Rostock

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        Rostock

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        • UF Hanse- und Universitätsstadt Rostock

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          Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-7/1 · Bestand · 1849 - 1945
          Teil von Landeshauptarchiv Schwerin (Archivtektonik)

          Für die von der Regierung bzw. ihrem Spezialdepartement für das Schulwesen (s. 2.21-1) wahrgenommenen Aufgaben der Kultus- und Medizinalverwaltung wurden nach Einführung der Ministerialorganisation 1849 eigene Ressorts geschaffen, die als Abteilungen für Unterrichts-, Medizinal- und geistliche Angelegenheiten für kurze Zeit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dann dem Justizministerium angeschlossen wurden. Erst 1919 entstand unter der o. a. Behördenbezeichnung ein eigenes Fachministerium, dessen Glieder sich auch einzeln als "Ministerium für Unterricht", "Ministerium für Kunst", "Ministerium für geistliche Angelegenheiten", "Ministerium für Medizinalwesen" bezeichneten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das gesamte Gebiet der Unterrichtsverwaltung (einschl. Universität Rostock), die Verwaltung der Kunstanstalten, die Aufsicht über die Religionsgemeinschaften (einschl. Oberaufsicht über die Stiftungen und Anstalten zu frommen und milden Zwecken) sowie alle Angelegenheiten des Medizinal- und Gesundheitswesens (einschl. Veterinärwesen). Nach der Umbildung des Staatsministeriums 1934 (Rbl. 1935, S. 3) firmierte das Ministerium als "Staatsministerium, Abt. Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten". Mit Verordnung vom 6. Okt. 1941 (Rbl. 1941, S. 199) führten die bisherigen Abteilungen die Bezeichnung "Wissenschaft, Erziehung und Ausbildung". Gleichzeitig erfolgte die Ausgliederung der Angelegenheiten des Staatstheaters, der Mecklenburgischen Landesbühne und des Landestheaters Neustrelitz (zum Staatsministerium) sowie des Gesundheitswesens (zum Staatsministerium, Abt. Inneres). In der Bestandssituation kommen diese Veränderungen nicht mehr zum Ausdruck. Die Überlieferung für den Zeitraum 1918-1945 ist z. T. lückenhaft. GENERALREGISTRATUR A. Registratur des Justizministeriums, Abt. für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten: Geschäfts- und Dienstbetrieb; Personalakten. B. Registraturen des Ministeriums für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten (Enthält u. a.: Geschäfts- und Dienstbetrieb, Verhältnis zu anderen Institutionen, Verfassung und Gesetzgebung, Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen, Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten). MINISTERIUM FÜR UNTERRICHT A. Universität Rostock I. Allgemeine Hochschulangelegenheiten: Verhältnis zu anderen deutschen und ausländischen Hochschulen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Akademien u. a.; Hochschulverbände; Studierende; Akademisches Berufswesen; Austauschdienst; Hochschulreform.- II. Stellung und Verwaltung der Universität: Geschäftsbetrieb; Hochschulkonferenzen; Verhältnis zur Staatsgewalt; Regierungsbevollmächtigter (Vizekanzellariat); Rektor und Senat; Universitätsarchiv; Beamte und Angestellte (außer Lehrkörper); Universitätslieferanten (Enthält u. a.: Universitätsbuchdruckerei und -buchhandlungen).- III. Finanz- und Haushaltswesen der Universität.- IV. Ge-bäude und Inventar.- V. Disziplinarwesen.- VI. Konvikt und Stipendien.- VII. Schenkungen und Stiftungen.- VIII. Universitätsbetrieb: Satzungen (auch anderer Universitäten); Statistik (Enthält: Allgemeine Hochschulstatistik, Frauenstudium, Werkstudenten); Vorlesungs- und Personalverzeichnisse; Promotionswesen (Enthält u. a.: Ehrenpromotionen, An- und Aberkennung akademischer Grade); Universitätsschriften; Ferienkurse, Exkursionen; Akademische Feiern und Ehrungen.- IX. Fakultäten: Allgemeines (Enthält u. a.: Statuten, Dekanate); Philosophische Fakultät; Theologische Fakultät; Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; Medizinische Fakultät (Enthält u. a.: Lehrbetrieb, Promotionen, Professoren und Lehrstühle); Landwirtschaftliche Fakultät (Enthält u. a.: Landwirtschaftliche Versuchsstation).- X. Universi-tätsbibliothek.- XI. Institute und Seminare: Allgemeines.- Geisteswissenschaftliche Institute und Seminare (Enthält: Philosophisches Seminar, Sprach- und literaturwissenschaftliche Semi-nare, Historisches und Kunsthistorisches Institut, Theologische Seminare, Juristische Seminare, Wirtschaftswissenschaftliches Seminar mit Thünen-Archiv); Mathematisch-naturwissenschaftliche Institute (Enthält u. a.: Luftwarte, Naturhistorisches Museum); Medizinische Institute; Sonstige Institute.- XII. Universitätskliniken: Allgemeines; Universitätskrankenhaus; Medizinische Klinik; Chirurgische Klinik; Frauenklinik (mit Hebammenlehranstalt); Kinderklinik; Poliklinik für Mund- und Zahnkrankheiten; Ohrenklinik; Augenklinik; Hautklinik; Psychiatrische Klinik Gehlsheim (Enthält u. a.: Verwaltung, Finanzen, Gebäude und Inventar, Ärzte- und Pflegepersonal); Hilfskrankenhäuser; Zentralapotheke.- XIII Lehrkörper: Allgemeine Dienst- und Anstellungsverhältnisse der Professoren; Privatdozenten (Enthält: Personalakten A-Z nach Fakultäten); Lektoren (auch Personalakten); Assistenten; Tanz- und Fechtmeister.- XIV. Studierende: Studienzulassung und Immatrikulation; Verbindungswesen; Ausländische Studierende; Sozialeinrichtungen. B. Volks-, Mittel- und Höhere Schulen I. Schulen (Ältere Generalakten 19. Jh. bis 1918 ff.): Allgemeines (Enthält: Schulreglements und Schulgesetze, Schulwesen anderer Länder, Schüler- und Bildungsstatistiken, Schulpflicht, Schulverbände, Schulzeit; Schulrevisionen und -verbesserungen, Unterrichtsangelegenheiten, Lehrer); Stadtschulen; Domanialschulen; Ritterschaftliche Schulen (auch landschaftliche Land-schulen).- II. Volks- und Mittelschulen (Neuere Generalakten 1918-1945): Volksschulen (Enthält u. a.: Schulgesetze, Schulaufsicht, Schule und Kirche, Lehrpläne, Erziehung und Unterricht, Kriegsvorbereitung und Kriegseinsatz, Lehrer, Schüler); Mittel- und Hauptschulen; Privatschulen; Haushalts- und Kassenanschläge der Bezirkskassen.- III. Volks- und Mittelschulen (Spezialakten 18./19. Jh. bis 1945): Stadtschulen A-Z; Landschulen A-Z; Stellen- und Diensteinkommensakten.- IV. Höhere Schulen: Generalakten (Enthält u. a.: Organisation und Verwaltung, Statistik, Reifeprüfungen); Spezialakten A-Z.- V. Lehrerseminare, Lehrerbildungsanstalten: Lehrerseminar Neukloster (auch Ludwigslust); Lehrerseminar Lübtheen; Hochschule für Lehrerbildung Rostock/Pädagogium.- VI. Sonderschulen: Blindenanstalt Neukloster; Taubstummenanstalt Ludwigslust. C. Berufs- und Fachschulen I. Berufsschulen (s. a. 5.12-3/1): Allgemeines; Gewerbliche Berufsschulen, Generalia und Spezialia (Enthält: Staatliche Gewerbeschule Schwerin, Örtliche Gewerbeschulen A-Z); Kauf-männische Berufsschulen; Ländliche Berufsschulen.- II. Fachschulen: Allgemeines; Technische Fachschulen (Enthält u. a.: Baugewerkschule Neustadt-Glewe, Technikum Strelitz, Baugewerkschule Sternberg, Ingenieurschule Wismar, Eisenbahnfachschulen); Seefahrtsschulen (Enthält u. a.: Seefahrtsschule Wustrow, Navigationsvorbereitungsschulen); Handelsschulen; Hauswirtschaftsschulen; Kinderpflegerinnenschulen; Landwirtschaftliche Fachschulen (Enthält u. a.: Einzelne Landwirtschaftsschulen, Ländliche Haushaltungsschulen, Landfrauenschule Malchow). D. Volkshochschulen Allgemeines; Volkshochschulausschüsse A-Z. E. Archive und Bibliotheken I. Geheimes und Hauptarchiv/Staatsarchiv Schwerin: Allgemeine Verwaltung; Haushalt; Ge-bäude und Inventar; Archivpersonal; Erwerbungen, Sammlungen, Benutzung; Geschichtsverein, Kommissionen.- II. Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin (s. a. 5.12-3/1).- III. Landesarchiv und -bibliothek Rostock.- IV. Hauptarchiv und Landesbibliothek Neustrelitz.- V. Volksbüchereien. MINISTERIUM FÜR KUNST A. Allgemeines (Enthält u. a.: Verbände, Interessenvertretungen, Kunststiftungen, Kunstsammlungen, Bildende Kunst,Konzessionserteilungen an Schauspielunternehmungen, Film und Rundfunk, Beteiligung an künstlerischen Unternehmungen, Auszeichnungen, Stipendien). B. Theater I. Bühnenvereine.- II. Versorgungsanstalt deutscher Bühnen.- III. Hof- bzw. Staatstheater Schwerin (Enthält u. a.: Intendanz, Haushalt, Gebäude und Inventar, Aufführungen, Personal, Engagements, Interimstheater, Fritz-Reuter-Bühne, Freilichttheater).- IV. Landestheater Neustrelitz.- V. Mecklenburgische Landesbühne.- VI. Sonstige Bühnen.- VII. Lichtspieltheater. C. Museen I. Mecklenburgisches Landesmuseum Schwerin (Enthält u. a.: Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Gebäude und Inventar, Erwerbungen, Verleihungen, Verkäufe, Großherzogliche Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett, Münzkabinett, Vorgeschichtliche Abteilung, Gewerbemuseum, Militärabteilung/Ruhmeshalle).- II. Wossidlo-Sammlung (Mecklenburgisches Bauernmuseum).- III. Örtliche Heimatmuseen A-Z. D. Landesamt für Denkmalpflege (vor 1929 Kommission zur Erhaltung der Denkmäler) E. Verwaltung der Strelitzer Schlösser (Enthält u. a.: Schlösser in Neustrelitz, Hohenzieritz, Mirow, Burg Stargard, Schweizerhaus Serrahn, Staatliche Gärten, Landesmuseum). F. Musikschulen G. Privatmusiklehrer. MINISTERIUM FÜR GEISTLICHE ANGELEGENHEITEN A. Allgemeine Verwaltung Rechts- und Verwaltungsnormen.- Geschäftsbetrieb.- Staat und Kirche. B. Evangelisch-Lutherische Kirche I. Verfassung, Organisation, innere Verhältnisse.- II. Oberkirchenrat.- III. Konsistorium.- IV. Finanzen und Ökonomie.- V. Kirchliche Ämter (Enthält: Landesbischof, Superintendenten, Prediger, Hilfsprediger, Kirchensekretär, Küster).- VI. Theologische Prüfungskommission und Predigerseminar.- VII. Sittenpolizei.- VIII. Kultus und Seelsorge.- IX. Missionswesen und Armenfürsorge.- X. Militärkirchen.- XI. Kirchliche Druckschriften.- XII. Denkmäler, Bauten und Wege.- XIII. Pfarren A-Z (Enthält u. a.: Pfarr- und Küsterstellen, Pfarrbauten, Kirchhö-fe).- XIV. Kirchliche Vereine.- XV. Schloßkirche.- XVI. Begräbniswesen.- XVII. Glockengeläute.- XVIII Personenstandswesen. C. Sonstige Religionsgemeinschaften I. Allgemeines (Enthält u. a.: Öffentliche Religionsausübung, geistlicher Etat, Mischehen).- II. Römisch-Katholische Kirche: Allgemeines (Enthält u. a.: Religionsfreiheit, Überwachung der Bewegung der katholischen Bevölkerung, Verhältnis zur evangelischen Landeskirche, katholische Geistliche, katholische Seelsorge); Gemeinden A-Z.- III. Reformierte Kirche (Enthält v. a.: Reformierte Kirche Bützow).- IV. Israelitische Gemeinden (Enthält u. a.: Satzungen der Israelitischen Landesgemeinde, staatsrechtliche Stellung und innere Verhältnisse, Landesrabbiner, Oberrat, Schulwesen, einzelne Gemeinden).- V. Baptisten, Irvingianer, Mormonen u. a. D. Stiftungen Allgemeines.- Familienstiftungen A-Z.- Gemeinnützige Stiftungen und Wohltätigkeitsinstitute (Enthält u. a.: Kloster zum Heiligen Kreuz, Klosterhebungen Dobbertin). MINISTERIUM FÜR MEDIZINALANGELEGENHEITEN A. Allgemeines (Enthält u. a.: Gesundheitsverhältnisse, Medizinalordnung). B. Medizinalbehörden Allgemeine Medizinalverwaltung.- Medizinalkommission.- Gesundheitsämter (Enthält: Reichsgesundheitsamt, Landesgesundheitsamt Schwerin, Gesundheitsämter A-Z).- Landesimpfinstitut.- Landeslebensmitteluntersuchungsanstalt.- Obergutachterausschuß. C. Medizinalpersonen Ärzte (Enthält u. a.: Kreisärzte, Kreisphysikate, Ärztliche Prüfungen und Approbationen).- Zahnärzte und Zahntechniker.- Apotheker.- Krankenpflegepersonal.- Medizinalpraktikanten, Technische Assistentinnen.- Nahrungsmittelchemiker. D. Kranken- und Heilanstalten Allgemeines Krankenhauswesen.- Krankenhausstatistik.- Landeskrankenanstalten (Enthält u. a.: Irrenpflegeanstalt Dömitz, Heil- und Pflegeanstalt Schwerin-Sachsenberg, Heil- und Pflegeanstalt Rostock-Gehlsheim, Kinderheim Schwerin-Lewenberg, Heil- und Pflegeanstalt Domjüch).- Kommunale und private Krankenhäuser (Enthält u. a.: Karolinenstift Neustrelitz, Krankenhäuser A-Z, Hilfskrankenhäuser).- Lungenheilstätten (Enthält u. a.: Heilstätte Amsee/Buchen, Genesungsheim Waldeck).- Seebäder, Seehospize, Heilquellen (Enthält u. a.: Bad Doberan, Ostseebad Neuhaus, Heiligendamm, Friedrich-Franz-Hospiz in Waren/Müritz).- Kinderheime und Heilanstalten (Enthält u. a.: Kinderheilanstalt Bethesda Bad Sülze, Anna-Hospital Schwerin, Kinderheime A-Z).- Krüppelanstalt Elisabethheim Rostock.- Sonstige Heilstätten. E. Apotheken Allgemeines Apothekenwesen.- Arzneimittel.- Drogisten.- Apotheken A-Z. F. Hebammen (Enthält u. a.: Dienstverhältnisse, Hebammenbezirke, Kindbettfieber). G. Gesundheitsfürsorge (Enthält u. a.: Bezirkspflegeämter, Rotes Kreuz, Säuglingsfürsorge, Krüppelfürsorge, Jugendwohlfahrt). H. Hygiene Allgemeine sanitäre Verhältnisse (Enthält u. a.: Volksbelehrung, Wasser- und Boden-, Gewerbe-, Nahrungsmittel- und Wohnungshygiene, Hygiene in Badeorten, NS-Rassenhygiene, Begräbniswesen).- Sanitäre Verhältnisse in den Städten und Ortschaften A-Z.- Sanitäre Verhältnisse in den Ämtern (Kreisen) A-Z. I. Medizinalpolizei (Enthält u. a.: Gerichtliche Obduktionen und Sektionen, Abtreibungen und Unterbrechungen der Schwangerschaft, Hypnotische Vorstellungen). K. Epidemien und Krankheiten Allgemeines.- Impfwesen, Desinfektion.- Einzelne Epidemien und Krankheiten: Cholera bis Typhus. L. Veterinärwesen Veterinärverwaltung.- Medizinalpersonen (Enthält: Tierärzte, Kreistierärzte, Tierärztliche Prüfungen).- Veterinärkonferenzen.- Landestierseuchenamt Rostock.- Schlachtvieh- und Fleischbeschau.- Nahrungsmittel- und Gewerbehygiene.- Viehseuchen (Enthält u. a.: Viehseuchengesetz, Viehseuchenstatistik, Einzelne Viehseuchen).- Tierzucht.- Hufbeschlag.- Frohnereiwesen.

          Bürgermeister und Rat: Kriegswesen
          1.1.3.12. · Bestand
          Teil von Archiv der Hansestadt Rostock

          Zeitraum: 1473 - 1938 Umfang: 25,5 laufende Meter = 924 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.12. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Kriegswesen, Nr. ... Inhalt: 1. Militärorganisation Allgemeines, u.a. Schifffahrt in Kriegszeiten, Ankunft einer englischen Flotte unter Admiral Nelson (1551-1873, 9 VE).- Stadtbefestigung (1526-1849, 11 VE).- Bewaffnung (1488-1852, 16 VE).- Kriegsregister (1510-1574, 9 VE).- Stadtsoldaten (1510-1850, 11 VE).- Stadtwache, Quartiere, Bürgerfahnen (um 1560-1848, 32 VE).- Bürgergarde, Fahnencorps (1847-1873, 21 VE).- Kriegskasse, Billett- und Servisgeld (1625-1864, 14 VE).- Werbung, Desertionen (1563-1807, 20 VE).- Einquartierungen (1665-1930, 9 VE).- Streitigkeiten mit Militärangehörigen (1744-1858, 10 VE).- Mecklenburgische Garnison, Füsilierregiment Nr. 90 (1731-1930, 31 VE).- Mecklenburgische Militärangelegenheiten (1473-1905, 21 VE).- Militärangelegenheiten des Deutschen Reiches (1868-1938, 32 VE).- Flugplatz Warnemünde (1912-1918, 30 VE). 2. Kriege Dreißigjähriger Krieg (1613-1670, 74 VE).- Schwedischer Lizentzoll in Warnemünde nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges (1632-1747, 18 VE).- Schwedische Kriege (1657-1681, 16 VE).- Nordischer Krieg (1702-1749, 22 VE).- Reichsexekution gegen Mecklenburg (1719-1741, 4 VE).- Siebenjähriger Krieg (1758-1798, 38 VE).- Napoleonische Kriege (1805-1820, 235 VE).- Deutsch-französischer Krieg (1870-1879, 9 VE).- Erster Weltkrieg (1913-1922, 232 VE). Überblick: Der befestigte Mauergürtel mit den Stadttoren und Türmen bot der Stadt einen wirksamen militärischen Schutz. Die Bürger waren zu Schanzarbeiten, zum Wachdienst und zur Verteidigung der Stadt verpflichtet, hatten Abgaben für militärische Zwecke zu leisten. Die Handwerksämter hatten für das Bürgeraufgebot feste Kontingente an Mannschaft und Waffen zu stellen. In Kriegszeiten wurde die Streitkraft durch angeworbene Söldner unter adligen Anführern vermehrt, die insbesondere für auswärtige Unternehmungen zum Einsatz kamen. Seit dem 16. Jahrhundert machten die mecklenburgischen Herzöge Rostock die Wehrhoheit streitig, strebten das Besatzungsrecht (ius praesidii) an. Im Jahr 1565 gelang es Herzog Johann Albrecht I., die Stadt zu besetzen und sie der Landesherrschaft zu unterwerfen. Im Ergebnis kam der Erbvertrag vom 21. September 1573 zustande, der Rostock zwar das Besatzungsrecht beließ, aber den Herzögen einräumte, bei Gefahr mit bis zu 400 Mann in die Stadt einzuziehen. Für die Landesverteidigung war die Aufstellung von Söldnern vorgesehen, Rostock hatte in diesem Fall 400 Mann und zwei Geschütze zu stellen. Vor den heraufziehenden Gefahren des Dreißigjährigen Krieges sollte eine Reihe von Maßnahmen schützen. Ab 1623 stellte die Stadt Söldnereinheiten auf, erhob zu deren Besoldung und zur Finanzierung der Einquartierungen seit 1626 das Servis- oder Billetgeld. Das Stadtgebiet wurde in 18 Fahnen aufgeteilt. 1626 begann auch der Umbau der Befestigungsanlage nach Plänen des holländischen Baumeisters Johann van Valckenburg. Dennoch musste sich die Stadt 1628 den Truppen des kaiserlichen Befehlshabers Albrecht Wallenstein ergeben. 1631 gelang den mecklenburgischen Herzögen mit Hilfe des schwedischen Königs die Rückeroberung ihres Landes. Dafür erhielten die Schweden den Zoll in Warnemünde zugebilligt. Die dortige Schwedenschanze wurde in den wechselvollen Konstellationen der Folgezeit immer wieder umkämpft, Rostock mehrfach von brandenburgischen, dänischen und schwedischen Truppen besetzt. Die Stadt hatte nach 1631 wieder eine eigene Kompanie Söldner aufgestellt. 1702 einigte man sich mit den Landesherren auf eine Stärke von 50 Mann. Die Stadtmiliz sollte zusammen mit herzoglichen Soldaten den Dienst verrichten. Rostock gab mit diesem Vergleich sein Besatzungsrecht auf, hatte fortan nur noch ein Mitbesatzungsrecht. Seit 1715 bemühte sich Herzog Karl Leopold mit Gewalt, das volle Besatzungsrecht zu erlangen. Erst mit der Konvention von 1748 konnten die Streitigkeiten beigelegt werden. Die Stadt hielt zunächst am Mitbesatzungsrecht und seinen 50 Soldaten fest, im Erbvertrag von 1788 verzichteten sie dann aber darauf. Die Herzöge hatten nach 1748 begonnen, eigene Regimenter in Rostock zu stationieren. Ausgelöst durch die napoleonischen Kriege setzte ein grundlegender Wandel der Militärverhältnisse ein. Nach dem Beitritt Mecklenburgs zum Rheinbund mussten Kontingenttruppen nach dem Konskriptionssystem der französischen Armee aufgestellt werden. Damit waren der Bruch mit dem alten feudalen Heer und der Wandel zum bürgerlichen Militärwesen vollzogen. Nach dem Sieg über Napoleon und dem Beitritt des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin zum Deutschen Bund wurde dieses System fortentwickelt, 1820 die Militärpflicht für die männliche Bevölkerung begründet. Im Gegensatz zu den Residenzstädten spielte das Militär in Rostock eine untergeordnete Rolle. Die 1822/25 errichtete Neue Wache am Blücherplatz war Sitz des herzoglichen Stadtkommandanten. Eine Besonderheit stellte die im März 1848 aufgestellte Bürgergarde dar, die aus der alten Militärorganisation der Fahnen erwuchs. Der Gedanke der Volksbewaffnung ging in den nachfolgenden Fahnencorps aber wieder verloren. Das von Mecklenburg-Schwerin im Deutschen Bund zu stellende Militärkontingent orientierte sich stark an Preußen, dass führte 1868 dann zur Eingliederung in dessen Armee. Die in Rostock liegenden zwei Bataillone gehörten nach der von da an verwendeten Zählung zum Großherzoglichen Füsilierregiment Nr. 90. Für das Regiment entstand 1876 an der St.-Georg-Straße das Garnisonslazarett, 1890 war die Kaserne in der Ulmenstraße fertig gestellt (damit entfielen die bisherigen Einquartierungen), 1914 bezog die Maschinengewehrkompanie die Kaserne in der Ulmenstraße. Der Erste Weltkrieg stellte für die daheimgebliebene Bevölkerung eine erhebliche Belastung dar, insbesondere die Versorgungs- und Wohlfahrtsfragen erforderten einen großen administrativen Aufwand. Der seit 1913 mit Unterstützung des Reichsmarineamtes aufgebaute Flugplatz Warnemünde auf Hohe Düne wurde während des Krieges durch ein Seeflugzeug-Versuchskommando genutzt. 1919 wurde das Füsilierregiment Nr. 90 demobilisiert und ein Bataillon des Infanterieregiments Nr. 5 der Reichswehr bezog Rostock als Garnison. 1935 entstanden im westlichen Stadterweiterungsgebiet die Schützen- und die Artilleriekaserne für nun zwei Bataillone des Infanterieregiments Nr. 27 der Wehrmacht. Veröffentlichungen: Rogge, W.: Wallenstein und die Stadt Rostock. Ein Beitrag zur Specialgeschichte des 30jährigen Krieges. Anhang: Zur Geschichte der Fortification Rostocks, in: Meckl. Jbb. 51. Jg. 1886, S. 283-350 Koppmann, Karl: Die Exercitien der Bürgergarde, in: Beitr. Rost. 2. Bd. 1899 H. 2, S. 93-96 Krause, Karl Ernst Hermann: Rostocks Soldaten im Dreißigjährigen Krieg, in: Beitr. Rost. 2. Bd. 1899 H. 4, S. 75-84 Vorberg, Axel: Die Disziplinar- und Strafreglements der Rostocker Bürgergarde (1848-1853), in: Beitr. Rost. 4. Bd. 1905 H. 2, S. 71-80 Koppmann, Karl: Rostocker Geschützwesen, in: Beitr. Rost. 4. Bd. 1907 H. 3, S. 43-58 Krause, Karl Ernst Hermann: Rostock im siebenjährigen Krieg, in: Beitr. Rost. 7. Bd. 1913, S. 97-111 Hofmeister, Adolph: Die Brüder Varmeier und die Ermordung des Obristen H.L. von Hatzfeld im Jahre 1631, in: Beitr. Rost. 7. Bd. 1913, S. 81-96 Krause, Ludwig: Schill in Rostock, in: Beitr. Rost. 9. Bd. 1915, S. 1-32 Freyenhagen, Walter: Die Wehrmachtsverhältnisse der Stadt Rostock im Mittelalter, in: Meckl. Jbb. 95. Jg. 1931, S. 1-102 Bachmann, Friedrich: Ein Plan der Belagerung Rostocks von 1631 und die Befestigung der Stadt seit etwa 1613, in: Beitr. Rost. 18. Bd. 1933, S. 5-78 Lorenz, Adolf Friedrich: Zur Geschichte der Rostocker Stadtbefestigung (Ein Rekonstruktionsversuch), in: Beitr. Rost. 20. Bd. 1935, S. 27-78 Raif, Friedrich Karl: Söldner und Soldaten der Stadt Rostock vom 16. bis 18. Jahrhundert, in: Beitr. Rost. N.F. H. 7 1987, S. 17-34 Keubke, Klaus-Ulrich: Mecklenburgische Militärgeschichte (1701-1918), Schwerin 2000 (Schriften des Ateliers für Porträt- und Historienmalerei, 5) Strahl, Antje: Rostock im Ersten Weltkrieg, Berlin 2007 (Kleine Stadtgeschichte, 6) Münch, Ernst: Ehrenpromotion und Audienz. Zwei Rostocker Variationen über das Thema Umgang mit den französischen Besatzern im Jahre 1807, in: Manke, Matthias / Münch, Ernst (Hrsg.): Unter Napoleons Adler. Mecklenburg in der Franzosenzeit, S. 207-244 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Mecklenburg. Reihe B Neue Folge, Bd. 2)