Multilaterale Verträge des Deutschen Reiches 1871 bis 1945 sowie einzelne ältere Verträge, soweit sie nach der Reichsgründung 1871 ihre Gültigkeit behielten. Neben den eigentlichen Bestandteilen der Verträge, wie Vertragsurschriften, Vollmachten, Austauschprotokollen, Bekanntmachungen und Ratifikationsurkunden befindet sich in manchen Fällen dabei auch ergänzendes Archivgut, wie Konferenz-Protokolle oder Karten. Die behandelten Gegenstände sind sehr vielfältig. Dazu zählt grundsätzlich alles, was einer internationalen Regelung bedurfte: Zum Beispiel Schifffahrt, auch auf den großen Flüssen, industrielle Standards wie die Meterkonvention oder der Funkentelegraphenvertrag, Verträge im Gefolge des Ersten Weltkriegs (Brest-Litowsk, Versailles, Locarno), aber auch die Abschlussdokumente bedeutender internationaler Konferenzen wie der Berliner Vertrag von 1878.