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A - Württembergische Kirchenleitung

Tektonikbeschreibung: Die A-Bestände setzen sich zusammen aus den historischen Überlieferungen der kirchenleitenden Behörden, namentlich des Synodus, des Konsistoriums, des Oberkirchenrats, der Generalsuperintendenzen, der Prälaturen und der Landessynode.<br /><br />Zu den zentralen Beständen gehören die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einsetzenden Synodus- und Konsistorialprotokolle. Sie geben lebendigen Einblick in die kirchlichen Verhältnisse in den einzelnen Pfarreien der Landeskirche. Zeugnis-, Diener- und Stellenbücher liefern informative Personalia zu den württembergischen Geistlichen und Schuldienern des 16. bis 20. Jahrhunderts.<br /><br />Die Aktenüberlieferung der Kirchenleitung ist gegliedert in Allgemeine Kirchenakten, Personalakten und Ortsakten. Die Ortsakten geben Aufschluss über die Besetzung der einzelnen Pfarrstellen, deren Visitation und Besoldung sowie ab 1924 über Vermögensangelegenheiten und Bausachen der Kirchengemeinden.

A 0 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, A 0 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : A 0 - Hauptabteilung/HauptamtDer vorliegende Bestand umfasst in der Hauptsache die Akten der Hauptabteilung bzw. des Hauptamtes der Kreisverwaltung Höxter, wie sie bis 1968 geschlossen waren. Er enthält mit wenigen Vorakten (ab 1924) und einigen älteren Schriftstücken in jüngeren Akten (ab 1893) die Akten mit Laufzeiten zwischen 1937 und 1968. Wenige spätere Zugänge wurden in den Bestand eingeordnet. Diese Grenzjahre haben ihre Ursache nicht in rechtlichen Vorgaben oder Änderungen in der Behördenorganisation oder Geschäftsverteilung. Vielmehr ist der Registraturschnitt jeweils bedingt durch einen Wechsel in der Form der Schriftgutablage. Bis 1937 wurde eine Liegeregistratur geführt. In diesem Jahr arbeitete Paul Kölsch, der Kasseler Vertreter der Regis-Gesellschaft in Duisburg, einen neuen Aktenplan für die kommunale Abteilung aus. Mit dem neuen Aktenplan wurde die Umstellung der Registratur auf Stehordner mit Vierloch-Mechanik nach dem Regis-System durchgeführt. Am 11. November 1937 wurde die neue Registratur in Betrieb genommen. Die Stehordnerregistratur war bis 1968 in Gebrauch und wurde dann durch eine Hängeregistratur abgelöst. Die geschlossenen Stehakten wurden als Altregistratur weggestellt und schließlich in das Kreisarchiv übernommen. Die Akten vor 1937 liegen im Staatsarchiv Detmold als Bestand M 2 Höxter, der in geringer Zahl auch Akten mit Laufzeiten bis 1944 enthält. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestandes wurde der Aktenplan zugrundegelegt. In aller Regel war es auch möglich, bei der Ablage der Archivalien im Magazin die durch die Aktenzeichen vorgegebene Ordnung einzuhalten. Die Hauptabteilung trug bis 1945 die Bezeichnung A, von 1945 bis 1955 Ib und ab 1956 0 (Null), was jeweils im Findbuch bei den Aktenzeichen angegeben ist. Die Akten der nationalsozialistischen Zeit sind nicht vollzählig in das Archiv gelangt, denn kurz vor dem Einmarsch der amerikanischen Truppen in Höxter wurde ein Teil der Akten (¿Geheimakten¿) verbrannt (s. Nr. 762). Hinweise auf die Art der vernichteten Akten ergeben sich aus den Listen in Nr. 1274. Der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung war ein Staatsbeamter, der Kreis seit 1933 ein staatlicher Verwaltungsbezirk. Einen Kreistag gab es in nationalsozialistischer Zeit nicht. Durch die Eroberung der Stadt Höxter durch die alliierten Truppen am 7. April 1945 kam die Arbeit der Kreisverwaltung zunächst einmal zum Stillstand. Dann wurde Regierungsoberinspektor Hoffmeister von der Besatzungsmacht zum vorläufigen Landrat bestimmt. Am 25. Mai 1945 wurde Wilhelm Kronsbein, ehemals Bürgermeister der Stadt Höxter, zum Landrat bestellt. Letzte Entscheidungsbefugnis hatte zunächst in allen Dingen jedoch die britische Militärregierung, die vom Mai 1945 bis Mai 1951 mit einem Kreisoffizier (¿British Resident¿) in Höxter vertreten war. Die Militärregierung richtete eine kommunale Verwaltungsstruktur mit der Trennung von Verwaltung und politischer Führung ein. Verwaltungsleiter war ab 1946 der Oberkreisdirektor. Am 15. Januar 1946 trat der erste (von der Militärregierung ernannte) Kreistag mit einem Landrat an der Spitze zusammen. Ab dem 1. April 1946 war die Kreisverwaltung keine staatliche Behörde mehr, sondern eine rein kommunale Verwaltung. Die noch bestehenden staatlichen Behörden Kataster-, Straßenverkehrs-, Gesundheits-, Veterinär-, und Ernährungsamt sowie die Regierungskasse wurden am 1. November 1948 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Am 13. Oktober 1946 wurde in freier Wahl ein Kreistag gewählt. Er trat am 23. Oktober 1946 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte aus seinen Reihen den Landrat. An der Verwaltungsspitze wurde Oberkreisdirektor Kronsbein am 24. Juni 1946 von Oberkreisdirektor Buss abgelöst, der dieses Amt bis 1968 innehatte. Höxter, Januar 1997 gez. Krus Nachtrag v. 06.07.2015:Im Anschluss an die Retrokonvertierung des maschinenschriftlichen Findmittels im ersten Halbjahr 2015 wurden im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch einzelne Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen und in der Folge (noch) nicht veröffentlicht. gez. KreieKreisarchiv Höxter A 0 Nr.

A. 2.2 Altregistratur
Stadtarchiv Fürth, AR · Bestand · 1799 - 1988
Teil von Stadtarchiv Fürth

Der Bestand "Altregistratur" umfasst im Wesentlichen Unterlagen der Stadtverwaltung ab dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts, inkl. der NS-Zeit. Thematisch überschneidet sich der Inhalt z.T. mit den Unterlagen aus dem Bestand "Fach", wird jedoch durch eigene Schwerpunkte (z.B. NS-Zeit, Erster Weltkrieg) und die längere Laufzeit erweitert. Gegliedert sind die Akten nach Sachbegriffen mit laufenden Nummern. Die Erschließung erfolgt durch ein maschinenschriftliches Findbuch. Inhalt: AR1: Erster Weltkrieg AR2: Eisenbahnen AR3: Fleisch-, Fisch- und Kartoffelversorgung AR4: Flughafen AR5: Geisteskranke AR6: Gesetz Nr. 8 AR7: Gewerbe- und Kaufmannsgericht AR8. Haushalt AR9: (Altes) Krankenhaus AR10: Leihanstalt AR11: Lehrwerkstätte für Metallverarbeitungsberufe AR12: Lungenheilstätte AR13: Orden- und Ehrenzeichen AR14: (Sicherheits-) Polizei AR15: Post- und Telefonwesen AR16: Reichskulturkammer AR17: Reichsnährstand AR18: (Gemeinnützige) Sammlungen AR19: Schankwirtschaftsakten AR20: Sparkasse AR21: Statistik AR22: (Pferde- u.) Straßenbahn AR23: Teuerung und Not AR24: Vierjahresplan AR25: Vorstandsakten AR26: Wahlen, Landtag AR27: Wahlen, Reichstag AR28: Wasserstraßen AR29: Wirtschaftsverwaltung AR30: Zwangsenteignung AR31: Sozialamtsakten AR32: Stadtwerke AR33: Enteignung der Juden AR34: Polizeidirektionen AR35: Kraftpostlinien AR36: Handwerk und Zwangskartelle AR37: Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen AR38: Handel und Gewerbe AR39: Steuern, Abgaben und Kassen AR40: Aussteueranstalt AR41: Bauwesen AR42: Beerdigungswesen AR43: Aushebungsbögen AR44: Ernährung AR45: Lebensmittelüberwachung AR46: Sozialamt AR47: Amtsstelle Burgfarrnbach

A 5 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, A 5 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : Mit dem ¿Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens¿ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb-und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Höxter nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. In der Praxis führte es die Arbeit des Kreisarztes fort, der mit Verfügung vom 17. April 1935 zum Amtsarzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes für den Kreis Höxter ernannt wurde. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Kreishaus, in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden. Der Amtsarzt, der als Kreisarzt die Amtsräume in seiner Wohnung hatte, musste fortan seinen Dienst in den Räumen des Gesundheitsamtes ausüben. Für das Gesundheitsamt wurde ein Teil des Kreishauses umgebaut. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens war der Kreisarzt allein. Der Kreis beschäftigte lediglich drei Fürsorgerinnen, von denen zwei vom staatlichen Gesundheitsamt übernommen wurden. Insgesamt wurden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Gesundheitsamt neben dem Amtsarzt ein Hilfsarzt, vier Gesundheitspflegerinnen, ein Bürobeamter, ein Gesundheitsaufseher, drei Büroangestellte und eine Technische Assistentin beschäftigt. In Beverungen, Brakel, Bad Driburg, Steinheim, Lügde und Vörden richtete das Gesundheitsamt Untersuchungsstellen ein. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Höxter am 1. April 1947 an den Kreis über. Das Inventar übergab Amtsarzt Dr. Larverseder am 21. August 1947 förmlich an Kreisinspektor Otten. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das ¿Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen¿. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Bruno Rathe (geb. 17. September 1879 in Rastede/Oldenburg). Ihm folgte Medizinalrat Dr. med. Adolf Tomfohrde (geb. 24. Januar 1887), der am 1. Dezember 1935 seinen Dienst in Höxter antrat. Sein Nachfolger wurde am 1. September 1942 Dr. med. Karl Larverseder (geb. 19. Mai 1899 in Fürstenzell/Niederbayern). Er trat mit Ablauf des Jahres 1958 in den vorzeitigen Ruhestand und starb im Dezember 1959. Korrespondierende Bestände:Kreisarchiv Höxter, A 0 (v. a. zu Personal, Organisation u. Räumlichkeiten des Gesundheitsamts); Kreisarchiv Höxter, B 1 (v. a. Klassifikationspunkt "Gesundheitswesen"); Landesarchiv NRW (Abt. OWL), D 102 Höxter; Landesarchiv NRW (Abt. OWL), M 2 Höxter (Klassifikationspunkt "Gesundheits- und Veterinärwesen") Im Anschluss an die Retrokonvertierung des im März 2000 erstellten Findbuchs wurden im Juli 2015 im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch die Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen. Zwei Datensätze sind in der Folge (noch) nicht veröffentlicht (Stand: 20.07.2015). Benutzbarkeit: Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) i.d.F.v. 16.09.2014 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in den § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im März 2000/Juli 2015 gez. Horst-D. Krus/ Ralf-Oliver KreieKreisarchiv Höxter A 5 Nr. ........