Infrastruktur

Bereich 'Elemente'

Taxonomie

Code

Anmerkung(en) zur Eingrenzung

    Anmerkung(en) zur Herkunft

    • http://www.wikidata.org/entity/Q121359

    Anmerkungen zur Ansicht

      Equivalente Begriffe

      Infrastruktur

      • UF Infrastrukturunternehmen
      • UF Versorgungsinfrastruktur
      • UF Versorgungswege
      • UF Infrastructure technologique
      • UF Infrastructures

      Verbundene Begriffe

      Infrastruktur

        52 Dokumente results for Infrastruktur

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 v · Bestand · 1807-1817, 1865-1873, mit Vorakten 1
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        : Die Württembergische Gesandtschaft in der Schweiz wurde in der ersten Hälfte des Jahres 1807 im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Handelsvertrages zwischen Württemberg und der Schweiz eingerichtet. Nach der Abberufung des Gesandten 1817 blieb sie unbesetzt(1). Erst 1865, wieder im Zuge eines Handelsvertrages, wurde sie wieder eingerichtet und bestand bis zum Übergang eines großen Teils der württembergischen Außenpolitik auf das Reich 1871(2). Württembergische Gesandte in der Schweiz waren: Johann Baptist Martin Edler Arand von Ackerfeld, Legationsrat (Juni 1807-Jan. 1812) August Friedrich von Batz (Febr. 1812-Jan. 1814) Carl Philipp von Kaufmann, Geheimer Legationsrat (Jan. 1814-Dez. 1817) Friedrich Heinrich Karl Freiherr Hugo von Spitzemberg (1865-Okt. 1866) Maximilian Adolf Freiherr von Ow, Geheimer Legationsrat und Kammerherr (Okt. 1866-Juli 1871). Der Gesandte von Ow schlug 1866 die Errichtung eines Konsulats in Bern vor, dessen Konsul ihn bei seinen Aufenthalten in Florenz als Gesandter in Italien vertreten und "die laufenden Geschäfte, sofern sie nicht eine speziell diplomatische Behandlung erfordern", zum Beispiel Paßangelegenheiten, erledigen sollte; dies wurde durch König Karl im November 1866 genehmigt, Konsul in Bern wurde der Kaufmann Albert Rooschütz (Nov. 1866-Mai 1873). Bei Abwesenheit des Gesandten wurde dessen Registratur vom Konsul verwahrt und weitergeführt, auch in der Zeit von 1871 bis zur Auflösung des Konsulats 1873(3). Der Sitz der Gesandtschaft war bis Dezember 1816 vermutlich Zürich, in der Folge dann ständig Bern(4). 1865-1871 befanden sich die Gesandtschaft und das Konsulat im gleichen Gebäude, vermutlich im Haus Hirschengraben 171, wo der Gesandte wohnte(5). Die Akten der ersten Registraturschicht (1807-1817) wurden vermutlich bald nach der Abberufung des Gesandten an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gesandt. In dem "Archivregister" von 1873(6) sind nur die Akten der zweiten Registraturschicht (1865-1873) aufgeführt; diese kamen 1877 an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Die Ablieferung an das Staatsfilialarchiv und Einreihung in den späteren Bestand E 70 unter den Verzeichnisnummern 52 und 52 a (für die erste bzw. zweite Registraturschicht, mit Überschneidungen) erfolgte wohl vor 1896, da die Akten des Verzeichnisses 53 sich zu diesem Zeitpunkt schon dort befanden(7). Das Staatsarchiv erhielt die Bestände vermutlich zusammen mit anderen Gesandtschaftsakten und Beständen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten im Jahr 1901(8). Die Aussonderungsverzeichnisse werden im Bestand E 61 x Band 35 und 37 verwahrt. Die entsprechenden Gegenakten aus der Registratur des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten finden sich in den Beständen E 50/16 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Württembergische Gesandtschaft in der Schweiz) und E 50/60 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Konsulate). In der ersten Registraturschicht überwiegen Korrespondenzserien, vor allem für die Relationen (diplomatische Berichte an den König); Schriftstücke zu Staatsverträgen wurden als Sachakten angelegt. In der zweiten Registraturschicht wurden sowohl Sachakten als auch Betreffserien gebildet, und schließlich enthalten beide Registraturschichten Einzelfallakten zu Untertanenangelegenheiten. Die Rubriken I-III der zweiten Registraturschicht wurden 1971 von Archivreferendar Herwig John verzeichnet, die Bearbeiter der übrigen Akten ließen sich nicht mehr ermitteln. Die als Ordnungskriterium dienende alte Registratursignatur des "Archivregisters" ist als Vorsignatur 1 aufgeführt, die alte Archivsignatur als Vorsignatur 2. Der Bestand E 70 v umfaßt 110 Büschel (1,8 lfd. m). Stuttgart, im Mai 2000 Hartmut Obst (1) vgl. E 70 v Bü. 43 (2) vgl. E 70 v Bü. 56 und 61 (3) vgl. E 50/60 Bü. 32 (4) vgl. E 70 v Bü. 44 (5) vgl. E 70 v Bü. 57 (6) in E 50/60 Bü. 32 (7) vgl. E 50/60 Bü. 32 (8) vgl. K. O. Müller, Das Württembergische Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg, in: Archivalische Zeitschrift 1925 Vorsignatur 2 - Bestellnummer: E 41 Verz. 63 Fasz. 44110 E 70 Verz. 52 Fasz. 164 E 70 Verz. 52 Fasz. 192 E 70 Verz. 52 Fasz. 196 E 70 Verz. 52 Fasz. 21 E 70 Verz. 52 Fasz. 265 E 70 Verz. 52 Fasz. 297 E 70 Verz. 52 Fasz. 284 E 70 Verz. 52 Fasz. 2101 E 70 Verz. 52 Fasz. 2102 E 70 Verz. 52 Fasz. 2103 E 70 Verz. 52 Fasz. 32 E 70 Verz. 52 Fasz. 33 E 70 Verz. 52 Fasz. 34 E 70 Verz. 52 Fasz. 35 E 70 Verz. 52 Fasz. 36 E 70 Verz. 52 Fasz. 37 E 70 Verz. 52 Fasz. 38 E 70 Verz. 52 Fasz. 39 E 70 Verz. 52 Fasz. 310 E 70 Verz. 52 Fasz. 311 E 70 Verz. 52 Fasz. 312 E 70 Verz. 52 Fasz. 313 E 70 Verz. 52 Fasz. 347 E 70 Verz. 52 Fasz. 414 E 70 Verz. 52 Fasz. 415 E 70 Verz. 52 Fasz. 416 E 70 Verz. 52 Fasz. 417 E 70 Verz. 52 Fasz. 418 E 70 Verz. 52 Fasz. 419 E 70 Verz. 52 Fasz. 420 E 70 Verz. 52 Fasz. 421 E 70 Verz. 52 Fasz. 422 E 70 Verz. 52 Fasz. 423 E 70 Verz. 52 Fasz. 424 E 70 Verz. 52 Fasz. 425 E 70 Verz. 52 Fasz. 448 E 70 Verz. 52 Fasz. 526 E 70 Verz. 52 Fasz. 527 E 70 Verz. 52 Fasz. 528 E 70 Verz. 52 Fasz. 529 E 70 Verz. 52 Fasz. 530 E 70 Verz. 52 Fasz. 531 E 70 Verz. 52 Fasz. 532 E 70 Verz. 52 Fasz. 533 E 70 Verz. 52 Fasz. 534 E 70 Verz. 52 Fasz. 535 E 70 Verz. 52 Fasz. 536 E 70 Verz. 52 Fasz. 537 E 70 Verz. 52 Fasz. 538 E 70 Verz. 52 Fasz. 549 E 70 Verz. 52 Fasz. 639 E 70 Verz. 52 Fasz. 640 E 70 Verz. 52 Fasz. 641 E 70 Verz. 52 Fasz. 642 E 70 Verz. 52 Fasz. 643 E 70 Verz. 52 Fasz. 650 E 70 Verz. 52 Fasz. 744 E 70 Verz. 52 Fasz. 745 E 70 Verz. 52 Fasz. 746 E 70 Verz. 52 a Fasz. 152 E 70 Verz. 52 a Fasz. 154 E 70 Verz. 52 a Fasz. 170 E 70 Verz. 52 a Fasz. 2104 E 70 Verz. 52 a Fasz. 2105 E 70 Verz. 52 a Fasz. 3106 E 70 Verz. 52 a Fasz. 3107 E 70 Verz. 52 a Fasz. 3108 E 70 Verz. 52 a Fasz. 451 E 70 Verz. 52 a Fasz. 457 E 70 Verz. 52 a Fasz. 458 E 70 Verz. 52 a Fasz. 459 E 70 Verz. 52 a Fasz. 460 E 70 Verz. 52 a Fasz. 555 E 70 Verz. 52 a Fasz. 593 E 70 Verz. 52 a Fasz. 581 E 70 Verz. 52 a Fasz. 582 E 70 Verz. 52 a Fasz. 695 E 70 Verz. 52 a Fasz. 694 E 70 Verz. 52 a Fasz. 6100 E 70 Verz. 52 a Fasz. 690 E 70 Verz. 52 a Fasz. 687 E 70 Verz. 52 a Fasz. 683 E 70 Verz. 52 a Fasz. 691 E 70 Verz. 52 a Fasz. 688 E 70 Verz. 52 a Fasz. 689 E 70 Verz. 52 a Fasz. 775 E 70 Verz. 52 a Fasz. 7109 E 70 Verz. 52 a Fasz. 798 E 70 Verz. 52 a Fasz. 799 E 70 Verz. 52 a Fasz. 767 E 70 Verz. 52 a Fasz. 753 E 70 Verz. 52 a Fasz. 785 E 70 Verz. 52 a Fasz. 877 E 70 Verz. 52 a Fasz. 879 E 70 Verz. 52 a Fasz. 868 E 70 Verz. 52 a Fasz. 869 E 70 Verz. 52 a Fasz. 880 E 70 Verz. 52 a Fasz. 886 E 70 Verz. 52 a Fasz. 871 E 70 Verz. 52 a Fasz. 972 E 70 Verz. 52 a Fasz. 973 E 70 Verz. 52 a Fasz. 974 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1063 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1078 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1076 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1066 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1056 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1061 E 70 Verz. 52 a Fasz. 1062

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 f · Bestand · 1806-1871, 1893-1933
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl

        Statistiken

        Statistisches Material über die Gemeinde-, Schul- u. Medizinische Arbeit in Bukoba, 1926-1938; Statistisches Material über die Gemeinde-, Schul- u. Medizinische Arbeit im Digoland u. in Usambara, 1932-1939; Statistisches Material über die Arbeit der Bethel-Mission, 1949-1970

        Bethel-Mission
        Schulordnungen der Britischen Kolonialregierung
        M 541 · Akt(e) · 1925-1937
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        „The Education of African Communities – ein Memorandum, 16 S., ms., etwa 1935; „Syllabus of Instruction, Tanganyika-Territory, 91 S., ms., ca. 1930; „Missionary Educational Policy in Africa, 35 S., ms., o.J.; „Missionary Education in Kenya & Uganda”, 25 S., ms., 1935; „Education Ordinance and Regulation”, 42 S., als Druck, 1928; „Verordnung zur Unterstützung der Erziehung von Afrikanern”, deutsche Übersetzung der Education-Ordinance, 50 S., ms., o.J.; „Erziehungspolitik in Britisch Tropisch Afrika”, 14 S., ms., 1925; Beschlüsse des Advisory Committee on Native Education, 1929, 1933 u. 1937; Memoranden zur Missionary Education in Tanganyika, 1932, 1934 u. 1936; „An Experiment in African Education in Kenya”, 17 S., Dr., 1930; G. B. Johnson, Studie über ländliche Schulen für die schwarze Bevölkerung in den USA, 13 S., Druck, engl., 1934

        Bethel-Mission
        Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Bestand)
        BArch, NS 22 · Bestand · 1928-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1928 aus dem 1926 erstmals erwähnten Organisationsausschuss der Partei hervorgegangen; 1928-1932 unter der Leitung von Gregor Straßer, der die Verbindung der technisch-organisatorischen mit der politischen Leitung der NSDAP anstrebte, und 1932-1945 von Robert Ley; ab 1933 verantwortlich für die Bearbeitung aller Organisationsfragen der Partei, die Auswahl und Schulung des Führungskorps der NSDAP; organisatorisch und politisch unterstellt waren die Hauptämter für Volkswohlfahrt, für Volksgesundheit, für Kriegsopfer, für Beamte, für Erzieher, für Kommunalpolitik und für Technik sowie der NSD-Studentenbund und die NS-Frauenschaft. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut der Reichsorganisationsleitung hat die Kriegszeit offenbar zu einem guten Teil unversehrt überstanden. Das Schicksal der Akten seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in der Nachkriegszeit. Nach seiner Beschlagnahme durch amerikanische Truppen in München wurde der Hauptteil des Bestandes in das amerikanische Document Center nach Berlin (BDC) verbracht, während die Akten des Hauptamtes Organisationsleitung der Reichsparteitage sowie die im Anhang zum Bestand aufgeführten Unterlagen der Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen in die USA gelangten. Den Teilbestand des Berlin Document Centers erhielt das Bundesarchiv zusammen mit einer größeren Schriftgutrückgabe im September 1962, während die in die USA verbrachten Unterlagen teils schon 1959 aus Alexandria/Va. mit dem sogenannten "NS-Mischbestand", teils erst 1967 von der Library of Congress über das Nationalarchiv in Washington zurückgegeben wurden. Mit der Wiedervereinigung gelangten 1990 weitere Akten des Reichsorganisationsleiters der NSDAP aus dem Zentralen Staatsarchiv der DDR (ZStA) sowie dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Den im September 1962 dem Bundesarchiv übergebenen Akten hatte das Berlin Document Center (BDC) ein Abgabeverzeichnis beigefügt, das bis zur endgültigen Erschließung des Bestandes als vorläufiges Archivverzeichnis diente. In ihm waren die Akten nur sehr summarisch verzeichnet; neben stichwortartigen Sachbetreffen waren anstelle eines Aktentitels häufig nur die aktenführende Stelle oder der Korrespondenzpartner genannt. So ist es verständlich, dass schon bald nach Übernahme des Bestandes die Bestrebungen einsetzten, ein archivischen Ansprüchen genügendes Aktenverzeichnis zu erstellen. Diese Bemühungen gediehen jedoch zunächst nicht über begrenzte Einzelaktionen hinaus, die jeweils nur einzelne Aktengruppen umfassten. Die endgültige Ordnung und Verzeichnung des Gesamtbestandes konnte erst in den Jahren 1987-1990 durchgeführt und abgeschlossen werden. Da ein Aktenplan nicht vorhanden war und der Bestand in der vom Document Center abgegebenen Form größtenteils keine verwertbare Ordnungsstruktur aufwies, musste er von Grund auf neu geordnet werden. Die Klassifikation des Bestandes orientierte sich zunächst an den oben dargestellten drei Hauptphasen der organisatorischen Entwicklung der Dienststelle, welche die Aktenführung nachhaltig beeinflussten. Unterhalb dieser zeitlichen Gliederung bildeten die aktenführenden Organisationseinheiten der Dienststelle das nächste Ordnungskriterium. Innerhalb der so gebildeten Teilbereiche wurde eine Aktenordnung nach einem möglichst "logischen Gefälle" angestrebt. Dieses ergab sich vielfach relativ zwanglos durch einfache Reihung der vorliegenden zahlreichen Korrespondenzserien mit den einzelnen Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung, mit Dienststellen der Reichsleitung, den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP, den Gauleitungen sowie mit Reichs- und Landesbehörden, kommunalen Dienststellen, Organisationen des privaten Rechts und Einzelpersonen. Den Korrespondenzserien und Sachakten der Hauptämter der Reichsorganisationsleitung wurden jeweils die von ihnen herausgegebenen Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben usw. vorangestellt. Die Ordnung des Schriftguts innerhalb der Aktenbände wurde im allgemeinen beibehalten. Aus konservatorischen Gründen wurde jedoch das größtenteils in Stehordnern abgelegte Schriftgut vorläufig in Juris-Mappen umgebettet, wobei aus technischen Gründen vielfach eine Aufteilung des Inhalts der Ordner auf jeweils zwei oder mehrere Bände notwendig wurde. Darüberhinaus wurden offensichtliche Fehler in der Aktenführung bereinigt, was gelegentlich die Trennung oder Zusammenfügung von Bänden oder Vorgängen zur Folge hatte. Eine grundsätzliche Neuordnung erfuhren lediglich die in zahlreichen Stehordnern als Mehrfachschriftgut vorgefundenen, nach unterschiedlichen Ordnungsgesichtspunkten formierten Sammlungen von Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben, Mitteilungen usw. Sie wurden nach den herausgebenden Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung gegliedert und - ohne weitere Aufspaltung nach dem (ohnehin nicht immer feststellbaren) Charakter der einzelnen Verlautbarungen - zu rein chronologischen Serien geordnet. Im Bundesarchiv Berlin wurden die Verzeichnungsangaben mit Hilfe eines Retrodigitalisierungsverfahrens in die Datenbank eingelesen und für die Erfordernisse der Herstellung eines Online-Findbuchs als zusätzlicher Recherchequelle bearbeitet. Die Aktenzugänge aus den Sammlungen des NS-Archivs des MfS sowie den personenbezogenen Sammlungen des ehemaligen Berlin Document Center (BDC) wurden anlässlich der Digitalisierung mit Hilfe der Datenbank in das vorhandene Klassifikationsschema integriert. Dem Aktenbestand angefügt wurde die von der Reichsorganisationsleitung angelegte umfangreiche Presseausschnittsammlung. Inhaltliche Charakterisierung: Registratur bis zur Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung 1927-Juli 1932 (56): Organisationsabteilung I (Reichsorganisationsleiter I) 1927-1933 (49); Organisationsabteilung II (Reichsorganisationsleiter II) 1931-1932 (7): Wirtschaftspolitische Abteilung 1931-1932 (3), Ingenieurtechnische Abteilung 1931 (1), Agrartechnische Abteilung 1929-1931 (3). Registratur von der Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung bis zum Rücktritt Gregor Straßers Juli-Dez.1932 (27): Hauptstabsleiter 1930-1932 (6), Hauptabteilung I (Reichsinspektion I) 1932-1933 (8), Hauptabteilung II (Reichsinspektion II) 1932 (3), Hauptabteilung III 1932-1933 (9), Hauptabteilung V 1932 (1). Registratur 1932-1945 (810): Reichsorganisationsleiter (bis Nov.1934: Stabsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1932-1944 (8); Stabsleiter / Hauptstabsamt / Hauptdienstleiter / Hauptgeschäftsführung, Dienststellenverwaltung 1932-1943 (35); Aufgabenverwaltung 1931-1943 (176), Zentralamt 1941-1943 (2), Verwaltungsamt 1941-1943 (2), Hauptorganisationsamt (bis Nov.1934: Organisationsamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1944 (203); Amt Ausbildungswesen / Ausbildungsleiter 1934-1943 (34), Amt Organisationsschriftgut 1934-1943 (17), Amt für Statistik / Statistisches Amt 1935-1936 (1); Hauptamt Organisationsleitung der Reichsparteitage 1934-1941 (30); Hauptpersonalamt (bis Nov.1934: Personalamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1945 (30); Hauptschulungsamt / Reichsschulungsamt / Reichsschulungsleiter (bis Nov.1934:Reichsschulungsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1943 (151); Mobilmachungs- und Abwehrbeauftragter 1941-1943 (1); Sonderreferat Gemeinschaftshäuser 1940-1942 (34). Presseausschnittsammlung 1933-1942 (317): Staat und Gesellschaft im Deutschen Reich 1933-1942 (57), NSDAP mit Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1933-1942 (20), "Deutsche Weltgeltung", Materialsammlung über Deutschtum im Ausland 1937-1941 (39), Volkstumsarbeit bei den deutschen Volksgruppe im Ausland 1939-1941 (32), Deutsche Kultur im Ausland (Leistungen von Auslandsdeutschen und im Ausland tätiger Deutscher) alphabetisch (20), In-und ausländische Persönlichkeiten 1937-1942 (20), Staat und Gesellschaft im Ausland 1933-1942 (95), Zweiter Weltkrieg (Vorgeschichte, Ausbruch, Anfangsjahre) 1939-1941 (34). Anhang: Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen 1937-1944 (19). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1992) Zitierweise: BArch, NS 22/...

        Präsidialkanzlei (Bestand)
        BArch, R 601 · Bestand · (1917) 1918 - 1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Einrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den "Reichskanzler und Führer" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Vom Büro des Reichspräsidenten erfolgte in den 1930er Jahren regelmäßig die Abgabe sogenannter Weglegesachen an das Reichsarchiv, so im April 1932 und im März/April 1935. Die 1944 noch in der Behörde befindliche abgabereife Registratur mit Vorgängen bis 1934 ist jedoch nicht mehr dorthin gelangt. Die bereits im Reichsarchiv Potsdam aufbewahrten Archivalien kamen 1944 in die Stollen von Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe. Der Dienstbetrieb der Präsidialkanzlei und die laufende Registratur wurden zum Kriegsende in Schloss Kleßheim in der Nähe von Salzburg aufrecht erhalten. Schloss Kleßheim war 1942/1943 aufwändig als Gästehaus der Präsidialkanzlei und des Führers für besondere Zwecke hergerichtet worden. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der Besetzung durch die Alliierten fielen die Archivbestände in deren Hände. Für die Akten der Präsidialkanzlei bedeutete dies entsprechend der territorialen Aufteilung der Besatzungszonen, dass die Unterlagen aus den Stollen in Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe zu großen Teilen in die UdSSR transportiert wurden bzw. die in Schloss Kleßheim vorhandenen Dienstakten unter amerikanische Verwaltung fielen. Die nachfolgend in den Westsektoren Berlins zusammengeführten Ministerialbestände wurden während der Berliner Blockade 1948/49 nach Whaddon Hall in Buckinghamshire verbracht und gemeinschaftlich vom Foreign Office des Vereinigten Königreiches und dem amerikanischen State Department verwaltet. Aktenrückgaben aus der Sowjetunion an die DDR begannen Mitte der 1950er Jahre. Im Rahmen der umfangreichsten Rückgabeaktion gelangten die Akten der Präsidialkanzlei 1959 in das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA) und lagerten hier unter der Signatur 06.01. Der Bestand wurde 1963 durch weitere Zugänge ergänzt, die zuvor der Reichskanzlei zugeordnet waren. Zeitgleich gelangten auch die Akten aus amerikanischer bzw. englischer Verwaltung aus dem Archiv in Whaddon Hall an das Bundesarchiv in Koblenz. Die Bestandssignatur lautete R 54. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten respektive der Übernahme des Zentralen Staatsarchivs der DDR (ZStA) durch das Bundesarchiv wurden die Teilbestände zusammengeführt und lagern nunmehr am Dienstort Berlin mit der Bestandssignatur R 601. Mit der Einarbeitung von 2.536 Vorgängen aus dem NS-Archiv des MfS während der jetzigen Bearbeitung erfolgte die dritte umfassende Ergänzung. Nach der Rückführung der Akten aus der Sowjetunion in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre übernahm auch das MfS Unterlagen, um eine personengebundene Sammlung zu "operativen" Zwecken aus- und aufzubauen. In der Konsequenz bedeutete die Konzentration auf einzelne Personen, also die personenbezogene Ablage, die Zerstörung des historischen Entstehungszusammenhangs der Überlieferung, da Akten und Vorgänge auseinandergerissen oder neu formiert wurden. Im Herbst 1989 gelangte das Archiv in die Verantwortung des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und damit des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Nach der Übernahme in das Bundesarchiv und der vorläufigen Benutzung in den 1990er Jahren begann 2001 die umfassende IT-gestützte Erschließung. Im Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 53 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1921-1944 als Fond 1413. Es handelt sich "...vor allem um Akten über die Verleihung der Ostmarkmedaille (12 Bde., 1938 - 1943), Polizei-Dienstauszeichnung (3 Bde., 1942) und andere Auszeichnungen (4 Bde.), u. a. an Eisenbahner in den Ostgebieten, ferner einzelne politische Berichte (2 Bde., 1935 - 1937) und Unterlagen über die Vertretung auf der Londoner Abrüstungskonferenz (1933), die Einstellung von Verfahren wegen Misshandlung von Gefangenen (1935 - 1936), Rassen- und Bevölkerungspolitik (1935 - 1936) sowie eine Liste der Mitarbeiter (1942 - 1943)". Der Bestand wurde im Laufe der Bearbeitung ergänzt durch · Akten, die zu einem früheren Zeitpunkt zur Kassation vorgeschlagen waren, jedoch auf Grund von Benutzungsanfragen wieder in den Bestand zurückgeführt wurden. Es handelt sich um Akten der Abteilung B (Innenpolitik) Titel XV, Unterstützungen des Reichspräsidenten von Hindenburg an Korporationen und Einzelpersonen, vor allem aber zur Übernahme von Ehrenpatenschaften · Bestandsbereinigungen zwischen den Beständen R 43 Reichskanzlei, R 1501 Reichsministerium des Innern sowie mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED Bei den Aktenbänden mit den bisherigen Signaturen 1499 bis 1502 handelte es sich um die Provenienz Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler. Es erfolgte die Abgabe an die Abteilung Militärarchiv in Freiburg/ Breisgau und die Zuordnung zum Bestand RW 8. R 2 Reichsfinanzministerium R 43 Reichskanzlei R 2301 Rechnungshof des Deutschen Reiches N 429 Nachlass Paul von Hindenburg NS 3 Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP Stiftung Reichpräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein erstes Findbuch zu den Akten der Präsidialkanzlei entstand im Deutschen Zentralarchiv Potsdam 1960. Die Aktenüberlieferung im Umfang von 1.213 Bänden wurde nach der Verwaltungsstruktur gegliedert und vorläufig verzeichnet. 1967 erfolgte die vorläufige Verzeichnung im Bundesarchiv in Koblenz und 1981 die Vorlage eines Findbuches zu den 241 Bänden unter der Bestandssignatur R 54. Nach der Zusammenführung der Teilbestände aus Potsdam und Koblenz wurde 1998 ein Gesamtfindbuch vorgelegt. Ende 2008 begann die datenbankgestützte Überarbeitung des Findbuches und die Einarbeitung von 2538 Akten mit der Provenienz Präsidialkanzlei aus dem NS-Archiv des MfS. Die vorliegenden Archivalien setzen sich zusammen aus Akten in ihrer ursprünglichen Entstehungsordnung z. T. mit den Originalaktendeckeln und in der überwiegenden Zahl aus einzelnen nur wenige Blatt umfassenden Mappen. Der Bestand wuchs von 1.581 Akten um 933 Signaturen auf insgesamt 2.547 Akten an. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um personenbezogene Vorgänge wie Ernennungen und Entlassungen von Beamten und Ordensverleihungen. Allerdings konnte die Bandfolge mit zwei Sachakten aus den Jahren 1926 bzw. 1927 sowohl zeitlich als auch nachweislich anhand der Tagebuchnummern mit den Bänden 8 und 9 ergänzt werden. Die Bandfolge , mit fünf Bänden, im Zusammenhang mit der Ehrenmitgliedschaft Paul von Hindenburgs, stellen eine komplette Ergänzung dar. Die jetzige Bearbeitung einschließlich der Klassifikation orientierte sich an der bereits im bisherigen Findbuch verwendeten Registraturordnung: Abteilung A (Innerdienstliche Angelegenheiten) Abteilung B (Innenpolitik) Abteilung C (Außenpolitik) Abteilung D (Militärpolitik) Abteilung E (nicht belegt) Abteilung O (Ordenskanzlei) Zitierweise BArch R 601/1... Inhaltliche Charakterisierung: Innerdienstliche Angelegenheiten der Präsidialkanzlei 1919-1945 (56): Schriftwechsel mit anderen Behörden, Geschäftsordnung der Reichsregierung, von Ministe‧rien und der Reichsvertretung der NSDAP 1924-1943 (8); Organisation, Personal, Kassen- und Haushaltssachen der Präsidialkanzlei, privatdienstlicher Schriftwechsel von Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); Innenpolitik 1919-1945 (939): Verfassung 1919-1936 (19), Reichspräsident 1919-1939 (190), Reichsregierung 1919-1936 (23), Gesetzgebung 1919-1936 (24), Beamtenwesen 1919-1943 (109), Ressorts des Reichsarbeitsministeriums 1919-1943 (46), Randgebiete des Reichs (Saar, Ostprovinzen), einschließlich Osthilfe, revolutionärer Bewegungen, Presse, Polizei und Technischer Nothilfe, Fürstenauseinandersetzung, Feiertage und Verfassungsfeiern 1919-1945 (42), Ressorts des Reichsfinanzministeriums 1919-1944 (40), Ressorts des Reichsjustizministeriums 1919-1942 (35), Kirchen-, Kultur- und Gesundheitswesen 1919-1944 (20), Wirtschafts- und Finanzpolitik 1919-1944 (21), Wirtschaftspolitik 1919-1944 (40), Verkehrswesen 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds und Spenden 1919-1940 (292), Preußen 1919-1937 (5), Bayern 1919-1936 (15); Außenpolitik 1919-1945 (143): Versailler Vertrag und seine Ausführung 1919-1940 (39), internationale Organisationen und Verträge 1919-1944 (26), Auswärtiges Amt 1921-1945 (2), zwischenstaatliche Abkommen 1919-1944 (64), kulturelle Beziehungen zum Ausland 1920-1944 (4), außenpolitische Lage, Wochenberichte des Auswärtigen Amts 1920-1933 (8); Militärpolitik 1919-1939 (48): Militärgesetzgebung und -politik 1919-1934 (39), eingesandte Schriften und Bücher 1928-1932 (1), Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), ziviler Luftschutz 1927-1938 (2), Reichsarbeitsdienst 1935-1941 (1); Ordenskanzlei 1935-1945 (237): Bewirtschaftung der Orden und Ehrenzeichen 1935-1944 (3), Dienstauszeichnungen 1937-1945 (102), Ehrenzeichen 1939-1945 (43), Ehrenzeichen zu bestimmten Anlässen 1937-1944 (43), Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen durch Deutsche 1941-1944 (6), Kriegsauszeichnungen 1939-1944 (34), Handel mit Orden und Ehrenzeichen 1941-1944 (6); Verschiedenes (Glückwünsche) 1935-1944 (65); Brieftagebücher 1942 (1) Erschließungszustand: Findbuch 2011 Zitierweise: BArch, R 601/...

        BArch, RW 61 · Bestand · 1900-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Höpfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Die Alliierten hatten sich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung: Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise: BArch, RW 61/...

        Oberamt Backnang (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
        1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
        Nachlass Fürstin Alexandra (*1878, +1942)
        1. Zur Biografie von Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg: Fürstin Alexandra Luise Olga Viktoria zu Hohenlohe-Langenburg wurde am 1. September 1878 als viertes Kind von Herzogin Marie (Tochter von Zar Alexander II. von Russland) und Herzog Alfred (Sohn von Königin Viktoria von Großbritannien) von Edinburgh in Coburg geboren. Sie verbrachte ihre Kindheit und Jugend überwiegend in England sowie auf Malta, wo ihr Vater von 1886 bis 1889 als Kommandant der britischen Marine stationiert war, und im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, das Alfred ab 1893 regierte. Ihren Cousin 3. Grades und späteren Gatten Erbprinz Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg (1863-1950) lernte Alexandra anlässlich seiner vielen Reisen nach England bereits in jungen Jahren kennen. Als 15jährige fiel sie ihm besonders ins Auge, und nach heftigem Werben bei ihrer Mutter Marie erhielt Ernst 1895 die Erlaubnis zur Verlobung. 1896 fand schließlich die Hochzeit in Coburg statt. Alexandra zog mit ihrem Gatten nach Langenburg, wo dieser begann, sich auf seine Rolle als Erbe des Stammbesitzes vorzubereiten. Schon bald kam der erste Sohn Gottfried zur Welt, auf den Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred folgten. Doch änderten sich die Pläne der jungen Familie, als 1899 bzw. 1900 Alexandras Bruder Alfred und ihr Vater kurz nacheinander starben. Ernst übernahm die Regentschaft im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha für den noch minderjährigen Thronfolger Herzog Eduard von Albany, so dass der neue Lebensmittelpunkt für einige Jahre in den thüringischen Residenzen lag. Auch nach dem Ende der Regentschaft 1905 hielt sich die Erbprinzessin mit ihren Kindern außer in Langenburg von Zeit zu Zeit in Coburg am Hof ihrer Mutter auf, während Ernst wegen seiner politischen Ambitionen häufig abwesend war. Alexandra unternahm zudem zahlreiche Reisen vor allem nach Südfrankreich, wo ihre Mutter ein Landgut bei Nizza besaß, sowie nach Rumänien zu ihrer Schwester Königin Maria und in die Schweiz. Zum Teil hing ihre Reiselust allerdings mit ihrer lebenslangen Anfälligkeit für Krankheiten zusammen, die sie zu längeren Kuraufenthalten zwang. Spätestens 1913, als Ernst II. seinen Vater als Fürst beerbte, wurde Schloss Langenburg endgültig zum Hauptwohnsitz der Familie. Dennoch kam es während des 1. Weltkrieges noch einmal zu einer längeren Abwesenheit des neuen Fürsten, der sich aufgrund seiner leitenden Funktionen bei der freiwilligen Krankenpflege vor allem an der Ostfront aufhielt. Alexandra nutzte diese Zeit, indem sie sich ebenfalls in der Kriegsfürsorge engagierte und von 1914 bis (mindestens) 1917 als Hilfskrankenschwester im Kriegslazarett in Coburg selbst Hand anlegte. Nach dem Krieg und den politischen Umwälzungen in Deutschland zog sich Ernst weitgehend ins Privatleben zurück, so dass nun auch seine Gattin ihre Rolle als Fürstin auf den langenburgischen Stammgütern voll ausfüllen konnte, lediglich unterbrochen von gelegentlichen Reisen. Fürstin Alexandra starb am 16. April 1942 im Diakonissenkrankenhaus in Schwäbisch Hall und wurde in Langenburg beigesetzt. 2. Zum Nachlass und seine Bearbeitung: Der Nachlass der Fürstin Alexandra besteht überwiegend aus Korrespondenzen und enthält nur sehr wenige ,Sachakten’, was im großen und ganzen ihrer eher zurückgezogenen Rolle an der Seite ihres öffentlich und organisatorisch wesentlich aktiveren Gatten entspricht. Die Unterlagen wurden wohl im Laufe der 1960er und 70er Jahre an das Hohenlohe-Zentralarchiv abgegeben und dort grob sortiert. Dabei konnte auf eigene Ordnungsmaßnahmen Alexandras zurückgegriffen werden, die einem Teil des Schriftguts alte Umschläge mit Beschriftungen im Sinne eines Aktentitels beilegte. Die aktuelle Verzeichnung orientierte sich ebenfalls an diesen Originalaktentiteln, ging jedoch in der Erschließungstiefe weit darüber hinaus. Es mussten kaum Umformierungen vorgenommen werden, und es wurde eine nur geringfügige Vermischung mit Akten anderer Provenienz festgestellt, so dass wenige Schriftstücke zu entnehmen waren. Allerdings konnte der Bestand um zahlreiche Faszikel ergänzt werden, die bei der Bearbeitung von anderen langenburgischen Nachlässen - insbesondere des Gatten Ernst II. sowie der Töchter Alexandra und Irma - gefunden wurden. Der Bestand La 143 Nachlass Fürstin Alexandra, wurde im Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 2,4 lfd.m. Akten und Bände in 107 Einheiten mit einer Laufzeit von [ca. 1880]-1942. Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. weitere Materialien:: La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 142 Nachlass Fürst Ernst II. 4. Hinweis: Im vorliegenden online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt zugänglich sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im September 2005 Dr. Schiffer
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 157/1 · Bestand · (1442-) 1818-1924 (-1931)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
        1. Behördengeschichte: Die Adelsmatrikelkommission wurde im Jahre 1818 durch König Wilhelm I. innerhalb des Ministeriums des Innern eingerichtet, um die Einhaltung der Rechte und Pflichten des württembergischen Erbadels zu gewährleisten (1). Aufgabe der Kommission war die Anlegung und Fortführung der Personal- und Realmatrikel sowie der Wählerverzeichnisse für die Erste - und bis 1906 auch Zweite Kammer - des württembergischen Landtags (2). Die Familien hatten zum einen ihren Adelsstand und -rang zu beweisen, was in der Regel durch eine beglaubigte Abschrift des Adelsdiploms erfolgte, zum anderen mussten Änderungen der Familien- oder Besitzverhältnisse gemeldet werden. Im Gegenzug blieb ein Teil der früheren Adelsrechte erhalten. Adelige Besitzungen erhielten je nach Größe die Rechte einer Standesherrschaft oder eines Ritterguts. Dazu verblieben ihnen u. a. auch noch verschiedene grundherrliche Rechte. Nach einer umfangreichen Erneuerung der Adelsmatrikel in den Jahren 1844 und 1845 kam es im Dezember 1849 zur Auflösung der Kommission und zur Abgabe ihrer Akten an das Archiv des Innern. Im Juni 1857 wurde sie unter der Leitung von Regierungsrat Golther jedoch wieder eingesetzt (3).Mit dem Ende der grundherrschaftlichen Verfassung in Württemberg im Zusammenhang mit der Revolution von 1848/49 kam es unter den adeligen Rittergutsbesitzern, die nach der Ablösung der bäuerlichen Abgaben teilweise in Geldnöte gerieten, zu umfangreichen Grundstücksverkäufen, zum einen an befreite Bauern, die in der Landwirtschaft verblieben, zum anderen an den württembergischen Staat, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Bau befestigter Straßen und vor allem der Eisenbahn vorantrieb. Im Gegenzug war es nun aber auch bürgerlichen Personen erlaubt, Rittergüter zu erwerben, die eine Zeitlang durchaus als Prestigeobjekte gesehen werden konnten. Insgesamt überwog aber die Tendenz zur Auflösung (Exmatrikulierung) von Rittergütern.Nach dem Ende der Monarchie wurden die Sonderrechte adeliger Standesherrschaften und Rittergüter endgültig beseitigt. Im Zuge dieser Entwicklung kam es 1924 zur Auflösung der Adelsmatrikelkommission. 2. Bestandsgeschichte: Die Unterlagen der Adelsmatrikelkommission gelangten in zwei Ablieferungen des Ministeriums des Innern in den Jahren 1904 und 1924 (4) an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die erste Ablieferung wurde im Jahr 1913 in einem archivischen Verzeichnis grob erschlossen, wobei einige Unterlagen der Ritterkantone aus der Zeit vor 1806 entnommen wurden (5). Die ursprünglich 481 Aktenbünde und 170 Bände (Grundbücher) erhielten die Bestandssignatur E 157, später aufgeteilt in E 157/1 (Akten) und E 157/2 (Grundbücher). Die Ablieferung der Kommission von 1904, die insbesondere familienübergreifende Unterlagen und Verzeichnisse beinhaltete, erhielt zwischenzeitlich die Signatur E 157/3, ließ sich aber nicht klar vom übrigen Bestand trennen, so dass E 157/1 und E 157/3 schließlich wieder vereinigt wurden. Das maschinenschriftliche Archivverzeichnis von 1924, das bis zur Bearbeitung des vorliegenden Repertoriums auch im Hauptstaatsarchiv noch als Findmittel im Einsatz war, zeigt die systematische Struktur auf, nach welcher der Bestand im Ministerium des Innern gelagert worden war. Demnach wurden die Unterlagen, die den württembergischen Erbadel insgesamt betrafen, an den Anfang gestellt. Es folgten, jeweils in alphabetischer Reihenfolge, Spezialaktenserien über Adelsfamilien, Standesherrschaften und Rittergüter. Bei den Familienakten des nicht begüterten Erbadels wurde jeweils der Anfangsbuchstabe im Alphabet zu einem Bund zusammen gefasst. Eine eigene Rubrik erhielten auch die exmatrikulierten Rittergüter.Die jeweiligen Aktenrubriken bestehen aus recht gleichförmigen Akten, die jedoch einen stark unterschiedlichen Umfang besitzen. In den Familienakten befinden sich in der Regel Konzepte der Personalmatrikelbögen sowie Informationen über Geburten, Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle, vereinzelt auch durch Zeitungsausschnitte dokumentiert. Besonders erwähnenswert sind die für einen Großteil der Familien vorliegenden, z. T. mit hohem künstlerischen Aufwand und Beiwerk ausgestalteten handgefertigten Wappendarstellungen, welche vermutlich als Vorlagen für das beim Kabinettsministerium geführte adelige Wappenbuch dienten (6).Die Akten über Standesherrschaften und Rittergüter enthalten meist Berichte der Oberämter und Kreisregierungen zu Besitz- und sonstigen Veränderungen sowie ausgefüllte Fragebögen für die Erstellung der Realmatrikel oder aber Auszüge aus dem Grundbuch für die exemten Grundstücke. Bei den Rittergutsakten sind des öfteren auch colorierte Lagepläne und / oder ausführliche Beschreibungen vorhanden. 3. Bearbeiterbericht: Um eine gezieltere Recherche im Bestand zu gewährleisten, wurde im Frühjahr 2004 die archivische Erschließung des Bestandes in Angriff genommen. Dabei kam es zur Aufteilung der teilweise nur summarisch aufgelisteten Aktenbünde in Einzelfall- bzw. Sachakten, welche auf Grund der Quadrangulierung vorgenommen wurde. Auch große Aktenbunde ab ca. 10 cm Umfang wurden aufgeteilt. Die Auflistung wichtiger Veränderungen bei den adeligen Familien bzw. Standesherrschaften und Rittergütern erfolgte mit Hilfe von Enthält-Vermerken. Besonderheiten wie Wappenzeichnungen und Grundrisse / Lagepläne wurden in Darin-Vermerken erfasst. Da die handgemalten Wappenzeichnungen zahlreicher Adelsfamilien hervorragend zur Präsentation im Internet prädestiniert erschienen, erfolgte in der Zeit von Oktober bis Dezember 2004 unter Mithilfe der Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter Sandy Apelt, Katja Georg, Stefan Spiller und Christina Wolf sowie der Praktikantin Madeleine Schulze deren Digitalisierung. Die Wappen sind im dazu gehörigen Online-Findbuch auf diese Weise direkt einsehbar.Bei der Erstellung der Klassifikation diente die ursprüngliche Anordnung des Bestandes als Grundlage. Um ein konsequenteres Stufenmodell zu erhalten, wurden in der virtuellen Anordnung des Bestandes die Akten zur Personalmatrikel (begüterter und nicht begüterter Erbadel) und zur Realmatrikel (Standesherrschaften, Rittergüter, exmatrikulierte Rittergüter) in jeweils einem Überpunkt zusammengefasst. Ebenfalls neu klassifiziert wurden die Generalakten am Anfang des Findbuchs.Weitere Unterlagen betr. württembergische Adelsangelegenheiten und -familien im 19. und 20. Jahrhundert finden sich u. a. in folgenden Beständen:E 40/33:Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: AdelssachenE 60Königlicher LehenratE 105Verträge Württembergs mit seinen Standesherrn und sonstigen AdligenE 146Ministerium des Innern III, Teil 1E 147Ministerium des Innern III, Teil 2E 151/2Ministerium des Innern, Abteilung II: Rechtssachen, Staatsangehörigkeit, PersonenstandE 156Ministerium des Innern: AdelssachenJ 30/2Sammlung Josef SeligJ 40/8Nachlass Hans JänichenJ 40/63Sammlung v. Seckendorff zur Genealogie adeliger FamilienJ 250Sammlung von Adels- und WappenbriefenJ 270Unterlagen zum Württembergischen Adels- und Wappenbuch von O. v. AlbertiP 10Archiv der Freiherren Varnbüler von und zu Hemmingen (Depositum)P 14Familienunterlagen von Grabiz und de Pers von Saneliseo und Grabiz (Depositum)P 21Familienunterlagen Rolf Freiherr von Brand (Depositum)Auch die Bestände der Gruppe Q 3 (Verbands- und Familienarchive) enthalten zu einem nicht geringen Anteil Unterlagen von württembergischen Adelsfamilien.Die im Auftrag der Kommission erstellten Grundbücher, die auf den eingereichten Realmatrikelbögen basieren (Bestand E 157/2), konnte zeitgleich mit dem vorliegenden Bestand erschlossen werden (7). Das Ablieferungsverzeichnis zu E 157 wurde daher dem Bestand E 61x zugeordnet (8).Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte mit Hilfe der Programme MIDOSA 95 und Microsoft Access, die Verpackung der Unterlagen besorgten Elisabeth Mainhardt und Rudolf Bezold. Einige Vorakten (9) aus der Zeit vor 1818 mit einem Umfang von insgesamt 0,2 lfd. m wurden aus Provenienzgründen dem Bestand entnommen und zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Az.: 7511.6/2769 und -3711). Der Bestand umfasst nunmehr 882 Aktenbüschel (Bü. 1-180, 180a, 181-881) bzw. 24,2 lfd. Regalmeter. Das Findbuch wurde außerdem durch Konkordanzen sowie einen Orts-, Personen- und Sachindex ergänzt, bietet eine wesentlich verbesserte Erschließungstiefe als bisher und ist als Online-Findmittel auch im Internet verfügbar.Stuttgart, im Dezember 2004Johannes Renz Fußnoten: (1) Die Unterlagen zur Einrichtung der Kommission für die Adelsmatrikel befinden sich in Bestand E 156 Ministerium des Innern: Adelssachen(2) Zu den staatsrechtlichen Verhältnissen des ehemals reichsunmittelbaren Adels vgl. die Vorbemerkung zu Bestand E 156(3) Vgl. E 156 Bü. 2(4) Vgl. Aktenverzeichnis E 157 (alt) S. 28, jetzt: E 61x Bd. 146(5) Vgl. Aktenverzeichnis E 157 (alt) S. 73; Bestände der Ritterkantone: HStAS B 573- B 574, B 579 - B 582, StAL B 575, B 578, B 583 - B 586(6) Vgl. E 156 Bü. 1(7) Vgl. Vorwort zu Bestand E 157/2(8) E 61x Bd. 146(9) Bisher: E 157/1 Bund 10-12 bzw. 475

        Enthält u.a.: Korrespondenz Ernsts II., Entwurf einer Verordnung und Denkschrift betreffend Reichskolonialamt; Verhältnisse der deutschen Schutztruppe in Südwestafrika (u.a. Herero-Aufstand, Eisenbahnbau, Hafenanlagen, Organisationsfragen); Grenzfragen (u.a. Korrespondenz mit König Leopold II. von Belgien); Geschäftsverteilungspläne; Haushaltsplan für 1906; Zeitungsausschnitte Darin: Übersichtsplan der Eisenbahnlinie Windhuk-Rehoboth; Karikatur aus dem "Kladderadatsch" (mit Abbildung Ernsts II.).

        Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
        BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

        Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 040 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) Umfang: 307 Archivkartons + 2 lfm Amtsbücher (= 2538 Verzeichnungseinheiten = 49 lfm) Laufzeit: 1445 - 1945 Das Vorwort zu vorliegendem Bestand Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim (bis 1945) - des Stadtarchivs Worms soll einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Registratur- und Archivmaterials zum einen zur Zeit seiner Verwahrung in der Bürgermeistei Herrnsheim ge-ben, zum anderen seit seiner Übernahme durch die Stadt Worms. Im Anschluss daran wird die Verzeichnungsarbeit erläutert, dabei auf Besonderheiten sowie ergänzende Bestände hinge-wiesen. Ein kurzer Abriss zur Ortsgeschichte wird im Wortlaut der Beständeübersicht des Stadtar-chivs Worms vorweg geschickt, Literaturangaben zur Vertiefung der Informationen zur Orts-geschichte finden sich als Anhang zu diesem Vorwort. I. Zur Ortsgeschichte Ca. vier km nordwestlich von Worms gelegen; erstmals urkundlich erwähnt 771; nachdem die Kämmerer von Worms (gen. von Dalberg, reichsritterliche Familie) ihren Besitz im Ort im-mer weiter vergrößert und ihre Rechte ausgebaut hatten, erhielten sie ihn 1375 zum Lehen (faktische Herrschaft in Dorf, Markt und Gericht); Philipp Kämmerer von Worms machte den Ort zu seiner Residenz: um 1460 Bau einer Burg an der Stelle des heutigen Schlosses, zur selben Zeit Ortsbefestigung; 1470-92 Umbau einer Kapelle der Pfarrkirche St. Peter (mit zahl-rechen Altären, Patronat: Stift St. Cyriakus/Neuhausen) zur Familiengrablege (somit Situation einer kleinen Residenz, die baulich bis heute gut ablesbar ist); 1581 Einführung der Reforma-tion durch Kurpfalz, 1635 weitgehende Einäscherung des Ortes, dalbergische Ortsherrschaft bis zum Ende des Alten Reiches; um 1900 ca. 2100 Einwohner; 1798-1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms; Eingemeindung nach Worms zum 1.4.1942. II. Gemeinderegistratur und -archiv Im Jahr 1826 wurde gemäß Regierungserlass vom 25.7.1826 ein Verzeichnis über die im Ar-chiv Herrnsheim vorhandenen Gesetz-Sammlungen, Verordnungen und Instruktionen er-stellt. Neu ausgestattet wurde das Archiv 1830/31 im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gemeindehauses. Es wurden neue Möbel in Auftrag gegeben und gefertigt u.a. ein Registraturschrank für das Archiv, ein weiterer für das Bürgermeisterei-Büro. Auch die Quit-tung der Wwe. Ph. Ch. Schöneck aus Worms vom 20.4.1831 über 12 Gulden und 19 Kreuzer für die Reparatur von 28 Steilkartons für das Bürgermeisterei-Archiv in Herrnsheim gibt ei-nen Einblick in die Aktenaufbewahrung in Herrnsheim. In Bezug auf die Aktenführung erging am 30. Oktober 1830 ein Rundschreiben an alle Bür-germeistereien der Provinz, betreffend "Das Ordnen der Gemeinde-Archive der Provinz". Es wird gefordert, dass die Amtspapiere nach genannten Rubriken sortiert, die Akten bis 1830 chronologisch nach Gegenständen geordnet, dann in Kartons oder Schränken in verschlosse-nen Lokalen aufbewahrt werden. Letzteren Maßgaben wurde - wie oben ausgeführt - bei der Neueinrichtung des Gemeindehauses entsprochen. Jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres sollen laut Rundschreiben alle Eingänge beigeheftet und die Sammlung vervollständigt sein. Am 27. März 1838 wurde im Auftrag des Kreisrats Herr Völcker mit der Revision der Ge-meinderegistratur in Herrnsheim beauftragt. Er sollte gemäß Registraturplan für die Bürger-meister die Unterlagen vor Ort sichten und ordnen und nur dann seine Gebühren erhalten, wenn er diese Arbeit vorschriftmäßig erledigt hat. Offensichtlich war dies nicht der Fall, denn am 26. Juli 1838 beauftragte Kreisrat Staedel Herrn Peth aus Bermersheim mit der Ord-nung der Gemeinderegistratur in Herrnsheim. Ein weiteres Inventar, das nun auch den Aktenbestand berücksichtigt, wurde für die Gemein-de Herrnsheim - vermutlich zwischen 1905 und 1910 zur Wertermittlung für Versicherungs-zwecke - angelegt. In der Obhut des Bürgermeisters befanden sich ein Archivschrank, zwei große Aktenschränke, ein kleiner Aktenschrank sowie eine alte Aktenkiste. Neben Amts- und Gesetzblättern, verschiedenen Verordnungen, Handbüchern und Fachliteratur werden zu den Registraturplangruppen I - XXVI zunächst 56 Faszikel, deren Wert nicht zu ermitteln war, aufgelistet. Nachfolgend werden zahlreiche Faszikel sowohl mit Angaben betr. Zuordnung zum Registraturplan, Laufzeit und Bewertung aufgeführt. Besonders hervorzuheben sind z.B. das Jahrmarktsprotokollbuch von 1716, Vormundschaftsrechnungen und Testamente etc. 1699-1821, Amts- und Gerichtsprotokolle 1778-1798, Brandkataster 1817, 1835 und 1848 sowie ein neues. Auch ein Ortsbauplan (3 Blätter), der nach aktueller Verzeichnung nicht mehr vorhanden ist, wird in diesem Inventar, im Wert auf 200 Mark geschätzt, nachgewiesen. Nebenbei sei bemerkt, dass sich im Rathaus mehrere Wandgemälde befanden, die Herzog Dalberg, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Wilhelm II. und die Kaiserin sowie Mitglieder der hess. Großherzogsfamilie darstellten, daneben gab es weitere Bilder, eines, das Vulkanausbrüche zeigte ein anderes das Schlachtfeld um Metz. Die in diesem Inventar genannten Akten, die der Standesbeamte verwahrte, scheinen bis auf den hier aufgeführten Band Geburts-, Heirats- und Sterberegister 1780-1798 vorhanden zu sein. Den nächsten Überblick über das Gemeindearchiv Herrnsheim verschafft uns im Jahr 1937 Prof. Dr. Wilhelm Becker mit seiner Zusammenstellung der Inventare der Gemeindearchive des Kreises Worms. Hierin hat Prof. Henkelmann aus Bensheim den Bestand der Gemeinde Herrnsheim überprüft und nach den Aktengruppen des hess. Registraturplans von 1908 zu-sammengefasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ältesten, hier genannten Stücke, z.B. das Morgenbuch (1626-1666; Abt. 40 Nr. 370), das Verordnungsbuch des Franz Heinrich Käm-merer von Worms Frhr. v. Dalberg (ab 1742; Abt. 40 Nr. 1), das Instrument derer zu Neuhau-sen, über die Bereitstellung zweier Geharnischter zu Herrnsheim (1445, Nr. 5), Bäckerordnung von 1736 (Abschrift, Abt. 40 Nr. 371) sowie weitere, schon oben im Inventar von Anf. des 20. Jh. aufgeführten Stücke, z.B. das Jahrmarktprotokollbuch, Amts- und Ge-richtsprotokolle. Das Verordnungbuch des Franz Heinrich Kämmerer v. Dalberg sowie das Instrument derer zu Neuhausen wurde im Oktober 1914 durch das Großherzoglich hessische Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt im Auftrag des Referendars a.D. Müller zur Benutzung überlassen. Hinweis: Auffallend ist, dass die Gemeinderatsprotokolle nicht als komplette Serie vorhanden sind, das früheste Protokollbuch sogar erst im Jahr 1836 einsetzt. Es ist davon auszugehen und im Vergleich zu anderen Gemeindearchiven als ungewöhnlich zu bemerken, dass dieser Band überhaupt der erste Protokollband für Herrnsheim war. Er wurde am 3. Mai 1836 neben ver-schiedenen anderen Registern angeschafft. Seine Laufzeit endet 1840, danach besteht eine Lücke bis 1919. Laut Inventar (s.o.) lagen Anfang des 20. Jh. drei Bände vor (1836/40, 1856/75 und 1875 ff), die Stücke wurden mit 90 Mark im Wert hoch angesetzt. Zumindest für das Fehlen eines Bandes ließ sich in den Akten eine Erklärung finden. Der ehemalige Bür-germeister Brandt verweigerte 1856 die Herausgabe des Protokollbuchs. Im Jahr 1986 be-mühte man sich von seiten des Stadtarchivs noch einmal um Nachforschungen betr. das Feh-len der Gemeinderatsprotokolle zwischen 1840 und 1919, doch der damalige Ortsvorsteher Josef Wolf musste ebenso passen. Auch in der Serie der Gemeinderechnungen mit den dazugehörenden Urkundenbänden ist eine Lücke festzustellen und zwar zwischen 1924 und 1940. Für die Jahre nach 1940 fehlen die Rechnungen ebenso wie die Rechnungen und die zugehörigen Belege der Geschwister-Zimmer-Siftung für den Zeitraum zwischen 1921 und 1941/42. Der Verlust mancher Akte bzw. des ein oder anderen Vorgangs lässt sich dadurch erklären, dass es vorkam, dass diese bei der Ausleihe z.B. an das Kreisamt in Worms, dort verloren gingen. Deshalb verweigerte man in Herrnsheim auch die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Freiherr Heyl’schen Güterverwaltung betr. die Platzfrage für das Spritzenhaus der Feuer-wehr an das hessische Hochbauamt in Worms. Auf dessen Anschreiben wurde vermerkt: ist nicht geschehen, sonst wären die Akten (wie so viele früher schon) eines Tages nicht mehr auffindbar . Um dem Verlust bzw. der Vernichtung von Akten durch Luftangriffe vorzubeugen, wurden Martin Fell und seine Ehefrau von der Ortsverwaltung am 21.9.1942 aufgefordert, zur all-abendlichen Sicherung wichtiger Unterlagen bzw. Bergung der Aktenbestände bei durch Luftangriffe verursachten Schäden am Rathaus zu sorgen. Am 29.4.1943 wurden die Akten im Zuge der Eingemeindung von Herrnsheim zunächst in den Keller des Cornelianums in Worms verbracht. Anhand der unterschiedlichen Aktenschürzen lassen sich die verschiedenen genutzten Regist-raturpläne, erst 1836, dann 1908 und schließlich nach 1942 (mit der Aufschrift ‚Stadtverwal-tung Worms’) erkennen. Als Muster wurden einige Aktendeckel in Abt. 40 Nr. 2532 - Nr. 2534) aufbewahrt. Bei den Faszikeln, die der Klassifikationsgruppe XXI.09. Dalbergische Grundstücksangelegenheiten zugehören, weisen die Aktenschürzen ähnliche Beschriftungen auf wie sie Akten in Abt. 159 zeigen. III. Verzeichnung Das im Zuge der Eingemeindung 1943 übernommene Schriftgut wurde in den 70iger Jahren nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet, wobei in der Regel die Titel der Amtsbücher und Protokolle sowie die nach den hess. Aktenplänen von 1836 bzw. 1908 auf den Aktenschürzen überlieferten Beschriftungen übernommen wurden. Diese erste Verzeichnungsarbeit umfasste ursprünglich 371 Einheiten, wobei die zuletzt auf-genommenen Einheiten (ab Nr. 331) zu späteren Zeitpunkten ergänzt wurden und eine Lauf-zeit bis 1966 umfassten. Am 24. Juni 1971 übergab der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinz Pfannebecker 12 Schriftstücke an das Stadtarchiv, die offensichtlich aus der Provenienz der Bürgermeisterei Herrnsheim stammten. Zuletzt wurden im Jahr 2002 Titelaufnahmen von Quellen aus dem noch unverzeichneten Teilbestand gefertigt und zwar im Zusammenhang mit der Arbeit Volker Brechers über die Kriegswirtschaft in Worms. Hierbei wurden Akten berücksichtigt, die für den Zeitraum zwi-schen 1938 und 1950 thematisch mit Kriegsgefangenen, Ausländern etc. zusammenhingen. In dem schon verzeichneten Bestand Abt. 40 wurden bei der Erstverzeichnung auch vereinzelt Akten ausschließlich mit der Laufzeit nach 1945 berücksichtigt. Diese wurden ausgesondert und mit dem noch unverzeichneten Teilbestand, der ebenfalls Akten nach 1945 umfasst, zu-rückgestellt, um später im Zusammenhang mit Abt. 6 Stadtverwaltung Worms (nach 1945) bearbeitet zu werden. Da einzelne Akten unter ihrer alten Signatur möglicherweise schon be-nutzt worden sind, findet sich im Anhang dieses Findbuchs eine Liste dieser Stücke, die mit dem insgesamt sechs laufende Meter umfassenden Schriftgut nach 1945 in 29 Archivkartons (zuzgl. einige lose Stücke) zur Zeit im Magazin des Raschi-Hauses (Regal 25) aufbewahrt werden. Mit der Neuverzeichnung des Bestands Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim - wurde im Dezember 2005 begonnen, die Verzeichnungsarbeit im Juli 2006 abgeschlossen. Dabei wurde neben dem schon verzeichneten Schriftgut noch unverzeichnetes Material berücksichtigt. Die Verzeichnungsarbeit erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip, wobei sich zwangsläufig bei Auf-lösung früherer größerer Verzeichnungseinheiten eine neue Nummerierung ergab, d.h. für diese Unterlagen neue Signaturen vergeben wurden. Deshalb wurde eine Konkordanz zwi-schen Alt- und Neusignaturen angelegt und diesem Findbuch angehängt. Der gesamte Bestand wurde in das Archivierungsprogramm AUGIAS eingegeben und gleich-zeitig indiziert (Firmen-, Orts-, Personen- und Sachindex). Als Grundlage für die Klassifikati-on wurde der hess. Aktenplan von 1908 gewählt und entsprechend den örtlichen Bedürfnissen abgeändert und ergänzt. Mit Sperrvermerken für die Benutzung wurden aus Gründen des Da-tenschutzes ca. 140 Akten versehen. Die relativ hohe Zahl ergibt sich aus der Tatsache, dass eine große Anzahl standesamtlicher Unterlagen vorliegen, für die das Personenstandsgesetz die Richtlinien für die Benutzung bzw. Nicht-Benutzung vorgibt. Kassiert wurden dünne Schnellhefter aus der Zeit um 1930/40, die Generalia - oft nur im Umfang von 2-3 Blättern - enthielten und keinen direkten Bezug zu Belangen in Herrnsheim hatten; darüber hinaus wur-den zwei Bündel Eichkarten ausgesondert, die keinerlei Aussagewert haben. Insgesamt be-trägt der Umfang der Kassation drei Archivkartons. Das Gemeindearchiv Herrnsheim wird im Umfang von 2538 Verzeichnungseinheiten (num-merisch bis 2534) in 308 Archivkartons (49 lfde. Meter, davon 2 lfde. Meter Amtsbücher) aufbewahrt. Die Laufzeit reicht von 1445 bis in die 1970er Jahre, dabei liegt der Schwerpunkt im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. Der Schnitt für die Verzeichnung wurde trotz Eingemeindung im Jahr 1942 bei 1945 gesetzt, damit nicht innerhalb von nur drei Jahren zwei Grenzdaten berücksichtigt werden mussten, d.h. zum einen 1942 als Jahr der Eingemeindung, zum anderen 1945 als Grenzjahr für die Aktenüberlieferung der Stadtverwaltung vor 1945 (Abt. 5) und nach 1945 (Abt. 6). Deshalb wurden die Akten in Abt. 40 belassen, in denen mindestens noch ein Schriftstück von 1945 enthalten war - unabhängig davon, ob der zeitliche Schwerpunkt der Akte eher die Zeit nach 1945 betrifft. IV. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Akten und Amtsbücher des vorliegenden Gemeindearchivs ist im Großen und Ganzen als gut zu bezeichnen. Leider ist insbesondere unter den Rechnungen und Urkunden, sowie den Hand- und Tagebüchern über Einnahmen und Ausgaben eine größere Zahl an mit Schimmel befallenen Stücken zu verzeichnen: 45 mit leichtem Schimmelbefall, mit Schimmel und Wasserschäden 7 Stücke und 14 Bände sind versport und haben Schim-melschäden. Daneben weist ein Teil der Urkundenbücher zu den Rechnungen sowie eine gro-ße Anzahl der Hand- und Tagebücher (ca. 140 Stücke, d.h. ca. 5,5 % des Gesamtbestandes) neben Schimmel und Sporen auch Wasserschäden auf. Zehn Amtsbücher (Rechnungsbelege und Grundsteuer-Sektionsverzeichnisse) sind in der Weise gebunden, dass Pergament, das in der Regel mit liturgischen Texten beschriftet ist, in Zweitverwendung den Buchrücken bildet Auch Faden geheftete Akten, wie man sie aus der preußischen Verwaltung kennt, finden sich in Abt. 40. Es sind die Amtsprotokolle (Protocollum Judicale, Abt. 40 Nr. 295 - 298). V. Tipps zur Benutzung des Bestandes Die Signaturen der einzelnen Quellen werden angegeben mit: Stadtarchiv Worms Abt. 40 Nr..... Auf den oft unterschätzten Aussagewert folgender Quellen soll hier hingewiesen wer-den. In den Urkundenbänden zu den Rechnungen finden sich neben Zeitungen (z.B. Abt. 40 Nr. 2409 auch Arbeitsakkorde (Abt. 40 Nr. 2469), Rechnungen verschiedener Firmen (Abt. 40 Nr. 2502), z.B. über ausgeführte Arbeiten sowie über Material, das dafür verwendet wurde (Abt. 40 Nr. 2504). Auch die Korrespondenzregister (z.B. Abt. 40 Nr. 651, Nr. 652) wurden in manchen Jahren in Volltext geführt, so dass in Verbindung mit den entsprechenden Sachakten der vollständige Schriftverkehr zwischen Oberbehörde bzw. Privatpersonen einerseits und der Bürgermeisterei andererseits nachvollzogen werden kann. Besonders hinzuweisen ist auf die Aussagekraft der Nachlassinventare als Quellengattung für genealogische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungen. Die Inventare sind in vorliegendem Bestand unter der Klassifikationsgruppe X.02.e. Nachlässe; Erbschaften und Vormundschaftsangelegenheiten registriert. Es finden sich hier auch Akte über Vermögens-teilungen sowie Testamente. Zur einfacheren Benutzung wurden die Verzeichnungseinheiten grob alphabetisch nach den Familiennamen sortiert, gleichzeitig alle vorkommenden Famili-ennamen "unterstrichen" hervorgehoben. Zu dem Personenindex ist anzumerken, dass in ganz wenigen Ausnahmefällen die korrekte alphabetische Folge durchbrochen wurde. Wenn die übliche Schreibweise eines geläufigen Namens extrem verändert war, wurde die Zuordnung innerhalb der normalen vorgenommen, z.B. ‚Pardong’ anstatt ‚Bardong’, hier erfolgte die Einordnung unter ‚B’. Wurden Familien-namen etwa gleichgewichtig in verschiedenen Schreibweisen verwendet und es war deren Nähe innerhalb des Alphabets erkennbar, wurde auf eine Vereinheitlichung oder Zuweisung verzichtet, z.B. Ertelmeyer/Erdelmeyer. Der Firmenindex wurde angelegt, damit auch kleinere Geschäfte in der Gemeinde, die nor-malerweise nur unter dem Personennamen laufen (z.B. J. Hübner, Buchdruckerei), mit erfasst werden konnten. Innerhalb des Sachindex wäre ein Auffinden der kleinen Unternehmen sehr erschwert. Nun kann innerhalb des Firmenindex - auch im Falle des Einordnens ( je nach dem, wie das Geschäft üblicherweise genannt wird) teilweise unter dem Vornamen, teilweise unter dem Nachnamen oder unter dem Geschäftsgegenstand - die Liste überflogen werden. Auf den vorgesetzten Zusatz "Fa." wurde verzichtet, da er selbst bei ein und derselben Firma nicht regelmäßig [evtl. Variation auch zu verschiedenen Zeitpunkten] verwendet wurde. Des-halb ist es unsicher, inwieweit er wirklich Namensbestandteil ist. Namentlich erwähnte Apo-theken und Gaststätten wurden in diesen Index ebenfalls übernommen. In den Sachindex wurden die allgemeinen Benennungen wie Schlosserei, Glaserei eingefügt. VI. Ergänzende Archivbestände Abt. 13 Nr. 1777 ‚Gewerbebetriebe zu Herrnsheim’ (1860-1888) Abt. 30 Hess. Kreisamt Worms (z.B. Akten im Bereich Gewerbeaufsicht, Aufnahme in den hess. Staatsverband) Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim (Herrnsheim als dem Kanton Pfeddersheim zugehörige Gemeinde) Abt. 159 Herrnsheimer Dalbergarchiv Hess. Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv von Dalberg (Abt. O 1 A-B) VII. Literatur BARDONG, Otto, Harlesheim - Herlisheim - Herrnsheim. Beiträge zur Orts- und Pfarrgeschichte, in: Herrns-heim 771-1971, hg. Otto Bardong, Worms 1971, S. 43-104. BÖNNEN, Gerold (hg. im Auftrag der Stadt Worms), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo (Bearb.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), Darmstadt 1985. Herrnsheim. Portrait einer Gemeinde, hg. anlässlich der 1225-Jahrfeier im Jahr 1996 durch die Ortsgemeinde Worms-Herrnsheim.