München

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          Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
          BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

          BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

          BArch, NS 5-VI/17707 · Akt(e) · 1921-1944
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Ratajski, Cyryl, poln. Politiker, 1925 Ratgeb, schwäb. Maler, 1940 Rath, Ernst vom, Gesandtschaftsrat, dt. Diplomat, 1939 Rath, Klaus Wilhelm, Macht u. ökonomisches Gesetz (dt. Schriften zur Wissenschaft), Frankfurt, Klostermann, 31 S. L 50, 1933 Rath, Emmerich, gewann 1905 den ersten Berliner Armeegepäckmarck, 1937 Raht, Hermann, Bergassessor, 1936 Rath, Dr.-Ing.e.h. Walther vom, stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrates der IG-Farbenindustrie, 1940 Rathgen, Prof. Gründer u. langjähriger Leiter des Laboratoriums der Staatlichen Museen in Berlin, Stadtrat, 1942 Rathgen, Karl, Direktor des Seminars für Nationalökonomie u. Kolonialpolitik, 1921 Ratjen, Christioph, der S. Fischer-Verlag wurde durch einer Kommandit-Gesellschaft erworben, an der Peter Suhrkamp, Berlin, Philipp F. Reemtsma, Hamburg, Clemens ABS, Bonn, Chrioph Ratjen, Garmisch-Partenkirchen beteiligt sind, 1937 Rathke, Maximilian, verdienter Pionier der Kaliindustrie, Generaldirektor in Kassel, 1933 Ratzel, Friedrich, Journalist u. Gelehrter, 1941 Ratzenhofer, Gustav, Soldat u. Philosoph, 1942 Rau, Dr.h.c. Edmund, Württembergischer Staatsbeamter, 1930 Rau, Hans, Auslandskorrespondent, Dolmetscher, Auslandskorrespondent in der Schriftleitung des "Deutschen", 1934 Rau, Karl, Breslauer Musiker (spielt 33 Instrumente), 1936 Rau, Walter, Inhaber der Walter Rau Neutzer Ölwerke AG, Inh. Walter Rau Teutoburger Margarinewerke in Hilker, 1934 Rau, Karl Heinrich, Nestor dt. Nationalökonomie, 1942 Rauch, Prof.Dr. Ehrr., Ordinarius der Kunstgeschichte an der Universität Gießen, 1937 Rauch, Christian Daniel Friedrich, dt. Bildhauer, 1927 Rauch, von, General der Kavallerie, 1935 Rauch, Dipl.-Ing. Hans, Oberstadtbaurat in München, 1923 Rauch, Karl, herausgeber der "Literarischen Welt, Neue Folge 1933", 1933 Rauch, Caspar Walter, Zeichner, 1940 Rauchberg, Dr. Heinrich, sudetendt. Völkerrechtler, 1931 Raucheisen, Michael, Künstler (Musiker), Pianist und Professor, 1937 Rauecker, Prof.Dr. B., Verfasser: "Die neue deutsche Sozialpolitik erschienen: Akademie zur wissenschaft. Erforschung u. zur Pflege des Deutschtums", "Vom Wesen des Staates", 1935 Rault, Victor, Regierungspräsident im Saargebiet, 1929 Raumer, Dr. Hans von, dt. Staatsbeamter, Reichsminister, 1940 Raupenstrauch, Dr. Gustav Adolf, Erfinder des Lysols, Siebenbürger Sachse, 1939 Rausch, Bernhard, Leiter der Stahlhelm-Selbsthilfe, 1931 Rauscher, Arno, ehem. Oberbürgermeister von Potsdam, 1934 Rauscher, E., Oberingenieur, "Die Umstellung von der Friedens- auf die Kriegsfertigung", (Schriften zur kriegswirtschaftlichen Forschung und Schulung), 1938 Rauscher, Ulrich, dt. Gesandter in Warschau, 1930 Rauschning, Hermann, führender Danziger Senatspräsident, 1939 Rausenberger, Prof.Dr. Fritz, Ingenieur, Erfindung des 42- Zentimeter Mörser und der Ferngeschütze mit einer Reichweite bis zu 120 Kilometer, 1938 Rautenkranz, Hermann von Pionier der dt. Erdölindustrie, 1943 Rave, Paul Ortwin, stellvertretender Direktor der Berliner Nationalgalerie, 1944 Ravené, Louis, dt. Großindustrieeller, 1944 Rawengel, Anna therese, Mitarbeiterin im Stadtverordnetenkollegium, Mitglied im Reichstag, Anhängerin der Deutschnationalen, 1932 Rawitzki, Arthur, Direktor des WDB, 1932 Raymundus, Pater, o. Dat. Razus, Martin, Abgeordneter der slawischen Nationalpartei, ev. Pfarrer u. slowakischer Dichter, 1937

          Eisenbahndirektion Würzburg (Bestand)
          Staatsarchiv Würzburg , Eisenbahndirektion Würzburg · Bestand · 1907-1920
          Teil von Staatsarchiv Würzburg (Archivtektonik)

          Vorwort Eisenbahndirektion Würzburg: Im vorliegenden Findbuch werden 481 Archivalien verzeichnet, die aus den Abgaben Nr. 2/2003 (21.1.2003), 8/2013 (14.03.2013) und 13/2013 (27.06.2013) stammen. Die Akten wurden allesamt vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Würzburg abgegeben. Außerdem wurde durch das vorliegende Findbuch der seit 1999 existierende Bestand der Eisenbahndirektion Würzburg aufgelöst und neu verzeichnet. Behördengeschichte Das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts brachte mehrere Reformen in der Eisenbahnverwaltung mit sich. Auf zentralbehördlicher Ebene wurde 1904 ein bayerisches Verkehrsministerium gebildet. Dieses übernahm Kompetenzen einer Ministerialabteilung des Außenministeriums, welche unter anderem für die Eisenbahn, die Post und das Telegraphenwesen zuständig war. Am 1.7.1907 wurden die beiden Generaldirektionen der Staatseisenbahn und für Post- und Telegraphenwesen aufgelöst und deren Kompetenzen ebenfalls dem Verkehrsministerium einverleibt. Das Verkehrsministerium bestand in dieser Form bis zum Jahr 1920, als die Eisenbahnverwaltung auf das Deutsche Reich überging. Ebenfalls im Jahr 1907 wurden die bisherigen 10 Eisenbahnbetriebsdirektionen (Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg) aufgelöst und neue Eisenbahndirektionen in Augsburg, München, Regensburg, Nürnberg und Würzburg geschaffen (vgl. GVBl. 1906, S. 871). Die Sprengelaufteilung erfolgte nicht flächig gemäß der Kreiseinteilung des bayerischen Staatsgebiets, sondern wurde entlang der Streckenführung des Eisenbahnnetztes durchgeführt. Diese erfolgte per Gesetz am 28.03.1907 (vgl. GVBl. 1907, S. 213). Ludwighafen am Rhein hatte ebenfalls eine Eisenbahndirektion. Deren Zuständigkeit wurde jedoch durch den Rheinkreis beschränkt. Der Sprengel der Eisenbahndirektion Würzburg umfasste große Teile Unterfrankens, reichte jedoch durch ganz West-Mittelfranken bis nach Nördlingen im Regierungsbezirk Schwaben. In Hanns Hubert Hofmann/Hermann Hemmerich, Unterfranken, Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reichs 1814-1980, zeigt die Karte Nr. 40 den gesamten Zuständigkeitsbereich der Eisenbahndirektion Würzburg. Die Novemberrevolution 1918 hatte zunächst keinen Einfluss auf die Struktur der Eisenbahndirektionen. Natürlich wurde seit 1918 auf den Zusatz "königlich" verzichtet. Erst durch den Staatsvertrag vom 30.04.1920 zwischen Bayern und dem Deutschen Reich ging die Eisenbahnverwaltung in die Zuständigkeit des Reichs über. Aus diesem Grund endet damit die Überlieferung der bayerischen Eisenbahndirektion Würzburg. Die bayerische Verwaltungsstruktur wurde jedoch in gleicher Form durch das Reichsverkehrsministerium weitergeführt. Bestandsgeschichte: Gemäß einem Erlass vom 24. Januar 1908 wurden die Akten des Ministeriums für Verkehrsangelegenheiten dem Eisenbahnmuseum in Nürnberg übereignet. Nach der endgültigen Auflösung der bayerischen Verwaltung der Eisenbahn im Jahr 1933 kamen noch die Akten der Mittel- und Unterbehörden hinzu. Der gesamte Bestand der üblicherweise "Verkehrsarchiv" genannten Überlieferung von ca. 60.000 Akten beim Eisenbahnmuseum Nürnberg wurde im Jahr 1992 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen. Dort wurden die Akten gemäß ihrer Provenienz analysiert und bis zum Sommer 2013 abschließend gemäß den Zuständigkeiten an die Staatsarchive aufgeteilt. Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze: Der vorliegende Bestand wurde gemäß dem Aktenplan von 1924 strukturiert. Dieser wird beim Bayerischen Hauptstaatsarchiv unter der Signatur "Ehem. Verkehrsarchiv, Deutsche Reichsbahngesellschaft Gruppenverwaltung Bayern, Nr. 11233" verwahrt. Der Aktenplan war wohl durchgängig von 1907 bis 1931 in Gebrauch. Es handelt sich um einen rein alphabetischen Aktenplan. Insgesamt sind 21 Hauptgruppen aufgelistet. Darunter bestehen noch jeweils mehrere Gruppen und ggf. Untergruppen. Aktenzeichen, zu denen keine Akten vorgefunden wurden, sind im Inhaltsverzeichnis des Findbuchs nicht aufgeführt. Der Aktenplan wurde um drei Gliederungspunkte erweitert. Dabei handelt es sich um die Aktenzeichen KrA, KrP und KrB. Die Buchstaben A, P und B weisen auf den gleichen Themenkomplex hin, wie er bereits auch an anderer Stelle des Aktenplans behandelt wurde. Die Erweiterung Kr lässt sich mit "Kriegsmaßnahmen" auflösen. Damit ist ein direkter Bezug zum ersten Weltkrieg und dessen Abwicklung zum Ausdruck gebracht. Kopien des oben näher bezeichneten Aktenplans lassen sich in der Papierablage zum DMS in der Kanzlei des Staatsarchivs Würzburg unter dem Aktenzeichen 2001-2 finden. Auf den Akten waren Aufkleber festzustellen, auf denen vermerkt wurde, dass der entsprechende Akt 1931 abgeschlossen wurde. Dies lässt auf eine durchgängige Behörden- und Registraturtätigkeit zwischen 1907 und 1931 schließen. Die Bayerische Archivverwaltung ist für die Überlieferung der Personalakten von Eisenbahnbeamten bis zum 31.03.1920 zuständig. Allerdings wurden auch Personalakten übernommen, die wesentlich später abgeschlossen worden sind, übernommen. Als Grundlage der Provenienzzuweisung wurde die letzte Beschäftigungsbehörde zum Zeitpunkt der Pensionierung gewählt. In der Abgabe des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus dem Jahr 2003 wurde diese ungewöhnlich anmutende Provenienzzuweisung weiter durchgesetzt. So lassen sich im vorliegenden Findbuch auch Personalakten finden, die als Provenienzen die Reichs-/Bundesbahndirektionen Augsburg, München und Nürnberg aufweisen. Die jüngeren Abgaben aus dem Jahr 2013 folgten nicht mehr diesem Prinzip sondern wurden auf die übliche Weise provenienzmäßig aufgeteilt. Da das Verkehrsarchiv in älteren Publikationen des Öfteren zitiert wurde, sind die alten Signaturen, wie sie beim Eisenbahnmuseum in Nürnberg gebraucht wurden, bei jeder Verzeichnungseinheit angegeben. Johannes Stoiber