Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, D 180/2 Spruchkammer Südbaden: DNZ-Akten
Überlieferungsgeschichte<br /><br />Im Zuge des Neuaufbaus der Landesverwaltung in (Süd-)Baden nach 1945 wurde trotz der Kleinheit des Landes in allen Ministerialressorts ein dreistufiger Verwaltungsaufbau eingerichtet bzw. dort, wo Mittelbehörden schon vorhanden waren (vor allem im Bereich der Justizverwaltung), fortgeführt. Die 1945 neu geschaffenen Behörden wurden im Regelfall nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 innerhalb unterschiedlicher Zeiträume aufgehoben und ihre Zuständigkeiten auf andere Behörden der mittleren Verwaltungsebene des Landes Baden-Württemberg überführt.<br /><br />Inhalt und Bewertung<br /><br />Die Beständeserie D enthält die schriftliche Überlieferung derjenigen staatlichen Behörden, die von 1945 bis 1952 die mittlere Verwaltungsebene des Landes (Süd-) Baden bildeten. In den Beständen der Serie D können auch ältere fortgeführte Akten von Behörden vorkommen, deren eigentliche Überlieferung in der Serie A zu finden ist. Die Akten fast aller Nachfolgebehörden, sofern sie ihren Sitz im Regierungsbezirk Freiburg haben, befinden sich in der Beständeserie F.
: der vorliegende Bestand A 42/1 - Staatsanwaltschaft Konstanz umfasst die mit der Ablieferung 1985/73 an das Staatsarchiv Freiburg abgegebenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Konstanz. Er enthält ausschließlich Ermittlungsakten in Strafverfahren aus den Jahren 1935 und 1936. Er spiegelt neben den allgemeinen Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens auch zeittypische Strafverfolgungsmaßnahmen unter dem NS-Regime wider. Der Bestand, der bisher nur durch archivfachlichen Ansprüchen keineswegs genügende Ablieferungslisten erschlossen war, wurde im November 2000 durch den Unterzeichnenden mit Hilfe des Strafaktenmoduls von MIDOSAS 95 erschlossen, registermäßig und chronologisch geordnet sowie mit einem Orts-, Personen- und Sachindex versehen. Sie verweisen auf die Ordnungsnummern. Teile des Bestandes unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen des Landesarchivgesetzes. Der Bestand umfasst nach Aussonderung von Urteilsmehrschriften nunmehr 99 Nummern in 2,5 lfd.m. Freiburg, im November 2000 Kurt Hochstuhl Im Juli 2009 wurde vorliegendes Findbuch durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Freiburg, im Juli 2009 Kurt Hochstuhl
Behördengeschichte: Die Institution des Staatsanwaltes entwickelte sich in Baden nach französischem Vorbild seit 1831 und war bis 1845 voll ausgebildet. Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaften war es, strafbare Handlungen nach dem Legalitätsprinzip zu erforschen, ggf. Anklage zu erheben und dem Gericht die Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Daneben hatten sie anfangs auch Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen (Vormundschaftsangelegenheiten) und der streitigen Gerichtsbarkeit (Erb-, Entmündigungsangelegenheiten). Als Folge der Reichsjustizgesetze von 1879 verloren sie aber ihre Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In der Regel nahmen die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten auch die Aufgaben der Amtsanwälte bei den Amtsgerichten wahr. Bei der Staatsanwaltschaft Freiburg bestand seit 1919 eine Zweigstelle in Lörrach; sie wurde 1931 wieder aufgehoben, jedoch schon drei Jahre später, 1934, wieder errichtet. Bestandsgeschichte: Der neu gebildete Bestand A 40/1 - Staatsanwaltschaft Freiburg setzt sich aus verschiedenen Beständen und Bestandsteilen zusammen. Im Wege der systematischen Bestandsbildung bei den Oberbehörden der Justiz wurden die bisher unter den Signaturen A 40/1, A 40/2, A 40/3 und A 40/4 verwahrten Unterlagen der Staatsanwaltschaft Freiburg zusammengeführt. Daneben wurden in den neueren Ablieferungen der Staatsanwaltschaften Freiburg und Lörrach die vor 1945 entstandenen Unterlagen ermittelt und ebenfalls vorliegendem Bestand zugewiesen. Als Zuweisungskriterium fungierte dabei das durch die Staatsanwaltschaft vergebene Aktenzeichen. So gelangten umfangreiche Unterlagen aus den Beständen F 176/1, F 176/3, F 176/6, F 176/13, F 176/14, F 176/19 sowie F 177/1 und F 177/2 in vorliegenden Bestand. Er vereinigt nunmehr alle vor 1945 enstandenden und ins Staatsarchiv Freiburg gelangten Unterlagen der Staatsanwaltschaft Freiburg und seiner Nebenstelle Lörrach. Daneben enthält er noch Unterlagen, die in der Tätigkeit des Staatsanwalts als Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Freiburg entstanden sind und die z.T. in den genannten Ablieferungen enthalten waren, z.T. aus den Splitterbeständen A 47/2 und A 47/3 dem vorliegenden Bestand angeschlossen wurden. Die Ordnung des Bestandes erfolgte nach folgenden Prinzipien: Normalia: nach der im Justizbereich verwendeten Rubrikenordnung Generalia: nach der im Justizbereich verwendeten Rubrikenordnung Untersuchungsakten: 1. nach dem Jahr der Ermittlung, 2. nach dem Wohnort des Verdächtigen, 3. nach dem Namensalphabet Sammelakten: thematisch und chronologisch Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Freiburg: 1. nach dem Jahr der Ermittlung, 2. nach dem Wohnort des Verdächtigen, 3. nach dem Namensalphabet Der Bestand enthält bei den Untersuchungsakten neben den Kapitalverbrechen (v.a. Mord, Brandstiftung, Betrug usw.) zahlreiche politische Ermittlungsverfahren. Die Lörracher Unruhen im Zusammenhang mit der Ermordung Walter Rathenaus sind ebenso gesondert zu erwähnen wie die Unterlagen zur Frühgeschichte der NSDAP im Freiburger Raum und die zahlreichen politischen Delikte im III. Reich. Der Bestand umfasst nunmehr 770 Bestellnummern in 10,2 lfd.m. Der Gesamtindex verweist auf die Ordnungsnummer, Konkordanzen zwischen der ehemaligen Freiburger Signatur und der nunmehr gültigen Bestellnummer erleichtern das Wiederfinden der schon häufig in der wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Literatur zitierten Unterlagen. Freiburg im Mai 2005 Kurt Hochstuhl
Behördengeschichte: Durch Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurde für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht gebildet. Das für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe zuständige Sondergericht wurde beim Landgericht Mannheim installiert. Diesen Sondergerichten wurde die strafrechtliche Zuständigkeit für Vergehen nach der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat" übertragen, die in Reaktion auf den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 erlassen worden war und die den juristischen Hintergrund der Verhaftungswelle insbesondere gegen Kommunistien bildete. Daneben waren die Sondergerichte für die Vergehen nach der sog. "Heimtückeverordnung" zuständig, die im Dezember 1934 unter Verschärfung der Strafandrohung in Gesetzesform umgegossen wurde. Ursprünglich auf rein "politische" Delikte beschränkt, erfuhr die Sondergerichtsbarkeit 1938 eine Ausweitung auch auf Bereiche der "normalen" Kriminalität. Mit einer zu Kriegsbeginn 1939 erlassenen Verordnung konnte jedes Vergehen vor ein Sondergericht gebracht werden, wenn "durch die Tat die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders schwer gefährdet wurde". Neue Strafvorschriften folgten ebenfalls mit Kriegsbeginn. Die wichtigsten sollen hier kurz Erwähung finden: 1. Die "Kriegssonderstrafrechtsverordnung" vom 17. August 1938 betraf die Delikte "Wehrkraftzersetzung", "Wehrdienstentziehung" und "Selbstverstümmelung", die - je nach Schwere des Vergehens - unter Todesstrafe gestellt wurden. 2. Die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 1. September 1939 ahndete das Hören ausländischer Sender mit Zuchthaus, in schweren Fällen auch mit der Todesstrafe. 3. Die "Kriegswirtschaftsverordnung" vom 4. September 1939 bestrafte Schwarzschlachtungen, Lebensmittelkartenbetrügereien und ähnliche Delikte. 4. Die "Verordnung gegen Volksschädlinge" vom 5. September verschärfte die Strafbestimmungen für Eigentumsdelikte, wenn die Tat "unter Ausnutzung des Kriegszustandes" begangen wurde oder das "gesunde Volksempfinden" dies "erforderte". 5. Mit der "Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher" vom 4. Oktober 1939 konnte auch gegen erst 16-jährige Straftäter die Todesstrafe ausgesprochen werden. 6. Die am 5. Dezember 1939 erlassene "Verordnung gegen Gewaltverbrecher" ermöglichte die Verhängung von Todesstrafen für jegliche Art von Kapitalverbrechen. All diese Verordnungen ließen den Arbeitsanfall in den Sondergerichten gewaltig ansteigen.Weitere Sondergerichte wurden daher eingerichtet, u.a. ab dem 1. November 1940 das Sondergericht Freiburg im Breisgau, das für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut zuständig war. Die eigens eingerichtete Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiburg strengte in den viereinhalb Jahren bis April 1945 mehr als 1.000 Verfahren an. Von diesen haben sich die Unterlagen von 727 Fällen erhalten. Die meisten Verfahren, rund 30 %, wurden auf Grund des "Heimtückegesetzes" eröffnet, gefolgt von "Kriegswirtschaftsverbrechen" mit 23 %. Die Verfahren wegen der "Volksschädlingsverordnung" umfassten 12 %, die sog. "Rundfunkverbrechen" 14 % aller Fälle. Literatur: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Michael P. Hensle: Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940-1945. München 1996. Michael P. Hensle: Rundfunkverbrechen. Das Hören von ’Feindsendern’ im Nationalsozialismus. Berlin 2003. Bestandsgeschichte: Die Ablieferung des vorliegenden Bestandes erfolgte im Jahre 1975 (Zugang 1975/10-II) durch die Staatsanwaltschaft Freiburg. Anfang der 90er Jahre wurden die Unterlagen mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA durch ABM-Kräfte inhaltlich und mit einem Orts- und Personenindex erschlossen, und 1996 als Findbuch des Staatsarchivs Freiburg den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die MIDOSA-Daten des Bestandes wurden im Jahre 2005 in das MIDOSA95-Format konvertiert; der Bestand selbst durch den Unterzeichneten in den Jahren 2006 und 2007 überarbeitet und mit einem Sachindex auf der Grundlage der oben zitierten Verordnungen versehen. Danach erfolgte die Überführung der Daten auf das Archivverwaltungsprogramm SCOPE-Archiv des Landesarchivs Baden-Württemberg. Die Ordnung des Bestandes erfolgte nach dem Tatort, nach dem Namensalphabet und nach der Laufzeit der Ermittlung. Der Bestand umfasst nunmehr 2.427 Bestellnummern in 20,4 lfd. m. Folgende Bestellnummern sind nicht belegt: 17, 1000, 1195, 1773-1778. Die Indices verweisen auf die Ordnungsnummer. Freiburg, im August 2007 Kurt Hochstuhl