Justiz

Bereich 'Elemente'

Taxonomie

Code

Anmerkung(en) zur Eingrenzung

    Anmerkung(en) zur Herkunft

    • http://www.wikidata.org/entity/Q1522168

    Anmerkungen zur Ansicht

      Equivalente Begriffe

      Justiz

      • UF Juristik
      • UF Justiz
      • UF Justizwesen
      • UF Rechtswesen

      Verbundene Begriffe

      Justiz

        3098 Dokumente results for Justiz

        727 Ergebnisse mit direktem Bezug Engere Begriffe ausschließen
        Landvogtei am oberen Neckar, Rottweil (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 71 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1803, Na bis 1818)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Nach dem Vorbild des französischen Präfektensystems schuf König Friedrich durch das Organisationsmanifest von 1806 die dem altwürttembergischen Verwaltungsaufbau fremden Provinzialbehörden, die er in den kurfürstlichen Landvogteien Neuwürttembergs (1803-1806) bereits vorgebildet hatte. Das gesamte Land wurde in zwölf Kreise eingeteilt, die je eine gleiche Anzahl von Oberämtern zusammenfassten. Nur die Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg blieben außerhalb der Kreise. An der Spitze jedes Kreises stand ein adliger Kreishauptmann, der mit Hilfe eines juristisch gebildeten Aktuars rein büromäßig - im Gegensatz zum Kollegialitätsprinzip der neuwürttembergischen Landvogteien - die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereiches führte. Die Kreisverwaltung war personell schlecht ausgestattet und besaß keinen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich. Der Kreishauptmann, ein "Commissarius perpetuus" zwischen Ministerien und Oberamtleuten, war letztlich "nicht viel mehr als ein ’Briefträger’ zwischen jenen Stellen, die wirklich regieren und wirklich verwalten" (Grube). Mit dem Manifest vom 27.10.1810 bildete man die Kreise in geographisch etwas anderer Einteilung zu ebenfalls zwölf Landvogteien (Departements) von je etwa 100.000 Einwohnern um, die schon in ihrer Benennung nach Gebirgen und Flüssen das Vorbild der - freilich viel größeren - französischen Departements sichtbar werden lassen. Der Kreishauptmann wurde von einem Landvogt (Grand Drossard) abgelöst, Amtsstellung und Aufgabenbereich blieben jedoch unverändert. Eine eingehende Dienstanweisung vom 31.12.1810 regelte das Amtsverhältnis zwischen den Landvogteien und den Ober- bzw. Unterämtern. Der Kreishauptmann bzw. Landvogt war ein Kreissteuerrat (Landvogteisteuerrat) beigegeben, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen sowie den Vermögensstand der Städte, Ämter und Gemeinden beaufsichtigte, und ein Kriminalrat mit besonderer Aufsichtsbefugnis über die Gefängnisse. Unterstellt waren ihm weiterhin der Landvogteiarzt (seit 1814) und der Weginspektor. Für je zwei Kreise (Landvogteien) wurde ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur eingesetzt, die der Stuttgarter Landbaudirektion unterstellt waren. Das IV. Edikt vom 18. November 1817 hob mit Wirkung vom 1. Januar 1818 die bisherigen zwölf Landvogteien auf und ersetzte sie durch eine leistungsfähigere Mittelinstanz, nämlich vier personell ausreichend besetzte Kreisregierungen. Namensgebender Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 7. Kreises war Rottweil. Der Kreis umfasste die Oberämter Hornberg, Rottweil, Spaichingen, Stockach und Tuttlingen. 1810 wurde er zur "Landvogtei am oberen Neckar" umgewandelt, wieder mit Rottweil als Amtssitz. Der Amtsbezirk umfasste nunmehr die territorial umgestalteten Oberämter Balingen, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen. Vorliegende Akten wurden im Oktober 1908 von der Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen an das Archiv des Inneren abgegeben, wo Rechnungsrat Marquart ein summarisches Stichwortverzeichnis der einzelnen Bunde fertigte, das im Staatsarchiv Ludwigsburg bis Frühjahr 1964 als gültiges Repertorium Verwendung fand. Die im Spätjahr 1963 durchgeführte Neuverpackung des Bestandes wurde zum Anlass genommen, im gleichen Arbeitsgang eine etwas eingehendere Verzeichnung der Einzelfaszikel auf Grund ihrer alten Aufschriften durchzuführen und die zahlreichen Akten aus der Zeit der kurfürstlichen Landvogtei (1803-1806) auszusondern. Letztere sind künftig provenienzgemäß in Bestand D 7 (Kurfürstliche Landvogtei Rottweil) zu finden. All diese Arbeiten führte unter Leitung des Unterzeichneten der Archivangestellte F. Röhrich durch. Der Unterzeichnete selbst bemühte sich um die Neuordnung des Bestandes, wobei der überwiegende Seriencharakter der Akten - wohl zu erklären aus der (oben skizzierten) Amtskompetenz des Landvogts - eine einfache Gruppierung nach Rubriken nahe legte. Um die Reichweite der Einzelrubr ik deutlicher werden zu lassen, wurde auf eine alphabetische Reihung zugunsten der Anordnung nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten verzichtet. Der Bestand umfasst nunmehr 507 Büschel auf 8 lfd. m. Ludwigsburg, Februar 1964 Dr. A. Seiler Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen, Band I, Stuttgart, 1951. Walter Grube, Vogteien, Ämter Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands Stuttgart 1960.

        Landratsamt Villingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

        Landratsamt Überlingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

        Landratsamt Säckingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

        Landratsamt Offenburg (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 728/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß

        Landratsamt Müllheim (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 725/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig

        Landratsamt Monschau (Bestand)
        Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 215.26.01 · Bestand · 1802-1937
        Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

        Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis „Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen „Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert. Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur: Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958. Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis „Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen „Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert.Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur:Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958.

        Landratsamt Lörrach (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

        Landratsamt Lahr (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 717/2 · Bestand · (1664 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1969)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig

        Landratsamt Konstanz
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

        Landratsamt Freiburg
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 702/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Freiburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen:- 1819 wurde das Amt Heitersheim aufgelöst und mit Staufen vereinigt. Im selben Jahr wurden die beiden Landämter Freiburg zu einem Landamt vereinigt. Die Bezirksämter Endingen und St. Peter wurden aufgelöst und ihre Orte dem Landamt Freiburg und dem Amt Breisach zugeschlagen.- 1924 wurde das Amt Breisach aufgehoben. Der Großteil der Gemeinden kam zum Amt Freiburg.- 1936 wurde das Bezirksamt Staufen aufgelöst, wobei dessen nördlicher Teil Freiburg zugeschlagen wurde. Das Amt Freiburg erhielt zudem die Glottertalgemeinden, Heuweiler, Bischoffingen, Bötzingen, Eichstetten und Holzhausen, verlor aber im Gegenzug Breitnau und St. Märgen an den Amtsbezirk Neustadt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Freiburg auf folgende Bestände:a) B 702/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und B 703/1, 2 B 774/1 sowie B 18/36b) E 22/1 und 2c) G 10/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 d) W 499.Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 702/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Freiburg mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 10/4, 5, 6, 8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 10/9 hingegen ging komplett in B 702/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 702/1.Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Freiburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Hinweise für die Benutzung:- Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.- Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt.Der vorliegende Bestand wurde von Bernhard Schühly und Edgar Hellwig verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 702/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr die Faszikel 1 - 5406 und misst 45 lfd.m.Freiburg, April 2008 Dr. Christof Strauß

        Landratsamt Biberach
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/5 T 3 · Bestand · 1806-1958
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte Vorbemerkung Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 kam die Reichsstadt Biberach und das Gebiet des Spitals Biberach mit den Orten Ahlen, Attenweiler, Bergerhausen, Birkendorf, Höfen, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Volkersheim sodann teilweise Röhrwangen, Warthausen, Winterreute, Ummendorf, Baltringen, 1/3 von Baustetten, Burgrieden und Oberholzheim an Baden, das daraus eine dem "oberen Fürstentum" zugeteilte Obervogtei Biberach errichtete, die sich in die Ratsvogtei (Stadtvogtei) und das Vogteiamt (Amtsvogtei) teilte. Aus dem Gebiet der Köster wurden, soweit sie dem Bezirk angehörten, die unmittelbaren Reichsgrafschaften Metternich-Ochsenhausen, Törring-Gutenzell, Waldbott-Bassenheim-Heggbach und teilweise Wartemberg-Rot und Sternberg-Schussenried gebildet und die Besitzungen des Klosters Salem dem Fürsten von Thurn und Taxis zugeteilt. Die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 brachte die Stadt Biberach und das Gebiet des Spitals an Württemberg und die unmittelbaren Reichsgrafschaften unter württembergische, die an der Iller gelegenen Herrschaften Erolzheim und Kellmünz aber unter bayerische Hoheit. Durch Staatsvertrag mit Bayern wurde das linke Illerufer wieder württembergisch. Zum Oberamt Biberach gehörten nach dem Staatshandbuch von 1807 und 1808 folgende Orte und Weiler: Biberach, Ahlen, Attenweiler, Aufhofen, Baltringen, Baustetten, Bühl, Bihlafingen, Bergerhausen, Birkendorf, Bronnen, Burgrieden, Donaustetten, Dorndorf, Hagenbuch, Häusern, Höfen, Holzheim, Hüttisheim, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Obersulmetingen, Rißegg, Röhrwangen, Steinberg, Stetten a. d. Rottum, Unterweiler, Volkersheim, Westerflach, Wiblingen, Winterreute. Daneben waren dem Oberamt unterstellt: die Patrimonialämter Achstetten, Bußmannshausen, Ellmannshausen, Hürbel, Groß- und Kleinlaupheim und Mittelbiberach und die Patrimonialobervogteiämter Heggbach, Schemmerberg, Sulmingen und Mistingen und Warthausen. Nach der Aufhebung der Patrimonialämter (1809) wurde mit den Orten Ochsenhausen, Bellamont, Berkheim, Erlenmoos, Gutenzell, Haslach, Horn-Fischbach, Hummertsried, Hürbel, Kirchberg, Kirchdorf, Maselheim, Edenbachen, Reinstetten, Ringschnait, Rot, Schönebürg, Spindelwag, Steinbach, Tannheim und Ummendorf das Oberamt Ochsenhausen gebildet. Dem Oberamt Biberach wurde das neu geschaffene Unteramt Wiblingen mit den Orten Wiblingen, Aufhofen, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Donaustetten, Dorndorf, Hüttisheim, Steinberg, Stetten an der Rottum, Unterweiler und die Burgvogtei Illerrieden unterstellt. Bereits nach einem Jahr wurde das Oberamt Ochsenhausen durch das Organisationsmanifest vom 27. Oktober 1810 wieder aufgehoben und als Unteramt dem Oberamt Biberach unterstellt. Gleichzeitig wurde das Unteramt Wiblingen zu einem Oberamt erhoben. Nach diesen umfangreichen Veränderungen, die das Oberamt verwaltungsmäßig der 11. Landvogtei, der "an der Donau", mit Sitz in Ulm unterstellten, gehörten zum Oberamt Biberach nachfolgende Gemeinden: Biberach, Äpfingen, Ahlen, Altheim, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Bellament, Bergerhausen, Birkendorf, Birkenhard, Erlenmoos, Erolzheim, Füramoos, Gutenzell, Grodt, Höfen, Hürbel, Ingerkingen, Kirchberg an der Iller, Langenschemmern, Laupertshausen, Maselheim, Mettenberg, Mittelbiberach, Mittelbuch, Muttensweiler, Obersulmetingen, Ochsenhausen, Reinstetten, Reute, Ringschnait, Rißegg, Rottum, Schemmerberg, Steinhausen an der Rottum, Ummendorf, Unterdettingen, Untersulmetingen, Volkersheim, Warthausen, sowie das Thurn und Taxissche Amtsgericht und Amt Obersulmetingen. Das Unteramt Ochsenhausen wurde, wie alle Unterämter in Württemberg, durch das II. Organisationsedikt über die Oberamtsverfassung vom 31. Dezember 1818 aufgehoben. Durch das Gesetz über die Abänderung der Oberamtsbezirke vom 6. Juli 1842 kam Alberweiler vom Oberamt Ehingen und Stafflangen vom Oberamt Waldsee zum Oberamt Biberach. Folgende Umgemeindungen wurden durchgeführt: 1836 eine Bereinigung im Bereich der Gemeinden Dietmanns und Unterschwarzach, 1844 Winterreute von Ummendorf nach Ringschnait, 1846 Umbrechts von Hauerz nach Ellwangen, 1854 der Glaserhof von Gutenzell nach Oberbalzheim, 1861 die Holzmühle von Burgrieden nach Oberholzheim, 1864 Westerflach von Ingerkingen nach Untersulmetingen, 1933 der Halbertshof von Wain nach Unterbalzheim, 1933 Ziegolz von Dietmanns nach Unterschwarzach, 1933 Buch von Steinach (heute Kr. Ravensburg) nach Mühlhausen, 1951 Rindenmoos von Reute nach Rißegg. Folgende Eingemeindungen fanden statt: 1864 Birkendorf in die Stadt Biberach 1934 Bergerhausen in die Stadt Biberach 1934 Gemeinde Oberdorf nach Mittelbiberach, von dem sie 1899 abgelöst worden war, 1935 Gemeinde Hummertsried nach Mühlhausen. Steinhausen war bis 1892 mit Schussenried verbunden. Laupheim wurde 1869, Schussenried 1947 und Ochsenhausen 1950 zur Stadt erhoben. Nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April umfasst der Landkreis Biberach alle Gemeinden des ehemaligen Oberamtsbezirks mit Ausnahme von Volkersheim, das dem Landratsamt Ehingen zugeschieden wurde; er erhielt vom Kreis Laupheim die Gemeinden: Achstetten, Altheim, Baltringen, Baustetten, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Burgrieden, Bußmannshausen, Großschafhausen, Laupheim, Mietingen, Oberbalzheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Rot v. Laupheim, Schönenbürg, Schwendi, Sießen, Sinningen, Stetten, Sulmingen, Unterbalzheim, Wain und Walpertshofen; vom Kreis Leutkirch die Gemeinden: Berkheim, Ellwangen, Haslach, Kirchdorf, Rot an der Rot, Spindelwag und Tannheim; vom Kreis Waldsee die Gemeinden: Dietmanns, Eberhardzell, Oberessendorf, Otterswang, Schussenried, Schweinhausen, Steinhausen, Unteressendorf, Unterschwarzach, Winterstettendorf und Winterstettenstadt. Die nachstehend verzeichneten Akten wurden vom Landratsamt Biberach/Riß am 9. November 1948, 4. Februar 1949, 3. Oktober 1958 und 24. August 1959 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Die Ablieferungen 1948 und 1949 wurden bereits im Mai 1949 im Staatsarchiv nach dem Provenienzprinzip aufgestellt. Bei der Akzession von 1959 handelt es sich ausschließlich um Dampfkesselakten, die durch eine Ablieferung des Gewerbeaufsichtsamts Sigmaringen 1960 (Acc. 24/1960) einen weiteren Zuwachs erfuhren. Der vorliegende Bestand umfasst 847 Nummern in 23, 85 lfd. m. und die Zeitspanne von 1806-1950. Akten gleicher Provenienz aus früheren Ablieferungen für die Zeitspanne von 1806 bis etwa 1925 befinden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg im Bestand F 155. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Regierungsinspektor Kungl, Reinschrift und Register fertigte Frau Kalkuhl. Sigmaringen, Januar 1966 Kungl Regierungsinspektor Nachtrag zum Vorwort Die Amtsversammlungsakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 54-64 und die Bauakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 387-477 wurden an das Kreisarchiv Biberach abgegeben. In den Jahren 2009/ 2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Corinna Knobloch und Silke Schöttle führten die notwendigen Nacharbeiten durch. Seit Juni 2010 stehen die Erschließungsdaten im Internet. Die Zitierweise des Bestandes lautet: Wü 65/5 T 3 Nr. [Bestellnummer] Inhalt und Bewertung Enthält: Deutsches Reich: Wahlen, Volksentscheide; König-Karl-Jubiläumsstiftung; Statistik; Oberamt und Amtskörperschaft: Personal und Besoldung, Unterbringung, Tagebücher, Oberamtspflege, Pensionskasse für Körperschaftsbeamte, Oberamtssparkasse; Gemeinde: Ortsvorsteher, Gemeindebeamte, Gemeindekollegien, Gemeindebesitz, Bürgernutzen und -lasten, Gemeindevisitation, Ausgabe- und Einnahmeverwaltung, Haushaltspläne, Schuldenstand; Adel; Staatsangehörigkeit und Auswanderung; Auszeichnungen und Ehrungen; Deutsche im Ausland; Vermessungsbeamte und Markungsgrenzausgleichungen; Gewerbesteuer; Militärwesen: Erfassung, Wehrüberwachung, Quartierleistungen, Flurschäden, Sanitätswesen, Kriegbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Kriegsgräber, Kriegsfolgen, Requisitionen; Kirchen: Diakonat, Gottesdienst, Kirchen- und Pfarrhausbau, Einrichtung, Kirchenvermögen, Pfarrer, Mesner, Kirche und Staat, Kongregationen, Kirchenpflege, Stiftungen, Umlagen; freireligiöse Gemeinde; Volksschule: Lehrer und Besoldung, Schulhausbau; Arbeitsschulen; höhere Schulen; Armen-, Jugend und Wandererfürsorge; Fürsorge für Flüchtlinge und Vertriebene; Unterstützungen, Stiftungen, Spitäler; Wohltätigkeitsvereine; Arbeitslosigkeit und freiwilliger Arbeitsdienst; Beamte im Bauwesen; Feuerwehr; Land- und Forstwirtschaft: Feldbereinigung, Be- und Entwässerung, Feldwege, Überfahrts- und Trepprechte, Wässerung, Obstbau, landwirtschaftliche Vereine, Ortsviehversicherungsvereine, Güterhändler und Entschuldung, Waldwirtschaftspläne, landwirtschaftliche Arbeiter; Fluß- und Wasserpolizei: Flüsse, Gräben, Brücken, Brunnen, Dohlen; Straßen: Bau und Unterhaltung, Personal, Zwangsenteignungen, Schneebahnen; Gemeinde- und Sicherheitspolizei, Polizeistunde; politische Parteien; Beschlagnahme von Druckschriften; Zigeuner; Gesundheitspolizei: Ärzte, Geisteskranke, Totengräber, Leichenschau, Sanitätskolonne; Tierärzte; Gewerbe-, Handels- und Verkehrspolizei: Konzessionen, Mühlensachen, Dampfkessel; Alters- und Invalidenversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; Hinrichtungen; Juden; Provenienz königlich taxissches gemeinschaftliches Amt Obersulmetingen betr. Schemmerberg.

        Landherrenschaften - Hauptregistratur (Bestand)
        Staatsarchiv Hamburg, 416-1/1 · Bestand · (1556-) 1798-1940
        Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Die Registraturen der Landherrenschaften wurden 1898-1902 zusammengelegt. Die Gesamtregistratur übernahm zahlreiche Vorakten aus der Landgebietsverwaltung, in der Regel seit 1878. Diese Registratur blieb auch bei der Vereinigung der Landherrenschaften 1928 erhalten; hinzu trat eine eigene Registratur für die neue Landherrenschaft. Sie wurde 1938 durch eine anders geordnete Registratur der Landbezirksverwaltung abgelöst. Der umfangreiche Best. gliedert sich in 28 Abteilungen: Verwaltungsorganisation, Personal, Kasse und Rechnungen, Staat und Verwaltung, Finanzen, Militär, Justiz, Grundbücher, Vormundschaften, Erbschaften, Gefängnisse, Feuerkassen, Feuerwehr, Polizei, Gewerbepolizei, Gesundheit, Veterinärwesen, Armenwesen, Handel und Verkehr, Bau- und Deichwesen, Bauaufsicht, Jagd und Fischerei, Land- und Fortswirtschaft, Sozialversicherungen, sonstige Versicherungen, Zivilstand, Schule und Volksbildung, Gemeindeverwaltung und Statistik. (LS)

        Landgericht Ulm: Strafkammer (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 350 a · Bestand · 1893-1945
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Die Verfahrensakten des Landgerichts kamen in mehreren Ablieferungen in das Staatsarchiv. Rund 500 Titelaufnahmen wurden durch die Archivangestellte Seufer mit dem Programm MIDESTRA erfasst, die nach Fortführung der Erfassung durch die Archivangestellte Zeller mit dem Programm MIDOSA 95 ebenfalls in das neuere Datenformat konvertiert wurden. Anschließend wurden die Datensätze nach den ursprünglichen Geschäftszeichen sortiert. Die einschlägigen Register befinden sich im Bestand E 349. Aus den Anfangsjahren des 1879 vom Kreisgericht zum Landgericht umgebildeten Gerichts sind nur wenige Akten erhalten. Seit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wird die Überlieferung dichter. Sie spiegelt vor allem die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität wieder, aber auch die politischen, strafrechtlich relevanten Auseinandersetzungen im Vorfeld des Dritten Reiches. Der Bestand umfasst 7363 Büschel mit 33.1 lfd. m. Ludwigsburg, im Dezember 2001 Gerhard Taddey

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 28/1 T 2 · Bestand · 1891-1950
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte Zur Gerichtsorganisation wird auf die Vorbemerkung zum Repertorium Wü 28/1, Landgericht Ravensburg [2010: Wü 28/1 T 1], verwiesen. Die im vorliegenden Bestand erfassten Akten wurden am 25. April 1969 (Acc. 1969/14) vom Landgericht Ravensburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Es handelt sich um Strafakten aus den Jahren 1891 bis 1933. Weitere Strafakten werden vorläufig noch als Bestand E 353 (Kreisgerichtshof/ Landgericht Ravensburg, Strafkammer, mit Kreisstrafgericht Biberach als 2. Strafkammer für die Amtsgerichtsbezirke Biberach, Leutkirch, Riedlingen, Waldsee) im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt, wohin sie vor 1938 abgegeben worden waren. Sie sollen zu gegebener Zeit entsprechend der Archivzuständigkeit mit dem hier befindlichen Bestand vereinigt werden. Die Ordnung und Verzeichnung der vorliegenden Akten besorgte Regierungshauptsekretär a.D. Plaumann im Jahr 1969. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Queck. Der Bestand umfasst 47 Faszikel mit 1,25 lfd.m [2010: 48 Faszikel mit 1,5 lfd.m]. Sigmaringen, Dezember 1970 Stemmler Inhalt und Bewertung Enthält: Straßprozeßakten: Strafprozesse 1891-1933 (1950) (mit zeitlichen Lücken)

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 462 Zugang 1994-38 · Bestand · 1891-1990
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Behörden- und Überlieferungsgeschichte: Auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung des Reiches wurde am 2. Juni 1890 für das Großherzogtum Baden eine "Versicherungsanstalt für Invaliden- und Altersversicherung" in Karlsruhe gegründet, die wenig später den Namen "Landesversicherungsanstalt Baden" erhielt. Sie hatte bis zum Umzug in das Beiertheimer Feld ihren Sitz in dem eigens dafür errichteten Behördenbau Kaiserallee 8 (heute im Besitz der Stadtverwaltung). Mit bis zu 8 eigenen Heilanstalten und der Aufsicht über die Versicherungsämter (bei den Bezirksämtern) und Oberversicherungsämter (Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim) wurde die LVA zu einer der wichtigsten Steuerungs- und Kontrollinstanzen im Bereich der medizinischen Versorgung und der Sozialversicherungen. Während des 2. Weltkriegs war die LVA auch für das besetzte Elsass zuständig. Zum 1.1. 2005 wurde sie mit der LVA Württemberg zur LVA Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe fusioniert. Von der Landesversicherungsanstalt ist das ehemalige Landesversicherungsamt Baden zu unterscheiden, das bereits 1888 als Berufungsinstanz für strittige Krankenversicherungsfragen eingerichtet worden war und 1936 aufgelöst wurde; die Kompetenzen gingen auf die Oberversicherungsämter bzw. die Sozialgerichte über. Im Generallandesarchiv erhielten die Akten dieser beiden verschiedenen Provenienzen jedoch die gemeinsame Bestandssignatur 462. Die Akten des Landesversicherungsamts bilden daher jetzt den Grundbestand 462 und den Zugang 1980-50 (beide bisher in einem Zettelrepertorium inventarisiert), während die Verwaltungsakten der Landesversicherungsanstalt allein im vorliegenden Zugang 1994-38 zu suchen sind. Alle anderen Zugänge bestehen neben Personalakten und Akten über die Heilstätte Hirschlanden (Zugang 1992-50) vor allem aus exemplarisch archivierten Einzelfallakten der Landesversicherungsanstalt. Bestandsgeschichte: Der Zugang wurde 1994 von Archivreferendaren unter Anleitung von Herrn Dr. Jürgen Treffeisen bewertet und von Volontären unter Anleitung von Herrn Dr. Peter Rückert verzeichnet. Er spiegelt fast das gesamte Verwaltungshandeln einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach innen und außen wieder. Die Überlieferung setzt dicht allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg ein; für die Zeit davor kann z.T. auf die vielfache Parallelüberlieferung des Landesversicherungsamts zurückgegriffen werden. Die Schlussredaktion lag beim Unterzeichneten. Der Zugang umfasst 551 Faszikel in 10 lfd.m. Die längste Sperrfrist läuft bis 2045. Karlsruhe, im August 2005 Konrad Krimm

        Landesherrliche Verordnungen (LVO) (Bestand)
        Stadtarchiv Mainz, LVO · Bestand · 15. bis 18. Jahrhundert
        Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

        Sammlung kurfürstlich mainzischer, die Verwaltung und die Justiz des gesamten Kurfürstentums betreffender Verordnungen aus dem 15.-18. Jahrhundert in Drucken und Abschriften. Karl Härter (Hg.), Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit Bd. 1: Deutsches Reich und geistliche Kurfürstentümer (Kurmainz, Kurköln, Kurtrier), Frankfurt a.M. 1996.

        Landesforstverwaltung (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 112 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1895 - 1948
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch 2007 (online recherchierbar) Registraturbildner: Bis zur Verwaltungsreform von 1932 gehörte die Forstverwaltung in Anhalt in das Ressort der 1874 gebildeten Mittelbehörde Finanzdirektion. Ihr nachgeordnet waren zum damaligen Zeitpunkt die Forstrevierverwaltungen Dessau, Haideburg, Sollnitz, Rossdorf, Nedlitz, Coswig, Serno, Aderstedt, Gernrode, Harzgerode, Güntersberge, Wörlitz und Lindau. Mit der Ersten Verordnung zur Umbildung und Vereinfachung der Verwaltung vom 04.07.1932 wurden die Mittelbehörden aufgelöst und ihre Aufgaben fünf neu geschaffenen Abteilungen des Staatsministeriums Dessau, der obersten staatlichen Behörde, übertragen. Für die Landesforstverwaltung war zunächst die Unterabteilung C der Abteilung Finanzen zuständig. Im Zuge von Aufgabenverschiebungen zwischen der Abteilung Finanzen und der Abteilung Wirtschaft im Jahr 1936 änderte sich die Bezeichnung der Unterabteilung von C in B. Die früher der Finanzdirektion nachgeordneten Forstrevierverwaltungen waren nunmehr dieser Abteilung unterstellt. Die Mehrzahl der Forstrevierverwalltungen hatte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – offenbar in Abhängigkeit von der Größe ihres Zuständigkeitsbereichs und der Qualifikation des jeweiligen Leiters – die Bezeichnung „Staatsoberförsterei" erhalten. Die Unterabteilung C bzw. später B trug ab sofort die Bezeichnung „Anhaltisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen, Landesforstverwaltung“. Aus den bisherigen Forstrevierverwaltungen wurden Anhaltische Forstämter, die in ihrem Bereich für mehrere Revierförstereien und teilweise auch für Forstwarte zuständig waren. Im Jahre 1937 waren der "Abteilung Finanzen, Landesforstverwaltung" die staatlichen Forstämter Nedlitz, Coswig, Serno, Dessau, Haideburg, Sollnitz, Aderstedt, Gernrode, Harzgerode und Güntersberge sowie die Stiftungsreviere der Theater- und Joachim-Ernst-Stiftung (Forstämter Wörlitz, Roßdorf und Lindau) nachgeordnet. Letztere waren auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Herzoglichen Treuhandverwaltung und dem Anhaltischen Staatsministerium vom 24.12.1928 am 01.01.1929 in staatliche Verwaltung übergegangen. Die Struktur blieb so im Wesentlichen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 bestehen. Als Nachfolgebehörde der Landesforstverwaltung ist das 1945 gebildete Bezirksforstamt Dessau anzusehen. Bestandsinformationen: In den 50er, 60er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts übernahm das damalige Landesarchiv Oranienbaum zahlreiche Akten verschiedener anhaltischer Forstbehörden, u.a. auch der anhaltischen Landesforstverwaltung. Der Bestand wurde bei Neuverzeichnungen im Jahre 1999 gebildet. Die vorher bereits erschlossenen Akten fanden Eingang in den Archivbestand "Z 117-7 Finanzdirektion. Forstsachen 2" und sind darin auch heute noch enthalten. Die Quellenüberlieferung der anhaltischen Forstverwaltung und der ihr nachgeordneten Forstbehörden ist im Gegensatz zu der anderer anhaltischer Behörden aus der NS-Zeit relativ umfangreich. Anhand der vorhandenen Unterlagen lassen sich u.a. Informationen über allgemeine Veränderungen in der anhaltischen Behördenorganisation, über die Personal- und Siedlungspolitik (Schaffung von Reichsheimstätten), den verstärkten Einsatz des Freiwilligen Arbeitsdienstes und von Kriegsgefangenen in der Forstwirtschaft oder über den Erwerb von Forstflächen durch den Reichswehrmachtfiskus zum Ausbau von Militärstandorten während dieser Zeit nachvollziehen. Zusatzinformationen: Die o.g. Karten sind in Akteneinheiten enthalten bzw. daraus aus konservatorischen Gründen herausgelöst worden. Enthaltene Karten: 35 Enthaltene Fotos: 12

        Landbauamt Donauwörth, Bildersammlung Lippert
        Sammlung · 1923-1938
        Teil von Staatsarchiv Augsburg (Archivtektonik)

        Vorwort: Johannes Christoph Ferdinand Lippert wurde am 07.08.1875 in Sulzbach-Rosenberg als eines von sechs Kindern geboren. Im Jahre 1906 hat er Frau Elisabeth Serr in Germersheim (Pfalz) geheiratet. Hans Lippert war von 1925 bis 1938 Leiter des Landbauamts Donauwörth. Er hat sich in diesen Jahren außerordentlich stark in der Heimatgeschichte engagiert und ist ab 1930 als Vorsitzender des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung hervorgetreten. In dieser Zeit hat er vorwiegend in seinem Sprengel eine Fülle von Motiven aufgenommen, die den einzigartigen Wert der sogenannten Bildersammlung Lippert ausmachen. Bei der Gleichschaltung des Historischen Vereins 1938 trat Lippert zurück. Nach seinem Umzug nach Fürth war er im dortigen Stadtarchiv und im Staatsarchiv Nürnberg (z.B. Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Reichsstadt Nürnberg, Losungsamt, Stadtrechnungsbelege) noch lange Jahre ehrenamtlich tätig (freundlicher Hinweis von Herrn Erich Hofgärtner). Er wohnte bis zu seinem kinderlosen Tod in Fürth (Königswarterstraße 72) und starb als Oberregierungsbaurat a.D. Am 01.08.1961 in Fürth (Jakob-Henle-Straße 1). Sein Testament vom 10. April 1939 enthält zu seiner Bildersammlung keine Verfügungen. Der Nachlassakt ist im Staatsarchiv Nürnberg archiviert (Amtsgericht Fürth VI 843/1961; freundlicher Hinweis von Frau Magerla, Staatsarchiv Nürnberg). Die Bildersammlung umfasst insgesamt 2.431 Aufnahmen aller Arten von Bauwerken nebst Innen- und Außenansichten vorwiegend aus dem Landbauamtsbezirk Donauwörth. Den Hauptbestand von 1884 Objekten hat das Staatsarchiv Augsburg im Jahr 1992 (Archivalienzugangsbuch-Nr.: 36/1992) und im Jahr 1993 (Archivalienzugangsbuch-Nr.: 14/1993) vom Land- und Universitätsbauamt Augsburg übernommen. Daneben gibt es im Stadtarchiv Donauwörth einen kleineren Bestand von 547 Objekten, der zum Teil mit dem des Staatsarchivs Augsburg verzahnt ist. Die im Stadtarchiv verwahrten Aufnahmen gingen in den Besitz des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung über, dessen Vorsitzender Lippert bis 1938 gewesen ist. Das Staatsarchiv Augsburg übernahm in den Jahren 1992 und 1993 die Sammlung, welche in einem eigens dafür angefertigten Holzschrank aufbewahrt wird. Nach einer ersten Sichtung durch die Herren Dr. Gerhard Hetzer, Bernhard Stadler und Simon Lutz (letzterer früher beim Landbauamt Donauwörth beschäftigt) wurden, zusätzlich zu einem bereits vorhandenen älteren Verzeichnis der Diapositive, handschriftliche Listen zur Bestimmung der Bildmotive der Negative erstellt. Daraufhin nummerierte Herr Richard Helfrich die Aufnahmen von 1 bis 3202 ohne eine Trennung in verschiedene Serien (schmale, mit Schreibmaschine beschriftete Aufkleber), wobei die Diapositive ihre alten, mit Bleistift auf den Originalen in einer Ecke vermerkten, Nummern behielten. Die alten Pergamintüten der Negative, die mit erklärenden Beschriftungen versehen sind oder beigelegte lose Zettel enthalten, trugen nur teilweise ältere Nummern. Die Nummerierung geschah im Hinblick auf eine Sicherungsverfilmung im Labor Herrmann und Kraemer GmbH u. Co KG in Garmisch-Partenkirchen. Vor der Sicherungsverfilmung hat Herr Simon Lutz in Absprache mit dem Amtsvorstand Herrn Dr. Seitz die von Herrn Helfrich nummerierten Originale von Nr. 2366 bis 2999 aus der Bildersammlung entnommen, da diese nicht dazugehörten (v.a. Personenaufnahmen). Im Labor hat man die Bildersammlung schließlich aus technischen Gründen in zwei Gruppen geteilt: Negative bzw. Serie A (1096 Objekte) Enthält Original-Glasplattennegative (Format 13 x 18 cm, 9 x 11,5 cm, 6,5 x 9 cm), Original-Filmnegative (6 x 8,5 cm), Negativduplikate (10,5 x 14,5 cm) und Fotoabzüge (10,5 x 14,5 cm). Diapositive bzw. Serie B (759 Objekte) Enthält Original-Glasplattendiapositive (Format 9 x 12 cm), Negativduplikate (10,5 x 14,5 cm) und Fotoabzüge (10,5 x 14,5 cm). Die angefertigten Negativduplikate und Fotoabzüge wurden im Labor mit den Originalen jeweils in eine Pergamintüte gegeben; die Tüten sind dort mit schwarzem Stift links oben mit der Ordnungsnummer (=Bestellnummer) beschriftet worden. Im Staatsarchiv Augsburg wurden die Negativduplikate und Fotoabzüge (zur Vorlage an Benützer) durch Werkstudentinnen von den Originalen getrennt und mit Unternummern versehen, da in den älteren Pergamintüten oft mehrere Originale enthalten waren. Die Praktikantinnen erstellten, getrennt nach den Formaten der Originale, mit Schreibmaschine mehrere Verzeichnisse. Im Jahr 2004 wurden die Bestände im Staatsarchiv Augsburg und im Stadtarchiv Donauwörth im Auftrag des Bezirks Schwaben von Herrn Florian Anton Kofler mit dem Programm Excel erfasst. Herr Kofler verzeichnete aus dem noch verbliebenen ungeordneten Anhang (Negative auf Filmstreifen sowie ältere Fotoabzüge) der Bildersammlung auch einige ältere Fotoabzüge, für die eine kleine Serie C (bisher 29 Objekte) gebildet wurde. Herr Kofler hat freundlicherweise seine Datensätze dem Staatsarchiv Augsburg überlassen, anhand derer, nach Import in das Datenbankprogramm Faust, folgende Findbücher mit Register erstellt werden konnten: - Staatsarchiv Augsburg, Landbauamt Donauwörth, Bildersammlung Lippert. Dieser Archivbestand wurde in die Findmitteldatenbank eingestellt. - Stadtarchiv Donauwörth, Historischer Verein, Bildersammlung Lippert. Dieses Findbuch liegt als Fremdrepertorium im Staatsarchiv Augsburg. Ergänzend soll noch auf zwei Akten im Bestand LANDBAUAMT DONAUWÖRTH hingewiesen werden: J 63: Heimatschutz und Denkmalpflege mit 36 Fotos, 1935-1940. J 65: Heimatschutz und Denkmalpflege mit 11 Fotos, 1921-1929. Literatur: Ottmar Seuffert "Hans Lippert, Vorsitzender des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung e.V. In schwieriger Zeit (1930-1938)", in: Mitteilungen des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung 2000, S. 67-81. Augsburg, Günter Steiner, 6. April 2005

        Landbauamt Bad Kissingen Akten (Bestand)
        Staatsarchiv Würzburg , Landbauamt Bad Kissingen Akten · Bestand · 1872-1954
        Teil von Staatsarchiv Würzburg (Archivtektonik)

        Vorwort Landbauamt Bad Kissingen Akten: Behördengeschichte des Landbauamtes Bad Kissingen: Das Landbauamt Bad Kissingen wurde am 23. Januar 1872 als eine von 24 Dienststellen mit identischem Behördennamen in Bayern zur Durchführung von Bauvorhaben im Bereich Hochbau eingerichtet (Quelle: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 10 vom 31. Januar 1872). Die Ausübung der Tätigkeiten im Bereich Tiefbau, die von 1857 mit 1872 durch die sog. Baubehörden gehandhabt worden war, wurde den zum gleichen Zeitpunkt neu eingerichteten Straßen- und Fluss-bauämtern übertragen. Hintergrund dieser Neuorganisation war die zeitverzögerte Anpassung der staatlichen Bauverwaltung an die Umstrukturierung der inneren Verwaltung auf unterer Ebene durch Ausgliederung aus den Landgerichten (älterer Ordnung) und Einrichtung der Bezirksämter. Dem Landbauamt Bad Kissingen wurde die räumliche Zuständigkeit für die Sprengel der Bezirksämter Bad Brückenau, Bad Kissingen, Ebern, Haßfurt, Bad Königshofen, Hofheim, Mellrichstadt, Bad Neustadt a.d.Saale und Schweinfurt sowie die kreisfreien Städte Bad Kissingen und Schweinfurt zugewiesen. Am 1. April 1954 wurde der Sitz des Landbauamtes nach Schweinfurt verlegt. In Bad Kissingen verblieb eine Aussenstelle, welche ausschließlich für die Betreuung der Staatsbäder Bad Kissingen, Bad Bocklet und Bad Brückenau zuständig war. Würzburg, September 1997

        Lageberichte Nr. 81
        BArch, R 1507/2018 · Akt(e) · 1. Dez. 1922
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Adler und Falken, Seite 10, 54-57 Alldeutscher Verband, Seite 51, 53-57, 166 Allgemeiner deutsch-völkischer Turnverein, Seite 12 Antikommunistische Weltliga, Seite 48-50 Antisemitismus, Seite 11, 12, 142, 153-155, 157, 168-169 Arndt-Hochschule, Seite 166 Aufklärungsausschuß betreffend die Kriegsschuldfrage, Seite 166 Bayrischer Heimat- und Königsbund, Seite 51 Bayrischer Ordnungsblock, Seite 51, 166 Bismarckorden, Seite 10, 53-57 Braver Heiderich, Seite 11 Bremer Hansa, Seite 166 Brigade Ehrhardt, Seite 6 Bund Bayern und Reich, Seite 51 Bund der Aufrechten, Seite 9, 53-57 Bund der Getreuen, Seite 9 Bund der Kaisertreuen, Seite 11 Bund Deutschland, Seite 10 Bund für Freiheit und Ordnung in Berlin und Umgebung, Seite 104-107, 166 Bund Jungdeutschland, Seite 166 Bund Oberland, Seite 9 Bund zur Brechung der Zinsknechtschaft, Seite 51 Christlich-völkische Arbeitsgemeinschaft, Seite 166 Deutschbund, Seite 10, 166, 169 Deutsche Vereinigung, Seite 166 Deutscher Bund e. V., Volksbund deutscher Föderalisten, Seite 166 Deutscher Frauenbund, Seite 166 Deutscher Offiziersbund, Seite 51 Deutscher Orden, Seite 11, 166 Deutscher Ostmarkenverein, Seite 166 Deutscher Treubund, Seite 6, 166 Deutscher Volksbund "Schwarz-Weiß-Rot", Seite 166 Deutscher Wehrverein, Seite 166 Deutschnationale Jugendbewegung, Seite 9, 166 Deutschnationale Volkspartei, Seite 4, 157 Deutschnationaler Beamtenbund, Seite 10, 166 Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband (DHV), Seite 141 Deutschnationaler Lehrerbund, Seite 166 Deutschnationaler Verein für Österreich, Seite 166 Deutschnordische Gesellschaft, Seite 167 Deutsch-völkische Arbeitsgemeinschaft, Seite 51 Deutschvölkische Jugend, Seite 9 Deutsch-Völkischer Schutz- und Trutzbund, Seite 6, 9, 51-58, 142, 153-155 Eos, Seite 11 Fichtegesellschaft, Seite 167 Flottenbund deutscher Frauen, Seite 167 Frauenbund zur Wahrung der deutschen Ehre für unsere Kinder, Seite 167 Friesen-Sachsenbund, Seite 167 Frontkriegerbund e. V., Seite 51 Germanenhort, Seite 167 Hermannsbund, Seite 10 Hochschulring Deutscher Art, Seite 9, 53-57, 167 Interessengemeinschaft deutscher Heeres- und Marineangehöriger, Seite 51 Junglehrerbund Baldur, Seite 10, 54-57 Jungnationaler Bund, Seite 11 Knappenschaft, Seite 12, 54-57 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 11, 51, 63, 142, 145, 153-155, 168-170 Nationalverband deutscher Offiziere, Seite 9, 51, 54-57, 167 Nationalverband deutscher Soldaten, Seite 7-8, 21-22 Niedersachsenring, Seite 10, 54-57 Notwehr-Verband, Seite 10 Organisation Consul, Seite 6-7, 9, 18-20, 153-155 Organisation Escherich, Seite 11 Organisation Rossbach, Seite 11, 170 Preußenbund, Seite 167 Reichsbund deutscher Kriegsteilnehmer deutscher Hochschulen, Seite 51 Reichsbund ehemaliger Kadetten, Seite 11, 54-57 Reichsbund Schwarz-Weiß-Rot, Seite 11 Reichsflagge, Seite 51 Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, Seite 9, 53-57 Sturmabteilungen (SA) der NSDAP, Seite 168-169 Teja-Bund, Seite 10 Turnverein Theodor Körner, Seite 11 Verband der bayrischen Offizier-Regimentsvereine, Seite 51 Verband nationalgesinnter Soldaten, Seite 6, 8-9, 21-22, 51 Verein ehemaliger Baltikumer, Seite 11 Verein Hindenburgehrung, Seite 167 Verein reichstreuer Männer, Seite 167 Vereinigte Vaterländische Verbände Deutschlands, Seite 166 Volksbund gegen Bolschewismus, Seite 167 Volkskraftbund, Seite 166 Wandervogel völkischer Art, Seite 11 Westvorstädtischer Sportverein Leipzig-Lindenau, Seite 54-57 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 31-33, 158-159 Aufstand und Aufstandsagitation, Seite 36-38, 63 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 30, 42-43, 135-136 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 31-33, 43, 47-48, 58-159, 163 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 17, 26-31, 36-41, 75-80, 83-85, 104-111, 115-136, 147-152, 158, 163 Organisation Plättner, Seite 47-48 Politische Gefangene, Arbeit der RHD, Seite 43-46 Proletarische Tribüne, Seite 81 Reichsverband der Erwerbslosen, Seite 158 Roter Frontkämpferbund, Seite 161-162 Roter Jungsturm des RFB, Seite 9 Selbstschutzbewegung, Seite 152 Sowjetfilm-Gesellschaft für proletarische Kultur, Seite 81 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 26-29 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 108, 132-134, 150-151, 163

        Lageberichte Nr. 125
        BArch, R 1507/2038 · Akt(e) · 14. Apr. 1928
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Anti-ultramontaner Reichsverband, Seite 99 Bund völkischer Freiheitskämpfer, Seite 102-103 Deutschbanner Schwarz-Weiss-Rot, Seite 89 Deutsche Ehren-Legion, Seite 99 Deutscher Frauenorden der NSDAP, Seite 110 Deutscher Herold, Seite 99-103 Deutschvölkische Freiheitspartei, Seite 97, 99-103 Gesellschaft "Deutsche Freiheit", Seite 99 Hundertschaft der alten Völkischen, Seite 99 Nationalbolschewismus, Seite 130-131 Nationale Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner, Seite 97 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 94-95, 108-115 Reichsbund völkischer Freiheitskämpfer, Seite 167 Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, Seite 116-123 Sturmabteilungen (SA) der NSDAP, Seite 111-115 Tannenbergbund, Seite 132-134 Vaterländische Gefangenenhilfe, Seite 135-137 Völkische Bauernschaften, Seite 99, 105 Völkisch-nationaler Block, Seite 89, 96-99 Völkisch-sozialer Bund e. V., Sportabteilung, Seite 107 Wehrwolf, Seite 89, 96 Wiking-Bund, Seite 129-131 "Nord-West" GmbH, Kommunistische Verlagsgenossenschaft, Seite 27, 28, 29, 30, 31, 32, 35-36, 37, 38-40 Arbeiterkorrespondenz der KPD, Seite 37 Bauern- und Landarbeiterbewegung der KPD, Seite 5 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 11-16 Gemeinschaft proletarischer Freidenker, Seite 79-89 Internationale Arbeiterhilfe (IAH), Seite 10, 59-61 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 8-31, 41-48, 52-76, 79-88 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 55-58 Lenin-Bund, Seite 68-76 Proletarische Wehr-Internationale, Seite 23-25 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 10, 62-67 Rote Jungfront des RFB, Seite 10 Roter Frauen- und Mädchenbund der KPD, Seite 22 Roter Frontkämpferbund, Seite 17-21, 52-54 Theaterarbeit, Seite 44-48 Verein der Freidenker für Feuerbestattung, Seite 79-88 Volks-Film-Gemeinschaft, Seite 49-51 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 41-43

        Lageberichte Nr. 124
        BArch, R 1507/2037 · Akt(e) · 24. Dez. 1927
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Alldeutscher Verband, Seite 102-103, 124-125 Antisemitismus, Seite 99-103 Bayrischer Heimat- und Königsbund, Seite 131-133 Brigade Ehrhardt, Seite 117-121 Bund Bayern und Reich, Seite 131-133 Bund Oberland, Seite 96, 102-103 Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband (DHV), Seite 102-103 Deutschvölkische Freiheitspartei, Seite 105-107, 149-151 Deutschvölkischer Offiziersbund, Seite 102-103 Königin Luise-Bund, Seite 102-103 Nationalbolschewismus, Seite 117-121 Nationalistische Nothilfe, Seite 136 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 95, 104-105, 104, 107-110 Nationalverband deutscher Offiziere, Seite 102-103 Olympia, Seite 125 Reichsflagge, Seite 134-135 Scharnhorstbund, Seite 116 Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, Seite 96, 102-103, 111-115, 117 Tannenbergbund, Seite 96-102, 103, 129-130 Unabhängige Nationalsozialistische Arbeiterpartei Deutschlands, Seite 99-103 Vaterländische Gefangenenhilfe, Seite 136-137 Vereinigte Vaterländische Verbände Deutschlands, Seite 96 Wehrwolf, Seite 96, 102-103 Wiking-Bund, Seite 122-123 Arbeiterkorrespondenz der KPD, Seite 29, 38 Arbeitsgemeinschaft Kommunistischer Schriftsteller, Seite 37 Bund der Freunde der Sowjetunion, Seite 34-37 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 12-67 Internationale Arbeiterhilfe (IAH), Seite 16-18, 86-88 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 138-148 Proletarische Lichtbildzentrale, Seite 73 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 73-78 Rote Jungfront des RFB, Seite 47-66 Rote Sportinternationale, Seite 92-94 Roter Frontkämpferbund, Seite 43-55, 143-148 Spartakusbund, Seite 79-85 Sportbewegung, Seite 92-94 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 30-33

        Lageberichte Nr. 118
        BArch, R 1507/2030 · Akt(e) · 19. Juni 1926
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Alldeutscher Verband, Seite 75-76 Bismarckorden, Seite 169 Brigade Ehrhardt, Seite 152 Bund der Guten, Seite 94 Deutsche Ehren-Legion, Seite 185 Deutscher Volksbund "Schwarz-Weiß-Rot", Seite 93 Deutschvölkische Freiheitspartei, Seite 85-86 Frontgeist, Halberstadt, Seite 88 Frontkriegerbund e. V., Seite 58 Hitler-Jugend der NSDAP, Seite 181-182 Kampfbund für Völkerrecht, Seite 149 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 72-74, 87-90, 156, 174-184 Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund, Seite 184 Nationalverband deutscher Offiziere, Seite 75-76 Nationalverband deutscher Unteroffiziere, Seite 94 Olympia, Seite 75-76, 77, 81-82 Reichsbund Schwarz-Weiß-Rot, Seite 93 Schutzstaffeln (SS) der NSDAP, Seite 90, 179 Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, Seite 5, 72-74, 83-84, 156, 159-162 Sturmabteilungen (SA) der NSDAP, Seite 90, 179 Tannenbergbund, Seite 72-74, 87-88, 155-156, 170-171 Treubund Deutschorden, Seite 168 Vereinigte Vaterländische Verbände Deutschlands, Seite 72-74 Wehrbund Ostmark, Seite 81-82 Wehrwolf, Seite 73-74, 91-92 Wiking-Bund, Seite 77-80, 158 "Prometheus"-Verleih und Vertriebsgesellschaft mbH, Seite 34-37 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 54 Ansiedlung Ost, Seite 65-68 Antiautoritärer Block, Seite 54 Arbeiter-Radio-Klub Deutschlands, Seite 57-59 Arbeiter-Samariter-Bewegung, Seite 51-52 Arbeiter-Schach-Klub, Seite 60 Arbeiter-Schützen-Bund, Seite 150 Aufstand und Aufstandsagitation, Seite 45-46 Bauern- und Landarbeiterbewegung der KPD, Seite 5 Beamtenbewegung der KPD, Seite 41-43 Bund Rote Marine, Seite 26 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 7-14, 138-139 Filmarbeit der KPD, Seite 34-37 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 54 Gegnerabwehr der KPD, Seite 99-104 Gemeinschaft proletarischer Freidenker, Seite 70-71 Internationale Arbeiterhilfe (IAH), Seite 49-50, 105 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 54, 150 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 9-71, 97-109, 119-130, 133-151 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 23, 53, 148 Kulturpolitische Arbeit, Seite 34-37 Nachrichtendienst der KPD, Seite 29-30 Ordnerdienst der KPD, Seite 15-16 Proletarische Kulturgemeinschaft, Seite 55-56 Reichsverband der Erwerbslosen, Seite 137 Ring Revolutionärer Jugend, Seite 61-64 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 47-48 Roter Frontkämpferbund, Seite 5, 17-19, 33, 121-130, 135-136, 140-145, Spartakusbund, Seite 138 Sportbewegung, Seite 31-32 Theaterarbeit, Seite 34-37 Vaganten, Seite 39-40, 149 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 27-28, 131-132

        Lageberichte
        Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, 6-32-0020 P 236 · Akt(e) · 1927 - 1929
        Teil von Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (Archivtektonik)

        Enthält v. a.: Referate und Berichte des Rko.- Strategie und Taktik der KPD vor und nach dem VI. Weltkongress der KI.- M-Apparat und Aufklärungstätigkeit unter den Angehörigen der Polizei und Reichswehr.- Auseinandersetzungen mit der Gruppe der Rechten und Versöhnler in der KPD (genannt wird unter anderem Albert Schreiner), Ausschluss der Rechten aus der KPD.- RFB, Liga gegen Imperialismus und koloniale Unterdrückung. Darin: Enthält auch: Rechte Parteien und militaristische Organisationen.

        Lageberichte
        Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, 6-32-0020 P 235 · Akt(e) · 1926 - 1927
        Teil von Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (Archivtektonik)

        Enthält v. a.: VII. und VIII. Tagung des EKKI vom 22. November - 16. Dezember 1926 bzw. vom 18.-30. Mai 1927.- Propaganda- und Schulungstätigkeit der KPD und des RFB.- Denkschriften über die Militärpolitik und Aufklärungstätigkeit des ZK der KPD und über den RFB.- 11. Parteitag der KPD in Essen vom 2.-7. März 1927.- Reichskongress der Werktätigen und Reichskonferenz der Erwerbslosen im Dezember 1926.- RHD, IRH und IAH.- Liga gegen koloniale Unterdrückung und Imperialismus und antikolonialer Kongress in Brüssel im Februar 1927.- Arbeiterdelegationen in die Sowjetunion. Darin: Enthält auch: Rechte Parteien und militaristische Organisationen.