Kassel

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              Saemisch, Friedrich (Bestand)
              BArch, N 1171 · Bestand · 1880-1944
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Walter Nordbeck, Friedrich Ernst Moritz Saemisch. In: Männer der deutschen Verwaltung, Köln/Berlin 1963, S. 315-327 Bestandsbeschreibung: Persönliche Papiere, Notizen und Tagebücher (1880-1944); umfangreicher Schriftwechsel und Sachakten aus der tätigkeit imReichsschatzamt (1916-1919), insbesondere zu den Friedensverhandlungen, als Präsident des Landesfinanzamts Kassel (1919-1921), vorwiegend jedoch als Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches und der Preußischen Oberrechnungskammer, als Vorsitzender der Schuldenausschüsse des Reiches und Preußens sowie als Reichssparkommissar; Unterlagen über die Phoebus-(Lohmann-)Angelegenheit (1927/28) und Fragen der Reichsbahn (1939-1944); Schriftgut aus der Zusammenarbeit mit zahlreichen vorwiegend finanzpolitischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen; Materialsammlungen insbesondere zu Finanz-, Wirtschafts-, Verfassungs- und Rechtsfragen. (Stand: 1977) Zitierweise: BArch, N 1171/...

              Reinhardt, Walther
              BArch, N 86 · Bestand · 1879-1940
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 24.03.1872 - 8.08.1930, General der Infanterie, Preußischer Kriegsminister 1910 Kompaniechef im Inf.-Rgt. 121 3.11.1912 Ia Gen.Kdo. XIII. A.K. 23.01.1915 Chef des Stabes XIII. A.K. Sommer 1916 Kommandeur des hessischen Inf.-Rgt. 118 Juli 1916 Chef des Generalstabes des XVII. A.K. Aug. 1919 Chef des Reichswehr-Befehlsstelle Preußen 1.10.1919 Chef der Heeresleitung 1920 Brigade-Kommandeur Lehr-Brigade Döberitz 16.05.1920 Befehlshaber im Wehrkreis V (Stuttgart) 1.10.1920 Kommandeur der 5. Division 1.01.1925 Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2 (Kassel) 20.04.1917 Orden Pour le Mérite 3.06.1919 Eichenlaub zum Pour le Mérite 1918 Komturkreuz des Hohenzollernschen Hausordens mit Schwertern 31.12.1927 Abschied aus der Reichswehr Bestandsbeschreibung: Mikrofilme des im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Nachlasses. Geb. 24. März 1872 in Stuttgart, gest. 8. Aug. 1930 in Berlin, Unterlagen aus der Tätigkeit beim Großen Generalstab und bei der Kriegsakademie (1879-1913), aus den Einsätzen während des Ersten Weltkrieges an der West- und Ostfront (1914-1918) sowie aus der Dienstzeit als Kriegsminister und als Chef der Heeresleitung (1918-1920), Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2, u.a. Zum Friedensvertrag von Versailles, zum Kapp-Putsch und zum Aufbau der Reichswehr; Vortragsmanuskripte und militärgeschichtliche Ausarbeitungen. Erschließungszustand: Besondere Benutzungsbedingungen Zitierweise: Barch, N 86/...

              Reichskanzlei (Bestand)
              BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

              Reichskanzlei (Bestand)
              BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 117 · Akt(e) · 1875-1921
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Enthält: - Schreiben von Paula Siehr über ihre Erlebnisse beim Russeneinfall in Ostpreußen, handschr., 21.11.1914 und 3.12.1914 - Schreiben (masch.) von Walter Simons zu einem Protokollnachtrag Haussmanns über Hahn und Prinz Max von Baden, 10.12.1918; über Stresemann, Haguenin, Brockdorff und Rantzau, 22.3.1919; zur Unterszeichnung des Friedensvertrages, 14.6.1919; zu außenpolitischen Fragen, 5.1.1921; über die Veröffentlichung seines Briefes durch Haussmann und die oberschlesische Abstimmung, masch., 21.3.1921; zur außenpolitischen Lage, 30.3.1921; gegen einen Eintritt in den Ausschuss für den 60. Geburtstag Tagores, 13.4.1921; über ein unpolitisches Zusammentreffen mit Rudolf Steiner, 20.4.1921; - Schreiben (v.a. masch.) Haussmanns an Walter Simons über die außenpolitische Lage, 8.3.1919 (handschr.); Glückwunsch Haussmanns zur Ernennung zum Außenminister, 24.6.1920; über Außenpolitisches, 15.10.1920; über außenpolitische Fragen und die Haltung der Parteien, Febr. 1921 (handschr.); mit außenpolitischen Vorschläge, 23.2.1921; zu zahlreichen außenpolitischen Fragen, 21.3.1921; zur außenpolitischen Lage und zu den Reparationen, 30.3.1921 (handschr.); mit einer Empfehlung des Chinakenners Dr. Richard Wilhelm, 30.3.1921; über die Stimmung in der Wirtschaft der Entente und über Stresemann, 14.4.1921 - Schreiben von Dr. Krukenberg über die Veröffentlichung des Briefes von Simons, masch., 28.2.1921 - Schreiben (masch.) von Staatssekretär Solf über dessen Kiderlen-Nachrufe, 11.2.1913; über Kolonialbeamte und Kolonialbesitz, 2.12.1914 - Schreiben Haussmanns an Scheidemann über dessen Entsendung nach Kiel und dessen Rede, 8.10.1919 (handschr.) - Schreiben (masch.) Haussmanns an Eugen Schiffer zum Fall Erzberger und zur Rechtspresse, 20.1.1920; zum Abklingen des Streiks und anderem, 3.9.1920 - Schreiben (handschr.) von Reinhart Schmidt-Elberfeld zu einem Programm-Entwurf und zur Behandlung der Arbeiterschutzfragen darin, 19.5.1894; zum Entwurf des Parteiprogramm, 21.5.1894; über eine Junker-Broschüre un die interparlamentarische Friedenskonferenz, 29.7.1894; wegen einer Urlaubsverabredung, 8.8.1894; wegen des Programmentwurfs Quiddes, 12.9.1894; zur einheitlichen Volksschule, 27.12.1895; wegen Richters 60. Geburtstag und eines Gedenkartikels, 21.7.1898; über eine gemeinsame Erklärung ihrer beiden Fraktionen und eine künftige Zusammenarbeit, 13.12.1903; - Schreiben (handschr.) Haussmanns an Reinhart Schmidt-Elberfeld zum Entwurf des Parteiprogramms, 24.5.1894; über erwünschte Änderungen am Programmentwurf Quiddes, 15.9.1894; Konzept Haussmanns für eine Absage an Schmidt wegen einer Hofeinladung, (ca. 1.4.) 1895 - Schreiben (handschr.) von Siegmund Schott zu einem Schreiben Pfaus, 1.1.1892; über kaiserliche Botschaften an den Reichstag, 13.5.1893; zu einer Rede Haussmanns, 5.6.1894; über die Entwicklung der Volkspartei, 12.1.1895 - Schreiben (handschr.) von K. Schrader zu Fusionsverhandlungen und Beibehaltung getrennter Parteiorganisationen, 26.8.1909 - Schreiben (v.a. handschr.) von Walther Schücking über Verband für internationale Verständigung, 16.3.1912; zu Haussmanns Denkschrift in einer Frage des Privat-Fürstenrechts und zu einer Sitzung eines Internationalen Komitees im Haag, 19.8.1915; an das Kgl. Generalkommando in Kassel über das Verbot seiner Publikationen, 10.11.1916 (masch.); über eigene Publikationspläne und deren Verhinderung durch die Zensur, 2.12.1916; mit Empfehlung für einen Kieler Privatdozenten zu einer Reise nach Russland, 10.2.1920 (masch.) - Schreiben (masch.) Haussmanns an Walther Schücking zur belgischen Frage, 28.12.1915; zur Kriegszieldikussion, 6.12.1916 - Schreiben (masch.) des Frhr. v. Stauffenberg über einzelstaatliche Steuern und anderes, 31.3.1891; über eigene Stellung in der bayerischen Wahlreformdebatte und zur Lage bei den liberalen Parteien, 22.10.1893 - Schreiben (masch.) Haussmanns über die Gedächtnisfeier für Friedrich Stoltze, 1.12.1916 - Schreiben Haussmanns an Gustav Stresemann wegen einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, handschr., 16.1.1922 - Schreiben (handschr.) von August Stein zum Rücktritt Bülows, 9.8.1909; zum potentiellen Rücktritt Bethmanns, 20.2.1914 (masch.); gegen öffentliche Kriegszielerörterungen, 22.2.1915 (masch.) - Karte (handschr.) von A. Traeger mit einem Gedicht, 16.8.1909; Schreiben (handschr.) mit der Bitte um eine Rede in seinem Wahlkreis, 26.10.1911 - Schreiben (handschr.) von Rudolf Virchow an Paul Langerhans mit einer Einladung, 21.8.1875 - Schreiben (handschr.) von Paul Langerhans mit diesem Virchow-Brief, 22.10.1902 - Schreiben (handschr.) Haussmanns an M. Venedey wegen potentieller Parteiaustritte, 15.1.1894 - Schreiben (handschr.) von M. Venedey über die Verhältnisse in der Partei im See- und im Schwarzwaldkreis, 18.1.1894; mit Dank für eine Wahlrede zu den badischen Wahlen, 10.12.1909 - Schreiben (handschr.) von Prof. Wach über einen anhängigen Fall Münch, 19.2.1901; über eine psychiatrische Begutachtung des Falles Münch in Winnenthal, 24.10.1910 - Schreiben Haussmanns an Arnold Wahnschaffe wegen einer Besprechung mit Stegemann in Bern, 16.6.1917 (handschr.); über die Geschehnisse vom 7. bis ca. 12. Juli 1917, 25.10.1920 (masch.) - Schreiben von Arnold Wahnschaffe zu Einzelheiten der Julikrise 1917, 20.10.1920 (handschr.); zur Politik Bethmanns im Sommer 1917 und Friedensmöglichkeiten, 4.11.1920 (masch.) - Schreiben (handschr.) von Paul Wallot über das Gnadengesuch für Maximilian Harden, 2.5.1901 - Schreiben (masch.) Haussmanns an Max Warburg mit der Bitte um Beiträge für die Broschüren-Reihe "Der Aufbau", 16.11.1918 - Schreiben (masch.) von Max Warburg mit Vorschläge über Ministerbesetzungen, 29.3.1920; zur Haltung des Ministers Simons, 13.2.1921; wegen der Besetzung eines Postens in China, 14.2.1921 - Schreiben (handschr.) des Frhr. v. Weizsäcker zu Eisenbahnfragen, 11.2.1914; wegen Kiderlen, 26.9.1914; wegen der Nachrichten aus Bordeaux und über die vermutliche Dauer der Kämpfe im Westen, 28.9.1914; wegen eines Aufsatzes und zum Hass gegen westliche Gegner, 31.10.1914; über Kriegsziele und eine Arbeit Hanotaux, 14.12.1914; zu Nachrichten aus der Schweiz, 1.1.1915; Visitenkarte Weiszäckers zur Rückgabe des Briefes Stoskopf (Strassburg) an Haussmann über bayerische Bestrebungen zum Elsass, 4.4.1915; wegen einer Fabrik in Mühlacker, 9.11.1915; Zwei Visitenkarten mit Dank für Berichte über Aufenthalte in der Schweiz, o.D. - Schreiben (masch.) Haussmanns an Weizsäcker mit Nachrichten aus Antwerpen, 30.9.1914; mit einem Bericht aus der Schweiz, 26.10.1914; über Wasserstraßen, Elsass und Stegemanns Besuch in Berlin, 10.2.1915; zu Stegemanns Aufenthalt in Berlin, 12.2.1915; über Schweizer Nachrichten betreffend die italienische Armee, 21.6.1915; über die elsass-lothringische Frage, 9.10.1915; über Bayern und Elsass-Lothringen, 1.11.1915; über Elsass-Lothringen, 19.11.1915; it Grüßen Bethmanns, 22.7.1917 - Schreiben (masch.) des Assessors Bilfinger mit einer Aufzeichnung über die Unterredung Moy-Haussmann, masch., 5.11.1915 - Schreiben (handschr.) von Wendorff über Personalangelegenheiten eines Beamten in Sigmaringen, 29.11.1921 - Schreiben (masch.) von Philipp Wieland mit einer Empfehlung für den Journalisten Stobitzer, 29.11.1918; über die Besetzung von Parteisekretär-Stellen und die Zusammenarbeit von Nationalliberalen und Freisinniger Volkspartei, 29.11.1918 - Schreiben (handschr.) von Richard Wilhelm zur Besetzung des Gesandtenpostens in Peking, 19.4.1921; über eigene und Haussmanns Übersetzungen chinesischer Gedichte, 7.6.1921 - Schreiben (handschr.) von Wiemer über die bevorstehende Marokko-Debatte im Reichstag und deren Vorbereitung, 3.11.1911 - Schreiben (v.a. handschr.) von Theodor Wolff mit der Bitte um regelmäßige Mitarbeit im Berliner Tageblatt, 26.12.1908; wegen einiger Artikel und über das Afrika-Abkommen mit England, 4.3.1914; wegen einer regelmässigen Mitarbeit Haussmanns, 10.4.1917 (masch.); über einen Artikel Haussmanns, 19.5.1917, 16.9.1917; wegen einer Besprechung mit englischen Diplomaten zu Ruhrgebietsfragen, 29.3.1920; über Simons als potentiellen Reichspräsidenten, 13.4.1921; mit einer Einladung, 15.12.1921; mit Dank für einen Artikel und zur Besetzung des Kabinetts, 30.12.1921 (masch.) - Schreiben (v.a. masch.) Haussmanns an Theodor Wolff zur Situation nach derOsterbotschaft, zur zukünftigen Politik und zu Schwierigkeiten des parlamentarischen Systems, 14.4.1917; zu seiner Mitarbeit im Berliner Tageblatt, Frühjahr 1917 (handschr.); über Amerika und den U-Boot-Krieg, 6.2.1917; zur Weimarer Verfassung, 2.9.1919 - Schreiben (masch.) des Grafen Zeppelin wegen eines Aufsatzes in der Zeitschrift "März", 16.3.1910

              Haußmann, Conrad
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/034 · Bestand · 1879-1982
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
              1. Zur Biografie Walther Reinhardts: Walther Reinhardt wurde am 24. März 1872 als Sohn des damaligen Hauptmanns August Reinhardt in Stuttgart geboren. Er besuchte das Gymnasium in Ulm, das Lyceum in Ludwigsburg und das Gymnasium in Heilbronn. Anschließend wechselte er in die Kadettenanstalt in Oranienstein und in die Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde. Am 9. Februar 1891 trat Reinhardt als Portepeefähnrich in das Grenadier-Regiment Königin Olga Nr. 119 ein. 1892 zum Leutnant befördert, wurde er 1897 zur Kriegsakademie und im Anschluss daran als Oberleutnant zur Dienstleistung beim Großen Generalstab kommandiert. Drei Jahre später, am 10. März 1904, erlangte Reinhardt unter Belassung beim Großen Generalstab die Beförderung zum Hauptmann. Am 22. April 1905 kam er zum Generalstab des XV. Armeekorps nach Straßburg, bevor er vom 25. Februar 1907 bis zum 19. April 1909 als Kompaniechef im Infanterie-Regiment Alt-Württemberg Nr. 121 in Ludwigsburg amtierte. Am 20. April 1909 wurde Reinhardt in den Generalstab der 26. (1. Kgl.-Württ.) Division versetzt. Er kehrte am 10. September 1910 als Major in den Großen Generalstab zurück. Am 3. November 1912 wurde er dem Generalkommando des XIII. (Kgl.-Württ.) Armeekorps zugewiesen. Reinhardt zog als Stabsoffizier des XIII. Armeekorps am 2. August 1914 in den Ersten Weltkrieg. Er wurde bereits am 23. Januar 1915 zum Chef des Generalstabs des württembergischen Armeekorps ernannt. Am 18. Mai 1915 erlangte er den Dienstgrad des Oberstleutnants. Von Juni 1916 bis Februar 1917 nahm Reinhardt wechselnde Kommandostellen wahr, die er jeweils nur wenige Monate oder sogar nur einige Wochen innehatte. So war er vom 26. Juni bis zum 16. Juli 1916 Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 118, bevor er vom 17. Juli bis 20. November 1916 Chef des Stabes des XVII. Armeekorps wurde. Am 21. November 1916 übernahm er die Stelle des Stabschefs der 11. Armee in Mazedonien. Die Ernennung zum Stabschef des Oberkommandos der 7. Armee am 10. Februar 1917 führte ihn wieder zurück an die Westfront. Am 23. Mai 1917 wurde Reinhardt der Orden Pour le Mérite mit Eichenlaub für seine Leistungen bei der Eroberung des Chemin des Dames verliehen. Ebenso erhielt er das Komturkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern für seine militärischen Leistungen. Am 18. April 1918 erlangte Reinhardt die Beförderung zum Oberst.Durch Kabinettsordre vom 4. November 1918 wurde Reinhardt in das Preußische Kriegsministerium versetzt, um die Demobilisierung des Heeres zu organisieren. Zwei Monate später, am 2. Januar 1919 übernahm Reinhardt das Amt des Preußischen Kriegsministers. Er war der letzte Inhaber dieses Amts.Nach der Auflösung des kaiserlichen Heeres wurde Reinhardt am 13. September 1919 erster Chef der Heeresleitung des neu aufzubauenden Reichsheeres. In diese Zeit fällt auch seine Ernennung zum Generalmajor. Bereits wenige Monate nach der Übernahme der neuen Aufgabe trat Reinhardt Ende März 1920 in der Folge des Kapp-Putsches als Chef der Heeresleitung zurück und übernahm für kurze Zeit die Lehrbrigade Döberitz, bevor er am 15. Mai 1920 als Generalleutnant Befehlshaber im Wehrkreiskommando V in Stuttgart wurde. In Personalunion übte er die Funktionen eines Kommandeurs der 5. Division sowie des Landeskommandanten von Württemberg aus. Die Stellung als Befehlshaber des Wehrkreiskommandos V behielt er fast fünf Jahre. Am 1. Januar 1925 wurde Reinhardt zum Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2 in Kassel ernannt. Zwei Jahre später, im Dezember 1927 schied er aus dem Heer aus und übernahm die Leitung eines Lehrganges für ältere Offiziere. Diese "Reinhardt-Kurse" haben über den Tod ihres Schöpfers hinaus bis zum Jahr 1932/1933 bestanden. Des Weiteren widmete er sich der Vorbereitung von Veröffentlichungen vor allem zu militärischen und historischen Themen. Walther Reinhardt starb am 8. August 1930 in Berlin. 2. Zum Nachlass Walther Reinhardts: Der Nachlass Walther Reinhardts umfasst Dokumente aus seiner Militärdienstzeit sowie private Korrespondenzen. Einen nicht unerheblichen Teil bilden daneben Manuskripte für Vorträge und Veröffentlichungen, die Reinhardt vor allem nach seinem Ausscheiden aus dem Heeresdienst verfasste. Ergänzt werden die Dokumente durch Zeitungsausschnittsammlungen Reinhardts, welche insbesondere die Jahre 1918/1919 betreffen.Der Nachlass Reinhardts war nach dessen Tod am 8. August 1930 zum größten Teil im Besitz seiner Tochter, Studiendirektorin Lotte Reinhardt. Diese übergab am 7. September 1939 dem damaligen Heeresarchiv Stuttgart 13 Aktenbüschel und drei Kriegstagebücher sowie am 11. September 1940 weitere Archivalien, nämlich Fotografien (z.T. in Alben), Zeitungsauschnitte sowie dienstliche Personalerinnerungen. Die Dokumente aus dem Nachlass Reinhardts wurden im Heeresarchiv chronologisch geordnet, in Mappen geheftet und verzeichnet. Das Repertorium mit einem Vorwort von Generalmajor z.V. Sieglin lag am 15. Oktober 1940 vor.Ein kleiner Teil des Nachlasses war kurz nach dem Tod Reinhardts dem Heeresarchiv Potsdam übergeben worden. Mit Schreiben vom 11. September 1940 suchte das Heeresarchiv Stuttgart die Überlassung dieses Nachlassteils zu erwirken, um ihn mit dem zu diesem Zeitpunkt in Bearbeitung befindlichen Stuttgarter Bestand zu vereinigen. Das Heeresarchiv Potsdam teilte jedoch am 23. Oktober 1940 mit, dass sich in seiner Verwahrung "keine privaten Aufzeichnungen" Reinhardts befänden. Das Heeresarchiv Stuttgart scheint keine weiteren Versuche unternommen zu haben, um in den Besitz des Potsdamer Teilnachlasses zu gelangen. Da das Heeresarchiv Potsdam unmittelbar vor Ende des Zweiten Weltkrieges zerstört und seine Bestände zum größten Teil vernichtet worden sind, sind die dorthin übergebenen Unterlagen aus dem Eigentum Reinhardts vermutlich heute verloren.Am 17. Februar 1961 übergab Lotte Reinhardt dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart, das inzwischen den größten Teil der Bestände des früheren Heeresarchivs Stuttgart übernommen hatte, weitere in ihrem Besitz befindliche Dokumente ihres Vaters (Briefe, Aufzeichnungen, Entwürfe, Drucksachen, Zeitungsausschnitte). Diese Archivalien wurden im Sommer 1964 von Oberstaatsarchivrat Dr. Uhland geordnet, verzeichnet und mit dem älteren Bestand vereinigt. Dabei wurden mehrfach die vom Heeresarchiv gebundenen Sammelmappen aufgelöst, um dahin gehörige Stücke chronologisch einreihen zu können. Auch zeigte sich bei diesen Arbeiten, dass die Verzeichnung im Heeresarchiv unvollständig, in einzelnen Fällen auch unrichtig erfolgt war. Der neue Bestand umfasste 56 Mappen, die in Anlehnung an die chronologische Ordnungsmethode des Heeresarchivs strukturiert waren. Bei einigen der gebildeten Büschel wurden Unterfaszikel gebildet. Vor der Abgabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart hatte Lotte Reinhardt den in ihren Händen befindlichen Nachlass ihres Vaters Herrn Professor Fritz Ernst (Heidelberg) zur Verfügung gestellt, der ihn für eine Veröffentlichung verwendete (Ernst, Fritz: Aus dem Nachlass des Generals Walther Reinhardt, Stuttgart 1958). Dabei scheinen einzelne Stücke bei Professor Ernst verblieben und auch nach seinem Tod (22. Dezember 1963) nicht mehr an die Besitzerin gekommen zu sein. In den Jahren 1964 bis 1987 erfolgten immer wieder Abgaben von Dokumenten aus dem Nachlass von Walther Reinhardt durch seine Tochter Lotte Reinhardt. Am 29. Dezember 1964 übergab Lotte Reinhardt Zeitungsausschnitte und Schriften. Dabei befanden sich auch von Professor Ernst gefertigte Abschriften. Die abgegebenen Archivalien wurden geordnet, erfasst und zu den entsprechenden Büschelnummern gelegt. Darüber hinaus wurden zwei neue Büschel gebildet. Damit hatte sich der Umfang des Nachlasses auf 58 Mappen vergrößert. Weitere Archivalienabgaben erfolgten durch Lotte Reinhardt am 27. August 1969, am 7. März 1970, am 12. März 1973, am 6. Februar 1978, im April 1978, am 16. August 1978 und am 26. Januar 1987. Die Stücke umfassten vor allem private Korrespondenzen Walther Reinhardts (Briefe an die Eltern, Ehefrau, Kinder) und Zeitungsausschnitte. Diese Dokumente waren bisher unverzeichnet.Der Bestand M 660/034 wurde im September 2010 von der Anwärterin Sylvia Günteroth unter Anleitung von Dr. Wolfgang Mährle neu erschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgte eine Klassifikation der Unterlagen, welche die bisherige chronologische Ordnung ablöste. Die Zuweisung der bis 1964 ins Archiv gekommenen Dokumente zu einzelnen Büscheln sowie die Gliederung dieser Archivalieneinheiten in Unterfaszikel sind beibehalten worden. Die vorhandenen Titelaufnahmen wurden behutsam überarbeitet. Die bisher noch nicht verzeichneten Archivalien, die zwischen 1969 und 1987 ins Archiv gelangt waren, wurden geordnet und verzeichnet. Der Nachlass Walther Reinhardts umfasst jetzt 89 Büschel mit einem Gesamtumfang von 1,6 lfd.m. 3. Quellen- und Literaturhinweise: Quellen:- Personalakte Walther Reinhardts: M 430/2 Bü 1684;- Biografische Dokumente: E 130b Bü 235, Q 3/60 Bü 29, Q 3/60 Bü 32, Q 3/60 Bü 47; M 743/1 Bü 11- Fotografien: Q 3/60 Bü 32; M 703 R 170N19; M 703 R190N10; M 703 R191N17; M 707 Nr. 1213; M 743/1 Bü 11Publikationen Walther Reinhardts (Auswahl):- Reinhardt, Walther: Sechs Monate Westfront: Feldzugserlebnisse eines Artillerie-Offiziers in Belgien, Flandern und der Champagne, 3. Auflage, Berlin 1915.- Reinhardt, Walther: In der Picardie: Bilder aus dem Stellungskrieg im Westen, 3. Auflage, Berlin 1917.- Reinhardt, Walther/Zenker, Hans: Wehrwille und Wehrgedanke in Deutschlands Jugend: 2 Vorträge auf der Freusburger Schulungswoche 1929, Berlin-Charlottenburg 1930.- Reinhardt, Walther: George Washington. Die Geschichte einer Staatsgründung, Frankfurt 1931.- Reinhardt, Walther: Wehrkraft und Wehrwille: aus seinem Nachlass mit einer Lebensbeschreibung Walther Reinhardt, Berlin 1932.Literatur:- Ernst, Fritz: Aus dem Nachlass des Generals Walther Reinhardt, Stuttgart 1958.- Kohlhaas, Wilhelm: Walther Reinhardt: General der Infanterie, 1872-1930, in: Lebensbilder aus Schwaben und Franken, 17. Band, Stuttgart 1991, S. 306-316. - Mulligan, William: The creation of the modern German Army: General Walther Reinhardt and the Weimar Republic, 1914-1930, New York 2005.Stuttgart, im Mai 2011Dr. Wolfgang MährleSylvia Günteroth
              Hugenberg, Alfred (Bestand)
              BArch, N 1231 · Bestand · 1882-1954
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: NDB 10, S. 10 ff.- Dankwart Guratzsch, Macht durch Organisation. Die Grundlegung des Hugenbergschen Presse-Imperiums, Düsseldorf 1974 Wirtschaftsführer, Mitglied der Nationalversammlung, MdR (DNVP, 1919-1933, Gast der NSDAP 1933-1945), Reichsminister (1933) Bestandsbeschreibung: Persönliche Unterlagen, Reden, Materialsammlungen, allgemeine und politische Korrespondenzen sowie Sachakten zur Tätigkeit in folgenden Funktionen: Vorstandsmitglied des Allgemeinen Deutschen Verbandes (seit 1891), Mitarbeit bei der Ansiedlungskommission in Posen (1894-1899) und beim Oberpräsidium in Kassel (1899-1900), Direktor der Raiffeisen-Genossenschaften (seit 1900), der Landesgenossenschaften (seit 1900), der Landesgenosenschaftsbank GmbH und des Deutschen Lagerhauses GmbH in Posen, Hilfsarbeiter und Vortragender Rat im Preußischen Finanzministerium (1903-1907), Vorstandsmitglied der Berg- und Metallbank in Frankfurt (1908), Erster Vorsitzender des Direktoriums der Friedrich Krupp AG (1909-1918), Chef des Hugenberg-Konzerns (seit 1914), Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichstags (1919-1945), Parteivorsitzender der DNVP (1928-1933), Reichswirtschaftsminister und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft (1933); hervorhebenswerte Unterlagen zum Aufbau des Pressekonzerns, zur Entnazifizierung und zur Tätigkeit nach 1945, dazu einige Splitter aus den Nachlässen des Wirtschaftsführers Hans von Loewenstein zu Loewenstein, des Reichstagsabgeordneten Wilhelm Hirsch und des Rechtsanwalts Otto Meesmann sowie Unterlagen der Pressestelle der DNVP. Unterlagen der Konzernleitung, im wesentlichen Handakten und Ersatzüberlieferungen durch Kriegseinwirkung verloren gegangener Registraturteile: allgemeine Geschäftskorrespondenzen, Schriftwechsel und Sachakten zur August Scherl GmbH (seit 1937: August Scherl Nachf.) und zur August Scherl Handels- und Verwaltungs-KG (seit 1944: Opriba Handels- und Verwaltungs-KG) mit Unterlagen über Entwicklung und Ausbau des Hugenberg-Konzerns von der Gründung der Ausland GmbH (Essen) im Jahre 1914 bis zum allmählichen Abbau in der NS-Zeit, dabei insbesondere Angaben über Aussschüsse und Beiräte, Gesellschafterversammlungen, Geschäfts-, Prüfungsberichte, Bilanzen, Beteiligungen, Steuer- und Personalangelegenheiten. (Stand: 1977) - Besondere Benutzungsbedingungen - Zitierweise: BArch, N 1231/...

              Gesandtschaft Hamburg nach 1807 (Bestand)
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Hamburg · Bestand
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Behördengeschichte Die Gesandtschaft in Hamburg gehörte zu den wichtigsten diplomatischen Vertretungen Preußens in Deutschland. Ihre Bedeutung lag vor allem auf dem Gebiet der Handels- und Zollpolitik sowie der Schifffahrt. Besondere Akzente wurden dabei durch die wirtschaftsgeografische Lage des gesandtschaftlichen Zuständigkeitsbereiches als Ausgangsbasis des deutschen Überseehandels und als Endpunkt der wichtigen Binnenschifffahrtsstraßen Elbe und Weser gesetzt. Die Gesandtschaft erlangte noch eine zusätzliche Bedeutung im Rahmen der Kolonialpolitik. Die Entwicklung der Zuständigkeit der Gesandtschaft Hamburg ist recht kompliziert, doch bleibt festzuhalten, dass in der Regel die drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie die beiden Mecklenburg zum Gesandtschaftsbereich gehörten. Vom Tilsiter Frieden 1807 bis zur Annexion der Hansestädte und Oldenburgs durch Frankreich im Dezember 1810 erstreckte sich die Zuständigkeit der Mission außer auf die genannten Staaten auch auf Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Nach der durch die französische Annexion der deutschen Nordseeküste bedingten Auflösung der Hamburger Gesandtschaft 1810 wurden die diplomatischen Kontakte Preußens zu Mecklenburg, gebunden an die Person des bisherigen Gesandten in Hamburg, im Wesentlichen von der Gesandtschaft in Dresden wahrgenommen. Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde die Gesandtschaft neu gegründet und erhielt einen großen Zuständigkeitsbereich, der sich außer auf die Hansestädte und Mecklenburg auch auf Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold erstreckte. 1832 wurden die Vertretungen bei Hannover, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold von der Gesandtschaft Kassel übernommen. 1837 wurde Oldenburg in den Bereich der neugegründeten Mission in Hannover einbezogen. Der somit auf die Hansestädte und Mecklenburg verengte Zuständigkeitsbereich blieb bis zur Auflösung der Gesandtschaft Hamburg, die am 31. März 1920 erfolgte, konstant. Missionschefs 1804 - 1811 Grote, Graf August Otto von 1814 - 1830 1830 - 1832 Maltzan, Mortimer von 1832 - 1848 Haenlein, Johann Christian Ferdinand Louis von 1848 - 1859 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1859 - 1867 Richthofen, Freiherr Emil Carl Heinrich von 1867 - 1869 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1869 - 1872 Magnus, Anton von 1872 - 1875 Rosenberg, Freiherr Adalbert von 1875 - 1885 Wentzel, Robert Albrecht Friedrich Otto von 1885 - 1890 Kusserow, Heinrich von 1890 - 1894 Thielmann, Freiherr Max von 1894 - 1895 Kiderlen-Waechter, Alfred von 1895 - 1898 Wallwitz, Graf Nikolaus von 1898 - 1902 Metternich, Graf Paul von 1902 - 1907 Tschirschky und Boegendorff, Heinrich Leonhard von 1907 - 1908 Heyking, Freiherr Edmund von 1908 - 1915 Bülow, Gustav Adolf von 1915 - 1920 Quadt von Wyckradt und Isny, Albert Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand setzte sich aus fünf Registratur- bzw. Abgabeschichten (A-E) zusammen, die zwischen 1834 und 1940 ins Archiv gelangten. 1840 wurde für die Gruppe A ein Findbuch angelegt, in das auch die weiteren Abgabeschichten eingetragen wurden. Die Akzessionen Nr. 8042 bis 8168 wurden im Januar 1870 zu Gruppen zusammengefasst, ein Teil als wertlos klassifiziert (vgl. VI. HA Nl. Friedländer, G., Nr. 13, fol. 33). Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Bestand Rep. 81 Hamburg in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck ausgelagert und zu Kriegsende in die Sowjetunion gebracht. Im Jahre 1955 erfolgte seine Rückführung in das Zentrale Staatsarchiv nach Merseburg. Der Bestand wurde in den Teil vor 1807 und den Teil nach 1807 getrennt. Letzterer Teil 1968 von Joachim Nossol neu verzeichnet und 1969 unter Anleitung Dr. Joachim Lehmann und Roswitha Nagel nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. Die unterste Gliederungsstufe ist chronologisch - unter Wahrung sachlicher Zusammenhänge - gereiht. Die redaktionellen Arbeiten besorgte die Archivarin Maria Lehmann, das Findbuch schrieb Magdalena Sabor. Die Institutionsgeschichte wurde von Dr. Joachim Lehman verfasst. Im Zuge der Neuverzeichnung des Bestands I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover wurde eine Akte aufgefunden, die provenienzmäßig in den Bestand der Gesandtschaft Hamburg gehört (Altsignatur Rep. 81 Hannover B 4 a). Der Bestand Gesandtschaft Hamburg umfasst insgesamt 1.350 Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920. Merseburg, im Juni 1981 gez. Nagel überarbeitet Berlin, im Februar 2011 gez. Dr. Puppel letzte vergebene Nummer: ____ zu bestellen: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hamburg zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate nach 1807, Gesandtschaft Hamburg Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

              "Deutsche Zukunft" Korrespondenz 1934 Ku

              Enthält: 1. Eingangsbrief, von Ernst Kube, Breslau, 17.06.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 1r-1v 2. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Ernst Kube, Berlin, 06.06.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 2r 3. Eingangsbrief, von Fritz Kühn, Leipzig, 20.04.1934 (1 Bl., mschr., hsl.).; Bl. 3r 4. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Fritz Kühn, Berlin, 20.04.1934 (?) (1 Bl., mschr.).; Bl. 4r 5. Eingangsbrief, von Wolfgang Kühn, Wuppertal, 05.02.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 5r-5v 6. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Wolfgang Kühn, Berlin, 28.02.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 6r 7. Eingangsbrief, von W. Kühn, Berlin, 22.02.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 7r 8. Ausgangsbrief (Durchschlag), an W. Kühn, Berlin, 03.03.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 8r 9. Eingangsbrief, von Karl Kuehne, Berlin, 05.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 9r 10. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Karl Kuehne, Berlin, 09.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 10r 11. Eingangsbrief, von Karl Kuehne, Berlin, 22.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 11r 12. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Karl Kuehne, Berlin, 25.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 12r 13. Karte (Eingang), von Walter Kühne, Sydowsaue, 30.07.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 13r-13v 14. Eingangsbrief, vom Verlag Philipp Kühner, Eisenach, 04.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 14r 15. Ausgangsbrief (Durchschlag), an den Verlag Philipp Kühner, Berlin, 12.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 15r 16. Eingangsbrief, von Wilhelm Külz, Dresden, 19.02.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 16r 17. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Wilhelm Külz, Berlin, 20.02.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 17r 18. Eingangsbrief, von Wilhelm Külz, Dresden, 20.09.1934 (1 Bl., mschr. m. hsl. Notizen von Paul Fechter).; Bl. 18r 19. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Wilhelm Külz, Berlin, 22.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 19r 20. Eingangsbrief, von Wilhelm Külz, Dresden, 03.11.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 20r 21. Eingangsbrief, von Wilhelm Külz, Dresden, 03.12.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 21r-21v 22. Eingangsbrief, von Rudolf Külzow, Berlin, 06.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 22r 23. Eingangsbrief, von Rudolf Külzow, Berlin, 06.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 23r 24. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Rudolf Külzow, Berlin, 11.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 24r-24v 25. Eingangsbrief, von Walter Küntzel, Mannheim, 03.09.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 25r 26. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Walter Küntzel, Berlin, 12.09.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 26r 27. Eingangsbrief, von Hilde Küpper, Berlin, 23.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 27r 28. Eingangsbrief, von Hilde Küpper, Berlin, 24.05.1934 (1 Bl., mschr., hsl.).; Bl. 28r-28v 29. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Hilde Küpper, Berlin, 29.05.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 29r 30. Eingangsbrief, von Hilde Küpper, Berlin, 09.09.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 30r 31. Eingangsbrief, von Gustav Adolf Küppers-Sonnenberg, Werder, 05.01.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 31r 32. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Gustav Adolf Küppers-Sonnenberg, Berlin, 13.08.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 32r 33. Eingangsbrief, von Kugel, Kassel, 04.05.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 33r 34. Karte (Eingang), von Johann Kuhn, Csepel, 05.02.1934 (1 Bl., gedr., mschr.).; Bl. 34r-34v 35. Eingangsbrief, von Hans Kuhnert, Berlin, 05.12.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 35r 36. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Hans Kuhnert, Berlin, 08.12.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 36r 37. Karte (Eingang), vom Kulturpolitischen Verlag, Leipzig, 27.08.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 37r-37v 38. Ausgangsbrief (Durchschlag), an den Kulturpolitischen Verlag, Berlin, 03.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 38r 39. Eingangsbrief, von Kunauer (?), Berlin, 28.12.1933 (1 Bl., mschr.).; Bl. 39r 40. Karte (Eingang), von E. Kunau, Groß-Schwechten, 21.03.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 40r-40v 41. Ausgangsbrief (Durchschlag), an E. Kunau, Berlin, 27.03.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 41r 42. Eingangsbrief, von "Kunst der Nation", Berlin, 13.06.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 42r 43. Ausgangsbrief (Durchschlag), an "Kunst der Nation", Berlin, 18.06.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 43r 44. Eingangsbrief, von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 15.06.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 44r 45. Eingangsbrief, von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 02.09.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 45r 46. Karte (Eingang), von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 01.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 46r-46v 47. Eingangsbrief, von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 06.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 47r 48. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Ilse Kunz-Lack, Berlin, 09.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 48r 49. Eingangsbrief, von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 13.10.1934 (2 Bl., mschr.).; Bl. 49r-50v 50. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Ilse Kunz-Lack, Berlin, 15.10.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 51r-51v 51. Eingangsbrief, von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 01.11.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 52r 52. Eingangsbrief, von Ilse Kunz-Lack, Augsburg, 16.12.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 53r 53. Eingangsbrief, von Kunze, Gottleuba, 10.07.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 54r 54. Eingangsbrief, von Friedrich Kunze, Bodenbach, 26.07.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 55r 55. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Friedrich Kunze, Berlin, 28.07.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 56r 56. Eingangsbrief, von Wilhelm R. Kurze, Berlin, 05.12.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 57r 57. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Wilhelm R. Kurze, Berlin, 10.12.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 58r 58. Eingangsbrief, von Harry E. Kutschbach, Bad Elster, 26.01.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 59r 59. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Harry E. Kutschbach, Berlin, 02.02.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 60r 60. Karte (Eingang), von Magdalene Kuttner, Breslau, 16.02.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 61r-61v 61. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Magdalene Kuttner, Berlin, 19.02.1934 (1 Bl., mschr.).; Bl. 62r 62. Karte (Eingang), von Magdalene Kuttner, Breslau, 08.03.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 63r-63v

              A:Grimm - [Bestand, Nachlaß] (Titel)
              A:Grimm, Hans · Bestand
              Teil von Deutsches Literaturarchiv Marbach, Archiv

              Ordnungsgrad: feingeordnet (325 Kästen). Verzeichnungsgrad: katalogisiert (325 Kästen). Literaturangaben: Jb. XXVIII 512 f.; XLII 557. Mediennummer: BF000121169. Benutzungshinweis: Am Standort. benutzbar. Bemerkungen: früher: A:Grimm Liste vorhanden Stammbäume der Familien Grimm und Schulenburg befinden sich auf dem Laufwerk. Bestandsverzeichnis: ----- Lyrik ----- Jugendgedichte u.a. ----- Dramatisches ----- Trauerspiel "Die Grobbelaars"; Schauspiele "Im Durstland" u.a. ----- Prosa (mit Materialien) ----- Romane, Novellen und Erzählungen "Das deutsche Südwester-Buch", "Die Dirne auf dem Felde", "Des Elefanten Wiederkehr", "Der Gang durch den Sand", "Heynade und England", "Kaffernland", "Der Ölsucher von Duala", "Die Olewagen-Saga", "Der Richter in der Karu", "Volk ohne Raum", "Wie Grete aufhörte ein Kind zu sein" u.a.; Biographisches "Das Klosterhaus", "Leben in Erwartung" u.a.; Zeitgeschichtliches "Amerikanische Rede", "Bitte an den Nationalsozialismus", "Englische Rede", "Die Erzbischofsschrift", "Die Thomas-Mann-Schrift", "Von der verkannten Wirklichkeit", "Warum, woher - aber wohin?" u.a.; Reiseberichte, Essays, Aufsätze und Briefe "Afrikafahrt West", "Deutsche Diamanten", "Die dreizehn Briefe aus Deutsch-Südwest-Afrika", "Mehr Würde und - mehr Wahrheit", "Mein europäisches Bekenntnis", "Der Schriftsteller und die Zeit" u.a.; Aufrufe, Ansprachen, Offene Briefe, Kritiken, Rezensionen u.a. ----- Verschiedenes ----- Kollegheft 1911; Entwürfe und Notizen zu verschiedenen Arbeiten und zu Südwestafrika; Ankündigung des Klosterhaus-Verlags Lippoldsberg; u.a. ----- Autobiographisches ----- Tagebücher von und über Grimm aus den Jahren 1878-1959; "Persönliche Erklärung"; Lebensläufe, Reisenotizen u.a. ----- Briefe an und von ----- Erwin Ackerknecht, Hans von Albert, Paul Alverdes, Alexander Amersdorffer, Alexander Andrae, Kurt Aram, Hanns Arens, Karl Arnhold, Peter Bamm, Friedrich K. Bartels, Ludwig Friedrich Barthel, Hans Baumann, Eduard Baumgarten, Kurt Beinhauer, Gottfried Benn, Rudolf Benze, Theodor Berndt, Werner Beumelburg, Hermann Beuttenmüller, Rudolf G. Binding, Friedrich Bischoff, Georg von Bleyleben, Walter Bloem, Walter Julius Bloem, Hans Friedrich Blunck, Herbert Böhme, Rudolf Böhmer, Julius und Agnes von Boemcken, Bruno Brehm, Arnolt Bronnen, Elsa Bruckmann, Martin Buber, Adolfo Bundies, Hermann Burte, Otto Carius, Hans Carossa, Hermann Claudius, Carlo Coeckx, Max Lucas von Cranach, Gustav Dessin, Margarete Dierks, Karl Dönitz, Eduard Donay, Edwin Erich Dwinger, Kasimir Edschmid, Arthur Ehrhardt, Fritz Endres, Theo Engelmann, Paul Ernst, Richard Euringer, Paul Fechter, Hans Fervers, Ludwig Finckh, Alois K. Fischer, Eduard von Flottwell, Hans Franck, Walter Frank, Gustav Frenssen, Karl Ehrenfried Fritsche, Karl Fuchs, Hans von der Gabelentz, Reinhold Geheeb, Heinrich von Gleichen-Rußwurm, Joachim von der Goltz, Rüdiger von der Goltz, Georg Grabenhorst, Addi Grimm, Julius und Helene Grimm, Julius und Marie Grimm, Paula Grogger, Heinz Grothe, Heinz Guderian, Hans F. K. Günther, Friedrich und Elisabeth Gundolf, Hasso Härlen, Maximilian Harden, Agnes Harder, Adolf von Hatzfeld, Gerhart und Margarete Hauptmann, Manfred Hausmann, Eberhard Heffe, Friedrich Wilhelm Heinz, Bernt von Heiseler, Ilse Heß, Theodor Heuss, Hans Heyck, August Hinrichs, Emanuel Hirsch, Franz Höller, Robert Hohlbaum, Alfred Hugenberg, Kurt Ihlenfeld, Moritz Jahn, Karoline Janik, Hans Windekilde Jannasch, Hanns Johst, Ernst Jünger, Elisabeth Jungmann, Adolf Kaempffer, Eugen und Lien Kalkschmidt, Karl Kaltwasser, Otto Kanold, Ernst C. Kellner, Erich Kernmayr, Heinz Kindermann, Heinrich Kirchheim, Edgar Kirsch, Eva Klare, Karl Klingspor, Fritz Koch, Erwin Guido Kolbenheyer, Ernst Krieck, Arnold Krieger, Käthe Kruse, Paul Landau, Hellmuth Langenbucher, Gertrud von le Fort, Theophil Lehmann, Fritz Löffler, Maria Lorenz, Friedrich Lützow, Karl Benno von Mechow, Max Mell, Herybert Menzel, Adolf Meschendörfer, Heinrich Meyer (Pastor), Agnes Miegel, Rudolf Mirbt, Arthur Moeller van den Bruck, Walter von Molo, Kurt Morawietz, Börries von Münchhausen, Franz Nabl, Werner Naumann, Gertrud Niebuhr, Ernst Niekisch, Uwe Lars Nobbe, Herman Nohl, Kurt Oxenius, Leo Perutz, Ursel Peter, Gertrud Petersen, Gustav Pezold, Wilhelm Pleyer, Heinz Jürgen Pondorf, Hermann Pongs, Rudolf Presber, Willi Rehkopf, Hanna Reitsch, Annelies von Ribbentrop, Ingeborg Rosenfeld, Eugen Roth, Hans-Ulrich Rudel, Ernst von Salomon, Kurt Saucke, Albert Schaefer, Wilhelm Schäfer, Ursula Schenk, Sofie Mathilde Schlumberger, Hermann Schneider, Wilhelm von Scholz, Percy Ernst Schramm, Edward Schröder, Rudolf Alexander Schröder, Ernst Schulte Strathaus, Gerhard Schumann, Ina Seidel, Ellen Soeding, Albert Soergel, Adolf Spemann, Wilhelm Stapel, Herbert Steiner, Hellmut Stöber, Otto Strasser, Emil Strauß, Agathe Helene Streffer, Otto von Taube, Frank Thiess, Hannes Tuch, Franz Tumler, Friedrich Franz von Unruh, August Friedrich Velmede, Hans Venatier, Bernward Vesper, Will Vesper, Helene Voigt-Diederichs, Ernst Volkmann, Max Wachler, Winifred Wagner, Carl Walbrach, Josef Magnus Wehner, Bruno E. Werner, Ernst Wiechert, August Winnig, Erhard Wittek, Helmut Wocke, Kurt Woermann, Benno Ziegler, Maxim Ziese, Kurt Ziesel, Heinrich Zillich u.a.; Deutsch-Englische Gesellschaft, Deutsche Buch-Gemeinschaft, Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung, Deutsche Hausbücherei, Deutsche Kolonialgesellschaft, Deutsches Ausland-Institut Stuttgart, Europäischer Buchklub, Fichte-Gesellschaft, Gesellschaft für deutsches Schrifttum, Nordische Gesellschaft, Reichskolonialbund, Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, Reichsverband Deutscher Schriftsteller, Schutzverband Deutscher Schriftsteller, Union Nationaler Schriftsteller, Verband Deutscher Erzähler, Verein für das Deutschtum im Ausland, Verein Raabe-Stiftung, Volksbund für das Deutschtum im Ausland, Volksverband der Bücherfreunde; Verlage Bärenreiter, Bertelsmann, Breitkopf & Härtel, Diederichs, Diesterweg, Druffel, Dürer, Editorial El Buen Libro, Franckh, Göttinger Verlagsanstalt, Grote, Hanseatische Verlagsanstalt, Hillger, Insel, Wilhelm Köhler, Koehler & Volckmar, Kraft, Albert Langen, Langen-Müller, Mondadori, Pilgram, Plesse, Reclam Leipzig, Erich Reiss, Rowohlt, Rütten & Loening, Safari, Salzer, Schaffstein, Scherl, Schünemann, Silberburg, Sponholtz, Stalling, Tauchnitz, Teubner, Ullstein, Velhagen & Klasing, Voggenreiter, Warneck, Westermann u.a.; Zeitschriften und Zeitungen "Afrika-Nachrichten", "Die badische Schule", "Berliner Börsen-Zeitung", "Berliner Lokal-Anzeiger", "Berliner Tageblatt", "Corona", "Deutsche Allgemeine Zeitung", "Deutsche Arbeit", "Deutsche Rundschau", "Deutsche Zeitung", "Deutsche Zeitung in den Niederlanden", "Deutsches Volkstum", "Eckart", "Frankfurter Zeitung", "Gewissen", "Hannoverscher Kurier", "Das Innere Reich", "Kasseler Post", "Kölnische Zeitung", "Königsberger Allgemeine Zeitung", "Der Kunstwart", "Leipziger Neueste Nachrichten", "Die literarische Welt", "Münchner Neueste Nachrichten", "Mündensche Nachrichten", "die neue linie", "Die neue Rundschau", "Niedersachsen", "Stahlhelm", "Der Tag", "Türmer", "Völkischer Beobachter", "Volk und Reich", "Weltwacht der Deutschen", "Westfälische Landeszeitung" u.a.; Rundfunkanstalten, Bühnen, Akademien, Universitätsseminare und Fakultäten, Schulen, Behörden und Ämter u.a. - Geburtstagsglückwünsche; seine Lesereisen betreffende Schriftwechsel mit Verlagen und Buchhandlungen, mit Bibliotheken, Volkshochschulen und Schulen, literarischen und politischen Gesellschaften, Vereinen, Kulturämtern und Parteien; Korrespondenzen mit der Preußischen Akademie der Künste Berlin und der Deutschen Akademie München; Briefwechsel mit nationalen Gruppen und Jugendbünden, mit Regierungs- und Parteistellen und mit den Machthabern in der NSDAP; Gutachten, Rundschreiben, Protokolle und Briefwechsel mit der Reichsschrifttumskammer, darunter Schreiben von Hans Friedrich Blunck; den Shakespeare-Preis 1935/36 betreffende Briefe von Arnold Köster, Alfred Toepfer u.a.; Ansprachen zu den Lippoldsberger Dichtertagen 1934-1981 von Hans Grimm und Wernt Grimm, Programme, Teilnehmerlisten, Zeitungsberichte, Korrespondenzen von Hans Grimm und Holle Grimm; Briefe zu geplanten Übersetzungen seiner Werke; Dokumente zum Vortragsverbot in Schleswig-Holstein im Jahr 1955; Wahlreden, Plädoyers für die Deutsche Reichs-Partei, Korrespondenzen mit der Partei, mit Adolf von Thadden u.a.; Afrika betreffende Briefe an und von: Hans Anton Aschenborn, Carl Berger, Fritz Brenner, Ernst-Ludwig Cramer, Jakob Dekker, Hugo Gutsche, Eva Kieckebusch, Hans Kisker, Eberhard von Koenen, Heinrich Vedder, Frida und Gustav Voigts, Berengar von Zastrow u.a.; Amerika und Grimms Amerikafahrt betreffende Dokumente, darunter Briefe von Hanns Fischer (Chicago), Jane Goodloe, Frederick W. J. Heuser, Arthur Koegel und Gilbert Perleberg; Briefe über England und Grimms Englandreise an und von: Edmund Blunden, Rolf Gardiner, Leonard Ashley Willoughby, Deutscher Akademischer Austauschdienst u.a. ----- Zugehörige Materialien ----- Lebensdokumente, Ehrungen, Nachrufe; Honorarbescheide, Verlagsverträge, Werbematerial für einzelne Bücher und für Lesungen; Unterlagen von Dichterwochen in Pürgg 1953 und 1955; Reisepapiere; Gästebuch Klosterhaus; Würdigungen seines Werks und Untersuchungen von Heinz Grothe u.a.; Lyrik von Hans Baumann, Hermann Claudius, Karl Haushofer u.a.; Romane und Erzählungen von Helene Voigt-Diederichs u.a.; Berichte und Aufzeichnungen von Verschiedenen zu Nationalsozialismus, Zweitem Weltkrieg und Nachkriegszeit, zu Südafrika u.a.; Studien zu Literatur und Philosophie von Leopold Freisler u.a.; Briefe von Addi Grimm an Ellen Soeding, Helene Voigt-Diederichs u.a.; Briefe an Addi Grimm von Hermann Claudius, Helene Voigt-Diederichs, Georg Grabenhorst, Börries von Münchhausen u.a.; Briefe an Holle Grimm von Georg von Bleyleben, Bruno Brehm, Sabine Fechter, Walter Haller, Günter Höhne, Erich Kernmayr, Heinz Mahncke, Wilhelm Pleyer, Karl Springenschmid, Anneliese Venatier u.a.; Briefe an Julius Grimm von Julius Ficker, Frederick Augustus Genth u.a.; Briefe von Wernt Grimm an Addi Grimm, Holle Grimm u.a.; Kondolenzbriefe an die Familie zu Hans Grimms Tod. Zum Nachlaß gehören: Sonderdrucke und Zeitschriften, Zeitungsausschnitte, Tonbandaufzeichnungen und zahlreiche Photographien zu den Lippoldsberger Dichtertagen 1934 bis 1960.