Planung

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          Heylsches Landgut Pfauenmoos (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 189 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 189 Heylsches Landgut Pfauenmoos Umfang: 77 AK und ein lfm Überformate (einschl. 189_F = 307 VE) = 7,5 lfm Laufzeit: 1857 - 2007 1. Vorgeschichte und Übernahme der Unterlagen im Mai 2012 Nach dem Ableben von Ludwig C. v. Heyl zu Herrnsheim (1920-2010), der dem Archiv seit 1997 umfangreiche private und Firmenunterlagen übergeben hatte, die im Stadtarchiv intensiv verzeichnet worden sind (Abt. 185), traten seine beiden Söhne Dr. Ludwig v. Heyl (Landgut Nonnenhof, Bobenheim-Roxheim südlich v. Worms) und Dr. Johannes v. Heyl (Freidorf/Kanton Thurgau, CH) an das Stadtarchiv mit der Frage heran, ob eine Übernahme weiterer ergänzender, mit den bereits im Archiv lagernden und erschlossenen (vgl. Abt. 186) Unterlagen eng verschränkter Familienpapiere in Frage käme. Diese befanden sich auf dem 1848/49 von der Familie erworbenen Besitz Schloss bzw. Landgut Pfauenmoos (Kanton St. Gallen, Gemeinde Berg SG, Schweiz), seit 1923 eine Stiftung nach Schweizer Recht. Vor allem aufgrund der engen persönlichen Bindungen von Ludwig C. v. Heyl (‚Lu’) an Pfauenmoos, in dem er fast bis an sein Lebensende gemeinsam mit seiner Frau Gisela (1923-2011, geb. Greiser, verh. seit 1945) regelmäßig und länger gewohnt hatte, befänden sich dort zahlreiche private und Familienpapiere, die einer Sichtung und Erschließung harren würden. Abgesprochen wurde das Vorhaben auch mit Ludwig. v. Heyls jüngerem Bruder Gebhard v. Heyl (geb. 1930, wohnhaft München). Eine Übernahme familiärer Papiere wurde dabei auch angesichts beginnender Planungen für Sanierungsarbeiten am Objekt ins Auge gefasst. Das Archiv hat den Vorschlag angesichts der zu erwartenden Bedeutung der Familienunterlagen für die Geschichte der Stadt und der ihr eng verbundenen Familie von Heyl und vor dem Hintergrund der seit Jahren engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Angehörigen dieses Ansinnen gern aufgegriffen und sich im Vorfeld mit dem Kunsthistoriker und Verleger Dr. Ferdinand Werner abgestimmt, der sich 2010 als Mitherausgeber des umfangreichen Sammelbandes zur Familie und ihren Bauten bereits mit Pfauenmoos als hervorragenden Kulturdenkmal beschäftigt hatte. Nach den nötigen organisatorischen Klärungen 2011/12 erfolgte vom 23.-25. Mai 2012 eine Reise des Archivleiters Dr. Gerold Bönnen, der Archivmitarbeiterin Margit Rinker-Olbrisch (Dipl.-Arch. FH) und des erwähnten Dr. Ferdinand Werner in die Schweiz. Die Betreuung vor Ort erfolgte durch Dr. Johannes v. Heyl, mit dem auch alle aufkommenden Fragen vor- und nachbesprochen wurden. Die Archivalien befanden sich weit überwiegend in einem klimatisch gut geeigneten Raum im 2. OG, der Zustand und wichtige Arbeitsschritte wurden fotografisch dokumentiert. Wichtig war dem Stadtarchiv eine enge Kooperation mit dem Kantonsarchiv in St. Gallen, da selbstverständlich die die Stiftung und Örtlichkeit selbst betreffenden Archivalien vor Ort bleiben sollten. Durch diese kollegiale Zusammenarbeit (Gespräch vor Ort mit der für private Überlieferung zuständigen Mitarbeiterin Frau Regula Zürcher) und aufgrund der Bereitschaft der Familie bzw. der Familienstiftung konnte geklärt werden, das die direkt den Besitz und das Haus bzw. die Familienstiftung betreffenden Archivteile als Depositum im Kantonsarchiv hinterlegt und dort verzeichnet werden sollen, ein Austausch der Findmittel wurde vereinbart. Der für das Kantonsarchiv vorgesehene Anteil (ca. 13 lfm) umfasst Korrespondenz der Stiftungsverwaltung, des Fördervereins Schloss Pfauenmoos, Gutsbewirtschaftung (ab ca. 1890) und Waldwirtschaft, Amtsbücher (Kassenbücher, Rechnungswesen, Bankunterlagen etc.), Akten, Verträge betr. Erwerb, Verpachtung und Bauangelegenheiten, Inventare (auch beim Besitzübergang 1848/49) sowie ein Messbrief (1849). Dazu kommen einige Unterlagen der Lederhandels-AG (Schweiz) . In etwa denselben Umfang (ca. 12-13 lfm) hatte der vom Stadtarchiv Worms übernommene und am 25.5.2012 nach Worms verbrachte Anteil. Für einen Teil der Unterlagen wurde seine Digitalisierung und die Rückgabe der Originale an die Familie vereinbart (Chronik Pfauenmoos, Plansammlung, Fotografien). Der Aufenthalt vor Ort wurde durch Herrn Dr. Werner auch für eine umfassende fotografische Dokumentation des kunstgeschichtlich höchst interessanten Anwesens mit vielen Wormser Bezügen genutzt. Eine Monographie zur Geschichte des denkmalgeschützten Bauwerks befindet sich derzeit in Planung. Dr. Werner und Claus Reisinger (Wernersche Verlagsgesellschaft) haben im Anschluss an die Reise ehrenamtlich ca. 30 Familienfotografien aus Pfauenmoos, die dort hingen und inzwischen wieder zurückgebracht wurden, hochwertig für die Fotoabteilung des Stadtarchivs dokumentiert (80 Abb. = 1,93 GB). 2. Verzeichnung und Besonderheiten Die Verzeichnung des Bestandes (neue Archivabteilung 189) erfolgte zwischen Juni 2012 und Januar 2013 durch den Archivleiter, unter Mithilfe einer studentischen Praktikantin. Ein Schenkungsvertrag mit der Stadt wurde bereits im August 2012 mit Dr. Johannes v. Heyl abgeschlossen. Eine Kassation fand nur in sehr geringem Umfang statt; lediglich 18 Aktenordner aus der sehr umfangreichen Korrespondenzserie von Ludwig v. Heyl in den Jahren 1977 bis 2000 (ca. 2 lfm: Glückwünsche 1986-90, Weihnachtskarten und -grüße 1975-1981, 1991, 1994, 1998; Allg. Korresp. 1975-77; 60. Geb. 1980; Allg. Korrespondenz Schweiz und international 1990-99) wurden wegen der Redundanz der Unterlagen nicht übernommen. Sonderregelungen erfolgten für die im Stadtarchiv digitalisierte und wieder in die Schweiz zurückkehrende Pfauenmoos-Chronik (Hauschronik, Nr. 001), die nach ihrer teilweisen Digitalisierung (Nov. 2012, Digitalisierungszentrum Stadtarchiv Mannheim) zurückkehrenden Pläne sowie einen Teil der älteren Fotografien. Aus Gründen der Bestandserhaltung bleiben die ältesten, bis 1845 (Daguerrotypie !) zurückreichenden gerahmten Fotos im Bestand, das Archiv kümmert sich hier um die fachliche Behandlung und gewährleistet u.a. eine optimale Klimatisierung. Wie erwähnt, wurden die weitaus meisten gerahmt hängenden älteren Familienfotos digitalisiert und sind bereits im Original wieder nach Pfauenmoos zurückgekehrt. Zur Ergänzung des Bestandes hat Dr. Werner von ihm aus dem Archiv der ETH Zürich beschaffte Entwürfe des Architekten Bluntschli über Umbauvorhaben an Pfauenmoos aus der Zeit um 1880/90 dem Archiv digital zur Verfügung gestellt. 3. Inhaltliche Schwerpunkte Der Bestand stellt vor allem deshalb eine so erfreuliche Erweiterung der übrigen Heylschen Nachlassbestände dar, weil hier eine Fülle von Querverbindungen zu anderen Teilen der Familienunterlagen bestehen. Vor allem Ludwig v. Heyl jun. (1920-2010) hatte in größerem Umfang persönliche Papiere (u.a. Korrespondenzen seit den 1930er Jahren bis zu seinem Ableben, auch ältere Familienfotos einschl. Daguerrotypien bis zurück in das Jahr 1845) an seinem Wohnort in der Schweiz gelagert, die jetzt zusammen mit den bereits verzeichneten Unterlagen (Abt. 185, 186, 1801/1) genutzt werden können. Die Verzahnungen mit anderen Familienarchiv-Beständen sind eng. Die erarbeitete Klassifikation versucht, den unterschiedlichen Bestandsteilen Rechnung zu tragen. Im Mittelpunkt steht Korrespondenz der beiden Wohnberechtigten Ludwig v. Heyl (sen., 1886-1962) und vor allem seines Sohnes Ludwig v. Heyl (jun., ‚Lu’) aus der Zeit zwischen den 1920er Jahren und der Zeit kurz nach 2000. Inhaltlich spiegelt der Bestand zahlreiche familiäre und Firmenaspekte der Familie von Heyl wieder, da in Pfauenmoos Unterlagen großer thematischer Vielfalt lagerten, ein Abbild dieser Schwerpunkte ist die erarbeitete Klassifikation. Zu nennen sind aus der Überlieferung Ludwig v. Heyls (sen., 1886-1962) vor allem Korrespondenzen zwischen den 1920er Jahren und seinem Ableben, u.a. mit Schweizer Persönlichkeiten wie dem zeitweiligen Bundespräsidenten und Stiftungsratsvorsitzenden Dr. Thomas Holenstein. Dazu kommen Unterlagen über die nach 1946 für Worms aktivierte karitativ-kirchliche Schweizer Hilfe (u.a. Korr. mit Pfr. Buff) sowie innerfamiliärer und auch firmenbezogenener Briefwechsel. Einen besonderen Schwerpunkt markieren die umfangreichen Korrespondenzen seines Sohnes Ludwig v. Heyl (jun., 1920-2010), unter anderem der Briefwechsel aus den Kriegsjahren, Familienschriftverkehr, werksbezogene Briefe (Fa. Heyl-Liebenau bis zur Liquidierung 1974) und Materialien, Unterlagen zu seiner nach 1951 starken Verbundenheit mit den Bayreuther Festspielen und seinen gesellschaftlichen Aktivitäten in Vereinigungen wie Rotary-Clubs, Interessenvertretungen der Lederindustrie, Traditionsverbänden (Militaria) u.a. Auf all diesen Feldern bestehen enge Verzahnungen mit den in Abt. 185 bereits vorhandenen Unterlagen, weshalb bei einer Beschäftigung mit diesen Themengebieten beide Bestände parallel zu nutzen sind. Hinzu kommen ältere Unterlagen zu Pfauenmoos aus der Zeit seit ca. 1880, eine Plansammlung, Fotos und vermischtes Material sowie persönliche Unterlagen von Gisela von Heyl, vor allem familiärer Briefwechsel aus der Zeit zwischen ca. 1970 und 2000 (für die Nutzung gesperrt, s.u.). Die Fotografien wurden in einem eigenen, 36 Verzeichnungseinheiten umfassenden Teilbestand 189_F verzeichnet. Unter diesen sind neben den bis 1845 zurückreichenden Familienbildern auch Diaserien der 1970er Jahre zum Abriss des Majorshofs und des Werkes Liebenau hervorzuheben. 4. Nutzung und rechtliche Fragen Ungeachtet der Tatsache, dass die Unterlagen nach dem Abschluss des Schenkungsvertrages in das Eigentum der Stadt Worms übergegangen sind, wurden für gut 20 Verzeichnungseinheiten Sperrfristen für die Benutzung festgelegt, da dort in besonderer Weise privat-persönliche Belange Ludwig v. Heyls und seiner Frau Gisela berührt sind. Davon abgesehen bestehen keine Nutzungsbeschränkungen. 5. Literatur (zum Gebäude) - Ferdinand Werner, Von Wohnhäusern, Landsitzen und Villen, in: Die Wormser Industriellenfamilie von Heyl. Öffentliches und privates Wirken zwischen Bürgertum und Adel, hg. v. Gerold Bönnen u. Ferdinand Werner, Worms 2010, S. 187-311 (Registereinträge S. 533) - Geschichte von Pfauenmoos und Gemeinde Berg, der Steinerburg und Gemeinde Steinach, gewidmet den Gästen am 80. Geburtstag von S. Exzellenz dem Freiherrn v. Heyl [1923], gedr. 15 S. Worms, im Januar 2013 Dr. Gerold Bönnen, Leiter des Stadtarchivs Worms

          Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
          BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...