Kamerun

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    • http://www.wikidata.org/entity/Q668294

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      Kamerun

      • UF Deutsch-Kamerun
      • UF Deutsche Kolonie Kamerun

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      Kamerun

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        Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
        BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

        Nachlass Fürstin Alexandra (*1878, +1942)
        1. Zur Biografie von Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg: Fürstin Alexandra Luise Olga Viktoria zu Hohenlohe-Langenburg wurde am 1. September 1878 als viertes Kind von Herzogin Marie (Tochter von Zar Alexander II. von Russland) und Herzog Alfred (Sohn von Königin Viktoria von Großbritannien) von Edinburgh in Coburg geboren. Sie verbrachte ihre Kindheit und Jugend überwiegend in England sowie auf Malta, wo ihr Vater von 1886 bis 1889 als Kommandant der britischen Marine stationiert war, und im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, das Alfred ab 1893 regierte. Ihren Cousin 3. Grades und späteren Gatten Erbprinz Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg (1863-1950) lernte Alexandra anlässlich seiner vielen Reisen nach England bereits in jungen Jahren kennen. Als 15jährige fiel sie ihm besonders ins Auge, und nach heftigem Werben bei ihrer Mutter Marie erhielt Ernst 1895 die Erlaubnis zur Verlobung. 1896 fand schließlich die Hochzeit in Coburg statt. Alexandra zog mit ihrem Gatten nach Langenburg, wo dieser begann, sich auf seine Rolle als Erbe des Stammbesitzes vorzubereiten. Schon bald kam der erste Sohn Gottfried zur Welt, auf den Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred folgten. Doch änderten sich die Pläne der jungen Familie, als 1899 bzw. 1900 Alexandras Bruder Alfred und ihr Vater kurz nacheinander starben. Ernst übernahm die Regentschaft im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha für den noch minderjährigen Thronfolger Herzog Eduard von Albany, so dass der neue Lebensmittelpunkt für einige Jahre in den thüringischen Residenzen lag. Auch nach dem Ende der Regentschaft 1905 hielt sich die Erbprinzessin mit ihren Kindern außer in Langenburg von Zeit zu Zeit in Coburg am Hof ihrer Mutter auf, während Ernst wegen seiner politischen Ambitionen häufig abwesend war. Alexandra unternahm zudem zahlreiche Reisen vor allem nach Südfrankreich, wo ihre Mutter ein Landgut bei Nizza besaß, sowie nach Rumänien zu ihrer Schwester Königin Maria und in die Schweiz. Zum Teil hing ihre Reiselust allerdings mit ihrer lebenslangen Anfälligkeit für Krankheiten zusammen, die sie zu längeren Kuraufenthalten zwang. Spätestens 1913, als Ernst II. seinen Vater als Fürst beerbte, wurde Schloss Langenburg endgültig zum Hauptwohnsitz der Familie. Dennoch kam es während des 1. Weltkrieges noch einmal zu einer längeren Abwesenheit des neuen Fürsten, der sich aufgrund seiner leitenden Funktionen bei der freiwilligen Krankenpflege vor allem an der Ostfront aufhielt. Alexandra nutzte diese Zeit, indem sie sich ebenfalls in der Kriegsfürsorge engagierte und von 1914 bis (mindestens) 1917 als Hilfskrankenschwester im Kriegslazarett in Coburg selbst Hand anlegte. Nach dem Krieg und den politischen Umwälzungen in Deutschland zog sich Ernst weitgehend ins Privatleben zurück, so dass nun auch seine Gattin ihre Rolle als Fürstin auf den langenburgischen Stammgütern voll ausfüllen konnte, lediglich unterbrochen von gelegentlichen Reisen. Fürstin Alexandra starb am 16. April 1942 im Diakonissenkrankenhaus in Schwäbisch Hall und wurde in Langenburg beigesetzt. 2. Zum Nachlass und seine Bearbeitung: Der Nachlass der Fürstin Alexandra besteht überwiegend aus Korrespondenzen und enthält nur sehr wenige ,Sachakten’, was im großen und ganzen ihrer eher zurückgezogenen Rolle an der Seite ihres öffentlich und organisatorisch wesentlich aktiveren Gatten entspricht. Die Unterlagen wurden wohl im Laufe der 1960er und 70er Jahre an das Hohenlohe-Zentralarchiv abgegeben und dort grob sortiert. Dabei konnte auf eigene Ordnungsmaßnahmen Alexandras zurückgegriffen werden, die einem Teil des Schriftguts alte Umschläge mit Beschriftungen im Sinne eines Aktentitels beilegte. Die aktuelle Verzeichnung orientierte sich ebenfalls an diesen Originalaktentiteln, ging jedoch in der Erschließungstiefe weit darüber hinaus. Es mussten kaum Umformierungen vorgenommen werden, und es wurde eine nur geringfügige Vermischung mit Akten anderer Provenienz festgestellt, so dass wenige Schriftstücke zu entnehmen waren. Allerdings konnte der Bestand um zahlreiche Faszikel ergänzt werden, die bei der Bearbeitung von anderen langenburgischen Nachlässen - insbesondere des Gatten Ernst II. sowie der Töchter Alexandra und Irma - gefunden wurden. Der Bestand La 143 Nachlass Fürstin Alexandra, wurde im Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 2,4 lfd.m. Akten und Bände in 107 Einheiten mit einer Laufzeit von [ca. 1880]-1942. Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. weitere Materialien:: La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 142 Nachlass Fürst Ernst II. 4. Hinweis: Im vorliegenden online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt zugänglich sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im September 2005 Dr. Schiffer
        Landeskirchliches Archiv Stuttgart, D 104, Nr. 33 · Akt(e) · 1901-1942
        Teil von Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik)
        • Enthält auch:<br />- "Der Zeitfolge nach angelegtes Ortsverzeichnis meiner Reise- und Redetätigkeit im Heimatdienst der Basler Mission seit meiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft aus Kamerun bezw. England, 6. Januar 1915" (Heinrich Stahl)
        • 1901-1942, Landeskirchliches Archiv Stuttgart

        Enthält: Korrespondenz Ernsts II. betreffend u.a. Aufenthaltsort des Großfürstenpaars, Ablehnung der Beendigung des Exils von deutscher Seite, Reise Ernsts II. nach Finnland, Erkundigungen über mögliche Bankdepots des Großfürsten im deutschen Reich, politische Betätigung des Großfürstenpaars und Reisegesuch von Anhängern des Großfürstenpaars.

        Verschiedene Briefe und anderes
        Landeskirchliches Archiv Stuttgart, D 104, Nr. 51 · Akt(e) · 1893-1938
        Teil von Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik)
        • 1893-1938, Landeskirchliches Archiv Stuttgart
        • Enthält u.a.:<br />- Briefe von und an Heinrich Stahl (1875-1954) und Pauline Stahl<br />- 1 Milliarde Mark "zum Muttertag von Deinem Alten"<br />- gedruckte Passagierliste der Lucie Woermann 1913<br /><br />Darin:<br />- getrocknete Kaffeeblätter aus Lobethal<br />- Federn wohl afrikanischer Vögel und getrocknete Blätter
        Verschiedenes
        Landeskirchliches Archiv Stuttgart, D 104, Nr. 61 · Akt(e) · 1921-1939
        Teil von Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik)
        • Enthält u.a.:<br />- von Heinrich Stahl (1875-1954) geschriebenes Heft "Sachschaden in Kamerun" von 1921<br />- Ansprache von Heinrich Stahl (1875-1954) an die Calwer Soldaten 1939<br />- Konfirmandengabe Adelberg 1937<br />- Gedicht über Heinrich Stahl (1905-1945) und seine Frau Maria, geb. Warth<br />- Notizen auf Englisch und Ga-Sprache von Heinrich Stahl (1875-1954)
        • 1921-1939, Landeskirchliches Archiv Stuttgart