Justiz

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        Oberamt Backnang (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
        1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
        NSDAP-Kreisgericht Stuttgart (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 503/29 · Bestand · 1934-1942
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Inhalt und Bewertung Die Gerichte der NSDAP fungierten als Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Parteidisziplin, zur Bewältigung innerparteilicher Konflikte und als Instrumente der Säuberung der Partei von rassisch wie politisch unerwünschten und unbotmäßigen Mitgliedern. Aus den Untersuchungs- und Schlichtungssauschüssen (Uschlas) der "Kampfzeit" hervorgegangen, waren sie von der ordentlichen Gerichtsbarkeit unabhängig, an deren Verfahrensstruktur sie sich jedoch anlehnten. In der Parteihierarchie waren sie der Politischen Organisation in Form von Orts-, Kreis- und Gaugerichten angepasst und beigeordnet. Das vom US-Militär erbeutete Schriftgut des NSDAP-Kreisgerichts Stuttgart gelangte nach dem Abschluss der politischen Säuberung in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Dort erhielt es die Signatur PL 503/29.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 503/1 · Bestand · 1931-1945
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Inhalt und Bewertung Die Gerichte der NSDAP fungierten als Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Parteidisziplin, zur Bewältigung innerparteilicher Konflikte und als Instrumente der Säuberung der Partei von rassisch wie politisch unerwünschten und unbotmäßigen Mitgliedern. Aus den Untersuchungs- und Schlichtungssauschüssen (Uschlas) der "Kampfzeit" hervorgegangen, waren sie von der ordentlichen Gerichtsbarkeit unabhängig, an deren Verfahrensstruktur sie sich jedoch anlehnten. In der Parteihierarchie waren sie der Politischen Organisation in Form von Orts-, Kreis- und Gaugerichten angepasst und beigeordnet. Das vom US-Militär im Sprengel des NSDAP-Kreisgerichts Aalen erbeutete Schriftgut umfasst Überlieferung aus den Zuständigkeitsbereichen der vormaligen NSDAP-Kreisgerichte Ellwangen und Neresheim. Nach dem Abschluss der politischen Säuberung gelangten die Akten in das Staatsarchiv Ludwigsburg, wo sie die Bestandssignatur PL 503/1 erhielten. Verzeichnet wurde der Bestand zwischen Mai 2004 und Februar 2007 von Dr. Carl-Jochen Müller im Zuge eines von der Stiftung Kulturgut finanzierten Projekts zur Erschließung der Beständegruppe PL 501-523. Der Bestand umfasst 321 Einheiten = 0,6 lfd. m.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 465 d · Bestand · 1910-1945, (1947-1951)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand 465 d beinhaltet Unterlagen der badisch-elsässischen NSDAP und ihrer Gliederungen, die 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt, nach Amerika transportiert und dort in der Sammelstelle von Alexandria/Virginia registriert und verfilmt worden waren. Nach und nach gelangten diese Akten zurück. Das Bundesarchiv in Koblenz übernahm dafür die Verteilerrolle (wie auch bei den anderen Bundesländern) und lieferte seit 1963 die badischen Provenienzen in größeren oder kleineren Sendungen an das Generallandesarchiv ab. Seit 1971 gelangte auf diesem Weg vereinzelt auch Material des amerikanischen Document Center in Berlin nach Karlsruhe; es handelte sich dabei vor allem um SA-Akten, die jedoch im Unterschied zu den Alexandria-Beständen weder verfilmt noch registriert worden waren. Ein kleiner Teil der eingekommenen Archivalien konnte in vorhandene Bestände des Generallandesarchivs eingegliedert werden (wie Innenministerium, Oberfinanzpräsidium u.a.). Die Akten der "Außenhandelsstelle für Baden und Westmark" (Mannheim) bilden heute als Depositum des Bundesarchivs den Bestand 501. Regionale Provenienzen Südbadens waren von Anfang an an die Außenstelle des Generallandesarchivs in Freiburb, das heutige Staatsarchiv Freiburg, abgeliefert worden. Über den Kernbestand der Archivalien (465 d) ein übersichtliches Repertorium anzufertigen, war zunächst unmöglich, da ständig neue Ablieferungen des Bundesarchivs eingingen; so musste man sich mit einem fortlaufenden Verzeichnis begnügen (angefertigt 1970 und seither ergänzt). Der vorläufige Abschluss dieses Vorgangs ermöglichte 1974 eine vollständige Neuverzeichnung und systematische Ordnung. Obwohl in sehr unterschiedlichem Umfang erhalten, liegen dieser Ordnung die Provenienzen der einzelnen Parteidienststellen zugrunde. Ihre Reihenfolge orientiert sich an der "Rang- und Organisationsliste der NSDAP" (Stuttgart, 2.Aufl.,1947) und dem "Organisationsbuch der NSDAP", hg. vom Reichsorganisationsletter der NSDAP (München, 2.Aufl. 1937). Dem letzteren ist auch die Ressortgliederung innerhalb einer Parteidienststelle entnommen, soweit überhaupt eine genauere Unterteilung sinnvolì erschien. Abgesehen von den drei Gauämtern (Schulung, NSV, Kommunalpolitik) diese Provenienzen ohnehin nur geringfügig erhalten; daher blieben auch die über- und untergeordneten Instanzen - also die Reichs- bzw. Kreisebene -, die nur fragmentarisch vorkommen, in der Gliederung unberücksichtigt, und wurden den entsprechenden Gauämtern sachlich zugeordnet. Die gesonderten Verbände, die entweder einem Gauamt angegliedert oder disziplinär direkt dem Gauleiter unterstellt waren (wie die "Deutsche Arbeitsfront" und "Kraft durch Freude", Winterhilfswerk, Reichsbund Deutscher Schwestern usw.), wurden zwischen die Gauämter eingereiht. Die Neuverzeichnung geschah im Sommer 1974 durch 3 Werkstudenten unter Anleitung der Herren K. Krimm und Dr. H. Schadek; die Akten wurden entsprechend der neuen Systematik durchnumeriert und umgepackt. Seitdem wurde der Bestand vom Bundesarchiv um weitere kleine Ablieferungen ergänzt. NSDAP-Provenienzen der Gauebene und nachgeordneter Ebenen befinden sich auch in der Beständegruppe 465 c. Teilweise ist die Zuweisung der erhalten gebliebenen Akten der NSDAP zu den eheutigen GLA-Beständen bedingt durch überlieferungsgeschichtliche Zufälle. Beispielsweise sind die Akten des Gaupersonalamts aufgeteilt auf die Bestände 465 c und 465 d. Karlsruhe 1974/1988/2016 K. Krimm, B. Vogler, M. Stingl Konversion: Die Erschließungsdaten der 1980er Jahre zu dem vorliegenden Findmittel wurden 2015 durch Alexander Hoffmann konvertiert und zu einem Online-Findmittel aufbereitet. Nachfolgend wurden die vorgefundenen Daten redigiert mit dem Ziel, die bis dahin nur summarisch verzeichneten Personalakten politischer Leiter des Gaupersonalamts sowie die zu Sammelakten formierten Leumundsanfragen auf Einzelpersonenebene recherchierbar zu machen. Die Gesamtredaktion lag beim Unterzeichneten. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Wilhelm Rohr: Mikroverfilmung und Verzeichnung deutscher Akten in Alexandria, USA, in: Der Archivar 19, 1966, Sp. 251-259.

        BArch, R 2/1182 · Akt(e) · 1922-1923
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Anpassung der Schadensersatzleistungen der drei Gewaltschädengesetze an die seit Juli 1921 eingetretene und noch etwa eintretende Geldentwertung; Gesetz zur Abänderung des Verdrängungs-, des Kolonial und des Auslandsschädengesetzes (Entwurf); Reichskommissar im Reichswirtschaftsgericht.- Vorschläge zur Abänderung der Gewaltschädengesetze; Beispiele zu dem Entwurf einer Richtzahlverordnung

        NL Ernst Udet/Walter Angermund

        Vorwort: * 26. 04.1896 in Frankfurt am Main † 17. 11.1941 in Berlin Ernst Udet war während des Ersten Weltkriegs Jagdflieger in der Fliegertruppe des Deutschen Heeres. Nach Manfred von Richthofen erzielte er die höchste Zahl von Abschüssen unter den deutschen Jagdpiloten. Während der Zeit des Nationalsozialismus war Udet im Reichsluftfahrtministerium verantwortlich für die technische Ausrüstung der Luftwaffe und bekleidete ab 1939, zuletzt im Rang eines Generalobersten, das Amt des Generalluftzeugmeisters der Wehrmacht. Ernst Udets Eltern waren der Ingenieur Adolf Udet und dessen Ehefrau Paula, geborene Krüger. Er wuchs in München auf und besuchte dort die Volksschule Stielerstraße und ab 1906 das Theresien-Gymnasium München. Udet begeisterte sich schon früh für das noch junge Flugwesen. 1909 wurde er Mitglied eines Modellflugzeugclubs, 1910 unternahm er Gleitflugversuche. Daneben arbeitete er in der väterlichen Heizkessel-Werkstatt und erwarb 1913 das Einjährigen-Zeugnis. Dank seines fliegerischen Könnens war er der Star auf allen Flugschauen seiner Zeit. Außer ihm schaffte es niemand, mit dem Flügel seiner Maschine ein Taschentuch vom Boden aufzuheben. Udet hat auch die Karriere der deutschen Rekordfliegerin Elly Beinhorn gefördert. Nach seinem eher durchschnittlichen Abschneiden in der Schule trat er zu Beginn des Ersten Weltkrieges freiwillig dem Militär bei. Nach einer kurzen Phase als Motorradmelder in der 26. Württembergischen Reservedivision an der Westfront finanzierte er sich eine Pilotenausbildung an der Flugschule der Gustav Otto Flugmaschinenwerke in München. Im April 1915 erwarb er den Zivilflugschein, was dazu führte, dass er zur Fliegertruppe des Heeres versetzt wurde. Ab Juni 1915 diente er in der Bodenkompanie der Fliegerersatzabteilung Griesheim. In einem Zweisitzer flog er nach der Feldpilotenprüfung bis 1916 Beobachtungsflüge über der Westfront. Nach mehreren riskanten Flugmanövern und einem Absturz erlitt er einen Nervenzusammenbruch. Im März 1916 versetzte man ihn in die bei Colmar stationierte Artilleriefliegerabteilung 206, die mit Fokker-E.III-Jagdflugzeugen ausgerüstet war. Nach seinem dritten Luftsieg am 24. Dezember 1916 wurde er mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet. 1917 erhielt er das Kommando über die Jagdstaffel 37 (Jasta 37), die er bis zum März 1918 führte. Im März wurde er von Manfred von Richthofen zur Führung der Jagdstaffel 11 angefordert. Im April 1918 wurde ihm der Pour le Mérite verliehen. Nachdem Richthofen gefallen war, übernahm Udet die Führung von Jasta 4. Im August 1918 gelang ihm der Abschuss von 20 feindlichen Flugzeugen. Seine letzten beiden Luftsiege erzielte er einen Monat später. Ernst Udet überlebte den Krieg als Oberleutnant und zweiterfolgreichster deutscher Jagdpilot; er konnte insgesamt 62 Abschüsse für sich verbuchen. Nach dem Ersten Weltkrieg verdiente Udet seinen Lebensunterhalt mit Schauflügen. Im Sommer 1921 gründete er, trotz der Einschränkungen des Friedensvertrages von Versailles, mit Mitteln des amerikanischen Geldgebers William Pohl die Udet Flugzeugbau GmbH, die er jedoch schon 1925 verließ. Danach widmete er sich vermehrt Kunst- und Schauflügen, in denen er oftmals spektakuläre Flugmanöver vollbrachte. 1925 gründete er die Udet-Werbeflug GmbH, 1927 die Udet Schleppschrift-GmbH. Im Jahre 1929 wirkte Udet in den Stummfilmen des Bergfilm-Regisseurs Arnold Fanck Die weiße Hölle vom Piz Palü und 1930 in Stürme über dem Mont Blanc als Bergpilot mit. Weitere Spielfilmeinsätze bekam er 1930 bis 1932 in Fliehende Schatten, 1932/1933 in SOS Eisberg und 1935 in Wunder des Fliegens. Stets spielte er den Retter in der Not, der andere Menschen durch seine Flugkünste aus dramatischen Situationen befreit. Udet konnte in den frühen 1930er Jahren in den Vereinigten Staaten der Vorführung der sturzflugfähigen Curtiss Hawk II beiwohnen und erreichte, dass die Luftwaffe ihm den Erwerb zweier Exemplare für den privaten Gebrauch unter der Bedingung finanzierte, dass diese nach der Lieferung eingehend studiert werden durften. Er war von der Effektivität des Konzeptes des Sturzkampfbombers derart beeindruckt, dass er später alle Bomberprojekte zurückstellen ließ, die nicht sturzkampftauglich waren. NS-Diktatur Im April 1933 erhielt er die Ernennung zum Fliegervizekommodore des Deutschen Luftsportverbandes und am 1. Mai 1933 trat Udet, von Hermann Göring überredet, der NSDAP bei. Auf Betreiben Görings trat Udet am 1. Juni 1935 im Rang eines Obersts in die neu gegründete Luftwaffe ein. Am 1. September 1935 wurde er Inspekteur der Jagd- und Sturzkampfflieger. Als Nachfolger von General Wimmer wurde er Chef des Technischen Amtes des Reichsluftfahrtministeriums. Weiterhin veranstaltete er Schauflüge, unter anderem im Rahmen der Olympischen Spiele 1936. Am 1. April 1937 wurde Ernst Udet zum Generalmajor ernannt und am 1. November 1938 zum Generalleutnant befördert. Udet gilt als mitverantwortlich für die fehlgesteuerte deutsche Luftrüstung während der ersten Kriegsjahre, die vor allem an ihrer gewaltigen Ineffizienz und der Tatsache litt, dass die politischen Zielvorgaben und der tatsächliche Kriegsverlauf völlig konträr waren. Göring übertrug ihm am 1. Februar 1939 das neue Amt eines Generalluftzeugmeisters. Udet war in dieser Funktion dem Staatssekretär des Reichsluftfahrtministeriums und Generalinspekteur der Luftwaffe Erhard Milch unterstellt. Damit erweiterte sich die Kompetenz des nun von Udet geleiteten Technischen Amtes, das nun nicht nur für die gesamte Flugzeugentwicklung und -produktion, sondern auch für Beschaffung, Nachschub und Versorgung zuständig wurde. War es schon eine Fehlentscheidung, Udet dieses Amt leiten zu lassen, so galt dies nun umso mehr, da Udet ja schon vorher Mühe gehabt hatte, den Posten auszufüllen. Fortan unterstanden ihm 26 Abteilungen mit 4000 Offizieren, Beamten und Ingenieuren, die zwar für alles zuständig, jedoch für nichts selbst verantwortlich waren.[3] Das Amt des Generalluftzeugmeisters bedeutete eine weitere Kompetenzbeschneidung für Erhard Milch, der resigniert feststellte: „In Udets Händen wird alles zu Staub.“ Udet, Kunst- und Flugschauflieger, Filmemacher und Propagandafigur des NS-Staates, besaß zwar hervorragende Flugerfahrung, aber keinerlei technische oder organisatorische Fähigkeiten. Obwohl er diese Schwächen selbst eingestand, setzte Göring sich durch und sagte ihm alle erforderliche personelle Hilfe für die Amtsführung zu. Udets eigentlicher Auftrag war, die Flugzeughersteller auf eine gemeinsame Linie einzuschwören, Synergien herzustellen und Redundanzen in der Entwicklung zu vermeiden, um so die Luftrüstung zu optimieren. Stattdessen wurde er zum Spielball der Partikularinteressen von Messerschmitt, Heinkel und Junkers, denen es immer wieder gelang, ihn unabhängig vom eigentlichen Nutzen und den Kosten für ihre Projekte zu begeistern, so dass Udet seiner eigentlichen Aufgabe nur unzureichend nachkam. Am 19. Juli 1940, nach der Auszeichnung mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, wurde er zum Generaloberst befördert. Udet konsumierte in seinen letzten Lebensjahren immer exzessiver zahlreiche Genuss- und Rauschmittel wie Tabak, Alkohol und Pervitin. Er zeichnete mit ätzendem Spott zahlreiche Karikaturen seiner Dienstherren und seiner selbst. Unter anderem karikierte er sich als einen an seinen Schreibtisch im Reichsluftfahrtministerium geketteten Flieger. Nach den Misserfolgen in der Luftschlacht um England und den damit verbundenen Anfeindungen durch Göring und einige andere NS-Größen erschoss sich Udet am 17. November 1941 in seiner Wohnung in Berlin. An die Stirnwand seines Bettes schrieb er zuvor den an Göring gerichteten Vorwurf „Eiserner, Du hast mich verlassen!“. Hitler veranlasste ein Staatsbegräbnis. Der Suizid wurde geheim gehalten. Die NS-Propaganda ließ der Öffentlichkeit über die gleichgeschaltete Presse mitteilen, er sei bei der Erprobung einer neuen Waffe an einer dabei erlittenen schweren Verletzung ums Leben gekommen. Zu Propagandazwecken wurde auch der neueingerichtete Luftwaffenübungs- und erprobungsplatz im Landkreis Warthenau im besetzen Polen nach ihm Udetfeld benannt.[5] Udet wurde auf dem Berliner Invalidenfriedhof beigesetzt. Auf der Reise zum Staatsakt kam Werner Mölders am 22. November 1941 bei einem Flugzeugabsturz am Flugplatz Breslau ums Leben. Er fand daraufhin ebenfalls auf dem Invalidenfriedhof, gegenüber Udets Grab, seine letzte Ruhestätte. Kurz darauf wurde dem Jagdgeschwader 3 der Traditionsname „Udet“ verliehen. Auszeichnungen Eisernes Kreuz (1914) II. und I. Klasse Preußisches Militär-Flugzeugführer-Abzeichen Ehrenbecher für den Sieger im Luftkampf Württembergisches Wilhelmskreuz mit Schwertern Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern Hanseatenkreuz der Hansestädte Lübeck und Hamburg Verwundetenabzeichen (1918) in Silber Pour le Mérite am 9. April 1918 Wehrmacht-Dienstauszeichnung IV. Klasse Spange zum Eisernen Kreuz II. und I. Klasse Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes am 4. Juli 1940 Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen in Gold mit Brillanten Bulgarischer Militär-Verdienstorden, Großoffizierskreuz mit Schwertern Eigene Veröffentlichungen Hals und Beinbruch. Lustige Karikaturen, mit Versen von C. K. Roellinghoff. Traditions-Verlag Rolf & Co., Berlin 1928 Kreuz wider Kokarde. Jagdflüge des Leutnant Ernst Udet, Braunbeck, Berlin 1918 Mein Fliegerleben. Ullstein Verlag, Berlin 1935; Im Deutschen Verlag (1942) wieder: Ein Fliegerleben. Ullstein, Berlin 1954; wieder Motorbuch, Stuttgart 1981 *1895 † 1976 Walter Angermund war erfolgreicher Jagdflieger im 1. Weltkrieg und führte vorrübergehend die Jasta-76. Nach einer Verwundung erlebte er das Kriegsende bei der Bayrischen Inspektion der Fliegertruppen. Ab 1921 war er bei den Junkers-Werken, Abteilung Luftverkehr als Bevollmächtigter in München eingesetzt . 1925 wird Walter Angermund Propagandachef bei seinem alten Kriegskameraden Ernst Udet im Udet-Flugzeugbau und Manager für die Udet Flugtage. Ende der 20er und Anfang der 30er Jahre ist er Pressechef der Deutschen Lufthansa. Als Chefredakteur der "Luftwelt" und Propagandachef wird er ins Präsidium des Deutschen Luftsportverbandes berufen, bis er 1937 -reaktiviert- ins Reichsluftfahrtministerium überwechselt. Major Angermund wird persönlicher Referent von Ernst Udet , der seinen alten Freund ins Amt berief, um hier sehr oft unerquickliche Dinge von ihm bereinigen zu lassen. Nach dem Tod von Udet bleibt Angermund in seinem Amt und geht 1945 als Oberst in die Kriegsgefangenschaft. In den letzten zwei Jahrzehnten die er in Vilsbiburg verbringt beschäftigt er sich mit der Geschichte der Deutschen Luftfahrt, besonders mit dem Leben seines Freundes Ernst Udet. Der Bestand besteht aus dem persönlichen Nachlass Walter Angermunds sowie diversen Objekten, Fotos und Schriftstücken zu Ernst Udet, die Angermund aus seiner Zeit als persönlicher Referent erhalten hat. Mit angekauft wurden mehrere Briefe Otto und Gustav Lilienthals an Otto Speidel Der Nachlass Ernst Udet/ Walter Angermund wurde 2007 vom Sohn Lothar Angermund angekauft. Er hat einen Umfang von 132 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1866-1977

        NL Bornhak - Bornhak, Conrad

        Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Conrad Bornhak (* 21. März 1861 in Nordhausen; † 9. Februar 1944 in Berlin) war ein deutscher Rechts- und Verfassungsgeschichtler. Nach einer Promotion im Fach Rechtswissenschaft in Göttingen im Jahre 1885 habilitierte sich Bornhak 1887 an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Von 1893 bis 1900 hatte er das Richteramt inne, zuerst in Prenzlau. Eine Hochschullehrertätigkeit ab 1897 an der Berliner Universität als außerordentlicher Professor übte er zugleich im Fach Staats- und Völkerrecht an der Preußischen Kriegsakademie in Berlin aus. Trotz 1924 erfolgter Emeritierung beendete erst eine Suspendierung wegen republikfeindlicher Äußerungen im Jahre 1926 seine Lehrtätigkeit. Bornhak setzte sie daraufhin von 1928 bis 1931 an der Universität Kairo fort. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland lehrte er erneut bis zum Wintersemester 1939/40, als der Dekan auf ministerielle Weisung hin das Ende seiner Lehrtätigkeit veranlasste. Ordnung und Klassifikation: Manuskripte und Typoskripte werden jeweils in einer Verzeichnungseinheit zusammengefasst. 3, 110 unter 31 zusammengefasst 10, 54, 93 unter 10 zusammengefasst 19, 76, 103 unter 19 zusammengefasst 2, 36, 48 unter 48 zusammengefasst 8, 29 unter 29 zusammengefasst 9, 4, 14 unter ... zusamenngefasst 34, 11 unter 34 Vorwort: Conrad Bornhak, geboren 1861 in Nordhausen, gestorben 1944 in Berlin. 1885 Promotion in Rechtswissenschaft in Göttingen, 1887 Habilitation in Berlin. 1897 außerordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Dozent an der Preußischen Kriegsakademie. 1924 emeritiert, 1926 Suspendierung von der Lehrtätigkeit aufgrund republikfeindlicher Äußerungen. Danach Lehrtätigkeit an der Universität Kairo. Information zum Nachlass Umfang: 104 AE; 0,4 lfm Laufzeit: 1898-1932 Signatur: HUB, UA, NL Bornhak Inhalt: Handschriftliche Rechtsgutachten zu verschiedenen Berufsständen, Sonderdrucke, Zeitungsausschnitte Erschließungszustand: erschlossen Benutzung: nach Anmeldung Bestandsgeschichte: Diese Unterlagen aus dem Nachlass von Prof. Bornhak (21.03.1861 Nordhausen - 09.02.1944 Berlin; Pd 1887, a.o.Prof.11.06.1898 für Staats- und Verwaltungsrecht u. Strafprozeß, entpflichtet 1926) wurden von Prof. Albert Predeek (1883-1956 - damaliger Direktor der TH Berlin) kurz vor Ende des 2. Weltkrieges zur Verwahrung an Prof. Heinrich Wienhaus (Tharandt) und von dessen Sohn Prof. Otto Wienhaus im Jahre 2014 an das Universitätsarchiv der TU Dresden übergeben. Der Leiter des Universitätsarchiv der TU Dresden, Herr Dr. Matthias Lienert übergab diese Unterlagen dann am 05.Dezember 2014 an den Leiter des Universitätsarchivs der HUB, Dr. Winfried Schultze.

        Niederländische Bibelgesellschaft, Amsterdam
        RMG 1.085 · Akt(e) · 1933-1935
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Verhandlungen u. Korrespondenz betr. Übersetzung, Druck u. Verbreitung biblischer Schriften; Votum Herr van Wijk. Leiter, bei Weltmissionskonferenz in Edinburgh betr. linguistische Ausbildung d. Missionare, 2 S., Dr., 1910; Verhandlungen über Stellung d. 1906 eingesetzten Missionskonsuls, 1912; Denkschrift d. Missionskonsuls Schepper in Sachen Missionskonsulates, 1921; Dienstvertrag f. Missionskonsul Graaf von Randwijck, 1928; Gedr. Tätigkeitsberichte für 1920-1921 u. 1934-1935

        Rheinische Missionsgesellschaft