgehen des Tukan gegen Ngutte) Bericht von Hauptmann Dominik, 20.5.1908 [fol. 174] Unternehmungen gegen die Betschoa (Bezirk Jabassi) vom Februar - September 1908 - Durchführung 27.7.-4.9.1908 (Leutnant Dickmann), 1908 [fol. 187 - 191]

Gouvernement von Kamerun
Station Hohenfriedeberg
M 555 · Akt(e) · 1908-1914
Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

Briefe u. Berichte von Boye, G. von Bodelschwingh, Holst u. N. Rösler; Inventar des Hauses von Johanssen, 1908; Programm u. Protokoll der Jahreskonferenz in Mlalo, 1912; Programm der Jahreskonferenz in Bungu, 1911

Bethel-Mission
Sammlung Spittler
5 · Bestand
Teil von Universitätsarchiv Bayreuth

Bild- und Tondokumente von der Forschungstätigkeit des Ethnologen Professor Gerd Spittler in Nord- und Westafrika vor allem zu Tuareg und Hausa in Niger, Nigeria und Algerien.

Reichspatentamt
BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

Reichskanzlei (Bestand)
BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

Reichskanzlei (Bestand)
BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 3 · Bestand · (1667-) 1850-1946
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Registraturgeschichte der Präsidialabteilung Der Aktenführung nach war die preußische Regierung in drei bzw. vier Abteilungen gegliedert, nämlich in Präsidialabteilung (Abteilung P), Verwaltung (Abteilung I) sowie Steuer- und Kassenwesen (Abteilung II). In der Überlieferung der Präsidialabteilung konnten zwei Registraturschichten festgestellt werden. Die erste Schicht unterschied zwischen General- und Spezialakten mit jeweils durchlaufender Nummerierung. Die Akten dieser ersten Schicht wurden in den Aktenplan der zweiten Schicht überführt, der seit ca. 1905 angewendet wurde. Die Gliederung der zweiten Schicht stellte den letzten Ordnungszustand der Präsidialregistratur dar. Sie setzte sich aus 14 Hauptgruppen zusammen, die in etwa die seit 1852 bestehenden Dezernate widerspiegelten. Personalakten bildeten eine zusätzliche Hauptgruppe. Die jeweiligen Hauptgruppen wurden mit römischen Ziffern von I bis XIV, die Obergruppen mit Großbuchstaben bezeichnet. Lediglich die Obergruppe E, Behörden und Beamte, in der Hauptgruppe I, Landeshoheit, war weiter untergliedert. Diesen Gliederungspunkten wurden Kleinbuchstaben vorangestellt. Innerhalb der Hauptgruppen wurde mit der Zählung jeweils von vorne begonnen. Das Behördenrepertorium der Präsidialregistratur war auf Zuwachs in den einzelnen Hauptgruppen angelegt, d.h. dass in der Regel innerhalb einer Hauptgruppe jeder Obergruppe ein Nummernbereich reserviert war. Ab dem 1. Januar 1932 wurde die Aktenführung der allgemeinen Verwaltung, der Verwaltung des Gesundheitswesen, des Hochbaus, des Inneren und der landrätlichen Verwaltung sowie einiger Sonderbereiche auf den einheitlichen Aktenplan der preußischen Verwaltung umgestellt. Dieser baute auf einer Dezimalklassifikation auf und ersetzte die bisher fadengehefteten Akten durch mechanische Stehordner. In der Präsidialregistratur wurden die Akten jedoch zumindest teilweise nach dem alten Aktenplan fortgeführt. Das Behördenrepertorium enthält Vermerke, welche Akten aus der aktuellen Registratur in die sogenannte Bodenregistratur, d.h. in die Altregistratur, und welche in das Archiv gelangen sollten. Bei manchen Akten findet sich der Hinweis "vernichtet". Allerdings geben diese Hinweise keine verlässliche Auskunft über das tatsächliche Schicksal der Akten. Bei einigen Aktentiteln fand sich ein Verweis auf die Überführung der Unterlagen in die Stehregistratur (v.a. bei Personalakten). Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Hingewiesen sei v.a. auf Schriftgut des Königlich Preußischen Kommissarius (vgl. Bestand Ho 231). Inhalt und Bewertung Verzeichnungsgrundsätze Im Rahmen eines Stipendiums der Volkswagenstiftung arbeitete sich die polnische Archivarin Beata Waclawik vom Staatsarchiv Allenstein in der Zeit vom 20.4 bis 15.8.1990 in das preußische Registratur- und Aktenwesen ein. Während ihrer Tätigkeit im Staatsarchiv Sigmaringen begann sie mit der Verzeichnung der Präsidialabteilung. Ihre Verzeichnungsleistung floß in überarbeiteter Form in das vorliegende Repertorium ein. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden die im Behördenrepertorium aufgeführten Aktenbetreffe als Grundlage der Verzeichnung verwendet. Nahezu alle Aktendeckel waren ebenfalls mit einem Aktenbetreff versehen, der mit dem im Repertorium weitgehend übereinstimmte. Der Aktentitel wurden mit dem Akteninhalt verglichen und gegebenfalls abgeändert und normalisiert. Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Waren diese in den Repertorien der Sektionen aufgeführt und nicht mit Registratursignaturen der Präsidialabteilung gekennzeichnet, wurden sie zur entsprechenden Sektion zurückgeordnet. Waren sie aber in das Registraturschema der Präsidalabteilung eingegliedert, verblieben sie dort, auch wenn sie keinen weiteren Zuwachs bei der Präsidialabteilung erfahren hatten. Gesetze und Verordnungen wurden grundsätzlich nicht ausgeworfen. Karten und Pläne wurden, sofern sie nicht im Faszikel eingebunden waren, aus konservatorischen Gründen herausgelöst und dem Kartenselekt einverleibt. Gebiete und Orte, die sich nach 1918 nicht mehr auf deutschem Reichsgebiet befanden, wurden, soweit möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Die Verzeichnung erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 1998 bis 2000 durch die Unterzeichnete. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 16,1 lfd.m (in unverpacktem Zustand) und 895 Verzeichnungseinheiten, beginnend mit Nr. 32 bis 926. Die Nr. 1 bis 31 sind im Bestand Ho 235 T 2 verzeichnet. Für das vorliegende Online-Findbuch konnten die ebenfalls im Bestand enthaltenen 380 Personalakten aus Gründen des Datenschutzes nicht berücksichtigt werden. Enthält v.a.: Landeshoheitssachen Königlich preußisches Haus und fürstlich hohenzollerisches Haus Feierlichkeiten bei Anwesenheit von Angehörigen aus dem königlichen Haus und bei Festtagen von Angehörigen des königlichen und fürstlichen Hauses; sonstige Ereignisse innerhalb der Familien; beabsichtigte Erwerbung des Zollernkegels durch das Königshaus; Titelstreit zwischen der preußischen Regierung und dem fürstlichen Haus - Standesherrschaften Verhältnis der Regierung zu den Standesherrschaften Fürstenberg und Thurn und Taxis in Hohenzollern - Landesverfassung und Landesfarben Besitzergreifung der hohenzollerischen Fürstentümer durch Preußen und die sich daraus ergebenden verfassungsmäßigen Veränderungen; Abtretungsvertrag; Huldigungsfeiern; Übernahme von Beamten; Farben und Wappen Hohenzollerns; Änderung des Landesnamens; Gedenkfeiern zum Anschluss an Preußen - Behörde und Beamte Organisation der Landesverwaltung Reorganisation der Verwaltung nach Übernahme der Fürstentümer durch Preußen; Anstellung eines Preußischen Kommissarius; Einsetzung und Auflösung einer Immediatkommission; Regelung der behördlichen Zuständigkeiten; Verwaltungsreformen; Diskussionen um die etwaige Neuregelung der staatlichen Zugehörigkeit Hohenzollerns - Geschäftsverteilung und Dienstanweisungen für die Regierung Geschäfts- und Dienstinstruktionen; Feuerordnung für das Regierungsgebäude; Errichtung einer Abteilung für indirekte Steuern; Geschäftsprüfungen; Büroreform; Geschäftsverteilungspläne - Verwaltungs berichte Immediatzeitungsberichte - Beamte - Allgemeines Übernahme von Beamten durch den preußischen Staat und deren Vereidigung; Disziplinaruntersuchungen; Unterscheidungszeichen auf Dienstmützen; Besuch von Ministern und hohen Beamten in Hohenzollern; Anstellung und Ausbildung von Beamten; außerdienstliches Verhalten; politisches Verhalten; Unterstützungen - Regierungspräsidium Verwaltung des Regierungspräsidiums - Regierungskollegium und Regierungsreferendare Stellenbesetzungen; Ausbildung; Versetzungen; persönliche und dienstliche Verhältnisse; von Regierungsmitgliedern gefertigte Skizzen - Büro-, Kanzlei- und Unterbeamte Einstellung; Ausbildung; Prüfung; Stellvertretung; Versetzung; Personalabbau - Archiv-, Registratur- und Bibliothekswesen Errichtung eines Regierungsarchivs und eines Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs; Aktenverzeichnis der Präsidialregistratur; Benutzung des Staatsarchivs; Aktenaussonderungen; Bibliotheksangelegenheiten - Bezirksausschuss, Kreis- und sonstige Behörden und deren Beamte Verwaltung der Oberämter; Stellung der Oberamtmänner bzw. Landräte; Hohenzollernsche Deputation für das Heimatwesen; Errichtung des Bezirksrats bzw. des Bezirksausschusses; Bezirkskrankenkasse der Straßenbauverwaltung; Bezirksforstbeamte; Oberversicherungsämter; Auflösung des Hauptzollamts Sigmaringen - Gerichtsbehörden und deren Beamte Justizverwaltung und -organisation; Staatsprüfung der Rechtskandidaten; Staatsanwaltschaft; Beschwerden in Justizsachen; Justizreform; Geschworenenlisten; Bildung von Schöffengerichten; Untersuchung gegen den Advokaten Dopfer in Sigmaringen; Dienstführung des Polizeianwalts Ruff von Hechingen - Allgemeine Anweisungen Erwerb und Verlust der preußischen Untertaneneigenschaft; Beglaubigung von Schriftstücken; Beflaggung öffentlicher Gebäude; Dienstkraftwagen - Gesetzgebung Reallastenablösung; Wassergenossenschaften; Familienfideikommisse; Verlegung der Landesgrenze gegen Württemberg; Grundstückszusammenlegungen; Literatur über hohenzollerische Gesetze - Statistik, Topografie und Meteorologie Orthographie des Namens Wehrstein; Übermittlung statistischer Notizen; Einrichtung und Betreibung einer meteorologischen Station; Mitteilungen zum Preußischen Hof- und Staatshandbuch bzw. zum Preußischen Staatskalender - Ordens- und Titelverleihungen Ordens- und Titelverleihungen; Verleihung von Amtsbezeichnungen; Titelstreit zwischen Regierung und dem fürstlichen Haus Hohenzollern; Titulaturwesen; Auflistung der Ordensinhaber - Wahlen Wahlen der beiden preußischen Kammern; Wahlen des Abgeordnetenhauses; politische Zustände in Hohenzollern; Reichstagswahl des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches - Amtsblatt; Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften Amtsblätter; Förderung der Verbreitung von Zeitschriften; Förderung von Subskriptionen auf Bilder und Bücher - Militärwesen Mobilmachung Ausführung bzw. Abänderung von Mobilmachungplänen; Schutz Hohenzollerns beim Kriegsfall mit der Schweiz; Okkupation Hohenzollerns durch württembergische Truppen im deutsch-deutschen Krieg; Kriege von 1866 und 1871; Demobilisierung; Heimkehr von Kriegsgefangenen nach dem 1. Weltkrieg - Sonstiges Anwartschaft auf die sogenannten Hundertthalerstellen; Untersuchung gegen hohenzollerische Offiziere und Mannschaften wegen Fehlverhaltens in der Schlacht bei Oos von 1849; "Kleine Garde"; geplanter Erwerb des Kollerschen Badehauses zu Hechingen für militärische Zwecke; militärische Vermessung Hohenzollerns; Waffen der ehemaligen Bürgerwehren; Garnisonierungen; katholische Militärseelsorge; Volkstrauertag; Gesuch von Versorgungsanwärtern um Vormerkung für den Bürodienst - Gemeidesachen Landeskommunalverband Landeskommunalverband und dessen Beamte Amtsverbände und Landeskommunalverband; Dienstverhältnisse der Beamten - Kommunallandtag Bildung; Wahl; Tagungen; Einberufungen; Sitzungen des Landesausschusses; Etats; Vorsitzender und dessen Stellvertreter; Behandlung der Domänenfrage - Landesausschuss Mitglieder und deren Vereidigung - Gesetzliche Regelungen Verhandlungen der 1. Kammer über die Provinzialverfassung; Erweiterung der Selbständigkeitsrechte der Provinzen; kommunale Selbstverwaltung; Durchführung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten und Verwaltungsvereinfachung beim Landeskommunalverband - Finanzen Aufnahme von Darlehen u. a. für den Kauf und Umbau des Hotels Schach zum Landeshaus; Unterschlagungsklagen u. a. gegen den Landgerichtspräsidenten a. D. Evelt; Etatsverhältnisse; Veräußerungen von Grundvermögen - Überregionale Vertretungen Wahlen zum preußischen Staatsrat; Provinzialrat - Spar- und Leihkasse Organisation - Fürst-Karl-Landesspital 50-jähriges Jubiläum; Direktoren; Sitzungen der Landeskommission des Spitals - Ackerbauschule - Straßenbau Selbstverwaltung im Bereich des Wegewesens - Amtsverbände Aufnahme von Darlehen; Etats; Verwaltungsberichte; Feststellungsbeschlüsse; Dienstliche Aufsicht über die Verbände - Bürgermeister und Gemeinderäte Beaufsichtigung von Gemeinderatswahlen; Verhalten der Gemeinderäte; Versammlung der Bürgermeister, Ortsvorsteher und Vögte - Schuldentilgungskasse Errichtung - Disziplinaruntersuchungen - Gemeindeordnung Entwürfe; Verbesserungen - Wohltätigkeit Unterstützungen Suppenküchen; Armenunterstützung; Unterstützung der Witwe des ehemaligen Regierungspräsidenten Frank von Fürstenwerth - Gnadensachen Gnadengeschenke - Stiftungen Stephanie-Stiftung für die Aussteuer frommer Jungfrauen; Karl-Anton-Josephinen-Stiftung zur Unterstützung von ersten ehelichen Verbindungen und von Jubelpaaren; König-Wilhelm-Stiftung bzw. Preußische Striftung für hilfsbedürftige erwachsene Beamtentöchter; Kaiserin-Augusta-Stiftung und Kaiserin-Augusta-Verein für deutsche Töchter - Ehrenämter des Regierungspräsidenten Vorsitzender des Provinzialvereins des Roten Kreuzes für die Hohenzollerischen Lande; Bezirksverband der Cecilienhilfe - Bausachen und Verkehrsanstalten Bausachen Übernahme von fürstlichen Gebäuden und Inventarien; Bau der Burg Hohenzollern; Saal und Sitzungszimmer im Regierungsgebäude; Straßen- und andere Bauten; Dienstwohnung des Regierungspräsidenten; Gymnasium Hedingen in Sigmaringen - Post- und Telegrafenwesen Badisch-preußische Telegrafenlinie; Portofreiheit für einige Beamte; Überlassung des Postwesens in Hohenzollern an Württemberg - Eisenbahn Eisenbahnprojekte; Einführung des Eisenbahngesetzes in Hohenzollern; Hohenzollerische Landesbahn - Kultur Musik Privater Musikunterricht; Jubiläen von Gesangsvereinen - Denkmalpflege, Altertümer Erwerb und Sammlung von Altertümern und Baudenkmälern; Konservierung von Denkmälern; Inventarisierung der Bau- und Kunstdenkmäler; Landeskonservator; Ausführungsbestimmungen zum Ausgrabungsgesetz von 1914; Verein für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern; Durchführung der archäologischen Forschung in Hohenzollern durch das württembergische Landesamt für Denkmalpflege - Handel und Gewerbe Gesteinskunde; Einführung neuer Industriezweige; Hebung des Gewerbebetriebs; Handwerkerfortbildungsschulen; Förderung der Seidenzucht; Tuchfabriken - Landwirtschaft Förderung; Bildung des Landesökonomie-Kollegiums; Ablösung der Reallasten; Saatenstandsberichte; Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe; Bund der Landwirte (Hohenzollerischer Bauernverein); Disziplinarverfahren - Polizei Politische Polizei Untersuchungen wegen Hochverrat; Beobachtung der politischen Aktivitäten der deutschen Flüchtlinge in der Schweiz; Bekämpfung der Sozialdemokratie; Überwachung der anarchischen Bewegung, politische Überwachung; Behandlung anonymer Briefe; Revolution 1918; Kapp-Putsch; kommunistische Aktivitäten - Strafanstalten Aufsichtspersonal der Strafanstalt Hornstein; beabsichtigter Rückerwerb des Schlosses Hornstein durch die Freiherren von Hornstein - Presse Beaufsichtigung; Redaktion des Hohenzollernschen Wochenblatts; staatliche Beihilfe für die in Hechingen erscheinenden Hohenzollerischen Blätter für den Abdruck amtlicher Mitteilungen - Vereinswesen Überwachung von Vereinen - Feuerversicherung Gebäudefeuerversicherung; Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Feuerversicherungsanstalten in Preußen - Medizinalwesen Besetzung von Medizinalbeamtenstellen; Organisation der Medizinalverwaltung; Privatklinik in Hechingen; Prüfung der Geschäftsführung der Oberamtsärzte - Kirchensachen Allgemeines Trennung der Kirche vom Staat; Proteste katholischer Geistlicher gegen die Beerdigung von Protestanten auf katholischen Friedhöfen; Festtage - Katholische Kirche Angelegenheiten der katholischen Kirche; Oberrheinischer und badischer Kirchenstreit bzw. Kulturkampf; Pfarrstellenbesetzung; Verhalten von Priestern; Besetzung des erzbischöflichen Stuhls und von Domkapitelstellen in Freiburg; angedachte Trennung Hohenzollerns vom Sprengel der Erzdiözese Freiburg; Ausübung des Patronatsrechts; Ordensniederlassungen; Verhältnis von Kirche und Schulen; Titelverleihungen; Firmungen und Kircheneinweihungen; geistliche Gerichtsbarkeit; Sperrgelder-Verwendungsgesetz; Aufwendungen für die Bistumsverwaltung in Freiburg - Aufsicht über die Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen und Kirchengemeinden Gesetz über die Vermögensverwaltung; Wahl von Kirchenvorstehern; Dienstinstruktionen für die Kirchenvorstände; Ausübung der staatlichen Aufsicht; Erhebung von Kirchensteuern - Evangelische Kirche Kirchliche Verhältnisse der evangelischen Einwohner; Besoldungsverhältnisse der Pfarrer; Kollekten zur Unterstützung armer evangelischer Gemeinden und Theologiestudenten; Kirchenvorstände; Abhaltung und Lokalien für den Gottesdienst; evangelische innere Mission - Jüdische Glaubensgemeinschaft Kultusverhältnisse der Juden - Schulwesen Höhere Schulen Personalsachen; Verhalten von Lehrern; Verhältnis des Gymnasiums Hedingen zum Erzbischof von Freiburg - Volksschulen Personalsachen, v. a. Disziplinaruntersuchungen; städtisches Schulwesen; Schulkommissare und Schulinspektoren; Gründung evangelischer Gemeindeschulen; Gesetz über die Unterhaltung öffentlicher Volksschulen - Kassenwesen Kassen und Banken Geplante Errichtung von Banken; Jahresberichte des Salzbergwerkes Stetten und Revision der Salzwerkskasse - Etat, Gehälter und Pensionen - Schulden Denkschrift über die Tilgung der hohenzollerischen Landesschulden; Aufnahmeeiner Staatsanleihe - Dispositionsfonds - Personalakten

Partei-Kanzlei (Bestand)
BArch, NS 6 · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Dienststelle des S t e l l v e r t r e t e r s d e s F ü h r e r s Am 21. April 1933 ernannte Hitler seinen persönlichen Sekretär Rudolf Hess, den bisherigen Leiter der "Politischen Zentralkommission" der NSDAP, zum "Stellvertreter des Führers" und ermächtigte ihn, in allen Fragen der Leitung der Partei in seinem Namen zu entscheiden. Hauptaufgabe des Stellvertreters des Führers und seines am Sitz der NSDAP in München gebildeten Stabes war es, die Gauleitungen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände der NSDAP "einheitlich auszurichten und ihnen politische Richtlinien zu geben".(1) Diese Funktion einer zentralen Instanz der inneren Parteiführung musste zunächst vor allem gegen den Widerstand des Reichsorganisationsleiters Robert Ley, der sich als Haupterbe Gregor Strassers und dessen parteiinterner Machtkonzentration ansah, erkämpft und verteidigt werden. Darüber hinaus entwickelte sich die Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter wachsenden Kompetenzvergrößerungen zu einer Nahtstelle zwischen der Partei und der Verwaltung im "Staat Hitlers".(2) Der am 24. März 1933 im ehemaligen Gebäude des preußischen Staatsministeriums in Berlin errichtete "Verbindungsstab der NSDAP" wurde Hess unterstellt und diente in der Folge als Berliner Büro des Stellvertreters des Führers, ohne - auch im Hinblick auf die späteren Koordinierungsfunktionen gegenüber der Reichsregierung - die Bedeutung des Münchner Stabes zu erreichen oder gar diesen zu übertreffen. Wie schon bei der Beauftragung Hess’ mit der Leitung der Politischen Zentralkommission, die Ende 1932 nach Auflösung der von Gregor Strasser zu einem zentralen parteiinternen Machtapparat entwickelten Reichsorganisationsleitung als Überwachungsorgan für deren bisherigen Hauptabteilungen III und IV geschaffen worden war,(3) beabsichtigte Hitler auch mit der Ernennung seines Privatsekretärs zum Stellvertreter des Führers keineswegs, die Stellung der Partei bzw. deren Reichsleitung innerhalb des nationalsozialistischen Machtgefüges zu stärken. Während die vergleichsweise großzügige Ausstattung des Stellvertreters des Führers mit zentralen Kompetenzen der Parteiführung zweifellos auch der Eindämmung von Machtambitionen anderer, persönlich stärkerer Parteiführer dienen sollte, bot die Persönlichkeit Hess als des von jeher ergebenen Gefolgsmanns seines Führers ohne eigenständige Hausmacht innerhalb der Parteileitung Gewähr, dass ein Machtzentrum neben Hitler, wie es sich 1932 mit dem Aufstieg Gregor Strassers zu "einer Art Generalsekretär der Partei mit umfassenden Vollmachten" (4) kurzfristig herauszubilden drohte, in Zukunft nicht mehr entstehen konnte. Von einer Vormachtstellung gegenüber anderen "Kanzleien" (Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichskanzlei und - nach Hindenburgs Tod - Präsidialkanzlei) konnte unter Hess keine Rede sein. Auch die spätere Nutzung der zentralen Kompetenzen der Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter der energischen und rücksichtslosen Leitung Martin Bormanns zur Herausbildung dessen bekannter persönlicher Machtposition konnte nur gelingen, da Bormann seine Stellung bewusst u n t e r, niemals jedoch auch nur dem Scheine n e b e n Hitler aufbaute. Dem persönlich eher schwachen Rudolf Hess wurden indessen durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 umfassende Kompetenzen auch in Angelegenheiten des Staates eingeräumt. Hess wurde ebenso wie Röhm, der Chef des Stabes der SA, zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt, um "engste Zusammenarbeit zwischen Partei und Staat zu gewährleisten".(5) Entscheidend verstärkt wurde die Position des Stellvertreters des Führers durch einen nicht veröffentlichten Runderlass Hitlers vom 27. Juli 1934, durch den "der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess", bei der Gesetzgebung ausnahmslos die Stellung eines "beteiligten" Reichsministers erhielt.(6) Hess bekam dadurch die Möglichkeit, zu sämtlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und den Standpunkt der Partei zur Geltung zu bringen. Durch den "Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten" vom 24. September 1935 (7) ordnete Hitler darüber hinaus an, Hess bei der Ernennung von Reichs- und Landesbeamten in der Weise zu beteiligen, dass er einen Abdruck des Beförderungs- bzw. Ernennungsvorschlages mit näheren Angaben über den Beamten erhielt und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Diese Frist wurde in aller Regel dazu genutzt, die Stellungnahme der örtlichen Parteiorganisation vor allem zur politischen Haltung des Kandidaten einzuholen. Nach dieser entscheidenden Kompetenzerweiterung nahm die Dienststelle des Stellvertreters des Führers, dessen Stab bei Übernahme der Stabsführung durch Martin Bormann im Juli 1933 "zwei, drei Mann" umfasste, (8) festere Konturen an. Dem Stellvertreter des Führers bzw. dessen Stabsleiter Reichsleiter Martin Bormann unterstanden (1937) neben dem Stabsgeschäftsführer Rudolf Mackensen eine Reihe von Sachbearbeitern, Beauftragten, Sonderbeauftragten, Amtsleitern und sonstigen Funktionären, von denen nur einige ausschließlich im Stabe des Stellvertreters des Führers Referentendienste verrichteten, während die weit überwiegende Mehrheit an der Spitze von Parteieinrichtungen stand, die lediglich formal Hess bzw. seinem Stab nachgeordnet waren.(9) Zu letzteren gehörten (1937): Hauptarchiv der NSDAP: Hauptstellenleiter Dr. Uetrecht Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für außenpolitische Fragen: Botschafter von Ribbentrop Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Hauptamtsleiter Dr. Todt Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: Hauptdienstleiter Dr. Wagner Kommission für Hochschulpolitik: Hauptstellenleiter Prof. Dr. Wirz Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Sachbearbeiter für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik: Hauptdienstleiter Staatssekretär Reinhardt Der Sachbearbeiter für Kunst- und Kulturfragen: Amtsleiter Schulte-Strathaus Der Sachbearbeiter für Musikfragen: Hauptstellenleiter Adam Der Sachbearbeiter für Schulfragen: Hauptamtsleiter Wächtler Der Sachbearbeiter für praktisch-technische Fragen: Amtsleiter Croneiß Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums: Reichsleiter Bouhler Der Beauftragte für Bauwesen: Generalbauinspektor Amtsleiter Speer Hinzu traten 1938 noch: Zentralstelle für die wirtschaftspolitischen Organisationen der NSDAP: Hauptamtsleiter Keppler Kommission für Wirtschaftspolitik: Amtsleiter Köhler. Neben der bereits erwähnten Dienststelle des Stellvertreters des Führers in Berlin (Verbindungsstab unter Hauptamtsleiter Stenger) bestanden außerdem: Sonderbeauftragter des Stellvertreters des Führers: Hauptamtsleiter Oexle Beauftragte zur besonderen Verwendung (z.b.V.): Hauptamtsleiter Brockhausen und Hauptamtsleiter Seidel (NS-Lager für Verwaltungsbeamte in Tutzing bzw. Reichslager für Beamte in Bad Tölz). De facto bestand die Münchner Dienststelle des Stellvertreters des Führers neben Stabsführung und Adjutanten im wesentlichen aus zwei Teilen: Innere Parteiangelegenheiten und Staatsrechtliche Fragen. Nach den veröffentlichten Organisationsübersichten wurden sie von "Sachbearbeitern" geleitet, in den geheim gehaltenen Geschäftsverteilungsplänen (10) als "Abteilung II bzw. Abteilung III" bezeichnet. Bei der Vorbereitung dieses Findbuches wurde für die Dienststelle des Stellvertreters des Führers erstmals ein Geschäftsverteilungsplan (1938) der seit März 1934 bis Kriegsende vom ehemaligen Gaugeschäftsführer der NSDAP im Gau Hessen-Kassel Helmuth Friedrichs geleiteten Abteilung II ermittelt. Dort wurde die Organisationsstufe unterhalb der Abteilungsebene ebenfalls "Abteilung" statt wie später "Gruppe" bzw. "Hauptamt" genannt. Geschäftsverteilungsplan Abteilung II - Innere Parteiangelegenheiten - Sachgebiet: Politische Fragen der Partei und des Staates Sachbearbeiter: Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs Abteilung II A Auf- und Ausbau der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Beobachtung der wirtschafts-, sozial- und agrarpolitischen Fragen. Leiter: Amtsleiter Albert Hoffmann Vertreter: Hauptstellenleiter Erich Eftger II A a Stellenleiter Pannenborg Organisatorische Fragen der Gesamtpartei, Verfügungen und Anordnungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie organisatorische Fragen betreffen. Beobachtung der organisatorischen Verhältnisse der angeschlossenen Verbände und der Gliederungen zur Partei und untereinander. Verbindung mit den Organisationen außerhalb der Partei, die sich mit Menschenführung befassen, soweit es sich um Fragen der Organisation handelt. II A b Hauptstellenleiter Franz Schmidt II Sozial-, wirtschafts- und agrarpolitische Fragen, Arbeitsfront und Reichsnährstandsfragen. Verbindung zum Hauptamt NSBO und zum Reichsamt für Agrarpolitik. II A d Hauptstellenleiter Lange Verbindung zu den Hauptämtern und angeschlossenen Verbänden und ihren Arbeitsgebieten; insbesondere Kommunalpolitik, Beamte, Erzieher, Kriegsopfer, NSDStB, Frauenschaft, Volkswohlfahrt mit Ausnahme des NS-Dozentenbundes, des NS-Ärztebundes, der Deutschen Arbeitsfront, des Amtes für Agrarpolitik, des Amtes für Technik. Abteilung II B Beobachtung der innerpolitischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Partei und Staat. Leiter: Amtsleiter Gerland Vertreter: Hauptstellenleiter Witt II B a Hauptstellenleiter Witt Berichtswesen (in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Stabes); Verfügungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie weltanschauliche Fragen betreffen. II B b Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle Propaganda und Presse (Film, Rundfunk, Post- und Feiergestaltung). II B c Amtsleiter Schütt Verbindungsstelle Schulung (Schulungsfragen der Partei in Verbindung mit dem Reichsschulungsamt). II B d Stellenleiter Lindhorst Verbindungsführer zum RAD Schnurbein Verbindungsstelle SA, SS, NSKK, Arbeitsdienst, HJ. II B e Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle KdF. II B f Amtsleiter Gerland Sachbearbeiter Lutze Verbindungsstelle Wehrmacht. II B g Amt für Ehrengäste Reichsparteitage. Abteilung II C Amtsleiter Opdenhoff Führungsamt und Personalamt des Stellvertreters des Führers. Erfassung und Betreuung des Führernachwuchses der NSDAP. Bearbeitung der Personalakten der vom Stellvertreter des Führers und vom Führer zu bestätigenden Politischen Leiter. Betreuung der zum Stabe abkommandierten Gauamts- und Kreisleiter. Mitgliedschaftswesen. Abteilung II D Amtsleiter Opdenhoff Bearbeitung von Beschwerden über Dienststellen der Partei. Hauptstellenleiter Thurner Betreuung der einjährig zum Stabe abkommandierten Nachwuchsmänner. Für die im Sommer 1934 nach Übertragung der Mitwirkungskompetenz bei der staatlichen Gesetzesvorbereitung eingerichtete Abteilung für sogenannte staatsrechtliche Fragen (Abteilung III) liegt kein Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle des Stellvertreters des Führers vor. In den NS-Jahrbüchern 1938 und 1939 sind neben dem "Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen", Hauptamtsleiter Sommer, lediglich als Referatsleiter die Amtsleiter Dr. Johann Müller, Heim und von Helms aufgeführt (11) Diese Abteilung, der die "Überwachung" der Gesetzgebung und Personalpolitik der Reichsregierung oblag, war analog zu den einzelnen Ministerien in jeweilige Organisationseinheiten (Gruppen bzw. Hauptämter, Ämter, Hauptstellen) für Innen-, Rechts- und Wirtschaftspolitik gegliedert. Da sie beamten- und haushaltsrechtlich selbst als ein Teil der Staatsverwaltung angesehen werden konnte und fast ausschließlich mit Gesetzesvorlagen und Beamtenfragen zu tun hatte, lag es für Hess nahe, erfahrenen und rechtskundigen Verwaltungsbeamten die Arbeit dieser Abteilung anzuvertrauen. Die Beamten wurden auf Anforderung des Stellvertreters des Führers von den jeweiligen Reichs- oder Landesressorts zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzt. Leiter der Abteilung III war bis 1941 im Range eines Ministerialrats der Verwaltungsjurist Walther Sommer, sein Nachfolger wurde 1941 Staatssekretär Dr. Gerhard Klopfer. Aufgrund der Zusammensetzung und Herkunft des Mitarbeiterstabes war die Abteilung III kaum in der Lage, die ursprünglich beabsichtigte Durchsetzung eines radikalen Parteistandpunktes in staatlicher Gesetzgebung und Beamtenpolitik herbeizuführen. Vielmehr kann eher von einer vermittelnden Funktion zwischen Parteiämtern und Ministerien gesprochen werden. In deren Rahmen erwarteten die staatlichen Stellen von "ihren" zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzten Beamten einen unterstützenden Einfluss bei der zuständigen Dienststelle der NSDAP, der meist auch tatsächlich ausgeübt wurde (12). Gleichwohl steht es außer Zweifel, dass das Mitwirkungsrecht der Partei bei Beamtenernennungen und -beförderungen, von dem sich einzig die Wehrmacht freizuhalten vermochte, einen erheblichen Einfluss auf die Beamtenschaft hatte und u.a. deren traditionelle Dienstauffassung beeinträchtigen musste. Die P a r t e i - K a n z l e i Unmittelbar nach dem England-Flug seines Stellvertreters Rudolf Hess traf Hitler am 12. Mai 1941 die Verfügung, dass die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers die Bezeichnung "Partei-Kanzlei" führe und ihm persönlich unterstellt sei. Als Leiter war "wie bisher Reichsleiter Martin Bormann" genannt (13). In seinem Erlass vom 29. Mai 1941 "über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" präzisierte Hitler, "um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten: Der Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers, er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an". Sodann bekräftigte Hitler, dass der bisherige Stabsleiter der Dienststelle des Stellvertreters des Führers zwar nicht den Titel seines ehemaligen Vorgesetzten, wohl aber dessen sämtliche Kompetenzen erhielt: "Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der Stellvertreter des Führers genannt ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei" (14). Nach dem Selbstverständnis der NSDAP war die Partei-Kanzlei die Dienststelle Hitlers in dessen Eigenschaft als Führer der Partei. Ihr Hitler unmittelbar verantwortlicher Leiter hatte "alle grundsätzlichen Planungen und Anregungen aus dem Bereich der Partei zentral" für Hitler zu bearbeiten. Ausschließlich über Bormann liefen die von Hitler selbst erlassenen oder in dessen Auftrag für die gesamte Partei ausgearbeiteten Weisungen an die jeweils für die Durchführung zuständigen Dienststellen. Nicht nur die politische Führung der Partei, sondern auch alle aus der Suprematie der Partei dem Staat gegenüber anfallende Arbeit war in der Partei-Kanzlei zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehörten im Krieg wie selbstverständlich der "vielseitige Einsatz der Parteiorgane in der totalen inneren Kriegsführung" und die Arbeit der Partei in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Neben der Partei und Wehrmacht berührenden Fragen lag der Schwerpunkt der Zuständigkeit der Partei-Kanzlei in der "Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (15). In der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 ordneten der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers und der Leiter der Partei-Kanzlei unter dem Datum des 16. Januar 1942 folgendes an: (16) Die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung hatte ausschließlich über den Leiter der Partei-Kanzlei zu erfolgen, sofern Hitler nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmte. Vorschläge und Anregungen aus dem Bereich der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände durften nur noch über Bormann, den zuständigen Ministerien und sonstigen obersten Reichsbehörden zugeleitet werden, sofern die Gesetzgebung betroffen war. Dies lief praktisch auf eine Konzentration der Macht auf die Person Bormanns hinaus. Ebenso zentral wirkte die Partei bei der Bearbeitung der Personalien der Beamten mit. Der Leiter der Partei-Kanzlei hatte bei gesetzgeberischen Arbeiten in jedem Fall die Stellung eines b e t e i l i g t e n Reichsministers bei der Vorbereitung staatlicher Rechtsetzung. Dies galt auch für Gesetze und Verordnungen der Länder und Reichsstatthalter. Über diese formalen Kompetenzen hinaus wurde vorgeschrieben, dass auch in anderen als gesetzgeberischen Fragen der Verkehr zwischen den obersten Reichs- und Landesbehörden, soweit diese regional für mehrere Gaue der NSDAP zuständig waren, einerseits und den Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände andererseits allein über Bormann erfolgte, falls es sich um "grundsätzliche und politische Fragen" handelte. Ein unmittelbarer Verkehr wurde ausdrücklich für unzulässig erklärt. Damit geriet ein an sich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Machtinstrument unter die ausschließlich Führung eines energischen, nach oben ebenso servilen wie nach unter brutal-rücksichtslosen Parteifunktionärs, der es selbstverständlich so weit wie möglich zum Ausbau der eigenen Machtposition nutzte, die freilich nicht ausschließlich auf seiner Stellung als Leiter der Partei-Kanzlei beruhte. Bormanns Aufstieg vom Organisator illegaler Freikorpsgruppen und Feme-Schreibtischmörder zum Leiter der Hilfskasse der NSDAP und schließlich zum Stabsleiter des Stellvertreters des Führers, sein stetes Näherrücken an die Person Hitlers - von der Verwaltung der Hitler persönlich aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehenden Fonds, den Umbau des Hauses Wachenfeld zum "Berghof" bzw. den Ausbau der Gesamtanlagen des Obersalzberges zu Hitlers Sommerresidenz, bis zu Hitlers ständiger Begleitung im Führerhauptquartier bzw. "Führersonderzug" während des Krieges- sind hier nicht im Einzelnen nachzuzeichnen (17). Die Koppelung dieser beiden Funktionen - die Leitung der politischen Koordinierungszentrale der Partei (Stab des Stellvertreters des Führers bzw. Partei-Kanzlei) und die ständige Begleitung Hitlers und dessen Beratung auch in persönlichen Belangen - machte die Basis der besonderen Machtstellung Bormanns aus, die nicht ohne weiteres mit der Stärkung der Parteileitung als solcher gleichzusetzen war. Strukturell vermochte auch ein energischer Stabsleiter bzw. Leiter der Partei-Kanzlei nichts an der desolaten Schwäche der Reichsleitung der NSDAP zu ändern. Auch unter Bormann entwickelte sich die Partei-Kanzlei nicht zu einer, kommunistischen Politbüros vergleichbaren allmächtigen, bürokratischen Führungszentrale. Bormanns Sonderstellung beruhte auf der persönlichen, amtsunabhängigen Vollmacht als Hitlers persönlicher Sachbearbeiter, die am 12. April 1943 mit der offiziellen Ernennung Bormanns zum "Sekretär des Führers" (18) gleichsam institutionalisiert wurde. Von Bormanns beherrschender Stellung im Führerhauptquartier aus - nicht eigentlich von seiner Funktion als Leiter der Partei-Kanzlei - führte der Weg zum Super- und Kontrollminister der Reichsregierung, als der Bormann in den letzten Kriegsjahren nicht nur von missgünstigen Partei- und Zeitgenossen gesehen wurde, sondern auch in den geschichtswissenschaftlichen Arbeiten über das NS-Regime allgemein dargestellt wird (19). Die im wesentlichen auf den beiden Abteilungen für innere Parteiangelegenheiten und für staatsrechtliche Fragen beruhende zweigleisige Organisationsstruktur der Dienststelle des Stellvertreters des Führers änderte sich auch unter der Bezeichnung Partei-Kanzlei im Grunde nicht. In der Abteilung II traten entsprechend der Ausweitung der Aufgaben folgende Gruppen oder Hauptämter hinzu: II M (Reichsverteidigung, Einsatzplanung für die Kriegsaufgaben der Partei), II W (Grundsätzliche Wehrmachtsfragen, Verbindungsstelle zum OKW), II E (Auslands- und Volkstumsarbeit der Partei einschließlich besetzte Gebiete), II F (NS-Führung in der Wehrmacht und NS-Führungsoffiziere) sowie II V (Stabsführung Volkssturm). Die mit Führernachwuchs- und Personalfragen der Partei befassten Ämter II C und IID wurden dagegen zum Amt II P zusammengefasst. Die im folgenden wiedergegebene Organisationsübersicht der Abteilung II ist im wesentlichen einem Vermerk aus der Abteilung III vom 11. April 1945 entnommen. Die dort nicht mehr aufgeführten Ämter II A 2, 3 und 5 sowie II B 6 und II W 1 - 4 wurden aus früheren Geschäftsverteilungsplänen aus den Jahren 1942 und 1944 ergänzt. Die als Leiter von Organisationseinheiten angegebenen Namen stammen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, aus einem Plan für die Einführung von Diktatzeichen vom 26. März 1942 (20) sowie einem nach Abteilungen und Amtsgruppen/Hauptämtern gegliederten Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 (21). Abteilungsleiter: Friedrichs Hauptamt II A Führungsaufgaben und Organisation der Partei, ihrer Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen Neuburg (1945: Keitel) II A 1: Organisatorische Angelegenheiten und grundsätzliche Fragen des Parteiaufbaues, Grundsätzliche Mitgliedschaftsfragen, Stellenplan in Zusammenarbeit mit II P. Inhaltliche Prüfung, Abstimmung und Herausgabe der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntgaben der Partei-Kanzlei. Überwachung und Auswertung der Bekanntgaben aller übrigen Reichsleitungsdienststellen. Lenkung der Ausrichtungsblätter der Partei. Gestaltung des Anordnungswerkes. Sammlung von Führerworten, von Gesetzen und Erlassen zur Auswertung für die Partei-Arbeit. Welsch (in Vertretung) II A 2: Einsatz der Partei für wirtschafts-, agrar-, finanz- und verkehrspolitische Angelegenheiten Stengel (in Vertretung) II A 3: Sozialpolitische Angelegenheiten Elberding II A 5: Volkstumspolitik Seekamp (in Vertretung) II A 6: Allgemeine Beschwerden und Bittgesuche Gerber Hauptamt II B: Ritterbusch (1945: Mauer) II B 1: Propaganda und Presse, Veranstaltungen und Vortragswesen Bühler (in Vertretung) II B 2: Schulung und Erziehung in der Partei, Erwachsenenbildung, Führerausbildung Schenke (in Vertretung) II B 3: Kultur und Feiergestaltung, Schriftgutfragen Dr. Hammerbacher II B 4: Berichts- und Informationswesen, Veranstaltungen und Vorträge der Dienststelle Brandes II B 5: Gliederungen Detering (in Vertretung) II B 6: z.b.V. Haar (in Vertretung) Hauptamt II E II E 1: Parteipolitische Führungs- und Organisationsfragen der Arbeitsbereiche der Landesgruppe Norwegen und Belgien, des Adriatischen Küstenlandes, des Alpenvorlandes und der Parteiverbindungsstelle Prag, sowie deren Koordinierung innerhalb der Partei zur volkstumspolitischen und germanischen Leitstelle. Flüchtlingsfragen aus Räumungsgebieten, außerhalb des Reiches. Auswertung des von dem Parteisektor anfallenden Berichtsmaterials. II E 2: Parteipolitische Führungsfragen der Landesgruppe der AO, NSDAP und der Gauinspektionen See-Schifffahrt. Zwischenstaatliche Arbeit der Partei im Ausland durch Koordinieren innerhalb der Partei und Zusammenarbeit mit dem AA. (Inland I und II) Angleichung der Auslandsarbeit der Partei mit der Volkstumspolitik und Auswertung des auf dem Parteisektor anfallenden außenpolitischen Materials. II E 3: Behandlung von Volkstumsfragen innerhalb des Reiches durch volkspolitische Ausrichtung des deutschen Volkstums, Festigung des gefährdeten deutschen Volkstums und Fremdvolkbehandlung im Reichsgebiet. Deutsche Volkstumsgruppen im Ausland, volkspolitische Fragen im Generalgouvernement, Protektorat und in den besetzten Gebieten. Rassefragen in der Volkstumsarbeit. Korrespondierende Arbeit mit: Hauptamt für Volkstumsfragen, Volksdeutsche Mittelstelle, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, VDA, Kärntner Volksbund, Steirischer Heimatbund, Volkstumsreferenten der Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Hauptamt II F NS-Führungsoffiziere als Führung in der Wehrmacht. Ruder (1944/45) Hauptamt II M II M 1: Luftkriegsmaßnahmen und Einsatzplanung. Beier (1945) II M 2: Sicherstellung des personellen und materiellen Bedarfs. (UK-Stellungen, Treibstoffbewirtschaftung, Heimatflak usw.) Zander Hauptamt II P Personalamt Hesseldieck (1945: Walkenhorst) II P 1: Allgemeine Personalpolitik, Dienstrang- und Dienststellungsfragen, Besoldung und Versorgung. Führernachwuchs und Führerauslese. II P 2: Parteigerichtliche Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, Kriegsgerichtsurteile II P 3 Orden und Ehrenzeichen. Betreuung der Hinterbliebenen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen. Persönliche Betreuung der Soldaten der Dienststelle. Ausscheidungen und Einberufungen in den Reichstag II P 4: Kommandiertenheim Rauchstraße. Hauptamt II V Stabsführung "Volkssturm" Bofinger (1945) Hauptamt II W Wehrmachtsfragen, zugleich Verbindungsstelle zum OKW Passe II W 1: Grundsätzliche Wehrmachtsfragen. Rodegerts II W 2: Führungsamt für Wehrmachtsfragen in Partei, Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und betreuten Organisationen. Rodegerts (in Vertretung) II W 3: Sonderaufgaben Rodegerts (in Vertretung) II W 4: Fürsorge- und Betreuungsfragen für Parteigenossen und Volksgenossen gegenüber der Wehrmacht Rodegerts (in Vertretung) Die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Abteilung III ergeben sich am besten aus einem undatierten jedenfalls vor 1944 entstandenen "Vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III - Parteirecht, Wirtschaft, Kirche": (22) Leiter: Staatssekretär Befehlsleiter Dr. Klopfer Vertreter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm, (gleichzeitig Leiter der Gruppe III C) Persönlicher Referent: Oberregierungsrat Hauptschnittsleiter Dr. Lincke Personalstelle III PSt.: Regierungsamtmann Klein, Regierungsinspektor Hausrath Sonderaufgaben: III V: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Beyer Regierungsrat Dr. Lang SS-Hauptsturmführer Will SS-Hauptsturmführer Klauß Angelegenheiten der Sicherheitspolizei und des SD, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlichen Materials, Allgemeine Zuständigkeitsfragen, Staatswissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsaufgaben, Begutachtung des staatswissenschaftlichen Schrifttums - Zusammenarbeit mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission -, Zeitschriften- und Presselektorat der Abteilung, Angelegenheiten des Schwarzen Korps, Archiv und Kartenstelle der Abteilung III S: Regierungsrat Bereichsleiter Knöpfel Studienrat Dr. Scheele Lehrer Funk Frau Thomas Sonderaufträge des Reichsleiters, Sonderbücherei, Archiv, Reichsschule Feldafing Gruppe III A: (Innere Verwaltung, Volkstum) Leiter: Oberregierungsrat Dienstleiter Ancker Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap III A 1: Ministerialrat Dr. Dr. Hillebrecht Amtsrat Blankenburg Amtsrat Erler Verwaltungs- und Verwaltungsreformfragen; Verwaltungsvereinfachung; Neue Gebiete; Reichskanzlei III S 2: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap Gemeinschaftsleiter Wöll Volkstumsfragen; Staatsangehörigkeitssachen; Ostfragen; Sammlungssagen III A 3: z. Zt. unbesetzt, verteilt auf III A 2, 4, 7 Volksgesundheit (einschl. Erbgesundheitsfragen); Fürsorge; Jugendwohlfahrt; Reichsarbeitsdienst III A 4: Regierungsrat Raudies Rassefragen (einschl. der Folgen des Einsatzes Fremdvölkischer); Bevölkerungspolitik; Reichssportführer III A 5: Regierungsrat Abschnittsleiter Goercken Kommunalsachen; Bürgermeisterpersonalien; Familienunterhalt; Kriegsschäden III A 6: Regierungsrat Bernotat Polizeiangelegenheiten; Abt. 1 RMdI. (Personenstandssachen, besondere Hoheitssachen); Präsidialkanzlei (insbes. Orden- und Ehrenzeichen); Auswärtiges Amt; Kolonialsachen Gruppe III B: (Wirtschaft, Arbeit, Ernährung, Verkehr) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Bärmann 1. Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Fröhling 2. Vertreter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler III B 1: Leiter: Gauhauptstellenleiter Mittag Organisation der gewerblichen Wirtschaft Gauwirtschaftsberater - Ausschüsse III B 1 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Densow Energie; Ostwirtschaft; Preise; Handel; Handwerk; Entjudungen; Allgemeine Wirtschaftsfragen III B 1 b: Regierungsrat Abschnittsleiter Kopp Produktion der gewerblichen Wirtschaft (außer Kohle, Bergbau, Energie); Rohstoff- und Warenbewirtschaftung; Personalien in der gewerblichen Wirtschaft III B 1 c: Reichsbankrat Vellmer Kohle-Bergbau; Geld- und Kapitalmarkt; Bank- und Kreditwesen; Versicherungen; Außenwirtschaft; Fremdenverkehr III B 2: Leiter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler Grundsätzliche Fragen der Sozialpolitik III B 2 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Schwingenstein Amtsrat Gemeinschaftsleiter Fiedler Arbeitseinsatz; Sozialversicherung; Versorgungswerk III B 2 b: Regierungsrat Beimes Lohnpolitik; Gewerbeaufsicht; Berufserziehung III B 2 c: Abschnittsleiter Gölz Bauwirtschaft; Wohnungs- und Siedlungswesen; Verkehr; Post III B 3: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kok Regierungsamtmann Eisermann Ernährungswirtschaft; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagdwesen; Preispolitik in der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft; Reichsamt für das Landvolk; Reichsnährstand; Aufrüstung des deutschen Dorfes; Raumordnung; Erzeugungsschlacht III B 4: Rechtsanwalt Dr. Obendrauf Betreuung der Gauwirtschaftsberater; Tagungen; Berichtswesen; Mitteilungsblatt "Der Gauwirtschaftsberater"; Lektorat; Wirtschaftspolitische Schulung und Propaganda; Sonderaufträge III B 5: Hauptschriftleiter Abschnittsleiter Vollmann Wirtschaftswissenschaft; Archiv; Wirtschaftspresse und Zeitschriften; Zeitschrift "Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik" Gruppe III C: (Justiz, Recht der NSDAP) Leiter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vertreter: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke III C 1: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vorbehaltene Sondergebiete: NSRB; Akademie für Deutsches Recht; Beteiligung an Personalsachen der Justiz III C 2: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Parteirecht; Bürgerliches Recht; Handelsrecht; Arbeitsrecht; Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Anwaltsrecht; Zivilsachen; Einzelfälle III C 3: Oberlandesgerichtsrat Müller Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Strafrecht; Wehrmachtsstrafrecht; Jugendstrafrecht; Gnadensachen; Entschädigungsgesetz; Strafsachen, Einzelfälle III C 4: Staatsanwalt von Kaldenberg Strafrechtliche Nebengesetze; Verkehrsrecht; Strafverfahren wegen Rassenschande; Strafverfahrensrecht; Kosten und Gebührenwesen; Aussagegenehmigungen (Vernehmungsgesetz) III C 5: Amtsgerichtsrat Abschnittsleiter Klemm-Werner Beteiligung bei III C 2; Gewerblicher Rechtschutz; Urheber- und Verlagsrecht; Schifffahrtsrecht; Behandlung feindlichen Vermögens III C 6: Oberlandesgerichtsrat Dr. Hopf Strafsachen, Einzelfälle; Heimtückesachen; Studien- und Ausbildungsreform; Strafvollzug Gruppe III D: (Kirche, Schule, Hochschule, Jugendführer des Deutschen Reichs, Propaganda-Ministerium, Feiergestaltung, Kriegshinterbliebenen-Versorgung) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Krüger Vertreter: Oberregierungsrat Reichsleiter Dr. Schmidt-Römer III D 1: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Fruhwirth Zentrale Lenkung der politisch-konfessionellen Angelegenheiten in den neuen Gebieten, soweit sie nicht in den Referaten III D 2 bis III D 4 bearbeitet werden. Konfessionelles Beitragswesen; Kirchenaustritts- und Eintrittsrecht; Friedhofsrecht; Feiertagsrechts; Rechtserwerb der Toten Hand; Konfessionelle Betätigung in den Krankenanstalten; Kirchliche Statistik; Allgemeine Rechtsfragen; soweit sie politisch-konfessionelle Angelegenheiten betreffen III D 2: Oberlandesgerichtsrat Dr. Birk Steuerinspektor Wischer Allgemeine Kirchenfragen; Besondere Fragen der ev. Kirche; Besondere Fragen der kath. Kirche; Kirche und Wehrmacht; Sonstige Kirchen und Sekten; Gottgläubige III D 3: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Schmidt-Römer Steuerinspektor Wischer Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Kirchen, einschließlich der Kirchensachen des Reichsfinanzministeriums; Kirche und Wirtschaft III D 4: Regierungsrat Dr. Schlapper Steuerinspektor Wischer Überführung von Geistlichen und Kirchenbeamten in andere Berufe; Personal- und Besoldungsangelegenheiten von politisch-konfessioneller Bedeutung III D 5: Amtsleiter Dr. Landwehr Reichspropagandaministerium Einschränkung der konfessionellen Propagandaarbeit und Entkonfessionalisierung der politischen und kulturellen Führungsmittel (Schrifttum, Presse, Musikwesen, Film, Bildende Kunst); Feiergestaltung; Reichsluftfahrtministerium; Vertrauliche Informationen III D 6: Oberstudiendirektor Abschnittsleiter Dr. Anton Allgemeine Erziehungsfragen; Personalien der Lehrerbildungsanstalten; Mitwirkung der HJ an den Erziehungsfragen der Schulen; Deutsches Schulwesen im Ausland und in den in das Reich eingegliederten Gebieten III D 7: Regierungsrat Abschnittsleiter Kristandt Allgemeine Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Schule; Schule und Kirche; Landjahr; Heimschule; Kinderlandverschickung; Minderheitenschulwesen; Lehrerbesoldung; Jugendführer des Deutschen Reiches III D 8: z. Z. unbesetzt Obersteuerinspektor Philipp Regierungsinspektor Gerst Hochschulangelegenheiten, einschließlich Personalien; Fach- und Berufsschulen; Oberkommando der Wehrmacht, insbesondere Wehrmachtsfürsorge III D 9: Kreisleiter Dr. Kurt Schmidt Verdrängung konfessioneller Einflüsse, insbesondere der konfessionellen Einflussnahme auf die Jugend außerhalb der Schule und auf die Erwachsenenbildung; der konfessionellen Eingriffe bei der Heldenehrung, des konfessionellen Aberglaubens (Wunderglaube, Prophezeiungen, Kettenbriefe, Wallfahrten, Prozessionen usw.); der konfessionellen Einflussnahme auf Fremdvölkische im Reich; der missbräuchlichen Benutzung nationalsozialistischer Begriffe, Sinnbilder und Einrichtungen sowie deutschen Brauchtums durch die Kirchen; Kirchen und Partei Gruppe III E: (Finanzen) Leiter: Ministerialrat Oberbereichsleiter Dr. Gündel Vertreter: Oberregierungsrat Gemeinschaftsleiter Dr. Brack Finanzpolitik; Besitz- und Verkehrssteuern; Familienlastenausgleich; Zölle- und Verbrauchssteuern; Monopole; Haushaltsangelegenheiten, Finanzausgleich; Finanzielle Beziehungen zu den eingegliederten Gebieten und zu nichtdeutschen Gebieten und Staaten; Reichsvermögen und Reichsschulden; Entschädigungsfragen Gruppe III P: (Beamtenangelegenheiten und Mitwirkung an der Staatlichen Personalpolitik) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll III P 1: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vorbehaltene Sondergebiete: Personalangelegenheiten der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a und aufwärts III P 2: Landrat Dr. Grazer Allgemeine und innere Verwaltung; Nachwuchs- und Ausbildungsfragen III P 3: Landrat Dr. Hoffmann Auswärtiges Amt; Arbeitsministerium; Unterrichtsverwaltung III P 4: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll Reichsjustizministerium; Einzelfälle nach §§ 42 und 71 DBG III P 5: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Bode Amtsrat Gemeinschaftsleiter Sommer Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Reichsfinanzverwaltung; Rechnungshof; Preußisches Finanzministerium; Ostministerium; Kolonialpolitisches Amt III P 6: Reichsbankrat Abschnittsleiter Grimm Reichswirtschaftsministerium; Vierjahresplan; Reichsbank; Freimaurerfragen III P 7: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kirn Reichsverkehrsministerium; Geschäftsbereich Reichsminister Speer; Reichspostministerium III P 8: Hauptabschnittsleiter Brändle Beurlaubungen für Zwecke der NSDAP; Dienststrafsachen - Einzelfälle; Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes aller Geschäftsbereiche; OKW; Reichsluftfahrtminister; Reichsforstmeister III P 9: Regierungsrat Abschnittsleiter Tent Juden- und Mischlingsfragen; Polizei-, Medizinal-, Veterinär- und Vermessungsverwaltung; Reichsarbeitsdienst; Reichsernährungsministerium; Reichsnährstand Ein Geschäftsverteilungsplan der ausschließlich mit der Dienststellenverwaltung befassten Abteilung I, als deren Leiter in den Jahren 1941 - 1943/44 Hauptdienstleiter Winkler, ab 1944 Dienstleiter Zeller nachzuweisen sind (23), konnte nicht ermittelt werden. Nach außen erschienen die drei Abteilungen der Partei-Kanzlei weiterhin als "Geschäftsführer, Sachbearbeiter für innere Parteiangelegenheiten sowie Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen". Zu diesen drei Abteilungen, die de facto die Dienststelle "Partei-Kanzlei" ausmachten, traten in den publizierten Organisationsübersichten auch weiterhin andere Einrichtungen de iure als Teile der Partei-Kanzlei in Erscheinung, die in der Praxis als relativ selbständiges Eigenleben entwickelten oder deren Leiter in ihrer Partei-Kanzlei-Funktion nicht oder allenfalls am Rande in Erscheinung traten. Aufgeführt sind (1942/1944): (24) Sonderbeauftragter bei der Partei-Kanzlei: Oberdienstleiter Oexle Hauptarchiv der NSDAP: Reichsamtsleiter Dr. Uetrecht, ab 1944: Bereichsleiter Dr. Brügmann Der Leiter der Auslandsorganisation: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für die Festigung deutschen Volkstums (ab 1944: Der Beauftragte der NSDAP für alle Volkstumsfragen): Reichsleiter Himmler Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Oberbefehlshaber Dr. Todt, Oberbefehlsleiter Speer Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: (Ober-)Befehlsleiter Dr. Conti Der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Dr. Groß Der Leiter des Amtes für Sippenforschung: Reichsamtsleiter bzw. Hauptbereichsleiter Dr. Mayer Der Beauftragte für Fragen der Finanz- und Steuerpolitik: Ober- bzw. Hauptbefehlsleiter Fritz Reinhardt Reichslager der NSDAP, Bad Tölz: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Seidel Reichsschule der NSDAP, Feldafing am Starnberger See: Reichsamtsleiter bzw. Oberdienstleiter Görlitz Anmerkungen: (1) So die zeitgenössische Terminologie der Aufgabenbeschreibung in den Organisations- und Jahresbüchern der NSDAP; hier: Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 2.-4. Aufl., München 1937, S. 152 (BArch NSD 9/17). (2) Zum Gesamtkomplex des Verhältnisses zwischen Partei und Staat während der NS-Herrschaft, vgl. insbes. Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 8. Aufl. 1979; Peter Diehl-Thiele, Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933-1945, München 1969. (3) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 73 ff. (4) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 79. (5) RGBl. I S. 1016. (6) BArch R 43 II/694. (7) RGBl. I. S 1203. (8) Angabe aus dem ungedruckten Aufsatz von Kurt Borsdorff: "Mit Reichsleiter Martin Bormann auf dem Obersalzberg" in BArch NS 6/789; vgl. Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 218, Anm. 46. (9) Vgl. vor allem die bis 1941 vorliegenden Organisationsbücher der NSDAP (BArch NSD 9/16-19) und die bis 1938 "unter Mitwirkung der Reichsleitung der NSDAP" von Reichsleiter Philipp Bouhler, ab 1939 vom Reichsorganisationsleiter Robert Ley herausgegebenen Nationalsozialistischen Jahrbücher (BArch NSD 9/22-26). (10) Organisationsübersichten und Geschäftsverteilungspläne der Dienststelle des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei sind in NS 6/451 zusammengefasst. (11) NSD 9/25-26. (12) Vgl. hierzu Broszat, Staat Hitlers, S. 311 ff. (13) Abgedruckt u.a. im Organisationsbuch der NSDAP, 1943, S. 151 (NSD 9/20). (14) RGBl. I S. 295. (15) Vgl. die ausführliche Aufgabenbeschreibung der Partei-Kanzlei im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1944, S. 181 f. (NSD 9/28). (16) RGBl. I S. 35. (17) Vgl. vor allem Josef Wulf, Martin Bormann - Hitlers Schatten, Gütersloh 1962, Lew Besymenski, die letzten Notizen von Martin Bormann. Ein Dokument und sein Verfasser, Stuttgart 1974, sowie Jochen von Lang, Der Sekretär. Martin Bormann: Der Mann, der Hitler beherrschte, Stuttgart 1977. Die verschiedenen Darstellungen über Rudolf Hess konzentrieren sich vor allem oder gar ausschließlich auf dessen Englandflug, die Verurteilung in Nürnberg und insbesondere die Gefängniszeit in Spandau, so dass eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung des "Stellvertreters des Führers" und dessen Tätigkeit 1933 - 1941 im Grunde noch aussteht. (18) NS 6/159. (19) Vgl. im einzelnen Broszat, Staat Hitlers, S. 392 ff. (20) Alle Pläne und Übersichten in NS 6/451. (21) NS 6/138; unterhalb der Gruppenleiterebene war eine Zuordnung der dort weiter aufgeführten Namen zu bestimmten Organisationseinheiten nicht möglich. (22) NS 6/451; dort auch die bei Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 222 ff. abgedruckte, weniger detaillierte Organisationsübersicht. Zum Mitarbeiterstab Anfang 1945 vgl. ebenfalls das Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 in NS 6/138. (23) Neben den Organisationsübersichten in NS 6/451 vgl. NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). (24) NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Schriftgutverwaltung in der Partei-Kanzlei Obwohl Aktenpläne und sonstige Registraturhilfsmittel nur für bestimmte Zeiträume und auch dann nur bruchstückhaft überliefert sind, lässt sich ein recht anschauliches Bild der Schriftgutverwaltung der Dienststellen Hess und Bormanns zeichnen. Ein Aktenplan aus dem Jahr 1937 ist in zwei Hauptgebiete (10 Partei, 20 Staat) und dann sachsystematisch in vier Stufen gegliedert. Akten, die nach diesem bis etwa 1940 geltenden Plan hätten verzeichnet werden können, sind nur in Form von Einzelblättern oder kleinen Vorgängen erhalten, so dass diesem Aktenplan bei der Erschließung des Bestandes keine besondere Bedeutung zukam. Andererseits erwies sich ein aus dem Jahre 1939 stammender Auszug aus dem Aktenplan für Angelegenheiten der Reichsverteidigung (1) als nützliches Hilfsmittel. Er sieht bis zu 80 kleine Betreffserien vor, von denen je 3 bis 18 zu fünf Obergruppen (Einsatzplanung, Sachgebiete, Abwehr, Vorbereitung der Mobilmachung und Allgemeine Angelegenheiten) zusammengefasst sind; schließlich konnten Sammelordner für Routinevorgänge je nach Bedarf angelegt werden. Die sachsystematischen Schwächen, die bei kleinen Betreffserien typisch sind, traten bei der Verzeichnung deutlich hervor. Die Einteilung des Registraturguts in "Bestimmungsakten", "Hilfsakten" und "Akten für den Schriftverkehr" überzeugt nicht und konnte bei der Verzeichnung der Akten der zuständigen Abteilung M bzw. Gruppe II M vernachlässigt werden. Aktenpläne zur Masse des überlieferten Registraturguts, also aus der Zeit der Partei-Kanzlei (1941 - 1945), sind nicht überliefert. Immerhin lassen für einen Teilbereich erhaltene Rotulusblätter mit Titeln zu im wesentlichen abgeschlossenen Vorgängen die Systematik des zu Grunde liegenden Aktenplanes erkennen (2). Erhalten geblieben sind Rotulusblätter zu den Aktenzeichen 1010/0 bis 3230/4, wobei teilweise eine weitere Stufe in der numerischen Klassifikation gebildet wurde. Die Einteilung orientierte sich am Ressortprinzip. Der Aktenplan wurde, wie die vergleichsweise geschlossene Überlieferung aus der Abteilung III zeigt, bis Kriegsende benutzt und im Grundsatz beachtet. Das Geschäftszeichen bestand aus der Bezeichnung für die jeweilige Organisationseinheit und dem Aktenzeichen. Nachkriegsschicksal der Akten Das Schicksal des Bestandes seit der Eroberung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit ganz allgemein. Vielleicht gibt es ein bestandstypisches Spezifikum insoweit, als die Selbstvernichtung durch Parteifunktionäre einen größeren Anteil als die Vernichtung durch Feindeinwirkung ausmacht. Freilich lassen sich die Vernichtungshandlungen im Einzelnen nicht nachweisen. Das Bundesarchiv erhielt seit 1955 splitterhafte Reste und wenige geschlossene Überlieferungsgruppen im Wesentlichen von Dienststellen der Siegermächte USA und Großbritannien, in geringem Umfang über Behörden und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie etwa zwei Dutzend Einzelabgaben aus Privatbesitz, wobei Übernahmen aus anderen Beständen des Bundesarchivs hinzukommen. Im Jahre 1955 übernahm das Bundesarchiv Kopien von Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann, von Urteilen, die der Reichsminister der Justiz Bormann überlassen hatte, sowie von weiteren Dokumenten der Provenienz Partei-Kanzlei, sämtlich über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Alle diese Unterlagen -- um wenige Materialien aus Privatbesitz ergänzt - wurden aufgrund der gemeinsamen Provenienz Partei-Kanzlei als besondere "Sammlung 20. Juli 1944" im Bestand NS 6 "Partei-Kanzlei der NSDAP" zusammengefasst. Die Originale dieser Unterlagen, die bereits vor Kriegsende in das Hauptarchiv der NSDAP übernommen worden waren, erhielt das Bundesarchiv 1962 im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia (USA). Diese historisch höchst bedeutsamen Materialien wurden bereits im November 1955 von Jürgen Huck detailliert erschlossen. Seine Titelaufnahmen sind in das vorliegende Findbuch vollständig übernommen worden (S. 94 ff.). Die weiteren Abgaben stammen aus der Universitätsbibliothek Heidelberg, dem amerikanischen Document Center in Berlin, dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia, bzw. dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington, der dortigen Library of Congress und dem britischen Aktendepot in Whaddon Hall. Hinzukamen eine Vielzahl kleinerer Angaben von deutschen Behörden und aus Privatbesitz. Größeren Zuwachs erhielt der Bestand im Zuge langjähriger Ordnungsarbeiten aus anderen Beständen des Bundesarchivs, vor allem aus dem Bestand NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) und der insgesamt aufzulösenden "Sammlung Schumacher". Insgesamt dürften im Bundesarchiv nicht mehr als 5 % des Schriftguts der Partei-Kanzlei erhalten sein. Bei dieser groben Schätzung können die im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) verbliebenen Registraturen des Staatssekretärs Reinhardt in dessen Eigenschaft als "Beauftragtem des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik" sowie dessen persönlichem Referenten Dr. Hans Gündel, der Leiter der Gruppe III E Öffentliche Finanzen in der Partei-Kanzlei war, außer Acht bleiben. Anmerkungen: (1) Beide Aktenpläne in NS 6/69. (2) NS 6/803 - 804. Archivische Bearbeitung Während die in der "Sammlung 20. Juli 1944" zusammengefassten und nach ihrem Kern als "Kaltenbrunner-Berichte" bekanntgewordenen Archivalien eine detaillierte Verzeichnung erfuhren, die bereits 1955 zu einem mit ausführlicher Einleitung und umfassenden Index versehenen Findbuch führte, wurden die durch eine Vielzahl von Abgaben und Übernahmen gespeisten übrigen Teile des Bestandes zunächst in der Reihenfolge der Zugänge erfasst, mit vorläufigen Signaturen versehen, inhaltlich zum Teil summarisch gekennzeichnet - wobei mach sich, falls vorhanden, zumeist an die Ablieferungsverzeichnisse der abgebenden Stelle, z. B. des US Document Centers anlehnte -, z. T. aber auch regelrecht nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Bei den nunmehr vorgenommenen abschließenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an diesem Bestand konnte es daher nur zum Teil darum gehen, eine Reihe von bislang überhaupt nicht erschlossenen Zugängen zu verzeichnen. Wesentliche Aufgabe war vielmehr die Zusammenführung, Vereinheitlichung und insbesondere Gesamtklassifikation der bis dahin noch in zahlreichen Zugängen aufgegliederten und in höchst unterschiedlicher Intensität erschlossenen Archivalien - auch aus anderen Beständen des Bundesarchivs -, bei der naturgemäß durchweg eine Überprüfung, zumeist aber auch Neuformulierung der vorgefundenen vorläufigen Titel notwendig wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn sich einerseits die Auflösung vorgegebener, bis dahin nur summarisch beschriebener, zumeist rein formal in alliiertem Gewahrsam gebildeter Archivalieneinheiten in Einzelvorgänge anbot, andererseits auch die Zusammenfügung versprengter Vorgangsteile zu Vorgängen oder auch von verstreuten Einzelvorgängen in einheitlichen, z. T. vom Aktenplan vorgesehenen Serien möglich wurde. Die vor fast dreißig Jahren vorgenommene Intensivverzeichnung der Berichterstattung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde in das Findbuch übernommen. Da die Erschließung der übrigen Bestandsteile natürlich nicht in dieser außergewöhnlichen Tiefe erforderlich war, nimmt dieser im Abschnitt C 8.1 beschriebene Archivalienkomplex weiterhin eine auch nach formalen Kriterien deutlich erkennbare Sonderstellung innerhalb des Bestandes ein. Dies lässt sich sowohl aufgrund der durch die sehr hohe Benutzerfrequenz erwiesenen außergewöhnlichen Bedeutung des dokumentierten Gegenstandes als auch mit der bemerkenswerten Qualität der Quellen rechtfertigen. Die erheblich später (1962) in das Bundesarchiv gelangten "Originale" der genannten Dokumente - die Verzeichnung 1955 war ja anhand von seinerzeit vom Bundesarchiv übernommenen, in amerikanischem Gewahrsam gefertigten Kopien erfolgt - waren nach amerikanischen Ordnungsgrundsätzen formiert worden und wurden im Bundesarchiv mit eigenen vorläufigen Archivsignaturen versehen. Sie sind nunmehr jener Ordnung und Verzeichnung angepasst worden, wie sie 1955 für die Verzeichnung der entsprechenden Kopien erstellt worden war. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Signaturen, so dass die vorgefundene Verzeichnung der Kopien ohne jede Einschränkung auch auf den entsprechenden Band mit Originalen - der nunmehr die gleiche Signatur trägt - anwendbar ist. Im Prinzip wurde versucht, vorgegebene Registratureinheiten zu übernehmen, gewachsene Vorgänge als Archivalieneinheit beizubehalten, vorgefundene Titel nach Möglichkeit als Grundlage der Titelbildung bei der Verzeichnung zu nutzen. Dieser Versuch konnte allerdings im Wesentlichen nur bei dem aus der Abteilung III in den Bereichen "Außenwirtschaft" (C 12), "Geld- und Kapitalmarkt" (C 14), "Bauwirtschaft (C 18) sowie "Wohnungsbau, Wohnungsbewirtschaftung, Siedlungswesen" (C 19) - also aus den Ämtern III B 1 und III B 2 - überlieferten, organisch gewachsenen Schriftgut aus den Jahren nach 1940/41 gelingen, mit Einschränkungen auch bei den erhaltenen Überlieferungen der Hauptämter bzw. Gruppen II M (Mobilmachung der Partei und Reichsverteilung) und II F (NS-Führung und -Erziehung der Wehrmacht). Aus dem übrigen Organisationseinheiten, also auch aus den Registraturen des Stellvertreters des Führers, seines Stabsleiters bzw. des Leiters der Partei-Kanzlei, der Abteilungsleiter, aus den mit der eigentlichen Parteiführung im engeren Sinne befassten Gruppen II A und II B sowie aus den Jahren 1933 bis 1936 ganz allgemein gelangten in der Regel nur verstreute und zusammenhangslose Überlieferungsreste in den Bestand. Hier gab es also lediglich die Wahl, Einzelstücke als solche zu verzeichnen - wenn es der historische Wert gerechtfertigt erschienen ließ - oder sachthematisch bzw. unter formalen Kriterien in etwa zusammengehörende Unterlagen zu künstlichen Vorgängen zu vereinen, bei denen entweder der dokumentierte Gegenstand oder das formale Kriterium (z. B. Führerbesprechungen mit Bormann, Vorlagen für Reichsleiter Bormann, Vorträge des Abteilungsleiters Friedrichs beim Stellvertreter des Führers) für die Vorgangsbildung maßgebend wurden. Nicht nur im Hinblick auf die im ganzen trümmerhafte Überlieferung des Gesamtbestandes, sondern auch wegen ihres hervorragenden eigenständigen Quellenwertes kommt der relativ geschlossenen und vollständigen Serie der Anordnungen, Verfügungen und Rundschreiben des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei zentrale Bedeutung zu. Die in diesen Unterlagen (vgl. Abschnitt C 1) enthaltenen Informationen über alle Bereiche der Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Partei-Kanzlei waren vorwiegend für höhere NS-Funktionäre bestimmt und bilden eine für die Erforschung des Herrschaftsapparates sowohl der NSDAP als auch des NS-Regimes in Deutschland überhaupt qualitativ wie quantitativ hochwertige -Quellensammlung, die nicht nur für Spezialstudien über die Dienststellen Hess und Bormanns, sondern zu vielfältigen Fragestellungen bei der Erforschung der NS-Zeit heranzuziehen wären. Es erschien also geraten, es nicht - unter Einfluss der im Reichsverfügungsblatt abgedruckten Parteiverlautbarungen - bei einer konventionellen bandweisen Titelaufnahme zu belassen, die sich auf chronologische Angaben beschränkte, sondern sowohl Betreffe als auch Text der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben unter Nutzung der Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung inhaltlich so intensiv wie möglich zu erschließen. Das Ergebnis dieser Verzeichnung und Indexierung wird im zweiten Teil dieses Findbuches vorgelegt werden, während im ersten Teil die Serien der Parteiverlautbarungen rein chronologisch innerhalb der Gesamtsystematik des Bestandes erfasst und aufgelistet erscheinen (Abschnitt C 1). Die Klassifikation der Verzeichnung lehnt sich so weit möglich an die erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungspläne der Abteilungen II und III an. Das "regulierende Registraturprinzip" wurde insofern angewandt, als es sich bei relativ dichten Überlieferungsteilen aus den Ämtern III B 1 und III B 2 aus praktischen Gründen als notwendig erwies, auf einer relativ niedrigen Organisationsebene (z. B. Hauptstelle III B 2 c) mehrere Erschließungsabschnitte (Abschnitt C 18 und C 19) vorzusehen. In Organisationsbereichen mit trümmerhafter Überlieferung hingegen wurde mitunter Schriftgut mehrerer Gruppen zusammengefasst, z. B. die Gruppen II F und II W im Abschnitt C 5. Dass in Fällen, in denen eine Zuordnung wegen fehlender Geschäftszeichen oder wegen sich am Ende des Krieges auflösender Registraturdisziplin formal nicht möglich war, nach sachthematischen Gesichtspunkten entschieden wurde, ist selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem 20. Juli, die ohne nennenswerte registraturmäßige Bearbeitung der Partei-Kanzlei direkt an Bormann im Führerhauptquartier gingen und von dort unmittelbar in das Hauptarchiv der NSDAP gelangten. Im Klassifikationsschema der Verzeichnung treten sie nunmehr unter dem Oberbegriff "Bekämpfung politischer Gegner durch Sicherheitspolizei und SD" auf, obgleich auch eine Zuordnung zu den Handakten Bormanns im Kapitel B denkbar gewesen wäre. Das gilt mutatis mustandis für die unter "Dienststellenleitung, Adjutantur" sowie in den Abschnitten C 2 und C 3 vereinigten Unterlagen zu allgemeinen Parteiführungsangelegenheiten, für die durchweg kein registraturmäßiger Ordnungsansatz - nicht einmal in Form eines Geschäftszeichens - erkennbar war. Gleichsam dem Bestand angehängt wurden unter der Bezeichnung "Sonderaufgaben" jene Unterlagen, die nicht aus Bormanns Tätigkeit als Leiter der Partei-Kanzlei erwuchsen, sondern mit der Tätigkeit Bormanns als Verwaltung von Hitlers Privatvermögen zusammenhängen. Es handelt sich um Überlieferungsreste über die Ausstattung des geplanten "Führermuseums" in Linz bzw. die Bergung der zu diesem Zweck bereits "erworbenen" Kunstschätze, um wenige Aktenstücke der Geschäftsführung der "Führerstiftung Wohnungsbau Linz" sowie der Verwaltung der "Führerbauten" auf dem Obersalzberg. Insgesamt drei Konkordanzen stellen nicht nur sicher, dass bestimmte Signaturen des Bestandes im Findbuch leicht ermittelt werden können (Konkordanz I), sondern bieten auch Gewähr dafür, dass nach alliierten Signaturen (Konkordanz II), nach den vorläufigen Nummern des Bundesarchivs oder nach früheren Signaturen aus anderen Beständen des Bundesarchivs (Konkordanz III) zitierte Archivalien weiterhin problemlos greifbar bleiben. Grundsätzlich soll ein Bestand des Bundesarchivs nach den eigens dafür erstellten Findmitteln des Bundesarchivs benutzt werden, da die z. B. in den amerikanischen "Guides to German Records microfilmed at Alexandria" oder anderen Findhilfsmitteln zu beschlagnahmten deutschen Akten angegebenen alliierten Signaturen einen zumeist völlig überholten Ordnungszustand der Akten wiedergegeben und nur noch für die Bestellung der amerikanischen Mikrofilme brauchbar sind. Aus praktischen Gründen sollte es weiterhin möglich sein, in Einzelfällen von der möglicherweise in Publikationen zitierten alliierten Signatur zur Signatur des Originals im Bundesarchiv zu gelangen. Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Retrodigitalisierungsprojektes des Bundesarchivs und enthält die digitalisierten Erschließungsergebnisse des vorliegenden konventionellen Findmittels. Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinestellung erfolgte im 2008 eine Bestandsüberarbeitung. Ergänzungen fand die Gesamtüberlieferung vor allem durch Akten und Dossiers der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Zitierweise BArch NS 6/ .... Inhaltliche Charakterisierung: Die einem Benutzer des Bestandes immer wieder in Erinnerung zu rufende Tatsache, dass es sich lediglich um höchst ungleich verteilte Trümmer oder gar verstreute Bruchstücke eines ehedem quantitativ wie qualitativ gewichtigen, in etwa mit dem Bestand der Reichskanzlei (R 43) vergleichbaren Registraturkörper handelt, ist sicherlich der Hauptgrund dafür, dass Überlegungen zum historischen Wert der vorliegenden Überlieferungen ein zwiespältiges Ergebnis haben müssen. Der Bestand gehört allein aufgrund der geschlossenen Serie der "Verfügungen, Anordnungen und Rundschreiben" und der - freilich zum größten Teil seit langem publizierten -(1) Überlieferung zum 20. Juli 1944 sicherlich zu den qualitativ bedeutsamsten aus der Zeit der NS-Herrschaft. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt herragenden Bedeutung und Kompetenzen der Partei-Kanzlei und insbesondere ihres Leiters kann die noch erhaltene Überlieferung den Verlust bedeutender Registraturteile jedoch nicht wettmachen. So dokumentiert sich Bormanns vielbeschriebene Nähe und Vertrauensstellung im Verhältnis zu Hitler allenfalls in einigen splitterhaften Notizen über "Führerbesprechungen". Das Verhältnis der Partei zum Staat, die Rolle Bormanns im NS-Machtgefüge, insbesondere auch Überlegungen zur tatsächlichen Machtfülle Hitler unmittelbar zugeordneter Dienststellen und durch sie ausgeübter Herrschaftsformen können auch aufgrund der erhaltenen Quellen Bormanns und der Partei-Kanzlei, in denen man aus dem genannten Grunde zu Recht einige wichtige Aufschlüsse hätte erwarten können, nicht abschließend beurteilt werden. Dass sich stattdessen die Bemühungen des NS-Regimes um den sozialen Wohnungsbau im Kriege sehr dicht dokumentieren und den Verlust der Überlieferung des Reichswohnungskommissars weitgehend wettmachen können, ist in diesem Zusammenhang für den Detailforscher zwar ein erfreulicher Befund, im Ganzen jedoch sicher nur von untergeordneter Bedeutung. Offen bleibt die Frage, ob die entscheidenden Akten - etwa die persönliche Registr

Ortenberg, Heinz von (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Ortenberg, H. v. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der hier vorliegende Nachlasssplitter von Heinz von Ortenberg wurde dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz im März 2003 (Akz. 118/2009) von dessen Neffen Karl-Theo Schneider (Hofheim) geschenkt. Heinz von Ortenberg war Leibarzt vom Exkaiser Wilhelm II. in Doorn. Laut den "Arzt vom Dienst"-Listen war er zu folgenden Zeiten in Doorn: 30.10.-08.03.1940 20.03.-10.07.1940 03.08.-15.12.1940 01.06.-18.06.1941. Bei der Überlieferung handelt es sich um Korrespondenz im Zusammenhang mit von Ortenbergs Anstellung als Leibarzt in Doorn und aus der Folgezeit dieser Tätigkeit sowie um Bildmaterial vorwiegend von Mitgliedern des Hauses Hohenzollern. Laufzeit: 1938 - 1949, ohne Datum Umfang: 0,03 lfm Zu bestellen: VI. HA, Nl Ortenberg, H. v., Nr. ... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Heinz von Ortenberg, Nr. ... Berlin, Januar 2010 (Sylvia Rose, Archivoberinspektorin) Ausgewählte Literatur zur Person: - Leandro Silva Telles, Heinz von Ortenberg, médico do Kaiser e de Santa Cruz do Sul. Santa Cruz do Sul (Coleção História de Santa Cruz 3) 1980 von Heinz von Ortenberg: - Über die Bedeutung des Zuckers für die Ernährung des Soldaten, Med. Diss. v. 5. Jan. 1904 von Heinrich von Ortenberg, Assistenzarzt im Deutsch-Ordens-Inf.-Reg. No 152, Deutsch-Eylau/Westpr., Berlin 1904, 31 S. (aus Katalog der Staatsbibliothek PK) - Aus dem Tagebuch eines Arztes. Feldzugsskizzen aus Südwestafrika, Berlin 1907 Lebensdaten des Heinz (teilweise auch Heinrich) von Ortenberg 1.12.1879 geboren in Salzwedel Vater: Arthur Karl Wilhelm von Ortenberg, geb. 30.11.1844 Riga, Gymnasialprofessor in Salzwedel Mutter: Bertha Friedericke Karoline, geb. Gerlach, 28.2.1854 Salzwedel Geschwister: Lilli, geb. 24.3.1878, Walter Martin, geb. 15.4.1883 11. September 1903 Eintritt in die Armee 1904 Assistenzarzt im Deutsch-Ordens-Inf.-Reg. No 152 Deutsch-Eylau danach in der Schutztruppe für Deutsch-Südwest-Afrika 1906 Austritt aus dem Miltärdienst als Oberarzt a.D. wg. erlittener Unfälle während des Feldzugs in Deutsch-Süd-West-Afrika "feld- und garnisondienstunfähig" ab 1908 Leiter einer medizinsch-chirurgischen Klinik in St. Cruz (Brasilien) 1914 Wiedereintritt in die Armee Kriegsgefangener in Gibraltar 1916 Aufenthalt in Bulgarien 1918 Ausscheiden aus dem Militärdienst als Stabsarzt a.D. 30. Oktober 1939 Beginn als Leibarzt Wilhelms II. in Doorn/Niederlande 1941 Tod des Bruders von von Ortenberg 4. Juni 1941 von Ortenberg betreute den Kaiser in den letzten Tagen bis zu seinem Tod Heinz von Ortenberg hatte Besitz in Brasilien, wo er auch viele Jahre lebte. Sein Todesdatum konnte nicht ermittelt werden. Die obigen Angaben der Lebensdaten wurden dem Brief vom 29.3.1940 in Bestell-Nr. 1, den Ranglisten der Königlich-Preußischen Armee von 1904 und 1905, der Archivale I. HA Rep. 176 Heroldsamt Nr. 6922 und folgenden Internetseiten entnommen: - http://www.eeh2008.anpuh-rs.org.br/resources/content/anais/1214537110_ARQUIVO_OsprimordiosdosbalneariosnoRioGrandedoSul.pdf - http://www.hospitalstacruz.com.br/institucional/historico.htm. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: geb. 1879 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Nesselrode-Ehreshoven, Akten (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 110.22.02 · Bestand · 1335-1915
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Beim Übergang des Hauses Ehreshoven an die Genossenschaft des rheinischen ritterbürtigen Adels 1920/24 wurde das Archiv der Grafen von Nesselrode nach Velen gebracht und gelangte von dort als Leihgabe ins Staatsarchiv. Es wurde 1954 angekauft. Mehr als die Hälfte des Aktenbestandes (die Nummern 1-600 und die Gruppe "Landesarchiv", s. Findbuch 110.22.03) war auf dem Kahn "Main 68", der im März 1945 im Mittellandkanal absank (vgl. F.W. Oediger, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände Bd. 1, S. 43). Bisher konnten noch nicht alle Stücke wiederhergestellt werden. Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, November / Dezember 2012. Beim Übergang des Hauses Ehreshoven an die Genossenschaft des rheinischen ritterbürtigen Adels 1920/24 wurde das Archiv der Grafen von Nesselrode nach Velen gebracht und gelangte von dort als Leihgabe ins Staatsarchiv. Es wurde 1954 angekauft. Mehr als die Hälfte des Aktenbestandes (die Nummern 1-600 und die Gruppe "Landesarchiv", s. Findbuch 110.22.03) war auf dem Kahn "Main 68", der im März 1945 im Mittellandkanal absank (vgl. F.W. Oediger, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände Bd. 1, S. 43). Bisher konnten noch nicht alle Stücke wiederhergestellt werden.Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, November / Dezember 2012.

CO 323/808/45 · Objekt · 1919 Mar-1919 Apr
Teil von The National Archives

Naval Prize Tribunal: request for Order of Detention for the SS Leda in the Supreme Court of Bermuda and proceedings and judgments regarding the steamships Derfflinger, Pindos, Rostock, Helgoland, Achaia, Concadoro , Marquis Bacquehem Aline Woermann, Lome, Anna Woermann, Max Brock, Arnfried, Paul Woermann, Fullah, Henriette Woermann, Haussa, Jeanette Woermann, Mungo, Kamerun, Herzogin Elizabeth and Kuka ; includes Lloyds List publication of proceedings 31 March 1919 and 7 June 1919. Original Correspondence From: Colonial Office. Folio(s): 314-328.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/18 · Bestand · (1847-) 1870-1926 (-1965)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Person Weizsäckers: Lebensdaten und berufliche Laufbahn: 1853 Februar 25 Geboren als Sohn des Hofkaplans Karl Weizsäcker (1822 - 1899) in Stuttgart 1861 Vater Karl Weizsäcker Professor der Theologie an der Universität Tübingen (1889) Kanzler) 1870/71 Teilnahme am Feldzug gegen Frankreich 1876 Erste höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 Zweite höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 November 15 Hilfsrichter beim Stadtgericht Stuttgart 1879 Januar 24 Justizassessor beim Oberamtsgericht Calw (unter Verbleib an der bisherigen Stelle) 1879 März 18 Promotion zum Dr. jur. 1879 Juli 8 Vermählung mit Paula von Meibom, Tochter des späteren Reichsgerichtsrats Victor von Meibom 1879 Oktober 1 Amtsrichter beim Amtsgericht für den Stadtdirektionsbezirk Stuttgart 1882 November 1 Hilfsrichter beim Landgericht Stuttgart 1883 Juli 19 Justizministerialsekretär mit Titel und Rang eines Landrichters 1885 November 6 Landrichter in Ulm, Hilfsarbeiter beim Justizministerium 1886 September 27Funktionierender Kanzleidirektor des Justizministeriums 1887 März 3 Titel und Rang eines Landgerichtsrates 1889 Dezember 27 Landgerichtsrat in Hall, Vortragender Rat des Justizministeriums 1892 Mai 13 Vortragender Rat beim Justizministerium mit dem Titel "Ministerialrat" 1896 Februar 24 Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Kronen 1897 Februar 24 Titel und Rang eines Ministerialdirektors. Als solcher gehörte er der 4. Rangstufe an, mit der der Personaladel verbunden war. 1899 Februar 24 Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1899 Juli 31 Ministerialdirektor beim Justizministerium 1900 April 19 Wirklicher Staatsrat und Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens 1901 Februar 25 Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens 1906 Februar 25 Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1906 Juni 20 Leitung der Geschäfte des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten 1906 Juni 27 Enthebung von der Verwaltung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens. Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten, Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, Ordenskanzler 1906 Dezember 3 Vorsitzender des Staatsministeriums (Ministerpräsident) 1916 Oktober 5 Erhebung in den erblichen Freiherrnstand des Königreichs Württemberg 1918 November 6 Rücktritt der Regierung Weizsäcker 1918 November 8 Entlassung als Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten 1926 Februar 2 Tod in Stuttgart; Beisetzung auf dem Pragfriedhof 2. Zur Geschichte und zum Inhalt des Bestandes: Der Nachlass verblieb nach dem Tode Weiszäckers im Jahre 1926 zunächst in der Wohnung der Witwe in Stuttgart und wurde nach deren Übersiedlung in das 1931 auf der Moozacher Halde bei Lindau erworbenen Haus dorthin verbracht. Am 21. Juni 1975 übereignete Freifrau Marianne von Weizsäcker den Nachlass dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Nach seiner Neuordnung steht er für wissenschaftliche Forschungen zur Verfügung. Benutzungen für Veröffentlichungen, die sich im besonderen mit dem Wirken des Ministerpräsidenten Karl Freiherr von Weizsäcker befassen und nicht nur gelegentliche Hinweise auf dessen Tätigkeit enthalten, bedürfen der Zustimmung von Professor Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker. Der Nachlass besteht in der Hauptsache aus Handakten Weizsäckers aus seiner Amtszeit als Kultminister, Präsident des Staatsministeriums (Ministerpräsident), Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten und Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, vermischt mit einzelnen Registraturakten des Staatsministeriums und des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, ferner aus amtlichen, halbamtlichen und privaten Korrespondenzen sowie aus zahlreichen Zeitungsausschnitten. Dazu kommen Korrespondenzen, Notizen, Unterlagen zu Veröffentlichungen und Zeitungsausschnitte aus seiner Ruhestandszeit. Einige wenige Unterlagen aus dem Nachlass seines Vaters, Professor Karl v. Weizsäcker sind in den Bestand aufgenommen worden (Bü 4) An Fremdprovenienzen enthält der Nachlass Handakten des Ministerpräsidenten v. Breitling (Bü 31), Schreiben an Staatsminister v. Fleischhauer (Bü 80, 86 und 93), Korrespondenzen des Staatsministers der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn Julius v. Soden (Bü 151) und Schreiben Weizsäckers an General Fritz von Graevenitz (Bü 146). Parallelüberlieferung befindet sich vornehmlich in den im Hauptstaatsarchiv liegenden Akten des Königlichen Kabinetts (E 14), des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten (E 46 - E 75), des Staatsministeriums (E 130) und des Kriegsministeriums (M 1/2) Hingewiesen sei insbesondere auf folgende Akten: E 14: Königliches Kabinett II Bü 487: Entlassungsgesuch Weizsäckers vom 5. November 1918 E 46: Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten III Bü 1285 - 1300: Handakten von Weizsäcker: Bü 1291: Annahme des Kommandos eines preußischen Armeekorps durch Herzog Albrecht von Württemberg (1905/06) Bü 1292: Aufzeichnungen über eine Unterredung mit dem Staatssekretär des Innern Delbrück in Berlin betreffend die Elsass-lothringische Frage (1910) Bü 1294: Russische Politik (1910) Bü 1295: Thronfolge in Monaco (Herzog Wilhelm von Urach) (1910/12) Bü 1296: Bundesfinanzen, Deckung der Kosten der Wehrvorlage (1912) Bü 1297: Berichte des Württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin betreffend Wehrvorlagen (1912) Bü 1298: Albanische Thronfolge (1912/13) Bü 1299: Bericht von Weizsäckers an den König über Berliner Finanzkonferenzen (1916) E 73: Gesandschaftsakten Verzeichnis 61 Bü 12 e - 12 i: Berichte der Bundesratsbevollmächtigten (1897-1918); Bü 12 g enthält auch Berichte des Militärbevollmächtigten in Berlin (Juli - August 1914) Bür 42 d - 42 e: Berichte der Gesandtschaft München E 74 I: Württembergische Gesandtschaft in Berlin Bü 164 - 168: Politische Berichte 1914 - 1918 E 75: Württembergische Gesandtschaft in München Bü 154 - 156: Berichte des württembergischen Gesandten in München E 130b: Staatsministerium Bü 5860: Handakten von Weizsäckers über den Gesetzentwurf betreffend Änderungen des Beamtengesetzes vom 28. Juni 1876 (1906/07) M 1/2: Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten M 660: Nachlass des Fritz von Graevenitz Bedeutung des Nachlasses: Der persönlich-private und vertrauliche Charakter zahlreicher Schriftstücke dieses Nachlasses steuert zum Bild dieser Zeit Nuancen bei, die in den amtlichen Papieren naturgemäß fehlen. Das gilt für Weizsäckers Amtszeit als Kultminister, in der er sich für die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht und für die Verfassungsreform einsetzte, und das trifft noch mehr für die Zeit von 1906 bis 1918 zu, in der er als Präsident des Staatsministeriums die Regierungsgeschäfte leitete und gleichzeitig Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten war. Die Frage des Verhältnisses Württembergs zum Reich und ganz allgemein des bundesstaatlichen Zusammenwirkens sowie die Ansichten der württembergischen Regierung zur deutschen Außenpolitik vor dem 1. Weltkrieg und vor allem die württembergische Einstellung zur deutschen Politik während des Krieges erhalten durch die Unterlagen dieses Nachlasses schärfere Konturen. In dieser Zeit sind die Korrespondenz mit seinem Freund Alfred von Kiderlen-Waechter, die Berichte der württembergischen Gesandten aus Berlin (v. Varnbüler) und München (v. Moser) sowie die Berichte des württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin bzw. im Großen Hauptquartier (v. Graevenitz) von besonderer Bedeutung. Nachdem die Überlieferung der beiden Gesandtschaften und die Berichte des Militärbevollmächtigten in den amtlichen Akten unvollständig sind - die Unterlagen des Militärbevollmächtigten in Berlin sind zum größten Teil vernichtet -, vermögen die Berichte aus dem Nachlass manche Lücke zu schließen. Inhaltlich sagen diese halbamtlichen, in persönlich-privater Form abgefassten Berichte - v. Graevenitz war Gegenschwieger Weizsäckers und auch v. Varnbüler stand ihm persönlich nahe - wesentlich mehr aus als die amtlichen Berichte dieser württembergischen Diplomaten. 3. Zur Ordnung des Bestands: Weizsäcker ordnete seine Unterlagen nach Sachbetreffen oder nach Personen ohne systematische Gliederung. Nach seinem Tod gingen bei Umlagerungen und wohl auch bei Benutzungen des Nachlasses manche Zusammenhänge verloren. Im Laufe der Zeit wurden verschiedentlich kleinere Ordnungsversuche unternommen, die sich jedoch nur auf einzelne Unterlagen erstreckten. So wurden auf einigen Akten Bewertungsvermerke angebracht, wie: "Mit Ausnahme der Briefe weniger wertvoll" oder "bis auf eventuelle Einzelbriefe wertlos". Weitergehend war eine Ordnung, die mindestens 18 Büschel oder Einzelstücke erfasste und die noch mit folgenden Nummern rekonstruiert werden kann: 1 Lebenserinnerungen 2 3 Brief von Friedrich Großherzog von Baden, 1923 4 Bethmann Hollweg 5 Fritz von Graevenitz (Schreiben an Weizsäcker, 1911-1918) 6 Kiderlen-Waechter 7 Briefe von Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein, (1906) 1908 8 Briefe von Moser von Filseck, 1906-1913 9 Brief von Ritter, königlich Bayerischer Gesandter in Stuttgart, 1909 10 Schriftwechsel mit Wilhelm Herzog von Urach, 1906-1924 11 Schriftwechsel mit Königin Charlotte von Württemberg, 1922-1925 12 Philipp Albrecht Herzog von Württemberg, 1914-1924 13 Motivierung der Entlassung des Reichskanzlers Fürst Bülow durch Kaiser Wilhelm II. 14 Kriegsschuldfrage 1925-1926 15 16 17 18a Varnbülerberichte vom 14. Juli 1909 (Daily Telegraph-Affäre) Teile des Nachlasses wurden im Jahr 1965 vom Bundesarchiv verfilmt. Nachdem der Nachlass ins Hauptstaatsarchiv verbracht worden war, wurde er in den Jahren 1975 bis 1979 von Leitendem Staatsarchivdirektor Dr. Eberhard Gönner systematisch geordnet und verzeichnet. Dabei konnten die oben erwähnten 18 Büschel nicht in ihrer bisherigen Zusammensetzung verbleiben. Gewisse Schwierigkeiten bereitete die zeitliche Einordnung von Notizen Weizsäckers, weil diese nicht immer klar als zeitgenössische Aufzeichnungen oder spätere Notizen für geplante Veröffentlichungen zu identifizieren waren. Die Titelaufnahmen sind von November 1985 bis März 1986 von Eberhard Gönner überarbeitet worden, wobei die Korrespondenzen weiter aufgeschlüsselt und Indices angelegt worden sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die "Enthält" und "Darin"-Vermerke sowie die "Betreffe" in der Regel durchnummeriert worden. Den "Enthält" und "Darin"-Vermerken entsprechen im allgemeinen archivalische Einheiten (Schriftstücke oder Unterfaszikel), den "Betreffen" nur ausnahmsweise. Der Bestand umfasst 177 Büschel Akten mit insgesamt 2,6 lfd. m. Stuttgart, im März 1986 Eberhard Gönner
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Bestand · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

BArch, N 227/2 · Akt(e) · 31. Okt. 1898 - 30. Dez. 1912
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Kaiser Wilhelm I.: Ernennung unter Beförderung zum Major, als Flügeladj.; Ministerium des Kgl. Hauses: Dankschreiben wegen Überlassung des Werkes "Durch Kamerun von Süd nach Nord"; GenOberst Graf Waldersee: Dankschreiben; Kaiser Wilhelm II: Kommandierung zum Gr. GenSt. unter Enthebung als Mil.-Att. bei der Botschaft in Konstantinopel und bei der Gesandtschaft in Belgrad; Kaiser Wilhelm II.: Verleihung seines Namenszuges in Silber; Österreich-Ungarische Gesandtschaft in Konstantinopel (Korrespondenz); v. Liebert, Brandenburg (Korrespondenz) Graf Schlieffen (Chef d. GenSt. der Armee): Dankschreiben; Deutsch-Asiatische Gesellschaft: in den Vorstand gewählt; Kgl. Herolds-Amt: Adels-Diplom, sowie Familienwappen; Lauenstein, Lüneburg (Korrespondenz); Georg Maria Schaumburg Lippe: Beileidstelegramm; Margarethe v. Krepp, geb. Freiin v. Ende Beileidsschreiben; Krupp v. Bohlen u. Halbach: Beileidstelegramm

Morgen, Curt von
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, FA · Bestand · 1686-1930
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Ausgewählte Unterlagen zu den Angehörigen der evangelischen Linie des Hauses Baden seit dem späten 17. Jahrhundert. Aktuell weist das Online-Inventar nur Unterlagen zu Großherzogin Luise und Prinz Max von Baden nach. Die Dokumente zu den anderen Angehörigen des Hauses Baden werden sukzessive eingearbeitet. Die handschriftlichen Findmittel aus dem frühen 20. Jahhrundert können im Generallandesarchiv eingesehen werden.

Leichenpredigten
  1. Über Leichenpredigten: Leichenpredigten als Grabreden oder Predigten in der Kirche hat es schon im Mittelalter gegeben. Es finden sich Ansätze dazu bereits in der vorchristlichen Antike. Der Brauch, sie aufzuschreiben und später auch zu drucken, kam jedoch erst kurz nach der Reformation im lutherischen Protestantismus auf. Die katholische Kirche setzte - vor allem den üppigen - Leichenreden Verbote entgegen. Immerhin lassen sich auch für Zwinglianer, Calvinisten und Katholiken Leichenpredigten nachweisen, wenn auch in geringerem Umfang. Wegen des finanziellen Aufwandes wurden Leichenpredigten vor allem für wohlhabende Adelige und Bürger gedruckt. Blütezeit der gedruckten Leichenpredigten waren die Jahrzehnte vor dem 30jährigen Krieg und die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging der Brauch, Leichenpredigten zu drucken, stark zurück. Es gibt zwar auch noch Leichenpredigten aus dem 20. Jahrhundert, diese sind aber wesentlich schlichter als Exemplare aus der Blütezeit. Je nach Entstehungszeit, aber auch nach sozialer Stellung des Verstorbenen können die Leichenpredigten mehr oder weniger üppig ausfallen. Sie reichen vom einfachen Druckbogen mit maximal vier Seiten bis hin zum Groß-Folio-formatigen Band mit 200 oder mehr Seiten, ausstaffiert mit mehreren Kupferstichen, Noten und vielen unterschiedlichen Trauertexten. Zum Teil sind Leichenpredigten auch auf mehrere Bände aufgeteilt, z.B. die Epicedia oder auch nur bestimmte Epicedia separat gebunden. Solch üppige Schriften sind natürlich nur in der Blütezeit der Leichenpredigten und nur bei Personen aus hoher sozialer Stellung denkbar. Leichenpredigten enthalten unterschiedliche Bestandteile. Die eigentliche Leichenpredigt, also die Predigt bei der Bestattung, bildet den Kern der Schrift. Oft rankt sie sich um eine bestimmte Bibelstelle als Leitmotiv, die der Verstorbene selbst bestimmen konnte oder die einen Bezug zur Tätigkeit des Verstorbenen hat. Eine Schrift kann mehrere solcher Predigten enthalten, die bei der Bestattung, beim Trauergottesdienst oder bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten gehalten worden sein können. Vergleichsweise oft enthalten Leichenpredigten einen Lebenslauf des Verstorbenen (als "Personalia" oder "curriculum vitae" bezeichnet), der während der Feierlichkeiten verlesen wurde und die Person des Verstorbenen aus Pietätsgründen nicht allzu negativ schildern kann. Den dritten Bestandteil bilden die Epicedia, Trauergedichte von Verwandten, Freunden oder auch - bei Adeligen - höherrangigen Bediensteten. Aufwendige Kupferstiche - durchaus in Mehrzahl - können eine Leichenpredigt schmücken. Oft wird der Verstorbene mit einem Portrait abgebildet, manchmal auch in eine allegorische Darstellung eingebracht. Bei mehreren Kupferstichen kann der Trauerzug (= Leichenprozession) dargestellt sein oder der Sarg in verschiedenen Ansichten. Relativ selten sind Musikalien. Liedertexte von gesungenen Trauerliedern finden sich öfter, Noten solcher Lieder oder gar anderer Musikaufführungen bei Trauerfeierlichkeiten sind schon eine kostbare Rarität (vgl. das gesonderte Verzeichnis im Anhang). Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2098 Leichenpredigten. Ohne Berücksichtigung der Dubletten sind es 797 verschiedene Stücke. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, in Leichenpredigten zu Mitgliedern des Hauses Hohenlohe (188 Stück ohne Dubletten), in Leichenpredigten anderer Adeliger, die häufig entweder verwandt, verschwägert oder benachbart waren (332 Stück) und in Leichenpredigten von Bürgerlichen (277 Stück). Unter der letztgenannten Gruppe überwiegen Diener und sonstige Beschäftigte der verschiedenen hohenlohischen Häuser. Enthalten sind - allerdings mit einem eher geringen Anteil - auch andere Personalschriften, etwa Gedichte anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeiten oder eines Jubiläums, "Leichengedichte" (identisch mit Epicedia) und auch Schriften anlässlich von Feiern im Hohenlohischen anlässlich des Todes des Kaisers etc. Die Sammlung der Leichenpredigten stellt einen Selektbestand dar, der Material aus mehreren hohenlohischen Archiven vereint. Die Herkunft der einzelnen Leichenpredigten ist in der Regel nicht mehr ermittelbar. Naturgemäß muß man in den Leichenpredigten eine einschlägige Quelle zur Sepulkralkultur sehen. Nicht zuletzt wegen des oft enthaltenen Lebenslaufes sind sie auch für genealogische und andere Forschungen unentbehrlich. Die enthaltenen genealogischen Informationen sind durchaus zuverlässig, wenn auch die Wertungen in einer Leichenpredigt nicht zu negativ ausfallen können. Allgemeine Redensarten über Frömmigkeit, Lebenswandel und Tugenden des Verstorbenen sind dagegen nicht allzu wörtlich zu nehmen. Für die Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte sowie für die Theologie sind Leichenpredigten ebenfalls wertvolle Quellen, wie auch die Sozial- und Wirtschaftgeschichte sich ihnen zunehmend widmet. Die im vorliegenden Bestand gesammelten Leichenpredigten haben noch eine spezielle Bedeutung. Wegen der Lebensläufe von Grafen und Fürsten des Hauses Hohenlohe, ihren Frauen und Kindern und wegen enthaltener Kupferstichportraits sind sie wertvolle Quellen zur Geschichte des Hauses Hohenlohe. Auch Diener und andere Bedienstete hohenlohischer Höfe sind durch sie dokumentiert, wie auch befreundete, verwandte oder benachbarte Adelige. Die Materialien über Trauerfeierlichkeiten an hohenlohischen Höfen, die manche der gesammelten Leichenpredigten enthalten, berühren die hohenlohische Kulturgeschichte. Die Leichenpredigten lassen den sozialen Kreis erkennen, der in exponierter Weise an den Trauerfeierlichkeiten beteiligt war. Dadurch sind sie auch Quellen zu den Beziehungen zwischen den Adelshäusern oder über das Verhältnis von Dienern und Untertanen zu ihren Fürsten. Literatur: Rudolf Lenz: Leichenpredigten als Quelle historischer Wissenschaften, 3 Bde., Köln Wien 1975-1984, besonders: Rudolf Lenz: Gedruckte Leichenpredigten, Bd. 1, S. 36 ff. 2. Zur Bearbeitung des Bestandes: Im Rahmen eines auch Leichenpredigten anderer Archive und Bibliotheken umfassenden Projektes der Historischen Kommission wurden die Neuensteiner Leichenpredigten erstmals durch Dr. Elisabeth Zimmermann zwischen Sommer 1948 und Sommer 1949 verzeichnet. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Muster des Stollberg’schen Kataloges und war vergleichsweise detailliert. Das Ergebnis war eine Zettelkartei. Anfang der 70er Jahre (bei Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchiv in staatliche Verwaltung) lag diese Zettelkartei nur noch unvollständig vor. Der Bestand war erheblich in Unordnung geraten. In der Zwischenzeit waren noch weitere hohenlohische Archive nach Neuenstein verlagert worden, deren Leichenpredigten ebenfalls in die Sammlung zu integrieren waren. Der Umfang der Sammlung hatte dadurch nicht unerheblich zugenommen. 1987 begann der Angestellte Fritz Kempt unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Moegle-Hofacker eine Neuverzeichnung, die das gesamte vorliegende Material berücksichtigte. Die Titelaufnahmen konnten Kempt bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 1988 weitgehend fertig stellen. Die abschließenden Arbeiten einschließlich der Redaktion des Findbuches erfolgten durch den Unterzeichnenden im Winter 1994/95. Im vorliegenden Findbuch sind die Leichenpredigten nach folgendem Schema beschrieben. Oben rechts ist die für die Lagerung im Magazin maßgebliche Aushebenummer angegeben. Ist diese mit einem Stern () markiert, liegen mehrere Exemplare vor, die am Schluss der Beschreibung als Dubletten aufgeführt sind. Alternativ kann dann auch eine Dublette benutzt werden. Die Aushebenummer kann unterteilt sein, etwa in 6, 6 a und 6 b oder in 6.1 und 6.2. Bei einer solchen Nummernvergabe dürften in der Regel zwei zu einem Band zusammengebundene Leichenpredigten vorliegen. Fett hervorgehoben folgt der Aushebenummer die für die Anordnung im Findbuch maßgebliche Ordnungsnummer und dann der Name der verstorbenen Person als wichtigste Angabe, da hiernach die Einordnung der Leichenpredigt erfolgt. Soweit bekannt schließen in einem eigenen Block die "persönlichen Daten" an: Geburtsname, Geburtsdatum und Ort, + Sterbedatum und Ort, Daten zur Beisetzung, Heiratsdatum, Ehepartner, Ort der Eheschließung sowie Angaben über Stand, Beruf, Ämter sowie Mitgliedschaften. Der zweite Block enthält die Daten zur Leichenpredigt. Dazu gehören die Vorsignatur, alle Leichenpredigten im engeren Sinne (also Leichenpredigten beim Trauergottesdienst, bei der Bestattung sowie bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten) mit Angaben zum Verfasser und gegebenenfalls zum verwendeten Bibelzitat. Hier enthalten sind auch Angaben zu weiteren Bestandteilen der Leichenpredigt wie Personalia (Lebenslauf), Epicedia mit Angabe zu den Verfassern, Kupferstichen mit Bildbeschreibung, Maler und Stecher, Noten, Wappen und Angaben zum Druck sowie Umfang der Schrift. Am Schluss dieses Blockes können sich Hinweise auf Literatur (Autobiographien, Schriftenverzeichnisse etc.) befinden. Eventuell werden in einem dritten Block die Dubletten aufgeführt. Hierunter können Teildubletten fallen, d.h. Doppelstücke von Teilen (etwa bestimmter Epicedia) einer Leichenpredigt. Die Charakterisierung der an der Entstehung der Leichenpredigten beteiligten Personen, also der Verfasser von Predigten oder Epicedia oder der Künstler, ist in der Regel der Leichenpredigt entnommen und bezieht sich auf den Zeitpunkt ihrer Abfassung. Die Bezeichnungen ihrer Funktionen konnten manchmal - vor allem im Teil I - modernisiert werden. Im zweiten Teil, der verschiedene Regionen des ehemaligen Reiches umfaßt, sind die Funktionsbezeichnungen oft so wie in der Leichenpredigt (also abgekürzt) wiedergegeben, da die Auflösung und Modernisierung zu große Spezialkenntnisse erfordert hätte. Die Ordnung der Leichenpredigten erfolgte nach den drei Gruppen: Hohenlohe, sonstige Adelige und Bürgerliche. Innerhalb dieser Gruppen ist das Namensalphabet maßgeblich. Die Einordnung wird durch den Namen bestimmt, den die Per son bei ihrem Tod führte. Verheiratete Töchter aus dem Hause Hohenlohe sind daher nicht mehr unter Hohenlohe zu suchen. Im Index werden solche Bezüge allerdings durch Verweise berücksichtigt. Bei Kaisern und Königen ist der Vorname für die Einordnung maßgeblich, für sonstige Adelige der Geschlechtsname. Die Ordnung des Findbuches kann aus mehreren Gründen nicht mit der Lagerungsordnung übereinstimmen. Einige Leichenpredigten sind mit anderen zu dicken Bänden zusammengebunden, das Format der Leichenpredigten wechselt zu oft. Die Sammlung ist außerdem für weitere Zugänge offen zu halten. Daher erfolgt die Lagerung im Magazin nach numerus currens. Für die richtige Aushebung einer gewünschten Leichenpredigt muss die Aushebenummer angegeben werden. Der Bestand, der die Bezeichnung "GA 90 Leichenpredigten" erhielt, umfaßt 2098 Bände in 17,5 lfd. m. Über Trauerfeierlichkeiten im Hauses Hohenlohe sind neben den Leichenpredigten auch die Akten in den einschlägigen Beständen zu Rate zu ziehen, die durchaus ebenfalls Leichenpredigten oder Teile davon enthalten können. Neuenstein, im Dezember 1996 Dr. Schiffer
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 75 · Bestand · 1764-1944
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Kabinetts-Ministerium / Staats-Ministerium / Landespräsidium 1853 - 1932 Durch Landesherrliche Verordnung vom 12. September 1853 wurde ein Fürstliches Kabinett eingerichtet, um eine Trennung "der zu Unserer persönlichen Kenntnisnahme und Beschlußfassung geeigneten Staats- und Regierungsgeschäfte" von der "Unserem Regierungs-Collegium zugewiesenen Geschäftsleitung" vorzunehmen. An das Kabinett sollten verwiesen werden "die Angelegenheiten Unseres Hauses und des Äußeren, die Landtags- und Militärsachen, die Übung des höchsten Aufsichtsrechts auf die Justiz und Polizei wie des Kirchen- und öffentlichen Unterrichtswesens, alle Anstellungsangelegenheiten der höheren Staatsdienerschaft, Recurs- und Gnadensachen" (Landesverordnungen 11, S. 105). Eine Verordnung vom 30.09.1853 regelte die Ausfertigung nicht eigenhändig vom Fürsten unterzeichneter Erlasse unter der Bezeichnung "Cabinetsministerium" durch den Kabinettsvorstand (Landesverordnungen 11, S. 113). Das Kabinettsministerium bestand danach aus dem Kabinetts-Minister (seit 1897 Staatsminister), einem Kabinetts-Sekretär und einem Registrator nebst weiterem Büro- und Kanzleipersonal, später zeitweilig auch einem Kabinettsrat und Referenten aus der Regierung. Das "Staatshandbuch" im Fürstl. Lippischen Kalender auf das Jahr 1914 nennt im "Fürstlichen Staatsministerium", neben dem es ein Fürstl. Geh. Kabinett im Hofstaat gab, den Staatsminister, Exz., einen Ministerialsekretär und Rechnungsrat, einen Ministerialregistrator (Sievert) und einen Pedell; vorhanden waren 1914 in der Kanzlei zwei Kanzleigehilfen und ein Aktuar (L 75 II - 1, 21). [d.h. der Rechnungsrat war Ministerialsekretär] Die Stellung des Ministeriums als "Oberste Verwaltungsbehörde" in Überordnung über die Regierung als "Obere Verwaltungsbehörde" blieb auch nach dem Umsturz von 1918 erhalten. An die Stelle des Ministeriums trat nach einem Zwischenspiel des Volks- und Soldatenrates (dessen Akten hier unter I - 1 Nr. 39) 1919 gemäß der Verfassung ein dreiköpfiges Landes-Präsidium, das die bisherigen Befugnisse des Fürsten und des Staatsministeriums ausübte (Landesverordnungen 26, S. 913); es bestand nach dem "Staatshandbuch" im Lipp. Kalender für das Jahr 1930 aus den 3 Mitgliedern, von denen eines Vorsitzender und geschäftsführendes Mitglied war, und einem Präsidialamtmann. Das hier nicht genannte Kanzleipersonal bestand Jan. 1931 aus zwei Beamten der Vergütungsgruppen 7 und 8, die jährlich ca. 15 000 Eingänge zu bewältigen hatten (L 75 II - 2 a Nr. 1; hier auch über Registraturordnung). Durch eine Verordnung vom 14. Okt. 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts wurden dann mit Wirkung vom 01.04.1932 Landespräsidium und Regierung zu einer Landesregierung vereinigt (Landesverordnungen 31, S. 393). Eine gemeinsame Geschäftsordnung des Landespräsidiums und der Regierung des Landes Lippe vom 28. November 1928 war schon seit dem 01.01.1929 in Kraft (L 75 IV - 1, 25; L 80.04 Nr. 268; vorher eine besondere Geschäftsordnung des Landespräsidiums vom 5. Jan. 1927: L 75 III - 1 Nr. 13a). Wenn es in der Anordnung der Verwaltungsreform geheißen hatte, dass die Regierung als obere Verwaltungsbehörde aufgehoben würde und dass das Landespräsidium fortan die Bezeichnung "Landesregierung" führe, so war das Verhältnis de facto doch umgekehrt. Auf der Grundlage der Präsidialerlasse vom 1. Juni, 13. Juli und 28. Okt. 1932 über die Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Dienstordnung der Landesregierung (L 75 IV - 1, 23; L 80.04 Nr. 268) wurde das Landespräsidium in die Regierung eingegliedert, in deren Abt. I (Inneres) nun allein die allgemeinen Reichs- und Landesangelegenheiten - wie etwa die späteren Anschlussverhandlungen - bearbeitet wurden. Diese Ministerialregistratur findet somit ihre inhaltliche Fortsetzung in der Regierungsregistratur (L 80.04). Liste der Minister und Mitglieder des Landespräsidiums siehe Kittel, Geschichte des Landes Lippe, S. 299. Detmold, den 27. März 1958 gez. Kittel Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im August/September 2008 von Gunnar Haas aus Herford im Rahmen eines Werkvertrages in VERA abgeschrieben (in neuer Rechtschreibung). Erfasst wurden nur die die als vorhanden abgehakten Akten; gelegentlich erfolgte eine geringfügige redaktionelle Überarbeitung. Detmold, November 2008 gez. Schwinger

L 51 Auswärtiger Besitz (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 51 · Bestand · 1031-1796
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Einleitung 1. Besitzgeschichte Der Detmolder Bestand L 51 „Auswärtiger Besitz Lippes ist in mehrere lokale Untergruppen gegliedert. Die Verbindung dieser Orte besteht darin, daß sie verschiedenartige lippische Rechte (Besitzungen, Ansprüche, Pfandschaften und Vogteien) außerhalb des geschlossenen Territoriums umfassen. Es handelt sich einerseits um eine Zone unweit des eigentlichen Herrschaftsgebietes im Norden bzw. Nordwesten (Enger, Bünde, Quernheim und Dünner Mark sowie Ulenburg), andererseits aber auch um entferntere Gebiete, wie das Amt Beyenburg an der Wupper, die souveräne Herrschaft Vianen südlich von Utrecht und das Stift Freckenhorst bei Münster. Zeitlich liegen die Akten zu den Einzelgruppen allerdings weit auseinander, da sie (abgesehen von Kopien älterer Dokumente, die bis angeblich 1031 zurückreichen) Vorgänge vom 15. bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert enthalten. Das an der Wupper gelegene Amt Beyenburg war zwar Teil des Herzogtums Jülich-Kleve-Berg, hatte aber als Witwensitz der 1593 verstorbenen Gräfin Maria von Waldeck gedient. Danach kam es zu Verhandlungen und zur tatsächlichen Übernahme als Pfandschaft durch Graf Simon VI. zur Lippe, worauf die ein Jahrzehnt währende Verwaltung durch seine Amtleute (ab 1597) und die recht baldige Wiedereinlösung durch Jülich (1607) erfolgten. Die lippische Verwaltung bestand aus drei Personen, dem von Jülich übernommenen Rentmeister Wilhelm von Pylsum, der 1602 durch Hermann Kirchmann ersetzt wurde, einem weiteren Amtmann und dem Förster. Die Angelegenheiten des Amtes spiegeln sich vor allem im Briefwechsel des Rentmeisters und des Amtmannes mit dem Grafen zur Lippe. Außerdem sind Rechnungsbücher und Einnahme- und Ausgabeverzeichnisse erhalten, und die beiden Herrschaftswechsel führten jeweils dazu, daß die dortigen Rechte und Güter inventarisiert wurden. Daß es überdies zu einem jahrelangen Streit des entlassenen Rentmeisters von Pylsum mit dem Grafen Simon VI. zur Lippe kam, hat ebenfalls seinen aktenmäßigen Niederschlag gefunden. Im Dorf Bünde bestanden die lippischen Rechte vor allem aus den Marktzöllen, die für einige Jahre (1551-1560) ebenso wie äußere Eingriffe gegen diese Rechte dokumentiert sind. Das Amt Enger war durch die Edelherren von Lippe im Jahre 1409 an Bischof Wilhelm von Paderborn verpfändet worden. Im 16. Jahrhundert versuchten die Grafen zur Lippe wiederholt, die Pfandschaft bei den Herzögen von Jülich, an die Enger mittlerweile gelangt war, auszulösen. Besondere Aktivitäten entfalteten sich in dieser Hinsicht unter Graf Simon VI. in den Jahren seit 1576. Die Rückgewinnung gelang nicht, da es zu Uneinigkeiten über den genauen Umfang des verpfändeten Amtes kam. Aufgrund der Einsetzung einer Kommission zur Abgrenzung und Aufzeichnung der dortigen lippischen Rechte wurden aber Protokolle angefertigt, die eine Bestandsaufnahme von Enger um 1578 enthalten. Die Akten des Klosters Quernheim beziehen sich auf das dortige Damenstift, dessen Vogtei die Grafen zur Lippe seit dem 13. Jahrhundert innehielten. Die dortigen Äbtissinnen nahmen diese im 16. Jahrhundert dafür recht häufig in Anspruch, etwa zum Schutz ihrer Eigenleute gegen Übergriffe von Vertretern des Stiftes Minden, aber auch gegen die Stadt Lübbecke und den Grafen von Diepholz, außerdem zur Wahrung ihrer Ansprüche beim Holzeinschlag und der Schweinemast und auf Besitzungen sowie bei Uneinigkeiten im Konvent. Letztendlich geriet das Kloster nach dem Auszug einiger Schwestern in Abhängigkeit Mindens, wogegen auch ein gemeinsames Vorgehen der Grafen zur Lippe und des Stifts Osnabrück vor dem Reichskammergericht nichts ausrichten konnte. Allerdings haben sich die Grafen zur Lippe noch im 18. Jahrhundert durch Osnabrück mit der Vogtei belehnen lassen. Ausgesprochen umfangreich ist der Bestand Ulenburg. Die lippischen Lehnshoheit über diese Burg war 1470 entstanden und resultierte aus einer erfolgreichen Fehde Lippes und der Stadt Herford gegen die Herren von Quernheim. Schon die Periode vor der späteren direkten Herrschaftsausübung Lippes ist gut dokumentiert, weil offenbar der schriftliche Nachlaß des letzten Besitzers Hilmar von Quernheim übernommen wurde. Hilmar, Obrist in Diensten Dänemarks und Drost unterschiedlicher Herren, war in zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt, wie etwa in einen Streit mit seinem Vetter Jasper von Quernheim um Haus Beck, eine Besitzung, die recht oft in den Ulenburger Akten erscheint. Folgenreicher war Hilmars Konflikt um die durch das Stift Minden beanspruchten Hoheitsrechte, in dem ihn sein Lehnsherr Simon VI. zur Lippe bald unterstützte, und der sich nach Hilmars Tod († 1581) fortsetzte. Nun wurde die Ulenburg als heimgefallenes Lehen von Simon VI. beansprucht und nach längerem Streit mit Minden schließlich auch behauptet. Als Minden nach einem kaiserlichen Pönalmandat die Ulenburg Ende 1593 an Lippe übergab, war der Konflikt nicht beendet, da der Zustand der Burg für Graf Simon VI. nicht zufriedenstellend war. In einem Fortsetzungsprozeß (bis 1607) wurden durch eine kaiserliche Kommission zahlreiche Zeugen vernommen und umfangreiche Aufstellungen der Einnahmen der Ulenburg angefertigt. Zwar gelangte die Ulenburg schon Anfang des 17. Jahrhunderts über Philipp zur Lippe-Alverdissen an die Familie von Wrede, doch nach deren Konkurs übernahm Lippe noch einmal kurz die Herrschaft dort (um 1708 bis 1711). Anscheinend behielt man die damals inventarisierten Unterlagen und brachte sie dann ins Archiv nach Brake. Hierunter befinden sich auch die Akten und zahlreiche Rechnungsbücher seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert und bis in die Zeit derer von Wrede und ihres Konkurses. Von der Ulenburg aus wurden nach deren Übernahme die älteren lippischen Rechte in der Dünner Mark verwaltet, etwa das dortige Holzgericht, das ebenfalls mit dem Stift Minden umstritten war. Auch die diesbezüglichen Akten finden sich im Bestand Ulenburg. Im Gegensatz zu den anderen Unterbeständen bezieht sich die Akte zu Freckenhorst nur auf einen bestimmten politischen Vorgang außerhalb Lippes, nämlich auf eine Neuwahl der Äbtissin. Nach dem Tod der Äbtissin Margarete zur Lippe kam es zum Versuch Graf Simons VI., seine Tochter Elisabeth zur Nachfolgerin wählen zu lassen, was zwar in Freckenhorst Unterstützung fand, wegen des Eingreifens des Stiftes Münster aber zugunsten der Besetzung mit einer katholischen Kandidatin verhindert wurde. Somit handelt es sich im Grunde nicht um eine "auswärtige Besitzung" Lippes. Die Herrschaft Vianen und Ameide sowie die Burggrafschaft von Utrecht gelangten von der Familie von Brederode an die Grafen zu Dohna (1684). Durch deren Erbin Amalie zu Dohna, die Gemahlin Simon Heinrichs zur Lippe, kam die niederländische Exklave 1686 an Lippe. Schon am 3. September 1725 wurde sie jedoch an die niederländischen Generalstaaten verkauft, das Vianische Archiv verblieb aber, soweit es Familienangelegenheiten im weitesten Sinne betraf, vertragsgemäß beim Haus Lippe. Darin finden sich zahlreiche Unterlagen der letzten Mitglieder des Hauses von Brederode (Johann Wolfert, Wolfert und Hedwig) und ihrer Erben Carl Emil und Amalie aus der Familie zu Dohna, darunter auch Korrespondenzen mit der weitläufigen Verwandtschaft, gegenüber der aufgrund einer Fideikommißregelung für Vianen auch finanzielle Verpflichtungen bestanden. Aus eben diesem Grunde, sahen sich die nachgeborenen Angehörigen des Hauses Lippe (Agnaten) beim Verkauf von Vianen in ihren dortigen Ansprüchen verletzt und zogen vor das Reichskammergericht. In Wetzlar hatten sie letztendlich Erfolg, weswegen die regierenden Grafen zur Lippe Entschädigungszahlungen zu leisten hatte und nun ihre eigenen Verantwortlichen zu belangen suchten. So sahen sich die lippischen Protagonisten bei den Verkaufsverhandlungen, Präsident Christoph von Piderit und Regierungsrat Blume mit Vorwürfen konfrontiert, die in einen Prozeß des lippischen Fiskals gegen den ehemaligen Präsidenten mündeten. Aufgrund dieser späteren juristischen Auseinandersetzungen wurden die Materialien der inneren Verwaltung der Herrschaft Vianen aufbewahrt, um deren rechtlichen und finanziellen Zustand zu dokumentieren. Daher lassen sich diese Angelegenheiten bis ins Detail nachvollziehen, insbesondere die Zahlungen der Rentmeister Peter Inghenhouse (1679 noch bis mindestens 1698), Elisa Gordon (parallel dazu seit ca. 1694 bis 1721, zuvor schon Sekretär, später Bürgermeister), Wolfert Louis van der Waal (interimistisch 1721), Arnold Henrik Feith (1721-1724), Henrik van Dortmond (1725) sowie des Sondergesandten Simon Henrich Blume (1725/26 bzw. 1727/30). Daneben traten der Drost (Drossart), zunächst über Jahre Jacques de l¿Homme de la Fare, von 1710 bis 1725 dann Jean Henry Huguetan (verheirateter van Odijk, späterer Graf Güldensteen) und weitere Räte auf, die gemeinsam den 1681 eingerichteten Regierungsrat von Vianen bildeten. Alle an der Verwaltung beteiligten Personen kumulierten mehrere Amtsposten und regelten nach ihrem Ausscheiden häufig noch ihre früheren Angelegenheiten, was eine zeitliche Abgrenzung erschwert. Diese Art Verwaltung scheint man von der Zeit derer von Brederode und während des Intermezzos unter Carl Emil zu Dohna recht bruchlos unter die lippische Herrschaft übernommen zu haben, wie auch personelle Kontinuitäten und Verbindungen (Elisa Gordon war etwa mit der Familie van Dortmond verwandt, diese wiederum mit Jobst B. Barckhausen verschwägert) zeigen. Nathan van Dortmond, der aus Vianen stammte, gelang es sogar, in Lippe bis zum Landgografen aufzusteigen, während nur in der Anfangszeit und gegen Ende der lippischen Periode auch Räte aus Deutschland in Vianen tätig wurden, wie Justus Dietrich Neuhaus, Theodor Fuchs und Simon Henrich Blume. 2. Bestandsgeschichte Die ersten sechs Untergruppen des Bestandes L 51 wurden durch Johann Ludwig Knoch nach sachlichen Gesichtspunkten gegliedert, zusammengestellt und mit recht detaillierten Angaben in seinem Findbuch verzeichnet. Diese Art der Verzeichnung hing sehr von seinen Präferenzen ab, weswegen etwa Rechnungen u.ä. oder Quellen zu den Untertanen zwar aufgehoben, aber kaum beachtet wurden. Am Anfang der von Knoch gebildeten Akten finden sich häufig Abschriften spätmittelalterlicher Urkunden, die zumeist für spätere Vorgänge rechtserheblich wurden, welche erst im weiteren Verlauf der oft chronologisch sortierten Zusammenstellungen hervortreten. Dabei ist nicht nur der Gesamttitel „Auswärtiger Besitz wegen der Einbeziehung der zuungunsten Lippes entschiedenen Einsetzung einer Äbtissin in Freckenhorst etwas unpräzise. Auch die Untereinteilungen wurden derart schematisch vorgenommen, daß zusammenhängende Prozesse formal zwar korrekt in Einzelverfahren getrennt wurden, die sachlich aber zueinander gehören (etwa die Sache Hilmar von Quernheim gegen Erich Dux, mindischen Drosten von Hausberge, sowie gegen dessen Herrschaft, Bischof und Domkapitel des Stiftes Minden). Außerdem erscheinen Bündel von Resten, deren Aufteilung auf unterschiedlichen Sachgruppen Knoch zwar geplant, aber nicht verwirklich hatte (L 51 Nr. 46, 160, ähnlich zu Vianen Nr. 265/66, und zu vermischten Betreffen, Nr. 267), oder auch verstreute Einzelstücke, die zu einem gemeinsamen Vorgang gehören (Angelegenheiten des Obristen Alexander Günther von Wrede, L 51 Nr. 43, 55, 62). Manches hierunter hat keinerlei Bezug zum auswärtigen Besitz Lippes, wie etwa unterschiedlichen Prozessen zugehörige Protokollauszüge des Reichskammergerichts (L 51 Nr. 160). Bei den Rechnungen des Amtes Beyenburg (L 51 Nr. 14) fand sich zudem ein Bündel mit Schreiben zu damit sonst nicht verbundenen außerlippischen Besitztiteln (in Sommersell, Kariensiek und Entrup im Samtamt Oldenburg), die Knoch zwar noch mit seinen typischen Randbemerkungen am oberen Rand versehen und chronologisch sortiert hatte, ohne sie aber zu verzeichnen. Ganz ähnlich verhält es sich mit den Rechnungen über ein Gebäude, das Graf Simon VI. am Prager Schloßberg ab 1608 errichten ließ (Nr. 120). Es liegen hier offenbar zwei weitere Untergruppen des „auswärtigen Besitzes im Entstehungszustand vor, die in Knochs Findbuch und bei der Einteilung des Bestandes unberücksichtigt blieben. Des weiteren hatte Knoch einige Akten über die Untertanen der Ulenburg zwar angelegt, aber in seinem Findbuch mit der Bemerkung „nullius momenti (ohne Bedeutung) versehen und nicht näher verzeichnet. Darin finden sich aber durchaus interessante Angelegenheiten vom Ende des 17. Jahrhunderts (L 51 Nr. 100 und. 101), wie etwa Freilassungsbriefe, Nachlaßinventare einfacher Leute, Klagen wegen Bierpanscherei oder Register von Personen mitsamt ihrem Land und Vieh. Die siebte Untergruppe mit den Akten über Vianen wurde offenbar erst später an den Bestand L 51 angehängt. Ein Teil des Materials kam erst 1726 nach Detmold, wozu die einschlägigen in ohnehin in der Residenz vorhandenen Eingänge und das Material der späteren Prozesse kam. Obwohl Knoch einzelne Akten am Beginn und Schluß des Teilbestandes (L 51 Nr. 265-267) beschriftet hat, fehlt seine Verzeichnung, jedenfalls im erhaltenen Findbuch L 51. Als die Akten zum Verfahren der Familie zu Dohna wegen der Intervention des preußischen Königs Friedrich II. nach 1772 wieder hervorgesucht wurden, wurde auch Knoch aktiv, wie ein Stammbaum und einige Bemerkungen von seiner Hand belegen (L 51 Nr. 191). In der siebten Untergruppe, Vianen, finden sich einerseits die auf die Herrschaft bezüglichen Eingänge. Hinzu kommen Materialien, welche 1726 bei der Teilung des Archivs, das sich auf Schloß Batestein in Vianen befand, nach Detmold gebracht wurden. Diese Akten wurden anscheinend für die späteren Untersuchungen und Prozesse neu zusammengestellt, allerdings kam es zur Abtrennung des nicht nur Urkunden enthaltenden Bestandes L 3. Spätere Ordnungen des Unterbestandes Vianen wurden nur mit geringer Tiefe durchgeführt. Im Prinzip scheint die heutige Ordnung einerseits noch auf die Gliederung der Materie für den Wetzlarer Reichskammergerichtsprozeß, der mit den lippischen Miterben geführt wurde, zurückzugehen, wie auch entsprechende Vermerke zeigen (so zu L 51 Nr. 218, Nr. 223), zum anderen aber handelt es sich um die Anlagen zum Bericht der späteren Untersuchungskommissionen über die Rolle der lippischen Räte beim Verkauf der Herrschaft. Alles in allem handelt es sich um eine eher bunte Mischung unterschiedlichster Stücke aus der Verwaltung der Herrschaft, die nicht nur mit der Periode unter den Grafen zur Lippe zu tun haben, sondern aus früheren Jahrhunderten, vor allem aus der Herrschaftszeit der Familie von Brederode und aus den Jahrzehnten nach dem Verkauf stammen. Auch die Verwendung des durch Verkauf von Vianen erlangten Geldes durch den Grafen zur Lippe ist genau dokumentiert. Außerdem sind auch die privaten Unterlagen der Gräfin Amalie zur Lippe, geb. Dohna, in die Unterlagen über ihr Erbe, die Herrschaft Vianen, gelangt, auch wenn sie damit direkt nichts zu tun hatten. Ein Teil der Korrespondenz über und aus Vianen wurde unglücklicherweise schematisch (offensichtlich nicht durch Knoch) nach Absendern geordnet. Damit wurden die ursprünglichen Sachzusammenhänge teils zerrissen, die sich nun über die Verzeichniseinheiten L 51 Nr. 268 bis 285 verstreut finden. Auch im Unterbestand Vianen fand sich am Schluß eine Sammlung von Reststücken, darunter Abschriften von mittelalterlichen Urkunden, beginnend mit der Gründung des Klosters Abdinghof [1031], und andere Dokumente, die teils vollkommen sachfremd sind oder nur in Zusammenhang mit dem Bestand stehen, etwa zum Besitz des Grafen von Geldern in der Umgebung von Vianen oder sich auf Urahnen der Familie Brederode (wie Ritter Arnold von Herlaer) beziehen. Ihre Beschriftung spricht für sich, etwa (L 51 Nr. 267): „Quodlibet gesammelter einzelner Aktenstücke, von welchen die Verfolge, wozu sie gehören, vielleicht noch aufgefunden werden können, oder (ebd.) „Alte Nachrichten, von welchen vielleicht noch einiger Gebrauch gemacht werden kann. Mehr Bezug zu Vianen haben die gesammelt vorliegenden Druckschriften (L 51 Nr. 255) und Tagebücher, darunter die Aufzeichnungen des Sekretärs der Hedwig von Brederode für 1679 und 1680, aber auch eine anonyme Beschreibung einer Seereise nach Amerika (1776). Entsprechend zum Stand der Verzeichnung wurde auch die erstmalige Auswertung des Bestandes vorgenommen. Da Graf Simon VI. zur Lippe in vielen der Teilbeständen von L 51 eine besonders wichtige Rolle spielte, hat August Falkmann in seinem Werk über diesen Herrscher recht häufig darauf in einer Weise rekurriert, die den Knochschen Regesten viel verdankt. Die Materialien zur Ulenburg hat neben Falkmann auch Otto Preuß erstmals genauer betrachtet, während diese Pionierleistung für die Beyenburg durch Werhan erbracht wurde. Peter van Meurs, der an der bis 1909 in Den Haag vorgenommenen Verzeichnung des Vianischen Bestandes L 3 beteiligt war, hat für seine Arbeit über das Erbe des Hauses Brederode wohl auch Teile von L 51 VII ausgewertet. 3. Zur Verzeichnung Der Bestand setzt sich aus 286 Einheiten in nunmehr 85 Kartons zusammen; das älteste (abschriftliche) Dokument darin stammt angeblich von 1031, das jüngste von 1796. Die Verzeichnung erfolgte vom 17. Oktober bis 15. Dezember 2004. Dabei wurde einerseits an-gestrebt, stärker analytisch-zusammenfassend vorzugehen, um die Charakteristika der Akten besser herauszustellen; andererseits sollten auch die von Knoch nicht berücksichtigten Materialien, die späteren Umordnungen und Zusätze und der fast gänzlich unerschlossene Unterbestand zu Vianen in gleichwertiger Weise oder mangels anderer Findmittel sogar tiefer verzeichnet werden. Anzumerken ist dabei, daß insbesondere die Aktenstücke zu Vianen nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Französisch, Niederländisch, Latein und selten auch auf Englisch verfaßt sind, was hier wegen des häufigen Wechsels der Sprachen (oft innerhalb von Dokumenten) nicht einzeln aufgeführt werden konnte. Eine Einheit, die bei einer früheren Verzeichnung aufgeführt wurde, konnte nicht eingehend beschreiben werden, da sie offenbar seit 1999 fehlt (L 51 Nr. 286). Technische Mängel erzwangen die mehrmalige Bearbeitung der Indices. Ein Altsignaturenindex wurde nicht erstellt, da die Knochschen Signaturen bisweilen inkonsequent vergeben oder seine Einheiten durch spätere Umsortierungen und Einschübe wieder zerteilt wurden. Die genaue Konkordanz läßt sich aber aus dem Knochschen Findbuch ersehen, in welches die neuen Signaturen eingetragen wurden. Aus konservatorischen Gründen wurden die meisten Plakate aus den Akten entnommen, von denen manche zu sachverwandten Angelegenheiten gehören, etwa eine Replik auf einen Schandbrief aus einem Prozeß des Hilmar von Quernheim, Proklamationen von Gesetzen der Herrschaft Vianen und der benachbarten niederländischen Territorien, aber auch solche zu anderen Betreffen, wie etwa eine signierte Soldatenordnung des kaiserlichen Oberbefehlshabers Wallenstein aus dem dreißigjährigen Krieg. Manche dieser Plakate wurden als Aktenhüllen verwendet. Die Entnahmevermerke konnten bei den Verzeichnungseinheiten zunächst nicht ausgedruckt werden. Da der Bestand die auswärtigen Besitzungen und Ansprüche Lippes betrifft, finden sich Materialien dazu auch in anderen Archiven, vor allem der benachbarten Reichsstände, wobei etwa für Beyenburg, Enger und Bünde das Herzogtum Jülich (HStA Düsseldorf) zu nennen ist. Auch zur Ulenburg und zu Haus Beck gibt es Quellen in weiteren Archiven. Für die Reichskammergerichtsprozesse Hilmars von Quernheim und des Grafen zur Lippe existiert Gegenüberlieferung v.a. im Staatsarchiv Münster (RKG Q 113-116, ebd. L 629/630), außerdem im ehemals Wetzlarer untrennbaren Bestand (jetzt Bundesarchiv) sowie in zahlreichen weiteren Archiven. Die Akten von Haus Beck sind im Stadtarchiv Löhne deponiert, während die entsprechenden Materialien zur Ulenburg ins Stadtarchiv Bielefeld gelangt sind. Auch für die Belehnung der Quernheimer mit der Ulenburg existiert weitere Überlieferung. Für die Herrschaft Vianen und Ameide greifen die Materialien in Detmold bis ins Mittelalter zurück, da sich hier die älteren Urkunden der Herren von Brederode finden, zumeist in L 3 (einiges auch in L 51 Nr.214, 229, 265; zudem Drucke bzw. Regesten von älteren Urkunden des Hauses Brederode, ebd. Nr. 210 bzw. 243), einem Bestand, der für die spätere Zeit Parallelakten zu L 51 besitzt und ebenfalls bis in die Zeit nach dem Verkauf reicht. Selbstverständlich gibt es zusätzliche Überlieferung in den Niederlanden. Für den Streubestand mit Materialien zu Sommersell und benachbarten Orten ist ergänzend auch L 89 A Nr. 231-233 heranzuziehen. Die umfangreichen Materialsammlungen und Parteiakten zu den Reichskammergerichtsprozessen über Vianen und die sporadisch auftretenden RKG-Akten in L 51, die nicht zu den eigentlichen Betreffen dieses Bestandes gehören, konnten anhand des bereits existierenden Verzeichnisses zugeordnet werden. Schon 1785 aus Wetzlar zurückgesandte Akten zu dem Reichskammergerichtsprozeß über den Verkauf von Vianen sind in den Bestand L 95 I gelangt. Zu zitieren ist wie folgt: L 51 Nr. (Bestellnummer) Detmold, im Dezember 2004 Dr. Otfried Krafft

Korrespondenz Kube / Nitsch (Grundstücke)
9 · Akt(e) · 1904; 1938
Teil von Neukirchener Mission

Kauf des Hauses Sübel-Achenbach in Uha; enthält außerdem: Bericht über die Visitation in Dar Es Salaam und Usaramo. 30.12.1903 – 27.1.1904 von Sauberzweig Schmidt v. 31.03.1904

Neukirchener Mission