Infrastruktur

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      Infrastruktur

      • UF Infrastrukturunternehmen
      • UF Versorgungsinfrastruktur
      • UF Versorgungswege
      • UF Infrastructure technologique
      • UF Infrastructures

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      Infrastruktur

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        37 Ergebnisse mit direktem Bezug Engere Begriffe ausschließen
        Reiseberichte von Schiffskommandanten: Bd. 1
        BArch, RM 3/10644 · Akt(e) · 1873-1875, Jan. 1878 - Nov. 1886
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Schiffe: "Elisabeth", "Prinz", "Adalbert", "Olga", "Ariadne", "Stein", "Gneisenau", "Cyclop", "Nautilus", "Iltis", "Stosch", "Möwe", "Sophie", "Wolf", "Adler", "Nixe", "Albatros", "Bismarck" "Elisabeth": Sydney, Neu-Britannien, Neu Irrland, Neu-Guinea, Jokohama, 16. Okt. 1884 - 2. Jan. 1885 "Nautilus": Chemulpo, Shanghai, 9. - 21. Juli 1885 "Iltis": Chemulpo, Mokpo, Juli 1885 "Iltis": Mokpo, Shanghai, 15. - 20. Juli 1885 "Möwe": Somaliküste, Manda-Bai, Insel Songa-songa, Mai 1886 "Bismarck": Jaluit, Ebon, Namourik, Madjuro, 29. Mai - 3. Juni 1886 Meteorologische Beobachtungen in St. Thomas, 1878-1883

        Reichsmarineamt
        Reise zu Wagen nach Voi (Ugandabahn)
        ALMW_II._BA_DV_IXc/269 · Objekt · 1900-1914
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fototyp: Foto. Format: 16,7 X 12,0. Beschreibung: Lagerplatz: 2 Zelte, dahinter aufgehängte Wäsche, vorn 4 Wagen mit Decken, Planen, Kisten und andere Gerätschaften, bei Zelten 1 europ. Frau, 1 afrikan. Mann. Bemerkung: verblaßt.

        Leipziger Missionswerk
        Reichswirtschaftsministerium (Bestand)
        BArch, R 3101 · Bestand · 1869-1946
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass vom 21. Oktober 1917 Übertragung der aus dem Reichsamt des Innern ausgeglie‧derten wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben auf das neu gegründete, dem Reichs‧kanzler direkt unterstellte Reichswirtschaftsamt; Anfang 1919 Aufwertung zum Reichs‧wirtschaftsministerium (RWM); mit der Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 1919 Übertragung der Lenkung und Abwicklung der Kriegsrohstoffabtei‧lungen auf das RWM; 1920 nach Bildung des Reichsministeriums für Ernährung und Land‧wirtschaft Auflösung der kurzzeitigen Vereinigung mit dem Reichsernährungsministerium; 1921 Abgabe der Zuständigkeit für die Binnenschifffahrt und 1926 für die Seeschifffahrt an das Reichsverkehrsministerium; mit Auflösung des Reichsschatzministeriums 1923 Über‧nahme der elektrowirtschaftlichen Gesetzgebung und anderer wirtschaftlicher Aufgaben au‧ßerhalb der Kompetenz des Reichsfinanzministeriums; 1933 Abgabe der Arbeitsgebiete Wirtschaftswerbung, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; Abtrennung der Devisenbewirtschaftung vom RWM, Bildung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung; 1934 Vereinigung mit dem preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit; 1935-1938 offizielle Bezeichnung: Reichs- und Preußi‧sches Wirtschaftsministerium; 1936 Abgabe der Zuständigkeit für das Verfügungsrecht über Rohstoffe, Devisen, Arbeitskräfte und das Beschaffungsprogramm an die Vierjahres‧planbehörde; nach der Zentralisierung der beiden Behörden 1937 Übergang wichtiger Teile der Vierjahresplanbehörde an das RWM: die Rohstoffbewirtschaftung, das Außenhandelsreferat und der Generalbevollmächtigte für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung; 1941 Übertragung des Bereichs Energiewirtschaft auf den Generalinspektor für Wasser und Energie; nach Auf‧bau der Reichsbergbehörden 1943 Schaffung der Hauptabteilung "Der Oberberghauptmann"; mit Erlass vom 2. September 1943 über die Konzentration in der Kriegswirtschaft Übertragung der Zuständigkeit auf den Gebieten der Rohstoffversorgung, Produktion und Rüstungsindustrie auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion: Zuständigkeit des RWM (vgl. Speer-Erlass vom 29. Oktober 1943) für die zivile Produktion, die allgemeine Wirtschaftspolitik, das Handels- und Gewerbewesen, den Bergbau und die Wirtschaftsfinanzierung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Als durch die Fliegerangriffe in der zweiten Novemberhälfte 1943 das Hauptgebäude in der Behrenstraße zerstört wurde, hatte sich das RWM für diesen Fall bereits vorbereitet. Mit Verfügung vom 12. Juli 1943 hatte der Leiter der Hauptabteilung II i.V. Maßnahmen zur "Sicherung von Akten und Arbeitsmaterial für den Fall von Bombenschäden" angeordnet. Das Aktenmaterial sollte überprüft und, sofern es als besonders kriegswichtig eingestuft würde, im RWM bombensicher untergebracht werden. Doppelstücke und von unentbehrlichen Vorgängen anzufertigende Abschriften sollten außerhalb Berlins gesichert werden. Hinzu kam die wirtschaftliche Notwendigkeit, infolge von Rohstoffmangel Altpapier der Papierindustrie zur Verfügung zu stellen. Nur wenige Tage später, am 20. Juli 1943 folgte eine entsprechende Anordnung. Entbehrliche und für zukünftige Arbeiten bedeutungslose Akten sollten zum Einstampfen abgeliefert werden. "Akten, die auch für die Zukunft von Wert sind, sei es als Grundlage für Rechtsverhältnisse irgendwelcher Art, sei es als Quelle zur Geschichte des Amtes oder der Wirtschaftsverwaltung, müssen vor der Vernichtung ausgeschlossen werden." Sie sollten - sofern nicht mehr benötigt - "für die Abgabe an das Reichsarchiv in Potsdam oder das Preußische Staatsarchiv" bereitgehalten werden. Die Hauptabteilung OBH berichtete am 14. August 1943, dass in den Registraturen II Bg und OBH ca. 1900 Aktenbände ausgesondert und bereits von mit der Abholung betrauten Firma abgefahren worden seien. Im Zuge der Auslagerung des RWM aus Berlin erließ der Staatssekretär am 16. März 1945 eine besondere Verordnung über die Sicherung von Aktengut. Bemerkenswert ist der 2. Punkt: "Durch die bisherigen Luftangriffe ist im Deutschen Reich wertvolles und z.T. unersetzliches Material aus der Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen der Vergangenheit verlorengegangen. Da für die Wirtschaftsführung zur Fortentwicklung wirtschaftlicher Maßnahmen die Kenntnis der Tatbestände, Motive, Argumente und Gegenargumente der bisherigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen von besonderer Bedeutung ist, so muss jedes Material, das diese Kenntnis noch vermitteln kann, gesichert werden. Ich habe daher angeordnet, dass die dafür in Frage kommenden Unterlagen aus Akten und Schriftgut archivmäßig zusammengefasst und luftschutzmäßig gesichert untergebracht werden. Die Hauptabteilungen haben daher aus ihren Akten- und Schriftgutbeständen die entsprechenden Materialien auszusondern und nach Art und Menge Herrn Dr. Lück abtransportbereit zu melden." Lück gehörte zur "Volkswirtschaftlichen Abteilung", der Ohlendorf bevorzugtes Interesse schenkte. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Aktion wichtige Teile des RWM gerettet werden konnten. Ingesamt wurde eine Reihe von Ausweichstellen eingerichtet. Archivische Bearbeitung Bei Übernahme der Überlieferungen des ZStA in das Bundesarchiv musste zunächst die eindeutige Benutzbarkeit des Bestandes gewährleistet werden. In einem ersten Schritt wurde daher aus rein praktischen Erwägungen heraus festgelegt, die Signierung des größeren Potsdamer Teilbestandes beizubehalten und die Koblenzer Akten umzusignieren, indem jede Aktensignatur mit 30.000 addiert wurde (Beispiel: alt R 7/ 1196 ist neu: R 3101/ 31196). Der Klassifikation des zweiten Teils des Findbuches wurde der Geschäftsverteilungsplan von 1943 zugrunde gelegt. Aus den Koblenzer und Potsdamer Teilbeständen wurden die nicht nach Schlagworten klassifizierten Akten erfasst und zusammengeführt. Die Grundlage für die Klassifikation bildet der Geschäftsverteilungsplan von 1943. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind vor allem Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten: - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten - Allgemeine Wirtschaftspolitik, hier insbesondere zu Industrie- und Handelskammern - Wirtschaftliche Mobilmachung - Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse und Lenkung der Industrie - Durchführung der Versorgung (Handel, Handwerk, Gewerbe) - Bank- und Kreditwesen - Finanzierung wirtschaftlicher Unternehmungen und Übernahme von Reichsgarantien in verschiedenen Industriezweigen - Exportkredite, Kreditversicherung und Garantien für den Wirtschaftsausbau im Ausland Zitierweise: BArch, R 3101/...

        Reichswirtschaftskammer (Bestand)
        BArch, R 11 · Bestand · 1917-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1861 Konstituierung des Deutschen Handelstages als politische und berufsständige Vereinigung von Kaufleuten; 1918 Änderung des Namens in Deutscher Industrie- und Handelstag, Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern; Januar 1935 Überführung der Geschäftsstelle des Deutschen Industrie- und Handelstages in die Arbeitsgemeinschaft der Industrie und Handelskammern (Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27.02.1934, Verordnung betreffend die Überführung vom 24.07.1935); Vereinigung mit der Dienststelle des Führers der Wirtschaft und Angliederung an die Reichswirtschaftskammer, der Dachorganisation der "Organisation der gewerblichen Wirtschaft", und Übertragung der öffentlich-rechtlichen Vertretung der gewerblichen Wirtschaft auf die dem Reichswirtschaftsministerium unterstellte Reichswirtschaftskammer; September 1943 Übernahme der Lenkung der Kriegs- und Rüstungswirtschaft durch das Reichsministerium für Rüstung und Kriegswirtschaft, damit Aufhebung der Vermittlerfunktion zwischen Staat und einzelnem Betrieb (Erlass des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 02.09.1943; Erlass über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29.10.1943). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die über die Kriegs- und Nachkriegsereignisse hinweg geretteten Aktenreste des deutschen Industrie- und Handelstages und der Reichswirtschaftskammer stammen aus einem Schriftgutkomplex, der nach 1945 von den amerikanischen Besatzungsbehörden im Ministerial Collecting Center (MCC) in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen angelegt wurde. Die dort zusammengetragenen Akten wurden im Auftrag der Amerikaner von deutschen Beamten und Angestellten in sogenannten Working Groups oder Sections neu erschlossen und bearbeitet. Über das Verwaltungsamt für Wirtschaft in Minden und später die Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt/M. gelangten die Unterlagen schließlich 1951 stark dezimiert in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums nach Duisdorf und wurden dann nach einer ersten Sichtung, Vorordnung und Aussonderung nicht archivwürdiger Unterlagen im Juni 1952 an das Bundesarchiv abgegeben. Dabei handelte es sich nicht selten um in der Reichswirtschaftskammer fortgeführte Akten des Deutschen Industrie- und Handelstages, die sich bei der Bestandsbildung und -abgrenzung nur schwer auf die beiden Provenienzstellen hätten aufteilen lassen. Infolge dieser starken registraturmäßigen Kontinuität wurden daher die Archivalien beider Provenienzstellen in einem Bestand integriert, der wegen seiner Schlussprovenienz die Bestandsbezeichnung "Reichswirtschaftskammer" erhielt. Durch US-Rückgaben 1962-1966, 1965 und 1973 wurde der Bestand ergänzt. Inhaltliche Charakterisierung: Sowohl vom Deutschen Industrie- und Handelstag (1861-1934) als auch von den Nachfolgeorganisationen Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer (1935-1943) und der Reichswirtschaftskammer selbst sind heute nur Bruchstücke der ehemals umfangreichen Registarturen überliefert. Der Bestand enthält etwa 200 Akten des bis 1934 vorwiegend zu Geld-, Banken-, Börsen- und Kreditwesen. Etwa 3/4 des c.a 2200 Akten umfassenden Bestandes sind Akten, deren Laufzeit über 1934 hinausgeht bzw. erst 1935 einsetzt. Schwerpunktmäßig vorhanden sind dabei Akten der Aktenplangruppen B III - Bildungs-, Unterrichts- und Prüfungswesen und D I - Außenhandelskammern, Außenhandel, Wirtschaftlicher Außenhandelsnachrichtendienst sowie der mit Sondervollmachten ausgestatteten Prüfstelle für den Bereich der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in der Reichswirtschaftskammer. Im Einzelnen sind Akten zu folgenden Sachbetreffen überliefert: Organisation, Geschäftsverteilung, Tätigkeit, Haushalt, Kassenwesen, Dienstgebäude, Geschäftsbetrieb 1926-1945, Industrie- und wirtschaftliche Berichterstattung, Wirtschaftsforschung 1936-1945, Rundschreiben des Deutschen Industrie- und Handelstages, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, der Reichswirtschaftskammer (unvollständige Sammlung) 1925-1945, Deutscher Industrie- und Handelstag: Geschäftsführung, Personalwesen 1922-1923, kaufmännische Ehrengerichte, berufsständischer Aufbau der Wirtschaft 1932-1936, Bildungs-, Unterrichts- und Prüfungswesen 1921-1945, Preisbildung und Bewirtschaftung 1925-1927,1930-1945, Gewerberecht, Kartellwesen, Marktaufsicht, Arbeitseinsatz (auch ausländische Arbeitskräfte und Kriegsgefangene) 1935-1945, Vereinigungen, Verbände, Auslandshandelskammern, Wirtschaftlicher Auslandsnachrichtendienst 1924-1944, Zölle, Veredlungsverkehr, Handelsverträge, Internationale Handelskammer 1922-1937,1942-1944, Steuern sowie Geld- und Kreditwesen, Börse, Sozialisierung 1917-1933, 1935-1942, Eisenbahnverkehr, Tarife, Spediteure 1923-1943, Schifffahrt, Reichswasserstraßenverwaltung und Luftverkehr 1924-1944, Verkehrswesen, Fremdenverkehr, Energiewirtschaft 1929-1942, Ehrengerichtshof und Ehrengerichte 1937-1943, Geschäftsführung der Deutschen Landesgruppe der Internationalen Gesellschaft für kaufmännisches Bildungswesen 1938, 1941-1944, Prüfstellen für den Bereich der Organisation der gewerblichen Wirtschaft 1932-1945 Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976) Zitierweise: BArch, R 11/...

        Reichstag (v.a. Fraktionssitzungen)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 25 · Akt(e) · 1890-1922
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält: - Redemanuskripte "Die Fehler der bürgerlichen Demokratie" und "Die Jungen und die Zeit", Herbst 1920 Fraktionssitzungen 1914-1916 - Notizen für Fraktionssitzung über möglichen Kriegsausgang und Kriegsziele, handschr., 29.11.1914 - Notizen zur Sitzung mit Delbrück über den Krieg, handschr., 30.11.1914 - Resolution des Reichstags zu Kriegsopfern, gedr., 30.11.1914 - Erster Entwurf einer Vertrauenskundgebung des Präsidenten, handschr., 2.12.1914 - Haltung des Vorstands der fortschrittlichen Volkspartei Gross-Berlin zu Friedenszielen, masch., 1915 - Stichworte für eine Rede in der Fraktion nach der Baralong-Affäre, handschr., 1915 - Antragsentwurf über eine Kartoffelsperre, handschr., 9.3.1915 - Notizen über aussenpolitische Fragen und Friedensbedingungen, handschr., 10.3.1915 - Entwurf einer Fraktionsentschliessung über zweckmässige Neuregelung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Österreich-Ungarn, handschr., 18.5.1915 - Einladung zu Protokoll über die Parteikonferenz in Eisenach zu Kriegszielen und Friedensbedingungen, masch.,1. & 11.7.1915 - Denkschrift von Dr. Neumann-Hofer über Kriegsziele zur Diskussion innerhalb der Fraktion, gedr., 1.8.1915 - Redeentwurf für Kämpf über den Kanzler, August 1915 - Notizen für die Besprechung mit Payer und die Fraktionssitzung zur auswärtigen Lage, handschr., 25.9.1916 - Notizen zu einer Fraktionssitzung, handschr., Sept. 1916 Fraktionssitzungen 1917-1918 - Notizen zu Elsass-Lothringen und Art 9 RV, handschr., o.D - Notizen zur Friedensfrage, handschr., 5.7.1915 - Schreiben Dr. Müllers mit Liste österr. Abgeordneter und Thesen für engeres Zusammengehen Deutschlands mit Österreich-Ungarn nach dem Krieg, masch., 2.12.1915 - Vier Notizzettel zu verschiedenen Themen, handschr., 1917 - Notiz für eine Fraktionsanregung zur Kooperation von Presse und Parlament, handschr., März 1917 - Grundsätzliche Notizen zu innerer und äusserer Lage, handschr., 20.3.1917 - Notizen zum U-Boot-Krieg, handschr., 5.7.1917 - Notizen zum preußischen Wahlrecht und zur internationalen Lage, handschr., 8.7.1917 - Notizen über Besprechung von Volksparteiabgeordneten über deren Haltung zu neuem Kanzler, handschr., 24.7.1917 - Notizen zu einer für Rede mit einem Rückblick auf die letzten zwei Monate, handschr., 26.9.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 26.9.1917 - Entwurf zur Äusserung Kühlmanns gegenüber den Bundesgenossen, handschr., Oktober 1917 - Notiz über Mitteilung Fischbecks wegen Ministerpräsident, handschr., 30.10.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 2.11.1917 - Notizen zum Kriegsverlauf, handschr., 12.1.1918 - Notizen zum Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1918 - Entwurf von Fragen an die Reichsregierung handschr., Frühjahr 1918 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 12.6.1918 - Aufruf an Fraktionskollegen zu verschiedenen Parteifragen, Verfassungsausschuss, u.a.,masch., 15.6.1918 - Notizen für eine nicht gehaltene Rede zur Reichsregierung, 5.7.1918 - Schreiben von Fischbeck zur Kandidatur Kempner, handschr., 6.8.1918 - Schreiben von August Dove zur Kandidatur Kempner, handschr., 11.8.1918 - Schreiben von Staatssekretär Dernburg zu Wahlkandidatur, masch., 13.9.1918 - Satzung der Fraktion der Deutschen Demokratischen Partei, gedr., 26.2.1919 - Ausschussbesetzung der Deutschen Demokratischen Partei im Reichstag, gedr., 29.6.1920 Fraktionssitzungen 1919 - 1921 - Notizen über Fraktionssitzung zum Preusssischem Einheitsantrag, handschr., 15.1.1919 - Notizen über Fraktionsbeschluss zum Reichspräsident und Zusammensetzung der Regierung, handschr., 8.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zur Stellung des Reichspräsidenten, handschr., 28.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 22.6.1919 - Notizen über Referat Schiffer, handschr., 28.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zu Betriensräten, handschr., 24.11.1919 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung zu Betriebsräten, handschr., 25.11.1919 - Entwurf einer Betriebsratsregelung, masch., 25.11.1919 - Entwurf eines Schreibens an den Parteivorsitzenden Petersen zu Betriebsräten, handschr., 2.12.1919 - Notizen über Fraktionssitzungen, Febr./März 1920 - Notiz über Fraktionsvorstand, handschr., 29.3.1920 - Notizen zur Abschiedsfeier der Fraktion für Payer, 21.4.1920 - Notizen über Gründungssitzung der neuen Fraktion, handschr., 18.6.1920 - Entwürfe zu zwei Anträgen zur Regierungsbildung, handschr., 19.6.1920 - Notizen zur Fraktionssitzung, handschr., 29.6.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 2.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung in Ulm zu Aktionsprogramm, handschr., 23.9.1920 - "Erklärung der demokratischen Reichstagsfraktion" aus der Demokratischen Korrespondenz, 29.3.1920 - Notizen zur Regierungsbildung, handschr., 21.11.1920 - Notizen über die Zukunft der Fraktion, handschr., 30.11.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 11.5.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 1.6.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 3.6.1921 - Entwurf einer Rede zur inneren Politik, handschr.,Juni 1921 - Notiz zur Defizitdeckung und Prüfung von Vorschlägen hierzu, handschr., 27.9.1921 - "Im Geschäftsordnungsausschuss gestellte Anträge über Ordnungsbestimmungen im Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Reichstag", gedr., 18.1.1922 Allgemeines - Ankündigung der Besichtigung des Gefangenenlagers in Döberitz, gedr., 18.3.1915 - Verschiedene Anfragen Liebknechts an den Reichskanzler, gedr., 11.11.1915 - Heeresbericht, gedr., 10.3.1915 - Dankschreiben des Reichsschatzsekretärs für Aufruf zur 6. Kriegsanleihe, masch., 15.4.1917 - Abschrift eines Danktelegramms vom württ. König an Groeber, handschr., 24.2.1918 - Notiz mit Diskussion der Wilson-Punkte und der Truppenrückziehung aus besetztem Gebiet, Frühjahr 1918 - Mitteilung über Diäten der RT-Abgeordneten, gedr., 19.1.1919 - "Ausgewählte Neuerwerbung der Reichstagsbibliothek", gedr., Jan 1920 - Zeitungsausschnitt über Beschränkung der Redezeit, 22.1.1921 - Zeitungsausschnitt über Redeblüten im Reichstag, 1921 Verkehr mit dem Präsidium - Entwurf für einen Antrag des Präsidenten Kämpf zur Kranzniederlegung am Grabe Bismarcks, handschr., und Schreiben dazu, masch., 19.3.1915 - Einladung zu einrt Geschäftlichen Besprechung beim Präsidenten, masch., 22.3.1916 - Schreiben Groebers zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 28.5.1918 - Schreiben an Dove zur Wahl des Reichstagspräsidenten, masch., 30.5.1918 - Schreiben Doves zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 2.6.1918 - Angriff auf Vizepräsidenten Dr. Paasche, gedr., 1917/1918 Plenarverhandlungen - Notiz Caprivis oder Marschalls, handschr., 9.6.1890 - Interpellation an den Reichskanzler zum nordamerikanischen Botschafter, masch., 31.3.1908 - Notiz über Formulierungen Naumanns in der Kaiserdebatte, handschr., 10./11. Nov. 1908 - Schreiben des Justizrat Löwenthal zur Marokkopolitik, handschr., 13.11.1911 - Protokoll der Eröffnungssitzung der 13. Legislaturperiode im Weissen Saal des Berliner Schlosses, gedr., 4.8.1914 - Notizen über Debatte zur Wilsonnote, handschr., 25.2.1918 - Richtigstellung eines Presseangriffs zum "spöttischen Lächeln" Haussmanns, handschr., o.D. Seniorenkonvent - -Einladung zur Sitzung des Seniorenkonvents, gedr., 14.7.1893 - Schreiben des Reichstagsdirektors mit der Bitte um Übermittlung von Ausführungen im Seniorenkonvent, masch., 18.12.1915 - Niederschrift der Ausführungen Haussmanns zur Frage der Zulassung von kleinen Anfragen, masch., 23.12.1915 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 9.& 10.2.1919 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 23. & 27.3.1920

        Haußmann, Conrad
        Reichstag des Deutschen Reiches (Bestand)
        BArch, R 101 · Bestand · 1867-1938
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1867 auf der Grundlage des Wahlrechts von 1849 als Verfassunggebende Versa Versammlung für den Norddeutschen Bund einberufen, zugleich Zollparlament des Deutschen Zollvereins; nach Inkraftreten der Reichsverfassung vom 16. April 1871 Parlament des Deutschen Reiches; 1919¿1920 Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung; Neuregelung der Rechte und Kompetenzen durch die Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919; letzte Reichstagswahl am 29. März 1936; letzte Reichstagssitzung am 26. April 1942. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte der Überlieferung Reichstag des Norddeutschen Bundes Zollparlament Reichstag des Deutschen Reiches: Reichsgesetzgebung und Verwaltung; Arbeitsrecht; Bank- und Börsenwesen; Bodenrecht, Siedlungs- und Wohnungswesen; Bundesrat; Finanzwesen; Gemeinwirtschaft; Genossenschaften; Gesundheits- und Veterinärwesen; Gewerbeordnung; Handel und Verkehr mit Nahrungsmitteln; Heerwesen; Heimatwesen; Interpellationen; Justizwesen; Kirchen und Schulen; Kolonialangelegenheiten; Kommissions- (Ausschuss-) Akten; Konsulate; Kriege; Land- und Forstwirtschaft; Marine und Schifffahrt; Maß-, Münz- und Gewichtswesen; Orden und Ehrenzeichen; Petitionen; Polizeiwesen; Post- und Telegraphenwesen; Pressewesen; Reichsbehörden und -beamte; Reichshaushalt; Seeschifffahrt und Seefischerei; Statistik; Steuerwesen; Vereinswesen; Verfassung; Verkehrswesen; Versicherungswesen; Verträge, Beziehungen zum Ausland; Volkswohlfahrtspflege; Wahlangelegenheiten; Zollsachen; Reichsland Elsass-Lothringen; Reichstagsangelegenheiten; Partikulargesetzgebung in Preußen; Sammlung der Gesetzgebungsmaterialien des Deutschen Reichstags. Erschließungszustand: Findbuch 1956 Zitierweise: BArch, R 101/...

        Reichstag
        BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

        Reichsschatzmeister der NSDAP (Bestand)
        BArch, NS 1 · Bestand · 1906-1919, 1922-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die Funktion des Reichsschatzmeisters wurde bereits in der Satzung der NSDAP von 1926 verankert. Als Vorsitzender des Finanzausschusses der Partei war er verantwortlich für das gesamte Kassenwesen sowie die Sicherung der finanziellen Grundlagen der "Bewegung". 1931 durch Verfügung Hitlers bevollmächtigt zur Wahrnehmung und Vertretung aller Wirtschafts-, Finanz-, Vermögens- und Rechtsangelegenheiten der Partei; zuständig auch für alle Fragen des Mitgliedschaftswesens. Ihm unterstand die gesamte Finanz- und Verwaltungsorganisation. Dienststellen, die dem Reichsschatzmeister unterstanden und/ oder über die er die Finanzhoheit ausübte: I. Partei 1. Reichsleitungsdienststellen Zentralkassen- und Vermögensverwaltung Amt für Lotteriewesen Reichszeugmeisterei Hilfszug Bayern Verpflegungsbetriebe der Reichsleitung Reichsautozug Deutschland Reichsorganisationsleitung Reichspropagandaleitung Verwaltungsleitung der Organisationsleitung der Reichsparteitage Ortsgruppe Braunes Haus Sektion Reichsleitung Adolf-Hitler Schulen Hohe Schulen Reichsschule Feldafing Reichslager Bad Tölz 2. Reichsdienststellen Kanzlei des Führers Parteikanzlei Nußdorf Reichspressestelle Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg einschließlich Weltdienst Frankfurt/M. Reichsamt für das Landvolk Rassenpolitisches Amt Amt für Sippenforschung NS-Schrifttum Parteiverbindungsstelle Prag 3. Sondereinrichtungen der Reichsleitung - Reichspropagandaleitung: Deutsche Filmherstellungs- und Verwertungs-GmbH, Institut für Deutsche Kultur- und Wirtschaftspropaganda, Deutsche Kulturpropaganda GmbH, Dr. Goebbels Rundfunkspende, Reichszentralstelle Gemeinderundfunk - Wirtschaftsbetriebe der Reichsleitung: Hotelbetriebs-GmbH "Der Deutsche Hof" Nürnberg, Hotelbetriebs-GmbH "Berchtesgadener Hof", Berchtesgaden 4. Gauleitungen, Kreise und Ortsgruppen NSDAP Gaue NSDAP Kreise NSDAP Ortsgruppen NSDAP Gau- und Kreisschulen Auslandsorganisation Landesgruppe Norwegen Arbeitsbereich Niederlande einschließlich Bezirksstellen Arbeitsbereich Generalgouvernement einschließlich Distrikte Arbeitsbereich Ostland einschließlich Bezirksstellen 5. Sondereinrichtungen der Gauleitungen Parteiforum Bayreuth Münchener Großveranstaltungen Gemeinschaftshaus München-Oberbayern 6. Besondere Dienststellen Germanische Leitstelle einschließlich Inlands- und Auslandsdienststellen Volksdeutsche Mittelstelle einschließlich Inlands- und Auslandsdienststellen II. Gliederungen NSD-Dozentenbund NS-Frauenschaft einschließlich Reichsfrauenführung, Gaufrauenschaften und NS-Frauenwarte NSD-Studentenbund SA SS NS-Kraftfahrkorps Hitlerjugend III. Angeschlossene Verbände Deutscher Ärztebund NS-Kriegsopferversorgung Reichsbund der Deutschen Beamten NS-Lehrerbund NS-Rechtswahrerbund NS-Bund Deutscher Technik einschließlich Schule Plessenburg NS-Volkswohlfahrt Ernährungshilfswerk NS-Bund Deutscher Schwestern Winterhilfswerk des Deutschen Volkes Deutsche Arbeitsfront Kraft durch Freude IV. Sonstige Organisationen NS-Altherrenbund Arbeitsgemeinschaft für Kameradschaftshäuser Deutsche Volksgemeinschaft in Lothringen Volksdeutsche Bewegung in Luxemburg Kärntner Volksbund e. V. Opferring im Elsaß Volksbund für das Deutschtum im Ausland Reichsluftschutzbund Kyffhäuser-Stiftung Parteiforum Weimar Reichsbund Deutsche Familie Stillhaltekommissar Ostmark Stillhaltekommissar Sudetenland Stillhaltekommissar Elsaß Stillhaltekommissar Lothringen Stillhaltekommissar Luxemburg Aufbaufonds GmbH Heimattreue Front Eupen-Malmedy Steirischer Heimatbund e. V. Anhalt-Dank-Stiftung Dessau NS-Schulungsverein Schwerin Vereinigung Stedingsehre e. V., Bookholzberg Ostmark-Selbsthilfe GmbH, Bayreuth Lebensborn e. V. Deutsches Jugendherbergswerk Deutsche Gemeinschaft im Generalgouvernement Reichsbeauftragter für die Altmaterialerfassung Verein zur Pflege des deutschen Volkstums in Böhmen und Mähren Erholungsheime Verwaltungs-GmbH, Berlin Tag der Deutschen Kunst Gemeinschaft "Das Ahnenerbe" Reichstagsfraktion der NSDAP Deutsches Frauenwerk Durch Verwaltungsmitteilung vom 1. Oktober 1940 erhob der Reichsschatzmeister das bisherige Amt für Mitgliedschaftswesen zum Hauptamt unter der Bezeichnung Hauptmitgliedschaftsamt. Mit Bekanntgabe 14/41 vom 5. August 1941 geschah die Umbenennung des ,Hauptamts VII - Hilfskasse - mit Wirkung vom 1. Juli 1941 in Hauptamt VII - Sozialamt -. Durch Entschließung vom 22. Mai 1942 verfügte der Reichsschatzmeister, dass das Mitgliedschaftswesen, wieder in das Hauptamt V eingegliedert wurde. Die Auflösung des Hauptamtes II - Reichshaushaltsamt - erfolgte zum 1. Juli 1943. Das Aufgabengebiet des bisherigen Hauptamtes II ging in die Hauptämter I und VI eingegliedert. Der bisherige Leiter des Hauptamtes II, Willi Damson wurde zum Beauftragten in Volkstumsfragen nach Berlin berufen. Bearbeitungshinweis: Online-Findbuch (2011) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Im September/ Oktober 1962 gelangte aus den Sammlungen des ehemaligen Berlin Document Center Berlin u. a. ein großer Bestand an Schriftgut des Reichsschatzmeisters der NSDAP in das Bundesarchiv. Weitere Abgaben durch das Berlin Document Center folgten in den Jahren1978, 1980 und 1988. Im Jahr 2003 wurden vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München 68 Aktenbündel übergeben. Hierbei handelte es sich um Aufnahmeanträge und den Fragebogen als Anlage zum Aufnahmeantrag. Nach wie vor in den personenbezogenen Überlieferungen des ehemaligen Berlin Document Center befinden sich vor allem die zum Bereich des Amtes für Mitgliedschaftswesen gehörende Reichskartei der NSDAP (Zentral- und Gaukartei), die Aufnahmeanträge sowie Vorgänge einzelner Parteimitglieder, u. a. über den Verlust von Mitgliedsbüchern, Beitragszahlungen, Anerkennung früherer Mitgliedschaften etc. Archivische Bewertung und Bearbeitung Nur für einen kleinen Teil waren die Akten durch ein unzulängliches Ablieferungsverzeichnis erschlossen, das als provisorisches Hilfsmittel das vorläufige Findbuch NS 1 bildete. Die überwiegende Masse des Schriftgutes wurde völlig ungeordnet und unerschlossen vom Berlin Document Center abgegeben. Ein Teilbestand - vom BDC als "Vermögens-, Grundstücks- und Rechtsangelegenheiten" betreffen ausgewiesen - wurde1968 geordnet und durch Herrn Gregor Verlande verzeichnet. Die erste Gliederung des Bestandes ergab sich aus der Organisation der Dienststelle des Reichsschatzmeisters der NSDAP. Die umfasste seit 1937 das Amt des Stabsleiters, die Hauptämter I - VIII sowie zwei Sonderbeauftragte, seit 1939 außerdem das aus dem Hauptamt I ausgegliederte Amt für Lotteriewesen und den Amtsarzt der Reichsleitung. Die Akten aus dem Zugang des BDC stammen aus den Bereichen des Stabsleiters sowie der Hauptämter I, II, IV, V und VII. Es handelt sich dabei durchweg nur um verhältnismäßig geringe Bestandteile der in den einzelnen Ämtern entstandenen Akten mit Ausnahme der Akten des Hauptamtes V. Dieser größte Teil besteht aus Akten über die Vermögensverwaltung der NSDAP. Solche Akten entstanden beim Stabsleiter sowie in den Hauptämter I, III und V. Den Hauptanteil daran haben Akten des Hauptamtes V über die Verwaltung der parteieigenen Grundstücke, Gebäude und Heime. Hierbei handelt es sich nicht nur um Liegenschaften, die von der NSDAP käuflich bzw. durch Schenkung erworben oder gemietet wurden, sondern auch um solche, die aus beschlagnahmtem und in die NSDAP eingewiesenem jüdischen Besitz innerhalb des Reichsgebietes oder feindlichen Besitz in den vor und während des zweiten Weltkrieges eingegliederten und besetzten Gebieten stammen. In einer kleineren Aktenuntergruppe findet die Verwaltung vornehmlich des in die NSDAP eingewiesenen beweglichen Vermögens aufgelöster Vereine und sonstiger Organisationen in den eingegliederten und besetzten Gebieten Niederschlag. Ergänzendes findet sich in entsprechenden Bänden des Hauptamtes I und des Stabsleiters, bei letzterem außerdem ein unvollständiges Verzeichnis der Grundstücke der NSDAP. Die Akten des Hauptamtes III enthalten Vermögensübersichten der Gaue, Kreise und Ortsgruppen der NSDAP für die Zeit von Dezember 1936 bis Dezember 1938. Neben Jahres- und Monatsbilanzen ist auch der Parteimitgliederstand der Gaue und Kreise monatlich angegeben, so dass für die Jahre 1937 und 1938 das Anwachsen der NSDAP in den Gauen und Kreisen zu verfolgen ist. Kassiert wurden zum damaligen Zeitpunkt Buchungsbelege der Zentralbuchhaltung in der Zentral,- Kassen- und Vermögensverwaltung des Hauptamtes I. Im Zuge der weiteren Abgaben durch das Berlin Document Center erfolgte eine Überarbeitung des Bestandes 1988. Die Verzeichnung fiel jedoch hinsichtlich vieler verschiedener Bearbeiter so unterschiedlich aus, so dass die Fertigstellung eines Findbuches zunächst zurückgestellt wurde. Mit einer kompletten Neubearbeitung des Bestandes, einschließlich der bereits 1293 verzeichneten Archivalieneinheiten wurde im Jahr 2009 begonnen. Die bestehende Klassifikation nach dem Organisationsplan des Reichsschatzmeisters wurde übernommen und nur gering verändert. Die einzelnen Hauptämter haben im Wesentlichen nach dem Aktenplan gearbeitet, so dass eine Zuordnung der Akten, sofern diese noch im Ursprungszustand überliefert waren, innerhalb der Klassifikation relativ unproblematisch war. Schwieriger gestaltete sich die Zuordnung bei den Akten, die vom BDC übernommen wurden. Es wurden im BDC Akten größtenteils nach dem Pertinenzprinzip neu gebildet, so dass gerade im Bereich des Amtes für Mitgliedschaftswesen Schriftgut sowohl aus dem Schieds-, dem Kartei- und dem Aufnahmeamt in einer Akten zu finden sind. Da die Akten aber bereits in Benutzung waren, wurde auf eine Neuordnung einzelner Akten, auch aus Zeitgründen verzichtet. Lediglich zu umfangreiche Akten wurden getrennt. Die Verzeichnung der Akten erfolgte in Anwendung der gültigen Erschließungsrichtlinien für das Bundesarchiv und schloss Korrekturen (Nominalstil, gültige Grammatik- und Rechtschreibregeln) bzw. die Anpassung der Titel (häufig Kürzungen) entsprechend der systemtechnischen Möglichkeiten in der Datenbank BASYS S ein. Abkürzungen a. D. außer Dienst b. bei BDM Bund Deutscher Mädel DAF Deutsche Arbeitsfront Dr. Doktor d. R. der Reserve e. V. eingetragener Verein E. Z. Einlagezahl HJ Hitlerjugend HZD Hilfszug Bayern i. L. in Liquidation Jg. Jahrgang Krs. Kreis NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSKK NS-Kraftfahrkorps o. Dat. ohne Datum OS Oberschlesien Prof. Professor RAD Reichsarbeitsdienst RJF Reichsjugendführung Erschließungszustand: Online-Findbuch (2011) Zitierweise: BArch, NS 1/...

        BArch, R 2/4509 · Akt(e) · 1937-1940
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält: Kauf und Herrichtung des Heydt-Palais als Dienstwohnung für den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei.- Ablehnung der Kostenübernahme wegen unangemessener Höhe Anbau eines Windfangs mit darüberliegendem Balkon vor dem Eingang des Reichskanzlerhauses, Wilhelmstr. 77, 1938 Mehrkosten für das Reichskanzleigebäude in Bischofswiesen bei Berchtesgaden, 1938, 1939 Erhöhung des Führerfonds "zu allgemeinen Zwecken" auf 18 Millionen RM, 1938 Umzug der Preußischen Akademie der Künste (mit Kostenzusammenstellung), 1938 Schenkung einer optisch-astronautischen Sternwarten-Ausrüstung an Mussolini (mit Kostenrechnung), 1938 Bestellung des Gauleiters Bürckel, Saarpfalz, zum Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, 1938 Ausschmückung der Stadt Wien zum Empfang Hitlers, 1938 Bestellung eines Reichskommissars für die sudetendeutschen Gebiete, 1938 Einrichtungsgegenstände für die Reichskanzlei, die Adjutantur des Führers und die Kanzlei des Führers der NSDAP (mit Kostenvoranschlägen), 1939 Amtswohnung für den Präsidenten des Geheimen Kabinettsrats, 1939 Durchführung des Ostmark-Gesetzes.- Rundschreiben des Reichsministers des Innern, 1939 Vorbereitende Arbeiten für eine künftige Kolonialverwaltung durch das Kolonialpolitische Amt der NSDAP sowie Schulungskurse für Kolonialbeamten-Anwärter, 1939 Kauf eines Grundstücks auf Schwanenwerder zur Errichtung eines Sommersitzes für Hitler, 1940

        Reichspostministerium (Bestand)
        BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

        Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Bestand)
        BArch, NS 22 · Bestand · 1928-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1928 aus dem 1926 erstmals erwähnten Organisationsausschuss der Partei hervorgegangen; 1928-1932 unter der Leitung von Gregor Straßer, der die Verbindung der technisch-organisatorischen mit der politischen Leitung der NSDAP anstrebte, und 1932-1945 von Robert Ley; ab 1933 verantwortlich für die Bearbeitung aller Organisationsfragen der Partei, die Auswahl und Schulung des Führungskorps der NSDAP; organisatorisch und politisch unterstellt waren die Hauptämter für Volkswohlfahrt, für Volksgesundheit, für Kriegsopfer, für Beamte, für Erzieher, für Kommunalpolitik und für Technik sowie der NSD-Studentenbund und die NS-Frauenschaft. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut der Reichsorganisationsleitung hat die Kriegszeit offenbar zu einem guten Teil unversehrt überstanden. Das Schicksal der Akten seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in der Nachkriegszeit. Nach seiner Beschlagnahme durch amerikanische Truppen in München wurde der Hauptteil des Bestandes in das amerikanische Document Center nach Berlin (BDC) verbracht, während die Akten des Hauptamtes Organisationsleitung der Reichsparteitage sowie die im Anhang zum Bestand aufgeführten Unterlagen der Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen in die USA gelangten. Den Teilbestand des Berlin Document Centers erhielt das Bundesarchiv zusammen mit einer größeren Schriftgutrückgabe im September 1962, während die in die USA verbrachten Unterlagen teils schon 1959 aus Alexandria/Va. mit dem sogenannten "NS-Mischbestand", teils erst 1967 von der Library of Congress über das Nationalarchiv in Washington zurückgegeben wurden. Mit der Wiedervereinigung gelangten 1990 weitere Akten des Reichsorganisationsleiters der NSDAP aus dem Zentralen Staatsarchiv der DDR (ZStA) sowie dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Den im September 1962 dem Bundesarchiv übergebenen Akten hatte das Berlin Document Center (BDC) ein Abgabeverzeichnis beigefügt, das bis zur endgültigen Erschließung des Bestandes als vorläufiges Archivverzeichnis diente. In ihm waren die Akten nur sehr summarisch verzeichnet; neben stichwortartigen Sachbetreffen waren anstelle eines Aktentitels häufig nur die aktenführende Stelle oder der Korrespondenzpartner genannt. So ist es verständlich, dass schon bald nach Übernahme des Bestandes die Bestrebungen einsetzten, ein archivischen Ansprüchen genügendes Aktenverzeichnis zu erstellen. Diese Bemühungen gediehen jedoch zunächst nicht über begrenzte Einzelaktionen hinaus, die jeweils nur einzelne Aktengruppen umfassten. Die endgültige Ordnung und Verzeichnung des Gesamtbestandes konnte erst in den Jahren 1987-1990 durchgeführt und abgeschlossen werden. Da ein Aktenplan nicht vorhanden war und der Bestand in der vom Document Center abgegebenen Form größtenteils keine verwertbare Ordnungsstruktur aufwies, musste er von Grund auf neu geordnet werden. Die Klassifikation des Bestandes orientierte sich zunächst an den oben dargestellten drei Hauptphasen der organisatorischen Entwicklung der Dienststelle, welche die Aktenführung nachhaltig beeinflussten. Unterhalb dieser zeitlichen Gliederung bildeten die aktenführenden Organisationseinheiten der Dienststelle das nächste Ordnungskriterium. Innerhalb der so gebildeten Teilbereiche wurde eine Aktenordnung nach einem möglichst "logischen Gefälle" angestrebt. Dieses ergab sich vielfach relativ zwanglos durch einfache Reihung der vorliegenden zahlreichen Korrespondenzserien mit den einzelnen Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung, mit Dienststellen der Reichsleitung, den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP, den Gauleitungen sowie mit Reichs- und Landesbehörden, kommunalen Dienststellen, Organisationen des privaten Rechts und Einzelpersonen. Den Korrespondenzserien und Sachakten der Hauptämter der Reichsorganisationsleitung wurden jeweils die von ihnen herausgegebenen Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben usw. vorangestellt. Die Ordnung des Schriftguts innerhalb der Aktenbände wurde im allgemeinen beibehalten. Aus konservatorischen Gründen wurde jedoch das größtenteils in Stehordnern abgelegte Schriftgut vorläufig in Juris-Mappen umgebettet, wobei aus technischen Gründen vielfach eine Aufteilung des Inhalts der Ordner auf jeweils zwei oder mehrere Bände notwendig wurde. Darüberhinaus wurden offensichtliche Fehler in der Aktenführung bereinigt, was gelegentlich die Trennung oder Zusammenfügung von Bänden oder Vorgängen zur Folge hatte. Eine grundsätzliche Neuordnung erfuhren lediglich die in zahlreichen Stehordnern als Mehrfachschriftgut vorgefundenen, nach unterschiedlichen Ordnungsgesichtspunkten formierten Sammlungen von Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben, Mitteilungen usw. Sie wurden nach den herausgebenden Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung gegliedert und - ohne weitere Aufspaltung nach dem (ohnehin nicht immer feststellbaren) Charakter der einzelnen Verlautbarungen - zu rein chronologischen Serien geordnet. Im Bundesarchiv Berlin wurden die Verzeichnungsangaben mit Hilfe eines Retrodigitalisierungsverfahrens in die Datenbank eingelesen und für die Erfordernisse der Herstellung eines Online-Findbuchs als zusätzlicher Recherchequelle bearbeitet. Die Aktenzugänge aus den Sammlungen des NS-Archivs des MfS sowie den personenbezogenen Sammlungen des ehemaligen Berlin Document Center (BDC) wurden anlässlich der Digitalisierung mit Hilfe der Datenbank in das vorhandene Klassifikationsschema integriert. Dem Aktenbestand angefügt wurde die von der Reichsorganisationsleitung angelegte umfangreiche Presseausschnittsammlung. Inhaltliche Charakterisierung: Registratur bis zur Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung 1927-Juli 1932 (56): Organisationsabteilung I (Reichsorganisationsleiter I) 1927-1933 (49); Organisationsabteilung II (Reichsorganisationsleiter II) 1931-1932 (7): Wirtschaftspolitische Abteilung 1931-1932 (3), Ingenieurtechnische Abteilung 1931 (1), Agrartechnische Abteilung 1929-1931 (3). Registratur von der Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung bis zum Rücktritt Gregor Straßers Juli-Dez.1932 (27): Hauptstabsleiter 1930-1932 (6), Hauptabteilung I (Reichsinspektion I) 1932-1933 (8), Hauptabteilung II (Reichsinspektion II) 1932 (3), Hauptabteilung III 1932-1933 (9), Hauptabteilung V 1932 (1). Registratur 1932-1945 (810): Reichsorganisationsleiter (bis Nov.1934: Stabsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1932-1944 (8); Stabsleiter / Hauptstabsamt / Hauptdienstleiter / Hauptgeschäftsführung, Dienststellenverwaltung 1932-1943 (35); Aufgabenverwaltung 1931-1943 (176), Zentralamt 1941-1943 (2), Verwaltungsamt 1941-1943 (2), Hauptorganisationsamt (bis Nov.1934: Organisationsamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1944 (203); Amt Ausbildungswesen / Ausbildungsleiter 1934-1943 (34), Amt Organisationsschriftgut 1934-1943 (17), Amt für Statistik / Statistisches Amt 1935-1936 (1); Hauptamt Organisationsleitung der Reichsparteitage 1934-1941 (30); Hauptpersonalamt (bis Nov.1934: Personalamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1945 (30); Hauptschulungsamt / Reichsschulungsamt / Reichsschulungsleiter (bis Nov.1934:Reichsschulungsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1943 (151); Mobilmachungs- und Abwehrbeauftragter 1941-1943 (1); Sonderreferat Gemeinschaftshäuser 1940-1942 (34). Presseausschnittsammlung 1933-1942 (317): Staat und Gesellschaft im Deutschen Reich 1933-1942 (57), NSDAP mit Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1933-1942 (20), "Deutsche Weltgeltung", Materialsammlung über Deutschtum im Ausland 1937-1941 (39), Volkstumsarbeit bei den deutschen Volksgruppe im Ausland 1939-1941 (32), Deutsche Kultur im Ausland (Leistungen von Auslandsdeutschen und im Ausland tätiger Deutscher) alphabetisch (20), In-und ausländische Persönlichkeiten 1937-1942 (20), Staat und Gesellschaft im Ausland 1933-1942 (95), Zweiter Weltkrieg (Vorgeschichte, Ausbruch, Anfangsjahre) 1939-1941 (34). Anhang: Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen 1937-1944 (19). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1992) Zitierweise: BArch, NS 22/...

        Reichsministerium für Wiederaufbau (Bestand)
        BArch, R 3301 · Bestand · 1919-1924 (mit Vorakten)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichsministerium verdankt seine Entstehung vorwiegend parteipolitischen Rücksichten. Als die Deutsche Demokratische Partei am 02.10.1919 als Koalitionspartner wieder die Regierungsverantwortung übernahm, erhielt sie entsprechend Ihrer Stärke im Reichstag außer der Stellvertretung des Reichskanzlers drei Ministersitze, die im amtierenden Kabinett teils durch Neubildung bereitgestellt wurden. Die Folge war die Bildung eines neuen Reichsministeriums für Reparationsangelegenheiten. Am 21.10.1919 wurde Dr. Otto Gessler (21.10. bzw. 07.11.1919 - 26.03.1920 im Reichskabinett Gustav Bauer) zum ersten Reichsminister dieses Ressorts ernannt. Die Funktion übten weiterhin aus: Dr. Walther Rathenau (28.05. - 25.10.1921 im 1. Reichskabinett Dr. Josef Wirth), Dr. Heinrich Friedrich Albert (29.03. - 12.08.1923 im Reichskabinett Dr. Wilhelm Cuno), Robert Schmidt (13.08. - 29.11.1923 im 1. und 2. Reichskabinett Dr. Gustav Stresemann). Durch Erlass des Reichspräsidenten vom 07.11.1919 (RGBl. S. 1875) wurde das Reichsministerium für Wiederaufbau zur Durchführung der dem Deutschen Reich durch den Friedensvertrag von Versailles (28.06.1919) auf wirtschaftlichem Gebiet auferlegten Verpflichtungen de iure errichtet. Eigentlich war es das Ministerium für Reparationsangelegenheiten, denn der Wiederaufbau galt den ehemaligen westlichen Kriegsgebieten außerhalb des Reiches. Folgende Aufgaben wurden dem neuen Ministerium übertragen: · die unmittelbare wirtschaftliche Wiedergutmachung (Teil VIII des Friedensvertrages), · der Ausgleich von Forderungen und Schulden gegenüber den bisher feindlichen Staaten (Teil X Abschnitt 3 des Friedensvertrages), · die Abwicklung der Liquidationen (Teil X Abschnitt 4 des Friedensvertrages), · die Entschädigung der Auslands-, Kolonial- und verdrängten Deutschen, · der Ausgleich der Kriegsschäden der deutschen Reedereien (See- und Binnenschifffahrt sowie Fischerei). Diesem Aufgabenkreis war die Organisation des Ministeriums angepasst, die während der ganzen Dauer seines Bestehens kaum verändert wurde: Abteilung A: Wirtschaftliche Wiedergutmachung einschließlich des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete, insbesondere Rücklieferungen und Reparationslieferungen. Abteilung B: Liquidationen, Entschädigungen, Vorkriegsschulden. Abteilung C: Ablieferung von See- und Binnenschiffen; Kriegsschäden der See- und Binnenschifffahrt. Abteilung C 1: Ablieferung von Fischereifahrzeugen; Kriegsschäden der Seefischerei. Abteilung D: Personalangelegenheiten. Abteilung E: Finanzielle Angelegenheiten. Abteilung F: Juristische Angelegenheiten. Generalreferat G: Allgemeine Angelegenheiten und Angelegenheiten betreffend den Friedensvertrag. Abteilung K: Kolonialzentralverwaltung als Abwicklungsstelle des früheren Reichskolonialministeriums (seit 01.04.1920). Zur Beratung in Fragen der wirtschaftlichen Wiedergutmachung stand dem Ministerium ein Beirat für Wiedergutmachungsfragen zur Seite. Dieser setzte sich aus Mitgliedern des Reichsrats und aus Vertretern der Reichstagsfraktionen und der interessierten Wirtschaftskreise zusammen. Die erste Sitzung hielt der Beirat am 26.04.1920 ab. Es folgten nur noch wenige weitere. Auch scheint die Bedeutung des Beirats nur gering gewesen zu sein. Das Reichsministerium für Wiederaufbau stand während seines ganzen Daseins im Schatten des Auswärtigen Amtes und des Reichsfinanzministeriums, aus deren Aufgabengebieten gewisse Teile abgetrennt worden waren, um dem neuen Ressort eine Grundlage zu geben. Auch durch die Hinzunahme der Abwicklungsaufgaben des mit Wirkung vom 01.04.1920 aufgelösten Reichskolonialministeriums wurde diese Grundlage nicht günstiger. Im Gegenteil, die Abhängigkeit vom Auswärtigen Amt, aus dem das Reichskolonialamt bzw. -ministerium erst 1907 hervorgegangen war, wurde noch fühlbarer. Es hing ganz wesentlich von der Persönlichkeit und der Amtsführung der Wiederaufbauminister ab, in welchem Maße sich das neue Ressort zwischen und neben den anderen Reichsministerien behaupten, seinen Platz ausbauen und damit seine Daseinsberechtigung beweisen konnte. Es ging letztlich darum, ob das Wiederaufbauministerium in dem für Deutschlands Schicksal so wichtigen Reparationsproblem eine führende Rolle übernehmen oder ob es in außenpolitischer Beziehung nur der "verlängerte Arm" des Auswärtigen Amtes, in finanzieller nur "ausführendes Organ" des Reichsfinanzministeriums sein sollte. Diese Aufgabe war nach dem ungünstigen, parteipolitisch bedingten Start des Wiederaufbauministeriums und seiner Stellung zwischen zwei Ministerien von überragendem Gewicht höchst schwierig. Dementsprechend schwankte bei den jeweiligen Regierungsparteien die Wertschätzung des Wiederaufbauministeriums. Die Neigung einen Minister dafür zu repräsentieren war stets gering. So mußte das Ministerium in den 4 ½ Jahren seiner Existenz insgesamt drei Jahre lang ohne Minister auskommen. Die Amtszeit von Gessler prägte dem Ministerium entscheidende Strukturen auf, die bis zuletzt beibehalten wurden. Die höchste politische Rolle spielte es unter Rathenau. Er erreichte in den beiden Protokollen des Wiesbadener Abkommens vom 06. und 07.10.1921 immerhin erstmals eine deutsch-französische Übereinstimmung über einen Plan für deutsche Sachlieferungen (Wiederaufbaumaterial) an Frankreich; diese Lieferungen waren zeitlich und wertmäßig begrenzt, nicht mehr wie bisher ungemessen. Für eine zentralisierte Ausführung der deutschen Reparationsleistungen wurden zwei große Organisationen in Deutschland und Frankreich vorgesehen. Die tatsächliche Leitung des Reichsministeriums für Wiederaufbau lag von Anfang bis zum Ende im Wesentlichen in den Händen des einzigen Staatssekretärs Dr. Ing. E. h. Gustav Müller, dessen Verantwortung um so größer war, als das Ministerium meistens keinen Minister hatte. Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrkampf (26.09.1923) und der Stabilisierung der deutschen Währung (20.11.1923) beschloss die Reparationskommission am 29.11.1923, zwei internationale Sachverständigenausschüsse einzusetzen, um künftig Reparationszahlungen auf neuer Basis zu regeln. Die Vorschläge des Reichsministeriums für Wiederaufbau zur Neuregelung der Bearbeitung der bisher von ihm wahrgenommenen Angelegenheiten sollten seine weitere Existenz sichern. Im Gegensatz dazu traten das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium für die Auflösung des Wiederaufbauministeriums ein. Schließlich lieferten die seit der Schaffung der Rentenmark eingeleiteten Sparmaßnahmen innerhalb der Reichsverwaltung die Begründung für die Auflösung des Ministeriums. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 08.05.1924 (RGBl. I S. 443) wurde am 11.05.1924 das Ministerium, lange bevor der Dawes-Plan als Neuregelung des Reparationsproblems am 01.09.1924 wirksam wurde, aufgelöst. Die Angelegenheiten des Reichsministeriums für Wiederaufbau übernahm fast ausschließlich das Reichsfinanzministerium, in dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich sich zuletzt noch von 1930 bis 1933 die Restverwaltung für Reichsaufgaben mit der Abwicklung der Reparations- und Kolonialangelegenheiten befassen musste. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Reichsministeriums für Wiederaufbau und der meisten seiner nachgeordneten Dienststellen war zum großen Teil schon vor Kriegsausbruch vom Reichsarchiv Potsdam übernommen worden. Die Ministerialakten sowie die Unterlagen des nachgeordneten Bereichs des Treuhänders für das feindliche Vermögen haben den Krieg überdauert und lagerten im Zentralen Staatsarchiv Potsdam unter der Bestandssignatur 33.01. Dagegen wurden die Akten von 13 nachgeordneten Behörden und Dienststellen nicht verlagert und verbrannten Anfang April 1945 bei der Zerstörung des Reichsarchivs Potsdam. Vernichtet wurden damals folgende Bestände: Reichsentschädigungskommission Reichskommissar bei dem Ausschuss zur Feststellung von Kriegsschäden in Ostpreußen Reichskommissar für die Liquidation ausländischer Unternehmen Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland Reichsausschuss für Schiffsbau und Schiffsablieferung Reichskommissar für die Rücklieferung von Eisenbahnmaterial Deutsch-Französische Möbelausfuhrkommission Kehl Reichsrücklieferungskommission Deutsche Kohlenkommission Essen Reichsausgleichsamt Reichsentschädigungsamt Staatskommissar für die Wiederherstellung der Universitätsbibliothek Löwen Archivische Bewertung un Bearbeitung Die im Frühjahr 1955 vom Bundesfinanzhof in Bonn an das Bundesarchiv in Koblenz abgegebenen Archivalien waren unter der Bestandssignatur R 38 zusammengefasst. Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten konnten beide Teile des Reichsministeriums für Wiederaufbau unter der nunmehr gültigen Signatur R 3301 wieder zusammengeführt werden. Der ehemalige Koblenzer Teilbestand wurde umsigniert und dem Potsdamer Teil angeschlossen, d.h. die Koblenzer Signaturen wurden mit der Zahl 2000 addiert (Beispiel: alt R 38 / 3 - neu R 3301/2003). Die überlieferten Akten entstammen vor allem aus den Bereichen Generalreferat G und Ministerialregistratur. Vereinzelt wurden die Akten vom später für die Aufgabenerledigung zuständigen Reichsfinanzministerium weitergeführt, verblieben jedoch wegen des Entstehungszusammenhanges bei der Überlieferung des Reichsministeriums für Wiederaufbau und haben somit eine abweichende Laufzeit. Einige Bände sind älteren Datums; sie wurden z.T. schon bei Kriegsausbruch 1914 im Reichsamt des Innern begonnen, seit 1917 im Reichswirtschaftsamt weitergeführt und 1919 dem Wiederaufbauministerium übergeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Schwerpunkt der Überlieferungen bilden die Akten des Generalreferats, Materialien zu Entschädigungen, Liquidationen, Reparationen, Sanktionen, Restitutionen und Substitutionen sowie zu Zerstörungen und Entschädigungsansprüche. Darüber hinaus sind vor allem Unterlagen zu Haushalt, zur Organisation und Durchführung des Wiederaufbaus überliefert. Erschließungszustand: Findbuch 2004 Zitierweise: BArch, R 3301/...

        Reichsmarineamt (Bestand)
        BArch, RM 3 · Bestand · 1889-1919
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Mit Kabinettsordre wurde mit Wirkung zum 1. April 1889 das Reichsmarineamt (neben dem Marinekabinett und dem Oberkommando der Marine) als Nachfolgebehörde der Kaiserlichen Admiralität geschaffen. Als oberste Reichsbehörde war das Reichsmarineamt verantwortlich für die Organisation, Verwaltung, Technik, Bewaffnung und Befestigung der Marine. Zugleich übte es gegenüber der Handelsmarine sowie auf den Gebieten des Seeverkehrs, der Nautik und des Fischereischutzes die Reichskompetenzen aus. Dem RMA unterstanden die kaiserlichen Werften, die Schiffbauprüfungskommission, die Marine-Depotinspektion, Küstenbezirksämter, Stationsintendanturen, Marinelazarette, die Seewarte, der Marinekommissar des Kaiser-Wilhelm- Kanals und das Gouvernement Kiautschou. Das RMA gliederte sich in folgende Organisationseinheiten: Zentralabteilung, Allgemeines Marinedepartement, Werftdepartement/U-Bootamt, Konstruktionsdepartement, Verwaltungsdepartement, Waffendepartement, Nautische Abteilung, Zentralabteilung für das Schutzgebiet Kiautschou, Medizinalabteilung, Justiziariat, Nachrichtenbureau. Am 15. Juli 1919 gingen durch Erlass des Reichspräsidenten die Befugnisse des Reichsmarineamtes auf die Admiralität über. Inhaltliche Charakterisierung: Mit Ausnahme des Waffendepartements, der Medizinalabteilung, des Justiziariats und des Zentralnachweisbüros der Marine sind Akten aller übrigen Organisationseinheiten in diesem Bestand überliefert. Von besonderer Bedeutung sind aus der Zentralabteilung die Handakten des Staatssekretärs über die Entwicklung der Marine und die Vorarbeiten zu den Flottengesetzen. Ein wichtiger Teil der ehemaligen Handakten befindet sich außerdem im Nachlass des Staatssekretärs Tirpitz. Die überlieferten Akten aus der Zentralabteilung enthalten Unterlagen über Protokollfragen, Stapelläufe, Ordensverleihungen und zentrale Organisationsangelegenheiten sowie Reichstagsmaterial und eine vollständige Serie der "Allerhöchsten Kabinettsordres" für die Marine von 1889 bis 1918. Gut überliefert ist die Tätigkeit des Allgemeinen Marinedepartements über Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Schiffe und Marineteile, Personal- und Ersatzangelegenheiten, Fragen der Ausbildung im Waffendienst, Uniformierung, Organisation des Bildungswesens, Justizverwaltung, Versorgungsangelegenheiten , militärische Fragen der Schiffskonstruktion sowie Seerecht. Die Akten des Konstruktionsdepartements bieten eine Quelle von erheblicher Bedeutung für die Marine- und Technikgeschichte. Dazu gehören Bauakten für alle schweren und mittleren Kampfschiffe, die bis 1914 fertiggestellt wurden, sowie ca. 10.000 Konstruktionspläne und andere technische Zeichnungen für Schiffe und Boote. Darüber hinaus sind auch überliefert wissenschaftliche Forschungsergebnisse über Festigkeitsfragen, Materialentwicklung, Schleppversuche und allgemeine Baubestimmungen. Die Akten der Etatabteilung dokumentieren vollständig die Entwicklung des Marinehaushaltes, insbesondere die Finanzierung der Flottenbauprogramme. Hier finden sich auch Etats- und Verwaltungsakten zum Aufbau des deutschen Schutzgebietes Kiautschou sowie über Pensions- und Rentenangelegenheiten von Offizieren, Mannschaften und Beamten. Gut überliefert sind auch die Akten des Verwaltungsdepartements, die überwiegend Verpflegungs-, Bekleidung- und Unterkunftsangelegenheiten der Marine dokumentieren. Hervorzuheben sind die Akten über zahlreiche Stiftungen, bei denen das Reichsmarineamt federführend war. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für Verpflegung und Bekleidung entstanden umfangreiche Aktenserien über die Versorgung der deutschen Bevölkerung während des Krieges. Die überlieferten Akten des Nachrichtenbüros enthalten Unterlagen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands sowie die Entwicklung von Schifffahrt, Seeverkehr und Flotteninteressen, Zensurmaßnahmen, Sammlung und Abgabe von Kriegsnachrichten sowie Auslandspropaganda. Eine umfangreiche Sammlung von Zeitungsausschnitten ist ebenfalls enthalten. Erwähnenswert sind weiter die Korrespondenzserien über Vereinsangelegenheiten, besonders den Deutschen Flottenverein. Vom Nautischen Departement liegen Akten über Seezeichen- und Küstensignalangelegenheiten, Besteckauszüge, Reiseberichte und Expeditionen vor. Von dem für die Ausrüstung und Instandhaltung von Schiffen, Werften und Fahrzeugen zuständigen Werftdepartement ist nur ein geringfügiger Aktenrest über U-Bootangelegenheiten, vereinzelt auch Torpedoangelegenheiten erhalten geblieben. Die für die Bearbeitung des U-Bootwesens zuständigen Abteilungen und Dezernate des Werftdepartements wurden 1917 zum U-Boot-Amt verselbständigt. In den während der kurzen Zeit seines Bestehens entstandenen Unterlagen spiegeln sich die Maßnahmen zur Förderung des U-Bootbaues, insbesondere der materiellen Bereitstellung während der Endphase des 1. Weltkrieges wieder. Erwähnenswert ist hier noch Material über die planmäßige technische Auswertung von Kriegstagebüchern der U-Boote. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs593 lfm24181 AE, ca. 10000 Schiffszeichnungen/ -pläne (RM 3/12.000-22.600) Zitierweise: BArch, RM 3/...

        Reichsmarineamt
        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1917, 11. - 1919, 04.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amtund der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Verkauf zerlegbarer Luftschiffhallen, Verkauf L 72 / LZ 114 an LZ zwecks einer Amerikafahrt, Abbestellung des Versuchsluftschiffs Z 100, Ballonstoffverkauf, Zeppelin-Werke Lindau, G-Flugzeug, Fertigstellungstermine ,Luftschiffbezeichnung, Bezahlung der Luftschiffe, Flugzeugverkehr im Orient, Besprechungsniederschrift zur Weiterentwicklung der Marineluftschiffe, Schiffsvergleich, L 59 / LZ104

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1917, 11. - 1917, 12.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amtund der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Leder, FT-Maschine, Lamellenkupplung, Erprobungsbericht von Luftschiffen, Ergänzungen zur Schiffsbeschreibung, Kompressor, Überdruckventile, Bezahlung der Luftschiffe, Weiterverwendung von Inventarien und Materialien der Luftschiffplätze ,Elektron-Metall, Umbau des L 59 / LZ 104 für Frontzwecke, L 35/ LZ 80, Laufplankenbelag, L 40 / LZ 88, Gummi

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1918, 04. - 1918, 05.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amt und der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Duraluminiumverarbeitung, Versand zum Luftschiffbau Staaken, Gerippeschutzanstrich, Getriebe, Gaszellen, L 61 / LZ 106, Ruhmeshalle der Marine, Telephonanlage, Rechnungsreklamationen, Kreiselgebläse, Trägerbrüche bei L 59 / LZ 104, Kühler, Wasserballasthosen, L 60 / LZ 108, Reservekühlwasserbehälter, L 55 / LZ 101, Turbogebläse

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1918, 02. - 1918, 03.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amt und der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. L 63 / LZ 110, Gasabführung, Entlohnung von Arbeitern, Doppelballastwasserhosen, Steuerzüge von L 59 / LZ 104, Wiederindienststellung der in Seddin liegenden Luftschiffe, FT-Anlage, Überdruckventile, Ballonstoff, Geheimhaltung, Verpflichtung nichtbeamteter Personen, Versuch 287/972 (Bilgenbelüftung), Feuerlöscher, Aluminiumlegierungen, Zellenschutzverkleidung, Fallschirm, Schiffsneuentwürfe, Versuch 500/9a (Schiffswiderstand)

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1918, 04. - 1918, 05.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amt und der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Reparaturen, Erprobungsbericht zurHecklastigkeit von L 61 / LZ 106, Geschwindigkeit, L 70 / LZ112, Bezug von Duraluminium, L 53 / LZ 100, Ballastwassersäcke, Doppelhose, L 65 / LZ 111, L 62 / LZ 107, Reservekühlwasserbehälter, Gummizellen, 260 PS-Propeller,Bezahlung der Luftschiffe, Ruhmeshalle der Marine, Telephonanlage, Berichte überDefekte bei L 61 und L 62, L 59 / LZ 104, Motoren, Reklamation von Rechnungen, Gasschächte, Vierpunktausfahrgestell, Knallgas, Versandangaben, Zellenschutzverkleidung, L 54 / LZ 99, Propeller, Versuchsluftschiff, Gerippeanstrich, Getriebe, Bruhnscher Tachometer

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1917, 11. - 1917, 12.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amt und der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Luftstromanlage, Gaszellen, Ruderzüge, Propeller, Ballastwassergewinnung, Korrosionsversuch des Militärversuchsamtes, Kompressor, Hauben für Überdruckventile, L 59 / LZ104, Muster für Erprobungsberichte und Schiffsbeschreibungen, Handlampe, Ballonhüllenstoff, Versuchsluftschiff, Dringlichkeitsschein für Eisenbleche

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1917, 12. - 1918, 01.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amt und der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Luftschiffhalle Löwental, Getriebegehäuse, elektronischer Geschoßabwurf, Materialverkauf, L 51 / LZ 102, Gaszellen, 7-Motoren-Schiff, L56 / LZ 103, FT-Maschine, Gaszellenbeanstandung bei L 61/ LZ 106, L 59 / LZ 104 ,Geschützbewaffnung, Ruderzüge, Getriebe, Ballastwassersäcke, Telephonanlage, Bezahlung de rLuftschiffe, Maschinengewehrplattform, Preisfestsetzung, Stillegung der Werft Staaken, Erprobungsbericht für L 53 / LZ100, Luftschiffhalle Potsdam, Propellerbeschläge, Ballstwassergewinnung, Hecklastigkeit

        Reichs-Marine-Amt
        Akt(e) · 1917, 11. - 1917, 12.
        Teil von Archiv der Luftschiffbau Zeppelin GmbH

        Enthält: v.a. Geheim-Korrespondenz zwischen dem Reichs-Marine-Amt und der Luftschiffbau Zeppelin GmbH betr. Umbau von L 59 / LZ 104, 2 cm-Geschütz, Bezahlung der Luftschiffe, Fertigstellungstermine, Überführungsfahrt von L 59, Personal, Materialvorrat, Stickstoffmantel

        Reichslandbund-Pressearchiv (Bestand)
        BArch, R 8034-II · Bestand · 1893-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1921 durch Fusion des Bundes der deutschen Landwirte mit dem Deutschen Landbund als agrarpolitischen Organisation und Interessenvertretung landwirtschaftlicher Verbände entstanden, war der Reichslandbund von Bedeutung für die national - sozialistische Einflußnahme in bäuerlichen Kreisen; 1933 Eingliederung in den Reichsnährstand (Hauptabteilung I). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Aufbau des Pressearchivs des Reichslandbunds, das zu den größten und ältesten deutschen Pressearchiven zählte, begann bereits nach Gründung des Bundes der Landwirte 1893. Beim Zusammenschluss des Bundes der Landwirte mit dem Deutschen Landbund zum Reichslandbund 1921 und der Überführung des Reichslandbundes in den Reichsnährstand 1933 wurde das Pressearchiv weitergeführt. Die Akten gelangten zusammen mit den Sachakten des Reichslandbunds in das Zentrale Staatsarchiv der DDR. Inhaltliche Charakterisierung: Das Pressearchiv enthält Sammlungen von Presseausschnitten zu folgenden Sachthemen: Politik, Wirtschaft und Kultur im Inland, dabei: Politische und sonstige Ereignisse 1905-1945, I. und II. Weltkrieg, Kriegsfolgen, besetzte Gebiete 1912-1945, Verhältnis Reich - Länder 1894-1945, Reichstag und Reichstagswahlen 1893-1942, Nationalversammlung, Arbeiter- und Bürgerräte 1918-1931, Reichsrat, Reichswirtschaftsrat 1897-1944, Kaiser und Reichspräsident 1894-1941, Reichskanzler, Reichsregierung 1894-1944, Parteien, Vereine, Verbände 1871, 1893-1945, Heer, Flotte, Luftwaffe 1896-1945, Justiz und Polizei 1894-1944, Bevölkerungsstruktur, Klassen und Schichtenlage einzelner Bevölkerungsgruppen 1894-1945, Preußen 1895-1944, sonstige deutsche Länder A-Z 1898-1944; Wirtschaft und Gewerbe, dabei: Wirtschaft und Wirtschaftspolitik 1899-1944, Organisation der Wirtschaft 1897-1944, Industriezweige und einzelne Produkte 1893-1945, Gewerbe und Handwerk 1893-1944, Land- und Forstwirtschaft, Ernährung und Fischereiwesen, allgemeines 1893-1945, Bund der Landwirte bzw. Reichslandbund 1893-1945, Reichsnährstand 1933-1945, sonstige Organisationen der Landwirtschaft 1893-1944, Landwirtschaftliche Produktion 1893-1945, Landarbeiter, soziale Angelegenheiten der Landwirtschaft 1893-1945, Finanzen und Kredite 1893-1945, landwirtschaftliche Ausbildung 1905-1945, Ausstellungen 1908-1945, bäuerliche und ländliche Kultur und Kunst 1904, 1933-1945, bäuerliches Erbrecht 1894-1945, Forstwirtschaft und Fischereiwesen 1895-1945, Handel, Handelsvertragspolitik, Zolltarif, Preise 1894-1945, Handelskammern und -vereine 1893-1944, Einzelhandel, Gaststätten, Konsum 1904-1944, Finanzen, Steuern, Zölle, Bank-, Börsen- und Kreditwesen 1894-1945, Versicherungen 1893-1944, Eisenbahnen und Straßenverkehr 1894-1944, Binnen- und Seeschifffahrt 1894-1943, Post 1898-1944, Sozialpolitik und Fürsorge 1895-1945, Gesundheitswesen 1899-1945, Wohnungswesen 1904-1944, Schulen und Hochschulen 1896-1944, Kirchen und Sekten 1898-1945, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport 1901-1945; Außenpolitik. Politik, Wirtschaft und Kultur im Ausland, dabei: Deutsche Außenpolitik und Außenpolitik anderer Länder, Internationale Bündnisse und Verträge 1896-1944, Kolonialpolitik 1897-1944, Heer und Flotte 1900-1944, Gewerkschaften, Sozialdemokratie, Sozialpolitik 1904-1944, Internationale Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft des Auslandes 1893-1944, Internationales Verkehrswesen 1894-1944, Kultur- und Bildungswesen, Presse 1905-1945, Unterlagen zu einzelnen Ländern in Europa, Asien und Amerika 1993-1945 Erschließungszustand: Findbücher (1978) Zitierweise: BArch, R 8034-II/...

        BArch, RM 15 · Bestand · 1914-1918, 1939-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die Prisenhöfe - Oberprisenhof Berlin, Prisenhöfe Hamburg und Berlin - wurden im September 1939 bzw. im März 1941 eingerichtet. Ihre Aufgaben waren Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende. Bestandsbeschreibung: Die Beschlagnahmung von Handelsschiffen unter der Flagge von Feindstaaten oder Neutralen und ihrer Ladung erfolgte nach der Prisenordnung in einem förmlichen Verfahren durch dafür geschaffene Gerichte. Die bei diesen als Reichskommissare eingesetzten Seeoffiziere unterstanden 1914-1918 dem Reichskanzler, 1939-1945 dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Sie vertraten die Interessen des Reiches in den Prisenverfahren. Ihre Aufgabe waren die Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof die Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Der nahezu vollständig erhaltene Bestand des Reichskommissars beim Prisen hof Hamburg war beim hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg aufbewahrt und gelangte im Frühjahr 1954 über das Bundesoberseeamt Hamburg an das Bundesarchiv. Heute umfaßt er rund 53 laufende Regalmeter. Er enthält Generalakten, Personalunterlagen über Angehörige der Dienststelle und Akten über einzelne Prisenfälle (Vorbereitung und Einleitung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Entscheidungen, Verwertung der Prise). Zitierweise: BArch, RM 15/...

        Reichskolonialamt (Bestand)
        BArch, R 1001 · Bestand · 1832-1943
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1907 Bildung des Reichskolonialamts aus der seit 1890 bestehenden Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts; 1919 Umwandlung in ein Reichskolonialministerium und Übernahme der Abwicklungsgeschäfte für die ehemaligen deutschen Kolonialgebiete; nach dessen Auflösung 1920 Übernahme der Aufgaben durch das Reichsministerium für Wiederaufbau (Kolonialzentralverwaltung) bis zu seiner Auflösung 1924; danach Bearbeitung der Kolonialangelegenheiten wieder durch das Auswärtige Amt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten der zentralen Kolonialverwaltung des Deutschen Reichs haben die ver‧schiedenen Organisationsveränderungen vom Sachgebiet bzw. Referat im kaiserli‧chen Auswärtigen Amt bis hin zum kaiserlichen Reichsamt und Ministerium der Wei‧marer Republik und wieder zurück zum Referat bzw. Sachgebiet im Auswärtigen Amt jeweils mitgemacht. Viele Aktenbände oder Betreffserien wurden ohne weiteres über die verschie‧denen Veränderungen hinweg organisch weitergeführt; für die Zeit nach 1920 heißt das vielfach, sie verebbten langsam. Wirkliche Brüche in der Aktenfüh‧rung lassen sich in der Regel nicht feststellen. Die Registratur des Reichskolonialmi‧niste‧riums bildete daher 1919 einen geschlossenen und nach dem weitgehenden Verlust der kolonialpolitischen Aufgaben in den Augen vieler sogar abgeschlossenen Kör‧per. Die Akten verteilten sich nach den ehemals Geheimen Registraturen des Reichsko‧lonialamts wie folgt: Geheime Registratur KA I Ostafrika Geheime Registratur KA II Südwestafrika Geheime Registratur KA III Südsee Geheime Registratur KA IV Kamerun und Togo Geheime Registratur KA V Rechtssachen Geheime Registratur KA VI Wissenschaftliche und Medizinalsachen Geheime Registratur KA VII Allgemeines Geheime Registratur KA VIII Landwirtschaft Geheime Registratur KA I-VII Fremde Länder und Besitzungen Geheime Registratur KB I Etats- und Rechnungswesen Geheime Registratur KB II Technische Sachen Geheime Registratur KB III Eisenbahnsachen Bereits in der Kabinettsssitzung am 1. Sept. 1919 war der Reichsminister des Innern Matthias Erzberger auf die Akten des damals noch existierenden Kolonialministeri‧ums zu sprechen gekommen und hatte angeregt, dass man "die Archive des Reichs‧kolonialamts und des Reichs-Marineamts mit den entsprechenden Einrichtungen des Großen Generalstabes vereinigen und in einer noch zu bestimmenden Stadt ein selbständiges Reichsarchiv schaffen solle, das dem Reichsministerium [Kabinett] unmittelbar unterstellt sein würde." Dem hatte Ministerialdirigent Meyer-Gerhard in seiner Denkschrift vom 30. Sept. 1919 widersprochen und die Übergabe sowohl der Akten als auch der umfangreichen Bibliothek des Reichskolonialministeriums an das Auswärtige Amt gefordert, bei dem er auch die dauerhaft zu erhaltenden Orga‧nisati‧onseinheiten des Kolonialministeriums angesiedelt sehen wollte. Nur die nicht mehr benötigten Akten sollten vernichtet oder dem Reichsarchiv übergeben werden. Tatsächlich wurden die Akten zunächst dem Reichsministerium für Wiederaufbau übergeben und 1924 beim Übergang der Kolonialabteilung in das Auswärtige Amt einer Sichtung unterzogen. Ein Inventar weist nach, welche Akten unmittelbar dem Reichsarchiv übergeben wurden, an das Auswärtige Amt übergingen oder gleich ver‧nichtet wurden. Während nur sehr wenige Akten sofort vernichtet wurden und der bei weitem größte Teil der Akten gleich an das Archiv abgegeben wurde, bean‧spruchte das Auswärtige Amt neben einigen Unterlagen von grundsätzlicher Be‧deutung selbst aus langen chronologischen Bandfolgen meist nur diejenigen Bände, die für die ak‧tuellen Geschäfte von Wichtigkeit waren und überließ die älteren Bände jeweils dem Archiv. Aber auch die vom Auswärtigen Amt übernommenen Ak‧ten sind im Laufe des kontinuierlichen Reduktionsprozesses, dem die kolonialpoliti‧sche Unterabteilung bzw. das "Kolonialreferat" ausgesetzt war, zu einem großen Teil an das Reichsarchiv abgegeben worden. Reste dieser Unterlagen sind im Februar 2000 vom Auswärti‧gen Amt an das Bundesarchiv abgegeben worden. Im Reichsarchiv dürfte sich 1945 also eine weitgehend geschlossene Überlieferung der zentralen Kolonialverwaltung des Deutschen Reichs befunden haben. Der orga‧nische Charakter der Überlieferung verbot eine Aufgliederung der Unterlagen, so dass die gesamte Überlieferung in einem Bestand Reichskolonialamt zusammenge‧faßt wurde. Bei der Zerstörung des Reichsarchivs am 14. April 1945 wurden die Ak‧ten der Reichskolonialverwaltung stark in Mitleidenschaft gezogen. Ca. 30 % des Bestands verbrannten, darunter vollständig die Registraturen KB I (Etats- und Rech‧nungswesen), II (Technische Sachen) und III (Eisenbahnsachen). Auch die Akten der Schutztruppen und die ins Reichsarchiv gelangten Akten der Verwaltungen ein‧zelner Schutzgebiete sind den Flammen vollständig zum Opfer gefallen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Zentralen Staatsarchiv der DDR in Potsdam wurde bei der Bearbeitung des Be‧stands 10.01 Reichskolonialamt die ursprüngliche Registraturordnung als Klassifika‧tion für den Bestand verworfen. Die registraturmäßige, systematische und territoriale Ordnungskriterien verbindende Mischordnung wurde durch eine Gliederung ersetzt, welche die Akten nach Möglichkeit nach territorialen Gesichtspunkten ordnete. Im Zuge der Überarbeitung der im Zentralen Staatsarchiv erstellten Findbücher für das vorliegende Findbuch wurde unter Zuhilfenahme der im Jahr 2000 in das Bundesar‧chiv gelangten Registraturhilfsmittel die ursprüngliche Ordnung des Bestands jedoch wei‧testgehend wieder hergestellt. Die sich aus den Kontexten der ursprünglichen Regi‧straturordnung ergebenden inhaltlichen Zusammenhänge ermöglichen nach An‧sicht des Bearbeiters einen besseren und an der Struktur der Kolonialverwaltung ori‧en‧tierten Überblick über die Gesamtüberlieferung als eine die systematische Aspekte ver‧schleiernde "Regionalisierung" des Bestands. Der frühere "Koblenzer" Bestand R 101 Reichskolonialamt bestand größtenteils aus Kopien, die der Kolonialschriftsteller Georg Thielmann-Groeg vor allem im Reichsar‧chiv aus den Akten des Reichskolonialamts angefertigt hat. In einem Anhang wird die auf das einzelne Aktenstück hinuntergehende Erschließung dieser Sammlung die‧sem Findbuch beigegeben, weil sie - mit einem Schwerpunkt auf Deutsch-Süd‧west‧afrika - wichtige Dokumente zur deutschen Kolonialgeschichte in komprimierter Form zusammenstellt. Aus konservatorischen Gründen wurden die überformatigen Anlagekarten aus den Aktenbänden des Bestands R 1001 entnommen und durch Verweisblätter ersetzt. Die Karten wurden auf Farb-Makrofiches aufgenommen und in einem Karten-Neben‧bestand unter der Bezeichnung R 1001 Kart organisiert. Inhaltliche Charakterisierung: Kolonien und Kolonialpolitik, Allgemeines; Militär und Marine; Kolonialrecht, Polizeiangelegenheiten; Sklaven und Sklavenhandel; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Land- und Forstwirtschaft; Post und Verkehr; Missionen und Schulen; Gesundheitswesen. Nichtdeutsche Kolonien und Liberia: Britische Kolonien; Französische Kolonien; Portugiesische und spanische Kolonien; Italienische, niederländische, nordamerikanische Kolonien. Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika: Kolonisation, Allgemeine Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht, Strafsachen, Nachlaß- und Liegenschaftswesen; Sklaven und Sklavenhandel; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Missionen und Schulen; Gesundheitswesen. Kamerun: Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft, Gesellschaft Süd- und Nordwestkamerun; Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung; Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post- und Verkehr; Gesundheitswesen; Missionen und Schulen. Togo: Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Kongo: Allgemeines; Berliner Konferenz. Neuguinea: Neuguinea-Kompagnie; Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Steuern, Zölle, Banken; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Gesundheitswesen, Schulen. Karolinen-, Marianen- und Palau-Inseln: Kolonisation, Allgemeines, Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Post und Verkehr; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Samoa: Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär; Kolonialrecht, Polizeiangelegenheiten; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Aussiedlung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken; Land- und Forstwirtschaft; Post, Verkehr, Schiffahrt; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Marshall-Inseln: Kolonisation, Allgemeine Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Erforschung, Vermessung, Ansiedlung, Arbeitsverhältnisse; Handel, Zölle, Steuern, Post, Verkehr; Missionen, Schule, Gesundheitswesen. Salomon-Inseln: Kiautschou/China R 1001 Anhang: Fotokopien von Dokumenten über den Erwerb der deutschen Kolonialgebiete; Fotokopien von Dokumenten zu Deutsch-Südwestafrika; Abschriften von Akten des Reichskolonialamtes zu Deutsch-Südwestafrika; Tagebuch des Hottentottenführers Hendrik Witbooi in Deutsch-Südwestafrika; Pferdezucht in Nordkamerun. Erinnerungen von Kurt Freiherr von Crailsheim; "Kriegsnachrichten" Zeitung aus Deutsch-Südwestafrika, Jg. 1915 Nr. 3 ; Reproduktionen von Bildnissen verschiedener Personen in Deutsch-Südwestafrika; Lebenslauf des Reichskommissars Dr. jur. Heinrich Goering. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (2002); Online-Findbuch (2003) Zitierweise: BArch, R 1001/...

        Reichskolonialamt