Regierung

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          Stadtarchiv Mainz, Best. 209 · Bestand · 1806 - 1997 (2005)
          Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

          Das Archiv des Rabanus-Maurus-Gymnasiums lagerte bis zu seiner Übernahme durch das Stadtarchiv am 3.9.2008 im Archivraum des Gymnasiums, der sich im Untergeschoss des Gebäudes am 117er Ehrenhof befand. Die Akten, Fotos und Unterlagen lagerten - nach Materialgruppen, Aktengruppen bzw. Registraturschichten grob sortiert - auf Holz- und Stahlregalen und in abgeschlossenen Stahlschränken (Personalia). Frühere Registraturordnungen waren nicht mehr erkennbar. Übernommen wurden die gedruckten Programme (Vorläufer der Jahresberichte) und Preisverteilungen bis zum Jahr 1900, die Zeugnisse von 1901 bis 1944, Zensurlisten von 1894/95, 1900/01 und 1910/11 bis 1944/45 (lückenhaft) sowie Akten bis zum Jahr 1992/2000 und Fotos bis zum Jahr 2005. Zudem übernahm das Stadtarchiv eine Auswahl von Kursbüchern aus den Jahren 1974/75, 1979/80, 1984/85, 1994/95 und 1995/96. Im Gymnasium verblieben Zeugnisse und Klassenbücher ab 1945. Der nun im Stadtarchiv lagernde Teil des Schularchiv umfasst, hier noch einmal strukturiert aufgeführt: die gedruckten Preisverteilungen des Lycées der napoleonischen Zeit, die Einladungen und Programme des Großherzoglichen Gymnasiums sowie die erhaltenen Unterlagen des Großherzoglichen sowie des Alten (bzw. Herbst-) und Neuen (bzw. Oster-) Gymnasiums. Außerdem die Aktenüberlieferung aus hessischer, nationalsozialistischer und der Nachkriegszeit. Dem Archiv sind als Fremdprovenienzen die Akten des Beauftragten für die Höheren Schulen in Mainz 1945 (Personalunion mit dem damaligen Direktor Dr. August Mayer), die Akten des Freundes- und Fördererkreises des Rabanus-Maurus-Gymnasiums (früher: Bund der Freunde und ehemaligen Schüler des Humanistischen Gymnasiums) und 2 Aktenordner des Philologenverbands Rheinland-Pfalz (Vorstand in Personalunion mit dem Direktor Dr. Peter Fehl) zugehörig. Die Unterlagen des Beauftragten für die Höheren Schulen in Mainz sind besonders für das Schulwesen der unmittelbaren Nachkriegszeit in Mainz und wegen der dokumentierten Entnazifizierungsmaßnahmen von Mainzer Lehrern hoch interessant. Der Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums kümmert sich um Kontakte zu ehemaligen Schülern, organisiert Veranstaltungen und wirkt an Veranstaltungen wie Schuljubiläen maßgeblich mit. Die Verzeichnungsarbeiten begannen im Januar 2011 und waren im Oktober 2013 abgeschlossen, die Praktikantin Frau Saskia David verzeichnete im August 2011 die Archivalien Nr. 209 / 400 - 708. Obwohl noch zwei Registraturschichten während der Verzeichnungsarbeiten zu erkennen waren, muss konstatiert werden, dass der Großteil der ursprünglich einmal vorhandenen Registraturordnungen im Laufe der Jahrzehnte aufgelöst worden sind. Das Schularchiv wurde insbesondere für Schuljubiläen und Festschriften oder andere Publikationen immer wieder gründlich durchforstet. Dabei wurden Schriftstücke aus ihrem ursprünglichen Aktenzusammenhang herausgerissen und in neue "künstliche" Zusammenhänge gebracht. So entstanden Mappen mit Betreffen wie "Interessantes zur Schulgeschichte" oder Materialsammlungen für Aufsätze, Festschriften, Ausstellungen und Jubiläen. Die oben erwähnten zwei Registraturschichten umfassten einmal die Verwaltungsakten von ca. 1930 bis 1945, geordnet nach dem Registraturplan für die höheren Schulen [Signatur 209 / 1042, mit Eingangsstempel vom 4.7.1931], der Aktengruppen von I.1 bis XXV.10 vorsieht, und zum zweiten Verwaltungsakten von 1946-1959, die nach demselben Plan angelegt wurden. Die Akten waren in verschiedenfarbige Mappen aus Pappe geheftet, die handschriftlich mit der Registratursignatur und dem Titel lt. Registraturplan versehen waren. Da die Mappen eine Metallheftung enthielten, wurden sie in den meisten Fällen durch Archivmappen ersetzt. Die ursprüngliche Registratursignatur, sofern vorhanden, wird in der Faust-Datenbank und im Findbuch in der Kategorie "Alte Registratur-Signatur" angegeben. Im Archivale 209/978 befindet sich eine erweiterte Fassung des o. g. Registraturplans (10 S., maschinenschriftlich, 1959). Bis zum Ende des ersten Weltkriegs besteht die Überlieferung im Wesentlichen aus Zeugnissen, Zensurlisten und Personalakten, die mit dem Jahr 1870 einsetzen. Die Überlieferung von Sachakten beginnt - von einigen Ausnahmen abgesehen - erst mit dem Ende des Ersten Weltkriegs Im Archivale 209 / 897 findet sich der Hinweis, dass "die Akten des Gymnasialarchivs sehr lückenhaft sind, da ein großer Teil während der langjährigen Lagerung im nassen Keller des zerstörten Schulgebäudes [am 117er Ehrenhof] verlorengegangen ist." Schuldirektor Dr. Fehl schreibt am 15.4.1959 (209/978): "Durch Kriegseinwirkung sind weitere Unterlagen, vor allem des "Alten Gymnasiums" nicht mehr vorhanden." Zudem wird darauf hingewiesen, dass "die das Gymnasium betreffenden Akten des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und der Schulabteilung der damaligen Regierung in Darmstadt 1944 durch Brand vollständig vernichtet worden sind." (209/897) Im Bestand befanden sich zwei Akten der Gutenbergschule, Oberschule für Jungen (heute Staatliches Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss), die dem Bestand 202 des Stadtarchivs angegliedert wurden: 202/246: Luftwaffenhelferangelegenheiten (1942-1945) und 202/247: Schülerunfallversicherung (1936-1944). Kassiert wurden Rechnungsbelege der 1960er Jahre, Stundentafeln anderer Bundesländer (1965), Akten zum Klassenelternbeirat, zu Ferngesprächen, Bestände an Putzutensilien und zur Mainzer Studienstufe 1979/80 (13 D1-3, Schülerbögen), insg. etwa 1 lfm. Der Bestand umfasst nun die Verzeichnungsheiten 1-1069, folgende Signaturen wurden nicht vergeben: 209 / 412, 413, 606, 671, 790, 975, 976. Wegen des beschriebenen Zustands des Gymnasialarchivs wurde eine neue inhaltliche Gesamtgliederung erstellt, die sich an der Klassifikation für das bereits im Stadtarchiv verzeichnete Archiv des Gymnasiums am Kurfürstlichen Schloss (Bestand 202) orientiert. Die Fotosammlung des Rabanus-Maurus-Gymnasiums, soweit sie in das Stadtarchiv übernommen wurde, ist umfangreich und umfasst Fotos aus den 1890er Jahren bis 2005. Leider ist sie weitgehend ungeordnet und bedarf noch einer sachgerechten Sichtung, Sortierung und Verzeichnung (vgl. 209 / 1044-1069). 26.10.2013, Ramona Weisenberger Schulgeschichte Die Geschichte des Mainzer Humanistischen Gymnasiums, des heutigen Rabanus-Maurus-Gymnasiums, ist hervorragend aufgearbeitet und publiziert worden, hingewiesen sei nur auf die Festschriften "400 Jahre Gymnasium Moguntinum : Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz, 1962", "Gymnasium Moguntinum : die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz, 1980." und "Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz : die Geschichte der Schule / hrsg. von Ferdinand Scherf, Meike Hensel-Grobe, Franz Dumont. - Ruhpolding [u.a.], 2007." Für das Verständnis des Aktenbestandes und der Provenienzgeschichte sollen hier die wichtigen organisatorischen Änderungen in der Schulgeschichte dargestellt werden. Die Aktenüberlieferung beginnt erst im 19. Jahrhundert, der Vollständigkeit halber wird im Folgenden auch die Vorgeschichte kurz erwähnt. Die Schule wurde am 9.12.1561 als "Gymnasium Moguntinum" in der Burse Zum Algesheimer von den Jesuiten gegründet und bis 1773 auch von den Jesuiten geleitet. Sie befand sich von 1618 bis 1782 im Domus Universitatis und von 1782 bis 1792 im Kronberger Hof, wo zuvor von 1662 bis 1773 das Priesterseminar ansässig gewesen war. 1792 zog die Schule in das Augustinerkloster, wo sie bis 1798, der Übernahme der Stadt durch die Franzosen, verblieb. Unter französischer Herrschaft wurde das Gymnasium von 1798 bis 1802 als Zentralschule und von 1802 bis 1814 als frz. kaiserliches Lyzeum im ehem. Jesuitennoviziat weitergeführt. Nach Abzug der Franzosen im Jahr 1814 hatte die Schule nun als "Großherzoglich Hessisches Gymnasium bzw. Großherzogliches Gymnasium" ihren Sitz wieder im Kronberger Hof. 1829 wurde das 1805 gegründete "Bischöfliche Gymnasium" in das Großherzogliche Gymnasium integriert. Wegen steigender Schülerzahlen teilte sich das Gymnasium 1889 auf zwei Gebäude auf: Im Neubau an der Kaiserstraße, an der das Rabanus-Maurus-Gymnasium noch heute seinen Sitz hat, wurden zumächst die Mittel- und Oberstufe des Gymnasiums untergebracht, im alten Gymnasium am Kronberger Hof wurden die Unterstufe und drei Vorschulklassen unterrichtet. Im Jahre 1900 wird das Gymnasium in zwei getrennte Institutionen mit eigenen Direktoren geteilt: das Großherzogliche Ostergymnasium in der Kaiserstraße mit dem Schulbeginn an Ostern und das Großherzogliche Herbstgymnasium im Kronberger Hof mit dem Schulbeginn im Herbst. Ab 1912/13 beginnt das Schuljahr in allen Schulen an Ostern, so wird das Herbstgymnasium in Altes Gymnasium und das Ostergymnasium in Neues Gymnasium umbenannt. Das Neue Gymnasium an der Kaiserstraße dient seit dem Kriegsbeginn 1914 als Lazarett (nach Ende des Ersten Weltkriegs wird dort das französische Mädchen-Lycée eingerichtet) und ist deshalb zusammen mit dem Realgymnasium unter katastrophalen räumlichen Bedingungen im heutigen Schlossgymnasium untergebracht. 1923 wird das Realgymnasium von den französischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt, nun werden Realgymnasium und Neues Gymnasium in der Höheren Mädchenschule untergebracht, der Schulbesuch erfolgt im Schichtbetrieb. Unter diesen schlechten Bedingungen sind sinkende Schülerzahlen sowohl im Neuen als auch im Alten Gymnasium zu verzeichnen. Als Reaktion darauf gründet sich im Jahre 1922 der "Bund der Freunde des humanistischen Gymnasiums", um den Niedergang des Gymnasiums aufzuhalten. 1924 schließlich werden Neues und Altes Gymnasium im Kronberger Hof als zunächst "Altes Gymnasium"oder "Hessisches Altes Gymnasium" zusammengelegt. Ab 1925 führt die Anstalt den Namen "Hessisches Gymnasium", wie auf den Zeugnissen zu lesen ist, oder auch nur "Gymnasium Mainz" (siehe 209/963). Ab diesen Jahren steigen die Schülerzahlen langsam wieder an. Unter nationalsozialistischer Herrschaft wird das Gymnasium am 12. Mai 1933 in "Adam-Karrillon-Gymnasium" umbenannt. Adam Karrillon war ein ehemaliger Schüler des Gymnasiums, Arzt und Heimatdichter. Im Januar 1943 wird der Unterricht in die damalige Hermann-Göring-Schule, das heutige Staatliche Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss verlegt. Das Schulgebäude des Adam-Karrillon-Gymnasiums wird beim Bombenangriff auf Mainz am 27.02.1945 zerstört. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Unterricht am 2. Oktober 1945 unter dem neuen Direktor Dr. August Mayer, der zugleich der Beauftragte für die Höheren Schulen in Mainz war, in der Marienschule am Willigisplatz (dem heutigen Bischöflichen Willigis-Gymnasium) wieder aufgenommen. Der Name "Adam-Karrillon-Gymnasium" wird nicht mehr verwandt, stattdessen nennt sich die Schule wieder schlicht "Gymnasium Mainz". Im Juni 1953 erfolgt die Umbenennung in "Staatliches Rabanus-Maurus-Gymnasium", das nun wieder in das wiederaufgebaute Schulhaus an der Kaiserstraße / 117er Ehrenhof ziehen kann. 1958 übernimmt der Altphilologe Dr. Peter Fehl die Leitung des Gymnasiums, die er bis 1977 innehat. Im Jahr 1962 feiert die Schule ihr 400-jähriges Bestehen. Die Mainzer Studienstufe wird ab dem Schuljahr 1974/75 am Rabanus-Maurus-Gymnasium eingeführt. 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962. Begegnungen. Das Gespräch mit dem Judentum an einer Mainzer Schule, hrsg. von Helmut Link und Ferdinand Scherf. Mainz 1988. Begegnungen mit dem Judentum am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Folgeband, hrsg. von Helmut Link und Ferdinand Scherf. Mainz 1993. Bickel, Wolfgang: Das Bildungsschloß. Notizen über das vor 100 Jahren errichtete Gebäude des Neuen Gymnasiums in Mainz. In: Mainzer Zeitschrift 83(1988), S. [165]-174. Brumby, Michael: Vor 50 Jahren. In: Gymnasium Moguntinum 58(1995), nach S. 216 [hintere Umschlagklappe und Innenseite] Dreimal Schule. Eine Zwischenbilanz, hrsg. vom Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Mainz 1992. Eigenbordt, Karl Wilhelm: Vier Schuljahrhunderte. Zum Jubiläum des Rabanus-Maurus-Gymnasiums. In: Das neue Mainz 1962, Nr. 5, S. 9-10. Elz, Wolfgang / Erbar, Ralph: "Ihr seid das Deutschland der Zukunft". Schule im frühen Nationalsozialismus (1934-1936) am Beispiel des Mainzer Gymnasiums. Edition eines Klassenbuchs und Anregungen zur unterrichtspraktischen Umsetzung. Bad Kreuznach [u.a.] 2008. (PZ-Information ; 7/2008) Quellen- und Literaturverz. S. 138-141 Erbar, Ralph: Zeugen der Zeit? Zeitzeugengespräche in Wissenschaft und Unterricht. In: Geschichte für heute 5 (2012), Nr. 3, S. 5-20. Faszination Geschichte. Jugendliche erforschen seit 23 Jahren die Mainzer Geschichte beim "Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte" um den Preis des Bundespräsidenten, hrsg. von Werner Ostendorf und Ferdinand Scherf. Mainz 1997. Faszination Geschichte. 27 Jahre Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz, hrsg. von Werner Ostendorf und Ferdinand Scherf. 2., erw. Aufl. Mainz 2001. Faszination Geschichte. Jugendliche erforschen Mainzer Geschichte. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Geschichtswettbewerb 2004/05, Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. [Texte: Werner Ostendorf, Ferdinand Scherf]. Mainz 2005. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1919 bis 1961. In: 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962, S. 111-152. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1919 bis 1961. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 111-152. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1962 bis 1979. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 153-216. Franz, Jakob: Zur Namensgebung unserer Schule. In: Gymnasium Moguntinum 39(1979), S. 4-6. Fritsch, Koloman: Das Gymnasium in der kurfürstlichen Zeit. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 9-71. Fritsch, Koloman: Das Gymnasium in der kurfürstlichen Zeit. In: 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962, S. 9-71. Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz: von Zabern, 1980. - XX, 228 S. : Ill. Heiser, Hermann: Auch Schultheater hat seine Geschichte. Ein Beitrag zur 425jährigen Tradition am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. In: Gymnasium Moguntinum 50(1987), S. 96-123. Krach, Tillmann: Von der Schulbank an die Front. Das Schicksal des Abiturjahrgangs 1942. In: Gymnasium Moguntinum 67 (2004), S. [126]-130. Krach, Tillmann: Carl Zuckmayer als Schüler des Humanistischen Gymasiums. In: Gymnasium Moguntinum 76(2013), S. 145-146. Lehrer und Schüler des Rabanus-Maurus-Gymnasiums in Mainz und ihre Schriften. Eine bibliographische Auswahl, hrsg. von d. Stadtbibliothek Mainz. Mainz 1962. Ostendorf, Werner: "Vertraute Fremde. Nachbarn in der Geschichte". Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten 2012. In: Gymnasium Moguntinum 76(2013), S. 66-71. Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Die Geschichte der Schule, hrsg. von Ferdinand Scherf, Meike Hensel-Grobe, Franz Dumont. Ruhpolding [u.a.] 2007. Beil.: Abiturientinnen und Abiturienten des Mainzer altsprachlichen Gymnasiums (Rabanus-Maurus-Gymnasium) von 1901-2007, bearb. von Karl-Heinz Knittel. Scherf, Ferdinand / Schütz, Friedrich: Geschichtsunterricht und Archiv. Erfahrungen einer dreijährigen Zusammenarbeit zwischen Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz und Stadtarchiv Mainz. In: Außerschulisches Lernen im Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe. Speyer 1979, S. 52-61. Scherf, Ferdinand: Schule im Wandel - Das Gymnasium seit 1945. In: Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Die Geschichte der Schule. Ruhpolding [u.a.] 2007, S. 261-315. Scherf, Ferdinand: Carl Zuckmayer als Schüler. Zu einem bisher unbekannten Foto. In: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft 10(1984), Nr. 3, S. 110-114. Scherf, Ferdinand: 425 Jahre Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Bilder aus der Schulgeschichte, [Texte: Ferdinand Scherf]. Mainz 1986. [Sammelmappe] Scherf, Ferdinand: 425 Jahre Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. In: Gymnasium Moguntinum 49(1986), S. 83-97 Scherf, Ferdinand: 425 Jahre Gymnasium Moguntinum. Geschichte, alte Sprachen, musisches Tun und Zukunftsgestaltung am "RaMa". In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 7(1987), H. 1, S. 101-104 Scherf, Ferdinand: Das Stadtarchiv Mainz - seit 25 Jahren Lernort für Jugendliche. In: Mainzer Zeitschrift 96/97(2001/2002), S. 26-32. Scherf, Ferdinand: Viermal 50 Jahre. Jubiläen am Rabanus-Maurus-Gymnasium.In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 23(2003), H. 2, S. 6. Schüler erforschen die Mainzer Geschichte. Beiträge zum "Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten" und Facharbeiten zur Mainzer Geschichte. Verfaßt von Schülerinnen und Schülern des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz, hrsg. von Ferdinand Scherf und Friedrich Schütz. Mainz 1980. Verzeichnis aller Wettbewerbsbeiträge von Schülerinnen und Schülern des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz (1974 - 1980). In: Schüler erforschen die Mainzer Geschichte. Mainz 1980, S. 93. Vogt, Walter: Eine Schule feiert ihren Namenspatron. In: Lebendiges Rheinland-Pfalz 17(1980), H. 2, S. 42-46. Vogt, Walter: Der Erweiterungsbau des Gymnasiums. In: Gymnasium Moguntinum 41(1981), S. 47-49. Vogt, Walter: Die offizielle Übergabe unseres Erweiterungsbaues. Zur Fertigstellung des Erweiterungsbaues unserer Schule. In: Gymnasium Moguntinum 43(1983), S. 49-52. Vom Festungsgelände zum Erweiterungsbau. In: Gymnasium Moguntinum 43(1983), S. 53-62. Zuckmayer, Carl: Das Ziel der Klasse. Humanistisches Gymnasium in Anekdote und Reflexion. Festrede zum 400jährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. In: Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Ruhpolding [u.a.] 2007, S. 325-340. Zuckmayer, Carl: Das Ziel der Klasse. Sonderdruck zum 175jährigen Jubiläum des Verlags Philipp von Zabern. Festrede zum 400jährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. 2. Aufl. Mainz 1977. Zuckmayer, Carl: Geist und Praxis des Humanismus. Festrede zum vierhundertjährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. In: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft 7(1981), H. 4, S. 193-206 Gymnasium Moguntinum : Blätter des Freundes- und Fördererkreises des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz, FFK. Mainz: Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums, 1953 ff. Jahresbericht / Adam-Karrillon-Gymnasium, Mainz: über das Schuljahr .. Mainz, 1936-1941 Jahresbericht des Gymnasiums zu Mainz für das Schuljahr ... Mainz: [s.n.], 1925-1930 Jahresbericht des Grossherzogl. Alten Gymnasiums in Mainz für das Schuljahr ... Mainz : [s.n.], 1913-1917 Jahresbericht des Großherzoglichen Neuen Gymnasiums (mit Vorschule) zu Mainz ... : Ostern ... Mainz : [s.n.], 1913-1917 Jahresbericht des Grossherzoglichen Ostergymnasiums zu Mainz für das Schuljahr ... Mainz : Prickarts, 1902-1908 Jahresbericht des Grossherzogl. Herbst-Gymnasiums in Mainz für das Schulhalbjahr ... Mainz : [s.n.], 1901-1912 Jahresbericht des Grossherzogl. Herbst-Gymnasiums in Mainz für das Schulhalbjahr ...Mainz. 1900/01(1901) - 1911/12(1912). Bericht des Grossherzogl. Oster-Gymnasiums zu Mainz für das Halbjahr Herbst ... bis Ostern ... als Ergänzung zu dem im Herbst 1900 herausgegebenen Programm des Gesamtgymnasiums. Mainz : [s.n.], 1901-1901 Programm der aus Anlaß der Eröffnung des neuen Gymnasialgebäudes Montag den 4. November 1889 ... stattfindenden Schul-Feier / Großherzogliches Gymnasium zu Mainz. Prickarts, 1889. Umfang: [2] Bl. Schlußfeier des Schuljahres ... / Großherzogliches Gymnasium zu Mainz. Mainz, 1861-1885 Programm des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz : Schuljahr ... Mainz: Prickarts. - Mainz : Seifert [anfangs], 1854-1900 Programm des Großherzoglich Hessischen Gymnasiums zu Mainz als Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und der mit einem Redeaktus verbundenen Preisvertheilung am Schlusse des Cursus ... Mainz: Seifert, 1852-1853 Programm des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz : Schuljahr ... Mainz: Prickarts. Mainz: Seifert [anfangs], 1854-1900 Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und der Preisvertheilung am Großherzogl. Gymnasium zu Mainz : beim Schlusse des Schuljahres ... Mainz, 1819-1851 Verzeichniß der Schüler des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz, welche am Ende des Schuljahres ... eines Preises oder der nächsten Stellen dazu würdig befunden worden. Mainz, 1817-1859

          Mirbachs Telegraphisches Büro (Bestand)
          BArch, R 8028 · Bestand · 1910-1930
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mirbachs Telegrafisches Büro (MTB) ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Rheinland als kleines Nachrichtenbüro durch den Lektor Mirbach gegründet worden. Gemeinsam mit Professor Arthur Jung war er bis November 1920 Inhaber der "Internationalen Telegraphenagentur (ITA)" mit Sitz in Köln. Nach der Trennung von seinem Kooperationspartner Jung nahm Mirbach zunächst wieder die Arbeit in seinem früheren Korrespondenz Büro auf. Eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des MTB spielte die damalige Situation im Deutschen Reich. Nach der Niederlage des kaiserlichen Deutschen Reichs im Ersten Weltkrieg wurde das neugeschaffene und erstmals so benannte Saargebiet, bestehend aus dem südlichen Teil der Rheinprovinz sowie der Saarpfalz und dem Westen der bayerischen Pfalz, durch die territorialen Bestimmungen des Versailler Vertrags vom Deutschen Reich getrennt. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes unter französische Verwaltung gestellt. Mit der Besetzung des Saargebiets durch französische Truppen ging auch die Verbreitung französischer Propaganda einher (1). Dies geschah vorwiegend durch den Ankauf einiger deutscher Zeitungen, wie z. B. der "Südwestdeutschen Abendzeitung" durch die französische Militärverwaltung (2). Umbenannt in "Neuer Saar Kurier" erschien die Zeitung nun zweisprachig und wurde von französischen Nachrichtendiensten mit Informationen versorgt. Die deutsche Reichsregierung und das Auswärtige Amt sahen sich gezwungen, den Bemühungen Frankreichs um eine Separation der Pfalz entgegenwirken. Auch in den anderen abgetretenen Gebieten Elsass-Lothringen, Rheinland, Eupen-Malmedy, Posen, Nordschleswig, in Teilen Oberschlesiens bzw. in den Grenzgebieten, waren ähnliche Bestrebungen der Besatzungsmächte zu beobachten. Um der Propaganda der Besatzungsmächte entgegenzuwirken, stimmte die Reichsregierung dem Vorschlag des Verlagsdirektors Kristian Kraus zu, einen Nachrichtendienst zu schaffen, der die abgetretenen und besetzten sowie die Grenzgebiete mit Nachrichten aus dem Deutschen Reich versorgen sollte. Kraus organisierte schon seit 1919 im Auftrag der Reichsregierung den Nachrichtendienst für das Saargebiet und besetzte Gebiete des Rheinlandes. Dieser Nachrichtendienst sollte weiter ausgebaut werden. Mirbachs Telegrafisches Büro galt zur damaligen Zeit als "Führung der Rheinischen Korrespondenz"(3). Kraus war an der Übernahme des MTB interessiert, wie er in einem Schreiben an die Presseabteilung der Reichsregierung verdeutlicht. Nach den Verhandlungen zwischen Kraus, Mirbach und der Regierung wurde das MTB in die "Reichsstelle zur Versorgung der besetzten und abgetretenen deutschen Gebiete mit deutschen Nachrichten" eingegliedert. Kraus war von 1920 - 1929 Geschäftsführer und literarischer Leiter dieser auch unter der Bezeichnung "Allgemeines Politisches Informationsbüro G.m.b.H." bekannten Reichsstelle mit Sitz in Berlin (4). In diesem Zuge wurde, ebenfalls durch Kraus betreut, die Nachrichtenagentur Polwona gegründet, die in den besetzten und abgetretenen deutschen Gebieten einige Filialen eröffnete (5). Diese Nachrichtenbüros wurden nach außen hin als privatwirtschaftliche Unternehmen ausgegeben, waren aber finanziell vom Reich abhängig. Täglich wurden durch telefonische Übermittlung Nachrichten von Berlin aus an die Filialen der Polwona geleitet. Diese waren u. a. in Frankfurt am Main (Frankfurter Depeschenbüro), Mannheim (Oberrheinisches Nachrichtenbüro), Saarbrücken (Saarkorrespondenz), Köln (Mirbachs Telegraphisches Büro), in Königsberg (Norel - Ost Korrespondenz) und in Flensburg (Korrespondenzbüro Nordschleswig) eingerichtet (6). Von dort aus wurden die Nachrichten an die Provinzpresse in der Umgebung weitergeleitet. So blieben die Bürger in den besetzten oder abgetretenen Gebieten über Politik, Wirtschaft und aktuelle Themen im Deutschen Reich informiert und wurden außerdem in ihrem Zugehörigkeitsgefühl zum Deutschen Reich bestärkt. Im Gegenzug hatten die Filialen die Aufgabe, Nachrichten aus den Besatzungsgebieten, insbesondere Interviews mit wichtigen Vertretern der Besatzungsmächte, nach Berlin zu senden. Anmerkungen: (1) BArch R 8028 / 1 fol. 139, 166. (2) BArch R 8028/ 1 fol. 139. (3) BArch R 8028/ 1 fol. 92. (4) BArch (ehem. BDC, RKK/ RSK Personal- und Sachakten, Kraus, Kristian. (5) BArch R 8028/ 1 fol. 180. (6) BArch R 8028 /1 fol. 42. Abkürzungen: MTB - Mirbachs Telegrafisches Büro Polwona - Politische West - Ost - Nachrichtenagentur O.N.B. - Oberrheinisches Nachrichtenbüro W.T.B. - Wolff’s Telegraphisches Büro S.C.B. - ist anhand der Akten nicht eindeutig identifizierbar, wahrscheinlich "Saar Correspondenz Büro" "Dako" - "Danziger Korrespondenzbüro" Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand ist gegen Ende des Zweiten Weltkrieges von der Roten Armee beschlagnahmt und in den 50er Jahren im Zuge von Aktenrückführungen aus der Sowjetunion dem Deutschen Zentralarchiv (später: Zentrales Staatsarchiv der DDR mit Sitz in Potsdam) übergeben worden. Die dortige Bestandssignatur lautete 61 Mi 1. Mit der Übernahme in das Bundesarchiv erfolgte eine Änderung der Bestandssignatur in R 8028. Archivische Bearbeitung Im Zuge der Bearbeitung des Bestands entstand im Zentralen Staatsarchiv der DDR eine Findkartei, auf deren Grundlage das vorliegende Findbuch mit der Datenbank BASYS-S erstellt wurde. Die bereits vorhandene Klassifikation wurde übernommen. Im Zuge der Bearbeitung wurden Serien und Bandfolgen erstellt. Nach der Einsichtnahme in die Akten sind einige redaktionelle und inhaltliche Überarbeitungen an den schon in BASYS -S existierenden Datensätzen vorgenommen worden. Es erfolgten keine Kassationen oder Zugänge. Zitierweise BArch R 8028/..... Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 8028/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 44 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1460, Na bis 1834)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Inhalt und Bewertung Die Ober(landes)regierung wurde im Vollzug des Organisationsmanifests König Friedrichs I. 1806 als Kollegialbehörde gegründet. Über ihre korrekte Schreibweise waren sich die zeitgenössischen Kanzlisten - wie es scheint - unsicher, jedenfalls sind die Varianten "Oberregierung" und - nach der Vorgängerbehörde in Ellwangen - "Oberlandesregierung" im Schriftgut annähernd gleich häufig vertreten. Der Name ist zudem mißverständlich, weil die Behörde keine Regierung im heutigen Sinn, sondern lediglich eine Abteilung des Innenministeriums mit Zuständigkeit für das sogenannte Regiminalfach war. Dieses beinhaltete nach damaliger Auffassung insbesondere die Wahrung der königlichen Souveranitätsrechte, Polizeiangelegenheiten im ganzen Land mit Ausnahme der Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, die Aufsicht über sämtliche Landesbeamten mit Ausnahme der Justizverwaltung, die Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und anderen Stellen, Angelegenheiten des Untertanen- und Bürgerrechts einschließlich Auswanderung (Abzug und Nachsteuer), Mitwirkung bei der Militärkonskription, Angelegenheiten der Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, des Handels, der Gewerbe und Handwerke sowie die Feuerversicherung. 1807 wurde das Regierungskollegium in drei Unterdepartements aufgegliedert. Neben dem Regiminaldepartement wurden für Sicherheits- oder Polizeisachen das Oberpolizeidepartement, für Lehenssachen das Oberlehensdepartement errichtet. Zum 1. Juli 1811 wurden die Zuständigkeiten des Regiminal- und Oberpolizeidepartements in der Sektion der Inneren Administration wieder zusammengefasst. 1817 übernahmen schließlich die neu gegründeten Kreisregierungen die Aufgaben dieser Sektion. Der vorliegende Bestand enthält aus der alphabetisch nach Rubriken gegliederten Registratur der Ober(landes)regierung bzw. der Sektion der Inneren Administration die Spezialakten der Rubrik ¿Fürsten’, ein Titel, der allerdings ziemlich irreführend ist. Tatsächlich betrifft das Schriftgut kaum die Beziehungen zu fürstlichen Häusern, und auch die in Württemberg befindlichen Besitzungen der oftmals gefürsteten in- und ausländischen Standesherren spielen im vorliegenden Bestand eine allenfalls untergeordnete Rolle. Vielmehr verwendeten die zeitgenössischen Registratoren den Begriff ¿Fürsten’ als Synonym für ¿Souveräne’, waren dabei aber nicht völlig konsequent, wie die wenigen Akten mit Bezug auf Städte oder das Kloster St. Wolfgang in Engen belegen. In der Hauptsache handeln die Akten von der Interaktion mit den direkt oder indirekt benachbarten souveränen Staaten, mehr als drei Viertel des Materials betreffen die Beziehungen zum Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Baden und Königreich Bayern. Den unruhigen Zeiten entsprechend spielen Kriegsereignisse, Militär-, Polizei- (Fahndungen) und Sicherheitsangelegenheiten eine herausragende Rolle, ebenso stark sind Streitigkeiten um konkurrierende Souveränitätsansprüche in den neu erworbenen früheren Reichsterritorien und -städten, Handelsblockaden und Zollschikanen sowie ein buntes Sammelsurium wechselseitiger Übergriffe von Behörden, Amtleuten und gewöhnlichen Bürgern auf tatsächliche oder vermeintliche Besitzstände der jeweiligen Nachbarn und die von diesen ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen, aber auch Bemühungen um vertraglichen Ausgleich (Grenzen, Rechte, Gefälle etc.) vertreten. Die Akten belegen - besonders eindrucksvoll im Fall der 1806 zunächst Württemberg zugefallenen Landgrafschaft Nellenburg, der provisorischen württembergischen Ämter Weiltingen und Nördlingen oder der auch von Bayern nur kurzzeitig besessenen Gebiete um Wiesensteig und Geislingen, Tettnang, Ravensburg und Ulm - die bis zum Ausgleich in den Pariser Verträgen von 1810 unruhige und oft von Mißverständnissen, Provokationen und Gewalttätigkeiten geprägte Lage in den Grenzgebieten, das Zerbrechen gewachsener Strukturen (etwa Pfarreisprengel), die abrupte Unterbrechung von Straßenverbindungen, die Kappung von Rechten, Bräuchen und Gewohnheiten durch die neuen Grenzen und die Abwicklung der von den Vorbesitzern geschaffenen Strukturen und hinterlassenen Verhältnisse in den nach dem Staatsvertrag von 1810 endgültig württembergisch gewordenen Städten und Gebieten. D 44 ist ein beinahe lupenreiner Provenienzbestand, nur in Einzelfällen stammen die Akten von Vorgänger- oder Nachfolgebehörden (Bü 112: ¿Retardatenkommission’; Bü 441 und 562: Oberlandesregierung Ellwangen; Bü 528: Fürststift Ellwangen). Die örtliche oder regionale Zuordnung einer jeden Akte folgt dem Gebrauch der Registratur der Oberregierung, die ja jeden Vorgang einem bestimmten regierenden Fürstenhaus zugewiesen hat, dabei aber nicht immer korrekt verfahren ist. Daher können einzelne Titelaufnahmen Sachverhalte oder Vorgänge wiedergeben, die durch ihre territorial-dynastische Rubrizierung eigentlich nicht zu erwarten sind, wie etwa in Bü 159, das die zeitgenössischen Registratoren dem Großherzogtum Hessen zugeordnet haben, das aber wegen vormals hanau-lichtenbergischer, seit 1803 badischer Bezugsorte hauptsächlich Korrespondenz mit der Regierung in Karlsruhe enthält. Die - ebenfalls bereits zeitgenössische - Zuweisung des Büschels 379 zum Großherzogtum Baden ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, da es hier um das Ersuchen der hessen-darmstädtischen Hofkammer in Arnsberg um Extradition der auf die Deutschordenskommende Mülheim bezüglichen Dokumente aus dem Archiv der hochmeisterlichen Regierung in Mergentheim geht. Ursprünglich war der Bestand in 59 Konvolute oder Bünde gegliedert, deren Inhalt im Repertorium von Marquart (1912) lediglich stichwortartig wiedergegeben war. Im Zuge der Neubearbeitung wurden diese Bünde in insgesamt 673 einzeln verzeichnete Sachakten mit einem Gesamtumfang von 4,4 lfd. m aufgelöst. Die Hauptlaufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (meist Abschriften) gehen bis 1460 zurück, einzelne Nachakten sind bis 1834 hinzugefügt worden. Ludwigsburg, im November 2010 Dr. Peter Steuer

          BArch, RW 61 · Bestand · 1900-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Höpfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Die Alliierten hatten sich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung: Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise: BArch, RW 61/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Senat-Kriegsakten (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Bestand · (1907) 1888-1940, (-1940)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 f · Bestand · 1806-1871, 1893-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl