hinsichtlich derjenigen Coburg-Gothaischen Untertanen, die in niederländische Militärdienste treten wollen; Übersendung von Legitimations-, Auswanderungs- und Militärpapieren an die in die niederländische Kolonialarmee eintretenden deutschen Staatsangehörigen durch Vermittelung der zuständigen Deutschen Konsularämter
Niederlande
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Einleitung Die Repositur 69, Seeneutralitäts- bzw. Schifffahrtssachen, wurde 1781 insbesondere für die Archivalien angelegt, die durch die Entwicklung des Seerechts während des Seekrieges (1778-1783) zwischen England und den Verbündeten Frankreich, Spanien und zeitweise den Niederlanden in Folge des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges im Geheimen Rat entstanden sind. Preußen spielte in diesen Auseinandersetzungen u.a. insofern eine Rolle, als es gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Portugal, Österreich und zeitweise den Niederlanden eine Liga der neutralen Staaten unter Führung Rußlands bildete. Verbunden waren die beteiligten Staaten durch bilaterale Konventionen zur "Bewaffneten Seeneutralität" mit Rußland (für Preußen Konvention vom 19. Mai 1781). Die Initiative richtete sich vor allem gegen die Durchsuchung neutraler Schiffe nach Konterbande. Wahrscheinlich vor 1877 wurden größere Teile des Bestandes auf andere Reposituren verteilt, u. a. wurden die damals im Bestand befindlichen Akten über Konsulatsangelegenheiten in die Reposituren I. HA Geheimer Rat, Rep. 9 Allgemeine Verwaltung und Rep. 11 Auswärtige Beziehungen eingeordnet. In der Rep. 69 verblieb nur ein Teil der für die bewaffnete Seeneutralität bedeutenden Archivalien. Dieser Bearbeitungsstand wurde im Roten Buch Bd. IV verzeichnet. Im Zusammenhang mit Seeneutralitäts- und Schifffahrtssachen wird auch auf folgende Bestände hingewiesen: · I. HA Geheimer Rat, Rep. 9 Allgemeine Verwaltung, Lit. L Bestallungssachen und Lit. Z Bestallungssachen der Residenten und Agenten; · I. HA Geheimer Rat, Rep. 11 Auswärtige Beziehungen, insbesondere: Nr. 171 - 175 Moskau (Rußland), Nr. 118 Seeneutralität 1781 - 1784, Fasz. A-E Nr. 66 - 70 Dänemark, Nr. 73 Fasz. C (Ministerielle Korrespondenz mit dem Gesandten Bismarck) · I. HA, Rep. 96 Geheimes Zivilkabinett, ältere Periode, Nr. 22 Lit. G (Korrespondenz mit dem preuß. Gesandten Bismarck in Dänemark) Nr. 41 Lit. E-I und Nr. 42 Lit. A-B (desgl. mit Thulemeier in Den Haag) Nr. 103 Lit. E-I (Briefwechsel Friedrichs II. mit der dänischen Königin Juliane Marie) Nr. 110 P, Vol. II (Schriftwechsel Friedrichs II. mit Kaiserin Katharina II. von Rußland) Nr. 202 Lit. A-I (fernere Immediatberichte) Nr. 424 H (Vorschlag zu einem Handelsvertrag mit Rußland) · II. HA Generaldirektorium, Abt. 3 Generaldepartement, Tit. XXVI Auswärtige Angelegenheiten · II. HA Generaldirektorium, Abt. 21 Ostfriesland, Tit. LXXII Schifffahrtssachen · I. HA Geheimer Rat, Rep. 11 Staatsverträge, Nr. 332, 335, 869 (Vertrag mit Schweden von 1782). Die verbleibende Rep. 69, Seeneutralitäts- bzw. Schifffahrtssachen, umfaßt im Wesentlichen Schriftwechsel zum Umgang mit den kriegführenden Staaten und zur Umsetzung der Deklarationen zur Seeneutralität. Vorrangig sind folgende Inhalte überliefert: · Reklamationsangelegenheiten, d. h. Vermittlung durch Konsuln und Gesandte in Fällen von Kaperungen neutraler Handelsschiffe · Ausstellung von Seepässen zur Identifikation von preußischen Handelsschiffen (Hof-Seepässe wurden vom Departement der Auswärtigen Angelegenheiten ausgestellt, im Gegensatz zu einfachen Seepässen, die von den Magistraten und untergeordneten Kollegien vergeben wurden) · jährliche Einsendung von Schiffslisten über den Aufenthalt preußischer Schiffe in fremden Häfen durch dortige Konsuln (meist sind nur noch die Berichte zur Einsendung der Schiffslisten vorhanden). Der Bestand umfaßt 0,5 laufende Meter, bzw. 60 Archivalieneinheiten und eine Laufzeit von 20 Jahren (1778 - 1798). Bei der Bearbeitung wurden die zwei hier vorgefundenen fremden Archivalieneinheiten in die I. HA Geheimer Rat, Rep. 7 B Westpreußen eingeordnet. Die Verweis-Zettel wurden zusammengefaßt und bilden nun die Verzeichnungseinheit Nr. 60. Der Bestand lagert derzeit im Außenmagazin und ist wie folgt zu bestellen: I. HA GR, Rep. 69, Nr. ... und zu zitieren: GStA PK, I. HA Geheimer Rat, Rep. 69 Seeneutralitäts- bzw. Schifffahrtssachen, Nr. ... Literaturhinweise: Krauel, Richard: Preußen und die Bewaffnete Neutralität von 1780, Leipzig 1908 Bergbohm, Carl: Die Bewaffnete Neutralität 1780 - 1783, Berlin 1884 Martens, G. F. v.: Recueil de traités, Göttingen seit 1791 Szymanski, Hans: Brandenburg-Preußen zur See 1605-1815, Leipzig 1939 Berlin, im Dezember 2002 (F. Mücke, AInsp’in z.A.) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung: Die Anfänge der württembergischen Gesandtschaft in den Niederlanden stehen in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Subsidien-Regiments Württemberg. Nachdem Herzog Karl Eugen das Regiment - allgemein als Kap- oder Indisches Regiment bezeichnet - der Holländisch-Ostindischen Kompanie zur Verfügung gestellt hatte, entsandte er im November 1787 den Hauptmann von Penasse zur Wahrnehmung der Subsidienangelegenheiten nach Holland. Der Bevollmächtigte war zunächst vorübergehend, seit Mitte des Jahres 1788 dauernd in Middelburg anwesend. Unter seinen Nachfolgern erweiterte sich die Mission zur Gesandtschaft in Den Haag. Durch den Freitod des Gesandten von Hügel im Jahre 1805 blieb sie über zwei Jahre unbesetzt, ehe im Juli 1807 wieder ein württembergischer Gesandter am Hof des Königs akkreditiert wurde. Mit der Besetzung niederländischen Territoriums durch französische Truppen wurde auch die diplomatische Vertretung Württembergs in den Niederlanden aufgehoben. Nach der Bildung des Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde dann im September 1814 erneut ein Gesandter nach Den Haag entsandt; allerdings nahm auch zeitweise bis 1816 der Generalkonsul in Rotterdam, August Freiherr von Wächter, zugleich die diplomatische Vertretung wahr. Der Sitz der Gesandtschaft wechselte bis 1830 entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltsort des Hofes zwischen Utrecht, Amsterdam, Brüssel und Den Haag. Der Gesandte war zeitweise zugleich bei der Freien Stadt Frankfurt akkreditiert. Durch die politischen Veränderungen im Jahre 1848 wurde die württembergische Gesandtschaft in den Niederlanden aufgehoben und die restlichen Aufgaben wiederum dem württembergischen Konsulat in den Niederlanden übertragen. Die Vertreter Württembergs in den Niederlanden waren: Hauptmann von Penasse, Geschäftsträger, 1787 - 1798 Contamine, Geschäftsträger, 1798 - 1799 Johann Christian Friedrich Freiherr von Hügel, Ministerresident, April 1799 - Januar 1805 Freiherr von Harmensen, außerordentlicher Gesandter und Minister, Juli 1807 - September 1807 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und Minister, Oktober 1807 - Februar 1808 Graf von Dürckheim-Montmartin, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Februar 1808 - September 1808 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, September 1808 - Juni 1810 Freiherr Gremp von Freudenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Minister, Oktober 1814 - April 1815 August von Wächter, Generalkonsul, Geschäftsträger, Ministerresident, April 1815 - Oktober 1839 Freiherr von Linden, ernannt am 15. Oktober 1815, nicht akkreditiert nach seiner Ernennung Freiherr von Reinhardt, Ministerresident, um 1843 Freiherr von Pfeil, Ministerresident, 1844 - 1848. Das "gesandtschaftliche Archiv" wurde nach von Hügels Tod durch Freiherr von Neuffer nach Stuttgart gebracht und teils dem Ministerium des Auswärtigen, teils dem Kriegskollegium übergeben. Im Mai 1807 wurden die Legationssekretäre von Seeger und von Münch beauftragt, die bis dahin nicht erschlossenen Akten zu verzeichnen und die getrennten Teile wieder zu vereinigen. Da die von Hügel zurückgelassenen Konzeptbücher chronologisch geführt waren, verzichtete von Seeger auf eine Ordnung nach Sachbetreffen und bildete chronologische Serien. Von wichtigen, die Subsidienangelegenheiten betreffenden Vorgängen fertigte er für das Kriegskollegium Kopien an. In diesem Zustand übernahm im Juli 1807 der neu ernannte Gesandte von Harmensen die Gesandtschaftsregistratur. Die unter von Seeger entstandene Registraturordnung sollte für die Zukunft nicht beibehalten werden. Eine umfassende Neuordnung konnte jedoch durch den Wechsel der Gesandten und Legationssekretäre zunächst nicht durchgeführt werden. Es wurden lediglich Verzeichnisse der neu angefallenen Akten erstellt. Erst zum März 1808 gelang es dann dem Legationssekretär von Münch, die erforde rliche Neuordnung der Registratur abzuschließen. Dabei erhielten auch die von Seeger angelegten Verzeichnisse neue Signaturen. Das von Münch entworfene Registraturschema mit 10 Gruppen- und einem Generalfaszikel wurde für die nachfolgende Zeit beibehalten bzw. noch erweitert. Im letzten Jahrzehnt der württembergischen Gesandtschaft entstanden jedoch immer mehr geschäftstechnische Serien wie "Miszellaneen, Allerhand, Unerledigte Angelegenheiten, Varia u.a.", so daß diese Titel schließlich ein Drittel des Bestandes einnahmen. Nach der Auflösung der Gesandtschaft wurden die Akten nach Stuttgart gebracht, der Registratur des Außenministeriums eingegliedert und mit Unterlagen dieser Provenienz um 1870 an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben. Sie umfaßten die Verzeichnisse (=Ablieferung) 42 und 43 des Bestandes E 70 Gesandtschaftsakten. Von den ursprünglich handschriftlichen Repertorien ist nur noch eine mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift vorhanden. Bei der Neubearbeitung 1976 wurde aus dem Mischbestand das bei der Gesandtschaft in Den Haag erwachsene Schriftgut herausgelöst. Auf eine, der Beständegliederung des Hauptstaatsarchivs entÜsprechende Trennung der Archivalien und deren Zuweisung zu der A- bzw. E-Beständegruppe wurde verzichtet, da die erstmals 1807 verzeichneten Unterlagen als Vorakten mit den nachfolgenden in engem Zusammenhang stehen. Die Wiederherstellung der alten Registraturordnung erwies sich bei der Verzeichnung als nicht zweckdienlich. Daher wurden bei der Ordnung des Bestandes die Serien - Konzeptbücher, Relationen und Korrespondenzen - dem Bestand vorangestellt. Den SachÜbetreffen folgen am Ende die Eingaben und Verwendungen. Sie wurden wegen ihrer guten Erschließung durch Indizes unverändert übernommen und um zwei zusätzliche Büschel erweitert, so daß sie jetzt über ein Drittel des Bestandes ausmachen. Dies erklärt sich durch die mit dem Untergang des Kap-Regiments zusammenhängenden Nachforschungen. Im übrigen orientiert sich das Gliederungsschema an dem der übrigen Gesandtschaftsbestände. Als wertvolle Ergänzung zur Neuerschließung sei auf die vollÜständig erhaltenen Registraturhilfsmittel ausdrücklich verwiesen. Bis zur Einführung der Geschäftstagebücher im September 1814 wurden die Vorgänge auf den Faszikelumschlägen festgehalten. Die Umschläge bilden jetzt, ausschließlich III (Bü 126) und IV (Bü 129) Büschel 85, die daran anschließenden GeschäftstageÜbücher (1814 - 1848) Büschel 86. Die bisher gültigen ArchivÜsignaturen E 70 Verz. 42 und 43 mit anschließender Büschel- bzw. Faszikelnummer, wurden in die Datenfelder Vorsignaturen aufgenommen. Die Akten der württembergischen Gesandtschaft in Den Haag umfassen den Zeitraum von 1787 - 1851. Sie dokumentieren in besonderer Weise die Folgen des im 18. Jahrhundert abgeschlossenen Subsidienvertrages mit der Holländisch-Ostindischen Kompanie und das Verhältnis zweier Staaten, deren Höfe in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Weiteres Schriftgut gleicher Betreffe, das bei anderen württemÜbergischen Behörden erwachsen ist, findet sich im Hauptstaatsarchiv hauptsächlich in den Beständen A 33 Württembergisches Kapregiment und A 117 Niederlande. Der Bestand umfasst nunmehr 219 Büschel in 4,1 lfd. m. Er wurde von Februar - April 1976 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und geordnet. Stuttgart 1976 gez. Walter Wannenwetsch Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit von Januar bis Mai 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Regina Keyler unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Mai 1988 Kurt Hochstuhl