Vorwort Die Anfänge der preußischen Armee als stehendes Heer liegen in der Regierungszeit des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688). In einer Sitzung des Geheimen Rates am 5. Juni 1644 wurde die Aufstellung einer stehenden Armee beschlossen. Friedrich Wilhelm Kurfürst von Brandenburg war es auch, der wesentliche Prinzipien der späteren preußischen Armee durchsetzte: 1. Verbindung des Werbesystems mit der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne, 2. Rekrutierung der Offiziere aus dem einheimischen Adel und 3. Finanzierung des Heeres durch die kurfürstlichen Domäneneinkünfte . Eine Militärgesetzgebung zur Disziplinierung des Heeres wurde im Zuge des Aufbaus einer stehenden Armee unabdingbar . Der vorliegende Bestand GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 16 Militärvorschriften umfasst zum überwiegenden Teil eine Sammlung von Fotokopien und Abschriften von Allgemeinen Verwaltungs-, Führungs- und Dienstvorschriften (hier u. a. Exerzierreglements für die Infanterie und Kavallerie), Vorschriften über Truppenverwaltung, Truppendienst, Offizierskorps, Ingenieur- und Festungswesen sowie zur Landwehr aus dem ehemaligen Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam. Ein kleinerer Teil der Militärvorschriften kommt aus dem früheren Bestand GStA PK, IV. HA A Preußisches Heeresarchiv und GStA PK, IV. HA B Heeresgeschichtliche Sammlung, welcher v. a. durch Erwerbungen von Akten (Ankäufe, Geschenke etc.) nach 1967 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz entstanden ist. Seit 1966/68 besteht zwischen dem Geheimen Staatsarchiv PK und dem Bundesarchiv Abt. Militärarchiv Freiburg die Regelung, wonach die Akten mit der Datierung vor dem 1. Januar 1867 ins Geheime Staatsarchiv PK und die nach dem 31. Dezember 1866 ins Bundesarchiv Abt. Militärarchiv gehören. Im Zuge dieser Abgrenzungsregelung fand am 16. September 1992 in Potsdam eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Geheimen Staatsarchivs PK, des Bundesarchivs Abt. Militärarchiv Freiburg und des Bundesarchivs Militärisches Zwischenarchiv Potsdam statt. In dieser Sitzung wurden die Abgrenzungsfragen der preußischen Armee, die im Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam überliefert waren, besprochen. Dort befanden sich neben den Akten, die 1988 aus der damaligen Sowjetunion übernommen wurden, bereits umfangreichere Unterlagen der preußischen Armee. Nach Übergabe dieser Akten im Dezember 1995 wurde im Geheimen Staatsarchiv PK damit begonnen, die aus dem ehemaligen Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam nach Dahlem übergebenen Akten mit den Akten des im Geheimen Staatsarchivs PK überlieferten Bestandes GStA PK, IV. HA A Preußisches Heeresarchiv und GStA PK, IV. HA B Heeresgeschichtliche Sammlung, zusammenzuführen. In diesen Zusammenhang wurde die Bezeichnung IV. HA Preußisches Heeresarchiv in IV. HA Preußische Armee geändert. Der Teilbestand Militärvorschriften erhielt die Repositurnummer Rep. 16. Für den Bestand liegt eine Findkartei aus dem ehemaligen Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam vor. Diese wurde 1997 durch Prof. Dr. Kloosterhuis neu geordnet. Die Eingabe in die Augias-Datenbank erfolgte 1998 durch Frau Koegel und wurde durch Unterzeichnete revidiert. Einige Aktentitel und Enthält-Vermerke wurden überprüft und teilweise ergänzt. Parallel zu den Erschließungsarbeiten erfolgte die magazintechnische Bearbeitung. Die Akten wurden umsigniert, mit neuen Signaturschildern versehen und in Aktenkartons verpackt. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Magazin in Dahlem verwahrt. Es sind daher die rosa Bestellscheine zu benutzen. Die Akten sind wie folgt zu bestellen: IV. HA, Rep. 16, Nr. zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 16 Militärvorschriften, Nr. Bestandsumfang: 4,6 lfm 748 VE (=Verzeichnungseinheit) Laufzeit: 1635 - 1912 Letzte vergebene Nummer: 748 Berlin, Februar 2011 Irina Fröhlich (Archivoberinspektorin) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Potsdam
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Bestandsbeschreibung Bestandsgeschichte Bei dem gesamten Aktenbestand handelte es sich im wesentlichen um die Altaktenregistratur des Gouvernements von Buea. die bei der Räumung im Jahre 1914 dort zurückgelassen worden war. Der Bestand wurde später auf die englische Verwaltung in Buea und auf die französische Verwaltung in Yaounde aufgeteilt und im Jahre 1974 im Nationalarchiv in Yaounde zusammengeführt. Nach der Räumung von Yaounde am 1. Januar 1916 gelangten die Akten nach Vernichtung der nichtbenötigten Teile nach Spanisch-Muni, von dort über Fernando Poo an den Sitz des Gouvernements der Botschaft Madrid. 1919 wurden die Akten in das Reichsarchiv überführt. wo ein großer Teil als nicht aufbewahrungswürdig vernichtet wurde. Der Rest fiel einem Bombenangriff auf Potsdam am 20. April 1945 zum Opfer. Somit bilden die im Nationalarchiv in Yaounde verwahrten Akten - neben den erhalten gebliebenen Akten des Reichskolonialamtes - die einzige amtliche schriftliche Überlieferung über die Zeit der deutschen Kolonialherrschaft in Kamerun. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Bemühungen des Bundesarchivs um die Sicherung und Verfilmung der in Kamerun lagernden Akten aus der Zeit der deutschen Kolonialverwaltung reichen bis in das Jahr 1970 zurück. Durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaft konnte das Bundesarchiv dem Direktor des Nationalarchivs in Yaounde Kamerun anbieten, einen deutschen Archivar für begrenzte Zeit nach Kamerun zu entsenden, um zusammen mit einheimischem Personal die deutschen Bestände zu ordnen und zu verzeichnen. Am 6. August 1971 wurde dem Vorhaben zugestimmt. Nach Lösung diverser organisatorischer, finanzieller und personeller Probleme konnte das Vorhaben in den Jahren 1974/75 realisiert werden. In einem sich anschließenden Projektabschnitt, beginnend im Jahre 1983, sollte auf dem Wege des Mikrofilmaustausches der Aktenbestand verfilmt werden, wobei die technische Ausrüstung dem Nationalarchiv überlassen werden sollte, nachdem während der Verfilmungsaktion einheimisches Personal entsprechend geschult wurde. Die in Kamerun belichteten Filme wurden im Bundesarchiv entwickelt, kontrolliert und dupliziert. Das Nationalarchiv in Yaounde erhielt einen Duplikatfilm.