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Regelung der standesamtlichen Zuständigkeit für Personen mit Wohnsitz in einem deutschen Schutzgebiet (Erlaß des Auswärtigen Amtes vom 23. Juli 1904 sowie Verfügung des Reichskanzlers betr. die standesamtliche Zuständigkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee vom 27. März 1908)

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