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            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 7/2 · Bestand · (1714-1719), 1853-1987
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens Der mit der Kreuzzugsbewegung Ende des 11. Jahrhunderts entstandene Johanniterorden fiel am Beginn des 19. Jahrhunderts wie alle geistlichen Institutionen der Säkularisation zum Opfer. Das deutsche Großpriorat in Heitersheim (im Breisgau) wurde 1805/6 mit den ihm unterstellten Kommenden, darunter diejenigen im neuen Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg, aufgelöst. Die Ballei Brandenburg, die seit dem 14. Jahrhundert eine durch den Übertritt zum Protestantismus um 1540 noch verstärkte Sonderstellung innerhalb des Großpriorates Deutschland genoß, wurde erst 1811 säkularisiert, blieb jedoch in Gestalt eines Verdienstordens für um den preußischen König, das königliche Haus und die Monarchie verdiente Personen protestantischer und auch russisch-orthodoxer Konfession weiterbestehen. 1852 stellte König Friedrich Wilhalm IV. von Preußen die Ballei Brandenburg des Johanniterordens wieder her. Von ihr ging auch die Initiative zur Wiederbelebung des Ordens und zur Gründung von "Genossenschaften" in den preußischen Provinzen und in Süddeutschland aus. Abschluß der Entwicklung in Württemberg war im Juni 1858 die Verleihung des Korporationsrechtes, also des Status einer juristischen Person, an die in Stuttgart residierende "Genossenschaft der Ritter der Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Königreich Württemberg". Ihr schlossen sich badische und - bis zur Gründung einer Genossenschaft im Königreich Bayern 1888 - auch bayerische Ritter an. Zur mehrfach beabsichtigten Gründung einer eigenen Genossenschaft für Baden kam es nicht, 1906 wurde die Genossenschaft daher in"Württembergisch-Badensche Genossenschaft des Johanniterordens" umbenannt. Seit 1978 führt sie die Bezeichnung "Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens". Sie war ursprünglich einem Juristische Person dürch königlichen württembergischen Hoheitsakt und ist nun ein gemeinnütziger eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts. Die Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens ist der Ballei Brandenburg unterstellt, die in insgesamt 20 Genossenschaften oder Kommenden untergliedert ist. An der Spitze des auch Johannitergruppen in Belgien, Österreich, USA und Südafrika umfassenden Gesamtordens steht der Herrenmeister, der vom Kapitel, dem obersten beschlußfassenden Organ, gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Ordensstatthalter. Die Ordensmitglieder sind, je nach Betätigung bzw. Bewährung als Ehrenritter, Rechtsritter, Kommendatoren, Ehrenkommendatoren oder Ehrenmitglieder eingestuft. Der Baden-Württembergischen Kommende steht ein "Regierender Kommendator" vor, der zusammen mit dem Vorstand (Konvent) der Genossenschaft sein Amt ausübt. Auf den Rittertagen, die jährlich abgehalten werden, werden anstehende Fragen besprochen. Als Aufgaben des Ordens legt die auch für die württembergische Genossenschaft verbindliche Satzung der Ballei Brandenburg vom 24.6.1853 vor allem die "Verteidigung der christlichen Religion insbesondere des evangelischen Bekennntnisses", den "Kampf gegen Unglauben", sowie den "Dienst und (die) Pflege der Kranken" fest. Eine Ausweitung der Aufgaben erfolgte mit der Satzung der Baden-Württembergischen Kommende vom 30. September 1978 § 2 (2): "Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Allgemeinheit durch Betreuung und Fürsorge für Kranke, Alte, körperlich und wirtschaftlich Schwache, sowie Jugendliche und Kinder. Die Vereinigung übt diese Tätigkeit in Krankenanstalten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen, sowie durch ihr angeschlossene Arbeits- und Hilfsgemeinschaften aus. In Zeiten der Gefahr von außen und innen widmet sich die Vereinigung besonders den Verwundeten, Kranken und sonstigen Geschädigten". Kennzeichnend für die Kommende ist neben ihrem historisch begründeten, intensiven diakonischen Engagement ein ausgeprägtes kulturelles Engagement. Es wird getragen von drei Säulen: dem Archiv, der Bibliothek und dem Museum. Das Archiv des Ordens befindet sich seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Johanniter-Bibliothek ist erst nach dem II. Weltkrieg entstanden. Sie enthält wertvolle bibliophile Werke aus sechs Jahrhunderten vor allem auch zur Ordensgeschichte. Seit 2007 ist die Bibliothek als Depositum in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe untergebracht. Das Johanniter-Museum Krautheim a. d. Jagst ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Kommende. Das historische Gebäude, das ursprünglich im Besitz des Johanniterordens und danach des Deutschen Ordens war, gehört heute der Stadt, die Exponate der Kommende. Das Museum wurde 1978 eröffnet und erhielt 2006 zum 700jährigen Stadtjubiläum ein neues Erscheinungsbild. Die Kommendatoren der Baden-Württembergischen Kommende: 1858-1868 Frhr. Wilhelm vom Holtz 1868-1888 Graf Wilhelm von Taubenheim 1888-1908 Fürst Hermann zu Hohenlohe.Langenburg 1908-1947 Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg 1948-1952 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1952-1958 Rudolf von Bünau 1958-1960 Fürst Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg 1960-1961 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1961-1973 Frhr. Reinhard von Gemmingen-Hornberg seit 1973 Ritter Friedrich von Molo Inhalt und Bewertung Geschichte, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Die Überlieferung der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum verwahrt. Für die 1969 eingekommenen Unterlagen liegt bereits ein 1970 von der Inspektoranwärterin Renate Pruschek gefertigtes, abgeschlossenes Findbuch vor. Die seitherigen Abgaben vom Juni 1983, Mai 1984, August und September 1988, die durch den Kommendator der Baden-Württembergischen Kommende Friedrich Ritter von Molo und durch das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erfolgten, wurden zu einem Teilbstand vereinigt und sind im vorliegenden Findbuch erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte zunächst im Rahmen der Ausbildung der Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer, Regina Keyler, Bettina Herrmann unter Anleitung von Archivassessor Dr. Peter Schiffer von Juli bis September 1988. Von Oktober 1988 bis März 1989 fertigte Archivinspektorin z.A. Sabine Schnell die übrigen Titelaufnahmen und führte die abschließenden Arbeiten aus. Da der Bestand von mehreren Bearbeitern verzeichnet wurde, war es nicht immer möglich, die Titelaufnahmen einheitlich zu gestalten. Eine vorarchivische Ordnung der Akten ist nicht erkennbar, daher diente die Gliederung des Findbuches von Pruschek als Grundlage für das vorliegende Findbuch. Eine Modifizierung war jedoch notwendig. Um Überschneidungen in den Bestellnummern zu vermeiden, wurde bei der Verzeichnung des vorliegenden Teilbestandes mit Bestellnummer 401 begonnen. Der Bestand enthält insbesondere Akten über Organisation und Verwaltung der Genossenschaft. Einblicke in die Aufgaben der Genossenschaft vermitteln eher die eingekommenen Druckschriften und Zeitschriften, die vorhandenen Bücher geben vor allem Auskunft über die allgemeine Ordensgeschichte. Persölnliche Unterlagen der Kommendatoren über Mitgliedschaft und Funktion im Orden verblieben in den privaten Nachlässen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die verzeichneten Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von (1714-1719) 1853 bis 1987. Da der Bestand Eigentum des Johanniterordens ist, wurden keine Kassationen vorgenommen. Der Teilbestand P 7/2 umfaßt 293 Einheiten mit 8,3 lfd. m. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/12 · Bestand · 1818-1945, mit vereinzelten Nachakte
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Zur Behördengeschichte: Die Zuständigkeit für das im 19. Jahrhundert beim Innenministerium ressortierende Vermessungs- und Vermarkungswesen und das bei der Finanzverwaltung ressortierende Katasterbureau und die andesvermessung wurde zunächst per Gesetz über das Staatsministerium und die Ministerien vom 6. November 1926 (Reg.Bl. S.239) der Finanzverwaltung übertragen. Mit Gesetz vom 3. Juli 1934 (Reichsges.Bl. S.534) wurde das Vermessungswesen eichsangelegenheit und war damit dem Reichsinnenministerium nterstellt. In der Folge waren gemäß Erlaß vom 28. August 1936 des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern die noch unmittelbar dem Land Württemberg gehörenden Einrichtungen Topographisches Bureau) im Innenministerium zusammenzufassen, worauf die Verordnung über die Neuordnung des Vermessungswesens in Württemberg vom 10. Oktober 1936 (Reg.Bl. S.115) die Zuständigkeit für das Vermessungs- und Vermarkungswesen von der Finanzverwaltung auf das Innenministerium übertrug, und die Landesaufsichtsstelle für den körperschaftlichen Messungsdienst sowie die Topographische Abteilung des Statistischen Landesamts (als Topographisches Bureau) dem Innenministerium (Abteilung XII) angegliedert wurden. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die Verzeichnung der Unterlagen erfolgte im Rahmen der praktischen Ausbildung des 32. Fachhochschullehrgangs des gehobenen Archivdienstes durch Bernd Geil, Ulrike Glogger und Matthias Grotz, die Endbearbeitung übernahm Unterzeichnete. Die Gliederung der Akten, die 1977 vom Innenministerium, Abteilung II an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden, orientiert sich soweit als möglich an den vorhandenen Aktenzeichen. Aufgrund der Vorprovenienzen Königl. Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt, Technisches Landesamt, Finanzministerium und schließlich Innenministerium fanden sich verschiedene Aktenzeichenstufen. Die jetzige Ordnung folgt den auf der Mehrheit der Akten angebrachten Aktenzeichen der Abteilung XII des Innenministeriums. Bei der Erschließung des Bestandes wurden 0,5 lfd.m Akten der Provenienz Königliches Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt an das Staatsarchiv Ludwigsburg (dort Bestand E 251 IV) abgegeben. Außerdem wurden Unterlagen der Provenienz Finanzministerium (0,05 lfd.m) Bestand E 222 b zugeordnet (mittlerweile Bestand E 222a, Stand: 2004). 0,2 lfd.m aus der Entstehungszeit vor 1945 wurden aus Bestand EA 2/203 herausgelöst und in vorliegenden Bestand integriert. Provenienztrennungen wurden nur in solchen Fällen durchgeführt, in denen dies im Hinblick auf Umfang und Aktenstruktur sinnvoll erschien. Kassiert wurden im wesentlichen Dubletten im Umfang von 0,06 lfd. m. Hingewiesen sei auf folgende Bestände, die ergänzende Unterlagen enthalten: Im Staatsarchiv Ludwigsburg: Technisches Landesamt (EL 72 I, EL 72 II) Landesfinanzamt (E 252 II) K. Steuerkollegium (E 251 I-IV) Landesvermessungsamt (EL 68) Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Finanzministerium (E 221, E 222, E 222a) Innenministerium, Personalakten Vermessungsbediensteter (E 151/22) Der Bestand umfaßt nunmehr 6,9 lfd. m mit 208 Büscheln (Bestellnummern 1-209, Nr. 180 ist nicht belegt) bei einer Laufzeit von 1818-1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1951. Der überwiegende Teil der Akten stammt aus dem 20. Jahrhundert. Stuttgart, im Januar 1995 Sabine Schnell

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/01 · Bestand · 1816-1866
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Vorwort: Der Deutsche Bund, ein durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffener Staatenbund, umfasste anfangs 34, zuletzt 28 souveräne Fürsten und vier freie Städte. Ihm gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, England für Hannover (bis 1837) und die Niederlande für Luxemburg und Limburg (ab 1839) an. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt a. M., die nach längeren Vorverhandlungen am 5. November 1816 erstmals zusammentrat und in der Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz führte. Ihr unterstanden verschiedene Kommissionen und andere Einrichtungen wie die Bundeskanzleidirektion, die Militärkommission, die Zentraluntersuchungskommission und die Bundeszentralbehörde. Die Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat blieb durch die garantierte Souveränität der Mitgliedsstaaten und durch den Dualismus der beiden Großmächte Österreich und Preußen sowie die enge Verbindung Österreichs zu seinen nichtdeutschen Gebieten unmöglich. Verhängnisvoll wurde der Ausbau der Bundesverfassung im reaktionären Sinn. Die dadurch ausgelöste Revolution von 1848/49 suchte den Deutschen Bund zu einem nationalen Bundesstaat umzuformen. Die Bundesversammlung übertrug ihre Befugnisse an den Reichsverweser und stellte ihre Tätigkeit am 28. Juni 1848 ein. Nach dem Scheitern der Revolution stellte Österreich, zunächst gegen Preußen, im Sommer 1850 den Bundestag wieder her. Auch Preußen und seine Bundesgenossen kehrten nach dem Misslingen der Unionspläne von Olmütz und der Dresdner Konferenzen zur Reform des Bundes in den Bundestag zurück, der am 14. Mai 1851 seine Tätigkeit wieder aufnahm. Weitere Reformversuche in der Folgezeit scheiterten. Der Deutsche Bund zerbrach schließlich im österreichisch-preußischen Konflikt. Im Prager Frieden vom August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Bundes an. Die Württembergische Gesandtschaft beim Bundestag bzw. der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 bestand von 1815 bis 1866. Sie hatte über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung verhandelt wurden, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu berichten. Das Ministerium entschied dann über das weitere Vorgehen und veranlasste die Durchsetzung der Frankfurter Beschlüsse im Innern Württembergs. Wie das Referat so hatten im Ministerium auch die Akten über die Bundestagsangelegenheiten eine herausgehobene Stellung. Eigene, von den Tagebüchern der Hauptregistratur getrennt geführte Diarien lassen sich von November 1816 bis Dezember 1849 nachweisen (E 59 Bde. 181-231). Zur Unterscheidung des allgemeinen, in blauen Umschlägen verwahrten Schriftguts des Ministeriums wurden diese Akten in rötlichen Faszikeln abgelegt, wie es auch Paragraph 14a der Vorschrift für die Geschäftsbehandlung beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Januar 1824 festlegte (E 40/31 Bü 32). Die Vergabe der Aktenzeichen scheint anfangs nach einer alphabetischen Gliederung (wie im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 65 beschrieben) erfolgt zu sein. Doch muß sich dieses Schema bald als unbrauchbar erwiesen haben. Jedenfalls kam es in den zwanziger Jahren in der Registratur zu Umordnungen, wobei eine neue Systematik mit leichten Sachaktenansätzen nach chronologischer Reihung eingeführt wurde. Nur bei der Serie der Gesandtenberichte wurde die alte Ordnung noch bis ca. 1845 beibehalten. Die Akten müssen zwischen 1872 und 1904 aus der geheimen Registratur des Ministeriums an die Archivdirektion abgegeben worden sein. Sie wurden - nach vorübergehender Lagerung im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg - an das Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung weitergeleitet. Das Staatsfilialarchiv fertigte auch Abgabelisten ("Bundesakten" Verz. ad 57 und "Zoll- und Handelssachen" Lit. F) an. Bei der Abgabe scheinen nach Vermerken auf verschiedenen Umschlägen auch Kassationen vorgesehen worden zu sein, die aber dann aus nicht mehr bekannten Gründen unterblieben. : Das vorliegende Verzeichnis vereinigt die Akten des Außenministeriums betr. die Württembergische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt a. M. aus verschiedenen Beständen. Den Hauptteil bilden Archivalien aus E 65 Verz. 24, 40 und 57 und E 36 Lit. F. Ferner wurden einige Gesandtschaftsakten, die bereits in den achtziger Jahren verzeichnet worden waren, hierher gezogen. Die unter dem Stichwort "Reklamationen" zusammengefassten Archivalien wurden aufgelöst und wie der Gesamtbestand nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Erst nach der Zeit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 erwachsene Akten wurden den entsprechenden Beständen von E 40 zugewiesen, ebenso nach dem Provenienzprinzip bei anderen Ministerien entstandene Schriftstücke dorthin zurückgelegt. Von einigen im Ministerium umgeordneten Akten waren nur noch leere Umschläge vorhanden; diese wurden kassiert. Protokolle der Bundesversammlung vom Oktober 1816 bis 1863 und der Militärkommission von 1837 bis 1861 liegen im Drucksachenraum des Hauptstaatsarchivs vor. Weitere Protokolle der Militärkommission werden außerdem in E 40/72 Bü 250-262 verwahrt. Diese Protokolle wurden daher bei der Verzeichnung nicht erfasst. Alte Paginierungen sind obsolet. Der Bestand zeichnet ein sehr anschauliches Bild über die Zeit des Deutschen Bundes und der provisorischen Zentralgewalt 1848/49 im gesamten Deutschland. Er enthält Unterlagen über die Beschlüsse des Bundestags und deren Umsetzung in Württemberg und damit auch Material über innerwürttembergische Vorgänge. Die Gegenüberlieferung - jedoch in weit geringerem Umfang - befindet sich im Bestand E 65. Die Verzeichnung erfolgte von 1980 bis 1983 und ab 1997 im Rahmen der Ausbildung durch die Archivreferendarinnen und -referendare Ronald Asch, Irmtraud Betz, Ernst Otto Bräunche, Elke Koch, Carl-Jochen Müller, Andreas Schmauder, Wolfgang Stetter und Volker Trugenberger sowie durch die Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter André Kayser, Thomas Krause, Sandra Krischel, Alexander Rantasa, Caroline Schach und Nicole Schütz. Im Anschluss daran verzeichnete Wilfried Braunn den Rest. Die online-fähige Klassifikation des Bestandes sowie die weiteren Redaktionsarbeiten übernahmen die Unterzeichneten. Die Übertragung der auf Verzeichnungsformularen gefertigten Titelaufnahmen in MIDOSA 95-Datensätze nahmen Frau Tanja Bürger, Frau Anna-Maria Diener und Frau Gisela Filipitsch vor, die Verpackung der Archivboxen besorgten Wilhelm Gieb und Doris Köhler. Der vorliegende Bestand enthält jetzt 1737 Nummern (die Ordnungsnummer 1433 ist nicht belegt) im Umfang von 43,1 lfd. m bei einer Laufzeit von 1815 bis 1866, darunter Vorakten ab 1771 und Nachakten bis 1875. Einzelne Schriftstücke zur Wirtschaftsgeschichte bis 1833 finden sich gedruckt bei: Vorgeschichte und Begründung des Deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte. Bearbeitet von W. v. Eisenhart Rothe und A. Ritthaler, Band I-III, Berlin 1934. Stuttgart, im Juni 2001 Wilfried Braunn Sabine Schnell

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Bestand · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 6/001 · Bestand · 1945-1970, Vorakten ab 1869
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            I: Mit dem Gesetz vom 6.November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien trat das Wirtschaftsministerium an die Stelle des 1918 gebildeten Arbeits- und Ernährungsministeriums. Seither ist es - unter wechselnden Bezeichnungen - oberste Landesbehörde für die staatliche Wirtschaftspflege. Im Dezember 1946 wurden die Aufgabenbereiche Landwirtschaft und Ernährung ausgegliedert und zu einem eigenständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (EA/7) zusammengefasst. Auch wurde die bislang im Wirtschaftsministerium selbst integrierte Preisaufsichtsstelle 1947 ausgegliedert und zu einer selbständigen Behörde innerhalb der Wirtschaftsverwaltung. Laut Stand vom 1.6.1948 verteilten sich die Aufgaben des Wirtschaftsministeriums auf folgende Geschäftsteile: 1. Allgemeines, Organisation und Kanzleidirektion 2. Wirtschaftserfassung und wirtschaftliches Organisationswesen 3. Gewerberecht 4. Handwerk und sonstiges Gewerbe 5. Außenhandel, Interzonenverkehr 6. Industrie 7. Planung, Rohstoff- und Produktionslenkung 8. Preisbildung 9. Wirtschaftsstatistik (zu den Geschäftsteilen siehe auch Büschel 139 Nr.244) Als Minister standen dem Wirtschaftsministerium vor: Josef André (CDU) von September 1945 bis Mai 1946, Heinrich Köhler (CDU) von Mai bis November 1946 und Hermann Veit (SPD) von Dezember 1946 bis Juni 1960. II: Der vorliegende Aktenbestand EA 6/001 (frühere Signatur EA 6/3) wurde im Februar 1975 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Es handelt sich um allgemeine Verwaltungsakten, die nach einem Dezimalaktenplan abgelegt wurden. Dieser Aktenplan war jedoch weder aufzufinden, noch konnte er rekonstruiert werden. Die nachträgliche Gliederung erfolgte deshalb in Anlehnung an die o.a. Geschäftsteile; da jedoch nicht alle Akten sinnvoll in dieses Ordnungsschema integriert werden konnten, wurde die Ordnung nach Geschäftsteilen bei der Bearbeitung modifiziert und ergänzt. Die im Bestand befindlichen, vor Mai 1945 entstandenen Vorakten wurden - soweit es sich um ganze Büschel handelte - herausgezogen und dem Bestand E 384 (Wirtschaftsministerium 1926-1945) zugeordnet . Einzelne, aus der Zeit vor 1945 stammende Schriftstücke wurden jedoch im Bestand belassen. Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit von 1945-1952, mit Vorakten ab 1869 und Nachakten bis 1970. Bei der jetzigen Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes wurden zehn Aktenbüschel (die Nummern 300, 301, 306, 312, 317 und 329 = 0,2 lfd. m) der Provenienz Wirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Insgesamt 0,8 lfd. m Akten, die vor allem Durchschläge und Hektographien enthielten, wurden kassiert, so dass der Bestand nunmehr 10,6 lfd. m umfasst. Die Neuverzeichnung und Gliederung erfolgte zwischen September 1990 und März 1991 durch die Unterzeichnete. Die Verpackung der Büschel in Archivboxen besorgte Archiv angestellter Fröhlich. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Stuttgart, im August 1992 Sabine Schnell