Justiz

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        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 10 Nr. 1 · Akt(e) · 1700-1902
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Blatt 1 Rückseite: Kaiserliches Nebenzollamt St. Ludwig, o.D. Blatt 2: P. F. Schulze, Ebersdorf/Reuss, 1870. Edmund Abbot, Athen/Griechenland, 1868. E. Milson, Lyon, 1867. Johann von der Crone, Markkleeberg/Sachsen, 1869. F. Lewthwaite, London/England, 1868. Schwarzwälder, Eimeldingen/Baden, 1730. Econome, Saloniki/Türkei, 1868. F. Lawer, Reading/Amerika 1868. Preußischer Gesandter, um 1865. J. Barker, Whitehaven/England, 1868. J. De Grenier, Paris/Frankreich, 1869. A. Und L. Von Berg, New York/Amerika, 1867. Behrens, Manchester/England, 1875. F. Von Trapp, Hertwangen, 1700. Directeur Ravenel, Neuchâtel, 1870. Major Specht, Lörrach, 1885. K. Krafft, St. Blasien/Baden, 1870. Zwei englische Adelswappen, 1875/76. R. Reinau, Kalte Herberge/Baden, 1700. Kramer, Kandern/Baden, 1700. Förster Kramer, Steinen, 1750. E. Scheffelt, Steinen, 1830. Blatt 3: Fred Ward, Warschau, 1867. Grumkow, Mainz, 1865. Graf von Inn und Knyphausen, Hannover. 1866. Lord Fr. Ryder, London, 1867. Zant-Strübe, Auggen-Schopfheim/Baden, 1800. Sattler, Binzen/Baden, 1830. K. Von Bültzinsloewen, Wiesbaden, 1902. Scheffelt, Williamsville/Amerika, 1849. F. Grether, Tumringen/Baden, 1850. Graf von Pexberg, Pommern/Preußen, 1865. Pfarramt Steinen/Baden, 1860. P. J. Schulze, Petersburg. Kreishypothekenbank Lörrach. Blatt 4: Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz, 1838. Generaladjudantur Baden, 1830. Österreichisches Erzbischofswappen, 1700. Evangelische Zentralkasse St. Gallen. Französische Gesandtschaft in der Schweiz, 1850. Württembergisches Kameralamt Reutin, 1870. Württembergische Arbeiterkompanie, 1870. Hauptlager der Schwarzwaldarmee in Rheinweiler, 1870. Württembergisches Kameralamt Crailsheim, 1870. Feldpost Stuttgart. Badische Ökonomieverwaltung Karlsruhe, 1870. G. Zielke Tokarz, Lodsch. Blatt 5: Baurittel, Schopfheim/Baden, 1850. L. Dilzer, Pforzheim/Baden, 1850. Pf. Gutheil, Heidelberg, 1868. E. Grether, Tumringen, 1868. General Uh, Baltimore, 1838. Pf. Leichtlen, Emmendingen, 1869. Ortsschulrat Steinen, 1863. Gustav-Adolph-Verein, 1839. Fürstenbergische Kanzlei, 1862. Eidgenössische Postverwaltung Basel, 1859. Berlin-Hamburger Eisenbahn, 1865. Wiensthalbahn-Direktion, Baden, 1864. Blankenhorn, Müllheim/Baden, 1868. Versorgungsanstalt Baden, 1854. Jakob O. Grether, Schopfheim, 1700-1800. Onoph. Grether, Tumringen. Kramer, Steinen, 1810. Ed. Tschiraz, Cincinnati/Amerika, 1849. Blatt 6: Privatsiegel des Manlius?, 1856 erhalten. Badisches Ministerium, 1840. Badische Hausmeisterei Badenweiler, 1830. Auguste de la Fontaine, Karlsruhe, 1873. Orléans, Frankreich, 1780. Geheimrat Prof. Dr. Hirsch/Berlin im Schwedischen Ministerium, Abteilung für Medizinalsachen. Russischer Stempel, 1887. Gemeinde Badenweiler, 1870. König Karl der Kahle (800), 1866 bei Steinen ausgegraben. Hauptkasse der Reichsbank, 1889. Blatt 7: Familie Favarger, Neuchâtel/Badenweiler [fehlt]. Comte et Comtesse de Chambrun, Paris 1889. Von Goerne, Ressburg bei Deutschkrone, 1896. Moussin-Puchkin, Petersburg. Siegel einer preußischen Kommission. Juwelier Kraus, Freiburg. Schwarz, Rheinfelden, 1845. Richards von Taschwitz, London/Dresden, 1878. Graf Moussine-Puchkine, Petersburg/Kiew. Fürst von Fürstenberg. Dekan Brandt, Rheinbischofsheim, 1876. Von Schüyten, Dordrecht, 1876. W. Mezel, Überlingen/Lörrach, 1877. F. Madler, Steinen. Generaldirektor P. Thurn, Frankfurt. I. M. Scheffelt, Steinen, 1818. Russische Stempel, 1887 und 1884. Von Kilch, Brombach, 1860. Blatt 8: Graf Moussin-Puchkin, Petersburg/Kiew. Russisches Wappen. Russische Gesandtschaft Madrid, 1893. Gräfliche Familie Schalsberg-Thannheim, 1880. Vorschussbank Lörrach. Stachelin-Burkhard, Basel. Badisches Hauptsteueramt, Basel. Preußisches Landgericht Düsseldorf. Elsass-Lothringen. Universität Freiburg, 1886. Komtoir der Reichshauptbank für Wertpapiere, 1888. Schwarzes Siegel des preußischen Amtsgerichts Wattenscheid, 1888. Wetzhausen. Von Pochhammer, Berlin, 1869. Treasury, 1875. Education Departement Whitehall, 1875. Inspector of Factories, 1875. Kaiserlich deutsche Postverwaltung Badenweiler, 1877. Blatt 9: Graf von Landberg, Lahr/Baden, 1870. Mecklenburgisches Hofjagddepartement, 1893. Großherzog von Mecklenburg, 1893. Mecklenburgisches Hoftheater Schwerin, 1893. General von Wolff, Karlsruhe/Badenweiler, 1900. Württembergisches Amtsgericht. Württembergische Staatsanwaltschaft. Allcard, Schottland, 1896. Bankgeschäft von Speyr, Basel. Dänischer Königshof, 1895. Graf Plessen auf Ivenack, 1894. Neu-Guinea-Kompanie, 1893. Juwelier Kraus, Freiburg, 1880. Liebrecht-Haniel, Ruhrort-Tervoort am Rhein, 1878. Russische Behörde?, 1893. Kölnische Immobiliengesellschaft, 1894. F. W. Liebrecht, Ruhrort, 1880. Hauptkasse der Dresdner Bank, Berlin. Russisches Behördenwappen. Blatt 10: Drei Wappenzeichnungen (Hueglin, Hassler, Reichenbach). Sparkasse Müllheim. Von Schönfeld, Österreich. Freiherr von Krafft-Ebing, Baden. Ministerium für Elsass-Lothringen. Gesamtvorstand des badischen Landesverbands des Roten Kreuzes. Badische Bezirksforsterei Oberweiler. Katholische Gemeinde Müllheim. Badisches Finanzamt Müllheim. Badischer Notar im Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Preußisches Hauptsteueramt Köln. Russisches Siegel. Badische Wasser- und Straßenbauverwaltung. Badische Steuereinnehmerei Badenweiler. Badische Badanstaltenkasse Müllheim. Badischer Notar Michael Huber. Badische Obereinnehmerei Müllheim. Preußische Eisenbahndirektion Köln. Generaldirektion der württembergischen Staatseisenbahnen. Kaiserlich-königliches Post- und Telegraphenamt Karlsbad. Gemeindesiegel Badenweiler. Blatt 11: Gemeinde Zunzingen. Altes Stadtwappen Badenweiler, bis 1898. Wappen von Lörrach. Gemeinde Niederweiler. Badische Obereinnehmerei Müllheim. Juwelier Krauss, Freiburg. Badische Generalstaatskasse. Gemeinde Müllheim. Katholische Kirchengemeinde Müllheim. Badisches Finanzamt Müllheim. Gemeinde Oberweiler. Gemeinde Müllheim. Gemeinde Vögisheim. Großherzoglicher Badearzt in Badenweiler. Gemeinde Badenweiler. Bürgermeisteramt Freiburg. Pfarramt Gersbach, 1824. Hauptkasse der Reichsbank. Polizeidirektion Braunschweig. Intendantur des Schweriner Hoftheaters, 1893.

        Badische Schwesternschaft (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Bad. Schwesternschaft · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Geschichte des Vereins: Die Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz ist die älteste Rotkreuz-Schwesternschaft Deutschlands. Ihre Anfänge liegen in dem 1859 auf Anregung der Großherzogin Luise von Baden gegründeten Badischen Frauenverein. Seine Gründung veranlasste der sogenannte "Italienische Krieg", die Satzung formuliert entsprechend auch den Vereinszweck als "Unterstützung der in Folge der Kriegsbedrohung oder eines Krieges in Noth Gerathenen, sowie Versorgung für Verwundete und erkrankte Militärpersonen". Unter dem Protektorat der Großherzogin Luise bestand der Verein jedoch weiter und fand rasch im ganzen Großherzogtum Verbreitung. Allmählich traten neue Aufgaben hinzu, wie z.B. die Förderung der Erwerbsfähigkeit von Frauen, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung, die Armen-, Mädchen-, Gefangenen-, Arbeiterinnen-, Kinder- und Gesundheitsfürsorge, insbesondere die Tuberkulosebekämpfung und Säuglingsfürsorge. Schwerpunkte blieben die Krankenpflege und Ausbildung des Personals. Während der folgenden Kriege schien vor allem die Versorgung verwundeter Soldaten der Verbesserung bedürftig. Durch eine systematische Ausbildung in Karlsruher, später auch in Pforzheimer, Mannheimer und Heidelberger Krankenhäusern und Beschäftigung der Pflegerinnen in Friedenszeiten konnte sichergestellt werden, dass im Kriegsfall genügend ausgebildete Schwestern auch im Feld zur Verfügung standen, z. B. 1870/71 und im Ersten Weltkrieg. 1866 wurde der Badische Frauenverein auf Betreiben der Großherzogin Luise als Abteilung des Genfer Nationalen Hilfsvereins den Grundsätzen des Roten Kreuzes unterstellt. Im gleichen Jahr erhielt er eine erste eigene Vereinsklinik, seit 1890 das Ludwig-Wilhelm-Krankenheim an der Kaiserallee. Dies diente zugleich als Mutterhaus der Schwestern. Sein Erfolg führte 1899 zur Errichtung des Friedrichsbaus für die Chirurgische Abteilung, 1904 zur Erweiterung des Mutterhauses, zum Bau eines Schwesternaltersheims ("Luisenheim") und des sogenannten Wöchnerinnenheims (1913). Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen am Ende des Ersten Weltkriegs konnten nicht spurlos am Badischen Frauenverein und seiner Krankenpflegeabteilung vorübergehen, war doch der starke Bezug zum großherzoglich-badischen Haus für den Verein grundlegend. Der politische Umschwung machte eine Neuorientierung notwendig. So ermöglichte 1923 die Gründung des sogenannten Pensionsversicherungsvereins eine selbständige Vermögensverwaltung. Zugleich erhielt die für Krankenpflege zuständige Abteilung III des Badischen Frauenvereins als "Mutterhaus der Schwestern des Badischen Frauenvereins vom Roten Kreuz" eine eigene Organisationsstruktur. Eine gewisse Verbindung zum Badischen Frauenverein blieb jedoch erhalten, da immer ein Vertreter des Frauenvereins im Vorstand des Mutterhauses saß. Die Neuorganisation sah auch größere Mitspracherechte der Schwestern vor. Wirtschaftliche Schwierigkeiten führten zur Verpachtung des Wöchnerinnenheims an das Land Baden als Landeshebammenanstalt. Das nun erforderliche neue Gebäude für die Schwesternschaft sowie die Erweiterung des Luisenheims zur Unterbringung und Ausbildung der Schwestern wurden im Jubiläumsjahr 1930 eingeweiht. Bei der Zentralisierung des Deutschen Roten Kreuzes im Jahr 1934 wurden auch die Schwestern des Badischen Frauenvereins in die neue Organisation eingebunden, nach Auflösung aller Rotkreuz-Vereine 1937 als Karlsruher Schwesternschaft dem DRK-Präsidium unterstellt. Im Zweiten Weltkrieg war diese in verschiedenen Lazaretten an der West- und Ostfront eingesetzt. Das Luisenheim, vor allem aber das Ludwig-Wilhelm-Krankenheim und mit diesem das Mutterhaus wurden während des Krieges stark beschädigt und konnten nur zum Teil wieder aufgebaut werden. Nach dem Krieg war die Zukunft der Schwesternschaft zunächst ungewiss. Trotz Auflösung des Deutschen Roten Kreuzes durch die Alliierten bemühte sie sich, die Vereinsarbeit so gut wie möglich weiterzuführen. Viele Arbeitsgebiete in den Krankenhäusern waren dem Verein erhalten geblieben und wurden wieder mit Schwestern besetzt. Die Krankenpflegeschulen wurden 1946 wieder anerkannt. 1949 erhielt der Verein schließlich wieder eine eigene Satzung und wurde unter dem Namen "Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz (Luisenschwestern) e.V." als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Vorrang hatte zunächst der Wiederaufbau des zerstörten Luisenheims bzw. der Neubau eines Mutterhauses für die Schwesternschaft. Das Luisenheim konnte bis 1951 wieder bezogen werden. Der 1957 eingeweihte Bau des Mutterhauses diente als Verwaltungsgebäude, aber auch zur Unterbringung und zum Unterricht von Schülerinnen. Die Arbeitsfelder des früheren Badischen Frauenvereins in Krankenhäusern sind bis heute von Schwestern der Badischen Schwesternschaft besetzt. Diese betreibt auch das Luisenheim als Altersheim für die Schwestern. Bis heute gehören die Ausbildung des Nachwuchses, die Unterstützung der aktiven Schwestern bei ihrem oft schweren Dienst ebenso wie die Versorgung der pensionierten Schwestern zu den vornehmlichen Aufgaben der Schwesternschaft. Geschichte und Überlieferung des Archivs: Das Archiv der Badischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz besitzt eine Tradition, die nahezu so alt ist wie diese selbst, wurden doch schriftliche wie bildliche Dokumente über die Tätigkeit des Badischen Frauenvereins und seiner Nachfolgeorganisationen seit der Gründung des Vereins aufbewahrt. In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts begann die damalige Oberin Elisabeth Leist die Überlieferung der Schwesternschaft gezielt zu sichten, auszusondern und zu ordnen. Es entstanden zwei Sammlungen, die als "Archiv" und "Museum" in getrennten Räumen des Mutterhauses untergebracht waren. Das "Archiv" umfasste vor allem durch Oberin Leist zusammengestellte Akten der Verwaltung, sowie persönliche Unterlagen einzelner Schwestern, wie etwa Zeugnisse oder Tagebücher, aber auch Fotografien, einzelne Baupläne und einige Verbandsschriften. Das "Museum" der Schwesternschaft enthielt im wesentlichen eine Sammlung von Gegenständen, überwiegend Schwesternbroschen, Orden, Ehrenzeichen, Medaillen, aber auch chirurgische Instrumente, vor allem aus Kriegseinsätzen stammende Schrankkoffer einzelner Schwestern, Schwesterntrachten sowie weitere Verbandsschriften und Fotografien. Diese von den persönlichen Interessen der Oberin Leist geprägte Sammlung ergänzen Akten und Rechnungsbücher des Badischen Frauenvereins sowie gezielt archivierte Akten der Altregistatur der Schwesternschaft, darunter auch Personalakten der Schwestern. Dem Bestand hinzugefügt wurde eine Mappe mit Bauplänen vor allem des Mutterhauses und des Luisenheims. Diese sehr unterschiedlichen Gattungen von Archiv- und Museumsgut vermitteln ein umfassendes Bild von den vielfältigen Aufgaben der Badischen Schwesternschaft und ihrer Geschichte. Ordnung und Erschließung: Im Sommer 2004 wurde das Archiv der Badischen Schwesternschaft im Generallandesarchiv Karlsruhe hinterlegt, mit Ausnahme der Schrankkoffer und Schwesterntrachten sowie einiger Bilder, die im Mutterhaus der Schwesternschaft verblieben. Mit Hilfe eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Projekts wurde das ganze Archiv in den folgenden beiden Jahren von der Unterzeichneten geordnet, erschlossen und inventarisiert, um es der Nutzung durch Dritte zugänglich zu machen. Infolge früherer Ordnungsarbeiten und Umlagerungen war die alte, nur teilweise noch erkennbare Struktur des Archivs so gestört, dass ihre Rekonstruktion nicht mehr möglich war. Es wurde daher eine sachthematische Ordnung hergestellt, die im wesentlichen an der Geschichte und Organisation der Schwesternschaft und ihrer Vorgängerorganisationen orientiert ist. Wegen des großen Umfangs des Archivs konnte diese nicht physisch durchgeführt werden, sondern musste auf das Findmittel beschränkt bleiben. Noch erkennbare Überlieferungszusammenhänge blieben soweit wie möglich erhalten. Erforderliche Trennungen sind bei den jeweiligen Titelaufnahmen nachgewiesen. Zahlreiche lose Blattsammlungen, deren Zusammenstellung und Zustandekommen in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehbar war, oder auch gänzlich zusammenhanglose Einzelblätter wurden soweit wie möglich nach Sachbetreffen geordnet und zu Archivalieneinheiten zusammengefasst, oder bereits vorhandenen, passenden Zusammenhängen zugeordnet. In den Akten gelegentlich überlieferte Zettel mit handschriftlichen Kommentaren stammen in der Regel von der Oberin Elisabeth Leist. Sofern sie zum Verständnis der Unterlagen beitragen, wurden sie in den Akten belassen. Dubletten bei den Verbandsschriften oder wenig aussagekräftige Unterlagen wurden kassiert. Bei den umfangreichen Fotosammlungen des Bestandes lassen sich im wesentlichen vier Arten unterscheiden: aus den Räumen des Mutterhauses stammende oder für Ausstellungen gerahmte Bilder, von Oberin Leist in Leitzordnern zusammengestellte Fotos (69 Bad. Schwesternschaft Nrn. 570-614), vermutlich von Schwestern hinterlassene Fotoalben (69 Bad. Schwesternschaft Nrn. 615-643) und lose, überwiegend ungeordnete Fotografien. Während die gerahmten Bilder einzeln verzeichnet wurden, galt für die Fotosammlungen der Ordner, bzw. das Album als Verzeichnungseinheit. Die ungeordneten Einzelfotos wurden, soweit sie nicht dem Besitz einzelner Schwestern zugewiesen werden konnten, thematisch geordnet und gruppenweise erschlossen (69 Bad. Schwesternschaft Nrn. 650-655, 657-682, 684-688). Viele dieser Fotografien dokumentieren persönliche Erlebnisse der Schwestern, u.a. im Zweiten Weltkrieg. Die im Archiv enthaltenen Publikationen des Badischen Frauenvereins, der Schwesternschaft oder anderer Institutionen des Roten Kreuzes sind als "Verbandsschriften" nach den Regeln deutscher Bibliotheken erfasst. In diesem Kapitel finden sich auch die Satzungen der Badischen Schwesternschaft und anderer Institutionen des Roten Kreuzes (etwa des Verbands Deutscher Mutterhäuser oder des Schwesternversicherungsvereins). Von den in großer Zahl noch vorhandenen Broschen, Dienstabzeichen, Orden und Ehrenzeichen der Schwestern konnten aus Platzgründen nur einige Exemplare jedes Typs aufbewahrt werden. Zahlreiche Gedenkmedaillen und Münzen, meistens über Jubiläen des Roten Kreuzes, kamen als Geschenke, im Tausch oder in seltenen Fällen durch Kauf an die Schwesternschaft. Deren Titelaufnahmen enthalten auch kurze, an der gängigen Ordensliteratur orientierte Beschreibungen der Objekte. Das Depositum kann nach Maßgabe der Nutzungsordnung des Landesarchivs Baden-Württemberg genutzt werden. Bei einigen Unterlagen sind jedoch noch gesetzliche Schutzfristen zu beachten, vor allem bei den jüngeren Personalakten der Schwesternschaft, die in einem eigenen Band erschlossen sind. Parallel-Überlieferung in- und außerhalb des Generallandesarchivs: Das Archiv der badischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz ergänzt die im Generallandesarchiv bereits vorhandene Überlieferung zum Roten Kreuz und Karlsruher Krankenhäusern. Der nach 1923 ohne Krankenpflegeabteilung weiterbestehende Badische Frauenverein hatte bereits in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts einen großen Teil seiner Akten an das Generallandesarchiv abgegeben (Bestand 443: Rotes Kreuz, Badischer Frauenverein). Weiteres findet sich im Archiv des Geheimen Kabinetts der Großherzogin Luise (69 Baden, Kabinett Luise), wie z. B. Quellen zum Helferinnenbund des Roten Kreuzes. Während dieser in der Überlieferung der Badischen Schwesternschaft nur mit einem Aktenband vertreten ist, informieren die Akten des Geheimen Kabinetts und des Badischen Roten Kreuzes sehr gut über die Arbeit des Bundes bis zu seiner Auflösung 1935. Weitere Fotos über die Tätigkeit des Badischen Frauenvereins, viele Krankenhäuser, sowie die Aktivitäten der Großherzogin Luise, insbesondere ihre Lazarettbesuche während des Ersten Weltkriegs enthält der Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 F I. Auch unter den Huldigungsadressen (69 Baden, Sammlung 1995 D) sind einige, zum Teil sehr aufwendig gestaltete Exemplare, die der Badische Frauenverein mit seinen Zweigvereinen dem großherzoglich-badischen Haus zu verschiedenen Anlässen widmete. Der Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 A enthält u.a. ein großes Organigramm des Frauenvereins. Zur Entwicklung der ab 1923 im Gebäude des Wöchnerinnenheims der Vereinsklinik Ludwig-Wilhelm-Krankenheim untergebrachten Landesfrauenklinik siehe die Zugänge zu Bestand 523 (Landesfrauenklinik Karlsruhe). Weitere Pläne zu den Gebäuden der Schwesternschaft lassen sich im Sammlungsbestand zu der staatlichen Hochbauverwaltung nachweisen (424 K), der auch Archivalien des Großherzoglichen Hofbauamts überliefert, darunter z.B. elf Grundrisse und Ansichten zum 1902 errichteten Luisenheim (424 K Karlsruhe 240/1.001-1.011). Diese sind auch in 69 Bad. Schwesternschaft Nr. 721 enthalten, tragen hier aber nachträgliche Vermerke. In 424 K sind ferner 218 Pläne zum Ludwig-Wilhelm-Krankenheim, dessen Nebengebäuden und den auf dem gleichen Areal später entstandenen Gebäuden des Städtischen Krankenhauses (unter dem Gebäudekennzeichen 424 K Karlsruhe 078) aus den Jahren 1887-1980 überliefert, die auch die weitere Entwicklung aufzeigen. Der Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 B bietet schließlich in Nr. 55-66 elf Baupläne und Entwürfe zum Friedrichsbau beim Ludwig-Wilhelm-Krankenheim, das Archiv der Badischen Schwesternschaft dagegen dazu nur wenig, v.a. keinerlei Baupläne. Bestand 233 (Staatsministerium) enthält auch Akten zum Frauenverein und seinen Beamten, 48 Nr. 6470 die badische Ausfertigung der Genfer Konvention. Das Archiv des Deutschen Roten Kreuzes in Bonn überliefert auch Archivalien des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz, u.a. zur Oberinnenvereinigung, darunter Protokolle der Vorstandssitzungen, Oberinnentagungen, Korrespondenz mit andern Oberinnen. Das Archiv der Schwesternschaft dürfte seinerseits vor allem für die Jahre, in denen Oberin Anna Odenwald Vorstandsvorsitzende der Oberinnenvereinigung war, die Überlieferung des DRK-Archivs ergänzen. Eine Kopie des Findbuchs zum "Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz" wurde dankenswerter Weise vom DRK-Archiv für die Erschließungsarbeiten und zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Zeittafel (ggw. aus technischen Gründen im Anhang des Findbuches): [...] Literatur (ggw. aus technischen Gründen im Anhang des Findbuches): [...]

        Badisches Innenministerium (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 236 · Bestand · [1561] 1803-1945 [1947, 1964]
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte: Das Innenministerium wurde im Jahre 1808 gegründet. Ihm unterstanden die Generalstudien-, die Sanitäts- und die Staatsanstaltenkommission. Nach den Umorganisationen der Jahre 1809 und 1812 war das 1. Departement für die Bereiche Landeshoheit, Polizei und Ökonomie zuständig, das 2. Departement aber für die evangelischen und katholischen Kirchenangelegenheiten, die in jeweiligen Kirchensektionen behandelt wurden. Nach einer nur kurzfristigen Verbindung mit dem Justizministerium 1854-1859 wurden die wirtschaftlichen Kompetenzen dem 1860 eingerichteten Handelsministerium zugewiesen, das aber 1881 schon wieder aufgelöst wurde. Zum Ausgleich für den so zurückgewonnenen Geschäftsbereich wurde nun die Zuständigkeit für Kultus, Unterricht, Wissenschaft und Künste an das Justizministerium übertragen. Die Abspaltung eines Arbeitsministeriums im Jahre 1919 dauerte nur bis 1924 an. Einen nicht zu ersetzenden Verlust für die Überlieferung aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutet die Kriegszerstörung des Innenministeriums im Jahre 1945, bei der auch die Registratur vernichtet wurde. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts 2012 digitalisiert. Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu geordnet. Das bisherige Bandrepertorium zu den Fliegerschäden des Zweiten Weltkriegs (1984) und das Sachthematische Inventar zur Zentralstelle des Landwirtschaftlichen Vereins (1990) wurden in das Findmittel eingearbeitet.

        Badisches Staatsministerium (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 233 · Bestand · [1701] 1803-1945 [1948]
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte: Das Badische Staatsministerium als oberste Landesbehörde wurde im Jahre 1817 errichtet. Es löste den erst 1811 gebildeten Staatsrat ab, der seinerseits aus der 1809 errichteten Ministerialkonferenz hervorgegangen ist. Diese hatte ihrerseits den nur kurzlebigen Kabinettsrat ersetzt, der nach Auflösung des alten Geheimen Rates im Jahr 1808 eingerichtet worden war. Das Staatsministerium, dem der Staats- und die anderen Fachminister sowie weitere hohe Beamte anhörten, diente in erster Linie zur Beratung des Landesherren und hatte keine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis. Von 1820 bis 1825 nahm das Staatsministerium zusätzlich Funktionen des Justizministeriums wahr. In den Jahren 1871 bis 1893 brachte ihm die Aufhebung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten einen deutlichen Kompetenzzuwachs, der es zeitweise selbst zu einem kleinen Fachministeriums werden ließ. Nach der Demokratiegründung 1919 führte die gemäß der neuen badischen Verfassung vom 21. März 1919 vom Landtag gewählte Regierung den Namen Staatsministerium. Diese Bezeichnung wurde auch nach der nationalsozialistischen Gleichschaltung des Landes Baden 1933/34 beibehalten. Die Unterlagen des Badischen Staatsministerium decken einen Zeitraum von der Entstehung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts bis zu unmittelbaren Nachkriegszeit ab; in Einzelfällen greift es auf die Markgrafschaft Baden im Alten Reich und das Kurfürstentum Baden ebenso aus wie auf die Zeit der Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Dem Bestand kommt für die Geschichte Südwestdeutschlands im Allgemeinen sowie Baden im Besonderen eine hervorragende Bedeutung zu. Die Überlieferung des Badischen Staatsministeriums ist für das Verständnis des modernen Flächenstaats im 19. Jahrhundert unerlässlich; sie ergänzt sich mit den Beständen des Badischen Justiz, Kultus-, Innen-, Finanz- und Kriegsministeriums (Bestände 234 bis 138) sowie des Badischen Landtags (Bestände 231 und 231a) in ausgesuchter Weise. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts von 2013 bis 2015 retrokonvertiert. Dabei wurden Rechtschreib- und Lesefehler korrigiert sowie Begriffe und Formulierungen modernisiert, um eine bessere Verständlichkeit der Titelaufnahmen zu erreichen. Unklare bzw. offensichtlich falsche Signaturen wurden korrigiert, Doppelungen aufgelöst sowie fehlende und nicht korrekte Laufzeiten nachgetragen bzw. verbessert, um eine bessere Übersichtlichkeit des Bestands zu erzielen sowie zukünftige Recherchen zu vereinfachen. Der Zugang 1997-68 wurde aufgelöst und in den Bestand bzw. das Findmittel integriert. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Peter Exner

        Bezirksamt Bonndorf (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 692/1 · Bestand · (1658 - 1805) 1806 - 1936 (1937 - 1968)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Amt Bonndorf gehörte zum Donaukreis, ab 1819 zum Seekreis. 1813 wurden dem Amtsbezirk Bonndorf einige Gemeinden des aufgelösten Amtes Bettmaringen zugewiesen. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Bonndorf dem Seekreis zu. 1864 wurden die vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Bonndorf zum Kreis Waldshut. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Bonndorf wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Das Bezirksamt Bonndorf wurde 1924 im Zuge der Vereinfachung der inneren Verwaltung aufgehoben und die Gemeinden den Amtsbezirken Neustadt und Waldshut zugeteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Meßkirch auf folgende Bestände: B 692/1, B 692/2, B 692/3, B 692/4, B 692/5, B 692/6, B 692/7, B 692/8, B 692/9, B 692/10, B 692/11 sowie B 764/1 (Amtsrevisorat Bonndorf). Die genannten Bestände wurden zum Bestand B 692/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1936 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Akten mit Laufzeitende vor 1806 wurden separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des vor 1806 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit vor 1806 Eingang in B 692/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 692/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Unter Vorsignatur 3 findet sich die vorletzte im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Lisa Röpke, Annika Scheumann und Sinah Waldvogel verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 692/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 2814 Faszikel und misst 25,8 lfd.m. Freiburg, September 2016 Annette Riek

        Bezirksamt Oberkirch
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 727/12 · Bestand · (1690 - 1808) 1809 - 1936 (1937 - 1952)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Das seit 1809 bestehende Bezirksamt Oberkirch wurde 1936 aufgelöst und ging komplett im Bezirksamt/Landratsamt Offenburg auf. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Oberkirch auf folgende Bestände:a) B 727/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12;b) W 499.Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 727/12 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.Eingearbeitet wurden auch alle Akten der Provenienz "Bezirksamt Oberkirch" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Nach Vorarbeiten bei der Beständeserie B 727 durch Erdmuthe Krieg wurde der vorliegende Bestand von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke, Jochen Rees und Christof Strauß verzeichnet. Die Endredaktion des Findbuchs oblag Edgar Hellwig, die Betreuung der Arbeiten dem Unterzeichneten. Der Bestand B 727/12 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6159 Faszikel und misst 41,5 lfd.m.Freiburg, Februar 2009 Dr. Christof Strauß

        Chef der Heeresarchive (Bestand)
        BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

        Direktorium des Dreisamkreises (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 66/1 · Bestand · (1629-) 1809-1832 (-1864)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit so genannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt, davon im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg die folgenden Kreisdirektorien: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen (Beispiel: Bezirksarztstelle im Amtsbezirk Lörrach). Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Im Ortsindex sind neben den Gemeinden auch sonstige geographische Begriffe erfasst, v.a. Gewässer. Der Personenindex enthält neben natürlichen Personen auch die Namen von Standes- und Grundherrschaften. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Faszikel" (Fasz.) angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Oktober 2009 Erdmuthe Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Dreisamkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 743 Faszikel und misst 20,2 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß Rubrikenordnung für die Großherzoglich Badischen Amtsregistraturen: I. Aufenthaltsrecht und Armenwesen II. Bergwesen III. Enteignung IV. Fischerei V. Forstwesen VI. Gemeindeverwaltung 1. Gemeindeorganisation (allgem.) 2. Gemeindedienste 3. Gemeindevermögen 4. Bürgerrecht und Bürgergenuss VII. Gewerbe und Handel, Fremdenverkehr 1. Organisation d. gewerbl. Wirtschaft 2. Struktur d. gewerbl. Wirtschaft 3. Förderung der gewerbl. Ausbildung 4. Gaststättenwesen 5. Märkte, Viehhandel und Wandergewerbe 6. Preise und Löhne 7. Energieversorgung 8. Gewerbeaufsicht und Erwerbslosenfürsorge VIII. Jagdsachen IX. Justizwesen 1. Bürgerliches Recht 2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 3. Strafrecht X. Kirchen und Religionsgemeinschaften XI. Kostenwesen XII. Kredit- und Bankwesen XIII. Kreis- und Bezirksverbände XIV. Kunst und Wissenschaft XV. Landesvermessung XVI. Landwirtschaft 1. Landbau und Landeskultur a) Allg. Kulturpflege b) Weinbau und Rebschädlinge c) Allg. Schädlingsbekämpfung d) Betriebswirtschaftl. Verhältnisse, Anbau- und Erntestatistik e) Landwirtschaftl. Unterrichtswesen 2. Tierzucht 3. Grundstücksverkehr 4. Vereine und Ausstellungen XVII. Maß und Gewicht XVIII. Medizinalwesen 1. Heilpersonal 2. Gesundheitspflege im Allgemeinen 3. Nahrungsmittel 4. Krankheiten 5. Krankenhäuser 6. Irrenfürsorge 7. Leichen- und Begräbniswesen XIX. Militär- und Kriegssachen XX. Naturereignisse und Unglücksfälle XXI. Orden und Auszeichnungen XXII. Polizei 1. Allgemeine Polizeiverwaltung 2. Polizeistrafsachen 3. Sicherheitspolizei a) Öffentl. Ordnung und Sicherheit allgemein b) Abwehr staatsfeindl. Betätigung bis 1933 c) Desgl. nach der "Machtergreifung" d) Pass- und Legitimationswesen 4. Sittenpolizei 5. Bauwesen 6. Feuerpolizei und Brandsachen 7. Vereine und Versammlungen 8. Fundsachen 9. Naturschutz XXIII. Post- und -Telegraphenwesen XXIV. Presse und Druckschriften XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung XXVI. Staatsfinanzwesen 1. Staatsvermögen und Staatsrechnungswesen 2. Steuersachen 3. Zollsachen 4. Münzsachen XXVII. Staatsorganisation 1. Reichsverfassung und Reichssachen 2. Großherzogliches Haus 3. Staatsverfassung 4. Staatsverwaltung 5. Bezirksverwaltung 6. Staatsdienst XXVIII. Staatsverhältnisse zum Ausland XXIX. Standes- und Grundherren XXX. Statistik XXXI. Stiftungen XXXII. Strafanstalten XXXIII. Straßen, Wege und Eisenbahnen XXXIV. Unterricht und Erziehung 1. Lehranstalten 2. Erziehungsanstalten 3. Zwangserziehung XXXV. Versicherungswesen 1. Arbeiterversicherung a) Allgemeines b) Krankenversicherung c) Unfallversicherung d) Invalidenversicherung e) Arbeitslosenversicherung 2. Angestelltenversicherung 3. Feuerversicherung 4. Landwirtschaftliche Versicherung a) Hagelversicherung b) Viehversicherung 5. Sonstige Versicherungen XXXVI. Veterinärwesen XXXVII. Wasserwesen und Schifffahrt XXXVIII. Wohlfahrtseinrichtungen

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 G 1 · Bestand · 1918-1923
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Durchgangslager: Der Bestand enthält die alpabetisch geordneten Entlassungsscheine der über die Durchgangslager heimkehrenden deutschen Kriegsgefangenen. Bestandsgeschichte: Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 18.784 Faszikel mit einem Umfang von 9,50 laufenden Metern.

        Finanzmisterium: "Arisierungsakten" (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 237 Zugang 1967-19 · Bestand · 1933-1945 (-1968)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Inhalt: Mit der "Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens" vom 26. April 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I 414 f.) wurden Rechtsgeschäfte, mit denen Juden Verfügungen über bestimmte Teile ihres Eigentums trafen, genehmigungspflichtig. Als Genehmigungsbehörde trat in Baden hauptsächlich das Finanz- und Wirtschaftsministerium auf. Durch die ¿Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens¿ vom 3. Dezember 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1709-1712) wurde diese Regelung dahingehend verschärft, dass die Genehmigungsbehörde ausdrücklich die rechtmäßigen Eigentümer zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte zwingen konnte. Solchen Auflagen unterlagen neben dem Eigentum an Gewerbebetrieben, Liegenschaften und Wertpapieren auch Kunstgegenstände im Wert von über 1000 Reichsmark. Der vorliegende Bestand enthält Akten zu denjenigen Einzelfällen, in denen das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium die sogenannte "Arisierung" von Vermögenswerten (überwiegend Gewerbebetriebe und Liegenschaften) genehmigt bzw. angewiesen hat. Außerdem finden sich Gesuche einzelner Bürger zum Erwerb von Betrieben oder Liegenschaften, deren "Arisierung" vorgesehen war. Nachweisbar sind ferner Akten zu Firmen, die 1933 Opfer von Boykottmaßnahmen gegen jüdische Unternehmen geworden waren sowie Listen kontrollierter Vermögen aus der Zeit nach 1945. Karlsruhe, im Februar 2016 Lutz Bannert Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestands kamen als Ablieferung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ins Generallandesarchiv (Zugang 1967-19) und bildeten zunächst den Bestand 505 "Arisierungsakten". Weil diese Akten schwerpunktmäßig beim badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium entstanden sind, wurden sie Ende der 1990er Jahre umsigniert zu 237 Zugang 1967-19. Akten mit Laufzeitbeginn nach 1945 sind bei Nachfolgebehörden des Finanzministeriums entstanden, d.h. beim Präsidenten des Landesbezirks Baden, Abteilung Wirtschaft, bzw. bei der Wirtschaftsabteilung des Regierungspräsidiums Nordbaden. Sie beinhalten abschlägig beschiedene Anfragen von Wiedergutmachungsbehörden, Gerichten und jüdischen Nachfolgeorganisationen nach "Arisierungs"akten. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zu den Akten des Finanzministeriums wurden sie im vorliegenden Bestand belassen. Erschlossen war der Aktenzugang durch eine Kartei, die Ende 2015 konvertiert und anschließend zu einem Online-Findmittel aufbereitet wurde. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl

        Universitätsarchiv Stuttgart Findbuch zum Bestand 33 Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA) - Otto-Graf-Institut Bearbeitet von Dr. Volker Ziegler Unter Mitarbeit von Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili, Stephanie Hengel, Maria Stemper, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer, Norbert Becker Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft Stuttgart 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens 2.6 Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg 2.7 Otto Grafs Leistungen 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen 2.9 Umstrukturierungen innerhalb der FMPA 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte 3.2 Aktenführung und Registratur 3.3 Überlieferungsdichte 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte 4. Literatur 5. Hinweis auf weitere Archivbestände 6. Benutzerhinweise 1. Vorwort In den Jahren 1999 und 2000 übernahm das Universitätsarchiv Stuttgart aus dem zentralen Institutsgebäude der damaligen Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg (FMPA) – Otto-Graf-Institut eine große Menge an Altakten, insgesamt 263,7 Regalmeter. Dieser umfangreiche Bestand bildet mit einigen kleineren, späteren Zugängen den Bestand 33, dessen Erschließung die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Förderprogramms Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) von Juni 2008 bis März 2012 förderte. Der Schwerpunkt der Erschließung liegt auf der Forschungsorganisation und auf den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik, was auch der Überlieferungsdichte des Bestands zwischen 1933 und 1958 entspricht. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Sie war eine Einrichtung der Technischen Hochschule Stuttgart. Von Anfang an wurden beide Bereiche abgedeckt: Sowohl die Materialprüfung für den Maschinen- und Anlagenbau, als auch die Prüfung von Baustoffen und Bauverfahren. Als ab 1927 die institutionelle Trennung beider Arbeitsbereiche eingeleitet wurde, trennte man auch die Registraturen der Materialprüfungsanstalt/MPA (Maschinenwesen) und der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen. Beim Umzug der letzteren von Stuttgart-Berg in die neuen Gebäude in Stuttgart-Vaihingen gegen Ende der 1950er bzw. Anfang der 1960er Jahre wurden die Akten zur Baustoffprüfung mitgenommen, zudem aber auch die Serie der gemeinsamen Briefausgangsbücher ab 1883. Sie sind daher ebenfalls Teil des Archivbestands 33. Der Archivbestand umfasst nach dem Ausscheiden nicht-archivwürdiger Akten derzeit 3.484 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von 1883 bis 1996 sowie 777 Personalakten von Mitarbeitern der FMPA bis 1986. Zu den Personalakten der bis 1912 geborenen Mitarbeiter ist ebenfalls ein Findbuch online einsehbar. Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Stuttgart war an der Durchführung des Projekts beteiligt. Hier müssen zuerst die Projektmitarbeiterinnen Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili und Stephanie Hengel genannt werden. Hanna Reiss verzeichnete die Personalakten und die wichtigen Auftraggeber, außerdem unterstützte sie den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei Bewertungsfragen. Tamara Zukakishvili verzeichnete die Tageskopien der Abteilungen des Otto-Graf-Instituts. Stephanie Hengel führte mit dem Unterzeichnenden die Bewertung des Teilbestands Veröffentlichungen durch und verzeichnete und systematisierte neben anderem den umfangreichen Teilbestand des Ländersachverständigenausschusses für neue Baustoffe und Bauarten. Maria Stemper verzeichnete die Postausgangskorrespondenz, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer und Norbert Becker einen Teil der Prüfakten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik. Die Sichtung und Bewertung des großformatigen Schriftguts und der Pläne sowie der umfangreichen Sammlung an Photos und Photonegativen führten Norbert Becker, Anna Bittigkoffer und Stephanie Hengel durch. Rolf Peter Menger übernahm wichtige Enteisungs- und Verpackungsarbeiten und Norbert Becker, der Leiter des Universitätsarchivs Stuttgart, stand in allen wichtigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Allen an der Durchführung des Projekts Beteiligten sei hier noch einmal herzlich gedankt. Stuttgart, 12.03.2012 Dr. Volker Ziegler 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Der vorliegende Bestand 33 enthält die Akten des Arbeitsbereichs Baustoffprüfung, der unter verschiedenen Bezeichnungen bis 1945 ein Teil der Materialprüfungsanstalt Stuttgart gewesen ist und erst danach selbständig wurde, weshalb es notwendig ist, auf die Geschichte der Materialprüfungsanstalt Stuttgart näher einzugehen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Gründungsvorstand war Professor Adolf Groß, Professor für Maschinenzeichnen, Maschinenkunde und Konstruktionsübungen am Stuttgarter Polytechnikum. Groß wechselte aber bereits im September 1883 vom Polytechnikum Stuttgart zum Direktorium der Württembergischen Staatseisenbahnen und wurde von Carl Bach[1] als Vorstand der Materialprüfungsanstalt abgelöst.[2] In der Verfügung des Departements des Kirchen und Schulwesens im Staatsanzeiger für Württemberg vom 21. Februar 1884 wird als Aufgabenbereich der Materialprüfungsanstalt Stuttgart formuliert: 1. Die Materialprüfungsanstalt ist bestimmt, den Interessen der Industrie, wie auch denjenigen des Unterrichts zu dienen. Zunächst sind die Einrichtungen beschafft zur Ermittlung der Zugfestigkeit von Metall- und Holzstäben, Riemen, Seilen, Cement und Cementmörtel, der Druckfestigkeit von Cement, Cementmörtel und Steinen, der Biegungsfestigkeit von Metallstäben und Trägern, der Schubfestigkeit von Rundstäben aus Metall. Auf Verlangen können auch bei Zugversuchen noch Elasticitätsmodul und Proportionalitätsgrenze, sofern solche vorhanden ist, bestimmt werden. Beschlossen ist die Erweiterung der Anstalt durch die Einrichtungen zur Ermittlung der Abnutzbarkeit von Steinen. Die für Benützung der Anstalt zu entrichtenden Gebühren sind so hoch zu bemessen, daß die Ausgaben derselben gedeckt werden. Der öffentliche Betrieb wird am 25. Februar d. J. beginnen. Daraus wird ersichtlich, dass von Anfang an Baustoffprüfungen vorgesehen waren und dass die Anstalt wirtschaftlich betrieben werden sollte. Das Königlich Württembergische Finanzministerium stellte einen Betrag von 6.000 Mark zur Verfügung. Weiterhin kamen 10.000 Mark aus einem Überschuss, der bei der damaligen Landesgewerbeausstellung in Stuttgart erzielt worden war. Dafür hatte sich der Württembergische Bezirksverein Deutscher Ingenieure infolge eines Antrags von Carl Bach eingesetzt.[3] Eine staatliche Finanzierung gab es nicht. Deshalb musste sich Carl Bach mit einem Raum im Hauptgebäude des Polytechnikums begnügen, den man mit der Elektrotechnik zu teilen hatte. Neben Carl Bach gab es am Anfang nur einen Mitarbeiter. Erst 1906 konnte man in Stuttgart-Berg ein neues Gebäude beziehen. Die Entwicklung war so positiv verlaufen, dass der württembergische Staat die Baukosten übernahm und Carl Bach in der Lage war, weiteres Personal einzustellen, unter anderem die Ingenieure Richard Baumann, Otto Graf und Max Ulrich, die in den Jahren 1903 und 1904 zur Materialprüfungsanstalt kamen. Sie wurden zum großen Teil aus erwirtschafteten Mitteln bezahlt. 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch Von grundsätzlicher Bedeutung war die Zusammenarbeit Carl Bachs mit einem Mann, der die wissenschaftlichen Grundlagen des Eisenbetonbaus legte, Emil Mörsch. Mörsch veröffentlichte im Jahr 1902 sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie. Dieses Buch erlebte in kurzer Zeit etliche Auflagen und wurde zu einem Standardwerk. Mörsch, der zu dieser Zeit noch für Wayss & Freytag arbeitete, ließ die praktischen Versuche von Carl Bach durchführen. Die frühen Versuche, die in der Sekundärliteratur genannt werden, sind leider als Prüfberichte nicht vorhanden. Die ersten Versuche, die im Bestand nachgewiesen werden konnten, sind Arbeiten für Dyckerhoff und Widmann über die Prüfung von Betonwürfeln und Eisenbetonbalken aus dem Jahr 1907 (33/1/977) sowie über Eisenbetonsäulen für die Firma Wayss und Freytag aus dem Jahr 1908 (33/1/935). Die erste Auflage von Emil Mörschs Werk Der Betoneisenbau – Seine Anwendung und Theorie erschien 1902, also noch bevor Otto Graf zur Materialprüfungsanstalt Stuttgart kam. Die zweite Auflage erschien 1906. 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart[4] Carl Bach war Mitglied des Kuratoriums der Jubiläumsstiftung der Deutschen Industrie, die am 18. Juli 1903 einen Betrag von 10.000 Mark befristet bis zum 1. März 1904 für Versuche mit Eisenbeton zur Verfügung stellte. Dafür wurde ein Ausschuss berufen, dem Carl Bach als Obmann vorstand. Dieser Ausschuss beschloss, in Stuttgart durch Carl Bach Druckversuche an Säulen, Versuche über den Gleitwiderstand, Biegungsversuche und Schubversuche durchführen zu lassen.[5] Der im Anhang von Gallus Rehms Artikel Otto Graf – ein Genie? abgedruckte Brief Otto Grafs an Carl Bach stammt vom 19. Juli 1903.[6] Darin bedankt sich Otto Graf für die Zusage Carl Bachs vom 16. Juli. Er könne aber aufgrund einer Prüfung, die er noch an der Königlichen Baugewerkeschule in Stuttgart abzulegen habe, nicht vor dem 18. August in die MPA eintreten. Es ist also plausibel anzunehmen, dass Carl Bach Otto Graf, der als Maschineningenieur kein ausgewiesener Baustofffachmann war, wegen dieser Versuche an die Materialprüfungsanstalt Stuttgart holte. Zu dieser Annahme passt auch, dass Otto Graf aus Drittmitteln bezahlt wurde. Des Weiteren war Carl Bach auch an Prüfungen beteiligt, die entscheiden sollten, ob erdfeuchter oder plastischer Beton die besseren Eigenschaften aufweist. Die Betonwürfel wurden in den Jahren 1901 bis 1903 in Stuttgart geprüft, also schon bevor Otto Graf in der Anstalt war.[7] Emil Mörsch war ursprünglich für Wayss & Freytag tätig gewesen, danach Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, seit 1916 Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart.[8] Man muss hier feststellen, dass es zwischen der Bauindustrie, die an einer wirtschaftlichen Lösung für den Einsatz des Betons interessiert war, und staatlichen Stellen, welche die Verwendung der neuen Baustoffe geregelt haben wollten, sowie der Wissenschaft zu intensiven Diskussionen kam, die wiederum zu Institutionen führten, in welchen diese Interessen ausgeglichen werden konnten. Ein neues Gremium war der 1907 gegründete deutsche Ausschuss für Eisenbeton. Emil Mörsch vertrat in diesem bis 1904 die Interessen der Bauindustrie, konnte aber auch wegen seiner wissenschaftlichen Qualitäten überzeugen und fand deshalb ebenso Gehör bei staatlichen Stellen. Carl Bach, der schon seit 1878 ein Mann der Wissenschaft war und zudem sehr gute Kontakte zur Industrie hatte, spielte hier eine ähnliche Rolle wie Mörsch. Alte Streitfragen konnten somit wissenschaftlich erörtert, durch praktische Versuche transparent gemacht und in diesen neu geschaffenen Gremien diskutiert werden. 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs Wir gehen davon aus, dass Otto Graf ursprünglich Maschineningenieur gewesen ist. Aus seinen Personalunterlagen geht hervor, dass er an der Maschinenbauschule in Stuttgart, damals Teil der Baugewerkeschule, studierte und dass er für die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg gearbeitet hatte. Zuvor war er in die Lehre bei C. Terrot in Cannstatt gegangen, einer Fabrik für Rundwirk- und Rundstrickmaschinen. Für Otto Graf sollte sich die Materialprüfungsanstalt Stuttgart als Chance erweisen, beruflich aufzusteigen und zu einem weltweit geachteten Fachmann für Baustoffprüfungen zu werden. Dieser Aufstieg verlief in den ersten zwanzig Jahren eher unauffällig. Graf war zwar Oberingenieur geworden, aber es war durchaus nicht sicher, ob er eine Professur erreichen konnte.[9] Als Carl Bach 1922 als Professor emeritiert wurde, blieb er noch für weitere zwei Jahre Vorstand der Materialprüfungsanstalt. Im Jahr 1924 stand mit Richard Baumann der Nachfolger aus den eigenen Reihen bereit und für Otto Graf stellte sich natürlich die Frage nach seinem eigenen Verbleib. 1925 erhielt er einen Ruf an die Technische Hochschule Wien, dem er jedoch nicht folgte, sondern zur Verbesserung seiner Situation in Stuttgart nutzte. Der Neubau des Straßenbauprüfgeräts und des Brandhauses im Jahr 1926 sind hier schon Belege für die große Tatkraft Otto Grafs. Richard Baumann bekam schon kurz nach seiner Ernennung ernste gesundheitliche Probleme, die dazu führten, dass er im Jahr 1927 seine Tätigkeit für die Materialprüfungsanstalt nicht fortsetzen konnte und Otto Graf ihm als stellvertretender Leiter folgte. Richard Baumann starb bereits ein Jahr später mit 48 Jahren. 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens Das Jahr 1927 bedeutete für die Materialprüfungsanstalt Stuttgart eine organisatorische Neuaufstellung. Es wurden zwei Abteilungen eingerichtet, was auch an der getrennten Führung der Registraturbücher deutlich wird, zum einen die Abteilung für Maschinenwesen und zum anderen die Abteilung für Bauwesen. Welche Folgen diese Trennung in finanzieller und personaler Hinsicht hatte, ist bis jetzt unklar geblieben, ganz zu schweigen in Hinblick auf die Verwendung der Prüfungsmaschinen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart blieb jedoch das gemeinsame Dach beider Abteilungen. Im Jahr 1930 war Graf außerordentlicher Professor geworden, vielleicht auch deshalb, weil ein Jahr später mit Erich Siebel ein neuer Chef kam, der die Gesamtleitung der Anstalt übernahm und Otto Graf ablöste.[10] 1936 wurde Otto Graf zum ordentlicher Professor für Baustoffkunde und Baustoffprüfung ernannt und seine Abteilung in Institut für die Materialprüfungen des Bauwesens umbenannt. Das sind eindeutige Hinweise auf eine institutionelle Selbständigkeit, obwohl immer noch formal das gemeinsame Dach beibehalten wurde. Das wird noch deutlicher, als Erich Siebel im Jahr 1940 an die Staatliche Materialprüfungsanstalt nach Berlin-Dahlem wechselte. Otto Graf und Max Ulrich sollten sich in zweijährigem Turnus in der Direktion abwechseln. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses letzte gemeinsame Band aufgelöst, so dass fortan zwei innerhalb der Technischen Hochschule Stuttgart selbständige Institute bestanden. Unter Otto Graf hatte sich mit Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner eine neue Generation von Prüfingenieuren zusammengefunden, die bereit war, größere Verantwortung zu übernehmen. Ein weiteres, wichtiges Ereignis dieser Jahre ist die Gründung der Bautechnischen Auskunftstelle im Jahr 1941 durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Leiter der Einrichtung wurde Otto Graf.[11] 2.6. Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg Allerdings änderte sich die Situation Otto Grafs nach dem Zweiten Weltkrieg, da gegen ihn Vorwürfe laut geworden waren hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber einem Betriebsratsmitglied und den in der Materialprüfungsanstalt beschäftigten Zwangsarbeitern. Diese Vorwürfe führten zu seiner Suspendierung und danach zur Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis. Auch war das Verhältnis zu einigen Professorenkollegen, vor allem zu Erwin Neumann, belastet. Die Folge war, dass Otto Graf für ca. drei Jahre nicht für die Baustoffprüfung tätig sein konnte. Er wurde von Hermann Maier-Leibnitz abgelöst, der jedoch nur kurz als Vorstand wirkte und von Gustav Weil ersetzt wurde. Otto Grafs Fall entwickelte sich jedoch für ihn positiv, so dass er durch die Entschließung des Ministerpräsidenten vom 7. April 1948 wieder in den öffentlichen Dienst als Professor für Baustoffkunde und Materialprüfung und Vorstand des Instituts für Bauforschung und Instituts für technische Holzforschung berufen wurde.[12] Nach dem Ende des Sommersemesters 1950 folgte zwar seine Emeritierung, praktisch übergab er jedoch sein Institut erst am 15. Oktober 1952 an seinen Nachfolger Friedrich Tölke.[13] Otto Graf hielt jedoch weiterhin Vorlesungen und als Schlußstein seiner Karriere und Anerkennung seiner Leistungen wurden im Jahr 1953 aus Anlass seines fünfzigjährigen Hochschuljubiläums an der Technischen Hochschule Stuttgart seine Institute in Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut an der Technischen Hochschule Stuttgart umbenannt. Über die drei Jahre seiner Suspendierung ging man einfach hinweg. 2.7 Otto Grafs Leistungen Zu Otto Grafs Leistungen auf dem Gebiet der Baustoffprüfung hat sich bereits Hans-Wolf Reinhardt geäußert.[14] Der Benutzer sei deshalb auf diesen Artikel verwiesen. Otto Graf hat seine Arbeit in über 600 Veröffentlichungen dokumentiert, Schwerpunkte sind der Betonstraßenbau und die technische Holzforschung. Technische Holzforschung Den Anlass für Otto Graf, sich mit den Holzverbindungen zu beschäftigen, sieht der Artikel, der 1973 in der Zeitschrift Holz als Roh- und Werkstoff erschien, im Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Errichtung der neuen Funkmasten aus Holz.[15] Wolfgang Rug sieht die Leistung Otto Grafs vor allem in der Prüfung der Verbindungstechniken und der Prüfung ganzer Bauteile. Ferner wird seine Mitarbeit an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung aus dem Fachausschuss für Holzfragen, der 1921 vom Reichsverkehrsminister gegründet worden war, erwähnt.[16] Nach Rug könnte der Beginn der Zusammenarbeit zwischen Karl Schaechterle und Otto Graf in den Vorläufigen Bestimmungen für Holztragwerke liegen, die von Schaechterle erarbeitet und 1926 bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft eingeführt wurden.[17] Betonstraßenbau und Reichsautobahnen Der entscheidende Aufschwung auch für die positive Entwicklung des Auftragsvolumens muss auf die Entscheidung zurückgeführt werden, die Reichsautobahnen zum allergrößten Teil als Betonfahrbahnen zu realisieren. Diese Entscheidung hatte für Otto Graf und seine Abteilung weittragende Konsequenzen, da es ihm gelang, sein Institut zur Anlaufstelle für alle Fragen des Betons und des Stahlbetons zu machen. Er konnte sein Institut ebenfalls im Brückenbau und damit im Stahlbau etablieren. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kamen die Aufträge auch verstärkt von militärischen Dienststellen. Mitarbeiter Otto Grafs und organisatorisches Talent Nicht vergessen darf man, dass Otto Graf über hervorragende Mitarbeiter verfügte. Hier sind neben anderen Erwin Brenner, Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner zu nennen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützten und diese selbständig weiter führten.[18] Graf muss außerdem ein organisatorisches Talent beschieden werden, da er bei den Gründungen einiger wichtiger Einrichtungen mitwirkte, etwa beim Fachausschusses für Holzfragen beim Verein Deutscher Ingenieure und Deutschen Forstverein, bei der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, bei der Bautechnischen Auskunftstelle und bei der Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen in Stuttgart. 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen Platzmangel war immer ein Problem der alten Materialprüfungsanstalt gewesen. Carl Bach löste dieses Problem mit dem Umzug nach Stuttgart-Berg, wo in den folgenden Jahrzehnten weiterhin angebaut und erweitert wurde. Durch einen großen Anbau 1938 für die Abteilung Maschinenwesen wurden auch Räume für die Baustoffprüfung frei. Hinzu kamen einige ehemalige Wohn- und Gasthäuser am Rande des Geländes. Otto Graf plante schon während des Zweiten Weltkriegs einen Umzug in den Degerlocher Wald, einen Standort, für den Umzugspläne der gesamten Technischen Hochschule Stuttgart existierten. Nach einem von Oberingenieur Brenner ausgearbeiteten Bedarfsplan erstellte der Architekt Prof. Rudolf Lempp einen Entwurf, der jedoch nicht verwirklicht wurde. Dieser Bedarfsplan spielte jedoch auch noch für den Umzug nach Stuttgart-Vaihingen eine Rolle.[19] Nach dem Zweiten Weltkrieg war an einen Neubau nicht zu denken, weshalb die alten Räume in Berg im Laufe der Zeit wieder instand gesetzt und später auch ausgebaut wurden. Da das Prüfgeschäft sich wieder positiv entwickelte, stellten sich bald erhebliche Raumprobleme ein. Den Forderungen nach einem Neubau wurde erst 1956 entsprochen. Baubeginn in Stuttgart-Vaihingen war 1958. Anfang 1960 konnten die ersten Gebäude bezogen werden.[20] Der Umzug nach Stuttgart-Vaihingen an den heutigen Standort wurde unter der Leitung von Friedrich Tölke durchgeführt. Dieser dauerte mehrere Jahre. Mit diesem Umzug ist auch das Ende der Führung einer zentralen Registratur festzustellen. 2.9. Umstrukturierungen innerhalb der FMPA War schon nach dem Zweiten Weltkrieg nach der Rückkehr Otto Grafs im Wintersemester 1948/49 das Institut für Bauforschung und Materialprüfungen des Bauwesens und Institut für technische Holzforschung in ein Institut für Bauforschung unter Gustav Weil und ein Institut für technische Holzforschung unter Karl Egner geteilt worden, setzte sich diese Tendenz nach dem Ausscheiden Otto Grafs weiter fort. Mit der Berufung Friedrich Tölkes kam es auch zu einer Neuorganisation des Otto-Graf-Instituts, die von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen angeregt worden war. Darin sollte eine Arbeitsgemeinschaft von Professoren gegründet werden, welche in grundsätzlichen Fragen als Verwaltungsrat entscheiden sollte. Diese Arbeitsgemeinschaft sollte sich aus den Professoren für Baustoffkunde, Baustatik und konstruktiven Ingenieurbau, für Eisenbahn- und Verkehrswesen und für Straßenbau in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern des Otto-Graf-Instituts zusammensetzen.[21] Mit der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Professoren für das Wintersemester 1953/54 wurden drei Abteilungen eingerichtet, die Abteilung für Stahl- und Stahlbeton unter Gustav Weil, die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe unter Kurt Walz und die Abteilung für Holz, Glas und Kunststoffe unter Karl Egner. Diese Entwicklung reagierte auf die inzwischen fortgeschrittene Spezialisierung im Bauingenieurwesen und der Baustoffprüfung, die es auch schwierig machte, einen Nachfolger für Otto Graf zu finden, der alle Aufgabenbereiche in gleichem Maße beherrschte. Die weitgehende Mitbestimmung der Abteilung für Bauingenieurwesen ist ebenfalls in diesem Kontext zu sehen. Die Anzahl der Abteilungen wurde weiter vermehrt. Seit dem Wintersemester 1956/57 kam die Abteilung für Erdbau (später Erd- und Grundbau) unter Friedrich Tölke hinzu, seit dem Wintersemester 1957/58 die Abteilung für Teer- und Bitumenbaustoffe, ebenfalls unter Friedrich Tölke. Ab dem Wintersemester 1963/64 wurden drei Hauptabteilungen gebildet, die wiederum in Abteilungen gegliedert wurden. Das waren die Hauptabteilungen für Anorganische und für Organische Baustoffe. Die Abteilung für Erd- und Grundbau bildete eine eigene Hauptabteilung, die jedoch nicht weiter untergleidert wurde. Diese Ordnung wurde bis zum Sommersemester 1971 beibehalten, danach kam es zu einer erneuten Umorganisation und es wurden wiederum nur Abteilungen gebildet, die nicht weiter differenziert waren. Die neu gebildeten Abteilungen wurden in einem neu gebildeten Direktorium an der Führung des Otto-Graf-Instituts beteiligt.[22] Friedrich Tölke blieb bis zum Jahr 1969 an der Spitze des Otto-Graf-Instituts. Ihm folgte Gustav Weil, ein langjähriger Mitarbeiter Otto Grafs, der allerdings 1972 an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstarb.[23] Seit dem Wintersemester 1972/73 stand Gallus Rehm bis 1990 an der Spitze dieser Institution. 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Vom 1. Januar 1980 an gehörte die Baustoffprüfung als „Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg – Otto-Graf-Institut“ zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und schied deshalb aus der Universität Stuttgart aus. Die Zentrale Verwaltung und die Referate fungierten damals als Geschäftsleitung.[24] Die Umressortierung wird durch die in dem vorliegenden Aktenbestand vorhandenen Unterlagen noch gut belegt.[25] Der Hauptteil der Aktenüberlieferung des Bestands 33 endet Mitte der 1980er Jahre. Einzelne Akten reichen noch bis 1996. 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA Im Jahr 2000 erfolgte die Wiedereingliederung der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA), Otto-Graf-Institut in die Universität Stuttgart. Der Institutsname aus dieser Zeit, in der die vorliegenden Akten übernommen wurden, wurde als Bezeichnung des Archivbestandes gewählt. Am 01.07.2003 wurden die Staatliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Universität Stuttgart und die Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut (FMPA) zur Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart (MPA Stuttgart, Otto-Graf-Institut (FMPA)) zusammengeführt. Damit wurde die Trennung aus dem Jahr 1945 nach 58 Jahren beendet. 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte Der vorliegende Bestand 33 enthält die noch erhaltenen Akten der Baustoffprüfung. Mit der Gründung der Abteilung für Baustoffprüfung innerhalb der Materialprüfungsanstalt im Jahre 1927 wurde auch deren Aktenführung von derjenigen der Abteilung für Maschinenwesen getrennt. Beim Umzug der jetzt unter dem Namen Otto-Graf-Institut selbständigen Einrichtung vom langjährigen mit dem Maschinenwesen gemeinsamen Standort Stuttgart-Berg nach Stuttgart-Vaihingen wurden offenbar auch vereinzelte Unterlagen der Abteilung Maschinenwesen und die gemeinsamen Postausgangsbücher aus der Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt (33/2/1 bis 33/2/455) mitgenommen. Sie sind daher im vorliegenden Archivbestand 33 eingearbeitet. Der Großteil der Akten wurde in den Jahren 1999 und 2000 in das Universitätsarchiv Stuttgart übernommen. Hinzu kamen einige kleinere, spätere Zugänge und ein Teilbestand, der in der Zeit, als die FMPA unter dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ressortierte, in das damals zuständige Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden war. Die Erschließung des Aktenbestands wurde mit maßgeblicher Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vom Juni 2008 bis März 2012 durchgeführt. 3.2 Aktenführung und Registratur Die Haupttätigkeit der Ingenieure der Baustoffprüfung bestand darin, Materialprüfungen für Auftraggeber durchzuführen. Um diese praktische Tätigkeit zu dokumentieren, wurden Prüfungsakten geführt, die immer nach demselben Schema angelegt und nach den Prüfgebieten in der Registratur abgelegt wurden. Alle anderen Vorgänge, etwa die Mitarbeit in Gremien und die Beschaffung von Prüfungsmaschinen, wurden in diese Systematik integriert, was die Übersichtlichkeit der Aktenordnung heute sehr erschwert. Vorgänge aus dem Bereich der Lehre sind so gut wie nicht überliefert. Diese Registraturordnung wurde seit Carl Bach bis etwa 1956/1957 beibehalten. Aus den Registraturbüchern und den überlieferten Mappen mit Prüfungsakten konnte rekonstruiert werden, wie die Baustoffprüfung arbeitete. Jeder Vorgang oder Prüfungsauftrag erhielt eine Auftragsnummer. Seit dem Jahr 1927 wurde ein B vor diese Nummer gesetzt (B für Bauwesen, für das Maschinenwesen entsprechend ein M). Ein Auftragseingangsverzeichnis, das nach diesen Nummern gegliedert ist, konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Seit dem 1. April 1933 wurden auf den Mappen die ausgeschriebenen Bezeichnungen für die jeweiligen Prüfgebiete durch Kürzel ersetzt. Natursteine wurde mit N abgekürzt, Metalle mit M, Beton mit B, Eisenbeton mit E usw. Eine Mappe mit Prüfungsakten bekam also einen Buchstaben und eine laufende Nummer. Wurde ein Auftrag diesem Prüfgebiet zugeordnet, wurde auf den Mappendeckel die Eingangsnummer (B-Nummer, Auftragsnummer) und daneben der Auftraggeber und das Datum des Auftragseingangs geschrieben. War die Mappe nicht voll, wurden darin weitere Prüfungsaufträge abgelegt. Reichte die Mappe nicht aus, wurde eine zweite mit derselben laufenden Nummer angelegt und das Alphabet als Unterteilungsmöglichkeit genutzt, also etwa M360a, M360b, M360c. Es gibt Vorgänge, bei denen die Buchstaben des einfachen Alphabets nicht reichten, so dass man mit M360aa, M360bb, M360cc fortsetzte. Nach 1952 kam es zur Bildung von neuen Abteilungen, wobei die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe nun dieses B als Abkürzung für die Prüfungsakten verwendete. Die anderen Abteilungen erhielten ebenfalls entsprechende Kürzel. Da jetzt neben den Mappen vermehrt mit Ordnern gearbeitet wurde, wurde für diese Ordner eine neue Aktenordnung durch eine Farbkombination aus dicken und dünnen Balken auf dem Ordnerrücken festgelegt. Bemerkenswert ist, dass die gesamte Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart für den Zeitraum von 1883 bis 1950 erhalten ist. Sie umfasst 444 Nummern (s.o.). Für die Zeit danach gibt es nur noch Tageskorrespondenz einzelner Abteilungen, zum Beispiel der Abteilung B (Abteilung für Beton, Steine und Bindemittel), die aber nicht vollständig überliefert ist. Für die Zeit nach Otto Graf, also für die Zeit Friedrich Tölkes, Gustav Weils und Gallus Rehms, sind zudem Lehrstuhl- und Institutsakten vorhanden. Von Otto Graf sind nur Unterlagen zu Dissertationsprojekten vorhanden und zu Fortbildungskursen, die für die Bauindustrie und öffentliche Einrichtungen durchgeführt wurden. 3.3 Überlieferungsdichte Da am Standort Stuttgart-Berg eine zentrale Registratur geführt wurde und für diese auch einige Registraturbücher erhalten geblieben sind, konnte aus deren Inhalt durch Vergleich mit dem tatsächlich Vorhandenen auf die Lücken im Bestand geschlossen werden.[26] Diese sind für die Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt Stuttgart leider erheblich. Die ersten 63 Mappen mit Prüfungsberichten aus dem Bereich Beton und die ersten 131 Mappen aus dem Bereich Eisenbeton sind nach Angaben des Registraturbuches (Sachverzeichnis bis 1927) am 19.5.1941 vernichtet worden.[27] Eine Ursache wurde nicht angegeben. Luftangriffe sind für diese Zeit nicht belegt, so dass auch selbstverschuldete Ursachen wie Brände möglich sein könnten. Das bedeutet, dass vor 1907 keine Prüfberichte aus dem Bereich Beton und Eisenbeton erhalten sind. Insgesamt fehlen für die ganze Baustoffprüfung die Prüfberichte vor dieser Zeit. Die Überlieferungsdichte ist jedoch seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts sehr gut. Diese hält bis Ende der 1950er Jahre an. Für die Zeit vor 1930 ist der Umfang der Prüfungstätigkeit nicht so groß wie ab Mitte der 1930er Jahre. Hier kann ein regelrechter Aufschwung registriert werden. Von einer zentralen Registratur wie sie in Stuttgart-Berg mit der Führung der Registraturbücher belegt ist, kann aber in Stuttgart-Vaihingen nicht mehr gesprochen werden. Deshalb ist es auch nicht mehr möglich aufgrund eines Vergleichs festzustellen, was vorhanden und was nicht mehr vorhanden ist. Diese Ordnung der Aktenordner scheint für den Zeitraum von Friedrich Tölke und Gustav Weil etwa bis 1972 gegolten zu haben. Offensichtlich kam danach Platzmangel hinzu, der dazu führte, dass die Abteilungen ihre Akten selbst verwalteten, so dass im Aktenraum des zentralen Gebäudes keine weiteren Akten mehr abgelegt wurden. So ist die Überlieferung der Abteilungen im Universitätsarchiv Stuttgart unvollständig bzw. es befinden sich zahlreiche Unterlagen noch im Institut bei den Abteilungen. Es wurden Akten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik übernommen. Von der Abteilung Kunststoffe und Kunststoffbindemittel auf Kunststoffbasis ist zwar eine Sammlung von Photographien vorhanden, die vermutlich von der Photoabteilung angelegt wurde, Akten sind bisher aber keine übernommen worden. Auch fehlen die Akten der Abteilungen für Teer- und Bitumenbaustoffe und für Anstrichmittel und Anstriche. Die Überlieferung der Abteilung Holz, Glas und Kunststoffe wurde wegen erneutem Bedarf wieder an die Abteilung zurückgegeben. Mit Gallus Rehm als neuem Leiter und der Umressortierung zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Jahr 1980 kam es erneut zu Veränderungen in der Verwaltungsstruktur. Es wurde eine Geschäftsführung unter dem Stellvertreter Rehms, Wolfgang Schwaderer, und eine Abteilung Zentrale Verwaltung unter Rüdiger Treubel eingerichtet. Die Registratur Schwaderers wurde übernommen, ebenfalls Akten, welche die Umressortierung dokumentieren. Der Großteil der Akten im Universitätsarchiv endet Mitte der 1980er Jahre. Auch die Art der Überlieferung ändert sich. Es ist zum Beispiel der Schriftwechsel Friedrich Tölkes mit der Technischen Hochschule Stuttgart überliefert, für die Zeit Gallus Rehms kommen aber umfangreiche Dokumentationen von Übungen, Vorlesungsmitschriften und Prüfungsaufgaben hinzu. 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte Die inhaltlichen Schwerpunkte des verzeichneten Bestands liegen auf der Forschungsorganisation und den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik. Deshalb wurde für die Bewertung Richtlinien aufgestellt, die sich an diesen Schwerpunkten orientierten. Weniger interessante Prüfungsakten aus dem privaten und privatwirtschaftlichen Bereich wurden ausgeschieden. Aus dem Bereich der Prüfungsberichte wurden diejenigen zum Bau der Reichsautobahnen und zu NS-Großprojekten verzeichnet. Es handelt sich dabei um Untersuchungen zu allen Prüfgebieten, z. B. zu Brücken/Brückenstatik bzw. Brückenmodellen und zu Baustoffen: Stahl (Bewehrungsstahl, Spannstahl), Stahlbeton, Spannbeton, Beton (Leichtbeton), Holz, Glas, Ton (Ziegel), Zement. Um die Gremientätigkeit Otto Grafs und seiner Mitarbeiter nachvollziehen zu können, wurde diese Überlieferung vollständig verzeichnet. Unter anderem sei hier erwähnt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (früher Eisenbeton), Deutscher Normenausschuss, Fachausschuss für Holzfragen, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen mit Arbeitsgruppen und Unterausschüssen, Ländersachverständigenausschuss für neue Baustoffe und Bauarten. Weiterhin wurde die Überlieferung, die die Geschichte der Baustoffprüfung an der TH/Universität Stuttgart dokumentiert, vollständig erschlossen. Ein besonderes Anliegen war es, alle Arten von Tätigkeiten und Prüfverfahren exemplarisch zu dokumentieren. Deshalb wurden in einem repräsentativen Auswahlverfahren zahlreiche Akten zu Prüfungen für unterschiedlichste Auftraggeber ohne weitere inhaltliche Bewertung erhalten und erschlossen. Eine weitere Tätigkeit der Baustoffprüfung bestand in der Zulassung von Baustoffen und Bauarten und in der Überwachung von Zementwerken zur Qualitätssicherung. Hinzu kam eine gutachterliche Tätigkeit für Gerichte. Hier wurde in Auswahl verzeichnet. Weiterhin enthält der Bestand noch zahlreiche Photos und Photonegative. Photographien befinden sich auch sehr zahlreich in den verzeichneten Prüfungsakten. 4. Literatur 4.1 Publikationen des Otto-Graf-Instituts Otto-Graf-Journal, journal on research and testing of materials Schriftenreihe des Otto-Graf-Instituts bzw. der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg 4.2 Literatur über die Materialprüfungsanstalt Stuttgart und Otto Graf Materialprüfungsanstalt Stuttgart Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königlich Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908 (Ergänzter Sonderabdruck) Anhang: Veröffentlichungen über Forschungsarbeiten, die in der Materialprüfungsanstalt der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart ausgeführt worden sind. (Stand 20. April 1913) Baumann, Richard; Graf, Otto: Die Entwicklung der Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart seit 1906. In: VDI-Zeitschrift 42 (1927), S. 1468-1470. Blind, Dieter: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Vorgeschichte – Gründung – Entwicklung – Heutiger Stand. Zur Inbetriebnahme der Neubauten im Universitätsgelände Stuttgart- Vaihingen. Stuttgart 1971. Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule 1963. Carl Julius von Bach (1847 - 1931) : Pionier, Gestalter, Forscher, Lehrer, Visionär; Wissenschaftliche Konferenz, Stadt Stollberg/E. - Technische Universität Chemnitz-Zwickau am 7. und 8. März 1997; Akademische Feier, Universität Stuttgart am 4. Juli 1997 aus Anlaß des 150. Geburtstages / hrsg. von Friedrich Naumann. Stuttgart 1998. 125 Jahre Materialprüfungsanstalt MPA Universität Stuttgart 1884 – 2009. Festschrift zur Festveranstaltung am 8. Oktober 2009 in Stuttgart. Stuttgart 2010. Ungedruckt/nicht veröffentlicht: Gimmel, Paul: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart. 65 Jahre Materialprüfanstalt. 3 Bde. Band 1: Text, Band 2: Beilage 1 bis 34, Band 3: Beilage 35 bis 70 (UA Stuttgart: 52/16) Otto Graf Ditchen, Henryk: Die Beteiligung der Stuttgarter Ingenieure an der Planung und Realisierung der Reichsautobahnen unter besonderer Berücksichtigung der Netzwerke von Fritz Leonhardt und Otto Graf. Diss. Stuttgart 2009. Ders.: Ein Fall der Entnazifizierung in Stuttgart. Wie ein Institut einen neuen Beinamen bekommen hat. Berlin 2010. Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch 1993. VDI Gesellschaft Bautechnik. Verein Deutscher Ingenieure. 4 (1993), S. 489-529. Reinhardt, Hans-Wolf: Zum Gedenken an Otto Graf, universeller Bauforscher in Stuttgart. Abschiedsvorlesung von Prof. Dr.-Ing. H.-W. Reinhardt am 4. Juli 2006. In: Reden und Aufsätze 71, S. 77. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Sbrzesny, Walter: Otto Graf. In: Neue Deutsche Biographie, Bd. 6, S. 725. Strassenforschung. 50 Jahre Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen 1924-1974. Bonn-Bad-Godesberg 1974, S. 322. Weber, Christiane; Ziegler, Volker: Otto Graf (1881-1956) und die Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift für Beton- und Stahlbetonbau. 106 (2011), S. 594-603. Veröffentlichungen Otto Grafs und seiner Mitarbeiter Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der Technischen Hochschule Stuttgart … (Hg): Otto Graf. 50 Jahre Forschung, Lehre, Materialprüfung im Bauwesen 1903 – 1953. Kartei der Veröffentlichungen ca. 1927 – 1946 (UA Stuttgart 33/1/2505) Registraturbuch Normen, Luftschutz etc. (1.4.1933 – 31.3.1942) enthält einen Abschnitt mit einer Bibliographie der Veröffentlichungen (Veröff.), nicht nur von Otto Graf. (UA Stuttgart: 33/1/2401) 5. Hinweis auf weitere Archivbestände Universitätsarchiv Stuttgart 17 und 65 Zentrale Verwaltung der Universität 57 und 114 Personalakten Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Staatsarchiv Ludwigsburg E 166 Bü 4953 (Einrichtung der Materialprüfungsanstalt am Polytechnikum 1883-1888) F1/85 Bd. 500, F1/85 Bd. 494 (Neubau in Berg 1904-1907) Archiv der Technischen Universität Chemnitz NL 302 (Nachlass Carl Bachs, der unter anderem auch einen Schriftwechsel Carl Bachs mit Otto Graf enthält.) 6. Benutzerhinweise Um den Informationsgehalt dieses Online-Findbuchs vollständig nutzen zu können, sei der Benutzer darauf hingewiesen, alle drei Recherchemöglichkeiten (Systematik, Schlagwort, Index) durchzuführen. Zum Index: Es ist mit Namenänderungen von Firmen und Institutionen zu rechnen. Eine Vereinheitlichung von Bezeichnungen erschien nicht sinnvoll, weil irreführend. Zur Systematik: Bei der systematischen Suche über das Gliederungsschema des Findbuchs muss beachtet werden, dass einige wenige Institutionen an verschiedenen Stellen zu finden sind (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft unter Forschungsförderung und unter Auftraggeber). Für die Nutzung der Unterlagen gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes BW und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs Stuttgart. Die Sperrfristen nach §6 Absatz 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg sind zu beachten: (2) Archivgut darf nicht vor Ablauf von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen genutzt werden. […] Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden […] (3) Die Sperrfristen nach Absatz 2 gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. _____ [1] Der Nachlass von Carl Bach befindet sich im Archiv der Technischen Universität Chemnitz. Auf dessen Internetseiten findet sich auch eine Biographie. [2] Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1883/1884, Stuttgart 1884, S. 12. Andere Daten nennt Dieter Blind: Geschichte der Staatlichen Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Stuttgart 1971, S. 17-18. Die Materialprüfungsanstalt ist bereits 1883 in den Jahresberichten des Polytechnikums erwähnt: Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1882/1883, Stuttgart 1883, S. 10. [3] Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königl. Technischen Hochschule Stuttgart. In: Ergänzter Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908, S. 241ff. (S.1). [4] Zu Otto Graf erschien: Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch der VDI-Gesellschaft Bautechnik 1993, S. 489-529. Sbrzesny, Walter: Otto Maximilian Graf. In: Neue Deutsche Biographie. Bd. 6, S. 725. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Siehe ferner oben 4.2. Literaturverzeichnis. [5] Fünfzig Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 4. [6] Rehm, Gallus, S. 526. [7] Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 2 und Universitätsarchiv Stuttgart 33/2/428, Postausgangskorrespondenz. Die Prüfungen wurden für die Abteilung für Straßen- und Wasserbau des Württembergischen Innenministeriums durchgeführt und nehmen den Großteil des Kopierbuchs ein. [8] Emil Mörsch war zwar seit 1904 Professor an der ETH in Zürich, die Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Betonkörpern gegen Verdrehung und zur Haftfähigkeit der Bewehrungsstäbe im Beton für Wayss und Freytag ließ er aber trotzdem in diesem Jahr in Stuttgart ausführen. Es sollten weitere Versuche folgen, die Mörsch als Grundlage für sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie verwendete. 1905 folgten Versuche an spiralbewehrten Säulen. Der früheste Prüfungsbericht des Bestands (33/1/935) dokumentiert Versuche mit Eisenbetonsäulen für Wayss & Freytag aus dem Jahr 1908. 33/1/934 enthält einen Antrag Mathias Koenens über Versuche mit einbetonierten T-Trägern aus dem Jahr 1912. An Mathias Koenen hatte sich Gustav Adolf Wayss zuerst gewandt und von diesem Belastungsversuche in Berlin durchführen lassen. Das Materialprüfungsamt in Berlin wird jedoch in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, trotzdem muss man annehmen, dass es involviert war. Nach dem Artikel über Koenen im Online-Lexikon Wikipedia (letzter Zugriff: 13.03.2012) soll Koenen 1907 den Vorschlag gemacht haben, in Stuttgart erste Versuche mit einer im gespannten Zustand einbetonierten Bewehrung durchzuführen. Das könnte dann vielleicht auch der Grund sein, von Berlin nach Stuttgart zu wechseln, eigentlich eine sehr wichtige Phase für Stuttgart, da sich hier wohl der zukünftige Vorrang in der Baustoffprüfung gründete. [9] Die Quellensituation ist für diese Zeit äußerst unbefriedigend, da es kaum Unterlagen gibt und sich die Arbeit Grafs nur sehr schwer nachvollziehen lässt. Die Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart, die von 1883 bis 1950 vollständig erhalten ist, wurde in Bezug auf diese Fragestellung noch nicht ausgewertet. [10] Universitätsarchiv Stuttgart 57/329 Personalakte Otto Grafs, Blatt 54. [11] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1364. Diese Einrichtung trägt heute den Namen „Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau“. [12] Programm der Technischen Hochschule Stuttgart für das Wintersemester 1948/49, S. 19 und Universitätsarchiv Stuttgart 57/329: Erich Siebel und Erwin Neumann hatten sich gegen eine erneute aktive Tätigkeit Otto Grafs an der Technischen Hochschule Stuttgart ausgesprochen. Siebel befürchtete einen schweren Konflikt Otto Grafs mit der Belegschaft des Instituts, Neumann nannte persönliche Gründe, die aus einem Konflikt mit Graf über die Straßenbauversuchsanstalt herrührten. Für Otto Graf waren zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden, zum einen eine außerordentliche Professur für Baustoffkunde, die durch einen Berufungsausschuss im Auftrag der Fakultät für das Bauwesen angeregt wurde, zum anderen die Emeritierung mit voller wissenschaftlicher Forschertätigkeit, die vom Großen Senat der Technischen Hochschule Stuttgart herrührte. Otto Graf hatte jedoch beides abgelehnt und nach seinem Spruchkammerverfahren auf seine volle Rehabilitierung gedrängt. [13] UA Stuttgart 33/1/1364; Zu Friedrich Tölke: Giesecke, Jürgen: Zum Gedenken an Friedrich Tölke. In: Uni-Kurier Nr. 59, Juli 1993, S. 17. Das lag auch daran, dass das Kultministerium mit der Berufungsliste für die Nachfolge von Otto Graf nicht zufrieden war. Dieses sah Fritz Leonhardt als besser für den Lehrstuhl geeignet an als Friedrich Tölke, was aber von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Hochschule Stuttgart abgelehnt wurde. Somit wurde die Berufungsliste beibehalten und Friedrich Tölke konnte berufen werden. (UA Stuttgart 57/242 Personalakte Friedrich Tölkes) [14] Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. [15] Zur Geschichte der Wissenschaft vom Holz. In: European Journal of Wood and Wood Products. 31(1973), S. 84. [16] Rug, Wolfgang: 100 Jahre Forschung für den Holzbau. Die Erforschung der Grundlagen/Entwicklung der Holzbauforschung/Berechnungsvorschriften. In: Bauen mit Holz Heft 4 (2003), S. 50-57 [17] Rug, Wolfgang, S. 52. [18] Rug, Wolfgang:, S. 50-57. [19] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 19 [20] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 24-26. [21] UA Stuttgart 57/242: Schreiben der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der TH Stuttgart an das Rektoramt der TH Stuttgart vom 26. Mai 1951 bzgl. der Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Baustoffkunde und Baustoffprüfung, Antrag an den Großen Senat zur Weiterleitung an das Kultministerium. [22] UA Stuttgart 33/1/1382 u. 1383 [23] Gustav Weil (1903-1972) befand sich allerdings auch schon im 69. Lebensjahr, als er seinen Unfall erlitt. [24] Es kam auch eine Dienststelle aus Karlsruhe hinzu, das Chemisch-Technisches Prüfamt. 1985/86 existierte eine zentrale Verwaltung, Z 1 – Z 3, dazu D1 Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsplanung und D2 Anstriche und Bautenschutz. [25] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1622-26 und 33/1/1629-32 [26] Die Registraturbücher für die Zeit von 1927 bis 1933 sind als Alphabetisches Verzeichnis, und als Sachverzeichnis erhalten, für die Zeit von 1933 bis 1942 ist das Sachverzeichnis vorhanden und für die Zeit von 1923 bis 1942 das Zeichnungen-Verzeichnis. [27] Dieser Tatbestand konnte mit dem Fund der Registraturbücher für die Zeit vor 1927 geklärt werden. Die Auswertung des Inhalts erbrachte folgende Erkenntnis: Die ersten 63 Betonmappen wurden am 19.5.1941 vernichtet. Die Ursache dafür ist nicht bekannt. Desgleichen wurden die Mappen für Eisenbeton bis Mappe 131 am selben Tag vernichtet. Auch gibt es Eintragungen auf Vernichtung für den 15.5.1941. Des Weiteren sind Aktenübernahmen durch die Abteilung B für den 15.6.1939 und den 15.5.1941 eingetragen. Das alphabetische Verzeichnis bis 1927 enthält auf der ersten Seite unter dem Buchstaben A Versuche zur Baustoffprüfung für das Jahr 1886. Allerdings ist nicht klar, ob es sich um nachträgliche Einträge handelt. Es scheint so gewesen zu sein, dass nicht imme

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 9 · Bestand · (1818-) 1879-1918 (-1928)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Im vorliegenden Bestand sind die Akten der Abteilung IV e sowohl des Generalkommandos als auch des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Bad. Armeekorps überliefert, wie sie als zusammenhämgender Bestand im Jahr 1949 aus dem Heeresarchiv in Stuttgart in das Generallandesarchiv Karlsruhe gelangt sind. Es handelt sich um Einzelfallakten zu Vergehen, die zu Friedens- wie zu Kriegszeiten der militärischen Judikative unterworfen waren und von ihr der vorgesetzten Militärbehörde als Sonderfälle gemeldet worden sind. Über den Einzelfall hinaus vermitteln sowohl die sog. Ehrengerichtsakten der Offiziere wie die Straf- und Schutzhaftakten von Zivilpersonen einen umfassenden Einblick in den Tätigkeits- und Geltungsbereich der Militärjusitz im Deutschen Kaiserreich. Besonders für die Zeit des Ersten Weltkriegs wird deutlich, dass und welche politische Aufgaben die Militärjustiz zu erfüllen hatte. Mit der unnachsichtig geführten Verfolgung derjenigen Personen, die als wenig "zuverlässig" galten, deren rechtlich höchst umstrittener Präventivverhaftung und darauf folgender Abschiebung ins Reichsinnere haben sich die zu diesem Zweck eingerichteten außerordentlichen Kriegsgerichte einen zwiefelhaften Nachruhm erworben. Dass sie dabei die in Jahrzehnten erzielten Erfolge bei der Integration des Reichslandes Elsaß-Lothringen in das Wilhelminische Kaiserreich binnen weniger Monate durch ihr Verhalten zunichte machten, gehört zu den tragischen Episoden der Geschichte des Reichslandes zwischen 1871 und 1918. Der vorliegende Bestand war ursprünglich durch ein im Heeresarchivs erstelltes Abgabeverzeichnis erschlossen. Dieses entsprach nicht den archivischen Anforderungen. Mitte der 1980er Jahre wurde mit der Neuverzeichnung begonnen, 1990 wurde sie zum Abschluss gebracht. Karlsruhe, im November 1990 Dr. Kurt Hochstuhl Konversion: Im Jahr 2008 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Findmittel im Rahmen des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe in die neue Erschließungs-Software scopeArchiv konvertiert. Die technische Durchführung des Gesamtprojektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" lag bei Herrn Guido Fögler, die Betreuung bei Alexander Hoffmann. Die redaktionelle Endbearbeitung der Online-Fassung übernahm der Unterzeichnende. Karlsruhe, im Januar 2009 Dr. Martin Stingl

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 309 Zugang 1987-54 · Bestand · (1910-) 1933-1945 (-1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Abriss über die Organisation der Justiz im "Dritten Reich" bis 1935: Durch einen Erlass des Justizministeriums vom 20. April 1933 über die Zuständigkeit der Ministerien wurde aus den bis dahin selbstständigen Ministerien des Kultus und Unterrichts sowie des Ministeriums der Justiz ein neues Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz gebildet. Die Abteilung Justiz residierte in den alten Räumen des Ministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe. Leiter des neuen Ministeriums wurde Reichskommissar Otto Wacker. Mit dem ¿Gesetz über den Neuaufbau des Reiches¿ vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Damit wurde auch die gesamte Rechtspflege Sache des Reiches. Zunächst jedoch wurde die Rechtspflege weiterhin von den Ländern im Auftrag des Reichs wahrgenommen (1. Verordnung des Reichsministers des Innern über den Neuaufbau des Reiches vom 2. Februar 1934). Das Reichsgesetz vom 5. Dezember 1934 schuf beim Reichsjustizministerium eine Abteilung Württemberg-Baden mit Zweigstelle in Karlsruhe, die vom 1. Januar bis 31. März 1935 die Geschäfte des badischen Justizministeriums übergangsweise weiterführte. Zum 1. April 1935 wurde schließlich in allen deutschen Ländern die Justizverwaltung endgültig vom Reich übernommen. Verbliebene Geschäfte des früheren badischen Justizministeriums, die von der Verreichlichung nicht betroffen waren, gingen auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe und auf die Generalstaatsanwaltschaft über. Beim Oberlandesgericht wurde zu diesem Zweck eine eigene Verwaltungsabteilung gebildet. Mit der deutschen Besetzung des Elsass 1940 griff die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts zum Teil auch auf das Elsass über. Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand gelangte 1987 ungeordnet und ohne Einlieferungsverzeichnis in das Generallandesarchiv. Die Registratur des Generalstaatsanwalts war in den alten Räumen des ehemaligen badischen Justizministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe untergebracht. Wie aus handschriftlichen Vermerken auf zwei Aktenheften (Bestellnummern 281 und 1563) zu ersehen ist, ist wohl ein erheblicher Teil der in der Registratur gelagert gewesenen Akten am 27. September 1944 durch Kriegseinwirkung verbrannt. Die Registratur gliederte sich nach der Annexion des Elsass 1940 in zwei Teilregistraturen mit eigenen Geschäftszeichen (Z4 für Baden und Z5 für das Elsass). Die Akten waren nach dem Generalaktenplan der Justiz geordnet und wurden bei der Verzeichnung in dieser Ordnung belassen. Ein Teil der Akten wurde über das Kriegsende 1945 hinaus fortgeführt. Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden von März 1989 bis Juni 1990 von Archivinspektor Bernd Breitkopf durchgeführt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Hinweise auf verwandte Bestände im Generallandesarchiv: Einzelne weitere Akten des Generalstaatsanwalts aus der Zeit des "Dritten Reichs" befinden sich in den Beständen 309, 309-2 und 309 Zugang 1996-66. Zusammen mit den Akten des vorliegenden Bestandes wurden auch Unterlagen der Verwakltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an das Generallandesarchiv abgegeben (240 Zugang 1987-53). Die Akten der Präsidialabteilung des Oberlandesgerichts wurden durch Kriegseinwirkung 1944 vollständig vernichtet. Karlsruhe, im März 1991 Bernd Breitkopf Konversion 2014: Im Jahr 2014 wurden das vorliegende Findmittel konvertiert, um es für das Internet aufbereiten zu können. Die Konversion und Datenaufbereitung übernahm Herr Alexander Hoffmann, die Endredaktion der Unterzeichnete. Karlsruhe, im März 2014 Dr. Martin Stingl Literaturauswahl (Stand: 1991): Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus. Die Lageberichte der Gestapo und des Generalstaatsanwalts Karlsruhe 1933-1940, bearbeitet von Jörg Schadt, hrsg. vom Stadtarchiv Mannheim, Stuttgart 1976. Im Namen des Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz. Konzeption u. Text: Gerhard Fieberg, Köln 1989. Rehberger, Horst: Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, Heidelberg 1966 (Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlung N.F. 19).

        Hauptamt Ordnungspolizei (Bestand)
        BArch, R 19 · Bestand · 1917-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Im Juni 1936 durch Erlass Heinrich Himmlers als Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei errichtet; dem Hauptamt unterstanden die Verwaltungs- und Schutzpolizei (einschließlich Verkehrs- und Wasserschutzpolizei), die Gendarmerie, die Gemeinde- und Feuerschutzpoli‧zei sowie die Technische Nothilfe Langtext: Überblick über die innere behördliche Organisation des Hauptamts Ordnungspolizei Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Jan. 1934 (RGBl. I,75) gingen die Polizeihoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Infolgedessen wurde am 1. Mai 1934 im Reichsministerium des Innern eine Polizeiabteilung (III) eingerichtet, die nach der Verschmelzung des Reichs- innenministeriums mit dem Preußischen Innenministerium im November 1934 mit der Polizeiabteilung (II) des letzteren vereinigt wurde. Organisatorisch fand diese Entwicklung am 17. Juni 1936 mit der Einsetzung Heinrich Himmlers als "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern" ihren Abschluss (RGBl. I,487). Durch Erlass vom 26. Juni 1936 (MBliV, 946) unterteilte der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei seine Behörde in die Hauptämter Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei und unterstellte sie eigenen Chefs. Chef der Ordnungspolizei wurde der bisherige Leiter der Polizeiabteilung des Reichs- und Preußischen Innenministeriums Ministerialdirektor und SS-Obergruppenführer (zuletzt Generaloberst der Polizei und SS-Oberstgruppenführer) Kurt Daluege. Ihn löste am 31. Aug. 1943 der General der Polizei und Waffen-SS Alfred Wünnenberg (m.d.F.b.) bis zum Kriegsende ab. Zum Ressort der Ordnungspolizei gehörten die Verwaltungspolizei, die Schutzpolizei (einschließlich Verkehrs- und Wasserschutzpolizei), die Gendar- merie, die Gemeindepolizei, die Feuerschutzpolizei und die Technische Nothilfe. Das Hauptamt Ordnungspolizei gliederte sich in "Ämter", deren es anfänglich nur zwei gab: das Amt Verwaltung und Recht (VuR) und das Kommando-Amt (Kdo). Dem Amt Verwaltung und Recht oblag die Bearbeitung aller verwaltungspolizeilichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben der gesamten Ordnungspolizei. Es gliederte sich bis Ende 1938 in Referate, dann in Amtsgruppen, Gruppen, Untergruppen und Sachgebiete. Im Zuge der organisatorischen Veränderungen im Hauptamt Ordnungspolizei wurde es im September 1943 aufgelöst (s.u.) Chef des Amtes war bis 1943 Ministerialdirektor Bracht. Das Kommando-Amt bearbeitete alle führungsmäßigen und sonstigen allgemeinen dienstlichen Angelegenheiten der Ordnungspolizei. Es gliederte sich zunächst in Ämter und seit Ende 1940 nach militärischem Vorbild in Amtsgruppen usw. wie das Amt Verwaltung und Recht. Für die technischen Arbeitsgebiete (Nachrichtenverbindungs- und Kraftfahrtzeugwesen, Waffen und Geräte) sowie für die Veterinär-, Luftschutz- und Feuerlöschangelegenheiten gab es ab September 1943 besondere Inspektionen im Kommando-Amt. Chefs des Amts waren nacheinander Generalleutnant von Bomhard (bis Oktober 1942), Generalleutnant Winkelmann (bis März 1944), Generalmajor Diermann (bis Juli 1944) und Generalmajor Flade (bis Mai 1945). Zu diesen beiden Kernämtern des Hauptamtes Ordnungspolizei traten im Laufe des Jahres 1941 zwei weitere Ämter. Durch Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 14. Jan. 1941 wurde zur Vorbereitung des kolonialen Einsatzes der Ordnungspolizei das Kolonialpolizei-Amt errichtet. Es verlor jedoch mit der Verschlechterung der militärischen Lage 1943 an Bedeutung und wurde im März 1943 durch Führerbefehl aufgelöst. Am 9. Mai 1941 wurden als viertes Amt das Amt Feuerwehren und am 30. Dez. 1941 als fünftes das Amt Technische Nothilfe im Hauptamt Ordnungs- polizei gebildet. Grundlegende Änderungen in der Organisation des Hauptamtes Ordnungspolizei traten nach der Einsetzung Himmlers als Reichsinnenminister (August 1943) ein. Mit Wirkung vom 15. Sept. 1943 wurden die Ämter Verwaltung und Recht, Feuerwehren und Technische Nothilfe aufgelöst. Die Aufgaben des Amts Verwaltung und Recht gingen vor allem auf die beiden Neubildungen, das Wirtschaftsverwaltungsamt und das Rechtsamt, über. Das Rechtsamt wurde jedoch schon Anfang Dezember 1943 aufgelöst. Seine Arbeitsgebiete kamen zum größten Teil zum Wirtschaftsverwaltungsamt. Damit hatte dieses Amt bis zum Kriegsende im wesentlichen wieder die Aufgaben und die Stellung des alten Amts Verwaltung und Recht übernommen. Sein Chef wurde der SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und Polizei August Frank aus dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt. Die meisten bisher von den Ämtern Feuerwehren und Technische Nothilfe bearbeiteten Sachgebiete fielen an das Kommando-Amt, Teile auch an die neugebildeten "Reichsämter" Freiwillige Feuerwehren und Technische Nothilfe. In der Bezeichnung "Reichsamt" kam der Sondercharakter dieser Or- ganisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Ausdruck. Als unmittelbar dem Chef der Ordnungspolizei unterstelltes Amt ist noch das am 1. Okt. 1944 aus dem Kommando-Amt (Amtsgruppe III) herausge- löste Sanitäts-Amt zu nennen. Verlagerungsmaßnahmen während des Krieges (Für diesen und den folgenden Abschnitt ist zu vergleichen: Jürgen Huck; Ausweichstellen und Aktenschicksal des Hauptamts Ordnungspolizei im 2. Weltkrieg in: Neufeldt, Huck, Tessin: Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936 - 1945; Koblenz 1957) Der größte Teil des Hauptamtes Ordnungspolizei war bis 1942 im alten Dienstgebäude des Preußischen Innenministeriums in Berlin NW 7, Unter den Linden 72/74, untergebracht. Im Laufe des Jahres 1942 wurde das Amt-Verwaltung und Recht nach Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 106/107, verlegt. Sein Nachfolger, das Wirtschaftsverwaltungsamt, mußte das Gebäude infolge Ausbombung verlassen und bezog im Februar 1944 mit den Amtsgruppen I (Wirtschaft) und III (Unterbringung) sowie der Gruppe "Personal" ein Dienstgebäude in Berlin-Lichterfelde, Unter den Eichen 126. Die Amtsgruppe II (Verwaltung) saß im Barackenlager in Berlin-Zehlendorf, Potsdamer Chaussee, und die Amtsgruppe IV (Versorgung und Recht) bis zu ihrer Auflösung im Februar 1944 im Gebäude Unter den Linden 72/74. Ende März 1944 wurde dann das gesamte Wirtschaftsverwaltungsamt, nachdem schon vorher Teile der Gruppe "Personal" und der Amtsgruppe II nach Biesenthal gegangen waren, in das Ausweichlager "Heidenberg" bei Biesenthal/Mark im Kreis Oberbarnim verlegt. Das Kommando-Amt kam, nachdem durch den Luftangriff vom 23./24. 11. 1943 das Gebäude Unter den Linden 72/74 stark beschädigt worden war, im Dezember 1943 in die Baracken des Ausweichlagers "Paula" bei Biesenthal. Nur die Inspektion L (Luftschutz) blieb bis zum 20. April 1945 im Dienstge- bäude in Berlin, Schadowstraße 2. Anderwärts untergebracht wurden die Inspektion Feuerschutzpolizei (in der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Eberswalde), jeweils Teile der Inspektion Veterinärwesen (in Cottbus) und der Personalgruppen (in der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Berlin- Köpenick). Die Gruppe "Kriegsgeschichte" wurde bereits im August 1943 in die Waffenschule der Ordnungspolizei nach Dresden-Hellerau verlegt und kam ein Jahr danach auf das Schloß des Fürsten Carl von Trauttmannsdorff nach Bischofteinitz bei Taus (Böhmen). Dagegen sind die zunächst nach Dresden verlegten Teile der Inspektion Kraftfahrwesen im November 1944 nach Biesenthal verlegt worden, so daß diese Inspektion bis zum April 1945 geschlossen im Lager "Paula" war. Für die in und um Berlin befindlichen Dienststellen des Chefs der Ordnungspolizei wurde im März 1945 die Verlegung nach Potsdam-Babelsberg angeordnet. Infolge der sich überstürzenden Kriegsereignisse konnten dieses und andere Vorhaben (Suhl und Weimar) nicht durchgeführt werden. Man entschloss sich daher Ende März/Anfang April 1945 zur Teilung des Hauptamtes Ordnungspolizei in einen Süd- und einen Nordstab. Die Aufteilung der Dienststellen auf die beiden Stäbe ist undurchsichtig. Die Masse ist jedoch dem Südstab zugeteilt gewesen. Der Arbeitsstab "Süd" verlegte in der 2. Aprilhälfte zur Offiziersschule der Ordnungspolizei in Fürstenfeldbruck. Hier wurde ein großer Teil seines Personals entlassen. Der verkleinerte Arbeitsstab fuhr dann am 28. April 1945 nach Eben/Achensee (Tirol) und kam Mitte Mai 1945 in Rottach-Egern (Tegernsee) in amerikanische Gefangenschaft. Der Arbeitsstab "Nord" verließ am 18. April 1945 Biesenthal, erreichte über Lübeck Anfang Mai Flensburg und wurde dort in der Feuerwehrschule Harriesleefeld von den Engländern gefangen genommen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bezug: Koblenzer Bestand Verbleib der Akten des Hauptamtes Ordnungspolizei Die Masse der Akten des Chefs der Ordnungspolizei muß als verloren gelten. Die Vorgänge, die zu diesem Verlust geführt haben, liegen noch weitgehend im Dunkeln. Verhältnismäßig gut sind wir über das Schicksal von größeren Teilen der Altregistraturen des Chefs der Ordnungspolizei, die vorwiegend Akten der ehemaligen Polizeiabteilungen des Preußischen Innenministeriums und des Reichsinnenministeriums sowie solche der 1935/36 aufgelösten preußischen Landespolizei enthielten, sowie über die Akten der Gruppe "Kriegsgeschichte", unterrichtet. Die Altregistraturen des Chefs der Ordnungspolizei befanden sich im sogenannten "Archiv des Hauptamtes Ordnungspolizei", das ab Oktober 1941 auf Einspruch des Generaldirektors der Staatsarchive in "Aktenverwaltung des Hauptamtes Ordnungspolizei" umbenannt wurde. Bestände dieser Aktenverwaltung sind während des Krieges in den Dienstgebäuden Unter den Linden, Kurfürstendamm und Breitestraße nachzuweisen. Aus den vom Chef der Ordnungspolizei übernommenen Registraturen der Polizeiabteilung des Preußischen Innenministeriums sind von 1941 bis 1944 rd. 8.500 Bände Akten an das Preußische Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem abgegeben worden. Das Geheime Staatsarchiv hatte diese Akten zum größten Teil in mitteldeutsche Bergwerke ausgelagert. Von dort dürften sie mit den übrigen ausgelagerten Beständen zum Zentralen Staatsarchiv II der DDR in Merseburg gekommen sind. Akten unbekannten Umfanges des Polizeiabteilung des Reichsinnenministeriums hauptsächlich über die Schutz- und Kriminalpolizei-, die 1936 vom Chef der Ordnungspolizei übernommen worden waren, sind 1941/42 vom Hauptamt Ordnungspolizei zum Reichsarchiv in Potsdam gelangt.Dort sind sie sehr wahrscheinlich durch den Luftangriff vom 14./15. 4. 1945 vernichtet worden. Die Akten der 1935 in die Wehrmacht überführten Preußischen Landespolizei aus der Zeit von 1933 bis 1935 sind allem Anschein nach während des Krieges an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben worden. Hier sind sie dann infolge des Luftangriffs vom April 1945 wahrscheinlich verbrannt. Weitaus lückenhafter als bei den Altregistraturen sind unsere Kenntnisse über das Schicksal der beim Hauptamt Ordnungspolizei vorhanden gewesen laufenden Registraturen. Am Schluß des Krieges sind nachzuweisen die Registraturen: O - Adj Adjutantur O - HB Hauptbüro O - Jur Jurist O - Kdo Adj. Adjutantur O - Kdo WF Weltanschauliche Führung O - Kdo Org/Ia Organisation, Einsatz, Führung O - Kdo I - Ib Nachschub O - Kdo I Ausb. Ausbildung O - Kdo I Sp. Sport O - Kdo I KrG Kriegsgeschichte O - Kdo II P O - Kdo II P Allg) Personalien O - Kdo II P R 1) O - Kdo II P Dis Disziplinarangelegenheiten 2) O - Kdo II P KrO Kriegsorden und Ehrenzeichen 3) O - Kdo In K Inspektion Kraftfahrwesen 4) O - Kdo In N Inspektion Nachrichtenverbindungswesen 5) O - Kdo In WG Inspektion Waffen und Gerät 6) O - Kdo In L Inspektion Luftschutz 7) O - Kdo In F Inspektion Feuerschutzpolizei 8) O - Kdo In Vet Inspektion Veterinärwesen 9) O - W Pers Personalien 10) O - W Vers Versorgung 11) O - W I Wirtschaft 12) O - W II Verwaltung und Recht 13) O - W III Unterbringung 14) O - San Sanitätswesen 15) O - I. - S Generalinspekteur der Schutzpolizei O - I. - G Generalinspekteur der Gendarmerie und Schutzpolizei der Gemeinden 16) O - I. - Sch Generalinspekteur der Schulen O - I. - FSchP Generalinspekteur für das Feuer- 17) löschwesen (Feuerschutzpolizei und Feuerwehren) O - I. - FwSch Generalinspekteur für das Feuer- 18) löschwesen (Feuerwehrschulen, Werk- feuerwehren und Brandschau) 19) O - RTN Reichsamt Technische Nothilfe 20) O - RFw Reichsamt Freiwillige Feuerwehren 21) Geheimregistratur Die meisten dieser insgesamt 35 laufenden Registraturen scheinen völlig verloren gegangen zu sein. Nur die folgenden lückenhaften Nachrichten über ihren Verbleib sind dem Bundesarchiv bisher bekannt geworden. Ein Teil der Personalakten des Kommando-Amtes (Registraturen O-Kdo II P) scheint 1943/44 im Benehmen mit dem Reichsamt Technische Nothilfe auf die Burg Eisenhardt in Belzig/Mark (TN-Schule) ausgelagert worden zu sein. Sein Schicksal ist unbekannt. Ein anderer Teil kam im Frühjahr 1945 zunächst zur Polizeiverwaltung Gera, dann nach Weimar oder Gschenda, Kr. Arnstadt, wurde vorübergehend nach Biesenthal zurückgeholt und ging im April 1945 mit dem Südstab nach Fürstenfeldbruck. Schon in Biesenthal verbrannte die Masse der Akten über das Berufsbeamtengesetz, und weitere Verluste tragten auf dem Marsch von dort nach Fürstenfeldbruck durch Tieffliegerbeschuß ein. In Fürstenfeldbruck und Anfang Mai 1945 in Eben ist dann die Masse der mitgeführten Akten von Angehörigen des Südstabes verbrannt worden. Die Personalakten des Wirtschaftsverwaltungsamtes (Registratur O-W Pers.) wurde im Frühjahr 1945 zusammen mit denen des Kommando-Amtes in thüringische Orte verlagert. Sie gelangten über die Polizeiverwaltung in Gera zum Polizeiversorgungslager Linda bei Neustadt a. d. Orla - anderen Nachrichten zufolge auch nach Gschwenda - und kamen beim Anrücken der Amerikaner, nachdem durch einen mißverstandenen Funkspruch erhebliche Teile in Thüringen verbrannt worden waren, für kurze Zeit nach Biesenthal zurück. Von dort wurden sie im April 1945 vom Stüdstabe unter Verlusten durch Luftangriffe nach Fürstenfeldbruck mitgeführt. Hier und in Eben wurden die Akten Ende April/Anfang Mai 1945 zum weitaus größten Teil vernichtet. Nach anderen Überlieferungen sollen aber danach Anfang Mai 1945 nach weitere Akten in Maurach/Achensee verbrannt worden sein. Ein besonderes Schicksal hatten die Akten der Gruppe "Kriegsgeschichte" des Kommando-Amtes (Registratur O-Kdo I KrG). Bei der Gruppe war im Laufe des Krieges durch Abgaben von kriegsgeschichtlich wichtigem Material aus dem Bereich der Ordnungspolizei ein "Sonderarchiv" entstanden. Unter seinem Bestsänden sind vor allem die Tagebücher der 1939 aufgestellten SS-Polizeidivision, der 1945 aufgestellten 35. SS-(Polizei)Grenadierdivision, der SS-Polizeiregimenter, der Polizeischützenregimenter, der Polizeibataillone u. a. Polizeitruppeneinheiten sowie eine Sammlung der wichtigsten Erlasse des Hauptamtes Ordnungspolizei hervorzuheben. Diese wertvollen Unterlagen wurden Ende April/Anfang Mai 1945 von Angehörigen der Gruppe "Kriegsgeschichte" in Bischofteinitz/Böhmen restlos vernichtet. Nach wie vor ist undurchsichtig, in welchem Umfang Schriftgut des Chefs der Ordnungspolizei heute von Dienststellen der DDR verwahrt wird. Mit Sicherheit steht nur fest, daß sich im Bestand "Reichsministerium des Innern" des Zentralen Staatsarchivs I in Potsdam unter Abt. III 46 Aktenbände über die Polizei aus der Zeit von 1934 bis 1937 und Personalakten aus dem Hauptamt Ordnungspolizei befinden. Die in Fürstenfeldbruck und Eben nicht vernichteten Registraturreste der Personalgruppen und anscheinend auch Teile anderer Registraturen des Hauptamtes Ordnungspolizei wurden von den Amerikanern beschlagnahmt. Nach der Besetzung der Offiziersschule der Ordnungspolizei in Fürstenfeldbruck sichteten diese die vorgefundenen Akten, brachten sie in einen Speicher, transportierten sie unter Zurücklassung des für sie Uninteressanten im Herbst 1945 ab. Das dort verbliebene Material der Personalregistratur des Wirtschaftsverwaltungsamtes wurde im November 1954 über das Bayerische Hauptstaatsarchiv, Abt. I, dasjenige des Kommandoamtes im Januar 1955 und im Juli 1957 von der Bayerischen Polizeischule Fürstenfeldbruck unmittelbar an das Bundesarchiv abgegeben. Schon im Dezember 1956 waren hier etwa 550 Personalhefte des Kommando-Amtes mit den Anfangsbuchstaben M - Z eingetroffen, die, zunächst beschlagnahmt, von der amerikanischen Militärregierung 1949 dem Kommando der Schutzpolizei in Wiesbaden übergeben worden waren und dort - bei einem Bestand von ursprünglich rund 900 Heften - durch Abgaben der Unterlagen über wiederverwendete Polizeiangehörige an deren Dienststelle vermindert worden waren. Die Hauptmasse der weggeführtne Akten aber wurde zunächst in das Aktendepot der U.S. Army (Departmental Records Branch) in Alexandria/Virginia überführt und innerhalb der Records Group 1010/EAP 170 - 175 verfilmt (Mikrofilm Guide 39). Die Übergabe von dort an das Bundesarchiv ging im April 1962 vonstatten. Weitere Aktenübernahmen erfolgten aus Unterlagen, die zunächst im Document Center in Berlin zusammengeführt worden waren - zunächst im Jahre 1957 Personalakten über Gendarmeriebeamte über das Hessische Ministerium des Innern, dann 1962 in größerem Umfang und unmittelbar im Zusammenhang mit der sogenannten Sammlung Schumacher Schriftgut verschiedenster Organisationseinheiten und zum ungefähr gleichen Zeitpunkt aus biographischen Materialien Dalueges rekonstruierte Akten der Adjutantur des Chefs der Ordnungspolizei. Weitere Provenienzen, die unter biographischen Gesichtspunkten eingruppiert wurden, sind aber nach wie vor im Berlin Document Center zu suchen. Im Sommer 1957 übergab der ehemalige Chef des Kommando-Amtes, Generalleutnant der Ordnungspolizei a. D. Adolf v. Bomhard, zwei von ihm persönlich gesicherte Aktenbände (R 19/282 und 283) und darüber hinaus die unter C im Anhang aufgeführten Unterlagen. 1958 folgten Steuer-, Gehalts- und Lohnunterlagen von früheren Arbeitnehmern des Hauptzeugamtes der Ordnungspolizei von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe. Schließlich wurden Akten des Reichsamts Freiwillige Feuerwehren 1957 und 1964 von der Oberfinanzdirektion Hamburg übergeben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bezug: Koblenzer Bestand Von einer durchgreifenden Kassation wurde angesichts der Geringfügigkeit oder des Fehlens von sonstigen Aktenüberlieferungen der Ordnungspolizei und dem versorgungsrechtlichen Bedürfnis nach Dienstzeitnachweisen für Polizei- angehörige abgesehen. Dagegen wurden, um zumindest einige Lücken des Be- standes zu füllen, nicht nur die amtlichen Drucksachen des Hauptamts Ordnungs- polizei mit aufgeführt, sondern auch wichtige Betreffe zur Ordnungspolizei aus den Beständen des Bundesarchivs R 43 (Reichskanzlei), R 18 (Reichsministe- rium des Innern), R 2 (Reichsfinanzministerium), R 22 (Reichsjustizministerium), NS 19 (Persönlicher Stab Reichsführer SS), NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit) und R 36 (Deutscher Gemeindetag) eingearbeitet, ohne daß dabei Vollständig- keit angestrebt wurde. Auf die Berücksichtigung der Bestände R 20 (Chef der Bandenkampfverbände; Schulen der Ordnungspolizei) und R 70 (Polizeidienst- stellen eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten des 2. Welt- krieges), die bei entsprechenden Nachforschungen ohnehin herangezogen werden müssen, wurde dagegen ganz verzichtet. Bei Klassifikation des Bestandes ließ sich eine Gliederung des Bestandes nach dem Registraturprinzip bei der Lückenhaftigkeit der erhaltenen Akten ebensowenig sinnvoll durchführen wie eine enge Anlehnung an die Verwal- tungsstruktur des Hauptamtes. Es wurde daher eine ideelle, aber der Gewichtig- keit der tatsächlich im Bestand überlieferten Sachbereiche angepaßte Aufglie- derung des Kompetenzbereiches des Hauptamtes Ordnungspolizei erarbeitet. An der Erschließung des Bestandes in besonderem Maße beteiligt waren in chronologischer Folge die Herren Dr. Neufeldt, Huck, Schatz, Dr. Boberach, Dr. Werner und Marschall. Koblenz, im Oktober 1974 Inhaltliche Charakterisierung: Adjutantur des Chefs der Ordnungspolizei 1933-1945 (24), Dienststellenverwaltung 1933-1945 (50), Nachrichten- und Befehlsblätter, Erlasse, Besprechungen 1933-1945 (41), Orga‧nisation und Zuständigkeit 1933-1945 (58), Haushalt 1933-1944 (9), Allgemeines Dienstrecht und Polizeidienstrecht 1931-1945 (37), Lehrgänge und Schulen 1930-1945 (89), Beurteilung, Beförderung, Abordnung und Versetzung von Angehörigen der Polizei 1931-1945 (38), Besoldung und Versorgung 1933-1945 (19), Straf- und Disziplinarangelegenheiten 1937-1945 (8), Uniformen und Orden 1933-1945 (8), Kameradschaftsbund deutscher Polizeibeamter 1933-1945 (6), Personalstatistik 1938-1945 (7), Unterbringung, Ausrüstung und Bewaffnung 1933-1945 (8), Sanitäts- und Vete‧rinärwesen, Polizeisport 1933-1945 (12), Polizeiverwaltungs- und Vollzugsdienst 1935-1945 (93), Einsatz von Polizeiverbänden und -einheiten 1933-1945 (108), Personalakten 1917-1945 (1.067), Staatskrankenhaus der Polizei in Berlin.- Krankenblätter (ZX) von Patienten 1940-1945 (1946) (3.149), Kartei des Staatskrankenhauses der Polizei in Berlin (k.A.) Erschließungszustand: Findbuch (1974) Zitierweise: BArch, R 19/...

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/03 · Bestand · 1812-1945, vereinzelt bis 1955
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Fast jeder Verwaltungszweig hat seine eigene spezifische Polizei. König Friedrich unterstellte bei der Gliederung der Staatsverwaltung nach Departements dem Ministerium des Innern diejenige Polizei, die nicht einem solchen bestimmten Ressort zugehört, jedoch mit zwei Ausnahmen: 1. die Landespolizei überwies er einem besonderen Polizeiministerium; 2. die Zensurgeschäfte wurden von 1808-1811 einem Zensurkollegium übertragen, das zunächst dem Kabinettsministerium, dann dem Polizeiministerium unterstand und am 30. November 1811 mit der Aufhebung der Zensur vorerst seine Tätigkeit einstellte. Infolge der Karlsbader Beschlüsse bestand ab 1819 eine eigene Zensurkommission, die erst mit Verordnung vom 1. März 1848 aufgelöst wurde. Hinsichtlich der genauen Entstehung des Geschäftsteils III des Innenministeriums bestehen Unklarheiten. Aus den zunächst vorhandenen beiden Ministerialabteilungen Polizeiverwaltung (Behandlung von Rechtsfragen) und Ordnungspolizei (später Polizeibefehlsstelle, als Kommandobehörde der staatlichen Exekutivpolizei) entwickelte sich 1922 der Geschäftsteil III mit den Abteilungen A (Polizeiabteilung) und B (Polizeibefehlsstelle). Der Geschäftsteiler vom 14. Oktober 1922 nennt folgende Zuständigkeiten: A Polizeiabteilung 1. Allgemeines auf dem gesamten Gebiet des Polizeiwesens 2. Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe 3. Schäden durch innere Unruhen 4. Freizügigkeit, Paßwesen, Meldewesen 5. Gefängniswesen 6. Besitz und Gebrauch von Waffen 7. Sicherheitspolizei, Sittenpolizei 8. Vereine 9. Pressepolizei, Pressezensur 10. Luftfahrtpolizei 11. Landjägerkorps 12. Staatliche Ortspolizei und Schutzpolizei 13. Landeskriminalwesen 14. Polizeiwesen der Gemeinden 15. Technische Nothilfe 16. Staats- und Reichshaushaltsplan und Rechnungsergebnisse B Polizeibefehlsstelle I. Vorbereitung des technischen Zusammenwirkens der gesamten Polizei im Falle von Unruhen II. Schutzpolizei (soweit nicht bei A) 1. Angelegenheiten der Angehörigen der Schutzpolizei 2. Ärztlicher und tierärztlicher Dienst 3. Unterbringung und Verwaltung von Geräten, Waffen, Schießbedarf, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung 4. Unterbringung geschlossener Verbände und Verwaltung der hierfür dienenden Gebäude, Räume und Plätze 5. Durchführung des Staatshaushaltsplans, soweit er sich auf die Angelegenheiten B II 1.-4. bezieht 6. Mitwirkung beim landespolizeilichen Nachrichtendienst, soweit die Belange der Schutzpolizei berührt sind 7. Sicherungsmaßnahmen vor dem Eingreifen der Schutzpolizei, technische Maßnahmen bei ihrem Eingreifen Mit der zweiten Änderung des obengenannten Geschäftsteilers vom August 1927 erhielt der Geschäftsteil III die Bezeichnung Polizeiwesen (Polizeiabteilung), die Aufteilung in A und B entfiel. Im Oktober 1927 wurde der Geschäftsteil III der Zuständigkeit des Ersten Ministerialdirektors des Innenministeriums unterstellt. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Geschäftsteils VII ging die Zuständigkeit für Wehrmachtsangelegenheiten und Fremdenlegion auf die Polizeiabteilung über. Mit Wirkung vom 28. April 1933 wurden im Innenministerium 1. die Württembergische politische Polizei und 2. die Wirtschaftsabteilung der politischen Polizei eingerichtet. Die politische Polizei übernahm die bisherigen Aufgaben der politischen Polizei des Polizeipräsidiums Stuttgart zugleich als Landeskriminalpolizeiamt unter gleichzeitiger Entbindung des Polizeipräsidenten in Stuttgart von seinem Amt. Sie wurde allgemeine Zentralnachrichtensammelstelle für Württemberg, der Leiter der politischen Polizei war Hauptberichterstatter im Innenministerium für Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe, Verhängung sowie Durchführung und Aufhebung des Ausnahmezustands, Spionageabwehr, Vereine und Versammlungen, Pressepolizei, Freizügigkeit, Fremdenpolizei, Melde- und Paßwesen, Grenzverkehr sowie Ausweisungen aus sicherheitspolitischen Gründen. Ebenfalls 1933 wurde gemäß Verfügung des Polizeikommissars für das Land Württemberg im Innenministerium die Stelle des Kommandeurs der Württembergischen Schutzpolizei geschaffen. Dieser unterstand unmittelbar dem Ersten Ministerialdirektor, ihm untergeordnet waren die bisher in der Polizeiabteilung verwendeten Sachbearbeiter für Personalangelegenheiten der Polizeioffiziere und Beamten des Bereitschaftsdienstes, für Ausbildung und Einsatz, für Luft- und Gasschutz, für Nachrichtendienst, für Waffen, Munition und Geräte einschließlich Kraftfahrzeuge und die beiden Polizeischulabteilungen. Der Kommandeur der Schutzpolizei war Inspekteur der gesamten uniformierten Staatlichen Polizei (vgl. Schaubild). Am 7. Oktober 1933 wurde durch den Minister ein neuer Geschäftsteiler der Polizeiabteilung genehmigt: Geschäftsteil III A: Polizeiwesen ohne Geschäftskreis der Württembergischen Schutzpolizei und ohne politische Polizei Geschäftsteil III B: Kommandeur der Württembergischen Schutzpolizei Geschäftsteil III C: Politische Polizei Im Zuge der weiteren Trennung der Landespolizei von der Schutzpolizei wurde eine Änderung der Geschäftsteile III A und III B nötig. Geschäftsteil III B erhielt nun die Bezeichnung Reichszwischenbefehlsstelle für die Polizei Stuttgart (RZB. Stuttgart). Durch die Überführung der Landespolizei in die Verwaltung des Reichs auf 1. April 1935 fiel der Geschäftsteil III B ganz weg. Eine erneute Änderung mit Wirkung vom 15. Februar 1940 gab folgende neue Geschäftsverteilung vor: Geschäftsteil III A : Polizeidezernat Geschäftsteil III B : Stabsoffizier der Schutzpolizei als Dezernent für Schutzpolizeiangelegenheiten Geschäftsteil III C : Politische Polizei Geschäftsteil III D : Kommandeur der Gendarmerie als Dezernent für Gendarmerie-Angelegenheiten Geschäftsteil III E : Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten Mit Anordnung vom 5. Juni 1941 wurde der Höhere SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Württemberg und Baden im Wehrkreis V und beim Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Kaul, mit der Leitung und Bearbeitung der Polizeiangelegenheiten beauftragt. Sein Arbeitsgebiet umfaßte die Geschäftsteile III A, III B, III C, III D sowie den Einsatz der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren sowie die Mitwirkung bei Angelegenheiten der Reichsverteidigung, soweit die Polizei berührt war. Der bisherige Geschäftsteil III E blieb als selbständiger Geschäftsteil bestehen. Angepaßt an den vom Reichsführer SS aufgestellten Geschäftsverteilungsplan gingen 1943 vom Geschäftsteil VII des Innenministeriums über auf Geschäftsteil III A: Feuerlöschwesen, Landesbranddirektor, Landesfeuerlöschkasse Geschäftsteil III B: Regelung und Beaufsichtigung des Straßenverkehrs Geschäftsteil III C: Verkehr mit Sprengstoffen. Akten zur Organisation finden sich in Bestand E 151/01 (Innenministerium, Kanzleidirektion) Büschel 284, 285 und 288. Verwiesen sei auch auf die Bestände des Innenministeriums im Hauptstaatsarchiv E 141, E 143, E 146, E 150 und E 151/.. für das 19. und den Beginn des 20. Jahrhunderts, die aufgrund der wechselnden Fachzuständigkeiten innerhalb der Abteilungen des Innenministeriums teilweise Vorgänge zu gleichen Themen enthalten und daher parallel überprüft werden sollten. Für die Überlieferung ab 1945 ist die Beständegruppe EA 2 (Innenministerium, Landespolizeipräsidium) heranzuziehen. Ergänzend zum Bestand E 151/03 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1995 vom Staatsarchiv Bremen die dort als Empfängerüberlieferung verwahrten Politischen Lageberichte des Landespolizeiamtes Württemberg, Nachrichtensammelstelle Innenministerium aus der Zeit von 1922-1934 sowie die Lageberichte des Landespolizeiamts Baden in Karlsruhe aus der Zeit von 1924-1933 auf Mikrofilm erwerben. Sie sind unter der Bestandssignatur J 383 Nr. 716 a-f zu finden. Bestandsgeschichte: Vorliegendes Repertorium vereint Unterlagen aus den Beständen: E 151 c I: Geheimakten aus der Registratur IIIb betr. Luftschutz: 1954 vom Bundesarchiv Koblenz an das Hauptstaatsarchiv übergeben. Die Akten waren im April 1945 in der Ausweichstelle Garmisch-Partenkirchen des Reichministeriums des Innern von amerikanischen Truppen beschlagnahmt worden. 1950 gab das amerikanische Document Center Rear in Darmstadt die Akten an das Bundesministerium des Innern in Bonn zurück, von dort gelangten sie im März 1953 an das Bundesarchiv. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 c II: Ministerium des Innern V, Abteilung III: 1958 samt Übergabeverzeichnis über das Staatsarchiv Ludwigsburg im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Für die (neuen) Büschelnummern E 151/03 Bü. 44-46 (Ausweisungen) und E 151/03 Bü. 707-709 sowie EA 2/301 Bü. 294-300 (Vereine) liegen zwei Sonderverzeichnisse von 1966 vor. Bestand jetzt komplett in E 151/03 (Akten bis 1945) Nachakten (ab 1945) in EA 2/301. E 151 c III: Akten des Geschäftsteils Rv (Reichsverteidigung): 1963 vom Bundesarchiv Koblenz übergeben. Es handelt sich um einen Teil jener Akten des württembergischen Innenministeriums, die bei Kriegsende in die USA überführt worden waren und später als Teil eines umfangreichen Mischbestandes vom amerikanischen Aktendepot in Alexandria an das Bundesarchiv gelangten. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 b II: Ablieferung des Innenministeriums: 1958 an das Staatsarchiv Ludwigsburg, von dort 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. E 151 b III: Ablieferung des Innenministeriums: 1952 an das Regierungspräsidium Nordwürttemberg, 1964 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben, 1973 an das Hauptstaatsarchiv weitergegeben. Die beiden früheren Bestände E 151 b II und E 151 b III sind jetzt Teil von E 151/02. Daraus wurden die Akten über Wehrmachtsangelegenheiten vorliegendem Bestand E 151/03 zugeordnet. EA 2/301 (jetzt EA 2/301): Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1979 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Akten bis zum Jahr 1945 wurden E 151/03 zugeordnet, umgekehrt wurden Unterlagen ab 1945 aus E 151/03 entnommen und nach EA 2/301 eingeordnet. EA 2/303: Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1990 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Vorakten bis 1945 wurden zu E 151/03 gezogen. EL 21/3: Regierungspräsidium Nordwürttemberg, Abteilung: 1998 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Bearbeiterbericht: Da kein Aktenplan vorliegt, orientiert sich die Gliederung des Bestandes an den zwar nicht durchgängig, aber größtenteils vergebenen Aktenzeichen, bestehend aus III, häufig auch P.A. (für den Geschäftsteil der Polizeiabteilung) und einer arabischen Zahl (für den Aktenbetreff). Nur gelegentlich ist mit lateinischen Großbuchstaben (A, B, C, D, E) die zuständige Abteilung angegeben. Nach den organisatorischen Änderungen von 1933 findet sich bisweilen auch das Kürzel P.P. für die Politische Polizei. Die Akten der Bereiche Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten sind mit eigenen Aktenzeichen versehen (Rv bzw. VII und arabische Zahl aufgrund früherer Zugehörigkeit zu Geschäftsteil VII); sie sind am Schluß des Bestandes aufgeführt. Da die Aktenzeichen dieser Unterlagen für eine Klassifikation nur bedingt zu verwenden waren und zugleich mehrere Aktenschichten vorlagen, wurde hier nachträglich ein zeitlicher Schnitt um das Jahr 1933 gesetzt. Bei den Angaben zum Umfang der Aktenbüschel ist die Anzahl der Quadrangelnummern genannt, sofern diese durchgängig vergeben wurden. Die Titelaufnahmen fertigten von 1987 bis 1989 Alexander Brunotte, Anita Hefele, Kurt Hochstuhl und Petra Schön. Erste Korrekturen nahm Wolfgang Schmierer 1989 vor, die Feststellung und Entnahme bzw. Teilung von Büscheln mit Vor- und Nachakten, ein erstes Klassifikationsschema sowie die computergestützte Erfassung der Titelaufnahmen erfolgten 1993 durch Martin Luchterhandt. Die redaktionelle Bearbeitung gemäß den Vorgaben zur Manuskripterstellung für Publikationen der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg übernahm Unterzeichnete. Die Angabe der Vorsignaturen, die im vorliegenden gedruckten Band auf Wunsch des Herausgebers nicht erscheinen, finden sich im ausführlicheren vervielfältigten Archivrepertorium zum Bestand E 151/03. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1812 bis 1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1955. Der Bestand E 151/03 umfaßt nunmehr 1196 Nummern (die Büschelnummern 323, 1125 und 1139 sowie die Ordnungsnummer 800 sind nicht belegt) mit 47,5 lfd. m Umfang. Stuttgart, im September 1998 Sabine Schnell

        Justizministerium (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 234 · Bestand · [1715] 1803-1945 [1983]
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte: Das 1807 geschaffene Justizdepartement wurde 1808/09 zum Justizministerium aufgewertet, jedoch schon 1819 wieder abgeschafft. Seine Aufgaben nahmen zunächst das Innenministerium und das Oberhofgericht, dann aber hauptsächlich die im Staatsministerium eingerichtete Justizsektion wahr. Doch bereits 1825 erstand das Justizministerium neu. In den Jahren 1871-1876 betreute es zusätzlich die Auswärtigen Angelegenheiten, 1871-1881 die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses und 1881-1911 die Bereiche Kultus und Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Im Jahre 1911 wurden - wie schon einmal 1871 - die Ressorts Großherzogliches Haus, Justiz und Auswärtiges zusammengelegt, doch sollte die neue badische Verfassung 1919 das Justizministerium wieder auf seine eigentlichen Kernbereiche reduzieren. 1933 wurden die beiden Ministerien der Justiz und des Kultus und Unterrichts erneut zu einem vereinigt. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung gingen seine Kompetenzen 1934 auf das Reichsjustizministerium über. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde mit Unterstützung der DFG 2012 digitalisiert. Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu geordnet. Das alte Bandrepertorium für die Personal- und Prüfungsakten (1999) wurde in das Findmittel eingearbeitet. Inhalt: Der Bestand enthält neben den Akten des Justizministeriums selbst auch Unterlagen des Justizprüfungsamtes, der beiden beim Innenministerium angesiedelten evangelischen und katholischen Kirchensektionen (ab 1843 Oberkirchenräte) sowie der Ausgleichskommission für die rheinpfälzische Kirchengüterteilung.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 521 · Bestand · 1831-1962 (-1984)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Die Kislauer Haftanstalten: Die Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Jagd- und Lustschlosses der Speyerer Fürstbischöfe in Kislau dienten seit dem Anfall der rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Speyer an Baden der Unterbringung verschiedenster staatlicher Anstalten, die teilweise zeitlich parallel nebeneinander in verschiedenen Gebäuden auf dem Schlossgelände bestanden: als Gefängnis (u.a. für Revolutionsteilnehmer 1848/49, Außenstelle der Festung Rastatt), Verwahranstalt für Frauen und Männer, Arbeitshaus für sozial randständige Männer, Lazarett und Kriegsgefangenenlager im Ersten Weltkrieg, Außenstelle für Frauen der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch, Durchgangslager für ehemalige französische Fremdenlegionäre, Flüchtlingslager nach 1945 und Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bruchsal bis heute. Vor allem aber ist das Kislauer Schloss bis heute verbunden mit der Rolle, die der Ort in der Zeit des "Dritten Reichs" spielte, als dort ein Schutzhaftlager und ein Konzentrationslager für politische Häftlinge untergabracht waren. Bekannte politische Häftlinge in der Zeit des Nationalsozialismus waren z.B. Adam Remmele, Christian Stock und Ludwig Marum, der als offenbar einziger Häftling in Kislau ermordet wurde. Dokumentiert sind in den Kislauer Gefangenenakten aus der Zeit des Nationalsozialismus neben Marum allerdings noch einzelne weitere, anscheinend aber "natürliche" Todesfälle. In der NS-Zeit war Kislau für viele Gefangene Durchgangsstation auf ihrem Weg in andere Lager, insbesondere von/nach Hinzert (SS-Sonderlager), Dachau (Konzentrationslager) und in die Emslandlager (v.a. Wehrmachtangehörige). Während des Zweiten Weltkriegs stammten viele Häftlinge aus dem Ausland; es handelte sich um osteuropäische Fremdarbeiter oder Menschen aus den von Deutschland besetzten Gebieten in Westeuropa. Bearbeitung: Die im Bestand 521 überlieferten Gefangenenakten bildeten bis 2015 die Teilbestände 521 Zugang 1982-48 und 521 Zugang 2003-57. Die Akten sind schwerpunktmäßig in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden und betreffen folgende Kislauer Einrichtungen: - Arbeitshaus - Schutzhaftlager/Konzentrationslager/Bewahrungslager - Strafgefängnis - Durchgangslager für Fremdenlegionäre. Einziges Findmittel zu den Akten des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 war bis 2015 eine maschinenschriftliche Auflistung mit Namen und Geburtsdaten, ergänzt um handschriftliche Nachträge. Diese Liste umfasste - dem Anspruch nach - die vorhandenen Akten und einen Teil der Karteikarten der Gefangenenkartei. Nicht festgehalten waren die Inhaftierungsgründe, Herkunftsorte, Aktenlaufzeiten und vor allem die Namen der Einrichtungen, in denen die Betroffenen untergebracht waren. Gezielte und kombinierte Recherchen z.B. nach namentlich vorab nicht bekannten Schutzhäftlingen, nach zeittypischen Straftatbeständen wie z.B. Wehrkraftzersetzung, Arbeitsverweigerung, verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen oder nach Heimatorten u. dgl. waren so nicht möglich. Zudem gab es, wie sich im Zuge der Bearbeitung zeigte, in der Liste nicht enhaltene unverzeichnete Akten, die zwischen den übrigen lagen. Der nur wenige Aktenhefte umfassende Teilbestand 521 Zugang 2003-57 war gänzlich unverzeichnet. Zu Beginn der Erschließungsarbeiten war geplant, das fertige Findmittel nach Anstalten, z.B. Konzentrationslager Kislau, Arbeitshaus Kislau usw. zu strukturieren und innerhalb dieser Gruppen nach Namensalphabet. Das erwies sich als unmöglich, weil viele Häftlinge innerhalb des Kislauer Lagerkomplexes umquartiert worden sind oder weil, vor allem bei sehr vielen kurzzeitig Inhaftierten (v.a. Schubhäftlinge), diese Angaben fehlten, so dass eindeutige Zuordnungen sehr oft nicht möglich waren. Eine besondere Schwierigkeit lag zudem darin, dass die Kislauer Haftanstalten offenbar keine eigenen Verwaltungen hatten, wie man anhand der Eingangsstempel, Briefköpfe und Adressangaben in den Akten erkennen kann. In welcher Anstalt jemand war, ist an den Akten selber nicht immer sicher erkennbar und hätte anhand der Parallelüberlieferung in den konkreten Einzelfällen (z.B. Kislauer Gefangenenbücher, Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Wiedergutmachungsakten) eingehend recherchiert und verifiziert werden müssen. Zumindest aber sind nun im vorliegenden Online-Findmittel die vorgenannten Teilanstalten durch Volltextsuche ermittelbar. In die Einzelverzeichnung einbezogen wurden die Karteikarten der Gefangenenkartei. Diese Karteikarten sind ca. 1933-1938 geführt worden und beinhalten wichtige personenbezogene Grundangaben: Geburtsdaten, Herkunftsorte, Inhaftierungsgründe, Haftorte u.a.m. Oft sind diese Karteikarten der einzige verbliebene Nachweis über die Inhaftierung eines Menschen aus politischen Gründen in Kislau. Karten, zu denen während der Verzeichnungsarbeit Akten ermittelt werden konnten, wurden diesen zugeordnet, wurden also nicht eigens verzeichnet, um Doppelarbeit zu vermeiden. Von der Einzelverzeichnung ausgenommen wurde die Abrechnungskartei, die die Jahre ca. 1935-1944 umfasst. Diese Abrechungskartei enthält Übersichten der Ein- und Auszahlungen von persönlichen Geldmitteln der Gefangenen. Nähere Angaben zu den Gefangenen sind daraus nicht ersichtlich, so dass eine gruppenweise Verzeichnung der Abrechnungskartei ausreichend erschien. Die alten Bestellnummern in der Aktenliste des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 mit rund 8500 Nummern wurden beibehalten, um so weit wie möglich auf eine Konkordanz verzichten zu können. Dementsprechend blieben die vorgefunden wenigen Lücken in der Nummernfolge sowie einzelne Ableitungen ("a-Nummern") erhalten. Dagegen erhielten die Karteikarten und die unsigniert gewesenen Akten aus dem Teilbestand 521 Zugang 2003-57 neue Bestellnummern, die durch Fortzählung gebildet wurden. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Borgstedt, Angela: Das nordbadische Kislau - Konzentrationslager, Arbeitshaus und Durchgangslager für Fremdenlegionäre, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.): Herrschaft und Gewalt. Frühe Konzentrationslager 1933-1939, Berlin 2001, S. 217-229.

        Kompendium über Militärrecht, Berlin 1911
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 153 Nr. 4 · Akt(e) · 1911
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Darin: I. Militärstrafgerichtsordnung vom 01.12.1898 Ia. Verordnung, betreffend das strafgerichtliche Verfahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen vom 02.11.1909 Ib. Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30.06.1878, in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.1898 Ic. Gesetz, betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in Heer und Marine vom 28.05.1901 II. Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20.06.1872 IIa. Allerhöchste Ordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine vom 01.08.1908 III. Kriegsartikel für das Heer vom 22.09.1902 IV. Allerhöchste Verordnung über die Disziplinar-Strafordnung für das Heer vom 31.10.1872 V. Beschwerdeordnung I vom 30.03.1895, II vom 14.06.1894 VI. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im Preußischen Herre vom 09.04.1901, Neuabdruck 1910 VIa. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere im Preußischen Herre vom 09.04.1901, Neuabdruck 1910 VIb. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere des Kommandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 15.06.1897, Neuabdruck 1910 VIc. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere des Kommandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 07.11.1901, Neuabdruck 1910 VII. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15.05.1871

        Kriegsakten
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 82 Nr. 22 · Akt(e) · Januar 1916
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Enthält u. a.: Befehle des XIV. Armeekorps und der 28. Infanterie-Division; besondere Anordnungen; Erkenntnisse aus der Vernehmung Kriegsgefangener; taktische Anweisungen Darin: Abdruck eines Schreibens Kaiser Wilhelms II. an das deutsche Heer, die Marine und die Schutztruppe zum Ende des 1. Kriegsjahres

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 462 Zugang 1994-38 · Bestand · 1891-1990
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Behörden- und Überlieferungsgeschichte: Auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung des Reiches wurde am 2. Juni 1890 für das Großherzogtum Baden eine "Versicherungsanstalt für Invaliden- und Altersversicherung" in Karlsruhe gegründet, die wenig später den Namen "Landesversicherungsanstalt Baden" erhielt. Sie hatte bis zum Umzug in das Beiertheimer Feld ihren Sitz in dem eigens dafür errichteten Behördenbau Kaiserallee 8 (heute im Besitz der Stadtverwaltung). Mit bis zu 8 eigenen Heilanstalten und der Aufsicht über die Versicherungsämter (bei den Bezirksämtern) und Oberversicherungsämter (Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim) wurde die LVA zu einer der wichtigsten Steuerungs- und Kontrollinstanzen im Bereich der medizinischen Versorgung und der Sozialversicherungen. Während des 2. Weltkriegs war die LVA auch für das besetzte Elsass zuständig. Zum 1.1. 2005 wurde sie mit der LVA Württemberg zur LVA Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe fusioniert. Von der Landesversicherungsanstalt ist das ehemalige Landesversicherungsamt Baden zu unterscheiden, das bereits 1888 als Berufungsinstanz für strittige Krankenversicherungsfragen eingerichtet worden war und 1936 aufgelöst wurde; die Kompetenzen gingen auf die Oberversicherungsämter bzw. die Sozialgerichte über. Im Generallandesarchiv erhielten die Akten dieser beiden verschiedenen Provenienzen jedoch die gemeinsame Bestandssignatur 462. Die Akten des Landesversicherungsamts bilden daher jetzt den Grundbestand 462 und den Zugang 1980-50 (beide bisher in einem Zettelrepertorium inventarisiert), während die Verwaltungsakten der Landesversicherungsanstalt allein im vorliegenden Zugang 1994-38 zu suchen sind. Alle anderen Zugänge bestehen neben Personalakten und Akten über die Heilstätte Hirschlanden (Zugang 1992-50) vor allem aus exemplarisch archivierten Einzelfallakten der Landesversicherungsanstalt. Bestandsgeschichte: Der Zugang wurde 1994 von Archivreferendaren unter Anleitung von Herrn Dr. Jürgen Treffeisen bewertet und von Volontären unter Anleitung von Herrn Dr. Peter Rückert verzeichnet. Er spiegelt fast das gesamte Verwaltungshandeln einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach innen und außen wieder. Die Überlieferung setzt dicht allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg ein; für die Zeit davor kann z.T. auf die vielfache Parallelüberlieferung des Landesversicherungsamts zurückgegriffen werden. Die Schlussredaktion lag beim Unterzeichneten. Der Zugang umfasst 551 Faszikel in 10 lfd.m. Die längste Sperrfrist läuft bis 2045. Karlsruhe, im August 2005 Konrad Krimm

        Landratsamt Freiburg
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 702/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Freiburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen:- 1819 wurde das Amt Heitersheim aufgelöst und mit Staufen vereinigt. Im selben Jahr wurden die beiden Landämter Freiburg zu einem Landamt vereinigt. Die Bezirksämter Endingen und St. Peter wurden aufgelöst und ihre Orte dem Landamt Freiburg und dem Amt Breisach zugeschlagen.- 1924 wurde das Amt Breisach aufgehoben. Der Großteil der Gemeinden kam zum Amt Freiburg.- 1936 wurde das Bezirksamt Staufen aufgelöst, wobei dessen nördlicher Teil Freiburg zugeschlagen wurde. Das Amt Freiburg erhielt zudem die Glottertalgemeinden, Heuweiler, Bischoffingen, Bötzingen, Eichstetten und Holzhausen, verlor aber im Gegenzug Breitnau und St. Märgen an den Amtsbezirk Neustadt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Freiburg auf folgende Bestände:a) B 702/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und B 703/1, 2 B 774/1 sowie B 18/36b) E 22/1 und 2c) G 10/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 d) W 499.Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 702/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Freiburg mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 10/4, 5, 6, 8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 10/9 hingegen ging komplett in B 702/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 702/1.Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Freiburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Hinweise für die Benutzung:- Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.- Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt.Der vorliegende Bestand wurde von Bernhard Schühly und Edgar Hellwig verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 702/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr die Faszikel 1 - 5406 und misst 45 lfd.m.Freiburg, April 2008 Dr. Christof Strauß

        Landratsamt Konstanz
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

        Landratsamt Lahr (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 717/2 · Bestand · (1664 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1969)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig

        Landratsamt Lörrach (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

        Landratsamt Müllheim (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 725/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig

        Landratsamt Offenburg (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 728/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß

        Landratsamt Säckingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

        Landratsamt Überlingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

        Landratsamt Villingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

        Minister und Ministerialbeamte Lit. A - F
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T., Nr. 1051 · Akt(e) · 1880 - 1908, ohne Datum
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Enthält: - Bartsch, v., Exzellenz, Unterstaatssekretär, Berlin: Meldung seiner Ernennung zum Unterstaatssekretär 23.3.1899, seine Reise nach Paris - Madrid 10.4.1898, Titel "Professor" für Dr. v. Düring 3.7.1900 - Berlepsch, Freiherr Hans Hermann v., Düsseldorf: Teilnahme der Industriellen an der Lösung der sozialen Fragen 11.9.1885, Übersendung der Statuten des "Vereins für Gemeinwohl im Lande Bergen" 21.12.1885 - Berseviczy, Albert v., Staatssekretär, Scheveningen/Niederlande: Danksagung für die ihm zugesandten Empfehlungsschreiben 13.9.1887 - Bitter, v., Exzellenz: Berufung nach Bonn 31.3.1907, Berlin, Übersendung des Entwurfs zum Etat für das meteorologische Institut 23.5.1885, Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 7.10.1904 - Bötticher, Karl Heinrich v., Exzellenz, Berlin: Wiederbesetzung der Archivdirektion 2.11.1895, 8.7.1897, Naumburg, Gratulation zum Wilhelmorden 18.11.1906, Empfehlung für v. Borcke zum Kurator von Göttingen o. D., Frau, Magdeburg, Einladung nach Magdeburg 9.6.1899 - Bonitz, Hermann, Unterstaatssekretär, Berlin: Danksagung von Ragaz aus für die Glückwünsche zum 70. Geburtstag 30.7.1884 - Bosse, Minister, Berlin: Bitte um Entschuldigung für seine Abwesenheit beim Komitee (Helmholtzdenkmal) 24.2.1895, Bewerbung von Prof. Liesegang als Chefredakteur der Münchener Allgemeinen Zeitung 6.6.1898 - Brefeld, Minister, Berlin: Einladung zum Mittagessen 2.7.1884 - Bremen, v., Berlin: Meldung zur Ernennung Schwartzskoppfs als Nachfolger von Kügler, sein Austritt 15.3.1901 - Budde, Minister der öffentlichen Arbeiten, Berlin: Einladung zu einem Vortrag, mit Anwesenheit Seiner Majestät 2.2.1903 - Berlepsch, Freiherr v., Minister, Seebach: Empfehlung des Geheimrates Wilhelmi zu einer national ökonomischen Professur 4.7.1897 - Croix, de la, Exzellenz, Berlin: Gratulation, Absage der Einladung zum Diner 16.1.1893 - Csáky, Graf, Exzellenz, (ungarischer Minister für Kultus), Budapest: Übersendung eines Werkes über das ungarische Unterrichtswesen 28.4.1889 - Dernburg, Exzellenz, Grunewald: Einladung zu einer Autofahrt zur Besichtigung der internationalen Luftballon-Wettfahrt 10.10.1906 (fehlt) - Dulheuer, Geheimer Finanzrat, Berlin: Danksagung für das Werk von Lexis "Unterrichtswesen im Deutschen Reich" 20.8.1904 - Dusch, Alexander v., Geheimrat, Ministerium für Justiz, Kultus und Unterricht, Karlsruhe: Übersendung einer Jubelschrift Heidelberg "Acta saecularia" 24.6.1904 - Dombois, Adolf, Erkelenz: Gratulation zum Titel "ordentlicher Professor" 30.12.1880 - Dambach, Exzellenz, Berlin (Post): Ernennung zum "ordentlichen Honorarprofessor" 16.7.1897 - Delbrück, Ludwig, Berlin: Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 8.10.1904 - Dittmar, Ministerialdirektor, Darmstadt: Empfehlung für Dr. Horn aus Charlottenburg als Mathematiker für Königsberg 7.11.1896 - Einem, Karl v., (Kriegsminister), Berlin: Empfehlung für die Ernennung des Dr. Dapper aus Kissingen zum Professor 18.10.1905 - Eilsberger, Geheimer Oberregierungsrat, Kultusministerium, Berlin: Danksagung für die Südwestafrika-Medaille 30.3.1908 - Elster, Dr., Geheimer Oberregierungsrat, Kultusministerium, Berlin: Anzeige seiner Ernennung zum Geheimen Oberregierungsrat 2.1.1901, Meldung zum Tod (Selbstmord) seines Sohnes Ernst 10.4.1908 - Ernsthausen, v., Exzellenz, Danzig: Mitteilung über einen Artikel in der Kreuzzeitung zur Gründung der Straßburger Universität 28.2.1883 - Etzdorf, v., Elbing: Danksagung für den Band "landwirtschaftliche Verhandlungen 1990" 23.7.1900 - Eichhorn, v., (Auswärtiges Amt), Berlin: Verschiebung der Konferenz wegen des Orientalischen Seminars 15.6.1896 (fehlt), Aufnahme des jungen Paters in eine hiesige Präparandenanstalt 24.2.1900 (fehlt) - Foerster, Prof. Wilhelm, Geheimrat, Direktor, Sternwarte, Berlin: Gradmessung 29.5.1886, seine Reise nach Neuchâtel 1.6.1886 - Freund, Dr., Geheimer Oberregierungsrat, Ministerium des Innern, Berlin: Mitteilung zur Feier des 70. Geburtstages seines Vaters 18.8.1903 - Friedberg, v., Exzellenz, Berlin: Erziehung der Kinder des Professors v. Savigny 30.3.1890, Einladung zum Mittagessen 3.9.1892 - Falck, v., Geheimer Rat, (Liter. Büro), Berlin: Aufnahme von politischen Nachrichten in die Berliner Correspondenz 11.4.1901, Danksagung für die freundlichen Worte zu seinem Abschied 13.12.1903 - Fleck, F., Geheimer Rat, Minister der öffentlichen Arbeiten: Studienfonds für seinen Sohn 19.4.1899, Präsident der Eisenbahndirektion aus Breslau wegen der Einführung eines neuen Rades an den Eisenbahnwagen 16.10.1882 - Fleischer, Geheimer Rat, Kultusministerium, Berlin: Danksagung für die übersandten Kuchen, Revanche mit Aalen 8.8.1901 (fehlt), Danksagung für den Glückwunsch zur Geburt seiner Tochter 31.12.1902 (fehlt, Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 6.10.1904, Einladung zum Dinner 20.6.1908 - Förster, Geheimer Rat, Kultusministerium, Berlin: Zusammenberufung der erweiterten Wissenschaftlichen Deputation 15.9.1902, Artikel im Grenzboten wegen geschlechtlicher Abende bei Studentenverbindungen 19.12.1891.; Aktenmaterial