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Zeppelin-Spende
BArch, R 8023/1034 · Akt(e) · Aug. - Dez. 1908
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält auch: Expeditionsberichte und Tagebuchaufzeichnungen über die Afrikaforschung des Baron Ludwig Fischer von Nagy-Szalatnya, des Leutnant Meyer, des Kapitäns Spring und des Dr. Baumann

Deutsche Kolonialgesellschaft
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 114 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

1 Behördengeschichte Im Zuge der Befreiungskriege wurde durch die Breslauer Konvention vom 19.03.1813 ein aus jeweils zwei deutschen und zwei russischen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat gebildet. Die Leitung dieses Gremiums übernahm der in russischen Diensten stehende Freiherr vom und zum Stein. Dieser sollte die Verwaltung der zu erobernden Gebiete in Norddeutschland übernehmen, seine Tätigkeit beschränkte sich jedoch effektiv auf Mecklenburg, Sachsen und für kurze Zeit auf einige thüringische Kleinstaaten. Da die alliierten Mächte die Aufgaben nur unverbindlich festgelegt hatten und seine Tätigkeit kaum unterstützten, konnte er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Aus diesem Grunde kam es zu erneuten Verhandlungen der Bündnispartner, die in einer neuen Vereinbarung mündeten. Am 21.10.1813 wurde durch die alliierten Mächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien und Schweden die Leipziger Konvention abgeschlossen. Durch diese Übereinkunft wurde das Zentralverwaltungsdepartement gebildet und der Zentralverwaltungsrat aufgelöst. Die Leitung des Zentraldepartements wurde wiederum Stein übertragen. Der Sitz der Verwaltung befand sich beim Hauptquartier der alliierten Mächte, zuerst in Frankfurt am Main und später in Paris. Das Zentralverwaltungsdepartement war für die Verwaltung des Königreichs Sachsens und der Gebiete der eroberten napoleonischen Satellitenstaaten (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt) zuständig. Weitere Rheinbundstaaten blieben dem Einflussbereich der Behörde entzogen, da die betreffenden Fürsten rechtzeitig ins Lager der Alliierten wechselten. Zu den Hauptaufgaben des Zentralverwaltungsdepartements zählten: - Sicherstellung der Versorgung der Truppen der alliierten Mächte in den verwalteten Gebieten - Aufbringung von Beiträgen zu den Kriegskosten der alliierten Mächte durch Geldzahlungen und Lieferungen aus den verwalteten Gebieten - Durchführung der Landesbewaffnung und Aufstellung des Landsturmes - Beaufsichtigung der Landesverwaltung durch die Behörden der verwalteten Gebiete während der Übergangszeit. Zur Durchführung dieser Aufgaben auf regionaler Ebene wurden in den verwalteten Gebieten mehrere Generalgouvernements eingerichtet. Die Generalgouvernements waren dem Zentralverwaltungsdepartement nachgeordnet und an die Instruktionen Steins gebunden. Zur Unterstützung der Generalgouverneure wurden in den einzelnen Generalgouvernements Gouvernementsräte gebildet, denen Staatsangehörige der betreffenden Gebiete, z. T. aber auch landesfremde Beamte angehörten. Größtenteils wurde zur Ausführung der Verwaltungsaufgaben auf die bestehenden Verwaltungen und Behörden zurückgegriffen. Es wurde folgende Generalgouvernements gebildet: - Generalgouvernement Sachsen o Verwaltungssitz: Dresden o Generalgouverneur: zunächst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski (1778-1845), russischer General - Generalgouvernement Berg o Verwaltungssitz: Düsseldorf o Generalgouverneur: zunächst Justus von Gruner (1770-1820), danach Prinz Alexander von Solms-Lich - Generalgouvernement Frankfurt o Verwaltungssitz: Frankfurt/Main - Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein o Verwaltungssitz: Münster o Generalgouverneur: Ludwig von Vincke (1774-1844) - Generalgouvernement Mittelrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Trier (später Koblenz, bzw. Mainz) o Generalgouverneur: Justus von Gruner - Generalgouvernement Niederrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Aachen o Generalgouverneur: Johann August Sack (1764-1831). Stein versuchte in einer Position als Leiter des Zentraldepartements auf die politische Umgestaltung Deutschlands hinzuarbeiten. Eine Anzahl von Verfassungsentwürfen und Schriftwechsel zu verschiedenen verfassungs- und staatsrechtlichen Fragestellungen zeugen von diesen Bemühungen, die jedoch auf Grund der einsetzenden Restaurationspolitik der Alliierten zu keinen greifbaren Ergebnissen führten. Nach dem Abschluss des Ersten Pariser Friedens am 30.05.1814 waren die Aufgaben des Zentralverwaltungsdepartements erfüllt und es folgte dessen Auflösung. Die verwalteten Gebiete wurden an die zivilen Verwaltungsbehörden übergeben. Noch im Jahre 1814 verfasste einer von Steins engsten Mitarbeiter, Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn, eine Publikation, die als Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Zentralverwaltungsdepartements angesehen werden kann. 2 Bestandsgeschichte Nähere Angaben zur Bestandsgeschichte, z. B. über den Zeitpunkt der Übernahme des Schriftgutes durch das Geheime Staatsarchiv PK, sind leider nicht möglich. Die Verzeichnung und Erstellung des ursprünglichen Findbuchs erfolgte durch den Archivar Robert Arnold, der von 1884-1891 und 1901-1910 im Geheimen Staatsarchiv tätig war. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Bestand in Folge der Auslagerung und deutschen Teilung in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg und nach der Wiedervereinigung in das Geheime Staatsarchiv PK zurück. Das Findbuch des Bestandes wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Im Rahmen der Verzeichnung erfolgte eine Umsignierung des Bestandes (Umstellung des Signaturschemas auf Numerus currens). Um Benutzbarkeit in Hinsicht auf die bisherige Zitierweise mit den nunmehr nicht mehr kurrenten Altsignaturen zu vereinfachen, wurde dem Findbuch eine Konkordanz beigefügt. 3 Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 3.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK 3.1.1 Generalgouvernement Sachsen - GStA PK, I. HA, Rep. 172 Alliiertes bzw. Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen 3.1.2 Nachlässe von Stein und seinen Mitarbeitern im Zentraldepartement - GStA PK, VI. HA, Nl Eichhorn - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner I (M) - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner - GStA PK, VI. HA, Nl Johann August Sack - GStA PK, VI. HA, Nl Karl vom Stein 3.2 Bestände in anderen Archiven - Archiv Schloss Cappenberg, Cap.C.I, Nachlass Freiherr vom Stein (vgl. Der Nachlass des Freiherrn vom Stein im Archiv des Grafen von Kanitz auf Schloss Cappenberg / hrsg. von Norbert Reimann, bearbeitet von Annekatrin Schaller und Norbert Reimann. - 2 Teilbände. - Münster, 2009. - 1324 S.) 3.3 Literatur (Auswahl) - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 4: Preußens Erhebung - Stein als Chef der Zentralverwaltung - Napoleons Sturz (Januar 1813 - Juni 1814), Stuttgart 1963, 893 S. - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 5: Der Wiener Kongress - Rücktritt ins Privatleben - Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814 - Dezember 1818), Stuttgart 1964, 895 S. - [Eichhorn, Johann Albrecht Friedrich:] Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn von Stein, Berlin 1814, 140 S. - Hubatsch, Walther: Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977, 242 S. - Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart 1957, S. 499-510 - Just, Wilhelm: Verwaltung und Bewaffnung im westlichen Deutschland nach der Leipziger Schlacht 1813 und 1814, Göttingen 1911, 118 S. - Kielmansegg, Peter Graf von: Stein und die Zentralverwaltung 1813/14, Stuttgart 1964, 203 S. - Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Darstellung der provisorischen Verwaltungen am Rhein vom Jahr 1813 bis 1819, Köln 1821, 345 S. - Vollheim, Fritz: Die provisorische Verwaltung am Nieder- und Mittelrhein während der Jahre 1814 - 1816, Bonn 1912, 256 S. - Wetzel, Paul: Die Genesis des am 4. April 1813 eingesetzten Zentral-Verwaltungsrates und seine Wirksamkeit bis zum Herbst dieses Jahres, Greifswald 1907, 110 S. 4 Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 149 VE (2,0 lfm) Laufzeit: 1812 - 1815 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 114, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2012 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 420 T 1 · Bestand · 1841-1921
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aus dem Gedanken der Aufklärung und der Humanitätslehre geboren, sollte auch in Hohenzollern die soziale Lage des Bauernstandes, dem der überwiegende Teil der Bevölkerung angehörte, gehoben werden. Durch die Lehre Thaers von der rationelleren Bewirtschaftung und die chemischen Forschungsergebnisse im Feldbau und in der Tierernährung eines Justus von Liebig konnte dieses Bestreben nach einer Intensivierung der Landwirtschaft in die Tat umgesetzt werden. In Hohenzollern nahm man sich von Amts wegen der "rückständigen Landleute" an, und diese schlossen sich in landwirtschaftlichen Vereinen zusammen. Die Ausbreitung des liberalistischen Gedankengutes - Gewinn zu erzeugen und mehr Geld für die Mechanisierung der Landwirtschaft auszugeben, machte den Zusammenschluss der Bauern notwendig. Der Bauer sollte nicht allein das Feld handwerklich bebauen, er sollte seinen Hof als Betriebswirt mit Überlegung und Berechnung planend bewirtschaften und so wurde er in damaliger Zeit vom Bauern zum Landwirt gemacht. Die Bauernvereine, die sich im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen aufgetan hatten, schlossen sich im Jahr 1841 zum "Verein zur Beförderung der Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern-Sigmaringen" zusammen. Durch landesherrliche Verordnung vom 02. April 1841 (Gesetzessammlung Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen Bd. VI, S. 14) wurden die Statuten des Vereins rechtskräftig. Der Zweck des Vereins war: "Zum Zwecke der Belebung und Verbreitung der landwirtschaftl. und gewerblichen Industrie und zur Beförderung des ökonomischen Wohlstandes überhaupt". Seine Hauptaufgaben waren: Der Ackerbau, der Wiesenbau, die Obstkultur, der Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht. Weiter bemühte sich der Verein um die Gewerbe, die mit dem landwirtschaftlichen Betriebe in nächster Verbindung standen, wie Bierbrauerei und Branntweinbrennereien. Zum anderen förderte er gemeinnützige ökonomische Einrichtungen und Unternehmungen, wie Gemeindebacköfen usw. Als Bindeglied zwischen Regierung und Bauernstand wurde eine Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe errichtet. Unter dieser Zentralstelle standen als eigentliche Vollzugs- und Wirkungsorgane drei Bezirksstellen. Der Bezirk der ersten Bezirksstelle umfasste die Ämter Sigmaringen, Ostrach, Wald und Achberg. Der zweite Bezirk umschloss die Ämter Gammertingen, Strassberg und Trochtelfingen, während der dritte Bezirk für die Ämter Haigerloch und Glatt eingerichtet wurde. Das besagte Statut vom 02.04.1841 bestimmt in § 4 ff. die Zusammensetzung und die Aufgaben der Zentralstelle. ¿Die Centralstelle, als leitende Behörde des Ganzen, hat ihren Sitz zu Sigmaringen und besteht aus wenigstens 9 von dem Landesfürsten je auf 3 Jahre zu ernennenden Mitgliedern, aus welchen durch gleiche Ernennung der Vorstand und dessen Stellvertreter bestimmt werden¿. Die Zentralstelle war das Organ, durch welches auf der einen Seite die Regierung mit den Bezirksvereinen verhandelte. Auf der anderen Seite gelangten Anträge, Bitten der Vereine an die Regierung. Außer der Leitung der allgemeinen Angelegenheiten des Vereins gehörte zu dem Wirkungskreis der Zentralstelle: 1. Die Redaktion des Vereinsblatts 2. Die Korrespondenz mit auswärtigen Vereinen und Anstalten, sofern es sich um den Gesamtverein handelte. 3. Mit Genehmigung der obersten Staatsbehörde konnte die Zentralstelle aus der Landeskasse Beiträge zu Vereinszwecken verteilen. 4. Die Aufsicht über alle Anstalten des Vereins 5. Die Stellung und Veröffentlichung ihrer eigenen Jahresrechnung 6. Die Anordnung der landwirtschaftlichen Feste unter Mitwirkung der betr. Bezirksstelle nach vorher eingeholter höchster Genehmigung 7. Verteilung von Preisen und Prämien für solche Gegenstände, welche von den Bezirksvereinen nich t berücksichtigt werden konnten oder Übernahme solcher Preise zur unmittelbaren Verteilung aus den Mitteln der Zentralstelle In dem Revolutionsjahr 1848 hörte der 1841 gegründete Verein auf, und die Zentralstelle wickelte lediglich die laufenden Geschäfte so lange ab, bis alle Geldmittel erschöpft waren. Nachdem die Hohenz. Lande im Königreich Preußen aufgegangen waren, lebte der Verein im Jahre 1852 wieder auf. Durch Verfügung der Kgl. Preußischen Regierung zu Sigmaringen vom 18.08.1853 wurde der Verein auf ganz Hohenzollern ausgedehnt. Im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen hatten bis 1848 lediglich landwirtschaftliche Privatvereine bestanden, die vom Landesherrn geldlich unterstützt wurden. Bei der Neugründung ist die Leitung des Gesamtvereins in der Hand der Zentralstelle geblieben. Diese setzte sich aus gewählten und ernannten Mitgliedern. Nach der Neugründung gliederte sich die Zentralstelle in eine Abteilung für Land- und Forstwirtschaft und in eine Abteilung für Handel und Gewerbe. Mit der Ausdehnung des Vereins auf ganz Hohenzollern war eine neue Gebietseinteilung notwendig geworden und für den Oberamtsbezirk Hechingen wurde ein neuer Bezirksverein gegründet. Der Oberamtsbezirk Strassberg wurde vom zweiten Bezirksverein Gammertingen-Trochtelfingen losgetrennt und dem Verein des Oberamtsbezirks Sigmaringen-Wald-Ostrach zugewiesen. Weitere Bezirksvereine wurden in den Jahren 1872, 1873 und 1875 für den Bezirk des ehemaligen Oberamts Glatt, für den Gemeindebezirk Achberg und für den Oberamtsbezirk Ostrach mit den Gemeinden Kalkreute, Habsthal und Rosna gebildet. Als Publikationsorgan bediente sich der Gesamtverein der "Mitteilungen zur Beförderung der Landwirtschaft und der Gewerbe" (erscheint seit 1841). Außerdem folgten jährliche "Jahresberichte" des Vereins. Die Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe wurde durch die Landwirtschaftskammer abgelöst. Zur Wahrung der Gesamtinteressen der Land- und Forstwirtschaft wurde auch in Hohenzollern aufgrund des preußischen Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30.06.1894, durch Verordnung vom 06.03.1922 (G.S. S. 55) eine Kammer errichtet. Diese Landwirtschaftskammern wurden im Jahre 1933 von dem "Reichsnährstand" abgelöst und wurden erst nach dem Zusammenbruch im Jahr 1946 wieder errichtet. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die Akten der "Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern" verblieben als Altregistratur bei den nachfolgenden Behörden. Erst im Jahr 1950 wurden die Akten, soweit sie noch vorhanden waren, vom Staatsarchiv Sigmaringen übernommen (Acc. Jour. 1950 Nr. 10) und als Bestand Ho 420 "Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaf und Gewerbe in Hohenzollern" aufgestellt. Diese Aufstellung erfolgte nach den gegebenen alten Registratursignaturen. Wegen Nummernmangels in den einzelnen Sachgebieten sind die betr. Akten in dem oft folgenden Sachgebiet untergebracht. Die "Zentralstelle" verfügte außerdem über eine umfangreiche Fachbücherei. Ein genaues Verzeichnis des Bücherbestandes vom Jahr 1876 haben wir in dem von H. Grube im Jahr 1877 herausgegebenen Katalog. Die Bibliothek wurde nach dem politischen Zusammenbruch 1945 aufgesplittert. Der Bestand wurde 1951 vom Staatsarchivangestellten K. Herzog geordnet, repertorisiert und vom Archivangestellten K. Keller verpackt und magaziniert. Im Zuge der Vereinheitlichung der Repertorienschriften des Staatsarchivs wurde das 1951 noch von Hand geschriebene Repertorium von Regierungsoberinspektor Kungl überarbeitet und von der Angestellten Frau Kalkuhl die Reinschrift in die jetzige Form gebracht. Sigmaringen, im November 1967

Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.