Justiz

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      Justiz

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      Justiz

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        Kostenabrechnungen für Lehrgänge
        BArch, R 70-LOTHRINGEN/133 · Akt(e) · 1941-1942
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält v.a.: Reisekosten Beschäftigungsvergütung Teilnehmerlisten Enthält u.a.: Kurzlehrgänge für die Weiterbildung von Offizieren, 1941-1942 Kriminalistische Lehrgänge für die kolonial-diensttauglich befundenen Offiziere, Meister und Wachtmeister der uniformierten Ordnungspolizei, 1940-1941 Überprüfung von Polizeimeistern und Wacht-meistern für die Offizierslaufbahn, (1940) 1941 Taktische Lehrgänge für Offiziere der Schutzpolizei bei den E-Einheiten der SS- und Polizei-Division, 1941 Ausbildung in der Preisüberwachung, 1941

        Kreis Bochum, Landratsamt (Bestand)
        Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, B 453 · Bestand · 1711-1932
        Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)

        Der Kreis Bochum ist 1817 gebildet und 1884/85, um die Landkreise Gelsenkirchen und Hattingen verkleinert, in Stadt- und Landkreis Bochum geteilt worden. Nach Aufhebung des Landkreises im Jahre 1929 wurde dieser den Stadtkreisen Bochum, Witten, Herne und Dortmund zugeteilt. Der bei der Neuverzeichnung 199 Nummern umfassende Bestand gelangte 1888 (116 Akten) in das Staatsarchiv. 1908 kam eine Akte hinzu. Woher die restlichen Akten stammen, ließ sich nicht feststellen. Der weitaus größte Teil der landrätlichen Registratur und des Kreisausschusses befindet sich im Stadtarchiv Bochum. Die laufenden Nummern 153 bis 1962 sind 1955 an die Stadt Witten abgegeben worden. Weitere Akten des Landkreises lagern in den Stadtarchiven Gelsenkirchen und Witten (Aufstellung siehe altes Repertorium). Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten 47, 117a, 121a und 128a als fehlend festgestellt. Nicht belegt sind die Nummern 37 und 96. Die Neuverzeichnung nahmen im Wesentlichen die Referendare Dr. Becker, Dr. Fleckenstein, Hoen, Dr. Ostrowitzki, Dr. Prell und Dr. Uhde vor. Münster, im Januar 1994 H. Müller Die Akten Nr. 187 - 192 stammen aus dem Zgg. 120/2010 des Polizeipräsidiums Bochum. Sie sind unter dem Klassifikationspunkt 7. Polizei verzeichnet. Schraven, Januar 2011 Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakter für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de

        Kreisbehörden Bernburg (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 140 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1820-1966
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch 2010 (online recherchierbar) Registraturbildner: Kreisdirektion Bernburg, Kreiskommunalverwaltung Bernburg, Der Oberbürgermeister Bernburg als Polizeibehörde; Die Bildung der Kreise in den anhaltischen Herzogtümern geht auf das 1848 zurück. Aufgaben und Organisation der Kreisdirektionen unterlagen häufigen Veränderungen. 1870 wurden die Kreise zu einem mit Korporationsrechten versehenen kommunalen Verband umgeformt. Diese sogenannten Kreiskommunalverwaltungen traten damit neben die Kreisdirektionen. Die Verwaltung der staatlichen und kommunalen Kreisangelegenheiten oblag dem staatlich bestellten Kreisdirektion, der damit in Personalunion sowohl der Kreisdirektion als auch der Kreiskommunalverwaltung vorstand. 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, und an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet (vorher unterstanden die Kreisdirektionen der Regierung. Abteilung des Innern). Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskassen. Nach Beendigung des 2. Weltkrieges blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form bestehen. Die Veränderungen in den Kreisverwaltungen beschränkten sich im Frühjahr 1945 weitgehend auf eine personelle Neubesetzung. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil des Bestandes wurde im Dezember 1959 durch den Rat des Kreises Bernburg/Kreisarchiv an das damalige Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau) abgegeben. Kataster- und Vermessungsunterlagen gelangten im Jahr 2001 durch das Katasteramt Köthen ins Archiv. Weitere Zuwächse gab es durch mehrere Übernahmen einzelner Akteneinheiten bzw. durch Provenienzbereinigungen innerhalb verschiedener Bestände. Aus pragmatischen Gründen wurden die Bestände "Kreisdirektion Bernburg I", "Kreisdirektion Bernburg II" und "Kreiskommunalverwaltung Bernburg" zu einem Bestand mit dem Bestandsnamen "Kreisbehörden Bernburg" zusammengefügt. Der Hintergrund dieser Lösung lag darin, dass die Akten von Kreisdirektion und Kreiskommunalverwaltung ohnehin schwer zu trennen waren, da der Landrat des Kreises an der Spitze beider Behörden stand und beider Akten von derselben Registratur verwaltet wurden. Die Überlieferungen des Kreisgerichts Bernburg, des Amtsgerichts Bernburg, der Bauverwaltung Bernburg, des Wasserstraßenamtes Bernburg, des Staatlichen Gesundheitsamtes für Stadt- und Landkreis Bernburg und der Ämter im Kreis Bernburg bilden dagegen eigene Bestände. Ebenfalls einen eigenen Bestand bildet die Nachfolgeeinrichtung der Kreisbehörden Bernburg - die Kreisverwaltung Bernburg (ab 1945).

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 336 · Bestand · 1818-1935
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte Durch Verordnung vom 9. Sept. 1818 wurde in jedem der vier neugeschaffenen Kreise des Königreichs Württemberg ein Kreisgerichtshof gebildet, der sich aus zunächst drei Senaten - dem Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat - zusammensetzte. In Ellwangen ersetzte er den erst 1817 als Sondergericht geschaffenen Kriminalgerichtshof, der an die Stelle des alten Landvogteigerichts getreten war. Die Zuständigkeit des Kreisgerichtshofs erstreckte sich auf den gesamten Jagstkreis und die in ihm befindlichen Oberamtsgerichte, für welche er die nächsthöhere Instanz bildete, sowie auf die 1819 bzw. 1826 geschaffenen Gerichts- und Amtsnotariate. Alle Kreisgerichtshöfe, bei denen 1822 noch ehegerichtliche Senate sowie 1843 Staatsanwaltschaften eingerichtet wurden, erfuhren in den Jahren vor der Reichsgründung eine grundlegende Umgestaltung: Durch die Schaffung vier weiterer Kreisgerichtshöfe im Jahre 1868 verkleinerten sich die Gerichtsbezirke, von denen nun jeweils zwei in jedem der vier Kreise bestanden. Über Einleitung, Fortsetzung und Einstellung der Untersuchungsverfahren entschieden jetzt neugebildete Rats- und Kollegiumskammern. Die Senate wurden in Kammern umbenannt, die für Vormundschaften zuständigen Pupillensenate gingen in den jeweiligen Zivilkammern auf. Die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten unterstanden nicht mehr diesen, sondern wurden selbständige, der Generalstaatsanwaltschaft beim Obertribunal nachgeordnete Behörden. Im Jahre 1879 erfolgte die völlige Einbindung der württembergischen Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverwaltung. Wie auch alle anderen wurde der Ellwanger Kreisgerichtshof nunmehr zum Landgericht, dem ein Präsident vorstand, mit der jeweils erforderlichen Zahl von Justiz- und Verwaltungsbeamten. Dienstvorgesetzter der Staatsanwaltschaften wurde das Justizministerium selbst. Diese Gerichtsverfassung hatte im wesentlichen bis zum Jahre 1935 Bestand, als sämtliche staatlichen Gerichte - somit auch das Landgericht Ellwangen - Reichsbehörden wurden. Nach der Schaffung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gerichtsorganisation im württembergischen Landesteil weitgehend wiederhergestellt. Das dem Oberlandesgericht Stuttgart nachgeordnete Landgericht Ellwangen umfasst heute die 8 Amtsgerichtsbezirke Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen (Jagst), Heidenheim a.d. Brenz, Langenburg, Neresheim und Schwäbisch Gmünd. Inhalt und Bewertung Bei dem hier vorliegenden, bei der Verzeichnung neuformierten Bestande älterer Verwaltungsakten des Kreisgerichtshofes bzw. Landgerichts Ellwangen handelt es sich nur um kleine Reste eines - wie aus älteren Aktenverzeichnissen ersichtlich (vgl. Bü 10, 11 und 12) - einstmals recht umfangreichen Verwaltungsarchivs. Wenn man etwa die Angaben des um 1875 angelegten alphabetischen Sach- und Personenindexes, eines durchaus nicht konsequent gehandhabten alpha-numerischen Aktenplans, hochrechnet, kristallisiert sich ein Gesamtumfang im Bereiche von 350 - 450 Büscheln heraus (!). Wohl im Laufe des Jahres 1884 wurden ältere Verwaltungs- und auch Verfahrensakten (vor ca. 1835) der Vorgängerbehörden ausgeschieden (vgl. Bü 13). Eine zweite Kassationswelle erfolgte offenbar im Zuge der Einführung eines neuen, detaillierten Aktenplanes bald nach 1900. Von denjenigen Akten, die noch in dem bis ca. 1900 geführten Aktenverzeichnis (Bü 12) erscheinen, verblieben nur geringfügige Reste (Generalia der Kanzlei sowie "Normalien" der Präsidialregistratur), die ihrem Schicksal augenscheinlich nur deshalb entgingen, weil sie frühzeitig - bis 1868 teilweise über den Pupillensenat - in die General-Registratur der Zivilkammer gelangten und dort zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt mit älteren Verfahrensakten untermischt wurden; ein Tatbestand, der dadurch erhärtet wird, daß 12 Büschel aus dem bisher unverzeichneten Bestand herausgelöst werden mussten, da es sich um Verzeichnisse der Generalia in Pupillen- und Ehesachen, vorwiegend aber um Verfahrensakten in Familienstiftungs- und Fideikommißangelegenheiten handelt. Von den übriggebliebenen Archivalien der älteren Registratur verdienen die Akten betreffend reichskammergerichtliche Akten zu Wetzlar von 1824 (Bü 6) sowie betreffend den Dienstverkehr mit ausländischen Behörden von 1856/57 (Bü 3) besondere Beachtung; letztere insofern, als die dort enthaltenen interessanten Übersichten noch den Behördenstand vor Abtretung der Lombardei (1859) und Venetiens (1866) widerspiegeln. Die hier vorliegenden Akten des Zeitraumes nach 1900 sind im wesentlichen Personalakten die aber - wie die Aktenzeichen andeuten - nicht zentral sondern innerhalb des neuen Registraturschemas nach Lokalpertinenzen - in diesem Falle (Amts-)Gerichtsbezirken - geführt wurden. Eigenartigerweise entgingen Einzelfallakten in Disziplinarsachen des Zeitraumes 1823-1876 (Bü 23) späterer Kassation. Nachdem aber im Jahre 1876 ein chronologisches Verzeichnis der Disziplinarstrafen (Bü 24) angelegt worden war, schien das zur Überlieferungssicherung zu genügen. Die Tatsache, dass ein Einzelfall (in Teilen) überliefert blieb, ist nur dem Umstande zu danken, dass das entsprechende Schriftstück (Bü 25) vor dem hinteren Einbanddeckel des sog. "Straf-Buches" (Bü 24) eingelegt war. Die Akten dürften kurz vor oder bald nach dem Kriege im Staatsarchiv Ludwigsburg eingekommen sein. Ansätze zu einer provisorischen Verzeichnung und Provenienzentrennung in diesem Zeitraum sind jedenfalls erkennbar. Aus dem Bestande - bisher nicht gezählte Büschel in drei Aktenbunden - wurden 12 Büschel herausgelöst, die in den Bestand E 338 (Kreisgerichtshof/Landgericht Ellwangen, Pupillensenat bzw. nichtstreitige Rechtssachen) einzugliedern sind. Aus dem verbliebenen größeren Teil wurden 25 Büschel (z.T. neu) gebildet, geordnet und im Februar/März 1995 verzeichnet. Aus Bestand E 337 III wurden bislang unerschlossene Personalakten von Referendaren, Amtsrichtern und Justizbeamten im Landgerichtsbezirk im Herbst 2015 ausgegliedert und diesem Bestand zugeteilt (Bü 26-37).

        Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

        Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

        Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

        Kreisverwaltung Blankenburg (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, K 13 Blankenburg (Benutzungsort: Magdeburg) · Bestand · (1925, 1932 -) 1945 - 1950 (- 1953)
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Dazu zählen auch Akten, die Unterlagen zu Enteignungsfällen sowie Eigentums- und Vermögensangelegenheiten beinhalten. Findhilfsmittel: Findkartei Registraturbildner: In Durchführung der Verwaltungsreform von 1950 wurde der Landkreis Blankenburg aufgelöst und seine Gemeinden den Landkreisen Quedlinburg und Wernigerode zugeordnet (s. entspr. Kreisverwaltungen). Rechtsnachfolger des Landkreises Blankenburg wurde der Landkreis Quedlinburg. (Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)

        Kriegsakten
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 82 Nr. 22 · Akt(e) · Januar 1916
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Enthält u. a.: Befehle des XIV. Armeekorps und der 28. Infanterie-Division; besondere Anordnungen; Erkenntnisse aus der Vernehmung Kriegsgefangener; taktische Anweisungen Darin: Abdruck eines Schreibens Kaiser Wilhelms II. an das deutsche Heer, die Marine und die Schutztruppe zum Ende des 1. Kriegsjahres

        Kriegsangelegenheiten
        Stadtarchiv Worms, 042 / 0632 · Akt(e) · 1914 - 1915, 1919
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Enthält: u.a.: Verordnungen des Kreisamtes Worms an die Landgemeinden betr. Ausgabe von Brotmarken, Regelung des Verkehrs mit Mehl u. Brot, Behandlung der in landw. Betrieben beschäftigten russischen Arbeiter; Gesuch um Beurlaubung; Aufruf zur Spende für den Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen u. für den Kolonialkriegerdank e.V.; Kartoffelvorräte, 1914; Verzeichnis der in der Gemeinde Horchheim gemeldeten Jungmannschaften, 1914; Verzeichnis der zur Ausbildung der Jungmannschaften gemeldeten Führer, 1914; Verzeichnis der Mannschaften für Armierungsarbeiten, o.D.; Schreiben des Kreisamtes Worms an die Verwaltungskommission des Hospitalfonds Neuhausen betr. Kriegsanleihe 1915; Einwohnerverzeichnis [1915]; Formulare betr. Erntehilfeanmeldung; Dankschreiben des Ersatz-Batallion Reserve-Inf.-Reg. Nr. 116 an das Bürgermeisteramt u. Einwohner von Horchheim, 1915 Darin: WZ vom 10.09.1914, 20.01.1915 (nur Titelseite), 30.03.1915 (nur Titelseite), 21.06.1915; ’Aufforderung zur Erntehilfe’, Extrablatt zur WZ , 02.08.1914; Merkblatt betr. Kleingartenbau und Kriegsfürsorge, 1915; ’Die Bundesverordnungen über Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Fleisch u. Ammoniak’, Berlin, 1915; ’Soldat u. Alkohol. Ein vaterländisches Kapitel’ von Karl Briegleb, o.D.; Preisliste für Lebensmittel, hrsg. von der Zentral-Einkaufsgesellschaft Berlin, 1915; Verordnung betr. Verwendung von Kriegsgefangenen zu landw. Arbeiten, 1915; ’Die Heimstätte’, Mitteilungsblatt des Hess. Landesvereins für Kriegerheimstätten e.V., 1919

        Kriegsgefangene: Bd. 3
        BArch, RM 20/423 · Akt(e) · 26. Sept. - 15 Okt. 1919
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        enthält u.a.: Stab der Gruppe "Rhein" zur Rückführung deutscher Kriegsgefangener; Rückführungsfragen aus Argentinien; Aufrufe und Mitteilungen der Seeoffiziersvereinigungen; Liste der in Malta zurückbehaltenen Besatzung des Kleinen Kreuzers "Emden"; Geldabfindungen nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft; Liste der Kriegsschiffe, von denen sich Besatzungsangehörige in Gefangenschaft oder Internierung befinden; Verhütung und Verfolgung von Betrugsversuchen bei Durchgangslagern, Bezirkskommandos u. A.; Verzeichnis der auf Dampfer "Wilhelm" heimgekehrten Samoa-Deutschen; Gebührnisse der kriegsgefangenen Marineangehörigen nach Wiedereintrffen in der Heimat

        Kriegsgefangene und Internierte
        BArch, R 703/86 · Akt(e) · Febr. - Nov. 1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält: Karl Koch: "Die Lage der deutschen Zivilgefangenen in Rußland" Austausch von 120000 Deutschen zwischen Frankreich und Deutschland Die Kolonialdeutschen aus Deutsch-Ostafrika in belgischer Gefangenschaft. - Denkschrift des Reichskolonialamtes, Berlin 1918

        BArch, R 901/80381 · Akt(e) · 1915 - März 1916
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Besichtigung englischer Gefangenenlager durch amerikanische Diplomaten von der Botschaft der USA in London, 1915 - 1916 Interne Wochenberichte des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg über die Lage kriegsgefangener Deutscher in Lagern Englands und seines Überseebezirkes, 1915 - 1916

        Kriegsministerium: Justiz-Abteilung (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/7 · Bestand · (1851) 1871-1921
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorwort: Verantwortlich für den gesamten Bereich der Militärjustiz war nach der Militärge-richtsordnung von 1692 für Württemberg der "Oberauditor". Er hatte insbesondere die einzelnen Auditoren zu beaufsichtigen, die Urteile der Regimentsgerichte zu prüfen und vor ihrem Vollzug die Entscheidung des Herzogs einzuholen (1). Um den allein schon von den Größenordnungen her völlig veränderten Gegeben-heiten Rechnung zu tragen, bestellte König Friedrich 1807 für "Civil-Rechtssachen" des Militärs das General-Auditoriat unter Zuziehung eines Kriegsrats mit der Be-zeichnung "Oberkriegsgericht". Daraus entstand in Folge die militärgerichtlichen Ap-pellations-Instanz und zugleich eine oberste Behörde für die Militär-Justizpflege in Württemberg. Diese Funktionen wurde am 30. März 1874 einer besonderen Abteilung im Kriegsmi-nisterium Übertragen, der "Justizabteilung". Sie war für die Beratung und Stellung-nahme in allen militärspezifischen Rechtsfragen zuständig. Zugleich erfüllte sie die Funktion des Oberkriegsgerichts für das württembergische Armeekorps, war oberste Militärjustizbehörde in Strafsachen und die Oberaufsichtsbehörde für die Auditeure. Das oberste Militärgericht war das Militärrevisionsgericht. Es setzte sich zusammen aus 4 im Wechsel dazu bestimmten höheren Offizieren, darunter 1 General als Vor-sitzendem, dem Generalauditeur und 2 Räten der Justizabteilung des Kriegsministe-riums. Im Zuge der Umsetzung der Deutschen Militärstrafgerichtsordnung von 1898 verlor Württemberg 1900 allerdings seine bis dahin verbliebene Selbständigkeit auf dem Gebiet der Militär-Gerichtsorganisation. De facto war es schon zuvor durch eine gan-ze Reihe von Abstimmungsverfahren mit der Reichsmilitärverwaltung, ebenso mit Bayern und mit Sachsen notwendig geworden, Angleichungen zu erreichen, die später dann in die neue Militärstrafgerichtsordnung eingegangen sind (2). Als Folge der Neuorganisation ab 1900 wurde die Justizabteilung des (Königlich Württembergischen) Kriegsministeriums als Oberkriegsgericht bzw. Revisionsgericht aufgelöst. Ebenso wurde im Rahmen der Neuorganisation verfügt, dass sämtliche militärgerichtlichen Untersuchungsakten an das (neueingesetzte) Oberkriegsgericht des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps abzugeben waren, das dem Generalkommando (3) zugeordnet war. Die Militärgerichtsbarkeit wurde ab 1900 ausschließlich durch die Gerichtsherrn und die erkennenden Gerichte ausgeübt.(Standgerichte, Kriegsgerichte, Oberkriegsge-richt und - in der Revisionsinstanz- Reichsmilitärgericht (4)). Die Aufsicht über die Ausübung dieser Militärgerichtsbarkeit verblieb (abgesehen vom Reichsmilitärgericht) beim Kriegsministerium als oberste Militär-Justizver-waltungsbehörde. Gemäß Organisationsplan des Ministeriums war diese Funktion zwischen 1900 und 1906 der "Sektion J" innerhalb der "Abteilung für allgemeine Ar-meeangelegenheiten" anvertraut. Ebenso hatte die "Sektion J" auch weiterhin die Beratung in Rechtsfragen zu übernehmen. 1906 wurden diese Geschäftsbereiche in die neu geschaffene Versorgungs- und Justizabteilung ( C ) integriert. Abteilung ( C ) war damit von 1906 bis März 1915 zuständig für Pensions-, Versorgungs- Unterstüt-zungsangelegenheiten und für den Justizbereich. Die kriegsbedingte Ausdehnung des Geschäftsvolumens hatte wiederum eine Aus-gliederung des Justizbereichs zur Folge. Abteilung C blieb Versorgungsabteilung. Die Aufgaben der neuen "Abteilung J" (Justitiar) bestanden v.a. in Personalverwaltung, Aufsicht über und Aufrechterhaltung des Betriebs der verschiedenen Militärgerichts-stellen, Begnadigungen, Auslieferungsangelegenheiten, Strafvollzug, Bau- und Be-trieb von Militärgefängnissen, Rechtsgutachten einschließlich Berücksichtigung aus-wärtiger Rechte, Besatzungsrecht und außermilitärischer Rechtsbereiche. Diese Einteilung blieb auch im Rahmen der Abwicklung des Kriegsministeriums be-stehen, wobei seit November 1918 Abteilung J in Rechtsabteilung ( R ) umbenannt wurde. Wie alle Abwicklungsbehörden des württembergischen Kriegsministeriums wurde sie zu Jahresende 1920 aufgelöst. Das nur lückenhaft und in unerwartet schlecht geordnetem Zustand überlieferte Schriftgut des so stark von Umorganisationen betroffenen Bereichs der Militärjustiz war wie schon für die Militärgerichtsstellen ( Bestand M 631) nach der Verzeichnung neu zu ordnen. Die vorhandenen Aktenzeichen des Aktenplans waren dabei wegen der verschiedenen Umstellungen über weite Strecken keine geeignete Grundlage mehr, so dass eine völlige Neugliederung unumgänglich war. Der Bestand wurde in den Jahren 2001 und 2002 vom Archivangestellten Gerd Mantel verzeichnet unter Anleitung des Unterzeichners, der auch die redaktionelle Überarbeitung und Neugliederung besorgte. Das Repertorium M 1/7 enthält 808 Titelaufnahmen und erschließt 28 Regalmeter Akten. Stuttgart, November 2003 Dr. Moegle-Hofacker Anmerkungen (1) Zur Entwicklung der Militärgerichtsbarkeit vgl. auch Vorwort zu Repertorium M 631, Militärstrafverfahren XIII. Armeekorps. (2) Vgl. M 1/7 Bü 11, Bü 17, Bü 21. (3) Vgl. Bestände M 33/1 bzw. 33/2 und M 77/1 sowie Regierungsblatt für das Königreich Württemberg, Jahrgang 1900, Seite 841 (4) Eine Auflistung der württembergischen Militärgerichte ist im Vorwort zu Repertorium M 631 enthalten.

        Kriegsministerium: Medizinal-Abteilung (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/8 · Bestand · 1855-1920
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorwort: Aufgrund der Militär-Konvention mit dem Norddeutschen Bund (21., 25. November 1870) und im Zuge der Reichsgründung waren die gesamten Militärverhältnisse neu zu gestalten. Für das württembergische Kriegsministerium ergab sich hieraus ab 1871 (29. September) folgende Gliederung: Zentralbureau / Militärabteilung / Ökonomie-Abteilung 1874 bzw. 1896 kamen hinzu: Militär-Medizinal-Abteilung (28. März 1874) Justizabteilung. (30. März 1874)/ Waffen-Abteilung (1. April 1896) 1906 (12. September) trat die letzte Anpassung vor Kriegsbeginn in Kraft: Das Ministerium gliederte sich danach wie folgt: Zentralabteilung (Z) = Bestand M 1 / 3 Abteilung für allgemeine Armee- und für persönliche Angelegenheiten (A)= Bestände M 1 / 4 und M 1 / 5 Abteilung für Waffen und Feldgerät (W),= Bestand M 1 / 9 Versorgungs- und Justizabteilung (C), = Bestand M 1 / 7 Verwaltungsabteilung (B), = Bestand M 1 / 6 Medizinalabteilung (MA) = Bestand M 1 / 8 1907 war in der Aufgabenbeschreibung für die Medizinalabteilung vorgesehen: Verwaltung des Etat-Kapitels 29 (Militärmedizinalwesen), alle Militär-Medizinal- und Lazarettverwaltungsangelegenheiten (einschließlich Genesungsheimen); Winterarbeiten und literarische Arbeiten der Sanitätsoffiziere. Anmeldung von Studierenden zur Kaiser Wilhelms-Akademie. Verrechnung der Kosten für Operationskurse; Krankenrapporte, Militärmedizinalstatistik, Klärung von Selbstmordfällen und Statistik darüber; Personalangelegenheiten des Korps-Stabs-Apothekers, des Stabs-Apothekers, der Apotheker des Beurlaubtenstandes und der Lazarett-Verwaltungsbeamten; Zuteilung der Apotheker /Einjährig-Freiwilligen und Unterapotheker) an die Lazarette; Beamtenernennungen, Pensionierungen, Ordensverleihungen an Beamte; Genehmigung zur Beschaffung von künstlichen Gliedern unter Mitprüfung durch die Versorgungsabteilung; Aufstellung von Krankenlisten-Auszügen aus den Listen der Feldlazarette; Badekuren für Offiziere, aktive und inaktive Mannschaften sowie Aufnahme in Zivilheilanstalten; Ärztliche und arzneiliche Behandlung der Soldatenfrauen und -Kinder. 1917 waren v.a. folgende Aufgaben hinzugekommen: Reserve- und Vereinslazarette, Genesungsheime und Lungenheilstätten; Hilfs- und Vereinslazarettzüge; Einziehung und Entlassung aller dienstpflichtigen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker; Anstellung und Entlassung der verabschiedeten Sanitätsoffiziere und ehemaligen Unterärzte, sowie der vertraglich anzunehmenden Zivilärzte; Ernennung und Anstellung der Unterärzte, Feldunterärzte und Feldhilfsärzte beim Feld- und Besatzungsheer, Erteilung der Heiratserlaubnis an dieselben; Regelung der Stellenbesetzung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, sowie Ersatzgestellung; Freiwillige Krankenpflege; Kriegsinvalidenfürsorge, Berufsbildungsangelegenheiten für Kriegsinvalide, Beschaffung künstlicher Glieder, Bruchbänder; Krankenwagen und Krankenkraftwagen; Kriegsgefangene (Sanitätsdienst in den Lagern), Schwerverwundetenaustausch, Abschub minderschwerverletzter Kriegsgefangener nach der Schweiz; Schömberg-Stiftung für lungenkranke Offiziere; Aufnahme von Frauen und Kindern in das Erholungsheim für Familienangehörige; Schutzimpfungen der Ersatzmannschaften und Kriegsgefangenen; Überführung der Leichen Gefallener vom Kriegsschauplatz in die Heimat; Nachlass Gefallener; Entlausungsmaßnahmen; Nachforschung nach Kranken, Verwundeten und Gefallenen früherer Kriege; Seuchenbekämpfung im Heimatgebiet. Das Amt des Chefs der Abteilung versah in der Friedenszeit der Korpsarzt XIII. A.K.: 1874Generalstabsarzt Dr. v. Klein bzw. Generalstabsarzt Dr. v. Chalons, königlich preußischer Sanitätsoffizier 1875 - 1878unbesetzt 1878Generalarzt Dr. v. Fichte 1896Generalarzt Dr v. Schmidt 1905Generalarzt Dr. v. Wegelin 1912Königlich p reußischer Generalarzt Prof. Dr. Lasser (ab 1914 Kriegs- Sanitätsinspekteur) Während des Weltkriegs wurde ein eigener Chef der Medizinalabteilung ernannt (Prof. Dr. Lasser), der zugleich Stellvertretender Korpsarzt des XIII. Armeekorps, ab 1917 Kriegs-Sanitätsinspekteur war und die Befugnisse eines Generalstabsarztes der Armee besaß. Im Oktober 1919 ging das gesamte Militär-Sanitätswesen in das Ressort des Reichsarbeitsministeriums über. Die Akten dieser Abteilung des Kriegsministeriums wurden in den Jahren 2002/2003 neu verzeichnet vom Archivangestellten Gerd Mantel unter Anleitung des Unterzeichneten, der auch die Überarbeitung der Gliederung, Redaktion, Datenbankbetreuung etc. besorgte. Der Bestand umfasst 18 lfd. Regalmeter Akten vorwiegend aus der Zeit zwischen 1874 und 1920 bzw. 312 Archivalieneinheiten. Stuttgart, im April 2004 Dr. Franz Moegle-Hofacker