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            Allgemeines: Bd. 1
            BArch, R 55/21433 · Akt(e) · 1942-1944
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Regelung des Versands von Zeitungen ins "Feld" "Verwaltungsbezirke und Stadtämter in den Großstädten der Gruppe A3" (200. - 500.000 Einwohner).- Ein Beitrag zur Frage der Neuordnung der Großstadtverwaltung von Gauamtsleiter Faber, Oberbürgermeister der Stadt Stettin Übersicht über Aufsätze aus deutschen Kolonialzeitungen, betreffs "Gesamtraumproblem" in Osteuropa "Deutsche Wirtschaftszeitung". Organ der Reichswirtschaftskammer. Nr. 14, Juniheft 1944, 41. Jg, 1944 "Die Prämienaktion 1943/44 im Generalgouvernement". Laut Erlass der Regierung des Generalgouvernements, Hauptabteilung Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Juni 1943, Az. III.A.1a/130 (Ua), 1943

            Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo; Band 2
            FA 1 / 2 · Akt(e) · 1886 - 1888
            Teil von Cameroon National Archives

            Meidung des Missionsgebietes in Togo durch die Norddeutsche Missionsgesellschaft in Bremen. - Bericht von Sekretär Grade an das Auswärtige Amt - dabei: - Darstellung der Lage der Norddeutschen Missionsgesellschaft in Westafrika durch das Auswärtige Amt nach Angaben von Missionsinspektor Zahn, 1887 [fol. 1 - 54] Angelegenheiten einzelner Konsulate. - Monrovia. - Niederlegung der Geschäfte durch Konsul Schmidt aus Gesundheitsgründen, 1887 [fol. 32] Erhebung der Einfuhrzölle zur Deckung der Ausgaben des Gouvernements. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1887 [fol. 19 - 20] Lebensverhältnisse in Togo. - Bericht des Zollverwalters Danckwarth, 28.Oktober1887 [fol. 24 - 26] Einführung des kriegsgerichtlichen Verfahrens. - Verfügung des Reichskommissars, 29.11.1887 [fol. 56 - 58] François, Kurt, Hauptmann à la suite des Kolberg‘schen Grenadier-Regiments (2. Pommersches) Nr. 9 - Bestellung zum Leiter der ersten Reichsexpedition zur Erforschung der Hinterländer von Togo [fol. 60 - 62] Finanz- und Zollwesen (auch Personalangelegenheiten der Zollbeamten). - Zahlungen an Häuptlinge, 1887 - 1889 [fol. 73 - 76] Abschluss eines Handelsvertrages mit dem König von Dahomey. - Unterstützung der Vorschläge des Konsuls Randad II, Whydah, durch Oberkommissar von Soden, 1888 [fol. 86 - 87] Anwerbung von Hausa für Polizeitruppe, 1886 - 1888 [fol. 90, 95-96,161-163,226-231] Anwerbung von Duala-Leuten als Regierungsarbeiter für das Schutzgebiet Togo. - Denkschrift von Gouverneur von Soden, 1887 [fol. 90 - 91] Grade, Sekretär beim Reichskommissar. - Beurlaubung und Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen, 1887 - 1888 [fol. 92 - 165] Organisation der Zollverwaltung. - Berichte des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer mit Stellungnahmen des Oberkommissars von Soden und des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 99 - 125] Zahlung der Einfuhrzölle durch Handelsfirmen an die Häuptlinge in Form von Geschenken („dash“) Bemühungen um die Ablösung, 1888 - 1889 [fol. 105 - 108] Instruktion für die Zollverwaltung im Togo-Gebiet, 1988 [fol. 109 - 115] Heimaturlaub der in Westafrika eingesetzten Beamten.- Denkschrift des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer über die Neufassung der Beurlaubungsrichtlinien, 1888 [fol. 116 - 121] Kompetenzen des Reichkommissariats für das Schutzgebiet Togo, 1888 [fol. 119 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 116 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wicke, Dr. Stabsarzt, Arzt für das Togo-Gebiet. - Dienstantritt, 1888 [fol. 126 - 127] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Reichelt, Sekretär. - Übernahme der Amtsgeschäfte beim Reichskommissariat, 1888 [fol. 126] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Beginn der Expedition in das nordwestliche Hinterland von Togo, 3. Februar 1888 [fol. 127] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 29. Oktober 1887 - 1. Februar 1888 [fol. 128] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wolf, Dr. Ludwig, sächsischer Stabsarzt à la suite des Sanitätskorps. - Bestellung zum Leiter der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo und einer wissenschaftlichen Station ebenda, Dienstanweisung, 1887 [fol. 131 - 138] Errichtung und Unterhaltung der wissenschaftlichen Forschungsstation im Togo-Gebiet (Stabsarzt Dr. Wolf). - Kostenanschlag für das 1. und 2. Jahr mit Forschungsreisen, 1887 [fol. 139] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Kling, Erich, Premierleutnant des 2. Württembergischen Feldartillerieregiments 29. - Bestellung zum wissenschaftlichen Assistenten des Leiters der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo, Stabsarzt Dr. Ludwig Wolf, Dienstanweisung, 1888 [fol. 140 - 145] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Bugslag, Jess, Techniker der wissenschaftlichen Station im Togo-Gebiet. - Bestellung und Dienstanweisung, 1888 [fol. 146 - 149] Regelung der Personalverhältnisse beim Reichskommissariat für die Schutzgebiete Togo.- Erlass des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 152] Vorbeilaufen deutscher Kriegsschiffe, u.a. S.M.S. ALBATROSS und LOUISE, an der Küste von Togo ohne Anlaufen von Klein-Popo. - Beschwerde des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 166 - 183] Angebliche Aneignung von Waren durch deutsche Behörden. - Vorwurf im „Journal of Commerce“ vom 27.2.1888 (Extraordinary Conduct of a German Governor Seizing British Goods), 1888 [fol. 166 - 247] Änderung der Ortsbezeichnung Klein-Popo in Anecho. - Vergebliches Gesuch des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer an Bismarck, 1888 [fol. 171 - 174] Postagentur Klein-Popo. - Eröffnung (Leitung Zollverwalter Dankwarth), 1.3.1888 [fol. 173] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Abreise nach Kamerun, Mai 1889 [fol. 175] Beurkundung des Personenstandes der im Schutzgebiet Togo von europäischen Vätern mit eingeborenen Frauen gezeugten Kinder. - Bericht des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 192 - 200] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 21. April 1888 - 31. Mai 1888 [fol. 201] Aufhebung des Konsulats Lome, dabei: Beleihung des Konsuls Randad II (Heinrich) mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse, 1888 [fol. 203] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Randad II, Heinrich, Konsul in Lome. - Beleihung mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse anlässlich der Aufhebung des Konsulats, 1888 [fol. 203] Vertetungsweise Übernahme der Geschäfte des Konsulats Accra durch den Agenten Callerholm, 1988 [fol. 204] Friese, Ludwig, Grenzaufseher. - Bestellung zum Zollassistenten des Zollamtes Lomé und Abberufung aus gesundheitlichen Gründen, 1888 - 1889 [fol. 205 - 214] Ausrüstungsnachweisung für die Polizeitruppe, 1888 [fol. 223 - 225] Verbannung von Strafgefangenen aus Kamerun nach Togo zur Verringerung der Fluchtgefahr. - Denkschrift Reichskommissar von Puttkamer an Oberkommissar von Soden und dessen Einwilligung, 1888 [fol. 232 - 239] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 1. Februar 1888 - 18. April 1888 [fol. 236] Anlage eines Versuchsgartens in Sebbe bei Anecho, 1888 [fol. 240] Erhebung der Einfuhrzölle. - Erlass des Auswärtigen Amtes (Entwurf), 1888 [fol. 248 - 261] Verordnung n° 1 (Anlegung eines Grundbuches) und n° 2 (Erwerb von Eingeborenenland) vom 1 und 15.1.1888, 1888 [fol. 264 - 265]

            Gouvernement von Kamerun
            Beiakten, Band 4
            FA 1 / 8 · Akt(e) · 1905 - 1907
            Teil von Cameroon National Archives

            Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 7.8.1905 [fol. 2] Kröger, S. - Kommandierung als Expeditionsunteroffizier zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 7.9.1905 [fol. 4] Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Ernennung zum 2. Kommissar der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun, 27.8.1905 [fol. 7] Verpflichtung von Arbeitern aus dem Schutzgebiet Togo für die deutsche Abteilung der deutsch-französischen Südkamerun-Grenzexpedition, 1905 [fol. 9 - 14] Aufhebung der Garnison Banjo und Errichtung eines der Residentur Garua unterstellten Polizeipostens - Vorschlag des Gouverneurs von Puttkamer, 1905 [fol. 9 - 14] Verpflichtung von Soldaten aus dem Schutzgebiet Togo für die deutsche Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun, 1905 [fol. 9 - 14] Bernhardt, Max, Unteroffizier. - Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 1905 [fol. 47] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Ost- und Südkamerun. - Bericht von Hauptmann Scheunemann, 1905 [fol. 50] Freier, Otto, Kartenzeichner beim Verlag Dietrich Reimer, Berlin. - Anforderung und Zuweisung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 1905 - 1906 [fol. 56 - 97] Schwierigkeiten der Gesellschaft Süd-Kamerun bei der Unterstützung der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Ostkamerun-Grenzexpedition wegen Trägermangels, 1906 [fol. 61 - 78] Einverleibung des von Frankreich beanspruchten Lamidats Binder. - Gesuch des Lamidos Chalid an Leutnant Schipper, Garua, etwa 1905 [fol. 91 - 92] Regionale Grenzangelegenheiten. - Binder, 1904 - 1906 [fol. 91 - 92] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Njong-Gebiet. - Bericht von Hauptmann von Stein, 1906 [fol. 93 - 95] Glasperlen als Zahlungsmittel der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun mangels Beschaffung von Tauschartikeln bei deutschen Faktoreien, 1906 [fol. 105 - 106] Bernhardt, Max, Unteroffizier. - Beisetzung in Kunde nach dem Tode am 5.5.1906, 1906 [fol. 108 - 113] Regionale Grenzangelegenheiten. - Djau Kombol, 1906 [fol. 140 - 144] Grenzen mit den französischen Besitzungen. - Nichtanerkennung des vom Gouverneur genehmigten Abkommens. - Geheim-Erlass des Auswärtigen Amtes, 1906 [fol. 142] Provisorisches deutsch-französisches Abkommen über den Grenzverlauf im Chari-Lagone-Tuburi-Gebiet: Ausfertigung, 21.7.1905 [fol. 146] Versetzung afrikanischer Soldaten der Schutztruppe für Kamerun zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun am 15.10.1905. - Namensliste, 1906 [fol. 183] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Südliches Musgum-Gebiet. - Bericht von Leutnant Kund, Bongor, etwa 1906 [fol. 194] Einsatz der deutsch-französischen Ost- und Südkamerun-Grenzexpedition. - Denkschrift, etwa 1905 [fol. 205]

            Gouvernement von Kamerun
            Deutsche Auslandsvertretungen: Russland
            BArch, R 2/11587 · Akt(e) · 1936-1942
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Erlass des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht vom 22. Juni 1941 über die Verwaltung der besetzten Gebiete der UdSSR, 1941 Verwertung der Rubel-Zahlungsmittel, die bei Einführung der Zloty-Währung in Galizien aufgekommen waren.- Schreiben des Reichsministers der Finanzen an Generalgouverneur Frank vom 27. Juli 1942

            Deutsch-französische Ost-Kamerun-Grenzexpedition
            FA 1 / 150 · Akt(e) · 1905 - 1957
            Teil von Cameroon National Archives

            Seefried auf Buttenheim, Adolf Freiherr von, Hauptmann im Bayerischen 14. Infanterieregiment Herzog Karl Theodor. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 3] Europäer. - Personalwesen der Deutschen Abteilungen der Grenzkommission. - Deutsch-französische Süd-Kamerun-Grenzexpedition, 1905 [fol. 5 - 77] Reitzenstein, Erich Hermann, Leutnant. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 17] Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 19] Schriefer, Unteroffizier. - Kommandierung zur Kamerun-Ost-Grenzexpedition, 1906 [fol. 60 - 105] Güttler, Unteroffizier, Kommandierung zur Kamerun-Ost-Grenzexpedition als Ersatz für den verstorbenen Unteroffizier Bernhardt, 1906 [fol. 95 - 96] Güttler, Unteroffizier - Entlassung aus dem Dienst der Kamerun-Ost-Grenzexpedition am 20.1.1907 und Kommandierung zur Residentur der deutschen Tschadsee-Länder, 1907 [fol. 155] von Reitzenstein, Erich Hermann, Leutnant. - Ausscheiden aus dem Dienst des Schutzgebietes Kamerun am 30.9.1907 (Erlass des Auswärtigen Amtes), 1905

            Gouvernement von Kamerun
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/01 · Bestand · 1806-1945, Nachakten bis 1948
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Behördengeschichte: Mit der Einführung der Ministerialverfassung in der württembergischen Staatsverwaltung wurden durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 die vormaligen altwürttembergischen Landeskollegien und Deputationen in Abteilungen umgewandelt. Als königliche Kollegien erhielten sie jeweils einen Direktor als Chef. Bereits im Jahre 1807 wurde die Bezeichnung "Kollegium" durch die Bezeichnung "Departement" ersetzt und die gesamte innere Verwaltung in einem Departement zusammengefasst, das in allen seinen Teilen unter der unmittelbaren Oberaufsicht und Leitung des Ministers des Innern stand. Die oberste Stelle bildete ein Direktorium unter dem Präsidium des Ministers, das die "nichtigsten Geschäfte der öffentlichen Staatsverwaltung besorgte" (Wintterlin Band 1 S. 247). Das Ministerium bestand aus dem Minister, dem Oberregierungspräsidenten, den Direktoren der ebenfalls als Departements bezeichneten Abteilungen und den ältesten Räten. Sämtliche Abteilungen erledigten die Geschäfte in kollegialer Beratung und führten im einzelnen folgende Bezeichnungen: I. Oberregierungskollegium mit den Unterdepartements 1. Regiminaldepartement 2. Oberpolizeidepartement 3. Oberlehendepartement II. Oberlandesökonomiekollegium III. Straßen-, Brücken- und Wasserbaudepartement IV. Medizinaldepartement Im Jahre 1811 wurde zur Beschleunigung des Geschäftsgangs das sogenannte Bürosystem eingeführt. An Stelle eines Generaldirektoriums entschied sich König Friedrich nach dem Vorbild anderer Staaten für die Anordnung eines Staatsrates, einem weiteren Gremium zur Beratung umfassender Angelegenheiten, mit denen ein einzelnes oder mehrere Departements zugleich befasst waren. Nun wurden die Kollegialdepartements in verschiedene kleinere Ministerialabteilungen - als Sektion bezeichnet -eingeteilt, die zugleich als Mittelbehörden für das ganze Land wirkten. Zwischen dem Minister und den Oberamtleuten gab es während dieser Zeit keine dazwischen geschobene Behörde. Zum Departement des Innern gehörten: 1. Die Sektion der inneren Administration (bisherige Unterdepartements des Oberregierungskollegiums) 2. Die Sektion der Lehen 3. Die Sektion des Medizinalwesens 4. Die Sektion des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens 5. und 6. Die Sektionen des Kommunadministrationswesens und des Kommunrechnungswesens, welche an die Stelle des Oberlandesökonomiekollegiums traten. Die 5. und 6. Sektion wurde im Jahre 1812 in eine Sektion der Kommunalverwaltung zusammengezogen. Nach § 31 des Organisationsedikts vom 18. November 1817 war dem Ministerium des Innern zur Bearbeitung der Geschäfte, welche einer kollegialen Beratung bedurften, ein Kollegium mit der Bezeichnung "Oberregierung" beigegeben, welches bis 1917 bestand. 1817 wurde die Zuständigkeit der Innenverwaltung durch die Angliederung des Kirchen- und Schulwesens erweitert, das vom Ministerium des Innern erst wieder durch Erlass vom 28. Oktober 1849 abgetrennt und als Departement des Kirchen- und Schulwesens als eigenständiges Ministerium errichtet wurde. Die Verteilung der zu besorgenden Geschäfte des Departements des Innern wurde durch den "Geschäftsteiler" bestimmt. Bis 1918 war er so gefasst, dass in erster Linie die Berichterstatter bezeichnet und dann ihre Geschäfte aufgeführt waren. Einerster Entwurf eines neuen Geschäftsteilers (1918/19), welcher nach Geschäftsteilen gegliedert werden sollte, sah zunächst acht Geschäftsteile vor. Durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1922 Nr. V 7171 (Bü 284) trat schließlich der neue nach zwölf Geschäftskreisen (I - XII) gegliederte Geschäftsteiler in Kraft. Die Geschäftskreise bildeten die Grundlage für den "Bearbeitungsplan" (später Geschäftsverteilungsplan), welcher erstmals erstellt wurde. Außerdem war er maßgebend für die Zuteilung der Akten an die auf Grund des Bearbeitungsplans die Geschäfte bearbeitenden Beamten. In dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 werden die Geschäfte des Kanzleidirektors näher bezeichnet. Zu seinen Aufgaben zählten zunächst nur die Kanzleigeschäfte, d. h. die Überwachung des gesamten Geschäftsablaufs und die Führung und Gegenzeichnung der Verzeichnisse bei den Sitzungen. Außerdem führte er die Aufsicht über die der Kanzlei integrierte Rechnungskammer. Im Geschäftsverteiler von 1878 sind bereits neben den Aufgaben des Kanzleidirektors die wichtigsten Aufgaben des späteren Geschäftsteils I, der Vollzug des Beamtengesetzes und das Etatwesen, aufgeführt. Bestandsgeschichte: Laut dem Dienstreglement für die Oberregierung vom 21. Dezember 1817 und dem Eidesformular für die Ministerialregistratoren waren bei der Ministerialregistratur für die in alphabetischer Ordnung geführten Akten, Diarien und Register (Direktorien) zu führen. Daneben waren zwei weitere Hilfsmittel vorhanden, ein alphabetisches Namensverzeichnis der Personen, über die beim Ministerium Akten entstanden waren, und für den Zeitraum von 1817 - 1868 (mit Nachträgen aus den Jahren 1875, 1876) ein "Index normalis". Bei letzterem handelt es sich um ein alphabetisches Verzeichnis der in der Registratur befindlichen Akten, welche Präjudizien enthielten. Ein weiteres Präjudizienbuch wurde als Fortsetzung von 1868 von Kanzleirat Zeyer angelegt. Es unterscheidet sich von dem von Kanzleirat Euting angelegten "Index normalis" dadurch, dass es nicht nur Präjudizialfalle enthält. Der "Index normalis" ist rein alphabetisch angelegt, desgleichen auch das Präjudizialbuch,jedoch nach Materien entsprechend dem von Zeyer eingeführten Registraturplan untergliedert. Ein Direktorium wäre unter Zeyer überflüssig gewesen, da Zeyer den Einträgen die jeweiligen Ziffern des Diariums hinzugefügt hatte. Das Direktorium wurde dennoch beibehalten und 1875 neu angelegt. Bis 1891 wurde jedem Eintrag die betreffende Rubrik hinzugefügt, danach wurden die Akten mit der Fach- und Kastensignatur bezeichnet. Registratur Sibert führte 1895 folgende Verbesserungen ein: Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandene Rubrikenordnung erwies sich durch die willkürlich gewählten Schlagwörter im Laufe der Zeit als unpraktisch und veraltet. Sibert überarbeitete die einzelnen Rubriken und führte 1896 umfangreiche Akenausscheidungen durch. Restakten der Kultverwaltung wurden dabei an das Kultministerium abgegeben. Mit dem am 24. September 1896 genehmigten Entwurf einer neuen Rubrikenordnung (Registraturplan) behielt Sibert die bisherige Ordnung bei. Einzelne Gegenstände eines Schlagworts wurden jedoch unter einer Rubrik zusammengefasst, so dass sich die Zahl der Hauptrubriken von 167 auf 88 reduzierte. Im Mai 1900 legte Sibert ein neues Direktorium an. Am 1. Januar 1912 wurden bei der Ministerialregistratur drei Registraturabteilungen gebildet. Die Grundlage für die Aufteilung der drei Registraturabteilungen bildeten sechs Registraturgrundbücher (Direktorien), die auf die drei Abteilungen wie folgt aufgeteilt waren: Registratur-Abteilung I Allgemeines Repertorium Band I Spezialdirektorium Band IV Abteilung II Allgemeines Repertorium Band II Spezialdirektorium Band V Abteilung III Allgemeines Repertorium Band III Spezialdirektorium Band IV Die drei allgemeinen Direktorien wurden nach der alphabetischen Reihenfolge der Hauptrubriken, die drei Spezialdirektorien in alphabetischer Ordnung der Oberämter, bzw. bei Nichtwürttembergern nach alphabetischer Ordnung der betreffenden Länder, angelegt. Nach der Neueinteilung des Innenministeriums in zwölf Geschäftskreise wurden die bisherigen sechs Registraturhauptbücher abgeschlossen und ab 1923 jedem Geschäftsteil eine eigene mit der Nummer des Geschäftsteils bezeichnete Registraturabteilung zugewiesen. Die Hauptbücher wurden seither als Lose-Blatt-Bücher angelegt. Beim Geschäftsteil I, wo neben rund 5000 Tagebuchnummern im Jahr rund 4000 Personalaktennummern anfielen, wurde 1925 eine Sonderregelung getroffen, indem die Einlaufe nicht mehr in das Diarium, sondern in eine Kartothek eingetragen wurden. Bei den übrigen Abteilungen blieb es bei der bisherigen Praxis, d. h. sämtliche Einzelfälle wurden im Tage- und Hauptbuch registriert. Das nach Sachgebieten angelegte Hauptbuch umfasste im zweiten Teil das seit 1924 geführte Bezirkshauptbuch. Aus Gründen einer rationalen Arbeitsweise wurden seit 1. Januar 1939 die Einzelfälle nur noch auf einer Ordnungskartei vermerkt. An Stelle der Tagebuchnummer trugen diese Eingänge seither die Aktenbundnummer mit einer entsprechenden Unternummer. Wie aus der angeschlossenen Konkordanz ersichtlich ist, wurden nach 1939 einzelne Aktengruppen mit neun Aktensignaturen versehen. Bearbeiterbericht: Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um die Zusammenfassung der folgenden Teilablieferungen und provisorisch gebildeten Bestände der Provenienz Innenministerium Abt. I Kanzleidirektion: 1. Übergabeverzeichnis vom 29. April 1958 einschließlich Sonderverzeichnis von 1961 über Stellenakten der Landratsämter . 2. Übergabeverzeichnis vom 8. August 1980 Tagebuchnummer 3766. 3. Ablieferung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Staatsarchiv Sigmaringen vom 11. März 1981 Tagebuchnummer 1153. 4. Ablieferungsverzeichnis verschiedener Abteilungen des Innenministeriums vom 2. März 1981 5. Akten aus der Zeit nach 1945, die bisher Bestandteile der Bestände EA 2/1 und EA 2/2 waren. Bei der Überarbeitung des Bestands wurden umfangreiche Akten (Az. 751-0301-552 vom 13. Februar 1986) aus der Zeit nach 1945 herausgelöst und zum Bestand EA 2/2 Innenministerium Abteilung I gezogen. Für das vorliegende Repertorium wurden die oben genannten Übergabeverzeichnisse lediglich überprüft und ergänzt, zur leichteren Handhabung des Findbuches jedoch die Form der Titelaufnahme für Repertorien gewählt. Einzelne Akten der Gruppen IX (Festlichkeiten und Gedenkfeiern bzw. Gedenktage) und XI (Kunst und Wissenschaft) wurden bereits 1975 von Archivamtmännin Pfeifle erschlossen und detailliert verzeichnet. Da bei der Zusammenfassung der Teilbestände weitere Stellenakten ermittelt wurden, war es erforderlich, die Akten des Stellenakten-Sonderverzeichnisses von 1958 sowie auch das demselben beigebundene Sonderverzeichnis ("Personalakten" der Landratsämter) zu Ablieferungsnummer 144 zu vereinigen. Das bisherige Sonderverzeichnis zu laufender Nummer 145 wurde mit den neuen Büschelnummern versehen und ist somit weiterhin benutzbar. Für die Klassifizierung des Bestands wurde die Aktenordnung vom Januar 1923 zugrunde gelegt. Eine Konkordanz der Büschelnummern zu den bisherigen laufenden Nummern der Ablieferungsverzeichnisse ist dem Findbuch angeschlossen. Der jetzt vereinigte Bestand wurde von den Archivangestellten Hans Meissner und Kurt Lohmüller in der Zeit von 1981 - 1984 nach den Anweisungen des Unterzeichnenden überarbeitet und neu verpackt. Die maschinenschriftlichen Arbeiten führten Frau Else Schwelling und Frau Gisela Filipitsch durch. Der Bestand umfasst 3161 Nummern (100,5 lfd. m). Stuttgart, April 1986 Walter Wannenwetsch

            Jahresbericht (1905/06); Band 1: Entwurf
            FA 1 / 66 · Akt(e) · 1905 - 1906
            Teil von Cameroon National Archives

            Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Victoria 1905/06, 1906 [fol. 1 - 9] Verteilung der europäischen Zivilbediensteten. - Victoria, 23.1.1906 [fol. 10] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Victoria, 23.3.1906 [fol. 11] Stand der weißen Bevölkerung. - Victoria, Januar 1905 [fol. 12 - 23] Todesursachen der weißen Bevölkerung. - Victoria, 1905 [fol. 14] Familienstand der weißen Bevölkerung. - Victoria, Januar 1905 [fol. 17 - 18] Plantagenstatistik. - Victoria, Bezirk, 1905 - 1906 [fol. 28 - 43] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Duala, Bezirksamt, Jahresberichte 1905/06, 1906 [fol. 47 - 53] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Duala, 22.7.1906 [fol. 56 - 57] Stand der weißen Bevölkerung. - Duala, Januar 1906 [fol. 59 - 67] Firmen, Gesellschaften und Plantagen in den Bezirken des Schutzgebietes Kamerun. - Verzeichnisse. - Kribi, 31.12.1905 [fol. 84 - 87] Familienstand der weißen Bevölkerung. - Duala, Januar 1906 [fol. 60] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Kribi 1905/06, 1906 [fol. 78] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Edea 1905/06, 1906 [fol. 101 - 112] Verteilung der europäischen Zivilbediensteten. - Listen. - Edea, 1.4.1906 [fol. 113] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Edea, Januar 1906 [fol. 114 - 115] Firmen.- Randad & Stein, Hamburg. - Edea, 1.4.1906 [fol. 116] Firmen.- Randad & Stein, Hamburg. - Edea, 1.1.1906 [fol. 119] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Jaunde 1905/06, 1906 [fol. 126 - 130] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Victoria, 1905 [fol. 131] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Jaunde, 1.4.1906 [fol. 131] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Jaunde - Planungen, 1.4.1906 [fol. 131] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Johann-Albrechtshöhe 1905/06, 1906 [fol. 134 - 136] Stand der weißen Bevölkerung. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), Januar 1906, März 1906, 15.4.1906 [fol. 137 - 170] Familienstand der weißen Bevölkerung. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), Januar 1906 [fol. 138] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), 1905 [fol. 144] Stand der eingeborenen Bevölkerung. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), 1.1.1906 [fol. 145 - 147] Stand der nichteingeborenen nicht weißen Bevölkerung. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), 1.1.1906 [fol. 148] Todesursachen der weißen Bevölkerung. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), 1905 [fol. 149] Firmen.- Randad & Stein, Hamburg. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), Januar 1906 [fol. 150] Plantagenstatistik. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), 1905 [fol. 151 - 155] Verteilung der europäischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Listen, teilweise mit Namensangaben. - Johann-Albrechtshöhe, 1.1.1906 [fol. 156] Firmen, Gesellschaften und Plantagen in den Bezirken des Schutzgebietes Kamerun. - Verzeichnisse. - Johann-Albrechtshöhe (Barombi-See), 5.12.1905 [fol. 158] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Dschang (Tinto, Fontemdorf), 31.12.1905 [fol. 173] Firmen, Gesellschaften und Plantagen in den Bezirken des Schutzgebietes Kamerun. - Verzeichnisse. - Ossidinge, 31.12.1905 [fol. 173] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Bare 1905/06, 1906 [fol. 169 - 174] Verteilung der afrikanischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Stärkenachweisung. - Bascho (Basso), März 1906 [fol. 172] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Dschang (Tinto, Fontemdorf) 1905/06, 1906 [fol. 173 - 186] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Joko, 1905 - März 1906 [fol. 187] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Fontemdorf-Tinto, 14.7.1906 [fol. 187 - 189] Fontemdorf (Tinto). - Haushaltswesen - Wirtschaftskontrolllisten, 31.3.1906 [fol. 190 - 191] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Rio del Rey 1905/06, 1906 [fol. 193 - 195] Todesursachen der weißen Bevölkerung. - Joko, 1905 - März 1906 [fol. 194] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Rio del Rey, 1.4.1906 [fol. 198] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Jabassi 1905/06, 1906 [fol. 200 - 205] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Lolodorf 1905/06, 1906 [fol. 211 - 217] Verteilung der europäischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Listen, teilweise mit Namensangaben. - Lolodorf, 1.1.1906 [fol. 219] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Lolodorf, 1.1.1906 [fol. 221 - 223] Stand der weißen Bevölkerung. - Lolodorf, Januar 1906 [fol. 218 - 226] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Kampo 1905/06, 1906 [fol. 227 - 230] Stand der nichteingeborenen nicht weißen Bevölkerung. - Kampo, Januar 1906 [fol. 231] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Buea 1905/06, 1906 [fol. 234 - 236] Plantagenstatistik. - Buea, Bezirk, 1906 [fol. 237 - 240] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Ebolowa 1905/06, 1906 [fol. 244 - 247] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Ebolowa, 1.1.1906 [fol. 248 - 249] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Bamenda 1905/06, 1906 [fol. 251 - 260] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Joko 1905/06, 1906 [fol. 262 - 281] Stand der weißen Bevölkerung. - Joko, 31.3.1906 [fol. 283] Stand der weißen Bevölkerung. - Kampo (nur Gesellschaft Süd-Kamerun), 1906 [fol. 283] Stand der weißen Bevölkerung. - Joko, Januar 1906 [fol. 283] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Bamenda, 17.6.1907 [fol. 284] Verteilung der europäischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Listen, teilweise mit Namensangaben. - Joko, 1.1.1906 [fol. 285] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Banjo 1905/06, 1906 [fol. 288 - 294] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Joko, 31.3.1906 [fol. 284] Todesursachen der weißen Bevölkerung. - Banjo, 1905 [fol. 296] Familienstand der weißen Bevölkerung. - Banjo, Januar 1906 [fol. 298] Firmen, Gesellschaften und Plantagen in den Bezirken des Schutzgebietes Kamerun. - Verzeichnisse. - Lomie, 31.3.1905 [fol. 303 - 304] Familienstand der weißen Bevölkerung. - Lomie (Verwaltung am Ngoko), Januar 1906 [fol. 309] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Nebenfaktoreien der Hauptfaktorei in Garua. - Liste, Juli 1906 [fol. 301] Firmen, Gesellschaften und Plantagen in den Bezirken des Schutzgebietes Kamerun. - Verzeichnisse. - Lomie, 1.1.1906 [fol. 303 - 304] Familienstand der weißen Bevölkerung. - Kribi, 31.3.1906 [fol. 309] Bewegung der weißen Bevölkerung. - Lomie (Verwaltung am Ngoko), 1905 [fol. 310] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Duala. Hauptzollamt. Jahresberichte 1905, 1905 [fol. 316 - 317] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Duala, Bezirksamtskasse, Jahresberichte 1905, 1905 [fol. 318] Gesundheitswesen: Jahresberichte. - Jahresberichte 1905/06, 1906 [fol. 321 - 328] Kakaokulturen der Eingeborenen im Bezirk Victoria, - Verzeichnis, 1906 [fol. 332 - 334] Haushaltswesen der Flottille : Einnahmen der Regierungsdampfer. - HERZOGIN ELISABETH und NACHTIGAL, 1905 - 1906 [fol. 341] Firmen. - A. Herschell & Co., Liverpool, Zweigniederlassung Duala. - Übernahme der Geschäfte der am 20.5.1904 erloschenen Firma durch die Firma John Holt & Co, Ltd., 1906 [fol. 342] Firmen. - John Holt & Co., Ltd. - Übernahme der Geschäfte der am 20.5.1904 der erloschenen Firma A. Herschell & Co., Liverpool, Zweigniederlassung Duala, 1906 [fol. 342] Tätigkeit der Handelskammern in Duala und Kribi. - Erlass des Auswärtigen Amtes wegen nicht erfolgter Berichterstattung des Gouvernements und dessen Begründung mit dem Nichthervortreten der Handelskammer in Duala und dem angeblichen Nichtmehrbestehen der Handelskammer für den Südbezirk in Kribi, 1906 [fol. 346 - 352] Arbeiterverhältnisse in den Bezirken. - Bericht von Arbeiterkommissar von Lüdinghausen. - Victoria, 1906 [fol. 358 - 360] Verordnungen des Gouvernements. - Verzeichnisse, April 1905 Juni 1906 [fol. 364] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Buea. - Jahresbericht 1905/06, 1906 [fol. 366] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Buea. - Buea Gouvernementswerkstatt 1905/06, 1906 [fol. 366] Plantagenstatistik. - Gesamtes Schutzgebiet, 1905 [fol. 367 - 372] Stand der weißen Bevölkerung. - Gesamtes Schutzgebiet, März 1906 [fol. 375 - 388] See- und Flussschiffsverkehr im Schutzgebiet Kamerun (Nachweisungen). - Küstenplätze, Januar-Dezember 1905 [fol. 373] Jahresberichte des Gouvernements. - Jahresbericht (1905/06) Band 1: Entwurf [fol. 394 - 438] Zollwesen. - Rechnungsjahr 1905/06, 1906 [fol. 439] Einnahmen des Schutzgebietes. - Übersichten. - Rechnungsjahr 1904/05, 1905 [fol. 441] Einnahmen an Kopf- und Hüttensteuern sowie Tributzahlungen in den Rechnungsjahren 1903/04 und 1904/05. - Übersicht, 1905 [fol. 442] Erlasse und Verfügungen, Bekanntmachungen und Verordnungen des Gouvernements. - Allgemeines 1896, 1898 Skizze der im Bezirk Edea gelegenen Landschaften nördlich des Sanaga-Flusses, ca. l:300 000, Krücke, Bezirksamtmann, (1906) Verordnungen und Erlasse. - Kribi , (Signatur unsicher), 1906

            Gouvernement von Kamerun
            FA 1 / 808 · Akt(e) · 1889 - 1913
            Teil von Cameroon National Archives

            Übernahme der Kakaoernte des Schutzgebietes durch die Firma Kamerun Kakao GmbH, Hamburg zur Einführung eines Markenerzeugnisses „Kamerun Kakao“, 1896 Anlegung einer Kakaoplantage durch Graf Pfeil mit Unterstützung des Häuptlings Manga Bell. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1890 Kakaofermentierung. - Zusammenarbeit der Versuchsanstalt für Landeskultur in Victoria mit der Firma Chemische Fabrik E. Merck, Darmstadt, 1908 Anleitung für Eingeborene zum Kakaoanbau. - Verfasser: Versuchsanstalt für Landeskultur (Entwurf), 1913 - 1914

            Gouvernement von Kamerun
            BArch, R 4201 · Bestand · (1864-) 1871-1919 (-1921)
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Geschichte Nach der Reichsgründung 1871 stand die Bildung einer gemeinsamen Eisenbahnverwaltung für alle deutschen Länder zunächst nicht auf der Tagesordnung. Die süddeutschen Staaten fürchteten das Übergewicht Preußens und lehnten Bismarcks Reicheisenbahngesetz 1875 endgültig ab. Lediglich die Eisenbahnstrecken in den von Frankreich abgetrennten Gebieten Elsass und Lothringen unterstanden seit 1871 dem Reichskanzler. Für das Eisenbahnwesen in Deutschland bestand somit bis zur Überführung der Staatseisenbahnverwaltungen der Länder in den Besitz des Reiches das Netz der Elsass-lothringischen Eisenbahnen (neben damals 7 Staatsverwaltungen) als einzige Reichsverwaltung. Dieses Eisenbahnnetz setzte sich aus den auf Grund des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 an das Deutsche Reich abgetretenen Teilen der französischen Ostbahn und aus den durch Staatsvertrag mit dem Großherzogtum Luxemburg vom 11. Juni 1872 pachtweise übernommenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen zusammen. Die neu gebildete "Kaiserliche Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen" war dazu durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Dezember 1871 mit den Befugnissen und Pflichten einer öffentlichen Behörde eingerichtet worden. Sie unterstand zunächst unmittelbar dem Reichskanzleramt (Abteilung III für Elsass-Lothringen). Bei ihr lag bis zur französischen Besetzung von Elsass-Lothringen im November 1918 auch der Schwerpunkt von Betrieb und Verwaltung. Für die Entwicklung des Verkehrswesens in Elsass-Lothringen war neben der besonderen Verkehrslage an der oberrheinischen Verkehrsstraße und der burgundischen Pforte die Entwicklung der Industrie von Bedeutung. Während ursprünglich die Textilindustrie in der Gegend von Mülhausen an erster Stelle stand, trat mehr und mehr die sich nach Lothringen und Luxemburg verlagernde deutsche Schwerindustrie in den Vordergrund, dazu kamen die auf eine zufällige Entdeckung hin entstandenen Kaliwerke im Oberelsass und die allerdings nicht sehr bedeutende aber in Deutschland damals fast einzige Petroleumförderung bei Pechelbronn. Im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Trägern des Verkehrs und den produzierenden Stellen wurde am 1. Oktober 1874 ein "Eisenbahnausschuss" aus Vertretern der Handelskammern, der Industrie und der Landwirtschaft eingerichtet. Dieser erste Eisenbahnausschuss wurde später zum Vorbild für die bei den übrigen deutschen Staatsbahnverwaltungen angegliederten Eisenbahnräte. Auch in der Tariffrage betrat die Generaldirektion durch Schaffung des sogenannten Wagenraumtarifs neue Wege. Die Einweihung der ersten Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, der Strecke Straßburg - Basel, fand bereits am 19. und 20. September 1841 statt. Dreißig Jahre später, bei Übernahme der Elsass-lothringischen Eisenbahnen durch das Deutsche Reich, betrug die Streckenlänge 768,21 km, dazu kamen noch 174,54 km der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahngesellschaft. Unter deutscher Verwaltung kamen mehr als 1200 km hinzu. Technisch galten die Reicheisenbahnen in jeder Hinsicht als Musteranlagen: Die Umschlagseinrichtungen zwischen Eisenbahn und Binnenschifffahrt wurden auf den höchsten Grad technischer Leistungsfähigkeit gebracht; die Bahnhöfe in Straßburg und Metz wurden anstelle von kleinen Provinzbahnhöfen zu Großstadtbahnhöfen mit allen Erfordernissen der Neuzeit umgebaut. Die Reineinnahmen betrugen im Jahre 1872 mehr als 5 Millionen Mark, sie stiegen 1890 auf 20 Millionen, 1900 auf 86 Millionen Mark und bezifferten sich im letzten Friedensjahr 1913 auf 153 Millionen Mark. Am 27. Mai 1878 wurde durch kaiserlichen Erlass das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen mit Sitz in Berlin eingerichtet. Es war eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde zur Leitung der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und den angrenzenden Landesteilen. Die Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen wurde nunmehr dem als Landesaufsichtsbehörde fungierendem Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen nachgeordnet. Mit der Leitung der Behörde war der jeweilige Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten betraut. Erster Chef des Reichsamts war Staatsminister Albert von Maybach (1822-1904), später folgten ab Juni 1891 Karl von Thielen (1832-1906), ab Juni 1902 Hermann von Budde (1851-1906) und ab 1906 Paul von Breitenbach (1850-1930). Für die unmittelbare Verwaltung war die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen mit Sitz in Straßburg zuständig. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus drei Abteilungen: Abteilung 1 für Betrieb, Abteilung 2 für Bau, Abteilung 3 für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung. Dazu leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrafeninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbüros (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbüro) eine Reihe allgemeiner, in den Bereich der Zentralverwaltung fallender, Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 trat eine Reorganisation in Kraft, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbüros und der Telegrafeninspektion beruht, deren Geschäfte von nun an von der Generaldirektion selbst bearbeitet wurden. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Abteilungen auf 5: Abteilung 1 für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen, Abteilung 2 für den Betrieb, Abteilung 3 für das Verkehrswesen, Abteilung 4 für den Bau, Abteilung 5 für das Maschinen- und Werkstättenwesen. Die 17 Betriebsinspektionen in Elsass-Lothringen und 3 Betriebsinspektionen in Luxemburg unterstanden unmittelbar der Generaldirektion. Der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg war sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen waren 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidete zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gab es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Hauptwerkstätten befanden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie waren den Werkstätteninspektionen in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) unterstellt. Nebenwerkstätten, die den Maschineninspektionen unterstellt waren, gab es in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führten seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung Ämter, Betriebsamt, Maschinenamt u.s.w.). Die Eingliederung des Preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten in den Verwaltungsorganismus des Reiches verstärkte den Einfluss des Chefs der preußischen Staatsbahnen gegenüber den Leitern der übrigen bundesstaatlichen Eisenbahnverwaltungen und verringerte die Bedeutung des Reichseisenbahnamts für die mit der Landesverteidigung zusammenhängenden Fragen. 7 Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich infolge des Versailler Vertrages übernahm das Reichsverkehrsministerium im Herbst 1919 die Abwicklungsaufgaben des Reichsamts. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. "Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben."9 Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenbestände der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg sind in den Besitz Frankreichs übergegangen. Einige wenige Akten aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv Potsdam befinden sich im Bestand R 4202 Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen im Bundesarchiv. Die Akten des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen wurden dem Reichsarchiv im Herbst 1931 zur Übernahme angeboten. Aus dem gesamten Aktenbestand von etwa 4000 Aktenbänden wurden unter Berücksichtigung der damals bestehenden Bestimmungen 1313 Aktenbände zur dauernden Aufbewahrung in das Reichsarchiv übernommen. Es sind offenbar keine Kriegsverluste eingetreten. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die durch das Reichsarchiv übernommenen Aktenbestände des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen sind im Jahre 1932 geordnet, verzeichnet und auf Karteikarten aufgenommen worden, anschließend wurde ein Findbuch für den Bestand (heute: R 4201) gefertigt. Im Jahre 2008 ist der Bestand anhand des von 1932 vorliegenden Findbuches in der Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs erfasst worden. Dies erfolgte mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Die intensiven Verzeichnungsangaben wurden größtenteils original mit den seinerzeit verwendeten Abkürzungen übernommen. Bei der Verzeichnung wurden nur die numerischen Archivsignaturen beibehalten, bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen (z.B. 154 a) erhielt jeder Band eine neue Archivsignatur. Das betraf alle Akten mit der jetzt neuen Archivsignatur R 4201/729 bis R 4201/1430. Die bisherigen Signaturen wurden als Altsignaturen aufgeführt, die Akten selbst sind im Jahre 2008 im Zuge einer Bestandsrevision und magazintechnischer Arbeiten umsigniert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Verwaltung des Reichsamtes 1870-1920 (186), Haushalt und Kassenverwaltung 1870-1921(386), Personalangelegenheiten: Beamtensachen 1871-1920 (385), Besondere Personalangelegenheiten (Geheimakten B) 1872-1919 (13), Bau- und Konstruktionswesen 1864-1919 (152), Betriebsdienst 1871-1918 (86), Personen- und Gepäckverkehr 1871-1918 (21), Güterverkehr 1871-1919 (169), Tarifangelegenheiten 1871-1919 (145), Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner (Geheimakten A) 1881-1919 (14), Mobilmachung, Krieg, Waffenstillstand, Friedensverhandlungen (Geheimakten M) 1872-1920 (93) Online Findbuch (2009) Insgesamt umfasst der im Bundesarchiv lagernde Bestand 1430 Akten. Zusammen mit den Beständen des Reichseisenbahnamts (R 4101) und der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen (R 4202) existiert damit ein ziemlich lückenloses Aktenmaterial für die Frühzeit der Verkehrsorganisation des Eisenbahnzeitalters in Deutschland - unbenommen seiner inhaltlichen Korrespondenz mit den Akten des Preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die sich im Preußischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem befinden und der Vielzahl archivalischer Quellen zur Eisenbahngeschichte in Archiven der Länder, Kreise und Städte. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben. Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Ergänzende Überlieferungen Weitere Überlieferungen enthalten die Bestände R 4101 Reichseisenbahnamt und R 4202 Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. Im Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz in Berlin befinden sich die Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten). Zitierweise: BArch, R 4201/...

            BArch, R 154 · Bestand · 1882-1962
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Am 1. April 1901 Gründung der "Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserver‧sorgung und Abwasserbeseitigung", die zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und ab dem 1. April 1911 dem Preußischen Mini‧sterium des Innern unterstand; mit Erlass des Preußischen Ministers des Innern vom 27. Februar 1913 erfolgte die Umbenennung in "Königliche Landesanstalt für Wasserhygiene"; mit gemeinsamem Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe sowie für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 erhielt die Einrichtung den Titel "Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene"; der Präsident des Reichsge‧sundheitsamtes, Professor Dr. Reiter, wurde durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 2. Februar 1935 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preu‧ßischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beauftragt; Aufsichtsbehörde war das Reichsministerium des Innern; mit dem 1. April 1942 Umwandlung der Anstalt in die "Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte" und Ausdehnung ihres Arbeitsgebietes auf das ge‧samte Deutsche Reich: Leiter wurde Professor Dr. Konrich; nach dem Zweiten Weltkrieg Umbe‧nennung in Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene als Zweigdienststelle 3 des Zentral‧instituts für Hygiene und Gesundheitsdienst. Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1901 erfolgte die Gründung der "Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung", die zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und ab dem 01. April 1911 dem Preußischen Ministerium des Innern unterstand. Mit Erlass des Preußischen Ministers des Innern vom 27. Februar 1913 erfolgte die Umbenennung in "Königliche Landesanstalt für Wasserhygiene". Mit gemeinsamen Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 erhielt die Einrichtung den Titel "Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene". Der Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Prof. Dr. Reiter, wurde durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 02. Februar 1935 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preußischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beauftragt, Aufsichtsbehörde war das Reichsministerium des Innern. Mit dem 01. April 1942 Umwandlung der Anstalt in die "Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte" und Ausdehnung ihres Arbeitsgebietes auf das gesamte Deutsche Reich, zum Leiter wurde Prof. Dr. Konrich ernannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg Umbenennung in Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene als Zweigdienststelle 3 des Zentralinstituts für Hygiene und Gesundheitsdienst. Erschließungszustand: Findbuch (1984), Listen (1991), Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 154/...

            Reichskanzlei (Bestand)
            BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

            Reichskanzlei (Bestand)
            BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

            Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
            BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

            FA 1 / 15 · Akt(e) · 1905 - 1908
            Teil von Cameroon National Archives

            Grenzen des Schutzgebietes. - Regionale Grenzangelegenheiten. - Südgrenze [fol. 1 - 2] Missum-Missum, Mai-Juni 1905 [fol. 1 -3, 5, 12] Grenzen des Schutzgebietes. - Regionale Grenzangelegenheiten. - Dja (Scha), Juni 1905 [fol. 9] Besetzung der Grenze des Schutzgebietes Kamerun durch Polizeitruppen zum Schutz gegen französische Übergriffe.- Erlass des Auswärtigen Amtes, 1905 [fol. 17 - 18] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Süd-Expedition vom Mai-Juli 1905 (Oberleutnant von Sobbe) Verlauf der Expedition. - Bericht des Kommandos der Schutztruppe für Kamerun, 1905 [fol. 22 - 24] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 -4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser).- Durchführung von Juni bis Juli 1905. - Bericht von Hauptmann Scheunemann, 1905 [fol. 27] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Expedition in das Gebiet der aufständische Njem. - Bericht von Oberleutnant Sobbe, Juli 1905 [fol. 29 - 30] Regionale Grenzangelegenheiten. - Dongo-Mabulli, Oktober 1903 - Juni 1905 [fol. 32 - 35] Regionale Grenzangelegenheiten. - Ostgrenze, 1902 - 1905 [fol. 39 - 137] Regionale Grenzangelegenheiten. - Zugefügte Schäden durch an der Südgrenze des Schutzgebietes ansässige französische Firmen. - Denkschriften an den Staatssekretär im Auswärtigen Amt von Richthofen, 1905 [fol. 50 - 52] Regionale Grenzangelegenheiten. -. Dume Kadei Lomie, 1905 - 1908 [fol. 56 - 188] Regionale Grenzangelegenheiten. - Ndelele-Missum, 1907 - 1908 [fol. 95, 107, 147 - 177] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Lomie. 1907/08, 1908 [fol. 79] Handel und Gewerbe. - Gummihandel. - Ausfuhr von Rohgummi durch französische Faktoreien. - Bericht des Stationsleiters von Dume, 1907 [fol. 107] Öffentliche Sicherheit. - Französischer Handel mit Kriegsmaterial in den deutschen Gebieten am Kadey Dume unter Berufung auf den angeblichen Beitritt Deutschlands zum Lissaboner Protokoll vom 8.4.1892. - Gegenmaßnahmen, 1907 [fol. 119 - 143] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Dume. - Dume April 1908, 1908 [fol. 178 - 179] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Jama (Südbezirk) Bericht von Leutnant Reiter, 1908 [fol. 180] Öffentliche Sicherheit. - Ausweisung des französischen Kaufmannes Ch. Quintou aus dem Bezirk Bertua wegen falscher Anschuldigungen über eine angebliche Bedrohung durch die Batare-Bevölkerung und anderer Delikte, 1908 [fol. 189] Regionale Grenzangelegenheiten. - Ssanga-Ngoko, 1905 - 1908 Skizze der französischen Faktoreien am Kadey-Fluss, 1:500 000, Federzeichnung mit farbiger Eintragung des Flusslaufs, Scheunemann, Hauptmann, 1907

            Gouvernement von Kamerun
            Verordnung und Verordnungen ¹
            G274 · Bestand · 14 Oct 1919 - 22 Dec 1925
            Teil von National Archives of Australia

            Diese Serie besteht aus Akten zu verschiedenen Verordnungen und Vorschriften der Militärverwaltung, wie z.B. der Nicht-Einheimischen Meldeverordnung, der Firmenverordnung, der Rekrutierungsverordnung, des Kostenrechts, der Einreisebestimmungen und der Einholung von Genehmigungen. In der Reihe sind das Deutsche Kolonialrecht, das Deutsche Seerecht und das Crown Law Office Circular No:15 & 16 von 1925 enthalten.

            Military Administration of the German New Guinea Possessions
            Verwaltung des Ssanga-Ngoko-Gebietes; Band 3
            FA 1 / 131 · Akt(e) · 1900 - 1902
            Teil von Cameroon National Archives

            Lomie (zuvor : Station am Ngoko). - Vereinbarung mit der Gesellschaft Süd-Kamerun zur Belieferung der Beamten der Station mit europäischen Lebensmitteln (mit Preisliste) - Erlass des Auswärtigen Amtes, 12.10.1900 [fol. 20 - 22] Flottille. - Beschaffung eines Dampfbootes für die Verwaltung am Ngoko. - Antrag von Oberleutnant Stein-Lausnitz, Januar 1901 [fol. 27 - 163] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Ndsimu-Gebiet (31.10.1900 -20.1.1901), 1901 [fol. 30 - 38] Schifffahrtsverhältnisse des Ngoko und Dja. - Erkundungsbericht von Ing. Williams im Auftrage der Gesellschaft Süd-Kamerun, 1901 [fol. 39 - 85] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Regelung der Dienstgeschäfte anlässlich der am 16.2.1901 beginnenden Nordwest-Expedition. - Befehl von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 24.2.1901 [fol. 46 - 47] Entsendung einer militärischen Expedition in den Norden und Nordwesten des Konzessionsgebietes der Gesellschaft Süd-Kamerun zwecks Darstellung der hinter den Kaufleuten stehenden deutschen Macht. - Gesuch des Direktors Langheld, 31.12.1900 [fol. 48 - 49] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Nordwest-Expedition (16.2.-27.12.1901), 1901 - 1902 [fol. 73 - 238] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Übergriffe des Agenten Kalmar der Gesellschaft Süd-Kamerun gegen Kunabembe-Leute. - Untersuchungsbericht von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 19.3.1901 [fol. 77 - 82] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Bomabassa und Kunbanbe-Gebiet. - Bericht des stellvertretenden Stationsleiters von Lüdinghausen, Station am Ngoko, August 1901 [fol. 115 - 116] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Bangandu-Expedition (30.10.-17.11.1901), 1901 [fol. 149 - 150] Französische Zollabfertigung. - Beschwerden der Gesellschaft Süd-Kamerun (Bericht von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, Station am Ngoko, Januar 1902 [fol. 159 - 160] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verwaltung des Ssanga-Ngoko-Gebietes - Umbenennung der Station (am Ngoko) in Puttkamerberg. - Bericht von Dr. R. Plehn, Mai 1899 [fol. 161] Französische Übergriffe gegen deutsche Handelsfirmen an der Südgrenze, 1902 - 1907 [fol. 166 - 176] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Lobilos-Expedition (24.2.-10.3.1902) zum Schutze der Faktorei Boneduli, 1902 [fol. 182 - 192] Jokaduma. - Nachträgliche Genehmigung der Ende März 1901 durch Oberleutnant von Stein-Lausnitz erfolgten Errichtung des Postens. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 7.11.1901 [fol. 198 - 201] Verstärkung der Polizeitruppe in Kamerun im Ssanga-Ngoko-Gebiet als Gegengewicht gegen das französische Vordringen auf Bertua, 1901 - 1902 [fol. 203 - 216] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verhältnisse der Station zur Gesellschaft Süd-Kamerun. - Bericht von Oberleutnant Stein-Lausnitz, 5.7.1902 [fol. 217 - 218] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Bertua-Expedition (15.4.-12.8.1902), 1902 [fol. 219 - 226] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verlegung der Verwaltung am Ngoko an einen festzulegenden Ort. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 8.7.1902 [fol. 239 - 240] Regionale Grenzangelegenheiten. - Bertua Kunde [fol. 263] Station am Ngoko, Verordnung vom 1.4.1899 über die Erhebung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen in den zur westlichen Zone des konventionellen Kongobeckens gehörigen Gebietsteilen des Schutzgebietes Kamerun. - Zusatzbestimmungen des Stationsleiters, 1.4.1902 [fol. 268 - 272]

            Gouvernement von Kamerun