- Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
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Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...