Landwirtschaft

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      Landwirtschaft

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      Landwirtschaft

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        BArch, R 8124 · Bestand · 1885-1903
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Am 12. Febr. 1885 Gründung als Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Carl Peters und Genossen Kommanditgesellschaft; am 26. Febr. 1887 Umwandlung zur Aktiengesellschaft Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft AG (DOAG) mit dem Zweck, in den Gebieten Ostafrikas die Landeshoheit auszuüben sowie Ländereien zu erwerben, zu bewirtschaften und zu verwerten; am 27. März 1887 Zuerkennung der Korporationsrechte durch den König von Preußen und am 4. Juli 1889 durch den Bundesrat des Deutschen Reichs; am 1. Jan. 1891 Übernahme des Schutzgebiets Deutsch-Ostafrika durch das Reich; Weiterführung der DOAG als Handelsunternehmen. Inhaltliche Charakterisierung: Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Carl Peters und Genossen Kommanditgesellschaft: Protokolle der Direktionssitzungen; Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft AG: Sitzungsprotokolle des Verwaltungsrates; Schriftwechsel des Vorstandes; Drucksachen. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch und Online-Findbuch 2003 Zitierweise: BArch, R 8124/...

        Deutsch-Ostafrika (Tanganyika): Bd. 2
        BArch, R 9-I/844 · Akt(e) · 1928-1936
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Außenhandel allgemein, Außenhandel mit einzelnen Ländern, Außenhandel mit Deutschland; Abkommen und Verträge; Technische Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr; Absatzmöglichkeiten; Auskünfte; Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft; Finanzen; Arbeiterfragen und Lebenshaltung; Ausstellungen und Messen; Niederlassungswesen; Lehrwesen; Politisches; Volkszählung; Rechtswesen; Landwirtschaft und Nahrungsmittel; Produktionsstatistiken; Verkehrswesen; Allgemeine Industrieberichte; Fachindustrien

        FA 1 / 11 · Akt(e) · 1906
        Teil von Cameroon National Archives

        Erwerb des Grundbesitzes für die Missionsstation Engelberg sowie dessen Übergabe an die missionseigene Firma Gesellschaft für Schulen, Bodenkultur und Handwerk mbH., Duala (Signatur unsicher), Mai 1914 Tiko-Plantagen (Signatur unsicher), 1909 - 1914

        Gouvernement von Kamerun
        Deutsches Übersee-Syndikat
        BArch, N 2225/34 · Akt(e) · Mai 1886, Aug. 1908 - Mai 1909
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält: Schriftwechsel mit Vorstand Emil Priem über die Gründung und den Entwurf der Denkschrift der Doa-Plantagen-Gesellschaft.- Denkschrift, Satzung und Ausstellungsverträge der Doa-Plantagen-Gesellschaft.- Schriftwechsel und Denkschrift über die Gründung der Morogoro-Glimmer-Werke G.m.b.H.

        Pfeil, Joachim Graf von
        Deutsches Kalisyndikat GmbH (Bestand)
        BArch, R 10-V · Bestand · 1879-1945 (-1960)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die Erkenntnisse der Agrikulturchemie führten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in wachsendem Umfang zur Verwendung der Kalisalze als landwirtschaftliches Düngemittel. 1859 wurden die Kalilager bei Staßfurt ermittelt, bereits zwei Jahre später entstand dort die erste deutsche Kalifabrik. Weitere sehr bedeutende Vorkommen wurden im übrigen Mitteldeutschland und im Oberrheingebiet (Baden und Elsass) bergbaulich erschlossen. Das Deutsche Reich besaß von 1871-1919 nahezu das Weltmonopol für Kali. Der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Kaliindustrie im Kalisyndikat garantierte seit 1888 die Behauptung dieser hervorragenden Stellung. Sie war von innen her ernsthaft bedroht, als 1909 das Syndikat auseinanderbrach. Erst durch das Eingreifen des Reichs konnten wieder geordnete Verhältnisse hergestellt werden. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der deutschen Kaliindustrie erhielt ihre Organisation in einem Zwangssyndikat durch das Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (RGBl. I, S. 775 ff.) eine völlig neue Grundlage, die zugleich den praktischen Anfang der Zwangskartellierung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte darstellt. Das neue Kalisyndikat (Kalisyndikat GmbH) von 1910 war zwar nach außen hin immer noch privatwirtschaftlich organisiert, aber seine Stellung als Zwangskartell und Verkaufsmonopolorganisation war durch das Reichsgesetz wesentlich gefestigter als früher und mit öffentlich-rechtlichen Elementen durchsetzt. Es unterstand der Aufsicht des Reichs, die infolge des Fehlens eines Reichsamtes für wirtschaftliche Angelegenheiten vom Reichskanzler ausgeübt wurde. Die Rechtsstellung des Kalisyndikats war nicht ausdrücklich bestimmt, es kam ihm aber ein öffentlich-rechtlicher Charakter "kraft Wesens" zu. Sichtbarster Ausdruck dieser Neuerungen war die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie in Berlin, die schon Ende 1910 auf Grund der §§ 30 - 34 des genannten Kaligesetzes von 1910 ihre Tätigkeit auf Kosten des Reichs (§ 44) aufnahm. Die Verteilungsstelle war für die gesamte Absatzregelung auf weite Sicht zuständig. Durch vorsorgliche Maßnahmen sollten die Gefahren, die schließlich 1909 über Absatzstockung und Preiskämpfe infolge Überproduktion zum Ende des alten Kalisyndikats geführt hatten, gebannt werden. Gegen die Festsetzungen und Entscheidungen der Verteilungsstelle waren Berufungen zulässig, für die gleichzeitig eine besondere Berufungskommission für die Kaliindustrie gebildet wurde (a.a.O., §§ 31 - 33). Die Hauptarbeit der neuen Organisation fiel der Verteilungsstelle zu. Ihre bescheidene Bezeichnung ließ nur die eine Seite ihrer Tätigkeit, die Absatzregelung, erkennen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedurfte die Stelle genauer Kenntnis der gesamten deutschen Kaliindustrie. Die andere Seite der Tätigkeit der Verteilungsstelle bestand deshalb darin, sich diese Kenntnis über jedes einzelne Kalibergwerk und Kaliwerk auf dem Wege der den Besitzern gesetzlich auferlegten Pflicht zur Auskunftserteilung zu verschaffen. Darüber hinaus hatte die Verteilungsstelle das Recht, Anlagen der Kaliindustrie zu besichtigen und Gruben zu befahren. Einzelheiten des Gesetzes vom 25. Mai 1910 wurden bis 1918 in weiteren Änderungsgesetzen und Bekanntmachungen abgeändert oder geregelt. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges griffen wirtschaftliche Probleme in einem bis dahin ungeahnten Ausmaß in Politik und Kriegführung ein. Sie führten vor allem in dem von der übrigen Welt beinahe völlig abgeschlossenen Deutschland dahin, dass immer weitere Teile der Wirtschaft durch Zwang erfasst und gelenkt werden mussten. Es sprach für den schon im Frieden geschaffenen soliden Aufbau des Kalisyndikats und der Verteilungsstelle, dass ihre Organisation bis Kriegsende beibehalten werden konnte. Auch die Bestrebungen zur Sozialisierung und Demokratisierung des wirtschaftlichen Lebens im republikanischen Reich seit Ende 1918 änderten am Kern der 1910 gebildeten Einrichtungen nichts (vgl. zum Beispiel Verordnung vom 27. Dezember 1918 über die Teilnahme der Werksangestellten bei Entscheidungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie - RGBl. I/1919, S. 20 f.. Die Leitgedanken einer Neuregelung der deutschen Kaliwirtschaft wurden noch vor der Vollendung des Weimarer Verfassungswerkes durch das Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (RGBl. I, S. 413 ff., vgl. auch a.a.O., S. 661 f.) niedergelegt. Die grundlegenden Bestimmungen dieses Gesetzes wurden durch die vom Reichsministerium (= Reichsregierung) erlassenen Vorschriften zu seiner Durchführung vom 18. Juli 1919 (RGBl. I, S. 663 ff.) umfassend ausgebaut. Maßgeblich waren schließlich diese Vorschriften in der Fassung der Verordnung vom 22. Oktober 1921 (RGBl. I, S. 1312 ff.), die sich nunmehr auf Artikel 156 der Weimarer Reichsverfassung stützen konnte. Durch das Gesetz vom 19. Juli 1919 (RGBl. I, S. 661 f.) wurde das alte Kaligesetz von 1910 außer Kraft gesetzt, an seine Stelle traten die neuen Vorschriften vom 18. Juli 1919. Die Organisation der Kaliwirtschaft war damit über das Kalisyndikat hinaus zum marktregelnden Einheitsverband erweitert. Das Deutsche Reich hatte zwar durch den Frieden von Versailles erhebliche Kalivorkommen im Elsass verloren und dadurch sein Weltmonopol eingebüsst, aber es stand in der Weltkaliproduktion immer noch an der Spitze und ließ alle anderen Produktionsländer weit hinter sich. In der deutschen Wirtschaft nahm die Kaliindustrie unverändert einen hervorragenden Platz ein. Die geregelte Versorgung der deutschen Landwirtschaft mit Kali war nach dem Verlust großer landwirtschaftlicher Überschussgebiete in Ostdeutschland jetzt geradezu eine lebenswichtige Frage. Auf dieser Erkenntnis beruhte die neue Organisation von 1919. Die Kaliindustrie blieb im Deutschen Kalisyndikat GmbH zusammengeschlossen. Als Selbstverwaltungsorgan der Kaliwirtschaft wurde der Reichskalirat ins Leben gerufen (Vorschriften zur Durchführung usw. vom 18. Juli 1919, §§ 2 - 15); er unterstand der Oberaufsicht des Reiches, die vom Reichswirtschaftsministerium ausgeübt wurde. Neben bzw. unter dem Reichskalirat standen eine Reihe von sogenannten Kalistellen für Einzelaufgaben der Kaliwirtschaft: 1. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 17 - 25) 2. Kaliberufungsstelle (§§ 26 - 29. Fortsetzung der früheren Berufungskommission, zuständig für Einsprüche gegen Maßnahmen der Kaliprüfungsstelle) 3. Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz (§ 30) 4. Kalilohnprüfungsstelle zweiter Instanz (§§ 31 - 34. Zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz) 5. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 35 - 37. Stelle zur Förderung des inländischen Kaliabsatzes, Beratungsstelle für Kalidüngung usw.). Sitz des Kalisyndikats, des Reichskalirates und seiner fünf Kalistellen war Berlin. Von den Kalistellen ist die Kaliprüfungsstelle, deren Tätigkeit am 1. Januar 1920 begann, am bedeutendsten. Sie war die gradlinige legitime Fortsetzung der am 31. Dezember 1919 aufgelösten Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Ihre Aufgaben und Befugnisse gegenüber der Kaliindustrie waren stark erweitert, sie verkörperte das ausführende Organ des Reichskalirates. Da die Kaliprüfungsstelle zugleich als Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz wirkte, war sie auch mit sozialpolitischen Fragen der Kaliwirtschaft nahe verbunden. Die wirtschaftlichen Depressionen der ersten Nachkriegsjahre und die aus dem Verlust der elsässischen Kaliwerke hervorgegangene Konkurrenz Frankreichs auf dem Weltkalimarkt zwangen die Kaliprüfungsstelle schon zu Anfang der 1920er Jahre, erstmals in beträchtlichem Umfang einschneidende bergbauliche Maßnahmen zu treffen und eine Reihe von Kalibergwerken, Sonderfabriken und Abteufschächten bis 1933 stillzulegen und die Erschließung neuer Vorkommen auszusetzen. Nur dadurch war es möglich, Förderung und Absatz des Kalis auf weite Sicht zu regeln und die Krisenjahre zu überwinden. Der nationalsozialistische Staat, der im Sinne seiner Autarkiebestrebungen auch die Landwirtschaft besonders zu heben versprach, wandte sich 1933 sogleich der Kaliwirtschaft zu. In deren Organisation beseitigte er in seinen ersten Maßnahmen durch das Gesetz über Änderung der kaliwirtschaftlichen Bestimmungen vom 21. April 1933 (RGBl. I, S. 205) alles, was seinen Führungsbegriffen widersprach und was ihm allzu sehr nach Weimarer Demokratie aussah. Infolgedessen wurden alle Kalistellen personell weitgehend umbesetzt, die beiden Kalilohnprüfungsstellen aufgelöst. Diese Übergangsregelung wurde bereits am 18. Dezember 1933 durch das neue Kaliwirtschaftsgesetz (RGBl. II, S. 1027 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 1934 beseitigt; Einzelheiten zur Durchführung bestimmte die Verordnung vom 29. Juni 1934 (RGBl. II, S. 363). Diese Vorschriften beseitigten endgültig alle als demokratisch angesehenen und darum missliebig gewordenen Bestandteile der Kaligesetzgebung seit 1919 und ließen unter engster Bindung an das Reichswirtschaftsministerium nur noch folgende Einrichtungen bestehen: 1. Kalisyndikat (als Vertriebsgemeinschaft) (Kaliwirtschaftsgesetz §§ 3 - 15) 2. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 16 - 36) und die dazugehörige Berufungskommission (§§ 37 - 38) 3. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 39 - 43. Mit Beteiligung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Reichsnährstandes). Der Reichskalirat verschwand somit ab 1. Januar 1934 völlig, er folgte den beiden Lohnprüfungsstellen nach. An den Zuständigkeiten der drei genannten Einrichtungen, die erhalten blieben, änderte sich nichts. Der seit 1910 gut eingespielte Apparat des kaliwirtschaftlichen Zwangskartells und der für Produktions- und Absatzplanung tätigen Kaliprüfungsstelle sagte den nationalsozialistischen Machthabern durchaus zu, vertrug er sich doch weitgehend mit ihren - im übrigen aus anderer Auffassung erwachsenen und vielfach noch weitergehenden - Anschauungen von staatlicher Wirtschaftslenkung, die sie eben jetzt (1934) in größtem Umfang zu verwirklichen begannen. Die Oberaufsicht des Reiches wurde wie seit 1919 fernerhin durch das Reichswirtschaftsministerium ausgeübt, aber dessen Befugnisse reichten erheblich weiter als vordem; denn in allen Fällen, wo nach den Vorschriften von 1919 der Reichskalirat als Mittler zwischen Reich und Wirtschaft eingeschaltet war, konnte der Reichswirtschaftsminister jetzt unmittelbar selbst entscheiden. Die Errichtung der Reichsstelle für Kali und Salz in Berlin durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 9. September 1939 (Reichsanzeiger Nr. 211 vom 11. Sept. 1939, S. 2, ebenda auch die gleichzeitige Bekanntmachung über die Zuständigkeit dieser Reichsstelle) ließ die bisherigen Einrichtungen unberührt. Denn die Tätigkeit der Reichsstelle erstreckte sich nur auf die Überwachung des Warenverkehrs mit Kali und Salz auf Grund der Vorschriften über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I, S. 1430 ff.). Namentlich der Außenhandel mit Kali (Lenkung des Auslandsabsatzes) bedurfte wegen der Devisenvorschriften einer Überwachung durch die Reichsstelle. Der deutsche militärische Zusammenbruch an fast allen Fronten seit August 1944 ließ die Tätigkeit dieser Reichsstelle als überflüssig erscheinen, so dass im Februar 1945 ihre Auflösung im Reichswirtschaftsministerium erwogen wurde. Dagegen wurde das Fortbestehen der Kaliprüfungsstelle auch damals gutgeheißen; ihre Aufgaben waren durch das Kaliwirtschaftsgesetz bestimmt, und die Auflösung der Stelle wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Die Kapitulation vom 8. Mai 1945 führte das Ende sämtlicher Kalieinrichtungen herbei. Von ihnen waren die Kaliprüfungsstelle und die Reichsstelle für Kali und Salz seit 1943 von Berlin nach Eisleben verlagert. Dort wurden die Abwicklungsstelle der Reichsstelle bereits im Juni 1945, die der Kaliprüfungsstelle im April 1946 durch die sowjetische Besatzungsmacht aufgelöst. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 10 V Kalisyndikat gehört zu den in Folge des 2. Weltkrieges getrennt überlieferten Beständen des Bundesarchivs. Durch die getrennte Überlieferung in Ost- und Westdeutschland entstanden zwei Teilbestände: 80 Ka 1 im Zentralarchiv Potsdam und R 10 V im Bundesarchiv Koblenz. Als Findmittel wurden im Zentralarchiv Potsdam eine Kartei und im Bundesarchiv Koblenz ein Findbuch gefertigt. Die Akten der Deutschen Kalisyndikat GmbH wurden Ende des 2. Weltkrieges, soweit nicht vernichtet, nach Eisleben und Bad Salzungen ausgelagert. Im April 1945 gelangten die nach Bad Salzungen ausgelagerten Akten in die Hände amerikanischer Truppen und wurden zusammen mit anderen Akten in das amerikanische Sammellager erbeuteter deutscher Akten (Ministerial Collecting Center) nach Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen gebracht und gelangten 1952 über das Bundeswirtschaftsministeriums ins Bundesarchiv. Diese Akten bildeten die Grundlage des Teilbestandes R 10 V im Bundesarchiv. Dort bearbeitete zunächst Archivrat Dr. F. Facius den Bestand R 10 V, der bis 1954 13 und nach dem Ordnen und Verzeichnen 15 Bände umfasste. Weitere Unterlagen (insbesondere der Kaliprüfungsstelle und der Deutschen Kalisyndikat GmbH) konnten 1969 im Zuge der "Flurbereinigung" mit dem Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem von der Berliner Firma I. Velten gekauft werden. Nach diesem Zugang von 1,5 Fächern Druck- und Schriftgut umfasste der Teilbestand, nach Ordnung, Bewertung und Kassation 115 Aktenbände. Diejenigen Akten die nach Eisleben (später DDR) ausgelagert worden sind, wurden zunächst im Vereinigten Archiv der Kaliindustrie der DDR in Sondershausen verwahrt und gelangten bei Auflösung dieses Archivs 1985 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam und bildeten dort den Bestand 80 Ka 1. In Folge der Wiedervereinigung und der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR erhielt der Gesamtbestand die Tektoniknummer R 10 V, die Akten des Teilbestandes 80 Ka 1 wurden entsprechend umsigniert (neu: R 10 V/ 201-556). Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Unterlagen zur Tätigkeit des Syndikats insgesamt und zur Kaligesetzgebung sind Akten zu Fragen von Handel, Absatz und Verbrauch von Kali und Kaliprodukten, hier v. a. zum Pariser (Kali)-Abkommen von 1926 sowie zu Finanzfragen überliefert. Ein weiterer Teil der Unterlagen betrifft einzelne Syndikatswerke, Syndikatsbeitritte und Beteiligungsquoten sowie sonstige Einrichtungen der Kaliwirtschaft wie die Verteilungsstelle der Kaliindustrie, die Kaliprüfungsstelle und die Berufungskommission der Kaliindustrie. Dem Bestand zugeordnet sind darüber hinaus Abwicklungsunterlagen bis 1960. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 10-V/...

        Deutscher Landwirtschaftsrat (Bestand)
        BArch, R 8073 · Bestand · 1873, 1877, 1900-1933
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1872 als Spitzenorganistion der landwirtschaftlichen Zentralvereine entstanden und 1924 in das Vereinsregister eingetragen. Er setzte sich zusammen aus den Delegierten der landwirtschaftlichen Zentralvereine und später aus den Landwirtschaftskammern. Im Herbst 1933 zwangsweise in den Reichsnährstand überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind Akten zu Organisation und Tätigkeit des Deutschen Landwirtschaftsrats und seiner Einrichtungen 1913-1933, zu Angelegenheiten der Landwirtschaftskammern 1903-1933, dem Verhältnis zu anderen Organisationen, Institutionen und Unternehmen 1873, 1913-1933, zu Beziehungen zum Ausland 1921-1930, Agrarpolitik 1900-1933, Landwirtschaftstechnik 1907-1933 und Landwirtschaftliche Erzeugnisse 1887, 1909, 1917-1935, Außenhandel 1904-1905, 1914, 1924-1934, Eisenbahnwesen 1922-1932, wenige Akten zu einzelnen Landwirtschaftskammern. Erschließungszustand: Findbuch (o. Dat.) Zitierweise: BArch, R 8073/...

        Deutscher Landwirtschaftsrat: Bd. 1
        BArch, R 1001/8685 · Akt(e) · Jan. 1908 - Apr. 1910
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Die Wasserversorgung in unseren Kolonien. (Sonderdruck) 1909 Die Hebung der Geflügelzucht in den deutschen Kolonien. (Sonderdruck) Berlin 1910

        Deutscher Gemeindetag (Bestand)
        BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

        Deutsche Schutzgebiete: Rechtsverhältnisse
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 891 · Akt(e) · 1885 - 1895
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Denkschrift der Neu-Guinea-Compagnie über die Beschaffenheit und Entwicklung ihres Schutzgebiets in der Südsee nebst Bericht des Kaiserlichen Kommissars in Jaluit über die Lage im Schutzgebiet der Marshallinseln (Reichstagsdrucksache Nr. 40, 1892, 37 S.) Qu. 59; Zuerkennung der Kooperationsrechte an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, Berlin, die Kamerun Land- und Plantagen-Gesellschaft, Hamburg, sowie an die Kaiser Wilhelmsland-Plantagengesellschaft, Hamburg, 1889 und 1891 Qu. 38, 40, 49

        Deutsche Revisions- und Treuhand AG (Bestand)
        BArch, R 8135 · Bestand · 1922-1969
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die Deutsche Revisions- und Treuhand AG wurde im Jan. 1925 in Berlin errichtet und gehörte zur reichseigenen Dachgesellschaft Vereinigte Industrieunternehmungen AG, Berlin, (VIAG), die 70 % des Gründungskapitals aufbrachte. Hauptzweck war die Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie die Erstellung von Gutachten über die Wirtschaftsführung von privaten, kommunalen und staatlichen Unternehmen. Sie wirkte bei der Organisation, Sanierung oder Liquidation von Vereinen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit und führte auch Vermögensverwaltungen und Testamentsvollstreckungen durch. In den annektierten und besetzten Gebieten wurden während des Zweiten Weltkrieges Tochtergesellschaften, Niederlassungen sowie Zweig- und Geschäftsstellen errichtet, denen vielfach auch staatliche Aufgaben, z.B. bei der Erfassung und Verwertung von Vermögen, übertragen wurden. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte: 1990 wurden die bisher im Zentralen Staatsarchiv der DDR als Bestand 80 Re 1 und im Bundesarchiv Koblenz als Bestand R 84 unter der neuen Bestandssignatur R 8135 zusammengeführt. Dem Bestand hinzugefügt wurden eine Reihe bis dahin in Potsdam als separate Bestände verwahrte Unterlagen kleinerer Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaften sowie der Zweigstellen der Reichstreuhand AG. Inhaltliche Charakterisierung: Neben wenigen allgemeinen Akten und Akten zur Prüfung von Reichs- und Landesbehörden, Städten und Gemeinden, Reichs-, Wirtschafts- und Fachgruppen und Reichsausschüssen besteht die Überlieferung im wesentlichen aus Prüfungsberichten zu einzelnen Firmen im In- und Ausland A - Z. Zitierweise: BArch, R 8135/...

        Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (Bestand)
        BArch, R 8072 · Bestand · 1884-1934
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1885 gegründet durch Max v. Eyth zur Förderung der Agrarwissenschaft und Agrartechnik. 1934 vom Reichsnährstand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Tätigkeit der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und ihrer leitenden Organe: Allgemeines 1886-1935, Sitzungen der leitenden Organe 1884-1933, Beteiligung an anderen landwirtschaftlichen Organisationen und Unternehmen 1910-1934, Beziehungen zum Ausland 1917-1920, 1927-1931, Kassen- und Rechnungswesen, Steuerangelegenheiten 1893, 1918-1920, 1923-1937, Tätigkeit der Abteilungen, ihrer Ausschüsse und Sonderausschüsse: Düngerabteilung 1889-1934, Saatzuchtabteilung 1886-1933, Ackerbauabteilung 1886-1933, Tierzuchtabteilung 1891-1933, Pferdezuchtabteilung 1893-1895, 1922-1934, Schafzuchtabteilung 1892-1934, Schweinezuchtabteilung 1921-1934, Geräteabteilung 1888, 1901-1916, 1931-1933, Obst- und Weinbauabteilung 1897-1933, Betriebsabteilung 1901-1934, Kolonialabteilung 1909-1933, Futterabteilung 1909-1934, Selbständige Sonderausschüsse 1890-1934. Erschließungszustand: Findbuch (o.Dat.) Zitierweise: BArch, R 8072/...

        BArch, R 141 · Bestand · 1881-1945 (-1965)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Im Januar 1951 unter der Bezeichnung Industrieverwaltungsgesellschaft mbH gegründete bundeseigene GmbH zur Liquidation der Beteiligungen des Reiches und Preußens an unmittelbar oder mittelbar im Bundeseigentum befindlichen früheren Reichsgesellschaften, v. a. der sogenannten "Speergesellschaften": Rohstoffhandelgesellschaft mbH (ROGES), Rüstungskontor GmbH, Industriekontor GmbH und Rowak-Handelsgesellschaft mbH. Im September 1951 erfolgte die Umbenennung in Industriebeteiligungsgesellschaft mbH, die nach Abschluss der Abwicklungsaufgaben Ende 1963 ihre Tätigkeit einstellte. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand wurde gebildet aus Unterlagen, die das Bundesarchiv 1959 von Dr. Josef Trischler, dem ehemaligen Verbandspräsidenten der Deutschen Genossenschaften in Jugoslawien gekauft hat. Dabei handelte es sich neben Akten von landwirtschaftlichen Kredit- und Wirtschaftsgenossenschaften der Batschka auch um Akten der Deutschen Genossenschaften in Ungarn. Ergänzt wurde der Bestand durch Unterlagen der früheren Prokuristin des Zentralverbandes und der Zentralkasse der Deutschen Genossenschaften in der Slowakei Anny Czech. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand setzt sich zusammen aus Schriftgutresten der Deutschen Genossenschaften in Ungarn, Akten von landwirtschaftlichen Kredit- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Batschka sowie Akten von deutschen Genossenschaften in der Slowakei, darunter Geschäftsunterlagen des Zentralverbandes, der Zentralkasse und der Warenzentrale der Deutschen Genossenschaften in der Slowakei sowie der Kreditgenossenschaft der Deutschen in Preßburg, der Einkaufsgenossenschaft für Lebens- und Genußmittel, Kolonial- und Gemischtwaren in Preßburg und des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften - Raiffeisen - in Reichenberg (Sudetenland). Erschließungszustand: Findbuch (1976) Zitierweise: BArch, R 141/...

        Deutsche Länderbank AG Berlin (Bestand)
        BArch, R 8129 · Bestand · 1918-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die deutsche Länderbank AG in Berlin ist 1922 aus der am 30. 12.1909 bzw. 14.01.1910 gegründeten Kolonialbank AG, Berlin hervorgegangen. In der Satzung der Deutschen Länderbank AG von 1933 wird in § 2 der Gegenstand des Unternehmens wie folgt bezeichnet: "...ist der Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften aller Art sowie die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Unternehmungen gleicher oder verwandter Art und deren Erwerb".1 Die deutsche Länderbank AG gehört zum Banktyp "Hausbank" oder "Konzern- und verwaltungsbank". Hierbei handelt es sich um jene Bankunternehmen, die Ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zum überwiegenden Teil auf einen bestimmten Konzern, ein bestimmtes Großunternehmen oder auf die Glieder eines bestimmten Konzerns beschränken. Sie entwickeln sich, soweit sie nicht zu Finanzierungszwecken neu gegründet werden, aus bereits bestehenden Banken und dienen nicht selten gleichzeitig als Holdingbanken zur Verwaltung von Konzernbeteiligungen und zur Kontrolle der angeschlossenen Gesellschaften. Die Haus- oder Konzernbanken stellen keinen einheitlichen Typ der Spezialbank dar. Verschiedene Unternehmen dieser Art sind lediglich selbständig gewordene Bankabteilungen, deren Aufgabe v.a. in der rationellen Verwendung der verfügbaren Betriebsmittel und Beschaffung von kurz- und langfristigen Krediten für die von ihnen betreuten Unternehmen liegt. Die deutsche Länderbank AG fungierte bis 1945 als Haus- und Konzernbank des IG Farben-Konzerns. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand Deutsche Länderbank AG ist zusammen mit anderen Bank- und Konzernbeständen 1957-1961 aus der damaligen UdSSR an das ehemalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam übergeben worden. Der Gesamtumfang beträgt 54 lfm. Archivische Bearbeitung Unmittelbar nach der Übergabe des Bestandes aus der damaligen UdSSR begann die Bearbeitung. Alle Akten wurden vorläufig auf Karteikarten erfasst. Zu einem späterem Zeitpunkt (ca. 1969/70) wurde der Bestand bewertet und Schriftgut zur Kassation ausgesondert. Dabei handelte es sich um Materialien aus den Bereichen der Allgemeinen Verwaltung und Buchhaltung, die keinen historischen Wert besitzen. Die Klassifikation des Bestandes wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der bereits vorliegenden Ordnung erstellt. Die Ordnung des Schriftguts innerhalb der Aktenbände wurde beibehalten. Alle Serien und Bandfolgen wurden archivisch gebildet. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind u. a. folgende Unterlagen: - Direktion, 1922-1943 - Aufsichtsrat, 1924-1939 - Sekretariat, 1925-1945 - Direktor Dr. Brückner, 1918-1944 - R. Lederer, 1922-1937 - Direktor Pfeiffer, 1924-1941 - Direktor Schmidt, 1928-1941 - Personalangelegenheiten, 1929-1945 - Abteilungen, Allgemeines, 1936-1944 - Devisenabteilung, 1931-1945 - Börsenabteilung, 1924-1941 - Emmissionsabteilung, 1941-1945 - Archiv, 1924-1944 - Sachgebiete, Allgemeines, 1929-1941 - Presse, 1935-1945 - Allgemeine Bankgeschäfte, 1925-1945 Erschließungszustand: Findbuch 2005 Zitierweise: BArch, R 8129/...

        Deutsche Kolonialschule

        Das Deutsche Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft verfügt als Rechtsnachfolger der Kolonialschule über die noch erhaltenen Akten der ehemaligen Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen (DKS), ein kleiner Teilbestand liegt im Staatsarchiv Marburg. Auf der DKS wurden Farmer und Pflanzer vor allem für die deutschen Kolonien ausgebildet im Zeitrahmen von 1899 bis 1943 (also weit über den Verlust der deutschen Kolonien hinaus). Hierbei lag der Schwerpunkt auf der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Landwirtschaft, wobei es ein sehr breit angelegter Lehrplan war von der Kolonialpolitik und Völkerkunde über Maschinenbau und Wirtschaftsgeographie bis zum Sprachunterricht. Über 3000 Personalakten der DKS von Direktoren, Angestellten, Dozenten und Schülern. Die Schülerakten enthalten neben Anmeldung und Schulalltag wie Zahlungen, Bewertungen einzelner Leistungen u.ä. manchmal auch noch Briefverkehr mit den Personen nach Abschluss ihrer Ausbildung mit Schilderungen von Farm und Landwirtschaft über Jahre und teils Jahrzehnte, wo immer die Person auch arbeitete. In den Angestellten- und Dozentenakten ist meist deutlich weniger enthalten, selbst Lebensläufe sind selten. Der komplette Personal-Aktenbestand ist auf Karteikarten aufgenommen und recherchierbar (analog). Darüber hinaus unterschiedliches Material wie Liegenschaftsverwaltung, Buchbestand der Bibliothek, Protokolle des Ehrengerichts der DKS. Umfangreiche Fotosammlung.

        Deutsche Kolonialschule für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe