Regierung

Bereich 'Elemente'

Taxonomie

Code

Anmerkung(en) zur Eingrenzung

    Anmerkung(en) zur Herkunft

    • http://www.wikidata.org/entity/Q7188

    Anmerkungen zur Ansicht

      Hierarchische Begriffe

      Regierung

      Regierung

        Equivalente Begriffe

        Regierung

        • UF gov

        Verbundene Begriffe

        Regierung

          299 Dokumente results for Regierung

          299 Ergebnisse mit direktem Bezug Engere Begriffe ausschließen
          BArch, R 901/80744 · Akt(e) · Apr. 1902 - Okt. 1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Bau einer eigenen Telegraphenlinie zwischen Peking und Tongku (Zustimmung des preußischen Kriegsministers), Mai 1902 Fertigstellung der Telegraphenleitung Peking - Tongku durch die ostasiatische Besatzungsbrigade, Sept. 1902 Ankauf eines Grundstücks in Woosung für die Firma Felten - Guilleaume, Mülheim, als Kabellandeplatz, März 1904 Entschädigungsfrage bei Umlegung des deutschen Kabels Woosung - Tsingtau wegen der Flußregulierung des Whangpoo, Juni 1907, Sept. 1907, Sept. 1911 Weg des Telegraphenkabels bei Woosung (Skizze, Druck), o. Dat. Regulierung des Whangpoo (Planpause), 29. Juli 1912 Bericht über die zweite Umlegung des deutschen Kabels im Whangpoo wegen Baggerarbeiten, Aug. 1912, Sept. 1912, Okt. 1912 Schließung der Kabelstation der Deutsch-Niederländischen Telegraphengesellschaft durch die chinesische Regierung, Nov. 1917

          Kapp, Wolfgang (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
          Kiautschou.- Bergbau und Eisenbahnbau: Bd. 9
          BArch, RM 3/7022 · Akt(e) · 1904
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Geschäftsbericht über das 5. Geschäftsjahr 1903 der Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft Ergebnisse der Versuche über Heizkraft verschiedener Kohlearten der Schantung-Bergbau-Gesellschaft 3. Geschäftsbericht für 1903/04 der Deutschen Gesellschaft für Bergbau und Industrie im Auslande Bergwerksbestimmungen der chinesischen Regierung von 1904

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Krieg 1914: Bd. 14
          BArch, RM 3/6872 · Akt(e) · 1917-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Denkschrift der englischen Regierung betr. Regelung der Kostenfrage bei Beförderung von Kriegsgefangenen, Behandlung der Kriegsgefangenen in Japan

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Krieg 1914: Bd. 15
          BArch, RM 3/6873 · Akt(e) · 1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Berichte über Gefangenschaft in Sibirien und Japan Vereinbarungen zwischen der Deutschen und Französischen sowie der Deutschen und der Großbritannischen Regierung über Kriegsgefangene und Zivilpersonen

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Lagerhausbetrieb: Bd. 2
          BArch, RM 3/7060 · Akt(e) · 1906-1908
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Übernahme des Betriebes der Tanjong Pagar Dock Company in Singapore durch die englische Regierung Kojen- und Lagerhausordnung Denkschrift betr. Gestaltung des Lade-, Lösch- und Lagerhausbetriebes in Tsingtau Verordnung betr. Lade-, Lösch- und Lagerhausbetrieb Boykottversuche der Chinesen aus Anlaß der Verordnung über Kojenbetrieb

          Reichsmarineamt
          BArch, RM 2/1834 · Akt(e) · 1890-1911
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Deutsche Verwaltung in den ostafrikanischen Kolonien mit Berücksichtigung der Sklavenfrage (Ausarbeitung), 1892 Erwerbung eines Marinestützpunktes in Westindien (Bericht des Oberkommandos der Marine), 20. Apr. 1898 Standpunkt des Oberkommandos der Marine zur Frage der überseeischen Flottenstützpunkte (Immediatbericht des Oberkommandos der Marine), 1. Juli 1898 Erwerb von Flottenstützpunkten in den Philippinen und Sulu-Inseln (Anlage zum Immediatbericht des Oberkommandos der Marine), 1. Juli 1898 Zurückführung des samoanischen Häuptlings Mataafa nach Samoa (Bericht des Oberkommandos der Marine), 8. Nov. 1898 Erwerb der dänischen Antillen-Insel St. John (Schreiben des Staatssekretärs des Reichsmarineamtes, Abschrift), 7. Jan. 1899 Einrichtung einer Kohlenniederlage auf den Farisan-Inseln mit Unterstützung der Türkischen Regierung (Bericht des Admiralstabes der Marine), 2. Jan. 1901 Militärpolitischer Bericht von SMS "Berlin" über den Aufenthalt in Agadir (Abschrift), 3. Okt. 1911

          Koloniale Kriegsschäden: Bd. 2
          BArch, R 2/24748 · Akt(e) · 1926-1928
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: "Die Kriegsverluste der deutschen kolonialen Privatwirtschaft infolge des Vertrages von Versailles, ermittelt auf Grundlage der Akten des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden".- Denkschrift; Ausführungen zu Liquidation von Unternehmen in Togo durch die französische Regierung als Mandatarmacht; Darlehenskontrolle der Hauptkasse des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden; Entschädigung deutscher Guthaben bei der früheren Bezirks-Sparkasse in Daressalam; Siedlungen in der Provinz Iringa, Tansania.- Bericht über eine Dienstreise

          Koloniale Unternehmungen in Brasilien.

          Enthält: 1. Einzelkorrespondenzen über brasilianische Angelegenheiten, 1884-1891; 2. Informationsreise von Professor Keller-Lenzingen, Stuttgart, nach Brasilien im Auftrag der Kolonialgesellschaft zur Prüfung der Ansiedlungsbedingungen; Berichte von Professor Keller; Übersendung von Empfehlungsschreiben für den Nuntius in Brasilien und den Kaiser von Brasilien durch Kardinal Gustav zu Hohenlohe-Schillingsfürst; Bitten von Keller um Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Stellung oder um Verwendung im Dienst der Kolonialgesellschaft, 1885-1887; 3. Berichte von Jorge Jenckner über die zum Teil mit Keller-Lenzingen unternommene Reise, 1886-1887; 4. Erkundungsreise von Dr. Hermann Soyaux nach Brasilien, 1885-1887; 5. Korrespondenz mit dem Halbbruder des Kaisers von Brasilien Baron de Capanéma, Direktor der brasilianischen Telegraphengesellschaft, über mögliche Landabtretungen der brasilianischen Regierung an den Kolonialverein, 1885-1887; 6. Gründung einer Gesellschaft für deutsche Ansiedlung in Südamerika "Herman", 1886-1894.

          Königlich Preußische Landesaufnahme (Bestand)
          BArch, PH 34 · Bestand · 1875-1914
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter Landesaufnahme ist die planmäßige Vermessung und kartographische Aufnahme eines Landes nach Lage und Höhe zu verstehen. Sie umfaßt die Erstellung eines Lagefestpunktfeldes mittels Triangulation oder Trilateration, die Erstellung eines Höhenfestpunktfeldes mittels Nivellement und trigonometrische Höhenmessung, die topographische Geländeaufnahme und schließlich die Darstellung der Ergebnisse in Kartenwerken verschiedener Maßstäbe. Derartige Bestrebungen gingen üblicherweise von der jeweiligen Regierung aus und dienten Zwecken der zivilen Verwaltung, aber auch des Militärs. In Preußen erfolgten erste Landesaufnahmen bereits unter König Friedrich II. (ab 1767, "Kabinettskarte"; 1:50.000), fortgesetzt ab 1816 durch den Großen Generalstab. Die hierbei entstandenen Karten (1:25.000 und 1:20.000) wurden Grundlage der damaligen militärischen Operationskarten ("Generalstabskarten"; 1:80.000 und 1:100.000). Diese wurden zwischen 1830 und 1865 mit aktueller Vermessungstechnik überarbeitet (Preußische Uraufnahme; 1:25.000) und ab 1868 auch veröffentlicht. Sowohl bedingt durch technische Fortschritte in der Vermessungstechnik und in der Kartendarstellung als auch aufgrund höherer Ansprüche, auch von ziviler Seite wurde eine Neufassung nötig (Preußische Neuaufnahme). Zu diesem Zweck wurde am 1. Januar 1875 im Großen Generalstab die Stelle des "Chefs der Landesaufnahme", dem die Königlich Preußische Landesaufnahme als Behörde unterstand, neu eingerichtet. Die Grundlagen der Arbeit der Landesaufnahme legte das 1870 eingerichtete Zentraldirektorium der Vermessungen im Preußischen Staate fest. Zu den Aufgaben der Landesaufnahme zählten einerseits die Vermessung selbst (mit Festlegung trigonometrischer Punkte und Nivellementspunkte) und andererseits die Darstellung der Ergebnisse in verschiedenen Kartenwerken. Die rein militärischen Bedürfnisse wurden dabei weit überschritten, der Personal- und damit Finanzbedarf war erheblich. Noch 1875 versuchte der Chef des Großen Generalstabes daher, die Aufgaben der Preußischen Landesaufnahme an die zivile Seite abzugeben. Dieser Versuch blieb ebenso erfolglos wie ein entsprechender Vorstoß des Chefs der Landesaufnahme selbst im Jahr 1912. Mit Kriegsbeginn 1914 wurde die Landesaufnahme als Einrichtung aufgelöst, es verblieb lediglich die Kartographische Abteilung im Großen Generalstab. Der langandauernde Krieg erneuerte das Bedürfnis an einer derartigen Einrichtung insbesondere für das Kriegsvermessungswesen, sodaß sie am 29. April 1917 wieder errichtet wurde. Aus ihr entstand schließlich am 1. Oktober 1919 eine in der Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern angesiedelte Reichsbehörde, die am 11. Juli 1921 umbenannt wurde in "Reichsamt für Landesaufnahme". Die von der Königlich Preußischen Landesaufnahme durchgeführte neue Landesaufnahme Preußens und zusätzlich der kleineren selbständigen Staaten des Deutschen Reiches umfaßte schließlich 3307 Karten (sog. Meßtischblätter) im Maßstab 1:25.000. Die einzelnen Karten umfassen jeweils sechs Bogenminuten in der Breite und zehn Bogenminuten in der Länge. Die geographische Länge nahm dabei bis 1924 als Nullmeridian den sog. Ferro-Meridian (El Hierro, die westlichste Insel der Kanaren), erst ab 1924 fand der Greenwich-Meridian Anwendung (Differenz 17°40’). Die Meßtischblätter wurden zeilenweise von West nach Ost durchnumeriert. Ab 1937 wurde ein vierstelliges Zeilen/Spalten-Nummernraster verwendet. Das Verfahren der preußischen Landesaufnahme ab 1875 wurde gemäß Vereinbarung zwischen Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg vom 4. März 1878 Grundlage der 1909 fertiggestellten "Karte des Deutschen Reiches" (675 Blatt à 30 Bogenminuten Breite und 15 Bogenminuten Länge; 1:100.000). Gliederung: Chef der Landesaufnahme (ab 1. April 1894 Oberquartiermeister und Chef der Landesaufnahme; Rang Generalleutnant) - Trigonometrische Abteilung (Geodäsie) - Topographische Abteilung (Herstellung der Meßtischblätter) - Kartographische Abteilung (Bearbeitung der Generalstabskarten) mit Druckerei und photographischer Anstalt - Plankammer Personalumfang: 235 (davon 18 Offiziere), dazu 23 kommandierte Offiziere In der Folgezeit erfuhr die Landesaufnahme Erweiterungen und es kamen hinzu: eine Ökonomiekommission (1878), eine Photogrammetrische Abteilung (1914), eine Kolonialsektion und eine Sektion für artilleristisches Planmaterial. Personalstand am 1. April 1914: 547 Personen Stammpersonal (davon 31 Offiziere), dazu 364 kommandierte Soldaten (davon 51 Offiziere). Gliederung der am 29. April 1917 neuerrichteten Landesaufnahme: Chef der Landeaufnahme Chef des Stabes mit Stab - Trigonometrische Abteilung - Topographische Abteilung - Photogrammetrische Abteilung - Kartographische Abteilung - Geologische Abteilung - Wissenschaftliche Rechenstelle - Sektion für artilleristisches Planmaterial - Plankammer - angegliedert: Büro des Zentraldirektoriums der Vermessungen Die Geologische Abteilung wurde 1919 bei Übernahme der Landesaufnahme in die Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern aufgelöst, die Wissenschaftliche Rechenstelle wurde von der Heeresleitung übernommen. Bearbeitungshinweis: Der Bestand wurde im Februar/März durch Herrn Schütze im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Insgesamt 19 Akten waren schimmelbefallen und mußten vor der inhaltlichen Erschließung in die Restaurierung gegeben werden. Nach Abschluß dieser Maßnahmen werden diese Akten nacherschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand umfaßt die Unterlagen der Königlich Preußischen Landesaufnahme. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält hauptsächlich Unterlagen der Topographischen Abteilung und hierin unter anderem Jahresberichte über die unternommenen Vermessungsreisen in Deutschland, aber auch in den deutschen Kolonien. Hinzu kommen einige Akten zu Personalangelegenheiten. Vorarchivische Ordnung: Die Masse der Unterlagen der Königlich Preußischen Landesaufnahme scheint kriegsbedingt verloren zu sein. Einige wenige Unterlagen der 1917 neu errichteten Landesaufnahme befanden sich im Militärarchiv der DDR und wurden 1995 in den Bestand PH 3 Großer Generalstab der Preußischen Armee aufgenommen. Im Jahr 2007 wurden etwa 4 lfm Unterlagen der ersten, 1914 aufgelösten, Landesaufnahme vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz an das Militärarchiv abgegeben und in den neu gebildeten Bestand PH 34 aufgenommen. Zitierweise: BArch, PH 34/...

          Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
          Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

          BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

          BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

          Koop, Johannes
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 3 Nr. 731 · Akt(e) · 1886-1918
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Enthält auch: Ärztliche Atteste; militärische Übungen; Unterstützungsgesuch; nebenamtliche katholische Schulratsstelle bei der Regierung Sigmaringen; Nebenamt eines Regierungs- und Schulrats; Vorsitzender des Kolonialvereins Sigmaringen; Ordensverleihung; Verleihung des Titels Geheimer Regierungsrat

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 23-24 Nr. 267 · Akt(e) · (1914) 1927-1936
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Enthält auch: Schlachtvieh- und Fleischbeschauungsgesetz vom 3. Juni 1900 Darin: Staatsanzeiger für Württemberg vom 28. Januar 1931; Zeitungsbeilage "Landwirtschaft und Kolonialwesen" vom 18. Juli 1914; Amtsblatt des preußischen Tierärztekammerausschusses und der preußischen Tierärztekammern vom 15. Dezember 1929; Amtsblatt des württembergischen Innenministeriums vom 9. Oktober 1930

          Kreisbehörden Bernburg (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 140 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1820-1966
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Findhilfsmittel: Findbuch 2010 (online recherchierbar) Registraturbildner: Kreisdirektion Bernburg, Kreiskommunalverwaltung Bernburg, Der Oberbürgermeister Bernburg als Polizeibehörde; Die Bildung der Kreise in den anhaltischen Herzogtümern geht auf das 1848 zurück. Aufgaben und Organisation der Kreisdirektionen unterlagen häufigen Veränderungen. 1870 wurden die Kreise zu einem mit Korporationsrechten versehenen kommunalen Verband umgeformt. Diese sogenannten Kreiskommunalverwaltungen traten damit neben die Kreisdirektionen. Die Verwaltung der staatlichen und kommunalen Kreisangelegenheiten oblag dem staatlich bestellten Kreisdirektion, der damit in Personalunion sowohl der Kreisdirektion als auch der Kreiskommunalverwaltung vorstand. 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, und an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet (vorher unterstanden die Kreisdirektionen der Regierung. Abteilung des Innern). Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskassen. Nach Beendigung des 2. Weltkrieges blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form bestehen. Die Veränderungen in den Kreisverwaltungen beschränkten sich im Frühjahr 1945 weitgehend auf eine personelle Neubesetzung. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil des Bestandes wurde im Dezember 1959 durch den Rat des Kreises Bernburg/Kreisarchiv an das damalige Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau) abgegeben. Kataster- und Vermessungsunterlagen gelangten im Jahr 2001 durch das Katasteramt Köthen ins Archiv. Weitere Zuwächse gab es durch mehrere Übernahmen einzelner Akteneinheiten bzw. durch Provenienzbereinigungen innerhalb verschiedener Bestände. Aus pragmatischen Gründen wurden die Bestände "Kreisdirektion Bernburg I", "Kreisdirektion Bernburg II" und "Kreiskommunalverwaltung Bernburg" zu einem Bestand mit dem Bestandsnamen "Kreisbehörden Bernburg" zusammengefügt. Der Hintergrund dieser Lösung lag darin, dass die Akten von Kreisdirektion und Kreiskommunalverwaltung ohnehin schwer zu trennen waren, da der Landrat des Kreises an der Spitze beider Behörden stand und beider Akten von derselben Registratur verwaltet wurden. Die Überlieferungen des Kreisgerichts Bernburg, des Amtsgerichts Bernburg, der Bauverwaltung Bernburg, des Wasserstraßenamtes Bernburg, des Staatlichen Gesundheitsamtes für Stadt- und Landkreis Bernburg und der Ämter im Kreis Bernburg bilden dagegen eigene Bestände. Ebenfalls einen eigenen Bestand bildet die Nachfolgeeinrichtung der Kreisbehörden Bernburg - die Kreisverwaltung Bernburg (ab 1945).

          Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

          Kriegstagebuch Teil C III: Bd. 3
          BArch, RM 7/161 · Akt(e) · 9. Jan. - 29. Juni 1944
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: mit: Vorbereitungen (des Ausscheidens) Finnlands aus dem Krieg Marine-Küstenartillerie Einsatz leichte Seestreitkräfte und Sicherungsstreitkräfte, U-Boote Brennstofflage Abfall Finnlands Einsatz von U-Booten in der östlichen Ostsee Unternehmen "Tanne" Handelsschiffs-Angelegenheiten Küstenverteidigung von Westdänemark Heerestruppen Geb. AOK 20 Überwachung gegen Sabotage und illegalen Personenverkehr in dänischen Gewässern sowie nach Schweden Räumung des Seegebietes des Seekommandanten R. Feindlage innere Kronstadt-Bucht Einsatz der Peipussee-Flottille Lage im Finnenbusen Geplante Absetzbewegung aus Raum Luga-Bucht Vorbereitungen Rücknahme Heeresfront in Linie Hungerburg - Narwa Aktion "Vorwärts" Verteidigung Estlands Minenlage in westlicher Ostsee Feindnachrichten zum Einsatz der sowjetischen Ostseeflotte Feind- und Eislage im Finnenbusen Material zur Feindlage Ost, Sowjetunion, Ostsee Bedrohliche Lage Narwa-Front Verwendung schwerer Kreuzer "Prinz Eugen" und sich daraus ergebende Änderung in der Führungsorganisation im Nordraum Jagdschutz im Finnenbusen Bericht zur politischen Lage Finnlands Feindlicher Luftmineneinsatz im Ostseeraum Nachtjagdleitschiff "Togo" Besetzung der Aaland-Inseln und der Insel Hochland Befehl Heeresgruppe Nord für den Küstenschutz an der Nordküste Estlands Weisung für Unternehmen "Tanne" Übungsschießen Schutz der für Transport wichtigen Brücken über den Kaiser-Wilhelm-Kanal im Falle einer feindlichen Landung Nachtjagd gegen feindliche Minenflugzeuge Kommuniqué der finnischen Regierung über die Verhandlungen mit der Sowjetunion Material zur Feindlage Ost (Ostsee) Denkschrift des ObdM über die Bedeutung der Narwa-Stellung für die Gesamtkriegführung Baggerarbeiten im Hafen von Libau Operationsbefehl für Stichwort "Leipzig" Stand Überführung Kampffahrzeuge für Peipussee am 9. Apr. 1944 Verstärkung von Kampfkräften im Skagerrak-Raum Einstellung der Lieferungen an Finnland Statistik für Monat Apr. 1944 Ausbau von Reval als fester Platz Deckname "Rotbuche" Bericht über feindlichen Luftangriff auf Kiel (u. a. Schäden der Germania-Werft) Führerbefehl betr. Abtransport der 20. Lw-Feld-Division aus Bereich W.Bfh. Dänemark zu Ob. Südwest nach Oberitalien Verminung Seeigelsperren Landzielschießen Einsatz der Fahrzeuge der Schulen und Inspektionen zum Minenräumdienst in der Ostsee Sperrplanungen im Finnenbusen Möglichkeiten einer Rückführung von Menschen und Material aus estnischem Raum Russischer Angriff auf der Karelischen Landenge Lage Finnenbusen Verteidigung der Koivisto vorgelagerten Inseln Führerweisung Nr. 50 Evakuierung der Koivisto-Inseln Kurzbericht über Unternehmen gegen Narvi

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 75 · Bestand · 1764-1944
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Kabinetts-Ministerium / Staats-Ministerium / Landespräsidium 1853 - 1932 Durch Landesherrliche Verordnung vom 12. September 1853 wurde ein Fürstliches Kabinett eingerichtet, um eine Trennung "der zu Unserer persönlichen Kenntnisnahme und Beschlußfassung geeigneten Staats- und Regierungsgeschäfte" von der "Unserem Regierungs-Collegium zugewiesenen Geschäftsleitung" vorzunehmen. An das Kabinett sollten verwiesen werden "die Angelegenheiten Unseres Hauses und des Äußeren, die Landtags- und Militärsachen, die Übung des höchsten Aufsichtsrechts auf die Justiz und Polizei wie des Kirchen- und öffentlichen Unterrichtswesens, alle Anstellungsangelegenheiten der höheren Staatsdienerschaft, Recurs- und Gnadensachen" (Landesverordnungen 11, S. 105). Eine Verordnung vom 30.09.1853 regelte die Ausfertigung nicht eigenhändig vom Fürsten unterzeichneter Erlasse unter der Bezeichnung "Cabinetsministerium" durch den Kabinettsvorstand (Landesverordnungen 11, S. 113). Das Kabinettsministerium bestand danach aus dem Kabinetts-Minister (seit 1897 Staatsminister), einem Kabinetts-Sekretär und einem Registrator nebst weiterem Büro- und Kanzleipersonal, später zeitweilig auch einem Kabinettsrat und Referenten aus der Regierung. Das "Staatshandbuch" im Fürstl. Lippischen Kalender auf das Jahr 1914 nennt im "Fürstlichen Staatsministerium", neben dem es ein Fürstl. Geh. Kabinett im Hofstaat gab, den Staatsminister, Exz., einen Ministerialsekretär und Rechnungsrat, einen Ministerialregistrator (Sievert) und einen Pedell; vorhanden waren 1914 in der Kanzlei zwei Kanzleigehilfen und ein Aktuar (L 75 II - 1, 21). [d.h. der Rechnungsrat war Ministerialsekretär] Die Stellung des Ministeriums als "Oberste Verwaltungsbehörde" in Überordnung über die Regierung als "Obere Verwaltungsbehörde" blieb auch nach dem Umsturz von 1918 erhalten. An die Stelle des Ministeriums trat nach einem Zwischenspiel des Volks- und Soldatenrates (dessen Akten hier unter I - 1 Nr. 39) 1919 gemäß der Verfassung ein dreiköpfiges Landes-Präsidium, das die bisherigen Befugnisse des Fürsten und des Staatsministeriums ausübte (Landesverordnungen 26, S. 913); es bestand nach dem "Staatshandbuch" im Lipp. Kalender für das Jahr 1930 aus den 3 Mitgliedern, von denen eines Vorsitzender und geschäftsführendes Mitglied war, und einem Präsidialamtmann. Das hier nicht genannte Kanzleipersonal bestand Jan. 1931 aus zwei Beamten der Vergütungsgruppen 7 und 8, die jährlich ca. 15 000 Eingänge zu bewältigen hatten (L 75 II - 2 a Nr. 1; hier auch über Registraturordnung). Durch eine Verordnung vom 14. Okt. 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts wurden dann mit Wirkung vom 01.04.1932 Landespräsidium und Regierung zu einer Landesregierung vereinigt (Landesverordnungen 31, S. 393). Eine gemeinsame Geschäftsordnung des Landespräsidiums und der Regierung des Landes Lippe vom 28. November 1928 war schon seit dem 01.01.1929 in Kraft (L 75 IV - 1, 25; L 80.04 Nr. 268; vorher eine besondere Geschäftsordnung des Landespräsidiums vom 5. Jan. 1927: L 75 III - 1 Nr. 13a). Wenn es in der Anordnung der Verwaltungsreform geheißen hatte, dass die Regierung als obere Verwaltungsbehörde aufgehoben würde und dass das Landespräsidium fortan die Bezeichnung "Landesregierung" führe, so war das Verhältnis de facto doch umgekehrt. Auf der Grundlage der Präsidialerlasse vom 1. Juni, 13. Juli und 28. Okt. 1932 über die Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Dienstordnung der Landesregierung (L 75 IV - 1, 23; L 80.04 Nr. 268) wurde das Landespräsidium in die Regierung eingegliedert, in deren Abt. I (Inneres) nun allein die allgemeinen Reichs- und Landesangelegenheiten - wie etwa die späteren Anschlussverhandlungen - bearbeitet wurden. Diese Ministerialregistratur findet somit ihre inhaltliche Fortsetzung in der Regierungsregistratur (L 80.04). Liste der Minister und Mitglieder des Landespräsidiums siehe Kittel, Geschichte des Landes Lippe, S. 299. Detmold, den 27. März 1958 gez. Kittel Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im August/September 2008 von Gunnar Haas aus Herford im Rahmen eines Werkvertrages in VERA abgeschrieben (in neuer Rechtschreibung). Erfasst wurden nur die die als vorhanden abgehakten Akten; gelegentlich erfolgte eine geringfügige redaktionelle Überarbeitung. Detmold, November 2008 gez. Schwinger

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 80.19 · Bestand · 1829-1954
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Vorbemerkung Behördengeschichte: 1855 Juni Einrichtung einer selbständigen "Fürstlichen Forstdirektion" 1897 Juni Eingliederung in die Rentkammer als "Forstabteilung" 1921 April Direktion der Domänen und Forsten, Forstabteilung 1924 August Lippische Regierung, Forstabteilung 1934 Oktober Lippische Regierung Abt. II, Staatsforstverwaltung 1936 Juni Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-L., Landesregierung Lippe, ... 1945 April Lippische Landesregierung, Abteilung II, Landesforstverwaltung 1948 Nov. Übergang der Forstabteilung an den Landesverband Lippe (Ges. über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen und Ges. über den Landesverband Lippe, beide vom 05.11.1948) Die Aufgaben der staatlichen Forstverwaltung bestanden 1. in der Wahrnehmung der Hoheitsrechte des Staates hinsichtlich der Forsten, der Jagd und der Fischerei 2. in der Leitung der staatseigenen Forstwirtschaft Noch am Ende des I. Weltkriegs beruhte die forsthoheitliche Tätigkeit auf der "Verordnung, die Bewirthschaftung der Privat- und Gemeindeholzungen betreffend" von 1819 (Landesverordnungen Bd. 6, S. 459 ff.); ein Forstgesetz gab es nicht. Mit Einrichtung der Forstdirektion 1855 wurde auch eine Dienstinstruktion für Förster und Waldschützen erlassen (s. L 94 Nr. 42) und die Einteilung in 13 Oberförstereien (später mehrfach geändert) sowie Amts- und Dienstbezeichnungen festgelegt. Zu Beginn des Jahres 1919 bestand noch die alte Domanial-Forstverwaltung mit den 8 Oberförstereien Hiddesen (2132 ha), Berlebeck (3093 ha), (Kohlstädt-)Horn bzw. Oesterholz (2940 ha), Schieder (2935 ha), Falkenhagen (2713 ha), Sternberg (1913 ha), Langenholzhausen (1806 ha) und Detmold (672 ha), insgesamt 35 Förstereien mit einer Fläche von rd. 18.200 ha. - Hiddesen war die frühere Oberförsterei Lopshorn mit Sitz im Heidental (Umbenennung 15.11.1918), Langenholzhausen die bisherige Obf. Varenholz mit Sitz in Langenholzhausen, Detmold hieß bis 30.05.1912 Diestelbruch. Der Sitz der Obf. Oesterholz wurde bei gleichzeitiger Umbenennung in Obf. Horn am 01.08.1927 vom Jagdschloss Oesterholz in die Stadt verlegt (Staatsanzeiger Nr. 62), 1929 der Sitz der Obf. Sternberg in das Schloss Brake; außerdem erfolgte zum 01.01.1929 die Zusammenlegung von Sternberg und Detmold zur Obf. Brake. Durch den Domanialvertrag vom 31.10.1919 erhielt das Fürstliche Haus die Oberförsterei Berlebeck mit den vier Förstereien Hirschberg, Hirschsprung, Hartröhren und Kreuzkrug. Hauptaufgabe der Staatsforstverwaltung in den 20er Jahren war der durch die neuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung bedingte Schritt von der Verwaltung zum "Betrieb". Die entsprechenden Unterlagen nehmen folglich auch großen Raum ein. Im Oktober 1934 wurden in Anlehnung an die in Preußen getroffene Neuregelung die Behörden-, Amts- und Dienstbezeichnungen neu festgelegt (s. lfd. Nr. 592). Aus Oberförsterei wurde Forstamt, aus Försterei Revierförsterei. Der Oberforstmeister wurde Landforstmeister, ein Staatsoberförster Forstmeister, ein Förster Revierförster. Bisherige Hilfsförster hießen nun Förster, Forstgehilfen Hilfsförster, Forstbeflissene und Forstlehrlinge Forstanwärter (für Verwaltungsdienst/Betriebsdienst). Untergebracht war die Forstverwaltung bis 1921 in dem 1866 erbauten Gebäude der Fürstlichen Forstdirektion, Hornsche Str. 66. Nach dessen Verkauf an die Firma Gebr. Klingenberg wurden die Diensträume am 1. Oktober in das umgebaute Gebäude des ehemaligen Fürstlichen Marstalls am Schlossplatz / Rosenthal verlegt (s. L 94 Nr. 10). Im Juni 1924 erfolgte der erneute Umzug in das Regierungsgebäude am Kaiser-Wilhelm-Platz und im August die Eingliederung als Lippische Regierung, Forstabteilung (s. lfd. Nr. 597). Erster lippischer "Forstmeister" war bis zu seinem Tod im Oktober 1896 Julius Feye. Von Mai 1897 bis zu seinem Tod am 18.04.1925 leitete Oberlandforstmeiser Alois Baldenecker, vormals preußischer Oberförster aus Neukirchen, Regierungsbezirk Kassel die lippische Forstverwaltung. Ihm folgte, nach kommissarischer Wahrnehmung der Leitung durch Forstmeister Karl Schmidt aus Hiddesen, ab März 1926 Alfred Reier aus Syke bei Bremen als Landforstmeister, der aber bereits Ende Juli 1933 vor Vollendung des 65. Lebensjahres (er war am 18.06.1879 geboren) "zwecks Vereinfachung der Landesregierung" in den Ruhestand versetzt wurde. Der bereits genannte Forstmeister Schmidt sollte nun neben seiner Oberförsterei Hiddesen gleichzeitig die Landesforstverwaltung leiten. Da sich die Ausübung beider Ämter jedoch bald als unmöglich herausstellte, wurde ab November 1935 Forstreferendar Dr. Köster beim Forstamt Hiddesen eingestellt. Schmidt (*15.11.1871) versah sein Amt als Landforstmeister zunächst bis kurz vor Vollendung des 67. Lebensjahrs (Oktober 1938), nahm den Dienst jedoch wieder auf, als Nachfolger Fritz Murmann aus Bielefeld zum Kriegsdienst eingezogen wurde und schließlich - nach zwischenzeitlicher U.K.-Stellung - im Dezember 1942 fiel. Erst am 1. März 1946 trat Schmidt endgültig in den Ruhestand, nachdem im Januar desselben Jahres Oberforstmeister Alfred Hirsekorn aus Rinkerode mit der kommissarischen Leitung der Landesforstverwaltung beauftragt worden war. Dieser stellte jedoch bereits im Mai sein Amt zur Verfügung und wurde durch Otto Wahl aus Celle ersetzt. Zur Verzeichnung Etwa 9/10 des Bestandes (Nr. 1-878) entstammen dem Zugang 47/1976, der nach dem 1927 eingeführten Aktenplan ("Umstellung der Registratur der Forstabteilung nach dem Staatshaushaltsplan", siehe lfd. Nr. 590) geordnet war und bis zur Abgabe der Akten an den Landesverband Lippe 1949 galt. Die Nrn. 879-892 kamen als Zugang 37/1962 ins Haus, Nr. 893-971 waren als L 80 II c Nr. 1-9 bereits signiert, aber nicht verzeichnet. Anfang 2003 wurden auf der Zugangsetage noch 27 Geschäftstagebücher (Journale) entdeckt (Nrn. 972-998). Die Akten umfassen im Wesentlichen den Zeitraum ab Bildung der neuen Abteilungsregistraturen im Jahre 1924 (s. lfd. Nr. 597 und L 75 IV / 1 Nr. 20) bis zum Übergang an die Forstabteilung des Landesverbands; viele Aktendeckel tragen den Vermerk "angelegt 1927". Vorakten befinden sich im Bestand L 94 (Forstdirektion); weitergeführte oder erst 1950 und später angelegte Akten wurden dem Bestand D 110 zugeordnet. Der Übergang der Aktenführung auf den LVL erwies sich als überaus unscharf. Die Forstabteilung der Regierung bestand bis 1949. Sehr viele Akten enthalten noch einíge wenige Schriftstücke aus den Jahren 1950-1951, selten auch 1952. Diese Akten wurden, wenn der Inhalt weit überwiegend in den Jahren bis 1949 entstanden war, beim Bestand L 80.19 belassen, da sonst nur noch ein Torso übriggeblieben wäre. Offensichtlich hat der LVL ab 1951/52 neue Akten angelegt und die dann gebildete Altregistratur 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Grundlage für die Ordnung des Bestandes bildete der o.g. Aktenplan, der allerdings zahlreicher Umstellungen bedurfte. Generalakten über Einrichtung und Organisation der Forstverwaltung rangierten z.B. unter den Titelgruppen erst an 7. Stelle. Verschiedene Aktengruppen mussten zusammengefasst oder unterteilt werden. Die Nrn. 879 ff. ließen sich ohne Schwierigkeiten den Positionen des zugrundegelegten Aktenplans zuordnen. Zum Inhalt Wenn auch die Bewirtschaftung des Staatswalds die Hauptaufgabe der Forstverwaltung war, so bietet der Bestand dennoch darüber hinaus eine Fülle zeitgeschichtlicher Quellen, z.B. für den Einsatz von Kriegsgefangenen, Umweltverschmutzung (Fischereiaufsicht), Fremdenverkehr, staatliche Wirtschaftspolitik (Dörentruper Sand- und Thonwerke, Holzverkohlung Schieder), über Gebäude wie das "Krumme Haus" und die Silbermühle; - in der NS-Zeit ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit der Partei und verschiedenen NS-Organisationen. Quellen: - D 72 Brakemeier Nr. 2 und 3 (Nachlass Wilhelm Brakemeier, Oberförster in Brake) - L 80.19 Nr. 590-593, 597 - L 75 IV. 1 Nr. 20 - L 76 Nr. 206 (Personalangelegenheiten, u.a. leitende Forstbeamte) - Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hrsg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932 (Dienstbibliothek C 303) - Lippisches Staatshandbuch (im Lippischen Kalender, Dienstbibliothek A 255) Detmold, Mai 2003 gez. Arno Schwinger P.S.: Im Juli 2005 wurde der Zugang 35/2004 - Nrn. 999-1087 - nachgetragen (hauptsächlich Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten sowie Ablösungen); im Juni 2009 wurden die Nrn. 1088 (aus L 93 !!) sowie 1089-1112 (aus L 94) aufgrund ihrer Laufzeit dem Bestand L 80.19 zugeordnet und hier verzeichnet. gez. Arno Schwinger Es ist zu zitieren: L 80.19 + Bestellnummer

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 135 b · Bestand · 1918-1919
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: In Stuttgart bildete sich wahrscheinlich schon in den ersten Novembertagen 1918 ein Soldatenrat. Öffentlich trat ein solcher am 9. November auf unter Führung des Offiziersstellvertreters Albert Schreiner, der am Abend des gleichen Tages erster Kriegsminister in der Regierung Bios wurde. In einigen Garnisonen wie Ulm und Ludwigsburg bildeten sich Soldatenräte noch vor den Arbeiterräten. Auf Anregung mehrerer Soldatenräte traten bereits am 17. November Delegierte aus den württembergischen Garnisonen unter dem Vorsitz des neuen "Leiters des Kriegswesens" Ulrich Fischer zu einer ersten Landesversammlung zusammen. Auf ihr wurde die Bildung eines siebenköpfigen Landesausschusses beschlossen, in den die größeren Standorte je einen Vertreter schickten. Die zweite Landesversammlung am 11. / 12. Dezember erweiterte den Landesausschuss auf 21 Mitglieder und verabschiedete Bestimmungen für die württembergischen Soldatenräte. Sie bildeten neben den von der Regierung erlassenen Satzungen für die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte vom 14. Dezember die organisatorische Grundlage für alle Soldatenräte innerhalb Württembergs. Darnach wurden sie wie die Arbeiter- und Bauernräte als die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems anerkannt, doch sollte die Vollzugsgewalt ausschließlich bei der Regierung und den überkommenen Behörden liegen. Nach den Bestimmungen gliederten sich die Soldatenräte in Kompanie-, Bataillons-, Regiments- und Garnisonräte. Unmittelbar gewählt wurden nur auf der untersten Stufe die Kompanieräte, die dann in der nächtshöheren als Bataillonsrat zusammentraten und für die laufenden Geschäfte einen Ausschuss wählten. Dieses System setzte sich nach oben fort. An der Spitze stand der "Soldatenrat für Württemberg", zu dem die einzelnen Garnisonräte je einen Delegierten pro 500 Militärpersonen entsandten. Sie traten in der Landesversammldung zusammen und beriefen den Landesausschuss. Dessen Vorsitzende waren Sergeant Fridolin Wicker 22. November 1918 - 25./27.Februar 1919 Beamtenstellvertreter Willy Bettinger 25./27. Februar - 1. Juni 1919 Landwehrmann Schriftsetzer Wilhelm Hitzler ab 1. Juni 1919 Zweiter Vorsitzender war Landsturmmann Gastwirt Albert Schaffler. Der weitgehend von Mitgliedern der (mehrheits-)sozialdemokratischen Partei besetzte Landesausschuss ordnete einzelne Vertreter als Vertrauensleute ab in die Referate des Kriegsministeriums, Generalkommandos usw. Insbesondere zum letzten Kriegsminister Herrmann bestand ein gutes Verhältnis, so dass der Landesausschuss bis in den Frühsommer 1919 die württembergische Militärpolitik beeinflussen und die Rechte der Soldatenräte behaupten konnte. In besonderen Fällen, so u. a. während der Unruhen im April 1919, trafen sich der Landesausschuss der Arbeiter- und Bauernräte und der Landesausschuss der Soldatenräte zu gemeinsamen Sitzungen. Die u. a. vom Landesausschuss aufgestellten "Bestimmungen zum Neuaufbau des württembergischen Volksheeres" suchten Mitwirkungsrechte und Organisationsformen der Räte in die neue Heeresverfassung der Republik zu übernehmen, was jedoch angesichts der andersartigen Konzeption für die Reichswehr nicht zur Anwendung kam. Vielmehr wurden die lokalen Soldatenräte nach der Auflösung des alten Heeres zum 30. Juni 1919 aufgehoben. Lediglich sieben Mitglieder des Landesausschusses verblieben noch bis 30. September. Bereits im April 1919 hatte Dr. Erich Troß, der seine Ausbildung für den bayerischen Archivdienst kriegsbedingt hatte unterbrechen müssen und damals für den Landesausschuss der Soldatenräte Aufklärungsarbeit betrieb, angeregt, dass das Schriftgut der württembergischen Räte und dazuhin weitere geeignete Unterlagen zu einem "Revolutionsarchiv" zusammengeführt werden sollten. Die beiden Landesausschüsse griffen diesen Vorschlag sofort auf, so dass noch im Mai mit Troß "Bestimmungen über die Errichtung eines württembergischen Revolutionsarchivs" vereinbart werden konnten. Die Aufforderung an die nachgeordneten Räte, ebenfalls an dieses Archiv abzuliefern, ist - abgesehen von einigen Arbeiter- und Bauernräten - von den Garnisonräten großenteils befolgt worden. Nur in einem Fall gilt dies auch von den Soldatenräten der Truppenteile, da ihr Schriftgut vielfach zusammen mit den Unterlagen der Truppenteile selbst an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte und jetzt in den M-Beständen des Hauptstaatsarchivs enthalten ist. Troß konnte sich überdies seiner selbstgestellten Aufgabe nur kurze Zeit widmen, weil er eine Anstellung bei der Frankfurter Zeitung als Redakteur erhielt. 1920 wurde dann das bis dahin erwachsene Material dem (heutigen) Hauptstaatsarchiv übergeben und 1921 durch ein vorläufiges Findbuch - wahrscheinlich von Eugen von Schneider - erschlossen. Sowohl dieses Reper-torium als auch die einschlägigen Kanzleiakten wurden 1945 bei einem Luftangriff vernichtet. Wohl zeitbedingte Gründe verhinderten 1937 eine Aufnahme des Bestandes in die gedruckte Gesamtübersicht, so dass er erst nach dem 2. Weltkrieg entsprechend dem Selbstverständnis der beiden Landesausschüsse bei den E-Beständen unmittelbar hinter den Beständen des Staatsministeriums unter der Signatur E 135 eingerückt wurde. 1957 fertigte Robert Uhland nochmals ein kursorisches Findbuch, doch ging er davon aus, dass zu späterer Zeit eine ausführliche Verzeichnung und Ordnung erfolgen müsse. Als die Räte um 1975 das besondere Interesse der historischen Forschung fanden und die Vorbereitungen für die 1918-Ausstellung des Hauptstaatsarchivs im Jahre 1978 anliefen, erschien eine solche umfassende Erschließung um so dringlicher. Doch ließ sich diese dann nur mit vielfacher Unterbrechung meist im Rahmen der Ausbildung der Referendare und hauptsächlich der Inspektoranwärter durchführen. 1985 war die Neuverzeichnung des gesamten Bestandes abgeschlossen, so dass eine Aufteilung nach Provenienzen möglich war. Seitdem bilden die Unterlagen des Landesausschusses der Arbeiter- und Bauernräte und einiger nachgeordneter örtlicher Räte, d.h. im wesentlichen die früheren Büschel 64 - 86, den Bestand E 135a, während die einstigen Büschel 1-63 zum vorliegenden Bestand zusammengefasst wurden. Die Gliederung beider Bestände wurde im Unterricht des Inspektoranwärterjahrgangs 1986 erarbeitet. Die abschließende Ordnung und die Redaktion des Findbuchs zu E 135b folgten dann 1989/90; den computergestützten Ausdruck fertigte Frau Hildegard Aufderklamm im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Landesausschuss der Soldatenräte hat zwar bald nach seiner Begründung ein Geschäftstagebuch eingeführt, aber keine geordnete Schriftgutablage errichtet. Anfänglich war auf die Schriftlichkeit kein großer Wert gelegt worden, später scheint jedenfalls ein Teil der ein- und ausgehenden Schreiben im Umlauf verfahren den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gelangt zu sein. Dies gilt im ganzen auch von den nachgeordneten Garnisonräten. Die Einmaligkeit der Überlieferung schien eine mehr oder minder blattweise Verzeichnung zu rechtfertigen, so dass aus den genannten, kaum geordneten ursprünglichen Büscheln rund 6000 Titelaufnahmen erwuchsen. Nach der provenienzgerechten Trennung auch innerhalb der einzelnen Soldatenräte ließen sich die meist sehr kleinen Büschel gleichen Betreffs vielfach vereinigen, so dass der Bestand nunmehr 1429 Büschel in 3,4 Regalmetern umfasst. Es scheint unter Einschluss des Kriegsministeriums in der zeitgenössischen württembergischen Verwaltung keine Schriftgutordnung in Gebrauch gewesen zu sein, die sich angesichts der umfassenden Kompetenz der Räte auf diese anwenden ließ. Die vorliegende Bestandsgliederung wurde daher induktiv nach Sachgesichtspunkten erstellt, wie sie sich anhand des erhaltenen, meist aus Sachak-tenschriftstücken bestehenden Materials ergaben. Lediglich die Reihung der im engeren Sinn militärischen Betreffe erfolgte in Anlehnung an den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts", Berlin 1931. Der Tektonik der beiden Staatsarchive in Stuttgart und Ludwigsburg entsprechend hätten die einzelnen Provenienzen des "Revolutionsarchivs" den E-, F- und M-Beständen zugewiesen werden müssen. Andererseits schien es angemessen, den ursprünglichen Zusammenhang, wie er durch die Ablieferung als Ganzes an das Hauptstaatsarchiv gegeben war, auch weiterhin zu wahren. Die Überlieferung der Garnisonräte ist deshalb - parallel zu der der örtlichen Arbeiter- und Bauernräte - als Anhang beim Bestand des Landesausschusses der Soldatenräte eingefügt und in gleicher Weise erschlossen worden. Aus den geschilderten Gründen ist die Überlieferung besonders aus der Anfangszeit unvollständig und insgesamt auch sehr ungleich. Dennoch dürfte die Vielfalt der Tätigkeit hauptsächlich des Landesausschusses noch deutlich werden. Allgemeine Erörterungen und Überlegungen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, wie sie in erster Linie in den LandesVersammlungen und den Sitzungen des Landesausschusses vorgetragen wurden, sind zu einem großen Teil abgedruckt bei: Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19, bearbeitet von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19, II), Düsseldorf, o. J. Dieses Werk enthält auch zahlreiche Kurzbiographien am damaligen politischen Geschehen Beteiligter. Ludwigsburg, im März 1991 Cordes

          Landrat Dr. Fritz Thomée, Altena (Bestand)
          Kreisarchiv des Märkischen Kreises, NL Th · Bestand
          Teil von Kreisarchiv des Märkischen Kreises (Archivtektonik)

          Vorwort : Der Nachlass Fritz Thomée wurde 1982, also lange nach dem Tod des Nachlassers, auf Initiative des damaligen Archivdirektors Dr. Rolf Dieter Kohl in die Obhut des Kreisarchivs überführt. Trotz zweier viel beachteter Ausstellungen über Landrat Thomée 1986 und 1994, die aus dem umfangreichen Nachlass bestückt wurden, erfolgte keine Verzeichnung. Erst im Verlaufe des Jahres 2006 wurde mit dieser Aufgabe begonnen, die im Oktober 2007 abgeschlossen werden konnte. Aus rund 50 Archivkartons mit grober Vorsortierung konnten durch Ordnung und Komprimierung, aber auch Aussonderung des umfangreichen Bibliotheksbestandes, der in die Bestände der Landeskundlichen Bibliothek überführt wurde, 406 Archiveinheiten in 34 Kartons gebildet werden. Die Überlieferung stammt überwiegend aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert, das älteste datiert von 1727, das jüngste von 1962. Daraus wird ersichtlich, daß sich in den Nachlass Unterlagen aus dem Thoméeschen Familienarchiv und aus dem Nachlass des Sohnes Fritz Thomée jun. "eingeschlichen" haben. Den Schwerpunkt bilden persönliche Unterlagen wie Fotoalben, Diplome, Verleihungsurkunden, Orden und Ehrenzeichen aber auch umfangreiches Aktenmaterial zur Heimatpflege und Korrespondenzen mit Kunsthändlern sowie dienstliche Unterlagen. Darüber hinaus verdient der überwiegend aus dem 1. Weltkrieg stammende Feldpostbriefbestand besondere Beachtung. Die Verzeichnung erfolgte durch Kreisarchivamtfrau Gabriele Aschöwer. Zur Person Landrat Thomées Fritz Thomée wurde am 24. Juli 1862 als viertes von sieben Kindern des Fabrikanten und Kommerzienrates Heinrich Thomée und seiner Frau Henriette geb. Thomée in Werdohl geboren. Die Eltern entstammten einem ursprünglich in Iserlohn beheimateten Kaufmanns- und Handwerkergeschlecht. Nach dem Abitur und einem in Bonn, Göttingen, Leipzig und Tübingen mit dem Erwerb der Doktorwürde absolvierten Studium der Rechtswissenschaften trat Thomée mit dem Bestehen des Assessorexamens 1893 in den höheren Verwaltungsdienst ein. Vorübergehend seit Beginn 1894 unterstützte er beim Landratsamt des Kreises Iserlohn den erkrankten Landrat Ulrich Nauck bevor er 1896 zur Regierung nach Arnsberg wechselte. 1901 wurde ihm zunächst kommissarisch, am 2. Februar 1902 dann endgültig die Verwaltung des Landratsam-tes Altena als Landrat übertragen. Im Rahmen seiner nachfolgenden regen Tätigkeit wurden Talsperren errichtet, Verkehrswege verbessert, Land- und Forstwirtschaft gefördert und die kreiseigene Wohlfahrtpflege ausgebaut. Mit seinem Namen sind aber auch untrennbar der aufgrund der wachsenden Aufgaben erforderliche Neubau eines Kreishauses, aber vor allem der Wiederaufbau der Burg Altena verbunden. 1906 ehelichte er seine langjährige Liebe Lily Herbers, Tochter des Kommerzienrates Heinrich Herbers aus Iserlohn. Das Paar blieb einander bis zu seinem in kurzen Abstand im Dezember 1944 erfolgten Tod in Liebe und Glück verbunden. Drei Kinder - Hans, Fritz und Margret - entsprangen der harmonischen Verbindung. Im September 1927 trat Landrat Thomée unter zahlreichen Ehrungen wie z.B. der Verleihung des Ehrenbürgerbriefes seiner Heimatgemeinde Werdohl in den verdienten Ruhestand, sollte aber bis zu seinem Tod im Jahr 1944 der Heimatpflege als Vorsitzender des von ihm gegründeten Märkischen Burgvereins und des Vereins für Orts- und Heimatkunde im Süderlande verbunden bleiben. Sein letzter "Streich" war die erfolgreiche Überführung der Burg Altena und ihrer Sammlungen in den Besitz des Landkreises Altena 1942.

          Landratsamt Konstanz
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

          Landratsamt Lörrach (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

          Landratsamt Offenburg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 728/1 · Bestand
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß

          Landratsamt Säckingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 50 Bitterfeld (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · 1782 - 1945
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Findhilfsmittel: Findkartei; Findbücher von 1947 und 1966; zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg. Kreisgeschichte: Der Kreis Bitterfeld wurde 1816 aus dem überwiegenden Teil des kursächsischen Amtes Bitterfeld, den kursächsischen Ämtern Gräfenhainichen, Zörbig und Düben, einzelnen Orten der kursächsischen Ämter Delitzsch, Eilenburg und Lauchstädt sowie einigen Anteilen des Saalkreises des Herzogtums Magdeburg gebildet und bestand somit im Wesentlichen aus 1815 an Preußen abgetretenen sächsischen Gebietsteilen. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Bitterfeld. Abgesehen von einer geringfügigen Änderung der Kreisgrenze gegen den Kreis Delitzsch im Jahre 1867 blieb das Kreisgebiet bis 1950 unverändert. Bestandsinformationen: Die jetzt als Teil A bezeichneten Akten des Landratsamtes Bitterfeld gelangten in drei Ablieferungen von 1924, 1935 und 1938 in das Staatsarchiv Magdeburg. Sie wurden in den Jahren 1939 bis 1946 verzeichnet und in enger Anlehnung an den Registraturaufbau des 19. Jahrhunderts geordnet. Aus dem Kreisarchiv Bitterfeld wurden in den Jahren 1963 und 1965 die Akten der Kreiskommunalverwaltung übernommen. Dazu kamen weitere Akten des Landratsamtes, die durch eine Findkartei (Nachtrag) erschlossen sind. Die Akten der Kreiskommunalverwaltung wurden als Teil B aufgestellt und in den Jahren 1965/1966 geordnet und verzeichnet. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.

          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 50 Saalkreis (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · 1821 - 1951
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Findhilfsmittel: Findbuch von 1967; zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg. Kreisgeschichte: Hauptbestandteil des 1816 gebildeten Saalkreises war der alte Saalkreis des preußischen Herzogtums Magdeburg ohne den zum gleichzeitig gebildeten Stadtkreis Halle geschlagenen Teil und ohne die an die Kreise Bitterfeld und Delitzsch gelangen Orte. Hinzu kamen sechs Dörfer der 1815 an Preußen abgetretenen kursächsischen Ämter Delitzsch und Merseburg. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte das Kreisgebiet zum Distrikt Halle des Saaledepatements. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Halle. Im Jahre 1828 wurde der Saalkreis um einen Teil des Stadtkreises Halle vergrößert und erhielt Gimritz, Giebichenstein, Diemitz, Freiimfelde, Wörmlitz mit Malteritz, Böllberg mit der Rabeninsel und die Weinberge. Die Periode der Eingliederung von Gemeinden des Saalkreises in die Stadt Halle begann im Jahre 1888 mit der Abtretung des Gutsbezirkes Freiimfelde. Ihm folgten 1900 Kröllwitz, Giebichenstein, Trotha und Gimritz, 1907-1920 Gemarkungsteile von Nietleben, Lettin und Tafelwerder, 1928 die Dölauer Heide, der Forstwerder und Teile von Lettin (Brandberge). Kleinere Grenzveränderungen erfolgten 1891 und 1937 gegen den Stadtkreis Halle sowie 1931-1933 gegen den anhaltischen Kreis Köthen. Im übrigen bleib das Kreisgebiet bis zum Jahre 1950 unverändert. Bei der Kreisreform vom Juni 1950 erhiet der Kreis 57 Gemeinden vom Mansfelder Seekreis und den Kreisen Delitzsch, Bitterfeld und Merseburg, musste jedoch an den Stadtkreis Halle 13 Gemeinden (Ammendorf, Büschdorf, Bruckdorf, Diemitz, Dölau, Kanena, Mötzlich, Nietleben, Reideburg, Seeben, Tornau und Wörmlitz-Böllberg) und an die Kreise Bernburg, Köthen und Merseburg 10 Gemeinden abtreten. Bestandsinformationen: Das Staatsarchiv Magdeburg übernahm den nur zu einem kleinen Teil überlieferten, im wesentlichen Akten des 20. Jahrhunderts enthaltenen Bestand im Jahre 1966 aus dem Kreisarchiv des Saalkreises. Die Ordnung wurde Anfang 1967 abgeschlossen. Ein in den Jahren 1967/1968 insbesondere im Rahmen der Erfassung der Akten der Kreisverwaltungen 1945-1952 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommener Nachtrag ist noch unerschlossen. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.