Inventar

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              Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) (Bestand)
              Stadtarchiv Worms, 040 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) Umfang: 307 Archivkartons + 2 lfm Amtsbücher (= 2538 Verzeichnungseinheiten = 49 lfm) Laufzeit: 1445 - 1945 Das Vorwort zu vorliegendem Bestand Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim (bis 1945) - des Stadtarchivs Worms soll einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Registratur- und Archivmaterials zum einen zur Zeit seiner Verwahrung in der Bürgermeistei Herrnsheim ge-ben, zum anderen seit seiner Übernahme durch die Stadt Worms. Im Anschluss daran wird die Verzeichnungsarbeit erläutert, dabei auf Besonderheiten sowie ergänzende Bestände hinge-wiesen. Ein kurzer Abriss zur Ortsgeschichte wird im Wortlaut der Beständeübersicht des Stadtar-chivs Worms vorweg geschickt, Literaturangaben zur Vertiefung der Informationen zur Orts-geschichte finden sich als Anhang zu diesem Vorwort. I. Zur Ortsgeschichte Ca. vier km nordwestlich von Worms gelegen; erstmals urkundlich erwähnt 771; nachdem die Kämmerer von Worms (gen. von Dalberg, reichsritterliche Familie) ihren Besitz im Ort im-mer weiter vergrößert und ihre Rechte ausgebaut hatten, erhielten sie ihn 1375 zum Lehen (faktische Herrschaft in Dorf, Markt und Gericht); Philipp Kämmerer von Worms machte den Ort zu seiner Residenz: um 1460 Bau einer Burg an der Stelle des heutigen Schlosses, zur selben Zeit Ortsbefestigung; 1470-92 Umbau einer Kapelle der Pfarrkirche St. Peter (mit zahl-rechen Altären, Patronat: Stift St. Cyriakus/Neuhausen) zur Familiengrablege (somit Situation einer kleinen Residenz, die baulich bis heute gut ablesbar ist); 1581 Einführung der Reforma-tion durch Kurpfalz, 1635 weitgehende Einäscherung des Ortes, dalbergische Ortsherrschaft bis zum Ende des Alten Reiches; um 1900 ca. 2100 Einwohner; 1798-1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms; Eingemeindung nach Worms zum 1.4.1942. II. Gemeinderegistratur und -archiv Im Jahr 1826 wurde gemäß Regierungserlass vom 25.7.1826 ein Verzeichnis über die im Ar-chiv Herrnsheim vorhandenen Gesetz-Sammlungen, Verordnungen und Instruktionen er-stellt. Neu ausgestattet wurde das Archiv 1830/31 im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gemeindehauses. Es wurden neue Möbel in Auftrag gegeben und gefertigt u.a. ein Registraturschrank für das Archiv, ein weiterer für das Bürgermeisterei-Büro. Auch die Quit-tung der Wwe. Ph. Ch. Schöneck aus Worms vom 20.4.1831 über 12 Gulden und 19 Kreuzer für die Reparatur von 28 Steilkartons für das Bürgermeisterei-Archiv in Herrnsheim gibt ei-nen Einblick in die Aktenaufbewahrung in Herrnsheim. In Bezug auf die Aktenführung erging am 30. Oktober 1830 ein Rundschreiben an alle Bür-germeistereien der Provinz, betreffend "Das Ordnen der Gemeinde-Archive der Provinz". Es wird gefordert, dass die Amtspapiere nach genannten Rubriken sortiert, die Akten bis 1830 chronologisch nach Gegenständen geordnet, dann in Kartons oder Schränken in verschlosse-nen Lokalen aufbewahrt werden. Letzteren Maßgaben wurde - wie oben ausgeführt - bei der Neueinrichtung des Gemeindehauses entsprochen. Jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres sollen laut Rundschreiben alle Eingänge beigeheftet und die Sammlung vervollständigt sein. Am 27. März 1838 wurde im Auftrag des Kreisrats Herr Völcker mit der Revision der Ge-meinderegistratur in Herrnsheim beauftragt. Er sollte gemäß Registraturplan für die Bürger-meister die Unterlagen vor Ort sichten und ordnen und nur dann seine Gebühren erhalten, wenn er diese Arbeit vorschriftmäßig erledigt hat. Offensichtlich war dies nicht der Fall, denn am 26. Juli 1838 beauftragte Kreisrat Staedel Herrn Peth aus Bermersheim mit der Ord-nung der Gemeinderegistratur in Herrnsheim. Ein weiteres Inventar, das nun auch den Aktenbestand berücksichtigt, wurde für die Gemein-de Herrnsheim - vermutlich zwischen 1905 und 1910 zur Wertermittlung für Versicherungs-zwecke - angelegt. In der Obhut des Bürgermeisters befanden sich ein Archivschrank, zwei große Aktenschränke, ein kleiner Aktenschrank sowie eine alte Aktenkiste. Neben Amts- und Gesetzblättern, verschiedenen Verordnungen, Handbüchern und Fachliteratur werden zu den Registraturplangruppen I - XXVI zunächst 56 Faszikel, deren Wert nicht zu ermitteln war, aufgelistet. Nachfolgend werden zahlreiche Faszikel sowohl mit Angaben betr. Zuordnung zum Registraturplan, Laufzeit und Bewertung aufgeführt. Besonders hervorzuheben sind z.B. das Jahrmarktsprotokollbuch von 1716, Vormundschaftsrechnungen und Testamente etc. 1699-1821, Amts- und Gerichtsprotokolle 1778-1798, Brandkataster 1817, 1835 und 1848 sowie ein neues. Auch ein Ortsbauplan (3 Blätter), der nach aktueller Verzeichnung nicht mehr vorhanden ist, wird in diesem Inventar, im Wert auf 200 Mark geschätzt, nachgewiesen. Nebenbei sei bemerkt, dass sich im Rathaus mehrere Wandgemälde befanden, die Herzog Dalberg, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Wilhelm II. und die Kaiserin sowie Mitglieder der hess. Großherzogsfamilie darstellten, daneben gab es weitere Bilder, eines, das Vulkanausbrüche zeigte ein anderes das Schlachtfeld um Metz. Die in diesem Inventar genannten Akten, die der Standesbeamte verwahrte, scheinen bis auf den hier aufgeführten Band Geburts-, Heirats- und Sterberegister 1780-1798 vorhanden zu sein. Den nächsten Überblick über das Gemeindearchiv Herrnsheim verschafft uns im Jahr 1937 Prof. Dr. Wilhelm Becker mit seiner Zusammenstellung der Inventare der Gemeindearchive des Kreises Worms. Hierin hat Prof. Henkelmann aus Bensheim den Bestand der Gemeinde Herrnsheim überprüft und nach den Aktengruppen des hess. Registraturplans von 1908 zu-sammengefasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ältesten, hier genannten Stücke, z.B. das Morgenbuch (1626-1666; Abt. 40 Nr. 370), das Verordnungsbuch des Franz Heinrich Käm-merer von Worms Frhr. v. Dalberg (ab 1742; Abt. 40 Nr. 1), das Instrument derer zu Neuhau-sen, über die Bereitstellung zweier Geharnischter zu Herrnsheim (1445, Nr. 5), Bäckerordnung von 1736 (Abschrift, Abt. 40 Nr. 371) sowie weitere, schon oben im Inventar von Anf. des 20. Jh. aufgeführten Stücke, z.B. das Jahrmarktprotokollbuch, Amts- und Ge-richtsprotokolle. Das Verordnungbuch des Franz Heinrich Kämmerer v. Dalberg sowie das Instrument derer zu Neuhausen wurde im Oktober 1914 durch das Großherzoglich hessische Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt im Auftrag des Referendars a.D. Müller zur Benutzung überlassen. Hinweis: Auffallend ist, dass die Gemeinderatsprotokolle nicht als komplette Serie vorhanden sind, das früheste Protokollbuch sogar erst im Jahr 1836 einsetzt. Es ist davon auszugehen und im Vergleich zu anderen Gemeindearchiven als ungewöhnlich zu bemerken, dass dieser Band überhaupt der erste Protokollband für Herrnsheim war. Er wurde am 3. Mai 1836 neben ver-schiedenen anderen Registern angeschafft. Seine Laufzeit endet 1840, danach besteht eine Lücke bis 1919. Laut Inventar (s.o.) lagen Anfang des 20. Jh. drei Bände vor (1836/40, 1856/75 und 1875 ff), die Stücke wurden mit 90 Mark im Wert hoch angesetzt. Zumindest für das Fehlen eines Bandes ließ sich in den Akten eine Erklärung finden. Der ehemalige Bür-germeister Brandt verweigerte 1856 die Herausgabe des Protokollbuchs. Im Jahr 1986 be-mühte man sich von seiten des Stadtarchivs noch einmal um Nachforschungen betr. das Feh-len der Gemeinderatsprotokolle zwischen 1840 und 1919, doch der damalige Ortsvorsteher Josef Wolf musste ebenso passen. Auch in der Serie der Gemeinderechnungen mit den dazugehörenden Urkundenbänden ist eine Lücke festzustellen und zwar zwischen 1924 und 1940. Für die Jahre nach 1940 fehlen die Rechnungen ebenso wie die Rechnungen und die zugehörigen Belege der Geschwister-Zimmer-Siftung für den Zeitraum zwischen 1921 und 1941/42. Der Verlust mancher Akte bzw. des ein oder anderen Vorgangs lässt sich dadurch erklären, dass es vorkam, dass diese bei der Ausleihe z.B. an das Kreisamt in Worms, dort verloren gingen. Deshalb verweigerte man in Herrnsheim auch die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Freiherr Heyl’schen Güterverwaltung betr. die Platzfrage für das Spritzenhaus der Feuer-wehr an das hessische Hochbauamt in Worms. Auf dessen Anschreiben wurde vermerkt: ist nicht geschehen, sonst wären die Akten (wie so viele früher schon) eines Tages nicht mehr auffindbar . Um dem Verlust bzw. der Vernichtung von Akten durch Luftangriffe vorzubeugen, wurden Martin Fell und seine Ehefrau von der Ortsverwaltung am 21.9.1942 aufgefordert, zur all-abendlichen Sicherung wichtiger Unterlagen bzw. Bergung der Aktenbestände bei durch Luftangriffe verursachten Schäden am Rathaus zu sorgen. Am 29.4.1943 wurden die Akten im Zuge der Eingemeindung von Herrnsheim zunächst in den Keller des Cornelianums in Worms verbracht. Anhand der unterschiedlichen Aktenschürzen lassen sich die verschiedenen genutzten Regist-raturpläne, erst 1836, dann 1908 und schließlich nach 1942 (mit der Aufschrift ‚Stadtverwal-tung Worms’) erkennen. Als Muster wurden einige Aktendeckel in Abt. 40 Nr. 2532 - Nr. 2534) aufbewahrt. Bei den Faszikeln, die der Klassifikationsgruppe XXI.09. Dalbergische Grundstücksangelegenheiten zugehören, weisen die Aktenschürzen ähnliche Beschriftungen auf wie sie Akten in Abt. 159 zeigen. III. Verzeichnung Das im Zuge der Eingemeindung 1943 übernommene Schriftgut wurde in den 70iger Jahren nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet, wobei in der Regel die Titel der Amtsbücher und Protokolle sowie die nach den hess. Aktenplänen von 1836 bzw. 1908 auf den Aktenschürzen überlieferten Beschriftungen übernommen wurden. Diese erste Verzeichnungsarbeit umfasste ursprünglich 371 Einheiten, wobei die zuletzt auf-genommenen Einheiten (ab Nr. 331) zu späteren Zeitpunkten ergänzt wurden und eine Lauf-zeit bis 1966 umfassten. Am 24. Juni 1971 übergab der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinz Pfannebecker 12 Schriftstücke an das Stadtarchiv, die offensichtlich aus der Provenienz der Bürgermeisterei Herrnsheim stammten. Zuletzt wurden im Jahr 2002 Titelaufnahmen von Quellen aus dem noch unverzeichneten Teilbestand gefertigt und zwar im Zusammenhang mit der Arbeit Volker Brechers über die Kriegswirtschaft in Worms. Hierbei wurden Akten berücksichtigt, die für den Zeitraum zwi-schen 1938 und 1950 thematisch mit Kriegsgefangenen, Ausländern etc. zusammenhingen. In dem schon verzeichneten Bestand Abt. 40 wurden bei der Erstverzeichnung auch vereinzelt Akten ausschließlich mit der Laufzeit nach 1945 berücksichtigt. Diese wurden ausgesondert und mit dem noch unverzeichneten Teilbestand, der ebenfalls Akten nach 1945 umfasst, zu-rückgestellt, um später im Zusammenhang mit Abt. 6 Stadtverwaltung Worms (nach 1945) bearbeitet zu werden. Da einzelne Akten unter ihrer alten Signatur möglicherweise schon be-nutzt worden sind, findet sich im Anhang dieses Findbuchs eine Liste dieser Stücke, die mit dem insgesamt sechs laufende Meter umfassenden Schriftgut nach 1945 in 29 Archivkartons (zuzgl. einige lose Stücke) zur Zeit im Magazin des Raschi-Hauses (Regal 25) aufbewahrt werden. Mit der Neuverzeichnung des Bestands Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim - wurde im Dezember 2005 begonnen, die Verzeichnungsarbeit im Juli 2006 abgeschlossen. Dabei wurde neben dem schon verzeichneten Schriftgut noch unverzeichnetes Material berücksichtigt. Die Verzeichnungsarbeit erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip, wobei sich zwangsläufig bei Auf-lösung früherer größerer Verzeichnungseinheiten eine neue Nummerierung ergab, d.h. für diese Unterlagen neue Signaturen vergeben wurden. Deshalb wurde eine Konkordanz zwi-schen Alt- und Neusignaturen angelegt und diesem Findbuch angehängt. Der gesamte Bestand wurde in das Archivierungsprogramm AUGIAS eingegeben und gleich-zeitig indiziert (Firmen-, Orts-, Personen- und Sachindex). Als Grundlage für die Klassifikati-on wurde der hess. Aktenplan von 1908 gewählt und entsprechend den örtlichen Bedürfnissen abgeändert und ergänzt. Mit Sperrvermerken für die Benutzung wurden aus Gründen des Da-tenschutzes ca. 140 Akten versehen. Die relativ hohe Zahl ergibt sich aus der Tatsache, dass eine große Anzahl standesamtlicher Unterlagen vorliegen, für die das Personenstandsgesetz die Richtlinien für die Benutzung bzw. Nicht-Benutzung vorgibt. Kassiert wurden dünne Schnellhefter aus der Zeit um 1930/40, die Generalia - oft nur im Umfang von 2-3 Blättern - enthielten und keinen direkten Bezug zu Belangen in Herrnsheim hatten; darüber hinaus wur-den zwei Bündel Eichkarten ausgesondert, die keinerlei Aussagewert haben. Insgesamt be-trägt der Umfang der Kassation drei Archivkartons. Das Gemeindearchiv Herrnsheim wird im Umfang von 2538 Verzeichnungseinheiten (num-merisch bis 2534) in 308 Archivkartons (49 lfde. Meter, davon 2 lfde. Meter Amtsbücher) aufbewahrt. Die Laufzeit reicht von 1445 bis in die 1970er Jahre, dabei liegt der Schwerpunkt im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. Der Schnitt für die Verzeichnung wurde trotz Eingemeindung im Jahr 1942 bei 1945 gesetzt, damit nicht innerhalb von nur drei Jahren zwei Grenzdaten berücksichtigt werden mussten, d.h. zum einen 1942 als Jahr der Eingemeindung, zum anderen 1945 als Grenzjahr für die Aktenüberlieferung der Stadtverwaltung vor 1945 (Abt. 5) und nach 1945 (Abt. 6). Deshalb wurden die Akten in Abt. 40 belassen, in denen mindestens noch ein Schriftstück von 1945 enthalten war - unabhängig davon, ob der zeitliche Schwerpunkt der Akte eher die Zeit nach 1945 betrifft. IV. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Akten und Amtsbücher des vorliegenden Gemeindearchivs ist im Großen und Ganzen als gut zu bezeichnen. Leider ist insbesondere unter den Rechnungen und Urkunden, sowie den Hand- und Tagebüchern über Einnahmen und Ausgaben eine größere Zahl an mit Schimmel befallenen Stücken zu verzeichnen: 45 mit leichtem Schimmelbefall, mit Schimmel und Wasserschäden 7 Stücke und 14 Bände sind versport und haben Schim-melschäden. Daneben weist ein Teil der Urkundenbücher zu den Rechnungen sowie eine gro-ße Anzahl der Hand- und Tagebücher (ca. 140 Stücke, d.h. ca. 5,5 % des Gesamtbestandes) neben Schimmel und Sporen auch Wasserschäden auf. Zehn Amtsbücher (Rechnungsbelege und Grundsteuer-Sektionsverzeichnisse) sind in der Weise gebunden, dass Pergament, das in der Regel mit liturgischen Texten beschriftet ist, in Zweitverwendung den Buchrücken bildet Auch Faden geheftete Akten, wie man sie aus der preußischen Verwaltung kennt, finden sich in Abt. 40. Es sind die Amtsprotokolle (Protocollum Judicale, Abt. 40 Nr. 295 - 298). V. Tipps zur Benutzung des Bestandes Die Signaturen der einzelnen Quellen werden angegeben mit: Stadtarchiv Worms Abt. 40 Nr..... Auf den oft unterschätzten Aussagewert folgender Quellen soll hier hingewiesen wer-den. In den Urkundenbänden zu den Rechnungen finden sich neben Zeitungen (z.B. Abt. 40 Nr. 2409 auch Arbeitsakkorde (Abt. 40 Nr. 2469), Rechnungen verschiedener Firmen (Abt. 40 Nr. 2502), z.B. über ausgeführte Arbeiten sowie über Material, das dafür verwendet wurde (Abt. 40 Nr. 2504). Auch die Korrespondenzregister (z.B. Abt. 40 Nr. 651, Nr. 652) wurden in manchen Jahren in Volltext geführt, so dass in Verbindung mit den entsprechenden Sachakten der vollständige Schriftverkehr zwischen Oberbehörde bzw. Privatpersonen einerseits und der Bürgermeisterei andererseits nachvollzogen werden kann. Besonders hinzuweisen ist auf die Aussagekraft der Nachlassinventare als Quellengattung für genealogische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungen. Die Inventare sind in vorliegendem Bestand unter der Klassifikationsgruppe X.02.e. Nachlässe; Erbschaften und Vormundschaftsangelegenheiten registriert. Es finden sich hier auch Akte über Vermögens-teilungen sowie Testamente. Zur einfacheren Benutzung wurden die Verzeichnungseinheiten grob alphabetisch nach den Familiennamen sortiert, gleichzeitig alle vorkommenden Famili-ennamen "unterstrichen" hervorgehoben. Zu dem Personenindex ist anzumerken, dass in ganz wenigen Ausnahmefällen die korrekte alphabetische Folge durchbrochen wurde. Wenn die übliche Schreibweise eines geläufigen Namens extrem verändert war, wurde die Zuordnung innerhalb der normalen vorgenommen, z.B. ‚Pardong’ anstatt ‚Bardong’, hier erfolgte die Einordnung unter ‚B’. Wurden Familien-namen etwa gleichgewichtig in verschiedenen Schreibweisen verwendet und es war deren Nähe innerhalb des Alphabets erkennbar, wurde auf eine Vereinheitlichung oder Zuweisung verzichtet, z.B. Ertelmeyer/Erdelmeyer. Der Firmenindex wurde angelegt, damit auch kleinere Geschäfte in der Gemeinde, die nor-malerweise nur unter dem Personennamen laufen (z.B. J. Hübner, Buchdruckerei), mit erfasst werden konnten. Innerhalb des Sachindex wäre ein Auffinden der kleinen Unternehmen sehr erschwert. Nun kann innerhalb des Firmenindex - auch im Falle des Einordnens ( je nach dem, wie das Geschäft üblicherweise genannt wird) teilweise unter dem Vornamen, teilweise unter dem Nachnamen oder unter dem Geschäftsgegenstand - die Liste überflogen werden. Auf den vorgesetzten Zusatz "Fa." wurde verzichtet, da er selbst bei ein und derselben Firma nicht regelmäßig [evtl. Variation auch zu verschiedenen Zeitpunkten] verwendet wurde. Des-halb ist es unsicher, inwieweit er wirklich Namensbestandteil ist. Namentlich erwähnte Apo-theken und Gaststätten wurden in diesen Index ebenfalls übernommen. In den Sachindex wurden die allgemeinen Benennungen wie Schlosserei, Glaserei eingefügt. VI. Ergänzende Archivbestände Abt. 13 Nr. 1777 ‚Gewerbebetriebe zu Herrnsheim’ (1860-1888) Abt. 30 Hess. Kreisamt Worms (z.B. Akten im Bereich Gewerbeaufsicht, Aufnahme in den hess. Staatsverband) Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim (Herrnsheim als dem Kanton Pfeddersheim zugehörige Gemeinde) Abt. 159 Herrnsheimer Dalbergarchiv Hess. Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv von Dalberg (Abt. O 1 A-B) VII. Literatur BARDONG, Otto, Harlesheim - Herlisheim - Herrnsheim. Beiträge zur Orts- und Pfarrgeschichte, in: Herrns-heim 771-1971, hg. Otto Bardong, Worms 1971, S. 43-104. BÖNNEN, Gerold (hg. im Auftrag der Stadt Worms), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo (Bearb.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), Darmstadt 1985. Herrnsheim. Portrait einer Gemeinde, hg. anlässlich der 1225-Jahrfeier im Jahr 1996 durch die Ortsgemeinde Worms-Herrnsheim.

              Gemeindearchiv Dalsheim (Bestand)
              Stadtarchiv Worms, 243 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Abt. 243 Gemeindearchiv Dalsheim Umfang: 187 Archivkartons u. 3 lfm Überformate (= 1090 Verzeichnungseinheiten) = 24 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1618 - 1973 Lagerort: Keller der Ernst-Ludwig-Schule Zum Bestand Das erste Inventar des Gemeindearchivs von ca. 1811 ist nur unvollständig erhalten; vollständig erhaltene Inventare (die sich aber offensichtlich mehr auf die laufende Registratur beziehen und viele alte Stücke nicht auflisten, obwohl diese vielfach eine Nummerierung zeigen) stammen aus den Jahren 1831, 1837 und 1843, vielleicht in Zusammenhang mit einem Rundschreiben der Regierung in Mainz betr. Ordnung der Gemeindearchive von 1830 (Nr. 177 und 466). Im Jahre 1906 wurde eine Anzahl genannter Archivalien durch Kriegsgerichtsrat Obenauer zwecks Verfassung der eigenen Familiengeschichte im Haus- und Staatsarchiv Darmstadt benutzt (Nr. 52). Auf die Fertigung des umfassenden Verzeichnisses von 1914 (Nr. 208) durch Lehrer Trieb von Eppelsheim bezieht sich ein Schreiben vom 01.04.1914, in dem die Rückgabe des zu diesem Zweck ebenfalls nach Darmstadt ausgeliehenen Gemeindearchivs angekündigt wird (Nr. 946). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) hielten die beiden im selben Jahre unter dem Namen "Flörsheim-Dalsheim" zusammengelegten Gemeinden im Gegensatz zu den anderen Gemeinden, die ihre Unterlagen dem Stadtarchiv Worms als Deposita übergaben, die jeweiligen Archive zurück. Erst im Jahre 1997 wurden sie nach längeren Verhandlungen und dem Abschluss eines Depositalvertrages dem Stadtarchiv Worms übergeben, wo sie zuerst im Keller des Ämterhauses am Adenauerring, dann im Keller der Ernst-Ludwig-Schule ihren Platz fanden. Zwischen September 2009 und August 2010 wurden sie zur Verzeichnung nach und nach ins Stadtarchiv und nach Bearbeitung jeweils wieder in die Ernst-Ludwig-Schule zurückgebracht. Parallel dazu wurden die zeitgleich 1997 übernommenen Archivalien der Nachbargemeinde Nieder-Flörsheim bearbeitet, deren Verzeichnung ebenfalls im Sommer 2010 abgeschlossen werden konnte (Abt. 242) Bei der Bearbeitung, die den üblichen Grundsätzen folgte, wurde das Material von den Anfängen bis 1945 einerseits (Abt. 243) und aus dem Zeitraum von 1945 bis zur Schaffung der Verbandsgemeinde 1969 andererseits (Abt. 243-N) getrennt. Dabei wurde ersteres gemäß der vorgefundenen Ordnung nach dem Registraturplan von 1908, letzteres nach dem Aktenplan von 1953 im Findbuch geordnet und als Unterbestand Abt. 243-N separat verzeichnet. Der Zustand des Materials war gut bis auf zwei Stücke, bei denen leichter Schimmelbefall festgestellt wurde (Nr. 245/2 und Nr. 602, am Ende des Bestandes in eigenem Archivkarton gelagert). Kassationen fand nicht statt. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 GALLE, Volker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln 1992 Gauweiler, Wolfgang, 1200 Jahre Dalsheim, Mainz 1966 KOBLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Worms, im August 2010 Martin Geyer, Archivamtmann

              C 2 (Bestand)
              Kreisarchiv Höxter, C 2 · Bestand
              Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

              Einleitung : C 2 - Gesundheitsamt WarburgMit dem ”Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb- und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Warburg nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. Zu-nächst übernahm bis Juni 1935 der seit dem 1. Februar 1934 als Kreisarzt angestellte Medizinalassessor Dr. Walter Czerwionka die Leitung. Als Leiter trat dann aber am 5. Juni 1935 Dr. Carl Kirchner seinen Dienst an. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Landratsamt (Kreishaus), in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden und in dem das Gesundheitsamt die eigentlich als Landratsdienstwohnung gedachten Räume bezog. Diese Räume waren jedoch für die neuen Anforderungen völlig unzureichend. So wurde der nur schwer heizbare Wintergarten als Warteraum und seit der Einstellung einer Hilfsärztin im Januar 1937 als deren Sprechzimmer mit ”unerträglicher Kälte im Winter“ benutzt, wodurch der Flur zum Warteraum werden musste. 1941 kam das Landratszimmer zum Gesundheitsamt. Über mehrere Jahre wurde ein Neubau erwogen, die Planung 1942 wegen des Krieges jedoch eingestellt. Durch die Besatzungssoldaten wurden im Mai 1945 Räume und Inventar stark verwüstet. Im Mai 1945 nahm der Kreisoffizier der britischen Militärregierung die Räume des Gesundheitsamtes in Beschlag. Das Gesundheitsamt fand ein - unzureichendes und kostspieliges - Ausweichquartier im Haus der Commerzbank und ab 1951 in dessen Hinterhaus, dem durch Pressstoffwände aufgeteilten ehemaligen Saal eines Hotels. 1959 konnte das Gesundheitsamt einen Neubau neben dem Kreishaus beziehen. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des gesamten Personals und des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Warburg an den Kreis über. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Land-tag des Landes Nordrhein-Westfalen das ”Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen“. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Carl Kirchner (geb. 21. September 1889 in Merseburg), der aufgrund eines schweren Leidens mit Ablauf des 31. März 1952 in den Ruhestand trat. Am 1. August 1952 übernahm Medizinalrat Dr. med. Karl-Theodor Roeingh die Leitung des Gesundheitsamtes. Letzter leitender Amtsarzt des Kreises Warburg war Kreismedizinaldirektor Dr. med. Horst Zeidler. Der Bestand enthält die Akten, wie sie von der Nebenstelle Warburg dem Kreisarchiv übergeben wurden. Ein kleiner, 56 Nummern umfassender Splitterbestand liegt im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Abteilung OWL) in Detmold als Bestand ”D 102 Gesundheitsamt Warburg“. Nach einer Auskunft in Nr. 80 des Bestandes im Kreisarchiv ist ”ein großer Teil der Akten des Gesundheitsamtes durch Kriegseinwirkung im Jahre 1945 vernichtet worden“. Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) vom 16. März 2010 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im Februar 2013 (Horst-D. Krus) Es ist zu zitieren: Kreisarchiv Höxter C 2 Nr. ....

              Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
              Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

              Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

              Badisches Innenministerium (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 236 · Bestand · [1561] 1803-1945 [1947, 1964]
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Überlieferungsgeschichte: Das Innenministerium wurde im Jahre 1808 gegründet. Ihm unterstanden die Generalstudien-, die Sanitäts- und die Staatsanstaltenkommission. Nach den Umorganisationen der Jahre 1809 und 1812 war das 1. Departement für die Bereiche Landeshoheit, Polizei und Ökonomie zuständig, das 2. Departement aber für die evangelischen und katholischen Kirchenangelegenheiten, die in jeweiligen Kirchensektionen behandelt wurden. Nach einer nur kurzfristigen Verbindung mit dem Justizministerium 1854-1859 wurden die wirtschaftlichen Kompetenzen dem 1860 eingerichteten Handelsministerium zugewiesen, das aber 1881 schon wieder aufgelöst wurde. Zum Ausgleich für den so zurückgewonnenen Geschäftsbereich wurde nun die Zuständigkeit für Kultus, Unterricht, Wissenschaft und Künste an das Justizministerium übertragen. Die Abspaltung eines Arbeitsministeriums im Jahre 1919 dauerte nur bis 1924 an. Einen nicht zu ersetzenden Verlust für die Überlieferung aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutet die Kriegszerstörung des Innenministeriums im Jahre 1945, bei der auch die Registratur vernichtet wurde. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts 2012 digitalisiert. Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu geordnet. Das bisherige Bandrepertorium zu den Fliegerschäden des Zweiten Weltkriegs (1984) und das Sachthematische Inventar zur Zentralstelle des Landwirtschaftlichen Vereins (1990) wurden in das Findmittel eingearbeitet.

              Baden, Sammlung 1995: Dedikationen (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Sammlung 1995 D · Sammlung · 1800-1922
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Bestandsgeschichte: "Für Baden gerettet" wurden 1995 aus dem Neuen Schloß Baden-Baden unter anderem eine in Deutschland seltene Quellengattung, 923 sogenannte Huldigungsadressen, bisher unbekannte Zeugnisse einer lebhaften Teilnahme der Bürger des Landes an den Geschicken ihres Fürstenhauses. Sie konnten als nahezu geschlossener Bestand erworben werden; nur einzelne gerieten auf dem Wege der Versteigerung 1995 in private Hände oder waren von dem Verkauf ausgenommen und blieben im Besitz der markgräflichen Familie. Die meisten Adressen stammen aus der Regierungszeit Großherzog Friedrichs I. (1852-1907). In dieser Zeit der konstitutionellen Monarchie hatte sich die Distanz der nun mündigen Untertanen zu ihrem Landesherrn verringert. Vor allem als Vertreter von Städten, Vereinen, Berufsgenossenschaften, politischen, kulturellen und karitativen Institutionen des Landes oder mit Baden verbundener Länder und sogar einzeln machten sie diesem und seiner Gemahlin Luise, geborene Prinzessin von Preußen, ihre Aufwartung vor allem zu Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Jubiläen ihres Hauses. Auf Grund ihrer umfassenden karitativen Tätigkeiten und als Tochter Kaiser Wilhelms I. empfing auch die Großherzogin selbst Huldigungen. Besonders zahlreich und prächtig sind die Adressen der Militärvereine, die den Großherzog in seiner Eigenschaft als obersten Feldherrn des Landes würdigen. Die Verbindung der beiden Häuser Baden und Preußen schlägt sich sowohl in der künstlerischen Ausgestaltung der Adressen als auch in ihren Texten nieder. So klingen bei der Würdigung des Großherzogs als Landesvater bisweilen Themen der Reichsgeschichte an, wie beispielsweise das Verhältnis Badens zu Preußen, die Reichseinheit, zu deren Förderern der Großherzog gehörte, der Kolonialismus oder zunehmende Militarismus. Eine große Zahl der in diesem Bestand vereinigten Adressen und ihre Behälter sind aufwendig gestaltet und vermitteln einen Eindruck vom Kunsthandwerk der Zeit, wobei der historistische Stil überwiegt. Unter ihnen hervorzuheben sind einige Werke der Karlsruher Professoren für dekorative Malerei an der Kunstgewerbeschule, Hermann Götz und Karl Eyth; bei den Mappen steht die Durlacher Firma von Eduard Scholl und Nachfolger an der Spitze. Daß auch bei ihren Empfängern die Huldigungsadressen Beachtung fanden, davon zeugen zahlreiche Alte Signaturen. Sie wurden mehrfach inventarisiert und in der Bibliothek oder im Naturalienkabinett verwahrt. In unserem Repertorium sind auch diese früheren Signaturen vermerkt. Zu den älteren gehören die handschriftlichen Signaturen der Hofbibliothek Karlsruhe auf rhombusförmigem Etikett (Inventar und Bestand seit 1995 in der Badischen Landesbibliothek; unsere Abkürzung: H). Die handschriftlichen oder gestempelten Signaturen auf rechteckigen Etiketten gehen zurück auf spätere Inventarisierungen seit den 1880er Jahren durch den Galerieinspektor Dr. Karl Kölitz (unsere Abkürzung: K), Richter (unsere Abkürzung: R) und vermutlich den Grafen Schweinitz sowie Albert Hartmann, Baden-Baden (unsere Abkürzung: B). Aus Mitteln der Kulturgutstiftung Baden-Württemberg konnten etwa zwei Drittel der Adressen ausführlich von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt, Oberstleutnant a.D., verzeichnet werden. Deren Eingabe in das EDV-Programm Bismas übernahm Lydia Filaus. Die übrigen Titelaufnahmen erstellte Dr. Hansmartin Schwarzmaier und nach Vorarbeiten Hiltburg Köckerts die Unterzeichnende. Da die Adressen bereits während der Verzeichnung mit vorläufigen Signaturen in der Literatur zitiert sind, ist dem Repertorium eine Konkordanz dieser und der jetzt gültigen Signaturen beigegeben. Die jetzige Nummernfolge der Adressen entspricht ihrer Lagerung nach Formaten im Magazin. Da die Titelaufnahmen der Adressen im Findbuch nach ihren Anlässen gegliedert sind, springen dort diese Nummern. Die im Schloß Salem verbliebenen 11 Adressen wurden mit der Bezeichnung Salem 1ff. in das Repertorium aufgenommen und nach im Neuen Schloß Baden-Baden 1995 aufgenommenen Dias beschrieben. Ältere "Gratulationen" für die badischen Markgrafen (18. Jahrhundert) befinden sich im Handschriftenbestand des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses, weitere im Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 G. Karlsruhe, im März 2002 Dr. Jutta Krimm-Beumann Konversion: Das Online-Findmittel zum vorliegenden Bestand ist ein Ergebnis des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe, das in den Jahren 2006/2007 von Herrn Guido Fögler durchgeführt wurde. Die Betreuung des Projektes lag bei Alexander Hoffmann und Hartmut Obst. Karlsruhe, im Juni 2007 Dr. Martin Stingl

              Archivalie - Vorgang
              E 313/1889 · Akt(e) · 1889-01-01 - 1889-12-31
              Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

              description: Enthält:Erwerbung: I/26/1889: I C 21030-21032, I D 9222, VI 10958-10976, Ethnogr. (Ostasien, Südsee), Captain zur See a.D. Chüden, Steglitz [Anlage Visitenkarte]Inhalt aus dem Inventar I (Ergänzung) -- Capitain Chüden bietet Gegenstände aus Samoa an

              Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
              BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

              A 5 (Bestand)
              Kreisarchiv Höxter, A 5 · Bestand
              Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

              Einleitung : Mit dem ¿Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens¿ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb-und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Höxter nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. In der Praxis führte es die Arbeit des Kreisarztes fort, der mit Verfügung vom 17. April 1935 zum Amtsarzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes für den Kreis Höxter ernannt wurde. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Kreishaus, in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden. Der Amtsarzt, der als Kreisarzt die Amtsräume in seiner Wohnung hatte, musste fortan seinen Dienst in den Räumen des Gesundheitsamtes ausüben. Für das Gesundheitsamt wurde ein Teil des Kreishauses umgebaut. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens war der Kreisarzt allein. Der Kreis beschäftigte lediglich drei Fürsorgerinnen, von denen zwei vom staatlichen Gesundheitsamt übernommen wurden. Insgesamt wurden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Gesundheitsamt neben dem Amtsarzt ein Hilfsarzt, vier Gesundheitspflegerinnen, ein Bürobeamter, ein Gesundheitsaufseher, drei Büroangestellte und eine Technische Assistentin beschäftigt. In Beverungen, Brakel, Bad Driburg, Steinheim, Lügde und Vörden richtete das Gesundheitsamt Untersuchungsstellen ein. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Höxter am 1. April 1947 an den Kreis über. Das Inventar übergab Amtsarzt Dr. Larverseder am 21. August 1947 förmlich an Kreisinspektor Otten. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das ¿Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen¿. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Bruno Rathe (geb. 17. September 1879 in Rastede/Oldenburg). Ihm folgte Medizinalrat Dr. med. Adolf Tomfohrde (geb. 24. Januar 1887), der am 1. Dezember 1935 seinen Dienst in Höxter antrat. Sein Nachfolger wurde am 1. September 1942 Dr. med. Karl Larverseder (geb. 19. Mai 1899 in Fürstenzell/Niederbayern). Er trat mit Ablauf des Jahres 1958 in den vorzeitigen Ruhestand und starb im Dezember 1959. Korrespondierende Bestände:Kreisarchiv Höxter, A 0 (v. a. zu Personal, Organisation u. Räumlichkeiten des Gesundheitsamts); Kreisarchiv Höxter, B 1 (v. a. Klassifikationspunkt "Gesundheitswesen"); Landesarchiv NRW (Abt. OWL), D 102 Höxter; Landesarchiv NRW (Abt. OWL), M 2 Höxter (Klassifikationspunkt "Gesundheits- und Veterinärwesen") Im Anschluss an die Retrokonvertierung des im März 2000 erstellten Findbuchs wurden im Juli 2015 im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch die Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen. Zwei Datensätze sind in der Folge (noch) nicht veröffentlicht (Stand: 20.07.2015). Benutzbarkeit: Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) i.d.F.v. 16.09.2014 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in den § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im März 2000/Juli 2015 gez. Horst-D. Krus/ Ralf-Oliver KreieKreisarchiv Höxter A 5 Nr. ........

              Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-7/1 · Bestand · 1849 - 1945
              Teil von Landeshauptarchiv Schwerin (Archivtektonik)

              Für die von der Regierung bzw. ihrem Spezialdepartement für das Schulwesen (s. 2.21-1) wahrgenommenen Aufgaben der Kultus- und Medizinalverwaltung wurden nach Einführung der Ministerialorganisation 1849 eigene Ressorts geschaffen, die als Abteilungen für Unterrichts-, Medizinal- und geistliche Angelegenheiten für kurze Zeit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dann dem Justizministerium angeschlossen wurden. Erst 1919 entstand unter der o. a. Behördenbezeichnung ein eigenes Fachministerium, dessen Glieder sich auch einzeln als "Ministerium für Unterricht", "Ministerium für Kunst", "Ministerium für geistliche Angelegenheiten", "Ministerium für Medizinalwesen" bezeichneten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das gesamte Gebiet der Unterrichtsverwaltung (einschl. Universität Rostock), die Verwaltung der Kunstanstalten, die Aufsicht über die Religionsgemeinschaften (einschl. Oberaufsicht über die Stiftungen und Anstalten zu frommen und milden Zwecken) sowie alle Angelegenheiten des Medizinal- und Gesundheitswesens (einschl. Veterinärwesen). Nach der Umbildung des Staatsministeriums 1934 (Rbl. 1935, S. 3) firmierte das Ministerium als "Staatsministerium, Abt. Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten". Mit Verordnung vom 6. Okt. 1941 (Rbl. 1941, S. 199) führten die bisherigen Abteilungen die Bezeichnung "Wissenschaft, Erziehung und Ausbildung". Gleichzeitig erfolgte die Ausgliederung der Angelegenheiten des Staatstheaters, der Mecklenburgischen Landesbühne und des Landestheaters Neustrelitz (zum Staatsministerium) sowie des Gesundheitswesens (zum Staatsministerium, Abt. Inneres). In der Bestandssituation kommen diese Veränderungen nicht mehr zum Ausdruck. Die Überlieferung für den Zeitraum 1918-1945 ist z. T. lückenhaft. GENERALREGISTRATUR A. Registratur des Justizministeriums, Abt. für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten: Geschäfts- und Dienstbetrieb; Personalakten. B. Registraturen des Ministeriums für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten (Enthält u. a.: Geschäfts- und Dienstbetrieb, Verhältnis zu anderen Institutionen, Verfassung und Gesetzgebung, Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen, Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten). MINISTERIUM FÜR UNTERRICHT A. Universität Rostock I. Allgemeine Hochschulangelegenheiten: Verhältnis zu anderen deutschen und ausländischen Hochschulen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Akademien u. a.; Hochschulverbände; Studierende; Akademisches Berufswesen; Austauschdienst; Hochschulreform.- II. Stellung und Verwaltung der Universität: Geschäftsbetrieb; Hochschulkonferenzen; Verhältnis zur Staatsgewalt; Regierungsbevollmächtigter (Vizekanzellariat); Rektor und Senat; Universitätsarchiv; Beamte und Angestellte (außer Lehrkörper); Universitätslieferanten (Enthält u. a.: Universitätsbuchdruckerei und -buchhandlungen).- III. Finanz- und Haushaltswesen der Universität.- IV. Ge-bäude und Inventar.- V. Disziplinarwesen.- VI. Konvikt und Stipendien.- VII. Schenkungen und Stiftungen.- VIII. Universitätsbetrieb: Satzungen (auch anderer Universitäten); Statistik (Enthält: Allgemeine Hochschulstatistik, Frauenstudium, Werkstudenten); Vorlesungs- und Personalverzeichnisse; Promotionswesen (Enthält u. a.: Ehrenpromotionen, An- und Aberkennung akademischer Grade); Universitätsschriften; Ferienkurse, Exkursionen; Akademische Feiern und Ehrungen.- IX. Fakultäten: Allgemeines (Enthält u. a.: Statuten, Dekanate); Philosophische Fakultät; Theologische Fakultät; Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; Medizinische Fakultät (Enthält u. a.: Lehrbetrieb, Promotionen, Professoren und Lehrstühle); Landwirtschaftliche Fakultät (Enthält u. a.: Landwirtschaftliche Versuchsstation).- X. Universi-tätsbibliothek.- XI. Institute und Seminare: Allgemeines.- Geisteswissenschaftliche Institute und Seminare (Enthält: Philosophisches Seminar, Sprach- und literaturwissenschaftliche Semi-nare, Historisches und Kunsthistorisches Institut, Theologische Seminare, Juristische Seminare, Wirtschaftswissenschaftliches Seminar mit Thünen-Archiv); Mathematisch-naturwissenschaftliche Institute (Enthält u. a.: Luftwarte, Naturhistorisches Museum); Medizinische Institute; Sonstige Institute.- XII. Universitätskliniken: Allgemeines; Universitätskrankenhaus; Medizinische Klinik; Chirurgische Klinik; Frauenklinik (mit Hebammenlehranstalt); Kinderklinik; Poliklinik für Mund- und Zahnkrankheiten; Ohrenklinik; Augenklinik; Hautklinik; Psychiatrische Klinik Gehlsheim (Enthält u. a.: Verwaltung, Finanzen, Gebäude und Inventar, Ärzte- und Pflegepersonal); Hilfskrankenhäuser; Zentralapotheke.- XIII Lehrkörper: Allgemeine Dienst- und Anstellungsverhältnisse der Professoren; Privatdozenten (Enthält: Personalakten A-Z nach Fakultäten); Lektoren (auch Personalakten); Assistenten; Tanz- und Fechtmeister.- XIV. Studierende: Studienzulassung und Immatrikulation; Verbindungswesen; Ausländische Studierende; Sozialeinrichtungen. B. Volks-, Mittel- und Höhere Schulen I. Schulen (Ältere Generalakten 19. Jh. bis 1918 ff.): Allgemeines (Enthält: Schulreglements und Schulgesetze, Schulwesen anderer Länder, Schüler- und Bildungsstatistiken, Schulpflicht, Schulverbände, Schulzeit; Schulrevisionen und -verbesserungen, Unterrichtsangelegenheiten, Lehrer); Stadtschulen; Domanialschulen; Ritterschaftliche Schulen (auch landschaftliche Land-schulen).- II. Volks- und Mittelschulen (Neuere Generalakten 1918-1945): Volksschulen (Enthält u. a.: Schulgesetze, Schulaufsicht, Schule und Kirche, Lehrpläne, Erziehung und Unterricht, Kriegsvorbereitung und Kriegseinsatz, Lehrer, Schüler); Mittel- und Hauptschulen; Privatschulen; Haushalts- und Kassenanschläge der Bezirkskassen.- III. Volks- und Mittelschulen (Spezialakten 18./19. Jh. bis 1945): Stadtschulen A-Z; Landschulen A-Z; Stellen- und Diensteinkommensakten.- IV. Höhere Schulen: Generalakten (Enthält u. a.: Organisation und Verwaltung, Statistik, Reifeprüfungen); Spezialakten A-Z.- V. Lehrerseminare, Lehrerbildungsanstalten: Lehrerseminar Neukloster (auch Ludwigslust); Lehrerseminar Lübtheen; Hochschule für Lehrerbildung Rostock/Pädagogium.- VI. Sonderschulen: Blindenanstalt Neukloster; Taubstummenanstalt Ludwigslust. C. Berufs- und Fachschulen I. Berufsschulen (s. a. 5.12-3/1): Allgemeines; Gewerbliche Berufsschulen, Generalia und Spezialia (Enthält: Staatliche Gewerbeschule Schwerin, Örtliche Gewerbeschulen A-Z); Kauf-männische Berufsschulen; Ländliche Berufsschulen.- II. Fachschulen: Allgemeines; Technische Fachschulen (Enthält u. a.: Baugewerkschule Neustadt-Glewe, Technikum Strelitz, Baugewerkschule Sternberg, Ingenieurschule Wismar, Eisenbahnfachschulen); Seefahrtsschulen (Enthält u. a.: Seefahrtsschule Wustrow, Navigationsvorbereitungsschulen); Handelsschulen; Hauswirtschaftsschulen; Kinderpflegerinnenschulen; Landwirtschaftliche Fachschulen (Enthält u. a.: Einzelne Landwirtschaftsschulen, Ländliche Haushaltungsschulen, Landfrauenschule Malchow). D. Volkshochschulen Allgemeines; Volkshochschulausschüsse A-Z. E. Archive und Bibliotheken I. Geheimes und Hauptarchiv/Staatsarchiv Schwerin: Allgemeine Verwaltung; Haushalt; Ge-bäude und Inventar; Archivpersonal; Erwerbungen, Sammlungen, Benutzung; Geschichtsverein, Kommissionen.- II. Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin (s. a. 5.12-3/1).- III. Landesarchiv und -bibliothek Rostock.- IV. Hauptarchiv und Landesbibliothek Neustrelitz.- V. Volksbüchereien. MINISTERIUM FÜR KUNST A. Allgemeines (Enthält u. a.: Verbände, Interessenvertretungen, Kunststiftungen, Kunstsammlungen, Bildende Kunst,Konzessionserteilungen an Schauspielunternehmungen, Film und Rundfunk, Beteiligung an künstlerischen Unternehmungen, Auszeichnungen, Stipendien). B. Theater I. Bühnenvereine.- II. Versorgungsanstalt deutscher Bühnen.- III. Hof- bzw. Staatstheater Schwerin (Enthält u. a.: Intendanz, Haushalt, Gebäude und Inventar, Aufführungen, Personal, Engagements, Interimstheater, Fritz-Reuter-Bühne, Freilichttheater).- IV. Landestheater Neustrelitz.- V. Mecklenburgische Landesbühne.- VI. Sonstige Bühnen.- VII. Lichtspieltheater. C. Museen I. Mecklenburgisches Landesmuseum Schwerin (Enthält u. a.: Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Gebäude und Inventar, Erwerbungen, Verleihungen, Verkäufe, Großherzogliche Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett, Münzkabinett, Vorgeschichtliche Abteilung, Gewerbemuseum, Militärabteilung/Ruhmeshalle).- II. Wossidlo-Sammlung (Mecklenburgisches Bauernmuseum).- III. Örtliche Heimatmuseen A-Z. D. Landesamt für Denkmalpflege (vor 1929 Kommission zur Erhaltung der Denkmäler) E. Verwaltung der Strelitzer Schlösser (Enthält u. a.: Schlösser in Neustrelitz, Hohenzieritz, Mirow, Burg Stargard, Schweizerhaus Serrahn, Staatliche Gärten, Landesmuseum). F. Musikschulen G. Privatmusiklehrer. MINISTERIUM FÜR GEISTLICHE ANGELEGENHEITEN A. Allgemeine Verwaltung Rechts- und Verwaltungsnormen.- Geschäftsbetrieb.- Staat und Kirche. B. Evangelisch-Lutherische Kirche I. Verfassung, Organisation, innere Verhältnisse.- II. Oberkirchenrat.- III. Konsistorium.- IV. Finanzen und Ökonomie.- V. Kirchliche Ämter (Enthält: Landesbischof, Superintendenten, Prediger, Hilfsprediger, Kirchensekretär, Küster).- VI. Theologische Prüfungskommission und Predigerseminar.- VII. Sittenpolizei.- VIII. Kultus und Seelsorge.- IX. Missionswesen und Armenfürsorge.- X. Militärkirchen.- XI. Kirchliche Druckschriften.- XII. Denkmäler, Bauten und Wege.- XIII. Pfarren A-Z (Enthält u. a.: Pfarr- und Küsterstellen, Pfarrbauten, Kirchhö-fe).- XIV. Kirchliche Vereine.- XV. Schloßkirche.- XVI. Begräbniswesen.- XVII. Glockengeläute.- XVIII Personenstandswesen. C. Sonstige Religionsgemeinschaften I. Allgemeines (Enthält u. a.: Öffentliche Religionsausübung, geistlicher Etat, Mischehen).- II. Römisch-Katholische Kirche: Allgemeines (Enthält u. a.: Religionsfreiheit, Überwachung der Bewegung der katholischen Bevölkerung, Verhältnis zur evangelischen Landeskirche, katholische Geistliche, katholische Seelsorge); Gemeinden A-Z.- III. Reformierte Kirche (Enthält v. a.: Reformierte Kirche Bützow).- IV. Israelitische Gemeinden (Enthält u. a.: Satzungen der Israelitischen Landesgemeinde, staatsrechtliche Stellung und innere Verhältnisse, Landesrabbiner, Oberrat, Schulwesen, einzelne Gemeinden).- V. Baptisten, Irvingianer, Mormonen u. a. D. Stiftungen Allgemeines.- Familienstiftungen A-Z.- Gemeinnützige Stiftungen und Wohltätigkeitsinstitute (Enthält u. a.: Kloster zum Heiligen Kreuz, Klosterhebungen Dobbertin). MINISTERIUM FÜR MEDIZINALANGELEGENHEITEN A. Allgemeines (Enthält u. a.: Gesundheitsverhältnisse, Medizinalordnung). B. Medizinalbehörden Allgemeine Medizinalverwaltung.- Medizinalkommission.- Gesundheitsämter (Enthält: Reichsgesundheitsamt, Landesgesundheitsamt Schwerin, Gesundheitsämter A-Z).- Landesimpfinstitut.- Landeslebensmitteluntersuchungsanstalt.- Obergutachterausschuß. C. Medizinalpersonen Ärzte (Enthält u. a.: Kreisärzte, Kreisphysikate, Ärztliche Prüfungen und Approbationen).- Zahnärzte und Zahntechniker.- Apotheker.- Krankenpflegepersonal.- Medizinalpraktikanten, Technische Assistentinnen.- Nahrungsmittelchemiker. D. Kranken- und Heilanstalten Allgemeines Krankenhauswesen.- Krankenhausstatistik.- Landeskrankenanstalten (Enthält u. a.: Irrenpflegeanstalt Dömitz, Heil- und Pflegeanstalt Schwerin-Sachsenberg, Heil- und Pflegeanstalt Rostock-Gehlsheim, Kinderheim Schwerin-Lewenberg, Heil- und Pflegeanstalt Domjüch).- Kommunale und private Krankenhäuser (Enthält u. a.: Karolinenstift Neustrelitz, Krankenhäuser A-Z, Hilfskrankenhäuser).- Lungenheilstätten (Enthält u. a.: Heilstätte Amsee/Buchen, Genesungsheim Waldeck).- Seebäder, Seehospize, Heilquellen (Enthält u. a.: Bad Doberan, Ostseebad Neuhaus, Heiligendamm, Friedrich-Franz-Hospiz in Waren/Müritz).- Kinderheime und Heilanstalten (Enthält u. a.: Kinderheilanstalt Bethesda Bad Sülze, Anna-Hospital Schwerin, Kinderheime A-Z).- Krüppelanstalt Elisabethheim Rostock.- Sonstige Heilstätten. E. Apotheken Allgemeines Apothekenwesen.- Arzneimittel.- Drogisten.- Apotheken A-Z. F. Hebammen (Enthält u. a.: Dienstverhältnisse, Hebammenbezirke, Kindbettfieber). G. Gesundheitsfürsorge (Enthält u. a.: Bezirkspflegeämter, Rotes Kreuz, Säuglingsfürsorge, Krüppelfürsorge, Jugendwohlfahrt). H. Hygiene Allgemeine sanitäre Verhältnisse (Enthält u. a.: Volksbelehrung, Wasser- und Boden-, Gewerbe-, Nahrungsmittel- und Wohnungshygiene, Hygiene in Badeorten, NS-Rassenhygiene, Begräbniswesen).- Sanitäre Verhältnisse in den Städten und Ortschaften A-Z.- Sanitäre Verhältnisse in den Ämtern (Kreisen) A-Z. I. Medizinalpolizei (Enthält u. a.: Gerichtliche Obduktionen und Sektionen, Abtreibungen und Unterbrechungen der Schwangerschaft, Hypnotische Vorstellungen). K. Epidemien und Krankheiten Allgemeines.- Impfwesen, Desinfektion.- Einzelne Epidemien und Krankheiten: Cholera bis Typhus. L. Veterinärwesen Veterinärverwaltung.- Medizinalpersonen (Enthält: Tierärzte, Kreistierärzte, Tierärztliche Prüfungen).- Veterinärkonferenzen.- Landestierseuchenamt Rostock.- Schlachtvieh- und Fleischbeschau.- Nahrungsmittel- und Gewerbehygiene.- Viehseuchen (Enthält u. a.: Viehseuchengesetz, Viehseuchenstatistik, Einzelne Viehseuchen).- Tierzucht.- Hufbeschlag.- Frohnereiwesen.