Justiz

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        SS-Helferinnenschule Oberehnheim (Bestand)
        BArch, NS 32-II · Bestand · (1933-1937), 1942-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Der Gedanke der Aufstellung eines weiblichen Nachrichtenkorps der SS (WNK-SS) geht auf die persönliche Initiative Heinrich Himmlers zu Beginn des Jahres 1942 zurück. Dieser hatte am 17. Februar sein Amt "Chef des Fernmeldewesens" mit der Formulierung eines Aufstellungsbefehls sowie mit der Ausarbeitung von Richtlinien für Aufgaben, Organisation und Ausbildung des zu schaffenden Weiblichen-Nachrichten-Korps der SS beauftragt. Primärer Zweck dieser Maßnahme war es, männliches Nachrichtenpersonal der SS an der Front einsetzen zu können, Hinter-gedanke sicher auch, das Nachrichtenwesen der SS leistungsfähiger und von Nachrichtenhelferinnen der Wehrmacht und Luftwaffe unabhängig zu gestalten. Vorgesehen war die Gründung einer "Schule WNK-SS", zur "Heranbildung von Funkerinnen, Fernschreiberinnen und Fernsprecherinnen für den Nachrichten-übermittlungsdienst auf den Dienststellen im Gesamtbereich des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei". Als Schulungsort wurde die Stadt Oberehnheim im Elsass, ca. 30 km südlich von Straßburg gelegen, ausersehen, die mit dem Schloss Oberkirch, dem "Ehn-schlösschen", der Villa Schwörer und dem Schloss "Leonhardsau" über die ausreichenden Unterkünfte verfügte. Erster Kommandeur der SS-Nachrichtenschule Oberehnheim, später "Reichsschule-SS", wurde der SS-Oberführer von Dufais, der nach seiner Ernennung am 29. Juni 1942 für die weitere technische und personelle Ausrüstung der Schule verantwortlich war. Letztere bestand im wesentlichen aus der Werbung und Aus-bildung von Lehrpersonal. Die notwendigen Vorarbeiten, zu denen auch die Organisation der Nachwuchswerbung gehörte, waren bis gegen Ende des Jahres abgeschlossen, so dass der Lehrbetrieb zu Beginn des Jahres 1943 aufgenommen werden konnte. Die Werbung und Einstellung von SS-Helferinnen erfolgte zunächst aufgrund eines Erlasses des Reichsführer-SS vom 14.8.1942 (NS 32 II/3) ausschließlich durch die SS-Oberabschnitte. Während des Krieges wurden SS-Helferinnen auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.1938 (RGBl I S. 1441) unter Begründung eines einem Arbeitsvertrage entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses herangezogen. Als Voraussetzung für die Einstellung galt, dass die Bewerberin den "Anforderungen entsprach, die an Ehegattinnen von SS-Angehörigen gestellt wurden". Der endgültigen Einstellung ging ferner ein Tauglichkeits- und Intelligenztest, eine ärztliche Untersuchung sowie eine SD-mäßige Überprüfung voraus. Nach erfolgter Einberufung zur SS-Helferinnenschule durchliefen die SS-Maiden (offizielle Benennung von SS-Helferinnen während der Ausbildung) einen acht-wöchigen Grundlehrgang, der neben der weiteren Überprüfung und Auslese, insbesondere der weltanschaulichen Schulung diente. Ihm schloss sich ein Speziallehrgang in einer der insgesamt fünf Ausbildungsgruppen (Draht, Funk, Stabs- und Verwaltungsdienst, Hauswirtschaft, Unterführerinnenschule) an, der zwischen sechs und 24 Wochen dauerte. Nach beendeter Ausbildung und bestandener Prüfung erhielten die Helferinnen ihren Einsatzbefehl zu einer SS-Dienststelle im Reich oder in den besetzten und ange-gliederten Gebieten. Vorgesehen war ursprünglich der Einsatz in geschlossenen militärischen Einheiten (Kameradschaften, Züge, Bereitschaften). Diese Orga-nisationsform gelangte jedoch nie zur Durchführung, da der Bedarf an Helferinnen die Zahl der in Oberehnheim ausgebildeten Nachrichten-Maiden zu jeder Zeit weit überstieg. In der Praxis erhielt die SS-Helferinnenschule tägliche Bedarfsmeldungen der SS-Ergänzungsämter (zumeist telegraphisch vorausgesandt). Im Gegenzug wurde dann den Ergänzungsämtern die Inmarschsetzung einer zumeist hinter der Anforderung zurückbleibenden Zahl von Helferinnen gemeldet. Den SS-Ergänzungs-ämtern fiel im August 1942, nachdem die Werbeergebnisse der SS-Oberabschnitte stets unbefriedigend geblieben waren, auch die Nachwuchswerbung und das Einstellungsverfahren zu. Daneben wurde eine verstärkte Mitarbeit des BDM bei der Nachwuchswerbung in Gang gesetzt. Dennoch konnte die bereits zu Beginn des Lehrbetriebs erreichte Kapazität von ca. 250 Lehrgangsteilnehmerinnen nie wesentlich überschritten werden. Die Gesamtzahl der an der SS-Helferinnenschule aus-gebildeten Nachrichtenhelferinnen beläuft sich daher auf ca. 3000. Strukturelle Veränderungen traten im November 1944 ein, als die näherrückende Westfront den Rückzug aus Oberehnheim erforderlich machte. Der Stab sowie die Grundlehrgänge wurden nach Geislingen an der Steige verlegt, die restlichen Ausbildungsgruppen nach Heidenheim. Die Ausbildungsgruppe Draht bezog bereits einen Monat später (Mitte Dezember 1944) Quartier in der Polizeihelferinnenschule Erfurt, die bis dahin dem Befehlshaber der Ordnungspolizei unterstanden hatte und jetzt dem SS-Hauptamt unterstellt wurde. Örtlicher Leiter war SS-Hauptsturmführer Appelbaum, während die Gesamtleitung der SS Helferinnenschulen, inzwischen auf Heidenheim, Geislingen und Erfurt verteilt, bei Obersturmbannführer Mutschler lag, der im Juni 1944 Dufais abgelöst hatte. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Provenienz SS-Helferinnenschule entstammen dem Sammelbestand "Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" (RG 1010), der Unterlagen enthielt, die im Zuge von Aktenrückgaben aus amerikanischem Gewahrsam ins Bundesarchiv gelangten. Mit ihnen vereinigt wurden die im Bundesarchiv-Militärarchiv überlieferten Akten der SS Helferinnenschule (früher Bestand RS 5). Der Bestand NS 32 II wurde 1973 in Koblenz gebildet und in Form eines Findbuches zugänglich gemacht. Die zum Bestand gehörenden personenbezogenen Unterlagen befanden sich seit 1973 in der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Aachen, wo sie zur Erteilung von Dienstzeitnachweisen mittels automatischer Datenverarbeitung auf Personennamen ausgewertet wurden. Nach Auflösung der ZNS zum Jahresende 2005 wurden die Akten in den Bestand zurückgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich unter den Akten einige Bände der Provenienz "Chef des Fernmeldewesens beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" befinden, deren Einordnung in den Bestand aufgrund ihres eindeutigen Sachinhalts sinnvoll erschien. Es handelt sich dabei um die Nummern 1-6, 9, 22, 26, 27, 45, 47 und 110. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bei der Neubearbeitung wurden nur geringfügige Änderungen in der Verzeichnung der Akten vorgenommen. Kassationen erfolgten nicht. Inhaltliche Charakterisierung: Errichtung, Organisation und Entwicklung der SS-Helferinnenschule 1942-1945 (22), Lei‧tung, Führungs- und Aufsichtspersonal, ärztliche Betreuung 1933-1945 (12), Liegenschaften, Inventar und Beschaffungswesen 1942-1945 (14), innerer Dienst, Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstpläne 1942-1945 (21), Werbung und Einstellung von SS-Helfe‧rinnen 1942-1945 (11), Anforderungen und Einsätze von SS-Helferinnen 1943-1945 (18), Personalangelegen‧heiten 1942-1945 (24) Trotz seines relativ geringen Umfangs dokumentiert der vorliegende Bestand sehr gut die Geschichte der SS-Helferinnenschule sowie ihre Beziehungen zu Staat und NSDAP. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Thema "Frauen im SS-Staat". Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, NS 32-II/...

        Sondergericht Mannheim (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

        Slg. Schulz, Erich
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VIII. HA, Slg. Schulz, E. · Sammlung
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Der Name der am südlichen Rand des Warthebruchs in der Neumark gelegenen Stadt Sonnenburg wird erstmals 1295 in einer Urkunde genannt. Damals bildet das Gebiet derer von Sonnenburg einen Teil der Grenze des Templerbesitzes. 1341 erteilte Markgraf Ludwig von Brandenburg dem Adelsgeschlecht von Uchtenhagen die Erlaubnis, eine Befestigung in Sonnenburg zu errichten. 1426/1427 gelangte Sonnenburg mit etwa 10 dazugehörigen Dörfern in den Besitz des Johanniterordens, der die weitere Entwicklung der Stadt maßgeblich prägte. Das Sonnenburger Schloss, das zwischen 1661 und 1668 neu erbaut wurde, war von 1514 bis 1810 Sitz des Herrenmeisters der Ballei Brandenburg und der Ordensregierung. In der 1522 vollendeten Johanniterkirche fand bis in die Zeit der Weimarer Republik der Ritterschlag an den neuaufgenommenen Ordensrittern statt. Durch die Meliorationen, die in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Warthebruch durchgeführt wurden, konnten die Einkünfte des Johanniterordens in der Ballei Brandenburg beträchtlich vermehrt werden. Neben den bereits erwähnten 10 Dörfern gehörten 1792 zum Ordensamt Sonnenburg noch 37 Kolonien und Etablissements sowie 6 Vorwerke. Zwischen 1856 und 1858 erfolgte in Sonnenburg der Neubau eines Krankenhauses, das vom Orden unterhalten wurde. Seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts waren in der Stadt Sonnenburg mehrere kleine Fabriken und Betriebe ansässig; unter ihnen sind besonders die Seidenweberei, die Ziegeleien und das Dampfsägewerk hervorzuheben. Durch die 1896 errichtete Eisenbahnverbindung nach Küstrin nahm der in Sonnenburg betriebene Heuhandel einen stärkeren Aufschwung. Mit 3649 Einwohnern, über die die Stadt 1939 verfügte, gehörte sie vor dem 2. Weltkrieg zu den Kleinstädten in der Provinz Brandenburg. Sonnenburg war bis 1945 Sitz eines Amtsgerichts, das dem Landgericht Frankfurt/Oder unterstellt war. Die zwischen 1832 und 1836 in Sonnenburg errichtete Strafanstalt diente von 1933 bis 1945 als nationalsozialistisches Konzentrationslager. Die dort inhaftierten Personen wurden im Januar 1945 erschossen. Die nachfolgend verzeichnete Sammlung enthält umfangreiches Material zur Geschichte der Stadt Sonnenburg und des Johanniterordens in der Ballei Brandenburg. Sie wurde von Erich Schulz, einem gebürtigen Sonnenburger, in den Jahren 1977 bis 1991 erstellt und gelangte gemäß einer testamentarischen Verfügung unmittelbar nach seinem Tod im Herbst 1991 in das Geheime Staatsarchiv (Akz. 69/91). Erich Schulz hat in seiner Sammlung Quellen und Literatur zur Sonnenburger Stadtgeschichte zusammengetragen. Er hat versucht, alle Bereiche des öffentlichen Lebens in der Stadt, vornehmlich für die Zeit von der Jahrhundertwende bis 1945, zu dokumentieren. Schwerpunkte seiner Sammlungstätigkeit hinsichtlich des Johanniterordens bildeten die Ordensbauten in Sonnenburg sowie die in der Ballei Brandenburg gelegenen Ordensämter und -kommenden. Mit der Sammlung gelangte auch ein Teil der Korrespondenz, die Erich Schulz im Zuge seiner Ermittlungstätigkeit mit Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen führte, ins Geheime Staatsarchiv. Neben Kopien von Quellen, Veröffentlichungen und Karten ist in der Sammlung vor allem umfangreiches Bildmaterial enthalten. Unter (Bestell) Nr. 6 der Sammlung befindet sich das Manuskript für eine von Erich Schulz geplante Veröffentlichung zur Sonnenburger Stadtgeschichte, die jedoch nicht realisiert wurde. Bei dem Bildmaterial, das für die geplante Veröffentlichung zusammengetragen wurde, handelte es sich ausschließlich um Dubletten; diese wurden in die Bildersammlung des Geheimen Staatsarchivs (IX. HA, (Bestell) Nr. VII 2492) übernommen. Die in der Sammlung enthaltenen Bücher und Broschüren (vgl. Seite 26 - 27) sind in der Dienstbibliothek des Geheimen Staatsarchivs aufgestellt. Erich Schulz bewahrte seine Sammlung in ca. 90 weitgehend durchnummerierten Aktenordnern auf. Für ein Lumbeckverfahren, das zurzeit im Geheimen Staatsarchiv stattfindet, wurde das Material aus den Ordnern entnommen. Dabei wurde eine Liste über die von Erich Schulz und seinem Bruder Paul Schulz verfassten kleineren Beiträge zur Sonnenburger Stadtgeschichte (vgl. Seite 21 - 25) erstellt. An diesen Arbeiten waren neben der Unterzeichneten Frau Lärmer und Frau Linke beteiligt. Bei der Verzeichnung der Sammlung wurde die von Erich Schulz vorgenommene Ordnung des Materials beibehalten. Die (Bestell) Nrn. im Findbuch sind weitgehend identisch mit den Nummern der Aktenordner. Die von Erich Schulz selbst erstellte Liste über den Inhalt seiner Sammlung, die sich unter (Bestell) Nr. 99 befindet, wurde für das vorliegende Findbuch gänzlich überarbeitet. Das in der Sammlung Erich Schulz zusammengetragene Material zur Stadt Sonnenburg und dem Johanniterorden dürfte vor allem im Zuge lokalgeschichtlicher Studien auszuwerten sein. Bei Bestellungen aus der Sammlung ist anzugeben: VIII. HA, Slg. Erich Schulz + (Bestell) Nr. Umfang des Bestandes: 4,9 lfm. Berlin, 10.2.1994 Ingrid Männl Nachtrag: Die Nummern 15, 16, 31, 44-49, 63, 80, 85 sind unbelegt. Lebensdaten des Erich Schulz 1917 Erich Schulz in Sonnenburg/Neumark geboren. Sein Vater Franz war von 1921 - 1945 Hausmeister der Stadtschule in Sonnenburg 1931 - 1934 Lehre bei der Stadtverwaltung in Sonnenburg 1934 - 1935 Verwaltungsgehilfe bei der Stadtverwaltung in Sonnenburg 1935 - 1945 Soldat 1945 - 1950 in russischer Kriegsgefangenschaft 1950 - 1972 im Bauhauptgewerbe in Berlin tätig 1972 - 1977 Geschäftsführer in Unterlüß/Südheide 1977 - 1991 Anlage der Sammlung über die Stadt Sonnenburg und den Johanniterorden 19.2.1986 Verleihung der Ehrennadel des Johanniterordens an Erich Schulz durch den Herrenmeister der Ballei Brandenburg 27.9.1991 Erich Schulz in Unterlüß verstorben Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1917 - 1991 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Siegelsammlung Kretzdorn (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 3 · Sammlung
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Überlieferung und Inhalt: Die Siegelsammlung Kretzdorn wurde im Jahr 1863 von Arthur von Winzer begonnen, H. Kretzdorn erhielt sie als Geschenk. 1970 wurde sie aus dem Nachlass Kretzdorn vom Generallandesarchiv erworben. Die Siegelliste fertigte Frau Gisela Schenck. Die Sammlung umfasst Siegelabdrücke vornehmlich badischer und württembergischer Landes-, Gerichts- und Militärbehörden sowie von Privatpersonen in einem Band. Karlruhe, im Oktober 2011 Joachim Brüser

        Siegelsammlung Kretzdorn
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 3 Nr. 1 · Akt(e)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Blatt 2: 1.) Obergerichtsrat Schnikel, Mannheim. 2.) von Reinach, Landsberg/Niedermais. 3.) Bonol Schauenstein. 4.) von Rinckh, Freiburg. 5.) Mjr. Siegel. 6.) von Stoecklern, Freiburg. 7.) Zorn zu Bulach, Oßhausen/Elsass. 8.) Major von Weißenstein. 9.) Fretter. 10.) von Freistett. 11.) Hilpert. 12.) Hector von Stoecklern. 13.) von Haber, Karlsruhe/Oberkirch. 14.) Gloker. 15.) Hauptmann Fuchs. 16.) Alyr. 17.) Oberst. 18.) Makel. Blatt 3: 19.) Kylio. 20.) von Arnold. 21.) de Hell. 22.) von Blorai. 23.) Ritz. 24.) Wanner. 25.) Dr. Maier. 26.) Fürst von Loevenstein. 27.) von Lylien. 28.) Traiteur. 29.) Blorai. 30.) von Rubt. 31.) Reiner. 32.) Rottberg. 236.) Reinach von Landenberg. 237.) de Bigorie, Premierminister. 238.) von Rink. 33.-44.) ohne Bezeichnung. Blatt 4: 45.-53.) ohne Bezeichnung. Blatt 5: 54.) von Dryk. 55.) ohne Bezeichnung. 56.) Schulpi von Bruck. 57.) von Lylien. 58.) Abt Sebastian von Weingarten. 59.) General von Wollzogen. 60.) Gregor von Rottberg. 61.) von Freistett. 62.) Gerster. 63.) von Setenek. 64.) von Rudt. 65.) Mockler. Blatt 6: 66.) Hochberg. 67.) Taenefels. 68.) Freiherr von Doler. 69.) Sprenger. 70.-73.) Rottberg. 74.) Schwedi. 75.) Mulheus, Frankfurt. 76.) Major von Weißenstein. 77.) Hochberg. 78.) Schauenburg. 79.) Lorleys. 80.) Rottberg. 81.) von Löve. Blatt 7: 82.) Zollwengern. 83.) Oettingen. 84.) von Castel, Konstanz. 85.) Rummel. 86.) Wundt. 87.) von Stoeklern. 88.) von Schwytz. 89.) von Schauenburg. 90.) Haber. 91.) Waigel. 92.) Alyr. 93.) Stadtpfarrer Hank, Ehingen/Neckar, 1807. 94.) Schrikel. 95.) Stempf. 96.) von Schmid. 97.) Großherzogin Stephanie von Baden. Blatt 8: 98.) Obervogt Haegelin, 1804. 99.) Schrikel. 100.) Dr. Mayer. 101.) von Rudt. 102.) von Baumbach. 103.) Dr. Brunn, 1786. 104.) von Horgen. 105.) Freiherr von Ow. 106.) Bergrat Bouginé. 107.) Rennert. 108.) Hauptmann Ludwig. 109.) von Enzberg. 110./111.) Graf von Leiningen. 112.) Reichlinn und Schilling. 113.) Graf von Waldburg-Zeil. Blatt 9: 114.) Kaiser von Brasilien? 115.) Schlossmann von Luzern. 116.) van Dyk. 117.) Krieg. 118.) Schoch. 119.) Gaes. 120.) Heil. 121.) von Enzberg. 122.) Siegel. 123.) Graf von Wolfingen, 1727. 124.) Eher vom Berg, Freiburg. 125.) von Thurn. 126.) Oberst von Eichroth. 127.) Kaufmann Gaesser. 128.) Baron Wingfeld. 129.) von Anvern. 130.) Virdune. 131.) von Rudt. 132.) Thurmwalgen. 133.) Israel Bachmann, 1799. 134.) von Stöklern. 135.) von Goeler. Blatt 10: 136.) Obervogt Schellenberg, 1771. 137.) Dr. med. Schanier, Freiburg. 138.) von Weiler. 139.) Joeller. 140.) Larosch. 141.) von Helm. 142.) Dekan Hopp. 143.) Rummel. 144.) von Seltenek. 145.) von Loewenstein. 146.) Renner. 147.) von Loewenstein. 148.) von Rudt. 149.) Lyoder. 150.) von Hermann. 151.) Tagroid. 152.) Reichlin und Turm. 153.) Gentner. 154.) von Dora. 155.) Frank Zoetter, Gerchheim. Blatt 11: 156.) von Goessler. 157.) Rummel von Heilersheim, 1800. 158.) von Leine. 159.) Mohr. 160.) Jacob Handmann. 161.) Schoch. 162.) ohne Bezeichnung, 1801. 163.) Baron de Speth. o. N.) Habunt. Blatt 12: Familie von Reinach, Landsberg 164.) A. von Reinach und Kageneck. 165.) Joseph Benedikt von Reinach. 166.) A. von Reinach, Landenberg. 167.) von Reinach. Blatt 13: leer Blatt 14: 168.-184.) ohne Bezeichnung. Blatt 15: 185.-204.) ohne Bezeichnung. Blatt 16: 205.-227.) ohne Bezeichnung. Blatt 17: 228.- 235.) ohne Bezeichnung. Blatt 18: Zwei Siegel ohne Nummer. Blatt 19: - Badisches IV. Infanterieregiment von Stockhorn. - Badische Divisionskommandantschaft der Infanterien. - Bayerische Festungsbaudirektion Germersheim. - Österreichisches Generalkommando, Brünn. - Bayerische Division. - Badische Division. - Waffenfabrik P. Kneri, Solingen. - Preußisches Generalkommando, Glatz. - Preußisches Artillerieregiment, Meissen. - Badische Kommandantschaft, Kehl Blatt 20: - Badisches Infanterieregiment Markgraf Maximilian. - Badisches Infanterieregiment Erbprinz. - Graf W. von Hochberg, Regimentsquartiermeisteramt. - Preußisches Proviantamt, Mainz. - Badische Kavalleriebrigade. - Badische Revueinspektion. - Kommandantschaft Rastatt. - Erstes Dragonerregiment Freistett. - Offenburger Bürgermiliz. - Badisches Linieninfanterieregiment von Stockhorn. - Preußisches Artilleriedepot, Glogau. - Württembergisches Kriegsdepartement. Blatt 21: - Preußisches Artilleriedepot, Luxemburg. - Waffenfabrik von Knecht, Solingen. - Badisches Militärmagazin. - Hessisches Kriegsministerium - Sektion 1. - Stadtkommandantschaft Mannheim. Blatt 22: - Badisches Ministerium des Auswärtigen. - Württembergisches Ministerium des Auswärtigen. - Badisches Finanzministerium. - Fürstlich Meiningensches Landesministerium. - Badische Bundestagsgesandtschaft, Berlin. - Badische Gesandtschaft, Wien. Blatt 23: - Preußische Gesandtschaft, Karlsruhe. - Badische Gesandtschaft, Berlin. - Maison de l’empereur - Chambellan de Service. Blatt 24: - Großherzog Leopold von Baden (3 Siegel). - Schweizerische Eidgenossenschaft, 1815. - England. - Kanton St. Gallen. Blatt 25: - Préfecture du Bas Rhin - Cabinet du Préfet. - Préfecture de Schlettstadt. - Karlsruhe. - Buchholz. - Jerusalem. Blatt 26: - Großherzoglich-hessische Generalpostdirektion. - Fürstlich Thurn und Taxissche Generalpostdirektion. - Kurfürstlich-hessische Generalpostdirektion. - Preußische Generalpostdirektion. - Preußisches Generalpostamt. - Preußische Oberpostkasse, Berlin. - Badisches Postamt Wiesenbach. - Direktion der Maindampfschifffahrt, Würzburg. - Postamt Schaffhausen. Blatt 27: - Hauptkasse der bayerischen Ludwigsbahn. - Expedition der Kl. Zeitung, Freiburg. - Österreichische Staatseisenbahn. - Universität Freiburg. - Versorgungsanstalt, Freiburg. - Akademie Freiburg. Blatt 28: - Notar G. Becker, Molsheim. - weiteres Notarsiegel. Blatt 29: - Preußisches Oberverwaltungsgericht. - Königliches Konsistorium der Rheinprovinz. - Reichskolonialamt - Kommando der Schutztruppen. - Amtsgericht Stassfurt. - Domgymnasium Merseburg. - Sächsisches Siegel. Blatt 30: Briefumschlag mit zwei ungarischen Siegeln. Blatt 31: vier unbezeichnete Siegel. Blatt 32: drei unbezeichnete Siegel. Blatt 33: Notizen.

        "Seerechtliche Angelegenheiten": Bd. 55
        BArch, RM 5/2840 · Akt(e) · Okt. 1916-Jan. 1917
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Admiral v. Grapow betr. Freiheit der Meere und Kolonialpolitik, 10.1.1917 "Denkschrift der Deutschen Regierung über den Mißbrauch feindlicher Lazarettschiffe". Druck, Jan. 1917

        Seekriegsleitung der Kriegsmarine (Bestand)
        BArch, RM 7 · Bestand · 1937-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Skl = Operationsabteilung des Marinekommandoamtes, Chef der Behörde führte ab 1.4. 1937 Dienstbezeichnung Chef des Stabes der Seekriegsleitung (Skl). In dieser Eigenschaft wurde ihm 1938 die bisherige Abteilung Marinenach- richtendienst des Marinekommandoamtes unterstellt. 1939 gab der Chef des Stabes der Skl die Leitung des Marinekommandoamtes ab. 1939 traten infolge der Auflösung des Allgemeinen Marineamtes zur Skl die Amtsgruppe Nautik und Militärische Technische Abteilung. Der Chef des Stabes der Skl führte ab 1.5. 1944 die Dienstbezeichnung Chef des Skl. Bestandsbeschreibung: Am 1.4.1937 erhielt der Chef des Marinekommandoamtes die zusätzliche Dienstbezeichnung "Chef des Stabes der Seekriegsleitung (Skl)". Kurz vor Kriegsausbruch 1939 wurde die Personalunion Chef des Marinekommandoamtes/Chef des Stabes der Seekriegsleitung aufgehoben. Das Marinekommandoamt erhielt einen eigenen Amtschef, der dem Chef des Stabes der Skl unterstellt war. Der Chef des Stabes der Skl führte ab 1.5.1944 die Dienstbezeichnung Chef der Seekriegsleitung. Die Seekriegsleitung war Koordinations- und Entscheidungsstelle für alle Bereiche des Seekrieges. Ihr oblag die operative und strategische Kriegführung. Sie befasste sich mit Rüstungs- und Personalangelegenheiten, taktischen Problemen, Fragen der Schiffsbereitschaft, der Ausrüstung und Versorgung, mit Fragen des Minen-, Luft- und Landkrieges sowie navigatorischen und meteorologischen Problemen. Die Skl gliederte sich in folgende Abteilungen: Chef des Stabes der Skl (erließ die operativen Richtlinien und Befehle für die Führung des Seekrieges und den Einsatz der Seestreitkräfte); Chef der Seekriegsleitung; Operationsabteilung (bearbeitete sämtliche mit der Führung des Seekrieges zusammenhängenden Gebiete und regelte den Einsatz der Kriegsmarine im Rahmen der Gesamtoperationen und die Sicherstellung des operativen Zusammenwirkens der Kriegsmarine mit Heer und Luftwaffe); Amtsgruppe U- Bootwesen (war zuständig für die Feststellung der militärischen Voraussetzungen und Forderungen für den U-Bootbau, die Aufstellung und Ausbildung von U-Bootverbänden und -besatzungen, für die Schaffung und Gestaltung von U-Bootstützpunkten und -begleitschiffen sowie die U-Boot- und Ortungsabwehr); U- Boot- Führungsabteilung; Abteilung Marinenachrichtendienst/ Amtsgruppe Marinenachrichtendienst (war für den gesamten Nachrichtendienst der Kriegsmarine zuständig, d.h. für die Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen, für Organisation und Einsatz des Nachrichtendienstes, für Funkaufklärung und Funkmessdienst, sowie Entwicklung, Ausrüstung und Ausbildung an Nachrichtengeräten); Abteilung Nachrichtenauswertung (Sammlung und Auswertung aller für die Seekriegsführung wichtigen Nachrichten und daraus Schaffung der Grundlagen für die Feindlagebeurteilungen durch die Operationsgruppe); Abteilung Ortungsdienst (Auswertung von Einsatzerfahrungen, Entwicklung, Einführung und Ausrüstung von Ortungsgeräten und -anlagen); Amtgruppe Nautik (Leitung des gesamten hydrographischen und meteorologischen Dienstes). Inhaltliche Charakterisierung: Den Hauptteil der Überlieferung aus der Zeit nach 1933 bildet das Kriegstagebuch der Skl mit seinen Anlagen, das, mit einigen wenigen Ausnahmen, vollständig erhalten ist. Das Kriegstagebuch verzeichnet alle wesentlichen Ereignisse des Kriegsgeschehens, auch des Land- und Luftkrieges. Es enthält auch politische Übersichten und Lageübersichten und Material über Völkerrecht, Propaganda und Handelsschifffahrt. Besonders hervorzuheben sind die Unterlagen der Operationsabteilung und hier wiederum die des Referates A (Operationen des Seekrieges, z.B. Fall "Weserübung", Fall "Barbarossa", Planung "Seelöwe", Besetzung von Dänemark und Norwegen, Angriff auf die Sowjetunion, Invasion 1944), des Referates I (Völker- und Seekriegsrecht), Referat L (Luftwaffenfragen), M (Bearbeitung des Kriegsschauplatzes Mittelmeer, Balkan und Schwarzes Meer), N (Bearbeitung des Kriegsschauplatzes der Gruppe Nord, des Raumes Norwegen sowie der in den Ostseeraum übergreifenden Operationen), und des Referates W (Bearbeitung des Raumes West, Atlantikraum, französisches Küstenvorfeld). Relativ umfangreich sind die Akten der Operationsabteilung (z.B. Fall "Weserübung", Besetzung von Dänemark) Dem Material der Gruppe Handelsschifffahrt und Wirtschaftskrieg sowie des Generalreferates III (Organisations- und Rüstungsfragen) kommt ebenso große Bedeutung zu wie den Akten der verschiedenen Referate des Marinenachrichtendienstes. Daneben ist auch Material über die japanische Marine, den spanischen Bürgerkrieg sowie über die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion, Italien und Spanien überliefert Erschließungszustand: Findbuch, Datenbank Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 152 lfm 3125 AE Zitierweise: BArch, RM 7/...