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Landratsamt Villingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

Landratsamt Konstanz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

Landesverband Hannover: Bd. 2
BArch, R 72/76 · Akt(e) · Jan. 1928 - Dez. 1932
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält v.a.: "Deutsch-Hannoversche Frage" Finanzielle Lage des Landesverbandes Stellung des Stahlhelm zur "Deutsch-Hannoverschen Bewegung" Enthält u.a.: Grenzregulierung mit dem Gau Harz und dem Landesverband Braunschweig Lebenslauf und Bild des Landesverbandsführers Paulus v. Stolzmann Politische Stimmungsberichte des Landesverbandes vom 4. Aug. 1928 sowie des Gaues Westharz vom 29. Juni 1928 Reichstagswahlen 1928 (Bericht) Geplante Besprechung des Landesverbandes mit Abgeordneten der Welfenpartei Besprechungen zwischen dem Stahlhelm und den "Deutsch-Hannoveranern".- Schriftwechsel u.a. mit dem Landesverbandsführer General v. Stolzmann, Hannover, und Maß v. Engelbrechten Versetzung der Hochschulgruppe der Kolonialhochschule Witzenhausen in den Gau Süd-Hannover Organisatorische Zugehörigkeit der Stadt Hannoversch-Münden.- Schriftwechsel mit dem Landesverband Hessen-Südwestfalen (Großhessen) "Die Lage des Stahlhelms in Kassel und Kurhessen".- Bericht des Gauführers von Kurhessen-Waldeck, v. Buch, 25. Nov. 1929 Wahl des Landesverbandsführers.- Jahresabschlussbericht des Hannoverschen Stahlhelm Ortsgruppe Lüneburg.- "Aufruf an Bürger- und Mittelstand, Handwerker, Handel, Bürgerliche Vereine und Organisationen zum Eintritt in den Stahlhelm", ca. 1930

Lageberichte Nr. 96
BArch, R 1507/2021 · Akt(e) · 25. Aug. 1923
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Bismarckbund, Seite 26 Blücherbund, Seite 28-29 Brigade Ehrhardt, Seite 68 Deutsche Ehren-Legion, Seite 82-84 Deutschnationale Jugendbewegung, Seite 25 Kampforganisation "Vaterland", Seite 84 Nationalbolschewismus, Seite 39-40, 60-61, 76-77, 98 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 66-67, 95-98 Organisation Rossbach, Seite 26, 49 Reichswehrblock Rossbach, Seite 26 Scharnhorstbund, Seite 99 Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, Seite 98-99 Vereinigte Vaterländische Verbände Deutschlands, Seite 29 Völkische Gewerkschaften, Seite 26-27 Wehrwolf, Seite 81-82, 99 Wiking-Bund, Seite 127 Bauern- und Landarbeiterbewegung der KPD, Seite 32-33 Beamtenbewegung der KPD, Seite 64 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 17, 48, 60-61 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 19-23 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 23 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 5-16, 38-43, 57-65, 77-80, 88-94, 106-128 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 78-79 Ordnerdienst der KPD, Seite 8-10, 64-65, 120-126 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 113-115 Roter Frontkämpferbund, Seite 8-10, 64-65, 120-126 Selbstschutzbewegung, Seite 7-10, 40-41 Studentenbewegung, Seite 77

Lageberichte Nr. 65
BArch, R 1507/2016 · Akt(e) · 14. Jan. 1922
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Antisemitismus, Seite 62, 75-78 Berliner Selbstschutz, Seite 110 Brüder vom Stein, Seite 11, 39, 96, 98-101 Bund Oberland, Seite 39 Deutsch-völkische Arbeitsgemeinschaft, Seite 76-77 Falkenbund, Seite 110 National-Armee Frankfurt/Main, Seite 94-95, 109 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 62, 77-78 Niederdeutscher Bund, Seite 74-75 Organisation Aulock, Seite 39 Organisation Consul, Seite 26 Organisation Escherich, Seite 12, 98-101 Organisation Heydebreck, Seite 39 Organisation Hubertus, Seite 39, 79, 111 Organisation Rossbach, Seite 39, 61-62, 79, 95-96, 110-111 Silberner Schild, Seite 11, 39, 96-97 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 5, 10-11, 38, 53, 73-74, 82, 92 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 47, 52, 83, 112 Internationaler Bund der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Seite 89 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 5, 10-11, 17-18, 28, 38, 50, 53-54, 55-59, 70-73, 82, 91, 92, 107-108 Kommunistische Arbeitsgemeinschaft, Seite 52-62 Kommunistische Partei der Sowjetunion, Arbeit im Deutschen Reich, Seite 42 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 6-10, 18-25, 28-33, 36-37, 42-59, 69-72, 82, 90-92 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 38-39, 144 Organisation Plättner, Seite 107-108 Reichsverband der Erwerbslosen, Seite 5, 17 Roter Frontkämpferbund, Seite 107-108 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 9, 22-23, 30-33, 45, 47, 49, 52, 69, 71, 82 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 75

Lageberichte Nr. 64
BArch, R 1507/2016 · Akt(e) · 7. Jan. 1922
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Antisemitismus, Seite 62, 75-78 Berliner Selbstschutz, Seite 110 Brüder vom Stein, Seite 11, 39, 96, 98-101 Bund Oberland, Seite 39 Deutsch-völkische Arbeitsgemeinschaft, Seite 76-77 Falkenbund, Seite 110 National-Armee Frankfurt/Main, Seite 94-95, 109 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 62, 77-78 Niederdeutscher Bund, Seite 74-75 Organisation Aulock, Seite 39 Organisation Consul, Seite 26 Organisation Escherich, Seite 12, 98-101 Organisation Heydebreck, Seite 39 Organisation Hubertus, Seite 39, 79, 111 Organisation Rossbach, Seite 39, 61-62, 79, 95-96, 110-111 Silberner Schild, Seite 11, 39, 96-97 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 5, 10-11, 38, 53, 73-74, 82, 92 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 47, 52, 83, 112 Internationaler Bund der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Seite 89 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 5, 10-11, 17-18, 28, 38, 50, 53-54, 55-59, 70-73, 82, 91, 92, 107-108 Kommunistische Arbeitsgemeinschaft, Seite 52-62 Kommunistische Partei der Sowjetunion, Arbeit im Deutschen Reich, Seite 42 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 6-10, 18-25, 28-33, 36-37, 42-59, 69-72, 82, 90-92 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 38-39, 144 Organisation Plättner, Seite 107-108 Reichsverband der Erwerbslosen, Seite 5, 17 Roter Frontkämpferbund, Seite 107-108 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 9, 22-23, 30-33, 45, 47, 49, 52, 69, 71, 82 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 75

Lageberichte Nr. 58
BArch, R 1507/2015 · Akt(e) · 19. Okt. 1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Antisemitismus, Seite 93 Bund Oberland, Seite 112 Deutscher Herold, Seite 157 Deutschnationale Jugendbewegung, Seite 187-189 National-Armee Frankfurt/Main, Seite 111 Organisation Consul, Seite 74, 91-93, 112, 141 Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, Seite 52 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 7, 18-19, 71-73, 100-103, 143-144, 153-155, 167, 178-181, 186 Bauern- und Landarbeiterbewegung der KPD, Seite 40, 118 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 8, 156-157, 167-168 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 7, 19-20, 73-74, 103 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 7, 16-18, 48-51, 70, 101-103, 109-110, 135, 143-144, 153, 186 Kommunistische Partei der Sowjetunion, Arbeit im Deutschen Reich, Seite 16 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 6-17, 45-55, 62-69, 96-99, 104-109, 134, 139-140, 143-150, 183-186 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 11-14, 107, 146-147, 184-186 Lehrerbewegung, Seite 185-186 Physiokratische Bewegung, Seite 22 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 14, 69 Selbstschutzbewegung, Seite 60, 195 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 48, 54, 89, 98-99, 107, 126-129, 134

Lageberichte Nr. 52
BArch, R 1507/2014 · Akt(e) · 23. Aug. 1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Antisemitismus, Seite 32 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Seite 32 Sturmabteilungen (SA) der NSDAP, Seite 32 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 21, 28-29, 96, 107, 115-119 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 22, 60-65, 66-76 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 21, 29, 80-91, 139-140 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 26-27, 96, 104-107, 115-119, 126, 138 Kommunistische Partei der Sowjetunion, Arbeit im Deutschen Reich, Seite 135-136 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 6-25, 31, 71-76, 97-104, 115-118, 122-142 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 27-28, 115-119, 152-154 Reichsverband der Erwerbslosen, Seite 18-19, 104, 115-119, 142 Roter Frontkämpferbund, Seite 12, 15 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 94, 134 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 77-78, 121

Lageberichte Nr. 50
BArch, R 1507/2013 · Akt(e) · 9. Aug. 1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Organisation Escherich, Seite 45, 89-90 Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 18-20, 27, 54-65, 87-88 Bund der Kommunisten, Seite 20, 28 Büros unter Leitung der Berliner Sowjetvertretung, Seite 25-28 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 8 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 20, 28 Internationaler Bund der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Seite 21 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 16-18, 24, 27, 47-55, 83-84, 114-117 Kommunistische Partei der Sowjetunion, Arbeit im Deutschen Reich, Seite 22-24, 74-75 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 7-16, 21-31, 72-81, 109-112 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 15, 18, 46, 82 Oberster Aktionsrat der Kampforganisation der KAPD, Seite 86-87 Proletarische Arbeiter-Internationale, Seite 84-85 Roter Frontkämpferbund, Seite 13-14, 85-87 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 75-77, 81 Vereinigte Revolutionäre Unterstützungskommission, Seite 18 Zersetzungsarbeit der KPD, Seite 14, 45, 79

Lageberichte Nr. 39
BArch, R 1507/2009 · Akt(e) · 17. Mai 1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 8, 12-13, 56-57, 82-84, 91, 95, 105 Aufstand und Aufstandsagitation, Seite 66, 117 Ausland, kommunistische Politik im, Seite 9, 74-75, 118-125 Bauern- und Landarbeiterbewegung der KPD, Seite 148 Bund der Kommunisten, Seite 62-63, 96, 107-108, 132-137 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 2-4, 11-12, 64-65, 85-86, 98-100, 132-137, 140-153 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 13-14, 57-58, 94 Internationaler Bund der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Seite 64, 108-109, 156-166 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 6-7, 36-37, 54-56, 59-61, 95, 103, 105-106, 154-155 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 2-6, 17, 48-54, 58-60, 76, 79-81, 92-93, 97-105, 140-141, 152 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 63-64, 107 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 7-9, 51-54, 106 Roter Frontkämpferbund, Seite 10, 101-104 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 3, 14-15, 65, 112, 141-150 Verein für proletarische Feuerbestattung, Seite 58

Lageberichte Nr. 37
BArch, R 1507/2009 · Akt(e) · 3. Mai 1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Allgemeine Arbeiter-Union (AAU), Seite 8, 12-13, 56-57, 82-84, 91, 95, 105 Aufstand und Aufstandsagitation, Seite 66, 117 Ausland, kommunistische Politik im, Seite 9, 74-75, 118-125 Bauern- und Landarbeiterbewegung der KPD, Seite 148 Bund der Kommunisten, Seite 62-63, 96, 107-108, 132-137 Exekutiv-Komitee der III. (Kommunistischen) Internationale EKKI, Seite 2-4, 11-12, 64-65, 85-86, 98-100, 132-137, 140-153 Freie Arbeiterunion Deutschlands (FAUD), Seite 13-14, 57-58, 94 Internationaler Bund der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Seite 64, 108-109, 156-166 Kommunistische Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), Seite 6-7, 36-37, 54-56, 59-61, 95, 103, 105-106, 154-155 Kommunistische Partei Deutschlands, Seite 2-6, 17, 48-54, 58-60, 76, 79-81, 92-93, 97-105, 140-141, 152 Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Seite 63-64, 107 Rote Hilfe Deutschlands, Seite 7-9, 51-54, 106 Roter Frontkämpferbund, Seite 10, 101-104 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), Seite 3, 14-15, 65, 112, 141-150 Verein für proletarische Feuerbestattung, Seite 58