Oberappellationsgericht

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            Oberappellationsgericht (Bestand)
            Staatsarchiv Hamburg, 211-3 · Bestand · 1820-1880
            Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

            Verwaltungsgeschichte: Das Oberappellationsgericht (OAG) der vier freien Städte Deutschlands wurde 1820 als gemeinsames oberstes Gericht der Städte Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck in Lübeck eingerichtet. Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen blieb das Gericht ab 1867 als OAG der freien Hansestädte erhalten. Mit der Einrichtung des Bundesoberhandelsgerichtes in Leipzig verlor es einen wesentlichen Teil seiner Kompetenzen. Es wurde 1879 aufgelöst und fand im Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg seinen Nachfolger. Das OAG war das generelle Gericht dritter Instanz für die beteiligten Städte. Es verhandelte auch Austrägalsachen zwischen Fürsten des Deutschen Bundes. Daneben war es Prüfungskommission für die Advokaturkandidaten aus Bremen seit 1821, aus Lübeck seit 1826, aus Frankfurt seit 1858 und aus Hamburg seit 1870. Archivierungsgeschichte: Die Prozeßaktenbestände und die Prüfungsakten für die Anwärter zur Advokatur wurden 1952 auf die vier beteiligten Städte verteilt, nachdem Lübeck bereits 1936 die Verwaltungsakten erhalten hatte. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 211-3 Oberappellationsgericht, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: Das Oberappellationsgericht (OAG) der vier freien Städte Deutschlands wurde 1820 als gemeinsames oberstes Gericht der Städte Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck in Lübeck eingerichtet. Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen blieb das Gericht ab 1867 als OAG der freien Hansestädte erhalten. Mit der Einrichtung des Bundesoberhandelsgerichtes in Leipzig verlor es einen wesentlichen Teil seiner Kompetenzen. Es wurde 1879 aufgelöst und fand im Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg seinen Nachfolger. Das OAG war das generelle Gericht dritter Instanz für die beteiligten Städte. Es verhandelte auch Austrägalsachen zwischen Fürsten des Deutschen Bundes. Daneben war es Prüfungskommission für die Advokaturkandidaten aus Bremen seit 1821, aus Lübeck seit 1826, aus Frankfurt seit 1858 und aus Hamburg seit 1870. Die Prozeßaktenbestände und die Prüfungsakten für die Anwärter zur Advokatur wurden 1952 auf die vier beteiligten Städte verteilt, nachdem Lübeck bereits 1936 die Verwaltungsakten erhalten hatte. Der hamburgische Best. enthält 2182 Prozeßakten in zivilrechtlichen und 133 in strafrechtlichen Sachen. Im Zivilrecht ist der Bereich des Handelsrechtes dominant. Im Gegensatz zum Prozeßaktenmaterial des Reichskammergerichtes sind die Akten des OAG wegen der Zurücksendung der Beweisunterlagen außer in juristischer Hinsicht nicht sehr ergiebig.