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            RMG 1.252 · Akt(e) · 1910, 1946-1956
            Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

            Haus wurde v. Diakonissenanstalt als Nervenklinik genutzt, früher Töchterheim, s.a. RMG 1.259-1.262; Korrespondenz zur Wiederübernahme d. Hauses, zur Leitung, Verwaltung u. Belegung; Liste d. Bewohner, 1951; Rentabilitätsberechnungen; Korrespondenz m. Bewohnern; Erneuerte Satzung d. RMG, 21 S., Dr., 1910; Baupläne f. Erweiterungsbau, 1:100, 1956

            Rheinische Missionsgesellschaft
            Altes Missionshaus in Mamba
            ALMW_II._BA_A7_27(501) · Objekt · 1900-1914
            Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

            Fototyp: Foto. Format: 8,4 X 5,3. Beschreibung: Haus m. Dach aus Pfl.fasern, Veranda, auf Veranda 2 europ. Männer u. 2 europ. Frauen (1 m. Säugling), 8 Afrikaner, Heckenzaun neben Haus. Bemerkung: Veröff.: Schanz-Adolphi: Am Fuße der Bergriesen Ostafrikas.

            Leipziger Missionswerk
            Ältester der Walambo
            ALMW_II._BA_A4_652 · Objekt · ohne Datum
            Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

            Fototyp: Foto. Format: 5,3 X 6,8. Beschreibung: alter Mann in Fellkleidung vor Heckenzaun, rechts und links von ihm 5 jüngere Männer mit Tüchern bekleidet.

            Leipziger Missionswerk
            Althoff, Friedrich Theodor (Bestand)
            Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T. · Bestand
            Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

            Der vorliegende Nachlass des preußischen Ministerialdirektors im Kultusministerium, Friedrich Theodor Althoff (1839-1908) wurde im Jahr 1921 dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Geschenk von der Witwe Marie Althoff übergeben. In den Jahren 1924, 1935, 1936, 1951, 1958 und 2000 gelangten weitere kleinere Nachlassteile in das (Preußische) Geheime Staatsarchiv (PK). Der Nachlass beinhaltet vorrangig Personalunterlagen, umfassende Handakten aus amtlicher Tätigkeit, umfangreiche dienstliche Korrespondenz mit einer Vielzahl von -partnern, Zeitungen und Zeitungsausschnitte und einen kleinen Teilnachlass der Witwe Marie Althoff überwiegend mit ihrer Korrespondenz nach 1908. Die Korrespondenz wurde von Althoff selbst nach zwei Arten abgelegt, alphabetisch nach den Namen und nach Berufen der Absender, sodass beide Gruppen (per Datenbankabfrage) zu durchsuchen sind. Eine zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass ca. 500 Briefe anderen Korrespondenzen beigelegt sind, nämlich dann, wenn sich die Briefschreiber vornehmlich über andere, dritte Personen äußerten. In diesen Fällen wurden die Briefe nicht unter den Absendern, sondern unter den Namen derjenigen, über die geschrieben wurde, abgelegt. Die moderne Verzeichnung behält diese Ordnung bei, wirft aber die betreffenden Namen in den jeweiligen Verzeichnungstiteln aus. (Beispiel VI. HA, Nl F. T. Althoff, Nr. 805 alphabetische Korrespondenz "Kohl - Koppy" enthält bei "Kollmann, Julius, Basel, 1887 - 1888 (3)" auch einen Brief Gustav v. Schmollers über Julius Kollmann aus dem Jahr 1884). Im Zuge der Datenbankeingabe wurden die einzelnen Korrespondenzpartner bei den Korrespondenzbänden anhand des Registers in die Enthält-Vermerke nachgetragen. Die Zahl in Klammern bezeichnet dabei die Anzahl der Briefe. Zu den früheren Abteilungen A I und A II (heutige Nr. 1-655) existiert ein gesonderter ausführlicher Analysenband, der bei Recherchen hinzugezogen werden sollte. Dessen Inhalte sind nicht Teil der Datenbank, da sie deren Rahmen gesprengt hätten. Bei der im Jahr 2012 erfolgten vollständigen magazintechnischen Bearbeitung wurde der Nachlass der Einfachheit halber nach laufenden Nummern umsigniert. Eine entsprechende Konkordanz befindet sich am Findbuchende. Die Verzeichnung wurde 1921 durch Ludwig Dehio begonnen. Fr. Krähe erstellte dabei das Verzeichnis der Briefkorrespondenten. 1939 hat G. Wentz die Korrespondenz verzettelt. In den Jahren 1960-1962 erfolgte durch Renate Endler eine Neuaufnahme inklusive Revision des Nachlasses. Von 1975-1976 erfolgte eine weitere Revision durch Holger Schenk. Folgende Akten fehlten schon bei Erstellung des noch gültigen Findbuchs aus den 1960er Jahren: A I Nr. 18 Akademische Freiheit, 1905 A I Nr. 144 Kriminalistisches Seminar, Halle, 1885 - 1896 A II Nr. 98 Eduard Simon, 1906-08 B Nr. 7 Baltzer B Nr. 21 Cantor B Nr. 28 [Inhalt unbekannt] B Nr. 69 Hermite B Nr. 137 Bd. 2 Netto B Nr. 168 Bd. 2 Schottki Bei B Nr. 48 Frobenius, B Nr. 65 Heffter, B Nr. 70 Heffner und B Nr. 169 Sturm fehlt der Hauptteil. Ferner fehlen laut Bemerkungen im Findbuch die alten Nummern B Nr. 98, B Nr. 106 und B Nr. 167. Bei der Gruppe "Nach Berufen der Absender geordnete Korrespondenz Althoffs", die sehr intensiv erschlossen ist, wurden auch die Inhaltsangaben der fehlenden Stücke in die Datenbank aufgenommen, da deren Inhalte teilweise von Interesse sein können, auch wenn die einzelnen Briefe nicht mehr existieren. Diese Briefe tragen dann den Zusatz "(fehlt)". In dem Sammelbestand "Kleine Erwerbungen" des Geheimen Staatsarchivs PK wird ferner folgender Autograph Althoffs verwahrt: I. HA Rep. 94 Kleine Erwerbungen, Nr. 1711 Friedrich Althoff an eine unbekannte Person: Übersendung von 4 faksimilierten Primaneraufsätzen des Joachimsthalschen Gymnasiums in Berlin aus dem Jahre 1901 zum Thema "Die Beinstellung der Denkmäler in der Siegesallee" mit Marginalien Kaiser Wilhelms II., 24. November 1903. Die Datenbankeingabe erfolgte durch Fr. Pistiolis, die Datenbankkorrektur, Ermittlung und Nachtragen der Laufzeiten anhand der Enthält-Vermerke und Vorworterstellung erledigte die Unterzeichnende. Mit Einführung der neuen Tektonik im GStA PK wurde der ehemals als I. Hauptabteilung Rep. 92 geführte Nachlass Friedrich Theodor Althoff im Jahr 2001 der neu gebildeten VI. Hauptabteilung Familienarchive und Nachlässe angegliedert. Laut der Internet-Datenbank "Kalliope, Verbundsystem Nachlässe und Autographen der Staatsbibliothek zu Berlin" befindet sich ein weiterer umfangreicher Nachlassteil in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz. Dieser Teil umfasst 23 Kästen mit Korrespondenz, Urkunden, Manuskripten, Fotos, Drucken und der Totenmaske. Ferner werden weitere Korrespondenzen Althoffs (312 Blatt) in der Dokumentensammlung Darmstaedter (2c 1890) der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz verwahrt. Laufzeit: (1723) 1778, 1824 - 1908 (1909 - 1919) und ohne Datum Umfang: 23 lfm letzte vergebene Nummer: Zu bestellen: VI. HA, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Berlin, August 2013 (Archivoberinspektorin Sylvia Rose) Lebensdaten 19. Februar 1839 geboren in Dinslaken Vater: Friedrich Theodor Althoff (1785-1852), preußischer Dömanenrat Mutter: Julie von Buggenhagen (geb. 1802) ab 1851 1856 bis 1861 Gymnasium in Wesel (1856 Abitur) Studium der Rechte in Berlin und Bonn ab 1856 Mitgliedschaft im Corps Saxonia mit späterer Ehrenmitgliedschaft 1861 Staatsexamen 1864 Referendar 1867 juristisches Assessorexamen 1870 Advokat 1871 Justitiar und Referent für Kirchen- und Schulsachen in Straßburg ab 1872 Dr. jur. h.c. außerordentlicher Professor für französisches und modernes Zivilrecht (1880 ordentlicher Professor) in Straßburg 1882 Universitätsreferent im Kultusministerium 1888 Geheimer Oberregierungsrat 1896 Honorarprofessor an der Universität Berlin 1897-1907 Ministerialdirektor der I. Unterrichtsabteilung (Universitäten und Höhere Schulen) 1900 Vorsitzender der wiss. Deputation für das Medizinalwesen 1901 Ehrenmitglied der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften 1904 Titel "Exzellenz" 1906 Titel "Professor" 1907 Titel eines "Wirklichen Geheimen Rats", Kronsyndikus 20. Oktober 1908 gestorben in Berlin-Steglitz Friedrich Theodor Althoff war seit 1865 verheiratet mit Marie Ingenohl (1843-1925) und hatte keine Kinder. Die Lebensdaten wurden der angegebenen Literatur entnommen. Zu vergleichen ist ferner die Personalakte Althoffs, 1882-1939 (I. HA Rep. 76 I Sekt. 31 Lit. A Nr. 15, inkl. Beiheft 1+2). Literatur " M. Althoff (Bearb.), Aus Friedrich Althoffs Berliner Zeit. Erinnerungen für seine Freunde. Jena 1918 (als Manuskript gedruckt) " A. Sachse, Friedrich Althoff und sein Werk. Berlin 1928; F. Schmidt-Ott, Erlebtes und Erstrebtes. 1860-1950. Wiesbaden 1952, S. 5 u. ö. " Neue Deutsche Biographie, Bd. 1, Aachen - Behaim. Berlin 1953, S. 222-224 " C.-E. Kretschmann, Friedrich Althoffs Nachlaß als Quelle für die Geschichte der medizinischen Fakultät in Halle von 1882-1907. Diss. Halle 1959 " G. Lohse, Die Bibliotheksdirektoren der ehemals preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen 1900-1985. Köln 1988, S. 1 u. ö. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Bd. 26) " R.-J. Lischke: Friedrich Althoff und sein Beitrag zur Entwicklung des Berliner Wissenschaftssystems an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Berlin 1991; J. Weiser, Das preußische Schulwesen im 19. u. 20. Jahrhundert. Ein Quellenbericht aus dem Geheimen Staatsarchiv Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Köln, Weimar, Wien 1996, S. 194-197 (Studien und Dokumentationen zur deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 60) " Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 16. Herzberg 1999, Sp. 29-48 " St. Rebenich und G. Franke: Theodor Mommsen und Friedrich Althoff. Briefwechsel 1882-1903. München 2012. (Deutsche Geschichtsquellen des 19. und 20. Jahrhunderts Bd. 67). Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1839 - 1908 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

            Am Kilimanjaro
            ALMW_II._BA_A19_288 · Objekt · ohne Datum
            Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

            Fotograf: Blumer?. Fototyp: Foto. Format: 14,0 X 8,9. Beschreibung: im Hintergrund der Kilimanjaro, davor eine kleine Kirche (Lehmmauern, Pflanzenfaserdach, Kreuz), afrikanische Kinder und Jugendliche (mit Tüchern bekleidet), Steckenzaun und Bananenhain.

            Leipziger Missionswerk
            Am Wasserfall in Amedzowe.
            87 · Objekt · um 1912
            Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

            Vorne auf dem Bildrand: Frau Sauer, Fräulein Eichhorn und Flothmeier, Fräulein Holtz. - Bem. Müller: Amedzofe, Missionsfrauen vor Wasserfall um 1912, enthält: Frau Sauer, Antonie Eichhorn, Gertrude Holtz, Alwine Flothmeier, Eingeborenenfrauen, Amedzofe

            Norddeutsche Mission
            Amedzofe. Nebengebäude
            79 · Objekt · nach 1893
            Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

            Bem. von anderer Hand: doppelt. - Bem. Müller: Amedzofe, Nebengebäude des Missionshauses nach 1893, enthält: Missionhaus, Amedzofe, Garten, Kind, Frauen, Hausarbeit, Geschirr

            Norddeutsche Mission
            Amedzofe, Ratsplatz
            135 · Objekt · vor 1914
            Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

            Am vorderen Bildrand: Ratsplatz in der [Rest abgeschnitten]. - Bem. Müller: Amedzofe, Rastplatz vor 1914, enthält: Amedzofe, Rastplatz, Kind, Dorf, Alltag, Häuser - Bildinhalt identisch mit 4596 und 5050.

            Norddeutsche Mission
            Amt Rathmannsdorf (Bestand)
            Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1878-1951
            Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

            Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar) Registraturbildner: Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte. 1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung. Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes. 1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen. Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert. Rathmannsdorf gehörte mit Hohenerxleben an der Bode bis 1850 zum adligen Gericht der Familie von Krosigk. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Bernburg wurde der Gerichtsbezirk dem Kreis Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 wurde die Gemeinde Rathmannsdorf mit dem Rittergut zu einem Amt zusammengelegt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Rathmannsdorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Rathmannsdorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Inhaltliche Schwerpunkte sind: Kriminalpolizei und Strafrechtspflege, Maßnahmen unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, Sicherheitspolizei, Bürger-/Volkswehr, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei.

            BArch, NS 8/238 · Akt(e) · 1936-1941
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Arbeitsgemeinschaft für deutsche Volkskunde. - Kompetenzschwierigkeiten mit dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, 1938 Koloniale Völkerkunde. - Vorbereitung einer neuen deutschen Eingeborenenpolitik, 1940 Amt Weltanschauliche Information. - Rechenschaftsbericht für das Jahr 1940, 1941 Adolf-Hitler-Schulen. - Tagung des Mitarbeiterkreises, 1937 Berichte ausländischer Zeitungen, 1936-1941 "Die praktisch politische Lösung der religiösen Frage im Dritten Reich" von Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten, Kerrl, (Manuskript), 1939 "Der römische Katholizismus in Ungarn". - Bericht zum 34. Internationalen Eucharistischen Kongress in Budapest, 1938

            Amtliche Anordnungen im Schutzgebiet
            BArch, N 521/26 · Akt(e) · 1910-1911
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Korrespondenz Jahresbericht 1910/11: Grenzverhältnisse, Politische Lage, Expeditionen, Bevölkerung, Klima- und Gesundheitsverhältnisse, Viehverhältnisse Enthält: "Mehr Energie in Kamerun", 17 Seiten

            Amtliche militärische Druckschriften I (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/1 · Bestand · 1810-1945
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten. : Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)

            Amtsgericht Blankenburg (Bestand)
            Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 602 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1817-1955
            Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

            Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Herzogtum Braunschweig brachte die Neuordnung der Kreisordnung von 1850 auf der untersten - der Gemeindeebene - die Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Neben den bisher für die Verwaltung und die Justiz zuständigen Ämtern wurden Amtsgerichte geschaffen, die nun alle Aufgaben der Rechtssprechung allein übernahmen. Die Ämter verloren damit ihre Bedeutung und wurden aufgelöst. Das Amtsgericht Blankenburg wurde 1850 gegründet. Es war ein Gericht 1. Instanz für den Bereich des ehemaligen herzoglichen Amtes Blankenburg, das zum Kreis Blankenburg des Herzogtums Braunschweig gehörte. Bestandsinformationen: Der Bestand umfasst insgesamt 63,60 lfm. Davon sind 39,0 lfm (numerisch) verzeichnet, und bei 24,60 lfm sind die Akten alphabetisch nach Nachnamen geordnet (die alphabetische Ordnung betrifft folgende Gliederungspunkte: 04.01. Sorgerecht- und Umgangsrechtsachen, 04.02. Anordnung der Fürsorgeerziehung bzw. Schutzaufsicht, 06.02. Vormundschaften, 06.03. Pflegschaften und Beistand in Pflegschaftssachen, 07.04. Zeugnisse zur Wiederverheiratung, 07.05. Volljährigkeitserklärungen, 08.01. Testamente, Nachlassachen, 11.01.01. Vermögensverzeichnisse, 11.01.02. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch die Mutter, 11.01.03. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch den Vater). Der Bestand ist ingesamt in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Akten sind sehr verschmutzt und teileweise schimmelbefallen. Die Vorlage zur Benutzung muss deshalb im Einzelfall geprüft werden und bedarf eines größeren Zeitaufwandes für die Vorbereitung der einzelnen Akten. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchGLSA unterliegt und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 260 II · Bestand · 1865-1924 (Na bis 1970)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)