Sabi

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            Allgemeine Verwaltung
            01.04.01. · Bestand
            Teil von Stadtarchiv Stuttgart

            Kurzbeschreibung: Das Personalamt wurde im Jahr 1919 gegründet. Am 1. August 1998 wurde es zusammen mit dem Hauptamt zum Haupt- und Personalamt vereinigt. Zu seinem Aufgabenbereich zählen sämtliche Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung, insbesondere die Einstellung, Beförderung und Entlassung der städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie die Aufstellung von Ordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des Personalwesens. Umfang: 457 Einheiten / 12 lfm Inhalt: Akten: Personalpolitik, Einstellung, Aus- und Fortbildung, Beförderung und Entlassung von städtischen Mitarbeitern, Personalfürsorge, Steuer-, Besoldungs- und Versicherungsangelegenheiten des Personals, Stellenpläne der einzelnen städtischen Ämter. Schwerpunkt: Drittes Reich und unmittelbare Nachkriegszeit Laufzeit: 1866-1970 Benutzungshinweise: Für alle Akten gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren ab Ende ihrer Laufzeit. Der Bestand enthält 26 personenbezogene Unterlagen mit besonderer Sperrfrist; bei den in den Nr. 403 und 397 enthaltenen Fotos sind zum Teil Urheberrechte zu beachten Vorwort: Am 24. April 1919 wurde durch Beschluss der Gemeindekollegien die Errichtung eines Personalamts festgelegt. Dieses sollte die Personal- und Organisationsangelegenheiten der städtischen Beamten, Unterbeamten, Arbeiter sowie des unständigen Personals mit Ausnahme des technischen Personals der Krankenanstalten und der Lehrer regeln, eine Aufgabe, für die bisher das Stadtschultheißenamt zuständig war. Zum Vorstand des neuen Amts wurde Rechtsrat Dr. Frank ernannt. Bis 1933 war der Leiter des Personalamts zugleich Leiter des übergeordneten Personalreferats, das mit dem Turn- und Sportreferat verbunden war. Mit Wirkung vom 15. Dezember 1933 wurde das Personalamt vom Personalreferat abgetrennt, dass heißt, es wurde künftig nicht mehr unmittelbar vom Personalreferenten geleitet, unterstand aber seinem Geschäftsbereich. Im Juni 1934 wurde die bis dahin der Stadtpflege angeschlossene Besoldungsabteilung dem Personalamt angegliedert. Weitere organisatorische Veränderungen wurden nicht vorgenommen, so dass das Personalamt auch heute noch als nachgeordnetes Fachamt dem Personal- und Sportreferat unter steht. Es ist nach wie vor zuständig für sämtliche Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung, besonders für die Anstellung, Beförderung und Entlassung aller Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie für die Aufstellung von Ordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des Personalwesens. Die meisten der in diesem Band aufgeführten Akten wurden zwischen 1965 und 1972 ins Archiv übernommen. Sie stammen zum größten Teil aus der Zeit zwischen 1930 und 1950. Teilweise sind Vorakten vorhanden, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Andererseits gehen einige Akten, vor allem Stellenplanakten, bis ins Jahr 1970. Bereits an das Archiv abgegebene Personalakten wurden nicht in das Repertorium aufgenommen, da diese einer besonderen Sperrfrist unterliegen und im Allgemeinen der Benutzung nicht zugänglich sind. Da die Akten schon seit mehreren Jahren unverzeichnet den Benutzern zur Verfügung standen und nach den alten nicht mehr zutreffenden Signaturen zitiert wurden, ist dem Repertorium eine Konkordanz angegliedert. Der Bestand umfasst 457 Einheiten mit einem Umfang von 12 lfm. Bearbeitet von Elke Machon, 1985 Ergänzung zum Vorwort: Im August 2006 wurde das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch zum Bestand "Personalamt - Allgemeine Akten 1866-1970" von Gerd Lange unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer in das Verzeichnungsprogramm Augias 8 übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden aufgelöst.

            Depot A
            10 · Bestand
            Teil von Stadtarchiv Stuttgart

            Kurzbeschreibung: In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts differenzierte sich die städtische Verwaltung zunehmend aus. Nach und nach wurden einzelne städtische Ämter anstelle der bis dahin tätigen Ratsdeputationen eingerichtet. Im Bestand 10 Depot A sind die Akten der Verwaltungsämter zusammengefasst (im Gegensatz zu den technischen und Bauämtern, die im Bestand 11 Depot B zu finden sind). Umfang: 5604 Einheiten/155 lfm Inhalt: Akten zu Grundbuch, Vormundschaft, Gemeinde- und Gewerbegericht, Pfändung, Standesamt; Beziehungen der Stadt zu König und Land; Staatsbürgerrecht und Auswanderung; Gemeindeeinwohner; Militär; Statistik; Feste und Jubiläen; Spar-, Versicherungs- und Versorgungskassen; Fürsorge und Wohltätigkeit; Feuerschutz; Land- und Forstwirtschaft; öffentliche Anlagen und Plätze; Gewerbe und Innungen; Maß und Gewicht; Verkehr. Im Zweiten Weltkrieg gingen verloren: Akten zu den Themen Medizinalwesen, Polizeiwesen, Kirche, Unterricht, Sport, Kunst, Wissenschaft, Geselligkeit, Finanzverwaltung. Laufzeit: 1504 - 1949 Benutzungshinweise: Der Bestand 10 Depot A wurde 2006/2007 mit neuen, einfachen Signaturen versehen. Wenn Sie anhand der alten Signaturen Einheiten des Bestandes suchen, beachten Sie bitte die Hinweise im Vorwort. Vorwort: Hinweise zur Benutzung Die Titelaufnahmen des Bestandes Depot A entsprechen den Original-Titeln der Akten, wie sie auf den Aktendeckeln vermerkt waren. Da eine inhaltliche Überprüfung der Akten bei der damaligen Verzeichnung des Bestandes nicht vorgenommen wurde, können die Inhalte einer Akte daher über den angegebenen Titel hinaus gehen oder auch nur allgemeine oder indirekte Informationen zum angegebenen Thema enthalten sein (z.B. nur Zeitungsausschnitte). Bei der Suche nach relevanten Unterlagen ist somit eine inhaltlich weitgefasste Recherche sinnvoll. Ebenso ist bei einer Recherche über die Klassifikation zu beachten, dass die jeweilige Zuordnung der Einheiten zu einem Klassifikationspunkt ursprünglich sehr abstrakt erfolgt ist und daher verschiedene Punkte in Betracht gezogen werden sollten. Vereinzelt enthalten Aktendeckel keinerlei Unterlagen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Einheiten, die keine Umfangsangabe aufweisen. Ausnahmen sind jedoch möglich, da bei der Vermessung Einheiten versehentlich ausgelassen wurden. Der Bestand wurde 2006/2007 umsigniert und die Einheiten fortlaufend durchnummeriert (Details siehe nächste Seite "Weitere Informationen zum Bestand"). Die Signaturen 1281, 2560 bis 2659, sowie 5233 wurden hierbei nicht vergeben. Eine Konkordanz der alten und neuen Signaturen findet sich im Anhangband zum Bestand. Umfangreiche Einheiten wurden zur besseren Handhabbarkeit während der Umsignierung geteilt. Teilungen sind an dem Hinweis "Fortsetzung Nr. ..." bzw. "Fortsetzung von Nr. ..." zu erkennen. Vorhandene Blattzahlangaben im Titel wurden hierbei nicht angepasst. Die Nummern 5535-5602 folgen im Findbuch bereits nach der Nummer 2814. Bei den Laufzeitangaben ist zu beachten, dass hierbei oft der gesamte Zeitrahmen des in der Akte behandelten Ereignisses oder Themas angegeben wurde bzw. bei personenbezogenen Einheiten (v.a. Personalakten und Ehrenbürgerakten) die Lebensdaten der betreffenden Person und nicht die Datierungen der enthaltenen Unterlagen. Durch Verluste im Zweiten Weltkrieg ist von dem ursprünglichen Bestand ungefähr noch die Hälfte erhalten. Der Bestand umfasst insgesamt 5530 Einheiten mit einer Laufzeit von 1504 bis 1949. Den Schwerpunkt bildet dabei die Zeit von Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die 1930er Jahre. Bei der Bestellung von Einheiten benötigen Sie folgende Angaben: 10 - Nummer der Einheit Wenn Sie sich auf Unterlagen aus dem Bestand beziehen, fügen Sie bitte einen Quellennachweis nach diesem Muster an: Stadtarchiv Stuttgart - 10 - Nummer der Einheit Weitere Informationen zum Bestand Behördengeschichte Um 1870 wurde die zentrale Verwaltungs- und Notariatsregistratur der Stadt Stuttgart angelegt, sowie eine eigene Bauregistratur für die Bau- und Baupolizeiabteilung mit den technischen Ämtern. Zu den wesentlichen Aufgaben gehörte neben der reinen Aktenverwaltung das Führen der Diarien mit Eintragung der Ein- und Ausgänge, die Überwachung von Terminsachen, die Überprüfung der Zeitungen auf die Stadtverwaltung betreffende Artikel und entsprechende Weiterleitung dieser, sowie die Erstellung diverser Listen und die Erledigung sonstiger, oft auch nicht zum direkten Aufgabenfeld gehörender Tätigkeiten. Die "Verwaltungsregistratur" und "Bauregistratur" wurden 1912 durch Gemeinderatsbeschluss zum Amt "Registratur" vereinigt. Einige der bisherigen Aufgaben wurde hierbei auf andere Abteilungen der Stadtverwaltung übertragen. Bis in die 1930er Jahre wurden die beiden Registraturen trotz der Zusammenlegung jedoch weiterhin getrennt geführt. Beim sukzessiven Wegzug der städtischen Ämter aus dem Rathaus wurden die älteren, nicht mehr benötigten Unterlagen dort zurückgelassen und bildeten so letztendlich den Hauptteil der beiden Registraturen. Bestandsgeschichte Im Zuge der Gründung des Stadtarchivs Stuttgart am 01.10.1928 wurde der vorhandene Archivbestand in ein Historisches Archiv und ein Verwaltungsarchiv eingeteilt. Als ungefähre Grenze zwischen den beiden Archiven wurde der Zeitraum 1820-1850 festgelegt. Das Verwaltungsarchiv enthielt vor allem die beiden großen bei der Hauptverwaltung angewachsenen Registraturen: zum einem die Verwaltungsregistratur der Stadt, im Archiv bezeichnet als Depot A, sowie die Bauregistratur, bezeichnet als Depot B. Ergänzt wurden diese Bestände im Archiv nach 1945 um zumeist ältere Unterlagen, welche thematisch zugehörig, aber anderer Herkunft (Provenienz) waren. Diese Ergänzungen wurden nicht im Einzelnen gekennzeichnet, eine Rekonstruktion der Bestände im Hinblick auf ihre Herkunft (entsprechend dem heute üblichen Provenienzprinzip) wäre aufgrund der in der Regel noch erhaltenen Original-Aktendeckel theoretisch möglich. Bei dem Bestand Depot A handelt es sich somit um eine Art thematischen Sammelbestand, bei dem jedoch 90 % der Unterlagen dem Provenienzprinzip entsprechen. Die Laufzeit des Bestandes umfasst den Zeitraum von 1504 bis 1949, wobei der Schwerpunkt vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis Mitte der 1930er Jahre reicht. Die erhaltenen Unterlagen der um 1870 angelegte Verwaltungsregistratur der Stadt Stuttgart (Depot A) stellt zusammen mit der Bauregistratur (Depot B) den zentralen Aktenbestand zur Geschichte Stuttgarts bis ca. 1935 dar. Die ursprünglichen Registratursignaturen wurden im Archiv bis 2007 als Archivsignaturen weitestgehend beibehalten und das Signaturensystem für die im Archiv thematisch ergänzten Unterlagen (s.o.) bei Bedarf entsprechend erweitert. Aufbau des Bestandes Das Depot A umfasst die schon in der Registratur formierten Hauptgruppen A. Justiz-Verwaltung B. Regiminal-Verwaltung C. Polizei-Verwaltung D. Kirchenwesen E. Unterrichts- und Erziehungswesen F. Pflege der Geselligkeit und Unterhaltung G. Finanzverwaltung Es handelt sich dabei um Akten aller Tätigkeitsbereiche der Stadtverwaltung. Die Akten des Bestandes wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von Bruno Lenz geordnet und verzeichnet. Hierzu wurde die Akten in der Reihenfolge der Registratur mit den im Aktenplan vorgegebenen Registraturnummern und einem kurzen, dem Umschlag des jeweiligen Aktenbundes entnommenen Titel erfasst, ohne den Inhalt der Akte jedoch zu überprüfen. Ein genauerer Sach- und Personenindex mit Einzelheiten zu den Einheiten wurde 1969 von Robert Starnitzki fertig gestellt. Dieser ist im Lesesaal des Stadtarchivs einsehbar, er verweist jedoch auf die alten Signaturen. Bearbeitung des Bestandes 2006/2007 Das in 3 Bänden maschinenschriftlich vorliegende ursprüngliche Findbuch des Bestandes Depot A mit insgesamt 5530 Einheiten wurde von September 2006 bis Februar 2007 in die Verzeichnungssoftware Augias 8 von Gerd Lange unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden hierbei aufgelöst. Folgende Veränderungen wurden am Bestand vorgenommen: Neue Signaturen: In Vorbereitung auf die Übertragung der Findbücher wurden durch Volker Hauptfleisch die alten, im Archiv weiter genutzten Registratursignaturen, welche sich aus Groß- und Kleinbuchstaben und römischen und arabischen Ziffern zusammensetzten, in einfache, fortlaufende arabische Ziffern umsigniert in der Reihenfolge der alten Signaturen. Auf diese Art soll die Bestellung der Akten für den Benutzer vereinfacht und Verwechslungen vermieden werden. Die ursprünglichen Signaturen spiegelten den Aktenplan bzw. das Inhaltsverzeichnis (auch Klassifikation oder Systematik) des Bestandes mit seinen hierarchischen und logischen Stufen wider. Unterhalb dieser logischen Stufen wurden die Einheiten fortlaufend durchnummeriert in Bände (es handelte sich dabei jedoch nicht um gebundene Bände, sondern um eine weitere, logische Unterteilung), und darunter wiederum in einzelne Nummern, welche die eigentlichen, bestellbaren Einheiten darstellten. Beispiel: B I, 5, Bd. 1 Nr. 1 Vereinzelt ist die letzte Ebene (Nr.) durch Kleinbuchstaben noch in weitere Einheiten unterteilt. Durch die Umsignierung wurde so aus der Signatur B I, 5, Bd. 1, Nr. 1 die Signatur Nr. 770. Die alte Signatur wurde bei jeder Einheit vermerkt. Durch ein Versehen während der Umsignierung ist in der neuen Durchnummerierung eine Lücke von 100 Nummern entstanden. Die Nummern 1281, 2560 bis 2659 wurden nicht vergeben. Es schließt sich somit an die Nummer 2559 direkt die Nummer 2660 an. Die Nummer 5233 wurde ebenso nicht vergeben. Vereinzelt wurden Signaturen doppelt vergeben. Diesen Signaturen wurden Buchstaben angehängt, um sie jeweils eindeutig zu kennzeichnen (Beispiel: Nr. 1870 a und Nr. 1870 b). Diese Buchstabenanhänge verweisen somit nicht auf einen inhaltlichen Zusammenhang der Einheiten. Einheiten, welche erst nach den Kriegsverlusten auf andere Weise verloren gingen, wurden mit dem Hinweis "fehlt" gekennzeichnet, z.T. mit Datum der Feststellung des Fehlens. Sie werden weiterhin im Findbuch aufgeführt, um festzuhalten, welche Akten ursprünglich vorhanden waren. Bei der Umsignierung wurden in wenigen Fällen versehentlich auch Nummern für nicht mehr vorhandene Einheiten vergeben. Die Einheiten wurden während der Umsignierung zudem vermessen und der Umfang in cm angegeben (mit wenigen Ausnahmen). Die Einheiten Nr. 5535-5602 (alte Signaturen B IX, 1, Bd. 1, Nr. 10a, Reg. Nr. 1 bis B IX, 1, Bd. 1, Nr. 10a) folgen im Findbuch bereits nach der Nummer 2814. Überarbeitete Klassifikation: Die Klassifikation (Inhaltsverzeichnis, Systematik) wurde ihrerseits im gleichen Maße angepasst wie die Signaturen: statt Kombinationen von Buchstaben und Ziffern wurde ein hierarchisch aufgebautes, aus arabischen Ziffern bestehendes System angewandt. Aus dem Klassifikationspunkt C VIII 3 d aa wurde so zum Beispiel 03.08.03.04.01. Die Klassifikation bzw. das Inhaltsverzeichnis des Original-Findbuchs basiert auf dem Aktenplan der Verwaltungsregistratur. Im Anhangband des Bestandes sind alle ursprünglichen Klassifikationspunkte enthalten, im Inhaltsverzeichnis des vorliegenden Findbuchs wurden nur die Klassifikationspunkte aufgeführt, zu denen Unterlagen existieren. Nicht mehr vorhandene Unterlagen wurden durch Kriegseinwirkungen vernichtet. Die Klassifikationspunkte, die dadurch nicht mehr mit Einheiten belegt sind, sind ein wichtiger Hinweis darauf, welche Unterlagen einst in der Stadtverwaltung vorhanden waren. Insgesamt liegen zu mehr als der Hälfte der Klassifikationspunkte keine Unterlagen mehr vor. Der Klassifikationspunkt 01.03.03. Vormundschafts-, Nachlass- und Notariatswesen wurde während der Softwareeingabe durch weitere Unterpunkte ergänzt, da im Original-Findbuch durch Überschriften eine solche Aufteilung bereits vorgegeben war. Dezember 2008 Christina Wewer Siehe auch Bestand 13 Hauptaktei (genannt: Bürgermeisteramt), 1897-1945.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/01 · Bestand · 1816-1866
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Vorwort: Der Deutsche Bund, ein durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffener Staatenbund, umfasste anfangs 34, zuletzt 28 souveräne Fürsten und vier freie Städte. Ihm gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, England für Hannover (bis 1837) und die Niederlande für Luxemburg und Limburg (ab 1839) an. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt a. M., die nach längeren Vorverhandlungen am 5. November 1816 erstmals zusammentrat und in der Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz führte. Ihr unterstanden verschiedene Kommissionen und andere Einrichtungen wie die Bundeskanzleidirektion, die Militärkommission, die Zentraluntersuchungskommission und die Bundeszentralbehörde. Die Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat blieb durch die garantierte Souveränität der Mitgliedsstaaten und durch den Dualismus der beiden Großmächte Österreich und Preußen sowie die enge Verbindung Österreichs zu seinen nichtdeutschen Gebieten unmöglich. Verhängnisvoll wurde der Ausbau der Bundesverfassung im reaktionären Sinn. Die dadurch ausgelöste Revolution von 1848/49 suchte den Deutschen Bund zu einem nationalen Bundesstaat umzuformen. Die Bundesversammlung übertrug ihre Befugnisse an den Reichsverweser und stellte ihre Tätigkeit am 28. Juni 1848 ein. Nach dem Scheitern der Revolution stellte Österreich, zunächst gegen Preußen, im Sommer 1850 den Bundestag wieder her. Auch Preußen und seine Bundesgenossen kehrten nach dem Misslingen der Unionspläne von Olmütz und der Dresdner Konferenzen zur Reform des Bundes in den Bundestag zurück, der am 14. Mai 1851 seine Tätigkeit wieder aufnahm. Weitere Reformversuche in der Folgezeit scheiterten. Der Deutsche Bund zerbrach schließlich im österreichisch-preußischen Konflikt. Im Prager Frieden vom August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Bundes an. Die Württembergische Gesandtschaft beim Bundestag bzw. der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 bestand von 1815 bis 1866. Sie hatte über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung verhandelt wurden, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu berichten. Das Ministerium entschied dann über das weitere Vorgehen und veranlasste die Durchsetzung der Frankfurter Beschlüsse im Innern Württembergs. Wie das Referat so hatten im Ministerium auch die Akten über die Bundestagsangelegenheiten eine herausgehobene Stellung. Eigene, von den Tagebüchern der Hauptregistratur getrennt geführte Diarien lassen sich von November 1816 bis Dezember 1849 nachweisen (E 59 Bde. 181-231). Zur Unterscheidung des allgemeinen, in blauen Umschlägen verwahrten Schriftguts des Ministeriums wurden diese Akten in rötlichen Faszikeln abgelegt, wie es auch Paragraph 14a der Vorschrift für die Geschäftsbehandlung beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Januar 1824 festlegte (E 40/31 Bü 32). Die Vergabe der Aktenzeichen scheint anfangs nach einer alphabetischen Gliederung (wie im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 65 beschrieben) erfolgt zu sein. Doch muß sich dieses Schema bald als unbrauchbar erwiesen haben. Jedenfalls kam es in den zwanziger Jahren in der Registratur zu Umordnungen, wobei eine neue Systematik mit leichten Sachaktenansätzen nach chronologischer Reihung eingeführt wurde. Nur bei der Serie der Gesandtenberichte wurde die alte Ordnung noch bis ca. 1845 beibehalten. Die Akten müssen zwischen 1872 und 1904 aus der geheimen Registratur des Ministeriums an die Archivdirektion abgegeben worden sein. Sie wurden - nach vorübergehender Lagerung im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg - an das Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung weitergeleitet. Das Staatsfilialarchiv fertigte auch Abgabelisten ("Bundesakten" Verz. ad 57 und "Zoll- und Handelssachen" Lit. F) an. Bei der Abgabe scheinen nach Vermerken auf verschiedenen Umschlägen auch Kassationen vorgesehen worden zu sein, die aber dann aus nicht mehr bekannten Gründen unterblieben. : Das vorliegende Verzeichnis vereinigt die Akten des Außenministeriums betr. die Württembergische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt a. M. aus verschiedenen Beständen. Den Hauptteil bilden Archivalien aus E 65 Verz. 24, 40 und 57 und E 36 Lit. F. Ferner wurden einige Gesandtschaftsakten, die bereits in den achtziger Jahren verzeichnet worden waren, hierher gezogen. Die unter dem Stichwort "Reklamationen" zusammengefassten Archivalien wurden aufgelöst und wie der Gesamtbestand nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Erst nach der Zeit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 erwachsene Akten wurden den entsprechenden Beständen von E 40 zugewiesen, ebenso nach dem Provenienzprinzip bei anderen Ministerien entstandene Schriftstücke dorthin zurückgelegt. Von einigen im Ministerium umgeordneten Akten waren nur noch leere Umschläge vorhanden; diese wurden kassiert. Protokolle der Bundesversammlung vom Oktober 1816 bis 1863 und der Militärkommission von 1837 bis 1861 liegen im Drucksachenraum des Hauptstaatsarchivs vor. Weitere Protokolle der Militärkommission werden außerdem in E 40/72 Bü 250-262 verwahrt. Diese Protokolle wurden daher bei der Verzeichnung nicht erfasst. Alte Paginierungen sind obsolet. Der Bestand zeichnet ein sehr anschauliches Bild über die Zeit des Deutschen Bundes und der provisorischen Zentralgewalt 1848/49 im gesamten Deutschland. Er enthält Unterlagen über die Beschlüsse des Bundestags und deren Umsetzung in Württemberg und damit auch Material über innerwürttembergische Vorgänge. Die Gegenüberlieferung - jedoch in weit geringerem Umfang - befindet sich im Bestand E 65. Die Verzeichnung erfolgte von 1980 bis 1983 und ab 1997 im Rahmen der Ausbildung durch die Archivreferendarinnen und -referendare Ronald Asch, Irmtraud Betz, Ernst Otto Bräunche, Elke Koch, Carl-Jochen Müller, Andreas Schmauder, Wolfgang Stetter und Volker Trugenberger sowie durch die Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter André Kayser, Thomas Krause, Sandra Krischel, Alexander Rantasa, Caroline Schach und Nicole Schütz. Im Anschluss daran verzeichnete Wilfried Braunn den Rest. Die online-fähige Klassifikation des Bestandes sowie die weiteren Redaktionsarbeiten übernahmen die Unterzeichneten. Die Übertragung der auf Verzeichnungsformularen gefertigten Titelaufnahmen in MIDOSA 95-Datensätze nahmen Frau Tanja Bürger, Frau Anna-Maria Diener und Frau Gisela Filipitsch vor, die Verpackung der Archivboxen besorgten Wilhelm Gieb und Doris Köhler. Der vorliegende Bestand enthält jetzt 1737 Nummern (die Ordnungsnummer 1433 ist nicht belegt) im Umfang von 43,1 lfd. m bei einer Laufzeit von 1815 bis 1866, darunter Vorakten ab 1771 und Nachakten bis 1875. Einzelne Schriftstücke zur Wirtschaftsgeschichte bis 1833 finden sich gedruckt bei: Vorgeschichte und Begründung des Deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte. Bearbeitet von W. v. Eisenhart Rothe und A. Ritthaler, Band I-III, Berlin 1934. Stuttgart, im Juni 2001 Wilfried Braunn Sabine Schnell

            Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt (Bestand)
            Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77 B · Bestand
            Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

            Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Bestand · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen

            Sozialamt
            201/1 · Bestand
            Teil von Stadtarchiv Stuttgart

            Kurzbeschreibung: Das "Armenbureau", 1885 in Armenamt umbenannt, wurde 1873 gegründet. Am 1. April 1910 wurde die bis dahin selbständige Almosenpflege (zuständig für das Rechnungs- und Kassenwesen des Ortsarmenverbands sowie für die Verwaltung der Armenstiftungen und der städtischen Speiseanstalten) dem Armenamt angegliedert. Ab Februar 1919 führte das Armenamt die Bezeichnung "städtisches Fürsorgeamt". Nach Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung vom 1. April 1924 erfolgte eine Trennung zwischen "gehobener Fürsorge" und "Armenfürsorge". Zu diesem Zweck wurde das 1921 gegründete Jugendamt mit der Kriegsfürsorgestelle zum "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Dessen Zuständigkeit erstreckte sich auf die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestellenversicherung, Klein- und Sozialrentner sowie für Arbeitslose und hilfsbedürftige Minderjährige. Für alle übrigen Hilfsbedürftigen war weiterhin das Fürsorgeamt zuständig. Am 1. Mai 1933 wurden das Fürsorge- und das Wohlfahrtsamt unter der Bezeichnung "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Sozialamt mit folgenden Abteilungen neu errichtet: Wohlfahrtsamt, Jugendamt (seit 1962 eigenständig), Stiftungsamt, Amt für Soforthilfe (1952 unter dem Namen "Ausgleichsamt" ausgegliedert), Flüchtlingsamt (seit 1949). Umfang: 3117 Einheiten/2 Filme/50 Druckplatten/12 Dias/86 Fotos/105 lfm Inhalt: Akten: Allgemeine Fürsorge, Wohlfahrtsamt, Fürsorge für Kriegsopfer, Klein- und Sozialrentner, Arbeitslose, Kranke, Behinderte, Alkoholiker, Obdachlose, Wanderer, Ausländer, Auslandsdeutsche, Rückwanderer, Umsiedler, Evakuierte, Neubürger, Flüchtlinge, Strafgefangene, Homosexuelle und Prostituierte, Gesundheits-, Erholungs- und Familienfürsorge; Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege; Jugendamt, Kinder- und Jugendfürsorge; Stiftungsamt, einzelne Stiftungen, Spenden und Sammlungen Fotos: Erziehungsanstalten, Kinderheime, Kindergärten Kinderheilanstalten, Jugendwerk, Arbeitsstelle für Pflichtarbeiter in Gaisburg, Lazarette, Lehrwerkstätte für Metallarbeiter Pläne: Diensträume des Fürsorge- bzw. Wohlfahrtsamts, Bürgerliche Stiftung Cannstatt, Landjahrheim Wart, Kinder- und Fürsorgeheime, Kindergärten, Lehrwerkstätte für Metallarbeiter, Frauenheim in der Bismarckstraße, Verein für Kinderheime Fotos: v. a. Fürsorgeeinrichtungen (Altenheime, Pflegeheime, Fürsorgeunterkünfte, Jugendhäuser, Kinderklinik) und Einrichtungen des Sozialamts Laufzeit: 1748-1985 Benutzungshinweise: Für alle Akten gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren ab Ende ihrer Laufzeit; der Bestand enthält mehrere Akteneinheiten mit personenbezogener Sperrfrist. Bei den Fotoeinheiten sind vielfach Urheberrechte zu beachten. Vorwort: Einleitung Am 1. Januar 1873 trat in Württemberg das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz in Kraft. Im Zuge der dadurch bedingten Neuorganisation der Armenpflege wurde das "Armenbureau" als Geschäftsstelle für das städtische Armenwesen gegründet. Die Aufgaben dieses im März 1885 in "Armenamt" umbenannten Büros wurden im Statut für die Verwaltung der öffentlichen Armenpflege vom 4. Dezember 1873 festgelegt: 1. Entgegennahme der Unterstützungsgesuche, Durchführung der hierfür erforderlichen Erhebungen, Vorlage des Ergebnisses dieser Untersuchungen und des Gesuchs an die Armendeputation, Vollziehung der Beschlüsse der Armendeputation. 2. Stellung von Gutachten über die Aufnahme in Staatswaisenhäuser, Blinden- und Taubstummenanstalten sowie in das Armenbad Wildbad. 3. Stellung von Anträgen auf sofortige Geldunterstützung beim Stadtvorstand in besonders dringenden Fällen. 4. Anweisung von Naturalunterstützungen sowie von Essen und Quartier im Asyl für Obdachlose; Abgabe von Kleidung an arme Durchreisende. 5. Beratung und Unterstützung der Armendeputation in Geltendmachung von Ansprüchen des hiesigen Ortsarmenverbandes auf Ersatz von Un-terstützungen gegen die rechtlich hierzu verpflichteten Armenver-bände bzw. Privatpersonen; desgleichen bei Verhängung von Arbeitszwang und Einleitung von Zwangserziehung. 6. Mitwirkung bei der Bestellung der freiwilligen Armenpfleger. 7. Desgleichen bei der Wahl der Armenärzte. 8. Desgleichen bei der Wahl der besoldeten Armenaufseher. 9. Beaufsichtigung der in öffentlicher Unterstützung stehenden Armen, Erforschung der Ursachen der Verarmung und der Maßregeln zur Verhütung von Armut. Daneben bestand bis zu ihrer Vereinigung mit dem Armenamt am l. April 1910 die für das Rechnungs- und Kassenwesen des Ortsarmenverbands sowie für die Verwaltung der Armenstiftungen und der städtischen Speiseanstalten zuständige Almosenpflege. Am 1. April 1913 erfolgte die Einführung der Berufsvormundschaft, die als Sammelvormundschaft eingerichtet wurde. Weitere Aufgaben wuchsen dem Armenamt während des Ersten Weltkriegs durch verschiedene Einrichtungen und Maßnahmen der Kriegsfürsorge zu. Im Februar 1919 wurde das bisherige Armenamt in "städtisches Fürsorgeamt" umbenannt. Am 7. August desselben Jahres beschloß der Gemeinderat die Errichtung der Kriegsfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Die Wohlfahrtsabteilung, zu deren Aufgaben die Gewährung von Zuschüssen zum Lebensunterhalt aus freiwilligen Zuwendungen an Hilfs-bedürftige bzw. die Weiterleitung von Hilfsbedürftigen an die zuständige Stelle gehörten, wurde am 3. Februar 1921 errichtet. Nach dem Erlaß des Württembergischen Jugendamtsgesetzes vom 8. Oktober 1919, das die Errichtung eines Jugendamts in jeder Amtskörperschaft vorschrieb, wurde ein solches am 1. April 1921 auch in Stuttgart eingerichtet. Es übernahm alle gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe einschließlich der wirtschaftlichen Fürsorge für die hilfsbedürftige Jugend. Nachdem das seit 1910 bestehende Stiftungsamt infolge der Geldentwertung durch Gemeinderatsbeschluß vom 16. August 1923 als selbständiges Amt aufgelöst wurde, erfolgte seine Vereinigung mit dem Fürsorgeamt. Dagegen wurde die Sozialrentnerfürsorge am 1. Januar 1924 vom Fürsorgeamt an die Kriegsfürsorgestelle übertragen, die bereits am 1. September 1923 die seither von der Zentralleitung für Wohltätig-keit ausgeübte Kleinrentnerfürsorge übernommen hatte. Eine wesentliche Neuordnung erfuhr das Fürsorgewesen durch das Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung vom 1. April 1924, durch die eine Trennung zwischen "gehobener Fürsorge" und "Armenfürsorge" erfolgte. Zu diesem Zweck wurde das Jugendamt mit der Kriegsfürsorgestelle zum "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Dessen Zuständigkeit erstreckte sich auf die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung, Klein- und Sozialrentner sowie (seit 9. Oktober 1924) für Arbeitslose und hilfsbedürftige Minderjährige. Für alle übrigen Hilfsbedürftigen blieb weiterhin das Fürsorgeamt zuständig. Am 1. April 1925 ging die Verwaltung der städtischen Kindergärten von der Schulpflege auf das Wohlfahrtsamt über. Am 25. Februar 1929 erfolgte die Errichtung einer Erziehungsberatungsstelle beim Jugendamt; diese sollte alle Erziehungsfragen bearbeiten sowie die städtischen Ämter und die Bevölkerung in Erziehungsfragen beraten. Das Stiftungsamt wurde am 1. Oktober 1929 als selbständiges Amt wiedererrichtet. Eine wesentliche Änderung in der Organisation der Sozialfürsorge ergab sich im Jahr 1933, als am 1. Mai desselben Jahres Fürsorge- und Wohlfahrtsamt unter der Bezeichnung "Wohlfahrtsamt" vereinigt wurden. Das neue Amt wurde zunächst in folgende Geschäftskreise eingeteilt: - Allgemeine Wohlfahrtspflege (seitheriges Fürsorgeamt) - Jugendamt - Kriegsfürsorge - Kleinrentnerfürsorge - Sozialrentnerfürsorge Bereits im Dezember desselben Jahres erfolgte eine Neueinteilung der Geschäftskreise: - Allgemeine Verwaltung (mit Stiftungsamt) - Familienfürsorge - Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene - Jugendamt Am 1. Februar 1935 wurde die städtische Arbeitsfürsorge auf das Wohlfahrtsamt übertragen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erhielt das Wohlfahrtsamt durch die Übernahme der Verwaltung der Fürsorgeanstalten am 1. April 1939 sowie durch die Einrichtung einer Abteilung für Familienunterhalt im September desselben Jahres. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde mit der Errichtung odes Sozialamts die Wohlfahrtspflege wiederum neu organisiert. Dieses neu errichtete Amt bekam folgende Abteilungen: 1. Wohlfahrtsamt 2. Jugendamt 3. Stiftungsamt 4. Amt für Soforthilfe (wurde am 1. September 1952 als Ausgleichsamt selbständig) Am 2. Februar 1949 wurde das seither zum Wirtschaftsreferat gehörige Flüchtlingsamt als fünfte Abteilung dem Sozialamt eingegliedert, während das Jugendamt 1962 vom Sozialamt abgetrennt und als eigenständiges Amt weitergeführt wurde. Die hier verzeichneten Akten wurden dem Stadtarchiv in den Jahren 1983 bis 1988 vom Sozialamt übergeben, wobei die Sachakten vollständig übernommen wurden. Da die gesamte Übernahme aller angebotenen Einzelfallakten nicht möglich war, wurden hier lediglich die Akten der Personen aufgehoben, deren Familiennamen mit dem Buchstaben "G" beginnt. Der Bestand enthält 3117 Einheiten, hat einen Umfang von 105 laufenden Metern und gliedert sich in folgende Teile: A Fürsorgerecht, Träger der öffentlichen Fürsorge B Wohlfahrtsamt (Verwaltung) C Fürsorgeleistungen des Wohlfahrtsamts D Jugendfürsorge (gesetzliche Grundlagen) E Jugendamt (Verwaltung) F Fürsorgeleistungen des Jugendamts G Stiftungsamt Es wurde versucht, die Registraturordnung des ehemaligen Wohlfahrtsamts in etwa wiederherzustellen, da sich die Laufzeit der meisten Akten auf die Zeit zwischen 1924 und 1945 bezieht. Erschwerend für die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wirkten sich folgende Gesichtspunkte aus: 1. Die häufigen und zahlreichen Veränderungen in der Ämterorganisation 2. Mehrmalige Änderungen des Aktenplans (so hatten z. B. Akten ver-schiedenen Inhalts gleiche Aktenzeichen) 3. Akten, die vor 1924 im Fürsorgeamt angelegt und später beim Wohlfahrtsamt weitergeführt wurden, erhielten ein neues vierstelliges Aktenzeichen, während Akten, die nicht weitergeführt wurden, ihr altes Aktenzeichen behielten. Auch die lange Laufzeit der Akten (von 1748 bis 1985) machte es schwierig, alle Akten in eine Ordnung zu bringen, wobei es sich bei den Akten, die nach 1945 angefallen sind, zumeist um Einzelfallakten (Sozialhilfe, Tuberkulosehilfe usw.) handelt. In der Mehrzahl enthält der Bestand, wie bereits oben erwähnt, Akten aus der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches, so daß die sozialen Verhältnisse dieser Epoche nachvollzogen werden können. Da der Bestand bereits vor Fertigstellung der Verzeichnungsarbeiten benutzt und auch schon in Veröffentlichungen zitiert wurde, ist dem Repertorium eine Konkordanz beigefügt. Vorhandene Einzelfallakten (Sozialhilfeakten, Familienunterhaltsakten usw.) unterliegen einem besonderen Personenschutz und sind nur in Ausnahmefällen mit besonderer vorheriger Genehmigung benutzbar. Weitere Akten zur Geschichte des Armen- und Sozialwesens in Stuttgart befinden sich im Bestand Depot A, in den Beständen der Hauptaktei sowie im Bestand Stiftungsamt. Stuttgart im Januar 1993 Bearbeitet von Elke Machon 1992 Ergänzungen zum Vorwort: Von Juli bis Oktober 2006 wurde das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch zum Bestand "Sozialamt" von Angelika Gyurcsik unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer in das Verzeichnungsprogramm Augias 8 übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden aufgelöst. Im Original-Findbuch zusammengefasste Einheiten wurden bei einer Anzahl von mehr als 10 Einheiten zusammengefasst in Augias übertragen (422-679, 1099-1131, 1281-1396, 1513-1524), bei weniger als 10 Einheiten wurde diese jeweils gesondert erfasst. Im Zuge der Augias-Eingabe wurde der Bestand zum Teil vermessen und Büschel- durch cm-Angaben ersetzt. Im März 2015 wurden aus der Zeitungsausschnittsammlung dort fälschlicherweise aufbewahrte Akten des ehemaligen "Armenamts" entnommen und unter der laufenden Nummer 3116 in den Bestand 201/1-Sozialamt eingegliedert. Die Akten wurden laut eines Vermekrs auf dem Aktendeckblatt am 11. August 1949 dem Archiv übergeben. Eine Einheit (Nr. 3117) wurde nachträglich im Jahr 2015 vom Sozialamt übergeben. Die Fotos wurden dem Stadtarchiv im August 2001 übergeben. Bei den Aufnahmen handelt es sich um zwei Rollfilme, 12 Dias und 50 Druckplatten, alle Aufnahmen sind schwarz/weiß. Die Fotos zeigen soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Jugendhäuser und Fürsorgeeinrichtungen sowie Schulen im Stuttgart der 1950er Jahre. Die Druckplatten sind zum größten Teil mit je einem Abdruck versehen. Von diesen sowie von den Glasdias und den Rollfilmen sind nachträglich je ein PE-Abzug angefertigt worden. Vier Druckplatten sind ohne Abdruck; von diesen lassen sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Abzüge mehr herstellen, da die kleinformatigen Offsett-Druckmaschinen nicht mehr in Gebrauch sind. Die Benutzung erfolgt über die Fotoabzüge. Die Fotos mit der Bestandsbezeichnung FM 86 wurden im Oktober 2001 von Vera Dendler verzeichnet. Es wurde ein maschinenschriftliches Findbuch erstellt. Dieses wurde im Dezember 2016 in das Verzeichnungsprogramm Augias übertragen und dem Bestand 201/1-Sozialamt angegliedert.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 6/001 · Bestand · 1945-1970, Vorakten ab 1869
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            I: Mit dem Gesetz vom 6.November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien trat das Wirtschaftsministerium an die Stelle des 1918 gebildeten Arbeits- und Ernährungsministeriums. Seither ist es - unter wechselnden Bezeichnungen - oberste Landesbehörde für die staatliche Wirtschaftspflege. Im Dezember 1946 wurden die Aufgabenbereiche Landwirtschaft und Ernährung ausgegliedert und zu einem eigenständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (EA/7) zusammengefasst. Auch wurde die bislang im Wirtschaftsministerium selbst integrierte Preisaufsichtsstelle 1947 ausgegliedert und zu einer selbständigen Behörde innerhalb der Wirtschaftsverwaltung. Laut Stand vom 1.6.1948 verteilten sich die Aufgaben des Wirtschaftsministeriums auf folgende Geschäftsteile: 1. Allgemeines, Organisation und Kanzleidirektion 2. Wirtschaftserfassung und wirtschaftliches Organisationswesen 3. Gewerberecht 4. Handwerk und sonstiges Gewerbe 5. Außenhandel, Interzonenverkehr 6. Industrie 7. Planung, Rohstoff- und Produktionslenkung 8. Preisbildung 9. Wirtschaftsstatistik (zu den Geschäftsteilen siehe auch Büschel 139 Nr.244) Als Minister standen dem Wirtschaftsministerium vor: Josef André (CDU) von September 1945 bis Mai 1946, Heinrich Köhler (CDU) von Mai bis November 1946 und Hermann Veit (SPD) von Dezember 1946 bis Juni 1960. II: Der vorliegende Aktenbestand EA 6/001 (frühere Signatur EA 6/3) wurde im Februar 1975 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Es handelt sich um allgemeine Verwaltungsakten, die nach einem Dezimalaktenplan abgelegt wurden. Dieser Aktenplan war jedoch weder aufzufinden, noch konnte er rekonstruiert werden. Die nachträgliche Gliederung erfolgte deshalb in Anlehnung an die o.a. Geschäftsteile; da jedoch nicht alle Akten sinnvoll in dieses Ordnungsschema integriert werden konnten, wurde die Ordnung nach Geschäftsteilen bei der Bearbeitung modifiziert und ergänzt. Die im Bestand befindlichen, vor Mai 1945 entstandenen Vorakten wurden - soweit es sich um ganze Büschel handelte - herausgezogen und dem Bestand E 384 (Wirtschaftsministerium 1926-1945) zugeordnet . Einzelne, aus der Zeit vor 1945 stammende Schriftstücke wurden jedoch im Bestand belassen. Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit von 1945-1952, mit Vorakten ab 1869 und Nachakten bis 1970. Bei der jetzigen Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes wurden zehn Aktenbüschel (die Nummern 300, 301, 306, 312, 317 und 329 = 0,2 lfd. m) der Provenienz Wirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Insgesamt 0,8 lfd. m Akten, die vor allem Durchschläge und Hektographien enthielten, wurden kassiert, so dass der Bestand nunmehr 10,6 lfd. m umfasst. Die Neuverzeichnung und Gliederung erfolgte zwischen September 1990 und März 1991 durch die Unterzeichnete. Die Verpackung der Büschel in Archivboxen besorgte Archiv angestellter Fröhlich. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Stuttgart, im August 1992 Sabine Schnell