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            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 7/2 · Bestand · (1714-1719), 1853-1987
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens Der mit der Kreuzzugsbewegung Ende des 11. Jahrhunderts entstandene Johanniterorden fiel am Beginn des 19. Jahrhunderts wie alle geistlichen Institutionen der Säkularisation zum Opfer. Das deutsche Großpriorat in Heitersheim (im Breisgau) wurde 1805/6 mit den ihm unterstellten Kommenden, darunter diejenigen im neuen Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg, aufgelöst. Die Ballei Brandenburg, die seit dem 14. Jahrhundert eine durch den Übertritt zum Protestantismus um 1540 noch verstärkte Sonderstellung innerhalb des Großpriorates Deutschland genoß, wurde erst 1811 säkularisiert, blieb jedoch in Gestalt eines Verdienstordens für um den preußischen König, das königliche Haus und die Monarchie verdiente Personen protestantischer und auch russisch-orthodoxer Konfession weiterbestehen. 1852 stellte König Friedrich Wilhalm IV. von Preußen die Ballei Brandenburg des Johanniterordens wieder her. Von ihr ging auch die Initiative zur Wiederbelebung des Ordens und zur Gründung von "Genossenschaften" in den preußischen Provinzen und in Süddeutschland aus. Abschluß der Entwicklung in Württemberg war im Juni 1858 die Verleihung des Korporationsrechtes, also des Status einer juristischen Person, an die in Stuttgart residierende "Genossenschaft der Ritter der Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Königreich Württemberg". Ihr schlossen sich badische und - bis zur Gründung einer Genossenschaft im Königreich Bayern 1888 - auch bayerische Ritter an. Zur mehrfach beabsichtigten Gründung einer eigenen Genossenschaft für Baden kam es nicht, 1906 wurde die Genossenschaft daher in"Württembergisch-Badensche Genossenschaft des Johanniterordens" umbenannt. Seit 1978 führt sie die Bezeichnung "Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens". Sie war ursprünglich einem Juristische Person dürch königlichen württembergischen Hoheitsakt und ist nun ein gemeinnütziger eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts. Die Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens ist der Ballei Brandenburg unterstellt, die in insgesamt 20 Genossenschaften oder Kommenden untergliedert ist. An der Spitze des auch Johannitergruppen in Belgien, Österreich, USA und Südafrika umfassenden Gesamtordens steht der Herrenmeister, der vom Kapitel, dem obersten beschlußfassenden Organ, gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Ordensstatthalter. Die Ordensmitglieder sind, je nach Betätigung bzw. Bewährung als Ehrenritter, Rechtsritter, Kommendatoren, Ehrenkommendatoren oder Ehrenmitglieder eingestuft. Der Baden-Württembergischen Kommende steht ein "Regierender Kommendator" vor, der zusammen mit dem Vorstand (Konvent) der Genossenschaft sein Amt ausübt. Auf den Rittertagen, die jährlich abgehalten werden, werden anstehende Fragen besprochen. Als Aufgaben des Ordens legt die auch für die württembergische Genossenschaft verbindliche Satzung der Ballei Brandenburg vom 24.6.1853 vor allem die "Verteidigung der christlichen Religion insbesondere des evangelischen Bekennntnisses", den "Kampf gegen Unglauben", sowie den "Dienst und (die) Pflege der Kranken" fest. Eine Ausweitung der Aufgaben erfolgte mit der Satzung der Baden-Württembergischen Kommende vom 30. September 1978 § 2 (2): "Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Allgemeinheit durch Betreuung und Fürsorge für Kranke, Alte, körperlich und wirtschaftlich Schwache, sowie Jugendliche und Kinder. Die Vereinigung übt diese Tätigkeit in Krankenanstalten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen, sowie durch ihr angeschlossene Arbeits- und Hilfsgemeinschaften aus. In Zeiten der Gefahr von außen und innen widmet sich die Vereinigung besonders den Verwundeten, Kranken und sonstigen Geschädigten". Kennzeichnend für die Kommende ist neben ihrem historisch begründeten, intensiven diakonischen Engagement ein ausgeprägtes kulturelles Engagement. Es wird getragen von drei Säulen: dem Archiv, der Bibliothek und dem Museum. Das Archiv des Ordens befindet sich seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Johanniter-Bibliothek ist erst nach dem II. Weltkrieg entstanden. Sie enthält wertvolle bibliophile Werke aus sechs Jahrhunderten vor allem auch zur Ordensgeschichte. Seit 2007 ist die Bibliothek als Depositum in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe untergebracht. Das Johanniter-Museum Krautheim a. d. Jagst ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Kommende. Das historische Gebäude, das ursprünglich im Besitz des Johanniterordens und danach des Deutschen Ordens war, gehört heute der Stadt, die Exponate der Kommende. Das Museum wurde 1978 eröffnet und erhielt 2006 zum 700jährigen Stadtjubiläum ein neues Erscheinungsbild. Die Kommendatoren der Baden-Württembergischen Kommende: 1858-1868 Frhr. Wilhelm vom Holtz 1868-1888 Graf Wilhelm von Taubenheim 1888-1908 Fürst Hermann zu Hohenlohe.Langenburg 1908-1947 Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg 1948-1952 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1952-1958 Rudolf von Bünau 1958-1960 Fürst Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg 1960-1961 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1961-1973 Frhr. Reinhard von Gemmingen-Hornberg seit 1973 Ritter Friedrich von Molo Inhalt und Bewertung Geschichte, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Die Überlieferung der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum verwahrt. Für die 1969 eingekommenen Unterlagen liegt bereits ein 1970 von der Inspektoranwärterin Renate Pruschek gefertigtes, abgeschlossenes Findbuch vor. Die seitherigen Abgaben vom Juni 1983, Mai 1984, August und September 1988, die durch den Kommendator der Baden-Württembergischen Kommende Friedrich Ritter von Molo und durch das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erfolgten, wurden zu einem Teilbstand vereinigt und sind im vorliegenden Findbuch erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte zunächst im Rahmen der Ausbildung der Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer, Regina Keyler, Bettina Herrmann unter Anleitung von Archivassessor Dr. Peter Schiffer von Juli bis September 1988. Von Oktober 1988 bis März 1989 fertigte Archivinspektorin z.A. Sabine Schnell die übrigen Titelaufnahmen und führte die abschließenden Arbeiten aus. Da der Bestand von mehreren Bearbeitern verzeichnet wurde, war es nicht immer möglich, die Titelaufnahmen einheitlich zu gestalten. Eine vorarchivische Ordnung der Akten ist nicht erkennbar, daher diente die Gliederung des Findbuches von Pruschek als Grundlage für das vorliegende Findbuch. Eine Modifizierung war jedoch notwendig. Um Überschneidungen in den Bestellnummern zu vermeiden, wurde bei der Verzeichnung des vorliegenden Teilbestandes mit Bestellnummer 401 begonnen. Der Bestand enthält insbesondere Akten über Organisation und Verwaltung der Genossenschaft. Einblicke in die Aufgaben der Genossenschaft vermitteln eher die eingekommenen Druckschriften und Zeitschriften, die vorhandenen Bücher geben vor allem Auskunft über die allgemeine Ordensgeschichte. Persölnliche Unterlagen der Kommendatoren über Mitgliedschaft und Funktion im Orden verblieben in den privaten Nachlässen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die verzeichneten Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von (1714-1719) 1853 bis 1987. Da der Bestand Eigentum des Johanniterordens ist, wurden keine Kassationen vorgenommen. Der Teilbestand P 7/2 umfaßt 293 Einheiten mit 8,3 lfd. m. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/03 · Bestand · 1812-1945, vereinzelt bis 1955
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Behördengeschichte: Fast jeder Verwaltungszweig hat seine eigene spezifische Polizei. König Friedrich unterstellte bei der Gliederung der Staatsverwaltung nach Departements dem Ministerium des Innern diejenige Polizei, die nicht einem solchen bestimmten Ressort zugehört, jedoch mit zwei Ausnahmen: 1. die Landespolizei überwies er einem besonderen Polizeiministerium; 2. die Zensurgeschäfte wurden von 1808-1811 einem Zensurkollegium übertragen, das zunächst dem Kabinettsministerium, dann dem Polizeiministerium unterstand und am 30. November 1811 mit der Aufhebung der Zensur vorerst seine Tätigkeit einstellte. Infolge der Karlsbader Beschlüsse bestand ab 1819 eine eigene Zensurkommission, die erst mit Verordnung vom 1. März 1848 aufgelöst wurde. Hinsichtlich der genauen Entstehung des Geschäftsteils III des Innenministeriums bestehen Unklarheiten. Aus den zunächst vorhandenen beiden Ministerialabteilungen Polizeiverwaltung (Behandlung von Rechtsfragen) und Ordnungspolizei (später Polizeibefehlsstelle, als Kommandobehörde der staatlichen Exekutivpolizei) entwickelte sich 1922 der Geschäftsteil III mit den Abteilungen A (Polizeiabteilung) und B (Polizeibefehlsstelle). Der Geschäftsteiler vom 14. Oktober 1922 nennt folgende Zuständigkeiten: A Polizeiabteilung 1. Allgemeines auf dem gesamten Gebiet des Polizeiwesens 2. Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe 3. Schäden durch innere Unruhen 4. Freizügigkeit, Paßwesen, Meldewesen 5. Gefängniswesen 6. Besitz und Gebrauch von Waffen 7. Sicherheitspolizei, Sittenpolizei 8. Vereine 9. Pressepolizei, Pressezensur 10. Luftfahrtpolizei 11. Landjägerkorps 12. Staatliche Ortspolizei und Schutzpolizei 13. Landeskriminalwesen 14. Polizeiwesen der Gemeinden 15. Technische Nothilfe 16. Staats- und Reichshaushaltsplan und Rechnungsergebnisse B Polizeibefehlsstelle I. Vorbereitung des technischen Zusammenwirkens der gesamten Polizei im Falle von Unruhen II. Schutzpolizei (soweit nicht bei A) 1. Angelegenheiten der Angehörigen der Schutzpolizei 2. Ärztlicher und tierärztlicher Dienst 3. Unterbringung und Verwaltung von Geräten, Waffen, Schießbedarf, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung 4. Unterbringung geschlossener Verbände und Verwaltung der hierfür dienenden Gebäude, Räume und Plätze 5. Durchführung des Staatshaushaltsplans, soweit er sich auf die Angelegenheiten B II 1.-4. bezieht 6. Mitwirkung beim landespolizeilichen Nachrichtendienst, soweit die Belange der Schutzpolizei berührt sind 7. Sicherungsmaßnahmen vor dem Eingreifen der Schutzpolizei, technische Maßnahmen bei ihrem Eingreifen Mit der zweiten Änderung des obengenannten Geschäftsteilers vom August 1927 erhielt der Geschäftsteil III die Bezeichnung Polizeiwesen (Polizeiabteilung), die Aufteilung in A und B entfiel. Im Oktober 1927 wurde der Geschäftsteil III der Zuständigkeit des Ersten Ministerialdirektors des Innenministeriums unterstellt. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Geschäftsteils VII ging die Zuständigkeit für Wehrmachtsangelegenheiten und Fremdenlegion auf die Polizeiabteilung über. Mit Wirkung vom 28. April 1933 wurden im Innenministerium 1. die Württembergische politische Polizei und 2. die Wirtschaftsabteilung der politischen Polizei eingerichtet. Die politische Polizei übernahm die bisherigen Aufgaben der politischen Polizei des Polizeipräsidiums Stuttgart zugleich als Landeskriminalpolizeiamt unter gleichzeitiger Entbindung des Polizeipräsidenten in Stuttgart von seinem Amt. Sie wurde allgemeine Zentralnachrichtensammelstelle für Württemberg, der Leiter der politischen Polizei war Hauptberichterstatter im Innenministerium für Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe, Verhängung sowie Durchführung und Aufhebung des Ausnahmezustands, Spionageabwehr, Vereine und Versammlungen, Pressepolizei, Freizügigkeit, Fremdenpolizei, Melde- und Paßwesen, Grenzverkehr sowie Ausweisungen aus sicherheitspolitischen Gründen. Ebenfalls 1933 wurde gemäß Verfügung des Polizeikommissars für das Land Württemberg im Innenministerium die Stelle des Kommandeurs der Württembergischen Schutzpolizei geschaffen. Dieser unterstand unmittelbar dem Ersten Ministerialdirektor, ihm untergeordnet waren die bisher in der Polizeiabteilung verwendeten Sachbearbeiter für Personalangelegenheiten der Polizeioffiziere und Beamten des Bereitschaftsdienstes, für Ausbildung und Einsatz, für Luft- und Gasschutz, für Nachrichtendienst, für Waffen, Munition und Geräte einschließlich Kraftfahrzeuge und die beiden Polizeischulabteilungen. Der Kommandeur der Schutzpolizei war Inspekteur der gesamten uniformierten Staatlichen Polizei (vgl. Schaubild). Am 7. Oktober 1933 wurde durch den Minister ein neuer Geschäftsteiler der Polizeiabteilung genehmigt: Geschäftsteil III A: Polizeiwesen ohne Geschäftskreis der Württembergischen Schutzpolizei und ohne politische Polizei Geschäftsteil III B: Kommandeur der Württembergischen Schutzpolizei Geschäftsteil III C: Politische Polizei Im Zuge der weiteren Trennung der Landespolizei von der Schutzpolizei wurde eine Änderung der Geschäftsteile III A und III B nötig. Geschäftsteil III B erhielt nun die Bezeichnung Reichszwischenbefehlsstelle für die Polizei Stuttgart (RZB. Stuttgart). Durch die Überführung der Landespolizei in die Verwaltung des Reichs auf 1. April 1935 fiel der Geschäftsteil III B ganz weg. Eine erneute Änderung mit Wirkung vom 15. Februar 1940 gab folgende neue Geschäftsverteilung vor: Geschäftsteil III A : Polizeidezernat Geschäftsteil III B : Stabsoffizier der Schutzpolizei als Dezernent für Schutzpolizeiangelegenheiten Geschäftsteil III C : Politische Polizei Geschäftsteil III D : Kommandeur der Gendarmerie als Dezernent für Gendarmerie-Angelegenheiten Geschäftsteil III E : Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten Mit Anordnung vom 5. Juni 1941 wurde der Höhere SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Württemberg und Baden im Wehrkreis V und beim Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Kaul, mit der Leitung und Bearbeitung der Polizeiangelegenheiten beauftragt. Sein Arbeitsgebiet umfaßte die Geschäftsteile III A, III B, III C, III D sowie den Einsatz der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren sowie die Mitwirkung bei Angelegenheiten der Reichsverteidigung, soweit die Polizei berührt war. Der bisherige Geschäftsteil III E blieb als selbständiger Geschäftsteil bestehen. Angepaßt an den vom Reichsführer SS aufgestellten Geschäftsverteilungsplan gingen 1943 vom Geschäftsteil VII des Innenministeriums über auf Geschäftsteil III A: Feuerlöschwesen, Landesbranddirektor, Landesfeuerlöschkasse Geschäftsteil III B: Regelung und Beaufsichtigung des Straßenverkehrs Geschäftsteil III C: Verkehr mit Sprengstoffen. Akten zur Organisation finden sich in Bestand E 151/01 (Innenministerium, Kanzleidirektion) Büschel 284, 285 und 288. Verwiesen sei auch auf die Bestände des Innenministeriums im Hauptstaatsarchiv E 141, E 143, E 146, E 150 und E 151/.. für das 19. und den Beginn des 20. Jahrhunderts, die aufgrund der wechselnden Fachzuständigkeiten innerhalb der Abteilungen des Innenministeriums teilweise Vorgänge zu gleichen Themen enthalten und daher parallel überprüft werden sollten. Für die Überlieferung ab 1945 ist die Beständegruppe EA 2 (Innenministerium, Landespolizeipräsidium) heranzuziehen. Ergänzend zum Bestand E 151/03 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1995 vom Staatsarchiv Bremen die dort als Empfängerüberlieferung verwahrten Politischen Lageberichte des Landespolizeiamtes Württemberg, Nachrichtensammelstelle Innenministerium aus der Zeit von 1922-1934 sowie die Lageberichte des Landespolizeiamts Baden in Karlsruhe aus der Zeit von 1924-1933 auf Mikrofilm erwerben. Sie sind unter der Bestandssignatur J 383 Nr. 716 a-f zu finden. Bestandsgeschichte: Vorliegendes Repertorium vereint Unterlagen aus den Beständen: E 151 c I: Geheimakten aus der Registratur IIIb betr. Luftschutz: 1954 vom Bundesarchiv Koblenz an das Hauptstaatsarchiv übergeben. Die Akten waren im April 1945 in der Ausweichstelle Garmisch-Partenkirchen des Reichministeriums des Innern von amerikanischen Truppen beschlagnahmt worden. 1950 gab das amerikanische Document Center Rear in Darmstadt die Akten an das Bundesministerium des Innern in Bonn zurück, von dort gelangten sie im März 1953 an das Bundesarchiv. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 c II: Ministerium des Innern V, Abteilung III: 1958 samt Übergabeverzeichnis über das Staatsarchiv Ludwigsburg im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Für die (neuen) Büschelnummern E 151/03 Bü. 44-46 (Ausweisungen) und E 151/03 Bü. 707-709 sowie EA 2/301 Bü. 294-300 (Vereine) liegen zwei Sonderverzeichnisse von 1966 vor. Bestand jetzt komplett in E 151/03 (Akten bis 1945) Nachakten (ab 1945) in EA 2/301. E 151 c III: Akten des Geschäftsteils Rv (Reichsverteidigung): 1963 vom Bundesarchiv Koblenz übergeben. Es handelt sich um einen Teil jener Akten des württembergischen Innenministeriums, die bei Kriegsende in die USA überführt worden waren und später als Teil eines umfangreichen Mischbestandes vom amerikanischen Aktendepot in Alexandria an das Bundesarchiv gelangten. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 b II: Ablieferung des Innenministeriums: 1958 an das Staatsarchiv Ludwigsburg, von dort 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. E 151 b III: Ablieferung des Innenministeriums: 1952 an das Regierungspräsidium Nordwürttemberg, 1964 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben, 1973 an das Hauptstaatsarchiv weitergegeben. Die beiden früheren Bestände E 151 b II und E 151 b III sind jetzt Teil von E 151/02. Daraus wurden die Akten über Wehrmachtsangelegenheiten vorliegendem Bestand E 151/03 zugeordnet. EA 2/301 (jetzt EA 2/301): Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1979 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Akten bis zum Jahr 1945 wurden E 151/03 zugeordnet, umgekehrt wurden Unterlagen ab 1945 aus E 151/03 entnommen und nach EA 2/301 eingeordnet. EA 2/303: Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1990 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Vorakten bis 1945 wurden zu E 151/03 gezogen. EL 21/3: Regierungspräsidium Nordwürttemberg, Abteilung: 1998 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Bearbeiterbericht: Da kein Aktenplan vorliegt, orientiert sich die Gliederung des Bestandes an den zwar nicht durchgängig, aber größtenteils vergebenen Aktenzeichen, bestehend aus III, häufig auch P.A. (für den Geschäftsteil der Polizeiabteilung) und einer arabischen Zahl (für den Aktenbetreff). Nur gelegentlich ist mit lateinischen Großbuchstaben (A, B, C, D, E) die zuständige Abteilung angegeben. Nach den organisatorischen Änderungen von 1933 findet sich bisweilen auch das Kürzel P.P. für die Politische Polizei. Die Akten der Bereiche Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten sind mit eigenen Aktenzeichen versehen (Rv bzw. VII und arabische Zahl aufgrund früherer Zugehörigkeit zu Geschäftsteil VII); sie sind am Schluß des Bestandes aufgeführt. Da die Aktenzeichen dieser Unterlagen für eine Klassifikation nur bedingt zu verwenden waren und zugleich mehrere Aktenschichten vorlagen, wurde hier nachträglich ein zeitlicher Schnitt um das Jahr 1933 gesetzt. Bei den Angaben zum Umfang der Aktenbüschel ist die Anzahl der Quadrangelnummern genannt, sofern diese durchgängig vergeben wurden. Die Titelaufnahmen fertigten von 1987 bis 1989 Alexander Brunotte, Anita Hefele, Kurt Hochstuhl und Petra Schön. Erste Korrekturen nahm Wolfgang Schmierer 1989 vor, die Feststellung und Entnahme bzw. Teilung von Büscheln mit Vor- und Nachakten, ein erstes Klassifikationsschema sowie die computergestützte Erfassung der Titelaufnahmen erfolgten 1993 durch Martin Luchterhandt. Die redaktionelle Bearbeitung gemäß den Vorgaben zur Manuskripterstellung für Publikationen der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg übernahm Unterzeichnete. Die Angabe der Vorsignaturen, die im vorliegenden gedruckten Band auf Wunsch des Herausgebers nicht erscheinen, finden sich im ausführlicheren vervielfältigten Archivrepertorium zum Bestand E 151/03. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1812 bis 1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1955. Der Bestand E 151/03 umfaßt nunmehr 1196 Nummern (die Büschelnummern 323, 1125 und 1139 sowie die Ordnungsnummer 800 sind nicht belegt) mit 47,5 lfd. m Umfang. Stuttgart, im September 1998 Sabine Schnell

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/41 · Bestand · 1814, 1820-1945, mit vereinzelten Na
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Zur Behördengeschichte: Innerhalb des 1806 in Stuttgart errichteten Innenministeriums war die Abteilung IV für die Belange der Kommunalverwaltung zuständig. Im Zuge der Auflösung der (1817/18 errichteten) vier Kreisregierungen wurde im Juni 1924 die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung als dem Innenministerium angegliederte Mittelinstanz eingerichtet, die bis 1934 parallel zur Abteilung IV innerhalb des Ministeriums bestand (vgl. die Bestände E 180 I-VII im Staatsarchiv Ludwigsburg). Nach 1934 war die Ministerialabteilung nur noch Abteilung des Innenministeriums. 1945 wurden die Zuständigkeiten zwischen den neuerrichteten Landesverwaltungen des Innern in Stuttgart und Tübingen regionalbezogen geteilt. Ab 1952 erhielten die neu errichteten Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen weithin dieselben Zuständigkeiten, wie sie vormals die Ministerialabteilung als Mittelbehörde der Innenverwaltung gehabt hatte. Mehrfach wurden Änderungen in den Zuständigkeiten der einzelnen Geschäftsteile bzw. Referate der Ministerialabteilung / der Abteilung im Innenministerium vorgenommen. Die elf bis dreizehn Geschäftsteile bzw. Referate der Abteilung IV umfaßten im wesentlichen die großen Aufgabenbereiche: Gemeinde- und Körperschaftssachen: Gemeindeangehörigkeit, Oberamts-, Kreis- und Gemeindegebietsänderungen, Hoheitszeichen, Gemeindenamen; Vertretung und Verwaltung der Amtskörperschaften und Gemeinden, Aufsicht über die Verwaltung, Visitationen, Staatsaufsichtsgemeinden; Rechtsverhältnisse der Beamten und Angestellten der Amtskörperschaften und Gemeinden, Besoldung, Pensionen, Unfall- und Krankenfürsorge; Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften, Haushaltssachen, Stiftungen, Rechnungswesen; Gemeindenutzungen, Realgemeinderechte; Veröffentlichungen der Gemeinden und Amtskörperschaften; Sparkassenwesen; Steuerwesen, Finanzstatistik; Wassersachen Allgemeines und Einzelnes, Aufteilung in drei ("Technische") Geschäftsteile bzw. Referate für die drei regional abgegrenzten Bezirke I, II und III. Akten zur Organisation bzw. Geschäftsverteilungspläne finden sich im Bestand E 151/01 (Kanzleidirektion des Innenministeriums) Bü 284, 285, 289, 753, 774 . Bearbeiterbericht: Die Überlieferung der Abteilung IV - Kommunalangelegenheiten des Innenministeriums lag bisher vor in den Teilbeständen: E 151 d I : Übergabeverzeichnis von 1956 mit einem Sonderverzeichnis von 1966 für die miteingekommenen Akten betr. Staatsbeiträge zur Wasserversorgung der Gemeinden (beide jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d II : Übergabeverzeichnis von 1958 (jetzt Teil des Bestandes E 151/41) mit einem Sonderverzeichnis über die Akten des Innenministeriums zur Gemeindefinanzstatistik, die über das Statistische Landesamt eingekommen sind (jetzt Bestand E 151/44); E 151 d III: Übergabeverzeichnis von 1981, teilweise mit Akten, die über das Regierungspräsidium in das Hauptstaatsarchiv eingekommen sind (jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d IV : Schriftgut betr. Sparkassenwesen (jetzt Teil des Bestandes E 151/41), eingekommen mit den Akten des Bestandes E 151 d III; dabei ein Sonderverzeichnis von Personalakten der Gemeinde- und Körperschaftsbeamten von 1966 (jetzt Bestand E 151/42) und ein Sonderverzeichnis von Stellenakten der Ortsvorsteher von 1966 (jetzt Bestand E 151/43). Wie die Übersicht zeigt, wurden die Akten betr. die Staatsbeiträge zur Gemeindewasserversorgung in die nach Landkreisen geordneten Akten des gleichen Betreffs aus der Ablieferung von 1958 (AZ. IV 2499) integriert. Diese Unterlagen umfassen 2,8 lfd. m und sind nun unter der Signatur E 151/41 Bü 1110-1144 zu finden. Ebenfalls aufgelöst wurde der provisorisch gebildete Teilbestand Sparkassenwesen. Die Aktengruppe wurde in den Hauptbestand E 151/41 eingefügt, zudem wurde eine Provenienztrennung zwischen Akten des Innenministeriums (4,6 lfd. m) und Akten der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung (2,9 lfd. m) durchgeführt. Aus der Ablieferung E 151 d II wurden die Akten betr. Ausgleichsstock 1943-1951 ausgehoben und als Bestand EA 2/106 verselbständigt (2,6 lfd. m). Gliederung Da ein Aktenplan der Kommunalabteilung des Innenministeriums aus der Zeit vor 1945 nicht mehr ermittelt werden konnte, wurde die Ordnung und Gliederung des Bestandes aufgrund der durchgängig vergebenen Aktenzeichen ( aus der Abteilungsnummer IV und einer bis zu vierstelligen Aktenziffer, im Findbuch als erste Vorsignatur erfaßt ) erstellt. Dieses Verfahren erwies sich insofern als sinnvoll, als nach 1945 die Akten weiterhin nach diesem Registraturplan abgelegt wurden und auch so in Ablieferungen 1956, 1958, 1962 und 1981 ins Hauptstaatsarchiv gelangt sind ( vgl. die Bestände EA 2/401-404 ). Die Gliederung des Bestandes versucht eine Rekonstruktion des Aktenplanes. Einige ältere Akten weisen zudem noch eine Kasten-/Fach-Signatur auf, die jedoch als Vorsignatur bei der Verzeichnung nicht berücksichtigt wurde. Dagegen wurden die laufenden Nummern der Aktenablieferungsverzeichnisse als zweite Vorsignatur in das jetzige Findbuch mitaufgenommen. Die wenigen Büschel zum Schulwesen sind innerhalb der Kommunalabteilung angewachsen, weitere Unterlagen zu Schulsachen innerhalb des Innenministeriums finden sich jedoch in Bestand E 151/02 (Innenministerium- Abteilung II). Die Ordnung von Aktenbunden innerhalb einzelner Serien nach Kreisen basiert auf der Verwaltungseinteilung nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 ( Reg.Bl. für Württemberg vom 3.5.1938). Generell wurden bei der Verzeichnung Provenienzscheidungen sowie eine Trennung von Vor- und Nachakten (Stichtag 8. Mai 1945) vorgenommen, sofern es sich nicht nur um einzelne Schriftstücke handelte, deren Herausnahme aus dem vorliegenden Aktenbund nicht sinnvoll gewesen wäre (siehe Liste im Anschluß an das Vorwort). Größere Kassationen wurden nicht durchgeführt, lediglich Dubletten, sonstige Mehrfertigungen und einige wenige Büschel wurden aussortiert (0,4 lfd. m). Mit der Erschließung des Bestandes begann im November 1990 Archivangestellte Dorothee Breucker, die den Hauptteil der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten übernahm (Verzeichnung der Büschel 1 bis 997 und 1101 bis 1256 sowie Trennung von Provenienzen und Vor- bzw. Nachakten ). Im Rahmen der praktischen Ausbildung von Teilnehmern des 26. und 27. Fachhochschullehrgangs arbeiteten an der Verzeichnung mit die Archivanwärter/innen Daniela Deckwart (Bü 1110-1144, Verzeichnung und Zuordnung), Nicole Röck (Bü 1257-1265), Thomas Schreiner (Bü 1266-1268, 1317-1330), Katja Hoffmann (Bü 1269-1301, 1315, 1316), Edith Holzer (Bü 1302a-1314, 1285a), Armin Braun (Bü 1331-1356, 1358, 1359), Andrea Rößler (Bü 1360-1379), Hartmut Obst (Bü 1380-1391). Werkstudentin Ulrike Kirchberger (Bü 1392-1413) und Archivoberinspektorin Sabine Schnell (Bü 1424-1557) beendeten die Verzeichnungsarbeiten; letztere übernahm auch die Endredaktion des Findbuchs. Archivangestellte Wilhelmine Kovacs besorgte die Entmetallisierung der Akten sowie kleinere Ausbesserungen und die Verpackung der Büschel in Archivboxen. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte auf MIDETIT-Formularen, das Findbuch wurde mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Der Bestand E 151/41 enthält nunmehr 48,5 lfd. m Akten mit einer Laufzeit von (1814) 1820-1945, mit vereinzelten Nachakten bis 1955 (1965). Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit ab etwa 1900. Die Teilbestände E 151/42 umfassen 1,7 lfd. m, E 151/43 2,3 lfd. m und E 151/44 14 lfd. m Schriftgut. Stuttgart, im November 1992 Sabine Schnell Provenienztrennungen: Alte Signatur EA 2/401: Neue Signatur E 151/41: Nr.59 (AZ: IV 201) Bü 983 Nr.74 (AZ: IV 347) Bü 984 Nr.79 (AZ: IV 370) Bü 985 Nr.117 (AZ: IV 986) Bü 986 Nr.152 (AZ: IV 1518) Bü 987 Nr.158 (AZ: IV 1710) Bü 988 Nr.161 (AZ: IV 1760) Bü 989 Nr.162 (AZ: IV 1775) Bü 990 Nr.164 (AZ: IV 1850) Bü 991 Alte Signatur EA 2/404: Neue Signatur E 151/41: Nr.589 (AZ: IV 290) Bü 992 Nr.609 (AZ: IV 330) Bü 993 Nr.683 (AZ: IV 444) Bü 994 Nr.684 (AZ: IV 445) Bü 995 Nr.694 (AZ: IV 447) Bü 996 Nr.791 (AZ: IV 601) Bü 538 Nr.1273 (AZ: IV 4020) Bü 997 Alte Signatur E 151 d I: Neue Signatur: Nr.186 (AZ: IV 1450) E 151/02 Bü 903a Nr.189 (AZ: IV 1471) E 151/02 Bü 915e Nr.194 (AZ: IV 1525) E 151/02 Bü 915c Nr.195 (AZ: IV 1530) E 151/02 Bü 915b Nr.196 (AZ: IV 1533) E 151/02 Bü 910a Nr.197 (AZ: IV 1534) E 151/02 Bü 915a Nr.201 (AZ: IV 1544) E 151/02 Bü 918a Nr.300 (AZ: IV 5015) E 150 Alte Signatur E 151 d II: Neue Signatur: lfd. Nr. 37, 40-44, 48-50 A 39, Nachträge lfd. Nr. 38, 39, 45-47, 52 E 175 lfd. Nr. 51 J 251 b Nr. 304-307 Alte Signatur E 151 d III: Neue Signatur: lfd. Nr. 499 (AZ: IV 5005) E 151/02 Bü 1174 lfd. Nr. 503 (AZ: IV 5020) E 151/02 Bü 1175 lfd. Nr. 506 (AZ: IV 5035) E 151/02 Bü 1176 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 1 (AZ: IV 2) E 180 lfd. Nr. 14 / Bü 623 (AZ: IV 33) EA 2/404 Nr. 250 lfd. Nr. 41 / Bü 625 (AZ: IV 41) EA 2/404 Nr. 250a lfd. Nr. 26, 22 / Bü 643, 644, 667 (AZ: IV 50) EA 2/404 Nr. 253a lfd. Nr. 37 / Bü 685 (AZ: IV 85) EA 2/404 Nr. 302a lfd. Nr. 38 / Bü 686 (AZ: IV 87) EA 2/404 Nr. 304 lfd. Nr. 42 / Bü 690 (AZ: IV 95) EA 2/404 Nr. 308 lfd. Nr. 51 / Bü 701 (AZ: IV 118d) EA 2/401 Bü 35a lfd. Nr. 70 / Bü 718 (AZ: IV 129) EA 2/404 Nr. 430 lfd. Nr. 75 / Bü 723 (AZ: IV 142) EA 2/404 Nr. 444 lfd. Nr. 85 / Bü 732 (AZ: IV 162) EA 2/404 Nr. 452 lfd. Nr. 98, 99 / Bü 741-743, 746-748 EA 2/404 Nr. 476a (AZ: IV 181) lfd. Nr. 97 / Bü 752 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 99 / Bü 754 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 96 / Bü 762 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 103 / Bü 768 (AZ: IV 186) EA 2/404 Nr. 487 lfd. Nr. 110 / Bü 776 (AZ: IV 191) EA 2/404 Nr. 491 lfd. Nr. 119 / Bü 788 (AZ: IV 198) EA 2/404 Nr. 515 lfd. Nr. 121 / Bü 790 (AZ: IV 200) EA 2/404 Nr. 516 lfd. Nr. 123 / Bü 798 (AZ: IV 211) EA 2/404 Nr. 538 lfd. Nr. 140 / Bü 812 (AZ: IV 250) EA 2/404 Nr. 553 lfd. Nr. 153 / Bü 825 (AZ: IV 305) EA 2/404 Nr. 602a lfd. Nr. 157 / Bü 830 (AZ: IV 325) EA 2/404 Nr. 607 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 164a (AZ: IV 371) E 180 lfd. Nr. 171 (AZ: IV 374) E 180 lfd. Nr. 173 / Bü 836 (AZ: IV 390) EA 2/404 Nr. 650 lfd. Nr. 174 / Bü 844 (AZ: IV 391) EA 2/404 Nr. 651 lfd. Nr. 178 / Bü 863 (AZ: IV 405) EA 2/404 Nr. 657 lfd. Nr. 182 / Bü 867 (AZ: IV 410) EA 2/404 Nr. 660 lfd. Nr. 185 / Bü 885 (AZ: IV 416) EA 2/404 Nr. 662 lfd. Nr. 203 (AZ: IV 443b) E 180 lfd. Nr. 210 / Bü 922 (AZ: IV 520) EA 2/404 Nr. 743 lfd. Nr. 217 / Bü 929 (AZ: IV 560) EA 2/404 Nr. 771 lfd. Nr. 221 / Bü 933 (AZ: IV 575) EA 2/404 Nr. 756 lfd. Nr. 263 / Bü 956 (AZ: IV 770) EA 2/404 Nr. 850 lfd. Nr. 264 (AZ: IV 777) EA 2/404 Nr. 878a lfd. Nr. 266 / Bü 958-959 (AZ: IV 781) EA 2/404 Nr. 888/04 lfd. Nr. 275 (AZ: IV 829) E 151/01 Bü 3171 lfd. Nr. 277 / Bü 967 (AZ: IV 830) EA 2/404 Nr. 893a lfd. Nr. 278 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3165 lfd. Nr. 279 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3166 lfd. Nr. 280 (AZ: IV 834) E 151/01 Bü 3168 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) E 151/01 Bü 3167 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) EA 2/404 Nr. 905 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) E 151/01 Bü 3169, 3170 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) EA 2/ 404 Nr. 907a lfd. Nr. 285 (AZ: IV 853) E 151/01 Bü 3172 lfd. Nr. 301 / Bü 980 (AZ: IV 900) EA 2/404 Nr. 920 lfd. Nr. 306 / Bü 1361 (AZ: IV 1130) EA 2/404 Nr. 921 lfd. Nr. 309 / Bü 1362 (AZ: IV 1140) EA 2/404 Nr. 937 lfd. Nr. 315 / Bü 1367 (AZ: IV 1148) EA 2/404 Nr. 938a lfd. Nr. 342 / Bü 1379 (AZ: IV 1270) EA 2/404 Nr. 955 lfd. Nr. 348 / Bü 1382 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1028 lfd. Nr. 348b / Bü 1384 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1035 lfd. Nr. 353 / Bü 1389 (AZ: IV 1374) EA 2/404 Nr. 1068 lfd. Nr. 354 / Bü 1390 (AZ: IV 1380) EA 2/404 Nr. 1077 lfd. Nr. 364 / Bü 1392 (AZ: IV 1530) EA 2/404 Nr. 1096 lfd. Nr. 366 / Bü 1394 (AZ: IV 1550) EA 2/404 Nr. 1097 lfd. Nr. 367 / Bü 1395 (AZ: IV 1555) EA 2/404 Nr. 1098 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 387 / Bü 1404 (AZ: IV 1665) EA 2/404 Nr. 1117 lfd. Nr. 391 / Bü 1408 (AZ: IV 1700) EA 2/404 Nr. 1148 lfd. Nr. 393 / Bü 1410 (AZ: IV 1702) EA 2/404 Nr. 1149 lfd. Nr. 395 / Bü 1412 (AZ: IV 1708) EA 2/404 Nr. 1160 lfd. Nr. 399 / Bü 1426 (AZ: IV 1730) EA 2/404 Nr. 1174 lfd. Nr. 401 / Bü 1428 (AZ: IV 1740) EA 2/404 Nr. 1189 lfd. Nr. 412 / Bü 1437 (AZ: IV 1830) EA 2/404 Nr. 1198 lfd. Nr. 413 / Bü 1438 (AZ: IV 1835) EA 2/404 Nr. 1206a lfd. Nr. 421 / Bü 1444 (AZ: IV 1890) EA 2/404 Nr. 1219 lfd. Nr. 438 / Bü 1457 (AZ: IV 2038) EA 2/404 Nr. 1228 lfd. Nr. 498 / Bü 1549 (AZ: IV 4021) J 121 / J 122 lfd. Nr. 499 / Bü 1551 (AZ: IV 5000) EA 2/404 Nr. 1275 Alte Signatur E 151 d IV: Neue Signatur lfd. Nr. 1-58 (AZ: IV 237-IV 490) E 180 lfd. Nr. 142 (AZ: IV 1618) E 180

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/12 · Bestand · 1818-1945, mit vereinzelten Nachakte
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Zur Behördengeschichte: Die Zuständigkeit für das im 19. Jahrhundert beim Innenministerium ressortierende Vermessungs- und Vermarkungswesen und das bei der Finanzverwaltung ressortierende Katasterbureau und die andesvermessung wurde zunächst per Gesetz über das Staatsministerium und die Ministerien vom 6. November 1926 (Reg.Bl. S.239) der Finanzverwaltung übertragen. Mit Gesetz vom 3. Juli 1934 (Reichsges.Bl. S.534) wurde das Vermessungswesen eichsangelegenheit und war damit dem Reichsinnenministerium nterstellt. In der Folge waren gemäß Erlaß vom 28. August 1936 des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern die noch unmittelbar dem Land Württemberg gehörenden Einrichtungen Topographisches Bureau) im Innenministerium zusammenzufassen, worauf die Verordnung über die Neuordnung des Vermessungswesens in Württemberg vom 10. Oktober 1936 (Reg.Bl. S.115) die Zuständigkeit für das Vermessungs- und Vermarkungswesen von der Finanzverwaltung auf das Innenministerium übertrug, und die Landesaufsichtsstelle für den körperschaftlichen Messungsdienst sowie die Topographische Abteilung des Statistischen Landesamts (als Topographisches Bureau) dem Innenministerium (Abteilung XII) angegliedert wurden. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die Verzeichnung der Unterlagen erfolgte im Rahmen der praktischen Ausbildung des 32. Fachhochschullehrgangs des gehobenen Archivdienstes durch Bernd Geil, Ulrike Glogger und Matthias Grotz, die Endbearbeitung übernahm Unterzeichnete. Die Gliederung der Akten, die 1977 vom Innenministerium, Abteilung II an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden, orientiert sich soweit als möglich an den vorhandenen Aktenzeichen. Aufgrund der Vorprovenienzen Königl. Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt, Technisches Landesamt, Finanzministerium und schließlich Innenministerium fanden sich verschiedene Aktenzeichenstufen. Die jetzige Ordnung folgt den auf der Mehrheit der Akten angebrachten Aktenzeichen der Abteilung XII des Innenministeriums. Bei der Erschließung des Bestandes wurden 0,5 lfd.m Akten der Provenienz Königliches Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt an das Staatsarchiv Ludwigsburg (dort Bestand E 251 IV) abgegeben. Außerdem wurden Unterlagen der Provenienz Finanzministerium (0,05 lfd.m) Bestand E 222 b zugeordnet (mittlerweile Bestand E 222a, Stand: 2004). 0,2 lfd.m aus der Entstehungszeit vor 1945 wurden aus Bestand EA 2/203 herausgelöst und in vorliegenden Bestand integriert. Provenienztrennungen wurden nur in solchen Fällen durchgeführt, in denen dies im Hinblick auf Umfang und Aktenstruktur sinnvoll erschien. Kassiert wurden im wesentlichen Dubletten im Umfang von 0,06 lfd. m. Hingewiesen sei auf folgende Bestände, die ergänzende Unterlagen enthalten: Im Staatsarchiv Ludwigsburg: Technisches Landesamt (EL 72 I, EL 72 II) Landesfinanzamt (E 252 II) K. Steuerkollegium (E 251 I-IV) Landesvermessungsamt (EL 68) Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Finanzministerium (E 221, E 222, E 222a) Innenministerium, Personalakten Vermessungsbediensteter (E 151/22) Der Bestand umfaßt nunmehr 6,9 lfd. m mit 208 Büscheln (Bestellnummern 1-209, Nr. 180 ist nicht belegt) bei einer Laufzeit von 1818-1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1951. Der überwiegende Teil der Akten stammt aus dem 20. Jahrhundert. Stuttgart, im Januar 1995 Sabine Schnell

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/01 · Bestand · 1816-1866
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Vorwort: Der Deutsche Bund, ein durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffener Staatenbund, umfasste anfangs 34, zuletzt 28 souveräne Fürsten und vier freie Städte. Ihm gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, England für Hannover (bis 1837) und die Niederlande für Luxemburg und Limburg (ab 1839) an. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt a. M., die nach längeren Vorverhandlungen am 5. November 1816 erstmals zusammentrat und in der Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz führte. Ihr unterstanden verschiedene Kommissionen und andere Einrichtungen wie die Bundeskanzleidirektion, die Militärkommission, die Zentraluntersuchungskommission und die Bundeszentralbehörde. Die Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat blieb durch die garantierte Souveränität der Mitgliedsstaaten und durch den Dualismus der beiden Großmächte Österreich und Preußen sowie die enge Verbindung Österreichs zu seinen nichtdeutschen Gebieten unmöglich. Verhängnisvoll wurde der Ausbau der Bundesverfassung im reaktionären Sinn. Die dadurch ausgelöste Revolution von 1848/49 suchte den Deutschen Bund zu einem nationalen Bundesstaat umzuformen. Die Bundesversammlung übertrug ihre Befugnisse an den Reichsverweser und stellte ihre Tätigkeit am 28. Juni 1848 ein. Nach dem Scheitern der Revolution stellte Österreich, zunächst gegen Preußen, im Sommer 1850 den Bundestag wieder her. Auch Preußen und seine Bundesgenossen kehrten nach dem Misslingen der Unionspläne von Olmütz und der Dresdner Konferenzen zur Reform des Bundes in den Bundestag zurück, der am 14. Mai 1851 seine Tätigkeit wieder aufnahm. Weitere Reformversuche in der Folgezeit scheiterten. Der Deutsche Bund zerbrach schließlich im österreichisch-preußischen Konflikt. Im Prager Frieden vom August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Bundes an. Die Württembergische Gesandtschaft beim Bundestag bzw. der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 bestand von 1815 bis 1866. Sie hatte über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung verhandelt wurden, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu berichten. Das Ministerium entschied dann über das weitere Vorgehen und veranlasste die Durchsetzung der Frankfurter Beschlüsse im Innern Württembergs. Wie das Referat so hatten im Ministerium auch die Akten über die Bundestagsangelegenheiten eine herausgehobene Stellung. Eigene, von den Tagebüchern der Hauptregistratur getrennt geführte Diarien lassen sich von November 1816 bis Dezember 1849 nachweisen (E 59 Bde. 181-231). Zur Unterscheidung des allgemeinen, in blauen Umschlägen verwahrten Schriftguts des Ministeriums wurden diese Akten in rötlichen Faszikeln abgelegt, wie es auch Paragraph 14a der Vorschrift für die Geschäftsbehandlung beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Januar 1824 festlegte (E 40/31 Bü 32). Die Vergabe der Aktenzeichen scheint anfangs nach einer alphabetischen Gliederung (wie im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 65 beschrieben) erfolgt zu sein. Doch muß sich dieses Schema bald als unbrauchbar erwiesen haben. Jedenfalls kam es in den zwanziger Jahren in der Registratur zu Umordnungen, wobei eine neue Systematik mit leichten Sachaktenansätzen nach chronologischer Reihung eingeführt wurde. Nur bei der Serie der Gesandtenberichte wurde die alte Ordnung noch bis ca. 1845 beibehalten. Die Akten müssen zwischen 1872 und 1904 aus der geheimen Registratur des Ministeriums an die Archivdirektion abgegeben worden sein. Sie wurden - nach vorübergehender Lagerung im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg - an das Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung weitergeleitet. Das Staatsfilialarchiv fertigte auch Abgabelisten ("Bundesakten" Verz. ad 57 und "Zoll- und Handelssachen" Lit. F) an. Bei der Abgabe scheinen nach Vermerken auf verschiedenen Umschlägen auch Kassationen vorgesehen worden zu sein, die aber dann aus nicht mehr bekannten Gründen unterblieben. : Das vorliegende Verzeichnis vereinigt die Akten des Außenministeriums betr. die Württembergische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt a. M. aus verschiedenen Beständen. Den Hauptteil bilden Archivalien aus E 65 Verz. 24, 40 und 57 und E 36 Lit. F. Ferner wurden einige Gesandtschaftsakten, die bereits in den achtziger Jahren verzeichnet worden waren, hierher gezogen. Die unter dem Stichwort "Reklamationen" zusammengefassten Archivalien wurden aufgelöst und wie der Gesamtbestand nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Erst nach der Zeit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 erwachsene Akten wurden den entsprechenden Beständen von E 40 zugewiesen, ebenso nach dem Provenienzprinzip bei anderen Ministerien entstandene Schriftstücke dorthin zurückgelegt. Von einigen im Ministerium umgeordneten Akten waren nur noch leere Umschläge vorhanden; diese wurden kassiert. Protokolle der Bundesversammlung vom Oktober 1816 bis 1863 und der Militärkommission von 1837 bis 1861 liegen im Drucksachenraum des Hauptstaatsarchivs vor. Weitere Protokolle der Militärkommission werden außerdem in E 40/72 Bü 250-262 verwahrt. Diese Protokolle wurden daher bei der Verzeichnung nicht erfasst. Alte Paginierungen sind obsolet. Der Bestand zeichnet ein sehr anschauliches Bild über die Zeit des Deutschen Bundes und der provisorischen Zentralgewalt 1848/49 im gesamten Deutschland. Er enthält Unterlagen über die Beschlüsse des Bundestags und deren Umsetzung in Württemberg und damit auch Material über innerwürttembergische Vorgänge. Die Gegenüberlieferung - jedoch in weit geringerem Umfang - befindet sich im Bestand E 65. Die Verzeichnung erfolgte von 1980 bis 1983 und ab 1997 im Rahmen der Ausbildung durch die Archivreferendarinnen und -referendare Ronald Asch, Irmtraud Betz, Ernst Otto Bräunche, Elke Koch, Carl-Jochen Müller, Andreas Schmauder, Wolfgang Stetter und Volker Trugenberger sowie durch die Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter André Kayser, Thomas Krause, Sandra Krischel, Alexander Rantasa, Caroline Schach und Nicole Schütz. Im Anschluss daran verzeichnete Wilfried Braunn den Rest. Die online-fähige Klassifikation des Bestandes sowie die weiteren Redaktionsarbeiten übernahmen die Unterzeichneten. Die Übertragung der auf Verzeichnungsformularen gefertigten Titelaufnahmen in MIDOSA 95-Datensätze nahmen Frau Tanja Bürger, Frau Anna-Maria Diener und Frau Gisela Filipitsch vor, die Verpackung der Archivboxen besorgten Wilhelm Gieb und Doris Köhler. Der vorliegende Bestand enthält jetzt 1737 Nummern (die Ordnungsnummer 1433 ist nicht belegt) im Umfang von 43,1 lfd. m bei einer Laufzeit von 1815 bis 1866, darunter Vorakten ab 1771 und Nachakten bis 1875. Einzelne Schriftstücke zur Wirtschaftsgeschichte bis 1833 finden sich gedruckt bei: Vorgeschichte und Begründung des Deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte. Bearbeitet von W. v. Eisenhart Rothe und A. Ritthaler, Band I-III, Berlin 1934. Stuttgart, im Juni 2001 Wilfried Braunn Sabine Schnell

            Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt (Bestand)
            Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77 B · Bestand
            Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

            Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.