Regierung

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1281 · Akt(e) · 1899
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Darin: Denkschriften über Entwicklung von Kiautschou nebst einem Bebauungsplan für die neu anzulegende Stadt an der Tsingtau-Bucht (Reichstagsdrucksache Nr. 79/1899) Qu. 651, die Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen mit einer Übersicht der deutschen Besitzungen im Stillen Ozean (Drucksache 5S. nebst Karte) Qu. 670a, die Ausrüstung einer Südpolarexpedition (Drucksache nebst Karte) Qu. 657 S.27; Gesetz betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1899 vom 25.03.1899 Qu. 655; Aufzeichnung betr. die Ansprüche der Gebrüder Denhardt, Berlin, an das Suaheli-Sultanat ("Witu"), ausgearbeitet durch das Auswärtige Amt, Drucksache 33 S. Qu. 662; Entwurf eines Gesetzes betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 Qu. 717; Übersichten über die im Deutschen Heer in den Jahren 1894 - 1898 ausgeschiedenen Unteroffiziere Qu. 742, 743, Ende Juni 1897 vorhandenen und der davon im Kommunaldienst angestellten Invaliden-Pensionsempfänger (Heer und Marine) Qu. 741; Nachweisung der in Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg sowie der Marine vorhandenen Militär-Invaliden des Friedensstandes und der an dieselben jährlich gezahlten Pensionen Qu. 739

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1287 · Akt(e) · (1904) 1906 - Juni 1907
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Darin: Skizze über die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes in den Küstengebieten im Interesse der Landesverteidigung Qu. 243; Übersicht über den Wohnungsbestand der vom Reich unterstützten Baugenossenschaften (Stand 01.08.1906) Qu. 263; Denkschrift über das Deutsche Museum in München, Drucksache 2 S. Qu. 271; Gewährung einmaliger außerordentlicher Beihilfen an Reichsbeamte sowie organische Gehaltsaufbesserung der Reichsbeamten Qu. 344; Mittel für die Geschädigten im südwestafrikanischen Schutzgebiet anl. des Eingeborenenaufstands mit einer Nachweisung der Schadenssummen, Bundesratsdrucksache 93 S. Qu. 354a; Denkschriften betr. die Stärke und die Organisation der Schutztruppe und der Landespolizei in Südwestafrika nach Beendigung des Eingeborenenaufstands Qu. 375 S. 28, mit einem Entwurf der Dislokation der Schutztruppe für Südwestafrika Qu. 375a, 375b, die Regelung des Einkommens der Beamten in der Schutztruppe für Südwestafrika Qu. 375 S. 31, 33; Übersichtsplan über die Endstrecke einer Bahnverbindung aus (Kubub) - Keetmanshoop (Südwestafrika) Qu. 375c; Eingaben: Bürobeamte der höheren Reichsbehörden, Berlin, um Gleichstellung im Diensteinkommen mit den früher etatsmäßig angestellten Amtsgenossen o.D. (1904?) Qu. 387, technische Hilfsarbeiter beim Patentamt, Berlin, um Gleichstellung im Gehalt mit den Versicherungs-Revisoren beim Aufsichtsamt für Privatversicherung vom April 1907 Qu. 389

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1280 · Akt(e) · 1898
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Darin: Etat für die Verwaltung des Gouvernements Kiautschou auf das Rechnungsjahr 1898 Qu. 563; Gesetze betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1898 vom 31.03.1898 sowie Nachtrag hierzu vom 17.05.1898 Qu. 576, 585; Gesetzentwurf wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen aus dem Rechnungsjahr 1899 zur Schuldentilgung (1898) Qu. 650

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1286 · Akt(e) · 1904 - 1905
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Darin: Gesetze betr. die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1904 vom 25.03.1904 Qu. 66, die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904 vom 26.06.1904 Qu. 73; Übersichten über den Wohnungsbestand der vom Reich unterstützten Baugenossenschaften (Stand 15.08.1904 und 01.08.1905) Qu. 102, 202; Aufrücken der Hauptleute und Rittmeister des preußischen Reichs-Militär-Kontingents in das Gehalt I. Klasse (Bundesratsdrucksache Nr. 6/1905) Qu. 118; Denkschrift über die Verpachtung der Usambarabahn an die Deutsche Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft zu Berlin (Beilage zum Nachtrags-Etat für das Ostafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1905, S. 17-21) Qu. 223a

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1275 · Akt(e) · 1891 - 1892
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Darin: Gesetze betr. die Feststellung der Reichshaushalts-Etats für die Haushaltsjahre 1891/92 und 1892/93 sowie von Nachträgen hierzu vom 22.03., 01.06.1891, 22.02., 30.03 1892 und 10.04.1892 Qu. 159, 165, 188a, 198a, 203; Entwurf eines Gesetzes betr. die Feststellung der Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatjahr 1893/94 (1892) Qu. 222

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

          BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Reichstag (v.a. Fraktionssitzungen)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 25 · Akt(e) · 1890-1922
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Redemanuskripte "Die Fehler der bürgerlichen Demokratie" und "Die Jungen und die Zeit", Herbst 1920 Fraktionssitzungen 1914-1916 - Notizen für Fraktionssitzung über möglichen Kriegsausgang und Kriegsziele, handschr., 29.11.1914 - Notizen zur Sitzung mit Delbrück über den Krieg, handschr., 30.11.1914 - Resolution des Reichstags zu Kriegsopfern, gedr., 30.11.1914 - Erster Entwurf einer Vertrauenskundgebung des Präsidenten, handschr., 2.12.1914 - Haltung des Vorstands der fortschrittlichen Volkspartei Gross-Berlin zu Friedenszielen, masch., 1915 - Stichworte für eine Rede in der Fraktion nach der Baralong-Affäre, handschr., 1915 - Antragsentwurf über eine Kartoffelsperre, handschr., 9.3.1915 - Notizen über aussenpolitische Fragen und Friedensbedingungen, handschr., 10.3.1915 - Entwurf einer Fraktionsentschliessung über zweckmässige Neuregelung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Österreich-Ungarn, handschr., 18.5.1915 - Einladung zu Protokoll über die Parteikonferenz in Eisenach zu Kriegszielen und Friedensbedingungen, masch.,1. & 11.7.1915 - Denkschrift von Dr. Neumann-Hofer über Kriegsziele zur Diskussion innerhalb der Fraktion, gedr., 1.8.1915 - Redeentwurf für Kämpf über den Kanzler, August 1915 - Notizen für die Besprechung mit Payer und die Fraktionssitzung zur auswärtigen Lage, handschr., 25.9.1916 - Notizen zu einer Fraktionssitzung, handschr., Sept. 1916 Fraktionssitzungen 1917-1918 - Notizen zu Elsass-Lothringen und Art 9 RV, handschr., o.D - Notizen zur Friedensfrage, handschr., 5.7.1915 - Schreiben Dr. Müllers mit Liste österr. Abgeordneter und Thesen für engeres Zusammengehen Deutschlands mit Österreich-Ungarn nach dem Krieg, masch., 2.12.1915 - Vier Notizzettel zu verschiedenen Themen, handschr., 1917 - Notiz für eine Fraktionsanregung zur Kooperation von Presse und Parlament, handschr., März 1917 - Grundsätzliche Notizen zu innerer und äusserer Lage, handschr., 20.3.1917 - Notizen zum U-Boot-Krieg, handschr., 5.7.1917 - Notizen zum preußischen Wahlrecht und zur internationalen Lage, handschr., 8.7.1917 - Notizen über Besprechung von Volksparteiabgeordneten über deren Haltung zu neuem Kanzler, handschr., 24.7.1917 - Notizen zu einer für Rede mit einem Rückblick auf die letzten zwei Monate, handschr., 26.9.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 26.9.1917 - Entwurf zur Äusserung Kühlmanns gegenüber den Bundesgenossen, handschr., Oktober 1917 - Notiz über Mitteilung Fischbecks wegen Ministerpräsident, handschr., 30.10.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 2.11.1917 - Notizen zum Kriegsverlauf, handschr., 12.1.1918 - Notizen zum Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1918 - Entwurf von Fragen an die Reichsregierung handschr., Frühjahr 1918 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 12.6.1918 - Aufruf an Fraktionskollegen zu verschiedenen Parteifragen, Verfassungsausschuss, u.a.,masch., 15.6.1918 - Notizen für eine nicht gehaltene Rede zur Reichsregierung, 5.7.1918 - Schreiben von Fischbeck zur Kandidatur Kempner, handschr., 6.8.1918 - Schreiben von August Dove zur Kandidatur Kempner, handschr., 11.8.1918 - Schreiben von Staatssekretär Dernburg zu Wahlkandidatur, masch., 13.9.1918 - Satzung der Fraktion der Deutschen Demokratischen Partei, gedr., 26.2.1919 - Ausschussbesetzung der Deutschen Demokratischen Partei im Reichstag, gedr., 29.6.1920 Fraktionssitzungen 1919 - 1921 - Notizen über Fraktionssitzung zum Preusssischem Einheitsantrag, handschr., 15.1.1919 - Notizen über Fraktionsbeschluss zum Reichspräsident und Zusammensetzung der Regierung, handschr., 8.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zur Stellung des Reichspräsidenten, handschr., 28.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 22.6.1919 - Notizen über Referat Schiffer, handschr., 28.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zu Betriensräten, handschr., 24.11.1919 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung zu Betriebsräten, handschr., 25.11.1919 - Entwurf einer Betriebsratsregelung, masch., 25.11.1919 - Entwurf eines Schreibens an den Parteivorsitzenden Petersen zu Betriebsräten, handschr., 2.12.1919 - Notizen über Fraktionssitzungen, Febr./März 1920 - Notiz über Fraktionsvorstand, handschr., 29.3.1920 - Notizen zur Abschiedsfeier der Fraktion für Payer, 21.4.1920 - Notizen über Gründungssitzung der neuen Fraktion, handschr., 18.6.1920 - Entwürfe zu zwei Anträgen zur Regierungsbildung, handschr., 19.6.1920 - Notizen zur Fraktionssitzung, handschr., 29.6.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 2.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung in Ulm zu Aktionsprogramm, handschr., 23.9.1920 - "Erklärung der demokratischen Reichstagsfraktion" aus der Demokratischen Korrespondenz, 29.3.1920 - Notizen zur Regierungsbildung, handschr., 21.11.1920 - Notizen über die Zukunft der Fraktion, handschr., 30.11.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 11.5.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 1.6.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 3.6.1921 - Entwurf einer Rede zur inneren Politik, handschr.,Juni 1921 - Notiz zur Defizitdeckung und Prüfung von Vorschlägen hierzu, handschr., 27.9.1921 - "Im Geschäftsordnungsausschuss gestellte Anträge über Ordnungsbestimmungen im Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Reichstag", gedr., 18.1.1922 Allgemeines - Ankündigung der Besichtigung des Gefangenenlagers in Döberitz, gedr., 18.3.1915 - Verschiedene Anfragen Liebknechts an den Reichskanzler, gedr., 11.11.1915 - Heeresbericht, gedr., 10.3.1915 - Dankschreiben des Reichsschatzsekretärs für Aufruf zur 6. Kriegsanleihe, masch., 15.4.1917 - Abschrift eines Danktelegramms vom württ. König an Groeber, handschr., 24.2.1918 - Notiz mit Diskussion der Wilson-Punkte und der Truppenrückziehung aus besetztem Gebiet, Frühjahr 1918 - Mitteilung über Diäten der RT-Abgeordneten, gedr., 19.1.1919 - "Ausgewählte Neuerwerbung der Reichstagsbibliothek", gedr., Jan 1920 - Zeitungsausschnitt über Beschränkung der Redezeit, 22.1.1921 - Zeitungsausschnitt über Redeblüten im Reichstag, 1921 Verkehr mit dem Präsidium - Entwurf für einen Antrag des Präsidenten Kämpf zur Kranzniederlegung am Grabe Bismarcks, handschr., und Schreiben dazu, masch., 19.3.1915 - Einladung zu einrt Geschäftlichen Besprechung beim Präsidenten, masch., 22.3.1916 - Schreiben Groebers zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 28.5.1918 - Schreiben an Dove zur Wahl des Reichstagspräsidenten, masch., 30.5.1918 - Schreiben Doves zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 2.6.1918 - Angriff auf Vizepräsidenten Dr. Paasche, gedr., 1917/1918 Plenarverhandlungen - Notiz Caprivis oder Marschalls, handschr., 9.6.1890 - Interpellation an den Reichskanzler zum nordamerikanischen Botschafter, masch., 31.3.1908 - Notiz über Formulierungen Naumanns in der Kaiserdebatte, handschr., 10./11. Nov. 1908 - Schreiben des Justizrat Löwenthal zur Marokkopolitik, handschr., 13.11.1911 - Protokoll der Eröffnungssitzung der 13. Legislaturperiode im Weissen Saal des Berliner Schlosses, gedr., 4.8.1914 - Notizen über Debatte zur Wilsonnote, handschr., 25.2.1918 - Richtigstellung eines Presseangriffs zum "spöttischen Lächeln" Haussmanns, handschr., o.D. Seniorenkonvent - -Einladung zur Sitzung des Seniorenkonvents, gedr., 14.7.1893 - Schreiben des Reichstagsdirektors mit der Bitte um Übermittlung von Ausführungen im Seniorenkonvent, masch., 18.12.1915 - Niederschrift der Ausführungen Haussmanns zur Frage der Zulassung von kleinen Anfragen, masch., 23.12.1915 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 9.& 10.2.1919 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 23. & 27.3.1920

          Haußmann, Conrad
          Schaar, Wilhelm (1865-1900)
          RMG 1.628 a-b · Akt(e) · 1890-1956
          Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

          1891-1900 in Okombahe; Briefe, Stations- u. Jahresberichte, Statistik, 1890-1901; Bericht über Okombahe von Daniel Cloete, 1891; Kopie e. Briefes von Häuptling Manasse Tjeseta, 1894; Vertrag (Kopie) d. deutschen Regierung mit Kapitän Cornelius, 1894; Brief d. freiwilligen Evangelisten Julius Kaitjenonjungu, 1897; Kartenskizze d. Station Okombahe, 1898; Korrespondenz Wilhelm Schaar mit Friedrich Wilhelm Gottlieb Viehe, 1900; Korrespondenz mit Frau Martha Schaar, geb. Sapel, Bericht über d. Tod von Wilhelm Schaar, 1901; Privatbriefe an Inspektor Johannes Wilhelm Karl Spiecker, 1890-1898; Nachruf für Frau Martha Schaar, 1942; Korrespondenz mit d. Familie Schaar, 1919-1956;

          Rheinische Missionsgesellschaft
          "Seerechtliche Angelegenheiten": Bd. 55
          BArch, RM 5/2840 · Akt(e) · Okt. 1916-Jan. 1917
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Admiral v. Grapow betr. Freiheit der Meere und Kolonialpolitik, 10.1.1917 "Denkschrift der Deutschen Regierung über den Mißbrauch feindlicher Lazarettschiffe". Druck, Jan. 1917

          Senat-Kriegsakten (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Bestand · (1907) 1888-1940, (-1940)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)

          Sondergericht Mannheim (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 951 · Akt(e) · 1880 - 1883, 1907, 1910, 1914, 1919 - 1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Einführung von Zählkarten bei statistischen Erhebungen über Erwerb und Verlust der Reichs- und Staatsanghörigkeit (1882) Qu. 4 - 7; Erteilung von Auslandspässen durch das Reichs-Kolonialamt Qu. 18 - 21; Verordnungen über die vorübergehende Einführung der Paßpflicht vom 31.07.1914 und über die anderweitige Regelung der Paßpflicht vom 16.12.1914 Qu. 22, 23; Bekanntmachung des Württembergischen Innenministeriums über die Meldepflicht und den Aufenthaltswechsel von Angehörigen feindlicher Staaten vom 21.01.1919 Qu. 25; Verordnung der Provisorischen Regierung vom 03.02.1919 über die Paßpflicht von Nichtwürttembergern Qu. 26; Erlaß des Reichsministers des Innern vom 09.12.1920 betr. besondere Passierscheine für polnische Arbeiter in Deutschland Qu. 39

          Staatsministerium, Pressestelle (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 131 · Bestand · 1919-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung zum ursprünglichen Bestand: Der vorliegende Bestand E 131 besteht aus zwei Hauptabteilungen: Die 1. Hauptabteilung - betreffend die Pressestelle als Instrument des Staatspräsidenten bzw. der Regierung im Verkehr mit der Presse - wurde 1950/51 von Dr. Max Straub verzeichnet. Versehentlich wurde dabei auch der Fasz. Nr. 172 miteingearbeitet, der zur 2. Hauptabteilung gehört. Die 2. Hauptabteilung - Rundfunkakten - wurde 1969 von Dr. Alois Seiler verzeichnet. Beide Repertorien wurden im Oktober 1970 zu dem vorliegenden Repertorium zusammengefasst, das wie folgt aufgebaut ist: Inhaltsverzeichnis I. Hauptteil Übersicht Akten II. Hauptteil Inhaltsübersicht Vorbemerkung Akten Vorbemerkung zum Nachrag (Rundfunkakten): Die nachstehend verzeichneten Rundfunkakten der Pressestelle (bzw. -abteilung) des Württembergischen Staatsministeriums wurden bei der Aktenausscheidung des Staatsministeriums 1938 dem (Haupt-)Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung übergeben. Sie waren bisher unter der Archivsignatur E 130 Verzeichnis IV erfasst: "Akten des Württembergischen Regierungskommissars (Oberregierungsrat Vögele) bei der Süddeutschen Rundfunk AG". Da es sich der Provenienz nach weder um Schriftgut des Staatsministeriums selbst, noch um Handakten des Rundfunkreferenten handelt, sondern um Akten der im März 1933 aufgelösten Pressestelle des Staatsministeriums, wurden sie nunmehr diesem Archivbestand (Signatur: E 131) als Abteilung II zugewiesen. Die für das erste Jahrzehnt der deutschen Rundfunkgeschichte in vieler Hinsicht sehr aufschlussreichen Akten sind fast ausschließlich der schriftliche Niederschlag der Rundfunktätigkeit des langjährigen Mitarbeiters und Leiters der Pressestelle, Joseph Vögele. Er war von 1926-1932 Vorsitzender des Überwachungsausschusses, von September 1932 bis März 1933 Staatskommissar bei der Süddeutschen Rundfunk AG; nach Auflösung der Pressestelle schied er aus dem Staatsdienst aus. Der Gliederung des Aktenbestandes, der bislang nur durch ein knappes, in seinen Inhaltsangaben vielfach sogar unzutreffendes Übergabeverzeichnis erschlossen war, wurde die zeitliche Abfolge der amtlichen Tätigkeit des Hundfunkreferenten weitgehend zugrunde gelegt, soweit dies bei der vorgefundenen Aktenlage möglich war" Torakten in Angelegenheiten außerhalb des Rundfunkbereichs wurden beibehalten" Der Bearbeiter war bemüht, den reichen Inhalt der zahlreichen Sammelfaszikel weitgehend aufzuschlüsseln ("Enthält-Vermerke"). Die Reihenfolge dieser Einselangaben spiegelt - von gelegentlich notwendigen Zusammenziehungen abgesehen - nur den inneren Aufbau der einzelnen Aktenfaszikel wider, nicht das Bemühen um eine systematische Gliederung im Nachhinein. Der Bestand umfasst 57 Faszikel mit einem Umfang von ca. 1 lfd. m. Er wurde Im Juni 1969 - außerdienstlich verzeichnet" Die in Stehordnern oder Schnellheftern befindlichen Akten wurden aus diesem Anlass im Staatsarchiv Ludwigsburg (durch A. Berwanger) in rostgeschützte Archivmappen umgebettet. Ludwigsburg Juli 1969 Dr. A. Seiler

          Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 113-5 · Bestand · (1922-) 1937-1945, (-1949)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Archivierungsgeschichte: Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft). Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, best. 113-5 Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft).

          Staatsarchiv Hamburg, 113-6 · Bestand · 27.09.1939-29.02.1952
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Mit Kriegsbeginn 1939 wurden nach Verabschiedung des Reichsleistungsgesetzes in der Fassung vom 1. September 1939 sowie des § 1911 des BGB in der Fassung vom 11. Oktober 1939 (Vgl. RGBl 1939 I, S. 2026 ff.) Abwesenheitspflegschaften und -verwaltungen für jüdische Vermögen jeder Art einschließlich eingelagerter Güter, feind-ausländische Beteiligungen an deutschen Firmen, Immobilien und eingelagerte Warenbestände angeordnet. Auch der Besitz Deutscher, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im Ausland aufhielten, konnte hiervon betroffen sein. Dabei konnte es sich durchaus um komplette Schiffsladungen handeln, z.B. von Schiffen, die durch die Kriegsgefahr zur Umkehr gezwungen waren. So wurden den Bevollmächtigten der Reichsstelle für Holz oder dem reichsstatthalter in Hamburg komplette Holzladungen unterstellt, deren Zuordnung zu Eigentümern oder zum Lagerungsort Hamburg damals nicht gelungen ist. Die gerichtlich bestellten Pfleger bzw. Verwalter waren in der Regel Kaufleute und Rechtsanwälte, denen eigentlich Handlungen zum Wohle ihrer Pfleglinge auferlegt waren. Im weiteren Kriegsverlauf wurden aber Teile der Vermögen dem Reich oder dem "Volksvermögen" zugeführt, so dass sich nicht mehr alle Pfleger um echte Aufklärung der Eigentumsverhältnisse kümmerten bzw. das auch in Ermangelung von Informationen nicht konnten, weil Unterlagen fehlten und kriegsbedingt nicht beschafft werden konnten. Die in diesem Bestand verzeichneten Unterlagen zur Verwaltung von Vermögenswerten feindlicher Ausländer, im Ausland aufhältlicher Deutscher und ausgereister (geflüchteter) Juden entstanden zunächst in der Abt. 5 der Staatsverwaltung in Hamburg (Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung), bevor sie im Verlauf des Krieges an den Führungsstab Wirtschaft für den Wehrwirtschaftsbezirk X übergingen. Wie sie von hier an die Geschäftsstelle der Großen Strafkammer 8 (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts gelangten, wird sich im einzelnen nicht mehr rekonstruieren lassen. Von hier wurden sie 1999 an das Staatsarchiv abgegeben und - da provenienzgerecht nicht dem Landgericht zuzuordnen - zu dem vorliegenden Bestand formiert. Neben den einzelnen Pflegschaftsvorgängen fanden sich auch einige wenige allgemeine Verwaltungsvorgänge zur Behandlung der Pflegschaften. Archivierungsgeschichte: Die Archivhelfer Herr Köppe und Herr Nowak haben die zumeist schmalen Einzelvorgänge unter Anleitung des Unterzeichneten entmetallisiert, umgebettet und erfaßt; Herr Köppe hat anschließend die Archivalien mit "findbuch" verzeichnet; sie wurden vom Unterzeichneten überarbeitet und indiziert. März 2006 Lorenzen-Schmidt

          Standeserhöhungen, Bd. 2
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 90 A, Nr. 2011 · Akt(e) · 1895-1927
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Enthält: - Alten, Carl von, Rittergutsbesitzer, Kammerherr, Linden bei Hannover. Erhebung in den Grafenstand als Graf Alten-Linsingen aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Alvensleben, Werner von, Kammerherr, Schlosshauptmann von Quedlinburg, Fideikommissbesitzer, Neugattersleben. Erhebung in den Grafenstand als "Graf von Alvensleben-Neugattersleben" aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Arnim-Boitzenburg, Graf. Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. von Bethmann-Hollweg zur Erhebung in den Fürstenstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Einverständnis des Staatsministeriums aus Anlass des 25. Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Baum, Geheimer Kommerzienrat, Elberfeld. Vorschlag des Ministers des Innern zur Erhebung in den Adelstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Befürwortung durch das Heroldsamt. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Baumann, Generalleutnant z. D., Loschwitz bei Dresden, zuletzt Generalmajor und Inspekteur der 2. Landwehr-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Behring, Dr., Ordentlicher Professor der medizinischen Fakultät der Universität Marburg, Geheimer Medizinalrat. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Bellschwitz (siehe Brünneck) (Bl. 19) - Berendt, Generalmajor z. D., Charlottenburg, zuletzt Oberst und Kommandeur des Brandenburgischen Fußartillerie-Regiments Nr. 3 (Generalfeldzeugmeister). Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Bergemann, Generalleutnant, Kommandant des Invalidenhauses in Berlin. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Boitzenburg (siehe Arnim-Boitzenburg) - Bothe, Hermann, Rittergutsbesitzer und Landschaftsrat, auf Zahn, Kreis Flatow. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Boyneburgk, Alexander von, Rittmeister a. D., Großherzoglich Sächsischer Kammerherr in Stadtfeld. Erlaubnis zur Führung des Freiherrntitels an die Mitglieder der Stadtfelder Linie, 14.12.1901-18.03.1902 (Bl. 23, 25, 26) - Braunbehrens, Ludwig Günther Karl Otto, Unterstaatssekretär a. D., Wirklicher Geheimer Rat. Erhebung in den Adelstand, 25.08.1900 (Bl. 21) - Brünneck, Roland von, Burggraf von Marienburg, Kammerherr, auf Bellschwitz. Erhebung in den Grafenstand als Graf von Brünneck-Bellschwitz aus Anlass der Jahrhundertwende, 04.01.1900 (Bl. 19) - Budde, Staatsminister und Minister für öffentliche Arbeit. Erhebung in den erblichen Adelstand, 03.05.1904 (Bl. 35) - Bumke, Generalleutnant z. D., Berlin, zuletzt Generalmajor und Inspekteur der 3. Ingenieur-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Caemmerer, Generalmajor, Kommandeur der 12. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Camphausen, Staatsminister, Berlin. Erhebung in den Adelstand durch Verleihung des Ordens vom Schwarzen Adler anlässlich der 25-jährigen Wiederkehr des Tages der Kaiserproklamation zu Versailles, 18./20.01.1896 (Bl. 4) - Cramer, Constantin, Königlich Preußischer Oberstleutnant. Erhebung in den erblichen Adelstand unter der Namensform Cramer von Laue auf Grund eines entsprechenden Throngesuchs an den Kaiser und König Wilhelm II. vom 09.05.1918 seitens seines unter dem 01.04.1918 vom Herzog von Anhalt in den Adelstand erhobenen Oheims - Bruder seiner Mutter - des Herzoglich-Anhaltischen Staatsministers Dr. Ernst von Laue (siehe auch Laue), 09.05.-11.10.1918 (Bl. 69, 70, 72) - Crüger, Generalleutnant z. D., Wiesbaden, zuletzt Inspekteur der 3. Ingenieur-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Czarnecki, Graf von, Rittergutsbesitzer, Siekowko bei Priment (Posen). Gesuch um Verleihung des Grafentitels für seinen Sohn Marcell von Czarnecki, Dr. jur., auf Rakwitz, 14./25.03.1899 (Bl. 17) - Delbrück, Dr., Staatsminister, Berlin. Erhebung in den Adelstand durch Verleihung des Ordens vom Schwarzen Adler anlässlich der 25-jährigen Wiederkehr des Tages der Kaiserproklamation zu Versailles, 18./20.01.1896 (Bl. 4) - Derneburg, von (siehe Münster, Alexander Graf zu) (Bl. 55) - Detmering, Generalleutnant z. D., Schwerin, zuletzt Generalmajor und Kommandeur der 16. Kavalleriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Dippe, Karl, Kommerzienrat, Quedlinburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Dohna-Schlobitten, Richard Graf zu. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Drenkmann, Wirklicher Geheimer Rat, Präsident des Kammergerichts, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Dulitz, Generalmajor, Kommandeur der 2. Garde-Feldartillerie-Brigade. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Ecken, Peter von, Krefeld. Eingabe um Auskunftserteilung über ein Geschlecht von Ecken auf Burg von Ecken, 06.05.1927 (Bl. 93) - Eppstein, von, Fürstlich Lippischer Geheimer Kabinettsrat. Erhebung in den Adelsstand. Schreiben des Ministers des Innern an das Königliche Heroldsamt wegen der im Fürstentum Lippe erfolgten Erhebung Eppsteins in den Adelstand ungeachtet seiner preußischen Staatsangehörigkeit und ohne vorherige Anfrage der Lippischen Regierung (Abschrift). Vermerk, 11.01.1916-02.05.1917 (Bl. 68) - Eulenburg, Philipp Graf zu, Freiherr von und zu Hertefeld, Kaiserlich deutscher außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter am Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Hofe. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" als "Fürst zu Eulenburg und Hertefeld, Graf von Sandels" aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Fahland, Generalmajor z. D., Wiesbaden, zuletzt Oberst im Stabe des Ingenieur-Corps und Inspekteur der 2. Pionier-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Foerster, von. Ablehnung des Heroldsamts zum Gesuch der Frau Major Eugenie Franke, Haus Germete bei Warburg i. W., geb. von Foerster, auf Vererbung ihren Geburtsnamen von Foerster auf ihren Schwiegersohn, den Vizekonsul Dr. Fritz Grouven in Kairo unter der Namensform: Fritz von Foerster-Grouven, 16.12.1910-06.03.1911 (Bl. 59, 60) - Franke, Eugenie, geb. von Förster (siehe Foerster, von) (Bl. 59, 60) - Franke, Generalmajor z. D., Weimar, zuletzt Oberst und Kommandeur des Westfälischen Füsilierregiments Nr. 37. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Fritz, Oberstleutnant, beim Stabe des Königs-Infanterie-Regiments Nr. 145. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Frowein, Peter Eduard, Oberverwaltungsgerichtsrat, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat. Erhebung in den Adelstand, 20.03.-12.09.1913 (Bl. 61) - Gescher, Regierungspräsident, Münster. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Godeffroy, Dr. jur., Rentner, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Goeschen, Landrat, Geheimer Regierungsrat, Harburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Goldschmidt-Rothschild, Max von, K. K. Österreichisch-Ungarischer Generalkonsul, Frankfurt a. M. Verhandlung des Staatsministeriums über die Errichtung eines Fideikommiss des Max von Goldschmidt-Rothschild in der Provinz Posen. [Wilhelm II. hatte sich die von Max von Goldschmidt-Rothschild, der im Jahre 1903 in den Adelstand erhoben wurde, gewünschte Erhebung in den Freiherrnstand durch Fortführung des Freiherrntitels der Familie seiner Frau, einer geborenen Freiin von Rothschild, bis zur Errichtung des Fideikommisses vorbehalten] 22.06.1906 (Bl. 45-49) - Grouven, Fritz, Dr. (siehe Foerster, von) (Bl. 59, 60) - Grunelius, Andreas Adolf, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand zugleich mit derjenigen des Moritz Eduard Grunelius - aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Grunelius, Moritz Eduard, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand zugleich mit derjenigen des Andreas Adolf Grunelius - aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Gusovius, Emil, General-Landschaftsrat, Kreisdeputierter, auf Augken, Kreis Wehlau. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Hacht, Werner von. Begutachtung des Prädikats "von" als ein hiesiges Adelsprädikat durch den Reichsarbeitsminister, 09.06.1926 (Bl. 91) - Hänisch, Generalleutnant, Kommandeur der 36. Division. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Hansemann, Gustav, Rentner, Charlottenburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Hatzfeldt zu Trachenberg, Hermann Fürst von, Oberst-Schenk, Oberpräsident der Provinz Schlesien. Verleihung der Herzogswürde unter der Bezeichnung eines Herzogs zu Trachenberg, Fürsten von Hatzfeldt aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Henckel von Donnersmarck, Guido, Graf, in Neudeck, Wirklicher Geheimer Rat, Erb-Ober-Land-Mundschenk im Herzogtum Schlesien, Freier Standesherr auf Ober-Beuthen. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" als "Graf Henckel Fürst von Donnersmarck" aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Hertefeld, Philipp Freiherr von und zu (siehe Eulenburg, Philipp Graf zu) (Bl. 19) - Hohenleuben, Graf von (siehe Reuß j. L., Prinz Heinrich XXXI.) (Bl. 71) - Humann, Eduard, Obestleutnant a. D., Oldenburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Innhausen und Knyphausen, Edzard Graf zu, Wirklicher Geheimer Rat, auf Lützburg. Erhebung in den Fürstenstand mit dem Prädikat "Durchlaucht" aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Ising, Generalleutnant, à la suite der Armee und Kommandant des Zeughauses. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Jacobi, General der Artillerie z. D., Berlin, zuletzt Generalleutnant und Inspekteur der Feldartillerie. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kamlah, Generalmajor, Kommandeur der 35. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kamphövener, Generalleutnant z. D. in Konstantinopel, früher Hauptmann und Kompaniechef im Infanterieregiment Nr. 79. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Keußler, Friedrich, Staatsrat a. D., Greifswald. Einbürgerung und Namensänderung, 18.06.-04.07.1924 (Bl. 89-90) - Kißling, Georg, Rittmeister d. L. a. D. und ehemaliger Fideikommissbesitzer, Heinzendorf, Kreis Wohlau. Nachsuche um Zustellung der einschlägigen Papiere über die Verleihung des erblichen Adels, 20./22.04.1921 (Bl. 88) - Klaeden, Bankdirektor, Berlin. Beschwerden über Nichtanerkennung des ihm angeblich zustehenden Adels seitens des Heroldamtes, 27.09. und 09.10.1907 (Bl. 50, 51) - Knappe, Generalleutnant z. D., Charlottenburg, zuletzt Generalmajor und Kommandeur der Eisenbahnbrigade. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Knorr, Admiral und Kommandierender Admiral. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Knyphausen (siehe Innhausen und Knyphausen, Edzard Graf zu) (Bl. 19) - Koester, Admiral, Generalinspekteur der Marine und Chef der Marinestation der Ostsee. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Kranold, Viktor Ferdinand, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Präsident der Eisenbahndirektion in Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand, 29.07.-08.11.1904 (Bl. 36-39) - Kraus, Generalmajor z. D., Baden-Baden, zuletzt Oberst und Kommandeur des 6. Badischen Infanterieregiments Nr. 114. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Krause, Dr., Rechtsanwalt, Geheimer Justizrat, Vorsitzender des Vorstandes der Anwaltskammer, zweiter Vizepräsident des Abgeordnetenhauses. Vorschlag des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums auf Erhebung in den Adelstand. Einverständnis des Staatsministeriums. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62, 66) - Kruska, Generalmajor, Kommandeur der 23. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kühn, Max Arthur Richard, Oberförster, Breslau. Abgabe eines Gesuchs an das Heroldsamt um Verleihung des Adelsprädikats, 08.-24.04.1919 (Bl. 73) - Kuhlmann, Generalleutnant, Inspekteur der 1. Fußartillerie-Inspektion. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Kuhlmay, Generalleutnant, Inspekteur der 2. Kavallerieinspektion. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Lassen, Hermann, Rittmeister a. D., auf Siggen, Kreis Oldenburg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Laue, Ernst, Dr., Herzoglich Anhaltischer Staatsminister, Bevollmächtigter zum Bundesrat. Erhebung in den Adelstand anlässlich der Feier 25-jähriger amtlicher Tätigkeit im anhaltischen Staatsministerium durch den Herzog von Anhalt, 01.04.1918 (siehe auch Cramer [von Laue]) (Bl. 69) - Lenhausen, Graf von (siehe Manderscheid, August von) (Bl. 27 u. 29) - Lenke, Generalleutnant, Kommandeur der 19. Division. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Leuffen, Benjamin, Rittergutsbesitzer auf Otzenrath, Kreis Grevenbroich, wohnhaft Sinsteden, Kreis Neuss. Verhandlung um Erhebung in den Adelsstand, 28.02.-17.03.1870 (Bl. 297-300) - Levetzow, Erdmann Freiherr von, Görz. Gesuch um amtliche Bescheinigung der Berechtigung zur Führung des Freiherrntitels durch das Ministerium des Innern, 26.10.1908 (Bl. 53-54) - Leyden, Ernst Viktor, Dr., Geheimer Medizinalrat, Ordentlicher Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich-Wilhelm-Universität, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand auf Antrag des Staatsministers für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, Dr. Bosse, 14.-23.01.1896 (Bl. 6-12) - Liebert, Generalmajor, Gouverneur von Deutsch-Ostafrika. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Mades, Arthur, Leutnant a. D., Aachen. Feststellungen über die Identität der heutigen Familie Mades mit den in Italien ansässigen "di Madesa" und in Frankreich "de Madis", 25.10.1927 (Bl. 95) - Magdeburg, Eduard Ludwig Carl, Wirklicher Geheimer Rat, Präsident der Oberrechnungskammer. Erhebung in den erblichen Adelstand, 30.12.1903-03.05.1904 (Bl. 30-35) - Manderscheid, August von, Lenhausen/Westfalen. Anerkennung des Titels als Graf von Lenhausen, 02.06.1902 und 16.05.1903 [Bleistiftnotiz: Eingabe eines geistig Unzurechnungsfähigen] (Bl. 27, 29) - Metzler, Albert, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Metzler, Karl, Bankier, Frankfurt a. M. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Miquel, Johannes Franz, Dr., Staats- und Finanzminister. Erhebung in den Adelstand durch Verleihung des Ordens vom Schwarzen Adler anlässlich des Geburtstages des Kaisers und Königs, 27./28.01.1897 (Bl. 16) - Möller, Theodor Adolf, Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe. Erhebung in den erblichen Adelstand, 19.10.1905 (Bl. 43) - Moßner, Ernst, Rittergutsbesitzer, Ulbersdorf, Kreis. Oels. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Müller, Generalmajor, General à la suite Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Münster, Alexander Graf zu, auf Derneburg (Provinz Hannover). Erhebung in den Fürstenstand unter dem Namen Fürst Münster von Derneburg mit dem Prädikat Durchlaucht, 23.04.1909 (Bl. 55) - Nasse, Dr., Wirklicher Geheimer Rat, Oberpräsident in Koblenz. Erhebung in den erblichen Adelstand, 23.08.1905 (Bl. 42) - Negenborn, Gerhard, Rittergutsbesitzer, Klonau, Kreis Osterode/Ostpr. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Oberhoffer, General der Infanterie, Generalquartiermeister und Chef der Landesaufnahme. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Oswald, Geheimer Kommerzienrat, Koblenz. Vorschlag des Ministers des Innern zur Erhebung in den Adelstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Befürwortung durch das Heroldsamt. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Otto, C., Kriminal-Oberinspektor, Berlin. Feststellung seines Familiennamens und des adligen Ursprungs seiner Familie, 06.-14.06.1926 (Bl. 92) - Pappritz, Ritterschaftsdirektor, Rittergutsbesitzer, Radach, Kreis West-Sternberg. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Pelzer, Major, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungschefs im Kriegsministerium. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Persius, Dr., Wirklicher Geheimer Rat, Präsident des Oberverwaltungsgerichts. Antrag des Staatsministeriums auf Erhebung in den Adelstand anlässlich seines Ausscheidens aus dem Amt. Ablehnung durch den Kaiser und König, Verleihung der Brillanten zum Roten Adlerorden I. Klasse, 02.02.1902 (Bl. 24) - Pirscher, Generalmajor z. D., Charlottenburg, zuletzt Inspekteur der damaligen 4. Ingenieurinspektion. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Pohl, Landrat, Geheimer Regierungsrat, Ratibor. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Pusch, Dr. Lucian, Professor, Breslau. Gesuch um Erhebung in den Adelstand, 03.05.1903 (Bl. 28) - Reuß jüngere Linie, Heinrich XXXI., Prinz. Verleihung des Namens "von Hohenleuben" sowie der erblichen Grafenwürde seitens des regierenden Fürsten von Reuß jüngere Linie an den Prinzen Heinrich XXXI. Reuß j. L. anlässlich dessen bevorstehender Vermählung mit einer Dame bürgerlichen Standes, 09.-11.10.1918 (Bl. 71) - Rexrot, Großgrundbesitzer und Rittmeister der Reserve, Saarbrücken. Vorschlag des Ministers des Innern zur Erhebung in den Adelstand in einer Sitzung des Staatsministeriums. Befürwortung durch das Heroldsamt. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Rothschild (siehe Goldschmidt-Rothschild) - Ruperti, Rittergutsbesitzer, Grubno, Kreis Kulm. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Sasse, Generalmajor z. D., Berlin, zuletzt Kommandeur der 1. Fußartillerie-Brigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Scheller, Georg Friedrich, Regierungspräsident a. D., Stralsund. Erhebung in den erblichen Adelstand, 31.03.1908 (Bl. 52) - Schichau, Erich, Rittergutsbesitzer, Pohren, Kreis Heiligenbeil. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Schlobitten (siehe Dohna-Schlobitten) (Bl. 19) - Schmidt, Generalmajor, beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Inspekteur der Feldartillerie. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Schmidt, Dr., Landgerichtspräsident, Halle a. S. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Schmysingk-Korff, Klaus Freiherr von, z. Zt. München. Nachsuche der Bayerischen Gesandtschaft in Berlin über die Berechtigung des Klaus Freiherr von Schmysingk-Korff zur Führung des preußischen Adels im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reichsverfassung [14.08.1919], 05.08.1927 (Bl. 94) - Schnitzler, Generalkonsul, Antwerpen. Nach Mitteilung des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz zusammen mit zwei weiteren Brüdern zur Erhebung in den Adelstand vorgeschlagen. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Schnitzler, Kommerzienrat, Köln. Nach Mitteilung des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz zusammen mit zwei weiteren Brüdern zur Erhebung in den Adelstand vorgeschlagen. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Schnitzler, Landgerichtsrat. Nach Mitteilung des Ministers des Innern in einer Sitzung des Staatsministeriums vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz zusammen mit zwei weiteren Brüdern zur Erhebung in den Adelstand vorgeschlagen. Vorgesehene Erhebung aus Anlass des 25-jährigen Regierungsjubiläums Wilhelms II. [Juni 1913], 03.04.1913 (Bl. 62) - Schönstedt, Staatsminister a. D. Erhebung in den erblichen Adelstand, 27.08.1910 und 27.01.1911 (Bl. 56-58) - Schroeter, Heinrich, Polizeipräsident, Stettin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Schütz, Carl von. Gesuch an das Ministerium des Innern zur Führung des Adelstitels, 20./26.09.1895 (Bl. 2) - Schulz, Wilhelm, Generalleutnant z. D., Berlin, zuletzt Präses des Ingenieur-Komitees. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Schulze, Hermann, preußischer Geheimer Justizrat und Kronsyndikus, badischer Universitätsprofessor. Erhebung in den erblichen Adelstand unter der Namensform von Schulze-Gaevernitz seitens des Großherzogs von Baden. [Keine landesherrliche Anerkennung für die ehelichen Nachkommen in Preußen], 25.07.1888 (Bl. 78) - Schulze-Gaevernitz, Gerhard von, Professor Dr., Leutnant der Landwehr, Mitglied der deutschen Nationalversammlung. Genehmigung zur Führung des oben bezeichneten Namens auch in Preußen. [Dieser Entscheidung war ein längerer Streit vorausgegangen, da die seitens des Großherzogs von Baden im Jahre 1888 ausgesprochene Erhebung in den erblichen Adelstand der landesherrlichen Genehmigung in Preußen entbehrte.] (siehe auch Schulze, Hermann), 16.05.-09.12.1919 (Bl. 77-87) - Schwabach, Geheimer Regierungsrat in Berlin, früher Regierungsrat bei der Königlichen Eisenbahndirektion zu Altona. Beschluss des Staatsministeriums zur Unterstützung des Vorhabens des Geheimrats Schwabach auf Errichtung eines Familienfideikommisses in der Provinz Posen sowie hinsichtlich eines späteren Antrags auf Nobilitierung, 28.02.1905 (Bl. 40 und 41) - Seeger, Generalmajor a. D., Görlitz, zuletzt Oberst à la suite des 2. Badischen Feldartillerie Regiments Nr. 30 u. Direktor der Artillerie-Schießschule. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Spalding, Richard, Gutsbesitzer, Groß-Miltzow, Kreis Grimmen. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Spitz, Generalleutnant z. D., Hannover, zuletzt Inspekteur der Landwehrinspektion Berlin. Erhebung in den Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Steinmeister, Dr. jur., Landrat, Nauen. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Stubenrauch, Ernst, Landrat des Kreises Teltow, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Thielen, Staatsminister u. Minister für öffentliche Arbeiten, Berlin. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Tieschowitz von Tieschowa, Regierungspräsident, Königsberg. Aufforderung an den Regierungspräsidenten von Tieschowitz auf Führung der für die Mitglieder der Familie von Tieschowitz durch Diplom vom 02.07.1625 festgelegten Schreibweise des Namens "Tieschowitz von Tieschowa" und zum Gebrauch der abgekürzten Form "von Tieschowitz" allein im Privatleben etc., 12.12.1895 (Bl. 3) - Tiling, Wilhelm von, Gymnasialoberlehrer und Pastor a. D., Goslar. Gesuch um Anerkennung des Adels für seinen Sohn Walther, den Seconde-Leutnant im Pionier-Batl. Nr. 15, 30.06.-30.10.1896 (Bl. 13-14) - Trachenberg, Herzog zu (siehe Hatzfeldt zu Trachenberg) (Bl. 19) - Waldstein, Graf von, Beuthen. Gesuch um Verleihung des Herzogtitels, 04./10.05.1900 (Bl. 20) - Wedekind, Sophie, geb. Danzier, Witwe des in Berlin verstorbenen früheren oesterreichisch-ungarischen Generalkonsuls Paul Wedekind. Bereitsschaft zur Spende der für den Erwerb der Ebernburg fehlenden Mittel in Höhe von 400.000 Mark unter der Voraussetzung der Verleihung des erblichen Adels an sie und ihre Kinder. [Wilhelm II. erklärte sich nicht abgeneigt]. 09. und 16.01.1914 (Bl. 67) - Wedel, Clementine von, geb. von Wedel, Schloss St. Marie bei Diedenhofen. Überreichung eines Gesuches ihres Ehemannes um Erhebung in den erblichen Freiherrnstand, 18.10.-02.11.1899 (Bl. 18) - Weinberg, Arthur und Karl, Gebrüder. Anfrage des Königlichen Heroldsamtes über das Nobilitierungsgesuch der Gebrüder Weinberg (Notiz), 09.04.1906 (Bl. 44) - Werner, Reinhold, Vizeadmiral a. D., Wiesbaden. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass des 200-jährigen Gedenktages der Erhebung Preußens zum Königreich, 18.01.1901 (Bl. 22) - Wülfing, Carl Emil, Rittergutsbesitzer, Kriegshoven, Kreis Rheinbach. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19) - Ziegner, Generalmajor, Kommandeur der 7. Infanteriebrigade. Erhebung in den erblichen Adelstand. Ausschnitt aus dem Reichs- und Staatsanzeiger vom 18.01.1896 (Bl. 5) - Zimmermann, August, Amtsrat, Salzmünde, Mansfelder Seekreis. Erhebung in den erblichen Adelstand aus Anlass der Jahrhundertwende, 01.01.1900 (Bl. 19).

          Station Duala
          A.11-321 · Akt(e) · 1905 – 1915
          Teil von Zentrales Archiv der Pallottinerprovinz

          Enthält:- Briefe aus Duala, 1905-1912- Abschriften amtlicher Schriftstücke über den Aufenthalt unter feindlicher Regierung, 1. - 9. Okt. 1914- Entschädigungsantrag, 1914-1915; Darin:- Ansichtspostkarte der Station Kribi (in: Briefe, 1907)

          Gesellschaft des katholischen Apostolates
          Station Ikassa, Bd. 1
          D.1-1 · Akt(e) · 1897 - 1914
          Teil von Zentrales Archiv der Pallottinerprovinz

          Enthält:- Beschreibung der Station und Karte, 1910- Beziehungen zu staatlichen Stellen, 1907-1914- Beziehungen zu Bischof und Provinzial, 1909-1914- Sonstige Korrespondenz, 19012-1913; Betr. auch: wiss. Anfragen- Fähre, 1911-1912- Kirche, 1909- Grunderwerb für Schwesternstation, 1912-1913- Bekoko-Grundstück I: Korrespondenz mit Dorfschaft, 1912- Bekoko-Grundstück II: Korrespondenz mit Regierung, 1912-1913- Ikasa-Grundstück I: Korrespondenz mit Dorfschaft (mit Lageplan), 1909- Ikasa-Grundstück II: Korrespondenz mit Regierung, 1906-1910- Grundakten DWK, 1897-1910- Personale: Lehrer-Conto, Arbeiter-Conto, 1912-1913

          Gesellschaft des katholischen Apostolates
          Südwestafrika
          BArch, R 9350/232 · Akt(e) · 1916-1921
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Berichte Aufzeichnungen u.a. Unterlagen über deutsche und britische Kolonialherrschaft in der ehemals deutschen Kolonie Südwestafrika. - Eingaben von Afrikanern Kröber (Polizeiwachtmeister): Die Wahrheit, Entwurf eines Manuskripts (Zur Hsg. des Gelbbuches d. engl. Regierung) Berichte der Eingeborenen-Kommissare u. einzelne Schriftstücke deutscher Beamten

          Technisches Landesamt (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 168 · Bestand · 1811-1964
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Behördengeschichte: Das Technische Landesamt bestand als technische Oberbehörde für das Land Württemberg vom 1. November 1933 bis zum 31. Dezember 1952. Es war anstelle der aufgelösten Abteilung für Straßen- und Wasserbau beim Innenministerium und der aufgelösten Abteilung für Feldbereinigung bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft errichtet worden (Verordnung des Staatsministeriums vom 12.10.1933 Regbl. S. 396). Das Technische Landesamt vereinigte zunächst alle Bereiche des staatlichen Tiefbauwesens in sich und war neben dem Straßen- und Wasserbau auch für den Kulturbau mit dem Feldbereinigungswesen und das Vermessungswesen zuständig. Im Laufe seines fast 20-jährigen Bestehens veränderten sich Aufgabenbereich und Zuständigkeiten. Zu nennen sind hier insbesondere die Abtrennung der Bereiche Feldbereinigung und Kulturbau im Jahre 1938 und die Übernahme der Verwaltung der Autobahnen im Jahre 1945. Dienstsitz war durchgehend das Schloß in Ludwigsburg. Nach 1945 wurden weitere Diensträume in Stuttgart angemietet. Behördenleiter waren die Präsidenten Bauder (1933-1945), Rudolf Grossjohann (1945-1950) und Kellermann (1950-1952). 1933-1937 Das Technische Landesamt war dem Innenministerium untergeordnet, nahm aber auch Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums wahr. Es befasste sich mit sämtlichen Angelegenheiten des Straßen- und Wasserbaus in Württemberg, vor allem mit der Verwaltung der dafür bereitgestellten staatlichen Mittel. Seine Zuständigkeit betraf die Landstraßen I. und II. Ordnung und im Auftrag des Reichs die Reichsstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau sowie Neubau einschließlich der zugehörigen Brücken und Ortsdurchfahrten). Diese Zuständigkeit wurde im Oktober 1935 durch den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen auf den Straßenbau in Hohenzollern erweitert. Im Bereich Wasserbau hatte das Landesamt die Leitung bei Bau und Unterhaltung der vom Staat zu unterhaltenden Flussstrecken an Iller, Donau, Argen und Neckar, ferner beratende Funktionen bei Flussverbesserungen und Wasserwerksanlagen, Nutzung der Wasserkraft, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kanalisationen, Reinigung der Abwässer) durch Gemeinden und Amtskörperschaften sowie die Beratung im Bereich der Gewässerkunde (Wasserstandsbeobachtungen und Hochwasserdienst). Des Weiteren übernahm es die technische Beratung in allgemeinen Angelegenheiten des Straßenbaus, der Straßenpolizei und des Kraftwagenverkehrs, bei der Zulassung von Straßenbahnen und Kraftfahrlinien (Omnibuslinien) und die technische Aufsicht über Privatbahnen. Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums befasste sich das Technische Landesamt mit Kulturbau und Feldbereinigung und bildete hierfür eine eigene "Abteilung für Bodenverbesserung". Bei den Feldbereinigungen hatte es insbesondere die Aufsicht über die technischen Vorarbeiten und deren Ausführung, beim Kulturbau förderte es u.a. alle Maßnahmen zur technischen Bodenverbesserung (Be- und Entwässerung, Wegebau). Zur Durchführung seiner Aufgaben waren ihm die Oberämter, die Straßen- und Wasserbauämter, die Kulturbauämter (1939 umbenannt in Wasserwirtschaftsämter) und die Vermessungsämter für die Feldbereinigung (später Feld- bzw. Flurbereinigungsämter) unmittelbar unterstellt. 1938-1945 Zum 1. Januar 1938 ging die Zuständigkeit für Feldbereinigung ("Umlegung") und Kulturbau auf das Wirtschaftsministerium - Abteilung für Landwirtschaft über (Verordnung des Staatsministeriums vom 10.2.1938 Regbl. S. 129). Dieser Abteilung für Landwirtschaft wurden damit die Kulturbauämter und Feldbereinigungsämter direkt unterstellt. Das Landesamt behielt seine oben ausgeführten Aufgaben im Straßen- und Wasserbau. Während die Aufgaben des Straßenbaus weiterhin dem Innenministerium untergeordnet blieben, wurden die Aufgaben des Wasserbaus jedoch dem Wirtschaftsministerium untergeordnet. Als unterstellte Behörden blieben die Straßen- und Wasserbauämter und die Landkreise. Mit der neuen Landeseinteilung Württembergs i m Jahr 1938 ging auch eine Neueinteilung der Amtsbezirke einher (Verordnung des Staatsministeriums vom 19.7.1938 Regbl. S. 229). Die bisherigen Straßen- und Wasserbauämter, Feldbereinigungsämter und Kulturbauämter wurden aufgehoben und je ein Straßen- und Wasserbauamt, Feldbereinigungsamt und Kulturbauamt neu errichtet, deren Dienstsitz und Zuständigkeit wie folgt festgelegt war: 1. Künzelsau für die Kreise Künzelsau und Mergentheim 2. Hall für die Kreise Hall und Crailsheim 3. Heilbronn für den Stadt- und Landkreis Heilbronn und Kreis Öhringen 4. Besigheim für die Kreise Ludwigsburg, Vaihingen und Leonberg 5. Schorndorf für die Kreise Backnang, Waiblingen und Gmünd 6. Ellwangen für die Kreise Aalen und Heidenheim 7. Herrenberg für die Kreise Calw und Böblingen (1945 aufgelöst) 8. Kirchheim für den Stadtkreis Stuttgart und die Kreise Esslingen und Nürtingen 9. Geislingen für den Stadt- und Landkreis Ulm und den Kreis Göppingen 10. Freudenstadt für die Kreise Freudenstadt und Horb 11. Rottenburg für die Kreise Reutlingen und Tübingen 12. Ehingen für die Kreise Ehingen und Münsingen 13. Rottweil für die Kreise Rottweil, Balingen und Tuttlingen 14. Riedlingen für die Kreise Biberach und Saulgau 15. Ravensburg für die Kreise Ravensburg, Friedrichshafen und Wangen. 1945-1952 Nach der Besetzung des Landes ordnete die örtliche amerikanische Militärbehörde in Ludwigsburg am 5. Juni 1945 die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Technischen Landesamts an. Auf Anweisung der im August 1945 in Stuttgart gebildeten Militärregierung für die amerikanisch besetzte Zone Nordwürttembergs und Nordbadens sollte sich das Technische Landesamt vorrangig um die Wiederherstellung der durch den Krieg beschädigten Straßen und der zum größten Teil zerstörten Brücken kümmern. Als neue Aufgabe wurde ihm die Verwaltung der Autobahnen in Nordwürttemberg und Nordbaden übertragen, da die Besatzungsmacht auf die rasche Instandsetzung dieser wichtigen Fernverkehrsadern besonderen Wert legte. Im Zuge dieses Geschäftszuwachses richtete es eine eigene "Abteilung Autobahnen Stuttgart" ein, die anstelle der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen Stuttgart (für Nordwürttemberg) und der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen Frankfurt (für Nordbaden) die nordwürttembergischen und nordbadischen Autobahnstrecken verwaltete. Auch bei den Autobahnen lag das Schwergewicht auf Instandsetzungsarbeiten und der Beseitigung von Kriegsschäden und dem Wiederaufbau von Brücken. Für seine Aufgaben waren dem Technischen Landesamt unterstellt: die Abteilung Autobahnen mit Sitz in Stuttgart und acht Straßen- und Wasserbauämter mit Sitz in Besigheim, Ellwangen, Geislingen, Hall, Heilbronn, Kirchheim, Künzelsau und Schorndorf. Die Aufteilung Württembergs in zwei Besatzungszonen machte eine gemeinsame Straßen- und Wasserbauverwaltung unmöglich. Mit der Einrichtung einer Sonderstelle als Technisches Landesamt für die französische Zone in Rottenburg, dem die in der französischen Zone liegenden Straßen- und Wasserbauämter zugeteilt wurden, versuchte das Technische Landesamt zunächst eine gemeinsame Verwaltung aufrecht zu erhalten. 1946 erfolgte jedoch die Trennung der Landesämter, wobei das Südwürttembergische Landesamt - unter Verlegung seines Dienstsitzes nach Tübingen - als selbständige Abteilung VI (Straßen- und Wasserbau) in das Innenministerium des Landes Württemberg-Hohenzollern eingegliedert wurde. Die Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 brachte weitgehende Auswirkungen auf die Straßenbauverwaltung. Der Bund wurde Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen, nun als Bundesstraßen des Fernverkehrs bezeichnet, die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet wurden. In Württemberg-Baden führte das Technische Landesamt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen durch, für die Bundesstraßen nur im Bereich des Landesbezirks Württemberg. Auf dem Gebiet der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergaben sich wenig Änderungen (Erlass des Innenministeriums vom 18.5.1949 Amtsblatt IM S. 71). Im wesentlichen wurde bestimmt, dass dem Technischen Landesamt bei der Wasserversorgung die Prüfung aller Entwürfe für Wassergewinnungsanlagen in wasserwirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht zusteht und es bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die Gemeinden und Zweckverbände zu beraten, in besonderen Fällen Entwurfsbearbeitung und Bauoberleitung zu übernehmen und die Staatsbeitragsgesuche zu bearbeiten hat. Zum 31. Dezember 1952 wurde das Technische Landesamt aufgelöst (Verordnung der vorläufigen Regierung des Landes Baden-Württemberg vom 15.12.1952 Gesetzblatt S. 58). Seine Aufgaben gingen größtenteils auf das Regierungspräsidium Nordwürttemberg und auf das neu errichtete Autobahnamt über. 2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die im vorliegenden Findbuch erschlossenen Akten des Technischen Landesamts aus den Jahren 1811-1964 stammen aus verschiedenen Beständen und Aktenablieferungen und wurden zu einem neuen Bestand mit der Bestandssignatur E 168 formiert. Der neu gebildete Bestand setzt sich überwiegend aus den Unterlagen der nunmehr aufgelösten Bestände EL 72/1 und EL 72/2 Technisches Landesamt Ludwigsburg zusammen, die 1963 und 1972 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg - Abteilung Straßenbau und 1986 vom Innenministerium (Akten zu Autobahnen) eingekommen sind. Außerdem enthält der Bestand die nach 1933 entstandenen Unterlagen zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung aus dem aufgelösten Bestand E 165 c Bauamt für Wasserversorgung. Eingeordnet wurden zudem die aufgrund ihrer Laufzeit zeitlich dazugehörigen Akten aus den Beständen E 166 Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, EL 20/4 Regierungspräsidium Stuttgart - Straßenwesen und Verkehr sowie EL 74 Autobahnamt Baden-Württemberg. In geringem Umfang wurden bislang unverzeichnete Akten mit Provenienz Technisches Landesamt sowie eine 1993 eingekommene Aktenabgabe vom Generallandesarchiv Karlsruhe (siehe Kapitel 4) in vorliegenden Bestand integriert. In einigen Fällen wurden Akteneinheiten getrennt, nach Provenienz zugeordnet und dies durch eingelegte Verweisblätter kenntlich gemacht. Das auf diese Weise vereinigte Schriftgut des Technischen Landesamts dokumentiert überwiegend seine vielfältigen Aufgaben in den Bereichen Straßenwesen, Wasserbau und Autobahnen. Nur wenige Akten beleuchten die Aufgaben im Bereich Kulturbau (siehe Kapitel 4). Den umfangreichsten Teil des Schriftguts bilden neben den zentralen Verwaltungsakten die Unterlagen der nord- und südwürttembergischen Straßen- und Wasserbauämter. Deren Gliederung richtet sich nach der 1938 erfolgten Neueinteilung der Bauamtsbezirke. Die Straßenbauakten innerhalb der Landkreise sind nach Reichsstraßen, Landstraßen I. Ordnung, Landstraßen II. Ordnung und Brücken aneinandergereiht. Die Verzeichnung der Akten erfolgte durch Praktikanten und Zeitangestellte im Rahmen von AB-Maßnahmen unter Anleitung von Dr. Gerhard Taddey, Matthias Grotz und Gabriele Benning, die auch die Zusammenführung der Teilbestände, Gliederung und Endredaktion übernahm. Die Verpackung besorgte Herr Siegfried Schirm, die EDV-gestützte Reinschrift Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand umfaßt 1214 Büschel mit einem Gesamtumfang von 32,5 lfd. Metern. Ludwigsburg, im Oktober 2004 Gabriele Benning
          BArch, RH 69 · Bestand · 1918-1921
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Auf Grund der Weimarer Reichsverfassung wurden die bisherigen Kontingentheere der Einzelstaaten (Preußen mit norddeutschen Bundesstaaten, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) des Deutschen Kaiserreiches durch ein einheitliches Reichsheer ersetzt. Es unterlag auf Grund des Versailler Friedensvertrages mehreren Beschränkungen und Begrenzungen im Umfang und in der militärisch-technischen Ausstattung. So musste auch der Große Generalstab aufgelöst werden; dessen Funktion übernahm das Truppenamt in der Heeresleitung. Zur Führung der zehn zugestandenen Divisionen (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durften nur zwei General- bzw. Gruppenkommandos (in Kassel und Berlin) eingerichtet werden. Ab 1919 stand an der Spitze des Heeres der Chef der Heeresleitung, dessen Bezeichnung mit Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Aufbaues der Wehrmacht ab 16. März 1935 in Oberbefehlshaber des Heeres umbenannt wurde. Von den Einschränkungen nach dem Versailler Friedensvertrag löste sich die nationalsozialistische Regierung ab 1933 mehr und mehr, wobei sie auf interne Vorbereitungen zur Heeresvermehrung zurückgreifen konnte, die seit 1930 bearbeitet worden waren. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand RH 69 beinhaltet im wesentlichen die erhalten gebliebenen Unterlagen der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile. Einige wenige Archivalien von Reichswehrformationen wurden 1957 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen; sie stammten aus dem Heeresarchiv Potsdam und wurden seinerzeit zur Bearbeitung eines weiteren Bandes der Nachkriegskämpfe deutscher Truppen nach München gesandt, wo sie schließlich das Kriegsende überdauerten. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Reichswehrformationen stammen aus der damaligen Zweigstelle des Reichsarchivs in Dresden; diese Zweigstelle erhielt 1937 die Bezeichnung Heeresarchiv Dresden. Nach dem Krieg beschlagnahmten sowjetische Truppen die erhalten gebliebenen Teile des Archivgutes und verlegten es in die Sowjetunion; dort bewahrte man es in der Peter-Paul-Festung in Leningrad auf. 1955 fand schließlich die Archivalienrückgabe an die DDR statt. Gemeinsam mit anderen Beständen gelangte die Überlieferung des "Reichswehrbestandes Sachsen" in das Militärarchiv der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR nach Potsdam. Hier wurde, zumal der Bestand durch Aktenverluste und häufige Umlagerungen nur noch schwer zu benutzen war, eine grundlegende Bestandsbearbeitung vorgenommen. Von Potsdam gelangte die Überlieferung bei der Zusammenführung der beiden deutschen Militärarchive Mitte der 90er Jahre nach Freiburg im Breisgau in das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Klassifikation der Akten der einzelnen Provenienzstellen entspricht der Struktur von militärischen Kommando- und Dienststellen: Die Archivalien sind weitgehend den Abteilungen (Ia, Ib, Ic, IIa, IIb, IVb und IVc) der Brigadestäbe (Reichswehrbrigade 12, 19, 28 mit Infanterieführer 19 und 29) zugeordnet oder wurden inhaltlich voneinander abgegrenzt. Einzelne Unterlagen von Reichwehr-Infanterieregimentern ( 20, 23, 37, 38, 55, 56) und des Artillerieregiments 19 mit mehreren Abteilungen (Nachrichten-Abt., Horch-Abt., Kraftfahrabt.)und Bataillone sind ebenfalls vorhanden. Sofern von einer Abteilung größere Archivgutmengen vorlagen, wurde eine weitere Untergliederung vorgenommen. Die Aktenmenge der Abteilungen sind unterschiedlich; vereinzelt sind von bestimmten Abteilungen keinerlei Dokumente überliefert. Neben den organisatorischen, dienstbezogenen, personellen und materiellen Angaben zu den einzelnen Etappen und zum Ablauf der Reduzierung des Reichsheeres in Sachsen, beinhaltet der Bestand reichhaltige Fakten zu den Einsätzen der in Sachsen stationierten Truppen in den Jahren 1919 und 1920. Dabei können nicht nur die Niederschlagungen der Arbeiteraufstände in Westsachsen, sondern auch die Einsätze in anderen Aufstandsgebieten Deutschlands, so zum Beispiel in Hamburg, dem Ruhrgebiet und in Oberschlesien nachvollzogen werden. Truppen aus Sachsen beteiligten sich sogar an den Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen in Lettland und Litauen. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile der vorläufigen Reichswehr und des Übergangsheeres sind für die Forschung von einigem Interesse, weil vergleichbare Überlieferungen nicht oder allenfalls noch im Generallandesarchiv in Karlsruhe (für im ehemaligen Großherzogtum Baden stationierte Formationen), im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv Stuttgart (für im ehemaligen Königreich Württemberg stationierte Formationen) und im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv München (für im ehemaligen Königreich Bayern stationierte Formationen) vorliegen. Allerdings sind die vorliegenden Bestände nicht mehr vollständig. Am 23. Februar 1945 verbrannten große Teile des Schrift- und Archivgutes des Heeresarchivs in der Dresdener Marienallee nach einem alliierten Luftangriff. Eine weitere Aktenreduzierung trat durch Kassation (historisch unbedeutende Inhalte, z.B. Briefeingangs- und -ausgangsbücher) ein, die zum Teil an Hand der alten Findbücher nachvollzogen werden kann. Erschließungszustand: Verschiedene Teile als Findbuch, Findkartei (auch z. T. als Word-Datei und mit Basys-S-Programm) Umfang, Erläuterung: 3000 AE Zitierweise: BArch, RH 69/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Nr. 48313 · Akt(e) · 1923-1940
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Enthält: Anträge auf Auszeichnung durch den Großherzog sowie die Zurückstellung bzw. Nichtgewährung einer solchen Auszeichnung (1), die Ernennung zum Hofrat (2) bzw. zum Musikdirektor (3) oder Professor (4), die Verleihung des Zähringer Löwenordens (5) und die Einholung des Einverständnisses der zuständigen Regierung bei der Auszeichnung von Angehörigen anderer Staaten, wie z. B. des Dirigenten Karl Beines aus Preußen in Freiburg bzw. des badischen Einverständnisses bei auswärtiger Auszeichnung von Badenern, wie z. B. des Max Adolf Peter Frey als Lehrer an der Kunstgewerbeschule in Dresden, des Dr. Albert Osterieth als Schriftsteller und Redakteur in Berlin und des Dr. Wilhelm Schäfer als Direktor des Statistischen Amtes der Stadt Dresden sowie die Aussetzungen an der Führung des badischen Professorentitels durch den Frauenarzt Dr. Albert Fränkel in Badenweiler durch Baden oder Preußen seitens des Polizeipräsidiums Berlin, die Ernennung des Gartenarchitekten Dr. Brahe von Mannheim zum preußischen Garteninspektor, die Regelung der Rubrizierung der akademischen Hochschullehrer bei einer Neuauflage des Hof- und Staatshandbuchs vom 30. Juni 1904 und die Grundsätze über die Verleihung des Musikdirektoren- und Professorentitels an Musiker vom 7. Januar 1908 zu Berlin Darin: 1.) Festblatt des Schuldirektors Dr. Carl Löschhorn zum am Ostersonntag, 15. April 1900, in Leipzig gefeierten 25-jährigen Doktor- und Schriftstellerjubiläum des Dr. Max Oberbreyer (Drucksache, 4 Seiten) 2.) Prospekt des Gartenarchitekten Fr. Brahe in Mannheim (brosch., illustriert)