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141 / 339 · Teil · 16.03.05
Teil von Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit

[Vermischtes] Verlobungsvorschriften, die festlegen, dass ein Missionar sich nicht vor seiner Aussendung verloben darf. Die in Afrika tätigen Missionare dürfen nach drei Jahren nach Hause reisen, um sich dort eine Ehefrau zu suchen. Möglich ist auch die Verlobung während des Aufenthaltes in Afrika, allerdings nur mit einer Unbekannten, die von der aussendenden Mission ausgewählt wird.

Schleswig-holsteinische lutherischen Mission zu Breklum
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/34 Bü 205 · Akt(e) · Juli 1888 - November 1890
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält u. a.: Auszeichnungen von Offizieren und Mannschaften, die an den Gefechten auf Samoa teilgenommen haben, Okt. - Nov. 1889