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02.03.01 Königliches Haus und Hofbehörden

Beim Übergang zur konstitutionellen Monarchie 1831 wurde ein Ministerium des Königlichen Hauses geschaffen, dem die wesentlichen Teile der Hofverwaltung unterstellt wurden. Dazu gehörte die Aufsicht über die Zivilliste und den Hausfideikommiss. Am 14.11.1918 traten der Hausminister und die Vorstände der Hofdepartements von ihren Ämtern zurück. In der Folgezeit nahm der Haus Wettin albertinische Linie e. V. die Interessen des ehemaligen Königshauses wahr.Die Bestände der einzelnen Hofbehörden sind der Tektonikgruppe 1 zugewiesen.

02.03.02 Auswärtige Angelegenheiten

Wie andere deutsche und europäische Länder baute Sachsen im 17./18. Jahrhundert ein Netz diplomatischer Vertretungen auf. Im Unterschied zur älteren Praxis zeitlich und sachlich begrenzter Sondergesandtschaften wurden dabei ständige Gesandtschaften mit der Absicht dauerhafter diplomatischer Vertretung eingerichtet. Völkerrechtliche Grundlage für die diplomatischen Aktivitäten der deutschen Reichsstände war vor allem der Westfälische Frieden (1648), der ihr Gesandtschaftsrecht endgültig sanktionierte.Die erste dauerhafte diplomatische Vertretung Sachsens entstand um 1620 in Wien. Zwischen 1648 und 1694 (Herrschaftsbeginn Kurfürst Friedrich Augusts I.) wurden außerdem Posten in Den Haag, Hamburg, Lübeck und Regensburg gegründet. Höhere Anforderungen an die sächsische Außenpolitik nach dem Erwerb der polnischen Krone (1697) führten zur Einrichtung von Gesandtschaften u. a. in Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien und Russland sowie an den Höfen der großen deutschen Reichsfürsten. Mitte des 18. Jahrhunderts unterhielt Sachsen etwa 30 diplomatische Vertretungen. Nach dem Siebenjährigen Krieg ging die außenpolitische Aktivität Sachsens zurück, so dass die Zahl der Gesandtschaften bis Ende der 1780er-Jahre auf 16 sank. Zur Förderung der sächsischen Exportwirtschaft entstand 1807 in Málaga das erste Konsulat. In den ersten Jahrzehnten des Deutschen Bundes trat das 1815 geteilte Königreich Sachsen außenpolitisch kaum noch in Erscheinung. Zur Koordinierung der auswärtigen Beziehungen sowie des Gesandtschafts- und Konsulatswesens wurde im Zuge der Staatsreform 1831 jedoch ein eigenes Fachministerium (das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten) gebildet, das die Aufgaben des bis dahin zuständigen Departements der auswärtigen Angelegenheiten des Geheimen Kabinetts übernahm.In der "Ära Beust" (1849 - 1866) setzte eine gewisse außenpolitische Reaktivierung ein, was an der steigenden Zahl der Gesandtschaften und Konsulate ablesbar ist. 1867/71 verlor die sächsische Außenpolitik durch den Beitritt des Landes zum Norddeutschen Bund bzw. Deutschen Kaiserreich jedoch weitgehend ihre Bedeutung. Da das Gesandtschaftsrecht den deutschen Bundesstaaten 1867/71 formell verblieb, behielt Sachsen das Außenministerium, einige innerdeutsche Gesandtschaften und Konsulate bei. Mit Abstand am wichtigsten war die Gesandtschaft Berlin, die die Landesinteressen beim Reich vertrat und den Kontakt mit der Reichsverwaltung aufrechterhielt.Da die Weimarer Verfassung die auswärtigen Beziehungen ausschließlich in die Kompetenz des Reiches verlagerte und damit das bundesstaatliche Gesandtschaftsrecht aufhob, kam es in den 1920er-Jahren zur schrittweisen Aufhebung der meisten noch bestehenden Gesandtschaften und Konsulate. Zuletzt aufgelöst wurden 1933 die Konsulate in Frankfurt am Main und Köln, während das Außenministerium 1935 mit der Staatskanzlei verschmolz. Lediglich die Gesandtschaft Berlin blieb als "Vertretung Sachsens in Berlin" auch in der NS-Zeit bestehen und stellte ihre Tätigkeit erst Anfang 1945 ein.In der Tektonikgruppe 02.03.02 Auswärtige Angelegenheiten sind die Archivbestände des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Gesandtschaften ab 1830 überliefert. Die Unterlagen der ständigen Gesandtschaften bis 1830 sowie des Departements der auswärtigen Angelegenheiten des Geheimen Kabinetts sind in der Gliederungsgruppe Gesandtschaften im Bestand 10026 Geheimes Kabinett zu finden. Die wenigen überlieferten Konsulatsarchive wurden in den Bestand 10717 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten eingegliedert. Veröffentlichungen:Ludwig, Jörg: Zur Geschichte des sächsischen Konsulatswesens (1807 - 1933). In: Consuls et services consulaires au XIXe siècle. Hamburg 2010. S. 365-378ders.: Sächsische Außenpolitik 1871-1918 : Institutionen und Archivbestände. In: Die Außenpolitik der deutschen Länder im Kaiserreich : Geschichte, Akteure und archivische Überlieferung (1871 - 1918); Beiträge des Wissenschaftlichen Kolloquiums zum 90. Gründungstag des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts am 3. August 2010 . München 2012. S. 57 - 78Matzke, Judith: Gesandtschaftswesen und diplomatischer Dienst Sachsens 1694 - 1763. Leipzig 2011Schreckenbach, Hans-Joachim: Innerdeutsche Gesandtschaften 1867 - 1945. In: Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft : Zum 65. Geburtstag von H. O. Meisner. Berlin 1965. S. 404 - 428

02.03.03.03 Amtshauptmannschaften

Mit dem Gesetz vom 21. Juli 1873 über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung und der dazugehörigen Ausführungsverordnung vom 20. August 1874 wurden am 15. Oktober 1874 in den vier Kreishauptmannschaften Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau 25 Amtshauptmannschaften eingerichtet. Die Trennung von Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene war damit endgültig vollzogen.Die Amtshauptmannschaften übernahmen die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung der seit 1856 bestehenden Gerichtsämter und der älteren Amtshauptmannschaften. Sie waren somit für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht von den Gemeinden oder besonderen Behörden wahrgenommen wurden und fungierten u. a. als Bau-, Fluss-, Jagd-, Gewerbe-, Gesundheits- und Sicherheitspolizeibehörden. Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren außerdem für die Elbe besondere strompolizeiliche Aufgaben zugewiesen. Gemeinsam mit dem Bezirksschulinspektor, später Bezirksschulrat, waren sie Schulaufsichtsbehörden. Weiterhin übernahmen sie Aufgaben der Straßen- und Wasserbaukommission. Die Verwaltungsbezirke wurden mehrfach verschoben bzw. neue Amtshauptmannschaften gegründet. Mit der Aufhebung der Schönburgischen Rezessherrschaften 1878 wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gegründet. 1910 kam die Amtshauptmannschaft Stollberg und 1919 die Amtshauptmannschaft Werdau hinzu. 1931 wurden die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde, Oelsnitz/V. und Werdau eingezogen.Jeder Amtshauptmannschaft war als entscheidendes und beratendes Gremium ein Bezirksausschuss zugeordnet. Der Bezirksausschuss entschied in Verwaltungsgerichtsangelegenheiten über Unterstützungswohnsitz und Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, über Einsprüche in Bezug auf Stimmberechtigung und Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen und bei Streitigkeiten über Beiträge und persönliche Leistungen für den Bezirk, für die Gemeinde oder zu Zwecken der Armenversorgung. Des Weiteren entschied er über Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung gewerblicher Anlagen, auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus, auf Untersagung eines Gewerbebetriebs, auf Erteilung eines Legitimationsscheines für Wandergewerbe, über die Notwendigkeit öffentlicher Wege bzw. stellte deren Öffentlichkeit fest und entschied über Dispensationsgesuche in Dismembrationsangelegenheiten. Der Bezirksausschuss war beratend tätig bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln, der Befürwortung von Staatsbeihilfen zu kommunalen Straßenbauten, der Wahl der Sachverständigen in Expropriationssachen und der Begutachtung von Anträgen auf Berichtigung von Wasserläufen. Außerdem war jeder Amtshauptmannschaft ein Bezirksverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung angeschlossen. Dessen Aufgaben waren v. a. die amtliche Wohlfahrtspflege, der Straßen- und Wegebau sowie das Verkehrswesen.Im Rahmen der Verwaltungsvereinheitlichung im Deutschen Reich wurde ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung "Landkreis" für den Amtsbezirk und "Landrat" für den Amtshauptmann eingeführt. Gemäß dem "Führerprinzip" trat seine ganze Behörde unter der Bezeichnung "Der Landrat" auf. Diese Behördenstruktur bestand bis 1945. Mit der Verordnung über die Errichtung von Bezirksverwaltungen vom 26. April 1946 wurden die sächsischen Amtshauptmannschaften aufgelöst. Die allgemeinen Verwaltungsaufgaben nahmen bis 1952 die Kreistage bzw. die Kreisräte wahr.In den Beständen der Amtshauptmannschaften sind z. T. Akten der allgemeinen Verwaltung der Gerichtsämter und anderer Vorgängerbehörden enthalten. Im Staatsarchiv Leipzig enthalten die Bestände ebenfalls die Akten der Bezirksverbände der Amtshauptmannschaften. Für das Staatsarchiv Chemnitz und das Hauptstaatsarchiv Dresden sei dagegen auf die separate Beständegruppe "02.03.03.04 Bezirksverbände der Amtshauptmannschaften" verwiesen.